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Umweltbericht zur Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans ...

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Regionalplan<br />

Region Oberlausitz-Niederschlesien<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Prüfung der erheblichen Umweltauswirkungen<br />

der ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009,<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009,<br />

in Kraft getreten am 4. Februar 2010<br />

Regionaler Planungsverband<br />

Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Regionalny zwjazk planowanja<br />

Hornja Łužica-Delnja Šleska


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> <strong>Ersten</strong> <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Käthe-Kollwitz-straße 17, Haus 3<br />

02625 Bautzen<br />

telefon 03591 / 273 280<br />

telefax 03591 / 273 282<br />

e-Mail info@rpv-oberschlesien-niederlausitz.de<br />

Internet www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de<br />

2<br />

INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

0 Vorbemerkungen 5<br />

1 Einleitung 6<br />

1.1 Kurzdarstellung <strong>des</strong> Inhalts und der wichtigsten Zielsetzungen<br />

<strong>des</strong> Regionalplanes einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen<br />

<strong>des</strong> Planes 6<br />

1.2 Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzes und Art ihrer Berücksichtigung 7<br />

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 9<br />

2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte <strong>des</strong> derzeitigen<br />

Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete,<br />

die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden 9<br />

2.1.1 Schutzgut Mensch 9<br />

2.1.1.1 Lärmbelastung im siedlungsbereich 9<br />

2.1.1.2 schadstoffbelastung im siedlungsbereich 10<br />

2.1.2 Schutzgut Fauna, Flora, Biodiversität 10<br />

2.1.2.1 Biotoptypen und Lebensräume 10<br />

2.1.2.2 geschützte arten 11<br />

2.1.2.3 Biotopverbundflächen und -korridore 12<br />

2.1.2.4 schutzgebiete nach Naturschutzrecht 13<br />

2.1.2.5 ffH-/sPa-gebiete 13<br />

2.1.3 Schutzgut Boden 13<br />

2.1.3.1 Natürliche ertragsfähigkeit 13<br />

2.1.3.2 speicher-/Reglerfunktion 14<br />

2.1.3.3 Biotische Lebensraumfunktion 14<br />

2.1.3.4 empfindlichkeit auf grund hoher potenzieller erosionsgefährdung 14<br />

2.1.3.5 empfindlichkeit auf grund der schadstoffbelastung/altlasten 14<br />

2.1.3.6 unversiegelte fläche 15<br />

2.1.4 Schutzgut Grundwasser 15<br />

2.1.4.1 grundwasserneubildung 15<br />

2.1.4.2 geschütztheit <strong>des</strong> grundwassers gegenüber schadstoffeintrag 15<br />

2.1.4.3 empfindlichkeit auf grund <strong>des</strong> grundwasserflurabstan<strong>des</strong> 16<br />

2.1.4.4 trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete 16<br />

2.1.5 Schutzgut Oberflächengewässer 16<br />

2.1.5.1 strukturgüte der fließgewässer 16<br />

2.1.5.2 Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume 17<br />

2.1.5.3 Wasserqualität der fließgewässer 17<br />

2.1.5.4 Durchgängigkeit der fließgewässer 18<br />

2.1.6 Schutzgut Klima, Luft 18<br />

2.1.6.1 freiflächensicherungsbedarf 18<br />

2.1.6.2 Wald mit besonderer Immissions- und Klimaschutzfunktion 18<br />

2.1.7 Schutzgut Landschaft 19<br />

2.1.7.1 Landschaftsbild 19<br />

2.1.7.2 Räume für die erholung in Natur und Landschaft in der umgebung zentraler Orte 19<br />

2.1.7.3 großflächige unzerschnittene störungsarme Räume 19<br />

2.1.7.4 schutzgebiete für erholung und lärmschutzbedürftige freiräume 20<br />

2.1.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 20<br />

2.1.8.1 Bauliche Kultur- und sachgüter 20<br />

2.1.8.2 Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit archivfunktion 20<br />

2.2 Prognose über die Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung<br />

der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung 22<br />

2.2.1 Grenzüberschreitende Nutzung <strong>des</strong> Luftraums über Polen (Ziel 3.2.1, 12. Anstrich) 22<br />

2.2.2 Wiedernutzbarmachung von Rohstoffabbauflächen (Ziel 4.1.3.2 und Ziel 4.1.3.4) 24<br />

2.2.3 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Trinkwasser 26<br />

2.2.4 Vorrang- und Vorbehaltsstandorte <strong>des</strong> technischen Hochwasserschutzes 29<br />

2.2.5 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle 32<br />

2.2.6 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Erholung 43<br />

Seite<br />

3


<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

4<br />

INteRNetfassuNg<br />

2.2.7 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung 45<br />

2.2.8 Vorrang- und Vorbehaltstrassen für Verkehr (Bahn und Straße) 52<br />

2.2.8.1 Neubau straßen und schienennetz 52<br />

2.2.8.2 ausbau straßennetz 55<br />

2.2.9 Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergienutzung 61<br />

2.2.10 Vorrangstandort für ein Braunkohlenkraftwerk 64<br />

2.2.11 Vorbehaltstrasse für eine 110-kV-Leitung 66<br />

2.3 Gesamtbetrachtung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

unter Einbeziehung der Festlegungen mit voraussichtlich<br />

erheblich positiven Umweltauswirkungen 68<br />

2.3.1 Schutzgut Mensch 68<br />

2.3.2 Schutzgut Fauna, Flora, Biodiversität 69<br />

2.3.3 Schutzgut Boden 69<br />

2.3.4 Schutzgut Grundwasser 70<br />

2.3.5 Schutzgut Oberflächenwasser 70<br />

2.3.6 Schutzgut Klima, Luft 71<br />

2.3.7 Schutzgut Landschaft 71<br />

2.3.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 71<br />

2.4 Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen 72<br />

2.5 Berücksichtigung der Erhaltungsziele und <strong>des</strong> Schutzzweckes der<br />

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen<br />

Vogelschutzrichtlinie im Sinne <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzes<br />

gemäß § 6 Absatz 3 SächsLPlG 72<br />

2.5.1 Anlass und Rechtsgrundlagen 72<br />

2.5.2 Vorprüfung/Erheblichkeitsabschätzung 73<br />

2.5.2.1 ermittlung der Planinhalte, bei denen zumin<strong>des</strong>t die abstrakte Möglichkeit besteht, dass sie die<br />

erhaltungsziele von Natura 2000-gebieten erheblich beeinträchtigen können 74<br />

2.5.2.2 einzelprüfung 77<br />

3 Zusätzliche Angaben 79<br />

3.1 Beschreibung der Unterlagen, die der Umweltprüfung zugrunde<br />

gelegt wurden, sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der<br />

Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind 79<br />

3.1.1 Unterlagen, die der Umweltprüfung zugrunde gelegt wurden 79<br />

3.1.2 Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind 79<br />

3.2 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten Methodik<br />

bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten,<br />

die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind 80<br />

3.2.1 Methodik bei der Umweltprüfung 80<br />

3.2.1.1 schutzgüter und schutzbelange 80<br />

3.2.1.2 Konkretisierung der schutzgüter durch schutzbelange und Zustandsindikatoren 81<br />

3.2.1.3 Wirkfaktoren und Wirkungsindikatoren 83<br />

3.2.1.4 steckbriefe für die bewerteten schutzbelange 86<br />

3.3 Untersuchungsumfang <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> 116<br />

3.4 Geplante Maßnahmen <strong>zur</strong> Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />

der Durchführung <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> auf die Umwelt (Monitoring) 125<br />

3.5 Allgemein verständliche Zusammenfassung 127<br />

4 Anhang 129<br />

4.1 FFH-Gebiete 129<br />

4.2 SPA-Gebiete 328<br />

5 Quellenverzeichnis 405<br />

Seite<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

0 Vorbemerkungen<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

am 26. februar 2004 fasste der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien den Beschluss über die gesamtfortschreibung<br />

<strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz Niederschlesien. gemäß § 2 absatz 1 sächsLPlg 1 war erstmalig<br />

eine so genannte strategische umweltprüfung (suP) im sinne der eu-Richtlinie 2001/42/eg 2 (suP-RL) durchzuführen.<br />

Der anwendungsbereich für die Regionalplanung ergibt sich zudem auch aus § 14 b absatz 1 Nummer 1 <strong>des</strong> gesetzes<br />

über die umweltverträglichkeitsprüfung (uVPg) 3 . Die strategische umweltprüfung ist im sinne <strong>des</strong> § 2 absatz 4 uVPg<br />

ein unselbstständiger teil <strong>des</strong> Verfahrens <strong>zur</strong> aufstellung <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien.<br />

auf grundlage <strong>des</strong> Regionalplanvorentwurfes wurde am 17. Dezember 2004 die einleitung der Beteiligung an der<br />

ausarbeitung <strong>des</strong> Regionalplanentwurfes gemäß § 6 absatz 1 sächsLPlg beschlossen. Dies beinhaltete bzgl. <strong>des</strong><br />

umfanges und Detaillierungsgra<strong>des</strong> der in den umweltbericht aufzunehmenden Informationen auch die Durchführung<br />

<strong>des</strong> so genannten scopings mit den zuständigen Behörden mit umweltbezogenem aufgabenbereich sowie<br />

den anerkannten Naturschutzverbänden. Der umweltbericht wurde im Rahmen <strong>des</strong> anhörungsverfahrens gemäß<br />

§ 6 absatz 2 sächsLPlg öffentlich ausgelegt. für die geänderten teile erfolgte eine erneute anhörung nach § 6 absatz<br />

4 sächsLPlg.<br />

Die umweltprüfung umfasst gemäß § 2 absatz 3 sächsLPlg auch die Prüfung der Verträglichkeit mit den erhaltungszielen<br />

eines gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines europäischen Vogelschutzgebietes nach § 22b<br />

absatz 8 sächsNatschg.<br />

Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien war Praxispartner eines gemeinsam mit dem Institut<br />

für ökologische Raumentwicklung e. V. Dresden (IÖR) und der Brandenburgischen technischen universität Cottbus<br />

(Btu), Lehrstuhl umweltplanung, vom 1. Juli 2004 bis zum 31. Oktober 2006 durchgeführten und mit Mitteln der<br />

europäischen union im Rahmen der gemeinschaftsinitiative INteRReg III a geförderten Projektes zum thema „strategische<br />

umweltprüfung für die Regionalplanung – entwicklung eines transnationalen Prüf- und Verfahrenskonzeptes<br />

für sachsen, Polen und tschechien“. Die ergebnisse dieses Projektes, insbesondere <strong>zur</strong> Methodik und zum untersuchungsrahmen<br />

sind in wesentlichen teilen in die erarbeitung dieses umweltberichtes eingeflossen.<br />

1 gesetz <strong>zur</strong> Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung <strong>des</strong> freistaates sachsen (Lan<strong>des</strong>planungsgesetz – sächsLPlg) vom 14. Dezember 2001 (sächsgVBl.<br />

s. 716), zuletzt geändert durch artikel 1 <strong>des</strong> gesetzes vom 29. Januar 2008 (gVBl. s. 138)<br />

2 Richtlinie 2001/42/eg (suP-Richtlinie) über die Prüfung der umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (suP-Richtlinie) <strong>des</strong> europäischen<br />

Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom 27. Juni 2001<br />

3 gesetz über die umweltverträglichkeitsprüfung (uVPg) in der fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BgBl. I s. 1757, 2797), zuletzt<br />

geändert durch artikel 2 <strong>des</strong> gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BgBl. I s. 2470)<br />

5<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

1 Einleitung<br />

6<br />

INteRNetfassuNg<br />

1.1 Kurzdarstellung <strong>des</strong> Inhalts und der wichtigsten Zielsetzungen <strong>des</strong> Regionalplanes<br />

einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen <strong>des</strong> Planes<br />

Raumordnung als staatliche aufgabe soll den gesamtraum der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland und seine teilräume<br />

durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne und durch abstimmung raumbedeutsamer Planungen<br />

und Maßnahmen entwickeln, ordnen und sichern (§ 1 ROg). Leitvorstellung bei der erfüllung dieser aufgabe ist<br />

eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen<br />

funktionen in einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. In diesem<br />

Zusammenhang wurde für das gesamtgebiet <strong>des</strong> freistaates sachsen ein Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan aufgestellt,<br />

der in den Regionalplänen sachlich und räumlich zu konkretisieren ist. Der Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan <strong>des</strong> freistaates<br />

sachsen (LeP 2003) ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. gemäß § 4 absatz 2 satz 1 sächsLPlg ist der Regionalplan<br />

aus dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan zu entwickeln. Diese gesetzliche Regelung begründet den fortschreibungsbedarf<br />

für den Regionalplan.<br />

Der Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien integriert Pläne, Programme und Konzepte der verschiedenen fachplanungen<br />

(z. B. Waldmehrungsplanungen, fachgutachten <strong>zur</strong> Bewertung der Rohstofflagerstätten in sachsen, Hochwasserschutzkonzepte)<br />

und löst Konflikte zwischen den verschiedenen Raumnutzungen und Raumansprüchen. Der<br />

Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien ist verpflichtet, die verbindlichen Handlungsaufträge <strong>des</strong><br />

LeP 2003 bei der Regionalplanfortschreibung in Plansätzen (textliche Ziele und grundsätze) bzw. kartographischen<br />

ausweisungen (z. B Vorrang- und Vorbehaltsgebiete) umzusetzen. In seinem eigenen ermessen liegt es dagegen, die<br />

optionalen Handlungsaufträge <strong>des</strong> LeP 2003 aufzugreifen.<br />

Die grundlagen und Inhalte der Landschaftsplanung werden für den Bereich der Region im fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan<br />

dargestellt (§ 5 absatz 1 sächsNatschg). Die Inhalte <strong>des</strong> Landschaftsrahmenplanes, die in formaler<br />

Hinsicht <strong>zur</strong> festsetzung als erfordernisse der Raumordnung geeignet sind, wurden nach abstimmung mit<br />

anderen Raumnutzungsansprüchen im Zuge der abwägung als Ziel oder grundsatz der Raumordnung in den nach<br />

Raumordnungsrecht verbindlichen teil <strong>des</strong> Regionalplanes aufgenommen. Darüber hinaus gehende, rein fachplanerische<br />

Inhalte finden aufnahme in den anhang <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong>.<br />

Der Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien besteht aus folgenden teilen:<br />

• allgemeine grundsätze der Regionalentwicklung<br />

• Überfachliche Ziele und grundsätze der Raumordnung<br />

• fachliche Ziele und grundsätze der Raumordnung<br />

• fachplanerische Inhalte <strong>des</strong> Landschaftsrahmenplans (anhang 4)<br />

• festlegungskarten: Maßstab<br />

Karte „Raumnutzung“ ...............................................................................................................................................................1 : 100.000<br />

Karte „Landschaftspflege, -sanierung und -entwicklung“ ............................................................................................1 : 100.000<br />

Karte „Ökologisches Verbundsystem und regionale grünzüge“ ................................................................................1 : 100.000<br />

Karte „Raumstruktur“ .................................................................................................................................................................1 : 400.000<br />

• erläuterungskarten:<br />

Karte „freizeit, erholung, tourismus“ ....................................................................................................................................1 : 250.000<br />

Karte „straßennetzausbau“ ......................................................................................................................................................1 : 400.000<br />

Karte „Naturräumliche gliederung“ ......................................................................................................................................1 : 400.000<br />

Karte „Zentrale Orte und Nahbereiche“ ..............................................................................................................................1 : 400.000<br />

Karte „sorbisches siedlungsgebiet“ ......................................................................................................................................1 : 400.000<br />

Der Regionalplan dient als überörtliche, überfachliche und zusammenfassende räumliche gesamtplanung für die Region<br />

Oberlausitz-Niederschlesien. Die Inhalte <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien bestehen aus den aussagen<br />

<strong>zur</strong> siedlungsstruktur (grundzentren, besondere gemeindefunktionen, Verbindungs- und entwicklungsachsen,<br />

regionale grünzüge und grünzäsuren), <strong>zur</strong> freiraumstruktur (Bereiche zum schutz, <strong>zur</strong> sanierung und entwicklung<br />

von Natur und Landschaft, Bereiche für die sicherung ausgewählter funktionen und Nutzungen im freiraum –<br />

z. B. Landschaftsbild, trinkwasser, Hochwasserschutz, oberflächennahe Rohstoffe, Windenergie, Verteidigung) sowie<br />

zu sichernde standorte und trassen für Infrastruktur (Verkehrstrassen, energieleitungen, Kraftwerke). als regionale<br />

Besonderheit enthält der Regionalplan ein Kapitel zum sorbischen siedlungsgebiet. ein Leitbild für die nachhaltige<br />

Ordnung und entwicklung der Region und festlegungen zu bestimmten themen der Regionalentwicklung sind<br />

ebenfalls Bestandteil <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong>.<br />

Die Bindungswirkungen der Ziele und grundsätze <strong>des</strong> Regionalplanes ergeben sich aus dem Raumordnungsgesetz<br />

(§§ 4 und 5 ROg) bzw. den einschlägigen Raumordnungsklauseln in den fachgesetzen. Ziele, welche die kommunale<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Bauleitplanung betreffen, begründen darüber hinaus eine anpassungspflicht für die gemeinden nach § 1 absatz 4<br />

Baugesetzbuch.<br />

1.2 Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzes und Art ihrer Berücksichtigung<br />

umweltschutzziele sind in erster Linie in der umweltgesetzgebung auf Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>ebene sowie im Rahmen<br />

von europäischen Richtlinien z. t. als grenz-/Zielwerte verbindlich formuliert und zu beachten. Bei der ausarbeitung<br />

<strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> wurden insbesondere folgende fachliche Pläne, Programme und Konzepte <strong>des</strong> umweltschutzes<br />

bzw. mit entsprechenden Inhalten berücksichtigt.<br />

auf europäischer ebene:<br />

• Richtlinie <strong>des</strong> Rates der europäischen gemeinschaften über die erhaltung der wildlebenden Vogelarten vom 2. april 1979 (Vogelschutz-Richtlinie)<br />

• Richtlinie <strong>des</strong> Rates der europäischen gemeinschaften <strong>zur</strong> erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden tiere und Pflanzen<br />

vom 21. Mai 1992 (ffH-Richtlinie)<br />

• Richtlinie 96/62/eg <strong>des</strong> Rates vom 27. september 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität mit den entsprechenden tochterrichtlinien<br />

2004/107/eg vom 15. Dezember 2004, 2002/3/eg vom 12. februar 2002, 2000/69/eg vom 16. November 2000 und 1999/30/eg<br />

vom 22. april 1999<br />

• Richtlinie 2002/49/eg <strong>des</strong> Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von umgebungslärm<br />

• Richtlinie 2000/60/eg <strong>des</strong> europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates <strong>zur</strong> schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der gemeinschaft im<br />

Bereich der Wasserpolitik vom 23. Oktober 2000 (Wasserrahmenrichtlinie)<br />

auf Bun<strong>des</strong>ebene:<br />

• gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz – BNatschg) vom 25. März 2002 (BgBl. I s. 1193), zuletzt geändert<br />

durch artikel 2 <strong>des</strong> gesetzes vom 8. april 2008 (BgBl. I s. 686)<br />

• gesetz <strong>zur</strong> Ordnung <strong>des</strong> Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHg) in der fassung der Bekanntmachung vom 19. august 2002 (BgBl. I s.<br />

3245), zuletzt geändert durch artikel 2 <strong>des</strong> gesetzes vom 10. Mai 2007 (BgBl. I s. 666)<br />

• gesetz zum schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und <strong>zur</strong> sanierung von altlasten (Bun<strong>des</strong>-Bodenschutzgesetz – BBodschg) vom 17.<br />

März 1998 (BgBl. I s. 502), zuletzt geändert durch artikel 3 <strong>des</strong> gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BgBl. I s. 3214)<br />

• gesetz zum schutz vor schädlichen umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, geräusche, erschütterungen und ähnliche Vorgänge<br />

(Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetz – BImschg) in der fassung der Bekanntmachung vom 26. september 2002 (BgBl. I s. 3830), zuletzt geändert<br />

durch artikel 1 <strong>des</strong> gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BgBl. I s. 2470)<br />

• gesetz über die umweltverträglichkeitsprüfung (uVPg) in der fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BgBl. I s. 1757, 2797), zuletzt<br />

geändert durch artikel 2 <strong>des</strong> gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BgBl. I s. 2470)<br />

• Baugesetzbuch (BaugB) in der fassung der Bekanntmachung vom 23. september 2004 (BgBl. I s. 2414), zuletzt geändert durch artikel 1 <strong>des</strong><br />

gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BgBl. I s. 3316)<br />

• Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen gebrauch (trinkwasserverordnung – trinkwV 2001) vom 21. Mai 2001 (BgBl. I s.<br />

959), geändert durch artikel 363 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BgBl. I s. 2407)<br />

• Zweiundzwanzigste Verordnung <strong>zur</strong> Durchführung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für schadstoffe<br />

in der Luft – 22. BImschV) in der fassung der Bekanntmachung vom 4. Juni 2007 (BgBl. I s. 1006)<br />

• Dreiunddreißigste Verordnung <strong>zur</strong> Durchführung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung <strong>zur</strong> Verminderung von sommersmog,<br />

Versauerung und Nährstoffeinträgen) (33. BImschV) vom 13. Juli 2004 (BgBl. I s. 1612)<br />

• gesetz <strong>zur</strong> umsetzung der eg-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von umgebungslärm vom 24. Juni 2005<br />

auf Lan<strong>des</strong>ebene freistaat sachsen:<br />

• Rechtsverordnung der sächsischen staatsregierung über den Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan sachsen (LeP 2003) vom 16. Dezember 2003 (in seiner<br />

funktion als Landschaftsprogramm sachsen)<br />

• sächsisches gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (sächsisches Naturschutzgesetz – sächsNatschg) in der fassung der Bekanntmachung<br />

vom 3. Juli 2007 (sächsgVBl. s. 321), zuletzt geändert am 18. august 2008 (sächsgVBl. s. 321)<br />

• Waldgesetz für den freistaat sachsen (sächsWaldg) vom 10. april 1992, rechtsbereinigt mit stand vom 1. Januar 2006<br />

• sächsisches Wassergesetz (sächsWg) vom 23. februar 1993 in der Neufassung vom 18. Oktober 2004<br />

• erstes gesetz <strong>zur</strong> abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im freistaat sachsen (sächsaBg) vom 12. august 1991 in der Neufassung vom 23. Mai<br />

2004<br />

• gesetz zum schutz und <strong>zur</strong> Pflege der Kulturdenkmale im freistaat sachsen (sächsDschg) vom 23. Mai 2004<br />

• Programm <strong>zur</strong> Wiederherstellung der Durchgängigkeit sächsischer fließgewässer (gewässerdurchgängigkeitsprogramm sachsen) 2002<br />

• Klimaschutzprogramm <strong>des</strong> freistaates sachsen 2001<br />

Die für den Regionalplan bedeutenden und auf Bun<strong>des</strong>ebene festgelegten umweltschutzziele finden sich zudem in<br />

den grundsätzen der Raumordnung <strong>des</strong> Raumordnungsgesetzes (§ 2 ROg). Bei der umsetzung der umweltschutzziele<br />

ist die Leitvorstellung der Raumordnung, nämlich eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen<br />

ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen funktionen in einklang bringt und zu einer dauerhaften,<br />

großräumig ausgewogenen Ordnung führt, zu beachten.<br />

7<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

als umweltschutzziele <strong>des</strong> ROg können bezeichnet werden:<br />

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sicherung der funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts im besiedelten und unbesiedelten Bereich und der freiraumstruktur<br />

im sinne eines freiraumverbun<strong>des</strong> (§ 2 absatz 2 Nummer 1 ROg)<br />

Räumliche Konzentration der siedlungstätigkeit und Vorrang für die Wiedernutzung brachgefallener siedlungsflächen<br />

(§ 2 absatz 2 Nummer 2 ROg)<br />

schutz, Pflege, entwicklung und ggf. Wiederherstellung von Natur und Landschaft (§ 2 absatz 2 Nummer 3 ROg)<br />

sparsame und schonende Inanspruchnahme der Naturgüter, insbesondere Boden und Wasser (§ 2 absatz 2 Nummer<br />

8 ROg)<br />

Vorbeugender Hochwasserschutz, schutz der allgemeinheit vor Lärm, Reinhaltung der Luft (§ 2 absatz 2 Nummer<br />

8 ROg)<br />

erhöhung der attraktivität <strong>des</strong> ÖPNV und Verringerung der Verkehrsbelastung und Vermeidung zusätzlichen Verkehrs<br />

durch Nutzungsmischung (§ 2 absatz 2 Nummer 12 ROg)<br />

Bewahrung von Kulturlandschaften und -gütern (§ 2 absatz 2 Nummer 13 ROg)<br />

sicherung der erholung in Natur und Landschaft (§ 2 absatz 2 Nummer 14 ROg).<br />

Die unmittelbaren inhaltlichen anforderungen für den Regionalplan gibt der Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan sachsen (LeP)<br />

vor. Der LeP hat somit die aufgabe, alle hierzu erforderlichen gesetze und Regelwerke entsprechend ihrer Relevanz<br />

zu beachten, zu bündeln und als anforderungen an die Regionalplanung umzusetzen.<br />

In folge <strong>des</strong>sen werden im LeP zu folgenden Handlungsfeldern umweltrelevante festlegungen getroffen bzw. abwägungsgrundlagen<br />

für den Regionalplan bereitgestellt:<br />

• Ziele und grundsätze <strong>zur</strong> freiraumsicherung bezüglich Landschaftsschutz, arten- und Biotopschutz, Wasser, gewässer-<br />

und Hochwasserschutz, Bodenschutz und altlasten sowie Luftreinhaltung und Klimaschutz<br />

• grundlagen für die ausweisung von freiraumfunktionen (z. B. gebietskulisse für die ausweisung eines ökologischen<br />

Verbundsystems, Bodenschutzbedarf, sicherungswürdigkeit von steine- und erden-Rohstoffen sowie<br />

Braunkohlenressourcen, schwerpunkte der Waldmehrung)<br />

• Ziele und grundsätze zu den fachbereichen mit umweltrelevanz siedlungsentwicklung, gewerbliche Wirtschaft<br />

und Handel, Rohstoffsicherung, freizeit, erholung, tourismus sowie Land-, forst- und fischereiwirtschaft<br />

• Ziele und grundsätze zu den infrastrukturrelevanten themen Verkehr, energieversorgung einschließlich erneuerbare<br />

energien, Wasserver- und abwasserentsorgung, abfall, Lärmschutz und Verteidigung<br />

Der fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan für die Region Oberlausitz-Niederschlesien zeigt den derzeitigen Zustand<br />

und die entwicklungsziele für Natur und Landschaft im umfassenden sinne. als Datensammlung und Leitfaden<br />

für alle Planungsträger - vor allem für Naturschutzbehörden sowie für städte und gemeinden - enthält das text- und<br />

Kartenwerk Zielstellungen aus sicht von Naturschutz und Landschaftspflege, die bei der aufstellung <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong><br />

und der kommunalen Landschaftspläne sowie für die Naturschutzarbeit zu berücksichtigen sind. er zeigt die<br />

besonders zu schützenden flächen, aber auch Bereiche von Landschaftsbeeinträchtigungen auf. Daher bildet er eine<br />

umfassende grundlage bei der entscheidung, ob beabsichtigte Projekte und Maßnahmen in besonders empfindliche<br />

Bereiche eingreifen oder nicht.<br />

Die Ziele <strong>des</strong> umweltschutzes wurden in vielfältiger Weise bei der aufstellung <strong>des</strong> Regionalplanes berücksichtigt. Zunächst<br />

sind die Ziele und grundsätze hervorzuheben, die selbst der Verbesserung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> der umwelt dienen<br />

(umweltqualitätsziele). Derartige Plansätze sind vor allem im Kapitel 4 „schutz, Pflege, sanierung und entwicklung<br />

von Natur und Landschaft“ enthalten. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang der anhang 4 „fachplanerische Inhalte<br />

<strong>des</strong> Landschaftsrahmenplanes“ hervorzuheben.<br />

andererseits wurden bei abwägungsentscheidungen zugunsten von Raumnutzungen, welche nachteilige auswirkungen<br />

auf die schutzgüter hervorrufen können, mit „tabu- oder Restriktionsbereichen“ gearbeitet. Diese Bereiche<br />

wurden demnach entweder für derartige Raumnutzungen ausgeschlossen (tabu) oder mit einem besonderen Prüfungsbedarf<br />

(Restriktion) versehen. als Beispiel soll an dieser stelle der generelle ausschluss der ausweisung von Vorrang-<br />

und Vorbehaltsgebieten für Windenergie bzw. für oberflächennahe Rohstoffe (festgestein) in einer entfernung<br />

von weniger als 500 m bzw. von 300 m um Wohnbebauungen genannt werden.<br />

Letztendlich können sich einzelne festlegungen <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> günstig auf das eine schutzgut, jedoch negativ<br />

auf das andere schutzgut auswirken. Dies betrifft insbesondere die Waldmehrung, von welcher das schutzgut Boden<br />

(z. B. erosionsgefährdung) profitieren, das schutzgut fauna, flora, Biodiversität (z. B. Biotoptypen und Lebensräume)<br />

dagegen beeinträchtigt werden kann. Die Berücksichtigung erfolgt in diesen fällen einzelfallbezogen und, sofern<br />

vorhanden, nach rechtlichen gesichtspunkten (z. B. gesetzlicher schutz).<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte <strong>des</strong> derzeitigen Umweltzustands,<br />

einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich<br />

beeinflusst werden<br />

Die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien liegt im Osten sachsens. sie wird im süden durch die tschechische<br />

Republik, im Osten durch die Republik Polen, im Norden durch das Bun<strong>des</strong>land Brandenburg und im Westen und<br />

südwesten durch die sächsische Planungsregion Oberes elbtal/Osterzgebirge begrenzt. seit dem 1. august 2008 bilden<br />

mit dem In-Kraft-treten der Kreisreform die Landkreise Bautzen und görlitz die Planungsregion.<br />

Die Region Oberlausitz-Niederschlesien verfügt im Vergleich zu den anderen Planungsregionen sachsens auf grund<br />

der im nördlichen teil relativ geringen Besiedelungsdichte und <strong>des</strong> in der Vergangenheit wenig ausgeübten Nutzungsdrucks<br />

durch erholung oder Verbauung über ein hohes artenspektrum auch geschützter, vom aussterben bedrohter<br />

arten. Dem gegenüber stehen jedoch langfristige, enorme eingriffe in den Naturhaushalt insbesondere durch den<br />

Braunkohleabbau sowie die sand- und Kiesgewinnung. Wertvolle geschützte Landschaften wurden bereits devastiert<br />

und damit Lebensräume vieler arten zerstört, so dass die nachhaltige Bestandssicherung verbleibender Ressourcen<br />

und die erhaltung der genetischen Vielfalt hier in besonderem Maße erforderlich sind.<br />

eine detaillierte Bewertung <strong>des</strong> derzeitigen umweltzustan<strong>des</strong> für die schutzgüter in der Region ist im fachbeitrag<br />

zum Landschaftsrahmenplan der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien vorgenommen worden (RegionaleR Plan<br />

u n g s v e R b a n d obeR lausitz-niedeRschlesien 2007).<br />

2.1.1 Schutzgut Mensch<br />

2.1.1.1 Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Die Lärmbelastung hat infolge der Industrialisierung und zunehmenden Motorisierung unserer umwelt in den letzten<br />

Jahrzehnten ständig zugenommen. Dominierende geräuschquelle und Verursacher einer nahezu flächendeckenden<br />

geräuschbelastung ist der straßenverkehr.<br />

Die ergebnisse einer im Zeitraum 1999 bis 2001 durchgeführten „analyse <strong>zur</strong> Betroffenheit der Bevölkerung in sachsen<br />

durch straßenverkehrslärm“ (Lfug in Zusammenarbeit mit firma Müller BBM) zeigen, dass in sachsen tagsüber ca.<br />

515.000 einwohner (das entspricht 11 % der Bevölkerung) dauerhaften geräuschpegeln durch den straßenverkehr<br />

von mehr als 65 dB(a) ausgesetzt sind. Während der Nachtzeit sind die Wohnbereiche von rund 630.000 einwohnern<br />

(dies entspricht etwa 14 % der Bevölkerung) von Mittelungspegeln oberhalb 55 dB(a) betroffen. ein weiteres ergebnis<br />

der untersuchung veranschaulicht, dass der höchste anteil der Belastungen oberhalb der empfohlenen Pegelwerte<br />

am tag ebenso wie nachts von gemeinde- und Kreisstraßen ausgeht, gefolgt von Bun<strong>des</strong>- und staatsstraßen. Obwohl<br />

in der Nähe von autobahnen auf grund <strong>des</strong> hohen Verkehrsaufkommens die Höhe der Überschreitungen wesentlich<br />

gravierender sein kann, sind vergleichsweise weniger einwohner davon betroffen, da die siedlungsbereiche i. d. R.<br />

weiter von den autobahnen entfernt liegen.<br />

entsprechend dem gesetz <strong>zur</strong> umsetzung der eg-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von umgebungslärm<br />

vom 24. Juni 2005 waren im Jahr 2007 in der Region zunächst folgende Hauptverkehrsstraßen zu untersuchen:<br />

- abschnitt Dresden–Bautzen der a4<br />

- Ortsdurchfahrt Radeberg im Zuge der s 95<br />

- abschnitt görlitz der B 99.<br />

Inhalt der untersuchung war die erstellung strategischer Lärmkarten, in denen die ermittelten Lärmpegel entlang<br />

dieser straßen und die geschätzte Zahl der davon betroffenen Menschen dargestellt sind. Daraus sollen aktionspläne<br />

entwickelt werden, die der Verhinderung und Minderung gesundheitsschädlicher Belastungen durch Lärm dienen.<br />

ergebnisse liegen bisher für die untersuchten gemeinden entlang der a 4 sowie für die stadt görlitz vor und sind in<br />

umsetzung der eu-umgebungslärmrichtlinie im freistaat sachsen im Internet unter folgender adresse veröffentlicht:<br />

� http://www.lfug.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/857.asp?url=/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/infosysteme/arcims/website/laerm<br />

(letzer Zugriff am 12. Januar 2009).<br />

größere Betroffenheiten ergeben sich demnach vor allem für die städte Bautzen und görlitz sowie für die gemeinden<br />

göda, Burkau, Ohorn und Ottendorf-Okrilla.<br />

Die Lärmkartierung im Bereich eisenbahnen erfolgt in zwei schritten. Bisher werden deutschlandweit Lärmkarten<br />

an schienenwegen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> mit einer Belastung von mehr als 60.000 Zugbewegungen erarbeitet. grundlage ist<br />

die auswertung der relevanten strecken nach den fahrplanzahlen von 2006, die entsprechend den aktuellen fahrplandaten<br />

2007/2008 einer erneuten Prüfung unterzogen wurden. Kartiert durch das eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt werden<br />

im ersten schritt die streckenabschnitte, die in beiden fahrplanauswertungen mit mehr als 60.000 Zugbewegungen<br />

9<br />

UMWELTBERICHT


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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

10<br />

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pro Jahr identifiziert wurden. streckenabschnitte in der Region Oberlausitz-Niederschlesien sind davon nicht betroffen.<br />

(Quelle: � http://www.eisenbahnbun<strong>des</strong>amt.de/service/files/laerm_kartierungsumfang_2007.pdf, letzter Zugriff<br />

am 22. Mai 2008)<br />

In einer zweiten stufe der Bearbeitung sind bis 2012 für weitere abschnitte von Hauptverkehrsstraßen sowie Haupteisenbahnstrecken<br />

in der Planungsregion Lärmkarten zu erarbeiten und bis 2013 Lärmaktionspläne aufzustellen.<br />

eine besondere funktion in Bezug auf den Lärmschutz erfüllen Wälder, wenn sie zwischen den Hauptverkehrsstraßen<br />

(autobahn, Bun<strong>des</strong>straßen, teilweise staatsstraßen) und immissionsempfindlichen Bereichen (Wohnen) liegen.<br />

2.1.1.2 Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Von Belastungen durch Luftschadstoffe aus Verkehr, Industrie, gewerbe und siedlung sind insbesondere die unmittelbaren<br />

stadtgebiete sowie die gebiete entlang der Hauptverkehrsachsen betroffen. ein hoher anteil der gesamtemissionen<br />

wird durch den zunehmenden straßenverkehr verursacht.<br />

Während die schwefeldioxidbelastungen in der gesamten Region in den letzten zehn Jahren deutlich <strong>zur</strong>ückgegangen<br />

sind, haben sich die Belastungen durch stickoxide (NO ) nur geringfügig verändert.<br />

X<br />

eine regelmäßige erfassung der schwebstaubbelastung (lufthygienisch relevanter feinstaub mit einem Partikeldurchmesser<br />

von kleiner 10 μm (PM10)) an vier Messstationen in der Region wurde erst im Jahr 2003 aufgenommen. Die im<br />

Jahr 2003 aufgetretenen grenzwertüberschreitungen an den stationen görlitz, Hoyerswerda und Zittau können zum<br />

teil mit den meteorologischen Bedingungen in diesem Jahr erklärt werden. an der Messstelle görlitz wurde jedoch<br />

auch in den Jahren 2005 und 2006 der 24-stunden-grenzwert deutlich mehr als die zulässigen 35-mal überschritten.<br />

Dies war anlass für die erstellung eines Luftreinhalteplans für die stadt görlitz, der mit der Bekanntmachung<br />

im amtsblatt der stadt görlitz am 22. april 2008 in Kraft getreten ist. Den größten anteil an der PM10-Belastung in<br />

görlitz hat nach diesem Plan der ferneintrag mit 74 %. Die langjährige Beobachtung der PM10-Inhaltsstoffe hat außerdem<br />

ergeben, dass in görlitz die höchsten arsen- und Benzo(a)pyren Jahresmittelwerte sachsens gemessen werden.<br />

Der ab 2012 geltende Zielwert für den Jahresmittelwert für arsen (6 ng/m³) wurde in den letzen Jahren jedoch<br />

nur im ausnahmefall (2003) überschritten. Bei Benzo(a)pyren hingegen wurde der Zielwert für 2012 von 1 ng/m³<br />

fast immer überschritten. Die Belastung ist bei beiden schadstoffen sehr stark windrichtungsabhängig. Die höchsten<br />

arsen-Konzentrationen wurden bei Windrichtungen aus Nordost bzw. Ost festgestellt. Mögliche Quellen wären hier<br />

Betriebe der Braunkohlen- und Kupferschiefergewinnung und -verarbeitung in Polen. als Quelle für erhöhte Benzo(a)<br />

pyren-Konzentrationen bei Luftströmungen aus Osten kommt die Verbrennung von festbrennstoffen in kleinen feuerungsanlagen<br />

in frage, die in Zgorzelec noch mehr verbreitet sind als in görlitz.<br />

In dem gebiet um Hoyerswerda (häufige austauscharme Wetterlagen) sowie in den oberen Lagen <strong>des</strong> Oberlausitzer<br />

Berglan<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Zittauer gebirges treten weiterhin chronische Ozonbelastungen auf. auf grund <strong>des</strong> geringeren<br />

Verschmutzungsgra<strong>des</strong> der Luft kann insbesondere in höheren Luftschichten nur in geringem Maße ein abbau <strong>des</strong><br />

Ozons erfolgen. Dagegen waren an der Messstation görlitz relativ niedrige Ozonwerte zu verzeichnen, was wohl ein<br />

Indiz für die hohe abbaurate am Ort <strong>des</strong> entstehens der Vorläufersubstanzen im stadtgebiet ist.<br />

2.1.2 Schutzgut Fauna, Flora, Biodiversität<br />

2.1.2.1 Biotoptypen und Lebensräume<br />

Über die selektive Biotopkartierung werden die Lebensräume, die naturschutzfachlich als besonders wertvoll eingestuft<br />

werden, erfasst. Im Rahmen <strong>des</strong> zweiten Durchgangs der selektiven Biotopkartierung wurden in der Region<br />

Oberlausitz-Niederschlesien bis 2003 knapp 30.000 Objekte mit einer flächengröße von insgesamt ca. 40.000 ha erfasst.<br />

Der flächenanteil der erfassten Biotope an der Regionsfläche beträgt somit knapp 9 %. In ihrer Mehrzahl sind<br />

die erfassten Objekte nach § 26 sächsNatschg geschützt oder gehören nach der Roten Liste der Biotoptypen sachsens<br />

zu den gefährdeten Biotopen.<br />

Ca. 3,9 % der Wälder der Region (6.150 ha) wurden als relativ naturnah und naturschutzfachlich besonders wertvoll<br />

eingestuft. einen wesentlichen flächenanteil nehmen dabei die zu den mesophilen Laubwäldern zählenden eichen-<br />

Hainbuchenwälder ein. eichen-Hainbuchenwälder kommen schwerpunktmäßig im Oberlausitzer gefilde und der<br />

Östlichen Oberlausitz vor.<br />

Besonders wertvolle Biotoptypen der gebüsche, Hecken und gehölze wurden auf knapp 4.000 ha in der Region kartiert.<br />

Dabei liegt der größte teil der feldgehölze im Oberlausitzer gefilde und der Östlichen Oberlausitz. Regionale<br />

schwerpunktvorkommen der streuobstwiesen befinden sich in der Östlichen Oberlausitz.<br />

Bei den fließgewässern wurden im Rahmen der selektiven Biotopkartierung über 2.800 Objekte in der Region Oberlausitz-Niederschlesien<br />

erfasst. Naturnahe Bäche kommen dabei überwiegend im tief- und Hügelland vor. Verbrei-<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


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Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

tungsschwerpunkte sind das Oberlausitzer Heide- und teichgebiet, das Oberlausitzer gefilde und die Östliche Oberlausitz.<br />

Den größten flächenanteil an den besonders wertvollen stillgewässern nehmen die teiche mit über 4.100 ha ein. sie<br />

haben ihre Vorkommensschwerpunkte im Oberlausitzer Heide- und teichgebiet und in den Königsbrück-Ruhlander<br />

Heiden.<br />

Besonders wertvolle Biotoptypen der Moore und sümpfe wurden in der Region auf einer fläche von ca. 1.000 ha<br />

erfasst. Zahlen- und flächenmäßig am meisten verbreitet sind dabei die Niedermoore und sümpfe. Ihre Verbreitungsschwerpunkte<br />

liegen in den Königsbrück-Ruhlander Heiden und dem Oberlausitzer Heide- und teichgebiet.<br />

Im Rahmen der selektiven Biotopkartierung wurden etwa 3.000 ha grünland kartiert. am häufigsten verbreitet erwiesen<br />

sich dabei die extensiv genutzten frischwiesen, die jedoch keinen besonderen regionalen Verbreitungsschwerpunkt<br />

aufweisen.<br />

Bezüglich der staudenflure und säume wurden bei der Biotopkartierung lediglich 650 ha erfasst. Zahlenmäßig noch<br />

am meisten verbreitet erwiesen sich dabei die Hochstaudenflure sumpfiger standorte. Diese findet man im Hügelund<br />

Bergland häufiger als im tiefland vor, insbesondere als brachgefallene Nasswiesen.<br />

einen besonders großen flächenanteil der insgesamt fast 6.500 ha erfassten Heiden und Magerrasen nehmen die<br />

sand- und silikatmagerrasen ein. Deren Verbreitungsschwerpunkt liegt in den Heidelandschaften, vor allem in der<br />

Königsbrücker Heide und in der Muskauer Heide. Bedeutende Bestände findet man auf sukzessionsflächen in der<br />

Bergbaufolgelandschaft und in den Bereichen der (ehemaligen) truppenübungsplätze vor.<br />

Bei den über 1.500 erfassten fels-, gesteins- und Rohbodenbiotopen ist festzustellen, dass offene felsbildungen im<br />

Hügel- und Bergland relativ weit verbreitet sind. Regionaler Vorkommensschwerpunkt ist das Zittauer gebirge.<br />

2.1.2.2 Geschützte Arten<br />

ein zentrales anliegen <strong>des</strong> Naturschutzes ist die erhaltung der biologischen Vielfalt. Rote Listen sind Verzeichnisse<br />

ausgestorbener, verschollener und gefährdeter tier- und Pflanzenarten, Pflanzengesellschaften sowie Biotoptypen<br />

und Biotopkomplexe. sie sind wissenschaftliche fachgutachten, in denen der gefährdungsstatus für einen bestimmten<br />

Bezugsraum dargestellt ist. sie bewerten die gefährdung anhand der Bestandsgröße und der Bestandsentwicklung.<br />

In Deutschland sind vor allem die Roten Listen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Bun<strong>des</strong>länder von Bedeutung.<br />

In den anhängen der ffH-Richtlinie (anhang II, IV, V) sind ca. 1.000 tier- und Pflanzenarten aufgelistet. sie sind auf<br />

grund ihrer europaweiten gefährdung und Verbreitung als arten und Lebensräume gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

in die anhänge aufgenommen worden. In sachsen kommen ca. 50 natürliche und naturnahe Lebensraumtypen <strong>des</strong><br />

anhangs I und mehr als 40 tier- und Pflanzenarten nach ffH-Richtlinie anhang II vor. Zudem brüten derzeit etwa<br />

40 Vogelarten in sachsen, die nach eu-Recht (Vogelschutzrichtlinie - anhang I) besonders geschützt sind. Die Planungsregion<br />

besitzt eine überdurchschnittliche ausstattung und damit eine besondere Verantwortung für diese Lebensräume<br />

und arten innerhalb von sachsen.<br />

folgende tabelle bietet einen Überblick über die Leitarten in ausgewählten Naturräumen der Region (fett – davon<br />

Rote Liste Sachsen):<br />

Naturraum faunistische Leitarten floristische Leitarten<br />

Muskauer faltenbogen<br />

teichmolch (Triturus vulgaris), teichfrosch (Rana kl.<br />

esculenta)<br />

Muskauer Heide Wolf (Canis lupus), Birkhuhn (Lyrurus tetrix), Wiedehopf<br />

(Upupa epops), Ziegen melker (Caprimulgus<br />

europaeus), Hirschkäfer (Lucanus cervus), Eremit<br />

Königsbrück-Ruhlander<br />

Heiden<br />

Oberlausitzer<br />

Bergbau revier<br />

(Osmoderma eremita), Kreuzotter (Vipera berus)<br />

Luchs (Lynx lynx), Biber (Castor fiber), Eisvogel (Alcedo<br />

atthis), Heidelerche (Lullula arborea), grauspecht<br />

(Picus canus), Kranich (Grus grus), Wespen bussard<br />

(Pernis apivorus), Fischotter (Lutra lutra), Kamm-<br />

molch (Triturus cristatus)<br />

Wolf (Canis lupus), Flussseeschwalbe (Sterna hirundo),<br />

Lachmöwe (Larus ridibundus), Weißkopf-<br />

und Steppen möwe (Larus cachinnans), Brachpieper<br />

(Anthus campestris), Steinschmätzer (Oenanthe<br />

oenanthe), Baumfalke (Falco subbuteo), Wiedehopf<br />

(Upupa epops), Wasserralle (Rallus aquaticus),<br />

Kreuz kröte (Bufo calamita)<br />

Rosmarinheide (Andromeda polifolia), Königsfarn<br />

(Osmunda regalis), Arnika (Arnica montana), sumpfporst<br />

(Ledum palustre<br />

Moosglöckchen (Linnaea borealis), Haarginster<br />

(Genista pilosa), Besen heide (Calluna vulgaris),<br />

Sumpfporst (Ledom palustre), Arnika (Arnica mon­<br />

tana), Flachbärlapp (Diphasiastrum complanatum)<br />

Torfmoose (Sphagnum papillosum, Sphagnum magellanicum),<br />

Braunes Schnabelried (Rhynchospora<br />

fusca), Moorbirke (Betula pubescens), Lungen enzian<br />

(Gentiana pneumonantke), Sibi rische Schwertlilie<br />

(Iris sibirica)<br />

Echte Bärentraube (Arctostaphylos uva­ursi), Rispen-flockenblume<br />

(Centaurea stoebe), Rosmarinheide<br />

(Andromeda polifolia), Moosbeere (Oxycoccus<br />

palustris)<br />

11<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Naturraum faunistische Leitarten floristische Leitarten<br />

Oberlausitzer Heide-<br />

und teichgebiet<br />

12<br />

Rohrdommel (Botaurus stellaris), Weiß storch (Ciconia<br />

ciconia), Seeadler (Ha liaeetus albicilla), Kranich<br />

(Grus grus), Mittelspecht (Dendrocopos medius),<br />

Rohrweihe (Circus aeruginosus), Fisch otter (Lutra<br />

lutra), Großes Mausohr (Myo tis myotis), Knoblauchkröte<br />

(Pelo bates fuscus), Wechselkröte (Bufo viri dis),<br />

Laubfrosch (Hyla arborea), Moor frosch (Rana arvalis),<br />

Kleiner Wasser frosch (Rana lessonae), Großer<br />

Feuer falter (Lycaena dispar), Östlicher Quen del-<br />

Bläuling (Scolitanti<strong>des</strong> schiffer muelleri), Mittlerer<br />

Perlmuttfalter (Argyn nis niobe), Wegerich-Scheckenfalter<br />

(Melithea cinxia), Kleiner Waldportier<br />

(Hipparchia alcyone), Eisenfarbener Samtfalter<br />

(Hipparchia statilinus)<br />

Oberlausitzer gefilde Ortolan (Emberiza hortulana), Sperber grasmücke<br />

(Sylvia nisoria), Rotmilan (Milvus milvus), schwarzmilan<br />

(Milvus migrans), Baumfalke (Falco subbuteo)<br />

Östliche Oberlausitz Ortolan (Emberiza hortulana), Grau ammer (Miliara<br />

calandra), Rotmilan (Milvus milvus), Dohle (Corvus<br />

mone dula), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Kiebitz<br />

(Vanellus vanellus), grau specht (Picus canus), Flussuferläufer<br />

(Actitis hypoleucos), Fischotter (Lutra lutra),<br />

Feuersalamander (Salamandra sala mandra)<br />

Westlausitzer Hügel-<br />

und Bergland<br />

Oberlausitzer Bergland<br />

und Zittauer<br />

gebirge<br />

Luchs (Lynx lynx), Fischotter (Lutra lutra), Eisvogel<br />

(Alcedo atthis), Rohr dommel (Botaurus stellaris),<br />

Zwerg dommel (Lxobrychus minutus), Neuntöter<br />

(Lanius collurio), Uhu (Bubo bubo), Bergmolch (Triturus<br />

alpestris), teich molch (Triturus vulgaris), gras-<br />

frosch (Rana temporaria)<br />

Luchs (Lynx lynx), Alpen-Spitzmaus (So rex alpinus),<br />

Uhu (Bubo Bubo), Wan derfalke (Falco peregrinus),<br />

Wachtel könig (Crex crex), grasfrosch (Rana<br />

temporaria), Bergmolch (Triturus alpestris), Großer<br />

Schillerfalter (Apatura iris), Großer Eisvogel (Limenitis<br />

populi), Braunauge (Lasiommata maera),<br />

Blauer Eichen-Zipfelfalter (Neozephyrus quer cus),<br />

Weißbindiger Mohrenfalter (Erebia ligea)<br />

2.1.2.3 Biotopverbundflächen und -korridore<br />

INteRNetfassuNg<br />

Froschkraut (Luronium natans), Sumpf porst (Ledum<br />

palustre), Glockenheide (Erica tetralix), Breitblättriges<br />

Knaben kraut (Dactylorhiza majalis),<br />

Sumpfbär lapp (Lycopodiella inundata), Moor-Veilchen<br />

(Viola uliginosa), Krebsschere (Stratio<strong>des</strong> aloi<strong>des</strong>),<br />

Heide-Segge (Carex ericeforum), Behaarter<br />

Ginster (Genista pilosa)<br />

Großblütiger Fingerhut (Digitalis gran diflora),<br />

Pfirsichblättrige glocken blume (Campanula persicifolia),<br />

Berg klee (Trifolium montanum), Breitblättriges<br />

Knabenkraut (Dactylorhiza majalis),<br />

Scheiden-Goldstern (Gagea spathacea), Steppen-<br />

Sesel (Seseli annum)<br />

Glattes Wald-Labkraut (Galium schul tesii), Langblättriges<br />

Waldvögelein (Cephalanthera longifolia),<br />

Gewöhnliche Golddistel (Carlina vulgaris), Silberdistel<br />

(Carlina acaulis), Knäul-Glockenblume<br />

(Campanula glomerata), frühlings-Platt erbse (Lathyrus<br />

vernus), Bergklee (Trifo lium montanum), Graue<br />

Kratzdistel (Cir sium canum), Acker-Zahntrost<br />

(Odon tites verna), Wiesen-Siegwurz (Gladiolus im­<br />

bricatus), Sichel-Hasenohr (Bubleu rum falcatum)<br />

Quirlblättrige Weißwurz (Polygonatum verticillatum),<br />

Verschiedenblättrige Kratzdistel (Cirsium heterophyllum),<br />

Weiße Pestwurz (Petasites albus), Fieberklee<br />

(Menyanthes trifoliata), Be haarter Kälberkropf (Chaerophyllum<br />

hirsutum)<br />

Bach-Kratzdistel (Cirsium­rivulare), Bach-Greiskraut<br />

(Tephroseris crispa), Rundblatt-Labkraut<br />

(Galium rotundi folium), Stattliches Knabenkraut<br />

(Orchis mascula)<br />

Zur sicherung der biologischen Vielfalt, <strong>zur</strong> Bewahrung und Verbesserung der ökologischen Bedingungen für die<br />

flora und fauna in ihren regionaltypischen, naturräumlich und historisch bestimmten Lebensräumen sowie <strong>zur</strong> sicherung<br />

überlebensfähiger Populationen soll ein lan<strong>des</strong>weiter Biotopverbund entwickelt werden. Die auf lan<strong>des</strong>weiter<br />

ebene bestehende Biotopverbundplanung wurde im Rahmen eines Projektes regional räumlich bzw. sachlich<br />

konkretisiert und ergänzt.<br />

Die Bestandteile eines Biotopverbunds werden als Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente definiert.<br />

Die Kernflächen stellen dabei großflächige natürliche oder naturnahe flächen dar, die keiner oder nur einer<br />

extensiven Nutzung unterliegen und schutzfunktionen für arten mit großen arealansprüchen aufweisen. Verbindungsflächen<br />

mindern die Distanz zwischen den Kernflächen und sind so beschaffen, dass zumin<strong>des</strong>t eine zeitweise<br />

Besiedlung und fortpflanzung durch tiere und Pflanzen möglich ist (trittsteinbiotope). Verbindungselemente sind<br />

zumeist lineare, aber auch flächige oder punktuelle Landschaftselemente, die von bestimmten arten als Korridore für<br />

Wanderungen und ausbreitungsbewegungen genutzt werden.<br />

für die Planungsregion erfolgte eine unterteilung in Kernflächen und ergänzungsflächen bzw. Defiziträume. Die<br />

Kernflächen wurden dabei nach den schwerpunkten Wald, gewässer sowie Offenland zusammengefasst. Die in der<br />

Region ermittelten Kernflächen Wald sind vor allem im tiefland sowie im Hügel- und Bergland zu finden. Die Kern-<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

flächen gewässer haben ihren schwerpunkt im Oberlausitzer Heide- und teichgebiet und die Kernflächen Offenland<br />

konzentrieren sich im östlichen Oberlausitzer gefilde sowie in der östlichen Oberlausitz. großflächige Defiziträume<br />

Wald sind vor allem in der Östlichen Oberlausitz und im östlichen Oberlausitzer gefilde zu finden.<br />

2.1.2.4 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

Nach sächsischem Naturschutzrecht können <strong>zur</strong> Bewahrung der schönheit und eigenart von Natur und Landschaft<br />

folgende schutzgebiete ausgewiesen werden: Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke, Naturschutzgebiete<br />

und Landschaftsschutzgebiete. einzelobjekte nach sächsischem Naturschutzgesetz sind Naturdenkmale und geschützte<br />

Landschaftsbestandteile.<br />

Das Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und teichlandschaft“ ist das bisher einzige schutzgebiet (ca. 30.000<br />

ha) dieser Kategorie in sachsen. es ist in vier schutzzonen gegliedert: die Kernzone (schutzzone I), die Pflegezone<br />

(schutzzone II), die entwicklungszone / Harmonische Kulturlandschaft (schutzzone III) und die entwicklungszone /<br />

Regenerierungszone (schutzzone IV). Während die schutzzonen I und II gleichzeitig den status eines Naturschutzgebiets<br />

haben, dienen die entwicklungszonen der gestaltung einer traditionellen siedlungs- und Landschaftsstruktur<br />

bzw. der Regeneration stark geschädigter gebiete, z. B. in Bergbaufolgelandschaften.<br />

Weiterhin sind in der Planungsregion 40 Naturschutzgebiete mit einer fläche von rund 13.500 ha rechtsverbindlich<br />

festgesetzt. Die zwei Naturschutzgebiete „geierswalder Heide“ und „Rutschung P“ sind einstweilig gesichert. Das<br />

größte Naturschutzgebiet in der Region ist dabei die „Königsbrücker Heide“ mit knapp 7.000 ha.<br />

Die 40 rechtsverbindlich festgesetzten Landschaftsschutzgebiete in der Region umfassen eine fläche von knapp<br />

110.000 ha. Die größten gebiete sind dabei die Landschaftsschutzgebiete „Westlausitz“ und „Oberlausitzer Bergland“<br />

mit jeweils über 29.000 ha. ein gebiet (Lindenberg Biehla) ist einstweilig gesichert.<br />

Naturdenkmale sind gebiete mit einer fläche bis zu 5 ha (flächennaturdenkmale) und einzelgebilde der Natur (Naturgebilde).<br />

sie können durch Rechtsverordnung oder einzelanordnung festgesetzt werden. In der Region sind außerhalb<br />

<strong>des</strong> Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und teichlandschaft“ 559 flächennaturdenkmale und 272<br />

Naturdenkmale rechtsverbindlich festgesetzt. Weiterhin sind von den Kommunen der Region 166 geschützte Landschaftsbestandteile<br />

gemeldet worden.<br />

2.1.2.5 FFH-/SPA-Gebiete<br />

unter der Bezeichnung „Natura 2000“ soll, initiiert durch die europäische union und durch Richtlinien geregelt, ein<br />

europaweites, kohärentes ökologisches Netz an schutzgebieten geschaffen werden. es beinhaltet gebiete der ffH-<br />

Richtlinie (Richtlinie <strong>des</strong> Rates der europäischen gemeinschaften vom 21. Mai 1992 <strong>zur</strong> erhaltung der natürlichen<br />

Lebensräume sowie der wildlebenden tiere und Pflanzen (92/43/eWg)) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie <strong>des</strong><br />

Rates der europäischen gemeinschaften vom 2. april 1979 über die erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/<br />

eWg)).<br />

In der Region Oberlausitz-Niederschlesien befinden sich (zumin<strong>des</strong>t teilweise) 69 ffH-gebiete (flora-fauna-Habitat)<br />

mit einer gesamtfläche von 59.824 ha (13,3 % der Regionsfläche). Die größten gebiete sind dabei die „Oberlausitzer<br />

Heide- und teichlandschaft“ und der „truppenübungsplatz Oberlausitz“ mit über 13.700 bzw. 11.700 ha.<br />

entsprechend der eu-Vogelschutzrichtlinie bestehen 22 Vogelschutzgebiete (sPa – special Protection areas) in der<br />

Region. sie umfassen 86.788 ha, das sind 19,3 % der Regionsfläche. 20 gebiete wurden im Jahr 2006 durch sogenannte<br />

grundschutzverordnungen gem. § 22a sächsNatschg als Vogelschutzgebiet bestimmt. für die anderen beiden<br />

gebiete „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und teichlandschaft“ und „Königsbrücker Heide“ wurde darauf verzichtet,<br />

da diese gebiete bereits über praktisch flächengleiche, bestehende und geeignete schutzgebietsverordnungen<br />

verfügten.<br />

In sachsen liegen für alle ffH-gebiete und für alle Vogelschutzgebiete gebietsspezifische erhaltungsziele vor. für<br />

die erhaltung und angestrebte entwicklung der einzelnen NatuRa 2000-gebiete werden Managementpläne erarbeitet.<br />

Diese umfassen die ergebnisse der ersterfassung und -bewertung von Lebensraumtypen <strong>des</strong> anhangs I und<br />

arten <strong>des</strong> anhangs II der ffH-Richtlinie sowie von Vogelarten nach der Vogelschutzrichtlinie, eine Beschreibung von<br />

geplanten Managementmaßnahmen und die Darstellung praxisgerechter Vorschläge <strong>zur</strong> umsetzung. für rund ein<br />

Drittel der ffH-gebiete in der Planungsregion liegen bestätigte Managementpläne vor.<br />

2.1.3 Schutzgut Boden<br />

2.1.3.1 Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

Die Bewertung der natürlichen ertragsfähigkeit <strong>des</strong> Bodens erfolgt anhand der Bodenwertzahl. Die besten ertragslagen<br />

befinden sich danach vor allem im südlichen und südöstlichen teil der Region, dem Lösslehmgürtel. Bodenwertzahlen<br />

über 50 sind vor allem im Naturraum Hügelland, das heißt im Oberlausitzer gefilde, im Westlausitzer<br />

13<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

14<br />

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Hügel- und Bergland und in der Östlichen Oberlausitz, zu finden. Diese Landschaftsräume eignen sich besonders für<br />

die landwirtschaftliche Nutzung. ertragsschwache Böden mit Bodenwertzahlen von unter 30 dominieren dagegen<br />

wesentliche teile <strong>des</strong> Naturraums tiefland im Norden der Region.<br />

2.1.3.2 Speicher-/Reglerfunktion<br />

Diese Bodenteilfunktion beschreibt die Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Bodens, tiefere Bodenschichten und das grundwasser<br />

vor schadstoffen zu schützen, indem diese <strong>zur</strong>ückgehalten bzw. gefiltert, umgewandelt oder auch vollständig abgebaut<br />

werden. Maßgeblich für die Bewertung ist die Luft- und Kationenaustauschkapazität <strong>des</strong> Bodens. In der Planungsregion<br />

zeigt sich, dass die gebiete mit hohen ertragszahlen – Oberlausitzer gefilde, Westlausitzer Hügel- und<br />

Bergland und Östliche Oberlausitz – auch über ein vergleichsweise hohes filter- und Puffervermögen verfügen.<br />

2.1.3.3 Biotische Lebensraumfunktion<br />

Hinsichtlich der biotischen Lebensraumfunktion <strong>des</strong> Bodens sind sonderstandorte (feucht, trocken, nährstoffarm)<br />

grundsätzlich als besonders wertvoll einzuschätzen. Diese Betrachtung beschränkt sich auf die Bewertung der Böden<br />

als standort für die natürliche Vegetation, d. h. auf das Potenzial <strong>des</strong> Bodens, extremstandorte mit schutzwürdiger<br />

Vegetation zu entwickeln. Böden weisen vor allem dann auch ein hohes Biotopentwicklungspotenzial auf, wenn die<br />

Bodenverhältnisse auf engem Raum sehr unterschiedlich sind (Bodenmosaik), wenn es sich um naturnahe, seltene<br />

Böden, landwirtschaftliche grenzertragsböden oder um Böden gefährdeter Biotoptypen handelt. Dies sind insbesondere<br />

extremstandorte mit hoher trockenheit, Vernässung, Nährstoffarmut oder besonders geringer Basensättigung.<br />

In sachsen treten diese Böden großflächig in den Heide- und Mittelgebirgslandschaften auf.<br />

In der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien liegen extrem trockene standorte insbesondere im Zittauer gebirge<br />

und im Bereich <strong>des</strong> Königshainer Berg- und Hügellan<strong>des</strong>. extrem vernässte standorte befinden sich vorwiegend<br />

im Oberlausitzer Heide- und teichgebiet. sowohl extrem vernässte als auch extrem trockene standorte (Bodenmosaik)<br />

liegen im Königsbrücker Heideland und im Muskauer Heideland vor.<br />

2.1.3.4 Empfindlichkeit auf Grund hoher potenzieller Erosionsgefährdung<br />

Bodenerosion bedeutet den abtrag von Boden durch Wind oder Wasser, wobei der Boden an anderer stelle wieder<br />

aufgetragen wird, was ebenfalls zu Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Naturhaushaltes führen kann. Bodenerosion führt zu einem<br />

Verlust an fruchtbarem ackerboden, an Humus und Nährstoffen und somit letztlich zu einer Verringerung der<br />

ertragsfähigkeit von Böden. Während die erosionsgefährdung durch Wind vor allem bei sandigen Böden auftritt, sind<br />

schluffige Böden mit einer geringen Wasseraufnahmefähigkeit eher durch Wassererosion gefährdet.<br />

Potenziell winderosionsgefährdet sind in der Planungsregion die trockenen talsandflächen im Oberlausitzer Heide-<br />

und teichgebiet und <strong>des</strong>sen Übergang in das Oberlausitzer gefilde (vor allem im gebiet um Königswartha -<br />

Neschwitz - Radibor sowie zwischen Niesky und Rietschen), die grundwasserfernen talsandflächen der Königsbrück-<br />

Ruhlander Heiden (vor allem im Raum schwepnitz - Kamenz - Oßling, um Lauta und im Radeburger Heideland um<br />

Ottendorf-Okrilla) sowie die Dünenfelder in der Muskauer Heide (vor allem auf dem truppenübungsplatz (tÜP) Oberlausitz<br />

sowie zwischen uhyst und Lohsa).<br />

Von regionaler Bedeutung ist die potenzielle Wassererosionsgefährdung in den löss- und sandlössbedeckten Bereichen<br />

<strong>des</strong> Oberlausitzer gefil<strong>des</strong>, der östlichen Oberlausitz einschließlich der Königshainer Berge, <strong>des</strong> Westlausitzer<br />

Hügel- und Berglan<strong>des</strong>, <strong>des</strong> Oberlausitzer Berglan<strong>des</strong> und <strong>des</strong> Zittauer gebirges.<br />

2.1.3.5 Empfindlichkeit auf Grund der Schadstoffbelastung/Altlasten<br />

Relevante anorganische schadstoffe sind vor allem schwermetalle und arsen. schwermetalle treten in Böden naturbedingt<br />

in abhängigkeit von geologischen ausgangsgesteinen und natürlichen Prozessen mit dem ergebnis der<br />

Verarmung oder anreicherung in unterschiedlichen Mengen und Verfügbarkeiten auf und sind nicht abbaubar. anthropogen<br />

wird die Verfügbarkeit der schwermetalle durch die Immissionen in Luft, gewässer und Böden gravierend<br />

erhöht.<br />

entscheidend für die Beurteilung <strong>des</strong> gefährdungspotenzials von schwermetallen in Böden ist die schadstoffverfügbarkeit<br />

bezogen auf Wirkungspfad und schutzgut. In der Region existieren keine gebiete mit anhaltspunkten für das<br />

flächenhafte auftreten von hohen schwermetallgehalten.<br />

Das sächsische altlastenkataster (saLKa) dokumentiert altlasten und altlastenverdächtige flächen nach erfassungsund<br />

Bearbeitungsstand, Handlungsbedarf sowie Maßnahmen <strong>zur</strong> gefahrenabwehr, differenziert für die Landkreise<br />

und kreisfreien städte.<br />

Die große Mehrzahl der erfassten flächen in der Region ist in die Kategorie altlastenverdächtige flächen eingeordnet.<br />

Die anzahl der flächen in den Kategorien altlast und altlastverdächtige fläche bezogen auf die fläche <strong>des</strong> Landkrei-<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


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Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

ses variiert stark. auffallend ist hier, dass in der stadt görlitz viele standorte erfasst sind, wohingegen die stadt Hoyerswerda<br />

relativ wenig betroffen zu sein scheint.<br />

Zu den bedeutenden altlasten in der Region zählen auf grund der art und der größenordnung der stofflichen Belastung<br />

insbesondere der standort schwarze Pumpe, das ehemalige aluminiumwerk Lauta, die standorte der ehemaligen<br />

Kraftwerke und Brikettfabriken, ehemalige gaswerkstandorte sowie die militärischen/Rüstungsaltlasten im<br />

Bereich Königsbrück, Neues Lager.<br />

2.1.3.6 Unversiegelte Fläche<br />

ein versiegelter Boden verliert neben seinen vielfältigen natürlichen funktionen (Regelung <strong>des</strong> Wasser- und stoffhaushaltes,<br />

Lebensraum für tiere und Pflanzen) auch seine land- und forstwirtschaftliche Produktionsfunktion. Insbesondere<br />

im nördlichen teil der Planungsregion wurde und wird durch bergbauliche tätigkeiten in erheblichem umfang<br />

in die natürliche Bodenstruktur eingegriffen, natürlich entstandener Boden abgegraben und damit irreversibel<br />

zerstört.<br />

als Indikator für den flächenverbrauch lassen sich der anteil und die entwicklung der siedlungs- und Verkehrsfläche<br />

heranziehen. Mit einem anteil von 9,97 Prozent fällt der anteil der siedlungs- und Verkehrsfläche im Jahr 2004 in der<br />

Region Oberlausitz-Niederschlesien erheblich geringer aus als im freistaat insgesamt (11,67 Prozent). Jedoch hat der<br />

anteil der siedlungs- und Verkehrsflächen von 2001 bis 2004 in der Region um fast 1.400 ha zugenommen.<br />

ein höherer Versiegelungsgrad liegt vor allem im südlichen teil der Region und in den Naturräumen Hügelland sowie<br />

Bergland und Mittelgebirge vor. In den Bereichen <strong>des</strong> Oberlausitzer Berglan<strong>des</strong> sind in den tälern über viele Kilometer<br />

langgestreckte bandartige siedlungsflächen zu erkennen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Hochwasserschutz<br />

problematisch, da die Bodenversiegelung der auenböden das Wasseraufnahmevermögen in den flussauen<br />

einschränkt.<br />

2.1.4 Schutzgut Grundwasser<br />

2.1.4.1 Grundwasserneubildung<br />

Die grundwasserneubildungsrate gibt an, welcher anteil <strong>des</strong> Niederschlages nach abzug <strong>des</strong> Oberflächenabflusses<br />

und der Verdunstung im Boden versickern und zum grundwasser gelangen kann. Da die grundwasserneubildungsrate<br />

von faktoren wie Niederschlagshöhe, geländeneigung, Verdunstung, Vegetationsbedeckung sowie Durchlässigkeit<br />

der Böden beeinflusst wird, treten in der Planungsregion zum teil erhebliche unterschiede auf. auf grund der<br />

sandigen Böden im nördlichen Bereich der Planungsregion wird die grundwasserneubildung infolge der höheren<br />

Infiltrationsgeschwindigkeit <strong>des</strong> Wassers in der ungesättigten Bodenzone begünstigt. allerdings ist hier der hohe<br />

Waldanteil wiederum ungünstig für die grundwasserneubildung. Dies betrifft auch das Bergland und die Mittelgebirge<br />

im süden der Region, wobei in diesem Bereich zusätzlich die Hangneigung und der damit verbundene oberflächennahe<br />

abfluss die grundwasserneubildung erschweren. Im landwirtschaftlich geprägten Offenland bestehen<br />

dagegen in abhängigkeit von der Bodenart die besten Voraussetzungen für eine größere grundwasserneubildung<br />

bzw. -anreicherung.<br />

Insgesamt können die grundwasserneubildungsraten in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien als mittel<br />

bis hoch bezeichnet werden. Das Knappenroder Bergbaurevier, der zentrale teil der Königsbrück-Ruhlander Heiden<br />

sowie der nördliche Bereich <strong>des</strong> Westlausitzer Hügel- und Berglan<strong>des</strong> weisen sehr hohe grundwasserneubildungsraten<br />

auf. Hohe grundwasserneubildungsraten zeigen der östliche teil <strong>des</strong> Rothenburger auen- und Heidelan<strong>des</strong> sowie<br />

der westliche teil <strong>des</strong> Oberlausitzer Heide- und teichgebietes. Die Muskauer Heide, das Oberlausitzer Bergbaurevier,<br />

das Westlausitzer Hügel- und Bergland, das Oberlausitzer gefilde sowie die östliche Oberlausitz sind durch eine mittlere<br />

grundwasserneubildungsrate gekennzeichnet. Königshainer Berg- und Hügelland, der Hochkircher Lössrücken,<br />

die Löbauer Bucht, die Weigersdorfer Platten sowie der Raum entlang der Lausitzer Neiße von Zittau bis steinbach<br />

gehören dagegen zu den gebieten mit einer geringen grundwasserneubildungsrate.<br />

2.1.4.2 Geschütztheit <strong>des</strong> Grundwassers gegenüber Schadstoffeintrag<br />

Die grundwasserschutzfunktion ist als fähigkeit <strong>des</strong> Landschaftshaushaltes zu verstehen, grundwasser gegenüber<br />

eventuellen stofflichen Verunreinigungen entweder zu schützen oder zumin<strong>des</strong>t die Wirkung derselben abzuschwächen.<br />

entscheidend für die schutzwirkung bei schadstoffeinträgen, die über den Boden in das grundwasser gelangen<br />

können (z. B. Nitrat, Pflanzenschutzmittel etc.) sind die Mächtigkeit der Deckschichten und der anteil an feinklastischem<br />

Material (Wasserdurchlässigkeit in abhängigkeit vom Bodentyp). Die filterwirkung in der grundwasserüberdeckung<br />

(Boden und gestein als Deckschichten), auf die es hier ankommt, lässt sich verbal wie folgt beschreiben.<br />

günstig für die filterwirkung sind flächenhafte Überlagerungen <strong>des</strong> aquifers (grundwasserleiters) mit schwer durchlässigen<br />

Deckschichten (ton, schluff) von min<strong>des</strong>tens einem Meter Mächtigkeit oder eine durchlässige schicht, die<br />

aber gut reinigt, von mehr als 2,5 Metern feinsand oder mehr als 4 Metern Mittelsand oder gröberem Material.<br />

15<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

16<br />

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auf grundlage der Bodenkonzeptkarte <strong>des</strong> freistaates sachsen liegt <strong>zur</strong> Beurteilung der grundwassergeschütztheit<br />

lediglich die Wasserdurchlässigkeit in abhängigkeit vom Bodentyp vor. Der Parameter Mächtigkeit der Deckschicht<br />

blieb unberücksichtigt. Die Deckschichten wurden auf der grundlage der Hydrogeologischen Übersichtskarte (HÜK<br />

200) und von Punktdaten zu Bohraufschlüssen wie folgt charakterisiert:<br />

•<br />

•<br />

ungünstige Verhältnisse: keine bindige Deckschicht vorhanden<br />

mittlere Verhältnisse: bindige Deckschicht, Verweilzeit < 3 Jahre<br />

• günstige Verhältnisse, Verweilzeit > 3 Jahre.<br />

Insgesamt muss die schutzwirkung der Deckschichten in der Region Oberlausitz-Niederschlesien überwiegend als<br />

„ungünstig“ eingestuft werden. In den geringer durchlässigen Lössgebieten im südlichen teil der Planungsregion<br />

weist das grundwasser eine mittlere grundwassergeschütztheit auf. Demgegenüber sind die durchlässigeren sandergebiete<br />

im Norden der Region durch eine geringe grundwassergeschütztheit gekennzeichnet. eine hohe grundwassergeschütztheit<br />

weisen dagegen nur kleinräumige gebiete in der Region auf (Zittauer Becken, Bautzener gefilde<br />

sowie Dubringer Moor und Luppaer Moränenland).<br />

2.1.4.3 Empfindlichkeit auf Grund <strong>des</strong> Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Oberflächennahe grundwasserkörper bilden die Lebensgrundlage für Ökosysteme der Oberflächengewässer und für<br />

grundwasserabhängige Landökosysteme. eine ganze Reihe von tieren und Pflanzen, darunter viele gefährdete und<br />

geschützte arten sind an diese Ökosysteme bzw. Lebensräume gebunden. gebiete mit grundwasserflurabständen<br />

weniger oder gleich 2 m gelten mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit als grundwasserabhängig. für grundwasserabhängige<br />

gehölz- und Waldbiotoptypen (z. B. feuchtgehölze und sumpfwälder) gilt dies auch bei einem mittleren<br />

gW-flurabstand >= 2 m.<br />

Bereiche mit hohem natürlichen grundwasserflurabstand treten vereinzelt vor allem in den Naturräumen Oberlausitzer<br />

Heide- und teichgebiet, Muskauer Heide und Oberlausitzer Bergbaurevier auf.<br />

Der natürliche Wasserhaushalt der Region Oberlausitz-Niederschlesien ist vor allem im Norden durch den Braunkohlenbergbau<br />

stark beeinflusst. Die gewinnung von Braunkohle im tagebau setzt die entwässerung der über der<br />

Kohle liegenden Deckgebirgsschichten voraus. Die anfänglich noch separaten grundwasserabsenkungstrichter der<br />

einzelnen tagebaue überlagerten sich zunehmend und bilden einen gemeinsamen großflächigen grundwasserabsenkungstrichter,<br />

<strong>des</strong>sen maximale größe im gesamten Lausitzer Revier im Jahr 1993 ca. 2.100 km² betrug. Die größe<br />

<strong>des</strong> grundwasserabsenkungsgebietes in der Planungsregion betrug im Jahr 2006 etwa 765 km² (einschließlich einer<br />

teilfläche im Bereich <strong>des</strong> entstehenden Berzdorfer sees). somit sind gegenwärtig noch ca. 17 % der Regionsfläche<br />

durch die großflächige grundwasserabsenkung infolge <strong>des</strong> Braunkohlenbergbaus betroffen.<br />

2.1.4.4 Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete<br />

um einen umfassenden gewässerschutz zu gewährleisten und die Wassergewinnung für die öffentliche Wasserversorgung<br />

und für Heilquellen dauerhaft qualitativ und quantitativ zu sichern, werden Wasserschutzgebiete festgesetzt.<br />

auf grund <strong>des</strong> extremen Rückgangs <strong>des</strong> Wasserverbrauches, einer umfassenden Bewertung der Wassergewinnungsanlagen<br />

bezüglich ihrer schutzwürdigkeit und nach Prüfung betriebswirtschaftlicher gesichtspunkte wurde seit<br />

1990 eine Vielzahl von Wassergewinnungsanlagen stillgelegt und die dazugehörigen Wasserschutzgebiete wurden<br />

aufgehoben. so hat sich die anzahl der Wasserschutzgebiete in sachsen seit 1990 um ca. 70 % und die fläche der<br />

Wasserschutzgebiete um ca. 45 % reduziert. Die schutzbestimmungen, Verbote und Nutzungsbeschränkungen sind<br />

in den jeweiligen trinkwasserverordnungen festgelegt.<br />

In der Region sind mit stand vom februar 2007 121 trinkwasserschutzgebiete mit einer gesamtfläche von mehr als<br />

11.000 ha festgesetzt. Den größten anteil an diesen gebieten hat der ehemalige Landkreis Löbau-Zittau mit 42 gebieten<br />

und einer fläche von ca. 4.137 ha. als regional bedeutsam gelten trinkwasserschutzgebiete mit einem Wasserdargebot<br />

von > 1.000 m³/d. Heilquellenschutzgebiete sind in der Planungsregion nicht vorhanden.<br />

2.1.5 Schutzgut Oberflächengewässer<br />

2.1.5.1 Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Im Jahr 2001 wurde in der Region Oberlausitz-Niederschlesien die gewässerstruktur von 579 km fließgewässerstrecke<br />

mit Hilfe einer siebenstufigen skala bewertet (Lfug, 2001). Den Idealzustand in der gewässerstruktur (strukturklasse<br />

1) bildet dabei das anthropogen nicht überprägte gewässer, welches in seiner gestalt (Morphologie) dem sich<br />

aus den naturräumlichen Rahmenbedingungen ergebenden dynamischen gleichgewichtszustand entspricht. Das<br />

andere ende der skala (strukturklasse 7) bildet demgegenüber ein anthropogen massiv überprägtes, in seiner gestalt<br />

und Dynamik vollständig naturfernes gewässer.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


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Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

als „unverändert“ bzw. „gering verändert“ (strukturklassen 1 und 2) wurden ca. 20 % (113 km) der kartierten gewässerstrecke<br />

ermittelt (zum Vergleich: sachsenweit sind es 10 %). Der Hauptanteil der bewerteten fließgewässer mit ca.<br />

59 % (339 km) wird als „mäßig“ bis „stark verändert“ (strukturklasse 3 bis 5) eingestuft. „sehr stark“ bzw. „vollständig<br />

verändert“ (strukturklasse 6 und 7) sind rund 22 % (127 km) der fließgewässer (sachsenweit 20 %).<br />

Positiv hervorzuheben ist die Pulsnitz mit 56 % (22 km) „unveränderten“ bzw. „gering veränderten“ gewässerabschnitten.<br />

Bei der Lausitzer Neiße wurden etwa 62 % (70 km) der gewässerabschnitte als „gering“ oder „mäßig verändert“<br />

eingestuft. Bei der großen Röder sind immerhin rund 56 % (18 km) der gewässerabschnitte „gering“ oder „mäßig<br />

verändert“.<br />

Besonders stark beeinträchtigt ist dagegen die gewässerstruktur von schwarzer elster und Kleiner spree. so sind rund<br />

75 % (42 km) der schwarzen elster „deutlich“ bis „vollständig verändert“. 69 % (27 km) der gewässerabschnitte der<br />

Kleinen spree sind stark bis sehr stark verändert.<br />

2.1.5.2 Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Die natürlichen Retentionsräume von gewässern befinden sich in den flussauen und uferbereichen von standgewässern.<br />

Das Retentionsvermögen der gewässer wird wesentlich bestimmt durch den ausbauzustand der gewässer<br />

selbst und den Zustand und die Nutzung der auenbereiche. an vielen stellen in der Region sind die gegenwärtigen<br />

Überschwemmungsgebiete erheblich kleiner als die natürlichen Überschwemmungsbereiche.<br />

Im Bergland wechseln engtalstrecken mit großen talweitungen. Die flüsse werden weithin von deutlich ausgeprägten<br />

terrassen begleitet, die die entstehungsphasen der täler widerspiegeln. In der Regel ist ein ebener talboden vorhanden<br />

(sohlentäler), in den sich die rezenten flüsse weiter einschneiden. Im Norden der Oberlausitz ziehen die<br />

flüsse in oft kilometerbreiten tischebenen Niederungen dahin, in die sie 1-2 Meter eingeschnitten sind. Der einfluss<br />

hochstehenden grundwassers auf die Naturräume ist hier beachtlich. Bäche und flüsse zeigen starke jahreszeitliche<br />

schwankungen der abflüsse. ein sehr schneller abfluss über der relativ schwerdurchlässigen Lößlehmdecke <strong>des</strong> Berg-<br />

und Hügellan<strong>des</strong> bedingt örtlich wiederholt auftretende Hochwasserschäden. In der Niederung kommt es zu einer<br />

starken Versickerung oder Vernässung, je nach Durchlässigkeit <strong>des</strong> untergrunds.<br />

Den wasserrechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten wird besondere Bedeutung eingeräumt. Überschwemmungsgebiete<br />

sind gebiete zwischen oberirdischen gewässern und Deichen oder Hochufern, die bei<br />

Hochwasser überschwemmt bzw. durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht<br />

werden. als Überschwemmungsgebiete werden darüber hinaus min<strong>des</strong>tens die gebiete festgesetzt, in denen ein<br />

Hochwasserereignis statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist. für festgesetzte Überschwemmungsgebiete<br />

bestehen besondere Restriktionen hinsichtlich ihrer Nutzung und es können erhöhte anforderungen an die ordnungsgemäße<br />

land- und forstwirtschaftliche Nutzung geltend gemacht werden.<br />

2.1.5.3 Wasserqualität der Fließgewässer<br />

Über das gewässerkundliche Lan<strong>des</strong>messnetz „Oberflächenwasserbeschaffenheit“ wird regelmäßig die entwicklung<br />

der gewässergüte von 839 flusskilometern der Region erfasst. generell ist im Zeitraum von 1994 bis 2003 eine signifikante<br />

Verbesserung zu verzeichnen. Die gewässergüteklasse I beschreibt dabei ein unbelastetes bis sehr gering<br />

belastetes, nährstoffarmes gewässer, während die gewässergüteklasse IV am anderen ende der skala ein gewässer<br />

mit übermäßiger Verschmutzung durch organische sauerstoffzehrende abwässer charakterisiert.<br />

etwa 71 % (594 km) der bewerteten fließgewässer der Region sind gering oder mäßig belastet. Kritisch belastet sind<br />

rund 28 % (233 km) und stark verschmutzt etwa 1 % (12 km) der fließgewässer.<br />

Positiv hervorzuheben ist das Löbauer Wasser, <strong>des</strong>sen gesamte bewertete Länge (45 km) eine mäßige Belastung aufweist.<br />

es folgt der Weiße schöps, bei dem rund 87 % (52,6 km) der bewerteten gewässerabschnitte nur mäßig belastet<br />

sind. Die Wesenitz erreicht zwar auf rund 7 % (2,2 km) der bewerteten abschnitte eine geringe Belastung, liegt<br />

dafür aber mit 66 % überdurchschnittlich häufig im kritisch belasteten Bereich (19,6 km).<br />

Negativ fallen die Mandau und auch die Pulsnitz auf. Die Mandau weist auf 68 % (14,9 km) der bewerteten abschnitte<br />

eine kritische Belastung auf. Die Pulsnitz liegt zwar mit einem überdurchschnittlichen anteil von 87 % (26,4 km) im<br />

nur mäßig belasteten Bereich, weist aber auf 12,9 % (3,9 km) der abschnitte auch Bereiche mit starker Verschmutzung<br />

auf.<br />

an einigen gewässerabschnitten der Region konnte auf grund starker artenverarmung keine Bewertung nach dem<br />

saprobiensystem vorgenommen werden. es handelt sich hierbei um abschnitte der Kleinen spree, der struga, <strong>des</strong><br />

Vinzenzgrabens und der bei Bad Muskau in die Lausitzer Neiße mündenden Legnitzka. Durch verschiedene faktoren<br />

wie Versauerung, toxische Belastung (schwermetalle, arsen) und Verödung in Bezug auf das artenaufkommen ist hier<br />

das jeweilige gewässerökosystem deutlich beeinträchtigt.<br />

17<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

2.1.5.4 Durchgängigkeit der Fließgewässer<br />

18<br />

INteRNetfassuNg<br />

Ökologische Durchgängigkeit von fließgewässern bedeutet, dass sich alle Organismen (z. B. fische, wirbellose Kleintiere)<br />

entsprechend ihres Lebenszyklus sowohl flussauf als auch flussab bewegen bzw. verbreiten können. einen<br />

bedeutenden einfluss auf den ökologischen Zustand der Oberflächengewässer haben Querbauwerke, die ein wesentliches<br />

Wanderhindernis bilden und dadurch die Verbindungs- und Vernetzungsfunktion der fließgewässer stark<br />

einschränken.<br />

als signifikant im sinne einer abflussregulierenden Wirkung für gewässer wurden alle Querbauwerke ab einer absturzhöhe<br />

> 30 cm einschließlich der sperrbauwerke von talsperren und speichern in einer Wehrdatenbank dokumentiert.<br />

In der Region gibt es lt. Wehrdatenbank 591 erfasste Querbauwerke, die die fließgewässer ökologisch beeinträchtigen.<br />

Davon sind etwa 33 % für fische passierbar.<br />

Der freistaat sachsen hat im Jahre 2003 das gewässerdurchgängigkeitsprogramm aufgelegt, um die sächsischen<br />

fließgewässer zu renaturieren und ihre ökologische Durchgängigkeit wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern.<br />

Die Maßnahmen umfassen vorrangig den Rückbau von funktionslos gewordenen Querbauwerken, die Herstellung<br />

der Durchgängigkeit von Wehren z. B. mit rauen Rampen und fischaufstiegsanlagen oder die anlage von umgehungsgerinnen<br />

<strong>zur</strong> Überwindung von Querbauwerken. Dabei erfolgte eine Prioritätensetzung von gewässern nach<br />

einer realistischen einschätzung der Durchführbarkeit von Maßnahmen <strong>zur</strong> Wiederherstellung der Durchgängigkeit.<br />

Demnach erfolgte eine auswahl und einstufung der gewässer in zwei Kategorien nach einer gewässerökologischen<br />

und naturschutzfachlichen Bewertung. In der Planungsregion wurde die Kleine spree im Bereich <strong>des</strong> Biosphärenreservats<br />

„Oberlausitzer Heide- und teichlandschaft“ in die oberste Priorität der Kategorie I eingeordnet. In die Kategorie<br />

I eingestuft wurden Lausitzer Neiße, Kleine spree (von Lohsa bis Mündung in die spree), Pulsnitz, große Röder und<br />

Wesenitz.<br />

2.1.6 Schutzgut Klima, Luft<br />

2.1.6.1 Freiflächensicherungsbedarf<br />

Zu den siedlungsklimatisch bedeutsamen freiflächen (Offenland) gehören siedlungsnahe unbewaldete und weitgehend<br />

unbebaute gebiete (vorwiegend Wiesen- und Weidenflächen) für die entstehung von Kaltluft, in denen sich je<br />

nach Relief ein Kaltluftabfluss, Kaltluftsammelgebiet bzw. Kaltluftstau herausbildet.<br />

Hinsichtlich ihres hohen freiflächensicherungsbedarfes sind in der Region die unbewaldeten Hanglagen <strong>des</strong> Oberlausitzer<br />

Berglan<strong>des</strong>, das unbewaldete Vorland <strong>des</strong> Zittauer gebirges einschließlich <strong>des</strong> Zittauer Beckens, die unbewaldeten<br />

Hanglagen <strong>des</strong> Neißetales von Zittau bis görlitz, die östlichen und südlichen gebiete um Bautzen, der ringförmig<br />

um die Dresdner Heide angrenzende Offenlandbereich zwischen Ottendorf-Okrilla und großerkmannsdorf<br />

(stadt Radeberg) sowie die freie, von Wald begrenzte schneise südlich von Hoyerswerda besonders hervorzuheben.<br />

2.1.6.2 Wald mit besonderer Immissions- und Klimaschutzfunktion<br />

Waldgebiete innerhalb und im umfeld größerer städte sowie in Verdichtungsräumen bzw. verdichteten Bereichen im<br />

ländlichen Raum erlangen eine besondere Bedeutung hinsichtlich <strong>des</strong> Klima- und Immissionsschutzes.<br />

Waldbestände in einem Windrichtungssektor, aus dem häufig Luftmassen mit höheren Immissionsbelastungen (Luftschadstoffe<br />

einschließlich staub, Lärm) an siedlungs- und erholungsräume herangeführt werden, können durch filterung<br />

die Luftschadstoffe reduzieren und darüber hinaus auch die Lärmimmissionen vermindern. ebenso erfüllen<br />

Wälder eine besondere funktion in Bezug auf die Immissionsreduktion bzw. die staubfilterung und den Lärmschutz,<br />

wenn sie zwischen den Hauptverkehrsstraßen (autobahn, Bun<strong>des</strong>straßen, teilweise staatsstraßen) und immissionsempfindlichen<br />

Bereichen (Wohnen, erholen, Biotope, Landwirtschaft) liegen. Weiterhin besitzen Wälder im Hangund<br />

Kammbereich <strong>des</strong> Berglan<strong>des</strong> eine besonders hohe filterwirkung.<br />

als regional bedeutsam für den Klima- und/oder Immissionsschutz werden Wälder in den folgenden gebieten der<br />

Planungsregion eingestuft:<br />

• Wälder um die städte Bautzen, görlitz, Hoyerswerda, (Dresden) (größere städte mit mehr als 40.000 einwohner),<br />

• Wälder um Zittau (stadt mit mehr als 20 000 einwohner und Lage in einem lufthygienisch ungünstigen Becken),<br />

• Wälder im nicht vom abbau betroffenen umfeld <strong>des</strong> tagebaus Nochten,<br />

• Wälder in den Kammlagen <strong>des</strong> Oberlausitzer Berglan<strong>des</strong> oberhalb der fast durchgängigen siedlungsbänder Bischofswerda<br />

- Neukirch/Lausitz - Wilthen - Cunewalde, großpostwitz/O.L. - schirgiswalde - sohland a. d. spree,<br />

Oppach - Neusalza-spremberg - ebersbach/sa. - Neugers dorf - eibau - Oderwitz<br />

• Wälder an der autobahn a 4 (zwischen den anschlussstellen Hermsdorf und Ottendorf-Okrilla sowie Pulsnitz und<br />

Burkau); an den Bun<strong>des</strong>straßen B 6 (Karswald, Bischofswerdaer stadtwald), B 96/ B 96n [Neubau] (zwischen Nardt<br />

und Lauta/Laubusch, östlich und südöstlich Hoyerswerda), B 115 (zwischen Niesky und der talsperre Quitzdorf),<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

B 156 (nordöstlich Weißwasser bis Bad Muskau sowie im Raum Boxberg/Nochten), B 160 [Neubau] (zwischen Weißwasser<br />

und schleife), B 178n („stadtforst Löbau“, „Kirchenholz“ bei Herrnhut, „Königsholz“ bei Oderwitz), an den<br />

staatsstraßen s 148 (Neugersdorfer stadtwald) und s 177 [Neubau] („Landwehr“ nördlich Radeberg, Karswald).<br />

