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Umweltbericht zur Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans ...

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UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

2.2.5 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

a) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

32<br />

INteRNetfassuNg<br />

Im Regionalplan sind insgesamt 73 Vorranggebiete und 85 Vorbehaltsgebiete für oberflächennahe Rohstoffe und<br />

Braunkohle mit einer gesamtflächengröße von ca. 2.942 ha (Vorranggebiete) ohne das Vorranggebiet Bk 1* (1.708<br />

ha) sowie von ca. 4.925 ha (Vorbehaltsgebiete) ausgewiesen (Hinweis: Die raumordnerische sicherung für die Vorranggebiete<br />

langfristiger Braunkohlenbergbau (abbaubereich) Bka 1* Nochten und Bka 2* Reichwalde sowie für das<br />

Vorranggebiet langfristiger Braunkohlenbergbau Bk 1* Nochten-Rohne erfolgte in den rechtskräftigen Braunkohlenplänen<br />

für die tagebaue Nochten bzw. Reichwalde und ist daher nicht gegenstand dieser umweltprüfung. gleiches<br />

gilt für die im Rahmen der gegenwärtig laufende teilfortschreibung <strong>des</strong> Braunkohlenplanes Nochten geplante erweiterung<br />

<strong>des</strong> abbaugebietes um das o. g. Vorranggebiet Bk 1*).<br />

In der einzelfallprüfung dieser gebiete wurden 25 schutzbelange im Hinblick auf ihre Betroffenheit geprüft. Beim<br />

schutzgut Mensch erfolgte eine Differenzierung der Wirkzonen von Lockergesteins- und festgesteinslagerstätten<br />

(vgl. tabelle 3.3-1 „festlegung zum untersuchungsumfang“). Die unterschiedliche Betrachtung ergibt sich durch die<br />

stärkeren emissionen, die von sprengungen in steinbrüchen ausgehen. Von diesen schutzbelangen werden durch<br />

die ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete insbesondere die schutzbelange Me 2 (schadstoffbelastung im<br />

siedlungsbereich) 103 mal, ffB 1 (Biotoptypen und Lebensräume) 90 mal, Bo 1 (Natürliche ertragsfähigkeit) 135 mal,<br />

Bo 2 (Regel-, speicher- und Pufferfunktion) 117 mal, Bo 3 (Biotische Lebensraumfunktion) 100 mal, La 1 (Landschaftsbild)<br />

156 mal, La 4 (schutzgebiete für erholung und lärmschutzbedingte freiräume) 113 mal betroffen. Die übrigen<br />

schutzbelange sind von der ausweisung der Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete nur in geringerem Maße betroffen. Von<br />

der ausweisung nicht betroffen ist der schutzbelang OW 1 (strukturgüte der fließgewässer).<br />

Durch die ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Braunkohle Bk 51 Welzow-süd (sächsischer anteil) sind die schutzbelange<br />

ffB 1, Bo 3, gW 2, La 3 sowie La 4 betroffen. auf grund der tatsache, dass die Nutzung dieser Vorbehaltsfläche<br />

nur im Zusammenhang mit dem Voranschreiten <strong>des</strong> tagebaus Welzow auf brandenburgischer seite zu realisieren ist,<br />

sind die Betroffenheiten für diese Belange zu relativieren. Die ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Bk 51 bedingt für<br />

die betroffenen schutzbelange somit in erster Linie größere Wirkzonen auf sächsischer seite. Die Betroffenheit selbst<br />

entsteht jedoch bereits durch den in Brandenburg erfolgenden Braunkohlenabbau im tagebau Welzow-süd.<br />

b) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

ein Verzicht auf die ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennahe Rohstoffe ist auf grund <strong>des</strong><br />

obligatorischen Handlungsauftrages im Ziel 7.2 LeP nicht möglich. Mit den im Regionalplan ausgewiesenen Vorrangbzw.<br />

Vorbehaltsgebieten oberflächennahe Rohstoffe wird auch eine angebotsplanung bezweckt, welche eine steuerung<br />

dahingehend erreicht, dass ein Rohstoffabbau innerhalb der ausgewiesenen gebiete bereits raumordnerisch<br />

geprüft wurde. Da auch bei einer Nichtdurchführung der Planung die sicherung der Rohstoffversorgung gewährleistet<br />

sein muss, kann es aufgrund einer dann fehlenden steuerungsmöglichkeit durch den Regionalplan zu einem<br />

Rohstoffabbau kommen, der eine deutlich höhere Beeinträchtigung von schutzgütern <strong>zur</strong> folge hat, als ein abbau<br />

innerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen und auf ihre umweltverträglichkeit vorgeprüften Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete<br />

oberflächennahe Rohstoffe.<br />

c) Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)<br />

Mit den im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennahe Rohstoffe wird dem auftrag<br />

<strong>des</strong> LeP-Zieles 7.2 entsprochen, wonach in den Regionalplänen die raumordnerischen Voraussetzungen für eine<br />

geordnete Nutzung einheimischer Rohstoffe zu schaffen sind. Dabei ist mit den raumordnerischen Instrumenten der<br />

kurz-, mittel- und langfristige Bedarf zu decken.<br />

auf der grundlage <strong>des</strong> vom sMWa im November 2001 in auftrag gegebenen Vorhabens „Bewertung der Rohstoffvorkommens<br />

sachsens <strong>zur</strong> fortschreibung der Rohstoffsicherung“ vom 17. september 2002 erfolgte eine aktuelle und<br />

umfassende rohstoffgeologische Bewertung der Lagerstätten der steine und erden (Baurohstoffe) sowie ausgewählter<br />

Industrieminerale. Die ergebnisse dieser Bewertung sind in der Karte 9 „sicherungswürdigkeit der steine- und<br />

erden-Rohstoffe, aktiver Bergbau, Braunkohlenressourcen“ (erläuterungskarte) <strong>des</strong> LeP dokumentiert.<br />

ergänzend hierzu wurden für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien vom sächsischen Lan<strong>des</strong>amt für<br />

umwelt und geologie (Lfug) flächenvorschläge für die Rohstoffsicherung „Rohstoffflächenpool“ erarbeitet. Diese<br />

Vorschläge enthalten u. a. die kurz-, mittel- und langfristig zu sichernden Rohstoffgruppen, angaben zu im abbau<br />

befindlichen Vorhaben bzw. zum stand der bergrechtlichen Betriebsplanverfahren sowie zu den geologischen Lagerstättenvorräten.<br />

Die Lagerstätten sowie die Betriebe mit zugelassenen bzw. im Verfahren befindlichen Betriebsplänen<br />

aus diesem „Pool“ wurden raumordnerisch geprüft und bewertet und bei entsprechender eignung nach abwägung<br />

mit anderen Raumnutzungsansprüchen, darunter auch der umweltansprüche und unter Berücksichtigung<br />

der seltenheit und Qualität sowie der lan<strong>des</strong>weiten Bedeutsamkeit <strong>des</strong> Rohstoffes als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet<br />

oberflächennahe Rohstoffe ausgewiesen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009

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