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Umweltbericht zur Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans ...

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UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

22<br />

INteRNetfassuNg<br />

2.2 Prognose über die Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

und bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Die ausführungen in den unterkapiteln <strong>des</strong> Kapitels 2.2. enthalten i. d. R. eine verbal-argumentative Beschreibung<br />

sowie, sofern möglich, eine tabellarische Bewertung für die entwicklung <strong>des</strong> umweltzustan<strong>des</strong> bei Durchführung der<br />

Planung. Die tabellarische Bewertung beinhaltet vier Kategorien:<br />

1. schutzbelang ist voraussichtlich nicht betroffen – dies bedeutet, dass der schutzbelang zwar berührt sein kann,<br />

aber an der räumlich konkreten stelle von der regionalplanerischen ausweisung nicht betroffen ist (ohne Hervorhebung<br />

in der jeweiligen tabelle).<br />

2. schutzbelang ist voraussichtlich betroffen – dies bedeutet, dass der schutzbelang durch das regionalplanerische<br />

Ziel bzw. den grundsatz räumlich konkret betroffen ist (Kennzeichnung in der jeweiligen tabelle mit „ד).<br />

3. schutzbelang ist voraussichtlich positiv betroffen – da einige Ziele/grundsätze sowohl negative als auch positive<br />

auswirkungen auf einzelne schutzbelange haben können (z. B. Waldmehrung) wird an dieser stelle auch auf die<br />

positiven hingewiesen (Kennzeichnung in der jeweiligen tabelle mit „p“).<br />

4. es liegen keine räumlich konkreten Daten <strong>zur</strong> Bewertung vor (Kennzeichnung in der jeweiligen tabelle mit „?“).<br />

eine Besonderheit ergibt sich für den schutzbelang ffB 5 (ffH-/sPa-gebiete). Hier bedeutet die Kennzeichnung „ד<br />

(betroffen), dass für dieses Ziel bzw. diesen grundsatz eine ffH-/sPa-erheblichkeitsabschätzung erfolgt ist (vgl. Kapitel<br />

4). Keinesfalls bedeutet diese Kennzeichnung, dass eine erhebliche Beeinträchtigung eines Natura 2000-gebietes<br />

zu erwarten ist.<br />

Die schutzbelange, welche nicht relevant sind, da sie von dem Ziel oder grundsatz <strong>des</strong> Regionalplanes entsprechend<br />

der festlegung zum untersuchungsrahmen in tabelle 3.3-1 nicht berührt sind, werden in den jeweiligen tabellen i. d.<br />

R. nicht mehr aufgeführt.<br />

Da die Regionalplanung eine rahmensetzende stufe der räumlichen Planung darstellt und auf räumliche und sachliche<br />

Konkretisierungen in nachfolgenden Planungs- und genehmigungsebenen angewiesen ist, wird in der umweltprüfung<br />

zum Regionalplan auf die voraussichtliche Betroffenheit eines schutzbelanges hingewiesen, die durch<br />

ein im Regionalplan enthaltenes Ziel bzw. grundsatz der Raumordnung entstehen kann. In den nachfolgenden Planungs-<br />

und genehmigungsebenen ist im sinne der hierarchischen abstufung eine konkretere Prüfung vorzunehmen.<br />

Die konkretere Prüfung kann dann auf die mit „betroffen“ gekennzeichneten schutzbelange reduziert werden.<br />

für die nicht relevanten schutzbelange kann dagegen i. d. R. auf eine weitergehende Prüfung mit Hinweis auf die<br />

umweltprüfung zum Regionalplan verzichtet werden. für die nicht betroffenen schutzbelange wird empfohlen, unter<br />

Berücksichtigung möglicherweise vorliegender neuer bzw. aktualisierter Daten eine Prüfung vorzunehmen. Dies<br />

betrifft in erster Linie die räumlichen Änderungen unterliegenden schutzbelange wie z. B. geschützte arten (ffB 2)<br />

und schutzgebiete (ffB 4, gw 4).<br />

In die umweltprüfung wurden alle in den steckbriefen für die schutzbelange genannten Datengrundlagen einbezogen<br />

(vgl. Kapitel 3.2.1.4 <strong>des</strong> umweltberichtes), die dem Regionalen Planungsverband mit stand 30. september 2008<br />

vorlagen.<br />

2.2.1 Grenzüberschreitende Nutzung <strong>des</strong> Luftraums über Polen (Ziel 3.2.1, 12. Anstrich)<br />

a) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

Der Hintergrund <strong>des</strong> Plansatzes liegt darin, dass der unmittelbar in grenznähe gelegene Verkehrslandeplatz<br />

Rothenburg/O.L. einer wachsenden Rolle langfristig nur gerecht werden kann, wenn den Belangen <strong>des</strong> flugbetriebes<br />

auch bei Planungen östlich der Lausitzer Neiße Rechnung getragen wird. Der grundsatz beinhaltet somit die<br />

erteilung von Überfluggenehmigungen und die anwendung von Bauschutzbestimmungen (Bauschutzbereich) in<br />

der Republik Polen.<br />

Bei Realisierung dieses Zieles sind negative umweltwirkungen infolge Lärm-/ schadstoffemissionen für das gebiet<br />

der Republik Polen zu erwarten; es ergibt sich somit (ausschließlich) eine grenzüberschreitende Relevanz. Problematisch<br />

für eine Bewertung ist, dass eine genaue räumliche Konkretisierung negativer umweltauswirkungen nicht möglich<br />

ist, da potenzielle flugrouten und somit auch Lärmkonturen nicht bekannt sind. Daher bietet sich hier eine verbal<br />

argumentative Beschreibung möglicher umweltauswirkungen an. auf eine tabellarische Bewertung wird verzichtet.<br />

Von Lärm- und schadstoffemissionen sind potenziell das schutzgut Mensch (schutzbelange Me 1 und Me 2), das<br />

schutzgut fauna, flora, Biodiversität (schutzbelange ffB 2, ffB 3, ffB 4 und ffB 5) und das schutzgut Landschaft (La<br />

2 und La 4) betroffen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009

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