2.1.7 Schutzgut Landschaft<br />

2.1.7.1 Landschaftsbild<br />

Die Bewertung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> der verschiedenen Landschaftsbildräume der Planungsregion erfolgt anhand<br />

der Kriterien „eigenart“, „naturraumspezifische Vielfalt“ und „schönheit“ in einer fünfstufigen skala („sehr hoch“ bis<br />

„sehr gering“). Die Kriterien werden dabei mit einer Vielzahl wertgebender faktoren wie bspw. besondere ausprägung<br />

<strong>des</strong> Reliefs, abwechslungsreichtum, besondere Biotopausstattung, markante siedlungsstrukturen, kulturhistorische<br />

Besonderheiten untersetzt, wobei das aktuelle Landschaftsbild jeweils am gebietsspezifischen Leitbild „gemessen“<br />

wird.<br />

folgende Landschaftsbildräume der Planungsregion wurden mit „sehr hoch“ bewertet: Neißetal, Königsbrücker Heide,<br />

Königshainer Berge, Lausitzer Bergland und Zittauer gebirge.<br />

Die übrigen Landschaftsbildräume wurden in die Kategorien „hoch“ und „mittel“ eingestuft. Landschaftsbildräume<br />

mit den Wertstufen „gering“ oder „sehr gering“ sind in der Region Oberlausitz-Niederschlesien nicht vorhanden.<br />

Die wichtigsten Beeinträchtigungen, die auch eine geringere einstufung <strong>zur</strong> folge hatten, sind eine intensive agrarnutzung<br />

mit der folge ausgeräumter fluren und naturferner gewässerläufe (Westliche Heide- und teichlandschaft,<br />

görlitzer Becken), die großflächige Zersiedelung und Zerschneidung der Landschaftsbildräume (schwarze-elster-<br />

Weitung, Bernsdorfer Heide, Rietschen-Niederspreeer teichgebiet) und eine monotone ausprägung der Waldbereiche<br />

(gablenz-Jämlitzer Hochfläche, tal der Kleinen spree).<br />

ein großer teil der Planungsregion besitzt eine besondere empfindlichkeit gegenüber der visuellen Beeinträchtigung<br />

durch großflächige und hohe vertikale Objekte. Dies sind insbesondere Räume mit einer hohen und sehr hohen Bewertung<br />

sowie Bereiche mit landschaftsbildprägenden Kuppen, Höhenrücken und stadtsilhouetten.<br />

Dagegen wurde ein großer Bereich im nördlichen teil <strong>des</strong> Planungsgebietes vom schwepnitzer Heide- und teichgebiet<br />

über die neue seenlandschaft (Lausitzer seenland) bis <strong>zur</strong> Niederungslandschaft der Muskauer Heide sowie<br />

teilbereiche im Lausitzer gefilde, dem Radeberger ackerhügelland, der ackerlandschaft im Heide- und teichgebiet,<br />

der Rothenburger Heide und dem görlitzer Becken als weniger empfindlich dargestellt.<br />

2.1.7.2 Räume für die Erholung in Natur und Landschaft in der Umgebung zentraler Orte<br />

Der erholungsbegriff im Naturschutzrecht wird auf die erholung eingeschränkt, die in Natur und Landschaft stattfindet,<br />

d. h. ausschließlich natur- und landschaftsbezogene erholungsaktivitäten, die auf besondere landschaftliche<br />

Voraussetzungen sowie auf Ruhe und störungsfreiheit angewiesen sind.<br />

gebiete mit bestehender lan<strong>des</strong>weiter bzw. regionaler Bedeutung für die landschaftsbezogene erholung sind die<br />

traditionellen tourismusgebiete Oberlausitzer Bergland und Zittauer gebirge sowie die Oberlausitzer Heide- und<br />

teichlandschaft, die sich in den vergangenen Jahren zunehmend als tourismusgebiet etabliert hat, ergänzt um die<br />

regional bedeutsamen Naherholungsgebiete mit entsprechender erreichbarkeit und infrastruktureller ausstattung.<br />

In diesen gebieten ist die ausstattung mit erholungsrelevanter Infrastruktur (dichtes Wegenetz, ausflugsziele mit<br />

hohem Bekanntheitsgrad) bereits so vorhanden, dass eine intensive Nutzung bzw. Lenkung der Besucher erfolgt bzw.<br />

möglich ist.<br />

Naherholungslandschaften mit überwiegender Bedeutung für das Wandern sind in der Region Oberlausitz-Niederschlesien<br />

insbesondere die Königshainer Berge, die Massenei, die Laußnitzer Heide, das seifersdorfer tal sowie der<br />

östliche teil <strong>des</strong> Lsg „Westlausitz“. Wassergebundene erholungslandschaften mit regionaler Bedeutung sind der Halbendorfer<br />

see, die talsperren Quitzdorf und Bautzen, das Naherholungsgebiet Biehainer seen, der Olbasee, die Blaue<br />

adria Crosta, der Niesendorfer see, der Knappensee, das speicherbecken Lohsa (silbersee), der Deutschbaselitzer<br />

großteich sowie der Olbersdorfer see.<br />

2.1.7.3 Großflächige unzerschnittene störungsarme Räume<br />

großflächige unzerschnittene störungsarme Räume sind Räume außerhalb intensiv genutzter Verkehrs- und siedlungsbereiche,<br />

die nicht von störungsintensiven Korridoren linienhafter elemente wie übergeordneten straßen mit<br />

einer durchschnittlichen Verkehrsmenge von mehr als 2.000 fahrzeugen pro tag und von zweigleisigen Bahnlinien<br />

durchschnitten werden. sie besitzen eine besondere Bedeutung für den Natur- und artenschutz und dienen auf<br />

grund ihrer ausdehnung, ihrer geringen technischen Vorbelastung und Lärmbelastung und der guten lufthygienischen<br />

Bedingungen der landschaftsbezogenen erholung.<br />

19<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

20<br />

INteRNetfassuNg<br />

Im gegensatz zu der ausweisung großflächig unzerschnittener störungsarmer Räume im Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan<br />

sachsen 2003 erfolgt für diesen umweltbericht eine grenzüberschreitende Betrachtung. Dabei wurden in der Region<br />

insgesamt zwölf großflächige unzerschnittene störungsarme Räume (jeweils vier in den größenklassen 40-70 km²,<br />

70-100 km² und > 100 km²) ermittelt.<br />

Im nördlichen teil der Planungsregion konzentrieren sich die großflächigen unzerschnittenen störungsarmen Räume<br />

vor allem auf die gebiete <strong>des</strong> ehemaligen truppenübungsplatzes Königsbrücker Heide und <strong>des</strong> truppenübungsplatzes<br />

Oberlausitz sowie auf die flächen aktiver und stillgelegter Braunkohlentagebaue. Im südlichen Bereich sind zwei<br />

abschnitte entlang der grenze <strong>zur</strong> tschechischen Republik (Oberlausitzer Bergland zwischen steinigtwolmsdorf und<br />

ebersbach und Zittauer gebirge zwischen großschönau und Zittau), die besonders großen unzerschnittenen freiräumen<br />

im Nachbarland mit einer ausdehnung von mehr als 100 km² zugeordnet werden können, hervorzuheben.<br />

2.1.7.4 Schutzgebiete für Erholung und lärmschutzbedürftige Freiräume<br />

für eine ruhige, landschaftsbezogene erholungsnutzung eignen sich folgende nach Naturschutzrecht zu schützende<br />

gebietskategorien: Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate und Naturparke.<br />

Die vierzig in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien festgesetzten Landschaftsschutzgebiete umfassen fast<br />

ein Viertel der Regionsfläche (ca. 1.091 km²). Innerhalb <strong>des</strong> Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und teichlandschaft“<br />

ist insbesondere die Zone III (entwicklungszone/Harmonische Kulturlandschaft) mit 14.949 ha fläche für<br />

die landschaftsbezogene erholung relevant. Im Jahr 2007 wurde der Naturpark „Zittauer gebirge“ auf einer fläche<br />

von 13.000 ha festgesetzt. eine erweiterung zu einem grenzüberschreitenden deutsch-tschechischen Naturpark „Zittauer<br />

gebirge“ (Přirodní park „Žitavské hory“) wird angestrebt.<br />

Der landschaftsbezogenen erholung dienen zudem auch die Wälder. eine besondere Bedeutung für die erholung<br />

erlangt der Wald dabei in umgebung von größeren siedlungen, Kur- und erholungsorten oder erholungsräumen im<br />

allgemeinen. Wälder können gemäß § 31 sächsWaldg per Rechtsverordnung als erholungswald festgesetzt werden.<br />

Dies ist in der Planungsregion bisher noch nicht erfolgt. In der Waldfunktionenkartierung <strong>des</strong> freistaates sachsen<br />

sind daher Wälder mit besonderer erholungsfunktion ausgewiesen, die über keine gesetzlich geschützten erholungsfunktionen<br />

verfügen und dennoch der erholung im medizinischen sinne, der naturbezogenen freizeitgestaltung und<br />

dem Naturerlebnis dienen. Dazu gehören u. a. größere Waldgebiete in der Königswarthaer Heide, der Mückaer und<br />

sproitzer Heide, <strong>des</strong> Zittauer gebirges und westlich von Hoyerswerda.<br />

2.1.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

2.1.8.1 Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Die Planungsregion verfügt über eine Vielzahl sowohl baulicher als auch landschaftsbezogener Kulturdenkmale von<br />

hoher kulturhistorischer Bedeutung. Zu nennen sind dabei in erster Linie die wertvollen historischen altstädte von<br />

görlitz, Bautzen und Zittau. Zahlreiche Kirchen, schlösser und historische Parkanlagen wie Rammenau, Oberlichtenau,<br />

gaußig, Kromlau, Milkel zeugen von einer reichen geschichte. Von ganz besonderer kulturhistorischer Bedeutung<br />

ist der im Jahr 2004 in die uNesCO-Weltkulturerbeliste aufgenommene Landschaftspark Muskau. In den ländlichen<br />

gebieten <strong>des</strong> südlichen teils der Region prägen umgebindehäuser das Landschaftsbild, im nördlichen Raum<br />

dagegen findet man vor allem in der gegend um Niesky und Weißwasser noch mancherorts die in traditioneller<br />

schrotholzbauweise errichteten Blockhäuser der Heidelandschaften.<br />

ein weiteres wesentliches element der Oberlausitzer Kulturlandschaft sind die schanzen, als so genannte Rundwälle<br />

oder abschnittswälle ausgebildete historische Wehranlagen. Die ersten schanzen wurden bereits in der frühen<br />

eisenzeit vor etwa 3.000 Jahren errichtet (z. B. sumpfschanze bei Biehla), weitere schanzen sind der slawenzeit (8. -<br />

10. Jahrhundert) und dem Mittelalter (10. -12. Jahrhundert) zuzuordnen. schanzen sind in der Landschaft heute teilweise<br />

noch erkennbar und prägen über die unmittelbare umgebung hinaus das Landschaftsbild. aus diesem grund<br />

sind z. B. die schanzen bei Ostro (gemeinde Panschwitz-Kuckau), bei Niethen (gemeinde Hochkirch) am Kuppritzer<br />

Wasser, bei schöps (stadt Reichenbach/O. L.) und bei Kopschin (gemeinde Crostwitz) an der satkula von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

2.1.8.2 Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

unter Böden mit archivfunktion sind Böden zu verstehen, die auf grund ihrer spezifischen ausprägung und eigenschaften<br />

charakteristische Phasen der Boden- und/oder Landschaftsentwicklung archivieren. Dabei wird hinsichtlich<br />

einer kulturhistorischen und einer naturgeschichtlichen archivfunktion unterschieden.<br />

Die Region Oberlausitz-Niederschlesien gehört zu den seit dem Paläolithikum besiedelten Kulturlandschaften, die<br />

eine große Zahl wichtiger archäologischer Kulturdenkmale der verschiedensten fundgattungen, wie Wallanlagen,<br />

Hügelgräber, flachgräber, siedlungen, Jagdplätze, Verhüttungsplätze, Wasserburgen und mittelalterliche Burgen auf-<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


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Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

weisen. Die Bedeutung der archäologischen Kulturdenkmäler liegt dabei nicht nur im Bereich <strong>des</strong> Bodenschutzes,<br />

sondern gleichermaßen auf dem gebiet <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>/Landschaftserlebens.<br />

In der Region existieren vier teilräume mit einer starken Verdichtung archäologischer Denkmale. Dabei handelt es<br />

sich um die gebiete <strong>des</strong> Oberlausitzer gefil<strong>des</strong> um Kamenz und Bautzen (teilraum straßgräbchen - Biehla - Wittichenau<br />

und umland von Bautzen) sowie um eine besonders siedlungsgünstige Zone entlang der Lausitzer Neiße mit<br />

zahlreichen vor allem bronze- und früheisenzeitlichen Denkmalen (siedlungen und gräberfelder) (westliche Hochuferzone<br />

der Lausitzer Neiße von Bad Muskau bis görlitz sowie von görlitz bis Ostritz/Marienthal).<br />

Die archivfunktion <strong>des</strong> Bodens erstreckt sich allerdings auf die gesamtheit aller bekannten und derzeit noch unbekannten<br />

archäologischen Kulturdenkmäler als Quellen menschlicher Kulturgeschichte und nicht nur auf einzelne<br />

isolierte Kulturlandschaftsbereiche mit verdichteten archäologischen fundstellen. Das Lan<strong>des</strong>amt für archäologie<br />

gibt daher einer Bewertung den Vorzug, die die tatsächliche Verbreitung bekannter archäologischer Kulturdenkmäler<br />

wiedergibt (in Punktform), d. h. den ganzen Bestand an bekannten archäologischen Kulturdenkmälern abbildet und<br />

damit automatisch Verteilungsunterschiede, d. h. Verdichtungen zum ausdruck bringt. Dabei ist jedoch zu bedenken,<br />

dass in den altsiedellandschaften die derzeit bekannten und kartierten Denkmalflächen lediglich ca. 25 % der tatsächlich<br />

im Boden erhaltenen archäologischen substanz ausmachen, und der Bestand an archäologischen Denkmalen<br />

tatsächlich wesentlich umfangreicher ist. Damit ist die Kenntnis über die frühe geschichte in der Region nach wie<br />

vor ausgesprochen bruchstückhaft. gerade in den Lößgefilden ist das archäologische Potenzial allerdings durch die<br />

starke landwirtschaftsbedingte erosion extrem gefährdet. Zerstörte Denkmäler sind unwiederbringlich verloren.<br />

geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die erkenntnisse über die entwicklung der erde<br />

und <strong>des</strong> Lebens vermitteln. sie umfassen aufschlüsse von gesteinen, Böden, Mineralien und fossilien sowie einzelne<br />

Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile.<br />

Im digitalen geotopkataster sachsen sind für die Region Oberlausitz-Niederschlesien 335 geologische Objekte erfasst.<br />

eine Besonderheit dabei ist der „Muskauer faltenbogen“, eine vor ca. 450.000 Jahren entstandene halbkreisförmige<br />

stauchendmoräne der elstereiszeit. er erstreckt sich über sachsen, Brandenburg und den Landkreis sorau (Żary)<br />

in der Republik Polen und stellt sich heute als gewässerreiche altbergbaulandschaft und als ökologisch vielfältiger<br />

Naturraum dar. für das gebiet <strong>des</strong> Muskauer faltenbogens, der 2006 mit dem Prädikat „Nationaler geotop“ ausgezeichnet<br />

wurde, wurde ein grenzüberschreitender geopark aufgebaut. Dieser wurde im september 2006 als „Nationaler<br />

geopark“ anerkannt.<br />

21<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

22<br />

INteRNetfassuNg<br />

2.2 Prognose über die Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

und bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Die ausführungen in den unterkapiteln <strong>des</strong> Kapitels 2.2. enthalten i. d. R. eine verbal-argumentative Beschreibung<br />

sowie, sofern möglich, eine tabellarische Bewertung für die entwicklung <strong>des</strong> umweltzustan<strong>des</strong> bei Durchführung der<br />

Planung. Die tabellarische Bewertung beinhaltet vier Kategorien:<br />

1. schutzbelang ist voraussichtlich nicht betroffen – dies bedeutet, dass der schutzbelang zwar berührt sein kann,<br />

aber an der räumlich konkreten stelle von der regionalplanerischen ausweisung nicht betroffen ist (ohne Hervorhebung<br />

in der jeweiligen tabelle).<br />

2. schutzbelang ist voraussichtlich betroffen – dies bedeutet, dass der schutzbelang durch das regionalplanerische<br />

Ziel bzw. den grundsatz räumlich konkret betroffen ist (Kennzeichnung in der jeweiligen tabelle mit „ד).<br />

3. schutzbelang ist voraussichtlich positiv betroffen – da einige Ziele/grundsätze sowohl negative als auch positive<br />

auswirkungen auf einzelne schutzbelange haben können (z. B. Waldmehrung) wird an dieser stelle auch auf die<br />

positiven hingewiesen (Kennzeichnung in der jeweiligen tabelle mit „p“).<br />

4. es liegen keine räumlich konkreten Daten <strong>zur</strong> Bewertung vor (Kennzeichnung in der jeweiligen tabelle mit „?“).<br />

eine Besonderheit ergibt sich für den schutzbelang ffB 5 (ffH-/sPa-gebiete). Hier bedeutet die Kennzeichnung „ד<br />

(betroffen), dass für dieses Ziel bzw. diesen grundsatz eine ffH-/sPa-erheblichkeitsabschätzung erfolgt ist (vgl. Kapitel<br />

4). Keinesfalls bedeutet diese Kennzeichnung, dass eine erhebliche Beeinträchtigung eines Natura 2000-gebietes<br />

zu erwarten ist.<br />

Die schutzbelange, welche nicht relevant sind, da sie von dem Ziel oder grundsatz <strong>des</strong> Regionalplanes entsprechend<br />

der festlegung zum untersuchungsrahmen in tabelle 3.3-1 nicht berührt sind, werden in den jeweiligen tabellen i. d.<br />

R. nicht mehr aufgeführt.<br />

Da die Regionalplanung eine rahmensetzende stufe der räumlichen Planung darstellt und auf räumliche und sachliche<br />

Konkretisierungen in nachfolgenden Planungs- und genehmigungsebenen angewiesen ist, wird in der umweltprüfung<br />

zum Regionalplan auf die voraussichtliche Betroffenheit eines schutzbelanges hingewiesen, die durch<br />

ein im Regionalplan enthaltenes Ziel bzw. grundsatz der Raumordnung entstehen kann. In den nachfolgenden Planungs-<br />

und genehmigungsebenen ist im sinne der hierarchischen abstufung eine konkretere Prüfung vorzunehmen.<br />

Die konkretere Prüfung kann dann auf die mit „betroffen“ gekennzeichneten schutzbelange reduziert werden.<br />

für die nicht relevanten schutzbelange kann dagegen i. d. R. auf eine weitergehende Prüfung mit Hinweis auf die<br />

umweltprüfung zum Regionalplan verzichtet werden. für die nicht betroffenen schutzbelange wird empfohlen, unter<br />

Berücksichtigung möglicherweise vorliegender neuer bzw. aktualisierter Daten eine Prüfung vorzunehmen. Dies<br />

betrifft in erster Linie die räumlichen Änderungen unterliegenden schutzbelange wie z. B. geschützte arten (ffB 2)<br />

und schutzgebiete (ffB 4, gw 4).<br />

In die umweltprüfung wurden alle in den steckbriefen für die schutzbelange genannten Datengrundlagen einbezogen<br />

(vgl. Kapitel 3.2.1.4 <strong>des</strong> umweltberichtes), die dem Regionalen Planungsverband mit stand 30. september 2008<br />

vorlagen.<br />

2.2.1 Grenzüberschreitende Nutzung <strong>des</strong> Luftraums über Polen (Ziel 3.2.1, 12. Anstrich)<br />

a) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

Der Hintergrund <strong>des</strong> Plansatzes liegt darin, dass der unmittelbar in grenznähe gelegene Verkehrslandeplatz<br />

Rothenburg/O.L. einer wachsenden Rolle langfristig nur gerecht werden kann, wenn den Belangen <strong>des</strong> flugbetriebes<br />

auch bei Planungen östlich der Lausitzer Neiße Rechnung getragen wird. Der grundsatz beinhaltet somit die<br />

erteilung von Überfluggenehmigungen und die anwendung von Bauschutzbestimmungen (Bauschutzbereich) in<br />

der Republik Polen.<br />

Bei Realisierung dieses Zieles sind negative umweltwirkungen infolge Lärm-/ schadstoffemissionen für das gebiet<br />

der Republik Polen zu erwarten; es ergibt sich somit (ausschließlich) eine grenzüberschreitende Relevanz. Problematisch<br />

für eine Bewertung ist, dass eine genaue räumliche Konkretisierung negativer umweltauswirkungen nicht möglich<br />

ist, da potenzielle flugrouten und somit auch Lärmkonturen nicht bekannt sind. Daher bietet sich hier eine verbal<br />

argumentative Beschreibung möglicher umweltauswirkungen an. auf eine tabellarische Bewertung wird verzichtet.<br />

Von Lärm- und schadstoffemissionen sind potenziell das schutzgut Mensch (schutzbelange Me 1 und Me 2), das<br />

schutzgut fauna, flora, Biodiversität (schutzbelange ffB 2, ffB 3, ffB 4 und ffB 5) und das schutzgut Landschaft (La<br />

2 und La 4) betroffen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Schutzgut Mensch<br />

In der umgebung <strong>des</strong> Verkehrslandeplatzes Rothenburg/O. L. befinden sich auf polnischer seite relativ wenige und<br />

nur kleine siedlungen. Von Lärm- und schadstoffimmissionen betroffen sein können Ortsteile in den gemeinden<br />

Penzig (Pieńsk), freiwaldau (gozdnica) und Priebus (Przewoz). Konkretere ausführungen können an dieser stelle<br />

nicht erfolgen (siehe oben).<br />

Schutzgut Fauna, Flora, Biodiversität<br />

Relevanz ergibt sich für die vier benannten schutzbelange in Bezug auf die avifauna.<br />

Zu ffB 2 sogenannte „luftfahrtrelevante Vogelgebiete“ (aBa = aircraft relevant Bird areas) wurden für Deutschland<br />

nach einheitlichen Kriterien ausgewählt. Dabei erfolgte eine Beschränkung auf durch Luftfahrzeuge<br />

störsensible großvogelarten und -gruppen wie z.B.: Kraniche, großtrappen, gänse, Wat- und Wasservögel,<br />

Birkhühner in Vorkommen von lan<strong>des</strong>-, bun<strong>des</strong>- bzw. europaweiter Bedeutung. für Polen sind derartige<br />

aBa’s bisher nicht bekannt. auf grund der Vorkommen von Kranich, Birkhuhn, uhu im europäischen Vogelschutzgebiet<br />

„Bory Dolnośląskie“, welches etwa 2 km östlich <strong>des</strong> Verkehrslandeplatzes beginnt, besteht die<br />

Möglichkeit, dass störsensible Vogelarten vom Ziel betroffen sein können. Da auch hier weder zum Vogelschutzgebiet,<br />

noch zum möglichen Überflugbereich und der im Vogelschutzgebiet relevanten flughöhe<br />

konkretere aussagen getroffen werden können, ist keine über diese verbale Beschreibung hinausgehende<br />

Bewertung möglich.<br />

Zu ffB 3 Biotopverbundkorridore befinden sich entlang der Lausitzer Neiße (sowohl gemäß dem Regionalplan<br />

Oberlausitz-Niederschlesien als Bestandteil <strong>des</strong> ökologischen Verbundsystems als auch in Polen gemäß der<br />

Ökophysiographischen studie der Woiwodschaft Niederschlesien (WBu 2005) als ökologischer Korridor).<br />

auf grund der funktion der Lausitzer Neiße als regional bedeutsame Vogelzugachse sind hier Beeinträchtigungen<br />

möglich. Diese sind u. a. von der erreichten flughöhe abhängig. Dazu können an dieser stelle noch<br />

keine aussagen getroffen werden.<br />

Zu ffB 4 südöstlich <strong>des</strong> Verkehrslandeplatzes ist in der Woiwodschaft Niederschlesien ein „sonstiges geplantes<br />

schutzgebiet“ dargestellt (vgl. Karte 11.2 der Ökophysiographischen studie der Woiwodschaft Niederschlesien).<br />

es fehlen jedoch weitergehende aussagen. es besteht die Möglichkeit, dass es sich dabei um<br />

das mittlerweile gemeldete sPa-gebiet „Bory Dolnośląskie“ handelt, welches einen naturschutzrechtlichen<br />

status erlangen soll (siehe ffB 5).<br />

Zu ffB 5 Die aussagen zu ffB 2 gelten hier analog.<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Lärm- und schadstoffimmissionen durch den Luftverkehr können erholungsräume beeinträchtigen. Der schutzbelang<br />

La 2 wird vom Ziel nicht berührt, da sich entsprechend den Raumbewirtschaftungsplänen der Woiwodschaften<br />

Niederschlesien bzw. Lebuser Land keine gemeinden mit überregionaler oder regionaler Bedeutung (entspricht in<br />

etwa einem Oberzentrum bzw. einem Mittelzentrum) in der umgebung befinden und somit keine flächen für erholung<br />

in der umgebung zentraler Orte betroffen sind. Betroffen sein kann dagegen der schutzbelang La 4, da das auf<br />

polnischer seite östlich angrenzende Waldgebiet ein „sonstiges geplantes schutzgebiet“ darstellt (siehe ffB 4). Ob es<br />

sich um ein schutzgebiet mit Bedeutung für die erholung handeln soll, kann jedoch gegenwärtig nicht eingeschätzt<br />

werden.<br />

fazit<br />

Durch die umsetzung <strong>des</strong> Zieles sind negative umweltauswirkungen auf die schutzgüter Mensch sowie fauna, flora,<br />

Biodiversität möglich. Da eine räumliche Konkretisierung der negativen auswirkungen jedoch nicht möglich ist,<br />

sind im Rahmen dieser suP keine genaueren angaben möglich. Da es sich beim Verkehrslandeplatz Rothenburg/O.L.<br />

nicht um einen flughafen mit häufigen starts und Landungen handelt und dies auch durch die umsetzung <strong>des</strong> regionalplanerischen<br />

Zieles nicht zu erwarten ist (kein kausaler Zusammenhang erkennbar), wird eingeschätzt, dass eine<br />

Betroffenheit der schutzbelange durch das Ziel 3.2.1 nicht erheblich ist.<br />

b) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Die Nichtdurchführung dieses Zieles wird voraussichtlich nur zu einer räumlichen Verlagerung der Betroffenheiten<br />

führen, da nicht anzunehmen ist, dass die anzahl der gegenwärtigen flugbewegungen nur auf grund der Realisierung<br />

<strong>des</strong> Zieles vermindert bzw. erhöht wird.<br />

c) Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)<br />

alternativstandorte für diesen grundsatz sind nicht vorhanden, da durch den bestehenden und genutzten Verkehrslandeplatz<br />

Rothenburg/O. L. eine gewisse „standortgebundenheit“ besteht. Der grundsatz ist ausschließlich an diesem<br />

standort realisierbar.<br />

23<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

24<br />

INteRNetfassuNg<br />

2.2.2 Wiedernutzbarmachung von Rohstoffabbauflächen (Ziel 4.1.3.2 und Ziel 4.1.3.4)<br />

a) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

gemäß dem Ziel 4.1.3.2 sollen geeignete teilbereiche der nördlich Ottendorf-Okrilla gelegenen VRg/VBg für Kies und<br />

sand (Ks 7, Ks 8, Ks 33, Ks 77) nach dem abbau im Rahmen der Wiedernutzbarmachung für eine wassergebundene<br />

erholungsnutzung <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Regionalplanerische gründe dafür sind der Mangel an derartigen gewässern<br />

im Verdichtungsraum Dresden und die bereits daraus resultierende, jetzt (illegale) Badenutzung am südrand<br />

<strong>des</strong> Vorranggebietes Ks 8. Mit diesem Ziel soll die erholungsnutzung räumlich gesteuert und auf wenige Bereiche begrenzt<br />

werden. es wird regionalplanerisch jedoch bewusst offen gelassen, in welchen Bereichen eine erholungsnutzung<br />

erfolgen soll, da in teilbereichen dieser abbaustellen berechtigte Raumnutzungsansprüche (trinkwasserschutz,<br />

Naturschutz, Waldausgleich bzw. -ersatz) vorliegen, mit denen eine intensive erholungsnutzung nicht vereinbar ist.<br />

Die konkrete umweltprüfung für dieses Ziel ist in tabelle 2.2.2-1 enthalten.<br />

Ziel 4.1.3.4 regelt die folgenutzung nach dem tonabbau im Vorranggebiet ts 11 Wetro. Der in diesem VRg befindliche<br />

aktive tontagebau Wetro grenzt räumlich direkt an die bereits in Betrieb befindliche überregional bedeutsame<br />

sonderabfalldeponie Wetro. sonderabfalldeponien sind auf besondere eigenschaften <strong>des</strong> untergrun<strong>des</strong> angewiesen<br />

(z. B. Vorhandensein einer natürlichen Barriere zum schutz <strong>des</strong> grundwassers). Bei der entscheidung über die<br />

Nachnutzung wurde berücksichtigt, dass in sachsen nur wenige flächen für eine derartige Nutzung <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stehen und die Nachnutzung <strong>des</strong> tontagebaus als Deponie die erweiterung einer bestehenden Deponie darstellt. Die<br />

konkrete umweltprüfung für dieses Ziel ist in tabelle 2.2.2-1 enthalten.<br />

b) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung <strong>des</strong> Zieles 4.1.3.2 wird es voraussichtlich zu einer (wie bereits heute im südlichen Bereich <strong>des</strong><br />

VRg Ks 8 erfolgenden) ungesteuerten Nutzung der entstehenden tagebaurestseen als Badegewässer kommen. Dabei<br />

kann ein schutz ökologisch empfindlicher Räume nur schwer realisiert werden.<br />

Die Nichtdurchführung <strong>des</strong> Zieles 4.1.3.4 wird voraussichtlich zu einer alternativstandortsuche in einer bisher nicht<br />

von einer Industrieabfalldeponie geprägten Landschaft führen, da ein weiterer Bedarf an Deponiekapazitäten mittelfristig<br />

absehbar ist. gemäß dem abfallwirtschaftsplan <strong>des</strong> freistaates sachsen - fortschreibung 2004 (sMul 2005)<br />

bestehen gegenwärtig vier für die ablagerung besonders überwachungsbedürftiger abfälle zugelassene Deponien<br />

in sachsen. Die Mengenentwicklung in diesem sektor ist auf grund von sich häufig ändernden abfallexporten und<br />

abfallimporten nur schwer abschätzbar. Weiterhin muss bei Nichtdurchführung dieses Zieles nach einer ersatzlösung<br />

für die Wiedernutzbarmachung gesucht werden. Da der Rohstoffabbau bereits erfolgt und als ergebnis <strong>des</strong> abbaus<br />

ein Restloch verbleibt, ist auf grund der angrenzenden Deponie als Rekultivierungsziel dann die Verfüllung mit anderen<br />

fremdmassen (z. B. Bauschutt) wahrscheinlich.<br />

c) Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)<br />

für die Ziele 4.1.3.2 und 4.1.3.4 sind alternativen sowohl für die folgenutzung der betreffenden Rohstoffabbauflächen<br />

als auch als standortalternativen für die festgelegte folgenutzung zu beschreiben.<br />

für die Kiestagebaue bei Ottendorf-Okrilla (Ziel 4.1.3.2) kommt als realistische folgenutzung auch die anlage von<br />

Landschaftsseen ohne erholungsnutzung in frage. Damit wären keine erheblichen umweltauswirkungen verbunden.<br />

Dies würde nach ansicht <strong>des</strong> Plangebers jedoch zu einer unkontrollierten (wilden) Badenutzung an den entstehenden<br />

Restseen führen, die in der Realität zu unvorhersehbaren umweltauswirkungen führen kann. alternativstandorte<br />

in räumlicher Nähe zum Verdichtungsraum Dresden (Intention <strong>des</strong> Zieles) sind in der Planungsregion dagegen nicht<br />

vorhanden, da keine gleichermaßen geeigneten tagebaue (mit entstehender Wasserfläche) vorhanden sind.<br />

für den tontagebau Wetro (Ziel 4.1.3.4) kommt als realistische alternative folgenutzung nur eine Verfüllung mit anderen<br />

fremdmassen (z. B. Bauaushub, Bauschutt) in frage. ein verbleiben<strong>des</strong> unverfülltes Restloch in dieser größenordnung<br />

wäre unter landschaftsästhetischen gründen als dauerhafte Lösung abzulehnen. eine naturschutzfachliche<br />

„folgenutzung“ <strong>des</strong> unverfüllten Restloches ist daher unrealistisch. Die Verfüllung mit anderen fremdmassen bedingt<br />

gleichzeitig die suche nach einem alternativstandort für eine Industrieabfalldeponie. Da diese Deponien vom Vorhandensein<br />

einer geologischen Barriere im Liegenden abhängig sind, beschränken sich geeignete alternativstandorte<br />

auf andere tonabbaugebiete. Diese Lösung wäre unter dem aspekt der erweiterung einer bestehenden Deponie<br />

am standort Wetro jedoch aus umweltsicht (vor allem beim schutzgut Landschaft) erheblich konfliktträchtiger.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Tabelle 2.2.2­1: Einzelfallprüfung Wiedernutzbarmachung von Rohstoffabbauflächen<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

nr: nicht relevant gemäß Tabelle 3.3-1<br />

×: betroffen<br />

Region Ústí (Tschechische Republik)<br />

Region Liberec (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftsbild<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (Nummer 2 c der Anlage 2<br />

SächsLPlG)<br />

La 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

FFB 5<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

VRG/VBG<br />

Oberflächennahe Rohstoffe<br />

Z 4.1.3.2<br />

Ks 7 nr × × nr nr nr 2 × Oberes Elbtal/Osterzgebirge: FFB 2, FFB 5<br />

Ks 8 nr × × nr nr nr 2<br />

Ks 33 nr × nr nr nr 1 × Oberes Elbtal/Osterzgebirge: FFB 2, FFB 5<br />

Ks 77 nr × × nr nr nr 2 × Oberes Elbtal/Osterzgebirge: FFB 2, FFB 5<br />

Z. 4.1.3.4<br />

Deponie Wetro × × × × 4<br />

Kumulativ 1 1 2 1 4 1 0 0 1<br />

25<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

2.2.3 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Trinkwasser<br />

a) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

26<br />

INteRNetfassuNg<br />

Im Regionalplan sind insgesamt 27 Vorranggebiete und 9 Vorbehaltsgebiete für trinkwasser mit einer gesamtflächengröße<br />

von ca. 27.500 ha ausgewiesen. Die ausweisung dieser gebiete kann sowohl positive als auch negative<br />

auswirkungen auf die schutzbelange nach sich ziehen. Die positiven, welche nicht gegenstand dieser vertieften<br />

Prüfung sind, betreffen insbesondere die schutzgüter Boden und grundwasser, da mit der ausweisung auch Böden<br />

mit besonderer filterfunktion im sinne von LeP-Ziel 4.4.4 geschützt werden, d. h. mit der ausweisung werden nicht<br />

nur die grundwasserleiter, sondern die für die grundwasserneubildung bzw. die filterung <strong>des</strong> Wassers bedeutsamen<br />

Böden raumordnerisch geschützt (positive umweltwirkung). Negative auswirkungen können somit noch nicht mit<br />

der fachplanerischen festsetzung von Wasserschutzgebieten entstehen, sondern erst mit der erteilung einer wasserrechtlichen<br />

erlaubnis <strong>zur</strong> grundwassernutzung. für diese fälle erfolgt die vertiefte einzelprüfung in der tabelle<br />

2.2.3-1.<br />

b) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

ein Verzicht auf die ausweisung von VRg/VBg trinkwasser ist auf grund <strong>des</strong> obligatorischen Handlungsauftrages im<br />

Ziel 13.2 LeP nicht möglich. Der Verzicht auf einzelne ausweisungen ist dagegen möglich, da der LeP nicht vorgibt,<br />

an welchen konkreten stellen VRg/VBg ausgewiesen werden sollen. Da sich die ausweisungen sowohl an der gegenwärtigen<br />

Nutzung als auch an einer langfristigen Daseinsvorsorge orientieren (vgl. Begründung zu Ziel 13.2 LeP),<br />

ist bei Nichtausweisungen vor allem damit zu rechnen, dass die mit dem trinkwasser raumordnerisch gesicherten<br />

Bodenfunktionen nicht mehr geschützt sind, sofern keine fachgesetzliche festsetzung als Wasserschutzgebiet erfolgt<br />

ist. Da die trinkwasserversorgung <strong>zur</strong> Daseinsvorsorge gehört, muss eine Bedarfsdeckung auch erfolgen, sofern<br />

im Regionalplan keine ausweisungen erfolgen. eine regionale gesamtbewertung der umweltauswirkungen kann in<br />

diesem fall nicht mehr erfolgen, da alternativvarianten dann i. d. R. nur für ein wesentlich kleineres gebiet gesucht<br />

werden.<br />

c) Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)<br />

Die ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete trinkwasser umfassen einzugsgebiete von grundwasserleitern<br />

mit einem nutzbaren Rohwasserdargebot größer 1.000 m³/d. Bekannte alternativen zu den ausgewiesenen Vorrangund<br />

Vorbehaltsgebieten trinkwasser liegen nicht vor. grund dafür ist die standortgebundenheit der einzugsgebiete<br />

von grundwasserleitern mit dem entsprechenden Rohwasserdargebot in der o. g. größenordnung. Die ausgewiesenen<br />

gebiete können i. d. R. eine ortsnahe Versorgung sichern. Die alternative „fernwasserbezug“ (von außerhalb der<br />

Region) wurde unter Berücksichtigung der Begründung zum grundsatz 13.1 LeP nicht weiter geprüft. Demnach gilt<br />

fernwasserbezug lediglich als ergänzung bzw. als ersatz bei besonderen gründen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Tabelle 2.2.3­1: Einzelfallprüfung Vorrang­ und Vorbehaltsgebiete Trinkwasser<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

×: betroffen<br />

Anmerkung: Nicht relevante Schutzbelange (gemäß Tabelle 3.3-1) sind in der Tabelle nicht enthalten.<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Empfindlichkeit - Grundwasserflurabstand<br />

Grundwasserneubildung<br />

Empfindlichkeit - Schadstoffbelastung/Altlasten<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

VRg/VBg<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (Nummer 2 c der Anlage 2 SächsLPlG)<br />

trinkwasser<br />

Wt 1 × × × 3<br />

Wt 3 × × × × × 5<br />

Wt 4 × × × × × × × 7 wegen FFB 1, 2, 4, 5, Gw 3 - Ziel 4.5.1 Regionalplanentwurf<br />

Wt 7 × × × × × × 6 × Oberes Elbtal-Osterzgebirge: FFB 1, 2, 4, 5; Bo 5; Gw 1, 3<br />

Wt 8 × × × × × 5<br />

Wt 10 × × × × × 5 × Woiwodschaft Dolnośląskie: FFB 1, 2, 4, 5; Bo 5; Gw 1, 3<br />

Wt 11 × × × × × × 6<br />

Wt 12 × × × × × × × 7<br />

Wt 13 × × × × 4<br />

Wt 15 × × × × × × 6 × Oberes Elbtal-Osterzgebirge: FFB 1, 2, 4, 5; Bo 5; Gw 1, 3<br />

Wt 17 × × × × × × 6<br />

Wt 18 × × × × × 5<br />

Wt 21 × × × × × × 6 × × Lausitz-Spreewald und Woiwodschaft Lubuskie: FFB 1, 2, 4, 5; Bo 5; Gw 1, 3<br />

Wt 22 × × × × × 6<br />

Wt 24 × × × × × × 6<br />

Wt 25 × × × × × × 6 × × Ústecky kraj und Liberecký kraj: FFB 1, 2, 4, 5; Bo 5; Gw 1, 3<br />

Wt 29 × × × × × × × 7<br />

Wt 30 × × × × × × 6<br />

Wt 31 × × × × × 5 × Oberes Elbtal-Osterzgebirge: FFB 1, 2, 4, 5; Bo 5; Gw 1, 3<br />

Wt 32 × × × × × 5<br />

Wt 33 × × × × × × 6 × Oberes Elbtal-Osterzgebirge: FFB 1, 2, 4, 5; Bo 5; Gw 1, 3<br />

Wt 34 × × × × × × × 7<br />

Wt 35 × × × 3<br />

Wt 36 × × × 3<br />

Gw 3<br />

Gw 1<br />

Bo 5<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

27<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

28<br />

×: betroffen<br />

Anmerkung: Nicht relevante Schutzbelange (gemäß Tabelle 3.3-1) sind in der Tabelle nicht enthalten.<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Empfindlichkeit - Grundwasserflurabstand<br />

Grundwasserneubildung<br />

Empfindlichkeit - Schadstoffbelastung/Altlasten<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (Nummer 2 c der Anlage 2 SächsLPlG)<br />

Gw 3<br />

Gw 1<br />

Bo 5<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

VRg/VBg<br />

trinkwasser<br />

Wt 37 × × × × × 5<br />

Wt 38 × × × × 4 × Ústecky kraj: FFB 1, 2, 4, 5; Bo 5; Gw 1, 3<br />

Wt 39 × × × 3 × Ústecky kraj: FFB 1, 2, 4, 5; Bo 5; Gw 1, 3<br />

Wt 60 × × × × × 5<br />

Wt 61 × × × × × × × 7 × Lausitz-Spreewald: FFB 1, 2, 4, 5; Bo 5; Gw 1, 3<br />

Wt 62 × × × × × × × 7<br />

Wt 69 × × × × × × 6<br />

Wt 70 × × × × × × 6<br />

Wt 71 × × × × × × × 7<br />

Wt 74 × × × × × × 6<br />

Wt 75 × × × × × 5 × Woiwodschaft Dolnośląskie: FFB 1, 2, 4, 5; Bo 5; Gw 1, 3<br />

Wt 76 × × × × × 5 wegen FFB 5 abgestuft zum VBG (siehe Anhang 4.1 und 4.2)<br />

Kumulativ 36 30 11 27 36 36 20<br />

INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

2.2.4 Vorrang- und Vorbehaltsstandorte <strong>des</strong> technischen Hochwasserschutzes<br />

a) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

Im Regionalplan sind insgesamt ein Vorrangstandort für einen Deich (Deichrückverlegung), drei Vorbehaltsstandorte<br />

für Deiche (davon zwei Deichrückverlegungen), vier Vorrangstandorte für speicherbecken und zwei Vorbehaltsstandorte<br />

für Hochwasserrückhaltebecken ausgewiesen.<br />

Die ausweisung potenzieller Deichstandorte und Hochwasserrückhaltebecken im Regionalplan erfolgte auf grundlage<br />

der bestätigten Hochwasserschutzkonzepte (HWsK) <strong>des</strong> freistaates sachsen. Die in diesen Konzepten fachplanerisch<br />

vorgeschlagenen Maßnahmen <strong>des</strong> technischen Hochwasserschutzes wurden im Rahmen der regionalplanerischen<br />

abwägung vor allem in Bezug auf den grundsatz 4.3.4 LeP geprüft und abgewogen. Vor allem unter diesem<br />

aspekt erfolgte eine Beschränkung der ausweisungen technischer Maßnahmen auf ausreichend begründbare standorte,<br />

welche auch nach Durchsetzung von nichttechnischen Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>des</strong> Wasserrückhaltes<br />

(z. B. konservierende Bodenbearbeitung, umwandlung ackerland in grünland oder Wald) nicht zu einer Verbesserung<br />

der situation führen.<br />

Die ausweisung von standorten für den technischen Hochwasserschutz kann sowohl positive als auch negative auswirkungen<br />

auf die schutzbelange nach sich ziehen. Die positiven, welche nicht gegenstand dieser vertieften Prüfung<br />

sind, betreffen insbesondere die schutzgüter Boden und Oberflächenwasser, da z. B. mit der ausweisung von Deichrückverlegungen<br />

vor allem Retentionsflächen <strong>zur</strong>ückgewonnen werden können. so kann zwar durch einen Deich<br />

die unmittelbar beanspruchte fläche negativ betroffen sein, was jedoch durch die größe der <strong>zur</strong>ückgewonnenen<br />

Retentionsfläche und durch die aufgabe <strong>des</strong> früheren Deiches zumin<strong>des</strong>t ausgeglichen wird, i. d. R. jedoch zu erheblichen<br />

Verbesserungen <strong>des</strong> umweltzustan<strong>des</strong> führt. Die drei ausgewiesenen Deichrückverlegungen führen demnach<br />

für den schutzbelang Ow 2 zu erheblichen Verbesserungen (VRs Neschwitz – Rückgewinnung von ca. 18 ha, VBs<br />

spohla ca. 110 ha, VBs unterhalb Neuwiese ca. 150 ha). In dieser größenordnung wird es auf grund der (baulichen<br />

und anderen) Beschränkungen im Überschwemmungsbereich auch zu Verbesserungen für die schutzgüter flora,<br />

fauna, Biodiversität, Boden, grundwasser, Oberflächenwasser kommen.<br />

Der ausgewiesene Deichneubau bei Ludwigsdorf ist, sofern erhebliche auswirkungen auf die umwelt vermieden<br />

werden sollen, an bestimmte Maßgaben gebunden. Diese betreffen vor allem den schutzbelang ffB 5 (vgl. teil ffH/<br />

sPa-erheblichkeitsabschätzung). Den negativen auswirkungen auf das schutzgut flora, fauna, Biodiversität stehen<br />

dagegen positive auswirkungen für das schutzgut Kultur- und sachgüter (schutzbelang Ks 1 bauliche sach- und<br />

Kulturgüter) sowie für den Menschen (im Rahmen dieser umweltprüfung nicht bewerte schutzbelange wie menschliches<br />

eigentum und Leben) gegenüber.<br />

Die vier ausgewiesenen Vorrangstandorte für speicherbecken Bärwalde, Dreiweibern, Lohsa II und Burghammer<br />

werden entsprechend den in den sanierungsrahmenplänen erfolgten festlegungen ausgewiesen. für das speicherbecken<br />

Bärwalde liegt bereits ein wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss vor (RP Dresden vom 17. November<br />

2005). Das wasserrechtliche Verfahren für das speichersystem Lohsa II (beinhaltet die speicherbecken Burghammer,<br />

Lohsa 2 und Dreiweibern) ist noch nicht abgeschlossen. auf die dort durchgeführte projektbezogene (und damit<br />

konkretere) umweltprüfung kann hier jedoch Bezug genommen werden. Bezüglich dieser vier speicherbecken sind<br />

die positiven und auch für die Region Lausitz-spreewald relevanten auswirkungen für die schutzgüter flora, fauna,<br />

Biodiversität und Oberflächenwasser hervorzuheben. seit dem Jahr 2005 steht insbesondere in trockenzeiten zusätzliches<br />

Wasser <strong>zur</strong> trink- und Brauchwasserversorgung für Brandenburg und Berlin sowie zum ökologischen erhalt<br />

<strong>des</strong> spreewal<strong>des</strong> <strong>zur</strong> Verfügung (� http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/171879, letzter Zugriff am 12.<br />

Januar 2009).<br />

b) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Die ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltstandorten für Maßnahmen <strong>des</strong> technischen Hochwasserschutzes ist<br />

obligatorischer Handlungsauftrag an die Regionalplanung gemäß Ziel 4.3.9 LeP. Der Verzicht auf einzelne ausweisungen<br />

ist dagegen möglich, da der LeP nicht vorgibt, an welchen konkreten stellen VRs/VBs ausgewiesen werden sollen.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung müssen andere erwägungen/standorte zum technischen Hochwasserschutz<br />

in Betracht gezogen werden. Da die ausgewiesenen standorte den fachplanerischen HWsK entstammen und dort<br />

bereits einer ersten ökologischen Bewertung unterlagen und im Weiteren regionalplanerisch abgewogen wurden,<br />

muss damit gerechnet werden, dass bei Nichtdurchführung der ausgewiesenen standorte nur noch standorte mit<br />

größeren umweltauswirkungen in frage kommen.<br />

c) Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)<br />

Die grundsätzliche alternative besteht in einem vollständigen Verzicht auf technische Maßnahmen. Diese alternative<br />

ist jedoch unrealistisch, da mit dem LeP zwar der Vorrang nichttechnischer Maßnahmen festgelegt wurde (g 4.3.4),<br />

jedoch gleichzeitig der Handlungsauftrag <strong>zur</strong> ausweisung von VRs/VBs für Maßnahmen <strong>des</strong> technischen Hochwasserschutzes<br />

an die Regionalplanung erteilt wurde (Ziel 4.3.9). Mit den bestätigten HWsK wurden zahlreiche einzelmaßnahmen<br />

für die einzelnen fließgewässer benannt. für die ausweisung von standorten für Hochwasserrückhal-<br />

29<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

30<br />

INteRNetfassuNg<br />

tebecken (HRB) wurde durch die Oberste Wasserbehörde eine Vorschlagsliste <strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Die dort für die<br />

Region enthaltenen Vorschläge werden, außer dem HRB ebersbach/Königshainer Wasser (gemeinde schöpstal), nach<br />

abwägung als standorte <strong>des</strong> technischen Hochwasserschutzes im Regionalplan ausgewiesen. Diese stellen die fachplanerische<br />

abwägungsgrundlage für den Regionalplan dar. eine regionalplanerische „suche“ nach weiteren alternativen<br />

entfällt daher. Nicht ausgewiesen wird der standort <strong>des</strong> HRB ebersbach/Königshainer Wasser (gemeinde schöpstal).<br />

Neben der, aus regionalplanerischer sicht, im HWsK für den Weißen schöps erfolgten zu geringen gewichtung<br />

nichttechnischer Maßnahmen (z. B. Verbesserung <strong>des</strong> natürlichen Wasserrückhaltevermögens) und einer daher ungenügenden<br />

Begründung für die Notwendigkeit technischer Maßnahmen, wird der standort von einem regionalen<br />

grünzug mit Bedeutung für die erholung, das Landschaftsbild und das siedlungsklima überlagert. Insbesondere für<br />

Landschaftsbild und erholung können sich erhebliche einschränkungen ergeben, so dass eine Überlagerung beider<br />

Raumnutzungen bzw. funktionen nicht erfolgt.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Tabelle 2.2.4­1: Einzelfallprüfung Technischer Hochwasserschutz<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

×: betroffen<br />

p: positiv betroffen<br />

� : keine Daten<br />

Anmerkung: Nicht relevante Schutzbelange (gemäß Tabelle 3.3-1) sind in der Tabelle<br />

nicht enthalten<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Durchgängigkeit der Fließgewässer<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Regler-, Speicher-, Pufferfunktion<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung und<br />

zum Ausgleich (Nummer 2 c der Anlage 2 SächsLPlG)<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 2<br />

La 1<br />

Ow 4<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

VRs/VBs<br />

Deiche<br />

VRs Neschwitz × × × × × p × × 7 Deichrückverlegung<br />

VBs spohla × × × × × p × × × × 9 Deichrückverlegung<br />

VBs Neuwiese × × × × × p × × × 8 Deichrückverlegung<br />

VBs Ludwigsdorf × × × × � � × × × p 7 Für Bo 2 und Bo 3 liegen keine Daten vor<br />

Speicherbecken/HWRB<br />

VRs Burghammer × × × × × 6 p Planfeststellungsverfahren läuft<br />

VRs Lohsa II × × × × × × × 7 p Planfeststellungsverfahren läuft, Bo 1 nur kleinsträumig betroffen<br />

VRs Dreiweibern × × × × × × × × 9 p Planfeststellungsverfahren läuft<br />

VRs Bärwalde × × × × × × × 7 p Planfeststellungsverfahren abgeschlossen<br />

VBs HRB Neschwitz × × × × 4<br />

VBs HRB friedersdorf × × × × × × 7<br />

Kumulativ 7 2 8 4 8 6 6 6 1 1 0 4 2 6 2 5<br />

31<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

2.2.5 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

a) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

32<br />

INteRNetfassuNg<br />

Im Regionalplan sind insgesamt 73 Vorranggebiete und 85 Vorbehaltsgebiete für oberflächennahe Rohstoffe und<br />

Braunkohle mit einer gesamtflächengröße von ca. 2.942 ha (Vorranggebiete) ohne das Vorranggebiet Bk 1* (1.708<br />

ha) sowie von ca. 4.925 ha (Vorbehaltsgebiete) ausgewiesen (Hinweis: Die raumordnerische sicherung für die Vorranggebiete<br />

langfristiger Braunkohlenbergbau (abbaubereich) Bka 1* Nochten und Bka 2* Reichwalde sowie für das<br />

Vorranggebiet langfristiger Braunkohlenbergbau Bk 1* Nochten-Rohne erfolgte in den rechtskräftigen Braunkohlenplänen<br />

für die tagebaue Nochten bzw. Reichwalde und ist daher nicht gegenstand dieser umweltprüfung. gleiches<br />

gilt für die im Rahmen der gegenwärtig laufende teilfortschreibung <strong>des</strong> Braunkohlenplanes Nochten geplante erweiterung<br />

<strong>des</strong> abbaugebietes um das o. g. Vorranggebiet Bk 1*).<br />

In der einzelfallprüfung dieser gebiete wurden 25 schutzbelange im Hinblick auf ihre Betroffenheit geprüft. Beim<br />

schutzgut Mensch erfolgte eine Differenzierung der Wirkzonen von Lockergesteins- und festgesteinslagerstätten<br />

(vgl. tabelle 3.3-1 „festlegung zum untersuchungsumfang“). Die unterschiedliche Betrachtung ergibt sich durch die<br />

stärkeren emissionen, die von sprengungen in steinbrüchen ausgehen. Von diesen schutzbelangen werden durch<br />

die ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete insbesondere die schutzbelange Me 2 (schadstoffbelastung im<br />

siedlungsbereich) 103 mal, ffB 1 (Biotoptypen und Lebensräume) 90 mal, Bo 1 (Natürliche ertragsfähigkeit) 135 mal,<br />

Bo 2 (Regel-, speicher- und Pufferfunktion) 117 mal, Bo 3 (Biotische Lebensraumfunktion) 100 mal, La 1 (Landschaftsbild)<br />

156 mal, La 4 (schutzgebiete für erholung und lärmschutzbedingte freiräume) 113 mal betroffen. Die übrigen<br />

schutzbelange sind von der ausweisung der Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete nur in geringerem Maße betroffen. Von<br />

der ausweisung nicht betroffen ist der schutzbelang OW 1 (strukturgüte der fließgewässer).<br />

Durch die ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Braunkohle Bk 51 Welzow-süd (sächsischer anteil) sind die schutzbelange<br />

ffB 1, Bo 3, gW 2, La 3 sowie La 4 betroffen. auf grund der tatsache, dass die Nutzung dieser Vorbehaltsfläche<br />

nur im Zusammenhang mit dem Voranschreiten <strong>des</strong> tagebaus Welzow auf brandenburgischer seite zu realisieren ist,<br />

sind die Betroffenheiten für diese Belange zu relativieren. Die ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Bk 51 bedingt für<br />

die betroffenen schutzbelange somit in erster Linie größere Wirkzonen auf sächsischer seite. Die Betroffenheit selbst<br />

entsteht jedoch bereits durch den in Brandenburg erfolgenden Braunkohlenabbau im tagebau Welzow-süd.<br />

b) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

ein Verzicht auf die ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennahe Rohstoffe ist auf grund <strong>des</strong><br />

obligatorischen Handlungsauftrages im Ziel 7.2 LeP nicht möglich. Mit den im Regionalplan ausgewiesenen Vorrangbzw.<br />

Vorbehaltsgebieten oberflächennahe Rohstoffe wird auch eine angebotsplanung bezweckt, welche eine steuerung<br />

dahingehend erreicht, dass ein Rohstoffabbau innerhalb der ausgewiesenen gebiete bereits raumordnerisch<br />

geprüft wurde. Da auch bei einer Nichtdurchführung der Planung die sicherung der Rohstoffversorgung gewährleistet<br />

sein muss, kann es aufgrund einer dann fehlenden steuerungsmöglichkeit durch den Regionalplan zu einem<br />

Rohstoffabbau kommen, der eine deutlich höhere Beeinträchtigung von schutzgütern <strong>zur</strong> folge hat, als ein abbau<br />

innerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen und auf ihre umweltverträglichkeit vorgeprüften Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete<br />

oberflächennahe Rohstoffe.<br />

c) Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)<br />

Mit den im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennahe Rohstoffe wird dem auftrag<br />

<strong>des</strong> LeP-Zieles 7.2 entsprochen, wonach in den Regionalplänen die raumordnerischen Voraussetzungen für eine<br />

geordnete Nutzung einheimischer Rohstoffe zu schaffen sind. Dabei ist mit den raumordnerischen Instrumenten der<br />

kurz-, mittel- und langfristige Bedarf zu decken.<br />

auf der grundlage <strong>des</strong> vom sMWa im November 2001 in auftrag gegebenen Vorhabens „Bewertung der Rohstoffvorkommens<br />

sachsens <strong>zur</strong> fortschreibung der Rohstoffsicherung“ vom 17. september 2002 erfolgte eine aktuelle und<br />

umfassende rohstoffgeologische Bewertung der Lagerstätten der steine und erden (Baurohstoffe) sowie ausgewählter<br />

Industrieminerale. Die ergebnisse dieser Bewertung sind in der Karte 9 „sicherungswürdigkeit der steine- und<br />

erden-Rohstoffe, aktiver Bergbau, Braunkohlenressourcen“ (erläuterungskarte) <strong>des</strong> LeP dokumentiert.<br />

ergänzend hierzu wurden für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien vom sächsischen Lan<strong>des</strong>amt für<br />

umwelt und geologie (Lfug) flächenvorschläge für die Rohstoffsicherung „Rohstoffflächenpool“ erarbeitet. Diese<br />

Vorschläge enthalten u. a. die kurz-, mittel- und langfristig zu sichernden Rohstoffgruppen, angaben zu im abbau<br />

befindlichen Vorhaben bzw. zum stand der bergrechtlichen Betriebsplanverfahren sowie zu den geologischen Lagerstättenvorräten.<br />

Die Lagerstätten sowie die Betriebe mit zugelassenen bzw. im Verfahren befindlichen Betriebsplänen<br />

aus diesem „Pool“ wurden raumordnerisch geprüft und bewertet und bei entsprechender eignung nach abwägung<br />

mit anderen Raumnutzungsansprüchen, darunter auch der umweltansprüche und unter Berücksichtigung<br />

der seltenheit und Qualität sowie der lan<strong>des</strong>weiten Bedeutsamkeit <strong>des</strong> Rohstoffes als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet<br />

oberflächennahe Rohstoffe ausgewiesen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Bestehende abbaugebiete wurden i. d. R. als Vorranggebiete ausgewiesen, die daran anschließenden Lagerstätten<br />

wurden im sinne von potenziellen erweiterungsflächen für einen Rohstoffabbau als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen,<br />

um damit Neuaufschlüsse an anderer stelle zu vermeiden. Beispiele hierfür sind das Vorranggebiet Kies und sand<br />

Ks 4 „see/Zeche Moholz“ und das nördlich daran anschließende Vorbehaltsgebiet Ks 93 „nördlich Niesky“ sowie das<br />

Vorranggebiet grauwacke gw 5 „nördlich Bernbruch“ und das westlich daran anschließende Vorbehaltsgebiet gw 67<br />

„Bernbruch-West“. Der schutz von naturschutzfachlich wertvollen Bereichen wurde u. a. dadurch berücksichtigt, dass<br />

innerhalb von Naturschutzgebieten sowie von flächennaturdenkmalen keine ausweisungen erfolgten. Im falle der<br />

in ffH-gebiete hineinreichenden bzw. an diese gebiete angrenzenden Rohstofflagerstätten wurde ein genereller abstand<br />

von 200 m als „vorsorgende“ Pufferzone zugrunde gelegt. ausnahmen von dieser Regelung erfolgten nur dann,<br />

wenn bereits ein Rahmenbetriebsplan für einen tagebau zugelassen wurde, mit dem eine Verträglichkeit mit den<br />

erhaltungszielen <strong>des</strong> betreffenden ffH-gebietes nachgewiesen wurde. Des Weiteren erfolgte für die Rohstoffgruppe<br />

festgesteine im Hinblick auf eine Verringerung von möglichen Immissionen (staub, Lärm, erschütterungen) eines<br />

Rohstoffabbaus die ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten oberflächennaher Rohstoffe für noch nicht<br />

betriebene tagebaue so, dass ein Min<strong>des</strong>tabstand von 300 m zu vorhandenen Wohnbebauungen gewährleistet ist.<br />

alternativen, die unter Beachtung der Randbedingung – sicherung der Versorgung gemäß LeP Ziel 7.2 – sinnvoll sind,<br />

bestehen auf grund der standortgebundenheit von Rohstofflagerstätten nur dort, wo abbauwürdige Lagerstätten<br />

vorhanden sind. auf grund <strong>des</strong> oben beschriebenen Prüfschemas kann somit gewährleistet werden, dass die ausgewiesenen<br />

VRg und VBg aus umweltsicht zu geringeren auswirkungen führen als andere, aus rohstofffachlicher sicht<br />

vorgeschlagene Lagerstätten.<br />

Zur Vermeidung weiterer Beeinträchtigungen von schutzgütern durch den Rohstoffabbau wurden im Regionalplan<br />

folgende Ziele formuliert: Ziel 4.1.3.1 (Nachnutzungsziel für einen Rohstoffabbau im Bereich wertvoller Böden), Ziel<br />

6.1.1 (Vermeidung von gefährdungen für die grundwasservorräte durch den Rohstoffabbau) sowie Ziel 6.1.2 und<br />

6.1.3 (schutz der Belange von Natur und Landschaft).<br />

alternativen für das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Braunkohle Bk 51 Welzow-süd (sächsischer anteil) bestehen unter<br />

den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht. Das Vorbehaltsgebiet ist teil der in das gebiet <strong>des</strong> freistaates<br />

sachsen hineinragenden, jedoch zum überwiegenden teil im Land Brandenburg liegenden Braunkohlenlagerstätte<br />

Welzow. Die raumordnerische grundlage für den abbau im tagebau Welzow-süd ist der rechtskräftige Braunkohlenplan<br />

tagebau Welzow-süd (räumlicher teilabschnitt I), der eine Option <strong>zur</strong> Weiterführung <strong>des</strong> tagebaues in einem<br />

räumlichen teilabschnitt II enthält. Das Kohlenfeld <strong>des</strong> räumlichen teilabschnittes II erstreckt sich auch auf sächsisches<br />

gebiet, es enthält einen Kohlevorrat von ca. 6,8 Mio. t. Durch einen abbau innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes kann ein<br />

Neuaufschluss an anderer stelle vermieden werden. ein ersatz der Kohlegewinnung durch andere energieträger ist<br />

nicht gegenstand der alternativenprüfung <strong>des</strong> Regionalplanes, da sich der Regionalplan insbesondere am energieprogramm<br />

sachsen 2004 sowie am Ziel 11.2 <strong>des</strong> LeP aus<strong>zur</strong>ichten hat, wonach durch die träger der Regionalplanung<br />

die räumlichen Voraussetzungen <strong>zur</strong> künftigen Nutzung der Braunkohle zu sichern sind.<br />

33<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Tabelle 2.2.5­1: Einzelfallprüfung Oberflächennahe Rohstoffe<br />

34<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

×: betroffen<br />

�: keine Daten<br />

Hinweise:<br />

Me 1: Differenzierung zwischen Lockergestein<br />

(200 m) und Festgestein (500 m)<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Unzerschnittene Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

Durchgängigkeit der Fließgewässer<br />

Wasserqualität<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Regler-, Speicher-, Pufferfunktion<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Me 2: mögliche (Fein)Staubbelastung<br />

aus dem Abbaubetrieb, erhebliche<br />

Betroffenheit bis Entfernung von 500 m<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von<br />

VRg/VBg<br />

Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Oberflächenna-<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer<br />

he Rohstoffe<br />

2 c der Anlage 2 SächsLPlG)<br />

t 1 × × × × × × × × × × × × 12<br />

t 2 × × × × × × × × × × × 11<br />

t 3 × × × × × × × × 8<br />

ts 4 × × × × × × × × × × × × × 13 Ow 4: nur kleinsträumig betroffen<br />

ts 5 × × × × × × × 7<br />

ts 9 × × × × × × × × 8<br />

ts 10 × × × × × × × × × × 10<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

ts 11 × × × × × × × × 8<br />

Bo 2: nur kleinsträumig betroffen, wegen<br />

FFB 1-5, Gw 3: Ziel 6.1.2<br />

Regionalplan<br />

Kao 1 × × × × × × × × × × × × × × 14<br />

Kao 2 × × × × × × × × × × × 11<br />

Kao 3 × × × × × × × × × 9<br />

Kao 4 × × × × × × × × × × × × 12<br />

Kao 5 × × × × × × × × × × × × 12<br />

Kao 6 × × × × × × × × × × 10<br />

Be 1 × × × × × × × × × × × 11<br />

INteRNetfassuNg<br />

Region Lausitz-Spreewald: Me 1, 2; FFB 2,<br />

4; La 1, 2, 4; KS 1<br />

Qs 1 × × × × × × 6 ×<br />

Ks 1 × × × × × × × × 8<br />

Ks 2 × × × 3<br />

Ks 3 × × × × × × × × × × × 11<br />

Ks 4 × × × × × × × × × × × × 12<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

×: betroffen<br />

�: keine Daten<br />

Hinweise:<br />

Me 1: Differenzierung zwischen Lockergestein<br />

(200 m) und Festgestein (500 m)<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Durchgängigkeit der Fließgewässer<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Regler-, Speicher-, Pufferfunktion<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Me 2: mögliche (Fein)Staubbelastung<br />

aus dem Abbaubetrieb, erhebliche<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Unzerschnittene Freiräume<br />

Landschaftsbild<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

Wasserqualität<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Betroffenheit bis Entfernung von 500 m<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von<br />

Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer<br />

2 c der Anlage 2 SächsLPlG)<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

VRg/VBg<br />

Oberflächennahe<br />

Rohstoffe<br />

Ks 5 × × × × × × × × × 9<br />

Ks 6 × × × × × × × × × × × 11<br />

Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge: FFB 2,<br />

4; Bo 1; GW 2, 3, 4; OW 1, 2, 3; La 1, 2, 4;<br />

KS 1, 2 wegen Gw 4 Region OE/OE Ziel<br />

6.1.4 Regionalplan<br />

Ks 7 × × × × × × × × × 9 ×<br />

Ks 8 × × × × × × × × × × 10 La 4 nur kleinsträumig betroffen<br />

Ks 10 × × × × × × × × × × 10<br />

Ks 11 × × × × × × × × 8<br />

Bo 1, 2, 3: keine Daten, Woiwodschaft<br />

Ks 13 × × × × × × � � � × × × × 10 ×<br />

Dolnośląskie: La 2, 4<br />

Ks 14 × × × × × × × × 8<br />

Ks 15 × × × × × × × × × × 10<br />

Ks 16 × × × × × × × 7<br />

Ks 17 × × × × × × × × × 9<br />

Ks 19 × × × × × × × × × 9<br />

Ks 20 × × × × × × × × × 9<br />

Ks 22 × × × × × × × 7 wegen Bo 2, Gw 3: Ziel 6.1.1 Regionalplan<br />

Ks 25 × × × × × × × × × × 10 KL 2 nur kleinsträumig betroffen<br />

Ks 26 × × × × × × 6<br />

Ks 27 × × × × × 5<br />

Region Lausitz-Spreewald: FFB 2, Bo 1; GW<br />

Ks 29 × × × × × × 6 ×<br />

2, 3, 4; OW 1, 2, 3; La 1, 2, 4; KS 1, 2<br />

Ks 30 × × × × × × × × × × × 11 Bo 1 nur kleinsträumig betroffen<br />

Ks 32 × × × × × × 6<br />

35<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

36<br />

×: betroffen<br />

�: keine Daten<br />

Hinweise:<br />

Me 1: Differenzierung zwischen Lockergestein<br />

(200 m) und Festgestein (500 m)<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Unzerschnittene Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

Durchgängigkeit der Fließgewässer<br />

Wasserqualität<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Regler-, Speicher-, Pufferfunktion<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

INteRNetfassuNg<br />

Me 2: mögliche (Fein)Staubbelastung<br />

aus dem Abbaubetrieb, erhebliche<br />

Betroffenheit bis Entfernung von 500 m<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von<br />

VRg/VBg<br />

Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Oberflächenna-<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer<br />

he Rohstoffe<br />

2 c der Anlage 2 SächsLPlG)<br />

Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge:<br />

FFB 2, Bo 1; GW 2, 3, 4; OW 1, 2, 3; La 1,<br />

Ks 33 × × × × × 5 ×<br />

2, 4; KS 1, 2<br />

wegen Gw 4 Region OE/OE Ziel 6.1.4<br />

Regionalplan<br />

Ks 34 × × × × × × × × 8<br />

Ks 35 × × × × × × × × × × 10 Bo 1 nur kleinsträumig betroffen<br />

Ks 36 × × × × × × × × × 9<br />

Ks 37 × × × × × × × × 8<br />

Ks 38 × × × × × × × 7<br />

Ks 39 × × × × × × × 7<br />

Ks 40 × × × × × × × × × 9 Gw 2 nur kleinsträumig betroffen<br />

Region Lausitz-Spreewald: Me 1, 2; FFB 2,<br />

Ks 41 × × × × × 5 ×<br />

Bo 1; GW 2, 3, 4; OW 1, 2, 3; La 1, 2, 4;<br />

KS 1, 2<br />

Ks 42 × × × × × × × 7<br />

Ks 45 × × × × × × 6 Bo1 nur kleinsträumig betroffen<br />

Ks 46 × × × × × 5<br />

gw 1 × × × × × × × × × × 10<br />

gw 2 × × × × × × × × × × × 11 Bo 1 nur kleinsträumig betroffen<br />

gw 3 × × × × × × × × × × 10 KL 2 nur kleinsträumig betroffen<br />

gw 5 × × × × × × 6<br />

Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge: FFB 2,<br />

gw 6 × × × × × × × 7 ×<br />

4; Bo 1; Gw 2, 3, 4; Ow 1, 2, 3; La 1, 2, 4;<br />

KS 1, 2<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

×: betroffen<br />

�: keine Daten<br />

Hinweise:<br />

Me 1: Differenzierung zwischen Lockergestein<br />

(200 m) und Festgestein (500 m)<br />

Durchgängigkeit der Fließgewässer<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Regler-, Speicher-, Pufferfunktion<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Me 2: mögliche (Fein)Staubbelastung<br />

aus dem Abbaubetrieb, erhebliche<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Unzerschnittene Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

Wasserqualität<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Betroffenheit bis Entfernung von 500 m<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von<br />

Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer<br />

2 c der Anlage 2 SächsLPlG)<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

VRg/VBg<br />

Oberflächennahe<br />

Rohstoffe<br />

Ly 1 × × × × × × × 7<br />

gd 1 × × × × × × × × × × × 11 Bo 2 nur kleinsträumig betroffen<br />

gd 2 × × × × × × × 7<br />

gd 3 × × × × × × × 7<br />

gd 5 × × × × × × × × × 9<br />

gd 6 × × × × × × × × 8 KL 1 nur kleinsträumig betroffen<br />

gd 7 × × × × × × × × × 9<br />

gd 8 × × × × × × × × × × 10<br />

gd 9 × × × × × × × × 8<br />

gd 12 × × × × × × × 7<br />

gr 1 × × × × × × × × × 9<br />

gb 1 × × × × × × × × × × × 11<br />

gb 2 × × × × × 5<br />

Ba 1 × × × × × × × × × × 10 Bo 1 nur kleinsträumig betroffen<br />

La 1 × × × × 4<br />

Le 1 × × × × × × 6<br />

tf 52 × × × × × × 6<br />

t 58 × × × × × × × × × 9<br />

ts 59 × × × × × × × × × × × × × × × × 16<br />

Region Lausitz-Spreewald: FFB 2, 4; La 1,<br />

2, 4; KS 1<br />

t 68 × × × × × × 6 ×<br />

t 69 × × × 3<br />

Region Lausitz-Spreewald: FFB 2, 4; Bo 1;<br />

GW 2, 3, 4; OW 1, 2, 3; La 1, 2, 4; KS 1, 2<br />

t 70 × × × 3 ×<br />

37<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

38<br />

×: betroffen<br />

�: keine Daten<br />

Hinweise:<br />

Me 1: Differenzierung zwischen Lockergestein<br />

(200 m) und Festgestein (500 m)<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Unzerschnittene Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

Durchgängigkeit der Fließgewässer<br />

Wasserqualität<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Regler-, Speicher-, Pufferfunktion<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Me 2: mögliche (Fein)Staubbelastung<br />

aus dem Abbaubetrieb, erhebliche<br />

Betroffenheit bis Entfernung von 500 m<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von<br />

VRg/VBg<br />

Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Oberflächenna-<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer<br />

he Rohstoffe<br />

2 c der Anlage 2 SächsLPlG)<br />

ts 71 × × × × × × × × × × 10<br />

t 72 × × × × × × × × × × × × 12<br />

t 73 × × × × 4<br />

t 75 × × × × × × 6<br />

t 76 × × × × × × × × × × × × 12 Gw 4 nur kleinsträumig betroffen<br />

t 77 × × × × × × × × × × 10<br />

t 78 × × × × × × × × × × × × 12<br />

t 79 × × × × × × × 7<br />

ts 80 × × × × × × × × × × × 11<br />

ts 95 × × × × × × × × × × × 11<br />

ts 98 × × × × × × 6<br />

t 99 × × × × × × × × × 9<br />

Kao 51 × × × × × × × × × × × × × × 14<br />

Kao 52 × × × × × × × × × 9<br />

Kao 53 × × × × × × × × × × × 11<br />

Kao 60 × × × × × × × × × × 10<br />

Kao 73 × × × × × × × 7<br />

Kao 82 × × × × × × × × × × 10<br />

Kao 83 × × × × × × × × × 9<br />

Be 51 × × × × × × × × × × × 11<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

INteRNetfassuNg<br />

Be 52 × × × × × × × × × 9<br />

wegen La 1 und La 4 Ziel 6.1.3<br />

Regionalplan<br />

Be 53 × × × × × × × × × × 10<br />

Be 54 × × × × × × × × 8<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

×: betroffen<br />

�: keine Daten<br />

Hinweise:<br />

Me 1: Differenzierung zwischen Lockergestein<br />

(200 m) und Festgestein (500 m)<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Durchgängigkeit der Fließgewässer<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Regler-, Speicher-, Pufferfunktion<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Unzerschnittene Freiräume<br />

Landschaftsbild<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

Wasserqualität<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Me 2: mögliche (Fein)Staubbelastung<br />

aus dem Abbaubetrieb, erhebliche<br />

Betroffenheit bis Entfernung von 500 m<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von<br />

VRg/VBg<br />

Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Oberflächenna-<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer<br />

he Rohstoffe<br />

2 c der Anlage 2 SächsLPlG)<br />

wegen La 1 und La 4 Ziel 6.1.3<br />

Be 55 × × × × × × × × × × × 11<br />

Regionalplan<br />

Le 51 × × × × × × × 7<br />

Le 52 × × × × × × × × � × × × 11 für Ow 4 keine Daten<br />

Le 54 × × × × × × 6<br />

Region Lausitz-Spreewald: FFB 2, 4; Bo 1;<br />

Qs 52 × × × × × × 6 ×<br />

GW 2, 3, 4; OW 1, 2, 3; La 1, 2, 4; KS 1, 2<br />

Qs 53 × × × × × × × × × × 10 Bo 2 nur kleinsträumig betroffen<br />

Qs 54 × × × × × × × × × 9 Me 1 nur kleinsträumig betroffen<br />

Qs 55 × × × × × × × × × × × × × 13<br />

Ks 51 × × × × × × 6<br />

für Bo 1, 2 und 3 keine Daten, Woiwod-<br />

Ks 58 × × × × × × × � � � × × × × × 12 ×<br />

schaft Dolnośląskie: La 2, 4<br />

Ks 59 × × × × × � � � × × × 8 für Bo 1, 2 und 3 keine Daten<br />

Ks 62 × × × × × × × × × × 10<br />

Ks 63 × × × × × × × × × × 10 Gw 4 nur kleinsträumig betroffen<br />

Ks 65 × × × × × × × 7 Bo 2 nur kleinsträumig betroffen<br />

Ks 66 × × × × × × × × × × × × × 13<br />

Ks 69 × × × × × × × × × × × 11<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

Ks 70 × × × × × × × × × 9<br />

wegen Bo 2, 3, Gw 2, 3, KL 2, La 4: Ziel<br />

6.1.3 Regionalplan<br />

Ks 71 × × × × × × × × × × 10<br />

Ks 72 × × × × × × × × 8<br />

Ks 73 × × × × × × × × 8<br />

Ks 75 × × × × × × × × × × × 11 Gw 4 nur kleinsträumig betroffen<br />

39<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

40<br />

×: betroffen<br />

�: keine Daten<br />

Hinweise:<br />

Me 1: Differenzierung zwischen Lockergestein<br />

(200 m) und Festgestein (500 m)<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Unzerschnittene Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

Durchgängigkeit der Fließgewässer<br />

Wasserqualität<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Regler-, Speicher-, Pufferfunktion<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Me 2: mögliche (Fein)Staubbelastung<br />

aus dem Abbaubetrieb, erhebliche<br />

Betroffenheit bis Entfernung von 500 m<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von<br />

Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer<br />

2 c der Anlage 2 SächsLPlG)<br />

La 4 nur kleinsträumig betroffen<br />

Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge: FFB 2,<br />

4; Bo 1; GW 2, 3, 4; OW 1, 2, 3; La 1, 2, 4;<br />

KS 1, 2<br />

wegen Gw 4 Region OE/OE Ziel 6.1.4<br />

Regionalplan<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

VRg/VBg<br />

Oberflächennahe<br />

Rohstoffe<br />

Ks 77 × × × × × × × × 8 ×<br />

Ks 79<br />

× × × × × × × 7<br />

INteRNetfassuNg<br />

Ks 80 × × × × × × × 7 Bo 1 nur kleinsträumig betroffen<br />

Ks 81 × × × × × × × × × 9<br />

Ks 86 × × × × × × × 7<br />

Ks 88 × × × × × × × × × × × × 12 wegen FFB 2, 3, 4 Ziel 6.1.3 Regionalplan<br />

Ks 89 × × × × × × × × × 9<br />

Ks 90 × × × × × × × × × × × × × 13<br />

Ks 92 × × × × × × × 7 Bo 2 nur kleinsträumig betroffen<br />

Ks 93 × × × × × × 6<br />

Ks 95 × × × × × × × × 8 Bo 1 und KL 1 nur kleinsträumig betroffen<br />

Ks 96 × × × × × × × × × × 10 Gw 4 nur kleinsträumig betroffen<br />

Ks 97 × × × × × × × × × 9<br />

Ks 98 × × × × × × × × × × × 11<br />

Ks 99 × × × × × × × × × × × 11<br />

Ks 100 × × × × × × × 7<br />

Ks 101 × × × × × × 6<br />

Region Lausitz-Spreewald: FFB 2, 4; La 1,<br />

2, 4; KS 1<br />

Ks 102 × × × × × × × × 8 ×<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

×: betroffen<br />

�: keine Daten<br />

Hinweise:<br />

Me 1: Differenzierung zwischen Lockergestein<br />

(200 m) und Festgestein (500 m)<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Durchgängigkeit der Fließgewässer<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Regler-, Speicher-, Pufferfunktion<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Me 2: mögliche (Fein)Staubbelastung<br />

aus dem Abbaubetrieb, erhebliche<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Unzerschnittene Freiräume<br />

Landschaftsbild<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

Wasserqualität<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Betroffenheit bis Entfernung von 500 m<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von<br />

Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer<br />

2 c der Anlage 2 SächsLPlG)<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

VRg/VBg<br />

Oberflächennahe<br />

Rohstoffe<br />

Ks 103 × × × × × × × × × 9<br />

Ks 104 × × × × × × 6<br />

wegen La 1 und La 4 Ziel 6.1.3 Regionalplan<br />

gw 54 × × × × × × 6<br />

gw 59 × × × × × × × × × 9<br />

Bo1, 2 und La 4 nur kleinsträumig betroffen<br />

gw 60 × × × × × × × × × × × 11<br />

gw 67 × × × × × × × × × × 10<br />

gd 54 × × × × × × × × × × × 11<br />

wegen La 1 und La 4 Ziel 6.1.3<br />

Regionalplan<br />

gd 58 × × × × × × × × × × 10<br />

gd 61 × × × × × × × × × 9<br />

wegen La 1 und La 4 Ziel 6.1.3<br />

Regionalplan<br />

wegen Bo 2, Gw 4, La 1 Ziel 6.1.3<br />

Regionalplan<br />

Bo 1 nur kleinsträumig betroffenwegen Bo<br />

2, Bo 3, La 1 Ziel 6.1.3<br />

Regionalplan<br />

wegen Bo 2, Gw 4, La 1 Ziel 6.1.3<br />

Regionalplan<br />

gr 52 × × × × × × × 7<br />

La 51 × × × × × 5<br />

La 53 × × × × × × × × 8<br />

La 54 × × × × × 5<br />

gb 51 × × × × × × × × × 9<br />

wegen Bo 2, Gw 4, La 1, La 3 und La 4 Ziel<br />

6.1.3 Regionalplan<br />

Ústecky kraj: FFB 2, 4; Bo 1; GW 2, 3, 4; OW<br />

1, 2, 3; La 1, 2, 4; KS 1, 2<br />

gb 54 × × × × × × × × × × 10 ×<br />

41<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

42<br />

×: betroffen<br />

�: keine Daten<br />

Hinweise:<br />

Me 1: Differenzierung zwischen Lockergestein<br />

(200 m) und Festgestein (500 m)<br />

Me 2: mögliche (Fein)Staubbelastung<br />

aus dem Abbaubetrieb, erhebliche<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Unzerschnittene Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

Durchgängigkeit der Fließgewässer<br />

Wasserqualität<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Regler-, Speicher-, Pufferfunktion<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Betroffenheit bis Entfernung von 500 m<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von<br />

Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer<br />

2 c der Anlage 2 SächsLPlG)<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

VRg/VBg<br />

Oberflächennahe<br />

Rohstoffe<br />

VBG Braunkohle<br />

Region Lausitz-Spreewald: FFB 2, 4; Bo 1;<br />

GW 2, 3, 4; OW 1, 2, 3; La 1, 2, 4; KS 1, 2<br />

Bk 51 × × × × × × 6 ×<br />

Kumulativ 68 104 91 42 41 19 51 134 118 99 79 12 17 0 7 7 2 67 31 157 4 12 112 2 92<br />

INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

2.2.6 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Erholung<br />

a) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

Im Regionalplan sind 12 Vorranggebiete und 4 Vorbehaltsgebiete für erholung mit einer gesamtflächengröße von<br />

ca. 4.500 ha ausgewiesen. Die ausweisung im Regionalplan ist an die Lage an einem see von regionaler Bedeutung<br />

bzw. <strong>des</strong>sen unmittelbare umgebung geknüpft. Die meisten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete erholung liegen daher<br />

innerhalb der geltungsbereiche verbindlicher Braunkohlenpläne. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete erholung ermöglichen<br />

auch die errichtung massiver baulicher anlagen. Bei der ausweisung im Lausitzer seenland wurden die<br />

ergebnisse <strong>des</strong> Regionalen entwicklungs- und Handlungskonzeptes (ReK) berücksichtigt.<br />

Mit der ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete erholung werden die räumlichen Voraussetzungen für die<br />

Neuerschließung bzw. erweiterung von flächen für die erholungs- und sportnutzung im sinne von grundsatz 8.13<br />

LeP geschaffen. aus raumordnerischer sicht zulässig sind in diesen gebieten z. B. golfplätze, Hafenanlagen/Marinas,<br />

Hotels, Wasserskianlagen u. ä.<br />

b) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei einer Nichtdurchführung der Planung gelten die in den jeweiligen sanierungsrahmenplänen vorgenommenen<br />

ausweisungen weiter. Diese entsprechen teilweise jedoch nicht mehr den gegenwärtigen anforderungen (z. B. ausweisungen<br />

zugunsten <strong>des</strong> ehemals geplanten „Karl-May-Lan<strong>des</strong>“).<br />

Mit der ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten erholung soll die Neuerschließung bzw. erweiterung von<br />

einrichtungen für freizeit, erholung und tourismus an den Bereichen räumlich gesichert werden, die dafür besonders<br />

geeignet sind. so sind große Wasserflächen neuentstehender Bergbauseen, wie Bluno südsee, scheibe-see<br />

und spreetaler see, die sich bergbaubedingt durch große Wassertiefen, fehlende flachwasserzonen und geradlinige<br />

uferbereiche von natürlichen gewässern unterscheiden, besonders für den Wassersport und die damit verbundenen<br />

baulichen anlagen geeignet. Mit dieser angebotsplanung können die abwechslungsreich mit Buchten und flachwasserzonen<br />

gestalteten Bergbauseen wie z. B. erikasee, Lugteich, Bergener seen und graureihersee von derartigen<br />

Nutzungen freigehalten werden.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine räumliche steuerung bestimmter Nutzungen an den tagebaurestseen<br />

nicht mehr möglich. sofern keine regionalplanerischen Vorgaben mehr erfolgen, ist zu erwarten, dass es auf grund<br />

<strong>des</strong> bestehenden Bedarfes an wassergebundenen erholungsflächen zu einer ungesteuerten entwicklung an den<br />

seen kommt.<br />

c) Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)<br />

auf grund der Wassergebundenheit der ausgewiesenen VRg/VBg bestehen alternativen nur an anderen seen in der<br />

Region (bzw. im Lausitzer seenland an den unmittelbar angrenzenden brandenburgischen seen). Die ausweisung<br />

der VRg/VBg erfolgte dabei unter Berücksichtigung <strong>des</strong> grundsatzes 8.4 LeP sowie <strong>des</strong> Regionalen entwicklungskonzeptes<br />

für das Lausitzer seenland. Die im ergebnis nicht für eine intensive erholungsnutzung vorgesehenen seen<br />

(z. B. Lohsasee, Bernsteinsee, Dreiweibernsee, erikasee, Lugteich, Bergener seen und graureihersee) sind vor allem in<br />

Bezug auf das schutzgut flora, fauna, Biodiversität erheblich höher zu gewichten, was auch an der ausweisung größer<br />

teilbereiche dieser seen als VRg für den arten- und Biotopschutz deutlich wird. Dies gilt auch für die vorgenommene<br />

„Zonierung“ einiger seen (Partwitzer see, scheibe-see) mit strikter trennung von Bereichen für den arten- und<br />

Biotopschutz (z. B. Halbinsel skado, östlicher teil <strong>des</strong> scheibe-sees) von den VRg für erholung. als Puffer zwischen<br />

beiden Belangen dienen die ausgewiesenen VRg/VBg Landschaftsbild/Landschaftserleben. sinnvolle alternativen<br />

<strong>zur</strong> vorgenommenen ausweisung mit geringeren einflüssen auf die schutzbelange sind nicht erkennbar.<br />

sinnvolle alternativen für die VRg/VBg erholung am Berzdorfer see, Olbersdorfer see sowie an den talsperren Bautzen<br />

und Quitzdorf sind nicht vorhanden, da es im mittleren und südlichen teil der Planungsregion keine weiteren seen<br />

in diesen flächengrößen gibt. Die ausgewiesenen Bereiche konzentrieren sich dabei an bereits touristisch genutzten<br />

Bereichen. Damit können ökologisch sensiblere Bereiche (z. B. stauwurzel der talsperre Quitzdorf, westlicher Bereich<br />

der talsperre Bautzen) von Beeinträchtigungen durch eine intensive erholungsnutzung freigehalten werden.<br />

43<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Tabelle 2.2.6­1: Einzelfallprüfung VRG Erholung<br />

44<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

×: betroffen<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgebiete für Erholung und lärmschutzbedürftige Freiräume<br />

Großräumig unzerschnittene Freiräume<br />

Räume für die Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

Wasserqualität<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit aufgrund <strong>des</strong> Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit<br />

Grundwasserneubildung<br />

Unversiegelte Fläche<br />

Empfindlichkeit aufgrund Schadstoffbelastung/Altlasten<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Regler-, Speicher-, Pufferfunktion<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Anmerkung: Nicht relevante Schutzbelange<br />

(gemäß Tabelle 3.3-1) sind in der<br />

Tabelle nicht enthalten<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von<br />

Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer<br />

2 c der Anlage 2 SächsLPlG<br />

Lausitz-Spreewald: FFB 1, 2; Gw 2; Ow 3;<br />

La 3, 4<br />

VRg/VBg<br />

erholung<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Gw 1<br />

Bo 6<br />

Bo 5<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 1<br />

e 1 × × × × × × × × × × × × × 13 ×<br />

e 2 × × × × × × × × 8<br />

e 4 × × × × × × × × × × × × 12<br />

e 5 × × × × × × × × × × × × × 13<br />

e 6 × × × × × × × × × × × 11 × Lausitz-Spreewald: La 3, 4<br />

e 7 × × × × × × × × × × × × × × × × × 17<br />

e 8 × × × × × × × × × × × 11<br />

e 9 × × × × × × × × × 9<br />

e 10 × × × × × × × × × × × × × × × × × × 18<br />

e 11 × × × × × × × × × 9<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie: FFB 1, 2, 4 ,5;<br />

La 1, 3, 4<br />

e 12 × × × × × × × × × × × × × × × × × × × × × 21 ×<br />

INteRNetfassuNg<br />

e 13 × × × × × × × × × × × × × × × × × × × 19<br />

e 50 × × × × × × × × × × × × × × 14<br />

e 51 × × × × × × × × × × × × 12<br />

e 52 × × × × × × × × × × × 11<br />

e 53 × × × × × × × × × × × × 12<br />

Lausitz-Spreewald: FFB 1, 2; Bo 5; Gw 2;<br />

Ow 3; La 3, 4<br />

e 54 × × × × × 5 ×<br />

Kumulativ 12 16 5 16 4 11 9 5 8 8 12 17 11 4 0 1 3 1 11 8 17 3 8 13 1 11<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

2.2.7 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung<br />

a) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

Die im Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung umfassen<br />

insgesamt ca. 5.800 ha. Die ausgewiesenen Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete Waldmehrung stellen ein angebot<br />

dar. eine vollständige umsetzung der ausweisung erscheint nicht realistisch.<br />

grundsätzlich können Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete Waldmehrung nicht als umweltschädigende oder die umwelt<br />

negativ beeinflussende Planungskategorie angesehen werden. Durch den Wald werden beispielsweise der Kohlendioxidabbau,<br />

die sauerstoffproduktion sowie der Lärm- und sichtschutz positiv beeinflusst. allerdings können<br />

aufforstungsflächen hinsichtlich der Offenhaltung der Kulturlandschaft, der freihaltung von Kaltluftbahnen sowie<br />

für bestimmte Biotop- und Lebensraumtypen zu Betroffenheiten von schutzbelangen führen. Die auswahl der ausgewiesenen<br />

VRg/VBg erfolgte unter Beachtung <strong>des</strong> Zieles 9.4 LeP. Des Weiteren erfolgte im Rahmen der ffH- und der<br />

sPa-erheblichkeitsabschätzung die Bewertung der Verträglichkeit der ausgewiesenen Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete<br />

Waldmehrung mit den erhaltungszielen der ffH-gebiete sowie der sPa-gebiete. Im ergebnis dieser erheblichkeitsabschätzung<br />

wurden mehrere Waldmehrungsflächen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der für diese<br />

gebiete geltenden erhaltungsziele führen können, von einer ausweisung (wieder) ausgenommen. Im ergebnis der<br />

anhörung gemäß § 6 absatz 2 sächsLPlg wurden weitere Vorbehaltsgebiete Waldmehrung auf grund der fachbehördlichen<br />

einschätzung <strong>zur</strong> Verträglichkeit mit den Natura 2000-gebieten reduziert bzw. gestrichen.<br />

Die häufigsten Betroffenheiten treten für die schutzbelange ffB 1 (Biotypen und Lebensräume) mit 113 mal sowie<br />

erwartungsgemäß bei KL 1 (freiflächensicherungsbedarf) mit 101 mal auf. Hier muss in den konkreten genehmigungsverfahren<br />

eine vertiefende Prüfung angesetzt werden.<br />

grenzüberschreitende Betroffenheiten liegen bei den ausgewiesenen VRg/VBg Waldmehrung nicht vor. Daher sind<br />

die entsprechenden spalten in der tabelle nicht enthalten.<br />

b) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

ein Verzicht auf die Planung <strong>zur</strong> Waldmehrung ist theoretisch möglich, da die Zielstellung <strong>des</strong> LeP bzw. bisherige<br />

Zielstellung <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> <strong>zur</strong> erhöhung <strong>des</strong> Waldanteils bereits umgesetzt ist. Dennoch soll nicht auf die ausweisung<br />

der VRg/VBg Waldmehrung verzichtet werden. Diese sollen z. B. als angebotsflächen für einen notwendigen<br />

Waldersatz bei bestimmten Vorhaben angesehen werden (z. B. Inanspruchnahme bei Rohstoffabbau). Mit den im<br />

Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten Waldmehrung kann gewährleistet werden, dass die<br />

Betroffenheit von schutzbelangen, die einer aufforstung entgegenstehen können, geringer ist. Dies ist insbesondere<br />

durch die im Rahmen der ffH- und der sPa-erheblichkeitsabschätzung geprüften Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete<br />

Waldmehrung mit den erhaltungszielen dieser gebiete gegeben.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung (Nichtausweisung) ist damit zu rechnen, dass zahlreiche Belange, die im regionalplanerischen<br />

Rahmen berücksichtigt werden, bei einzelgenehmigungen u. ä. keine Rolle spielen und somit größere<br />

Betroffenheiten auf einzelne schutzbelange zu erwarten sind (z. B. freiflächensicherungsbedarf).<br />

c) Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)<br />

Die ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung wurden einem „flächenpool“ der Lan<strong>des</strong>forstverwaltung<br />

entnommen, welcher für die Region eine gesamtfläche von ca. 10.931 ha aufweist. aus diesen Vorschlägen<br />

wurden gebiete ausgewählt, die eine Min<strong>des</strong>tgröße von 10 ha aufweisen (regionale Bedeutung). als Vorranggebiete<br />

Waldmehrung wurden i. d. R. die Vorschläge der forstverwaltung ausgewiesen, die sich mit den im Regionalplan 2002<br />

enthaltenen Vorschlägen für erstaufforstungen bzw. mit gebieten für die umwandlung von ackerland in grünland<br />

oder Wald überlagerten. für die flächen ohne eine Überlagerung erfolgte i. d. R. die ausweisung als Vorbehaltsgebiet<br />

Waldmehrung. Im Rahmen der ausweisung wurden die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung im Rahmen<br />

einer Vorprüfung im Hinblick auf ihre Verträglichkeit mit den erhaltungszielen von ffH-gebieten und sPa-gebieten<br />

bewertet. Im ergebnis dieser Vorprüfung und <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens nach § 6 absatz 2 sächsLPlg wurden mehrere<br />

Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete Waldmehrung gestrichen oder reduziert, da sie im Widerspruch zu den erhaltungszielen<br />

<strong>des</strong> jeweiligen ffH-gebietes bzw. sPa-gebietes standen bzw. eine Verträglichkeit nicht mit hinreichender<br />

sicherheit nachgewiesen werden konnte. Des Weiteren erfolgte eine streichung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

Waldmehrung aufgrund entgegenstehender Belange <strong>des</strong> siedlungsklimas (erhalt der funktionsfähigkeit<br />

von frisch- und Kaltluftbahnen). Die im Regionalplan enthaltenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung<br />

umfassen somit die flächen aus dem „flächenpool“ der forstverwaltung, welche für die relevanten schutzbelange die<br />

geringsten Betroffenheiten ausüben.<br />

45<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Tabelle 2.2.7­1: Einzelfallprüfung Waldmehrung<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

46<br />

Interne Nummerierung <strong>des</strong> RPV für GIS<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

FFB 1<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

FFB 4<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

FFB 5<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

KL 1<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

La 4<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

KS 1<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

KS 2<br />

Gesamtanzahl negativ betroffener Schutzbelange<br />

INteRNetfassuNg<br />

VRg/VBg<br />

Waldmehrung<br />

×: betroffen<br />

p: positiv betroffen<br />

Anmerkung: Nicht relevante Schutzbelange (gemäß Tabelle 3.3-1)<br />

sind in der Tabelle nicht enthalten<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer 2 c der Anlage 2<br />

SächsLPlG)<br />

nordwestlich Zentendorf 1 × p 0<br />

westlich Zentendorf 3 p 0<br />

südwestlich Bernstadt a. d. e. 4 × × × 3<br />

südwestlich Hirschfelde 5 × × × 3<br />

östlich Walddorf 6 × × p × 3<br />

nordöstlich Oberseifersdorf 7 × × p 2<br />

östlich großhennersdorf 8 × × p 2<br />

südwestlich gaußig 9 × × 2<br />

nordöstlich Putzkau 10 p 0<br />

nordöstlich Ringenhain 11 × × p 2<br />

östlich Leippe-torno 12 p 0<br />

südwestlich Bernsdorf 13 × 1<br />

westlich grüngräbchen 14 × × 2<br />

nördlich Cunnewitz 15 × × 2<br />

nördlich trado 16 × × 2<br />

östlich Kamenz 17 × × 2<br />

südlich Kamenz 18 × p 1<br />

nordöstlich Puschwitz 19 × × 2<br />

südöstlich elstra 20 p 0<br />

nördlich Bretnig-Hauswalde 21 × p × 2<br />

östlich großdrebnitz 22 × 1<br />

südlich Burkau 23 0<br />

östlich Höckendorf 24 p 0<br />

nordwestlich großnaundorf 25 p × 1<br />

nordöstlich Kubschütz 26 × × 2<br />

nordwestlich Hochkirch 27 × × 2<br />

östlich Bautzen-Burk 28 × × × 3<br />

südlich Räckelwitz 29 × × 2<br />

westlich Niederseifersdorf 30 × p 1<br />

südwestlich Bernstadt a. d. eigen 31 × × 2<br />

östlich Neuberthelsdorf 32 × 1<br />

südwestlich Kemnitz 33 0<br />

nördlich strahwalde 34 0<br />

nordwestlich <strong>des</strong> Kottmar 35 p 0<br />

nordwestlich Rehnsdorf 36 × p × 2 FFB 1 – nur kleinsträumig betroffen<br />

südöstlich Obercunnersdorf 37 × 1<br />

südlich Herwigsdorf 38 × × 2 FFB 1 – nur kleinsträumig betroffen<br />

nördlich frankenthal 39 × p 1<br />

östlich Milstrich 40 × × × p × 4 FFB 4 – nur kleinsträumig betroffen<br />

nördlich Kottmarhäuser 41 × × p 2 FFB 1 – nur kleinsträumig betroffen<br />

nordöstlich schleife 42 × 1<br />

nördlich Halbendorf 43 × 1<br />

südlich schleife 44 0<br />

westlich sabrodt 45 0<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Interne Nummerierung <strong>des</strong> RPV für GIS<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

VRg/VBg<br />

Waldmehrung<br />

×: betroffen<br />

p: positiv betroffen<br />

Anmerkung: Nicht relevante Schutzbelange (gemäß Tabelle 3.3-1)<br />

sind in der Tabelle nicht enthalten<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer 2 c der Anlage 2<br />

SächsLPlG)<br />

westlich trebendorf 46 p 0<br />

westlich spreewitz 47 × 1<br />

östlich Weißkeißel 48 0<br />

nordwestlich Bergen 49 × p 1<br />

nordöstlich Bergen 50 × p 1<br />

westlich Bergen 51 0<br />

westlich Burg 52 × × 2<br />

östlich Dörgenhausen 53 × × 2<br />

nördlich Daubitz 54 × × × 3<br />

westlich Rietschen 55 × 1<br />

nördlich Neusorge 56 × 1<br />

westlich Lohsa 57 × p 1<br />

südlich Wiednitz 59 p 0<br />

westlich Lohsa 61 × p 1<br />

westlich Bernsdorf 63 p 0<br />

südlich Neusorge 65 × 1<br />

südlich Wittichenau 66 × × p × 3<br />

nördlich Hoske 68 × × × p × 4<br />

nördlich Lieske 71 0<br />

nordöstlich Rachlau 73 × 1<br />

östlich straßgräbchen 74 × 1<br />

westlich Bremenhain 75 0<br />

östlich straßgräbchen 76 × 1<br />

nordwestlich Bulleritz 80 × p × 2<br />

nordöstlich Petershain 81 × 1<br />

westlich Bulleritz 82 p 0<br />

südlich Jakobshäuser 83 × 1<br />

nördlich Wessel 84 × × × 3<br />

östlich Petershain 85 0<br />

westlich Horka 87 × 1<br />

nördlich Zschornau 88 0<br />

südlich Königswartha 89 × p 1<br />

südwestlich Niederneundorf 90 0<br />

südlich Niederneundorf 91 0<br />

östlich Biehain 92 × 1<br />

nördlich Königsbrück 93 × × × × 4 FFB 1 und 2 – nur kleinsträumig betroffen<br />

östlich Rosenthal 94 × × 2<br />

westlich Königsbrück 95 × 0<br />

nördlich Kaltwasser 96 p 0<br />

nördlich guttau 97 × × 2<br />

südwestlich glauschnitz 98 × 1<br />

östlich Lomske 99 × × 2<br />

nordöstlich Puschwitz 103 0<br />

nördlich Klein Krauscha 104 0<br />

nordöstlich Buchwalde 105 × 1<br />

FFB 1<br />

FFB 4<br />

FFB 5<br />

KL 1<br />

La 4<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

KS 1<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

KS 2<br />

Gesamtanzahl negativ betroffener Schutzbelange<br />

47<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

48<br />

Interne Nummerierung <strong>des</strong> RPV für GIS<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

FFB 1<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

FFB 4<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

FFB 5<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

KL 1<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

La 4<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

KS 1<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

KS 2<br />

Gesamtanzahl negativ betroffener Schutzbelange<br />

INteRNetfassuNg<br />

VRg/VBg<br />

Waldmehrung<br />

×: betroffen<br />

p: positiv betroffen<br />

Anmerkung: Nicht relevante Schutzbelange (gemäß Tabelle 3.3-1)<br />

sind in der Tabelle nicht enthalten<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer 2 c der Anlage 2<br />

SächsLPlG)<br />

östlich Crostwitz 106 × × × 3<br />

westlich Krinitz 107 × × 2<br />

nördlich Diehsa 108 0<br />

nördlich Wiesa 109 × × × × 4<br />

südöstlich Diehsa 110 0<br />

südlich Häslich 111 p 0<br />

östlich Malschwitz 112 0<br />

westlich Kodersdorf 113 × × 3<br />

südlich Diehsa 114 × 1<br />

westlich Wiesa 115 × p 1<br />

südlich Diehsa 116 × p 1<br />

nordwestlich emmerichswalde 117 0<br />

westlich Baruth 118 × 1<br />

nördlich emmerichswalde 119 0<br />

nordwestlich Rackel 120 × × 2<br />

nördlich Cortnitz 121 0<br />

nördlich Möhrsdorf 122 p × 1<br />

westlich großbrösern 123 × × 2<br />

westlich emmerichswalde 124 × 1<br />

östlich emmerichswalde 125 0<br />

südwestlich Rackel 127 × × × 3<br />

westlich talsperre Bautzen 128 × × × p × 4 FFB 1 – nur kleinsträumig betroffen<br />

südlich Charlottenhof 129 × 1<br />

nordöstlich Basankwitz 130 × × 2<br />

nördlich Litten 131 × × 2<br />

nordwestlich säuritz 132 × p 1<br />

östlich teichnitz 133 × × p × 3<br />

westlich säuritz 134 × p 1 FFB 1 – nur kleinsträumig betroffen<br />

nordöstlich arnsdorf 135 0<br />

südöstlich teichnitz 136 × × p × 3<br />

nördlich Nadelwitz 138 × × 2<br />

nordöstlich Burkau 140 × 1<br />

östlich arnsdorf 141 × 1<br />

westlich Wachau 142 × 1<br />

östlich Rodewitz 143 × × × 3 FFB 5 – nur kleinsträumig betroffen<br />

nordwestlich Borda 144 × × × 3<br />

nördlich steindörfel 145 × × 2<br />

nordöstlich Rammenau 146 × p 1<br />

östlich Rammenau 147 × × p × 3<br />

südlich soculahora 148 × × p 2<br />

westlich Hochkirch 149 × 1<br />

westlich grubditz 150 × × p 2<br />

nördlich Meschwitz 151 p 0<br />

südlich Hauswalde 152 × p 1<br />

südwestlich Hochkirch 153 × p 1<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Interne Nummerierung <strong>des</strong> RPV für GIS<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

FFB 1<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

FFB 4<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

FFB 5<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

KL 1<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

VRg/VBg<br />

Waldmehrung<br />

×: betroffen<br />

p: positiv betroffen<br />

Anmerkung: Nicht relevante Schutzbelange (gemäß Tabelle 3.3-1)<br />

sind in der Tabelle nicht enthalten<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer 2 c der Anlage 2<br />

SächsLPlG)<br />

südlich gnaschwitz 154 × p × 2<br />

südlich großröhrsdorf 157 × p 1<br />

südlich Döhlen 158 × p × 2<br />

nördlich eiserode 159 × 1<br />

westlich Zoblitz 160 × 1<br />

westlich gersdorf 161 × × 2<br />

westlich sohland a. Rotstein 162 p 0<br />

südöstlich Dretschen 163 × × p 2<br />

nördlich seeligstadt 164 × p 1<br />

nördlich Putzkau 165 p 0<br />

westlich sohland a. Rotstein 166 × × p 2 FFB 5 – nur kleinsträumig betroffen<br />

südöstlich schmiedefeld 169 × × p 2 FFB 5 – nur kleinsträumig betroffen<br />

nordwestlich schönau-Berzdorf<br />

a. d. eigen<br />

170 × × 2<br />

nördlich schönau-Berzdorf a. d.<br />

eigen<br />

171 × × × × 4<br />

nördlich altbernsdorf a. d. eigen 172 × × 2<br />

nördlich altbernsdorf a. d. eigen 173 × ×<br />

am Kemnitzbach nördlich von<br />

Bernstadt a. d. eigen<br />

174 × × 2<br />

nördlich Kunnersdorf a. d. eigen 175 × × × 3<br />

westlich Ostritz 176 × 1<br />

nordöstlich Oberseifersdorf 177 × p 1<br />

nordöstlich Kaltwasser 178 × × p 2<br />

nordwestlich Zentendorf 179 × × × 3<br />

südlich Berthelsdorf 180 × p 1<br />

östlich wendisch Cunnersdorf 181 × × p 2 FFB 5 – nur kleinsträumig betroffen<br />

westlich großschweidnitz 182 0<br />

östlich Dittersbach a. d. eigen 183 0<br />

westlich Hirschfelde 184 × × 2<br />

südlich Oberoderwitz 185 × p × 2<br />

südlich Kamenz 186 × p 1<br />

südwestlich elstra 187 × p × 2<br />

nördlich Oberlichtenau 188 × × p × 3<br />

nördlich Kleindittmannsdorf 189 p × 1<br />

nördlich seifersdorf 190 × 1<br />

südlich Möhrsdorf 191 p 0<br />

östlich Wuischke 192 × × p 2<br />

südlich Binnewitz 193 × p 1<br />

nördlich großpostwitz 194 × × p × 3<br />

südlich großpostwitz 195 × × p 2<br />

nördlich Wehrsdorf 196 × × p 2<br />

südwestlich schirgiswalde 197 × p 1<br />

südlich Wehrsdorf 198 × × p 2<br />

westlich schirgiswalde 199 × × p 2<br />

La 4<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

KS 1<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

KS 2<br />

Gesamtanzahl negativ betroffener Schutzbelange<br />

49<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

50<br />

Interne Nummerierung <strong>des</strong> RPV für GIS<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

FFB 1<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

FFB 4<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

FFB 5<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

KL 1<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

La 4<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

KS 1<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

KS 2<br />

Gesamtanzahl negativ betroffener Schutzbelange<br />

INteRNetfassuNg<br />

VRg/VBg<br />

Waldmehrung<br />

×: betroffen<br />

p: positiv betroffen<br />

Anmerkung: Nicht relevante Schutzbelange (gemäß Tabelle 3.3-1)<br />

sind in der Tabelle nicht enthalten<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer 2 c der Anlage 2<br />

SächsLPlG)<br />

nördlich geißmannsdorf 200 × p 1<br />

westlich schönbrunn 201 × p 1<br />

südwestlich Jauernick-Buschbach 202 × p × 2<br />

östlich Rosenbach 203 × × × 3<br />

südöstlich elstra 204 × p 1<br />

am Kemnitzbach nördlich von<br />

Bernstadt a. d. eigen<br />

205 × × 2<br />

nördlich Bernstadt a. d. eigen 206 × 0<br />

nördlich schönau-Berzdorf a. d.<br />

eigen<br />

207 × 1<br />

nördlich schönau-Berzdorf a. d.<br />

eigen<br />

208 × × 2<br />

südlich Diehsa 209 × × 2<br />

nördlich Oberseifersdorf 210 × p × 2<br />

nördlich Oberseifersdorf 211 p 0<br />

südlich Bautzen 212 × × 2<br />

südlich Bautzen 213 × × p × 3<br />

bei Zischkowitz 214 × × × 3<br />

nördlich Putzkau 215 p 0<br />

nördlich Oberförstchen 216 × × × 3<br />

östlich Bloaschütz 217 × × 2<br />

nördlich Bluno 218 p 0<br />

östlich Lauta Dorf 219 × p 1<br />

nördlich Pannewitz 220 × × 2<br />

südlich Burkau 221 × p 1<br />

östlich großdrebnitz 222 × × × p 3<br />

nördlich großröhrsdorf 223 × p × 2<br />

östlich Kleinbautzen 224 × × 2<br />

südlich Wiednitz 225 0<br />

nordöstlich Wittichenau 226 × p 1<br />

südlich trattendorf 227 0<br />

östlich Lauske 228 × × × 3<br />

nördlich Prachenau 230 2<br />

westlich der Lan<strong>des</strong>krone 231 × × × 3<br />

nördlich Oberseifersdorf 232 × p × 2<br />

östlich talsperre Bautzen 233 × × × 3<br />

nördlich Neukirch 234 × × p × 3<br />

nördlich Wilthen 235 × × p × 3<br />

nördlich Kleinpraga 236 × × × 3 FFB 5 – nur kleinsträumig betroffen<br />

östlich schönbrunn 237 × × 2<br />

nördlich schmiedefeld 238 × × 2<br />

westlich Rothenburg 239 × × 2<br />

nordwestlich Oberkaina 240 × × 2<br />

südlich göda 241 0<br />

nordöstlich grubschütz 242 × × × p × 4 FFB 1und 5 – nur kleinsträumig betroffen<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Interne Nummerierung <strong>des</strong> RPV für GIS<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

FFB 1<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

FFB 4<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

FFB 5<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

KL 1<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

VRg/VBg<br />

Waldmehrung<br />

×: betroffen<br />

p: positiv betroffen<br />

Anmerkung: Nicht relevante Schutzbelange (gemäß Tabelle 3.3-1)<br />

sind in der Tabelle nicht enthalten<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich (Nummer 2 c der Anlage 2<br />

SächsLPlG)<br />

nördlich Kemnitz 243 × × × 3<br />

westlich Rattwitz 244 × × × 3<br />

nördlich Niederkaina 245 × × × 3<br />

westlich Verkehrs-landeplatz<br />

Rothenburg<br />

246 × 1<br />

gebiet westlich Herrnhut 247 × × 2<br />

nördlich Kemnitz 248 × × 2<br />

südlich Liegau-augustusbad 249 × p × 2<br />

nordwestlich Reichenbach 250 × × 2<br />

östlich Löbau 251 × × × 3<br />

südlich Putzkau 252 p 0<br />

südlich Putzkau 253 p 0<br />

östlich gelenau 254 × × p 2 FFB 1 – nur kleinsträumig betroffen<br />

westlich Wohla 255 p × 1<br />

westlich Prietitz 256 p 0<br />

nördlich Bröthen 257 p 0<br />

östlich Lauta 258 0<br />

östlich schleife 259 × × 2<br />

nordwestlich Rothenburg 260 × 1<br />

südlich Verkehrslandeplatz Rothenburg<br />

261 × 1<br />

nördlich uhyst a. t. 262 × 0<br />

östlich gersdorf 263 × p 1<br />

nordöstlich gersdorf 264 p 0<br />

westlich Herrnhut 265 × 1<br />

östlich Neuschönberg 266 0<br />

südwestlich großharthau 267 × × 2<br />

südwestlich großharthau 268 × × × 3 FFB 5 – nur kleinsträumig betroffen<br />

östlich Kiesdorf a. d. eigen 269 × × 2<br />

östlich Kiesdorf a. d. eigen 270 × × × 3<br />

nördlich Weigsdorf 271 × p × 1<br />

nördlich Weigsdorf 272 × × p × 3<br />

westlich Rachlau 273 × × p 2<br />

westlich soritz 274 × p 1<br />

östlich Königswartha 275 0<br />

westlich Neudorf 276 0<br />

am Kemnitzbach nördlich von<br />

Bernstadt a. d. eigen<br />

277 × 1<br />

östlich torno 278 × p 1<br />

Weißwasser-süd 279 × 1<br />

Kumulativ 113 8 59 101 0 0 79<br />

La 4<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

KS 1<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

KS 2<br />

Gesamtanzahl negativ betroffener Schutzbelange<br />

51<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

2.2.8 Vorrang- und Vorbehaltstrassen für Verkehr (Bahn und Straße)<br />

2.2.8.1 Neubau Straßen und Schienennetz<br />

a) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

52<br />

INteRNetfassuNg<br />

Die im Regionalplan ausgewiesenen Vorbehaltstrassen für den straßenneubau umfassen die Rückverlegung der<br />

B 156 von Nochten nach Weißwasser sowie das westliche teilstück der Ortsumgehung Radeberg (südumfahrung)<br />

von der s 177 (alt) bis <strong>zur</strong> s 95. für den Neubau im schienennetz werden zwei Vorrangtrassen ausgewiesen; die so genannte<br />

„arnsdorfer Kurve“ und die (ersatz)trasse für die Kohleverbindungsbahn zwischen Boxberg/O. L. und schwarze<br />

Pumpe.<br />

Die ausweisung der Vorbehaltstrasse für die Rückverlegung der B 156 dient der langfristigen sicherung. Bei Realisierung<br />

führt dies zu einer Verkürzung der Verbindung zwischen Bautzen und Weißwasser. Durch diese Rückverlegung<br />

kommt es gegenüber dem gegenwärtigen Verlauf dieses straßenabschnittes zu einer Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

der schutzgüter, da dieser straßenabschnitt über verkipptes gelände <strong>des</strong> tagebaues Nochten verläuft und<br />

die frühere streckenführung (vor tagebauaufschluss) wieder aufnimmt. eine positive Wirkung auf die umwelt kann<br />

dadurch eintreten, wenn mit der Rückverlegung B 156 die Möglichkeit eines Rückbaues <strong>des</strong> derzeit genutzten straßenabschnittes<br />

dieser Bun<strong>des</strong>straße genutzt wird. In diesem Zusammenhang kann die mit dem derzeitigen straßenverlauf<br />

verbundene Querung <strong>des</strong> ffH-gebietes „truppenübungsplatz Oberlausitz“ vermieden bzw. <strong>des</strong> sPa-gebietes<br />

„Muskauer und Neustädter Heide“ weitestgehend verringert werden.<br />

Die für den westlichen teil der Ortsumgehung Radeberg (südumfahrung) ausgewiesene Vorbehaltstrasse verbindet<br />

den bereits planfestgestellten östlichen abschnitt der Ortsumgehung mit der s 95. Die Vorbehaltstrasse weist eine<br />

geringe Zerschneidung von freiraumbereichen auf und vermeidet gleichzeitig einen stadtnahen Verlauf der Ortsumgehung.<br />

Die für den Wiederaufbau der „arnsdorfer Kurve“ ausgewiesene Vorrangtrasse Neubau schienennetz verläuft auf dem<br />

bereits bestehenden Bahndamm der bis 1945 betriebenen Bahnstrecke. für das projektbezogene Vorhaben „arnsdorfer<br />

Kurve“ erfolgt gegenwärtig das Planfeststellungsverfahren (erörterungstermin am 5. Mai 2008). Durch das Vorhaben<br />

wird sich die fahrzeit zwischen Kamenz und Dresden reduzieren. für die schutzbelange Me 1 und ggf. Me 2<br />

(je nach fahrzeugeinsatz) werden sich positive auswirkungen für den siedlungsbereich von arnsdorf ergeben, da die<br />

fahrstrecke zwischen der arnsdorfer Kurve und dem Bahnhof arnsdorf und <strong>zur</strong>ück für die Personenzüge zwischen<br />

Kamenz und Dresden entfällt.<br />

Im Zuge der beabsichtigten Inanspruchnahme <strong>des</strong> Vorranggebietes für den langfristigen Braunkohlenbergbau<br />

Bk 1* Nochten-Rohne ist die tagebaubedingte unterbrechung der Kohleverbindungsbahn an den Industriestandort<br />

schwarze Pumpe erforderlich. Die hierfür vom Bergbauunternehmen Vattenfall europe Mining ag konzipierte ersatztrasse<br />

soll außerhalb <strong>des</strong> künftigen abbaugebietes, entlang <strong>des</strong> tagebauran<strong>des</strong> verlaufen. Die ersatztrasse ist als<br />

Vorrangtrasse Neubau schienennetz ausgewiesen, sie verläuft ca. 1 km südwestlich der vorhandenen trasse. Durch<br />

die ersatztrasse verringert sich der abstand <strong>zur</strong> Ortschaft Neustadt/spree von gegenwärtig ca. 2,5 km auf zukünftig<br />

ca. 1,2 km. Da die trasse unmittelbar östlich der Kreisstraße 8481 verläuft, ist davon auszugehen, dass die Belastung<br />

durch die K 8481 (Prognose für 2015 – 1.000 Kfz/24 h) höher ist als die von der konzipierten schienentrasse ausgehenden<br />

Beeinflussungen (nach mündlicher auskunft von Herrn Zeidler, Vattenfall europe Mining ag, im Mai 2008<br />

10 bis maximal 15 Züge/d). Durch den Bau der ersatztrasse sind damit trotz eines geringeren abstan<strong>des</strong> <strong>zur</strong> Ortschaft<br />

Neustadt/spree keine höheren Betroffenheiten von schutzbelangen (z. B. Me 1) zu erwarten.<br />

Von keiner dieser ausweisungen von Verkehrsneubautrassen sind Betroffenheiten für gebiete außerhalb der Planungsregion<br />

vorhanden.<br />

b) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung für die Rückverlegung der B 156 bleibt der bisherige streckenverlauf der B 156<br />

zwischen Boxberg/O. L. und Weißwasser erhalten. Diese strecke quert das ffH-gebiet „truppenübungsplatz Oberlausitz“<br />

sowie das sPa-gebiet „Muskauer und Neustädter Heide“ und hat einen um ca. 7-8 km längeren Verlauf als die<br />

ausgewiesene Vorbehaltstrasse.<br />

eine Nichtdurchführung der Planung zum westlichen teil der Ortsumgehung Radeberg (südumfahrung) führt nicht<br />

zu einer wirksamen Verkehrsentlastung der stadt Radeberg. Planungen für einen straßenverlauf außerhalb der ausgewiesenen<br />

Vorbehaltstrasse führen zu einer größeren Beeinträchtigung von schutzbelangen (u. a. Lärmbelastung<br />

bei stadtnaher Variante sowie <strong>zur</strong> Zerschneidung größerer freiraumbereiche).<br />

Das mit dem Wiederaufbau der „arnsdorfer Kurve“ verfolgte Ziel einer Verkürzung der Reisezeit auf der Bahnstrecke<br />

(Dresden)–Kamenz kann mit der Nichtdurchführung der Planung nicht umgesetzt werden.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung für die ersatztrasse der Kohleverbindungsbahn wird der innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

für den langfristigen Braunkohlenbergbau Bk 1* Nochten-Rohne liegende abschnitt der Kohleverbindungs-<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

bahn schwarze Pumpe-Kraftwerk Boxberg bis zum Jahr 2030 überbaggert. Damit besteht keine Möglichkeit der Kohlezufahrt<br />

aus dem tagebau Nochten zum Industriestandort schwarze Pumpe (Belieferung der Veredlungsanlagen),<br />

aus dem tagebau Welzow-süd zum Kraftwerk Boxberg sowie für die Zulieferung von Kalkstein zum und den abtransport<br />

von gips und asche aus dem standortbereich Boxberg/O.L..<br />

c) Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)<br />

Die Rückverlegung <strong>des</strong> trassenabschnittes der B 156 von Nochten nach Weißwasser ist im Ziel 26 <strong>des</strong> Braunkohlenplanes<br />

tagebau Nochten enthalten. gemeinsam mit der Rückverlegung dieser Bun<strong>des</strong>straße im abschnitt zwischen<br />

Lieske und Nochten verkürzt sich die Verbindung von Bautzen nach Weißwasser um ca. 10 km. sinnvolle alternativen<br />

für eine geänderte streckenführung der B 156 zwischen Boxberg/O. L. und Weißwasser, die zu ähnlich geringen umweltauswirkungen<br />

führen, sind nicht erkennbar.<br />

Die Ortsumgehung Radeberg (südumfahrung) verläuft von der s 177 (neu) über die s 177 (alt) bis <strong>zur</strong> s 95 und hat<br />

eine Länge von ca. 4,7 km. Das östliche teilstück von ca. 1,1 km Länge (s 177 (neu) bis s 177 (alt)) ist Bestandteil <strong>des</strong><br />

Verkehrsbauvorhabens „s 177 Ou großerkmannsdorf/Ou Radeberg“, für das ein Planfeststellungsbeschluss vom 13.<br />

Juli 2004 vorliegt. Bei der im Regionalplan ausgewiesenen Vorbehaltstrasse handelt es sich um das ca. 3,6 km lange<br />

westliche teilstück der südumfahrung, das von der s 177 alt bis <strong>zur</strong> s 95 verläuft. für die südumfahrung wurden im<br />

Rahmen der Vorplanung der straßenbaubehörde zwei Varianten entwickelt. um die mit diesen Varianten im westlichen<br />

teilstück der südumfahrung verbundenen Nachteile, u. a. Zerschneidung eines größeren freiraumbereiches<br />

(Variante 1) sowie stadtnaher Verlauf (Variante 2), zu vermeiden, wurde eine weitere Variante erarbeitet. Die trassenführung<br />

bei dieser Variante (Variante 1 a) weist eine geringere Inanspruchnahme von freiraum auf. sie verläuft<br />

auf ihren außerhalb <strong>des</strong> freiraumes befindlichen Neubau- bzw. ausbauabschnitten zwischen Wohnbauflächen, gemischten<br />

Bauflächen sowie gewerblichen Bauflächen. alternativen <strong>zur</strong> ausgewiesenen trassenführung führen unter<br />

Berücksichtigung der einbindung dieser straße in das gesamtbauvorhaben zu einer stärkeren Beeinträchtigung von<br />

schutzgütern bzw. können die anforderungen an eine umfahrung aufgrund ihres Verlaufes nicht erfüllen können.<br />

Die im Regionalplan als Vorbehaltstrasse ausgewiesene Variante stellt somit die geringste Beeinträchtigung für die<br />

schutzgüter dar.<br />

Die ca. 700 m lange Verbindungskurve der Bahnstrecke (Dresden)–Kamenz (so genannte „arnsdorfer Kurve“) wurde<br />

1871 in Betrieb genommen. Der Wiederaufbau dieser Verbindungskurve und die damit verbundene einsparung <strong>des</strong><br />

fahrtrichtungswechsels im Bahnhof arnsdorf kann zu einer Verkürzung der Reisezeiten zwischen (Dresden) und Kamenz<br />

beitragen. eine alternative, d. h. ein Neubau mit anderem Verlauf ist aufgrund der bereits vorhandenen Bahnanlage<br />

(Bahndamm) nicht sinnvoll. eine derartige Variante wäre, unabhängig von ihrem Verlauf, in jedem fall mit größeren<br />

auswirkungen auf die schutzgüter verbunden als der Wiederaufbau dieser im Regionalplan als Vorrangtrasse<br />

ausgewiesenen Verbindungskurve.<br />

Wesentliche Randbedingungen für die gewählte trasse der Kohleverbindungsbahn sind die einbindung in das bestehende<br />

schienennetz zwischen dem tagebau Nochten und dem Industriepark schwarze Pumpe bzw. Bahnhof<br />

spreewitz und die daher weiterhin notwendige direkte Verbindung zwischen beiden standorten. alternativvarianten<br />

wären unter diesen Bedingungen in jedem fall mit längeren trassenverläufen und potenziell größeren eingriffen in<br />

die schutzbelange verbunden. Vorteilhaft bei der gewählten trassenvariante ist in erster Linie die unmittelbare Nähe<br />

<strong>zur</strong> bestehenden Kreisstraße K 8481.<br />

53<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Tabelle 2.2.8­1: Einzelfallprüfung Vorrang­ und Vorbehaltstrassen für Verkehr<br />

54<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

×: betroffen<br />

o: keine Daten<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Unzerschnittene Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

Wasserqualität<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Grundwasserneubildung<br />

Unversiegelte Fläche<br />

Empfindlichkeit - Schadstoffbelastung/Altlasten<br />

Empfindlichkeit aufgrund pot. Erosionsgefährdung<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Regler-, Speicher-, Pufferfunktion<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Anmerkung: Nicht relevante Schutzbelange (gemäß<br />

Tabelle 2.2-1) sind in der Tabelle nicht enthalten<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von Schutzbelangen<br />

bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

(Nummer 2 c der Anlage 2 SächsLPlG<br />

für alle Schutzbelange Vorbelastung durch Tagebau<br />

Nochten berücksichtigen<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Gw 1<br />

Bo 6<br />

Bo 5<br />

Bo 4<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

VRt/VBt<br />

Me 1 und Me 2 keine erhebliche Zusatzbelastung gegenüber<br />

Nullvariante<br />

VBt Neubau Bun<strong>des</strong>-<br />

× × × × × × × � � � × × × × × × × × × × × 18<br />

straße B 156<br />

VBt Neubau Ortsumge-<br />

× × × × × × × × × × × × × × × × 16<br />

hung Radeberg<br />

VRtrasse arnsdorfer<br />

× × × × × × × × × × × × × × × × 16<br />

Kurve<br />

VRtrasse für Kohlever-<br />

× × × × × × × × × × × × × × × × × 17<br />

bindungsbahn<br />

Kumulativ 4 4 4 4 2 2 4 3 3 3 3 2 3 3 3 1 0 0 1 1 4 2 4 0 1 4 0 1<br />

INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

2.2.8.2 Ausbau Straßennetz<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

a) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> bei Durchführung der Planung<br />

Das Ziel 9.13 <strong>des</strong> Regionalplanes enthält den vorrangigen ausbau der Bun<strong>des</strong>straßen sowie der zum staatsstraßenhauptnetz<br />

gehörenden staatstraßen <strong>des</strong> Kernnetzes. Der ausbau trägt u. a. dazu bei, die Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> bestehenden<br />

straßenverkehrsnetzes zu verbessern.<br />

gerade beim ausbau bestehender straßen ist eine Bewertung erheblicher negativer auswirkungen jedoch relativ<br />

schwierig, da häufig gleichzeitig mit nachteiligen auswirkungen auch positive auswirkungen auftreten können.<br />

Beispielhaft genannt werden soll die Lärmminderung infolge <strong>des</strong> ausbaus durch Belagswechsel bei gleichzeitiger<br />

Lärmzunahme durch erhöhte Verkehrsmengen. auf grund der verwendeten umweltdaten, welche nur selten eine<br />

Heraustrennung bestehender straßen aus dem Datensatz enthalten, erscheinen in den tabellen 2.2.8.2-1 und 2.2.8.2-<br />

2 zahlreiche Konflikte mit vielen schutzbelangen. es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass in einer nachfolgenden<br />

projektbezogenen umweltprüfung viele dieser Betroffenheiten nicht mehr relevant sein werden.<br />

erhebliche Betroffenheiten können dagegen vor allem bei Verbreiterungen von straßen bzw. durch den Bau von<br />

Radwegen im Zuge <strong>des</strong> straßenausbaus, insbesondere durch Neuversiegelung und durch Beseitigung von straßenbäumen<br />

hervorgerufen werden. Dies betrifft vor allem die schutzbelange Bo 4, Bo 6 und La 1.<br />

b) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Die Nichtdurchführung der Planung kann u. a. dazu führen, dass die im Regionalplan benannten straßen nicht vorrangig<br />

bzw. gar nicht ausgebaut werden, da die entsprechenden Planungen dann ausschließlich nach den fachplanerischen<br />

gesichtspunkten der straßenbauverwaltung erfolgen. Darüber hinaus können durch einen Verzicht auf den<br />

straßenausbau bestehende Beeinträchtigungen (u. a. Verkehrslärmbelastung) aufgrund ausbleibender Verbesserungen<br />

<strong>des</strong> bestehenden Zustan<strong>des</strong> nicht verringert werden.<br />

c) Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)<br />

für die laut Ziel 9.13 vorrangig auszubauenden Bun<strong>des</strong>- und staatsstraßen bestehen keine alternativen, da sich die<br />

ausbaumaßnahmen i. d. R. vollständig auf bestehende straßenführungen beziehen. Die alternative zum straßenausbau<br />

ist der straßenneubau. Dieser ist grundsätzlich mit größeren Betroffenheiten verbunden.<br />

55<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Tabelle 2.2.8.2­1: Einzelfallprüfung Ausbau Bun<strong>des</strong>straße<br />

56<br />

Hinweis: Es erfolgte an dieser Stelle keine Prüfung der betroffenen Flächenanteile, es können also auch Straßenabschnitte von nur 1 m2 , die sich mit dem Schutzgut überlagern, als betroffen gekennzeichnet sein (ohne<br />

Bemerkung in der letzten Spalte der Tabelle). Bei fehlenden Daten <strong>zur</strong> Gewässergüte von Fließgewässern (ca. 30 %) wurde bei Überlagerung eines Fließgewässers mit dem Straßenausbau von einer Betroffenheit<br />

ausgegangen.<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

×: betroffen<br />

Interne ID: Interne Nummerierung <strong>des</strong> RPV für GIS<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Wasserqualität<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Unversiegelte Fläche<br />

Empfindlichkeit aufgrund pot. Erosionsgefährdung<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

INteRNetfassuNg<br />

auszubauende Abschnitte gemäß<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit<br />

Ziel 9.14<br />

B 6 [1] × × × × × × × 7<br />

B 6 [2] × × × × × × × × × × × × × 13<br />

B 6 [3] × × × × × × × × × × × × 12<br />

B 6 [4] × × × × × × × × × × × × 12<br />

B 6 [5] × × × × × × × × × × × × × × 14<br />

B 6 [6] × × × × × × × × × × × 11<br />

B 6 [7] × × × × × × × × × × × × × × 14 × Region Oberes Elbtal-Osterzgebirge: La 4<br />

B 96 [1] × × × × × × × × × × × × × 13 × Woiwodschaft Dolnośląskie: La 4<br />

B 96 [2] × × × × × × × × × × × × 12<br />

B 96 [3] × × × × × × × × × × 10 × Ústecky kraj: La 4<br />

B 96 [4] × × × × × × × × × × × × × × 14<br />

B 96 [5] × × × × × × × × × × × × × 13<br />

B 96 [6] × × × × × × × × × × × × × × × × × 17<br />

B 96 [7] × × × × × × × × × × × × × × × × 16 × Region Lausitz-Spreewald: La 4<br />

B 97 [1] × × × × × × × × × × × × × × × 15<br />

B 97 [2] × × × × × × × × × × × × × 13<br />

B 97 [3] × × × × × × × × × × × × × × 14<br />

B 97 [4] × × × × × × × × × × 10 × Region Lausitz-Spreewald: La 4<br />

B 98 [1] × × × × × × × × × × × 11<br />

B 98 [2] × × × × × × × × × × × × 12<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Bo 6<br />

Bo 4<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

×: betroffen<br />

Interne ID: Interne Nummerierung <strong>des</strong> RPV für GIS<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Wasserqualität<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Unversiegelte Fläche<br />

Empfindlichkeit aufgrund pot. Erosionsgefährdung<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

auszubauende Abschnitte gemäß<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit<br />

Ziel 9.14<br />

B 98 [3] × × × × × × × × × 9 × Region Oberes Elbtal-Osterzgebirge: La 4<br />

B 99 [1] × × × × × × × × × × × × 12 × Woiwodschaft Dolnośląskie: La 4<br />

B 99 [2] × × × × × × × × × × × × × 13 × Woiwodschaft Dolnośląskie: La 4<br />

B 99 [3] × × × × × × × × × × × × × × 14 × Woiwodschaft Dolnośląskie: La 4<br />

B 115 [1] × × × × × × × × × × × × × × 14<br />

B 115 [2] × × × × × × × × × × 10<br />

B 115 [3] × × × × × × × × × × × × × × 14<br />

B 115 [4] × × × × × × × × × × × × 12 × Region Lausitz-Spreewald, Woiwodschaft Lubuskie: La 4<br />

B 156 [1] × × × × × × × × × × × × × × 14<br />

B 156 [2] × × × × × × × × × × × × × × × × 16<br />

B 156 [3] × × × × × × × × × × × × × × 14<br />

B 156 [4] × × × × × × × × 8<br />

B 156 [5] × × × × × × × × × × × 11 × Region Lausitz-Spreewald: La 4<br />

kumulativ 31 31 20 0 27 1 0 31 33 32 8 6 7 17 29 20 33 4 32 22 30<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Bo 6<br />

Bo 4<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

57<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Tabelle 2.2.8.2­1 (Erläuterung): Beschreibung der Ausbauabschnitte für Bun<strong>des</strong>straßen gemäß Tabelle 2.2.8.2­1, Spalte 1<br />

Bun<strong>des</strong>straße Abschnitt<br />

1. B 6 - Görlitz bis Grenze Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge<br />

B 6 [1] a 4 (anschlussstelle görlitz) - KP s 125 (Markersdorf)<br />

B 6 [2] KP s 125 (Markersdorf) - KP K 8452 (südwestlich Reichenbach/O.L.)<br />

B 6 [3] KP K 8452 (südwestlich Reichenbach/O.L.) - KP K 8683 (Löbau)<br />

B 6 [4] KP K 8683 (Löbau) - KP s111 (Bautzen)<br />

B 6 [5] KP s 111 (Bautzen) - KP s 107 (göda)<br />

B 6 [6] KP s 107 (göda) - KP B 98 (Bischofswerda)<br />

B 6 [7] KP B 98 (Bischofswerda) - grenze Planungsregion Oberes elbtal / Osterzgebirge<br />

2. B 96 - Zittau bis Lan<strong>des</strong>grenze Brandenburg<br />

B 96 [1] Zittau - KP s 128 (Niederoderwitz)<br />

B 96 [2] KP s 128 (Niederoderwitz) - KP s 148 (Neugersdorf)<br />

B 96 [3] KP s 148 (Neugersdorf) - KP B 98 (Oppach)<br />

B 96 [4] KP B 98 (Oppach) - KP B 6 (Bautzen)<br />

B 96 [5] KP B 6 (Bautzen) - KP s 101 (Königswartha)<br />

B 96 [6] KP s 101 (Königswartha) - KP s 108 (Hoyerswerda)<br />

B 96 [7] KP s 108 (Hoyerswerda) - Lan<strong>des</strong>grenze Brandenburg (nördlich Lauta)<br />

3. B 97 - A 4 (Anschlussstelle Hermsdorf) bis Lan<strong>des</strong>grenze Brandenburg<br />

B 97 [1] a 4 (as Hermsdorf) - KP K 9274 (Königsbrück)<br />

B 97 [2] KP K 9274 (Königsbrück) - KP s 92 (Bernsdorf)<br />

B 97 [3] KP s 92 (Bernsdorf) - KP K 8408 (Hoyerswerda)<br />

B 97 [4] KP K 8408 (Hoyerswerda) - Lan<strong>des</strong>grenze Brandenburg (spreetal)<br />

4.1 B 98 - Abschnitt Neusalza-Spremberg bis Bischofswerda<br />

B 98 [1] KP B 96 (Neusalza-spremberg) - KP s 119 (Neukirch/Lausitz)<br />

B 98 [2] KP s 119 (Neukirch) - KP B 6 (Bischofswerda)<br />

4.2 B 98 - Abschnitt Laußnitz bis Grenze Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge<br />

B 98 [3] KP B 97 (Laußnitz) – grenze Planungsregion Oberes elbtal/Osterzgebirge<br />

5. B 99 - Zittau bis Görlitz<br />

B 99 [1] KP B 96 (Zittau) - KP K 8631 (Hirschfelde)<br />

B 99 [2] KP K 8631 (Hirschfelde) - KP s 128 (Hagenwerder)<br />

B 99 [3] KP s 128 (Hagenwerder) - KP B 6 (görlitz)<br />

6. B 115 - Görlitz bis Lan<strong>des</strong>grenze Brandenburg<br />

B 115 [1] KP B 6 (görlitz) - KP s 122 (nördlich Niesky)<br />

B 115 [2] KP s 122 (nördlich Niesky) - KP K 8413 (Rietschen)<br />

B 115 [3] KP K 8413 (Rietschen) - KP s 127 ( Bad Muskau)<br />

B 115 [4] KP s 127 ( Bad Muskau) - Lan<strong>des</strong>grenze Brandenburg<br />

7. B 156 - Bautzen bis Lan<strong>des</strong>grenze Brandenburg<br />

B 156 [1] KP B 6 (Bautzen) - KP s 101 (Neusärchen)<br />

B 156 [2] KP s 101 (Neusärchen) - KP s 108 (uhyst)<br />

B 156 [3] KP s 108 (uhyst) - KP s 126 (Weißwasser)<br />

B 156 [4] KP s 126 (Weißwasser) - KP B 115 (Bad Muskau)<br />

Hinweis: Von KP B 115 bis <strong>zur</strong> Lan<strong>des</strong>grenze Brandenburg verläuft die B 156 auf gleicher trasse mit der B 115.<br />

B 156 [5] Lan<strong>des</strong>grenze Brandenburg (sabrodt) - Lan<strong>des</strong>grenze Brandenburg (westlich KP s 234)<br />

KP - Knotenpunkt<br />

58<br />

INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Tabelle 2.2.8.2­2: Einzelfallprüfung Ausbau Staatsstraße<br />

Hinweise: Die einzelnen Straßenabschnitte entsprechen der Bezeichnung im Anhang 1 zum Regionalplan (Anhang zu Kapitel 9, Tabelle III).<br />

Es erfolgte an dieser Stelle keine Prüfung der betroffenen Flächenanteile, es können also auch Straßenabschnitte von nur 1 m2 , die sich mit dem Schutzgut überlagern, als betroffen gekennzeichnet sein (ohne<br />

Bemerkung in der letzten Spalte der Tabelle). Bei fehlenden Daten <strong>zur</strong> Gewässergüte von Fließgewässern (ca. 30 %) wurde bei Überlagerung eines Fließgewässers mit dem Straßenausbau von einer Betroffenheit<br />

ausgegangen.<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

×: betroffen<br />

Interne ID: Interne Nummerierung <strong>des</strong> RPV für GIS<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Wasserqualität<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Unversiegelte Fläche<br />

Empfindlichkeit aufgrund pot. Erosionsgefährdung<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Bemerkungen<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Bo 6<br />

Bo 4<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

auszubauende abschnitte<br />

gemäß Ziel 9.14 i. V. m.<br />

anhang zum Kapitel 9<br />

(Verkehr), tabelle III<br />

s 56 × × × × × × × × × × × × × 12<br />

s 59 × × × × × × × × × × × 11 × Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge: Me 1, Me 2, La 4<br />

s 95 [1] × × × × × × × × × × × × × × 14 × Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge: La 4<br />

s 95 [2] × × × × × × × × × × × × × × × 15<br />

s 95 [3] × × × × × × × × × × × × × × × 15<br />

s 100 [1] × × × × × × × × × × × 11<br />

s 100 [2] × × × × × × × × × × × × × × 14<br />

s 100 [3] × × × × 4 × Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge: La 4<br />

s 101 [1] × × × × × × × × × × × 11<br />

s 101 [2] × × × × × × × × × × × × 12<br />

s 104 × × × × × × × × × × × × × × 14<br />

s 111 × × × × × × × × × × × 11 × Woiwodschaft Dolnośląskie: La 4<br />

s 116 × × × × × × × × × × × × 12 × Ústecky kraj: La 4<br />

s 117 × × × × × × × × × × × 11<br />

s 120 [1] × × × × × × × × × × × 11<br />

s 120 [2] × × × × × × × × × × × 11<br />

s 121 × × × × × × × × × × 10<br />

s 122 × × × × × × × × × × × × 12<br />

s 124 × × × × × × × × × × × 11<br />

59<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

60<br />

×: betroffen<br />

Interne ID: Interne Nummerierung <strong>des</strong> RPV für GIS<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Wasserqualität<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Unversiegelte Fläche<br />

Empfindlichkeit aufgrund pot. Erosionsgefährdung<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Bemerkungen<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Bo 6<br />

Bo 4<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

auszubauende abschnitte<br />

gemäß Ziel 9.14 i. V. m.<br />

anhang zum Kapitel 9<br />

(Verkehr), tabelle III<br />

INteRNetfassuNg<br />

s 126 × × × × × × × × × × × 11 × Region Lausitz-S preewald: La 4<br />

s 127 × × × × × × × × × × × × × × 14 × Woiwodschaft Dolnośląskie: La 4<br />

s 128 [1] × × × × × × × × × × × × 12 × Woiwodschaft Dolnośląskie: La 4<br />

s 128 [2] × × × × × × × × × × × × 12<br />

s 129 × × × × × × × × × × × 11<br />

s 130 × × × × × × × × 8 × Region Lausitz-Spreewald: La 4<br />

s 131 × × × × × × × × × × × × × 13<br />

s 133 × × × × × × × × × × × × × × 14 × Liberecky kraj: La 4<br />

s 137 × × × × × × × × × 9<br />

s 141 × × × × × × × × × 9 × Ústecky kraj: La 4<br />

s 144 × × × × × × × × × × × × 12<br />

s 148 × × × × × × × × × × × 11<br />

s 151 × × × × × × × × × 9<br />

s 152 × × × × × × × × × × × 11<br />

s 153 × × × × × × × × × × × 11<br />

s 154 × × × × × × × × 8 × Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge: La 4<br />

s 158 × × × × × × × × × × × × × × 14<br />

s 159 × × × × × × × × × × × × × × × 15 × Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge: La 4<br />

s 180 × × × × × × × × × × × × × × 14 × Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge: La 4<br />

s 234 × × × × × × × × × × × 11 × Region Lausitz-Spreewald: La 4<br />

Kumulativ 38 38 18 0 23 3 0 37 38 33 6 6 8 19 31 11 39 3 37 26 30<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

2.2.9 Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergienutzung<br />

a) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

Im Regionalplan sind insgesamt 23 Vorrang- und eignungsgebiete mit einer gesamtfläche von ca. 1.050 ha ausgewiesen.<br />

Die auswahl der auszuweisenden gebiete erfolgte, da es sich um eine abschließende Planung im sinne <strong>des</strong> § 35<br />

absatz 3 satz 3 BaugB handelt, im Rahmen eines Planungskonzeptes, welches unter festlegung von tabu- und Restriktionsräumen<br />

(tabubereiche, gebiete mit besonderem Prüfungsbedarf) bereits eine umfassende Bewertung aller<br />

relevanten Kriterien (nicht nur die der umweltschutzgüter) enthält. es wird diesbezüglich auf die Begründung zum<br />

Ziel 10.1 <strong>des</strong> Regionalplanes verwiesen. Die abarbeitung <strong>des</strong> Planungskonzeptes für die Windenergienutzung geht<br />

weit über den eigentlichen Rahmen der umweltprüfung <strong>des</strong> Regionalplanes hinaus. Dies ist der tatsache geschuldet,<br />

dass die ausgewiesenen VRg/eg tatsächlich für eine Windenergienutzung <strong>zur</strong> Verfügung stehen müssen, da es sich<br />

um eine abschließende Planung handelt. Das abwägungsprogramm war daher, auch in Bezug auf die umweltbelange<br />

weitaus größer und umfassender als bei anderen ausweisungen.<br />

b) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung gilt die am 10. März 2005 in Kraft getretene teilfortschreibung Windenergie. Die<br />

Änderung (streichung, Verkleinerung) von bereits in der teilfortschreibung ausgewiesenen VRg/eg ist an strenge<br />

Kriterien gebunden (vgl. Vg Chemnitz, urteil vom 8. september 2005 – 3 K 26/03). gegenüber der teilfortschreibung<br />

wurde im Rahmen dieser gesamtfortschreibung nur eine Änderung vorgenommen (geringfügige erweiterung <strong>des</strong><br />

VRg/eg eW 5 Oberseifersdorf um ca. 5 ha). Weiterhin ist der Regionale Planungsverband auf grund <strong>des</strong> obligatorischen<br />

Handlungsauftrages im Ziel 11.4 LeP und i. V. m. der erfüllung der Zielstellung <strong>des</strong> Klimaschutzprogramms<br />

sachsen 2001 an die ausweisung in einer entsprechenden flächengröße gebunden. aus diesem grund gibt es keine<br />

Nullvariante für die Windenergienutzung.<br />

c) Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)<br />

Nach ausschluss aller tabuflächen blieben als „suchraum“ ca. 290 gebiete mit einer gesamtgröße von ca. 270 km²<br />

übrig. aus diesen flächen wurden unter Berücksichtigung weiterer (auch umweltbezogener) Kriterien die VRg/eg<br />

ausgewählt. Die erfolgte Vorgehensweise gewährleistet, dass auch aus sicht der umweltschutzgüter die gebiete ausgewiesen<br />

wurden, in welchen auch unter Berücksichtigung bereits bestehender Windkraftanlagen mit den geringsten<br />

auswirkungen zu rechnen ist.<br />

61<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Tabelle 2.2.9­1: Einzelfallprüfung Wind<br />

62<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

×: betroffen<br />

p: positiv betroffen<br />

?: keine Daten<br />

Anmerkung: Nicht relevante Schutzbelange (gemäß Tabelle 2.2-1) sind in der Tabelle nicht enthalten<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Unzerschnittene Störungsarme Räume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

(Nummer 2 c der Anlage 2 SächsLPlG<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 1<br />

VRg/eg Windenergie<br />

eW 1 × × × × × × × 7 × × Woiwodschaft Dolnośląskie: FFB 2; La 1; KS 1, KS 2; FFB 2Liberecký kraj: La 1<br />

eW 2 × × × × × × 6 B-Plan der Gemeinde verbindlich<br />

eW 4 × × × × × × 6 × Me 1 betrifft Siedlungsfläche im Außenbereich, FFB 1 nur kleinsträumig betroffen,Ústecky kraj: FFB 2<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie: FFB 2, La 1<br />

im FNP Mittelherwigsdorf als SO Wind dargestellt<br />

eW 5 × × × × × × 6 ×<br />

eW 6<br />

× × × × × × × 7 × Woiwodschaft Dolnośląskie: FFB 2, La 1<br />

INteRNetfassuNg<br />

eW 7 × × × × × × × 7 Me 1 betrifft Siedlungsfläche im Außenbereich<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge: Me1; FFB 2, 3, 4, 5; La 1, 4; KS 1, 2<br />

eW 9 × × × × × × × × × 9 ×<br />

im FNP Königsbrück als SO Wind dargestellt<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge: FFB 2, La 1<br />

eW 10 × × × × × × 6 ×<br />

im FNP Wachau als SO Wind dargestellt<br />

eW 12 × × × × × × × 7 im FNP Spreetal als SO Wind dargestellt<br />

Region Lausitz-Spreewald: FFB 2, 3, La 1, 4; KS 1, 2<br />

eW 13 × × × × × 5 ×<br />

im FNP Spreetal als SO Wind dargestellt<br />

Me 1 betrifft Siedlungsfläche im Außenbereich kleinsträumig<br />

eW 15 × × × × × × 6<br />

im FNP Reichenbach/O. L. als SO Wind dargestellt<br />

eW 16 × × × × × × × 7 × Woiwodschaft Dolnośląskie: FFB 2; La 1; KS 1, 2<br />

Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge: FFB 2, La 1<br />

eW 17 × × × × × × 6 ×<br />

im FNP Großröhrsdorf als SO Wind dargestellt<br />

eW 18 × × × × × × 6 im FNP Sohland a. R. als SO Wind dargestellt<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie: FFB 2; La 1; KS 1, 2<br />

eW 20 × × × × × × 6 ×<br />

verbindlicher B-Plan der Gemeinde Neißeaue für südlichen Teilbereich<br />

eW 21 × × × × × × × × 8 Me 1 betrifft Siedlungsfläche im Außenbereich<br />

eW 22 × × × × × × 6 im FNP Vierkirchen als SO Wind dargestellt<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

×: betroffen<br />

p: positiv betroffen<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Unzerschnittene Störungsarme Räume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Strukturgüte der Fließgewässer<br />

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

?: keine Daten<br />

Anmerkung: Nicht relevante Schutzbelange (gemäß Tabelle 2.2-1) sind in der Tabelle nicht enthalten<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftsbild<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit von Schutzbelangen bzw. <strong>zur</strong> Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

(Nummer 2 c der Anlage 2 SächsLPlG<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 1<br />

VRg/eg Windenergie<br />

Me 1 betrifft Siedlungsfläche im Außenbereich, KL 2 auf Grund Waldklassifizierung, jedoch Schneise im<br />

Wald (ehemaliges Tanklager),<br />

Region Lausitz-Spreewald: FFB 2, La 1<br />

eW 25 × × × × × × × × 8 ×<br />

im FNP Bernsdorf als SO Wind dargestellt<br />

Region Lausitz-Spreewald: FFB 2, 3, 5; La 1, 4; KS 1, 2<br />

eW 26 × × × × × × × 7 ×<br />

im FNP Leippe-Torno als SO Wind dargestellt<br />

eW 29 × × × × × × × × 8 × Region Lausitz-Spreewald: FFB 2, La 1<br />

eW 30 × × × × × × 6 im FNP Bo×berg/O. L. als SO Wind dargestellt<br />

eW 31 × × × × × 5<br />

Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge: FFB 2, 3, 5; La 1, 4; KS 1, 2<br />

eW 33 × × × × × × 6 ×<br />

B-Plan der Gemeinde Großharthau im Verfahren<br />

Kumulativ 6 5 23 15 0 22 0 0 1 22 0 4 11 20 21<br />

63<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

2.2.10 Vorrangstandort für ein Braunkohlenkraftwerk<br />

a) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

64<br />

INteRNetfassuNg<br />

gemäß dem Ziel 3.1.2 soll für den Bereich <strong>des</strong> industriellen altstandortes „Kraftwerk Boxberg“ umgehend eine flächensanierung<br />

mit ausrichtung auf eine Nachnutzung als Industrie- und gewerbegebiet erfolgen. Diese festlegung<br />

entspricht insbesondere dem grundsatz 4.4.3, satz 4 LeP. entsprechend dem Ziel 5.1.5 LeP sollen u. a. Industriebrachen<br />

beplant und wieder einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Regionalplanerisch wird daher die Notwendigkeit<br />

gesehen, großflächige standorte, die sich für bestimmte, nicht an beliebiger stelle mögliche Vorhaben besonders<br />

eignen, durch eine entsprechende raumordnerische ausweisung zu sichern. Weiterhin sind gemäß Ziel 11.2 LeP die<br />

räumlichen Voraussetzungen <strong>zur</strong> künftigen Nutzung der Braunkohle zu sichern. Diese Nutzung umfasst nicht nur den<br />

abbau, sondern gleichermaßen die Nutzung <strong>zur</strong> stromerzeugung (vgl. Begründung zum Ziel 11.2). Dies wird für den<br />

standort Boxberg/O.L. wahrgenommen. Die raumordnerische sicherung erstreckt sich auf die sicherung der räumlichen<br />

Voraussetzungen für weitere moderne anlagen <strong>zur</strong> Braunkohlenverstromung (z. B. auch für die errichtung<br />

eines Oxyfuel Kraftwerkes – CO 2 -freies Kraftwerk). es wird erwartet, dass der potenzielle Kraftwerksblock dem zum<br />

Zeitpunkt der errichtung neuesten stand der technik entspricht.<br />

auf grund der Lage <strong>des</strong> Vorrangstandortes im Bereich eines bereits industriell geprägten Bereiches mit mehreren bestehenden<br />

bzw. im Bau befindlichen Kraftwerksblöcken können erhebliche (neue) Beeinträchtigungen praktisch für<br />

fast alle schutzgüter vermieden werden. Die Kennzeichnung in der tabelle 2.2.10-1 zeigt somit zwar die Betroffenheit<br />

von schutzbelangen, welche unter dem aspekt der bestehenden Vorbelastung jedoch zu relativieren sind.<br />

b) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung wird voraussichtlich ein anderer standort für ein modernes Braunkohlenkraftwerk<br />

in anspruch genommen. Die regionalplanerische ausweisung stellt somit eine angebotsplanung <strong>zur</strong> errichtung<br />

<strong>des</strong> Kraftwerksblockes dar. Im falle der Nichtrealisierung am standort Boxberg/O.L. werden sich auf grund der<br />

industriellen Vorprägung <strong>des</strong> standortes und der Darstellung als gewerbefläche im verbindlichen fNP Boxberg/O.<br />

L. voraussichtlich andere Industriebetriebe ansiedeln, deren auswirkungen jedoch an dieser stelle nicht bewertet<br />

werden können.<br />

c) Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)<br />

alternativen im sinne einer standortverlagerung bestehen in der Planungsregion praktisch nicht. Durch die am<br />

standort Boxberg/O.L. vorgehaltene Infrastruktur, die Nähe zu den Braunkohlenlagerstätten und die aus umweltsicht<br />

bestehende Vorbelastung besteht eine gewisse standortgebundenheit für einen derartigen Industriestandort, die in<br />

anderen teilen der Region nicht (mehr) gegeben ist.<br />

unter dem aspekt der Regelung im Ziel 11.2 LeP und dem energieprogramm sachsen sind auch in Bezug auf die<br />

Nullvariante keine alternativen vorhanden.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Tabelle 2.2.10­1: Einzelfallprüfung Vorrangstandort Braunkohlenkraftwerk<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

×: betroffen<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Anmerkung: Nicht<br />

relevante Schutzbelange<br />

(gemäß Tabelle 3.3-1)<br />

sind in der Tabelle nicht<br />

enthalten<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Unzerschnittene Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Immissions- und Klimaschutzwald<br />

Freiflächensicherungsbedarf<br />

Wasserqualität<br />

Trinkwasserschutzgebiete/Heilquellenschutzgebiete<br />

Empfindlichkeit – Grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

Grundwassergeschütztheit gegen Schadstoffeintrag<br />

Grundwasserneubildung<br />

Unversiegelte Fläche<br />

Empfindlichkeit - Schadstoffbelastung/Altlasten<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Regler-, Speicher-, Pufferfunktion<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 3<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Gw 1<br />

Bo 6<br />

Bo 5<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

VRg/VBg<br />

* Unter Berücksichtigung<br />

der bestehenden Vorbelastung<br />

(jedoch nur geringen<br />

zusätzlichen Belastung) und<br />

der Lage <strong>des</strong> VRS auf einer<br />

Brachfläche (vorher auch<br />

Kraftwerksfläche) werden<br />

die mit „*“ gekennzeichneten<br />

Schutzbelange als<br />

„nicht erheblich betroffen“<br />

bewertet. Die Betroffenheit<br />

ergibt sich hier in erster<br />

Linie aus den verwendeten<br />

GIS-Daten.<br />

VRs Braunkohlen kraftwerk ×* ×* × × ×* ×* ×* ×* ×* 9<br />

65<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

2.2.11 Vorbehaltstrasse für eine 110-kV-Leitung<br />

a) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

66<br />

INteRNetfassuNg<br />

Die art der Realisierung der Planung wird durch die Regionalplanung nicht vorgegeben. Daher ist die errichtung einer<br />

freileitung oder einer erdleitung möglich. für beide Varianten sind die Betroffenheiten in der tabelle 2.2.11 dargestellt.<br />

erhebliche Betroffenheiten ergeben sich bei beiden Varianten für die schutzbelange ffB 1, ffB 2, La 4 und Ks 2.<br />

Die freileitung betrifft darüber hinaus die Belange der Lärmbelastung im siedlungsbereich (schutzbelang Me 1) und<br />

<strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> in höherem Maße (schutzbelang La 1), die erdleitung dagegen die Belange <strong>des</strong> Bodens (Bo 1,<br />

Bo 2). eine Vorzugsvariante aus umweltsicht lässt sich daraus noch nicht ableiten und bleibt somit nachfolgenden<br />

Verfahren überlassen. grenzüberschreitend relevant ist die 110-kV-Leitung für den Ústecky Kraj. Da die Leitung dem<br />

grenzüberschreitenden energieaustausch dienen soll, reicht sie aus sicht der Region Oberlausitz-Niederschlesien bis<br />

unmittelbar an die grenze zum Ústecky Kraj. Daher sind insbesondere bei der Variante freileitung auch grenzüberschreitende<br />

Betroffenheiten für die schutzbelange La 1 und La 3 vorhanden.<br />

b) Entwicklung <strong>des</strong> Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Die Nichtdurchführung der Planung (Nichtausweisung) bedeutet nicht, dass keine 110-kV-Leitung errichtet werden<br />

kann, da der Regionalplan keine abschließende Planung für Hochspannungsleitungen wahrnimmt. Die Nichtausweisung<br />

ist gleichzusetzen mit einer freigabe <strong>des</strong> trassenverlaufes für andere Nutzungen, die eine späteren trassenführung<br />

an dieser stelle möglicherweise erschweren oder verhindern. Dann besteht die Möglichkeit, dass die trasse<br />

an anderer, nicht vorhersehbarer stelle errichtet wird. Die umweltauswirkungen dafür können nicht vorhergesehen<br />

werden.<br />

c) Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)<br />

Die ausweisung erfolgt auf anregung der Krajverwaltung usti im Rahmen der Beteiligung am Vorentwurf nach § 6<br />

absatz 1 sächsLPlg (stellungnahme der Regionsbehörde usti n. L./Referat umwelt und Landwirtschaft vom 17. März<br />

2005). Der Regionale Planungsverband hat daraufhin den regionalen energieversorger eNsO strom ag gebeten,<br />

mögliche Varianten für eine grenzüberschreitende 110-kV-Verbindung zwischen den beiden Versorgungsnetzen in<br />

abstimmung mit dem tschechischen energieversorger ČeZ Distribution zu prüfen. eine Prüfung durch den energieversorger<br />

ist in diesem fall einer Prüfung durch den Planungsverband vorzuziehen, da die hier ausschlaggebenden<br />

technischen Kriterien nicht durch die Regionalplanung geprüft werden können.<br />

Die abstimmung fand am 26. april 2006 in Dečin statt. als ergebnis wurden durch die eNsO strom ag zwei Varianten<br />

vorgeschlagen. Im Vergleich beider Varianten stellt die ausgewiesene Vorbehaltstrasse für die 110-kV-Leitungsverbindung<br />

zwischen dem 110-kV-uW Neueibau und dem 110-kV-uW Podhají gegenüber der Variante B – 110-kV-Leitungsverbindung<br />

zwischen 110-kV-uW friedersdorf und dem 110-kV-uW Podhají vor allem für die schutzbelange ffB 5, La<br />

1 und La 4 die aus sicht der umweltschutzgüter eindeutig bessere Variante dar. Variante B verläuft sowohl durch ein<br />

ffH-gebiet als auch durch ein Landschaftsschutzgebiet.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Tabelle 2.2.11­1: Einzelfallprüfung 110­kV­Leitung<br />

EINZELFALL-<br />

PRÜFUNG<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

×: betroffen<br />

Anmerkung: Nicht relevante Schutzbelange (gemäß Tabelle 3.3-1) sind in der Tabelle nicht<br />

enthalten<br />

Ústecky kraj (Tschechische Republik)<br />

Liberecký kraj (Tschechische Republik)<br />

Woiwodschaft Dolnośląskie (Republik Polen)<br />

Woiwodschaft Lubuskie (Republik Polen)<br />

Lausitz-Spreewald (Brandenburg)<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge (Sachsen)<br />

Gesamtanzahl betroffener Schutzbelange<br />

Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

Schutzgeb. für Erholung + lärmschutzbed. Freiräume<br />

Unzerschnittene Freiräume<br />

Räume für Erholung in der Umgebung zentraler Orte<br />

Landschaftsbild<br />

Biotische Lebensraumfunktion<br />

Regler-, Speicher-, Pufferfunktion<br />

Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

FFH-/SPA-Gebiete<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

Biotopverbund<br />

Geschützte Arten<br />

Biotoptypen und Lebensräume<br />

Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Bemerkungen <strong>zur</strong> Betroffenheit<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 1<br />

VRG/VBG<br />

× × × × × 5 × Ústecky kraj: FFB 2, FFB 3, La 1, La 4, KS 1<br />

× × × × × 5 × Ústecky kraj: FFB 2<br />

VBtrasse 110 kV-LeitungVariante<br />

freileitung<br />

VBtrasse 110 kV-LeitungVariante<br />

erdleitung<br />

67<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

68<br />

INteRNetfassuNg<br />

2.3 Gesamtbetrachtung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

unter Einbeziehung der Festlegungen mit voraussichtlich erheblich positiven<br />

Umweltauswirkungen<br />

In die gesamtbetrachtung der erheblichen umweltauswirkungen <strong>des</strong> Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien<br />

werden neben den voraussichtlich erheblich negativen auch die voraussichtlich erheblich positiven auswirkungen<br />

betrachtet. Diese sollen jedoch nicht dazu dienen, flächengrößen, Distanzangaben und sonstige betroffene Objekte<br />

mit umweltbezug nur gegeneinander auf<strong>zur</strong>echnen, um letztendlich ein positives oder negatives gesamtergebnis zu<br />

erstellen. für die gesamtbetrachtung werden daher die für ein schutzgut jeweils negativen oder positiven Planfestlegungen<br />

beschrieben und ggf. mit Zahlenangaben bekräftigt.<br />

Mit der abbildung 2.3-1 wird verdeutlicht welche schutzbelange wie häufig erheblich durch festlegungen <strong>des</strong> Regionalplanes<br />

betroffen sind. In dieser abbildung wurde der anteil aus dem Kapitel 2.2.8.2 straßenausbau separat<br />

dargestellt (Begründung siehe unter Kapitel 2.2.8.2).<br />

Abbildung 2.3­1: Zusammenfassende Übersicht zu den erheblich betroffenen Schutzbelangen<br />

2.3.1 Schutzgut Mensch<br />

Der Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien enthält festlegungen, die bei Durchführung der Planung potenziell<br />

mit erheblichen negativen auswirkungen für den Menschen verbunden sein können. Dies betrifft beim schutzbelang<br />

Me 1 (Lärmbelastung im siedlungsbereich) vor allem die sicherung von Rohstofflagerstätten, straßentrassen (Neu-<br />

und ausbau) und von Windenergiestandorten, beim schutzbelang Me 2 (schadstoffbelastung im siedlungsbereich)<br />

die straßentrassen (Neu- und ausbau) und den VRs Braunkohlenkraftwerk.<br />

festlegungen zum straßenneu- und ausbau können zu erheblichen auswirkungen auf den Menschen führen. Häufig<br />

führt die Durchsetzung dieser festlegungen beim Menschen zu einer räumlichen umverteilung von auswirkungen,<br />

d. h. ein straßenneubau entlastet die Bevölkerung in Innenstädten und innerörtlichen siedlungsbereichen und<br />

belastet dagegen die Bevölkerung in siedlungsrandbereichen. Der straßenausbau kann erhebliche auswirkungen<br />

vor allem durch die umverteilung von Verkehrsströmen nach dem ausbau nach sich ziehen, da ausgebaute straßen<br />

stärker genutzt werden als nicht ausgebaute. Prinzipiell besteht an diesen abschnitten jedoch eine Vorbelastung, die<br />

bei gleichen Verkehrsmengen nach einem ausbau sogar vermindert werden kann (z. B. durch Belagwechsel). Diese<br />

auswirkungen können regionalplanerisch kumulativ nicht bewertet werden, da konkrete angaben dazu im Regionalplan<br />

nicht erfolgen. eine Betrachtung auf Projektebene ist hier vor allem <strong>des</strong>halb sinnvoller, weil die auswirkungen<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

nicht auf eine fläche, sondern auf einwohnerzahlen bezogen, betrachtet werden sollten. Dies ist maßstabsbedingt<br />

im Regionalplan nicht möglich.<br />

Bei den Rohstoffsicherungsgebieten sind trotz <strong>des</strong> regionalplanerisch festgelegten Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong> von 300 m<br />

zwischen den ausgewiesenen VRg/VBg und siedlungen erhebliche Lärmbelastungen möglich. Hier kann jedoch im<br />

Rahmen nachfolgender genehmigungsverfahren sichergestellt werden, dass zulässige Lärmwerte nach der ta Lärm<br />

an konkreten standorten und zu bestimmten Zeiten nicht überschritten werden. Die regionalplanerische umweltprüfung<br />

kann dies auf grund der groben Maßstabsebene nicht leisten.<br />

Positive umweltauswirkungen sind für das schutzgut Mensch durch die ausweisung der VBg Waldmehrung nördlich<br />

von Bluno (gemeinde elsterheide) sowie in Weißwasser (Rückbaugebiet Weißwasser süd) zu erwarten. auch wenn die<br />

zuerst genannte ausweisung auch als Maßnahme <strong>zur</strong> Vermeidung und Verringerung von negativen auswirkungen<br />

<strong>des</strong> VBg für Braunkohle Bk 51 Welzow-süd (sächsischer anteil) verstanden werden kann, ist sie gleichermaßen eine<br />

positive Maßnahme im Hinblick auf das Voranschreiten <strong>des</strong> tagebaus auf brandenburgischer seite.<br />

aufgrund der kumulativ auf der Regionalplanebene nur schwer zu ermittelnden auswirkungen durch den straßenneu-<br />

bzw. -ausbau ist eine gesamtbetrachtung für das schutzgut „Mensch“ nicht möglich.<br />

2.3.2 Schutzgut Fauna, Flora, Biodiversität<br />

erhebliche negative auswirkungen auf dieses schutzgut entstehen durch alle geprüften Planinhalte. eine Konflikthäufung<br />

ergibt sich für die gesamte Region bereits <strong>des</strong>halb, weil sie über eine gute ausstattung bei diesem schutzgut<br />

verfügt. Dies betrifft besonders für den schutzbelang ffB 1 (Biotoptypen und Lebensräume) zu.<br />

Der Regionalplan enthält in Bezug auf dieses schutzgut vielfältige festlegungen mit erheblichen positiven auswirkungen.<br />

Dazu zählen vor allem die in das ökologische Verbundsystem einbezogenen ausweisungen (VRg arten- und<br />

Biotopschutz, naturnahe fließgewässerabschnitte sowie VRg Landwirtschaft bei Weißenberg als Kernflächen <strong>des</strong> ökologischen<br />

Verbundsystems) sowie die zahlreichen in das ökologische Verbundsystem einbezogenen Verbindungsflächen<br />

(vgl. dazu Karte „Ökologisches Verbundsystem und regionale grünzüge“ <strong>des</strong> Regionalplanes). Das ökologische<br />

Verbundsystem umfasst bei den Kernflächen insgesamt ca. 46.000 ha an flächen bzw. ca. 227 km an fließgewässerabschnitten.<br />

Bei den Verbindungsflächen wurden mehr als 70.000 ha sowie zahlreiche Vogelzugachsen integriert.<br />

Die ausweisung von strukturierungsbedürftigen agrarfluren in einer größenordnung von ca. 15.000 ha bzw. von<br />

gebieten <strong>zur</strong> umwandlung von ackerland in grünland oder Wald in einer größenordnung von 6.100 ha wirkt sich<br />

bei Durchführung positiv für die schutzbelange ffB 1 (Biotoptypen und Lebensräume), ffB 2 (geschützte arten) und<br />

ffB 3 (Biotopverbund) aus. Die erhaltung naturnaher fließgewässerabschnitt auf 200 km Länge sowie die sanierung<br />

von fließgewässerabschnitten auf mehr als 1.100 km Länge ist darüber hinaus für den schutzbelang ffB 5 (ffH-/sPagebiete)<br />

als positiv zu werten.<br />

Dazu kommen einzelne Ziele und grundsätze, deren positive Wirkungen nicht mit flächen- oder Längenangaben<br />

beziffert werden können, z. B. die ausweisung von 96 grünzäsuren (vgl. tabelle 3.3-2).<br />

Beim schutzgut „fauna, flora, Biodiversität“ sind bei der Durchführung <strong>des</strong> Regionalplanes kumulativ erhebliche<br />

auswirkungen zu erwarten. Diese auswirkungen können teilweise durch die formulierten Ziele und grundsätze <strong>zur</strong><br />

Vermeidung, Verringerung und zum ausgleich von nachteiligen auswirkungen verringert werden. Durch die ausweisung<br />

begünstigender Kategorien für den schutzbelang ffB 3 (Biotopverbund) in einer größenordnung von mehr als<br />

25 % der Regionsfläche kann dafür eine insgesamt positive gesamtbilanz gezogen werden.<br />

2.3.3 Schutzgut Boden<br />

Die schutzbelange Bo 1 (natürliche ertragsfähigkeit), Bo 2 (speicher- und Reglerfunktion) sowie Bo 3 (biotische Lebensraumfunktion)<br />

sind am häufigsten durch die Planfestlegungen erheblich betroffen. Die stärksten auswirkungen<br />

sind dabei durch einen Rohstoffabbau in den dafür ausgewiesenen VRg/VBg zu erwarten. Bezüglich <strong>des</strong> schutzbelanges<br />

Bo 1 (natürliche ertragsfähigkeit) kann zumin<strong>des</strong>t für die Bereiche mit Bodenwertzahlen > 50 ein ausgleich<br />

nach dem abbau erzielt werden (Ziel 4.1.3.1 <strong>des</strong> Regionalplanes mit Regelung <strong>zur</strong> Wiedernutzbarmachung). Von diesem<br />

Ziel werden VRg/VBg oberflächennahe Rohstoffe mit einer gesamtfläche von ca. 4.650 ha umfasst.<br />

Beim schutzbelang Bo 4 (empfindlichkeit aufgrund hoher potenzieller erosionsbelastung) treten erhebliche negative<br />

Betroffenheiten sehr selten auf, es überwiegen hier deutlich die ausweisungen mit erheblich positiven auswirkungen,<br />

z. B. durch die ausweisung von strukturierungsbedürftigen agrarfluren (ca. 15.000 ha), umwandlung von ackerland<br />

in grünland oder Wald (ca. 6.100 ha) und von gebieten mit besonderen Nutzungsanforderungen - gebiete mit<br />

potenziell großer erosionsgefährdung durch Wasser oder Wind (ca. 127.000 ha). Indirekt positiv wirken die gebiete<br />

<strong>zur</strong> erhaltung und Verbesserung <strong>des</strong> Wasserrückhaltes (ca. 3.950 ha) i. V. m. dem Ziel 4.1.2.2. Die mit dem Ziel 4.1.2.2<br />

verfolgten potenziellen entsiegelungsmaßnahmen an Brachflächen wirken sich auch positiv auf den schutzbelang<br />

Bo 6 (unversiegelte fläche) aus.<br />

69<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

70<br />

INteRNetfassuNg<br />

Dem schutzbelang Bo 2 (speicher-/Reglerfunktion) wird durch die ausweisung von ca. 27.500 ha VRg/VBg trinkwasser<br />

Rechnung getragen.<br />

Der schutzbelang Bo 3 ist integriert in die insgesamt auf mehr als 120.000 ha ausgewiesenen VRg/VBg arten- und<br />

Biotopschutz. Der schutzbelang Bo 5 (empfindlichkeit aufgrund der schadstoffbelastung/altlasten) wird durch die<br />

ausgewiesenen grundwassersanierungsgebiete erheblich positiv beeinflusst (ca. 1.300 ha).<br />

Beim schutzgut „Boden“ kann bei kumulativer Bewertung davon ausgegangen werden, dass bei Durchführung aller<br />

festlegungen <strong>des</strong> Regionalplanes die positiven auswirkungen deutlich überwiegen.<br />

2.3.4 Schutzgut Grundwasser<br />

Beim schutzgut grundwasser sind im größten umfang erhebliche negative auswirkungen auf den schutzbelang gw<br />

2 (geschütztheit <strong>des</strong> grundwassers gegenüber schadstoffeintrag) zu erwarten. Dies resultiert aus den festlegungen<br />

<strong>zur</strong> Rohstoffsicherung und der tatsache, dass bei jeglichem Rohstoffabbau vorhandene schutzschichten abgetragen<br />

werden.<br />

VRg/VBg trinkwasser (ca. 27.500 ha) können die schutzbelange <strong>des</strong> schutzgutes grundwasser sowohl negativ als<br />

auch positiv beeinflussen. Dabei muss zwischen dem schutz <strong>des</strong> grundwassers (immer positiv) und der Nutzung <strong>des</strong><br />

grundwassers (teilweise negativ) unterschieden werden. eine konkrete Bewertung ist hier nicht möglich, da erhebliche<br />

Betroffenheiten gerade bei einer grundwassernutzung von der Intensität (Menge) abhängen und dies regionalplanerisch<br />

nicht entschieden wird.<br />

als positive festlegungen sind die grundwassersanierungsgebiete (ca. 1.300 ha i. V. m. Ziel 4.1.1.7), die vorrangige<br />

altlastensanierung in u. a. VRg/VBg für trinkwasser (Ziel 4.1.1.8) sowie die Wiedernutzbarmachung mit der folgenutzung<br />

Wald nach dem Rohstoffabbau (grundsatz 4.1.3.3, betrifft ca. 4.350 ha) zu nennen.<br />

Die gesamtbilanz für das schutzgut „grundwasser“ wird als „ausgeglichen“ eingeschätzt. Dabei wird berücksichtigt,<br />

dass gerade für die regionalplanerischen festlegungen <strong>zur</strong> Rohstoffsicherung und zum trinkwasserschutz erst<br />

in nachfolgenden Verfahren das konkrete ausmaß einer Beeinträchtigung bekannt wird und bei entsprechenden<br />

Regelungen (Nebenbestimmungen, Maßgaben) in den genehmigungsverfahren (Betriebsplanzulassungen, wasserrechtliche<br />

erlaubnis) darauf Bezug genommen werden kann. Dies betrifft insbesondere die abbautiefe, die Wahl der<br />

folgenutzung und die fördermenge für eine grundwasserentnahme.<br />

2.3.5 Schutzgut Oberflächenwasser<br />

Das schutzgut Oberflächenwasser wird verhältnismäßig wenig durch die regionalplanerischen festlegungen negativ<br />

beeinflusst. ein großer anteil ist auf die schutzbelange Ow 2 (Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume) und<br />

Ow 3 (Wasserqualität) konzentriert. Hier ist jedoch zu betonen, dass damit in den seltensten fällen eine Neuinanspruchnahme<br />

von Retentionsflächen verbunden ist. Die Betroffenheiten sind vorrangig beim straßenausbau (Querung<br />

von fließgewässern durch Brückenbauwerke) bzw. durch die Lage in der Wirkzone zu den regionalplanerischen<br />

ausweisungen zu sehen.<br />

festlegungen mit positiven auswirkungen für das schutzgut Oberflächenwasser sind in Bezug auf den schutzbelang<br />

Ow 3 (Wasserqualität der fließgewässer) das Ziel 4.1.1.5 (sanierung der talsperren Bautzen und Quitzdorf hinsichtlich<br />

gewässergüte) und das Ziel 4.1.1.6 (Verringerung der Wärmebelastung der spree), in Bezug auf den schutzbelang Ow<br />

2 die erhaltung und Verbesserung von gebieten für den Wasserrückhalt in einer gesamtflächengröße von fast 4.000<br />

ha (i. V. m. den Zielen 4.1.2.2 und 4.1.2.3) und die Maßnahmen <strong>des</strong> ackerbaulichen Bodenschutzes, untergliederung<br />

von ackerschlägen bzw. die umwandlung von ackerland in grünland oder Wald auf ca. 6.100 ha (i. V. m. Ziel 4.1.1.2).<br />

Die sanierung von fließgewässerabschnitten ist auf ca. 1.100 km vorrangig und hat positive auswirkungen auf die<br />

schutzbelange Ow 1 (strukturgüte der fließgewässer), Ow 3 (gewässergüte) und Ow 4 (Durchgängigkeit der fließgewässer).<br />

Die gesamtbilanz für das schutzgut „Oberflächenwasser“ wird als positiv eingeschätzt. festlegungen mit voraussichtlich<br />

erheblichen negativen auswirkungen treten in relativ geringer anzahl auf und konzentrieren sich auf die<br />

Wirkzone zu Überschwemmungsgebieten und Retentionsräumen (Ow 2) bzw. auf die Wasserqualität (Ow 3) und auf<br />

den „Verursacher“ straßenausbau. Dagegen enthält der Regionalplan zahlreiche festlegungen, welche sich auf die<br />

betrachteten schutzbelange positiv auswirken. gerade weil bei den festlegungen mit negativen auswirkungen häufig<br />

nur die Wirkbereiche betroffen sind (keine flächeninanspruchnahme), können hier in nachfolgenden ebenen konkrete<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung und Verringerung bzw. zum ausgleich vorgenommen werden, z. B. ausreichende<br />

Dimensionierung von Brückenbauwerken, einhaltung von Pufferstreifen zu fließgewässern.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

2.3.6 Schutzgut Klima, Luft<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Das schutzgut „Klima, Luft“ ist der schutzbelang KL 1 (freiflächensicherungsbedarf) ist weitaus häufiger betroffen.<br />

Beim schutzbelang KL 2 (Immissions- und Klimaschutzwald) tritt der anteil der festlegungen zum straßenausbau<br />

deutlich in den Vordergrund. Dies erfolgte unter der annahme, dass durch einen ausbau möglicherweise im Randbereich<br />

Waldrodungen erfolgen. Der schutzbelang KL 1 (freiflächensicherungsbedarf) ist dagegen am häufigsten<br />

durch die ausweisungen <strong>zur</strong> Waldmehrung erheblich betroffen.<br />

Positiv auf den schutzbelang KL 1 wirkt sich die ausweisung von 43 frisch- und Kaltluftbahnen und der zahlreichen<br />

regionalen grünzüge mit Bedeutung für das siedlungsklima aus (eine flächenberechnung dafür ist nicht möglich).<br />

für den schutzbelang KL 2 ist die ausweisung verschiedener VRg/VBg Waldmehrung im Wirkungsbereich von Hauptverkehrsstraßen<br />

(z. B. a 4, B 96, B 178 (neu)) sowie zum schutz <strong>des</strong> siedlungsbereiches Bluno (gemeinde elsterheide)<br />

vor Immissionen aus den herannahenden Braunkohlentagebau Welzow-süd bzw. <strong>des</strong> stadtgebietes Weißwasser vor<br />

Immissionen aus dem tagebau Nochten als erheblich positiv anzusehen.<br />

Die Regelung im grundsatz 4.1.3.3 <strong>zur</strong> Wiedernutzbarmachung von abbauflächen auf Wald kann als Maßnahme <strong>zur</strong><br />

Vermeidung bzw. Verringerung von nachteiligen auswirkungen auf den schutzbelang KL 2 angesehen werden. Insgesamt<br />

werden vom grundsatz 4.1.3.3 ca. 4.350 ha VRg/VBg oberflächennahe Rohstoffe berührt.<br />

es wird eingeschätzt, dass für das schutzgut „Klima, Luft“ durch die regionalplanerischen festlegungen zwar kleinräumig<br />

(lokal) erhebliche Betroffenheiten hervorgerufen werden, jedoch im regionalen sinne durch die Maßnahmen <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Verringerung sowie durch die für das siedlungsklima bestandssichernden ausweisungen eher eine<br />

ausgeglichene Bilanz entsteht. Dabei wird auch berücksichtigt, dass der Zustand <strong>des</strong> schutzgutes „Klima, Luft“ in der<br />

Planungsregion als relativ wenig belastet angesehen werden kann.<br />

2.3.7 Schutzgut Landschaft<br />

Das schutzgut „Landschaft“ ist bei den schutzbelangen La 1 (Landschaftsbild) und La 4 (schutzgebiete für erholung<br />

und lärmschutzbedürftige freiräume) in starkem Maße durch die festlegungen <strong>des</strong> Regionalplanes betroffen. eine<br />

Vielzahl dieser Konflikte resultiert aus der Rohstoffsicherung und dem straßenausbau. Beim schutzbelang La 1 ist<br />

eine Betroffenheit praktisch bei jeder relevanten festlegung zu verzeichnen. Diese ergibt sich aufgrund der hohen<br />

empfindlichkeit von großen teilen der Region gegenüber landschaftsbildverändernden Planungen. eine Vermeidung<br />

und Verringerung dieser auswirkungen soll bereits im regionalplanerischen Rahmen erfolgen. Daher wird aus sicht<br />

der umweltprüfung hierzu empfohlen, festlegungen in den Regionalplan zu integrieren, die eine zeitliche steuerung<br />

<strong>des</strong> potenziellen abbaus enthalten und die auswirkungen auf besonders für eine erholung geeignete Räume dadurch<br />

zu mindern, dass räumliche Kumulationen von VRg/VBg oberflächennahe Rohstoffe nur zeitlich gestaffelt für<br />

einen abbau <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Bemerkenswert ist die relativ geringe Betroffenheit beim schutzbelang La 3 (großflächige unzerschnittene freiräume).<br />

grund dafür ist in erster Linie, dass die hier relevanten festlegungen (straßenneubau) nicht aus dem Regionalplan,<br />

sondern aus dem raumordnungsrechtlich vorgelagerten fachlichen entwicklungsplan Verkehr (feV) stammen<br />

und daher keiner vertieften Prüfung an dieser stelle unterliegen. Bei kumulativer Betrachtung der festlegungen <strong>des</strong><br />

feV ist hier eine deutliche Zunahme zu verzeichnen.<br />

Der Regionalplan enthält zahlreiche bestandssichernde und positive festlegungen für das schutzgut Landschaft.<br />

Dazu zählen die VRg/VBg Landschaftsbild/Landschaftserleben (ca. 100.000 ha) mit den darin enthaltenen und zu<br />

erhaltenden alleen (32 km) und 54 landschaftsprägenden Kuppen und Höhenzügen sowie zwei felsentälern. Die<br />

strukturierung von großflächigen agrarfluren auf ca. 15.300 ha (Ziel 4.1.1.1) kann zu einer weiteren Verbesserung <strong>des</strong><br />

Zustan<strong>des</strong> beim schutzbelang La 1 beitragen.<br />

Insgesamt ist beim schutzgut Landschaft durch die festlegungen <strong>des</strong> Regionalplanes mit einer negativen Bilanz zu<br />

rechnen, welche bei Realisierung von empfohlenen Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung und Verringerung von auswirkungen<br />

jedoch ausgeglichen werden kann.<br />

2.3.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Die beiden schutzbelange <strong>des</strong> schutzgutes „Kultur- und sachgüter“ sind in unterschiedlichem Maße von den regionalplanerischen<br />

festlegungen betroffen. Den schutzbelang Ks 1 (Bauliche sach- und Kulturgüter) betreffen überwiegend<br />

die Wirkbereiche von straßenausbaumaßnahmen, Konflikte können somit grundsätzlich durch Konkretisierungen<br />

in den nachfolgenden ebenen verringert werden. Der schutzbelang Ks 2 (Landschaftliche Kulturgüter,<br />

Böden mit archivfunktion) ist dagegen vorwiegend durch die festlegungen <strong>zur</strong> Rohstoffsicherung und durch den<br />

straßenausbau betroffen.<br />

Bestandssichernde ausweisungen enthält der Regionalplan für beide schutzbelange durch die ausweisung von Regionalen<br />

grünzügen mit Bedeutung für das Ortsbild bzw. das Landschaftsbild. Die VRg/VBg Landschaftsbild und<br />

71<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

72<br />

INteRNetfassuNg<br />

Landschaftserleben mit den darin integrierten elementen schanzen, geologische Naturdenkmale wirken sich positiv<br />

auf den schutzbelang Ks 2 aus. festlegungen mit direkt erheblichen positiven auswirkungen für das schutzgut (<strong>zur</strong><br />

Verbesserung <strong>des</strong> gegenwärtigen Zustan<strong>des</strong>) enthält der Regionalplan dagegen nicht, so dass insgesamt mit einer<br />

negativen Bilanz für dieses schutzgut bei Durchführung <strong>des</strong> Regionalplanes gerechnet werden muss.<br />

2.4 Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen<br />

auf grund der Lage der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien spielen die aspekte der möglichen grenzüberschreitenden<br />

auswirkungen <strong>des</strong> Planes eine besondere Rolle bei der umweltprüfung. Diese auswirkungen wurden<br />

differenziert für die polnischen Woiwodschaften Niederschlesien (Dolnośląskie) und Lebuser Land (Lubuskie) sowie<br />

die tschechischen Regionen Liberecký kraj und Ústecky kraj geprüft. Die Prüfung ist in die jeweiligen einzelprüfungen<br />

integriert worden und stellt potenziell erhebliche Betroffenheiten dar, die sich aus der Lage der regionalplanerischen<br />

festlegung ergeben. eine konkrete Prüfung von Betroffenheiten war hier jedoch, bis auf den schutzbelang ffB 5<br />

(ffH- und sPa-gebiete) wegen fehlender kompatibler (und digitaler) Daten zu den einzelnen schutzbelangen nicht<br />

im ausreichenden umfang möglich. Daher sind die potenziellen Betroffenheiten schutzbelangbezogen auf grundlage<br />

der Wirkzonen in tabelle 3.3-1 kenntlich gemacht worden.<br />

es ist festzustellen, dass von einigen festlegungen zwar grenzüberschreitende auswirkungen zu erwarten sind, diese<br />

jedoch in ihrer summe und im Verhältnis zum gesamtplan relativ gering sind. Die voraussichtlich erheblichen negativen<br />

auswirkungen beschränken sich dabei auf unmittelbar an der staatsgrenze liegende gebiete und betreffen in<br />

erster Linie die schutzgüter flora, fauna, Biodiversität und Landschaft.<br />

2.5 Berücksichtigung der Erhaltungsziele und <strong>des</strong> Schutzzweckes der Gebiete von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie im<br />

Sinne <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzes gemäß § 6 Absatz 3 SächsLPlG<br />

2.5.1 Anlass und Rechtsgrundlagen<br />

Die Richtlinie <strong>des</strong> Rates der europäischen gemeinschaften vom 21. Mai 1992 <strong>zur</strong> erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden tiere und Pflanzen (92/43/eWg) – ffH-Richtlinie – zielt darauf ab, unter der Bezeichnung<br />

„Natura 2000“ ein kohärentes Netz besonderer schutzgebiete aus<br />

• den Lebensraumtypen <strong>des</strong> anhangs I der ffH-Richtlinie,<br />

• den Habitaten <strong>des</strong> anhangs II der ffH-Richtlinie,<br />

welche durch die ausweisung als sog. flora-fauna-Habitat, kurz: ffH-gebiete (sCI - sites of Community Importance –<br />

gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung) geschützt werden sollen,<br />

und den<br />

• Vogelschutzgebieten – special Protection areas, kurz: sPa-gebiete – nach artikel 4 der Richtlinie <strong>des</strong> Rates der<br />

europäischen gemeinschaften vom 2. april 1979 über die erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/eWg)<br />

– Vogelschutzrichtlinie -<br />

zu schaffen.<br />

Nach § 6 absatz 3 sächsLPlg sowie § 22b absatz 8 sächsNatschg sind alle Raumordnungspläne auf ihre Verträglichkeit<br />

mit den erhaltungszielen der Natura 2000-gebiete (nachfolgend zusammenfassend kurz erhaltungsziele genannt)<br />

zu prüfen. Danach sind in der abwägung auch die erhaltungsziele oder der schutzzweck der gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im sinne <strong>des</strong> BNatschg zu berücksichtigen.<br />

soweit diese erheblich beeinträchtigt werden können, sind die Vorschriften <strong>des</strong> BNatschg über die Zulässigkeit oder<br />

Durchführung von derartigen eingriffen sowie die einholung der stellungnahme der Kommission anzuwenden.<br />

Die Prüfung erfolgt methodisch in anlehnung an den artikel 6 der ffH-Richtlinie 92/43/eWg in Verbindung mit den<br />

gesetzlichen Vorgaben <strong>des</strong> § 34 BNatschg.<br />

Weiterhin wurden berücksichtigt:<br />

• die vom sMI in abstimmung mit dem sMuL aufgestellten „Hinweise für die Prüfung von Raumordnungsplänen<br />

nach der flora-fauna-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie“ vom 13. Juli 2005 (az.: 44-2432.58),<br />

• die gemeinsamen festlegungen <strong>des</strong> sMWa und <strong>des</strong> sMuL <strong>zur</strong> thematik „auswahl und schutzgebietsausweisung<br />

weiterer Vogelschutzgebiete“ im Zuständigkeitsbereich <strong>des</strong> Oberbergamtes vom 18. september 2006 (schreiben<br />

<strong>des</strong> sMWa an das sMI vom 18. september 2006, az.: 43-3942.45),<br />

• fachliche empfehlungen <strong>zur</strong> Beurteilung der erheblichkeit von Beeinträchtigungen im Rahmen der ffH-Verträglichkeitsprüfung<br />

(LaNa-Papier vom 24. November 2005),<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

• empfehlungen <strong>des</strong> ausschusses „Rechtsfragen“ der LaNa vom 29. Mai 2006 <strong>zur</strong> rechtlichen Behandlung von summationswirkungen<br />

von Projekten und Plänen gemäß § 10 absatz 1 Nummer 11 und 12 BNatschg,<br />

• Hinweise der LaNa vom 29. Mai 2006 <strong>zur</strong> anwendung <strong>des</strong> europäischen artenschutzrechts bei der Zulassung von<br />

Vorhaben und Planungen,<br />

• schreiben <strong>des</strong> sMuL vom 29. august 2002 an den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (az.:<br />

62-8830.10-6/66) <strong>zur</strong> Bewertung der einwendungen im Rahmen der öffentlichen auslegung der sächsischen ffHgebietsvorschläge,<br />

• schreiben <strong>des</strong> sMuL vom 4. Dezember 2006 an den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien<br />

(az.: 62-8849.20/19) <strong>zur</strong> Bewertung der einwendungen im Rahmen der öffentlichen auslegung von weiteren <strong>zur</strong><br />

Meldung vorgesehener Vogelsschutzgebiete <strong>des</strong> freistaates sachsen sowie<br />

• weitere fachliteratur (siehe Quellenverweis).<br />

grundlage für die Prüfung der ffH-gebiete ist die entscheidung der eu-Kommission vom 13. November 2007 gemäß<br />

der Richtlinie 92/43/eWg <strong>des</strong> Rates <strong>zur</strong> Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von gebieten von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region (Bekanntmachung im amtsblatt der europäischen<br />

union L 12 vom15. Januar 2008, seite 383 ff).<br />

Bezüglich der europäischen Vogelschutzgebiete gilt der stand der Bekanntmachung gemäß § 10 absatz 6 <strong>des</strong><br />

BNatschg vom 26. Juli 2007 (Bun<strong>des</strong>anzeiger Nummer 196a vom 19. Oktober 2007).<br />

Bei der Prüfung relevanter Natura 2000-gebiete im Bun<strong>des</strong>land Brandenburg, in der Republik Polen und der tschechischen<br />

Republik wurde zusätzlich auf folgende Daten <strong>zur</strong>ückgegriffen:<br />

Land Brandenburg: stellungnahme <strong>des</strong> Ministeriums für Ländliche entwicklung, umwelt und Verbraucherschutz<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg zum Vorentwurf der gesamtfortschreibung vom 8.<br />

Juni 2005 (gZ: 51.05-61361-4/1) sowie � http://www.mluv.brandenburg.de/cms/media.<br />

php/2338/ffhliste.pdf (letzter Zugriff am 12. Januar 2009) bzw. � http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.289422.de<br />

(letzter Zugriff am 12. Januar 2009)<br />

Republik Polen: � http://natura2000.mos.gov.pl/natura2000/index.php?lang=en (letzter Zugriff am 12.<br />

Januar 2009)<br />

tschechische Republik: gIs-Daten der für Natura 2000 zuständigen „agentura ochrany přírody a krajiny ČR“<br />

(e-Mail der agentur an den RPV vom 5. april 2007) sowie � http://www.ochranaprirody.cz<br />

(letzter Zugriff am 12. Januar 2009)<br />

2.5.2 Vorprüfung/Erheblichkeitsabschätzung<br />

Wenn eine planerische ausweisung ein Natura 2000-gebiet unmittelbar in anspruch nimmt oder in <strong>des</strong>sen räumlicher<br />

Nähe erfolgt, ist zunächst im Rahmen einer Vorprüfung eine Prognose abzugeben, ob diese ausweisung zu<br />

Beeinträchtigungen führen kann.<br />

Maßstab für die Bewertung der Verträglichkeit eines Plans sind gemäß § 22b absatz 1 satz 1 sächsNatschg die erhaltungsziele<br />

und die sich daraus ergebenden maßgeblichen Bestandteile <strong>des</strong> jeweiligen gebietes.<br />

entsprechend umfasst die Verträglichkeitsprüfung für ffH-gebiete alle in den erhaltungszielen aufgeführten<br />

• Lebensraumtypen und arten <strong>des</strong> anhangs I und II der ffH-Richtlinie sowie<br />

• andere arten (z. B. <strong>des</strong> anhangs IV der ffH-Richtlinie), die für die besondere ausprägung der Lebensräume <strong>des</strong><br />

anhangs I der ffH-Richtlinie charakteristisch oder für das Vorkommen und die erhaltung von arten <strong>des</strong> anhangs<br />

II der ffH-Richtlinie unverzichtbar sind,<br />

und für sPa-gebiete alle in den erhaltungszielen aufgeführten<br />

• Vogelarten <strong>des</strong> anhangs I und <strong>des</strong> art. 4 absatz 2 Vogelschutzrichtlinie sowie<br />

• Lebensräume der zu schützenden Vogelarten.<br />

Darüber hinaus sind in der Prüfung auch maßgebliche standörtliche Voraussetzungen (z. B. Rand- und Pufferzonen,<br />

die kein Lebensraumtyp sind, aber für die Lebensraumtypen oder arten wesentliche schutzfunktionen übernehmen)<br />

zu berücksichtigen.<br />

sofern das gebiet als schutzgebiet ausgewiesen ist, bezieht sich die Verträglichkeitsprüfung auf den schutzzweck,<br />

wenn und soweit dieser die erhaltungsziele umsetzt.<br />

sind noch keine erhaltungsziele normativ festgelegt worden, so sind die vorläufigen erhaltungsziele der Maßstab für<br />

die Verträglichkeitsprüfung.<br />

Die konkrete Prüfung erfolgte, sofern vorhanden, unter Berücksichtigung der bestätigten Managementpläne. Ob ein<br />

derartiger Plan zum Zeitpunkt der erstellung <strong>des</strong> umweltberichtes vorlag, ergibt sich aus den allgemeinen Informa-<br />

73<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

74<br />

INteRNetfassuNg<br />

tionen, zu den Natura 2000-gebieten, die der jeweiligen Prüfung vorangestellt sind. als relevanter stand gilt der 30.<br />

september 2008 (Zuarbeit durch Lan<strong>des</strong>direktion Dresden).<br />

einer Verträglichkeitsprüfung sind nur solche Planinhalte zu unterziehen, bei denen zumin<strong>des</strong>t die abstrakte Möglichkeit<br />

besteht, dass sie die erhaltungsziele beeinträchtigen können. Dies bedeutet im umkehrschluss, dass solche<br />

Inhalte, welche entweder das anliegen der ffH-Richtlinie unterstützen oder hierzu in keiner Beziehung stehen, von<br />

vornherein von der Verträglichkeitsprüfung ausgeklammert werden können.<br />

Nachrichtliche Übernahmen aus anderen Raumordnungsplänen und fachplänen sind nicht gegenstand der Verträglichkeitsprüfung.<br />

Die Verträglichkeitsprüfung der nachrichtlich dargestellten Planung oder Maßnahme ist gegenstand<br />

<strong>des</strong> hierfür durchzuführenden trägerverfahrens.<br />

Werden dagegen ausweisungen aus einem anderen Raumordnungsplan nicht bloß nachrichtlich übernommen, sondern<br />

konkretisiert bzw. ausgeformt, sind sie gegenstand der Verträglichkeitsprüfung.<br />

Bei der Prüfung wurde der Maßstab <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> von 1:100.000 berücksichtigt. gegenstand der Überprüfung<br />

ist die Realisierbarkeit <strong>des</strong> Vorhabens aus überörtlicher sicht, nicht jedoch detaillierte abgrenzungen oder eventuelle<br />

konkrete Vermeidungsmaßnahmen. Diese können auf örtlicher bzw. vorhabensbezogener ebene eine weitergehende<br />

Prüfung der ffH-Verträglichkeit erforderlich machen. In der Bewertung der einzelnen Natura 2000-gebiete werden<br />

dazu ggf. aussagen getroffen.<br />

für zu prüfende gebiete außerhalb von sachsen lagen zum teil keine erhaltungsziele vor. In diesen fällen wurde auf<br />

die standarddatenbögen und die darin enthaltenen Informationen <strong>zur</strong>ückgegriffen. Dies betraf die gebiete in Brandenburg,<br />

in der Republik Polen sowie in der tschechischen Republik.<br />

Beim Land Brandenburg und der Planungsregion Oberes elbtal-Osterzgebirge wurden in die Prüfung alle gebiete<br />

einbezogen, die maximal 6.000 m von der Regionsgrenze entfernt liegen, unabhängig davon, ob relevante regionalplanerische<br />

ausweisungen zu prüfen waren. für Polen und tschechien wurden dagegen nur die Natura 2000-gebiete<br />

geprüft, bei denen der Wirkbereich von relevanten ausweisungen <strong>des</strong> Regionalplanes das gebiet tatsächlich beeinflussen<br />

kann.<br />

2.5.2.1 Ermittlung der Planinhalte, bei denen zumin<strong>des</strong>t die abstrakte Möglichkeit besteht, dass sie die Erhaltungsziele<br />

von Natura 2000-Gebieten erheblich beeinträchtigen können<br />

textliche Ziele und grundsätze <strong>des</strong> Regionalplanes sind i. d. R. nicht geeignet, erhaltungsziele von Natura 2000-gebieten<br />

erheblich zu beeinträchtigen. Diese sind für sich genommen räumlich zu unkonkret, um einer Prüfung unterzogen<br />

werden zu können. eine räumliche Konkretheit, welche eine Prüfung ermöglicht, entsteht daher im Regelfall<br />

erst in Verbindung mit einer entsprechenden kartografischen ausweisung. In der folgenden Übersicht wird dargestellt,<br />

welche ausweisungen <strong>des</strong> Regionalplanes geeignet sind, erhebliche Beeinträchtigungen der erhaltungsziele<br />

von Natura 2000-gebieten hervor<strong>zur</strong>ufen. alle in den Karten <strong>des</strong> Regionalplanes enthaltenen Darstellungen, die weder<br />

als Ziel noch als grundsatz der Raumordnung gelten, sind nicht prüfpflichtig.<br />

entsprechend tabelle 1 werden daher folgende regionalplanerische ausweisungen einer Vorprüfung/erheblichkeitsabschätzung<br />

unterzogen:<br />

• Neubau und (teilweise) ausbau straßennetz, sofern keine nachrichtliche Übernahme aus dem feV<br />

• Neubau und ausbau schienennetz, sofern keine nachrichtliche Übernahme aus dem feV<br />

• Vorrang- und Vorbehaltsstandorte <strong>des</strong> technischen Hochwasserschutzes<br />

• Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für trinkwasser<br />

• Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für erholung<br />

• Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle, sofern die raumordnerische sicherung<br />

nicht bereits in einem Braunkohlenplan erfolgt ist<br />

• Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Waldmehrung<br />

• Vorrang- und eignungsgebiete für Windenergie<br />

• Vorrangstandort Braunkohlenkraftwerk<br />

• Vorbehaltstrasse 110-kV-Leitung.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Regionalplanerische<br />

Ausweisung<br />

1. Karte Raumnutzung<br />

ausbau straßennetz Nein (für Vogelschutzgebiete)<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

Bewertung Begründung bei „nein“<br />

Ja (für ffHgebiete)<br />

*<br />

Regionalplanerisch wird nicht entschieden, ob es sich um einen bestandsnahen<br />

ausbau handelt oder um weitergehende Maßnahmen<br />

(z. B. fahrspurerweiterungen). Dies wird erst im Rahmen der fach-<br />

bzw. Projektplanung geklärt. Weitergehende ausbaumaßnahmen<br />

sind im feV ausgewiesen und unterliegen daher keiner Prüfpflicht<br />

im Regionalplan. „Von bestandsnahem ausbau oder der unterhaltung<br />

bestehender Verkehrsverbindungen werden i. d. R. keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile der<br />

Vogelschutzgebiete ausgehen“ (sMuL: Mitteilung der abwägungsergebnisse<br />

vom 4. Dezember 2006).<br />

ausbau schienennetz Ja *<br />

trassensicherung schienen- Nein ausweisung dient der Bestandssicherung für eine spätere Wiedernetzaufnahme<br />

<strong>des</strong> schienenverkehrs<br />

Neubau straßennetz Ja *<br />

Neubau schienennetz Ja *<br />

Ortsumgehung Nein * Räumlich zu unkonkret, es wird lediglich festgelegt, dass eine<br />

Ortsumgehung erforderlich ist, jedoch nicht, wo diese konkret verlaufen<br />

soll<br />

großgerätetransporttrasse Nein Raumordnerische sicherung einer bestehenden trasse vor konkurrierenden<br />

Nutzungen<br />

VRg/VBg für arten- und Biotopschutz<br />

Nein Natura 2000 unterstützende ausweisung<br />

VRg/VBg Landschaftsbild/ Nein Konflikte werden im einzelfall erst auf Projektebene erkennbar, regi-<br />

Landschaftserleben<br />

onalplanerische ausweisung bietet ein breites spektrum möglicher<br />

Nutzungen, die überwiegend konfliktfrei zu Natura 2000 sind. Zur<br />

Konfliktvermeidung wurde Ziel 4.2.1, satz 3 im Regionalplan integriert.<br />

VRg/VBg Überschwemmungs- Nein ausweisung kennzeichnet gebiete, welche auch ohne diese ausweibereichsung<br />

überflutet werden können. Die ausweisung dient daher in erster<br />

Linie dem ausschluss von (baulichen) Nutzungen im gebiet.<br />

VR/VB-standorte <strong>des</strong> technischen<br />

Hochwasserschutzes<br />

Ja<br />

VRg/VBg trinkwasser Ja<br />

VRg/VBg erholung Ja<br />

VRg/VBg oberflächennahe<br />

Rohstoffe und Braunkohle<br />

Ja **<br />

VRg/VBg Landwirtschaft Nein ausweisung dient dem raumordnerischen schutz wertvoller Böden<br />

(hohe Bodenfruchtbarkeit) vor baulicher Inanspruchnahme und der<br />

Landwirtschaft entgegenstehenden Nutzungen (raumordnerische<br />

Bestandssicherung). Die ausweisung ist daher zu abstrakt in Bezug<br />

auf Konflikte mit Natura 2000-gebiete. Konfliktregelung ggf. erst<br />

im Rahmen der ländlichen Neuordnung bzw. Managementplanung<br />

möglich.<br />

VRg/VBg schutz <strong>des</strong> vorhan- Nein Raumordnerische Bestandssicherung, i. d. R. Natura 2000 unterstütdenen<br />

Wal<strong>des</strong><br />

zende ausweisung<br />

VRg/VBg Waldmehrung Ja<br />

VRg Verteidigung Nein In Natura 2000-gebieten mit Nutzungen durch die Bun<strong>des</strong>wehr sind<br />

deren Belange als vorrangig zu betrachten. auch über die bisherige<br />

Nutzung hinausgehende Vorhaben, wie beispielsweise der Bau einer<br />

schießanlage, sind von den Regelungen <strong>zur</strong> Verträglichkeitsprüfung<br />

befreit (sMuL: Mitteilung der abwägungsergebnisse vom 29. august<br />

2002).<br />

VRg/eg Windenergie Ja<br />

Regionaler grünzug/grünzäsur Nein freiraumsichernde und Natura 2000 unterstützende ausweisung<br />

75<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Regionalplanerische<br />

Ausweisung<br />

76<br />

Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

Bewertung Begründung bei „nein“<br />

INteRNetfassuNg<br />

frisch- und Kaltluftabflussbahn Nein Raumordnerische sicherung bestehender siedlungsklimatisch relevanter<br />

freiräume<br />

Vorrangstandort Braunkohlenkraftwerk<br />

Ja<br />

Vorbehaltstrasse 110-kV-Leitung<br />

Ja<br />

2. Karte Landschaftspflege, -sanierung und -entwicklung i. V. m. Kapitel 4.1<br />

alle ausweisungen Nein alle in dieser Karte enthaltenen ausweisungen dienen dem schutz,<br />

der sanierung und der entwicklung der Landschaft. sie verhalten<br />

sich daher zu Natura 2000-gebieten i. d. R. neutral, teilweise sogar<br />

unterstützend.<br />

3. Karte Raumstruktur i. V. m. Kapitel 2<br />

alle ausweisungen Nein alle in dieser Karte enthaltenen ausweisungen sind räumlich zu unkonkret,<br />

um Konflikte mit Natura 2000-gebieten nachzuweisen bzw.<br />

auszuschließen. Diese ausweisungen beziehen sich ausschließlich<br />

auf gesamte gemeinden bzw. großräumige Korridore.<br />

* Die Prüfung ist ausschließlich für die regionalplanerischen ausweisungen vorzunehmen. Nachrichtliche Übernahmen (z. B. aus dem fachlichen<br />

entwicklungsplan Verkehr (feV), bereits linienbestimmte bzw. planfestgestellte Vorhaben) unterliegen dieser Prüfung dagegen nicht<br />

(vgl. sMI 2005).<br />

** Die raumordnerische sicherung der Braunkohlenlagerstätten Nochten (abbaugebiet und Vorranggebiet) sowie Reichwalde (abbaugebiet)<br />

erfolgte im Rahmen der Braunkohlenplanverfahren Nochten und Reichwalde. Im Regionalplan werden diese ausweisungen nachrichtlich<br />

übernommen und unterliegen daher keiner Prüfpflicht.<br />

Tabelle 1: Bewertung der Planinhalte in Bezug auf potenzielle Konflikte zu Natura 2000­Gebieten<br />

Das zweite wesentliche Kriterium für eine Prüfpflicht der regionalplanerischen ausweisungen ist der räumliche und/<br />

oder funktionale Bezug zu einem Natura 2000-gebiet.<br />

Dabei muss differenziert werden zwischen der Lage der ausweisung:<br />

a) in einem Natura 2000-gebiet,<br />

b) innerhalb einer bestimmten pauschal ermittelten<br />

engeren Wirkzone um das Natura 2000-gebiet<br />

bzw.<br />

c) in einer räumlich weiter zu fassender Wirkzone,<br />

welche nach einzelfallprüfung ggf. geprüft werden<br />

muss.<br />

Dies bedeutet, dass bei der Lage einer relevanten<br />

ausweisung (gemäß tabelle 1) innerhalb eines Natura<br />

2000-gebietes oder in der engeren Wirkzone in jedem<br />

fall eine Vorprüfung/erheblichkeitsabschätzung<br />

vorgenommen wird, da hier in jedem fall ein räumlicher<br />

Bezug besteht. Die engere Wirkzone wird dabei<br />

pauschal festgelegt und beträgt unabhängig von der<br />

art der ausweisung 200 m.<br />

für einige ausweisungen ist darüber hinaus im Rahmen einer einzelfallprüfung ein weiterer Bereich zu prüfen, da die<br />

möglichen auswirkungen über die 200 m Wirkzone hinausgehen können. es handelt sich dabei teilweise auch um<br />

funktionale Bezüge zum Natura 2000-gebiet, die zum Beispiel durch eine Lage in einem grundwassereinzugsgebiet<br />

bestehen können.<br />

Art der Ausweisung<br />

Neubau und ausbau straßennetz<br />

Neubau und ausbau schienennetz<br />

Abbildung 1: Regionalplanerische Ausweisung und Wirkzonen (in Anlehnung<br />

an IÖR et al. 2006)<br />

Maximale Wirkzone<br />

für Prüfung<br />

(in m)<br />

Mögliche erhebliche Einwirkung<br />

auf Natura 2000-Gebiet bei Entfernung<br />

> 200 m durch<br />

Vorprüfung erstreckt sich<br />

auf Erhaltungsziele für<br />

500 Lärmimmissionen, schadstoffimmissionen,<br />

Lichteffekte<br />

tierarten<br />

500 Lärmimmissionen, Lichteffekte tierarten<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Art der Ausweisung<br />

Vorrang- und Vorbehaltsstandorte<br />

<strong>des</strong> technischen<br />

Hochwasserschutzes<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

für trinkwasser<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

für erholung<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

für oberflächennahe<br />

Rohstoffe und Braunkohle<br />

Vorrang- und eignungsgebiete<br />

für Windenergie<br />

Vorrangstandort Braunkohlenkraftwerk<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Maximale Wirkzone<br />

für Prüfung<br />

(in m)<br />

Mögliche erhebliche Einwirkung<br />

auf Natura 2000-Gebiet bei Entfer-<br />

nung > 200 m durch<br />

gewässerbezogen Änderung <strong>des</strong> Wasserabflussverhaltens<br />

grundwasserbezogen(einzugsgebiet)<br />

Vorprüfung erstreckt sich<br />

auf Erhaltungsziele für<br />

Lebensräume, tierarten,<br />

Pflanzenarten<br />

grundwasserabsenkung Lebensräume, tierarten,<br />

Pflanzenarten<br />

500 Lärmimmissionen, Lichteffekte tierarten<br />

500 bzw. grundwasserbezogen<br />

(einfluss auf grund-<br />

wasser)<br />

Lärmimmissionen, erschütterungen,<br />

Wasserhaltung, grundwasserstandsänderungen<br />

6.000 Lärmimmissionen, Barriereeffekte<br />

für Zugwege/flugkorridore, optische<br />

Vergrämung/entwertung <strong>des</strong><br />

Lebensraumes<br />

8.750 Lärmimmissionen, schadstoffimmissionen,<br />

Wasserentnahme bzw.<br />

-einleitung (für Kühlwasser)<br />

Tabelle 2: Prüfumfang bei relevanten Ausweisungen in der weiteren Wirkzone (> 200 m)<br />

Lebensräume, tierarten,<br />

Pflanzenarten<br />

tierarten<br />

Lebensräume, tierarten,<br />

Pflanzenarten<br />

2.5.2.2 Einzelprüfung<br />

Die einzelprüfung wird aus der sicht <strong>des</strong> jeweiligen Natura 2000-gebietes durchgeführt. Dies erscheint zweckmäßiger<br />

als eine Prüfung aus der sicht der regionalplanerischen ausweisung. Durch die angewendete Methodik werden<br />

insbesondere kumulative Wirkungen deutlicher. Die Prüfung erfolgt dabei nur für die aspekte, für die überhaupt<br />

erhebliche Beeinträchtigungen durch die jeweilige ausweisung entstehen können (vgl. folgen<strong>des</strong> Beispiel).<br />

Beispiele für ffH-gebiete:<br />

a) VRG/EG Windenergie<br />

Da ein VRg/eg für Windenergie nicht innerhalb eines ffH-gebietes ausgewiesen wird, werden ausschließlich die Belange<br />

der in den erhaltungszielen benannten fledermausarten geprüft.<br />

Begründung<br />

Mögliche Beeinträchtigungen der lebensraumbezogenen erhaltungsziele der ffH-gebiete können durch die räumliche<br />

trennung der ausgewiesenen Vorrang- und eignungsgebiete für die Nutzung von Windenergie und der ffH-gebiete<br />

ausgeschlossen werden. sekundärwirkungen wie grundwasserabsenkungen und stoffeinträge sind auf grund<br />

der Vorhabenspezifik nicht zu erwarten. selbst ein möglicher schattenwurf durch einzelne WKa kann i. d. R. nicht zu<br />

einer erheblichen Beeinträchtigung der relevanten Lebensräume führen. gegebenenfalls kann dieser aspekt auch in<br />

den nachfolgenden Planungsstufen bzw. bei genehmigungen betrachtet werden, da im Rahmen <strong>des</strong> Regionalplanes<br />

weder über den genauen standort noch über den genauen typ der WKa entschieden wird.<br />

für die in den gebietsspezifischen erhaltungszielen benannten Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse kann<br />

durch die räumliche trennung der VRg/eg und der ffH-gebiete sowie der nur unbedeutenden sekundäreffekte beim<br />

Bau von WKa jegliche Beeinträchtigung augeschlossen werden.<br />

Die Verträglichkeit der ausweisungen von VRg/eg mit den gebietsspezifischen erhaltungszielen für die natürlichen<br />

Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß anhang I der Richtlinie 92/43/eWg sowie den Pflanzenarten<br />

gemäß anhang II und IV der Richtlinie 92/43/eWg ist somit gegeben, sofern das ausgewiesene gebiet außerhalb<br />

eines ffH-gebietes liegt.<br />

Die Vorprüfung beschränkt sich auf eine mögliche Beeinträchtigung der tierarten von gemeinschaftlichem Interesse<br />

in den gemeldeten gebieten, für welche Beeinträchtigungen durch in der umgebung ausgewiesene Vorrang- und<br />

eignungsgebiete für die Nutzung von Windenergie nicht von vorn herein ausgeschlossen werden können und die<br />

für die auswahl der ffH-gebiete von Bedeutung waren. auswirkungen auf arten (auch <strong>des</strong> anhanges II der ffH-<br />

Richtlinie), die für die auswahl <strong>des</strong> gebietes nicht von Bedeutung waren oder auf andere nach der ffH-Richtlinie zu<br />

schützende arten (z. B. anhang IV) oder von arten, die allein nach nationalem Recht geschützt sind, sind selbst dann<br />

im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung irrelevant, wenn sie in den schutzzielen einer <strong>zur</strong> sicherung <strong>des</strong> gebietes<br />

77<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

78<br />

INteRNetfassuNg<br />

erlassenen naturschutzrechtlichen schutzgebietsausweisung im schutzzweck miterfasst sind (ffH-arbeitshilfe <strong>des</strong><br />

sMuL, abschnitt 7.2.1).<br />

somit umfasst der Prüfmaßstab die arten, die auf grund ihrer Habitatansprüche empfindlich auf die errichtung und<br />

den Betrieb von Windkraftanlagen reagieren können. Beeinträchtigungen von Wirbellosen, fischen und Rundmäulern,<br />

amphibien sowie säugetieren (mit ausnahme der fledermäuse) können durch die räumliche trennung der ausgewiesenen<br />

gebiete von den ffH-gebieten jedoch ausgeschlossen werden. eine noch nicht ausreichend untersuchte<br />

mögliche störung durch ultraschall, die über größere Distanzen möglich ist, ist auf einzelne WKa-typen beschränkt<br />

(ba c h 2001). Da mit der ausweisung der VRg/eg nicht über einen speziell zu errichtenden WKa-typ entschieden wird,<br />

kann dieser Prüfungsaspekt in nachfolgenden Planungsebenen betrachtet und bewertet werden.<br />

Die Vorprüfung der einzelnen VRg/eg für die Nutzung von Windenergie beschränkt sich bei den ffH-gebieten somit<br />

auf die in den erhaltungszielen genannten fledermausarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Richtlinie<br />

92/43/eWg.<br />

b) VRG/VBG Trinkwasser<br />

Mit den VRg/VBg trinkwasser werden regional bedeutsame grundwasservorkommen raumordnerisch gesichert.<br />

Dies lässt zunächst keinen einfluss auf Natura 2000-gebiete erkennen. Die raumordnerische sicherung wird dabei<br />

zunächst durch die festsetzung von trinkwasserschutzgebieten fachlich konkretisiert. Damit verbunden ist jedoch<br />

die erteilung einer wasserrechtlichen erlaubnis <strong>zur</strong> (grundwasser)entnahme. Diese entnahme kann durchaus auswirkungen<br />

auf Natura 2000-gebiete haben.<br />

Bei den VRg/VBg für trinkwasser erfolgt eine Vorprüfung dahingehend, ob die in den erhaltungszielen <strong>des</strong> jeweiligen<br />

gebietes genannten Lebensraumtypen, tier- und Pflanzenarten direkt vom grundwasser abhängig sind und sich<br />

eine potenzielle grundwasserentnahme somit überhaupt auf grundwasserabhängige Oberflächengewässer-Ökosysteme<br />

oder Landökosysteme (z. B. Lebensraumtypen in flussauen) auswirken kann. grundlage dafür ist die anlage 2<br />

„grundwasserabhängige Biotoptypen sachsens“ <strong>des</strong> grundwasser-Leitfadens <strong>des</strong> Lfug (Lfug 2005). Wenn dies der<br />

fall ist, wird in anlehnung an den anhang V 2.1.2 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) darauf verwiesen, dass „der<br />

gute mengenmäßige Zustand <strong>des</strong> grundwassers gegeben ist, wenn die verfügbare grundwasserressource nicht von<br />

der jährlichen mittleren entnahme überschritten wird und das grundwasser keinen anthropogenen Veränderungen<br />

unterliegt, die zu einer signifikanten schädigung der mit dem entsprechenden grundwasserkörper verbundenen<br />

Oberflächengewässer oder grundwasserabhängigen Landökosysteme führen würde“ (arbeitsgemeinschaft Bfl Mühlinghaus<br />

2003, 10).<br />

Zusätzlich wird auf folgende aussage im WRRL grundwasser-Leitfaden <strong>des</strong> Lfug verwiesen: „abweichend von der<br />

LaWa-arbeitshilfe wird in sachsen davon ausgegangen, dass grundwasserkörper, bei denen die gW-entnahmen weniger<br />

als 50 % der grundwasserneubildung betragen, das Ziel eines guten mengenmäßigen Zustan<strong>des</strong> erreichen. Da<br />

in sachsen entsprechend sächsWg und auch dem Wasserrecht der ehemaligen DDR für die Wasserversorgung (trinkund<br />

Brauchwasser) mit wenigen bekannten ausnahmen nur die entnahmemengen genehmigt werden, die kleiner<br />

als das nutzbare grundwasserdargebot sind, kann davon ausgegangen werden, dass ein gleichgewicht zwischen<br />

Neubildung und entnahme gemäß artikel 4b) WRRL gewährleistet wird“ (Lfug 2005, 27).<br />

Die fachspezifische WRRL und das sächsWg (§ 43 absatz 3, 5) bieten demnach hier die gewähr auch dafür, dass es<br />

durch eine grundwasserentnahme (als der durch die ausweisung <strong>des</strong> VRg/VBg trinkwasser begünstigten Raumnutzung)<br />

nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der mit der ffH-RL geschützten grundwasserabhängigen Lebensraumtypen<br />

sowie tier- und Pflanzenarten kommt. Die Verträglichkeit kann somit durch die nachfolgende wasserrechtliche<br />

erlaubnis <strong>zur</strong> grundwasserentnahme erreicht werden, indem dort ggf. eine mengenmäßige Begrenzung<br />

der möglichen grundwassserentnahme erfolgt.<br />

für je<strong>des</strong> relevante Natura 2000-gebiet wird im folgenden ein Datenblatt geführt. Dieses Datenblatt enthält aussagen<br />

zum gebiet, zu den erhaltungszielen, den vorkommenden Habitaten und arten und den zu prüfenden regionalplanerischen<br />

festlegungen. es werden zunächst die relevanten regionalplanerischen ausweisungen einzeln geprüft.<br />

Zum abschluss erfolgt die Prüfung der summationswirkungen der einzelnen ausweisungen, ggf. das Zusammenwirken<br />

mit anderen Plänen, Planungen und Projekten.<br />

Hinweis: Die einzelprüfung ist in den anhängen 4.1 (ffH) und 4.2 (sPa) enthalten.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

3 Zusätzliche Angaben<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

3.1 Beschreibung der Unterlagen, die der Umweltprüfung zugrunde gelegt wurden,<br />

sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

aufgetreten sind<br />

3.1.1 Unterlagen, die der Umweltprüfung zugrunde gelegt wurden<br />

Die für die umweltprüfung <strong>des</strong> Regionalplanes zugrunde gelegten unterlagen sind zum überwiegenden teil im fachbeitrag<br />

zum Landschaftsrahmenplan für die Region Oberlausitz-Niederschlesien enthalten. für diesen fachbeitrag<br />

wurde mit schreiben vom 29. Oktober 2007 das einvernehmen der höheren Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium<br />

Dresden) gemäß § 7 absatz 2 sächsNatschg erteilt.<br />

Die in diesem fachbeitrag enthaltenen umweltbezogenen Informationen sind neben eigenen erhebungen bzw. vergebenen<br />

Drittleistungen umfangreichen anderen Quellen entnommen. Die wichtigsten Datenquellen stammen von<br />

folgenden Institutionen:<br />

Sächsisches Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt und Geologie (LfUG)<br />

Durch das Lfug erfolgt eine umfangreiche Datenaufbereitung und -bereitstellung zu verschiedenen schutzgütern.<br />

Diese Daten sind z. B. im Rahmen der erarbeitung <strong>des</strong> entwurfes <strong>des</strong> fachbeitrages zum Landschaftsprogramm sachsen,<br />

der ermittlung potenzieller Hochwasserentstehungsgebiete, der Bestandsaufnahme nach der Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL), der führung <strong>des</strong> Immissionskatasters sowie der digitalen aufbereitung diverser Karten zum schutzgut<br />

Boden ermittelt worden. alle Daten liegen in digitaler form vor.<br />

Regierungspräsidium Dresden, Umweltfachbereich Bautzen (bis 7/2008)<br />

Der bis zum 31. Juli 2008 bestehende umweltfachbereich verfügte über zahlreiche und umfangreiche regionale Datenbanken,<br />

insbesondere zum schutzgut fauna, flora und Biodiversität. Weitere Informationen liegen zu den schutzgütern<br />

grundwasser, Oberflächenwasser und Boden vor.<br />

Lan<strong>des</strong>talsperrenverwaltung (LTV)<br />

Im Rahmen der aufstellung der Hochwasserschutzkonzepte sind umfangreiche Daten zum schutzgut Oberflächenwasser<br />

und teilweise zum schutzgut Boden erhoben worden und liegen in digitaler form vor.<br />

Staatsbetrieb Sachsenforst<br />

Der staatsbetrieb sachsenforst verfügt über umfangreiche digitale Daten insbesondere zum Waldzustand, <strong>zur</strong> Waldflächenentwicklung<br />

und zu den Waldfunktionen.<br />

Sächsisches Lan<strong>des</strong>amt für Denkmalpflege (LfD)<br />

Das LfD verfügt über Informationen zu schutzgebieten nach sächsDschg und führt eine umfangreiche Kulturdenkmalliste.<br />

Diese Daten liegen z. Zt. nur in analoger form vor.<br />

Sächsisches Lan<strong>des</strong>amt für Archäologie (LfA)<br />

Die vom Lfa erfassten Bodendenkmale liegen in digitaler form vor. für die Region Oberlausitz-Niederschlesien wurde<br />

zudem eine Kartierung über die derzeit bekannten archäologischen fundstellen übergeben. Diese Kartierung<br />

ist weitaus umfangreicher und räumlich konkreter als die für den Regionalplanentwurf nach § 6 absatz 2 sächsLPlg<br />

verwendeten „Kulturlandschaftsbereiche mit verdichteten archäologischen fun<strong>des</strong>tellen“.<br />

auf die für die Bewertung der einzelnen schutzbelange <strong>zur</strong>ückgegriffenen Daten wird in den jeweiligen steckbriefen<br />

der schutzbelange verwiesen (vgl. Kapitel 3.2.1.4).<br />

3.1.2 Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind<br />

schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der angaben sind in erster Linie durch fehlende Daten entstanden. Der<br />

erkenntniszuwachs durch die in den vergangenen Jahren durch die umweltbehörden <strong>des</strong> freistaates sachsen erhobenen<br />

und ausgewerteten Daten ist beträchtlich. es ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine vollständige und auf die<br />

konkrete anwendung in der ebene <strong>des</strong> Regionalplanes und für die dazugehörige umweltprüfung zugeschnittene<br />

Zusammenstellung von unterlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verlangt werden kann.<br />

Die schwierigkeiten ergaben sich aus zwei gesichtspunkten; dem Vorhandensein von umweltdaten für die Zwecke<br />

<strong>des</strong> Regionalplanes und der geeignetheit der Daten für die Maßstabsebene <strong>des</strong> Regionalplanes.<br />

schwierigkeiten (Defizite) beim Vorhandensein von umweltdaten sind, bezogen auf die einzelnen schutzbelange, im<br />

Kapitel 3.2.1.4 „steckbriefe für die bewerteten schutzbelange“ beschrieben.<br />

79<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

80<br />

INteRNetfassuNg<br />

Die Maßstäbe der verwendeten Kartengrundlagen bei der Prüfung entsprachen häufig nicht dem regionalplanerischen<br />

Maßstab von 1 : 100.000. Dabei sind sowohl kleinere als auch größere Maßstäbe verwendet worden. Beispielsweise<br />

liegen die Daten aus dem „Bodenbewertungsinstrument sachsen“ (Bodenkonzeptkarte) in einem Maßstab von<br />

1 : 25.000 vor, sind demnach viel genauer als der regionalplanerische Maßstab. Probleme ergeben sich hier vor allem<br />

bei unterschiedlich anzuwendenden (darstellbaren und bewertbaren) Min<strong>des</strong>tgrößen von flächen. Kartengrundlagen<br />

mit kleineren Maßstäben (häufig 1 : 300.000, 1 : 400.000) sind dagegen eher zu Übersichtszwecken geeignet als<br />

<strong>zur</strong> umweltprüfung <strong>des</strong> Regionalplanes. Dies betrifft gegenwärtig zum Beispiel die Karten zum schutzpotenzial der<br />

grundwasserüberdeckung.<br />

Weitere unzulänglichkeiten entstanden durch die teilweise nicht vorliegenden Managementpläne für Natura<br />

2000-gebiete. Zum Zeitpunkt der erstellung <strong>des</strong> umweltberichtes (stand 30. september 2008) lagen von insgesamt<br />

66 ffH-gebieten nur für 33 gebiete fertige Managementpläne vor, davon waren 31 bestätigt. Die fehlende ersterfassung<br />

von arten und Lebensräumen erschwerte die erheblichkeitsprüfung für die schutzbelange ffB 2 und ffB 5.<br />

Diese Defizite sind jedoch voraussichtlich mittelfristig nicht mehr relevant.<br />

als schwierigkeit bei der aktualisierung <strong>des</strong> umweltberichtes im Rahmen <strong>des</strong> Verfahrensfortschrittes stellte sich heraus,<br />

dass aufgrund der am 1. august 2008 in Kraft getretenen Verwaltungs- und Kreisreform zum Zeitpunkt der erneuten<br />

anhörung zu den geänderten teilen <strong>des</strong> Planentwurfes durch die umweltbehörden bei den Landrätsämtern<br />

noch nicht auf die Karten <strong>des</strong> LfuLg <strong>zur</strong>ückgegriffen werden kann. Deshalb konnte seitens dieser Behörden teilweise<br />

keine Überprüfung einzelner vorgenommener Änderungen im umweltbericht vorgenommen werden.<br />

3.2 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten Methodik bei der Umweltprüfung<br />

sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung<br />

der Angaben aufgetreten sind<br />

3.2.1 Methodik bei der Umweltprüfung<br />

Nach § 2 absatz 3 sächsLPlg ist vom Regionalen Planungsverband der umfang und Detaillierungsgrad <strong>des</strong> umweltberichtes<br />

vorab festzulegen.<br />

Im Rahmen der festlegung dieses untersuchungsrahmens <strong>zur</strong> Prüfung der voraussichtlichen erheblichen umweltauswirkungen<br />

war somit insbesondere folgen<strong>des</strong> zu bestimmen:<br />

• die schutzgüter und schutzbelange, auf die sich die festlegungen <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> voraussichtlich erheblich<br />

auswirken können,<br />

• der untersuchungsumfang <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong>, das heißt, die Begrenzung der untersuchung auf solche Inhalte <strong>des</strong><br />

<strong>Regionalplans</strong>, die voraussichtlich erhebliche auswirkungen auf die umwelt haben können,<br />

• die Wirkfaktoren, die von den zu prüfenden Planinhalten ausgehen können und<br />

• die umweltdaten, auf die bei der umweltprüfung <strong>zur</strong>ückgegriffen werden soll.<br />

Bei der festlegung <strong>des</strong> untersuchungsrahmens wurden die öffentlichen stellen, deren aufgabenbereich von den<br />

umweltauswirkungen berührt werden kann, beteiligt. Zu diesem Zweck ist am 8. februar 2005 im Landratsamt Bautzen<br />

eine Besprechung (scoping-termin) durchgeführt worden. Darüber hinaus hat der Regionale Planungsverband<br />

zwei scoping-termine mit den entsprechenden Behörden der Nachbarstaaten Republik Polen und tschechische Republik<br />

hinsichtlich der grenzüberschreitenden umweltauswirkungen durchgeführt. 4<br />

Zudem wurde den trägern öffentlicher Belange mit umweltbezogenem aufgabenbereich zusätzlich auch gelegenheit<br />

zu einer schriftlichen stellungnahme zum untersuchungsrahmen gegeben. Die vorgebrachten anmerkungen<br />

haben bei der festlegung <strong>des</strong> untersuchungsumfangs durch den Regionalen Planungsverband Berücksichtigung gefunden.<br />

Die Protokolle der einzelnen scoping-termine mit den entsprechenden festlegungen liegen beim Regionalen<br />

Planungsverband vor und wurden allen beteiligten trägern öffentlicher Belange mit umweltbezogenem aufgabenbereich<br />

zugesendet. für Planinhalte, die zum Zeitpunkt <strong>des</strong> scoping noch nicht relevant waren, jedoch im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Planverfahrens neu aufgenommen wurden, wurde den tÖB mit der Beteiligung am Planentwurf bzw. entwurf <strong>des</strong><br />

umweltberichtes gleichzeitig die Möglichkeit gegeben, stellung zum untersuchungsrahmen zu beziehen.<br />

3.2.1.1 Schutzgüter und Schutzbelange<br />

Der umweltprüfung für die Regionalplanung wurden die nach uVP-Richtlinie allgemein anerkannten und in der suP-<br />

Richtlinie im anhang I aufgeführten und erweiterten schutzgüter zugrunde gelegt:<br />

• Menschliche gesundheit<br />

4 Der termin mit den polnischen Behörden fand am 24. Januar 2005 im technologiezentrum Niesky statt, der termin mit den tschechischen<br />

Behörden am 27. Januar 2005 im Haus <strong>des</strong> gastes in Obercunnersdorf.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

fauna/flora/Biodiversität<br />

Boden<br />

Wasser (grundwasser)<br />

Wasser (Oberflächengewässer)<br />

Klima/Luft<br />

Landschaft<br />

sach-/Kulturgüter<br />

sowie deren Wechselwirkungen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

3.2.1.2 Konkretisierung der Schutzgüter durch Schutzbelange und Zustandsindikatoren<br />

für die umweltprüfung ist zu konkretisieren, welche wesentlichen aspekte, eigenschaften oder Bedeutungen der<br />

schutzgüter zu untersuchen sind. Dabei spielen etwa die verschiedenen funktionen der schutzgüter, empfindlichkeiten,<br />

seltenheiten oder Vorbelastungen eine Rolle. Die unter anderem aus den schutzgütern, Inhalten <strong>des</strong> Landschaftsprogramms,<br />

<strong>des</strong> fachbeitrags für Naturschutz und Landschaftspflege, <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplans und umweltzielen<br />

abgeleiteten flächenbezogenen Prüfgegenstände werden als schutzbelange bezeichnet.<br />

Mit Hilfe von Zustandsindikatoren kann für jeden schutzbelang der derzeitige umweltzustand in Hinblick auf die<br />

Zielerreichung bewertet werden. Die Bewertung eines schutzbelangs mit Hilfe eines Zustandsindikators drückt die<br />

Bedeutung der fläche oder <strong>des</strong> Landschaftselements für diesen schutzbelang in der Region aus.<br />

es wurde versucht, primär quantitative Zustandsindikatoren festzulegen. teilweise standen keine quantitativen Indikatoren<br />

<strong>zur</strong> Verfügung, so dass eine verbal-argumentative einschätzung (qualitative Bewertung) vorzunehmen ist.<br />

Mit den Zustandsindikatoren kann der umweltzustand einer fläche erfasst werden, d. h.<br />

die Bedeutung der fläche für die erfüllung einer bestimmten Naturhaushalts- oder Landschaftsfunktion (z. B. ertragsfähigkeit<br />

<strong>des</strong> Bodens)<br />

• die empfindlichkeit der fläche in Bezug auf den jeweiligen schutzbelang gegenüber zu erwartenden Belastungen<br />

(z. B. Belastung durch schadstoffimmissionen)<br />

• die seltenheit einer bestimmten ausprägung <strong>des</strong> schutzbelangs (z. B. die seltenheit bestimmter Bodentypen)<br />

• die Vorbelastung der fläche in Bezug auf den schutzbelang (z. B. durch Lärmimmissionen).<br />

Jedem schutzbelang ist min<strong>des</strong>tens ein Zustandsindikator zugeordnet. tabelle 3.2-1 stellt die bei der suP <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong><br />

Oberlausitz-Niederschlesien berücksichtigten schutzbelange und die entsprechenden Zustandsindikatoren<br />

dar.<br />

Tabelle 3.2­1: Schutzbelange und Zustandsindikatoren für die SUP auf regionaler Ebene<br />

Kürzel Schutzbelang Zustandsindikator<br />

Schutzgut Mensch<br />

Me 1 Lärmbelastung im siedlungs- Belastung in Bereichen vorrangig lärmschutzbedürftiger flächennutbereichzungen<br />

der siedlungsbereiche<br />

Me 2 schadstoffbelastung im sied- Belastung in Bereichen vorrangig imissionsschutzbedürftiger flächenlungsbereichnutzungen<br />

der siedlungsbereiche<br />

Schutzgut Fauna, Flora, Biodiversität<br />

ffB 1 Biotoptypen und Lebensräu- Vorhandensein von Waldbiotopen und Offenlandbiotopen, die im Rahmemen<br />

der selektiven Biotopkartierung erfasst wurden<br />

ffB 2 geschützte arten Bedeutung der flächen für geschützte arten gemäß anhang II oder IV<br />

ffH-RL, anhang I Vogelschutz-RL, Roter Liste BRDeutschland und Roter<br />

Liste sachsen<br />

ffB 3 Biotopverbundflächen und<br />

-korridore<br />

Bedeutung von Biotopverbundflächen/-elementen<br />

ffB 4 schutzgebiete nach Natur- Vorhandensein von Naturschutzgebieten und Bedeutung <strong>des</strong> Biosphäschutzrechtrenreservats<br />

nach schutzzonen<br />

ffB 5 ffH-/sPa-gebiete Vorhandensein von ffH- und sPa-gebieten<br />

Schutzgut Boden<br />

Bo 1 Natürliche ertragsfähigkeit Bedeutung gemäß 5 fruchtbarkeitsstufen (f-stufen) der Bodenkonzeptkarte<br />

sachsen<br />

81<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

82<br />

INteRNetfassuNg<br />

Kürzel Schutzbelang Zustandsindikator<br />

Bo 2 speicher-/Reglerfunktion Bedeutung gemäß 5 Pufferstufen (P-stufen) der Bodenkonzeptkarte<br />

sachsen<br />

Bo 3 Biotische Lebensraumfunktion Vorhandensein der standortstufe V der Bodenkonzeptkarte sachsen<br />

(feuchte, trockene und/oder nährstoffarme sonderstandorte) (Diesen<br />

sonderstandorten wurde in der Zustandsbewertung immer eine besondere<br />

Bedeutung beigemessen.)<br />

Bo 4 empfindlichkeit auf grund<br />

hoher potenzieller erosionsgefährdung<br />

gefährdung durch Wasser- und Winderosion in 5 stufen<br />

Bo 5 empfindlichkeit aufgrund der<br />

schadstoffbelastung/altlasten<br />

Bedeutung von altlasten gemäß Handlungsbedarf in Bezug auf altlastenverdachtsflächen<br />

in 5 Klassen nach sächsischem altlastenkataster<br />

(saLKa)<br />

Bo 6 unversiegelte fläche Bedeutung für den erhalt der natürlichen Bodenfunktionen: Vorhandensein<br />

weitgehend unversiegelter flächen bzw. Restflächen, die nicht in<br />

den vier Versiegelungsklassen (0-25 %, 26-50 %, 51-75 %, 76-100 %) der<br />

Daten <strong>zur</strong> Bodenversiegelung in sachsen enthalten sind sowie Brachflächen<br />

Schutzgut Grundwasser<br />

gw 1 grundwasserneubildung Bedeutung der grundwasserneubildungsrate in 3 Wertstufen in mm/a<br />

im gW-einzugsgebiet<br />

gw 2 geschütztheit <strong>des</strong> grundwassers<br />

gegenüber schadstoffeintrag<br />

gw 3 empfindlichkeit aufgrund <strong>des</strong><br />

grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

gw 4 trinkwasserschutzgebiete und<br />

Heilquellenschutzgebiete<br />

Schutzgut Oberflächengewässer<br />

Ow 1 strukturgüte der fließgewässer<br />

Ow 2 Überschwemmungsgebiete<br />

und Retentionsräume<br />

Bedeutung der gW-Überdeckung für den schutz <strong>des</strong> grundwassers vor<br />

schadstoffeintrag in drei Klassen<br />

Bedeutung <strong>des</strong> gW-flurabstands für gW-abhängige Biotoptypen<br />

Bedeutung der trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete nach schutzzonen<br />

Ow 3 Wasserqualität der fließge-<br />

Bedeutung nach den 7 Wertstufen gemäß gewässerstrukturkarte 2001<br />

sachsen<br />

Bedeutung der Überschwemmungsgebiete <strong>des</strong> freistaates sachsen und<br />

naturnaher fließgewässerabschnitte (gewässerstrukturgüteklassen 1-2<br />

oder schutz gemäß § 26 sächsNatschg) für den Hochwasserrückhalt<br />

(Überschwemmungsgebieten wurde in der Zustandsbewertung immer<br />

eine besondere Bedeutung beigemessen.)<br />

Bedeutung nach den 7 Wertstufen gemäß Karte der gewässergüteklaswässersen<br />

Ow 4 Durchgängigkeit der fließge- Bedeutung der fließgewässer hinsichtlich der Durchgängigkeit nach Kawässertegorie<br />

I und II <strong>des</strong> sächsischen gewässerdurchgängigkeitsprogramms<br />

Schutzgut Klima, Luft<br />

KL 1 freiflächensicherungsbedarf Bedeutung von freiflächen (Offenland) für den erhalt eines guten siedlungsklimas<br />

in drei Wertstufen<br />

KL 2 Wald mit besonderer Immissi- Bedeutung der Wälder mit besonderer Klimaschutzfunktion nach Waldons-<br />

und Klimaschutzfunktion funktionenkartierung sachsen<br />

Bedeutung der Wälder mit besonderer Immissionsschutzfunktion nach<br />

Waldfunktionenkartierung sachsen<br />

Schutzgut Landschaft<br />

La 1 Landschaftsbild Bedeutung in 3 Wertstufen gemäß der „Bewertung der Landschaftsbildräume“<br />

der Region Oberlausitz-Niederschlesien<br />

La 2 Räume für die erholung in Bedeutung von flächen für die erholung in der umgebung von sied-<br />

Natur und Landschaft in der<br />

umgebung zentraler Orte<br />

lungsbereichen der zentralen Orte<br />

La 3 großflächige unzerschnittene Bedeutung der unzerschnittenen Räume bezogen auf ihre größe in drei<br />

störungsarme Räume<br />

Wertstufen<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Kürzel Schutzbelang Zustandsindikator<br />

La 4 schutzgebiete für erholung<br />

und lärmschutzbedürftige<br />

freiräume<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Ks 1 Bauliche Kultur- und sachgüter<br />

Ks 2 Landschaftliche Kulturgüter,<br />

Böden mit archivfunktion<br />

Bedeutung von Biosphärenreservaten, Landschaftsschutzgebieten, Naturparks,<br />

erholungswald nach Waldfunktionenkartierung nach schutzzonen<br />

Bedeutung von Denkmalschutzgebieten und regional bedeutsamen<br />

Kulturdenkmalen, Bauwerken und schanzen<br />

Bedeutung von (flächen-)Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen,<br />

archäologischen Bodendenkmalen und fundstellen, archäologisch<br />

bedeutsamen Landschaften, geotopen<br />

3.2.1.3 Wirkfaktoren und Wirkungsindikatoren<br />

Die Wirkfaktoren dienen der systematischen ermittlung und Bewertung der regionalplanerischen auswirkungen<br />

auf die schutzbelange. sie werden durch die umsetzung der planerischen festlegungen hervorgerufen und können<br />

ihrerseits zu den zu bewertenden umweltauswirkungen führen. Nicht jeder Wirkfaktor ist für jeden schutzbelang relevant.<br />

In solchen fällen erübrigt sich eine Prüfung. In der tabelle 2 und den nachfolgenden Beschreibungen werden<br />

alle Wirkfaktoren aufgeführt, welche auf der ebene der Regionalplanung theoretisch zu betrachten sind. Praktisch<br />

spielen bei der umweltprüfung dieses Regionalplanes nicht alle Wirkfaktoren wirklich eine Rolle. Jedoch erscheint es<br />

dem Plangeber wichtig, alle Überlegungen offen zu legen, die für den umweltbericht relevant sein können. Im Rahmen<br />

der Beteiligung am umweltbericht können damit auch gezielt anregungen der umweltbehörden, -verbände<br />

und der Öffentlichkeit verbunden werden, die sich auf den umfang der umweltprüfung beziehen. Weiterhin vereinfacht<br />

diese Vorgehensweise die Prüfung bei möglichen neuen Planinhalten, welche gegenwärtig nicht im Regionalplan<br />

enthalten sind (z. B. Photovoltaik).<br />

Wirkfaktoren, ausgehend von den Planinhalten:<br />

• flächeninanspruchnahme<br />

• flächennutzungsänderung<br />

• Zerschneidung, Barrieren<br />

• grundwasserstandsänderung<br />

• Überschwemmung, flutung<br />

• schadstoffimmissionen<br />

• Lärmimmissionen<br />

• Visuell wirksame umweltveränderungen<br />

• Positive umweltauswirkungen<br />

Der Wirkfaktor „Positive umweltauswirkungen“ soll die positiven auswirkungen der vertieft zu prüfenden Planinhalte<br />

erfassen. Diese sollten auch in die Bewertung von standortalternativen eingehen (z. B. bei festlegungen <strong>zur</strong> Deichrückverlegung)<br />

und nicht allein in der gesamtbewertung berücksichtigt werden, weil sie in manchen fällen nach art<br />

und umfang ebenso entscheidungserheblich sein können wie negative umweltauswirkungen. Da jedoch nur vereinzelt<br />

erhebliche positive Wirkungen von den vertieft zu prüfenden Planinhalten ausgehen, werden sie zusammenfassend<br />

als „Positive umweltauswirkungen“ abgebildet. sie können in der Prüfung von standortalternativen qualitativ<br />

unterschieden und den negativen auswirkungen verbal-argumentativ gegenübergestellt werden.<br />

Die Wirkfaktoren wurden aus den vertieft zu prüfenden Regionalplaninhalten und den schutzbelangen abgeleitet.<br />

Die Wirkungsindikatoren beschreiben raum- bzw. standortbezogen die zu erwartenden auswirkungen der regionalplanerischen<br />

festlegungen auf den jeweiligen schutzbelang. sie wurden für jeden schutzbelang aus den für ihn<br />

relevanten Wirkfaktoren abgeleitet. Die Wirkungsindikatoren beschreiben Intensität und umfang der umweltauswirkungen,<br />

die durch Überlagerung der Wirkfaktoren mit der Zustandsbewertung <strong>des</strong> schutzbelangs bewertet werden.<br />

ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass Wirkfaktor und Wirkungsindikator nicht gleich gesetzt werden dürfen. Der<br />

Wirkfaktor stellt eine „in der umwelt“ wirksame physisch-materielle größe dar, während der Wirkungsindikator die<br />

vom Wirkfaktor ausgehende Wirkung misst bzw. beschreibt. Dies darf auch bei ähnlicher oder identischer terminologie<br />

nicht außer acht gelassen werden. so wird der Wirkfaktor „flächeninanspruchnahme“ bspw. beim schutzgut<br />

Boden, schutzbelang ertragsfähigkeit durch den Wirkungsindikator „flächeninanspruchnahme von Böden mit besonderer,<br />

allgemeiner und untergeordneter Bedeutung der natürlichen ertragsfähigkeit in ha“ gemessen.<br />

Die auswirkungen <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> auf die umwelt treten in der Regel unmittelbar auf der fläche der regionalplanerischen<br />

festlegung auf. Darüber hinaus kann sich die umsetzung der Regionalplaninhalte auch auf die um-<br />

83<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

84<br />

INteRNetfassuNg<br />

welt in den umliegenden gebieten auswirken. Dementsprechend werden in der suP <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> sowohl die<br />

auswirkungen auf der fläche der Regionalplanfestlegung als auch die auswirkungen auf die umliegende Wirkzone<br />

betrachtet.<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Definition: Die „flächeninanspruchnahme“ wird als flächenverbrauch durch Versiegelung oder Bodenabtrag definiert.<br />

sie kann zu grundwasserabsenkungen bzw. Veränderungen der grundwasserreservoirs führen. Mit ihr geht<br />

hauptsächlich ein Verlust bzw. eine Beeinträchtigung der schutzgüter Boden, grundwasser, Oberflächengewässer<br />

sowie arten und Biotope einher. auf regionalplanerischer ebene ist noch nicht bekannt, welcher konkrete anteil<br />

eines Baugebietes später versiegelt ist.<br />

Messbarkeit: flächeninanspruchnahme wirkt unmittelbar zunächst nur auf der fläche der Regionalplanfestlegung.<br />

sekundäre auswirkungen können aber auch in einer angrenzenden Wirkzone auftreten (z. B. grundwasserabsenkung).<br />

Die auswirkungen der flächeninanspruchnahme können für jeden betroffenen schutzbelang als betroffene<br />

fläche in ha oder km² gemessen werden.<br />

Flächennutzungsänderung<br />

Definition: Die „flächennutzungsänderung“ wird im gegensatz<br />

<strong>zur</strong> flächeninanspruchnahme als eine Veränderung<br />

der Nutzung und/oder der Vegetation und/oder der<br />

Bodenstruktur bzw. <strong>des</strong> Bodengefüges durch Verdichtung<br />

oder umlagerung (z. B. bei der Verlegung von erdkabeln)<br />

ohne damit einhergehende Bodenversiegelung definiert.<br />

ein weiteres Beispiel ist die Waldmehrung auf zuvor landwirtschaftlich<br />

genutzter fläche. Hierbei gehen die wichtigen<br />

ökologischen funktionen der fläche nicht insgesamt<br />

irreversibel verloren, es tritt aber eine Veränderung ein, die<br />

zu negativen und positiven auswirkungen auf verschiedene<br />

schutzgüter (z. B. Klima, Luft, Landschaft, fauna, flora,<br />

Biodiversität) führen kann.<br />

Messbarkeit: flächennutzungsänderung wirkt unmittelbar<br />

zunächst nur auf der fläche der Regionalplanfestlegung.<br />

Abbildung 1: Auswirkungen auf der Fläche der Regionalplanfestlegung<br />

und in der Wirkzone (verändert nach Planungsverband<br />

Ballungsraum Frankfurt/Rhein­Main und Regierungspräsidium<br />

Darmstadt 2004, S. 23)<br />

sekundäre auswirkungen können aber auch in einer angrenzenden Wirkzone auftreten (z. B. Veränderungen der<br />

frischluftproduktion im angrenzenden siedlungsgebiet). Die auswirkungen der flächennutzungsänderung können<br />

für jeden betroffenen schutzbelang als betroffene fläche in ha oder km² gemessen werden.<br />

Zerschneidung, Barrieren<br />

Definition: Der Wirkfaktor Zerschneidung, Barrieren wirkt bezogen auf eine fläche oder ein Verbundelement. so geht<br />

z. B. von linearen Infrastruktureinrichtungen eine Landschaftszerschneidung aus, die unter anderem eine Beeinträchtigung<br />

<strong>des</strong> Biotopverbunds oder auch der erholungseignung <strong>zur</strong> folge haben kann. Die Zerschneidung führt – in der<br />

Regel durch Neubau von Infrastruktur – zu einer unterteilung eines zuvor unzerschnittenen freiraums in mehrere<br />

kleinere teilflächen. Die auswirkungen von Zerschneidung betreffen vorrangig tiere und Biodiversität aber auch die<br />

erholungseignung einer Landschaft. eine Zerschneidung wird in der Regel durch flächeninanspruchnahme verursacht.<br />

Im einzelfall kann sie beispielsweise auch durch die Neuanlage eines flusslaufes verursacht werden.<br />

Barrieren entstehen durch flächeninanspruchnahme (z. B. siedlungserweiterung) oder flächennutzungsänderung<br />

(z. B. Waldmehrung). sie können sich unter anderem auf den Biotopverbund und Luftleitbahnen auswirken. Barrieren<br />

sind dreidimensional zu betrachten (z. B. Windenergieanlagen in Bezug auf Zugkorridore von Vögeln).<br />

Messbarkeit: eine Zerschneidung oder Barriere wird bezogen auf den betroffenen unzerschnittenen freiraum oder<br />

die betroffene Naturhaushaltsfunktion (z. B. Biotopverbund oder Luftleitbahn) bewertet. es wird entweder die betroffene<br />

flächengröße oder Restfläche in ha oder km² gemessen oder die negative auswirkung auf die betroffene<br />

Naturhaushaltsfunktion verbal-argumentativ bewertet.<br />

Grundwasserstandsänderung<br />

Definition: grundwasserstandsänderung kann sowohl grundwasserabsenkung z. B. durch grundwasserentnahme<br />

oder eine Reduktion der grundwasserneubildung als auch grundwasseranstieg z. B. durch eine erhöhung der grund-<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

wasserneubildung bedeuten. sie ist nicht zwangsläufig mit einer flächeninanspruchnahme oder flächennutzungsänderung<br />

verbunden, kann aber auf diese <strong>zur</strong>ückzuführen sein. eine Besonderheit in der Planungsregion stellt der<br />

grundwasserwiederanstieg nach Beendigung <strong>des</strong> Braunkohlenbergbaus dar.<br />

Messbarkeit: eine grundwasserstandsänderung wirkt auf der fläche der Regionalplanfestlegung und auch in einer<br />

angrenzenden Wirkzone. Die auswirkungen der grundwasserstandsänderung können für jeden betroffenen schutzbelang<br />

als betroffene fläche in ha oder km² gemessen werden. Dabei sind grundwassereinzugsgebiete und die<br />

grundwasserfließrichtung zu berücksichtigen.<br />

Flutung, Überschwemmung<br />

Definition: „flutung, Überschwemmung“ von flächen kann als folge von Hochwasserschutzmaßnahmen, bei der<br />

ausweisung von Nutzungen in hochwassergefährdeten Bereichen oder aufgrund von flächennutzungsänderung<br />

oder -inanspruchnahme in potenziellen Hochwasserentstehungsgebieten erfolgen und negative auswirkungen hervorrufen.<br />

Die Hochwassergefahr bzw. Überschwemmungshäufigkeit von z. B. siedlungsbereichen kann aber auch<br />

verringert werden, indem entsprechende Hochwasserschutzmaßnahmen am fließgewässer oder im einzugsgebiet<br />

oberhalb der siedlung im Regionalplan festgelegt werden (z. B. anlage von Poldern, flussverbreiterung, schutz und<br />

entwicklungsmaßnahmen in Hochwasserentstehungsgebieten). In diesem fall wären positive auswirkungen in Bezug<br />

auf diesen Wirkfaktor zu verzeichnen.<br />

Messbarkeit: Die konkrete Zunahme oder abnahme der Überschwemmungshäufigkeit einer fläche kann im Rahmen<br />

der suP zum Regionalplan nur ungefähr bestimmt werden. auch wird sich die betroffene fläche oft nicht exakt<br />

abgrenzen lassen. Deshalb wird in einer verbal-argumentativen Bewertung auf die auswirkungen aufgrund einer<br />

erhöhung oder Verringerung der Überflutungswahrscheinlichkeit in abhängigkeit vom Wert der betroffenen fläche<br />

für den jeweiligen schutzbelang eingegangen. Zusätzlich kann die ungefähr betroffene fläche, soweit ermittelbar, in<br />

ha oder km² gemessen werden. Dabei ist das Relief zu berücksichtigen.<br />

Lärmimmissionen<br />

Definition: „Lärmimmissionen“ betreffen hauptsächlich siedlungs- und erholungsgebiete aber auch geschützte tiere<br />

und deren Lebensräume. so wird z. B. die eignung eines gebietes für die landschaftsbezogene erholung maßgeblich<br />

vom faktor Lärm beeinflusst. Lärmemissionen gehen vor allem von Verkehrsinfrastruktur, Industrie/gewerbe, intensiver<br />

erholungsnutzung und Rohstoffabbau aus. exakte Prognosen (zusätzlicher) Lärmimmissionen mit Dezibelangaben<br />

und konkretem flächenbezug sind auf der ebene der Regionalplanung nicht möglich. Daher werden näherungsweise<br />

Wirkzonen abgeschätzt, innerhalb derer erhebliche Betroffenheiten zu erwarten sind.<br />

Weiterhin sind in der suP auch sekundäre und kumulative auswirkungen zu prüfen. Dazu gehören sekundäre Lärmimmissionen,<br />

die entlang von Verkehrsinfrastruktur auftreten können, wenn die umsetzung eines Regionalplaninhalts<br />

ein erhöhtes Verkehrsaufkommen <strong>zur</strong> folge haben kann (z. B. Zunahme <strong>des</strong> LKW-Verkehrs in Ortslagen).<br />

Messbarkeit: Lärmimmissionen wirken unmittelbar auf der fläche der Regionalplanfestlegung und auch in einer<br />

angrenzenden Wirkzone. Die auswirkungen der Lärmimmissionen können für jeden betroffenen schutzbelang als<br />

betroffene fläche in ha oder km² gemessen werden. Bei der abgrenzung der Wirkzone können im Regionalplan das<br />

Relief, Landschaftselemente (z. B. Wälder) und Bebauung nicht berücksichtigt werden.<br />

eine Zunahme der Lärmbelastung aufgrund der Regionalplaninhalte kann dagegen nicht exakt quantifiziert werden.<br />

Schadstoffimmissionen<br />

Definition: „schadstoffimmissionen“ werden insbesondere durch Verkehr und gewerbe- bzw. Industrieanlagen verursacht.<br />

sie können über verschiedene Pfade die abiotische umwelt (Boden, Wasser, Klima, Luft, Kultur- und sachgüter)<br />

und den Menschen sowie fauna und flora beeinträchtigen. schadstoffimmissionen können auf ebene der<br />

Regionalplanung – ebenso wie Lärmimmissionen – jedoch noch nicht genau in ihrer Qualität und Quantität bestimmt<br />

werden.<br />

Messbarkeit: es ist häufig nicht bekannt, welche schadstoffe (CO , NO , O etc.) in welchen Mengen aufgrund einer<br />

2 x 3<br />

umsetzung der regionalplanerischen festlegungen freigesetzt werden. Daher werden mögliche schadstoffimmissionen<br />

z. B. entlang von straßen und um Industriestandorte herum in ihrer maximalen Reichweite pauschal abgeschätzt.<br />

Die auswirkungen der schadstoffimmissionen können dann für jeden betroffenen schutzbelang als betroffene fläche<br />

in ha oder km² gemessen werden. Darüber hinaus kann eine verbal-argumentative abschätzung erfolgen.<br />

85<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

86<br />

INteRNetfassuNg<br />

Visuell wirksame Umweltveränderungen<br />

Definition: Visuell wirksame umweltveränderungen können die Landschaft oder Kultur- und sachgüter betreffen. Bei<br />

ihnen kann es sich um eine Veränderung von Vielfalt, eigenart oder schönheit der Landschaft oder eines Landschaftselements<br />

aber auch um die Beeinträchtigung oder unterbrechung bedeutender sichtbeziehungen handeln. In der<br />

Regel ist damit eine Verschlechterung der Lebensqualität (Heimatbewusstsein) und insbesondere der erholungseignung<br />

von gebieten verbunden. auch durch Licht- und schattenwurf können visuell wirksame umweltveränderungen<br />

hervorgerufen werden.<br />

Messbarkeit: Visuell wirksame umweltveränderungen wirken unmittelbar auf der fläche der Regionalplanfestlegung<br />

und auch in einer angrenzenden Wirkzone. Bei der abgrenzung der Wirkzone können teilweise das Relief, gehölze<br />

und Bebauung berücksichtigt werden. Die auswirkungen der visuell wirksamen umweltveränderungen können für<br />

jeden betroffenen schutzbelang als betroffene fläche in ha oder km² gemessen und ggf. zusätzlich verbal-argumentativ<br />

bewertet werden. Insbesondere wenn wertvolle Kulturgüter von auswirkungen betroffen sind oder sichtbeziehungen<br />

beeinträchtigt werden, scheint eine verbal-argumentative Bewertung zielführend.<br />

Positive Umweltauswirkungen<br />

Definition: Positive umweltauswirkungen sind immer dann gegeben, wenn der umweltzustand gemäß status-quo-<br />

Prognose positiv entwickelt bzw. verbessert wird. Die auswirkungen reiner schutzmaßnahmen, die ausschließlich einen<br />

erhalt <strong>des</strong> status quo zum Ziel haben, stellen keine positive auswirkungen <strong>des</strong> Plans dar. Mehrere Regionalplanfestlegungen<br />

können vielfältige positive auswirkungen <strong>zur</strong> folge haben. Positive auswirkungen resultieren entweder<br />

aus der Rücknahme ehemaliger Planfestlegungen (z. B. gebiete <strong>zur</strong> Rohstoffsicherung <strong>des</strong> Regionalplanes 2002) oder<br />

aus neuen Planfestlegungen beispielsweise mit dem Ziel der<br />

• entsiegelung und Rekultivierung von flächen<br />

• entfernung von Barrieren und Zusammenführung von flächen<br />

• Wiederherstellung eines „natürlichen“ grundwasserflurabstan<strong>des</strong><br />

• Wiedervernässung anthropogen meliorierter flächen<br />

• Waldmehrung<br />

• Reduzierung von schadstoffbelastungen<br />

• Reduzierung von Lärmbelastungen<br />

• aufwertung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>.<br />

Messbarkeit: Positive auswirkungen können unmittelbar auf der fläche der Regionalplanfestlegung und auch in einer<br />

angrenzenden Wirkzone auftreten (z. B. aufwertung der Landschaftsbildqualität). art und umfang der positiven<br />

auswirkungen werden ggf. verbal-argumentativ den negativen auswirkungen gegenübergestellt. Die positiven auswirkungen<br />

können – soweit möglich – unterstützend für jeden betroffenen schutzbelang als betroffene fläche in ha<br />

oder km² gemessen werden.<br />

3.2.1.4 Steckbriefe für die bewerteten Schutzbelange<br />

für eine bessere Nachvollziehbarkeit der einzelnen erhebungs- und Bewertungsschritte wurden für jeden schutzbelang<br />

standardisierte Bögen, die so genannten steckbriefe entwickelt (IÖR et al. 2007). Diese haben das Ziel, die relevanten<br />

Informationen für die Bewertung aufzuzeigen (z. B. Datengrundlagen). Jeder schutzbelang wird definiert und<br />

der ihm zugeordnete Zustandsindikator dargestellt. Das Konzept dieser steckbriefe wird im folgenden verwendet<br />

und auf die Belange <strong>des</strong> umweltberichtes für den Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien modifiziert. Die steckbriefe<br />

enthalten auch angaben entsprechend Nummer 2 c, 3 a und 3 b der anlage 2 (zu § 2 absatz 3) <strong>des</strong> sächsLPlg.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Me 1 Schutzgut Mensch – Lärmbelastung im Siedlungsbereich<br />

Definition Schutzbelang<br />

Der schutzbelang umfasst insbesondere von straßenverkehr, Industrie, Rohstoffabbaugebieten und Windenergieanlagen ausgehende<br />

geräusche, die im siedlungsbereich gehört werden können und als störend empfunden werden.<br />

Datengrundlagen<br />

Lan<strong>des</strong>vermessungsamt sachsen (2006): atKIs-DLM25, siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur, M. 1: 25.000. Das erstellungsdatum<br />

der Daten liegt in der Region Oberlausitz-Niederschlesien zwischen 1996 und 2006.<br />

CIR-Biotoptypen- und Landnutzungskartierung, M. 1: 10.000 (Lfug 2000, Befliegung 1992/93).<br />

Datenverfügbarkeit<br />

atKIs-DLM25 - Daten liegen flächendeckend für sachsen vor.<br />

CIR-Kartierung liegt flächendeckend für sachsen vor. eine aktuelle Kartierung war zum Zeitpunkt der erstellung <strong>des</strong> umweltberichtes<br />

noch nicht verfügbar.<br />

es gibt keine Daten zu bestehenden Lärmbelastungen auf regionaler Planungsebene in sachsen. strategische Lärmkartierungen<br />

wurden für die a 4 zwischen Dresden und Bautzen, sowie die stadtgebiete von Radeberg und görlitz vorgenommen<br />

(� http://www.lfug.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/857.asp?url=/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/infosysteme/arcims/website/laerm<br />

(letzter Zugriff am 12. Januar 2009)).<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • Möglicher Überschreitung bzw. erreichung von Immissionsgrenzwerten<br />

durch Lage von siedlungsbereichen in der Wirkzone der ausweisung<br />

Keine Betroffenheit liegt vor bei • Lage von siedlungsbereichen außerhalb der Wirkzone der ausweisung<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz von siedlungsbereichen durch aktive und passive Maßnahmen:<br />

• einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

• Berücksichtigung von Windrichtungen, Relief und bestehenden flächennutzungen bei<br />

der schallausbreitung<br />

• Passiver Lärmschutz durch z. B. Lärmschutzwände, schallschutzfenster<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• Regionale grünzüge und grünzäsuren<br />

• erstellung von Lärmkarten für besonders durch Lärm belastete gebiete gemäß § 47c<br />

BImschg und aufstellen von Lärmaktionsplänen gemäß § 47d BImschg<br />

• Vorausschauende Bauleit- und Verkehrswegeplanung (z. B. schaffung verkehrsberuhigter<br />

gebiete, einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen und Planung angemessener baulicher<br />

schallschutzmaßnahmen)<br />

• Lärmminderung durch verkehrslenkende Maßnahmen<br />

87<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Me 2 Schutzgut Mensch – Schadstoffbelastung im Siedlungsbereich<br />

88<br />

Definition Schutzbelang<br />

INteRNetfassuNg<br />

Immission von schadstoffen in siedlungsbereiche, deren flächennutzung empfindlich gegenüber schadstoffeintrag ist. unter<br />

schadstoffen werden im Rahmen dieses steckbriefs stoffe verstanden, die durch ihre chemische oder physikalische Wirkung in<br />

der Lage sind, Mensch und umwelt zu schädigen sowie geruchs- und staubbelastungen.<br />

Datengrundlagen<br />

Lan<strong>des</strong>vermessungsamt sachsen (2006): atKIs-DLM25, siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur, M. 1: 25.000. Das erstellungsdatum<br />

der Daten liegt in der Region Oberlausitz-Niederschlesien zwischen 1996 und 2006.<br />

CIR-Biotoptypen- und Landnutzungskartierung M. 1: 10.000 (Lfug 2000, Befliegung 1992/93).<br />

Lfug – sächsisches Lan<strong>des</strong>amt für umwelt und geologie (o. a.): emissionskataster und emissions- sowie Immissionskarten für<br />

sachsen.<br />

LIst - gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH (2000): Verkehrsmengenkarte sachsen,<br />

M. 1: 200.000 und Digitales straßennetz sachsen, M. 1: 100.000.<br />

Datenverfügbarkeit<br />

atKIs-DLM25 - Daten liegen flächendeckend für sachsen vor.<br />

CIR-Kartierung liegt flächendeckend für sachsen vor. eine aktuelle Kartierung war zum Zeitpunkt der erstellung <strong>des</strong> umweltberichtes<br />

noch nicht verfügbar.<br />

es gibt keine Daten über schadstoffimmissionen, die explizit für die regionale Planungsebene in sachsen erstellt wurden.<br />

ein Luftreinhalteplan wurde in der Region bisher nur für die stadt görlitz erstellt. Diese Daten sind jedoch für die regionale Maßstabsebene<br />

wenig geeignet.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • Möglicher Überschreitung bzw. erreichung von Immissionsgrenzwerten<br />

durch Lage von siedlungsbereichen in der Wirkzone der ausweisung<br />

Keine Betroffenheit liegt vor bei • Lage von siedlungsbereichen außerhalb der Wirkzone der ausweisung<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen<br />

<strong>zur</strong> Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz von siedlungsgebieten durch:<br />

• einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

• Berücksichtigung von Windrichtungen, Relief und bestehenden flächennutzungen bei<br />

der schadstoffausbreitung<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• Regionale grünzüge und grünzäsuren<br />

• frischluft- und Kaltluftabflussbahnen<br />

Da Daten <strong>zur</strong> Vorbelastung von siedlungsgebieten mit schadstoffen nicht flächendeckend<br />

vorliegen, ist eine Vorhersage künftiger grenzwertüberschreitung für Bereiche mit Datenlücken<br />

mit großer unsicherheit verbunden. In diesen fällen sind auf den nachgeordneten<br />

Planungsebenen bei Bedarf erforderliche Bestandsdaten zu erheben.<br />

auf ebene der Regionalplanung ist eine Prognose, in welchem ausmaß mit schadstoffemissionen<br />

von einer gebietsfestlegung zu rechnen ist, mit großen unsicherheiten behaftet.<br />

Die Überschreitung von grenzwerten ist daher auf ebene der Bauleitplanung und in fachplanungen<br />

zu prüfen. Hier können bei Bedarf entsprechende Immissionsschutzgutachten<br />

angefertigt und alternativenvergleiche angestellt werden. ggf. kann die erstellung eines<br />

Luftreinhalteplans gemäß § 47 BImschg erforderlich werden.<br />

Vermeidung und Minderung von gesundheitlichen Belastungen durch einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen<br />

bei der konkreten anordnung von flächennutzungen.<br />

gezielte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auf ebene der Bauleit- und fachplanung<br />

in form von technischen alternativen und schadstoffspezifischen schutzmaßnahmen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

FFB 1 Schutzgut Fauna, Flora, Biodiversität – Biotoptypen und Lebensräume<br />

Definition Schutzbelang<br />

Der schutzbelang beschreibt die Lebensraumqualität in abhängigkeit von der jeweiligen Biotopausstattung.<br />

Datengrundlagen<br />

selektive Biotoptypenkartierung, 2. Durchgang (Lfug, bis 2003) M. 1: 25.000, wird laufend bis 2010 aktualisiert. Datenbank, aus<br />

der die meisten § 26 Biotope entnommen werden können.<br />

ergänzend die CIR-Biotoptypen- und Landnutzungskartierung M. 1: 10.000 (Lfug 2000, Befliegung 1992/93).<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Daten für ganz sachsen flächendeckend verfügbar.<br />

CIR-Kartierung liegt flächendeckend für sachsen vor. eine aktuelle Kartierung war zum Zeitpunkt der erstellung <strong>des</strong> umweltberichtes<br />

noch nicht verfügbar.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

einstufung der Biotoptypen nach der selektiven Biotoptypenkartierung<br />

Betroffenheit liegt vor bei • Lage innerhalb oder im Wirkbereich eines kartierten Biotoptyps<br />

Keine Betroffenheit liegt vor bei • Kartierter Biotoptyp weder durch Lage innerhalb noch Lage im Wirkbereich<br />

betroffen<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen<br />

<strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong><br />

Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz von Biotoptypen durch:<br />

• einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche.<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• VRg/VBg Natur und Landschaft – arten-/Biotopschutz<br />

• Potenzielles Hochwasserentstehungsgebiet: Maßnahmen <strong>zur</strong> Verringerung <strong>des</strong> Oberflächenabflusses<br />

• strukturierungsbedürftige agrarflur<br />

auf der ebene der Bauleitplanung sollte eine Betrachtung der Biotoptypausprägung erfolgen.<br />

Weiterhin sollte die genaue Lage der Biotoptypen der konkreten anordnung von flächennutzungen<br />

zugrunde gelegt werden.<br />

89<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

FFB 2 Schutzgut Fauna, Flora, Biodiversität – Geschützte Arten<br />

90<br />

Definition Schutzbelang<br />

INteRNetfassuNg<br />

Der Indikator beschreibt das Vorkommen von geschützten arten und im Bestand gefährdeten tier- und Pflanzenarten (z. B.<br />

höhere Pflanzen, Wirbeltiere, Weichtiere, ameisen, Heuschrecken und Libellen).<br />

Datengrundlagen<br />

fledermauskartierung, amphibien-/ Reptilienkartierung, Brutvogelkartierung, säugetier- und florenatlas, Originalmaßstab M.<br />

1 : 25.000 (Lfug und ehem. umweltfachbereiche der Regierungspräsidien)<br />

Kartendarstellung regional bedeutsamer Vogelflugachsen/Zugkorridore, regional bedeutsamer Rastgebiete im Offenland und<br />

wassergebundener Rastplätze, M. 1: 100.000 (Lfug)<br />

Verteilung der Rote Liste-arten auf Messtischblattquadranten. Die Karten sind entsprechend dem utM-gitternetz in ein 50 km<br />

× 50 km-Raster geteilt (Lfug)<br />

Managementpläne (MaP) als fachpläne für NatuRa 2000-gebiete mit Daten der ersterfassung und -bewertung von Lebensraumtypen<br />

<strong>des</strong> anhangs I und arten <strong>des</strong> anhangs II der ffH-Richtlinie sowie von Vogelarten nach der Vogelschutzrichtlinie.<br />

Benennung von erhaltungs- und entwicklungsmaßnahmen (Lfug). Internet-Veröffentlichung <strong>zur</strong> Verfügbarkeit von MaP unter<br />

� http://www.lfug.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/natur-landschaftsschutz_6366.html (letzer Zugriff am<br />

12. Januar 2009).<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Die Verteilung der Rote Liste-arten auf Messtischblattquadranten (50 × 50 km-Raster) kann nur eingeschränkt als Bewertungsgrundlage<br />

dienen. Die in verschiedenen Zeiträumen durchgeführten Kartierungen liegen im Lfug und den ehem. umweltfachbereichen<br />

der Regierungspräsidien vor.<br />

Nicht für alle schützenswerten arten liegen Daten flächendeckend vor. teilweise sind nur lokal oder regional erhebungen erfolgt.<br />

Die angaben geben i. d. R. lediglich auskunft über das Vorkommen von arten pro Messtischblatt, liegen jedoch teilweise<br />

aber auch als einzelnachweise mit genauer Koordinatenangabe in Datenbanken vor. eine aktualität der Daten ist teilweise<br />

fraglich (z. B. amphibienkartierung mit stand 1997).<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor beim Vorhandensein:<br />

• geschützter arten nach anhang II und IV ffH-RL und anhang I VRL<br />

• streng geschützter arten oder besonders geschützter arten gemäß<br />

anlage I Bun<strong>des</strong>artenschutzverordnung<br />

Keine Betroffenheit liegt vor bei • flächen ohne bekannte Vorkommen an geschützten oder gefährdeten<br />

tier- und Pflanzenarten<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz von geschützten arten durch:<br />

• einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

• Berücksichtigung von Windrichtungen in Bezug auf die ausbreitung von Lärm und<br />

schadstoffen<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• VRg/VBg Natur und Landschaft – arten-/Biotopschutz<br />

• strukturierungsbedürftige agrarflur<br />

Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen durch Beachtung der Lebensraumansprüche<br />

geschützter arten bei der konkreten anordnung von flächennutzungen.<br />

gezielte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auf ebene der Bauleitplanung in form<br />

von technischen alternativen und artspezifischen baulichen Maßnahmen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

FFB 3 Schutzgut Fauna, Flora, Biodiversität – Biotopverbund<br />

Definition Schutzbelang<br />

Biotopverbundachsen gewährleisten den Individuenaustausch von arten verschiedener (teil-) Populationen zwischen (teil-)<br />

Lebensräumen, um durch genaustausch, Wiederbesiedlung etc. ein Überleben der arten und Lebensgemeinschaften im natürlichen<br />

Verbreitungsgebiet zu sichern.<br />

Datengrundlagen<br />

Kartographische Darstellung der lan<strong>des</strong>weit bedeutenden Biotopverbundachsen, M. 1: 200.000 (sMI 2003, Karte 7, gebietskulisse<br />

für die ausweisung eines ökologischen Verbundsystems)<br />

Verbundplanung Habitatvernetzung, regionale und lokale untersetzung und Präzisierung der lan<strong>des</strong>weiten Verbundkulisse<br />

sowie <strong>zur</strong> ableitung von Handlungsschwerpunkten für den arten- und Biotopschutz und den Biotopverbund für die Planungsregion<br />

Oberlausitz-Niederschlesien (Plan t – Planungsgruppe Landschaft und umwelt 2006)<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Daten zum Biotopverbund liegen flächendeckend für ganz sachsen vor, sind aber nicht für alle gebiete ausreichend räumlich<br />

und inhaltlich detailliert.<br />

Detaillierte und konkretisierte Daten zu regional bedeutsamen Korridoren und Rastplätzen für Vögel, liegen vor (fachbeitrag<br />

zum Landschaftsrahmenplan). Daten über Zugkorridore für fledermäuse liegen nur fragmentarisch vor und sind für eine ausreichende<br />

umweltprüfung bisher nicht geeignet. für die Region Oberlausitz-Niederschlesien liegen die Daten der Verbundplanung<br />

– Habitatvernetzung vor (Pl a n t 2006).<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor beim • Räumlichen und funktionalen Bezug zu einer Biotopverbundfläche<br />

Keine Betroffenheit liegt vor bei • Keinem räumlichen und funktionalen Bezug zu einer Biotopverbundfläche<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz <strong>des</strong> Biotopverbunds durch:<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

• Beachtung von Restflächenanteilen und schnittlängen<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• festlegung von VRg/VBg Natur und Landschaft (arten- und Biotopschutz)<br />

• sonstige einbeziehung von ausweisungen in das ökologische Verbundsystem<br />

• Prüfung und Bewertung lokaler Biotopverbundachsen und -elemente<br />

• Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen durch Beachtung der Biotopverbundfunktion<br />

bei der konkreten anordnung von flächennutzungen.<br />

• Vermeidung und Minderung negativer auswirkungen auf den Biotopverbund durch<br />

technische und artspezifische bauliche Maßnahmen.<br />

91<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

FFB 4 Schutzgut Fauna, Flora, Biodiversität – Schutzgebiete (NSG, NP, BR)<br />

92<br />

Definition Schutzbelang<br />

schutzgebiete nach den §§ 16-18 <strong>des</strong> sächsischen Naturschutzgesetzes (sächsNatschg).<br />

Datengrundlagen<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lfug – sächsisches Lan<strong>des</strong>amt für umwelt und geologie (2004 bis 2006): Digitale schutzgebietsgrenzen und sachdaten zu<br />

schutzgebieten. Internet-Veröffentlichung unter � http://www.lfug.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/naturlandschaftsschutz_436.html<br />

(letzer Zugriff am 12. Januar 2009).<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Die Daten sind flächendeckend und aktuell für sachsen in verschiedenen gIs-formaten verfügbar.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • Lage innerhalb oder im Wirkbereich eines Naturschutzgebietes oder<br />

<strong>des</strong> Biosphärenreservates<br />

Keine Betroffenheit liegt vor, wenn • Naturschutzgebiet oder Biosphärenreservat weder durch Lage innerhalb<br />

noch Lage im Wirkbereich betroffen<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz von schutzgebieten durch:<br />

• einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• VRg/VBg Natur und Landschaft – arten-/Biotopschutz<br />

• Naturnahe fließgewässerabschnitte<br />

eine genaue Bestimmung von einzuhaltenden Min<strong>des</strong>tabständen geplanter flächennutzungen<br />

und ggf. von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sollte auf ebene der Bauleitplanung<br />

erfolgen bzw. ist im Rahmen der projektbezogenen Zulassung festzulegen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

FFB 5 Schutzgut Fauna, Flora, Biodiversität – FFH-/SPA-Gebiete<br />

Definition Schutzbelang<br />

Nach der ffH-Richtlinie 92/43/eWg (ffH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie 79/409/eWg (VRL) unter schutz gestellte gebiete:<br />

flora-fauna-Habitat gebiete (ffH-gebiete) und special Protection areas (sPa-gebiete).<br />

Datengrundlagen<br />

Lfug – sächsisches Lan<strong>des</strong>amt für umwelt und geologie (2004 bis 2006): Digitale schutzgebietsgrenzen und sachdaten zu<br />

schutzgebieten. Internet-Veröffentlichung unter � http://www.lfug.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/naturlandschaftsschutz_436.html<br />

(letzer Zugriff am 12. Januar 2009).<br />

Lfug – sächsisches Lan<strong>des</strong>amt für umwelt und geologie (2007): Managementpläne (MaP) als fachpläne für NatuRa 2000-gebiete<br />

mit Daten der ersterfassung und -bewertung von Lebensraumtypen <strong>des</strong> anhangs I und arten <strong>des</strong> anhangs II der ffH-<br />

Richtlinie sowie von Vogelarten nach der Vogelschutzrichtlinie. Benennung von erhaltungs- und entwicklungsmaßnahmen<br />

(Lfug). Internet-Veröffentlichung <strong>zur</strong> Verfügbarkeit von MaP unter � http://www.lfug.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/<br />

lfug-internet/natur-landschaftsschutz_6366.html (letzer Zugriff am 12. Januar 2009).<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Die Daten <strong>zur</strong> gebietsabgrenzung sind flächendeckend und aktuell für sachsen in verschiedenen gIs-formaten verfügbar. Mit<br />

stand Mai 2008 lagen für 66 ffH-gebiete 33 Managementpläne vor, davon waren 31 Pläne bestätigt. für sPa-gebiete liegen<br />

bisher keine Managementpläne vor. Daher ist in Bezug auf die ersterfassung von arten bisher keine Vollständigkeit gegeben.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei* • Lage innerhalb oder im Wirkbereich eines Natura 2000-gebietes<br />

Keine Betroffenheit liegt vor, wenn • Natura 2000-gebiet weder durch Lage innerhalb noch Lage im Wirkbereich<br />

betroffen<br />

* Besonderheit: Die ffH-/sPa-erheblichkeitsabschätzung ist in der umweltprüfung integriert, stellt jedoch einen gesonderten<br />

teil <strong>des</strong> umweltberichtes dar. sofern an dieser stelle von Betroffenheit gesprochen wird, ist damit keinesfalls die Möglichkeit<br />

einer erheblichen Beeinträchtigung verbunden. Betroffenheit bedeutet hier, dass das Ziel bzw. der grundsatz in der erheblichkeitsabschätzung<br />

geprüft wurde.<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz von Natura 2000-gebieten:<br />

• einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• VRg/VBg Natur und Landschaft – arten-/Biotopschutz<br />

• Ziel 4.3.5 <strong>des</strong> Regionalplanes<br />

Detaillierte erheblichkeitsabschätzung bzw. Verträglichkeitsprüfung von Vorhaben oder<br />

Vorhabensabschnitten auf ebene der Bauleitplanung, der nachgeordneten fachplanungen<br />

und der Projektebene.<br />

93<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Bo 1 Schutzgut Boden – Natürliche Ertragsfähigkeit<br />

94<br />

Definition Schutzbelang<br />

INteRNetfassuNg<br />

Die natürliche ertragsfähigkeit <strong>des</strong> Bodens in seiner funktion für höhere Pflanzen ist grundlage der Biomasseproduktion. Die<br />

Bewertung der natürlichen ertragsfähigkeit erfolgt anhand der acker- bzw. grünlandzahl.<br />

Datengrundlagen<br />

Bodenfunktion „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“ – bewertet gemäß Bewertungsinstrument Boden (sMuL 2005a). Datenquelle:<br />

BK konz - Bodenkonzeptkarte im Maßstab 1: 25.000 (Lfug 2004a).<br />

Datenverfügbarkeit<br />

flächendeckend verfügbar, stand: 2002/2004 (erstellt auf grundlage älterer Bodenkartierungen)<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • sehr hoher, hoher oder mittlerer fruchtbarkeitsstufe (f-stufe) der natürlichen<br />

ertragsfähigkeit (acker- und grünlandzahl > 70, 51-70 bzw.<br />

36-50)<br />

Keine Betroffenheit liegt vor bei • geringer oder sehr geringer fruchtbarkeitsstufe (f-stufe) der natürlichen<br />

ertragsfähigkeit (acker- und grünlandzahl < 35)<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz von Böden mit hoher ertragsfähigkeit durch:<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• festlegung regional bedeutsamer flächen für die landwirtschaftliche Produktion als VRg/<br />

VBg Landwirtschaft<br />

• festlegung von flächen als „strukturierungsbedürftige agrarflur“<br />

Die konkrete Bestimmung von Bereichen für die intensive oder extensive landwirtschaftliche<br />

Nutzung oder die umnutzung bestimmter grenzertragsböden in gebieten ansonsten<br />

sehr ertragreicher Böden kann auf ebene der Ländlichen Neuordnung oder im Rahmen der<br />

interkommunalen Kompensationsmaßnahmenplanung erfolgen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Bo 2 Schutzgut Boden – Speicher-/Reglerfunktion<br />

Definition Schutzbelang<br />

unter filter und Puffer für schadstoffe wird die fähigkeit <strong>des</strong> Bodens verstanden, gelöste oder suspendierte stoffe von ihrem<br />

transportmittel zu trennen. Die fähigkeit kann aus mechanischen oder physikalisch-chemischen filtereigenschaften abgeleitet<br />

werden.<br />

Datengrundlagen<br />

Bodenfunktion „filter und Puffer für schadstoffe“ – bewertet gemäß Bewertungsinstrument Boden (sMuL 2005a). Datenquelle:<br />

BK konz - Bodenkonzeptkarte im Maßstab 1: 25.000 (Lfug 2004a).<br />

Datenverfügbarkeit<br />

flächendeckend verfügbar, stand: 2002/2004 (erstellt auf grundlage älterer Bodenkartierungen)<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Die speicher-/Reglerfunktion ist gemäß dem Bodenbewertungsinstrument sachsen (sMuL 2005) in fünf Wertstufen unterteilt.<br />

Jede Wertstufe entspricht einer Pufferstufe (P-stufe).<br />

Betroffenheit liegt vor bei • sehr hoher, hoher oder mittlerer speicher- und Reglerfunktion<br />

Keine Betroffenheit liegt vor bei • geringer oder sehr geringer speicher- und Reglerfunktion<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz der speicher-/Reglerfunktion von Böden durch:<br />

• VRg/VBg trinkwasser (Vermeidung schadstoffeintrag, Versiegelung)<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche der regionalplanerischen festlegung<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• Potenzielles Hochwasserentstehungsgebiet: Maßnahmen <strong>zur</strong> Verringerung <strong>des</strong> Oberflächenabflusses<br />

• VRg/VBg trinkwasser<br />

eine genaue Beschreibung und Bewertung der filter- und Puffereigenschaften eines Bodens<br />

kann vor allem auf Projektebene auf grundlage eines Bodengutachtens erfolgen. Darauf<br />

aufbauend lassen sich negative auswirkungen konkretisieren und ggf. ausgleichs- und ersatzmaßnahmen<br />

bestimmen.<br />

95<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Bo 3 Schutzgut Boden – Biotische Lebensraumfunktion<br />

96<br />

Definition Schutzbelang<br />

INteRNetfassuNg<br />

Die funktion <strong>des</strong> Bodens, Bodenorganismen Lebensraum zu bieten, Pflanzen als Wurzelraum, <strong>zur</strong> Verankerung sowie <strong>zur</strong> Versorgung<br />

mit Wasser, Nährstoffen, Luft und Wärme zu dienen.<br />

Datengrundlagen<br />

Bodenfunktion „Böden mit besonderen standorteigenschaften“ – bewertet gemäß Bodenbewertungsinstrument (sMuL<br />

2005a). Datenquelle: BK konz – Bodenkonzeptkarte, M. 1: 25.000 (Lfug 2004a).<br />

Datenverfügbarkeit<br />

flächendeckend verfügbar, stand: 2002/2004 (erstellt auf grundlage älterer Bodenkartierungen).<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

standortstufe (standortst) V der Bodenkonzeptkarte, die feuchte, trockene und nährstoffarme sonderstandorte ausweist<br />

Betroffenheit liegt vor bei • Böden mit extrem nassen, trockenen oder nährstoffarmen standorteigenschaften:<br />

Böden der standortstufe (standortst) V<br />

Keine Betroffenheit liegt vor bei • Böden, denen nicht die standortstufe V zugeordnet ist oder bei bereits<br />

versiegelten und anderweitig in anspruch genommenen Böden<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz der Lebensraumfunktion von Böden durch Vermeidung, Verminderung der<br />

flächeninanspruchnahme und von schadstoffimmissionen:<br />

• VRg/VBg trinkwasserversorgung (Vermeidung schadstoffeintrag)<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• Regionale grünzüge<br />

Die ermittlung, Bewertung und ausweisung kleinräumiger sonderstandorte mit besonderen<br />

standorteigenschaften <strong>des</strong> Bodens kann auf ebene der kommunalen Landschaftsplanung<br />

oder der fachplanung erfolgen. Darauf aufbauend können geeignete schutz-, Pflege- und<br />

entwicklungsmaßnahmen ausgewiesen werden.<br />

Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen durch Beachtung besonderer standorteigenschaften<br />

bei der konkreten anordnung von flächennutzungen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Bo 4 Schutzgut Boden – Erodierbarkeit<br />

Definition Schutzbelang<br />

Die erodierbarkeit bzw. der erosionswiderstand <strong>des</strong> Bodens bestimmt die Verlagerung von Bodenmaterial an der Bodenoberfläche<br />

durch Wasser, Wind oder schwerkraft. sie wird beeinflusst von der Bodenart, dem gehalt an organischer substanz und<br />

der Bodenform.<br />

Datengrundlagen<br />

Bodenfunktion „Böden mit besonderen standorteigenschaften“ – bewertet gemäß Bodenbewertungsinstrument (sMuL<br />

2005a). angaben <strong>zur</strong> Wassererosionsgefährdung efW. Datenquelle: BK konz – Bodenkonzeptkarte, M. 1: 25.000 (Lfug 2004a).<br />

Bodenfunktion „Böden mit besonderen standorteigenschaften“ – bewertet gemäß Bodenbewertungsinstrument (sMuL<br />

2005a). angaben <strong>zur</strong> Winderosionsgefährdung efa. Datenquelle: BK konz – Bodenkonzeptkarte, M. 1: 25.000 (Lfug 2004a).<br />

Die Daten liegen flächendeckend für die Planungsregion vor.<br />

• efW (erosionsgefährdung durch Wasser) in 5 stufen<br />

• efa (erosionsgefährdung durch Wind) in 5 stufen<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • efa-/efW-stufen 5, 4 oder 3 (sehr hoch, hoch, mittel)<br />

Keine Betroffenheit liegt vor bei • efa-/efW-stufen 2 (gering) oder 1 (sehr gering)<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Reduzierung der erosionsgefährdung durch flächennutzungsänderung:<br />

• erosionsschutzpflanzungen<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• strukturierungsbedürftige agrarflur<br />

• gebiet mit hoher Wassererosionsrate<br />

• gebiet mit potenziell großer erosionsgefährdung durch Wasser<br />

• gebiet mit potenziell großer erosionsgefährdung durch Wind<br />

• gebiet mit besonderen anforderungen an den Wasserrückhalt<br />

Beratung von Landbewirtschaftern, auflagen für die Nutzung bzw. Bewirtschaftung im Rahmen<br />

von fördermittelbereitstellungen, detaillierte Planung von erosionsschutzpflanzungen,<br />

gestaltung von ackerschlägen, umwandlung von ackerland in grünland oder Wald im Rahmen<br />

der Ländlichen Neuordnung<br />

97<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Bo 5 Schutzgut Boden – Schadstoffbelastung, Altlasten<br />

98<br />

Definition Schutzbelang<br />

INteRNetfassuNg<br />

Der Zustandsindikator kennzeichnet schadstoffbelastete Böden und altablagerungen bzw. altstandorte (Kontamination durch<br />

Mineralöl, industrielle stäube und gase, schadstoffe aus Landwirtschaft etc.), von denen eine gefährdung für die umwelt, insbesondere<br />

für die menschliche gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist.<br />

Datengrundlagen<br />

Lfug – sächsisches Lan<strong>des</strong>amt für umwelt und geologie (2005b): saLKa – sächsisches altlastenkataster, Punktdaten.<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Die saLKa-Daten sind als Punktdaten für ganz sachsen verfügbar. altlasten-Daten mit flächenbezug wurden vom ehem. Regierungspräsidium<br />

Dresden, außenstelle Bautzen, nicht bereitgestellt.<br />

Häufig liegen zu den saLKa-Daten keine konkreten angaben zum Handlungsbedarf vor.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Die Bewertung wurde nach dem im sächsischen altlastenkataster (vgl. Lfug 2004, s. 12) definierten Handlungsbedarf vorgenommen.<br />

Der Bearbeitungsstand der flächen wird entsprechend den stufen der altlastenbearbeitung dokumentiert. entscheidend<br />

für die weitere Bearbeitungsweise der fläche ist die festlegung <strong>des</strong> Handlungsbedarfes a bis e.<br />

Betroffenheit liegt vor bei • altlasten mit Handlungsbedarf gemäß Klasse e: Weiterbearbeitung<br />

(untersuchungs- bzw. sanierungsbedarf) C: Überwachung und<br />

B: Belassen im altlastenkataster; bei derzeitiger Nutzung vorläufig kein<br />

Handlungsbedarf<br />

Keine Betroffenheit liegt vor bei • keine altlast oder altlasten mit Handlungsbedarf gemäß Klasse a: ausscheiden<br />

(archivieren)<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Reduzierung der schadstoffbelastung durch altlasten durch:<br />

• einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen<br />

• anlage von schutzpflanzungen<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• ausweisung von regional bedeutsamen grundwassersanierungsgebieten i. V. m. Ziel<br />

4.1.1.7<br />

• Ziele 4.1.1.8 und 4.1.1.9<br />

auf den nachfolgenden Planungsebenen werden bei baulicher oder sonstiger Nutzung<br />

dieser flächen Vorgaben hinsichtlich der Nutzungsfähigkeit oder sanierungspflichten gegeben.<br />

Damit soll eine gefährdung der menschlichen gesundheit weitgehend ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Bo 6 Schutzgut Boden – Unversiegelte Fläche<br />

Definition Schutzbelang<br />

Der schutzbelang ist grundlegende Voraussetzung dafür, dass der Boden wichtige funktionen im Naturhaushalt erfüllen kann<br />

(schutzbelange Bo 1 bis Bo 3). Bodenversiegelung führt zu Verlust oder Minderung dieser funktionen, wie ertragsfunktion,<br />

speicher- und Reglerfunktion oder Lebensraumfunktion. als Ziel sind daher der erhalt von unversiegelten flächen sowie ein<br />

sparsamer flächenverbrauch und die Wiedernutzung von Brachflächen anzustreben.<br />

Datengrundlagen<br />

Bodenversiegelung sachsen, Bodenauflösung 5 m × 5 m, empfohlener Darstellungsmaßstab 1: 50.000, Darstellung in 4 Versieglungsklassen.<br />

Die Daten wurden aus den IRs-1C-satellitenbilddaten (aufnahmen aus den Jahren 2000/2001) abgeleitet (Lfug<br />

2004d).<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Datengrundlagen zum Versiegelungsgrad liegen flächendeckend vor.<br />

Derzeit sind keine flächendeckenden Karten oder Katasterinformationen zu Brachflächen in der Region Oberlausitz-Niederschlesien<br />

vorhanden.<br />

Daten über Brachflächen sind nur punktuell bzw. nicht aufbereitet verfügbar. Künftig könnte ein Brachflächenkataster aufgebaut<br />

werden (in einigen Regionen und Kommunen sachsens bereits erstellt), um die Neuversiegelung zu reduzieren und die<br />

flächeninanspruchnahme auf bereits vorbelastete standorte zu lenken.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • flächen, die in der Versiegelungsklasse 0-25 % enthalten sind.<br />

Keine Betroffenheit liegt vor bei • flächen, die in den Versiegelungsklassen 26-50 %, 51-75 %, 76-100 %<br />

enthalten sind<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz unversiegelter fläche vor Versiegelung:<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

• entsiegelung als ausgleichsmaßnahme<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• Regionale grünzüge<br />

• Ziele 3.1.2, 4.1.1.9<br />

• gezielte Nutzung von Brachflächen<br />

• Nutzung teilversiegelnder (wasserdurchlässiger) Beläge anstelle von Vollversiegelung<br />

• entsiegelung und Rekultivierung der oberen Bodenschichten<br />

99<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gw 1 Schutzgut Grundwasser – Grundwasserneubildung<br />

100<br />

Definition Schutzbelang<br />

INteRNetfassuNg<br />

Der schutzbelang grundwasserneubildung beinhaltet das „Leistungsvermögen <strong>des</strong> Landschaftshaushaltes, aufgrund Vegetationsstruktur,<br />

klimatischer gegebenheiten sowie durchlässiger Deckschichten und Relief grundwasser-Vorkommen zu regenerieren“<br />

(Marks et al. 1995, s. 35).<br />

Datengrundlagen<br />

Lfug (2006a): Wasserhaushaltsberechnung mit geOfeM-2004. ermittlung der grundwasserneubildung für die Region Oberlausitz-Niederschlesien<br />

mit Berechnungseinheiten von 500 m × 500 m. Dresden.<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Berechnungsgrundlage für das 500 m × 500 m Raster sind relativ kleinmaßstäbige grundlagendaten der HÜK 200 und BÜK 200.<br />

Im Bereich der tage-/Bergbaue sind die mit geOfeM-2004 berechneten grundwasserneubildungsraten nicht aussagekräftig,<br />

da für diese Bereiche keine aktuellen Daten zum grundwasserstand in die Berechnung einbezogen wurden.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • grundwasserneubildungsrate > 200 mm/a oder 101 – 200 mm/a<br />

Keine Betroffenheit liegt vor bei • grundwasserneubildungsrate


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gw 2 Schutzgut Grundwasser – Geschütztheit gegenüber Schadstoffeintrag<br />

Definition Schutzbelang<br />

schutz <strong>des</strong> grundwasserkörpers vor schadstoffen durch Mächtigkeit der Überdeckung und undurchlässige oder gut filternde<br />

bzw. puffernde Deckschichten. Der abstand zwischen erdoberfläche und grundwasseroberfläche bzw. grundwasserdruckfläche<br />

(Oberfläche gespannter grundwässer) beeinflusst die empfindlichkeit <strong>des</strong> grundwasserhaushaltes gegenüber<br />

schadstoffeinträgen.<br />

Datengrundlagen<br />

Lfug (2005c): Karte „schutzpotenzial der grundwasserüberdeckung“ im Maßstab 1 : 200.000, Kategorisierung gemäß den anforderungen<br />

der Wasserrahmenrichtlinie – erstmalige Beschreibung.<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Karte „schutzpotenzial der grundwasserüberdeckung“ mit überblicksartiger Bewertung <strong>des</strong> schutzpotenzials nach empirischem<br />

Verfahren. sie beschreibt flächenhaft den potenziellen schutz vor grundwassergefährdung durch eindringen von<br />

schadstoffen von der erdoberfläche durch den Boden bis <strong>zur</strong> grundwasseroberfläche.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

schutzpotenzial der grundwasserüberdeckung bewertet nach Mächtigkeit der Überdeckung und ausbildung der Deckschichten<br />

in 3 Klassen (günstig, mittel, ungünstig)<br />

Betroffenheit liegt vor bei • günstigem, mittlerem schutzpotenzial<br />

Keine Betroffenheit liegt vor bei • ungünstigem schutzpotenzial<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

schutz der grundwasserüberdeckung durch:<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

• Reduzierung der abbautiefe bei Rohstoffabbau<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• festlegung von VRg/VBg Wald und Waldmehrung<br />

• Regionale grünzüge<br />

Beschränkung von Menge und art beim einbau von fremdmassen im Rahmen der Wiedernutzbarmachung<br />

von abbauflächen.<br />

101<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gw 3 Schutzgut Grundwasser – Grundwasserflurabstand<br />

102<br />

Definition Schutzbelang<br />

INteRNetfassuNg<br />

Der grundwasserflurabstand ist der abstand zwischen der geländeoberfläche und der grundwasseroberfläche. er beeinflusst<br />

die empfindlichkeit <strong>des</strong> grundwasserhaushaltes und der von ihm abhängigen Ökosysteme. gebiete mit grundwasserflurabständen<br />

2 m grundwasserabhängig (z. B. feuchtgehölze und<br />

sumpfwälder). Der natürliche grundwasserflurabstand ist nicht konstant, sondern ändert sich ständig. ursache hierfür sind<br />

natürliche jahreszeitliche schwankungen <strong>des</strong> grundwasserspiegels und langfristige schwankungen der Jahresmittelwerte.<br />

Datengrundlagen<br />

BK konz - Bodenkonzeptkarte im Maßstab 1: 25.000 (Lfug 2004a) - angaben zum Mittleren grundwasserstand<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Bodendaten sind für ganz sachsen flächendeckend verfügbar, stand: 2002/2004 (erstellt auf grundlage älterer Bodenkartierungen).<br />

Die konkreten flächendaten zum grundwasserflurabstand sind jedoch häufig mit einem größeren schwankungsbereich<br />

angegeben (z. B. 1-3 m, 2-6 m), was eine Zuordnung erschwert.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • Mittlerem grundwasserflurabstand in den Klassen „1 m”, „1-3 m”, „2 m”,<br />

„2-3 m”, „2-5 m”, „2-6 m” oder „2-8 m”<br />

Keine Betroffenheit liegt vor bei • Mittlerem grundwasserflurabstand außerhalb der o. g. Klassen<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz von flächen mit geringem gW-flurabstand vor flächeninanspruchnahme<br />

oder grundwasserstandsänderung:<br />

• einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen<br />

• Reduzierung der grundwasserstandsänderung bei Wasserhaltung<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten (VRg/VBg) für arten und Biotopschutz<br />

• Regionale grünzüge<br />

Lokale, kleinräumige Bereiche mit hoch anstehendem grundwasser sind zu ermitteln, zu<br />

schützen, zu pflegen und zu entwickeln.<br />

Die konkreten Zusammenhänge zwischen mittlerem Wasserstand in fließ- und stillgewässern,<br />

mittlerem grundwasserstand und grundwasserabhängigen feuchtbiotopen sollen untersucht,<br />

bewertet und der lokalen entwicklungskonzeption zugrunde gelegt werden.<br />

Hydrologische gutachten im Rahmen von Bergbauplanungen und grundwassernutzungen<br />

sollen einfluss auf grundwasserflurabstand ermitteln und bewerten.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Gw 4<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Schutzgut Grundwasser – Trinkwasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete<br />

Definition Schutzbelang<br />

trinkwasserschutzgebiete dienen dem schutz <strong>des</strong> trinkwassers vor schadstoffeintrag und sonstigen Beeinträchtigungen. für<br />

sie können bestimmte einschränkungen und Verbote gelten (vgl. § 48 absatz 3 bis 5 sächsWg).<br />

In trinkwasserschutzgebieten (tWsg) für grundwasserfassungen und talsperren unterscheidet man die schutzzonen I, II und<br />

III, wobei eine weitere unterteilung der schutzzone II bei talsperren bzw. der schutzzone III bei grundwasserfassungen in die<br />

Zonen a und B möglich ist.<br />

Heilquellenschutzgebiete dienen dem schutz von staatlich anerkannten Heilquellen (vgl. § 46 absatz 2 und 3 sächsWg). staatlich<br />

anerkannte Heilquellen sind Wasservorkommen, die geeignet sind, Heilzwecken zu dienen und deren erschließung oder<br />

erhaltung aus gründen <strong>des</strong> Wohls der allgemeinheit geboten ist (§ 46 absatz 1 und 2 sächsWg). Heilquellenschutzgebiete sind<br />

bisher in der Region nicht vorhanden.<br />

Digitale Daten zu trinkwasserschutzgebieten<br />

Datengrundlagen<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Daten zu festgesetzten Wasserschutzgebieten (schutzzonen I, II, II a, II B, III, III a, III B):<br />

• trinkwasserschutzgebiete für grundwasserfassungen, fließgewässer und talsperren sowie<br />

• Heilquellenschutzgebiete<br />

liegen flächendeckend im Maßstab 1: 25.000 (teilweise 1: 10.000) vor. Der jeweils aktuelle stand der Daten über Wasserschutzgebiete<br />

wird seit 1. august 2008 von den Landkreisen vorgehalten.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • schutzzonen I, II und III der tWsg und Heilquellenschutzgebiete<br />

keine Betroffenheit liegt vor bei • gebiete oder Quellen ohne schutz nach den §§ 46 oder 48 sächsWg<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz von tWsg vor flächeninanspruchnahme, schadstoffimmissionen oder<br />

grundwasserstandsänderung:<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• ausweisung von VRg/VBg trinkwasser<br />

• Regionale grünzüge<br />

• Ziel 4.1.1.8, 1. anstrich<br />

Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen durch Beachtung der trinkwasser-<br />

und Heilquellenschutzgebiete bei der konkreten anordnung von flächennutzungen.<br />

103<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Ow 1 Schutzgut Oberflächengewässer – Strukturgüte der Fließgewässer<br />

104<br />

Definition Schutzbelang<br />

Die strukturgüte gibt auskunft über die morphologische Beschaffenheit und Naturnähe eines fließgewässers.<br />

Datengrundlagen<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lfug (2001): gewässerstrukturkarte 2001, M. 1: 400.000 (stand November 2000). Die Länge der bewerteten gewässerabschnitte<br />

beträgt 1 km.<br />

Datenverfügbarkeit<br />

für die größeren fließgewässer sind durchgehend digitale Daten der gewässerstrukturkarte vorhanden.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

fließgewässerabschnitte von jeweils 1 km Länge wurden hinsichtlich der oben genannten Parameter gemäß der Kartieranleitung<br />

der LaWa bewertet. Die im ergebnis 7-stufige Bewertung wurde als grundlage für die umweltprüfung verwendet.<br />

Betroffenheit liegt vor bei • fließgewässerabschnitten der strukturklasse 1 (unverändert), 2 (gering<br />

verändert), 3 (mäßig verändert) und 4 (deutlich verändert)<br />

keine Betroffenheit liegt vor bei • fließgewässerabschnitten der strukturklasse 5, 6 und 7 (stark verändert,<br />

sehr stark verändert und vollständig verändert)<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz der gewässerstrukturgüte vor flächeninanspruchnahme, -nutzungsänderung<br />

und Zerschneidung durch:<br />

• einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• sanierungsbedürftiges oberirdisches gewässer: Verbesserung der strukturgüte (Ziel<br />

4.1.1.4)<br />

• Ziel 4.1.1.3<br />

auswirkungen auf fließgewässer 2. Ordnung werden i. d. R. auf kommunaler ebene erfasst,<br />

bewertet und vermieden oder kompensiert.<br />

technische alternativen <strong>zur</strong> Vermeidung und Minderung der Barrierewirkung von gewässerquerungen<br />

sind auf nachgeordneter ebene relevant.<br />

für die kleineren fließgewässer liegen ggf. abschnittsweise auf den unteren Planungsebenen<br />

Daten vor. für diese muss die Prüfung der auswirkungen auf nachgeordneter Planungsebene<br />

erfolgen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Ow 2<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Schutzgut Oberflächengewässer – Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume<br />

Definition Schutzbelang<br />

Überschwemmungsgebiete dienen dem Durchfluss und Rückhalt von Hochwasser. als Überschwemmungsgebiete gelten Räume<br />

zwischen ufer und Deich, Hochwasserschutzräume von talsperren und Rückhaltebecken, flutungspolder sowie durch die<br />

Wasserbehörde per Rechtsverordnung festgesetzte gebiete, die min<strong>des</strong>tens einmal in einhundert Jahren überflutet werden.<br />

In Überschwemmungsgebieten sind mehrere Handlungen untersagt (z. B. die errichtung oder wesentliche Änderung von baulichen<br />

anlagen, vgl. § 100 absatz 2 sächsWg).<br />

Retentionsräume haben die funktion, aufgrund der Vegetationsstruktur, Boden- und Reliefbedingungen Oberflächenwasser<br />

<strong>zur</strong>ückzuhalten, den Direktabfluss zu verringern und zu ausgeglichenen abflussverhältnissen beizutragen.<br />

Datengrundlagen<br />

LtV – Lan<strong>des</strong>talsperrenverwaltung (2006): Hochwasserschutzkonzepte für gewässer 1. Ordnung<br />

Lfug (2005d): gefahrenhinweiskarte<br />

fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan (2007): Darstellung naturnaher fließgewässerabschnitte<br />

Daten liegen flächendeckend vor.<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • Überschwemmungsgebieten, naturnahen fließgewässerabschnitten<br />

keine Betroffenheit liegt vor bei • gebieten außerhalb der Überschwemmungsgebiete und nicht naturnahen<br />

fließgewässerabschnitten<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz von Retentionsräumen und fließgewässerabschnitten durch:<br />

• einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

Plandarstellungen, die <strong>zur</strong> sicherung/erhöhung <strong>des</strong> Retentionsvermögens in der gesamtfläche<br />

der Überschwemmungsgebiete führen:<br />

• ausweisung von VRg/VBg Überschwemmungsbereich und Deichrückverlegungen<br />

• Ziel 4.1.1.2 (festlegung von sanierungsbedürftigen Bereichen der Landschaft bezogen<br />

auf Wassererosion/Hochwasserentstehung)<br />

• Ziel 4.1.2.2, 4.1.2.3 (festlegung von Bereichen der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen<br />

bezogen auf Hochwasserentstehung)<br />

• Ziele 4.5.2 und 4.5.4, grundsatz 4.5.3 (Nutzungsbeschränkungen in Überschwemmungsbereichen)<br />

Die Prüfung der konkreten umweltauswirkungen auf den schutzbelang sind auf ebene<br />

nachgeordneter fachplanungen zu leisten (z. B. Brückenbauwerksdimensionierung).<br />

ebenso sind die konkreten steuerungs- und Nutzungsmodelle von Hochwasserrückhalteund<br />

speicherbecken und deren umweltauswirkungen auf nachgeordneter ebene unter<br />

frühzeitiger einbeziehung der flächennutzer zu planen.<br />

105<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Ow 3 Schutzgut Oberflächengewässer – Wasserqualität<br />

106<br />

Definition Schutzbelang<br />

INteRNetfassuNg<br />

Die biologische und chemische Wasserqualität ist Indikator für den ökologischen Zustand eines aquatischen Lebensraums.<br />

Datengrundlagen<br />

Lfug (2004e): Karte der gewässergüteklassen. Darstellungsmaßstab in der gedruckten form 1: 200.000.<br />

Daten liegen flächendeckend vor.<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

gewässergüte ermittelt auf Basis <strong>des</strong> saprobiensystems in 7 Wertstufen, zugeordnet zu 3 Wertstufen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • gewässergüteklassen<br />

keine Betroffenheit liegt vor bei • gewässergüteklassen<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

I unbelastet bis sehr gering belastet (oligosaprob)<br />

I-II gering belastet (oligo­ bis betamesosaprob)<br />

II mäßig belastet (betamesosaprob)<br />

II-III kritisch belastet (betameso­ bis alphamesosaprob)<br />

III stark verschmutzt (alphamesosaprob)<br />

III-IV sehr stark verschmutzt (alphmeso­ bis polysaprob)<br />

IV übermäßig verschmutzt (polysparob)<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz von fließgewässern vor schadstoffimmissionen:<br />

• einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen, anlage von Pufferstreifen beidseits der fließgewässer<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• Ziel 4.1.1.5 (sanierungsbedürftige standgewässer)<br />

eine genaue Bestimmung von einzuhaltenden Min<strong>des</strong>tabständen geplanter flächennutzungen<br />

und ggf. von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (z. B. Lage und ausgestaltung<br />

von Pufferstreifen) sollte auf ebene der Bauleitplanung erfolgen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Ow 4 Schutzgut Oberflächengewässer – Durchgängigkeit der Fließgewässer<br />

Definition Schutzbelang<br />

Der schutzbelang dient der Bewertung der ökologischen Durchgängigkeit von fließgewässerabschnitten für fische, amphibien<br />

und andere Wasserorganismen in abhängigkeit von baulichen eingriffen wie Wehre, abstürze und Kraftwerke. In die Bewertung<br />

der abschnitte fließen auch Prioritäten <strong>zur</strong> erhaltung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit ein.<br />

Datengrundlagen<br />

sMuL – sächsisches staatsministerium für umwelt und Landwirtschaft (2002): Programm <strong>zur</strong> Wiederherstellung der Durchgängigkeit<br />

sächsischer fließgewässer – gewässerdurchgängigkeitsprogramm sachsen<br />

Lfug – sächsisches Lan<strong>des</strong>amt für umwelt und geologie (2004c): Wiederherstellung und sicherung der Durchgängigkeit sächsischer<br />

fließgewässer – gewässerauswahl und Priorisierung. M. 1: 600.000<br />

Lfug – sächsisches Lan<strong>des</strong>amt für umwelt und geologie (2005a): Karte <strong>zur</strong> gewässerauswahl mit Priorität <strong>zur</strong> Herstellung der<br />

Durchgängigkeit (gIs-Daten, Internet-Veröffentlichung unter � http://www.lfug.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfuginternet/wasser_18383.html<br />

(letzer Zugriff am 12. Januar 2009))<br />

Lfug – sächsisches Lan<strong>des</strong>amt für umwelt und geologie (2006b): Karte mit Wasserkraftanlagen (sachsen), Wasserkraftanlagen<br />

<strong>zur</strong> elektroenergieerzeugung (gIs-Daten, Internet-Veröffentlichung unter � http://www.lfug.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/<br />

lfug/lfug-internet/wasser_18385.html (letzer Zugriff am 12. Januar 2009))<br />

sächsische Lan<strong>des</strong>anstalt für Landwirtschaft, sächsisches Lan<strong>des</strong>amt für umwelt und geologie, Lan<strong>des</strong>talsperrenverwaltung<br />

(2006): Wehrdatenbank der sächsischen fließgewässer.<br />

Daten sind digital für ganz sachsen verfügbar.<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • gewässern der Kategorie I <strong>des</strong> gewässerdurchgängigkeitsprogramms<br />

= gewässer von lan<strong>des</strong>weiter und/oder überregionaler Bedeutung<br />

oder gewässern der Kategorie II <strong>des</strong> gewässerdurchgängigkeitsprogramms<br />

= gewässer regionaler Bedeutung<br />

keine Betroffenheit liegt vor bei • anderen gewässern bzw. keine Beeinträchtigung der Durchgängigkeit<br />

der gewässer der Kategorie I und II<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

schutz von fließgewässern vor Zerschneidung:<br />

• Reduzierung der anzahl der gewässerquerungen<br />

• Vermeidung und Minderung der Barrierewirkung durch artgerechte gestaltung von<br />

Durchlässen (z. B. genügend großer Querschnitt, naturnahe sohlgestaltung)<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• Ziele 4.1.1.3 und 4.1.1.4<br />

107<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

KL 1 Schutzgut Klima, Luft – Freiflächensicherungsbedarf<br />

108<br />

Definition Schutzbelang<br />

INteRNetfassuNg<br />

Der freiflächensicherungsbedarf beschreibt die Bedeutung von freiflächen (Offenland) für die Durchlüftung von siedlungen.<br />

freiflächen mit hohem sicherungsbedarf sind für einen bestimmten Wirkungsraum (z. B. schlecht durchlüftete siedlung) von<br />

großer Bedeutung, so dass eine Nutzungsänderung von freifläche in siedlung (aber auch von freifläche in Wald) die gegenwärtigen<br />

Durchlüftungsverhältnisse an einer anderen stelle wesentlich verschlechtern würde.<br />

Datengrundlagen<br />

DWD (1995): Klimauntersuchung für den freistaat sachsen, M. 1: 200.000<br />

DWD (1995): Klimauntersuchung für den freistaat sachsen - freiflächensicherungsbedarf aus klimatologischer sicht in den<br />

Räumen Bautzen, görlitz, Zittau und Radeberg, M. 1: 50.000; im fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege im Maßstab 1:<br />

100.000 aggregiert.<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Die Daten zum freiflächensicherungsbedarf und der frisch- und Kaltluftabflussbahnen im M. 1: 200.000 sind flächendeckend<br />

verfügbar.<br />

Die Daten im M. 1: 50.000 liegen darüber hinaus für die Räume Dresden (Radeberg), Bautzen, görlitz und Zittau vor.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

freiflächensicherungsbedarf in drei stufen (hoch, mittel, gering)<br />

Betroffenheit liegt vor bei • flächen mit einem hohen oder mittleren freiflächensicherungsbedarf<br />

• frisch- und Kaltluftabflussbahnen<br />

keine Betroffenheit liegt vor bei • flächen mit geringem freiflächensicherungsbedarf<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz von siedlungsklimatisch bedeutenden freiflächen durch:<br />

• Reduzierung der Barrierenwirkung (z. B. Höhe) geplanter Nutzungen<br />

• Minimierung der flächeninanspruchnahme geplanter Nutzungen<br />

• Berücksichtigung der Windrichtung und der geländemorphologie<br />

• siedlungsklimatologisch entlastende flächen als ausgleichsräume erhalten und entwickeln,<br />

vor allem solche, die frischluft generieren und in die siedlung führen<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• ausweisung von frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten als Regionale grünzüge<br />

• ausweisung von frisch- und Kaltluftabflussbahnen<br />

auf den nachgeordneten Planungsebenen sollten detaillierte untersuchungen zum siedlungsklimatischen<br />

einfluss durchgeführt werden (ggf. durch tracermessungen z. B. <strong>zur</strong> ermittlung<br />

der Durchlüftungswirkung von straßen und schneisen, vgl. � http://www.staedtebauliche-klimafibel.de,<br />

letzter Zugriff am 12. Januar 2009)<br />

Prüfung der auswirkungen auf lokal bedeutsame Kalt- und frischluftentstehungsgebiete<br />

sowie lokale Luftaustauschbahnen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

KL 2<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Schutzgut Klima, Luft – Wald mit besonderer Immissions- und Klimaschutzfunktion<br />

Definition Schutzbelang<br />

Wald mit besonderer Immissionsschutzfunktion mindert schädliche oder belästigende einwirkungen wie Lärm, staub, aerosole,<br />

gase und strahlen. er schützt damit Wohn-, arbeits- und erholungsbereiche sowie andere schutzbedürftige Objekte vor<br />

schädigenden Wirkungen dieser Immissionen.<br />

Wald mit besonderer Klimaschutzfunktion bewahrt siedlungen, straßen, erholungsanlagen und landwirtschaftliche flächen<br />

vor Kaltluftschäden und vor ungünstigen Windeinwirkungen (lokaler Klimaschutzwald). gleichzeitig wird das Klima in benachbarten<br />

siedlungsbereichen und freiflächen durch großräumigen Luftaustausch verbessert (regionaler Klimaschutzwald).<br />

Datengrundlagen<br />

staatsbetrieb sachsenforst (o. a.): Wald mit besonderer Klima- und Immissionsschutzfunktion nach Waldfunktionenkartierung<br />

(WfK), M. 1: 25.000, erstkartierung 1993-1997, aktualisierung 2004/2005.<br />

fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan Oberlausitz-Niederschlesien (Karte 2.5-2)<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Die digitalen Daten <strong>zur</strong> Waldfunktionenkartierung sind flächendeckend verfügbar.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • Wäldern mit regional bedeutsamer Klimaschutzfunktion im umfeld<br />

größerer städte und im verdichteten Bereich im ländlichen Raum<br />

• Wäldern mit besonderer Klima- und Immissionsschutzfunktion nach<br />

Waldfunktionenkartierung<br />

• Regional bedeutsamen Wäldern für den Klima- und/oder Immissionsschutz<br />

gemäß fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan<br />

keine Betroffenheit liegt vor bei • sonstigen Waldflächen<br />

• siedlungen, Offenland, gewässern u. ä.<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Vermeidung zusätzlicher schadstoffimmissionen:<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

• einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen<br />

• Berücksichtigung der Windrichtung und geländemorphologie<br />

• Berücksichtigung lufthygienischer Vorbelastungen insbesondere bei der standortwahl<br />

von gewerbegebieten <strong>zur</strong> Vermeidung einer Verschlechterung bereits bestehender Belastungsklimate<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• ausweisung von VRg/VBg Wald<br />

• ausweisung von VRg/VBg Waldmehrung<br />

Detaillierte Prüfung der auswirkungen von Luftschadstoffen auf einzelne siedlungsbereiche<br />

und Lebensräume.<br />

Konkrete Planung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (z. B. Planung und anlage<br />

von schutzpflanzungen). Vermeidung auch durch eine schutzbelangbezogene standortwahl<br />

auf kommunaler ebene.<br />

erstellung klimatologischer gutachten<br />

109<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

La 1 Schutzgut Landschaft – Landschaftsbild<br />

110<br />

Definition Schutzbelang<br />

INteRNetfassuNg<br />

Das Landschaftsbild entsteht durch die menschliche Wahrnehmung. es umfasst die gesamtwirkung der für den Menschen<br />

sinnlich wahrnehmbaren Merkmale und eigenschaften von Natur und Landschaft. In der Wahrnehmung dominieren die visuellen<br />

eindrücke. gerüche und geräusche prägen die Wahrnehmung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> ebenfalls mit.<br />

Datengrundlagen<br />

Planquadrat (2005): Landschaftsbildbewertung für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien, M. 1: 50.000<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Daten <strong>zur</strong> Landschaftsbildqualität in der Region Oberlausitz-Niederschlesien liegen flächendeckend vor.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • Landschaftsbildräumen mit sehr hoher, hoher oder mittlerer Wertstufe<br />

keine Betroffenheit liegt vor bei • sonstigen Landschaftsbildräumen (tritt in der Region nicht auf)<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz der Landschaft vor visuell wirksamen umweltveränderungen:<br />

• Berücksichtigung der topographie/sichtverschattung<br />

• Berücksichtigung der Nähe zu Vorbelastungen<br />

• Rückbau von anderen landschaftsbildbeeinträchtigenden Bauwerken (schornsteine u. ä.)<br />

als ausgleichsmaßnahmen<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen:<br />

• festlegung von VRg/VBg für Natur und Landschaft (Landschaftsbild, Landschaftserleben)<br />

• Regionale grünzüge, grünzäsuren<br />

Prüfung technischer alternativen sowie von anzahl, Höhe und anordnung von WKa<br />

Detaillierte Bilanzierung <strong>des</strong> eingriffs und Planung konkreter Kompensationsmaßnahmen<br />

für Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Landschaftsbilds<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

La 2<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Schutzgut Landschaft – Räume für die Erholung in der Umgebung zentraler<br />

Orte<br />

Definition Schutzbelang<br />

Dieser schutzbelang beinhaltet Wälder mit besonderer erholungsfunktion als Räume für die siedlungsnahe erholung in Natur<br />

und Landschaft. Mit dem Ziel, das Naherholungspotenzial bereits auf der ebene der Regionalplanung vorsorglich zu sichern,<br />

sollen geeignete Räume in der umgebung von Ober- und Mittelzentren sowie Verdichtungsräumen in die Prüfung eingehen.<br />

Datengrundlagen<br />

staatsbetrieb sachsenforst (o. a.): Wald mit besonderer erholungsfunktion nach Waldfunktionenkartierung (WfK), M. 1: 25.000,<br />

erstkartierung 1993-1997, aktualisierung 2004/2005.<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Die digitalen Daten <strong>zur</strong> Waldfunktionenkartierung sind flächendeckend verfügbar.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • erholungsräumen (Wald mit besonderer erholungsfunktion) in einer<br />

entfernung zu Ober- und Mittelzentren sowie Verdichtungsräumen<br />

von 6 km<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

• Keine weitere Zerschneidung unzerschnittener freiräume, die eine besondere eignung<br />

für die Naherholung aufweisen.<br />

• einhaltung ausreichend großer Pufferzonen zwischen Lärm- und schadstoffemittenten<br />

sowie visuell wirksamen umweltveränderungen und Naherholungsgebieten<br />

• Wiederaufforstung nach einem Rohstoffabbau<br />

• Zeitliche staffelung <strong>des</strong> Rohstoffabbaus und Minimierung offener tagebauflächen<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender,<br />

nicht vertieft zu prüfender regionalplanerischer festlegungen in siedlungsnähe:<br />

• festlegung VRg/VBg Natur und Landschaft (Landschaftsbild und Landschaftserleben)<br />

• Regionale grünzüge und grünzäsuren<br />

• VRg/VBg Wald<br />

Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen durch Beachtung der Naherholungsräume<br />

bei der konkreten anordnung von flächennutzungen auf ebene der Bauleitplanung<br />

und Durchsetzung einer vorausschauenden gesamtplanung beim Rohstoffabbau (vgl. LeP<br />

Ziel 7.4).<br />

gezielte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen auf ebene der Bauleitplanung in form<br />

von Lärm- und Immissionsschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen <strong>zur</strong> landschaftstypischen<br />

und ortsbildgerechten gestaltung baulicher Maßnahmen.<br />

111<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

La 3 Schutzgut Landschaft – Unzerschnittene Freiräume<br />

112<br />

Definition Schutzbelang<br />

INteRNetfassuNg<br />

großflächig unzerschnittene störungsarme Räume (uZf) stellen ein besonderes schutzgut dar. sie besitzen eine hohe ökologische<br />

ausgleichsfunktion gegenüber dem stark anthropogen überprägten umland und stellen „Ruhezonen“ dar, die durch<br />

geringe verkehrsbedingte Lärm- und störeinwirkungen charakterisiert werden. Des Weiteren dienen diese großflächig unzerschnittenen<br />

störungsarmen Räume aufgrund ihrer ausdehnung, ihrer geringen technischen Vorbelastung und Lärmbelastung<br />

und der guten lufthygienischen Bedingungen der landschaftsbezogenen erholung.<br />

Datengrundlagen<br />

Digitale Daten <strong>des</strong> IÖR zu den großflächig unzerschnittenen freiräumen 2006<br />

Die digitalen Daten sind flächendeckend verfügbar.<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • uZf > 100 km² bzw. uZf > 40 km² und


INteRNetfassuNg<br />

La 4<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Schutzgut Landschaft – Schutzgebiete für Erholung und lärmschutzbedürftige<br />

Freiräume<br />

Definition Schutzbelang<br />

Nach sächsischem Naturschutzgesetz geschützte gebiete für die ruhige, landschaftsbezogene erholung (Naturparke, Biosphärenreservate<br />

und Landschaftsschutzgebiete). Weiterhin werden als lärmschutzbedürftige freiräume naturschutzrechtlich nicht<br />

geschützte freiräume erfasst, die für die ruhige erholung in Natur und Landschaft geeignet sind, wie z. B. Wald mit besonderer<br />

erholungsfunktion nach Waldfunktionenkartierung.<br />

Datengrundlagen<br />

Lfug (2004 bis 2006): Digitale schutzgebietsgrenzen und sachdaten zu schutzgebieten. Internet-Veröffentlichung unter �<br />

http://www.lfug.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/natur-landschaftsschutz_436.html (letzer Zugriff am 12.<br />

Januar 2009).<br />

staatsbetrieb sachsenforst (o. a.): Wald mit besonderer erholungsfunktion nach Waldfunktionenkartierung (WfK), M. 1: 25.000,<br />

erstkartierung 1993-1997, aktualisierung 2004/2005.<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Die oben genannten Daten sind flächendeckend für sachsen in verschiedenen gIs-formaten verfügbar.<br />

es gibt keine Daten zu bestehender Lärmbelastung auf regionaler Planungsebene in sachsen. Derzeit liegen erste ergebnisse<br />

von strategischen Lärmkartierungen entlang der a 4 sowie für die stadt görlitz vor (siehe � http://www.lfug.smul.sachsen.de/<br />

de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/857.asp?url=/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/infosysteme/arcims/website/laerm (letzer<br />

Zugriff am 12. Januar 2009)). Künftig soll auf regionaler ebene auf die ergebnisse der Lärmkarten und aktionspläne der nachgeordneten<br />

Planungsebenen <strong>zur</strong>ückgegriffen werden.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • für ruhige erholung geeigneten bzw. eingeschränkt geeigneten gebieten:<br />

Biosphärenreservate schutzzonen 2 und 3, Landschaftsschutzgebiete,<br />

Naturparke und Wald mit besonderer erholungsfunktion<br />

keine Betroffenheit liegt vor bei • für ruhige erholung nicht geeigneten gebieten: insbesondere Verkehrsinfrastruktur,<br />

gewerbegebiete und Rohstoffabbaugebiete<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

• Wahl von alternativstandorten <strong>zur</strong> Vermeidung von Inanspruchnahme und Zerschneidung.<br />

• erhalt der erholungsqualität bei flächennutzungsänderung durch angepasste Nutzungskonzepte.<br />

• einhaltung von Pufferzonen und ggf. anlage von schutzpflanzungen <strong>zur</strong> Minderung von<br />

Immissionen und visuellen auswirkungen.<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender<br />

regionalplanerischer festlegungen:<br />

• festlegung von VRg/VBg Natur und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />

Lärmvermeidung und -minderung in städtischen und ländlichen gebieten durch entsprechend<br />

ausgerichtete Bauleit- und Verkehrswegeplanung (z. B. schaffung verkehrsberuhigter<br />

Bereiche im Bestand)<br />

Lärmminderung durch verkehrslenkende Maßnahmen<br />

Planung konkreter Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwände und -wälle, Lärmschutzpflanzungen)<br />

113<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

KS 1 Schutzgut Kultur- und Sachgüter – Bauliche Kultur- und Sachgüter<br />

114<br />

Definition Schutzbelang<br />

INteRNetfassuNg<br />

Dieser schutzbelang umfasst Baudenkmale, Denkmalschutzgebiete, bewegliche Kulturdenkmale und Kleindenkmale, die nach<br />

sächsischem Denkmalschutzgesetz geschützt sind. außerdem beinhaltet er auch gebäude oder gebäudeteile, die teil einer<br />

als einheit geschützten gebäudegruppe oder gesamtanlage sind sowie im öffentlichen Interesse stehende bauliche sachgüter<br />

und umgebungsgebiete.<br />

Datengrundlagen<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Denkmalpflege sachsen (2006): Datenbank zu Baudenkmalen im freistaat sachsen (Denkmalkataster).<br />

geobild gbr i. a. <strong>des</strong> sMuL (2003): Historische Kulturlandschaftselemente in sachsen.<br />

fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan: Karte 2.2-2<br />

Die digitalen Daten liegen flächendeckend vor.<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • Lage in der Wirkzone zu einem regional bedeutsamen historischen<br />

Kulturlandschaftselement<br />

keine Betroffenheit liegt vor bei • Lage außerhalb der Wirkzone zu einem regional bedeutsamen historischen<br />

Kulturlandschaftselement<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz von baulichen Kultur- und sachgütern:<br />

• einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender<br />

regionalplanerischer festlegungen:<br />

• festlegung von VRg/VBg Natur und Landschaft (Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />

• Regionale grünzüge<br />

erhaltung der Baudenkmäler im Bestand, festlegung eines umgebungsschutzbereiches<br />

nach § 2 absatz 3 satz 1 sächsDschg<br />

Nach- und Neunutzungskonzepte für gebäudegruppen bei weitgehendem erhalt historisch<br />

bedeutsamer siedlungsstrukturen<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

KS 2<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter – Landschaftliche Kulturgüter, Böden mit Archivfunktion<br />

Definition Schutzbelang<br />

Der schutzbelang beinhaltet die durch historische, archäologische, kunsthistorische oder kulturhistorische elemente und strukturen<br />

geprägte historische Kulturlandschaft. Dies betrifft ganze Kulturlandschaften sowie einzelne Kulturlandschaftselemente<br />

wie alleen, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile sowie Bodendenkmale.<br />

Datengrundlagen<br />

Regierungspräsidium Dresden (2005): Naturdenkmale und geschütze Landschaftsbestandteile.<br />

Lan<strong>des</strong>amt für archäologie sachsen (2005): archäologische Bodendenkmale.<br />

LfÄ - Lan<strong>des</strong>amt für archäologie sachsen (2007): Kartierung über die derzeit bekannten archäologischen fundstellen (<br />

Lfug – sächsisches Lan<strong>des</strong>amt für umwelt und geologie (2006c): geotope der Region Oberlausitz-Niederschlesien (geotop-<br />

Kataster sachsen).<br />

geobild (2004): Kulturlandschaftselemente sachsen. alleen, trockenmauern, Hohlwege und ackerterrassen.<br />

fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan: Karte 2.2-1<br />

Datenverfügbarkeit<br />

Die Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile liegen nur für teilgebiete – für jeweils ca. ¼ der Planungsregion<br />

– digital als gIs-Daten vor (stand Januar 2005).<br />

Digitale Daten zu (bekannten archäologischen) Bodendenkmalen und geotopen in sachsen liegen flächendeckend vor. Bewertet<br />

werden können nur die bislang bekannten archäologischen Denkmale (ca. 20 ... 25 % <strong>des</strong> tatsächlichen Bestan<strong>des</strong>).<br />

Die Bedeutung der nicht markierten flächen kann nur unter einbeziehung und abwägung weiterer faktoren, z. t. auch nach<br />

untersuchungen vor Ort, eingeschätzt werden. Die Informationen zu den archäologischen Denkmalen sachsens werden im<br />

„Dokumentations- und Informationssystem archäologie“ (DIa) <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amts für archäologie vorgehalten und entsprechend<br />

neuester erkenntnisse laufend aktualisiert. Daher können evtl. abweichungen dieser Kartierung von der jeweils aktuellen Datenlage<br />

im DIa auftreten.<br />

Die Kulturlandschaftselemente wurden für sachsen flächendeckend erhoben.<br />

Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Betroffenheit liegt vor bei • Lage in der Wirkzone zu einem bekannten archäologischen Bodendenkmal,<br />

einem gLB, ND, fND, geotop oder einer schanze (Wallburg)<br />

keine Betroffenheit liegt vor bei • Lage außerhalb der Wirkzone zu einem der o. g. gebiete bzw. Objekte<br />

Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Vermeidung und Minderung<br />

negativer Auswirkungen<br />

Positiv wirkende<br />

Regionalplanfestlegungen <strong>zur</strong><br />

Berücksichtigung in der<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> Planes<br />

Abschichtung auf<br />

untere Planungsebenen<br />

oder die projektbezogene<br />

Zulassungsebene<br />

Vermeidung und Minderung, Gesamtbewertung und Abschichtung<br />

Indirekter schutz von landschaftlichen Kultur- und sachgütern und Bodendenkmälern:<br />

• einhaltung von Min<strong>des</strong>tabständen<br />

• Reduzierung der flächengröße der eingriffsfläche<br />

flächenhafte gesamtbilanzierung unter einbeziehung folgender potenziell positiv wirkender<br />

regionalplanerischer festlegungen:<br />

• festlegung von VRg/VBg Natur und Landschaft (arten- und Biotopschutz oder Landschaftsbild/Landschaftserleben)<br />

• Regionale grünzüge<br />

unterstützung der erhaltungs- und entwicklungsziele geschützter Kulturlandschaftselemente<br />

durch eine entsprechende anordnung von flächennutzungen<br />

Vor Beginn von Bodeneingriffen im Rahmen von projektbezogenen Vorhaben (z. B. erschließungs-<br />

und Bauarbeiten) müssen durch das Lfa im von Bautätigkeit betroffenen areal archäologische<br />

grabungen durchgeführt werden. erst in diesem Rahmen kann eine konkrete<br />

Betroffenheit <strong>des</strong> schutzbelanges erkannt werden.<br />

115<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

3.3 Untersuchungsumfang <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong><br />

116<br />

INteRNetfassuNg<br />

gegenstand der suP ist der normative teil <strong>des</strong> Plans, also sämtliche festlegungen <strong>des</strong> Plans (Ziele und grundsätze)<br />

außer der Begründung, insbesondere die festlegungen, die voraussichtlich erhebliche umweltauswirkungen haben<br />

können. Bei der festlegung <strong>des</strong> untersuchungsrahmens wurden schwerpunkte gebildet. Im Zuge der gesamtfortschreibung<br />

<strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien werden alle – auch die bereits im Regionalplan 2002 enthaltenen<br />

festlegungen geprüft, soweit sie voraussichtlich erhebliche umweltauswirkungen haben können. In erster<br />

Linie sind dies die festlegungen, die den Rahmen für ein künftig zu genehmigen<strong>des</strong> uVP-pflichtiges Projekt setzen.<br />

so erfolgte die Prüfung der umweltauswirkungen für Ziele und grundsätze der Raumordnung, sofern sie einen Rahmen<br />

für die künftige genehmigung uVP-pflichtiger Projekte setzen oder eine Prüfung nach der ffH-Richtlinie für<br />

erforderlich erachtet wurde. Bei der festlegung <strong>des</strong> untersuchungsumfangs wurde der Regionalplan daraufhin untersucht,<br />

bei welchen der festlegungen ein hinreichend bestimmter Projektbezug vorliegt und welche tatsächlich<br />

geeignet sind, eine steuerungswirkung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu entfalten.<br />

Nachrichtliche Übernahmen aus dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan, anderen verbindlichen Raumordnungsplänen (z. B.<br />

feV), der Bauleitplanung und aus fachplanungen sind als solche nicht gegenstand der Prüfung, werden jedoch hinsichtlich<br />

eventueller Wechselwirkungen berücksichtigt.<br />

Zur einschätzung der gesamtumweltsituation im Planungsraum wurden auch positive umweltauswirkungen herangezogen.<br />

Der untersuchungsumfang wurde nach Durchführung der drei scoping-termine (siehe abschnitt 2.1) und nach abwägung<br />

der eingegangenen stellungnahmen <strong>zur</strong> Vorlage für den scoping-termin durch den Regionalen Planungsverband<br />

festgelegt (vgl. § 2 absatz 3 satz 6 i. V. m. § 6 absatz 1 satz 3 sächsLPlg). Die ausweisung <strong>des</strong> VRs für ein<br />

Braunkohlenkraftwerk am standort Boxberg/O.L. war dagegen nicht Bestandteil der scoping-termine. Die in der tabelle<br />

3 enthaltenen festlegungen zum untersuchungsrahmen stellen daher den Vorschlag <strong>des</strong> Regionalen Planungsverban<strong>des</strong><br />

dar.<br />

Daraus ergeben sich vier Kategorien für die suP <strong>des</strong> Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien:<br />

1. Ziele und grundsätze der Raumordnung, von denen voraussichtlich erhebliche nachteilige umweltauswirkungen<br />

ausgehen können und die einen Rahmen für die künftige genehmigung uVP-pflichtiger Projekte setzen. Hier<br />

erfolgte eine vertiefte umweltprüfung (vgl. tabelle 3.3-1).<br />

2. Ziele und grundsätze der Raumordnung, von denen voraussichtlich erhebliche positive umweltauswirkungen<br />

ausgehen können. Diese können zudem festlegungen enthalten, die getroffen wurden, um erhebliche nachteilige<br />

umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> zu verhindern, zu verringern und soweit wie<br />

möglich auszugleichen. Hier erfolgte keine vertiefte Prüfung, jedoch eine Integration in die gesamtbewertung<br />

<strong>des</strong> Planes (vgl. tabelle 3-3-2).<br />

3. Ziele und grundsätze der Raumordnung, von denen voraussichtlich keine erheblichen umweltauswirkungen ausgehen<br />

können bzw. die räumlich zu unkonkret sind, um umweltauswirkungen bewerten zu können (umweltneutral<br />

bzw. nicht prüfbar im sinne <strong>des</strong> Regionalplanes).<br />

4. Nachrichtliche Übernahme aus anderen Raumordnungsplänen und fachplanungen. eine umweltprüfung ist zwar<br />

somit nicht erforderlich, doch werden diese nachrichtlich übernommenen Inhalte anderer Pläne hinsichtlich kumulativer<br />

auswirkungen berücksichtigt.<br />

erläuterungen zu den nachfolgenden tabellen 3.3-1 bis 3.3-3:<br />

× Relevanz auf der fläche (bei Überlagerung) - keine Wirkzone<br />

3 Relevanz auf der fläche und darüber hinaus in einer Wirkzone in [100 m], e = einzelfallprüfung<br />

— Keine Relevanz<br />

+ Voraussichtlich positive umweltauswirkung auf einen schutzbelang<br />

� Voraussichtlich keine umweltauswirkung auf einen schutzbelang<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Tabelle 3.3­1: Festlegung zum Untersuchungsumfang für Ziele und Grundsätze <strong>des</strong> Regionalplanentwurfes, von denen voraussichtlich erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen können und Übersicht über die<br />

veranschlagten Wirkzonen für die zu prüfenden Inhalte (in Anlehnung an: IÖR e t. a l. 2007)<br />

Kultur-/<br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Klima,<br />

Luft<br />

Oberflächengewässer<br />

Mensch Fauna, Flora, Biodiversität Boden Grundwasser<br />

schutzbelang<br />

KS 2<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Vertieft zu prüfende<br />

Regionalplaninhalte<br />

grenzüberschreitende Nutzung <strong>des</strong><br />

Luftraums Polens für flugbetrieb<br />

3 3 — 3 × 3 3 — — — — — — — — — — — — — — — — — 3 — 3 — —<br />

Rothenburg/O. L. (Z 3.2.1)<br />

Wassergebundene erholung nach abbau<br />

3 — × 1 — — 1 — — — — — — — — — × — — — — — — — — — — — —<br />

oberflächennaher Rohstoffe (Z. 4.1.3.2)<br />

Nutzung Restloch tonabbau <strong>zur</strong> erweiterung<br />

der Industrieabfalldeponie Wetro (Z. 3 3 × 1 — — 1 — — — — — — × × × × — — — — — — 5 — — — — —<br />

4.1.3.4)<br />

VRg/VBg trinkwasser (Kapitel 4.5 i. V. m.<br />

— — 5 5 — 5 e — — — — 10 — 10 — 10 — — — — — — — — — — — — —<br />

RNK)<br />

VRg/VBg technischer Hochwasserschutz<br />

— — 1 1 × 3 e 1 × × — — — — — — — 1 3 — × — — 3 × — 3 3 1<br />

(Kapitel 4.5 i. V. m. RNK)<br />

VRg/VBg oberflächennahe Rohstoffe<br />

2 2 × 3 × 3 e 1 × × — — — — 1 1 1 1 1 1 × × × 3 5 × 5 3 1<br />

Lockergestein (Kapitel 6 i. V. m. RNK)<br />

VRg/VBg oberflächennahe Rohstoffe<br />

5 5 × 3 × 3 e 1 × × - - - - 1 1 1 1 1 1 × × × 3 5 × 5 3 1<br />

festgestein (Kapitel 6 i. V. m. RNK)<br />

VBg Braunkohle Welzow-süd (Kapitel 6 i.<br />

5 5 × 3 × 5 e 1 × 5 × × — × 1 1 1 1 1 1 × × × 10 5 × 5 3 1<br />

V. m. RNK)<br />

VRg/VBg erholung (Kapitel 7 i. V. m. RNK) 3 — 3 3 × 3 e × × × — 1 × × 1 1 1 × 1 1 — × 1 3 3 × 3 × 1<br />

VRg/VBg Waldmehrung (Kapitel 8 i. V. m.<br />

— — × — — × × — — — — — — — — — — — — — — × — 3 — — × × ×<br />

RNK)<br />

VRtrasse/VBtrasse Neubau staatsstraße<br />

8 2 5 8 × 8 e 2 2 2 × × × × × × × 1 1 1 — × 1 3 8 × 8 1 1<br />

(Kapitel 9 i. V. m. RNK)<br />

VRtrasse/VBtrasse Neubau Bun<strong>des</strong>straße<br />

15 2 3 15 × 15 e 2 2 2 × × × × × × × 3 3 3 — × 3 5 15 × 15 1 1<br />

(Kapitel 9 i. V. m. RNK)<br />

ausbau staatsstraße (Ziel 9.14 i. V. m.<br />

× × × × × × × — — — × — × — × × × × × × — — × × × — 8 1 1<br />

anhang zum Kapitel 9)<br />

ausbau Bun<strong>des</strong>straße (Ziel 9.14) × × × × × × × — — — × — × — × × × × × × — — × × × — 15 1 1<br />

VRtrasse Neubau schienenverkehr - arnsdorfer<br />

Kurve (Ziel 9.10 i. V. m. RNK) und 8 2 5 8 × 8 8 2 2 2 × × × × × × × 1 1 1 — × 1 3 8 × 8 1 1<br />

Kohleverbindungsbahn (RNK)<br />

VRg/eg Windenergie (Ziel 10.1 i. V. m. RNK) 5 — × 60 10 5 e — — — — — — — — — — × × — — — × 20 × × 5 20 20<br />

VRstandort Braunkohlenkraftwerk<br />

10 50 5 10 × 10 87 × × × — 1 × × × × × — — 10 — × 5 10 10 × 10 20 5<br />

Bo×berg (Kapitel 10 i. V. m. RNK)<br />

VBtrasse 110-kV-Leitung Neueibau- (Rumburk)<br />

(Kapitel 10 i. V. m. RNK) 1 - bezieht<br />

sich nur auf erdkabel2 2<br />

- bezieht sich nur auf<br />

freileitung<br />

2 — × 5 52 × 5 × 1 × 1 × 1 — — — — — — — — — — — — — 102 102 × 202 32 1<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Gw 1<br />

Bo 6<br />

Bo 5<br />

Bo 4<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

117<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Tabelle 3­3­2: Auflistung der Ziele und Grundsätze <strong>des</strong> Regionalplanentwurfes, von denen voraussichtlich erhebliche positive Umweltauswirkungen ausgehen können<br />

schutzbelang<br />

118<br />

Kultur-/<br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Klima,<br />

Luft<br />

Oberflächengewässer<br />

Mensch Fauna, Flora, Biodiversität Boden Grundwasser<br />

KS 2<br />

geprüfte<br />

Regionalplaninhalte<br />

flächensanierung von altstandorten der<br />

� � � � � � � � � � � + + � � � + � � � � � � + + � � � �<br />

Braunkohlenindustrie (Ziel 3.1.2)<br />

Nachnutzung/Rückbau von Betriebsstraßen,<br />

Kohleverbindungsbahnen (Ziel � � � � + � � � � � � + + + � � + � � � � + + � + � + � �<br />

3.1.3)<br />

strukturierungsbedürftige agrarfluren<br />

(Ziel 4.1.1.1 i. V. m. Karte Landschafts- � � + + + � � � + + + � � � � � + � + + � � � + � � � � �<br />

pflege)<br />

gebiete mit hoher Wassererosionsrate<br />

(Ziel 4.1.1.2 i. V. M. Karte Landschafts- � � + + + � � � + + + � � � � � + � + + � � � + � � � � �<br />

pflege)<br />

fließgewässer – erhaltung/entwicklung<br />

und Durchgängigkeit (Ziel 4.1.1.3 i. V. m. � � + + + � + � � � � � � � � � � + + + + � � + � � � � �<br />

Karte Landschaftspflege)<br />

sanierung von fließgewässern (Ziel<br />

� � + + + � + � � � � � � � � � � + + + + � � + � � � � �<br />

4.1.1.4 i. V. m. Karte Landschaftspflege)<br />

sanierung der talsperren (Ziel 4.1.1.5) � � + + + � + � � � � � � � � � � � � + � � � � + � � � �<br />

Wärmebelastung der spree (Ziel 4.1.1.6) � � + + + � + � � � � � � � � � � � � + � � � � � � � � �<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Gw 1<br />

Bo 6<br />

Bo 5<br />

Bo 4<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

� � � � � � � � + � � + � � + + + � � � � � � � � � � � �<br />

� � + + � + + � + + � + + + + + + � + + � � � � + � � � �<br />

� � � � � � � � � � � + + � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

� � + + � � + + + + + � � � � � � � + + � � � � � � � � �<br />

� � � � � � � + + + + � + + � � � � + + � � � � � � � � �<br />

INteRNetfassuNg<br />

� � � � � � � � + � + � + + � � � � + + � � � � � � � � �<br />

� � � � � � � + + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

� � + + + � � � + + + � � � + + + � � � � � � + + � + � �<br />

� � + + + � � � � + � � � � � + � � � � � � � � � + � � �<br />

grundwassersanierungsgebiete (Ziel<br />

4.1.1.7 i. V. m. Karte Landschaftspflege)<br />

Vorrangige altlastensanierung (Ziel<br />

4.1.1.8)<br />

Regional bedeutsame altstandorte (Ziel<br />

4.1.1.9 i. V. m. Karte Landschaftspflege)<br />

Potenzielle erosionsgefährdung (grundsatz<br />

4.1.2.1 i. V. m. Karte Landschaftspflege)<br />

erhaltung und Verbesserung Wasserrückhalt<br />

(Ziel 4.1.2.2 i. V. m. Karte Landschaftspflege)<br />

Prüfung der Relevanz für abflussverhalten<br />

(Ziel 4.1.2.3 i. V. m. Karte Landschaftspflege)<br />

Wiedernutzbarmachung Landwirtschaft<br />

(Ziel 4.1.3.1)<br />

Wiedernutzbarmachung Wald (grundsatz<br />

4.1.3.3)<br />

Wiedernutzbamachung Ks 1 Bo×berg<br />

(grundsatz 4.1.3.5)<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Kultur-/<br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Klima,<br />

Luft<br />

Oberflächengewässer<br />

Mensch Fauna, Flora, Biodiversität Boden Grundwasser<br />

schutzbelang<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Gw 1<br />

Bo 6<br />

Bo 5<br />

Bo 4<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

geprüfte<br />

Regionalplaninhalte<br />

VRg/VBg Landschaftsbild/Landschaftserleben<br />

(Ziel 4.2.1, grundsatz 4.2.2, Ziel � � + + + + + � � � � � � � � � � � � � � � � + + + + � +<br />

4.2.3 i. V. m. RNK)<br />

alleen (Ziel 4.2.4 i. V. m. RNK) � � + + + � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � � +<br />

Landschaftsprägende Kuppen (Ziel 4.2.5<br />

� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + + � + � +<br />

i. V. m. RNK)<br />

Kernflächen ökologischer Verbund (Ziel<br />

4.3.1 i. V. m. Karte Ökologisches Ver- � � + + + + + � � + � � + � � + � + + + + � � � � + � � +<br />

bundsystem)<br />

Verbindungsflächen ökologischer<br />

Verbund (grundsatz 4.3.2 i. V. m. Karte � � + + + + + � � + � � + � � + � � + + + � � � � + � � +<br />

Ökologisches Verbundsystem)<br />

Wertvolle Biotope (grundsatz 4.3.3) � � + + + + + � � + � � � � � + � + + + + � � � � + � � +<br />

Vogelzugachsen (Ziel 4.3.4 i. V. m. Karte<br />

� � � + + � + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

Ökologisches Verbundsystem)<br />

Halboffener agrarraum bei Weißenberg<br />

� � + + + � + + � + � � � � � � � � � � � � � � � + � � �<br />

(Ziel 4.3.5 i. V. m. RNK)<br />

truppenübungsplatz Oberlausitz (Ziel<br />

� � + + + + + � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � �<br />

4.3.6 i. V. m. RNK)<br />

Regionale grünzüge (Ziel 4.4.1 i. V. m.<br />

� � + + + + + + + + + � + + + + + � + � � + � + + + + + +<br />

RNK)<br />

grünzäsuren (Ziel 4.4.2 i. V. m. RNK) � � � � + � � � � � � � + � � � � � � � � + � + + � + + �<br />

� � + + � + + � � � � � � � � + � � � � � � � � � � � � �<br />

� � � � + � � � � + � � + � � � � + + + + � � � � � � � �<br />

� � � � + � � � � + � � + � � � � + + + + � � � � � � � �<br />

� � � � � � � + � � � + � � � � � � + + � � � � � � � � �<br />

� + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � � � � �<br />

� � � � � � � � + � � � � + + � + � � � � � � � � � � � �<br />

� � + + � + + � � + � � � � � + � � � � � � � � � � � � �<br />

� � � � + � � � � � � � � � � � � � � � � � + + + + + � �<br />

� � � � � � � � � � � � � + + � + � � � � � � � � � � � �<br />

VRg trinkwasser im Biosphärenreservat<br />

(Ziel 4.5.1)<br />

VRg Überschwemmungsbereich (Ziel<br />

4.5.2 i. V. m. RNK)<br />

VBg Überschwemmungsbereich (grundsatz<br />

4.5.3 i. V. m. RNK)<br />

Landwirtschaft im Überschwemmungsbereich<br />

(Ziel 4.5.4)<br />

frisch- und Kaltluftbahnen (Ziel 4.6.1 i.<br />

V. m. RNK)<br />

Rohstoffgewinnung im VRg Ks 22 (Ziel<br />

6.1.1)<br />

Rohstoffgewinnung im VRg Kao 1 (Ziel<br />

6.1.2)<br />

Langfristige Rohstoffsicherung (Ziel<br />

6.1.3)<br />

Rohstoffgewinnung in der Laußnitzer<br />

Heide (Ziel 6.1.4)<br />

119<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

120<br />

INteRNetfassuNg<br />

eine Besonderheit stellt die Prüfung für die im anhang 4 enthaltenen fachplanerischen Inhalte <strong>des</strong> Landschaftsrahmenplans<br />

dar. gemäß der anlage 2 (zu § 3 absatz 1a Nummer 2) Nummer 1i <strong>des</strong> sächsuVPg zählt der Landschaftsrahmenplan<br />

nach § 5 sächsNatschg zu den obligatorisch zu prüfenden Plänen. Der Landschaftsrahmenplan nimmt<br />

in Bezug auf die suP eine sonderrolle ein, denn er ist, ähnlich wie die suP, selbst ein schutzgutübergreifend und<br />

integrativ angelegtes Planungsinstrument. so ist der Landschaftsrahmenplan einerseits selbst einer suP zu unterziehen,<br />

andererseits sind seine Inhalte bei der Prüfung anderer Pläne und Programme einzubeziehen (umweltplan<br />

gmbH 2007). auf grund der neuen gesetzlichen Regelungen <strong>zur</strong> suP liegen bislang kaum bun<strong>des</strong>- bzw. lan<strong>des</strong>weit<br />

praktische erfahrungen von Landschaftsrahmenplanungen vor.<br />

„In der Landschaftsplanung wird mit Hilfe der Ziele und Maßnahmen/Erfordernisse eine räumliche Entwicklung angestrebt,<br />

die sich auf die Schutzgüter <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege positiv auswirken sollen. Insoweit können die<br />

Ziele und Maßnahmen/Erfordernisse im Hinblick auf diese Schutzgüter gleichgesetzt werden mit der Beurteilung der Auswirkungen<br />

im Sinne der SUP auf eben diese Schutzgüter. Sofern im Prozess der Zielfestlegung und im Regelungsbereich<br />

der Landschaftsplanung selbst Abwägungsentscheidungen zu fällen sind („naturschutzinterne Abwägung“), sind die Auswirkungen<br />

dieser Entscheidungen auch bisher Gegenstand der Auseinandersetzung unterschiedlicher Interessen gewesen.<br />

Sie sind jetzt in Anwendung der SUP allerdings nachvollziehbar zu dokumentieren. Darüber hinaus sind die Auswirkungen<br />

auf die zusätzlich UVP­rechtlich vorgegebenen Schutzgüter, wie Bevölkerung, Gesundheit <strong>des</strong> Menschen sowie Kultur­ und<br />

Sachgüter zu berücksichtigen.“ (bfn 2005).<br />

„§ 19a UVPG regelt nun, dass bei der Aufstellung oder Änderung von Landschaftsplanungen nach §§ 15 und 16 BNatSchG<br />

in die Darstellungen nach § 14 Absatz 1 BNatSchG auch die Umweltauswirkungen auf die in § 2 Absatz 1 Satz 2 UVPG<br />

genannten Schutzgüter aufzunehmen sind. Die beim ersten Lesen sich nicht sofort erschließende Formulierung bedeutet<br />

zunächst nichts anderes, als dass der Landschaftsplan gleichsam sein eigener <strong>Umweltbericht</strong> ist. Mit anderen Worten wird<br />

bei der Landschaftsplanung kein eigener <strong>Umweltbericht</strong> erarbeitet, sondern der <strong>Umweltbericht</strong> ist in den Aussagen <strong>des</strong><br />

Landschaftsplans integriert. Dies ist letztlich auch zweckmäßig, weil ein <strong>Umweltbericht</strong> zum Landschaftsplan <strong>des</strong>sen Erläuterungsbericht<br />

weitgehend lediglich wiederholen würde.“ (diR nbeRgeR 2006)<br />

gemäß § 9 absatz 3 satz 3 sächsuVPg regelt sich das Verfahren <strong>zur</strong> Durchführung der suP bei der aufstellung von<br />

landschaftspflegerischen fachbeiträgen nach § 5 sächsNatschg (also auch beim Landschaftsrahmenplan) nach den<br />

Vorschriften <strong>des</strong> sächsLPlg. Das sächsLPlg geht jedoch nur an einer stelle explizit auf den Landschaftsrahmenplan<br />

ein, nämlich im § 6 absatz 1 (Zeitpunkt der festlegung von umfang und Detallierungsgrad <strong>des</strong> umweltberichtes).<br />

Die o. g. anforderungen werden mit dem vorliegenden anhang 4 überwiegend selbst erfüllt. so ist der fachbeitrag<br />

zum Landschaftsrahmenplan bereits um die im § 2 absatz 1 satz 2 uVPg genannten schutzgüter ergänzt worden.<br />

eine Bestandsaufnahme der betreffenden schutzgüter „Mensch einschließlich menschliche gesundheit“ bzw.<br />

„Kulturgüter und sonstige sachgüter“ in der Planungsregion ist Bestandteil <strong>des</strong> fachbeitrages in den Kapiteln 2.2.2<br />

„Historische Kulturlandschaftselemente“, 2.3.5.4 „Der Boden als archiv der Kultur- und Naturgeschichte“, 2.5.5 „Lufthygiene“<br />

sowie 2.5.6 „Lärm“. Die Ziele <strong>des</strong> Landschaftsrahmenplans (anhang 4 zum Regionalplan) wurden ggf. um<br />

diese Belange erweitert. Im anhang 4 ist auf seite a-36 eine entsprechende abwägungsmatrix für das Integrierte<br />

entwicklungskonzept enthalten, welche die auseinandersetzung <strong>des</strong> Plangebers mit den unterschiedlichen sektoralen<br />

umweltzielen dokumentiert (Konfliktbewertung). Die hier nachfolgende tabelle 3.3.3 enthält darüber hinaus<br />

eine tabellarische Prüfung <strong>des</strong> sektoralen Zielkonzeptes sowie <strong>des</strong> integrierten entwicklungskonzeptes. eine vertiefte<br />

Prüfung, wie sie für die Ziele und grundsätze der Raumordnung vorgenommen wurde, von denen voraussichtlich erheblich<br />

nachteilige umweltauswirkungen ausgehen können, ist aus sicht <strong>des</strong> Plangebers nicht erforderlich. Die Ziele<br />

<strong>des</strong> Landschaftsrahmenplans sind gemäß tabelle 3.3.3 entweder neutral zu einzelnen schutzbelangen bzw. haben<br />

positive auswirkungen auf diese.<br />

generell nicht prüfbar sind dagegen die Regionalisierten Leitbilder für Natur und Landschaft auf grund ihres eher visionären<br />

Charakters (zu wenig räumliche und/oder sachliche Konkretheit). für das Kapitel 3 (Maßnahmenkatalog) erfolgt<br />

keine Prüfung, da es sich eher um empfehlungen hinsichtlich der Wahl geeigneter umsetzungsinstrumente bzw.<br />

der Priorisierung von Räumen und arten handelt (z. B. schutzgebietsausweisungen, gewässerrandstreifen, schwerpunkte<br />

<strong>des</strong> artenschutzes). Im sinne der abschichtung können aussagekräftige auswirkungsprognosen erst auf der<br />

ebene <strong>des</strong> jeweils gewählten umsetzungsinstrumentes durchgeführt werden (vgl. uMweltPlan gM b h 2007, s. 6).<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Tabelle 3­3­3: Prüftabelle für den Anhang 4 – Fachplanerische Inhalte <strong>des</strong> Landschaftsrahmenplans<br />

Kultur-/<br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Klima,<br />

Luft<br />

Oberflächengewässer<br />

Mensch Fauna, Flora, Biodiversität Boden Grundwasser<br />

schutzbelang<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

Ow 2<br />

Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Gw 1<br />

Bo 6<br />

Bo 5<br />

Bo 4<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

Ziel <strong>des</strong> anhanges 4<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Ziele <strong>des</strong> sektoralen Entwicklungskonzeptes<br />

a 1 � � + + + + + � + + + � + � � + � + + + + � � � � + � � +<br />

a 2 � � + + + + + � � + � � � � � + � + � + + � � � � � � � �<br />

a 3 � � + + + + + � � + � � � � � + � + � + � � � � � � � � �<br />

a 4 � � � + + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � �<br />

a 5 � � + + + � + � � � � � � � � � � + � � + � � � � � � � �<br />

a 6 � � + + + � + � � � � � � � � � � + � � � � � � � � � � �<br />

a 7 � � � + + � + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

a 8 � � + + + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

a 9 � � + + + � � + + + + � � � � � � � + + � � � + � � � � �<br />

a 10 � � + + � � � � � + � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

a 11 � � + + + + + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

a 12 � � + + + + + � � � � � � � � � � � � � � � � + � + + � �<br />

a 13 � � + + + + + � � + � � � � � � � � � � � � � + � � � � �<br />

L 1 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � � �<br />

L 2 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � � �<br />

L 3 � � + + + � � � � � + � � � � � � � � � � � � + � � � � +<br />

L 4 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � + �<br />

L 5 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + + � + � +<br />

L 6 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � +<br />

e 1 � � + + + + + � � � � � � � � � � � � � � � � + + + + � +<br />

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e 8 � � � + � + + � � � � � � � � � � � � � � � � + + � + � �<br />

e 9 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � �<br />

e 10 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + + � + � �<br />

e 11 + + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � + + �<br />

e 13 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � + � �<br />

e 14 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � + + �<br />

e 15 � � + + + + + � � � � � � � � � � � � � � � � + + + + + +<br />

121<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Kultur-/<br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Klima,<br />

Luft<br />

Oberflächengewässer<br />

Mensch Fauna, Flora, Biodiversität Boden Grundwasser<br />

schutzbelang<br />

122<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

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Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Gw 1<br />

Bo 6<br />

Bo 5<br />

Bo 4<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

Ziel <strong>des</strong> anhanges 4<br />

INteRNetfassuNg<br />

e 16 � � + + + � + � � � � � � � � � � � � � � � � + � + + � �<br />

e 17 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + + � �<br />

B 1 � � � � � � � + + + + + + + + + + � + � � � � � � � � � +<br />

B 2 � � � � � � � + + + + + + + + + + � + � � � � � � � � � �<br />

B 3 � � + + + � � � + + + � � � � � � � + + � � � + � � � � �<br />

B 4 � � + + + � � � + + + � + � � � + � + + � � � + � � � � �<br />

B 5 � � + + � � + + + + + � � � � � � � + + � � � � � � � � �<br />

B 6 � � � � � � � � + � + � � + � � � � � � � � � � � � � � �<br />

B 7 � � � � � � � � � � � � + � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

B 8 � � � � � � � + + + � + + + + � + � � � � � � � � � � � �<br />

B 9 � � � � � � � � � � � � + � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

B 10 � � � � � � � � � � � � + � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

B 11 � � + + � � + � + + + � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

B 12 � � + + � � � + + + � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

B 13 � � � � � � � � + � � � � � + � � � � + � � + � � � � � �<br />

B 14 � � � � � � � + + � � � � � + � � � � � � � � � � � � � �<br />

B 15 � � � � � � � � � � � � � � + � + � � + � � � � � � � � �<br />

B 16 � + � � � � � � � � � + � � + � + � � � � � � � � � � � �<br />

B 17 � � + + � + + � + + � + + + + + + � + + � � � � + � � � �<br />

W 1 � � + + + � + � � � � � � � � � � + + + + � � + � � � � �<br />

W 2 � � + + + � � � � � � � � � � � � + + + + � � � � � � � �<br />

W 3 � � + + � � + � � � � � � � � + � � � � � � � + � + + � �<br />

W 4 � � + + + � + � � � � � � � � + � + + + + � � � � � � � �<br />

W 5 � � + + + � + � � � � � � � � + � + + + + � � � � � � � �<br />

W 6 � � + + + � + � � � � � � � � + � + + + + � � � � � � � �<br />

W 7 � � + + + � � � � � � � � � � � � + + + + � � + � � � � �<br />

W 8 � � + + + � + � � � � � � � � � � + + + + � � + � � � � �<br />

W 9 � � � � � � � � � � + � � � � � � + + + + � � � � � � � �<br />

W 10 � � + + + � + � � � � � � � � � � � � + � � � � � � � � �<br />

W 11 � � + + + � + � � � � � � � � � � � � + � � � � + � � � �<br />

W 12 � � � � � � � � � � � � � + � � � + + � + � � � � � � � �<br />

W 13 � � � � � � � � + � + � + + � � � + + � + � � � � � � � �<br />

W 14 � � + + + � � � � � + � + + � � � + + + � � � � � � � � �<br />

W 15 � � � � � � � � + � + � + + � � � � + + � � � � � � � � �<br />

W 16 � � � � � � � � + � � � + + � � � � + � � � � � � � � � �<br />

W 17 � � � � � � � + + + + � + + � � � � + + � � � � � � � � �<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Kultur-/<br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Klima,<br />

Luft<br />

Oberflächengewässer<br />

Mensch Fauna, Flora, Biodiversität Boden Grundwasser<br />

schutzbelang<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

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Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

Gw 2<br />

Gw 1<br />

Bo 6<br />

Bo 5<br />

Bo 4<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

Ziel <strong>des</strong> anhanges 4<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

W 18 � � � � � � � + � � � + � � + � � � + + � � � � � � � � �<br />

W 19 � � + + � � � � � + � � � + � + + � � � � � � � � � � � �<br />

W 20 � � + + � � � � � + � � � + + + � � � � � � � � � � � � �<br />

W 21 � � � � � � � � + + � � + + + + + � � � � � � � � � � � �<br />

W 22 � � � � � � � � � � � � � � + + + � � � � � � � � � � � �<br />

W 23 � � � � � � � � + � � + � � + + + � � � � � � � � � � � �<br />

W 24 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

K 1 � + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � � � � �<br />

K 2 � + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � � � � �<br />

K 3 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � � � � �<br />

K 4 � + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � � � �<br />

K 5 + + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � � � �<br />

K 6 � + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

K 7 � + + � � � � � � � � + � � + + � � � � � � � � � � � � �<br />

K 8 � � + � � � � � + + � + � � + + � � � � � � + � � � � � �<br />

K 9 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � � � �<br />

K 10 � + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

K 11 � + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

Ziele <strong>des</strong> Integrierten Entwicklungskonzeptes<br />

a1 � � + � � � + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

a2 � � � + + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � �<br />

a3a � � + + + + + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

a3b � � � + + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

a3c � � � + + � + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

a4 � � � + + � � + + � + � � � � � � � � � � � � + � � � � �<br />

L1 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � � �<br />

L2 � � + � + � � � � � + � � � � � � � � � � � � + � � � � �<br />

L3 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + + � + � +<br />

L4 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + + � + + +<br />

e1 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + + + + + +<br />

e2 � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + + + + + +<br />

B1 � � � � � � � + � � � � + � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

B2 � � � � � � � � + � � � + � + � + � � � � � � � � � � � �<br />

B3 � � � � � � � � � � + � + + � � + � + � � � � � � � � � �<br />

B4 � � � � + � � + + � + � � � � � � � � � � � � + � � � � �<br />

B5 � � + � � � � + + � + � � + � � � � + + � � � � � � � � �<br />

123<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Kultur-/<br />

Sachgüter<br />

Landschaft<br />

Klima,<br />

Luft<br />

Oberflächengewässer<br />

Mensch Fauna, Flora, Biodiversität Boden Grundwasser<br />

schutzbelang<br />

124<br />

KS 2<br />

KS 1<br />

La 4<br />

La 3<br />

La 2<br />

La 1<br />

KL 2<br />

KL 1<br />

Ow 4<br />

Ow 3<br />

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Ow 1<br />

Gw 4<br />

Gw 3<br />

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Gw 1<br />

Bo 6<br />

Bo 5<br />

Bo 4<br />

Bo 3<br />

Bo 2<br />

Bo 1<br />

FFB 5<br />

FFB 4<br />

FFB 3<br />

FFB 2<br />

FFB 1<br />

Me 2<br />

Me 1<br />

Ziel <strong>des</strong> anhanges 4<br />

B6 � � � � � � � + + + + + � + + � � � � � � � + � � � � � �<br />

B7 � � � � � � � + + + + + � + + + � � � � � � � � � � � � �<br />

W1 � � + + + � + � � � � � � � � � � + + + + � � + � � � � �<br />

W2 � � + + + � + � � � � � � � � � � + + + + � � + � � � � �<br />

W3 � � + + � � + � � � � � � � � � � � � + � � � � � � � � �<br />

W4 � � � � � � � + + + + � + + � � � � + + � � � � � � � � �<br />

W5 � � � � + � � � � + � � + � � � � + + + + � � � � � � � �<br />

W6 � � � � � � � � � + � � + � � � � � � � � � � � � � � � �<br />

W7 � � � � � � � � � � � + + � + + � � � � � � � � � � � � �<br />

K1 � + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � � � � �<br />

K2 � + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � � � � �<br />

K3 + + � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � + � � � � � �<br />

erläuterungen siehe seite 116.<br />

INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

3.4 Geplante Maßnahmen <strong>zur</strong> Überwachung der erheblichen Auswirkungen der<br />

Durchführung <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> auf die Umwelt (Monitoring)<br />

eine wesentliche anforderung an das Monitoring besteht darin, vorhandene Instrumente und Methoden <strong>zur</strong> Überwachung<br />

zu nutzen und damit Doppelarbeit zu vermeiden. Das Monitoring zum Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien<br />

muss sich hinsichtlich der Periodizität der Überwachungsaktivitäten daher im Wesentlichen an den bereits<br />

existierenden Datenquellen orientieren.<br />

Die Überwachung der erheblichen auswirkungen der Durchführung bzw. umsetzung <strong>des</strong> Regionalplanes soll im<br />

Kontext der Installierung von Maßnahmen <strong>zur</strong> generellen evaluierung im Rahmen der fortschreibung <strong>des</strong> Planes<br />

erfolgen; hierzu sollen insbesondere folgende grundlagen herangezogen:<br />

• Laufende Raumbeobachtung <strong>des</strong> Regionalen Planungsverban<strong>des</strong><br />

• (digitales) Raumordnungskataster bei der Lan<strong>des</strong>direktion Dresden (DIgROK).<br />

Das DIgROK bietet weniger die Möglichkeit, ein umweltmonitoring durchzuführen, ist jedoch als Instrument <strong>zur</strong> Plankontrolle<br />

und eingeschränkt <strong>zur</strong> Überwachung <strong>des</strong> Planvollzugs sowie <strong>zur</strong> Raumbeobachtung geeignet. eine effiziente<br />

Nutzung für das Monitoring setzt jedoch einen Online-Zugriff <strong>des</strong> Regionalen Planungsverban<strong>des</strong> auf das DIgROK<br />

voraus (Leserecht).<br />

Die laufende Raumbeobachtung <strong>des</strong> Regionalen Planungsverban<strong>des</strong> soll dagegen, neben der originären aufgabe,<br />

zunehmend für/um spezielle Inhalte der umweltbeobachtung herangezogen/ergänzt werden, die ansonsten im Rahmen<br />

der weiter unten beschriebenen ansätze <strong>zur</strong> umweltbeobachtung der fachbehörden nur selten erfolgen. Dies<br />

betrifft insbesondere das schutzgut „Landschaftsbild“ (schutzbelang La 1). Hier sind umweltauswirkungen i. d. R.<br />

bereits mit Realisierung eines konkreten Vorhabens erkennbar und somit auch bewertbar. Die umweltbeobachtung<br />

soll hier vorzugsweise durch Ortsbegehung und fotodokumentation u. ä. erfolgen. Voraussetzung für diese art <strong>des</strong><br />

Monitorings ist, dass seitens der genehmigungsbehörden eine turnusmäßige Meldung erteilter genehmigungen/<br />

Zulassungen/Planfeststellungsbeschlüsse u. ä. an den RPV erfolgt.<br />

einen wesentlichen ansatz bildet weiterhin der sächsische umweltdatenkatalog (uDK). Der uDK mit den Metadaten<br />

über umweltdaten soll <strong>zur</strong> wichtigsten Informationsquelle <strong>des</strong> Regionalen Planungsverban<strong>des</strong> werden, die einen<br />

umfassenden Überblick über die für das Monitoring zum Regionalplan verfügbaren Daten sowie deren fundorte<br />

bei fachbehörden zu bekommen. Die Online-Verfügbarkeit <strong>des</strong> Kataloges (� http://www.umwelt.sachsen.de/de/wu/<br />

umwelt/lfug/lfug-internet/infosysteme/wwwudk/servlet/uDKservlet (letzter Zugriff am 12. Januar 2009)) ermöglicht<br />

dabei eine schnelle suche nach geeigneten Daten und deren aktualität. Neben dem uDK gibt es weitere, teilweise<br />

für die Zwecke <strong>des</strong> Monitorings nutzbare sektorale internetgestützte Informationssysteme auf den Internetseiten<br />

<strong>des</strong> Lfug. Dazu zählen vor allem die „Interaktiven Karten, Dienste und gIs-Daten“ (� http://www.lfug.smul.sachsen.<br />

de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/interaktive_karten_12594.html (letzter Zugriff am 12. Januar 2009)) sowie die<br />

„aktuellen Messwerte“ z. B. zu Luftschadstoffen.<br />

auch die bewerteten Indikatoren beim umweltstatus sachsen bieten, auch wenn sie eher für die räumliche Bezugsebene<br />

„freistaat sachsen“ verwendet werden, zumin<strong>des</strong>t anhaltspunkte für das regionale Monitoring (� http://<br />

www.umwelt.sachsen.de/umwelt/4192.asp (letzter Zugriff am 12. Januar 2009)).<br />

Weitere, zu nutzende Daten für das Monitoring sollen sein:<br />

• angaben über Kontrolle und Überwachung sowie deren ergebnisse durch die jeweiligen genehmigungsbehörden<br />

im Rahmen von Nebenbestimmungen und Maßgaben zu genehmigungs- und Zulassungsbescheiden (z. B.<br />

fledermausmonitoring nach der errichtung von Windkraftanlagen, grundwassermonitoring bei Rohstoffabbau)<br />

• ergebnisse <strong>des</strong> Monitorings der gebiete von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Richtlinien 79/409/eWg<br />

und 92/43/eWg<br />

• ergebnisse der Überwachungsprogramme über den Zustand <strong>des</strong> Oberflächen- und grundwassers sowie der<br />

schutzgebiete gemäß Richtlinie 2000/60/eg (Wasserrahmen-Richtlinie)<br />

• durch die Landratsämter bzw. das LfuLg aktualisierte fachdatenbanken <strong>des</strong> ehem. umweltfachbereiches (RP<br />

Dresden), z. B. Brutvogelkartierung, Biotopdatenbank, sofern diese aktualisiert vorliegen<br />

es ist jedoch nicht nur wichtig, entsprechende umweltbeobachtungen (erhebungen) durchzuführen. Wesentlich relevanter<br />

ist die Bewertung der auswirkungen. Die Überschreitung einer „erheblichkeitsschwelle“ ist dabei das wesentliche<br />

Kriterium. eine derartige Bewertung soll nicht durch den Regionalen Planungsverband allein, sondern nur in<br />

fachlicher abstimmung mit den umweltbehörden erfolgen. eine für die Planungsregion einheitliche sowie leistbare<br />

und fachlich belastbare Bewertung ist dabei an eine bedeutende Rahmenbedingung geknüpft, deren Vorhandensein<br />

ab 2008 noch nicht eindeutig gesichert ist. Dies betrifft die zentrale und ständig aktualisierte Metadatenquelle für<br />

alle relevanten umweltdaten (Datenbankpflege). es kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorausgesagt werden,<br />

inwiefern dies nach der Verwaltungsreform weiterhin möglich ist.<br />

125<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

126<br />

INteRNetfassuNg<br />

Relevant für eine Bewertung ist die ermittlung, ob und inwieweit eine erhebliche umweltweltauswirkung überhaupt<br />

auf eine umgesetzte festlegung <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> <strong>zur</strong>ückzuführen ist. auch dafür müssen durch die genehmigungsund<br />

umweltbehörden umfassende Informationen für den Regionalen Planungsverband bereitgestellt werden.<br />

Zum Monitoring gehören als Kernbestandteil die unvorhergesehenen Auswirkungen auf die umwelt. Diese können<br />

durch folgende gründe entstehen:<br />

• falsche einschätzung (Prognose) durch den Plangeber im umweltbericht<br />

• zum Zeitpunkt der erstellung <strong>des</strong> umweltberichtes fehlende Daten (sektoral oder räumlich)<br />

• fehlende wissenschaftliche erkenntnisse.<br />

eine falsche Prognose im umweltbericht kann sich nach der Realisierung eines Vorhabens oder im Zusammenwirken<br />

mehrerer Vorhaben auswirken oder herausstellen. Die bereits o. g. Maßnahmen <strong>zur</strong> umweltbeobachtung sind i. V. m.<br />

der Meldung durch die umweltbehörden an den RPV geeignet, diese fälle zu erkennen und ggf. darauf zu reagieren.<br />

Zum Zeitpunkt der erstellung <strong>des</strong> umweltberichtes fehlende Daten können während der geltungsdauer <strong>des</strong> Regionalplanes<br />

durch die fachbehörden nachgeliefert werden. eine aufbereitung dieser Daten kann i. d. R. jedoch nur im<br />

Rahmen einer fortschreibung <strong>des</strong> Regionalplanes erfolgen.<br />

Neue wissenschaftliche erkenntnisse können ebenfalls nur durch eine fortschreibung <strong>des</strong> Regionalplanes integriert<br />

werden. Praktische Bedeutung erlangte dieser aspekt zuletzt beim Konflikt zwischen Windkraftanlagen und fledermäusen.<br />

es wird eingeschätzt, dass beim Vorliegen dieser drei gründe für unvorhergesehene auswirkungen das fachrecht<br />

eher für eine Konfliktminimierung geeignet ist (z. B. durch nachträgliche auflagen, anordnungen im Rahmen von<br />

Zulassungen in genehmigungen).<br />

Die o. g. Instrumente der umweltbeobachtung können insgesamt gewährleisten, dass auf der ebene der Regionalplanung<br />

eine angemessene Überwachung der erheblichen auswirkungen der Durchführung <strong>des</strong> Planes gewährleistet<br />

ist. Dies setzt jedoch voraus, dass dem Regionalen Planungsverband regelmäßig die o. a. Informationen zugeleitet<br />

werden.<br />

Bezüglich <strong>des</strong> anhanges 4 „fachplanerische Inhalte <strong>des</strong> Landschaftsrahmenplans“ wird sich folgender, wissenschaftlich-fachlichen<br />

Meinung angeschlossen:<br />

„Die Überwachung der Umweltauswirkungen dient insbesondere der Ermittlung (unvorhergesehener) nachteiliger Auswirkungen<br />

der Planung auf die Umwelt. Diese sind im Rahmen der Landschaftsplanung zum einen kaum zu erwarten, da die<br />

Landschaftsplanung dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Natur und Landschaft dient. Zum anderen erfolgt<br />

die Umsetzung der landschaftsplanerischen Aussagen zum Großteil über die Integration in andere Planungen und Verwaltungsverfahren.<br />

Die Fortschreibungspflichten der Landschaftsplanung, wie sie im BNatSchG rahmenrechtlich vorgesehen<br />

sind, bzw. die Einführung turnusmäßiger Fortschreibungen sollten dazu genutzt werden, die Entwicklung der Schutzgüter<br />

seit der letzten Planaufstellung anhand geeigneter Indikatoren zu analysieren. Mit diesen Indikatoren ist man auch in der<br />

Lage nachteilige Auswirkungen festzustellen, insbesondere aber auch die positiven Wirkungen der Landschaftsplanung<br />

aufzuzeigen. Abhilfemaßnahmen können im Zuge der Fortschreibung unmittelbar berücksichtigt werden. Folglich entsteht<br />

i. d. R. für die Landschaftsplanung kein zusätzlicher Aufwand durch die Pflicht <strong>zur</strong> Überwachung. Die beschriebene Retrospektive<br />

bei der Fortschreibung von Landschaftsplanungen liefert darüber hinaus auch einen Beitrag <strong>zur</strong> Überwachung<br />

der Umweltauswirkungen von Raum­ und Bauleitplanung und hilft entsprechende Veränderungen und Auswirkungen zu<br />

erkennen. Die Stärke liegt dabei insbesondere darin, dass mit den in der Landschaftsplanung angewandten Indikatoren,<br />

auch unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen erfasst werden, die wegen ihrer Unbestimmtheit nur schwierig im Monitoringprogramm<br />

<strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es zum Raum­/Bauleitplan berücksichtigt werden können.“ (bfn 2005)<br />

aus diesem grund wird die Benennung von speziellen Maßnahmen zum Monitoring im sinne der suP-RL für die<br />

anlage 4 <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> für nicht erforderlich gehalten. Bei einer entsprechenden fortschreibung <strong>des</strong> fachbeitrages<br />

zum Landschaftsrahmenplan kann dieser in seinem grundlagenteil (Bestandsaufnahme) an die erfolgte entwicklung<br />

angepasst werden, d. h. die entwicklung der schutzgüter im Vergleich zu heute anhand geeigneter Indikatoren<br />

(schutzbelange) analysiert werden.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

3.5 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Die Richtlinie 2001/42/eg <strong>des</strong> europäischen Parlaments und <strong>des</strong> Rates vom 27. Juni 2001 (suP-Richtlinie) und die darauf<br />

aufbauenden gesetzlichen Regelungen <strong>des</strong> Raumordnungs- und umweltverträglichkeitsprüfungsrechts haben<br />

zum Ziel, ein hohes umweltschutzniveau zu sichern. Dazu ist für bestimmte Pläne und Programme – mit voraussichtlich<br />

erheblichen umweltauswirkungen – eine strategische umweltprüfung durchzuführen.<br />

Die gesamtfortschreibung <strong>des</strong> Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien ist solch einer umweltprüfung unterzogen<br />

worden. Die Prüfung erfolgt auf regionalplanerischer und somit überörtlicher ebene und ersetzt nicht eine<br />

detaillierte umweltprüfung im Rahmen der nachfolgenden ebene der Bauleitplanung, eine vorhabenbezogene umweltverträglichkeitsprüfung<br />

oder naturschutzfachrechtliche eingriffsregelungen.<br />

Zu umfang und Detaillierungsgrad der in den umweltbericht aufzunehmenden Informationen wurde an drei terminen<br />

ein sogenanntes mündliches scoping durchgeführt und dazu die nach art. 5 absatz 4 in Verbindung mit art. 6<br />

absatz 3 suP-RL betroffenen, jeweils zuständigen Behörden mit umweltbezogenem aufgabenbereich sowie anerkannten<br />

Naturschutzverbände konsultiert. Diese termine fanden mit der polnischen seite am 24. Januar 2005, mit der<br />

tschechischen seite 27. Januar 2005 sowie mit der deutschen seite am 8. februar 2005 statt.<br />

auf grund der Lage der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien spielen die aspekte der möglichen grenzüberschreitenden<br />

auswirkungen <strong>des</strong> Planes eine besondere Rolle bei der umweltprüfung. Diese auswirkungen wurden<br />

differenziert für die Woiwodschaften Dolnośląskie und Lubuskie sowie für den Liberecký kraj und den Ústecky kraj<br />

geprüft. Die Prüfung ist in die jeweiligen einzelprüfungen integriert worden und stellt potenziell erhebliche Betroffenheiten<br />

dar, die sich aus der Lage der regionalplanerischen festlegung ergeben. eine konkrete Prüfung von Betroffenheiten<br />

war hier jedoch wegen fehlender kompatibler Daten zu den einzelnen schutzbelangen nicht möglich. es<br />

ist festzustellen, dass von einigen festlegungen zwar grenzüberschreitende auswirkungen zu erwarten sind, diese<br />

jedoch in ihrer summe und im Verhältnis zum gesamtplan relativ gering sind. Die voraussichtlich erheblichen negativen<br />

auswirkungen beschränken sich dabei auf unmittelbar an der staatsgrenze liegende Bereiche und betreffen in<br />

erster Linie das schutzgut Landschaft. auch die angrenzenden deutschen Planungsregionen Oberes elbtal/Osterzgebirge<br />

und Lausitz-spreewald sind teilweise von den ausweisungen <strong>des</strong> Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien<br />

betroffen. Die Bewertung erfolgte analog <strong>zur</strong> grenzüberschreitenden Prüfung.<br />

Die ergebnisse der umweltprüfung sind in diesem umweltbericht dargestellt. Im Kapitel 1 sind der Inhalt und die<br />

wichtigsten Zielsetzungen <strong>des</strong> Planes sowie die für den Plan relevanten Ziele <strong>des</strong> umweltschutzes und die art ihrer<br />

Berücksichtigung erläutert. Im Kapitel 2 ist der derzeitige Zustand der umwelt auf grundlage <strong>des</strong> fachbeitrages zum<br />

Landschaftsrahmenplan (RegionaleR Pl a n u n g s v e R b a n d obeR lausitz-niedeRschlesien 2007) beschrieben. anschließend erfolgt<br />

die vertiefte Prüfung für die Planinhalte, welche potenzielle erhebliche negative auswirkungen auf die umwelt hervorrufen<br />

können. Diese Prüfung umfasst auch eine verbal-argumentative Beschreibung der entwicklung bei Nichtdurchführung<br />

<strong>des</strong> Planes sowie für alternativen. Die Prüfung erfolgte anhand der schutzgüter „Mensch“, „flora, fauna,<br />

Biodiversität 5 “, „Boden“, „grundwasser“, „Oberflächenwasser“, „Klima und Luft“, „Landschaft“ sowie „Kultur- und sachgüter“.<br />

Die schutzgüter wurden dabei durch verschiedene schutzbelange konkretisiert, z.B. durch die Lärmbelastung<br />

<strong>des</strong> Menschen, schutzgebiete nach dem Naturschutz- oder dem Wasserrecht, wertvolle Böden, siedlungsklimatisch<br />

bedeutsame freiflächen oder Bodendenkmäler. eine Relevanz wurde einzelfallbezogen im Vorfeld der eigentlichen<br />

Prüfung und unter Berücksichtigung der stellungnahmen der Behörden mit umweltbezogenem aufgabenbereich<br />

vom Planungsträger festgelegt. Die in der Prüfung verwendeten schutzbelange sind als steckbriefe im Kapitel 3.2.1.4<br />

näher erläutert. Die Prüfung und Bewertung der umweltauswirkungen stellen im Rahmen der regionalplanerischen<br />

gesamtabwägung nur einen abwägungsaspekt dar. Im Kapitel 3 sind zusätzliche angaben enthalten, so <strong>zur</strong> angewendeten<br />

Methodik, zu den verwendeten Datengrundlagen und zu den schwierigkeiten bei der Zusammenstellung<br />

und anwendung der Daten. Ob die umweltauswirkungen so eintreten werden wie vorausgesehen, muss durch den<br />

Regionalen Planungsverband beobachtet werden. Wie dies erfolgen soll, ist im Kapitel 3.4 erläutert.<br />

Die umweltprüfung stellt nicht die regionalplanerische abwägung dar. In der regionalplanerischen gesamtabwägung<br />

können andere bedeutsame Belange höher gewichtet werden und in der Konsequenz von den Prüfungsergebnissen<br />

der umweltprüfung abweichen. Die Prüfung erfolgte für die regionalplanerischen festlegungen in der gesamten<br />

Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien, jedoch nur für die festlegungen, die im Regionalplan getroffen wurden.<br />

Daher sind festlegungen aus anderen (Raumordnungs)Plänen (Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan, fachlicher entwicklungsplan<br />

Verkehr, Braunkohlenpläne Nochten und Reichwalde) nicht gegenstand dieser umweltprüfung.<br />

einer vertieften einzelprüfung unterlagen insgesamt mehr als 1.000 festlegungen <strong>des</strong> Regionalplanes. gegenstand<br />

der Prüfung waren dabei nicht alle möglichen bzw. denkbaren umweltbeeinträchtigungen, sondern nur die erheblichen<br />

umweltauswirkungen. Dazu wurde für jede art einer ausweisung (z. B. Rohstoffsicherung, Windenergienutzung)<br />

ein Prüfschema entwickelt, welches die potenziellen erheblichkeiten für die einzelnen schutzbelange anzeigt<br />

(tabelle 3.3-1). für Planungen mit voraussichtlich erheblichen negativen umweltauswirkungen, die auf regionalpla-<br />

5 unter „Biodiversität“ versteht man die Vielfalt der arten auf der erde, die Vielfalt innerhalb der arten sowie die Vielfalt von Ökosystemen.<br />

127<br />

UMWELTBERICHT


UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

128<br />

INteRNetfassuNg<br />

nerischer ebene erkennbar und bewertbar sind, wurden alternative Varianten gesucht. Diese Varianten sind durch<br />

eine Verkleinerung, Neuabgrenzung, Lageveränderung oder den Verzicht auf die ausweisung entstanden. für einige<br />

ausweisungen wurden Konfliktregelungen vorgeschlagen und in den Regionalplan integriert (z. B. Ziele 4.5.1, 6.1.1).<br />

als zusammenfassende ergebnisse der umweltprüfung sind zu nennen:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Bei der Durchführung <strong>des</strong> Planes können erhebliche auswirkungen auf die betrachteten schutzbelange entstehen.<br />

Dies betrifft vor allem die festlegungen zum Rohstoffabbau, zum Verkehr, <strong>zur</strong> erholung und <strong>zur</strong> Windenergienutzung.<br />

Bei diesen festlegungen sind, ohne dass größere schwerpunkte erkennbar sind, alle schutzgüter<br />

regionsweit betroffen. Die ausweisungen <strong>zur</strong> Rohstoffsicherung sind auf grund ihrer anzahl und flächengröße<br />

dabei besonders hervorzuheben. es ist jedoch zu beachten, dass <strong>zur</strong> Rohstoffsicherung ein obligatorischer Handlungsauftrag<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> entwickungsplanes sachsen (LeP) besteht, nachdem der kurz-, mittel- und langfristige<br />

Bedarf zwingend zu sichern ist. auf grund der standortgebundenheit sind alternativen hier beschränkt. Bei der<br />

Windenergie wurde gemäß dem Handlungsauftrag im LeP eine abschließende Planung vorgenommen. Die ausgewiesenen<br />

gebiete sind keinesfalls konfliktfrei; es kann auf grund <strong>des</strong> gesamträumlichen Planungskonzeptes<br />

jedoch gewährleistet werden, dass keine anderen flächen mit größeren Betroffenheiten für die umwelt ungesteuert<br />

in anspruch genommen werden.<br />

andere festlegungen <strong>des</strong> Regionalplanes, wie <strong>zur</strong> sicherung von trinkwasser oder <strong>zur</strong> Waldmehrung, lösen auf<br />

einzelne schutzbelange bezogen erhebliche Betroffenheiten aus. Dies sind insbesondere die zum schutzgut „flora,<br />

fauna, Biodiversität“ gehörenden schutzbelange. Von beiden festlegungen gehen jedoch gleichfalls positive<br />

auswirkungen aus. Dies betrifft vor allem die schutzbelange Boden, grundwasser und Landschaftsbild. eine abschließende<br />

Bewertung wird hier auch dadurch erschwert, dass die raumordnerische sicherung von trinkwasservorkommen<br />

zunächst ausschließlich positive auswirkungen hervorruft (festsetzung von Wasserschutzgebieten);<br />

erst mit der erteilung von erlaubnissen <strong>zur</strong> grundwasserentnahme sind negative Wirkungen möglich. Beim Wald<br />

können auf derselben fläche schutzgutbezogen positive und negative auswirkungen auftreten (z. B. schutz <strong>des</strong><br />

Bodens vor erosion und Kaltluftabfluss). ein einfaches gegenrechnen würde hier nicht zielführend sein.<br />

Des Weiteren gibt es einzelne festlegungen, die nur für ein eng begrenztes gebiet negative auswirkungen hervorrufen<br />

können. Dabei ist vor allem der Vorrangstandort für das Braunkohlenkraftwerk bei Boxberg/O. L. zu nennen.<br />

Die erheblichkeit der davon erheblich betroffenen schutzbelange muss jedoch unter dem aspekt der Vorbelastung<br />

relativiert werden.<br />

festlegungen mit voraussichtlich erheblich positiven umweltauswirkungen unterlagen keiner vertieften, aber<br />

einer allgemeinen Prüfung (vgl. tabelle 3.3-2). In die gesamtbetrachtung für die einzelnen schutzgüter wurden<br />

diese positiven aspekte einbezogen (vgl. Kapitel 2.3). Die festlegungen mit voraussichtlich erheblichen positiven<br />

umweltauswirkungen sind vor allem in ihrer summe geeignet, negative Betroffenheiten entweder am konkreten<br />

standort oder im regionalen sinne zu verhindern oder zu vermindern. so sind allein ca. 15 % der Regionsfläche als<br />

Vorranggebiet für den arten- und Biotopschutz ausgewiesen, mehr als 3.900 ha sind <strong>zur</strong> erhaltung und Verbesserung<br />

<strong>des</strong> Wasserrückhaltes vorgesehen, mehr als 15.000 ha großflächige agrarfluren sollen strukturiert und somit<br />

weniger erosionsanfällig gemacht werden und dabei gleichzeitig einen bedeutenden Beitrag als Verbindungsfläche<br />

im ökologischen Verbundsystem leisten, 200 km naturnahe fließgewässerabschnitte sollen von Bebauung<br />

und anderen Nutzungen freigehalten bleiben und mehr als 1.100 km fließgewässer hinsichtlich ihrer Durchgängigkeit,<br />

der gewässerstruktur und/oder der gewässergüte saniert werden.<br />

Die erhaltungsziele der Natura 2000-gebiete werden durch die festlegungen <strong>des</strong> Regionalplanentwurfes nicht<br />

erheblich beeinträchtigt. Im Rahmen der erheblichkeitsabschätzung sowie im ergebnis der Beteiligung gemäß §<br />

6 absatz 2 sächsLPlg wurden mehrere festsetzungen reduziert bzw. ganz aufgegeben, um diese Vereinbarkeit zu<br />

erzielen.<br />

Zum abschluss soll auf die Nullvariante für die gesamte Regionalplanfortschreibung, unabhängig von der entwicklungspflicht<br />

im sinne von § 4 absatz 2 satz 1 sächsLPlg, hingewiesen werden. Bei Nichtdurchführung der fortschreibung<br />

gilt der verbindliche Regionalplan 2002 sowie die Raumnutzungsfestlegungen der sanierungsrahmenpläne<br />

für die stillgelegten Braunkohlentagebaue. es wird eingeschätzt, dass die dort enthaltenen festlegungen in ihrer<br />

summe und vor allem bezogen auf einzelne Nutzungsfestlegungen mehr erhebliche Betroffenheiten auslösen als der<br />

fortgeschriebene Plan. so wurden vor allem bei der Rohstoffsicherung deutliche flächenreduzierungen und gesamtstreichungen<br />

von gebieten vorgenommen. Diese erfolgten vorrangig aus gründen der umweltbetroffenheit und<br />

konnte erfolgen, da der regionalen ebene durch den LeP 2003 deutlich mehr Handlungs- und abwägungsspielraum<br />

gegeben wurde, als dies durch den LeP 1994 der fall war. Konkrete abwägungsentscheidungen spiegeln dies wider.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

4 Anhang<br />

4.1 FFH-Gebiete<br />

EU-Gebietscode<br />

lan<strong>des</strong>intern<br />

Name<br />

De 4649-305 / 024e saleskbachniederung unterhalb grüngräbchen<br />

De 4649-304 / 025e erlenbruch-Oberbusch grüngräbchen<br />

De 4749-301 / 026e Pulsnitz- und Haselbachtal<br />

De 4554-303 / 027e Niederspreeer teichgebiet und Kleine<br />

Heide Hähnichen<br />

De 4754-301 / 028e Hohe Dubrau<br />

De 4754-304 / 029e Laubwälder der Königshainer Berge<br />

De 4753-303 / 030e Basalt- und Phonolithkuppen der Östlichen<br />

Oberlausitz<br />

De 5153-301 / 032e Hochlagen <strong>des</strong> Zittauer gebirges<br />

De 4651-303 / 045e teichgruppen am Doberschützer Wasser<br />

De 4550-301 / 047 Dubringer Moor<br />

De 4453-301 / 048e altes schleifer teichgelände<br />

De 4648-302 / 049 Königsbrücker Heide<br />

De 4552-302 / 061e Oberlausitzer Heide- und teichlandschaft<br />

De 4650-304 / 062e teichgebiet Biehla-Weißig<br />

De 4650-302 / 089 Jeßnitz und thury<br />

De 4552-301 / 090e truppenübungsplatz Oberlausitz<br />

De 4755-303 / 091e Monumentshügel<br />

De 4454-302 / 093 Neißegebiet<br />

De 4453-302 / 095 Muskauer faltenbogen<br />

De 4453-304 / 096 Wälder und feuchtgebiete bei Weißkeißel<br />

De 4453-305 / 097 trebendorfer tiergarten<br />

De 4452-301 / 099 spreetal und Heiden zwischen uhyst und<br />

spremberg<br />

De 4553-301 / 100 schwarzer schöps unterhalb Reichwalde<br />

De 4653-301 / 101 schlossteichgebiet Klitten<br />

De 4554-301 / 102 Raklitza und teiche bei Rietschen<br />

De 4554-302 / 104 Weißer schöps bei Hähnichen<br />

De 4654-301 / 105 Doras Ruh<br />

De 4654-302 / 106 schwarzer schöps oberhalb Horscha<br />

De 4754-303 / 107 ullersdorfer teiche<br />

De 4754-302 / 108 stauwurzel, teiche und Wälder an der<br />

talsperre Quitzdorf<br />

De 4654-303 / 109 teiche bei Moholz<br />

De 4755-301 / 110 teiche und feuchtgebiete nordöstl. Kodersdorf<br />

De 4755-302 / 111 fließgewässer bei schöpstal und Kodersdorf<br />

De 5154-301 / 112 eichgrabener feuchtgebiet<br />

De 5054-301 / 113 Mandautal<br />

De 4954-301 / 114 Pließnitzgebiet<br />

De 4753-301 / 115 feuchtgebiete und Wälder bei großsaubernitz<br />

De 4753-302 / 116 täler um Weißenberg<br />

De 4752-302 / 117 spreeniederung Malschwitz<br />

De 4752-301 / 118 teiche zwischen Neschwitz und großdubrau<br />

De 4852-301 / 119 spreegebiet oberhalb Bautzen<br />

De 4853-301 / 120 Czorneboh und Hochstein<br />

De 4450-302 / 121 Bergbaufolgelandschaft Bluno<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Auflistung der FFH-Gebiete in der Reihenfolge der Prüfung<br />

EU-Gebietscode<br />

lan<strong>des</strong>intern<br />

Name<br />

De 4550-304 / 122 Bergbaufolgelandschaft Laubusch<br />

De 4550-303 / 123 feuchtgebiete Leippe-torno<br />

De 4551-301 / 125 spannteich Knappenrode<br />

De 4651-305 / 126 Hoyerswerdaer schwarzwasser<br />

De 4551-302 / 128 schwarze elster oberhalb Hoyerswerda<br />

De 4650-305 / 129 Deutschbaselitzer großteichgebiet<br />

De 4651-301 / 132 Waldteiche westlich schönau<br />

De 4751-301 / 133 Waldteiche nördlich Räckelwitz<br />

De 4651-302 / 134 Klosterwasserniederung<br />

De 4650-301 / 135 Otterschütz<br />

De 4650-303 / 136 Cunnersdorfer teiche<br />

De 4651-306 / 137 Biwatsch-teichgruppe und teiche bei<br />

Caminau<br />

De 4750-301 / 138 großer Rohrbacher teich<br />

De 4649-302 / 139 teichgruppen Cosel-Zeisholz<br />

De 4649-301 / 140 Ruhländer schwarzwasser<br />

De 4748-302 / 141 Buchberge bei Laußnitz<br />

De 4749-302 / 142 fließgewässersystem Kleine Röder und<br />

Orla<br />

De 4848-301 / 143 Rödertal oberhalb Medingen<br />

De 4750-302 / 144 Berge bei Ohorn<br />

De 4850-301 / 145 Obere Wesenitz und Nebenflüsse<br />

De 4852-302 / 146 Buchenwaldgebiet Wilthen<br />

De 4551-303 / 147 separate fledermausquartiere und -habitate<br />

in der Lausitz<br />

De 4648-304 / 149 Dammühlenteich<br />

De 4647-301 / 150 grosse Röder zwischen großenhain und<br />

Medingen<br />

De 4748-301 / 151 teiche um Zschorna und Kleinnaundorf<br />

De 4748-303 / 152 Moorwaldgebiet großdittmannsdorf<br />

De 4848-304 / 161 Prissnitzgrund<br />

De 4949-302 / 162 Wesenitz unterhalb Buschmühle<br />

De 4651-304 / 311 teichgruppe Wartha<br />

De 4550-302 / BB 85 Insel im senftenberger see<br />

De 4453-303 / BB 86 Reuthener Moor<br />

De 4353-301 / BB 87 faltenbogen südlich Döbern<br />

De 4549-301 / BB 188 Rohatschgebiet zwischen guteborn und<br />

Hohenbocka<br />

De 4549-302 / BB 369 sorgenteich<br />

De 4450-301 / BB 370 Weisser Berg bei Bahnsdorf<br />

De 4549-303 / BB 372 Peickwitzer teiche<br />

De 4549-306 / BB 717 Peickwitzer teiche ergänzung<br />

De 4649-303 / BB 373 schwarzwasserniederung<br />

De 4548-302 / BB 377 teichgebiet Kroppen-frauendorf<br />

De 4454-301 / BB 420 Zerna<br />

De 4547-303 / BB 509 Pulsnitz und Niederungsbereiche<br />

De 4354-301 / BB 545 Neisseaue<br />

De 3651-303 / BB 651 spree<br />

CZ0420520 / CZ 4 Lužickohorské bučiny<br />

CZ0513509 / CZ 10 svitavka<br />

PLH020066 / - Przełomowa Dolina Nysy Łużyckiej<br />

129<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

SALESKBACHNIEDERUNG UNTERHALB GRÜNGRäBCHEN<br />

Gebietsnummer: ffH-024e EU-Nummer: psCI 4649-305<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 147 ha<br />

130<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Niederung <strong>des</strong> saleskbaches sowie teiche mit ausgedehnten Verlandungsbereichen aus Zwischenmooren,<br />

außerdem magere Mähwiesen, eingestreut feuchte und frische Waldflächen<br />

Schutzwürdigkeit: Charakteristischer Lebensraumkomplex einer Bachniederung im tiefland, zusätzlich mit naturnahen stillgewässern<br />

mit typischer Vegetationszonierung, feuchtheide und Zwischenmoor, bedeutender amphibienlebensraum,<br />

sehr bemerkenswerte avifauna<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen<br />

bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Hainsimsen-Buchenwald<br />

(Luzulo-Fagetum) (9110); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Waldkiefern-<br />

Moorwald (91D2)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Castor fiber [Biber], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der Niederung <strong>des</strong> Saleskbaches und der Teiche mit ausgedehnten Verlandungsbereichen aus Zwischenmooren, der Feuchtheiden, der mageren Mähwiesen sowie<br />

der eingestreuten feuchten und frischen Waldflächen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Heiden (Lebensraumtyp 4010)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Waldkiefern-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D2*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke<br />

(Bombina bombina) und Kammmolch (Triturus cristatus), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter Verlandungs-, Zwischenmoor- und Moorwaldbereiche<br />

im NSG „Lugteich Grüngräbchen“<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Bewirtschaftung<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: westlich von grüngräbchen<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung reicht in die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Saleskbachniederung unterhalb Grüngräbchen“ hinein. Laut der vom<br />

Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und<br />

Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei<br />

denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist.<br />

Das ausgewiesene Vorranggebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

131<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

ERLENBRUCH - OBERBUSCH GRÜNGRäBCHEN<br />

Gebietsnummer: ffH-025e EU-Nummer: psCI 4649-304<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 311 ha<br />

132<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Komplex verschiedener feuchter und nasser Waldgesellschaften, ausgedehnte teichflächen mit breiten<br />

Verlandungsgürteln, in deren Randlagen kleinflächige Vorkommen von feuchtheide und Übergangsmoorgesellschaften<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe stillgewässer, autochthones Reliktvorkommen von Picea abies an der tieflandsarealgrenze,<br />

Vorkommen atlantischer Pflanzenarten, bedeutsamer Lebensraum für amphibien, bedrohte Vogelarten<br />

(v. a. seeadler) und fischotter<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis,<br />

Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald<br />

oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Birken-Moorwald<br />

(91D1)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines überregional bedeutsamen Komplexes verschiedener feuchter und nasser Waldgesellschaften, ausgedehnter Teichflächen mit breiten Verlandungsgürteln<br />

sowie in deren Randlagen kleinflächige Vorkommen von Feuchtheide, Frisch- und Nasswiesen und Übergangsmoorgesellschaften.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Feuchten Heiden (Lebensraumtyp 4010)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Torfmoor-Schlenken (Lebensraumtyp 7150)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Birken-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D1*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina)<br />

und Kammmolch (Triturus cristatus), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur <strong>des</strong> Komplexes verschiedener Waldgesellschaften<br />

u. a. mit Birken-Stieleichenwäldern (mit Tieflandsfichte) und Birken-Moorwäldern unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter Bereiche im NSG-Teil <strong>des</strong> Gebietes<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 34 schwepnitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 34 Schwepnitz tangiert die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Erlenbruch-Oberbusch Grüngräbchen“ auf einer Länge<br />

von ca. 400 m. Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes wird seit Ende der 80-er Jahre für die Trinkwasserversorgung <strong>des</strong> Versorgungsgebietes Schwepnitz genutzt. Eine aktuelle<br />

Festsetzung als Wasserschutzgebiet erfolgte im Jahr 2004 (Verordnung <strong>zur</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Wasserschutzgebietes Schwepnitz-Hoyerswerdaer Straße, in Kraft getreten am 13.<br />

Juli 2004). Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Daher können<br />

durch die weitere Grundwasserentnahme bei gleich bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Weiterhin verläuft die Grundwasserfließrichtung zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Grundwasserentnahme von Süden nach Norden. Somit ist eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> nördlich<br />

gelegenen FFH-Gebietes möglich, sie ist allerdings nicht relevant, da trotz der oben beschriebenen langjährigen Grundwasserentnahme die Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

nicht infrage gestellt wurde. Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten östlichen<br />

Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 34 Schwepnitz für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

133<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

PULSNITZ- UND HASELBACHTAL<br />

Gebietsnummer: ffH-026e EU-Nummer: psCI 4749-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 265 ha<br />

134<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: großräumiger Komplex eines naturnahen fließgewässers mit begleitenden auwaldsäumen, Buchen-, eichen-<br />

und eichen-Hainbuchenwäldern sowie kleinflächigen schluchtwald-Beständen, Vorkommen von<br />

standgewässern, auwiesen und einzelnen silikatfelsen<br />

Schutzwürdigkeit: sehr naturnahe ausprägung der Laubmischwaldbestände, eines der letzten größeren Waldtäler in der<br />

Region, Refugialgebiet für gefährdete Pflanzen- und tierarten, artenreiche gewässer-, Brutvogel- und<br />

-Wirbellosenfauna<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus<br />

pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Subatlantischer oder mitteleuropäischer<br />

Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Schlucht- und<br />

Hangmischwälder Tilio-Acerion (9180); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-<br />

Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Castor fiber [Biber], Lutra lutra [Fischotter], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines großräumigen Komplexes naturnaher Fließgewässer mit begleitenden Auwaldsäumen, Buchen- und Eichenwäldern und kleinflächigen Schluchtwaldbeständen<br />

in sehr naturnaher Ausprägung sowie der Standgewässer und Auenwiesen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Waldmeister-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9130)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra) und Grüne<br />

Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer und der Erhaltung bzw. Verbesserung ihrer Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume und<br />

der Sicherung von Retentionsräumen<br />

- der Erhaltung der Störungsarmut eines der letzten größeren bewaldeten Täler in der überwiegend ackerbaulich geprägten Region<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter Waldbereiche und Fließgewässerabschnitte insbesondere<br />

im NSG „Tiefental bei Königsbrück“<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 9 Röhrsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Die Entfernung zum FFH-Gebiet beträgt ca. 5.000 m. Da in den Erhaltungszielen für das FFH-Gebiet keine Fledermausarten nach Anhang II enthalten sind, können bereits auf<br />

Grund der Entfernung jegliche Beeinträchtigungen für dieses FFH-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

135<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

NIEDERSPREEER TEICHGEBIET UND KLEINE HEIDE HäHNICHEN<br />

Gebietsnummer: ffH-027e EU-Nummer: psCI 4554-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 1.876 ha<br />

136<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Naturraumtypischer ausschnitt <strong>des</strong> Oberlausitzer Heide- und teichgebietes mit mehreren teichgruppen,<br />

umgeben von Wäldern, forsten, grünland und acker, gut ausgeprägte Heidemoore mit Röhrichten, Riedern,<br />

Bruch- und Moorwäldern<br />

Schutzwürdigkeit: Bedeutsames feuchtgebiet mit stillgewässern und großflächigen, sehr gut ausgeprägten Verlandungszonen<br />

z. t. im mesotrophen Bereich, bedeutender Lebensraum für froschkraut, Wolf und eremit, bedeuten<strong>des</strong><br />

Brut- und Rastgebiet für Vogelarten<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] (2330); Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea<br />

uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren<br />

bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Trockene europäische Heiden (4030); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem<br />

Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-<br />

Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150); Alte bodensaure<br />

Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Waldkiefern-Moorwald (91D2)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Graphoderus bilineatus [Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer], Osmoderma eremita [Eremit], Misgurnus<br />

fossilis [Schlammpeitzger], Lycaena dispar [Großer Feuerfalter], Barbastella barbastellus [Mopsfledermaus], Canis lupus [Wolf], Lutra lutra [Fischotter], Leucorrhinia pectoralis<br />

[Große Moosjungfer], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer], Luronium natans [Schwimmen<strong>des</strong> Froschkraut]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines überregional bedeutsamen Feuchtgebietes mit einem naturraumtypischen, funktional zusammenhängenden Lebensraumkomplex <strong>des</strong> Oberlausitzer Heideund<br />

Teichgebietes, der sich aus mehreren Teichgruppen und gut ausgeprägten Heidemooren, Röhrichten, Riedern, Bruch- und Moorwäldern umgeben von Wäldern, Forsten,<br />

Grünland und Acker zusammensetzt.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Binnendünen mit Sandheiden (Lebensraumtyp 2310)<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Heiden (Lebensraumtyp 4010)<br />

- Trockenen Heiden (Lebensraumtyp 4030)<br />

- Artenreichen Borstgrasrasen (prioritärer Lebensraumtyp 6230*)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Torfmoor-Schlenken (Lebensraumtyp 7150)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Waldkiefern-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D2*)<br />

- Fichten-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D4*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Wolf (Canis<br />

lupus), Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina), Kammmolch (Triturus cristatus), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Eremit (Osmoderma eremita)<br />

(prioritäre Art), Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) und Schwimmen<strong>des</strong> Froschkraut (Luronium natans), sowie ihrer für<br />

Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und Förderung eines unter Naturschutzbelangen günstigen Grund- und Oberflächenwasserregimes <strong>des</strong> bedeutsamen Feuchtlebensraumkomplexes aus<br />

Stillgewässern, Verlandungsmooren, Röhrichten, Riedern, Bruch- und Moorwäldern<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer unter-<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

schiedlicher Trophie mit ausgedehnter typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung <strong>des</strong> bedeutsamen Vorkommens <strong>des</strong> seltenen Froschkrautes, für das Sachsen bun<strong>des</strong>weite Verantwortung trägt<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung eines ausgewählten größeren Bruch- und Waldbereiches im NSG-<br />

Teil<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche unter besonderer Förderung<br />

<strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der zielgerichteten Besucherlenkung <strong>zur</strong> Vermeidung bzw. Minimierung der von Besuchern ausgehenden Störungen <strong>des</strong> Gebietes insbesondere in seinen sensibelsten<br />

Teilbereichen<br />

- der Erhaltung bzw. zielgerichteten Förderung der unbeeinträchtigten Verbindung und damit der funktionalen Zusammengehörigkeit zu unmittelbar angrenzenden, für<br />

das Vorkommen großraumabhängiger Arten notwendigen Gebieten (nördlich angrenzende Muskauer Heide, südöstlich angrenzen<strong>des</strong> Waldgebiet).<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 70 Rothenburg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser Wt 70 Rothenburg tangiert den südlichen Randbereich <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Niederspreeer Teichgebiet und Kleine Heide<br />

Hähnichen“ auf einer Länge von ca. 1.800 m. Mit dem Vorbehaltsgebiet Trinkwasser werden die Grundwasservorräte eines unbedeckten quartären Grundwasserleiters raumordnerisch<br />

gesichert. Die Mächtigkeit <strong>des</strong> Grundwasserleiters liegt zwischen 10 und 40 m, die mittlere Mächtigkeit beträgt 20 m. Innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes befindet sich die<br />

Wasserfassung Uhsmannsdorf, die bereits langjährig für die Wasserversorgung genutzt wird.<br />

Die Grundwasserfließrichtung ist in diesem Bereich nach Nordosten gerichtet. Bei einer Grundwasserentnahme <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung ist somit eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

<strong>des</strong> entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet in <strong>des</strong>sen südlichen Bereich vorkommenden Lebensraumtyps 3150 (Eutrophe Stillgewässer) nicht zu erwarten.<br />

Zumin<strong>des</strong>t gilt dies für Grundwasserentnahmen in einer Größenordnung, wie sie bereits seit Jahren erfolgt. Weitere vom Grundwasser abhängige Lebensraumtypen nach Anhang<br />

I bzw. entsprechende Arten nach Anhang II der RL kommen gemäß dem Managementplan in räumlicher Nähe zum VBG Wt 70 nicht vor.<br />

Ergänzend zu den o. a. Aussagen verweisen wir auf die durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erfolgte Bewertung der Stellungnahme <strong>des</strong><br />

Regionalen Planungsverban<strong>des</strong> Oberlausitz-Niederschlesien <strong>zur</strong> Ergänzung der sächsischen Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Schreiben <strong>des</strong> Sächsischen<br />

Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 29. August 2002,Az.: 62-8830.10-6/66). Darin wird u. a. ausgeführt, dass das im Bereich <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Niederspreeer<br />

Teichgebiet und Kleine Heide Hähnichen“ liegende Vorbehaltsgebiet Trinkwasser keinen Konflikt darstellt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

137<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

HOHE DUBRAU<br />

Gebietsnummer: ffH-028e EU-Nummer: psCI 4754-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 367 ha<br />

138<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Quarzitischer Höhenzug mit Hainsimsen-Buchenwäldern und Hainbuchen-eichenwäldern, ausgeprägte<br />

erlen-eschenwälder mit naturnahem Bach, einzelne felsen und Blockhalden, Kleingewässer, kleinflächig<br />

Übergangs- und schwingrasenmoor<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnah ausgeprägte Hainsimsen-Buchenwälder und Winkelseggen-erlen-eschenwälder, Vorkommen<br />

von Nährstoffarmut benötigenden Pflanzenarten (sonnentau), wertvoller Lebensraum für seltene Brutvögel<br />

(Zwergschnäpper, seeadler)<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs-<br />

und Schwingrasenmoore (7140); Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald<br />

Galio-Carpinetum (9170); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Triturus cristatus [Kammmolch]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> quarzitischen Höhenzugs mit überregional bedeutenden Hainsimsen- Buchenwäldern, ausgeprägten Erlen-Eschenwälder an einem naturnahen Bach, einzelnen<br />

offenen Felsen und Blockhalden sowie Kleingewässern und kleinflächigen Übergangs- und Schwingrasenmooren.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Silikatschutthalden (Lebensraumtyp 8150)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Silikatfelsen mit Pioniervegetation (Lebensraumtyp 8230)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Kammmolch (Triturus cristatus), sowie ihrer für Fortpflanzung,<br />

Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften, insbesondere der sehr bedeutenden bodensauren Eichen-Buchenwälder und der bachbegleitenden Erlen-Eschenwälder<br />

unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter Waldbereiche<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung am Gebietsrand gelegenen, kleinflächigen artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten,<br />

extensiven Bewirtschaftung<br />

- der Bewahrung der Unzerschnittenheit eines bedeutenden unzerschnittenen großen Waldgebietes.<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

LAUBWäLDER DER KÖNIGSHAINER BERGE<br />

Gebietsnummer: ffH-029e EU-Nummer: psCI 4754-304<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 203 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: gegen das flachland abschließen<strong>des</strong> breitbuckliges granitmassiv mit charakteristischen felsgruppen,<br />

Vorkommen von naturnahen azidophilen traubeneichen-Buchenwäldern mit Höhenkiefer, zwei Bäche<br />

mit erlen-eschenwäldern<br />

Schutzwürdigkeit: gut ausgeprägte Bestände von traubeneichen-Buchenwäldern entsprechend der potenziellen natürlichen<br />

Vegetation, naturnahe Bäche mit gut ausgebildeten auwäldern, felsen reich an flechten- und<br />

Moosarten, umfangreiche Pionier- und schuttstandorte<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation<br />

<strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas (8150); Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation<br />

(8220); Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>des</strong> Sedo-Scleranthion oder <strong>des</strong> Sedo albi-Veronicion dillenii (8230); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Auenwälder<br />

mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

-<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der bedeutenden Vorkommen von naturnahen azidophilen Traubeneichen-Buchenwäldern zum Teil mit Höhenkiefer sowie im südlichen Teilgebiet von zwei naturnahen<br />

Bächen mit vergleichsweise großflächigen bachbegleitenden Erlen-Eschenwäldern.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Silikatschutthalden (Lebensraumtyp 8150)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Silikatfelsen mit Pioniervegetation (Lebensraumtyp 8230)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und<br />

Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Traubeneichen-Buchenwälder im nördlichen<br />

Gebietsteil und der bachbegleitenden Erlen-Eschenwälder im südlichen Gebietsteil unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose.<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 15 Reichenbach/O.L. und eW 22 Melaune<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Die Entfernung <strong>des</strong> EW 15 zu einer Teilfläche <strong>des</strong> FFH-Gebietes beträgt ca. 3.500 m, die <strong>des</strong> EW 22 ca. 4.500 m. In den Erhaltungszielen sind keine Arten nach Anhang II benannt,<br />

so dass jegliche Beeinträchtigung für das FFH-Gebiet bereits auf Grund der Entfernung ausgeschlossen werden kann.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

139<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

BASALT- UND PHONOLITHKUPPEN DER ÖSTLICHEN OBERLAUSITZ<br />

Gebietsnummer: ffH-030e EU-Nummer: psCI 4753-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 1.096 ha<br />

140<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Charakteristische Kuppen der östlichen Oberlausitz, überwiegend bewaldet mit mesophilen Buchenmisch-,<br />

eichen-Hainbuchen- oder schlucht- und Hangmischwäldern verschiedener ausprägung, kleinflächig<br />

felsen, Blöcke und trockenrasen<br />

Schutzwürdigkeit: großflächige und gut ausgeprägte Bestände der typischen Waldgesellschaften, bedeuten<strong>des</strong> Vorkommen<br />

der Bechsteinfledermaus, artenreiche flora mit zahlreichen gefährdeten und für den Naturraum seltenen<br />

arten<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) (6210); Artenreiche montane<br />

Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden (6230); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion<br />

caeruleae) (6410); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas (8150);<br />

Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220); Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>des</strong> Sedo-Scleranthion oder <strong>des</strong> Sedo albi-Veronicion dillenii (8230); Hainsimsen-Buchenwald<br />

(Luzulo-Fagetum) (9110); Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) (9130); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Schlucht- und Hangmischwälder<br />

Tilio-Acerion (9180); Pannonische Wälder mit Quercus petraea und Carpinus betulus [Tilio-Carpinetum] (91G0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lutra lutra [Fischotter], Myotis bechsteini [Bechsteinfledermaus], Myotis myotis [Großes Mausohr], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der charakteristischen, landschaftsprägenden Kuppen der östlichen Oberlausitz, welche überwiegend bewaldet sind mit großflächigen und zum Teil gut ausgeprägten<br />

Beständen von mesophilen Buchenmischwäldern, Eichen-Hainbuchen-, Eichen- oder Schlucht- und Hangmischwäldern sowie kleinflächiger Felsen, Blockhalden<br />

und Trockenrasen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Kalk-Trockenrasen (Lebensraumtyp 6210)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Silikatschutthalden (Lebensraumtyp 8150)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Silikatfelsen mit Pioniervegetation (Lebensraumtyp 8230)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Waldmeister-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9130)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)<br />

- Pannonischen (subkontinentalen) Eichen-Hainbuchenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91G0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Luchs (Lynx lynx), Bechsteinfledermaus<br />

(Myotis bechsteinii), Großes Mausohr (Myotis myotis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der verschiedenartigen, miteinander verzahnten<br />

Waldgesellschaften sowie der Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für<br />

Fledermäuse<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter Waldbereiche insbesondere in den NSG „Rotstein“ und<br />

„Lan<strong>des</strong>krone“.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

»<br />

Teilfläche 1 Hutberg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 1 Leuba<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 2.400 m südöstlich der Teilfläche <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind zwei WKA bereits seit 12/97, zwei weitere WKA seit 8/98 in Betrieb.<br />

Weitere vier WKA innerhalb und eine WKA außerhalb <strong>des</strong> EW 1 wurden 2006 errichtet. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist nicht möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen für das FFH-Gebiet sind das Große Mausohr und die Bechsteinfledermaus genannt. Diese Fledermausarten betreffend, ist die Erhaltung<br />

und zielgerichtete Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der verschiedenartigen, miteinander verzahnten Waldgesellschaften<br />

sowie die Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse hervorgehoben.<br />

Diese Jagdgebiete liegen direkt auf den bewaldeten Basalt- und Phonolithkuppen (vgl. Managementplan: Karte Ersterfassung von FFH-Arten, Karte 4 Blatt 7). Das EW 1<br />

befindet sich auf einer landwirtschaftlich genutzten Hochfläche außerhalb von bekannten Nahrungshabitaten der in den Erhaltungszielen benannten Fledermausarten. Eine<br />

Versperrung von Zugkorridoren in Bezug auf das FFH-Gebiet liegt nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht vor.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 2 Lan<strong>des</strong>krone<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet westlich der Lan<strong>des</strong>krone<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der innerhalb der Teilfläche 2 „Lan<strong>des</strong>krone“ <strong>des</strong> FFH-Gebietes liegende nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung befindet sich auf einer Bestandsfläche Ackerland.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet keine Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-<br />

Richtlinie sowie keine Habitatflächen von Arten <strong>des</strong> Anhanges II der FFH-Richtlinie betroffen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

Der südwestliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone der Teilfläche 2 „Lan<strong>des</strong>krone“ <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Basalt- und Phonolithkuppen der<br />

östlichen Oberlausitz“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen<br />

Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder<br />

von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Der in der 200 m Pufferzone ausgewiesene Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 3 Deutsch-Paulsdorfer Spitzberg<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet westlich <strong>des</strong> spitzberges<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone der Teilfläche 3 „Deutsch-Paulsdorfer Spitzberg“ <strong>des</strong> FFH-Gebietes “Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen<br />

Oberlausitz“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen<br />

Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender<br />

Erheblichkeit auszugehen ist. Das ausgewiesene Vorbehaltsgebietgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 18 sohland a. R.<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

141<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Vorprüfung<br />

142<br />

INteRNetfassuNg<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 250 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 18 sind seit September/Oktober 2001 fünf WKA, seit April 2002 eine weitere WKA und seit Januar<br />

2007 drei weitere WKA in Betrieb. Außerhalb <strong>des</strong> EW 18 besteht eine WKA seit 1992. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist nicht möglich.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die im Januar 2007 errichteten WKA wurde eine projektbezogene FFH-Prüfung vorgenommen. Mit<br />

der Genehmigung <strong>des</strong> Vorhabens durch das Landratsamt am 16. Mai 2006 ist somit auch der Nachweis der Verträglichkeit erbracht.<br />

Dieser Nachweis auf der konkreten Projektebene genügt daher auch den Anforderungen der rahmensetzenden Regionalplanung, so dass hier auf weitergehende Aussagen<br />

verzichtet werden kann.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz“– Teilgebiet Spitzberg in seinen für die Erhaltungsziele oder den<br />

Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 4 Strohmberg<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 22 Melaune<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: �<br />

Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 4.400 m östlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes, Teilfläche Strohmberg. Innerhalb <strong>des</strong> EW 22 sind zwei WKA seit Dezember 1999, eine WKA seit März 2000, zwei<br />

Anlagen seit August 2000 und je eine WKA seit Juli bzw. August 2001 in Betrieb. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG können theoretisch zwei weitere WKA errichtet werden.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden die Bechsteinfledermaus sowie das Große Mausohr explizit benannt. Weiterhin wird die Erhaltung und<br />

Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse aufgeführt. Diese Jagdgebiete liegen direkt auf<br />

den bewaldeten Basalt- und Phonolithkuppen (vgl. Managementplan: Karte Ersterfassung von FFH-Arten, Karte 4 Blatt 2). Das EW 22 befindet sich auf einer landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche außerhalb von bekannten Nahrungshabitaten der in den Erhaltungszielen benannten Fledermausarten. Eine Versperrung von Zugkorridoren in Bezug auf das<br />

FFH-Gebiet liegt nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht vor.<br />

Durch die Lage <strong>des</strong> VRG/EW auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in einer bereits größeren Entfernung zum FFH-Gebiet ist davon auszugehen, dass keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes und der genannten Arten erfolgt.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 8 Rotstein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiete Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiete östlich Wendisch Cunnersdorf sowie westlich sohland a. Rotstein<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone der Teilfläche 8 „Rotstein“ <strong>des</strong> FFH-Gebietes “Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz“. Laut der<br />

vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau<br />

und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben,<br />

bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen<br />

ist. Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen..<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 18 sohland a. R.<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 2.300 m südöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes, Teilfläche Rotstein. Innerhalb <strong>des</strong> EW 18 sind seit September/Oktober 2001 fünf WKA, seit April 2002 eine<br />

weitere WKA und seit Januar 2007 drei weitere WKA in Betrieb. Außerhalb <strong>des</strong> EW 18 besteht eine WKA seit 1992. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist nicht<br />

möglich.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die im Januar 2007 errichteten WKA wurde eine projektbezogene FFH-Prüfung vorgenommen. Mit<br />

der Genehmigung <strong>des</strong> Vorhabens durch das Landratsamt am 16. Mai 2006 ist somit auch der Nachweis der Verträglichkeit erbracht.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Dieser Nachweis auf der konkreten Projektebene genügt daher auch den Anforderungen der rahmensetzenden Regionalplanung, so dass hier auf weitergehende Aussagen<br />

verzichtet werden kann.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz“– Teilgebiet Rotstein in seinen für die Erhaltungsziele oder den<br />

Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 9 Sonnenhübel<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 18 Oderwitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet Trinkwasser Wt 18 Oderwitz reicht zu einem Teil in den nördlichen und mittleren Bereich <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz“,<br />

Teilfläche 9 „Sonnenhübel“ sowie in <strong>des</strong>sen 200 m Pufferzone hinein. Dieser Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes ist als Wasserschutzgebiet „Großhennersdorf-Dreibörnerbach“<br />

festgesetzt und wird bereits für die Trinkwasserversorgung genutzt. Eine aktuelle Festsetzung als Wasserschutzgebiet erfolgte im Jahr 2004 (rechtskräftig seit dem 22. Juli 2004).<br />

Mit dem Vorranggebiet Trinkwasser werden die tiefer liegenden Grundwasservorräte <strong>des</strong> Grundwasserleiters GWL-2 (E2n-S1) gemäß Karte der hydrologischen Kennwerte HK 50<br />

raumordnerisch gesichert.<br />

Die entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet in diesem Bereich vorkommenden Lebensraumtypen 9110 (Hainsimsen-Buchenwälder) sowie 9130 (Waldmeister-<br />

Buchenwälder) sind durch die Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Aufgrund der bestehenden hydrogeologischen Verhältnisse<br />

können erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 5 Oberseifersdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 5 befindet sich ca. 4.000 m südöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes, Teilfläche Sonnenhübel. Im VRG/EG sind vier WKA seit 2003, eine weitere WKA seit 2004 und weitere vier<br />

WKA seit 2005 in Betrieb. Die Errichtung zusätzlicher WKA innerhalb <strong>des</strong> Gebietes ist nicht möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden die Bechsteinfledermaus sowie das Große Mausohr explizit benannt. Weiterhin wird die Erhaltung und<br />

Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse aufgeführt. Diese Jagdgebiete liegen direkt auf<br />

den bewaldeten Basalt- und Phonolithkuppen (vgl. Managementplan: Karte Ersterfassung von FFH-Arten, Karte 4 Blatt 8). Das EW 5 befindet sich auf einer landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche außerhalb von bekannten Nahrungshabitaten der in den Erhaltungszielen benannten Fledermausarten. Eine Versperrung von Zugkorridoren in Bezug auf das<br />

FFH-Gebiet liegt nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht vor.<br />

Durch die Lage <strong>des</strong> VRG/EW auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in einer bereits größeren Entfernung zum FFH-Gebiet ist davon auszugehen, dass keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes und der genannten Arten erfolgt.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 6 Dittelsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 6 befindet sich ca. 4.700 m südöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes, Teilfläche Sonnenhübel. Im VRG/EG sind fünf WKA seit Mai 2000 in Betrieb. Zwei weitere WKA sind genehmigt,<br />

jedoch noch nicht errichtet. Zu diesen 7 WKA können zusätzliche Anlagen innerhalb <strong>des</strong> Gebietes nicht errichtet werden.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden die Bechsteinfledermaus sowie das Große Mausohr explizit benannt. Weiterhin wird die Erhaltung und<br />

Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse aufgeführt. Diese Jagdgebiete liegen direkt auf<br />

den bewaldeten Basalt- und Phonolithkuppen (vgl. Managementplan: Karte Ersterfassung von FFH-Arten, Karte 4 Blatt 8). Das EW 6 befindet sich auf einer landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche außerhalb von bekannten Nahrungshabitaten der in den Erhaltungszielen benannten Fledermausarten. Eine Versperrung von Zugkorridoren in Bezug auf das<br />

FFH-Gebiet liegt nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht vor.<br />

Durch die Lage <strong>des</strong> VRG/EW auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in einer bereits größeren Entfernung zum FFH-Gebiet ist davon auszugehen, dass keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes und der genannten Arten erfolgt.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

143<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

»<br />

144<br />

Teilfläche 10 Buchberg<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 6 Dittelsdorf<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG liegt etwa 850 m südlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes, Teilgebiet Buchberg. Im VRG/EG sind fünf WKA seit Mai 2000 in Betrieb. Zwei weitere WKA sind genehmigt, jedoch noch<br />

nicht errichtet. Zu diesen 7 WKA können zusätzliche Anlagen innerhalb <strong>des</strong> Gebietes ist nicht errichtet werden.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden die Bechsteinfledermaus sowie das Große Mausohr explizit benannt. Weiterhin wird die Erhaltung und<br />

Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse aufgeführt. Diese Jagdgebiete liegen direkt auf<br />

den bewaldeten Basalt- und Phonolithkuppen (vgl. Managementplan: Karte Ersterfassung von FFH-Arten, Karte 4 Blatt 10). Das EW 6 befindet sich auf einer landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche außerhalb von bekannten Nahrungshabitaten der in den Erhaltungszielen benannten Fledermausarten. Eine Versperrung von Zugkorridoren in Bezug auf das<br />

FFH-Gebiet liegt nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht vor.<br />

Durch die Lage <strong>des</strong> VRG/EW auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in einer bereits größeren Entfernung zum FFH-Gebiet ist davon auszugehen, dass keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes und der genannten Arten erfolgt.<br />

Das Waldgebiet um den Buchberg gilt als Fledermauslebensraum für das Große Mausohr und die Mopsfledermaus (vgl. Managementplan). Die früher genutzte Wochenstube der<br />

Bechsteinfledermaus am Buchberg ist gegenwärtig nicht mehr besetzt (mdl. Po i k am 26. Mai 2004 und Managementplan Dezember 2004). In Bezug auf die in den Erhaltungszielen<br />

genannte Bewahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen muss jedoch eine Bewertung erfolgen.<br />

Das VRG/EG EW 6 liegt inmitten einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (Waldabstand minimal ca. 500 m). Die Bechsteinfledermaus ist eine ausgesprochene Waldart. Daher<br />

und auf Grund <strong>des</strong> relativen geringen Aktionsradius von meist unter einem Kilometer ist keine Beeinträchtigung von Jagdgebieten dieser Art durch das EW 6 zu erwarten.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes, Teilgebiet Buchberg“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/<br />

EG ist somit nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 11 Gebiet um Großen und Schönbrunner Berg<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet östlich großhennersdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der zu einem geringen Teil im Norden der Teilfläche 11 „Gebiet um Großen und Schönbrunner Berg“ <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz“<br />

liegende nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung befindet sich auf einer Agrarfläche. Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung sind entsprechend<br />

dem Managementplan für das FFH-Gebiet keine Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie keine Habitatflächen von Arten <strong>des</strong> Anhanges II der FFH-Richtlinie<br />

betroffen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

Das Vorranggebiet Waldmehrung liegt zum überwiegenden Teil in der 200 m Pufferzone der Teilfläche 11 „Gebiet um Großen und Schönbrunner Berg“ <strong>des</strong> FFH-Gebietes “Basaltund<br />

Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung<br />

der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines<br />

Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG<br />

nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das ausgewiesene Vorranggebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 5 Oberseifersdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 5 befindet sich ca. 3.600 m südlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes, Teilfläche Großer und Schönbrunner Berg. Im VRG/EG sind vier WKA seit 2003, eine weitere WKA seit 2004<br />

und weitere vier WKA seit 2005 in Betrieb. Die Errichtung zusätzlicher WKA innerhalb <strong>des</strong> Gebietes ist nicht möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden die Bechsteinfledermaus sowie das Große Mausohr explizit benannt. Weiterhin wird die Erhaltung und<br />

Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse aufgeführt. Diese Jagdgebiete liegen direkt auf<br />

den bewaldeten Basalt- und Phonolithkuppen (vgl. Managementplan: Karte Ersterfassung von FFH-Arten, Karte 4 Blatt 9). Das EW 5 befindet sich auf einer landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche außerhalb von bekannten Nahrungshabitaten der in den Erhaltungszielen benannten Fledermausarten. Eine Versperrung von Zugkorridoren in Bezug auf das<br />

FFH-Gebiet liegt nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht vor.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Durch die Lage <strong>des</strong> VRG/EW auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in einer bereits größeren Entfernung zum FFH-Gebiet ist davon auszugehen, dass keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes und der genannten Arten erfolgt.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 6 Dittelsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 6 befindet sich ca. 2.600 m südöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes, Teilfläche Großer und Schönbrunner Berg. Im VRG/EG sind fünf WKA seit Mai 2000 in Betrieb. Zwei weitere<br />

WKA sind genehmigt, jedoch noch nicht errichtet. Zu diesen 7 WKA können zusätzliche Anlagen innerhalb <strong>des</strong> Gebietes nicht errichtet werden.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden die Bechsteinfledermaus sowie das Große Mausohr explizit benannt. Weiterhin wird die Erhaltung und<br />

Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse aufgeführt. Diese Jagdgebiete liegen direkt auf<br />

den bewaldeten Basalt- und Phonolithkuppen (vgl. Managementplan: Karte Ersterfassung von FFH-Arten, Karte 4 Blatt 8). Das EW 6 befindet sich auf einer landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche außerhalb von bekannten Nahrungshabitaten der in den Erhaltungszielen benannten Fledermausarten. Eine Versperrung von Zugkorridoren in Bezug auf das<br />

FFH-Gebiet liegt nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht vor.<br />

Durch die Lage <strong>des</strong> VRG/EW auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in einer bereits größeren Entfernung zum FFH-Gebiet ist davon auszugehen, dass keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes und der genannten Arten erfolgt.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 12 Breiteberg<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Be 53 östlich großschönau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das südwestlich der Teilfläche 12 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Basalt- und Phonolithkuppen der östlichen Oberlausitz“ außerhalb einer Waldfläche gelegene Vorbehaltsgebiet für oberflächennahe<br />

Rohstoffe Be 53 reicht bis auf ca. 400 m an die Teilfläche 12 <strong>des</strong> FFH-Gebietes heran. Eine Bentonitgewinnung findet in der Region bisher nicht statt. Entsprechend<br />

dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommen auf der Teilfläche 12 (Bereich um den Breiteberg) die Lebensraumtypen 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder) und 6510<br />

(Flachland-Mähwiesen) nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor. Eine Beeinträchtigung dieser Lebensraumtypen durch einen potenziellen Bentonitabbau ist nicht zu erwarten.<br />

Des Weiteren ist der Breiteberg laut Managementplan Jagdhabitat der nach Anhang II der FFH-Richtlinie vorkommenden Fledermausart Großes Mausohr. Da ein potenzieller<br />

Bentonitabbau die für die Fledermäuse relevanten und mit dieser Teilfläche geschützten Lebensraumtypen nicht in Anspruch nimmt und der Abbau zu anderen (Tages)Zeiten<br />

stattfindet als die Nahrungssuche der Fledermäuse, können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Zumin<strong>des</strong>t können potenzielle Beeinträchtigungen durch<br />

einen Abbau ausgeschlossen werden, wenn mit einer zu erteilenden Abbaugenehmigung als Nebenbestimmung eine zeitliche Beschränkung der Gewinnungs- und Transportzeiten<br />

erfolgt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes für oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 14 Löbauer Berg<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 7 Laucha<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 7 befindet sich ca. 3.900 m nordwestlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes, Teilfläche Löbauer Berg. Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes ist eine WKA seit 2006 in Betrieb. Das Gebiet bietet die<br />

Möglichkeit der Errichtung einer weiteren WKA. Eine WKA ist 200 m südlich <strong>des</strong> VRG/EG seit 1995 in Betrieb.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden die Bechsteinfledermaus sowie das Große Mausohr explizit benannt. Weiterhin wird die Erhaltung und<br />

Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse aufgeführt. Diese Jagdgebiete liegen direkt auf<br />

den bewaldeten Basalt- und Phonolithkuppen (vgl. Managementplan: Karte Ersterfassung von FFH-Arten, Karte 4 Blatt 3). Der Löbauer Berg ist gemäß dem Managementplan<br />

ein bedeuten<strong>des</strong> Jagdrevier für das Große Mausohr und die nicht in den Erhaltungszielen benannte Mopsfledermaus (Anhang II).<br />

Das EW 7 befindet sich jedoch auf einer Grünlandfläche außerhalb von bekannten Nahrungshabitaten der in den Erhaltungszielen benannten Fledermausarten. Eine Versperrung<br />

von Zugkorridoren in Bezug auf das FFH-Gebiet liegt nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht vor.<br />

145<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

146<br />

INteRNetfassuNg<br />

Durch die Lage <strong>des</strong> VRG/EW auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in einer bereits größeren Entfernung zum FFH-Gebiet ist davon auszugehen, dass keine Beeinträchtigung<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes und der genannten Arten erfolgt.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei einer Summationswirkung der einzelnen regionalplanerischen Ausweisungen sind erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet bzw. die einzelnen Teilflächen<br />

nicht zu erwarten. Die einzelnen Ausweisungen haben entweder keinen räumlichen Bezug zueinander, so dass sich einzelne unerhebliche Beeinträchtigungen bei einer Gesamtbetrachtung<br />

nicht verstärken (z. B. Wirkungen der einzelnen VRG/EG Windenergie) oder sind im funktionalen Sinne in ihren möglichen unerheblichen Auswirkungen nicht<br />

vergleichbar (z. B. VRG Waldmehrung und VRG/EG Windenergie).<br />

Alle Teilflächen <strong>des</strong> FFH-Gebietes stellen bedeutende Fledermausjagdhabitate für das Große Mausohr und/oder die Mopsfledermaus dar. Durch die regionalplanerischen Ausweisungen<br />

werden diese Habitate nicht erheblich beeinträchtigt. Im Sinne der Kohärenz wäre zu prüfen, ob möglicherweise Flugkorridore zwischen den einzelnen Teilflächen<br />

negativ betroffen sind. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand werden durch die ausgewiesenen VRG/EG Windenergie keine bedeutenden Zugkorridore versperrt, so dass auch in<br />

der Summe aller relevanten VRG/EG Windenergie keine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> „Gesamt-FFH-Gebietes“ zu erwarten ist. Grundsätzlich wurde dieser Aspekt bereits bei<br />

der Auswahl der VRG/EG Windenergie berücksichtigt (vgl. Planbegründung Kapitel 10).<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

HOCHLAGEN DES ZITTAUER GEBIRGES<br />

Gebietsnummer: ffH-032e EU-Nummer: psCI 5153-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 727 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Vielgestaltiges, zerklüftetes sandsteinfelsgebiet mit großflächigen felsbildungen, durchsetzt von Phonolithkuppen,<br />

Vorkommen azido- und mesophiler Buchenwälder, westlicher teil weniger felsreich, mit Wiesen<br />

unterschiedlicher ausprägung, eine Höhle im gebiet<br />

Schutzwürdigkeit: großflächige und vielgestaltige felsvorkommen, standorttypische Wälder, bedeutendstes uhubrutgebiet<br />

in Ostsachsen, Vorkommen extrem seltener Pflanzenarten (z. B. grünes Besenmoos, Prächtiger Dünnfarn)<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Trockene europäische Heiden (4030); Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden (6230); Magere Flachland-Mähwiesen<br />

(Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Berg-Mähwiesen (6520); Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas (8150); Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation<br />

(8220); Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>des</strong> Sedo-Scleranthion oder <strong>des</strong> Sedo albi-Veronicion dillenii (8230); Nicht touristisch erschlossene Höhlen (8310);<br />

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) (9130); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion,<br />

Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Felis lynx [Luchs], Dicranum viride [Grünes Besenmoos], Trichomanes speciosum [Prächtiger Dünnfarn]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines vielgestaltigen Ausschnittes <strong>des</strong> Zittauer Gebirges mit zerklüfteten Sandsteinfelsgebieten mit großflächigen, teils bizarren Felsbildungen, Vulkansteindurchragungen,<br />

bodensauren und mesophilen Buchenwäldern sowie Wiesen insbesondere in den weniger felsreichen Teilen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Trockenen Heiden (Lebensraumtyp 4030)<br />

- Artenreichen Borstgrasrasen (prioritärer Lebensraumtyp 6230*)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Berg-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6520)<br />

- Silikatschutthalden (Lebensraumtyp 8150)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Silikatfelsen mit Pioniervegetation (Lebensraumtyp 8230)<br />

- Höhlen (Lebensraumtyp 8310)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Waldmeister-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9130)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Prächtiger Dünnfarn (Trichomanes speciosum) und Grünes<br />

Besenmoos (Dicranum viride), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung der relativen Störungsarmut <strong>des</strong> Sandsteinfelsgebietes insbesondere durch eine angepasste touristische Nutzung<br />

- der Erhaltung und ggf. Förderung der Vorkommen <strong>des</strong> in Sachsen nur von vier Standorten bekannten Grünen Besenmooses und <strong>des</strong> seltenen Prächtigen Dünnfarns<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter Wald- und Felsbereiche insbesondere im NSG „Jonsdorfer<br />

Felsenstadt“<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der Bergwiesen und kleinflächigen Borstgrasrasen über extensive Bewirtschaftung, insbesondere durch regelmäßige<br />

Mahd nach standorts- und wiesentypspezifischen Zyklen und jahreszeitlich gestaffelten Terminen, kleinflächig auf geeigneten Standorten ggf. ergänzt durch eine extensive<br />

Nachbeweidung<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung.<br />

147<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 25 Zittauer gebirge<br />

148<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet Trinkwasser Wt 25 Zittauer Gebirge liegt mit Ausnahme eines Teilbereiches am Hochwald innerhalb <strong>des</strong> aus mehreren Teilbereichen bestehenden FFH-Gebietes<br />

„Hochlagen <strong>des</strong> Zittauer Gebirges“. Mit der regionalpanerischen Ausweisung werden tief liegende Grundwasservorkommen gesichert (Kluftwasser).<br />

Die von den Wasserfassungen in diesem Raum <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von 80 bis 220 m. Es besteht kein funktionaler Zusammenhang<br />

zwischen der Grundwasserentnahme im tieferen Stockwerk (Sandstein) und den an der Oberfläche liegenden grundwasserabhängigen Lebensraumtypen nach Anhang I bzw.<br />

Arten nach Anhang II. Aufgrund dieser Verhältnisse können durch die weitere Grundwasserentnahme erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen<br />

werden<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

TEICHGRUPPEN AM DOBERSCHÜTZER WASSER<br />

Gebietsnummer: ffH-045e EU-Nummer: psCI 4651-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 493 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Mehrere großflächige teichkomplexe mit naturnah ausgeprägten Verlandungsbereichen, umgeben von<br />

extensivem grünland, Moorflächen, kleinflächigem Waldkiefern-Moorwald, bodensauren eichenwäldern<br />

und Kiefernforsten<br />

Schutzwürdigkeit: feuchtlebensraum mit extrem seltenen sichelmoos- und froschkrautvorkommen, bedeutsamer Lebensraum<br />

für amphibien (z. B. Rotbauchunke, Moorfrosch), fischotter, fische (schlammpeitzger) und Vögel<br />

(u. a. tüpfelralle, seeadler)<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260);<br />

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Subatlantischer oder mitteleuropäischer<br />

Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Waldkiefern-<br />

Moorwald (91D2); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Cobitis taenia [Steinbeißer], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Lutra lutra [Fischotter], Drepanocladus<br />

vernicosus (=Hamatocaulis vernicosus [Firnisglänzen<strong>des</strong> Sichelmoos]), Leucorrhinia pectoralis [Große Moosjungfer], Luronium natans [Schwimmen<strong>des</strong> Froschkraut]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung mehrerer großflächiger Teichkomplexe mit zum Teil sehr großen, naturnah ausgeprägten Verlandungsbereichen, welche umgeben sind von extensivem Grünland,<br />

Moorflächen, Bruchwäldern, kleinflächigem Waldkiefern-Moorwald und bodensauren Eichenwäldern.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Waldkiefern-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D2*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina),<br />

Kammmolch (Triturus cristatus), Steinbeißer (Cobitis taenia), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), Schwimmen<strong>des</strong> Froschkraut<br />

(Luronium natans) und Firnisglänzen<strong>des</strong> Sichelmoos (Drepanocladus vernicosus), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung<br />

wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung und ggf. zielgerichteten Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der Populationen <strong>des</strong> Firnisglänzenden Sichelmooses, von dem sachsenweit<br />

nur 4 Vorkommen bekannt sind und <strong>des</strong> seltenen Schwimmenden Froschkrautes, für <strong>des</strong>sen Schutz Sachsen bun<strong>des</strong>weite Verantwortung trägt<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung<br />

- der Erhaltung und Förderung der bedeutenden Schilfbestände, die im Rahmen <strong>des</strong> bisher einzigen sächsischen LIFE-Projektes der EU „Doberschützer Wasser“ eine wich-<br />

149<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

150<br />

INteRNetfassuNg<br />

tige Rolle gespielt haben (das FFH-Gebiet ist Teil <strong>des</strong> LIFE-Projektgebietes)<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur insbesondere der Moorwälder und Eichenwaldbereiche<br />

unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter Verlandungs-, Moor- und Waldbereiche insbesondere<br />

im NSG „Wollschank-Zschark“<br />

- der Verminderung von Stoffeinträgen in das Gebiet insbesondere durch eine angepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung artenreicher magerer Frischwiesen mittels an das Arteninventar angepasster, mosaikartiger und extensiver Bewirtschaftung.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser (abgestuft vom Vorranggebiet)<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 76 Königswartha West<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> bisher als Vorranggebiet Trinkwasser Wt 2 Königswartha West ausgewiesenen Bereiches reicht in das FFH-Gebiet „Teichgruppen am Doberschützer Wasser“<br />

hinein. Der überwiegende Teil wird bereits langjährig (vor Meldung <strong>des</strong> FFH-Gebietes) für die Trinkwasserversorgung genutzt (Wasserfassung „Mechanische Werkstätten“).<br />

Entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommen in diesem Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser keine Lebensraumtypen nach Anhang I sowie Arten nach<br />

Anhang II der FFH-Richtlinie vor. Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzte quartäre Grundwasserleiter besitzt eine Mächtigkeit von 20 bis 50 m, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten<br />

Brunnen haben eine Teufe von ca. 40 m. Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. 2 bis 4 m.<br />

Gemäß dem Managementplan für das FFH Gebiet „Teichgruppe am Doberschützer Wasser“ hat die bisherige Trinkwassergewinnung westlich von Königswartha mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

Einfluss auf Teile <strong>des</strong> FFH-Gebietes (Managementplan Seite 167). Dies muss jedoch im Zusammenhang mit anderen früheren bzw. bestehenden Einflüssen gewertet<br />

werden (Melioration, Gewässerbegradigung, witterungs- bzw. klimatisch bedingte Probleme). Im Managementplan wird daher festgestellt, dass „jede Planung <strong>zur</strong> Entnahme<br />

größerer Grundwassermengen daher einer Verträglichkeitsuntersuchung unterzogen werden muss“ (Seite 170).<br />

Unter diesen Bedingungen muss eingeschätzt werden, dass, erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes nur in Verbindung mit bestimmten Maßgaben<br />

ausgeschlossen werden können. Somit ist die Ausweisung eines Vorranggebietes, d. h. einer raumordnerischen Letztentscheidung zu Gunsten der Trinkwassergewinnung nicht<br />

möglich. Aus diesem Grund wird das Vorranggebiet zum Vorbehaltsgebiet abgestuft.<br />

Durch die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet Trinkwasser sind in Verbindung mit der Bestimmung von Maßgaben für eine Grundwasserentnahme bei der Erteilung von wasserrechtlichen<br />

Erlaubnissen keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

MOLKENBORNTEICHE BEI STÖLPCHEN<br />

Gebietsnummer: ffH-046 EU-Nummer: psCI 4648-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 191 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: teichgebiet mit mehreren teichen, ausgeprägten Verlandungszonen, Röhrichtbeständen, grünlandbereichen<br />

unterschiedlicher feuchtegrade, Bruch- und sumpfwäldern sowie bodensauren eichenwäldern in<br />

intensiv genutzter Landschaft<br />

Schutzwürdigkeit: Überregional bedeutsames feuchtgebiet mit teilweise mesotrophen gewässern, sehr gut ausgeprägten<br />

feuchtwiesen mit kleinflächigen Moorbereichen, größtes und vitalstes Vorkommen der Wassernuss in<br />

sachsen; sehr artenreiche avi- und Herpetofauna<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und<br />

tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus<br />

pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150); Alte bodensaure Eichenwälder auf<br />

Sandebenen mit Quercus robur (9190)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Luronium natans [Schwimmen<strong>des</strong> Froschkraut], Castor fiber [Biber], Lynx lynx [Luchs], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines wertvollen Teichgebietes im westlichen Randbereich der Königsbrücker Heide, welches mehrere Teiche unterschiedlicher Trophie, ausgeprägte Verlandungszonen,<br />

Röhrichtbestände, Grünlandbereiche unterschiedlicher Feuchtegrade, Bruch- und Sumpfwälder sowie bodensaure Eichenwälder aufweist und in einem intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzten Umfeld liegt.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Feuchten Heiden (Lebensraumtyp 4010)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Torfmoor-Schlenken (Lebensraumtyp 7150)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Biber (Castor fiber), Luchs (Lynx lynx), Fischotter (Lutra<br />

lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina), Kammmolch (Triturus cristatus) und Schwimmen<strong>des</strong> Froschkraut (Luronium natans), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung,<br />

Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung <strong>des</strong> Gebietes als überregional bedeutsames Refugialgebiet von Arten und Pflanzengesellschaften nährstoffarmer Stillgewässer,<br />

so der in Sachsen vom Aussterben bedrohten Wassernuss, die im Gebiet ihr größtes und vitalstes sächsisches Vorkommen aufweist sowie <strong>des</strong> Froschkrautes, für<br />

<strong>des</strong>sen Erhaltung Sachsen europaweite Verantwortung trägt<br />

- der naturschutzkonformen, auf die Förderung mesotropher Verhältnisse zielenden, extensiven Bewirtschaftung der Teiche<br />

- der Erhaltung und Förderung eines naturnahen Grund- und Oberflächenwasserregimes <strong>des</strong> reich strukturierten Feuchtgebietes einschließlich <strong>des</strong> Quellgebietes Molkenborn<br />

insbesondere mit seinen mit binsen- und seggenreichen Feuchtwiesen, Röhrichtsäumen, Teichboden- und Wasserpflanzengesellschaften sowie Bruch- und<br />

Sumpfwäldern und Niedermoorbereichen<br />

- der Erhaltung und zielgerichtete Entwicklung geeigneter Lebensraumstrukturen insbesondere für die bedeutsame Amphibien- und Libellenfauna<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Gebietes als Bestandteil eines Wanderkorridors für gefährdete Säugetierarten im Bereich <strong>des</strong> sächsischen<br />

Tieflan<strong>des</strong><br />

151<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

- der Verminderung von Stoffeinträgen in das Gebiet insbesondere durch angepasste landwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung.<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 9 Röhrsdorf<br />

152<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 200 m östlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 9 sind bereits vier WKA seit September 1998 bzw. Juli 1999 in Betrieb. Die Errichtung weiterer<br />

WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist nicht möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen sind keine Fledermausarten benannt. Der Luchs ist eine typische Waldart und benötigt großflächige störungsarme Räume. Er ist<br />

relativ unempfindlich gegenüber kalkulierbaren Gefahren (vgl. Plan T (2006): Biotopverbundplanung für die Region Oberlausitz-Niederschlesien, Kapitel 4.1.1 Kurzsteckbrief<br />

Luchs). Bereits auf Grund der Lage <strong>des</strong> EW 9 im Offenland können somit erhebliche Beeinträchtigungen für den Luchs ausgeschlossen werden. Die weiteren benannten Arten<br />

nach Anhang II sind auf Grund ihrer Lebensraumansprüche grundsätzlich nicht von einer Windenergienutzung betroffen.<br />

Im Sinne der Kohärenz zwischen diesem FFH-Gebiet und dem FFH Gebiet „Königsbrücker Heide“ (FFH-046) ist vor allem die Größe und Anordnung <strong>des</strong> VRG/EG für die Beurteilung<br />

der Auswirkungen relevant. Auf Grund der geringen Größe <strong>des</strong> VRG/EG von ca. 29 ha und seiner Kompaktheit (Ausdehnung ca. 600 m × 500 m), die die Errichtung von max. 4<br />

WKA zulässt, ist keine großräumige abriegelnde Wirkung zwischen den Fledermausquartieren und den potenziellen Jagdgebieten zu erwarten. Vier WKA sind bereits seit 1998<br />

bzw. 1999 in Betrieb, ohne dass eine Beeinträchtigung der beiden FFH-Gebiete als Quartier bzw. Jagdgebiet nachgewiesen werden konnte. Die Errichtung weiterer WKA ist durch<br />

die räumliche Begrenzung <strong>des</strong> EW 9 nicht möglich. Damit können zukünftige Beeinträchtigungen unter diesem Aspekt ausgeschlossen werden.<br />

In der Summationswirkung sind für diese FFH-Gebiete der Grauwackesteinbruch Kreuzberg (zugelassener Rahmenbetriebsplan vom 25. Juni 2001), der sich ca. 800 m südlich<br />

befindet sowie die sich gemäß FNP-Entwurf der Stadt Königsbrück vom September 2002 direkt nördlich anschließende „Tierpension“ zu prüfen. Für den Steinbruch Kreuzberg<br />

wurde im Rahmen <strong>des</strong> Betriebsplanverfahrens eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (Ge o m o n t a n 2000) vorgenommen. Demnach bewirkt dieses Vorhaben weder erhebliche noch<br />

unerhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet. Zur Tierpension werden im Erläuterungsbericht <strong>des</strong> FNP keine konkreteren Angaben gemacht. Da jedoch eine ehemals<br />

militärisch genutzte Lagerfläche außerhalb der FFH-Gebiete überplant wird, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass keine Beeinträchtigungen entstehen. Auch in<br />

Summation mit diesen beiden Vorhaben sind somit keine Beeinträchtigungen durch das VRG/EG erkennbar.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

DUBRINGER MOOR<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-047 EU-Nummer: psCI 4550-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 1 709 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: großflächiger Heidemoorkomplex mit gut ausgebildeten torfstich-Regenerationsflächen, mesotrophen<br />

gewässern, teichen mit naturnaher Verlandungsvegetation, Moorwäldern, grünlandgesellschaften, umgeben<br />

von Wäldern und Kiefernforsten<br />

Schutzwürdigkeit: sehr bedeutender Nieder- und Zwischenmoorkomplex mit großflächigen Vorkommen von Birkenmoorwäldern,<br />

sehr artenreiche flora und fauna, Häufungszentrum atlantischer Pflanzenarten, bedeutender<br />

Brut-, Rast- und sammelplatz <strong>des</strong> Kranichs<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Dystrophe Seen und Teiche (3160); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong><br />

Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen<br />

Böden (Molinion caeruleae) (6410); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Torfmoor-Schlenken<br />

(Rhynchosporion) (7150); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Birken-Moorwald (91D1); Waldkiefern-Moorwald (91D2);<br />

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Cobitis taenia [Steinbeißer], Lampetra planeri [Bachneunauge], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger],<br />

Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines großflächigen Heidemoorkomplexes mit gut ausgebildeten Torfstich- Regenerationsflächen, mesotrophen Gewässern, Teichen mit naturnaher Verlandungsvegetation,<br />

Moorwäldern, Grünlandgesellschafen, welcher von Wäldern und Kiefernforsten umgeben ist.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Dystrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3160)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Heiden (Lebensraumtyp 4010)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Torfmoor-Schlenken (Lebensraumtyp 7150)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Birken-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D1*)<br />

- Waldkiefern-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D2*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina),<br />

Kammmolch (Triturus cristatus), Steinbeißer (Cobitis taenia), Bachneunauge (Lampetra planeri) und Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), sowie ihrer für Fortpflanzung,<br />

Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und partiell zielgerichteten Pflege <strong>des</strong> großflächigen offenen Nieder- und Zwischenmoorkomplexes mit weit überregionaler Bedeutung<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter Bereiche insbesondere mit Birken-Moorwäldern, die<br />

im Gebiet ihre bedeutendsten sächsischen Vorkommen aufweisen und deren hervorragender Erhaltungszustand insbesondere durch Verzicht auf Entwässerungsmaßnahmen<br />

und forstliche Nutzung weiterhin zu gewährleisten ist<br />

153<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

154<br />

INteRNetfassuNg<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna.<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 25 Bernsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 25 befindet sich ca. 4.000 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. In den Erhaltungszielen sind keine Fledermausarten nach Anhang II enthalten. Somit kann bereits auf<br />

Grund der Entfernung <strong>des</strong> Windenergienutzungsgebietes jegliche Beeinträchtigung für das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

ALTES SCHLEIFER TEICHGELäNDE<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-048e EU-Nummer: psCI 4453-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 104 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: ehemaliges teichgelände auf nahezu ebener sandfläche mit kleinflächigem Wechsel von Laubmischwäldern,<br />

Birken-Moorwald, mageren flachland-Mähwiesen, feuchten Heiden und kleinflächig Pfeifengraswiesen<br />

Schutzwürdigkeit: sehr vielgestaltiges Vegetationsmosaik, naturraumtypische und gut ausgeprägte Vorkommen von flachland-Mähwiesen<br />

und feuchtheiden, bedeutsame schmetterlingsfauna u. a. mit sehr seltenen arten (großer<br />

Moorbläuling, großer feuerfalter)<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)<br />

(6410); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Birken-Moorwald (91D1)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lycaena dispar [Großer Feuerfalter], Maculinea nausithous (=Glaucopsyche nausithous [Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling]), Maculinea teleius (=Glaucopsyche teleius<br />

[Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling])<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines ehemaligen Teichgelän<strong>des</strong> auf nahezu ebener Sandfläche mit kleinflächigem Wechsel von Birken-Stieleichenwäldern, Birken-Moorwald, mageren Flachland-<br />

Mähwiesen, feuchten Heiden und kleinflächigen Pfeifengraswiesen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Feuchten Heiden (Lebensraumtyp 4010)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Birken-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D1*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Schwarzblauer Bläuling (Maculinea nausithous) und<br />

Großer Moorbläuling (Maculinea teleius), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines für die Entwicklung von Feuchtbiotopen wie Pfeifengraswiesen und Feuchtheiden günstigen Grundwasserstan<strong>des</strong><br />

- der Erhaltung <strong>des</strong> reichhaltigen und sehr kleinräumig strukturierten Mosaiks verschiedener Biotoptypen als einer wichtigen Vorraussetzung für den Artenreichtum <strong>des</strong><br />

Gebietes<br />

- der regelmäßigen Entbuschung der von Sukzession bedrohten kleinflächigen Offenlandbereiche (z. B. mit Feuchtheiden) insbesondere innerhalb und am Rande von<br />

Waldflächen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der langfristigen Gewährleistung einer extensiven Nutzung bzw. Pflege der aus Biotop- und Artenschutzgesichtspunkten wertvollen Wiesenbereiche sowie der kleinflächigen<br />

Sandäcker<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung (z. B. mit spätem Mahdtermin der Wiesenknopf-Flächen bzw. einer jahrweise alternierenden Mahd von Teilflächen sowie eines Anteils an zeitweise<br />

ungemähten Flächen) u. a. <strong>zur</strong> Sicherung <strong>des</strong> Lebensraums für Bläulinge<br />

- der Vermeidung zusätzlicher bewirtschaftungsbedingter Nährstoffeinträge, die sich auf die an Nährstoffarmut gebundenen Biotoptypen negativ auswirken könnten,<br />

über die ohnehin flächendeckend gegebenen atmosphärischen Einträge hinaus.<br />

155<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

156<br />

INteRNetfassuNg<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

KÖNIGSBRÜCKER HEIDE<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-049 EU-Nummer: psCI 4648-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 6.932 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Charakteristische Landschaft armer sandböden mit aufgewehten Dünenzügen, großflächigen sukzessionsserien<br />

vom Offenland zum Wald und eingelagerten auenbereichen, stillgewässern und weiteren<br />

feuchtlebensräumen, ehemaliges armeegelände<br />

Schutzwürdigkeit: Wertvolle Vergesellschaftung von Lebensräumen armer sandböden mit feuchtbereichen und Laubwäldern,<br />

großflächige sandmagerrasen, Zwergstrauchheiden, Binnendünen, Vorwaldkomplexe, auenbereiche,<br />

stillgewässer, grünland und Niedermoore<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] (2310); Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] (2330); Oligo-<br />

bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong><br />

Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion(3260); Feuchte<br />

Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010); Trockene europäische Heiden(4030); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen<br />

Böden (Molinion caeruleae) (6410); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis,<br />

Sanguisorba officinalis) (6510); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Waldkiefern-Moorwald (91D2); Auenwälder mit Alnus glutinosa und<br />

Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Cobitis taenia [Steinbeißer], Lampetra planeri [Bachneunauge], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger],<br />

Castor fiber [Biber], Lutra lutra [Fischotter], Myotis myotis [Großes Mausohr], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer], Luronium natans [Schwimmen<strong>des</strong> Froschkraut]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung einer außerordentlich reich strukturierten und artenreichen, für den Naturraum charakteristischen Landschaft auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz mit<br />

armen Sandböden und aufgewehten Dünenzügen, großflächigen Sukzessionsserien vom Offenland zum Wald und eingelagerten naturnahen Fließgewässern und Auenbereichen,<br />

Stillgewässern und weiteren Feuchtlebensräumen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Binnendünen mit Sandheiden (Lebensraumtyp 2310)<br />

- Binnendünen mit offenen Grasflächen (Lebensraumtyp 2330)<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Heiden (Lebensraumtyp 4010)<br />

- Trockenen Heiden (Lebensraumtyp 4030)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Waldkiefern-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D2*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten<br />

von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra), Großes Mausohr (Myotis<br />

myotis), Rotbauchunke (Bombina bombina), Kammmolch (Triturus cristatus), Steinbeißer (Cobitis taenia), Bachneunauge (Lampetra planeri), Schlammpeitzger (Misgurnus<br />

fossilis), Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) und Schwimmen<strong>des</strong> Froschkraut (Luronium natans), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und<br />

Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung der Unzerschnittenheit und Störungsarmut eines außerordentlich reich strukturierten und artenreichen Naturkomplexes, welcher u. a. ein für sächsische<br />

Verhältnisse einmalig großes Lebensraumpotential für großraumbeanspruchende und störungsempfindliche Arten aufweist<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Gebietes als Bestandteil eines Wanderkorridors für gefährdete Säugetierarten im Bereich <strong>des</strong> sächsischen<br />

Tieflan<strong>des</strong><br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung eines insgesamt 5 000 ha großen Bereiches („Naturentwicklungszo-<br />

157<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

158<br />

INteRNetfassuNg<br />

ne“ <strong>des</strong> NSG Königsbrücker Heide)<br />

- der zielgerichteten Erhaltung und Entwicklung der Offenlandlebensraumtypen in ausgewählten Teilbereichen („Zone der gelenkten Sukzession“ <strong>des</strong> NSG)<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vor allem in den Randbereichen <strong>des</strong> Gebietes („Pflegezone“ oder auch Pufferzone <strong>des</strong> NSG) vorhandenen naturfernen Forste in<br />

Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen<br />

anzustreben ist<br />

- der Erhaltung der außerordentlich naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Entwicklung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums der<br />

Gewässerökosysteme und ihrer Auenbereiche<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer und der Erhaltung bzw. Verbesserung ihrer Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen, aber auch der Feucht- und Nasswiesenbereiche, in den außerhalb der Naturentwicklungszone<br />

gelegenen Bereichen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven Bewirtschaftung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und Submersvegetation<br />

unter Beachtung der Habitatansprüche der bedeutenden Amphibienpopulationen<br />

- der Gewährleistung günstiger Habitatbedingungen, vor allem der Nährstoffarmut <strong>des</strong> betreffenden Stillgewässers für das überregional bedeutende Vorkommen <strong>des</strong><br />

Schwimmenden Froschkrautes.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Königsbrück<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes “Königsbrücker Heide“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für<br />

Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen<br />

Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen<br />

Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet<br />

Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 9 Röhrsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 600 m südwestlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 9 sind bereits vier WKA seit September 1998 bzw. Juli 1999 in Betrieb. Die Errichtung weiterer<br />

WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist nicht möglich.<br />

Zu den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zählt u. a. die Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet<br />

vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG. Von den im Anhang II aufgeführten<br />

Fledermausarten war für die Meldung <strong>des</strong> Gebietes „Königsbrücker Heide“ das Große Mausohr relevant. Nachgewiesene Arten <strong>des</strong> Anhanges IV sind Breitflügelfledermaus,<br />

Graues Langohr, Braunes Langohr, Kleine Bartfledermaus, Großer Abendsegler, Wasserfledermaus, Fransenfledermaus sowie Rauhautfledermaus (SchleGel 2004). Bezüglich<br />

<strong>des</strong> Verlustes von Jagdgebieten sind auf Grund der Habitatansprüche mögliche Beeinträchtigungen von Breitflügelfledermaus, Großem Abendsegler und Rauhautfledermaus<br />

relevant, jedoch entsprechend der FFH-Arbeitshilfe <strong>des</strong> SMUL (Abschnitt 7.2.1) hier nicht zu prüfen.<br />

Die Habitatansprüche <strong>des</strong> Großen Mausohrs sind bei der Meldung und Abgrenzung <strong>des</strong> FFH-Gebietes bereits berücksichtigt. Ein bekannter Zugkorridor zwischen Teilhabitaten<br />

verläuft nicht über bzw. im Einflussbereich <strong>des</strong> EW 9.<br />

Im Sinne der Kohärenz zwischen diesem FFH-Gebiet und dem FFH-Gebiet Nummer 46 „Molkenbornteiche Stölpchen (pSCI 4648-301) ist vor allem die Größe und Anordnung <strong>des</strong><br />

VRG/EG für die Beurteilung der Auswirkungen relevant. Auf Grund der geringen Größe <strong>des</strong> VRG/EG von ca. 29 ha und seiner Kompaktheit (Ausdehnung ca. 600 m × 500 m), die<br />

die Errichtung von max. 4 WKA zulässt, ist keine großräumige abriegelnde Wirkung zwischen den Fledermausquartieren und den Jagdgebieten zu erwarten. Vier WKA sind bereits<br />

seit 1998 bzw. 1999 in Betrieb, ohne dass eine erhebliche Beeinträchtigung der beiden FFH-Gebiete als Quartier bzw. Jagdgebiet nachgewiesen werden konnte. Die Errichtung<br />

weiterer WKA ist durch die räumliche Begrenzung <strong>des</strong> EW 9 nicht möglich. Damit können zukünftige Beeinträchtigungen unter diesem Aspekt ausgeschlossen werden.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

In der Summationswirkung ist neben den beiden regionalplanerischen Ausweisungen die sich gemäß FNP-Entwurf der Stadt Königsbrück vom September 2002 direkt nördlich<br />

anschließende „Tierpension“ zu prüfen. Zur Tierpension werden im Erläuterungsbericht <strong>des</strong> FNP keine konkreteren Angaben gemacht. Da jedoch eine ehemals militärisch genutzte<br />

Lagerfläche außerhalb der FFH-Gebiete überplant wird, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen entstehen. Auch<br />

bei kumulativer Betrachtung von Windenergienutzung, Waldmehrung und der Tierpension sind auf Grund der Entfernungen der Raumnutzungen untereinander bzw. wegen<br />

fehlender funktionaler Zusammenhänge keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet erkennbar.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

OBERLAUSITZER HEIDE- UND TEICHLANDSCHAFT<br />

Gebietsnummer: ffH-061e EU-Nummer: psCI 4552-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 13 732 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Repräsentativer ausschnitt der Oberlausitzer Heide- und teichlandschaft, eines der größten zusammenhängenden<br />

teichgebiete Mitteleuropas, Komplex von gewässern, Mooren, Heiden, Dünen, grünland und<br />

Wäldern<br />

Schutzwürdigkeit: großflächige feuchtlebensräume und Heidekomplexe, größte und vitalste fischotter-Population in Mitteleuropa,<br />

bedeutendstes Wasservogelbrutgebiet in sachsen, sehr bedeutsame amphibienfauna, fledermaushabitate,<br />

atlantische und kontinentale florenelemente<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] (2310); Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] (2330);<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Dystrophe Seen und Teiche (3160); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und<br />

<strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation <strong>des</strong> Chenopodion rubri p. p. und <strong>des</strong> Bidention p. p. (3270); Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen<br />

Raums mit Erica tetralix (4010); Trockene europäische Heiden (4030); Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände<br />

mit bemerkenswerten Orchideen) (6210); Artenreiche montane Borstgrasrasen- (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden (6230); Pfeifengraswiesen<br />

auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere<br />

Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150);<br />

Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220); Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>des</strong> Sedo-Scleranthion oder <strong>des</strong> Sedo albi-Veronicion dillenii (8230); Hainsimsen-Buchenwald<br />

(Luzulo-Fagetum) (9110); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Labkraut-Eichen-<br />

Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Birken-Moorwald (91D1); Waldkiefern-Moorwald (91D2);<br />

Fichten-Moorwald (91D4); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0); Hartholzauenwälder mit Quercus robur,<br />

Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (91F0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Graphoderus bilineatus [Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer], Cobitis taenia [Steinbeißer], Lampetra<br />

planeri [Bachneunauge], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Maculinea nausithous [Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling], Barbastella barbastellus [Mopsfledermaus],<br />

Canis lupus [Wolf], Lutra lutra [Fischotter], Myotis bechsteinii [Bechsteinfledermaus], Myotis dasycneme [Teichfledermaus], Myotis myotis [Großes Mausohr], Leucorrhinia pectoralis<br />

[Große Moosjungfer], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer], Coleanthus subtilis [Scheidenblütgras]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines mitteleuropäisch bedeutsamen Komplexes von großflächigen Feuchtlebensräumen (Teiche, Fließgewässer, Moore), Heiden, Dünen, Grünland und Wäldern,<br />

welcher eine einmalige charakteristische Kulturlandschaft mit einer außerordentlich hohen Biotop- und Artenmannigfaltigkeit darstellt.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Binnendünen mit Sandheiden (Lebensraumtyp 2310)<br />

- Binnendünen mit offenen Grasflächen (Lebensraumtyp 2330)<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Dystrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3160)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Flüsse mit Schlammbänken (Lebensraumtyp 3270)<br />

- Feuchten Heiden (Lebensraumtyp 4010)<br />

- Trockenen Heiden (Lebensraumtyp 4030)<br />

- Kalk-Trockenrasen (Lebensraumtyp 6210)<br />

- Artenreichen Borstgrasrasen (prioritärer Lebensraumtyp 6230*)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Torfmoor-Schlenken (Lebensraumtyp 7150)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Silikatfelsen mit Pioniervegetation (Lebensraumtyp 8230)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Birken-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D1*)<br />

- Waldkiefern-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D2*)<br />

159<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

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INteRNetfassuNg<br />

- Fichten-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D4*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

- Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Fischotter<br />

(Lutra lutra), Wolf (Canis lupus), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Teichfledermaus (Myotis dasycneme), Großes Mausohr (Myotis myotis), Rotbauchunke (Bombina<br />

bombina), Kammmolch (Triturus cristatus), Steinbeißer (Cobitis taenia), Bachneunauge (Lampetra planeri), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer<br />

(Graphoderus bilineatus), Schwarzblauer Bläuling (Maculinea nausithous), Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus<br />

cecilia) und Scheidenblütgras (Coleanthus subtilis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege von charakteristischen Komplexen naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer innerhalb<br />

eines der größten Teichgebiete Europas mit ausgedehnter typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche verschiedener Trophiestufen mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen<br />

(wie z. B. mit großflächigen, gut strukturierten Röhrichten) sowie mit Schwimmblatt- und Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für<br />

die reichhaltige Fauna, darunter die aus FFH-Sicht sehr bedeutende Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung und Förderung ausgewählter unbewirtschafteter Stillgewässer ohne Fischbesatz<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Voraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche<br />

- der Erhaltung und Förderung eines naturnahen Grund- und Oberflächenwasserregimes der großflächigen Feuchtlebensräume<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer sowohl in Längs- und Querrichtung als auch in vertikaler Richtung und der Erhaltung bzw.<br />

Verbesserung ihrer Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der aus FFH-Sicht<br />

bedeutenden Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume<br />

- der Anlage und Sicherung von Hochwasserretentionsräumen, insbesondere in Bereichen mit Weich- und Hartholzauenwäldern und Auenwiesen<br />

- der Belassung genügend breiter Gewässerrandstreifen an allen Fließgewässern<br />

- der Umsetzung schonender Gewässerinstandhaltungsmaßnahmen, wie Verzicht auf durchgehende Sohlräumung, Krautung und Böschungsmahd unter Nutzung naturschonender<br />

Verfahren mit dem entsprechenden Maschinen und Geräten<br />

- der Erhaltung und Entwicklung <strong>des</strong> Gehölzbewuchses an Fließgewässern und Teichen<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung<br />

- der Erhaltung bzw. partiellen Wiederherstellung (insbesondere durch Beseitigung <strong>des</strong> Gehölzaufwuchses) eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der Heidebereiche und<br />

der Trockenrasen<br />

- der Verminderung von Stoffeinträgen in empfindliche Lebensräume, wie nährstoffarme Gewässer und organische Nassstandorte, insbesondere durch eine angepasste<br />

land- und forstwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung der gesamten Kernzone, aber auch ausgewählter, geeigneter Flächen<br />

anderer Zonen <strong>des</strong> Biosphärenreservates (so beispielsweise das Zulassen der Eigendynamik der Fließgewässer an geeigneten Gewässerabschnitten außerhalb der<br />

Siedlungen)<br />

- der Erhaltung günstiger Habitatbedingungen für die Vielzahl der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, wobei auch die Erhaltung oder Wiederherstellung<br />

eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> von Teilpopulationen (auch bei weitgehend isoliert liegenden Vorkommen und aktuell geringen Individuenzahlen<br />

dieser Teilpopulationen) zu gewährleisten ist<br />

- der Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse<br />

- der Erhaltung der größten und vitalsten Population <strong>des</strong> Fischotters in Mitteleuropa<br />

- der Entschärfung von Konfliktbereichen wandernder Tierarten, insbesondere <strong>des</strong> Fischotters und von Amphibien, mit dem Verkehr<br />

- einer an oben genannten Erhaltungszielen ausgerichteten Jagdpraxis.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

»<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Te i l f l ä c h e n 1 ( n ö r d l i c h C r o s t a ) , 2 ( Pe c h t e i c h , G r o ß t e i c h s ü d l i c h M i l ke l ) , 3 ( Te i c h e n ö r d l i c h<br />

Brehmen) und 4 (Kleine Spree)<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 4 großdubrau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 4 Großdubrau liegt zum überwiegenden Teil innerhalb der Teilflächen 1,2, 3 und 4 <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Dieser Teil <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes wird gegenwärtig nicht für die Trinkwasserversorgung genutzt. Die Trinkwasserversorgung erfolgt aus dem im südlichen Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes befindlichen<br />

Wasserwerk Sdier. Die durch das Vorranggebiet Wt 4 raumordnerisch gesicherte Grundwasserressource ist die ergiebigste in der Region Oberlausitz-Niederschlesien. Ihr raumordnerischer<br />

Schutz hat daher eine besondere Priorität. Aus der Lage im Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ ergeben sich für die bestehende Trinkwassergewinnung<br />

im Wasserwerk Sdier keine Einschränkungen. Da für den Fall einer Erweiterung der Wassergewinnung innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes Wt 4 die Möglichkeit einer<br />

Beeinträchtigung von grundwasserbeeinflussten Standorten im Biosphärenreservat sowie in den darin liegenden FFH-Teilflächen nicht ausgeschlossen werden kann, wurde im<br />

Regionalplan das Ziel 4.5.1 formuliert, das wie folgt lautet: „Bei einer Erweiterung der Wassergewinnung innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes Wt 4 Großdubrau über die bestehende<br />

Nutzung hinaus ist eine Beeinträchtigung grundwasserbeeinflusster Standorte im Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ auszuschließen.“ Mit diesem<br />

Ziel wird auch gewährleistet, dass bei einer Erhöhung der gegenwärtigen Grundwasserentnahme erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen<br />

sind.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit i. V. m. dem Ziel 4.5.1 <strong>des</strong> Regionalplanes keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 10 (Fischteiche Lohsa)<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Hochwasserrückhaltebecken und speicherbecken<br />

Bezeichnung der Ausweisung: speicherbecken Dreiweibern-see<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Speicherbecken Dreiweibern grenzt unmittelbar an die Teilfläche 10 <strong>des</strong> FFH-Gebietes an. Bei einer Speicherfahrweise sind keinerlei Auswirkungen auf die Fischteiche Lohsa<br />

zu erwarten, da für die Bespannung der Fischteiche der Grenzteichgraben genutzt wird und keine wesentlichen hydrologischen Zusammenhänge zwischen dem Restsee und den<br />

Fischteichen bestehen. Andere Auswirkungen aus der Speicherfahrweise sind nicht relevant für die Teilfläche 10 (Fischteiche Lohsa).<br />

Bei einer Ausweisung <strong>des</strong> Speicherbeckens Dreiweibern als VRS für den technischen Hochwasserschutz können erhebliche Auswirkungen für das FFH-Gebiet ausgeschlossen<br />

werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 11 (Teichgebiet nordöstlich Wartha)<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kao 83 Caminau Nordwest<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kaolin Kao 83 Caminau Nordwest liegt ca. 300 m von der Teilfläche 11 <strong>des</strong> FFH-Gebietes entfernt. Derzeit<br />

bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet können bereits durch die hierarchische Einstufung<br />

als Vorbehaltsgebiet ausgeschlossen werden. Da der Bereich der Teilfläche 11 <strong>des</strong> FFH-Gebietes im Regionalplan als Vorranggebiet für den Arten- und Biotopschutz (Ziel der<br />

Raumordnung) ausgewiesen ist, sind innerhalb und im Umfeld dieses VRG nur die Vorhaben zulässig, welche keinen erheblichen Konflikt zu den Belangen <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes<br />

auslösen. Ein möglicher Abbau innerhalb <strong>des</strong> VBG Kao 83 hat sich an diesen Rahmenbedingungen zu orientieren.<br />

Zur Anpassung an dieses Ziel der Raumordnung kann es z. B. erforderlich sein, dass die Abbauführung sowie eine ggf. notwendige Grundwasserabsenkung so gestaltet werden,<br />

dass eine Gefährdung grundwasserabhängiger sensibler Feuchtstandorte im FFH-Gebiet vermieden wird. Auf Grund vergleichbarer hydrogeologischer Verhältnisse zum betriebenen<br />

(und FFH-verträglichen) Abbau im Vorranggebiet Kao 1 kann geschlussfolgert werden, dass ein Abbau ggf. möglich ist, welcher keinen erheblichen Konflikt zum FFH-Gebiet<br />

aufweist.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind auf Grund der o. g. Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-<br />

Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

161<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

»<br />

162<br />

INteRNetfassuNg<br />

Teilfläche 12 (zentraler Teil <strong>des</strong> Biosphärenreservates zwischen Daubaner Wald und Milkeler<br />

Heide)<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 4 großdubrau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 4 Großdubrau reicht in die Teilfläche 12 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ hinein. Dieser<br />

Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes wird gegenwärtig nicht für die Trinkwasserversorgung genutzt. Die Trinkwasserversorgung erfolgt aus dem im südlichen Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes befindlichen<br />

Wasserwerk Sdier. Die durch das Vorranggebiet Wt 4 raumordnerisch gesicherte Grundwasserressource ist die ergiebigste in der Region Oberlausitz-Niederschlesien.<br />

Ihr raumordnerischer Schutz hat daher eine besondere Priorität. Aus der Lage im Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ ergeben sich für die bestehende<br />

Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Sdier keine Einschränkungen. Da für den Fall einer Erweiterung der Wassergewinnung innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes Wt 4 die Möglichkeit<br />

einer Beeinträchtigung von grundwasserbeeinflussten Standorten im Biosphärenreservat sowie in den darin liegenden FFH-Teilflächen nicht ausgeschlossen werden kann,<br />

wurde im Regionalplan das Ziel 4.5.1 formuliert, dass wie folgt lautet: „Bei einer Erweiterung der Wassergewinnung innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes Wt 4 Großdubrau über die bestehende<br />

Nutzung hinaus ist eine Beeinträchtigung grundwasserbeeinflusster Standorte im Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ auszuschließen.“ Mit<br />

diesem Ziel wird auch gewährleistet, dass bei einer Erhöhung der gegenwärtigen Grundwasserentnahme erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

ausgeschlossen sind.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit i. V. m. dem Ziel 4.5.1 <strong>des</strong> Regionalplanes keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 88 Hahnenberg Nord<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 88 Hahnenberg-Nord tangiert die 200 m Pufferzone der Teilfläche 12 <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

auf einer Länge von ca. 500 m. Derzeit läuft ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für einen Abbau im nordöstlichen Teil dieses Vorbehaltsgebietes (ca. 15 % der Fläche<br />

<strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes). Die dem <strong>zur</strong> Zulassung eingereichten Rahmenbetriebsplan als Anlage A 4.10 beigefügte „FFH-Verträglichkeitsvorprüfung gemäß Art. 6, Absatz 3 der<br />

FFH-Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG für das FFH-Gebiet DE 4552-302 Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ kommt zu dem Ergebnis, dass das geplante Vorhaben keine bzw.<br />

nur nicht erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes nach sich zieht.<br />

Die Abgrenzung <strong>des</strong> VBG KS 88 wurde gegenüber dem Bergwerkseigentum Hahnenberg-Nord wesentlich reduziert. Insbesondere wird auf den regionalplanerisch festgelegten<br />

Puffer von 200 m zwischen dem KS 88 und dem FFH-Gebiet verwiesen. Durch diesen Abstand können lärmbedingte erhebliche Auswirkungen auf das FFH-Gebiet vermieden<br />

werden. Dabei wird berücksichtigt, dass es sich um einen Lockergesteinstagebau handelt und zwischen dem FFH-Gebiet und dem VBG Waldbestand als Lärmpuffer erhalten<br />

bleibt. Konkretes kann in nachfolgenden Genehmigungsebenen geregelt werden.<br />

Da das Hahnenberggebiet nach Norden entwässert und, weil das Grundwasser, Quellgebiete am Südrand <strong>des</strong> Biosphärenreservates und Oberflächenwasser (Hundegraben,<br />

Puntschischer Graben) ihre Einzugs- und Neubildungsgebiete zu großen Teilen im Hahnenberggebiet haben (vgl. Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung zum ROV<br />

<strong>des</strong> RP Dresden), sind in nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsebenen insbesondere Nebenbestimmungen in Bezug auf die Abbautiefe, jährliche Fördermenge und die<br />

offene Tagebaufläche zu erwarten, um eine ausreichende Wasserversorgung dieser Vorfluter zu gewährleisten.<br />

Es ist davon auszugehen, dass ein Rohstoffabbau innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes dann nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führt,<br />

wenn eine zeitliche Staffelung erfolgt und die jeweils offene Tagebaufläche minimiert wird. Ein Abbau im Nassschnitt ist dagegen voraussichtlich nicht FFH-verträglich (vgl.<br />

� http://www.anwaltskanzlei-guenther.de/pdf/Kies Hahnenberg-Nord STN 17-01-06.pdf (letzter Zugriff am 12. Januar 2009)). Weiterhin ist es notwendig, dass die jährliche<br />

Fördermenge eine bestimmte Größenordnung nicht überschreitet.<br />

Auch auf Grund dieser zahlreichen Randbedingungen erfolgte im Regionalplan lediglich eine Ausweisung als Vorbehaltsgebiet. Dagegen ist der angrenzende und hier relevante<br />

Teil <strong>des</strong> FFH-Gebietes als Vorranggebiet für den Arten- und Biotopschutz ausgewiesen. Mit dieser hierarchischen Regelung wird klargestellt, dass ein möglicher Abbau nur unter<br />

Beachtung der Belange <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes erfolgen darf. Dies betrifft nicht nur das VRG Arten- und Biotopschutz selbst, sondern auch <strong>des</strong>sen Umgebung.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind bei Beachtung dieser Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-<br />

Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 62 Königswartha Ost<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Bereich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser Wt 62 Königswartha Ost betrifft die Teilfläche 12 <strong>des</strong> FFH-Gebietes geringfügig in ihrem südlichen Teil. Innerhalb <strong>des</strong><br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Vorbehaltsgebietes Wt 62 erfolgt gegenwärtig keine Trinkwassergewinnung. Es erfolgte jedoch eine langjährige Trinkwassernutzung aus den Wasserwerken Königswartha-<br />

Neudorf und Königswartha-Oppitz. Bei dem für eine Wassergewinnung nutzbaren (und früher genutzten) Grundwasserleiter handelt es sich um einen mächtigen quartären<br />

Grundwasserleiter (pleistozäne Rinnenstrukturen mit Mächtigkeiten größer als 50 m). „Als Grundwasserneubildungsrate wurden 5.000 m³/d (58,2 l/s) ermittelt. Diese sich erneuernden<br />

GW-vorräte werden fast ausschließlich durch das am Nordrand <strong>des</strong> Einzugsgebietes beginnende Vorfluternetz abgeführt. Geplante Grundwasserentnahmen im Bereich<br />

<strong>des</strong> „Wasserwerkes Königswartha Ost“ beeinflussen somit stark den Gesamtabfluss“ (Rahmenbetriebsplan Kiessandtagebau Hahnenberg-Ost, Anlage 15.2 Hydrogeologische und<br />

geophysikalische Untersuchungen für das Abbaufeld der Firma Novotnik, 1993).<br />

Demzufolge sind im Rahmen der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis die Entnahmemengen an die Erfordernisse <strong>des</strong> FFH-Gebietes anzupassen und ggf. Entnahmemengenbeschränkungen<br />

zu erteilen.<br />

Im Regionalplan erfolgt auch daher lediglich eine Ausweisung als Vorbehaltsgebiet Trinkwasser. Dagegen ist der angrenzende und hier relevante Teil <strong>des</strong> FFH-Gebietes als Vorranggebiet<br />

für den Arten- und Biotopschutz ausgewiesen. Mit dieser hierarchischen Regelung wird klargestellt, dass ein möglicher Abbau nur unter Beachtung der Belange <strong>des</strong><br />

Arten- und Biotopschutzes erfolgen darf. Dies betrifft nicht nur das VRG Arten- und Biotopschutz selbst, sondern auch <strong>des</strong>sen Umgebung.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit, ggf. unter Berücksichtigung möglicher Rahmenbedingungen, keine erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordöstlich Buchwalde<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone der Teilfläche 12 <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt<br />

und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen<br />

Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen<br />

<strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet<br />

Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich guttau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt zum größten Teil in der 200 m Pufferzone der Teilfläche 12 <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt<br />

und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen<br />

Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen<br />

<strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet<br />

Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: ts 59 südöstlich Kleinsaubernitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordwestliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Ton Ts 59 südöstlich Kleinsaubernitz liegt ca. 300 m von der Teilfläche 12 <strong>des</strong> FFH-Gebietes entfernt.<br />

Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Die innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes liegende Lagerstätte weist eine mittlere Tonmächtigkeit<br />

von ca. 8 m sowie eine mittlere Abraummächtigkeit von 4 m bzw. 5 m auf. Die Tonlagerstätte ist hauptsächlich aus tertiären Sand-Schluff-Ton-Ablagerungen aufgebaut. Sie wird<br />

von quartären Schluffen, Sanden, Kiessanden und Geschiebelehm überlagert.<br />

Bedingt durch die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse der Tonlagerstätte V die Auswirkungen eines Tonabbaus nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes führen. Diese Einschätzung ist jedoch an Randbedingungen für die Abbautechnologie gebunden. Auf Grund der Größe <strong>des</strong> VBG Ts 59 erscheint<br />

es notwendig, die Größe <strong>des</strong> offenen Tagebaues und eine ggf. notwendige Grundwasserabsenkung so gering wie technologisch möglich zu halten, um Einflüsse auf den (Grund)<br />

Wasserhaushalt zu minimieren. Ggf. sind Dichtwände anzulegen, um eine Grundwasserabsenkung räumlich zu begrenzen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

163<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kao 1 Caminau<br />

164<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Kaolin Kao 1 Caminau liegt innerhalb der 200 m Pufferzone der Teilfläche 12 <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Das Vorranggebiet<br />

Kao 1 geht nicht über die Grenzen <strong>des</strong> am 17. Dezember 2001 planfestgestellten obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für das Vorhaben „Kaolinabbau Caminau“ hinaus.<br />

Beim Kaolintagebau Caminau handelt es sich um ein aktives Abbauvorhaben.<br />

In der im Planfeststellungsbeschluss unter dem Punkt 8.1 „Zulassung <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes“, Ziffer 11 enthaltenen Aussage <strong>zur</strong> FFH-Verträglichkeit <strong>des</strong> Vorhabens wird u. a.<br />

festgestellt, dass die Schutzzwecke <strong>des</strong> FFH-Gebietes nicht erheblich betroffen sind und damit eine Verträglichkeitsprüfung entfällt. Ergänzend wird auf das Ziel 6.1.2 der ersten<br />

<strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien verwiesen, in dem es heißt: „Die Rohstoffgewinnung im Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe Kao<br />

1 Caminau ist so zu gestalten, dass das Maß einer Beeinträchtigung grundwasserbeeinflusster Standorte im Randbereich <strong>des</strong> Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und<br />

Teichlandschaft“ dem Schutzzweck nicht entgegensteht.“ Zur Umsetzung dieses Zieles ist es erforderlich, dass die Abbauführung sowie die notwendige Grundwasserabsenkung<br />

so gestaltet werden, dass eine Gefährdung grundwasserabhängiger sensibler Feuchtstandorte im Biosphärenreservat vermieden werden kann. Der zugelassene Rahmenbetriebsplan<br />

berücksichtigt diese Tatsache.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe in den Grenzen <strong>des</strong> zugelassenen Rahmenbetriebsplanes sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 10 Bärwalder see – teilfläche nördlich uhyst/spree<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Ein Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Erholung nördlich der Ortslage Uhyst/Spree befindet sich ca. 150 m nordöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Von einer Ausweisung <strong>des</strong> Gebietes als Vorranggebiet<br />

für Erholung sind keine Lebensraumstypen und Anhang II-Arten nach RL 92/43/EWG direkt betroffen.<br />

Potenziell erhebliche Beeinträchtigungen sind in erster Linie durch Lärmimmissionen möglich. Diese Konflikte können in nachfolgenden Planverfahren durch eine entsprechende<br />

Verkehrslenkung (Lage von Erschließungsstraßen, Parkplätzen) sowie ggf. durch eine Ausrichtung der Baukörper in Richtung Bärwalder See und somit weg vom FFH-Gebiet<br />

gelöst werden.<br />

Sofern <strong>zur</strong> Erschließung neue Querungen <strong>des</strong> zum FFH-Gebiet gehörenden Spreelaufes erforderlich werden, sind diese ausreichend zu dimensionieren und insbesondere am<br />

Fischotterschutz aus<strong>zur</strong>ichten.<br />

Bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen in nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsebenen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen<br />

Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 30 tagebau Reichwalde<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 3.500 m nördlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im VRG/EG sind bisher keine WKA errichtet worden.<br />

Im FFH-Gebiet kommen vier Fledermausarten nach Anhang II vor. Diese Fledermausarten betreffend, ist in den Erhaltungszielen die Erhaltung und Förderung von naturnahen,<br />

unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse hervorgehoben.<br />

Diese Lebensräume befinden sich jedoch ausschließlich innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes, da bei der sächsischen FFH-Gebietsmeldung bei den Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie<br />

bereits alle Teilhabitate bei der Meldung berücksichtigt wurden, die für die Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> notwendig sind (Ausnahme FFH-Gebiet Nummer<br />

147 „Separate Fledermausquartiere in der Oberlausitz“). Bei Fledermäusen betrifft das beispielsweise Wochenstuben und Jagdgebiete ebenso wie Winterquartiere.<br />

Ein bekannter Zugkorridor zwischen Teilhabitaten verläuft nicht über bzw. im Einflussbereich <strong>des</strong> EW 30.<br />

Im Sinne der Kohärenz ist zu prüfen, ob ein bedeutender Zugkorridor für Fledermäuse über das bzw. in unmittelbarer Nähe zum VRG/EG verläuft und durch eine Barrierewirkung<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Kohärenz <strong>des</strong> Netzes Natura 2000 bewirken kann. Diesbezüglich liegen jedoch keine Informationen zum Vorhandensein eines<br />

derartigen bedeutenden Zugkorridors vor.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Wessel<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone der Teilfläche 12 <strong>des</strong> FFH-Gebietes “Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (westlicher Teil)“. Laut der vom<br />

Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und<br />

Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei<br />

denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist.<br />

Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 13 (westlich Bärwalde)<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Hochwasserrückhaltebecken und speicherbecken<br />

Bezeichnung der Ausweisung: speicherbecken Lohsa<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Vorrangstandort grenzt unmittelbar westlich an das FFH-Gebiet an. Mit der Ausweisung wird der Standort <strong>des</strong> Wasserspeichers Lohsa II als Bestandteil eines Wasserspeichersystems<br />

(Lohsa II, Dreiweibern, Burhammer) raumordnerisch gesichert. Konkretere Aussagen (z. B. Festlegung der Speicherlamelle u. ä.) sind Gegenstand von Sanierungsrahmenplänen.<br />

Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für das Speicherbecken Lohsa II ist noch nicht abgeschlossen.<br />

Die vorrangige Nutzung als Wasserspeicher bedingt in erster Linie Veränderungen <strong>des</strong> Wasserspiegels durch Erhöhung/Reduzierung <strong>des</strong> Wasserzulaufs bzw. der Wasserabgabe.<br />

Das FFH-Gebiet wäre davon maximal durch die Vernichtung von Lebensraumtypen infolge einer (durch die Speicherfahrweise begünstigten) Ufererosion oder durch Vernässung<br />

bzw. Austrocknung von Lebensraumtypen im unmittelbaren (Grundwasser)Einflussbereich der Stauspiegelschwankung betroffen. Die wasserbaulichen Maßnahmen am<br />

Speicher selbst sind jedoch bereits so abgeschlossen worden, dass die Ufergestaltung für entsprechende Wasserspiegelschwankungen vorbereitet ist (beispielsweise sind die<br />

Böschungen der Außenkippe Bärwalde durch eine starke Abflachung gekennzeichnet). Somit kann ausgeschlossen werden, dass Lebensraumtypen nach Anhang I überhaupt im<br />

direkten Schwankungsbereich <strong>des</strong> Wasserspiegels existieren können.<br />

Für weitergehende Aussagen wird auf den Sanierungsrahmenplan Lohsa Teil 1 (in Kraft getreten 1997) verwiesen. Darin ist neben der Beschreibung FFH-relevanter Sachverhalte<br />

im Abschnitt Flora und Fauna (ab Seite 17, Lebensraum 3 – Außenkippe Bärwalde sowie Lebensraum 7 – Innenkippenbereich) in erster Linie Ziel 2 i. V. m. Karte 2 zu beachten.<br />

Der dort ausgewiesene Sicherheitsbereich umfasst alle Flächen, auf denen nachträglich lang anhaltende Erosionen stattfinden können. Genau dieser Bereich ist im Sanierungsrahmenplan<br />

Lohsa Teil 2 (in Kraft getreten 2001) als Vorranggebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen worden. Die durch die Speicherfahrweise begünstigten Erosionen sind<br />

somit aus naturschutzfachlicher Sicht sogar erwünscht. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass von einer Speicherfahrweise <strong>des</strong> Restsees Lohsa auch andere FFH- und SPA-<br />

Gebiete in Sachsen und Brandenburg profitieren werden, da damit eine kontinuierliche und ausreichende Wasserversorgung dieser Gebiete erreicht werden kann.<br />

Durch die Ausweisung eines VRS Speicherbecken sind somit keine erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 14 (nordöstlich Kreba-Neudorf)<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 65 Reichwalde/Neuliebel-Nappatsch<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 65 Reichwalde/Neuliebel-Nappatsch tangiert die 200 m Pufferzone der Teilfläche 14 <strong>des</strong><br />

FFH-Gebietes auf einer Länge von ca. 150 m. Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Der Grundwasserflurabstand liegt laut Braunkohlenplan<br />

Tagebau Reichwalde in diesem Gebiet zwischen 2 m und 5 m. Die Kiessande in der Lagerstätte weisen eine mittlere Mächtigkeit von ca. 6 m auf, die mittlere Abraummächtigkeit<br />

beträgt ca. 2,5 m. Ein potenzieller Abbau ist so zu konzipieren, dass insbesondere für die in einer Entfernung von ca. 1 bis 2 km südöstlich an das Vorbehaltsgebiet<br />

angrenzenden Teiche (Weißes Lug) und Feuchtgebiete keine Grundwasserabsenkung bzw. keine Unterbrechung der Wasserversorgung eintritt. Dies ist jedoch auch nicht zu<br />

erwarten, da die Teiche im Wesentlichen durch Fließgewässer gespeist werden, zu denen das potenzielle Abbaugebiet keinen Bezug aufweist.<br />

Unter Beachtung dieser Voraussetzungen kann davon ausgegangen werden, dass durch einen potenziellen Abbau keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele,<br />

insbesondere der grundwasserabhängigen Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie in diesem Teil <strong>des</strong> FFH-Gebietes eintreten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungent keine erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

165<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 30 tagebau Reichwalde<br />

166<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 30 befindet sich ca. 4.100 m nordwestlich der Teilfläche 14 <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Die Bewertung kann analog der Bewertung <strong>zur</strong> Teilfläche 12 <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

erfolgen, da keine relevanten Unterschiede bestehen. Durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 16 (Spree bei Bärwalde) und 18 (Waldgebiet südlich Umspannwerk Bärwalde)<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 24 Boxberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet Trinkwasser Wt 24 Boxberg liegt zum überwiegenden Teil in der Teilfläche 16 <strong>des</strong> FFH-Gebietes und tangiert die Teilfläche 18. Innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

befindet sich das Wasserschutzgebiet Bärwalde, dass bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Eine aktuelle Festsetzung als Wasserschutzgebiet erfolgte im<br />

Jahr 2003 (Verordnung <strong>zur</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Trinkwasserschutzgebietes Bärwalde, in Kraft getreten am 27. Februar 2003). Aus dem Wasserschutzgebiet wird Grundwasser für das<br />

Wasserwerk Boxberg entnommen. Für die Grundwasserentnahme wird der quartäre Grundwasserleiter 1 genutzt, die Versorgungsbrunnen haben eine Teufe von 54,5 bis 78 m.<br />

Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die langjährige Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Daher können<br />

durch die weitere Grundwasserentnahme, zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge, erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 24 Boxberg für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung:<br />

Bezeichnung der Ausweisung:<br />

Vorrangstandort Braunkohlenkraftwerk<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Durch den VRS für ein Braunkohlenkraftwerk bei Boxberg/O.L. sind die Teilflächen 12, 13, 15, 16 und 18 <strong>des</strong> FFH-Gebietes berührt.<br />

Der Vorrangstandort wurde auf der Fläche <strong>des</strong> Industriestandortes Boxberg/O.L. und somit <strong>des</strong> regional bedeutsamen industriellen Altstandortes „Kraftwerk Boxberg“ ausgewiesen.<br />

Teile dieses Standortes sind bereits mit modernen bzw. modernisierten Kraftwerksblöcken bebaut bzw. Block R ist im Bau. Die raumordnerisch zu sichernde Nutzung geht<br />

in ihrer Flächenausdehnung nicht über die bereits seit ca. 30 Jahren betriebene Nutzung hinaus. Der minimale Abstand zwischen dem VRS und dem FFH-Gebiet beträgt mehr<br />

als 2.000 m (Teilfläche 16) .<br />

Relevante potenzielle Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerkes können insbesondere bau- und betriebsbedingter Lärm, Schadstoffemissionen und die Beeinträchtigung<br />

der Wassergüte durch Abwässer sein. Weitere Auswirkungen in Bezug auf das FFH-Gebiet (z. B. Flächeninanspruchnahme) scheiden auf Grund der Lage außerhalb <strong>des</strong> Natura<br />

2000-Gebietes aus. Der Wirkfaktor bau- und betriebsbedingter Lärm wird ebenfalls nicht weiter verfolgt, da bereits auf Grund der Entfernung die auf das FFH-Gebiet einwirkenden<br />

Lärmwerte unerheblich sind. Dabei wird auch die bestehende Vorbelastung berücksichtigt.<br />

Die Vorprüfung wird unter Berücksichtigung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den „Neubaustandort Kraftwerk Boxberg, Block R“ vorgenommen (Landschaftsplanung<br />

Dr. Böhnert und Dr. Reichhoff GmbH i. A. Vattenfall Europe Generation, 2006). Diese Untersuchung umfasst sowohl die FFH-Verträglichkeitsprüfung als auch eine SPA-Erheblichkeitsabschätzung<br />

für alle relevanten Natura 2000-Gebiete im Radius von 8,75 km um den Kühlturm <strong>des</strong> Blockes R. Es ist damit zu rechnen, dass bei einem neu zu errichtenden<br />

Kraftwerksblock der zukünftige Stand der Kraftwerkstechnik (nicht nur beim Kohlendioxid, sondern bei allen hier relevanten Stoffen) zu noch geringeren Emissionen führt, als<br />

beim im Bau befindlichen Block R. Eine theoretisch mögliche Variante besteht auch im Ersatz eines vorhandenen älteren Kraftwerksblockes durch den planerisch gesicherten<br />

Standort eines neuen Blockes. In diesem Fall würden sich die Gesamtemissionen <strong>des</strong> Kraftwerkes sogar verringern und sich somit positive Effekte für das FFH-Gebiet ergeben.<br />

Die Vorprüfung im Rahmen <strong>des</strong> Regionalplanes umfasst die Wirkfaktoren a) Schadstoffeinträge über den Luftpfad (Grenzwerte – Critical Levels), b) Schadstoffeinträge über den<br />

Bodenpfad (Grenzwerte – Critical Loads) sowie c) Entnahme von Rohwasser und Einleitung von Abwasser.<br />

Zu a) Im Rahmen der o. g. Untersuchung wurden die durch den Bau <strong>des</strong> Blocks R entstehenden Zusatzbelastungen in Relation zu den Grenzwerten (Critical Levels) für bestimmte<br />

Lebensraumtypen gesetzt. Relevant waren dabei Stickoxide, Schwefeldioxid, Fluorwasserstoff, Staubniederschlag, Cadmium und Blei als Bestandteil <strong>des</strong> Staubniederschlages.<br />

Untersucht wurde der Einfluss auf empfindliche Lebensraumtypen (Wald-LRT, Offenland-LRT, Gewässer- LRT) und potenziell betroffene Arten. Dabei wird<br />

z. B. für einen repräsentativen Wald-LRT innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ deutlich, dass die Gesamtbelastung (Vorbelastung +<br />

Zusatzbelastung durch Block R) bei allen relevanten Schadstoffen deutlich unterhalb der Critical Levels (Grenzwerte) liegt. Es kann somit davon ausgegangen werden,<br />

dass es auch beim Bau eines weiteren Kraftwerkblockes in keinem Fall zu einer Überschreitung der Critical Levels kommt. Auch für empfindliche Offenlandlebensräume<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

(vor allem trockene Heiden – LRT 4030) sowie für Arten nach Anhang II der FFH-RL kommt die FFH-Untersuchung zum Ergebnis, dass es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen<br />

kommen kann. Es wird jedoch einschränkend bemerkt, dass es für FFH-relevante Arten bisher kaum anwendbare Beurteilungswerte zu diesem Aspekt gibt<br />

(somit Aufgabe <strong>des</strong> Monitorings).<br />

Die Differenz zwischen den jeweils bestehenden Vorbelastungen (einschließlich Block R) und den Grenzwerten ist so hoch, dass es auch bei einem weiteren Neubau nicht<br />

zu einer Überschreitung kommen kann. Es kann eingeschätzt werden, dass es unter dem Aspekt der Erreichung von Critical Levels auch beim Neubau eines weiteren,<br />

dem zukünftigen Stand der Technik entsprechenden Kraftwerksblockes, nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. Arten nach<br />

Anhang II der FFH-RL kommen kann. Potenzielle Beeinträchtigungen haben andere Ursachen (z. B. allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland).<br />

Zu b) Durch langanhaltende Schwefel- und Stickstoffeinträge kommt es zu einer Versauerung <strong>des</strong> Bodens wegen der Erschöpfung <strong>des</strong> Puffervermögens mit anschließender<br />

Abnahme der Nitrifikationsrate. Stickstoffeinträge wirken auch eutrophierend.<br />

Die kritische Eintragsrate (Critical Load) zum Schutz der Vegetation bei Stickstoff wird für Wälder, trockene Heiden und Sandmagerrasen auf Binnendünen sowie für<br />

oligotrophe Gewässer jeweils mit 10 bis 20 kg N pro ha und Jahr angegeben. Die allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland lag 1999 mit 26 kg N pro ha und Jahr<br />

bereits über diesem Wert. Die Zusatzbelastung <strong>des</strong> gesamten Kraftwerkes (Werke III und IV mit allen derzeit betriebenen und dem im Bau befindlichen Block) beträgt<br />

entsprechend der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung weniger als 4 kg N pro ha und Jahr, die <strong>des</strong> Blockes R bei 2,1 kg N pro ha und Jahr und liegt damit im Bereich der<br />

Irrelevanzschwelle. Die mögliche Zusatzbelastung bei einem weiteren Kraftwerksblock wird nicht über die <strong>des</strong> Blockes R hinausgehen. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

für den Block R wurde eingeschätzt, dass mögliche bzw. tatsächliche Gefährdungen im Untersuchungsgebiet nicht vom Kraftwerk Boxberg, Block R<br />

ausgehen, sondern andere, nicht bewertungsrelevante Ursachen haben (vgl. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Allgemeiner Teil, Abschnitt 5.1.5.5, S. 51).<br />

Ähnliches gilt für Schwefeldioxid. Es ist hier zu berücksichtigen, dass die früher eher basischen und feinpartikelreichen Immissionen der Kraftwerke ihren Charakter durch<br />

den Einbau von Filteranlagen hin zu Säureeinträgen (SO 3 , SO 4 und NO 3 ) gewandelt haben. Die früher durch Flugaschen künstlich aufgebasten Standorte unterliegen<br />

inzwischen einer (vorwiegend natürlichen) Wiederversauerung. Hier tritt nämlich hinzu, dass das Säurepuffervermögen im gesamten Nordostteil der Region von Natur<br />

aus sehr gering ist. Konkrete langfristige nutzbare Auswirkungen und Potenziale einer Nährstoffanreicherung und vermeidbare negative Entwicklungen werden z. Zt. in<br />

einem interdisziplinären Verbundprojekt (ENFORCHANGE) für die Oberlausitz untersucht. Ableitbare Ergebnisse für die FFH-Prüfung sind bisher nicht bekannt.<br />

Es kann eingeschätzt werden, dass es unter dem Aspekt der Erreichung von Critical Loads auch beim Neubau eines weiteren, dem zukünftigen Stand der Technik entsprechenden<br />

Kraftwerksblockes, nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. Arten nach Anhang II der FFH-RL kommen kann.<br />

Potenzielle und tatsächliche Beeinträchtigungen haben andere Ursachen (z. B. allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland). Ggf. sind in nachfolgenden Ebenen<br />

Maßnahmen festzusetzen, die insbesondere einer verstärkten Versauerung der Böden im FFH-Gebiet entgegenwirken (z. B. Kalkung). Es ist jedoch zu berücksichtigen,<br />

dass auch durch die Errichtung eines weiteren Blockes die Zusatzbelastung durch das Gesamtkraftwerk weiterhin erheblich unterhalb der sonstigen Vorbelastung liegt.<br />

Zu c) Bezüglich der Wasserentnahme durch das Kraftwerk Boxberg besteht keine Relevanz zum FFH-Gebiet.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auf Grund der Vielzahl der das FFH-Gebiet betreffenden regionalplanerischen Ausweisungen bzw. sonstiger zu berücksichtigender Planungen sowie der Größe <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

und seiner zahlreichen Einzelflächen wird eine Prüfung kumulativer Auswirkungen erschwert. Daher erfolgt diese Prüfung durch eine pragmatische Prüfung der Überlagerung<br />

von Wirkbereichen. Dabei werden Ausweisungen mit ähnlichen Auswirkungen (z. B. Rohstoffsicherung und Trinkwasser auf grundwasserabhängige Standorte) auf die Überlagerung<br />

von Wirkbereichen geprüft. Die Prüfung der kumulativen Auswirkungen einer direkten Flächeninanspruchnahme im Sinne eines Flächenentzuges entfällt, da bis auf die<br />

VRG/VBG Trinkwasser keine Überlagerungen mit dem FFH-Gebiet erfolgen.<br />

Kumulative Auswirkungen im Gebiet östlich von Königswartha<br />

Östlich von Königswartha sind durch die räumliche Nähe der VRG Kao 1, VBG Kao 83, VBG KS 88 und VBG Trinkwasser Wt 62 kumulative Auswirkungen zu prüfen. Einbezogen wird<br />

hier auch das VRG KS 6.<br />

Die Auswirkungen eines Kaolinabbaus im VRG Kao 1 und im VRG Kao 83 sind auf Grund der relativ kleinen Einwirkungsbereiche einer Grundwasserabsenkung als unerheblich<br />

zu betrachten. Zumin<strong>des</strong>t besteht durch einen zeitlich versetzten Abbau die Möglichkeit, dass sich die Einwirkbereiche nicht überschneiden. Weiterhin besteht zwischen beiden<br />

Gebieten eine Grundwasserscheide (vgl. Rahmenbetriebsplan 1995/2025 Kiessandtagebau Hahnenberg der Verkehrs- und Tiefbau GmbH Bautzen, Anlage 5.1: Hydrogeologische<br />

Übersichtksarte, zugelassen vom Bergamt Hoyerswerda am 31. Januar 1997).<br />

Problematischer ist der Sachverhalt bei den gesicherten Kieslagerstätten. Unabdingbare Voraussetzung für die Gewährleistung einer Verträglichkeit mit dem FFH-Gebiet ist die<br />

zeitliche Staffelung <strong>des</strong> Abbaus. Ein gleichzeitiger Abbau im VRG KS 6 und im VBG KS 88 wird aller Voraussicht nach erhebliche Beeinträchtigungen für die Wasserversorgung<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes nach sich ziehen, da von beiden Gebieten aus vorwiegend nach Norden entwässert wird und die für das FFH-Gebiet relevanten Fließgewässer Hundegraben<br />

und Puntschischer Graben ihre Einzugs- und Neubildungsgebiete zu großen Teilen im Hahnenberggebiet haben. Für das FFH-Gebiet relevant sind auch die Quellaustritte an den<br />

Hängen <strong>des</strong> Hahnenberges, welche durch Stauhorizonte (Geschiebelehme und -mergel) gebildet werden, deren Erhalt jedoch mit der räumlichen Begrenzung <strong>des</strong> VRG und VBG<br />

gesichert bleibt. Diese Grundwasseraustritte sind teilweise stark niederschlagsabhängig.<br />

Mit der raumordnerisch unterschiedlichen Einstufung (VRG bzw. VBG) wird klargestellt, dass ein gleichzeitiger Abbau regionalplanerisch nicht beabsichtigt ist. Bei Einhaltung<br />

dieser Hierarchie sind auch kumulativ betrachtet, keine erheblichen Beeinträchtigungen durch die rohstoffsichernden Ausweisungen zu erwarten.<br />

Eine Nutzung der Grundwasservorräte im VBG Trinkwasser Wt 62 ist dagegen innerhalb <strong>des</strong> Abbauzeitraumes in den Kieslagerstätten voraussichtlich nicht relevant. Die Überlagerung<br />

von Trinkwasserschutz und Rohstoffsicherung im Regionalplan soll in erster Linie gewährleisten, dass bei einem potenziellen bzw. aktiven Abbau und der anschließenden<br />

Rekultivierung auch die Erfordernisse <strong>des</strong> Trinkwasserschutzes berücksichtigt werden. Somit sind (bei Einhaltung dieser zeitlichen Abfolge) keine kumulativ erheblichen Auswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

Für alle anderen regionalplanerischen Ausweisungen bzw. anderen Planungen sind keine Überschneidungen der Wirkbereiche bzw. keine funktionalen Zusammenhänge der<br />

verschiedenen Auswirkungen (z. B. VRS Braunkohlenkraftwerk und VRG Trinkwasser Wt 24) erkennbar, so dass sich auch aus der kumulativen Betrachtung keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen ergeben.<br />

167<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

TEICHGEBIET BIEHLA-WEISSIG<br />

Gebietsnummer: ffH-062e EU-Nummer: psCI 4650-304<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 963 ha<br />

168<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Charakteristische Niederungslandschaft der Oberlausitz mit großen teichflächen, ausgeprägten Verlandungszonen,<br />

fließgewässern, feucht-nassem grünland, Zwischenmoorbereichen und Wäldern, randlich<br />

ehemaliges Militärgelände<br />

Schutzwürdigkeit: große Vielfalt an feuchtlebensräumen mit gut ausgeprägten Verlandungszonen, Nasswiesen, Moorflächen-<br />

und eichenwäldern, bemerkenswerte Herpeto- und avifauna (Kranich, seeadler), teil von europas<br />

größter fischotter-Population<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer- Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen<br />

und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen<br />

(Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220); Hainsimsen-Buchenwald<br />

(Luzulo-Fagetum) (9110); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Alte bodensaure<br />

Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Birken-Moorwald (91D1)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Cobitis taenia [Steinbeißer], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Felis lynx (= Lynx lynx [Luchs]), Lutra<br />

lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung einer charakteristischen, sehr reich strukturierten Niederungslandschaft der Oberlausitz mit großen Teichflächen, die gekennzeichnet ist durch ausgeprägte Verlandungszonen,<br />

Fließgewässer, Grünland unterschiedlicher Feuchtegrade, Zwischenmoorbereiche, Moorwälder und Eichenwälder und randlich ein ehemaliges Militärgelände<br />

aufweist.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Feuchten Heiden (Lebensraumtyp 4010)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Birken-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D1*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina),<br />

Steinbeißer (Cobitis taenia) und Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen<br />

Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenen Waldgesellschaften<br />

unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

- der Erhaltung und der an das Arteninventar angepassten, extensiven, mosaikartigen Pflege der großflächigen seggen- und binsenreichen Nasswiesen und Zwischenmoorbereiche.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 12 Kamenz Nord<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 12 Kamenz Nord liegt im Südteil <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Teichgebiet Biehla-Weißig“. In diesem Gebiet erfolgt seit den<br />

80-iger Jahren eine Wassergewinnung auf der Grundlage einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Der entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet in diesem Bereich<br />

vorkommende Lebensraumtyp 6510 (Flachland-Mähwiese) ist durch die Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. In der<br />

aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnis vom 8. September 2005 wird die Entnahmemenge von 2.120 m³/d festgesetzt. Laut einem hydrologischen Gutachten aus dem Jahr 2004<br />

wirkt sich diese Entnahmemenge nicht nachteilig auf das Naturschutzgebiet „Teichgebiet Biehla-Weißig“, insbesondere auf die in diesem Gebiet zahlreich vorkommenden grundwasserabhängigen<br />

Biotope sowie Pflanzen- und Tierarten aus. In Analogie zu diesen das Naturschutzgebiet betreffenden Aussagen kann davon ausgegangen werden, dass es<br />

bei der Beibehaltung der Grundwasserentnahme in der bisherigen Größenordnung auch durch die weitere Grundwasserentnahme zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der<br />

Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes kommt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 25 Bernsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 25 liegt ca. 3.500 m nördlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. In den Erhaltungszielen sind keine Fledermausarten nach Anhang II benannt. Der aufgeführte Luchs ist eine typische<br />

Waldart und benötigt großflächige störungsarme Räume. Er ist relativ unempfindlich gegenüber kalkulierbaren Gefahren (vgl. Plan T (2006): Biotopverbundplanung für die<br />

Region Oberlausitz-Niederschlesien, Kapitel 4.1.1 Kurzsteckbrief Luchs). Bereits auf Grund der Entfernung <strong>des</strong> EW 25 können erhebliche Beeinträchtigungen für den Luchs ausgeschlossen<br />

werden. Die weiteren benannten Arten nach Anhang II sind auf Grund ihrer Lebensraumansprüche grundsätzlich nicht von einer Windenergienutzung betroffen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung:<br />

Mögliche Auswirkungen einer Grundwasserentnahme und der Windenergienutzung sind grundsätzlich verschieden. Sie betreffen unterschiedliche Arten. Durch ein potenzielles<br />

Zusammenwirken beider Nutzungen (Summation) werden mögliche Beeinträchtigungen in keiner Weise verstärkt. Dabei wird auch die zwischen den Ausweisungen bestehende<br />

Entfernung von mehr als 6.000 m berücksichtigt.<br />

169<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

LINZER WASSER UND KIEPERBACH<br />

Gebietsnummer: ffH-088e EU-Nummer: psCI 4648-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 329 ha<br />

170<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Naturnahe Bachläufe mit mehreren extensiv bzw. nicht genutzten teichen im sächsischen Lößgefilde, auenbereiche<br />

mit Ried- und Röhrichtkomplexen, grünlandgesellschaften, Bruch- und Moorwäldern; umgeben<br />

von Laubwald und Nadelforst<br />

Schutzwürdigkeit: Mesotrophe stillgewässer mit bedeutenden Vorkommen von Luronium natans (froschkraut), gut ausgeprägtes<br />

naturnahes fließgewässer mit auwaldsäumen sowie Birken-Moorwälder; artenreiche Insektenfauna,<br />

amphibien- und fischotterhabitat<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260);<br />

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Hainsimsen-Buchenwald<br />

(Luzulo-Fagetum) (9110); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Birken-Moorwald (91D1); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus<br />

excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Triturus cristatus [Kammmolch], Lampetra planeri [Bachneunauge], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Luronium natans [Schwimmen<strong>des</strong> Froschkraut], Leucorrhinia pectoralis<br />

[Große Moosjungfer], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer], Canis lupus [Wolf], Castor fiber [Biber], Felis lynx [Luchs], Lutra lutra [Fischotter], Myotis myotis [Großes<br />

Mausohr]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der reich strukturierten Bachtäler von Linzer Wasser und Kieperbach inmitten der intensiv genutzten Landschaft am Westrand der Königsbrücker Heide, welche<br />

vom überwiegend bewaldeten Quellgebiet <strong>des</strong> Linzer Wassers und seiner Zuflüsse, naturnahen Bachläufen mit extensiv bzw. nicht genutzten Teichen sowie von Frisch-,<br />

Feucht- und Auenwiesen, Ried- und Röhrichtkomplexen, Moor- und Bruchwäldern gekennzeichnet sind.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Birken-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D1*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Wolf (Canis lupus), Biber (Castor fiber), Luchs (Lynx lynx),<br />

Fischotter (Lutra lutra), Großes Mausohr (Myotis myotis), Bachneunauge (Lampetra planeri), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis),<br />

Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) und Schwimmen<strong>des</strong> Froschkraut (Luronium natans), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und<br />

Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. zielgerichteten Wiederherstellung von Linzer Wasser einschließlich seiner Quellbereiche und Kieperbach sowie deren Zuflüsse als Fließgewässer mit<br />

naturnaher Gewässerstruktur und Fließgewässerdynamik, natürlicher Gewässergüte sowie der für nährstoffarme Kiesbäche typischen Flora und Fauna<br />

- der Erhaltung und Unterhaltung der Teichkette am Linzer Wasser als abgestufte Folge von flachen, oligotrophen bis mesotrophen Standgewässern sowie der Teiche am<br />

Kieperbach insbesondere durch die Gewährleistung einer extensiven fischereilichen Bewirtschaftung ausgewählter Teiche sowie durch den Verzicht auf die fischereiliche<br />

Nutzung ausgewählter anderer Teiche<br />

- der Erhaltung und Förderung <strong>des</strong> aktuell individuenreichsten Vorkommen <strong>des</strong> Schwimmenden Froschkrautes in Sachsen, für das Sachsen auf Grund <strong>des</strong> hiesigen Verbreitungsschwerpunktes<br />

eine europaweite Verantwortung trägt<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines ausgeglichenen Gebietswasserhaushaltes in beiden Bachtalsystemen<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

- der Förderung strukturreicher Waldränder im Grenzbereich zum Offenland<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung<br />

- einer extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege der im kleinräumigen Mosaik angeordneten mageren Wiesenbereiche unterschiedlicher Feuchtegrade<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Gebietes als Bestandteil eines Wanderkorridors für gefährdete Säugetierarten im Bereich <strong>des</strong> sächsischen<br />

Tieflan<strong>des</strong><br />

- der Verminderung von Stoffeinträgen in das Gebiet insbesondere durch angepasste landwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung.<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 9 Röhrsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 9 befindet sich ca. 5.000 m südöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 9 sind bereits vier WKA seit September 1998 bzw. Juli 1999 in Betrieb. Die Errichtung<br />

weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist nicht möglich. In den Erhaltungszielen ist das Große Mausohr benannt. Die Habitatansprüche <strong>des</strong> Großen Mausohrs wurden bei der Meldung<br />

und Abgrenzung <strong>des</strong> FFH-Gebietes bereits berücksichtigt. Ein bekannter Zugkorridor zwischen Teilhabitaten verläuft nicht über bzw. im Einflussbereich <strong>des</strong> EW 9.<br />

Im Sinne der Kohärenz zwischen mehreren FFH-Gebieten ist vor allem die Größe und Anordnung <strong>des</strong> VRG/EG für die Beurteilung der Auswirkungen relevant. Auf Grund der<br />

geringen Größe <strong>des</strong> VRG/EG von ca. 29 ha und seiner Kompaktheit (Ausdehnung ca. 600 m × 500 m), die die Errichtung von max. 4 WKA zulässt, ist keine großräumige abriegelnde<br />

Wirkung zwischen den Fledermausquartieren und den Jagdgebieten zu erwarten. Vier WKA sind bereits seit 1998 bzw. 1999 in Betrieb, ohne dass eine Beeinträchtigung<br />

von FFH-Gebieten als Quartier bzw. Jagdgebiet nachgewiesen werden konnte. Die Errichtung weiterer WKA ist durch die räumliche Begrenzung <strong>des</strong> EW 9 nicht möglich. Damit<br />

können zukünftige erhebliche Beeinträchtigungen unter diesem Aspekt ausgeschlossen werden.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

171<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

JESSNITZ UND THURy<br />

Gebietsnummer: ffH-089 EU-Nummer: psCI 4650-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 300 ha<br />

172<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Charakteristisches feuchtgebiet in einer abflussarmen senke der Oberlausitzer Niederungen mit teichen<br />

und naturnaher Verlandungsvegetation, Nieder- und Zwischenmooren, Bruch- und Moorwäldern, eichenmischwäldern<br />

und Nadelforsten<br />

Schutzwürdigkeit: Vorkommen von sehr gut ausgeprägten mesotrophen gewässern, gut ausgeprägten Birken- und Waldkiefern-Moorwäldern<br />

sowie Zwischenmoorbereichen, bedeutsame Herpeto-, avi- und entomofauna mit<br />

zahlreichen gefährdeten arten, fischotter-Habitat<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit<br />

Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden<br />

(6230); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald<br />

(Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Birken-Moorwald (91D1); Waldkiefern-<br />

Moorwald (91D2)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> charakteristischen Feuchtgebietes in einer abflussarmen Senke der Oberlausitzer Niederungen mit Teichen und naturnaher Verlandungsvegetation, Niederund<br />

bedeutenden Zwischenmooren, Bruch- und Moorwäldern und Eichenmischwäldern.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Artenreichen Borstgrasrasen (prioritärer Lebensraumtyp 6230*)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Torfmoor-Schlenken (Lebensraumtyp 7150)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Birken-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D1*)<br />

- Waldkiefern-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D2*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra) und Rotbauchunke (Bombina<br />

bombina), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Sicherung bzw. in Teilbereichen der Wiederherstellung eines intakten Wasserhaushaltes <strong>des</strong> Gebietes als existentieller Voraussetzung <strong>zur</strong> Erhaltung und Entwicklung<br />

dieses charakteristischen, artenreichen Feuchtbiotopkomplexes<br />

- der Beseitigung der bestehenden akuten Gefährdung der Moorböden durch einen stark eingetieften Entwässerungsgraben<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der naturschutzkonformen, auf die Förderung mesotropher Verhältnisse zielenden, extensiven Bewirtschaftung der Teiche mit Ausnahme <strong>des</strong> nicht für eine fischereiliche<br />

Nutzung vorgesehenen Lehmteiches unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibienfauna<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der die gefährdeten Feuchtbiotope als Pufferzone umgebenden naturferneren Waldbereiche in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung<br />

und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung insbesondere der Zwischenmoorbereiche und ausgewählter, angrenzender<br />

Waldbereiche<br />

- der extensiven Bewirtschaftung der artenreichen Feuchtwiese und <strong>des</strong> angrenzenden Binsen-Borstgrasrasens südlich der Heickteiche durch regelmäßige Mahd.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet östlich Milstrich<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes “Jeßnitz und Thury“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt<br />

und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen<br />

Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen<br />

<strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das ausgewiesene Vorranggebiet<br />

Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kao 52 Piskowitz (feld 2)<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kaolin Kao 52 Piskowitz (Feld 2) verläuft auf einer Länge von ca. 200 m in einem Abstand von 200 m zum<br />

FFH-Gebiet. Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet.<br />

Der durch das Vorbehaltsgebiet raumordnerisch gesicherte Teil der Kaolinlagerstätte besitzt eine durchschnittliche Kaolinmächtigkeit von 8,8 m, die durchschnittliche Abraummächtigkeit<br />

beträgt ca. 6 m. Die mit dem VBG gesicherte Nutzschicht besteht aus grauem bzw. hellgrauem Kaolin. Das geologische West-Ost Profil der Lagerstätte weist im<br />

Westen eine Überdeckung aus Kaolin (farbig) auf, die nach Osten in eine quartäre Überdeckung aus Sand, Schluff, Lehm, Kies und Schotter übergeht. Das Liegende der Kaolinnutzschicht<br />

besteht aus Kaolin (farbig) (vgl. auch Aufsuchungsbetriebsplan für das Bergwerkseigentum Piskowitz 1-6 der Bodenverwertungs-und -verwaltungs GmbH vom 1.<br />

August 2000, zugelassen am 23. November 2000 vom Bergamt Hoyerswerda).<br />

Bei einem potenziellen Abbau ist durch die vorhandenen Gräben, Fluter und Kanäle die notwendige periodische Versorgung der Teiche mit Wasser und ihr Ablassen zu sichern.<br />

Auch der Wasserhaushalt im FFH-Gebiet wird über zahlreiche Wassergräben reguliert. Eine besondere Funktion hat diesbezüglich der „Hauptgraben“. Die für die Wasserversorgung<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes notwendigen Gräben sind daher von einem Abbau freizuhalten und deren kontinuierliche Wasserführung zu gewährleisten.<br />

Im Hinblick auf einen potenziellen Abbau kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der bestehenden hydrologischen und hydrogeologischen Verhältnisse keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes eintreten, sofern die Wasserversorgung aus den zufließenden Gräben gesichert bleibt. Bezüglich der hydrogeologischen<br />

Situation wird im Aufsuchungsbetriebsplan beschrieben, dass eine Wasserhaltung bei einem Neuaufschluss unerlässlich ist, da von einem erheblichen Wasserzufluss<br />

aus den sandig-kiesigen Deckschichten <strong>des</strong> Kaolins auszugehen ist (Seite 5). Die bei einem potenziellen Abbau notwendige Wasserhaltung ist dabei so zu gestalten, dass kein<br />

negativer Einfluss auf das FFH-Gebiet erfolgt. Es erscheint daher sogar möglich, die Wasserhaltung in Richtung <strong>des</strong> FFH-Gebietes aus<strong>zur</strong>ichten, um die kontinuierliche Wasserversorgung<br />

zu befördern (d. h. Ableitung <strong>des</strong> abgepumpten Wassers über die für das FFH-Gebiet relevanten Gräben).<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Durch eine Waldmehrung außerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes und einen potenziellen Kaolinabbau außerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes entstehen keine relevanten kumulativen Einwirkungen<br />

auf das FFH-Gebiet.<br />

173<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

TRUPPENÜBUNGSPLATZ OBERLAUSITZ<br />

Gebietsnummer: ffH-090e EU-Nummer: psCI 4552-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 13 597 ha<br />

174<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: großflächige Heidekomplexe mit Binnendünen, Zwergstrauchheiden, charakteristischen Heidemooren,<br />

alten bodensauren eichenwäldern und naturnahen Zwergstrauch-Kiefernwäldern, durch militärische Nutzung<br />

großflächig Offenlandbereiche<br />

Schutzwürdigkeit: großes zusammenhängen<strong>des</strong> Heidegebiet mit sehr gut ausgeprägten Calluna-Heiden und einem großteil<br />

der Binnendünen (sicheldünen) in sachsen, vergesellschaftet mit Wald- und Offenlandmooren, große<br />

Birkhuhnpopulation, einzige deutsche Wolfspopulation<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] (2310); Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] (2330);<br />

Dystrophe Seen und Teiche (3160); Trockene europäische Heiden (4030); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)<br />

(6410); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion)<br />

(7150); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Waldkiefern-Moorwald (91D2); Fichten-Moorwald (91D4)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Graphoderus bilineatus, Canis lupus [Wolf], Lutra lutra [Fischotter], Leucorrhinia pectoralis [Große Moosjungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung mitteleuropäisch bedeutsamer, großflächiger Heidekomplexe der Muskauer Heide, die aktuell überwiegend militärisch genutzt werden, mit großflächigen offenen<br />

und bewaldeten Binnendünen, Zwergstrauchheiden, charakteristischen Heidemooren, alten bodensauren Eichenwäldern und naturnahen Zwergstrauch-Kiefernwäldern.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Binnendünen mit Sandheiden (Lebensraumtyp 2310)<br />

- Binnendünen mit offenen Grasflächen (Lebensraumtyp 2330)<br />

- Trockenen Heiden (Lebensraumtyp 4030)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Torfmoor-Schlenken (Lebensraumtyp 7150)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Waldkiefern-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D2*)<br />

- Fichten-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D4*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Wolf (Canis lupus), Fischotter (Lutra lutra) und Große<br />

Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung der großflächig vorkommenden, stark gefährdeten Offenlandbiotoptypen wie Sandmagerrasen, Zwergstrauchheiden, vegetationsarme Sandflächen und<br />

offene Binnendünen (darunter der extrem seltenen Sicheldünen und der zwischen ihnen liegenden Zwischenmoorbereiche), wobei die diese Biotoptypen erhaltende<br />

militärische Nutzung beibehalten werden soll<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter naturnaher Wald-, Moor- und Fließgewässerbereiche<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der kleinflächigen Moorwaldbereiche und<br />

Eichenmischwälder unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Stabilisierung <strong>des</strong> Wasserhaushaltes der Moorbereiche und Moorregenerationsflächen und der Verminderung von Stoffeinträgen in diese Bereiche insbesondere<br />

durch eine angepasste Nutzung in der Umgebung<br />

- der Erhaltung ausgewählter, im Bereich alter Feldmarken und ehemaliger Ortslagen befindlicher magerer Wiesen, Streuobstbestände und Alleenreste durch extensive<br />

Bewirtschaftung bzw. Pflege<br />

- der Sicherung der derzeit einzigen mitteleuropäischen Population <strong>des</strong> Wolfes als prioritärer Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

»<br />

Teilfläche 1<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Hochwasserrückhaltebecken und speicherbecken<br />

Bezeichnung der Ausweisung: speicherbecken Lohsa<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Vorrangstandort grenzt unmittelbar südlich an das FFH-Gebiet (Teilfläche 1) an. Mit der Ausweisung wird der Standort <strong>des</strong> Wasserspeichers Lohsa II als Bestandteil eines<br />

Wasserspeichersystems (Lohsa II, Dreiweibern, Burghammer) raumordnerisch gesichert. Konkretere Aussagen (z. B. Festlegung der Speicherlamelle u. ä.) sind Gegenstand von<br />

Sanierungsrahmenplänen. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für das Speicherbecken Lohsa II ist noch nicht abgeschlossen.<br />

Die vorrangige Nutzung als Wasserspeicher bedingt in erster Linie Veränderungen <strong>des</strong> Wasserspiegels durch Erhöhung/Reduzierung <strong>des</strong> Wasserzulaufs bzw. der Wasserabgabe.<br />

Das FFH-Gebiet 090E wäre davon maximal durch die Vernichtung von Lebensraumtypen infolge einer (durch die Speicherfahrweise begünstigten) Ufererosion oder durch Vernässung<br />

bzw. Austrocknung von Lebensraumtypen im unmittelbaren (Grundwasser)Einflussbereich der Stauspiegelschwankung betroffen. Die wasserbaulichen Maßnahmen am<br />

Speicher selbst sind jedoch bereits so abgeschlossen worden, dass die Ufergestaltung für entsprechende Wasserspiegelschwankungen vorbereitet ist. Somit kann ausgeschlossen<br />

werden, dass Lebensraumtypen nach Anhang I überhaupt im direkten Schwankungsbereich <strong>des</strong> Wasserspiegels existieren können.<br />

Für weitergehende Aussagen wird auf den Sanierungsrahmenplan Lohsa Teil 1 (in Kraft getreten 1997) verwiesen. Darin ist neben der Beschreibung FFH-relevanter Sachverhalte<br />

im Abschnitt Flora und Fauna (ab Seite 17, Lebensraum 1 – Nordmarkscheide bzw. 2 – Nordostrandschlauch) in erster Linie Ziel 2 i. V. m. Karte 2 zu beachten. Der dort ausgewiesene<br />

Sicherheitsbereich umfasst alle Flächen, auf denen nachträglich lang anhaltende Erosionen stattfinden können. Genau dieser Bereich ist im Sanierungsrahmenplan<br />

Lohsa Teil 2 (in Kraft getreten 2001) als Vorranggebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen worden. Die durch die Speicherfahrweise begünstigten Erosionen sind somit aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht sogar erwünscht. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass von einer entsprechenden Nutzung <strong>des</strong> Speicherbeckens Lohsa auch andere FFH- und SPA-<br />

Gebiete in Sachsen und Brandenburg profitieren werden, da damit eine kontinuierliche und ausreichende Wasserversorgung dieser Gebiete erreicht werden kann (z. B. Spreetal<br />

und Heiden zwischen Uhyst und Spremberg (pSCI 4452-301), Innerer Oberspreewald (pSCI 4150-301), Spreewald und Lieberoser Endmoräne (DE 4151-421)).<br />

Durch die Ausweisung eines VRS Speicherbecken sind somit keine erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 24 Boxberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordwestliche Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 24 Boxberg befindet sich ca. 500 m vom südöstlichen Rand der Teilfläche 1 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Truppenübungsplatz<br />

Oberlausitz“ entfernt. Innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes befindet sich das Wasserschutzgebiet Bärwalde, dass bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Eine<br />

aktuelle Festsetzung als Wasserschutzgebiet erfolgte im Jahr 2003 (Verordnung <strong>zur</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Trinkwasserschutzgebietes Bärwalde, in Kraft getreten am 27. Februar 2003).<br />

Für die Grundwasserentnahme wird der quartäre Grundwasserleiter 1 genutzt, die Versorgungsbrunnen haben eine Teufe von 54,5 bis 78 m. Auf Grund der hydrogeologischen<br />

Verhältnisse sowie durch die räumliche Entfernung zum FFH-Gebiet kann davon ausgegangen werden, dass durch die weitere Grundwasserentnahme bei gleich bleibender<br />

Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen sind.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse sowie der räumlichen Entfernung zum FFH-Gebiet auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung<br />

genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 24 Boxberg für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 12 scheibe<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 12 befindet sich ca. 1.400 m südwestlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im VRG/EG sind fünf WKA seit September 2004 in Betrieb. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong><br />

Gebietes ist nicht möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

175<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 13 Zerre<br />

176<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 13 befindet sich ca. 5.100 m nordwestlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im VRG/EG sind fünf WKA seit 2002 in Betrieb, weitere 3 WKA wurden im Oktober 2004 und weitere<br />

2 WKA im Jahr 2006 errichtet. Die Errichtung zusätzlicher Anlagen innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist nicht möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 2<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Braunkohlenkraftwerk<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kraftwerk Boxberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Vorrangstandort wurde auf der Fläche <strong>des</strong> Industriestandortes Boxberg/O.L. und somit <strong>des</strong> regional bedeutsamen industriellen Altstandortes „Kraftwerk Boxberg“ ausgewiesen.<br />

Teile dieses Standortes sind bereits mit modernen bzw. modernisierten Kraftwerksblöcken bebaut bzw. Block R ist im Bau. Die raumordnerisch zu sichernde Nutzung geht<br />

in ihrer Flächenausdehnung nicht über die bereits seit ca. 30 Jahren betriebene Nutzung hinaus. Der Standort nähert sich bis minimal 400 m an das FFH-Gebiet an. Die maximal<br />

erreichbare Entfernung zwischen FFH-Gebiet und dem VRS beträgt ca. 2.800 m. Regionalplanerisch wird nicht geregelt, an welcher konkreten Stelle ein Kraftwerksneubau möglich<br />

ist. Am wahrscheinlichsten erscheint ein Neubau auf den Flächen der Kraftwerke I und II (Kraftwerksvorhaltefläche gemäß Standortexpose der Biq Standortentwicklung und<br />

Immobilienservice GmbH Lübbenau, Stand 10/2006). Der Abstand zum FFH-Gebiet würde dann 1.600 bis 2.400 m betragen.<br />

Relevante potenzielle Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerkes können insbesondere bau- und betriebsbedingter Lärm, Schadstoffemissionen und die Beeinträchtigung<br />

der Wassergüte durch Abwässer sein. Weitere Auswirkungen in Bezug auf das FFH-Gebiet (z. B. Flächeninanspruchnahme) scheiden auf Grund der Lage außerhalb <strong>des</strong> Natura<br />

2000-Gebietes aus. Der Wirkfaktor bau- und betriebsbedingter Lärm wird ebenfalls nicht weiter verfolgt, da der konkrete Standort eines Kraftwerkes innerhalb <strong>des</strong> VRS so verändert<br />

werden kann, dass die auf das FFH-Gebiet einwirkenden Lärmwerte unerheblich sind. Dabei muss auch die bestehende Vorbelastung berücksichtigt werden. Der Aspekt<br />

kann somit in nachfolgenden Ebenen geregelt werden.<br />

Die Vorprüfung wird unter Berücksichtigung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den „Neubaustandort Kraftwerk Boxberg, Block R“ vorgenommen (Landschaftsplanung<br />

Dr. Böhnert und Dr. Reichhoff GmbH i. A. Vattenfall Europe Generation, 2006). Diese Untersuchung umfasst sowohl die FFH-Verträglichkeitsprüfung als auch eine SPA-Erheblichkeitsabschätzung<br />

für alle relevanten Natura 2000-Gebiete im Radius von 8,75 km um den Kühlturm <strong>des</strong> Blockes R. Es ist damit zu rechnen, dass bei einem neu zu errichtenden<br />

Kraftwerksblock der zukünftige Stand der Kraftwerkstechnik (nicht nur beim Kohlendioxid, sondern bei allen hier relevanten Stoffen) zu noch geringeren Emissionen führt als<br />

beim im Bau befindlichen Block R. Eine theoretisch mögliche Variante besteht auch im Ersatz eines vorhandenen älteren Kraftwerksblockes durch den planerisch gesicherten<br />

Standort eines neuen Blockes. In diesem Fall würden sich die Gesamtemissionen <strong>des</strong> Kraftwerkes sogar verringern und sich somit positive Effekte für das FFH-Gebiet ergeben.<br />

Eine umfangreiche Beschreibung potenzieller Auswirkungen der regionalplanerischen Ausweisung erfolgt beim FFH-Gebiet 100 „Schwarzer Schöps unterhalb Reichwalde“. Da<br />

die Auswirkungen für die nachstehenden Wirkfaktoren weitgehend ähnlich zu beurteilen sind, erfolgt an dieser Stelle eine „Kurzbeschreibung“.<br />

Die Vorprüfung im Rahmen <strong>des</strong> Regionalplanes umfasst die Wirkfaktoren a) Schadstoffeinträge über den Luftpfad (Grenzwerte – Critical Levels), b) Schadstoffeinträge über den<br />

Bodenpfad (Grenzwerte – Critical Loads) sowie c) Entnahme von Rohwasser und Einleitung von Abwasser.<br />

Zu a) Im Rahmen der o. g. Untersuchung wurden die durch den Bau <strong>des</strong> Blocks R entstehenden Zusatzbelastungen in Relation zu den Grenzwerten (Critical Levels) für bestimmte<br />

Lebensraumtypen gesetzt. Relevant waren dabei Stickoxide, Schwefeldioxid, Fluorwasserstoff, Staubniederschlag, Cadmium und Blei als Bestandteil <strong>des</strong> Staubniederschlages.<br />

Es kann unter Berücksichtigung der Einschätzungen in o. g. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung somit davon ausgegangen werden, dass es auch beim Bau eines weiteren<br />

Kraftwerkblockes in keinem Fall zu einer Überschreitung der Critical Levels kommt.<br />

Die Differenz zwischen den jeweils bestehenden Vorbelastungen (einschließlich Block R) und den Grenzwerten ist so hoch, dass es auch bei einem weiteren Neubau nicht<br />

zu einer Überschreitung kommen kann. Es kann eingeschätzt werden, dass es unter dem Aspekt der Erreichung von Critical Levels auch beim Neubau eines weiteren,<br />

dem zukünftigen Stand der Technik entsprechenden Kraftwerksblockes, nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. Arten nach<br />

Anhang II der FFH-RL kommen kann. Potenzielle Beeinträchtigungen haben andere Ursachen (z. B. allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland).<br />

Zu b) Durch langanhaltende Schwefel- und Stickstoffeinträge kommt es zu einer Versauerung <strong>des</strong> Bodens wegen der Erschöpfung <strong>des</strong> Puffervermögens mit anschließender<br />

Abnahme der Nitrifikationsrate. Stickstoffeinträge wirken auch eutrophierend.<br />

Die kritische Eintragsrate (Critical Load) zum Schutz der Vegetation bei Stickstoff wird für Wälder, trockene Heiden und Sandmagerrasen auf Binnendünen sowie für<br />

oligotrophe Gewässer jeweils mit 10 bis 20 kg N pro ha und Jahr angegeben. Die allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland lag 1999 mit 26 kg N pro ha und Jahr<br />

bereits über diesem Wert. Für 2002 betrug die Überschreitung der Critical Loads im angrenzenden FFH-Gebiet < 20 kg N pro ha und Jahr (Landschaftsrahmenplan Karte<br />

2.3-9). Die Zusatzbelastung <strong>des</strong> gesamten Kraftwerkes (Werke III und IV mit allen derzeit betriebenen und dem im Bau befindlichen Block) beträgt entsprechend der<br />

FFH-Verträglichkeitsuntersuchung weniger als 4 kg/N pro ha und Jahr, die <strong>des</strong> Blockes R bei 2,1 kg N pro ha und Jahr und liegt damit im Bereich der Irrelevanzschwelle.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Die mögliche Zusatzbelastung bei einem weiteren Kraftwerksblock wird nicht über die <strong>des</strong> Blockes R hinausgehen. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

für den Block R wurde eingeschätzt, dass mögliche bzw. tatsächliche Gefährdungen im Untersuchungsgebiet nicht vom Kraftwerk Boxberg, Block R ausgehen, sondern<br />

andere, nicht bewertungsrelevante Ursachen haben (vgl. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Allgemeiner Teil, Abschnitt 5.1.5.5, S. 51).<br />

Ähnliches gilt für Schwefeldioxid. Es ist hier zu berücksichtigen, dass die früher eher basischen und feinpartikelreichen Immissionen der Kraftwerke ihren Charakter durch<br />

den Einbau von Filteranlagen hin zu Säureeinträgen (SO 3 , SO 4 und NO 3 ) gewandelt haben. Die früher durch Flugaschen künstlich aufgebasten Standorte unterliegen<br />

inzwischen einer (vorwiegend natürlichen) Wiederversauerung. Hier tritt nämlich hinzu, dass das Säurepuffervermögen im gesamten Nordostteil der Region von Natur<br />

aus sehr gering ist. Konkrete langfristige nutzbare Auswirkungen und Potenziale einer Nährstoffanreicherung und vermeidbare negative Entwicklungen werden z. Zt. in<br />

einem interdisziplinären Verbundprojekt (ENFORCHANGE) für die Oberlausitz untersucht. Ableitbare Ergebnisse für die FFH-Prüfung sind bisher nicht bekannt.<br />

Es kann eingeschätzt werden, dass es unter dem Aspekt der Erreichung von Critical Loads auch beim Neubau eines weiteren, dem zukünftigen Stand der Technik entsprechenden<br />

Kraftwerksblockes, nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. Arten nach Anhang II der FFH-RL kommen kann.<br />

Potenzielle und tatsächliche Beeinträchtigungen haben andere Ursachen (z. B. allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland). Ggf. sind in nachfolgenden Ebenen<br />

Maßnahmen festzusetzen, die insbesondere einer verstärkten Versauerung der Böden im FFH-Gebiet entgegenwirken (z. B. Kalkung). Es ist jedoch zu berücksichtigen,<br />

dass auch durch die Errichtung eines weiteren Blockes die Zusatzbelastung durch das Gesamtkraftwerk weiterhin erheblich unterhalb der sonstigen Vorbelastung liegt.<br />

Zu c) Auswirkungen einer Wasserentnahme oder Abwassereinleitung haben für das FFH-Gebiet 090E keine Relevanz.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltstrasse Neubau Bun<strong>des</strong>straße<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Rückverlegung B 156 tagebau Nochten<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil der Vorbehaltstrasse Neubau Bun<strong>des</strong>straße „Rückverlegung B 156 Tagebau Nochten“ liegt innerhalb der 200 m Pufferzone der Teilfläche 2 <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

„Truppenübungsplatz Oberlausitz“. Für diesen Straßenabschnitt bestehen derzeit keine Planungen. Die gegenwärtige Trasse der B 156 im Abschnitt Boxberg/O.L.-Weißwasser<br />

verläuft auf ca. 1.000 m entlang der Grenze <strong>des</strong> FFH-Gebietes sowie auf ca. 5.000 m innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Mit dem Bau der „Rückverlegung B 156 Tagebau Nochten“ und<br />

der damit verbundenen Möglichkeit <strong>des</strong> Rückbaus <strong>des</strong> gegenwärtig bestehenden Straßenabschnittes kann die Zerschneidung <strong>des</strong> FFH-Gebietes durch die derzeit genutzte Trasse<br />

der B 156 weitgehend vermieden werden. Bei Realisierung der raumordnerisch gesicherten Trassenführung sind insbesondere für das Erhaltungsziel 4 sogar Verbesserungen<br />

gegenüber der heutigen Situation zu erwarten.<br />

Durch die Ausweisung der Vorbehaltstrasse Neubau Bun<strong>des</strong>straße sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 30 tagebau Reichwalde<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 30 befindet sich ca. 750 m südlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Bisher sind noch keine WKA innerhalb <strong>des</strong> EW 30 und seiner Umgebung errichtet. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG<br />

können bis zu sechs WKA errichtet werden.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Truppenübungsplatz Oberlausitz“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/<br />

EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Der gegenwärtig gestundete Braunkohlentagebau Reichwalde ist hinsichtlich der Summationswirkungen einzubeziehen. Für diesen Tagebau liegt ein 1994, also vor Ablauf<br />

der in der FFH-Richtlinie vorgesehenen Umsetzungspflicht(en), für verbindlich erklärter Braunkohlenplan vor. Der Abbaubetrieb soll voraussichtlich 2010 wieder anlaufen. Der<br />

Abbaubereich <strong>des</strong> Tagebaus ist nicht Bestandteil der FFH-Gebietsmeldung. Da das FFH-Gebiet seitens <strong>des</strong> Freistaates Sachsen, trotz der bereits bei der Meldung bekannten Nähe<br />

zum bestandsgeschützten Braunkohlentagebau, als für eine Gebietsmeldung geeignet angesehen wurde, kann davon ausgegangen werden, dass durch den Tagebaubetrieb<br />

keine so erheblichen Beeinträchtigungen erwartet werden, dass die Eignung als FFH-Gebiet in Frage steht.<br />

Gemäß dem Bun<strong>des</strong>schienenwegeausbaugesetz vom 27. April 2005 und dem Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr <strong>des</strong> Freistaates Sachsen ist der Ausbau der Bahnstrecke<br />

(Berlin)-Görlitz vorgesehen. Diese bereits bestehende Bahnstrecke verläuft über ca. 2 km durch die Teilfläche 2 <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Der Ausbau soll im hier relevanten Abschnitt<br />

eine Elektrifizierung und die Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit auf 160 km/h umfassen. Die zu prüfenden regionalplanerischen Ausweisungen können auch in Verbindung mit<br />

dieser Planung (deren Verträglichkeit hier nicht nachgewiesen werden muss) nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen, da sie räumlich und funktional<br />

keinerlei Bezug zu den Erhaltungszielen aufweisen.<br />

177<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

178<br />

INteRNetfassuNg<br />

Auch bei einer Summationswirkung der einzelnen regionalplanerischen Ausweisungen sind erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet nicht zu erwarten. Die einzelnen<br />

Ausweisungen haben entweder keinen räumlichen Bezug zueinander, so dass sich einzelne unerhebliche Beeinträchtigungen bei einer Gesamtbetrachtung nicht verstärken<br />

(z. B. Wirkungen der einzelnen VRG/EG Windenergie) bzw. sind im funktionalen Sinne (potenziell betroffene Arten bzw. Lebensräume) in ihren möglichen Auswirkungen nicht<br />

vergleichbar (z. B. VRS Speicherbecken und VRG/EG Windenergie).<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

MONUMENTSHÜGEL<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-091e EU-Nummer: psCI 4755-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 67 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: gebirgsdurchragung der östlichen Oberlausitz im grenzbereich Hügelland - tiefland, bestockt mit naturnahen<br />

winterlindenreichen eichen-Hainbuchenwäldern und Hainsimsen-Buchenwäldern<br />

Schutzwürdigkeit: einer der wenigen naturnahen Laubwaldbestände in der Region mit relativ großflächigen, sehr gut ausgeprägten<br />

winterlindenreichen eichen-Hainbuchenwäldern, Brut- und Nahrungsgebiet zahlreicher gefährdeter<br />

Vogelarten<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum]<br />

(9160); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

-<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung von bedeutsamen naturnahen Eichen-Hainbuchenwäldern verschiedener Ausprägung, Hainsimsen- Buchenwäldern und Birken-Stieleichenwäldern auf einer Gebirgsdurchragung<br />

der östlichen Oberlausitz im Grenzbereich vom Hügelland zum Tiefland.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Pannonischen (subkontinentalen) Eichen-Hainbuchenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91G0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und<br />

Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums, wobei dem Vorkommen der kontinentalen Eichen-Hainbuchenwälder<br />

ein besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da diese deutschlandweit nur sehr kleinflächig im östlichsten Neiße- und Oderraum auftreten und im Gebiet Monumentshügel<br />

das bedeutendste sächsische Vorkommen aufweisen<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter Waldbereiche insbesondere im NSG „Monumentshügel“<br />

- der schrittweisen Verringerung von Nährstoffeinträgen aus angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen bevorzugt über eine Extensivierung der Bewirtschaftung<br />

in einem Pufferbereich.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Wiesa<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt zum größten Teil in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes “Monumentshügel“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt<br />

und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen<br />

Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen<br />

<strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet<br />

Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

179<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

HOHWALD UND VALTENBERG<br />

Gebietsnummer: ffH-092e EU-Nummer: psCI 4951-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 513 ha<br />

180<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Zusammenhängen<strong>des</strong>, großflächiges Waldgebiet im Bereich der Bergrücken <strong>des</strong> Oberlausitzer Berglan<strong>des</strong><br />

mit teilweise block- und felsreichen Buchenwäldern verschiedener ausprägung und entwicklungsfähigen<br />

forstlich überprägten Beständen<br />

Schutzwürdigkeit: großflächige, sehr gut ausgeprägte naturnahe Hainsimsen-Buchenwälder und gut ausgeprägte Waldmeister-Buchenwälder<br />

mit großer Bedeutung für die erhaltung der Lebensraumtypen im Naturraum, Nahrungsgebiet<br />

für gefährdete fledermäuse<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas (8150); Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Waldmeister-Buchenwald<br />

(Asperulo-Fagetum) (9130); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion (9180); Auenwälder mit<br />

Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Barbastella barbastellus (Mopsfledermaus), Felis lynx (Luchs), Myotis bechsteini (Bechsteinfledermaus)<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines zusammenhängenden, großflächigen Waldgebietes im Bereich der Bergrücken <strong>des</strong> Oberlausitzer Berglan<strong>des</strong> mit teilweise block- und felsreichen Buchenwäldern<br />

verschiedener Ausprägung, kleinflächigen Schlucht- und Hangmischwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern sowie zahlreichen Quellbereichen und Bachläufen teilweise<br />

mit begleitenden Auenwaldsäumen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Silikatschutthalden (Lebensraumtyp 8150)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Waldmeister-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9130)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Luchs (Lynx lynx), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung,<br />

Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums sowie der Weißtanne<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter Waldbereiche<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik insbesondere der Wesenitz und ihrer Quellbereiche<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Gebietes als Bestandteil eines Wanderkorridors für gefährdete Säugetierarten im Bereich <strong>des</strong> Westlausitzer<br />

Berglan<strong>des</strong><br />

- Verminderung von Störeinflüssen durch angrenzende Steinbruchtätigkeit.<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

NEISSEGEBIET<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-093 EU-Nummer: psCI 4454-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 2 450 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Relativ naturnaher, z. t. reich strukturierter flusslauf, unverbaute auenbereiche mit altwässern, auwaldresten,<br />

staudenfluren, grünland und naturnahen Kleingewässern, im süden naturnah bewaldete<br />

talhänge, grenzgewässer zu Polen<br />

Schutzwürdigkeit: große, naturnahe fließ- und stillgewässer und Mähwiesen, (sehr) gut ausgebildete schlucht- und Pannonische<br />

Wälder, Hainbuchen-, Buchen- und auenwälder, mehrere ffH-II-arten (v. a. großer Moorbläuling,<br />

großer feuerfalter), Kohärenzaspekte<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis<br />

und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation <strong>des</strong> Chenopodion rubri p. p. und <strong>des</strong> Bidention p. p. (3270); Feuchte Hochstaudenfluren<br />

der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-<br />

Fagetum) (9110); Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) (9130); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli)<br />

[Stellario-Carpinetum] (9160); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion (9180); Alte bodensaure Eichenwälder<br />

auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0); Hartholzauenwälder<br />

mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (91F0); Pannonische Wälder mit Quercus petraea und Carpinus<br />

betulus [Tilio-Carpinetum] (91G0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Lycaena dispar [Großer Feuerfalter], Maculinea nausithous (=Glaucopsyche nausithous [Dunkler<br />

Wiesenknopf-Ameisenbläuling]), Maculinea teleius (=Glaucopsyche teleius [Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling]), Castor fiber [Biber], Lutra lutra [Fischotter], Ophiogomphus<br />

cecilia [Grüne Keiljungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> relativ naturnahen, z. T. reich strukturierten Flusslaufes, der unverbauten Auenbereiche mit Altwässern, Auwaldresten, Staudenfluren, Grünland und naturnahen<br />

Kleingewässern sowie der überwiegend bewaldeten Talhänge.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Flüsse mit Schlammbänken (Lebensraumtyp 3270)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Waldmeister-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9130)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

- Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0)<br />

- Pannonischen (subkontinentalen) Eichen-Hainbuchenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91G0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra), Schlammpeitzger<br />

(Misgurnus fossilis), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Schwarzblauer Bläuling (Maculinea nausithous), Großer Moorbläuling (Maculinea teleius) und Grüne Keiljungfer<br />

(Ophiogomphus cecilia), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems (z. B. weiträumige Mäander, Schlamm- und Kiesbänke, Kiesheger, Flachwasserbereiche, Gesteinsdurchragungen im Flussbett sowie<br />

Steilabbrüche am Ufer)<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> lang-<br />

181<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

182<br />

INteRNetfassuNg<br />

fristigen Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume (z. B.<br />

Tümpel, Lachen, Alt- und Totwässer, Auenwiesen und Auenwaldbereiche) und der Sicherung von Retentionsräumen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung (z. B. mit spätem Mahdtermin der Wiesenknopf-Flächen bzw. einer jahrweise alternierenden Mahd von Teilflächen sowie eines Anteils an zeitweise<br />

ungemähten Flächen) u. a. <strong>zur</strong> Sicherung <strong>des</strong> Lebensraums für Bläulinge<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung<br />

- der Verminderung von Stoffeinträgen in nährstoffarme Hangbereiche insbesondere durch eine angepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

zum Teil miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Vermeidung solcher touristischen Nutzungen, die im Widerspruch zu NATURA 2000-Belangen stehen.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 21 Bad Muskau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 21 Bad Muskau reicht in das FFH-Gebiet „Neißegebiet“ hinein. Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes wird seit Mitte der<br />

70-iger Jahre für die Trinkwasserversorgung u. a. der Stadt Bad Muskau genutzt. Der für die Grundwasserentnahme genutzte quartäre Grundwasserleiter weist eine bindige Überdeckung<br />

auf, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von 50 bis 53 m. Derzeit erfolgt das Festsetzungsverfahren für das Wasserschutzgebiet Bad Muskau.<br />

Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Daher können durch die<br />

weitere Grundwasserentnahme zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden hydrogeologischen Verhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten westlichen und südlichen Teil<br />

<strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 21 Bad Muskau für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 20 Deschka<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 900 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 20 sind seit Mai 2003 sechs WKA in Betrieb. Zwei weitere Anlagen bestehen außerhalb, jedoch<br />

direkt östlich <strong>des</strong> EW 20 ebenfalls seit Mai 2003. Für weitere drei WKA wurde durch die Gemeinde ein B-Plan erstellt, welcher am 29. September 2005 durch das Landratsamt NOL<br />

genehmigt wurde. Die drei WKA sind im Mai 2006 nach einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren in Betrieb gegangen.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Neißegebiet“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordwestlich Zentendorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes “Neißegebiet“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und<br />

Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes<br />

Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen<br />

<strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das ausgewiesene Vorranggebiet Waldmehrung<br />

kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 59 Deschka-Zentendorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südöstliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 59 Deschka-Zentendorf tangiert die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Neißegebiet“<br />

auf einer Länge von ca. 1.000 m. Es besteht eine deutliche Trennung <strong>des</strong> VBG von der rezenten und als FFH-Gebiet geschützten Aue.<br />

Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Gemäß dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommt in diesem Abschnitt der Lebensraumtyp<br />

9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder) nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie die Grüne Keiljungfer als Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor. Es kann davon<br />

ausgegangen werden, dass ein Rohstoffabbau innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führt, da kein<br />

besonderer funktionaler Zusammenhang zwischen der auf der Hochfläche liegenden Kieslagerstätte und den in erster Linie fließgewässerabhängigen LRT und Arten in der Neißeaue<br />

besteht. Für das südöstlich angrenzende Vorranggebiet KS 13 und das in diesem Vorranggebiet konzipierte Vorhaben „Kiessandtagebau Zodel“ liegt eine Raumordnerische<br />

Beurteilung <strong>des</strong> Regierungspräsidiums Dresden vom 14. November 1994 vor. Die Raumordnerische Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben „Kiessandtagebau<br />

Zodel“ unter Beachtung der in der Raumordnerischen Beurteilung enthaltenen Maßgaben (u. a. keine Beeinträchtigung der Flussaue der Lausitzer Neiße durch den Kiesabbau,<br />

Erhalt <strong>des</strong> Hangwal<strong>des</strong>, Gewährleistung der Wasserversorgung <strong>des</strong> Hangwal<strong>des</strong> beim Abbau) den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Unter Bezug auf die in der<br />

Raumordnerischen Beurteilung für das Vorhaben „Kiessandtagebau Zodel“ enthaltenen Maßgaben kann analog davon ausgegangen werden, dass auch ein potenzieller Abbau<br />

innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes KS 59 bei Beachtung dieser Maßgaben nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 13 Zodel<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 13 Zodel tangiert die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Neißegebiet“ auf einer Länge von<br />

ca. 600 m. Gemäß dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommen in diesem Abschnitt der Lebensraumtyp 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder) und 91E0* (Erlen-<br />

Eschen- und Weichholzauenwälder) nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie die Grüne Keiljungfer als Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor. Innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

erfolgt derzeit kein Abbau. Für das Vorhaben „Kiessandtagebau Zodel“ liegt eine Raumordnerische Beurteilung <strong>des</strong> Regierungspräsidiums Dresden vom 14. November 1994 vor.<br />

Die Raumordnerische Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben „Kiessandtagebau Zodel“ unter Beachtung der in der Raumordnerischen Beurteilung enthaltenen<br />

Maßgaben (u. a. keine Beeinträchtigung der Flussaue der Lausitzer Neiße durch den Kiesabbau, Erhalt <strong>des</strong> Hangwal<strong>des</strong>, Gewährleistung der Wasserversorgung <strong>des</strong> Hangwal<strong>des</strong><br />

beim Abbau) den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Im Jahr 1995 wurde ein Scoping-Termin <strong>zur</strong> Einleitung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durchgeführt.<br />

Weiterführende Planungen für einen Abbau liegen derzeit nicht vor. Die räumliche Begrenzung der Ausweisung im Regionalplan erfolgte bewusst so, dass ein 200 m<br />

Puffer zwischen dem VRG und dem FFH-Gebiet besteht.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Rohstoffabbau innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes unter Beachtung der in der raumordnerischen Beurteilung von 1994 formulierten<br />

Maßgaben nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führt. Dies gilt analog auch für den östlich <strong>des</strong> Abbaufel<strong>des</strong> als Vorranggebiet ausgewiesenen<br />

Teil der Kiessandlagerstätte.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 58 Zodel(-Ost)<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 58 Zodel (-Ost) tangiert die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Neißegebiet“ auf einer<br />

Länge von ca. 700 m. Es grenzt südlich an das VRG KS 13 an. Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Gemäß dem Managementplan für<br />

das FFH-Gebiet kommen in diesem Abschnitt der Lebensraumtyp 91EO* (Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder) und 6510 (Flachland-Mähwiesen) nach Anhang I der FFH-<br />

Richtlinie sowie die Grüne Keiljungfer und der Fischotter als Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor.<br />

Ein potenzieller Abbau ist so zu gestalten, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele, insbesondere der grundwasserabhängigen Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-<br />

Gebietes eintritt. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die gleichzeitig von einem Abbau beanspruchte Fläche nicht zu groß ist. Ein Abbau innerhalb <strong>des</strong> VBG KS 58 sollte<br />

daher erst nach Abschluss eines Abbaus im VRG KS 13 erfolgen. Weiterhin sind bei einem potenziellen Abbau die Grenzen <strong>des</strong> Überschwemmungsgebietes für ein HQ relevant.<br />

100<br />

Diese gehen räumlich weiter als die <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Mit einer Abbauplanung ausschließlich außerhalb <strong>des</strong> Überschwemmungsgebietes können erhebliche funktionale Beeinträchtigungen<br />

für das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit bei Berücksichtigung o. g. Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

183<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 16 Charlottenhof<br />

184<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 1.250 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes und besteht aus einer westlichen und einer östlichen Teilfläche. Innerhalb <strong>des</strong> EW 16 sind vier WKA seit Februar<br />

2000 und fünf WKA seit April 2004 in Betrieb. Weitere neun WKA bestehen außerhalb <strong>des</strong> ausgewiesenen VRG/EG zwischen beiden Teilflächen. Innerhalb <strong>des</strong> EW 16 können<br />

maximal weitere 4 WKA errichtet werden (davon eine bereits genehmigt, drei weitere im Verfahren).<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind keine Fledermausarten benannt. Die im Rahmen der Managementplanung nachgewiesenen Habitate <strong>des</strong><br />

Großen Mausohrs und der Mopsfledermaus befinden sich südlich von Ostritz und damit bereits so weit von diesem Eignungsgebiet entfernt, dass keinerlei Beeinträchtigungen<br />

bestehen können.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsstandort Deiche, umfluter<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Deichneubau an der Lausitzer Neiße bei Ludwigsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Die in der HWSK dargestellte und im Regionalplan ausgewiesene Variante liegt in einigen Bereichen um den „Catharinenhof“ innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Neißegebiet“.<br />

Im Bereich <strong>des</strong> „Catharinenhofes“ bei Nieder Ludwigsdorf sind gemäß Managementplan für das FFH-Gebiet der Mühlgraben (LRT 3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation)<br />

sowie als Entwicklungsfläche ein zum Mühlgraben fließender Bach (LRT 3260) dargestellt. Weitere Lebensraumtypen nach Anhang I liegen nicht in der näheren Umgebung<br />

<strong>des</strong> VBS Deichneubau. Als Anhang II Arten wurden im relevanten Bereich der Fischotter, der Große Feuerfalter, der Helle und der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling nachgewiesen.<br />

Für den Fischotter sind grundsätzlich keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Schmetterlingsarten sind Bewohner von Feuchtwiesen bzw. Nasswiesen. Zu den<br />

Ursachen der rückläufigen Bestan<strong>des</strong>entwicklung gehören unter anderem die Zerstörung der Lebensräume, Entwässerung, Aufgabe oder Intensivierung der Nutzung, intensive<br />

landwirtschaftliche Nutzung, großflächige Mahd ampferreicher Flächen (insbesondere nach der Eiablage), Gewässerverbau und -unterhaltung.<br />

Der Deichneubau kann, sofern er wie im HWSK beschrieben und im Regionalplan ausgewiesen, möglichst siedlungsnah, d. h. unmittelbar östlich der letzten Bebauung ansetzt,<br />

so erfolgen, dass keine der o. g. LRT beeinträchtigt werden. Insbesondere werden LRT der Auen, die also von Überschwemmungen abhängig sind, durch den Deichneubau in der<br />

ausgewiesenen Variante nicht vom Flusslauf abgetrennt. Im Bereich der Vorkommen der drei Schmetterlingsarten besteht östlich der S 127 keine Bebauung. Hier ist darauf zu<br />

achten, dass ein Deichneubau unmittelbar straßenbegleitend verläuft und somit die betreffenden Habitate nicht unmittelbar in Anspruch genommen (zerstört) werden. Auf eine<br />

Bauausführung insbesondere während der Flugzeit von Juni bis September ist zu verzichten. Weitere der o. g. Gefährdungen sind durch diese Ausweisung nicht zu erwarten, da<br />

die Retentionsfläche und die damit verbundenen Nutzungsbeschränkungen im FFH-Gebiet auch nach einem Deichbau erhalten bleiben.<br />

Unter Berücksichtigung der o. g. Aussagen im Rahmen nachfolgender Planungsverfahren können erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 10 görlitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 10 Görlitz reicht in das FFH-Gebiet „Neißegebiet“ hinein. Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes wird bereits langjährig<br />

für die Trinkwasserversorgung u. a. der Stadt Görlitz genutzt. Die Grundwasserbereitstellung erfolgt hautsächlich über die Infiltration von Oberflächenwasser der Lausitzer Neiße<br />

über Sicker- bzw. Grundwasseranreicherungsbecken sowie aus dem quartären Grundwasserleiter. Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die Grundwasserentnahme<br />

auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Daher können durch die weitere Grundwasserentnahme zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge<br />

erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Verhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten westlichen (weiter vom FFH-Gebiet entfernten)<br />

Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 10 Görlitz für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 12 Berzdorfer see<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Erholung reicht im Bereich der Halde Weinhübel bis 70 m an das FFH-Gebiet „Neißegebiet“ heran. Das FFH-Gebiet und das Vorranggebiet<br />

Erholung werden jedoch durch die Bun<strong>des</strong>strasse B 99 und die Bahnlinie Görlitz–Zittau räumlich klar voneinander getrennt. Durch diese räumliche Trennung sind keine<br />

direkten Wirkungen der Erholungsnutzung auf Lebensraumtypen oder Anhang II-Arten zu erwarten.<br />

Bei Beginn der touristischen Nutzung mit Beendigung der Sanierung <strong>des</strong> Tagebaurestsees kann von einer Zunahme der Stoff- und Lärmimmissionen ausgegangen werden.<br />

Dies könnte indirekte Wirkungen auf Arten und Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes <strong>zur</strong> Folge haben. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass diese Zusatzbelastungen höher<br />

ausfallen als die bestehenden Vorbelastungen durch Bun<strong>des</strong>straße und Bahnlinie und im Zusammenwirken mit diesen Vorbelastungen erhebliche Beeinträchtigungen bewirken<br />

können. Ggf. sind in nachfolgenden Planungsebenen für die Bereiche, welche die geringsten Entfernungen zum FFH-Gebiet aufweisen, verkehrs- bzw. besucherlenkende Maßnahmen<br />

zu ergreifen. Parkplätze und andere Flächen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen sollten dabei so angelegt werden, dass ein möglichst großer Abstand zum FFH-Gebiet<br />

besteht.<br />

Bei Berücksichtigung der o. g. Maßnahmen in nachfolgenden Planungsebenen können erhebliche Beeinträchtigungen durch das VRG Erholung in jedem Fall ausgeschlossen<br />

werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 75 Ostritz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Die südlichen Randbereiche <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser Wt 75 Ostritz liegen im FFH-Gebiet „Neißegebiet“. Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes wurde langjährig für<br />

die Trinkwasserversorgung genutzt (Wasserwerk Leuba). Derzeit ist das Wasserwerk Leuba außer Betrieb. Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die Grundwasserentnahme<br />

auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Daher können im Fall einer Wiederaufnahme der Grundwasserentnahme, bei der die ursprüngliche<br />

Fördermenge nicht überschritten wird, erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Verhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten südlichen Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser<br />

Wt 75 Ostritz für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 1 Leuba<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 300 m westlich von Teilen <strong>des</strong> FFH-Gebietes Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind zwei WKA bereits seit 12/97 und zwei weitere WKA seit 8/98 in Betrieb.<br />

Weitere vier WKA innerhalb und eine WKA außerhalb <strong>des</strong> EW 1 sind seit 2006 in Betrieb. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist nicht möglich.<br />

In den Erhaltungszielen für das FFH-Gebiet „Neißegebiet“ sind keine Fledermausarten explizit genannt. Eine Versperrung von Zugkorridoren liegt nach gegenwärtigem Kenntnisstand<br />

nicht vor.<br />

Gemäß dem Managementplan für das FFH-Gebiet wurden jedoch die beiden Anhang II Arten Großes Mausohr und Mopsfledermaus im Klosterwald südlich von Ostritz-Marienthal<br />

und somit etwa 4.000 m südlich <strong>des</strong> Windeignungsgebietes nachgewiesen.<br />

Auf Grund der vorwiegend strukturgebundenen Jagd <strong>des</strong> Großen Mausohres (und auch der Mopsfledermaus) können erhebliche Beeinträchtigungen für die bekannten Fledermaushabitate<br />

durch das auf einer landwirtschaftlichen Hochfläche befindliche VRG/EG ausgeschlossen werden<br />

Eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Neißegebiet“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

185<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 6 Dittelsdorf<br />

186<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 2.000 m südwestlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind fünf WKA bereits seit 2000 in Betrieb. Theoretisch können innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG<br />

weitere 2 WKA errichtet werden.<br />

In den Erhaltungszielen für das FFH-Gebiet „Neißegebiet“ sind keine Fledermausarten explizit genannt. Eine Versperrung von Zugkorridoren liegt nach gegenwärtigem Kenntnisstand<br />

nicht vor.<br />

Gemäß dem Managementplan für das FFH-Gebiet wurden jedoch die beiden Anhang II Arten Großes Mausohr und Mopsfledermaus im FFH-Gebiet nachgewiesen. Die zum<br />

VRG/EG nächstgelegenen Habitate (hier sowohl für das Große Mausohr als auch für die Mopsfledermaus) befinden sich am Kemmlitzbach sowie im Klosterwald südlich von<br />

Ostritz-Marienthal und somit etwa 2.000 m nordöstlich <strong>des</strong> Windeignungsgebietes. Auf Grund der vorwiegend strukturgebundenen Jagd <strong>des</strong> Großen Mausohres und der Mopsfledermaus<br />

können erhebliche Beeinträchtigungen für die bekannten Fledermaushabitate durch das auf einer landwirtschaftlichen Fläche befindliche VRG/EG ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Neißegebiet“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 5 Oberseifersdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 2.600 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im VRG/EG sind 8 WKA in Betrieb.<br />

In den Erhaltungszielen für das FFH-Gebiet „Neißegebiet“ sind keine Fledermausarten explizit genannt. Eine Versperrung von Zugkorridoren liegt nach gegenwärtigem Kenntnisstand<br />

nicht vor.<br />

Gemäß dem Managementplan für das FFH-Gebiet wurden jedoch die beiden Anhang II Arten Großes Mausohr und Mopsfledermaus im FFH-Gebiet nachgewiesen. Die zum<br />

VRG/EG nächstgelegenen Habitate (hier sowohl für das Große Mausohr als auch für die Mopsfledermaus) befinden sich am Kemmlitzbach sowie im Klosterwald südlich von<br />

Ostritz-Marienthal und somit etwa 4.800 m nordöstlich <strong>des</strong> Windeignungsgebietes. Auf Grund der vorwiegend strukturgebundenen Jagd <strong>des</strong> Großen Mausohres und der Mopsfledermaus<br />

können erhebliche Beeinträchtigungen für die bekannten Fledermaushabitate durch das auf einer landwirtschaftlichen Fläche befindliche VRG/EG ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Neißegebiet“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung der regionalplanerischen Ausweisungen sind erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet nicht zu erwarten. Bei dieser Einschätzung<br />

wird die unterschiedliche potenzielle, jeweils unerhebliche Betroffenheit von Lebensraumtypen, Tier- bzw. Pflanzenarten bzw. die räumliche Entfernung dieser Raumnutzungen<br />

untereinander berücksichtigt (z. B. werden potenzielle Lärmwirkungen von Windkraftanlagen und Erholungsnutzungen durch die große Entfernung dieser Nutzungen zueinander<br />

nicht verstärkt). Es wird auch berücksichtigt, dass es sich beim FFH-Gebiet um ein Fließgewässer sowie daran unmittelbar angrenzende Bereiche handelt, <strong>des</strong>sen Lebensräume<br />

und Arten relativ eng an dieses Gewässer gebunden sind und somit i. d. R. durch Planungen mit nicht gewässergebundenen Einflüssen nicht erheblich beeinträchtigt werden<br />

können.<br />

Die Ausweisungen zum Trinkwasserschutz sind ebenfalls auch bei kumulativer Betrachtung nicht geeignet, erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet hervor<strong>zur</strong>ufen. Aus<br />

beiden Gebieten erfolgen bzw. erfolgten langjährige (Grund)Wasserentnahmen, ohne dass dadurch die Schützwürdigkeit als FFH-Gebiet in Frage gestellt wurde. Daraus kann<br />

geschlussfolgert werden, dass es zumin<strong>des</strong>t bei Nichtüberschreitung der bisherigen Wasserentnahmen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen kommen kann.<br />

Bezüglich der VRG und VBG für Rohstoffe sind insbesondere für KS 13 und KS 58 ein zeitliches Nacheinander <strong>des</strong> Abbaus wichtig, um erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen.<br />

Als zusätzliches Projekt sind die Hochwasserschutzanlagen für die Stadt Ostritz zu betrachten. Für diese liegt der Planfeststellungsbeschluss <strong>des</strong> RP Dresden vom 14. Juli 2006 vor.<br />

Im Rahmen der projektbezogenen FFH-Prüfung wurden auch die Einflüsse auf polnische Natura 2000-Gebiete geprüft. Auch das Zusammenwirken dieses Projektes mit den regionalplanerischen<br />

Ausweisungen ergibt keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet, da kein funktionaler Zusammenhang erkennbar ist, der zu einer Verstärkung<br />

der jeweils unerheblichen Auswirkungen führen kann.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

MUSKAUER FALTENBOGEN<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-095 EU-Nummer: psCI 4453-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 280 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: stark reliefiertes gelände mit Kiefernforst, darin zahlreiche Bergbau-Restgewässer unterschiedlicher größe<br />

und trophie, teilweise mit Verlandungsvegetation, im Norden ein kleiner, von Mischwald umgebener<br />

Moorbereich<br />

Schutzwürdigkeit: Reich strukturiertes gebiet mit unterschiedlichen stillgewässertypen aber nur z. t. gut ausgeprägter Verlandungsvegetation,<br />

kleinflächig Übergangs- und schwingrasenmoor, Vorkommen <strong>des</strong> fischotters und<br />

<strong>des</strong> Rundblättrigen sonnentaus<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines stark reliefierten, bewaldeten Bereiches <strong>des</strong> Muskauer Faltenbogens, in dem sich zahlreiche historische Bergbau-Restgewässer unterschiedlicher Größe und<br />

Trophie, teilweise mit Verlandungsvegetation befinden sowie eines nördlich davon gelegenen, von Mischwald umgebenen kleinen Moorbereiches.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Torfmoor-Schlenken (Lebensraumtyp 7150)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), sowie ihrer für Fortpflanzung,<br />

Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung <strong>des</strong> Komplexes aus zahlreichen Stillgewässern unterschiedlicher Größe mit teilweise gut ausgeprägten Verlandungsbereichen, insbesondere der Vermeidung<br />

bzw. Verringerung zusätzlicher Nährstoffeinträge <strong>zur</strong> Erhaltung der unterschiedlichen Trophiegrade<br />

- der Erhaltung der relativen Störungsarmut der Gewässer durch Konzentration der touristischen Nutzung auf ausgewählte geeignete Gewässer im Optimalfall außerhalb<br />

<strong>des</strong> Gebietes<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der besonderen Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- der Erhaltung und Förderung der Moorbereiche insbesondere bezüglich eines naturnahen Wasser- und Nährstoffhaushaltes.<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

187<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

WäLDER UND FEUCHTGEBIETE BEI WEISSKEISSEL<br />

Gebietsnummer: ffH-096 EU-Nummer: psCI 4453-304<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 261 ha<br />

188<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: feuchte bis anmoorige Waldflächen im Bereich <strong>des</strong> Muskauer faltenbogens mit teils naturnahen fließgewässern,<br />

teil eines stillgewässers mit großer Verlandungszone und moorigen Randbereichen<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe stillgewässer, Übergangsmoore und seltene Waldgesellschaften (Waldkiefern- und fichten-<br />

Moorwälder) im Wechsel mit sumpfröhricht und Nasswiesen, zahlreiche seltene arten (u. a. Heldbock,<br />

fischotter, Rohrdommel), Kohärenzaspekte<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Magere<br />

Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150);<br />

Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Waldkiefern-Moorwald (91D2); Fichten-Moorwald (91D4)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Cerambyx cerdo, Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung von feuchten bis anmoorigen Waldflächen im Bereich <strong>des</strong> Muskauer Faltenbogens mit teils naturnahen Fließgewässern sowie von Teilen eines Stillgewässers mit<br />

großer Verlandungszone und moorigen Randbereichen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Torfmoor-Schlenken (Lebensraumtyp 7150)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Waldkiefern-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D2*)<br />

- Fichten-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D4*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra) und Heldbock (Cerambyx cerdo),<br />

sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften, insbesondere der Waldkiefern- und Fichten-Moorwälder sowie der Eichenmischwaldbestände, unter besonderer Förderung<br />

<strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter Moor- und Waldbereiche insbesondere in den NSG<br />

„Südbereich Braunsteich“ und „Hammerlugk“<br />

- der Erhaltung <strong>des</strong> abwechslungsreichen Mosaiks aus extensiv genutzten Feuchtlebensräumen, die eine wesentliche Grundlage der Artenvielfalt <strong>des</strong> Gebietes sind, durch<br />

extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege und vor allem durch Sicherung der Wasserqualität der Stillgewässer und <strong>des</strong> Grundwasserhaushaltes während und nach Beendigung<br />

<strong>des</strong> Braunkohlebergbaues in der Region<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

189<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

TREBENDORFER TIERGARTEN<br />

Gebietsnummer: ffH-097 EU-Nummer: psCI 4453-305<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 196 ha<br />

190<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Beerstrauchreiche Kiefernbestände auf glazialer Hochfläche mit naturnahen Bereichen, anmoorig mit<br />

sumpfforst-Kiefernwald, Pfeifengras-eichenmischwälder auf wechselfeuchten und (Kiefern-) eichenmischwälder<br />

auf trockenen standorten<br />

Schutzwürdigkeit: Naturraumtypische Waldgesellschaften (bodensaurer eichenwald, fichten-Moorwald, kleinflächig Waldkiefern-Moorwald),<br />

kleinflächig oligotrophe stillgewässer, zahlreiche gefährdete Pflanzenarten<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Dystrophe Seen und Teiche (3160); Magere<br />

Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit<br />

Quercus robur (9190); Waldkiefern-Moorwald (91D2); Fichten-Moorwald (91D4)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

-<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines unzerschnittenen Waldgebietes mit beerstrauchreichen Kiefernbeständen auf glazialer Hochfläche mit naturnahen Bereichen, mit Sumpfforst-Kiefernwald<br />

auf anmoorigen, Pfeifengras-Eichenmischwäldern auf wechselfeuchten und (Kiefern-)Eichen-Mischwäldern auf trockenen Standorten sowie eingelagerten dystrophen und<br />

oligo- bis mesotrophen Stillgewässern.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Dystrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3160)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Waldkiefern-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D2*)<br />

- Fichten-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D4*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und<br />

Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Sicherstellung <strong>des</strong> naturnahen Wasserregimes u. a. durch die weitestgehende Vermeidung einer Grundwasserabsenkung bedingt von dem bereits vorhandenen bzw.<br />

dem geplanten Braunkohletagebau, der direkt an das Gebiet grenzt<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur insbesondere der Moor- und Eichenmischwälder<br />

unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung und partieller Zurückdrängung der Sukzession.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: t 78 Mühlrose 1, 3 und 4<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Ton T 78 Mühlrose 1,3 und 4 reicht bis auf eine Entfernung von ca. 300 m an das FFH-Gebiet „Trebendorfer<br />

Tiergarten“ heran. Die innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes befindlichen und im Deckgebirge der Braunkohle liegenden Lagerstätten besitzen eine Tonmächtigkeit zwischen 6 bis 8<br />

m, die Abraummächtigkeit beträgt zwischen 1 und 7 m. Das Vorbehaltsgebiet liegt im Abbaubereich <strong>des</strong> Tagebaues Nochten. Die darin befindlichen Tonlagerstätten sind im Zu-<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

sammenhang mit dem Braunkohlenabbau im Tagebau Nochten für eine Gewinnung als Begleitrohstoffe vorgesehen (vgl. auch Ziel 5 <strong>des</strong> Braunkohlenplanes Tagebau Nochten).<br />

Um die im Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Tagebaues Nochten liegenden Schutzgebiete vor den Wirkungen <strong>des</strong> Tagebaues zu schützen, enthält der Braunkohlenplan das Ziel 15, in dem<br />

es u. a. heißt: „Die Funktionsfähigkeit der im Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Tagebaues liegenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie der Flächennaturdenkmale soll gesichert<br />

werden.“ Hierzu zählt auch das NSG „Trebendorfer Tiergarten“. Laut Hauptbetriebsplan Tagebau Nochten 2006/2007 (vom Sächsischen Oberbergamt am 22. Dezember 2005 zugelassen)<br />

beträgt die Entfernung zwischen den als Vorbehaltsgebiet ausgewiesenen Tonlagerstätten und dem Abbaustand <strong>des</strong> Vorschnittes zum 31. Dezember 2007 ca. 3.500 m.<br />

Bei einem Verhieb von ca. 500 m/a ist somit eine Inanspruchnahme der Lagerstätten ab dem Jahr 2014 zu erwarten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das Vorbehaltsgebiet<br />

bereits im Grundwasserabsenkungsbereich <strong>des</strong> Tagebaues Nochten befindet und ab 2012 im Bereich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes der Bau der Entwässerungsanlagen erfolgt. Da die<br />

räumlichen und funktionalen Auswirkungen eines potenziellen Tonabbaus somit in keinem Fall über die Auswirkungen <strong>des</strong> darauf folgenden Braunkohlenabbaus hinausgehen,<br />

können erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 97 trebendorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 97 Trebendorf reicht bis auf eine Entfernung von ca. 300 m an das FFH-Gebiet „Trebendorfer<br />

Tiergarten“ heran. Die innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes befindlichen und im Deckgebirge der Braunkohle liegenden Lagerstätten besitzen eine mittlere Kiessandmächtigkeit<br />

von ca. 3 m, die mittlere Abraummächtigkeit beträgt 0,2 m. Das Vorbehaltsgebiet liegt im Abbaubereich <strong>des</strong> Tagebaues Nochten. Die darin befindlichen Kiessandlagerstätten<br />

sind im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau im Tagebau Nochten für eine Gewinnung als Begleitrohstoffe vorgesehen (vgl. auch Ziel 5 <strong>des</strong> Braunkohlenplanes Tagebau<br />

Nochten). Um die im Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Tagebaues Nochten liegenden Schutzgebiete vor den Wirkungen <strong>des</strong> Tagebaues zu schützen, enthält der Braunkohlenplan das Ziel<br />

15, in dem es u. a. heißt: „Die Funktionsfähigkeit der im Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Tagebaues liegenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie der Flächennaturdenkmale soll<br />

gesichert werden.“ Hierzu zählt auch das NSG „Trebendorfer Tiergarten“. Laut Hauptbetriebsplan Tagebau Nochten 2006/2007 (vom Sächsischen Oberbergamt am 22. Dezember<br />

2005 zugelassen) beträgt die Entfernung zwischen der als Vorbehaltsgebiet ausgewiesenen Kiessandlagerstätte und dem Abbaustand <strong>des</strong> Vorschnittes zum 31. Dezember 2007<br />

ca. 2.500 m. Bei einem Verhieb von ca. 500 m/a ist somit eine Inanspruchnahme der Lagerstätte ab dem Jahr 2012 zu erwarten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das Vorbehaltsgebiet<br />

bereits im Grundwasserabsenkungsbereich <strong>des</strong> Tagebaues Nochten befindet und ab 2010 im Bereich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes der Bau der Entwässerungsanlagen<br />

erfolgt. Da die räumlichen und funktionalen Auswirkungen eines potenziellen Kiessandabbaus somit in keinem Fall über die <strong>des</strong> Braunkohlenabbaus hinausgehen, können<br />

erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Die beiden regionalplanerischen Ausweisungen sind im Zusammenhang mit den Auswirkungen <strong>des</strong> genehmigten Braunkohlenabbaus im Tagebau Nochten zu prüfen. Voranzustellen<br />

ist jedoch, dass die raumordnerischen und bergrechtlichen Pläne (Braunkohlenplan, Rahmenbetriebsplan) für den Tagebau Nochten bereits vor dem Stichtag 10. Juni 2005<br />

(Ende der Umsetzungspflicht der FFH-RL) verbindlich bzw. zugelassen waren und der damit verbundene Abbau daher nicht den Regelungen der FFH-RL unterliegt. Grundsätzlich<br />

wird jedoch der Braunkohlenbergbau den größten Einfluss auf das FFH-Gebiet ausüben. Die in funktionaler Ergänzung zum Braunkohlenabbau zu sehende Gewinnung von Ton<br />

bzw. Kiessand kann bereits auf Grund <strong>des</strong> räumlichen Einwirkungsbereiches zu keiner Verstärkung der potenziellen Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

führen. Als Schutz für das FFH-Gebiet vor den Einwirkungen <strong>des</strong> Braunkohlenabbaus und damit auch einer oberflächennahen Rohstoffgewinnung kann Ziel 15 <strong>des</strong> Braunkohlenplanes<br />

angesehen werden (s. o.).<br />

Daher ist davon auszugehen, dass auch in Summation der regionalplanerischen Ausweisungen keine erhebliche Beeinträchtigung für das FFH-Gebiet zu erwarten ist.<br />

191<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

SPREETAL UND HEIDEN ZWISCHEN UHyST UND SPREMBERG<br />

Gebietsnummer: ffH-099 EU-Nummer: psCI 4452-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 820 ha<br />

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INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: flussaue der spree in Nachbarschaft <strong>zur</strong> Bergbaufolgelandschaft mit naturnahen fließstrecken, altarmen,<br />

auwaldresten und auewiesen, dazu sandflächen, teilweise Binnendünen, mit silbergrasfluren und trockenen<br />

Heidebeständen<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnaher flusslauf als Lebensraum mehrerer gefährdeter tierarten (u. a. steinbeißer, grüne Keiljungfer,<br />

fischotter), naturraumtypische, großflächige Heidebestände mit Wacholder und offene sandrasen, Magerrasen,<br />

auwaldreste, Kohärenzaspekte<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] (2310); Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] (2330);<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis<br />

und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation <strong>des</strong> Chenopodion rubri p. p. und <strong>des</strong> Bidention p. p. (3270); Trockene europäische Heiden<br />

(4030); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510);<br />

Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)<br />

(91E0); Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (91F0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Cobitis taenia [Steinbeißer], Lutra lutra [Fischotter], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der reich strukturierten Flussaue der Spree in Nachbarschaft <strong>zur</strong> Bergbaufolgelandschaft mit naturnahen Fließgewässerstrecken, Altarmen, Auenwaldresten und<br />

Auenwiesen sowie der überwiegend auf zwei separaten Teilflächen gelegenen offenen Sandbereiche, teilweise offenen Binnendünen und großflächigen trockenen Heidebestände.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Binnendünen mit Sandheiden (Lebensraumtyp 2310)<br />

- Binnendünen mit offenen Grasflächen (Lebensraumtyp 2330)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Flüsse mit Schlammbänken (Lebensraumtyp 3270)<br />

- Trockenen Heiden (Lebensraumtyp 4030)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

- Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Steinbeißer (Cobitis taenia) und<br />

Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Voraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung naturraumtypischer, großflächiger trockener Heidebestände u. a. mit Wacholder, der offenen Sandflächen sowie Sandmagerrasen und der offenen Binnendünen<br />

durch zielgerichtete extensive Bewirtschaftung oder Pflege<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

» Teilfläche 1 – Slamener Heide<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 61 spreetaler Heide<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Trinkwasser Wt 61 Spreetaler Heide liegt in der Teilfläche 1 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Spreetal und Heiden zwischen Uhyst und Spremberg“. Innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes<br />

erfolgt derzeit keine Wassergewinnung. Bei dem für eine Wassergewinnung nutzbaren Grundwasserleiter handelt es sich um einen quartären Grundwasserleiter<br />

(Spreewitzer Rinne). Aufgrund der bestehenden hydrogeologischen Verhältnisse kann davon ausgegangen werden, dass bei einer möglichen Grundwasserentnahme <strong>zur</strong><br />

Trinkwassergewinnung erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen sind. Auf der Teilfläche Slamener Heide befinden sich keine für die<br />

FFH-Meldung relevanten grundwasserabhängigen Lebensräume.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 13 Zerre<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 13 befindet sich ca. 1.200 m südwestlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes – Teilfläche Slamener Heide. Im VRG/EG sind fünf WKA seit 2002 in Betrieb, weitere 3 WKA wurden im<br />

Oktober 2004 sowie weitere 2 WKA im Jahr 2006 errichtet. Die Errichtung zusätzlicher Anlagen innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist nicht möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 2 (Tal der Spree)<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 13 Zerre<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 13 grenzt direkt östlich an das FFH-Gebiet – Teilfläche Spreetal an. Im VRG/EG sind fünf WKA seit 2002 in Betrieb, weitere 3 WKA wurden im Oktober 2004 sowie<br />

weitere 2 WKA im Jahr 2006 errichtet. Die Errichtung zusätzlicher Anlagen innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist nicht möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 61 spreetaler Heide<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Ein kleinräumiger Bereich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser Wt 61 Spreetaler Heide reicht in die 200 m Pufferzone der Teilfläche 2 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Spreetal und Heiden zwischen<br />

Uhyst und Spremberg“ hinein. Innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes erfolgt derzeit keine Wassergewinnung. Bei dem für eine Wassergewinnung nutzbaren Grundwasserleiter<br />

handelt es sich um einen quartären Grundwasserleiter (Spreewitzer Rinne). Aufgrund der bestehenden hydrogeologischen Verhältnisse kann davon ausgegangen werden, dass<br />

bei einer möglichen Grundwasserentnahme <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen sind.<br />

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FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

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Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 24 Boxberg<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 24 Boxberg liegt in der Teilfläche 2 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Spreetal und Heiden zwischen Uhyst und Spremberg“. Innerhalb<br />

<strong>des</strong> Vorranggebietes befindet sich das Wasserschutzgebiet Bärwalde, dass bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Eine aktuelle Festsetzung als Wasserschutzgebiet<br />

erfolgte im Jahr 2003 (Verordnung <strong>zur</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Trinkwasserschutzgebietes Bärwalde, in Kraft getreten am 27. Februar 2003). Für die Grundwasserentnahme<br />

wird der quartäre Grundwasserleiter 1 genutzt, die Versorgungsbrunnen haben eine Teufe von 54,5 bis 78 m. Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die Grundwasserentnahme<br />

auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Daher können durch die weitere Grundwasserentnahme bei gleich bleibender Fördermenge<br />

erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 24 Boxberg für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrangtrasse Neubau schienennetz<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kohleverbindungsbahn zwischen Boxberg/O.L. und schwarze Pumpe<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Im Zuge der beabsichtigten Inanspruchnahme <strong>des</strong> Vorranggebietes für den langfristigen Braunkohlenbergbau Bk 1* Nochten-Rohne ist die tagebaubedingte Unterbrechung<br />

der Kohleverbindungsbahn an den Industriestandort Schwarze Pumpe erforderlich. Die hierfür erforderliche Ersatztrasse soll nach den Vorstellungen <strong>des</strong><br />

Bergbauunternehmens Vattenfall Europe Mining AG (VEM) außerhalb <strong>des</strong> künftigen Abbaugebietes, entlang <strong>des</strong> Tagebauran<strong>des</strong> verlaufen. Die hierfür im Regionalplan<br />

ausgewiesene Vorrangtrasse tangiert die 200 m Pufferzone der Teilfläche 2 (Tal der Spree) <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Spreetal und Heiden zwischen Uhyst und Spremberg“<br />

auf einer Länge von ca. 600 m. Zwischen der Vorrangtrasse und dem FFH-Gebiet verläuft die Kreisstraße 8481, die unmittelbar westlich an die Vorrangtrasse<br />

anschließt. Es ist davon auszugehen, dass die Vorbelastung durch die Kreisstraße 8481 (Prognose für 2015-1000 Kfz/24 h) höher zu bewerten ist, als die von der<br />

konzipierten Schienentrasse auf das FFH-Gebiet ausgehenden Beeinflussungen (nach mündlicher Auskunft von Herrn Zeidler, Vattenfall Europe Mining AG, im Mai 2008<br />

10 bis maximal 15 Züge/d). Eine erhebliche Verstärkung der durch die Kreisstraße bereits bestehenden unerheblichen Einflüsse auf das FFH-Gebiet kann mit hinreichender Sicherheit<br />

ausgeschlossen werden. Speziell in Bezug auf die in den Erhaltungszielen genannten Arten und Lebensräume sind keinerlei erhebliche Konflikte durch den potenziellen<br />

Bau der Bahntrasse zu erwarten.<br />

Durch die Ausweisung der Vorrangtrasse Neubau Schienennetz sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 3 (westlich Bärwalde)<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 24 Boxberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet Trinkwasser Wt 24 Boxberg befindet sich ca. 200 m östlich der Teilfläche 3 <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes befindet sich das Wasserschutzgebiet<br />

Bärwalde, dass bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Eine aktuelle Festsetzung als Wasserschutzgebiet erfolgte im Jahr 2003 (Verordnung <strong>zur</strong><br />

Festsetzung <strong>des</strong> Trinkwasserschutzgebietes Bärwalde, in Kraft getreten am 27. Februar 2003). Für die Grundwasserentnahme wird der quartäre Grundwasserleiter 1 genutzt, die<br />

Versorgungsbrunnen haben eine Teufe von 54,5 bis 78 m. Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse<br />

bereits eingestellt. Daher können durch die weitere Grundwasserentnahme bei gleich bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 24 Boxberg für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Ein Managementplan liegt für das FFH-Gebiet zwar noch nicht vor, jedoch liegt die Schutzwürdigkeit dieser separaten Teilfläche <strong>des</strong> FFH-Gebietes im Vorhandensein offener<br />

Sandbereiche, teilweise offener Binnendünen und trockener Heidebestände und somit in nicht (grund)wasserabhängiger Lebensräume.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Hochwasserrückhaltebecken und speicherbecken<br />

Bezeichnung der Ausweisung: speicherbecken Lohsa<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Vorrangstandort grenzt an den nordwestlichen Teil dieser Teilfläche an. Mit der Ausweisung wird der Standort <strong>des</strong> Wasserspeichers Lohsa II als Bestandteil eines Wasserspeichersystems<br />

(Lohsa II, Dreiweibern, Burghammer) raumordnerisch gesichert. Konkretere Aussagen (z. B. Festlegung der Speicherlamelle u. ä.) sind Gegenstand von Sanierungsrahmenplänen.<br />

Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für das Speicherbecken Lohsa II ist noch nicht abgeschlossen.<br />

Ein Managementplan liegt zwar noch nicht vor, jedoch liegt die Schutzwürdigkeit der separaten Teilflächen <strong>des</strong> FFH-Gebietes in offenen Sandbereichen, teilweise offenen Binnendünen<br />

und trockenen Heidebeständen und somit in nicht (grund)wasserabhängigen Lebensräumen. Diese könnten durch eine Speicherfahrweise <strong>des</strong> Tagebaurestsees maximal<br />

dadurch potenziell beeinträchtigt werden, sofern über einen längeren Zeitraum ein so hoher Wasserstand im Speicher bestehen würde, der diese trockenen Standorte in<br />

grundwasserbeeinflusste Standorte umwandelt. Dies ist jedoch nicht zu erwarten, da die Differenz zwischen dem Wasserhöchststand im Speicher (116,25 m HN) und der Geländeoberfläche<br />

im FFH-Gebiet (ca. 125-130 m ü NH) in jedem Fall mehr als 5 m beträgt. Damit ist selbst für diesen Fall keine Beeinträchtigung für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 4 (Spree unterhalb Uhyst/Spree)<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 24 Boxberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 24 Boxberg liegt in der Teilfläche 4 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Spreetal und Heiden zwischen Uhyst und Spremberg“. Innerhalb<br />

<strong>des</strong> Vorranggebietes befindet sich das Wasserschutzgebiet Bärwalde, dass bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Eine aktuelle Festsetzung als Wasserschutzgebiet<br />

erfolgte im Jahr 2003 (Verordnung <strong>zur</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Trinkwasserschutzgebietes Bärwalde, in Kraft getreten am 27. Februar 2003). Für die Grundwasserentnahme<br />

wird der quartäre Grundwasserleiter 1 genutzt, die Versorgungsbrunnen haben eine Teufe von 54,5 bis 78 m. Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die Grundwasserentnahme<br />

auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Daher können durch die weitere Grundwasserentnahme bei gleich bleibender Fördermenge<br />

erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 24 Boxberg für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilflächen 2, 3 und 4<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Braunkohlenkraftwerk<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Vorrangstandort Boxberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Vorrangstandort wurde auf der Fläche <strong>des</strong> Industriestandortes Boxberg/O.L. und somit <strong>des</strong> regional bedeutsamen industriellen Altstandortes „Kraftwerk Boxberg“ ausgewiesen.<br />

Teile dieses Standortes sind bereits mit modernen bzw. modernisierten Kraftwerksblöcken bebaut bzw. Block R ist im Bau. Die raumordnerisch zu sichernde Nutzung<br />

geht in ihrer Flächenausdehnung nicht über die bereits seit ca. 30 Jahren betriebene Nutzung hinaus. Der minimale Abstand zwischen dem VRS und dem FFH-Gebiet beträgt ca.<br />

2.000 m.<br />

Relevante potenzielle Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerkes können insbesondere bau- und betriebsbedingter Lärm, Schadstoffemissionen und die Beeinträchtigung<br />

der Wassergüte durch Abwässer sein. Weitere Auswirkungen in Bezug auf das FFH-Gebiet (z. B. Flächeninanspruchnahme) scheiden auf Grund der Lage außerhalb <strong>des</strong> Natura<br />

2000-Gebietes aus. Der Wirkfaktor bau- und betriebsbedingter Lärm wird ebenfalls nicht weiter verfolgt, da bereits auf Grund der Entfernung die auf das FFH-Gebiet einwirkenden<br />

Lärmwerte unerheblich sind. Dabei wird auch die bestehende Vorbelastung berücksichtigt.<br />

Die Vorprüfung wird unter Berücksichtigung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den „Neubaustandort Kraftwerk Boxberg, Block R“ vorgenommen (Landschaftsplanung<br />

Dr. Böhnert und Dr. Reichhoff GmbH i. A. Vattenfall Europe Generation, 2006). Diese Untersuchung umfasst sowohl die FFH-Verträglichkeitsprüfung als auch eine SPA-Erheblichkeitsabschätzung<br />

für alle relevanten Natura 2000-Gebiete im Radius von 8,75 km um den Kühlturm <strong>des</strong> Blockes R. Es ist damit zu rechnen, dass bei einem neu zu errichtenden<br />

Kraftwerksblock der zukünftige Stand der Kraftwerkstechnik (nicht nur beim Kohlendioxid, sondern bei allen hier relevanten Stoffen) zu noch geringeren Emissionen führt als<br />

beim im Bau befindlichen Block R. Eine theoretisch mögliche Variante besteht auch im Ersatz eines vorhandenen älteren Kraftwerksblockes durch den planerisch gesicherten<br />

Standort eines neuen Blockes. In diesem Fall würden sich die Gesamtemissionen <strong>des</strong> Kraftwerkes sogar verringern und sich somit positive Effekte für das FFH-Gebiet ergeben.<br />

Die Vorprüfung im Rahmen <strong>des</strong> Regionalplanes umfasst die Wirkfaktoren a) Schadstoffeinträge über den Luftpfad (Grenzwerte – Critical Levels), b) Schadstoffeinträge über den<br />

Bodenpfad (Grenzwerte – Critical Loads) sowie c) Entnahme von Rohwasser und Einleitung von Abwasser.<br />

Zu a) Im Rahmen der o. g. Untersuchung wurden die durch den Bau <strong>des</strong> Blocks R entstehenden Zusatzbelastungen in Relation zu den Grenzwerten (Critical Levels) für bestimm-<br />

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FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

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te Lebensraumtypen gesetzt. Relevant waren dabei Stickoxide, Schwefeldioxid, Fluorwasserstoff, Staubniederschlag, Cadmium und Blei als Bestandteil <strong>des</strong> Staubniederschlages.<br />

Untersucht wurde der Einfluss auf empfindliche Lebensraumtypen (Wald-LRT, Offenland-LRT, Gewässer-LRT) und potenziell betroffene Arten. Dabei wird z. B.<br />

für einen repräsentativen Wald-LRT innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Spreetal und Heiden zwischen Uhyst und Spremberg“ deutlich, dass die Gesamtbelastung (Vorbelastung<br />

+ Zusatzbelastung durch Block R) bei allen relevanten Schadstoffen deutlich unterhalb der Critical Levels (Grenzwerte) liegt. Es kann somit davon ausgegangen werden,<br />

dass es auch beim Bau eines weiteren Kraftwerkblockes in keinem Fall zu einer Überschreitung der Critical Levels kommt. Auch für empfindliche Offenlandlebensräume<br />

(vor allem trockene Heiden – LRT 4030) sowie für Arten nach Anhang II der FFH-RL kommt die FFH-Untersuchung zum Ergebnis, dass es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen<br />

kommen kann. Es wird jedoch einschränkend bemerkt, dass es für FFH-relevante Arten bisher kaum anwendbare Beurteilungswerte zu diesem Aspekt gibt<br />

(somit Aufgabe <strong>des</strong> Monitorings).<br />

Die Differenz zwischen den jeweils bestehenden Vorbelastungen (einschließlich Block R) und den Grenzwerten ist so hoch, dass es auch bei einem weiteren Neubau nicht<br />

zu einer Überschreitung kommen kann. Es kann eingeschätzt werden, dass es unter dem Aspekt der Erreichung von Critical Levels auch beim Neubau eines weiteren,<br />

dem zukünftigen Stand der Technik entsprechenden Kraftwerksblockes, nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. Arten nach<br />

Anhang II der FFH-RL kommen kann. Potenzielle Beeinträchtigungen haben andere Ursachen (z. B. allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland).<br />

Zu b) Durch langanhaltende Schwefel- und Stickstoffeinträge kommt es zu einer Versauerung <strong>des</strong> Bodens wegen der Erschöpfung <strong>des</strong> Puffervermögens mit anschließender<br />

Abnahme der Nitrifikationsrate. Stickstoffeinträge wirken auch eutrophierend.<br />

Die kritische Eintragsrate (Critical Load) zum Schutz der Vegetation bei Stickstoff wird für Wälder, trockene Heiden und Sandmagerrasen auf Binnendünen sowie für<br />

oligotrophe Gewässer jeweils mit 10 bis 20 kg N pro ha und Jahr angegeben. Die allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland lag 1999 mit 26 kg N pro ha und Jahr<br />

bereits über diesem Wert. Die Zusatzbelastung <strong>des</strong> gesamten Kraftwerkes (Werke III und IV mit allen derzeit betriebenen und dem im Bau befindlichen Block) beträgt<br />

entsprechend der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung weniger als 4 kg N pro ha und Jahr, die <strong>des</strong> Blockes R bei 2,1 kg N pro ha und Jahr und liegt damit im Bereich der<br />

Irrelevanzschwelle. Die mögliche Zusatzbelastung bei einem weiteren Kraftwerksblock wird nicht über die <strong>des</strong> Blockes R hinausgehen. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

für den Block R wurde eingeschätzt, dass mögliche bzw. tatsächliche Gefährdungen im Untersuchungsgebiet nicht vom Kraftwerk Boxberg, Block R<br />

ausgehen, sondern andere, nicht bewertungsrelevante Ursachen haben (vgl. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Allgemeiner Teil, Abschnitt 5.1.5.5, S. 51).<br />

Ähnliches gilt für Schwefeldioxid. Es ist hier zu berücksichtigen, dass die früher eher basischen und feinpartikelreichen Immissionen der Kraftwerke ihren Charakter durch<br />

den Einbau von Filteranlagen hin zu Säureeinträgen (SO 3 , SO 4 und NO 3 ) gewandelt haben. Die früher durch Flugaschen künstlich aufgebasten Standorte unterliegen<br />

inzwischen einer (vorwiegend natürlichen) Wiederversauerung. Hier tritt nämlich hinzu, dass das Säurepuffervermögen im gesamten Nordostteil der Region von Natur<br />

aus sehr gering ist. Konkrete langfristige nutzbare Auswirkungen und Potenziale einer Nährstoffanreicherung und vermeidbare negative Entwicklungen werden z. Zt. in<br />

einem interdisziplinären Verbundprojekt (ENFORCHANGE) für die Oberlausitz untersucht. Ableitbare Ergebnisse für die FFH-Prüfung sind bisher nicht bekannt.<br />

Es kann eingeschätzt werden, dass es unter dem Aspekt der Erreichung von Critical Loads auch beim Neubau eines weiteren, dem zukünftigen Stand der Technik entsprechenden<br />

Kraftwerksblockes, nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. Arten nach Anhang II der FFH-RL kommen kann.<br />

Potenzielle und tatsächliche Beeinträchtigungen haben andere Ursachen (z. B. allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland). Ggf. sind in nachfolgenden Ebenen<br />

Maßnahmen festzusetzen, die insbesondere einer verstärkten Versauerung der Böden im FFH-Gebiet entgegenwirken (z. B. Kalkung). Es ist jedoch zu berücksichtigen,<br />

dass auch durch die Errichtung eines weiteren Blockes die Zusatzbelastung durch das Gesamtkraftwerk weiterhin erheblich unterhalb der sonstigen Vorbelastung liegt.<br />

Zu c) Bezüglich der Wasserentnahme durch das Kraftwerk Boxberg wurden im Rahmen von 2003 erteilten wasserrechtlichen Erlaubnissen FFH-Erheblichkeitsabschätzungen<br />

durchgeführt und man kommt zu folgenden Einschätzungen:<br />

¯<br />

„Die beiden Stauwehre sowie die zwei Entnahmebauwerke existieren im Schwarzen Schöps und in der Spree bereits seit Mitte der 70er Jahre. An diesen Anlagen sind<br />

keine bautechnischen Änderungen vorgesehen. Der Umfang der genehmigten jährlichen Wasserentnahmemenge wird sich mit dem Vorhaben (Anm. <strong>des</strong> RPV: Mit Vorhaben<br />

ist hier die 2003 beantragte Wasserentnahme gemeint) von 98 auf 35 Mio. cbm reduzieren. Die an den Wehren eingestellten konstanten Betriebsstaue bleiben<br />

unverändert, so dass die sich im Stauraum ausgebildeten Feuchtbiozönosen voll erhalten bleiben. Die Entnahmestellen sind mit Rechen- und einer Fischscheuchanlage<br />

ausgestattet. Die bislang nicht durchgängigen Stauwehre werden <strong>zur</strong> Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit mit naturnahen Fischaufstiegsanlagen (auch<br />

für Makrozoobenthos geeignet) nachgerüstet. Für den geplanten Neubaublock R wird der Wasserbedarf ab 2010 jährlich etwa 10 Mio. cbm betragen, so dass in Summe<br />

für das Kraftwerk Boxberg ein jährlicher Bedarf von max. 40 bis 45 Mio. cbm resultieren wird. Hinzu kommt ein Wasserbedarf für den externen Fischzuchtbetrieb PEH<br />

(Anm. <strong>des</strong> RPV: Peitzer Edelfisch Handelsgesellschaft mbH) von max. 13 Mio. cbm. Dieser Gesamtbedarf wird deutlich unter den bisherigen Vorgaben von 98 Mio. cbm<br />

liegen.<br />

Durch das Projekt wird es keinesfalls zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen für die im Gebiet vorkommenden, durch die FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

besonders geschützten Arten kommen. Auch eine Verschlechterung der FFH-Lebensräume ist nicht gegeben. Durch die Verringerung der Entnahmemenge<br />

(gegenüber der bisherigen Wasserentnahme) und durch den Bau einer Fischtreppe kann sogar von einer Verbesserung ausgegangen werden. Auch in der Summationswirkung<br />

mit dem Kraftwerksneubau ist nicht mit einer Verschlechterung zu rechnen, da die Entnahmemenge dann immer noch deutlich unter den alten Vorgaben<br />

bleibt.“<br />

Auch bei der Errichtung eines durch die Ausweisung im Regionalplan begünstigten weiteren Kraftwerksblockes wird bei Annahme von max. 10 Mio. cbm die bis 2003<br />

zulässige Wasserentnahme weiterhin erheblich unterschritten, so dass die obige Einschätzung weiterhin als gültig angesehen werden kann.<br />

Die zum Betrieb eines weiteren Kraftwerksblockes notwendige potenzielle Wasserentnahme aus der Spree bzw. dem Schwarzen Schöps wird unter Berücksichtigung der<br />

bis 2003 zulässigen Entnahmemengen nicht zu erheblichen Auswirkungen für die in den Erhaltungszielen aufgeführten Lebensraumtypen und Arten führen.<br />

Eine analoge Einschätzung kann für den Aspekt der Wassereinleitung getroffen werden. Hier kann, ggf. mit Nebenbestimmungen, im Rahmen der wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis (z. B. für Komplettentleerung einer Kühlturmtasse) gewährleistet werden, dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet kommt.<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei einer Summationswirkung der einzelnen regionalplanerischen Ausweisungen sind erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet nicht zu erwarten. Die einzelnen<br />

Ausweisungen haben entweder keinen räumlichen Bezug zueinander, so dass sich einzelne unerhebliche Beeinträchtigungen bei einer Gesamtbetrachtung nicht verstärken (z. B.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Wirkungen der einzelnen Trinkwassergebiete Wt 24 und Wt 61) bzw. sind im funktionalen Sinne (potenziell betroffene Arten bzw. Lebensräume) in ihren möglichen Auswirkungen<br />

nicht vergleichbar (z. B. VRS Speicherbecken, VRG/EG Windenergie, VRS Braunkohlenkraftwerk, VRTrasse Neubau Schienennetz).<br />

In der Summation wären ebenfalls die im Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr ausgewiesenen und im Regionalplan nachrichtlich übernommenen Trassen für den Neubau<br />

einer Bun<strong>des</strong>straße zwischen Weißwasser und der B 97 sowie für den Neubau einer Staatsstraße zwischen Neustadt/Spree und Spreewitz zu berücksichtigen. Beide Korridore<br />

kreuzen die Teilfläche 2 (Brückenbau über die Spree). Unabhängig von einem speziell für diese Planungen notwendigen Nachweis der Verträglichkeit ist nicht erkennbar, dass<br />

diese Straßen im Zusammenwirken mit den weiter entfernt liegenden regionalplanerischen Ausweisungen bzw. dem teilweise überlagernd ausgewiesenen VBG Trinkwasser Wt<br />

61 erhebliche Beeinträchtigungen hervorrufen können.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

197<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

SCHWARZER SCHÖPS UNTERHALB REICHWALDE<br />

Gebietsnummer: ffH-100 EU-Nummer: psCI 4553-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 224 ha<br />

198<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Naturnahe fließstrecken <strong>des</strong> schwarzen schöps, z. t. mit Hochstauden- und gehölzsaum, aue mit Wald,<br />

feuchtwiesen, Kleinstgewässern und feldgehölzen, randlich eichenwäldchen, kleinflächig trockene Heide<br />

und silbergrasfluren<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe stillgewässer, fließgewässer mit begleitenden auewaldresten, bodensaure eichenwälder, Verbindung<br />

zwischen Meldegebieten (Kohärenzaspekt), Lebensraum gefährdeter arten (fischotter, grüne<br />

Keiljungfer, Laubfrosch, Wendehals)<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Trockene europäische Heiden (4030); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere<br />

Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Auenwälder mit Alnus<br />

glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae (91E0); Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder<br />

Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (91F0);<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lutra lutra [Fischotter], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der naturnahen Fließstrecken <strong>des</strong> Schwarzen Schöps, z. T. mit Hochstauden- und Gehölzsaum, der Aue mit Wald, der Feuchtwiesen, Kleinstgewässer und Feldgehölze,<br />

der kleinflächig trockenen Heide und Silbergrasfluren sowie der randlich befindlichen Eichenwäldchen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Trockenen Heiden (Lebensraumtyp 4030)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

- Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra) und Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus<br />

cecilia), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume und<br />

der Sicherung von Retentionsräumen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur insbesondere der Eichenwaldbereiche und der<br />

Wälder in den Auen unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 66 Reichwalde/altliebel<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 66 Reichwalde/Altliebel tangiert die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Schwarzer Schöps<br />

unterhalb Reichwalde“ auf einer Länge von ca. 1.000 m. Derzeit erfolgt der Kiessandabbau in einer der im Vorbehaltsgebiet liegenden Lagerstätten auf der Grundlage eines<br />

zugelassenen bergrechtlichen Betriebsplanes (Hauptbetriebsplan für den Kiessandtagebau Reichwalde/Altliebel 2003 bis 2005, zugelassen vom Bergamt Hoyerswerda am 26.<br />

Juni 2003, zuletzt am 26. Juni 2007 verlängert bis zum 30. Juni 2009). Der Kiessandabbau erfolgt im Trockenschnitt. Der Grundwasserstand liegt in diesem von der bergbaulichen<br />

Grundwasserabsenkung <strong>des</strong> Tagebaues Reichwalde betroffenen Gebietes ca. 25 m unter der Geländeoberfläche. Damit ist auszuschließen, dass durch den Kiessandabbau die<br />

grundwasserabhängigen Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie beeinträchtigt werden. Weitere durch den Kiessandabbau hervorgerufene erhebliche Auswirkungen,<br />

die zu einer Beeinträchtigung von Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie führen können, sind aufgrund <strong>des</strong> Abstan<strong>des</strong> zwischen<br />

dem Kiessandtagebau und dem FFH-Gebiet nicht zu erwarten. Eine analoge Aussage kann auch für die potenziellen Abbaubereiche <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes außerhalb <strong>des</strong><br />

Hauptbetriebsplanes getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 24 Boxberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 24 Boxberg liegt innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Schwarzer Schöps unterhalb Reichwalde“. Innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

befindet sich das Wasserschutzgebiet Bärwalde, dass bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Eine aktuelle Festsetzung als Wasserschutzgebiet erfolgte<br />

im Jahr 2003 (Verordnung <strong>zur</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Trinkwasserschutzgebietes Bärwalde, in Kraft getreten am 27. Februar 2003). Für die Grundwasserentnahme wird der quartäre<br />

Grundwasserleiter 1 genutzt, die Versorgungsbrunnen haben eine Teufe von 54,5 bis 78 m.<br />

Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind, sofern überhaupt betroffen, durch die Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt.<br />

Daher können durch die weitere Grundwasserentnahme zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 24 Boxberg für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Braunkohlekraftwerk<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kraftwerk Boxberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Vorrangstandort wurde auf der Fläche <strong>des</strong> Industriestandortes Boxberg/O.L. und somit <strong>des</strong> regional bedeutsamen industriellen Altstandortes „Kraftwerk Boxberg“ ausgewiesen.<br />

Teile dieses Standortes sind bereits mit modernen bzw. modernisierten Kraftwerksblöcken bebaut bzw. Block R ist im Bau. Die raumordnerisch zu sichernde Nutzung geht<br />

in ihrer Flächenausdehnung nicht über die bereits seit ca. 30 Jahren betriebene Nutzung hinaus. Der Standort nähert sich bis minimal 300 m an das FFH-Gebiet an. Die maximal<br />

erreichbare Entfernung zwischen FFH-Gebiet und dem VRS beträgt ca. 1.800 m. Regionalplanerisch wird nicht geregelt, an welcher konkreten Stelle ein Kraftwerksneubau möglich<br />

ist. Am wahrscheinlichsten erscheint ein Neubau auf den Flächen der Kraftwerke I und II (Kraftwerksvorhaltefläche gemäß Standortexpose der Biq Standortentwicklung und<br />

Immobilienservice GmbH Lübbenau, Stand 10/2006). Der Abstand zum FFH-Gebiet würde dann 800 bis 1.500 m betragen.<br />

Relevante potenzielle Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerkes können insbesondere bau- und betriebsbedingter Lärm, Schadstoffemissionen und die Beeinträchtigung<br />

der Wassergüte durch Abwässer sein. Weitere Auswirkungen in Bezug auf das FFH-Gebiet (z. B. Flächeninanspruchnahme) scheiden auf Grund der Lage außerhalb <strong>des</strong> Natura<br />

2000-Gebietes aus. Der Wirkfaktor bau- und betriebsbedingter Lärm wird ebenfalls nicht weiter verfolgt, da der konkrete Standort eines Kraftwerkes innerhalb <strong>des</strong> VRS so verändert<br />

werden kann, dass die auf das FFH-Gebiet einwirkenden Lärmwerte unerheblich sind. Dabei muss auch die bestehende Vorbelastung berücksichtigt werden. Der Aspekt<br />

kann somit in nachfolgenden Ebenen geregelt werden.<br />

Die Vorprüfung wird unter Berücksichtigung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den „Neubaustandort Kraftwerk Boxberg, Block R“ vorgenommen (Landschaftsplanung<br />

Dr. Böhnert und Dr. Reichhoff GmbH i. A. Vattenfall Europe Generation, 2006). Diese Untersuchung umfasst sowohl die FFH-Verträglichkeitsprüfung als auch eine SPA-Erheblichkeitsabschätzung<br />

für alle relevanten Natura 2000-Gebiete im Radius von 8,75 km um den Kühlturm <strong>des</strong> Blockes R. Es ist damit zu rechnen, dass bei einem neu zu errichtenden<br />

Kraftwerksblock der zukünftige Stand der Kraftwerkstechnik (nicht nur beim Kohlendioxid, sondern bei allen hier relevanten Stoffen) zu noch geringeren Emissionen führt als<br />

beim im Bau befindlichen Block R. Eine theoretisch mögliche Variante besteht auch im Ersatz eines vorhandenen älteren Kraftwerksblockes durch den planerisch gesicherten<br />

Standort eines neuen Blockes. In diesem Fall würden sich die Gesamtemissionen <strong>des</strong> Kraftwerkes sogar verringern und sich somit positive Effekte für das FFH-Gebiet ergeben.<br />

199<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

200<br />

INteRNetfassuNg<br />

Die Vorprüfung im Rahmen <strong>des</strong> Regionalplanes umfasst die Wirkfaktoren a) Schadstoffeinträge über den Luftpfad (Grenzwerte – Critical Levels), b) Schadstoffeinträge über den<br />

Bodenpfad (Grenzwerte – Critical Loads) sowie c) Entnahme von Rohwasser und Einleitung von Abwasser.<br />

Zu a) Im Rahmen der o. g. Untersuchung wurden die durch den Bau <strong>des</strong> Blocks R entstehenden Zusatzbelastungen in Relation zu den Grenzwerten (Critical Levels) für bestimmte<br />

Lebensraumtypen gesetzt. Relevant waren dabei Stickoxide, Schwefeldioxid, Fluorwasserstoff, Staubniederschlag, Cadmium und Blei als Bestandteil <strong>des</strong> Staubniederschlages.<br />

Untersucht wurde der Einfluss auf empfindliche Lebensraumtypen (Wald-LRT, Offenland-LRT, Gewässer-LRT) und potenziell betroffene Arten. Dabei<br />

wird z. B. für einen repräsentativen Wald-LRT innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Schwarzer Schöps unterhalb Reichwalde“ deutlich, dass die Gesamtbelastung (Vorbelastung<br />

+ Zusatzbelastung durch Block R) bei Staubniederschlag, Blei und Cadmium nur 5-6 % <strong>des</strong> Critical Levels beträgt, bei Schwefeldioxid ca. ein Drittel, bei Stickoxiden und<br />

Fluorwasserstoff zwischen rund einem Drittel und der Hälfte. Relevant ist hier vor allem, dass die Zusatzbelastung durch den Block R (die auch als maximale Zusatzbelastung<br />

beim Bau eines weiteren Blockes herangezogen werden kann) im Vergleich zum Grenzwert (Critical Level) als unbedeutend eingeschätzt werden kann. Der<br />

Maximalwert beträgt ca. 11 % bei Stickstoffoxiden. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass es auch beim Bau eines weiteren Kraftwerkblockes in keinem Fall<br />

zu einer Überschreitung der Critical Levels kommt. Auch für empfindliche Offenlandlebensräume (vor allem trockene Heiden – LRT 4030) sowie für Arten nach Anhang II<br />

der FFH-RL kommt die FFH-Untersuchung zum Ergebnis, dass es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen kommen kann. Es wird jedoch einschränkend bemerkt, dass<br />

es für FFH-relevante Arten bisher kaum anwendbare Beurteilungswerte zu diesem Aspekt gibt (somit Aufgabe <strong>des</strong> Monitorings).<br />

Die Differenz zwischen den jeweils bestehenden Vorbelastungen (einschließlich Block R) und den Grenzwerten ist so hoch, dass es auch bei einem weiteren Neubau nicht<br />

zu einer Überschreitung kommen kann. Es kann eingeschätzt werden, dass es unter dem Aspekt der Erreichung von Critical Levels auch beim Neubau eines weiteren,<br />

dem zukünftigen Stand der Technik entsprechenden Kraftwerksblockes, nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. Arten nach<br />

Anhang II der FFH-RL kommen kann. Potenzielle Beeinträchtigungen haben andere Ursachen (z. B. allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland).<br />

Zu b) Durch langanhaltende Schwefel- und Stickstoffeinträge kommt es zu einer Versauerung <strong>des</strong> Bodens wegen der Erschöpfung <strong>des</strong> Puffervermögens mit anschließender<br />

Abnahme der Nitrifikationsrate. Stickstoffeinträge wirken auch eutrophierend.<br />

Die kritische Eintragsrate (Critical Load) zum Schutz der Vegetation bei Stickstoff wird für Wälder, trockene Heiden und Sandmagerrasen auf Binnendünen sowie für<br />

oligotrophe Gewässer jeweils mit 10 bis 20 kg N pro ha und Jahr angegeben. Die allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland lag 1999 mit 26 kg N pro ha und Jahr<br />

bereits über diesem Wert. Für 2002 betrug die Überschreitung der Critical Loads im angrenzenden FFH-Gebiet < 20 kg N pro ha und Jahr (Landschaftsrahmenplan Karte<br />

2.3-9). Die Zusatzbelastung <strong>des</strong> gesamten Kraftwerkes (Werke III und IV mit allen derzeit betriebenen und dem im Bau befindlichen Block) beträgt entsprechend der<br />

FFH-Verträglichkeitsuntersuchung weniger als 4 kg N pro ha und Jahr, die <strong>des</strong> Blockes R bei 2,1 kg N pro ha und Jahr und liegt damit im Bereich der Irrelevanzschwelle.<br />

Die mögliche Zusatzbelastung bei einem weiteren Kraftwerksblock wird nicht über die <strong>des</strong> Blockes R hinausgehen. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

für den Block R wurde eingeschätzt, dass mögliche bzw. tatsächliche Gefährdungen im Untersuchungsgebiet nicht vom Kraftwerk Boxberg, Block R ausgehen, sondern<br />

andere, nicht bewertungsrelevante Ursachen haben (vgl. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Allgemeiner Teil, Abschnitt 5.1.5.5, S. 51).<br />

Ähnliches gilt für Schwefeldioxid. Es ist hier zu berücksichtigen, dass die früher eher basischen und feinpartikelreichen Immissionen der Kraftwerke ihren Charakter durch<br />

den Einbau von Filteranlagen hin zu Säureeinträgen (SO 3 , SO 4 und NO 3 ) gewandelt haben. Die früher durch Flugaschen künstlich aufgebasten Standorte unterliegen<br />

inzwischen einer (vorwiegend natürlichen) Wiederversauerung. Hier tritt nämlich hinzu, dass das Säurepuffervermögen im gesamten Nordostteil der Region von Natur<br />

aus sehr gering ist. Konkrete langfristige nutzbare Auswirkungen und Potenziale einer Nährstoffanreicherung und vermeidbare negative Entwicklungen werden z. Zt. in<br />

einem interdisziplinären Verbundprojekt (ENFORCHANGE) für die Oberlausitz untersucht. Ableitbare Ergebnisse für die FFH-Prüfung sind bisher nicht bekannt.<br />

Es kann eingeschätzt werden, dass es unter dem Aspekt der Erreichung von Critical Loads auch beim Neubau eines weiteren, dem zukünftigen Stand der Technik entsprechenden<br />

Kraftwerksblockes, nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. Arten nach Anhang II der FFH-RL kommen kann.<br />

Potenzielle und tatsächliche Beeinträchtigungen haben andere Ursachen (z. B. allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland). Ggf. sind in nachfolgenden Ebenen<br />

Maßnahmen festzusetzen, die insbesondere einer verstärkten Versauerung der Böden im FFH-Gebiet entgegenwirken (z. B. Kalkung). Es ist jedoch zu berücksichtigen,<br />

dass auch durch die Errichtung eines weiteren Blockes die Zusatzbelastung durch das Gesamtkraftwerk weiterhin erheblich unterhalb der sonstigen Vorbelastung liegt.<br />

Zu c) Bezüglich der Wasserentnahme durch das Kraftwerk Boxberg wurden im Rahmen von 2003 erteilten wasserrechtlichen Erlaubnissen FFH-Erheblichkeitsabschätzungen<br />

durchgeführt und man kommt zu folgenden Einschätzungen:<br />

„Die beiden Stauwehre sowie die zwei Entnahmebauwerke existieren im Schwarzen Schöps und in der Spree bereits seit Mitte der 70er Jahre. An diesen Anlagen sind<br />

keine bautechnischen Änderungen vorgesehen. Der Umfang der genehmigten jährlichen Wasserentnahmemenge wird sich mit dem Vorhaben (Anm. <strong>des</strong> RPV: Mit Vorhaben<br />

ist hier die 2003 beantragte Wasserentnahme gemeint) von 98 auf 35 Mio. cbm reduzieren. Die an den Wehren eingestellten konstanten Betriebsstaue bleiben<br />

unverändert, so dass die sich im Stauraum ausgebildeten Feuchtbiozönosen voll erhalten bleiben. Die Entnahmestellen sind mit Rechen- und einer Fischscheuchanlage<br />

ausgestattet. Die bislang nicht durchgängigen Stauwehre werden <strong>zur</strong> Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit mit naturnahen Fischaufstiegsanlagen (auch<br />

für Makrozoobenthos geeignet) nachgerüstet. Für den geplanten Neubaublock R wird der Wasserbedarf ab 2010 jährlich etwa 10 Mio. cbm betragen, so dass in Summe<br />

für das Kraftwerk Boxberg ein jährlicher Bedarf von max. 40 bis 45 Mio. cbm resultieren wird. Hinzu kommt ein Wasserbedarf für den externen Fischzuchtbetrieb PEH<br />

(Anm. <strong>des</strong> RPV: Peitzer Edelfisch Handelsgesellschaft mbH) von max. 13 Mio. cbm. Dieser Gesamtbedarf wird deutlich unter den bisherigen Vorgaben von 98 Mio. cbm<br />

liegen.<br />

Durch das Projekt wird es keinesfalls zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen für die im Gebiet vorkommenden, durch die FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

besonders geschützten Arten kommen. Auch eine Verschlechterung der FFH-Lebensräume ist nicht gegeben. Durch die Verringerung der Entnahmemenge<br />

(gegenüber der bisherigen Wasserentnahme) und durch den Bau einer Fischtreppe kann sogar von einer Verbesserung ausgegangen werden. Auch in der Summationswirkung<br />

mit dem Kraftwerksneubau ist nicht mit einer Verschlechterung zu rechnen, da die Entnahmemenge dann immer noch deutlich unter den alten Vorgaben<br />

bleibt.“<br />

Auch bei der Errichtung eines durch die Ausweisung im Regionalplan begünstigten weiteren Kraftwerksblockes wird bei Annahme von max. 10 Mio. cbm die bis 2003<br />

zulässige Wasserentnahme weiterhin erheblich unterschritten, so dass die obige Einschätzung weiterhin als gültig angesehen werden kann.<br />

Die zum Betrieb eines weiteren Kraftwerksblockes notwendige potenzielle Wasserentnahme aus der Spree bzw. dem Schwarzen Schöps wird unter Berücksichtigung der<br />

bis 2003 zulässigen Entnahmemengen nicht zu erheblichen Auswirkungen für die in den Erhaltungszielen aufgeführten Lebensraumtypen und Arten führen.<br />

Eine analoge Einschätzung kann für den Aspekt der Wassereinleitung getroffen werden. Hier kann, ggf. mit Nebenbestimmungen, im Rahmen der wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis (z. B. für Komplettentleerung einer Kühlturmtasse) gewährleistet werden, dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet kommt.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 30 tagebau Reichwalde<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 30 befindet sich ca. 2.600 m nördlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im VRG/EG sind bisher keine WKA errichtet.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Hochwasserrückhaltebecken und speicherbecken<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Bärwalder see<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Tagebaurestsee Bärwalde und damit der VRS für ein Speicherbecken befindet sich ca. 1.000 m südlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Mit der Ausweisung wird der Standort <strong>des</strong> Speicherbeckens<br />

Bärwalde raumordnerisch gesichert. Konkretere Aussagen (z. B. Festlegung der Speicherlamelle u. ä.) sind Gegenstand von Festlegungen der Sanierungsrahmenpläne.<br />

Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für das Speicherbecken wurde mit Beschluss <strong>des</strong> RP Dresden vom 17. November 2005 abgeschlossen. Damit verbunden ist eine<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung (Abschnitt 4 ab Seite 86 <strong>des</strong> PlFstB). Diese wurde für vier FFH-Gebiete durchgeführt, für welche Einwender im Rahmen <strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens<br />

mögliche Beeinträchtigungen geltend gemacht haben. Das FFH-Gebiet „Schwarzer Schöps unterhalb Reichwalde“ war Bestandteil dieser Prüfung.<br />

Auf Grund der vorliegenden projektbezogenen Verträglichkeitsprüfung ist davon auszugehen, dass durch die rahmensetzende regionalplanerische Ausweisung keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen zu erwarten ist.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung für das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Speicherbecken Bärwalde wurden kumulative Wirkungen geprüft, die im Zusammenwirken<br />

mit der Nutzung von Wasser aus dem Schwarzen Schöps für das Kraftwerk Boxberg und mit der Neißewasserüberleitung entstehen. Es wird dort eingeschätzt,<br />

dass mittels verschiedener Maßnahmen <strong>zur</strong> Schadensbegrenzung erhebliche Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens Speicherbecken Bärwalde auf den (hier einzig relevanten) Fischotter<br />

auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten ausgeschlossen werden können. Eine potenzielle Gefährdung resultiert entsprechend der Verträglichkeitsprüfung für das<br />

Speicherbecken Bärwalde jedoch für den Fischotter auf Grund <strong>des</strong> Sinkens <strong>des</strong> pH-Wertes im Schwarzen Schöps durch die Einleitung von Wasser aus dem Restsee und der damit<br />

verbundenen Mobilisierung von Aluminium. Ein derartiges Risiko wird jedoch durch den mit der regionalplanerischen Ausweisung verbundenen Bau eines weiteren Kraftwerksblockes<br />

nicht erhöht.<br />

Im Zusammenwirken mit den weiteren, hier geprüften Ausweisungen sind auf Grund <strong>des</strong> fehlenden räumlichen Bezugs bzw. fehlenden funktionalen Zusammenhanges keine<br />

verstärkten Auswirkungen zu erwarten, welche die Schwelle <strong>zur</strong> Erheblichkeit überschreiten.<br />

201<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

SCHLOSSTEICHGEBIET KLITTEN<br />

Gebietsnummer: ffH-101 EU-Nummer: psCI 4653-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 219 ha<br />

202<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: gebiet am sich wieder füllenden schlossteich Klitten mit einem Mosaik von Wasserflächen, Offenland-<br />

und Waldbereichen, reich strukturierte, teilweise sehr totholzreiche eichen- und schwarzerlenmischbestände,<br />

randlich Wiesen<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe eutrophe gewässer und hohes entwicklungspotential <strong>zur</strong> weiteren ausbildung gut ausgeprägter,<br />

sehr flacher stillgewässer, totholzreiche eichenbestände, Vorkommen der Rotbauchunke, artenreiche<br />

Vogelfauna<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Alte bodensaure Eichenwälder auf<br />

Sandebenen mit Quercus robur (9190)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> Gebietes am sich wieder füllenden Schlossteich Klitten mit einem Mosaik von Wasserflächen, Offenland- und Waldbereichen, der reich strukturierten, teilweise<br />

sehr totholzreichen Eichen- und Schwarzerlenmischbestände sowie der randlich gelegenen Wiesen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Rotbauchunke (Bombina bombina), sowie ihrer für Fortpflanzung,<br />

Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der zielgerichteten Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> <strong>des</strong> sich wieder füllenden Schlossteiches Klitten mit reich strukturierten Verlandungsbereichen<br />

sowie mit Schwimmblatt- und Submersvegetation unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für eine reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der zielgerichteten Entwicklung der übrigen in Entstehung befindlichen Gewässer in Richtung oligo- bis mesotropher Stillgewässer mit ausgedehnten Flachwasserbereichen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur insbesondere der kleinflächigen Eichenwaldbereiche<br />

sowie der Erlenbruchwälder unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: ts 80 Kringelsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Ton Ts 80 Kringelsdorf tangiert die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Schlossteichgebiet Klitten“ auf<br />

einer Länge von ca. 900 m. Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Die mittlere Mächtigkeit <strong>des</strong> Tones beträgt 17,5 m, die mittlere<br />

Abraummächtigkeit beläuft sich auf 30 m. Aus dem Ergebnisbericht und Vorratsberechnung Ton Kringelsdorf (GEOS Freiberg, 1990) geht hervor, dass die Lagerstätte aus drei<br />

Tonhorizonten besteht. Der untere Tonhorizont (4. Flaschentonhorizont) lagert unmittelbar über dem 1. Miozänen Flöz. Der über dem 4. Flaschentonhorizont liegende mittlere<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Tonhorizont (3. Flaschentonhorizont) wird durch einen tertiären Sandhorizont voneinander getrennt. Zwischen dem 3. Flaschentonhorizont und dem oberen Tonhorizont (2. Flaschentonhorizont)<br />

liegt ein tertiärer Kiessandhorizont. Über dem 2. Flaschentonhorizont lagern Pleistozänsedimente (überwiegend rolliges Material, örtlich Geschiebemergel).<br />

Im Bereich der Südwestflanke der Lagerstätte (in Richtung <strong>des</strong> FFH-Gebietes) ist das Tonflöz steilgestellt. Diese Barriere ist zu erhalten, um Auswirkungen auf (grund)wasserabhängige<br />

Lebensraumtypen und davon abhängige Arten zu vermeiden. Dann kann davon ausgegangen werden, dass es bedingt durch die geologischen Verhältnisse nicht zu<br />

erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes kommt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingung keine erheblichen Beeinträchtigungen für das<br />

FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 30 tagebau Reichwalde<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 30 liegt ca. 4.300 m nordöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im VRG/EG sind bisher keine WKA errichtet.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Braunkohlekraftwerk<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kraftwerk Boxberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Vorrangstandort wurde auf der Fläche <strong>des</strong> Industriestandortes Boxberg/O.L. und somit <strong>des</strong> regional bedeutsamen industriellen Altstandortes „Kraftwerk Boxberg“ ausgewiesen.<br />

Teile dieses Standortes sind bereits mit modernen bzw. modernisierten Kraftwerksblöcken bebaut bzw. Block R ist im Bau. Die raumordnerisch zu sichernde Nutzung geht in<br />

ihrer Flächenausdehnung nicht über die bereits seit ca. 30 Jahren betriebene Nutzung hinaus. Der Vorrangstandort befindet sich ca. 4.500 m nördlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes.<br />

Relevante potenzielle Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerkes können insbesondere bau- und betriebsbedingter Lärm, Schadstoffemissionen und die Beeinträchtigung<br />

der Wassergüte durch Abwässer sein. Weitere Auswirkungen in Bezug auf das FFH-Gebiet (z. B. Flächeninanspruchnahme) scheiden auf Grund der Lage außerhalb <strong>des</strong> Natura<br />

2000-Gebietes aus. Der Wirkfaktor bau- und betriebsbedingter Lärm wird auf Grund der bereits großen Entfernung nicht weiter verfolgt.<br />

Die Vorprüfung wird unter Berücksichtigung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den „Neubaustandort Kraftwerk Boxberg, Block R“ vorgenommen (Landschaftsplanung<br />

Dr. Böhnert und Dr. Reichhoff GmbH i. A. Vattenfall Europe Generation, 2006). Diese Untersuchung umfasst sowohl die FFH-Verträglichkeitsprüfung als auch eine SPA-Erheblichkeitsabschätzung<br />

für alle relevanten Natura 2000-Gebiete im Radius von 8,75 km um den Kühlturm <strong>des</strong> Blockes R. Es ist damit zu rechnen, dass bei einem neu zu errichtenden<br />

Kraftwerksblock der zukünftige Stand der Kraftwerkstechnik (nicht nur beim Kohlendioxid, sondern bei allen hier relevanten Stoffen) zu noch geringeren Emissionen führt als<br />

beim im Bau befindlichen Block R. Eine theoretisch mögliche Variante besteht auch im Ersatz eines vorhandenen älteren Kraftwerksblockes durch den planerisch gesicherten<br />

Standort eines neuen Blockes. In diesem Fall würden sich die Gesamtemissionen <strong>des</strong> Kraftwerkes sogar verringern und sich somit positive Effekte für das FFH-Gebiet ergeben.<br />

Die Vorprüfung im Rahmen <strong>des</strong> Regionalplanes umfasst die Wirkfaktoren a) Schadstoffeinträge über den Luftpfad (Grenzwerte – Critical Levels), b) Schadstoffeinträge über den<br />

Bodenpfad (Grenzwerte – Critical Loads) sowie c) Entnahme von Rohwasser und Einleitung von Abwasser.<br />

Zu a) Im Rahmen der o. g. Untersuchung wurden die durch den Bau <strong>des</strong> Blocks R entstehenden Zusatzbelastungen in Relation zu den Grenzwerten (Critical Levels) für bestimmte<br />

Lebensraumtypen gesetzt. Relevant waren dabei Stickoxide, Schwefeldioxid, Fluorwasserstoff, Staubniederschlag, Cadmium und Blei als Bestandteil <strong>des</strong> Staubniederschlages.<br />

Untersucht wurde der Einfluss auf empfindliche Lebensraumtypen (Wald-LRT, Offenland-LRT, Gewässer- LRT) und potenziell betroffene Arten. Im FFH-Gebiet<br />

„Schlossteichgebiet Klitten“ kommen jedoch keine empfindlichen Lebensraumtypen vor (vgl. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Teil Zusammenfassung Seite 53 und<br />

62).<br />

Es wird jedoch einschränkend bemerkt, dass es für FFH-relevante Arten bisher kaum anwendbare Beurteilungswerte zu diesem Aspekt gibt (somit Aufgabe <strong>des</strong> Monitorings).<br />

Die Differenz zwischen den jeweils bestehenden Vorbelastungen (einschließlich Block R) und den kritischen Eintragsraten ist so hoch, dass es auch bei einem weiteren<br />

Neubau nicht zu einer Überschreitung kommen kann. Es kann eingeschätzt werden, dass es unter dem Aspekt der Erreichung von Critical Levels auch beim Neubau eines<br />

weiteren, dem zukünftigen Stand der Technik entsprechenden Kraftwerksblockes, nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I bzw.<br />

Arten nach Anhang II der FFH-RL kommen kann. Potenzielle Beeinträchtigungen haben andere Ursachen (z. B. allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland).<br />

Zu b) Durch langanhaltende Schwefel- und Stickstoffeinträge kommt es zu einer Versauerung <strong>des</strong> Bodens wegen der Erschöpfung <strong>des</strong> Puffervermögens mit anschließender<br />

Abnahme der Nitrifikationsrate. Stickstoffeinträge wirken auch eutrophierend.<br />

Die kritische Eintragsrate (Critical Load) zum Schutz der Vegetation für Stickstoff wird für Wälder, trockene Heiden und Sandmagerrasen auf Binnendünen sowie für<br />

oligotrophe Gewässer jeweils mit 10 bis 20 kg N pro ha und Jahr angegeben. Die allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland lag 1999 mit 26 kg N pro ha und Jahr<br />

203<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

204<br />

INteRNetfassuNg<br />

bereits über diesem Wert. Für 2002 betrug die Überschreitung der Critical Loads im angrenzenden FFH-Gebiet < 20 kg N pro ha und Jahr (Landschaftsrahmenplan Karte<br />

2.3-9). Die Zusatzbelastung <strong>des</strong> gesamten Kraftwerkes (Werke III und IV mit allen derzeit betriebenen und dem im Bau befindlichen Block) beträgt entsprechend der<br />

FFH-Verträglichkeitsuntersuchung weniger als 4 kg N pro ha und Jahr, die <strong>des</strong> Blockes R bei 2,1 kg/n pro ha und Jahr und liegt damit im Bereich der Irrelevanzschwelle.<br />

Die mögliche Zusatzbelastung bei einem weiteren Kraftwerksblock wird nicht über die <strong>des</strong> Blockes R hinausgehen. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

für den Block R wurde eingeschätzt, dass mögliche bzw. tatsächliche Gefährdungen im Untersuchungsgebiet nicht vom Kraftwerk Boxberg, Block R ausgehen, sondern<br />

andere, nicht bewertungsrelevante Ursachen haben (vgl. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Allgemeiner Teil, Abschnitt 5.1.5.5, S. 51).<br />

Ähnliches gilt für Schwefeldioxid. Es ist hier zu berücksichtigen, dass die früher eher basischen und feinpartikelreichen Immissionen der Kraftwerke ihren Charakter durch<br />

den Einbau von Filteranlagen hin zu Säureeinträgen (SO 3 , SO 4 und NO 3 ) gewandelt haben. Die früher durch Flugaschen künstlich aufgebasten Standorte unterliegen<br />

inzwischen einer (vorwiegend natürlichen) Wiederversauerung. Hier tritt nämlich hinzu, dass das Säurepuffervermögen im gesamten Nordostteil der Region von Natur<br />

aus sehr gering ist. Konkrete langfristige nutzbare Auswirkungen und Potenziale einer Nährstoffanreicherung und vermeidbare negative Entwicklungen werden z. Zt. in<br />

einem interdisziplinären Verbundprojekt (ENFORCHANGE) für die Oberlausitz untersucht. Ableitbare Ergebnisse für die FFH-Prüfung sind bisher nicht bekannt.<br />

Es kann eingeschätzt werden, dass es unter dem Aspekt der Erreichung von Critical Loads auch beim Neubau eines weiteren, dem zukünftigen Stand der Technik entsprechenden<br />

Kraftwerksblockes, nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. Arten nach Anhang II der FFH-RL kommen kann.<br />

Potenzielle und tatsächliche Beeinträchtigungen haben andere Ursachen (z. B. allgemeine Hintergrundbelastung in Deutschland). Ggf. sind in nachfolgenden Ebenen<br />

Maßnahmen festzusetzen, die insbesondere einer verstärkten Versauerung der Böden im FFH-Gebiet entgegenwirken (z. B. Kalkung). Es ist jedoch zu berücksichtigen,<br />

dass auch durch die Errichtung eines weiteren Blockes die Zusatzbelastung durch das Gesamtkraftwerk weiterhin erheblich unterhalb der sonstigen Vorbelastung liegt.<br />

Zu c) Auswirkungen einer Wasserentnahme oder Abwassereinleitung haben für das FFH-Gebiet 101 keine Relevanz.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung:<br />

In der kumulativen Wirkung wäre die im Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr ausgewiesene und im Regionalplan nachrichtlich übernommene Trasse für den Neubau einer<br />

Bun<strong>des</strong>straße zwischen Lieske und Nochten, die im Bun<strong>des</strong>verkehrswegeplan 2003 im „Weiteren Bedarf“ als „Neues Vorhaben mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko“<br />

enthalten ist, zu bewerten. Der Korridor verläuft auf einer Länge von ca. 700 m durch die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Unabhängig von einem speziell für diese Planung<br />

notwendigen Nachweis der Verträglichkeit ist nicht erkennbar, dass diese Straße im Zusammenwirken mit den räumlich weiter entfernt liegenden und in keinem funktionalen<br />

Zusammenhang stehenden regionalplanerischen Ausweisungen erhebliche Beeinträchtigungen hervorrufen können.<br />

Potenzielle Auswirkungen <strong>des</strong> VRG/EG EW 30 und <strong>des</strong> VBG Ts 80 werden auf Grund eines fehlenden räumlichen und funktionalen Bezug bei kumulativer Betrachtung nicht<br />

verstärkt.<br />

Bezüglich <strong>des</strong> VRS Braunkohlenkraftwerk sind keine kumulativen Auswirkungen mit den anderen regionalplanerischen Ausweisungen relevant. Die „Vorbelastung“ durch den im<br />

Bau befindlichen Block ist Bestandteil der Einzelbewertung.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

RAKLITZA UND TEICHE BEI RIETSCHEN<br />

Gebietsnummer: ffH-102 EU-Nummer: psCI 4554-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 339 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Reich strukturierte teichkomplexe am südrand der Muskauer Heide mit Verlandungsvegetation und erlenbruchwald-Beständen<br />

mit moorähnlichen Kleinstgewässern, naturnaher Lauf der Raklitza und naturnaher<br />

eichenmischwald<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnaher großer eutropher gewässerkomplex, bodensaure eichenwälder, bedeutender Lebensraum<br />

von z. t. sehr seltenen arten (v. a. extrem seltener feuerfalter, steinbeißer, schlammpeitzger und große<br />

Moosjungfer)<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260);<br />

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510): Alte<br />

bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Cobitis taenia [Steinbeißer], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Lycaena dispar [Großer Feuerfalter], Lutra lutra [Fischotter], Leucorrhinia<br />

pectoralis [Große Moosjungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der reich strukturierten Teichkomplexe am Südrand der Muskauer Heide mit Verlandungsvegetation und Erlenbruchwald-Beständen mit moorähnlichen Kleinstgewässern,<br />

<strong>des</strong> naturnahen Laufs der Raklitza sowie <strong>des</strong> naturnahen Eichenmischwal<strong>des</strong>.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina),<br />

Steinbeißer (Cobitis taenia), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) und Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), sowie ihrer für<br />

Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter, sehr artenreicher Stillgewässer<br />

mit ausgedehnter typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung günstiger Habitatbedingungen für den in Sachsen extrem seltenen, an Feuchtlebensräume gebundenen Großen Feuerfalter<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der besonderen Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

205<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Daubitz<br />

206<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes “Raklitza und Teiche bei Rietschen“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium<br />

für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen<br />

ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig<br />

die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das ausgewiesene<br />

Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 30 tagebau Reichwalde<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 30 befindet sich ca. 4.800 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im VRG/EG sind bisher keine WKA errichtet.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung:<br />

Der gegenwärtig gestundete Braunkohlentagebau Reichwalde ist hinsichtlich der Summationswirkungen einzubeziehen. Für diesen Tagebau liegt ein 1994, also vor Ablauf<br />

der in der FFH-Richtlinie vorgesehenen Umsetzungspflicht(en), für verbindlich erklärter Braunkohlenplan vor. Der Abbaubetrieb soll voraussichtlich 2010 wieder anlaufen. Der<br />

Abbaubereich <strong>des</strong> Tagebaus ist nicht Bestandteil der FFH-Gebietsmeldung. Da das FFH-Gebiet seitens <strong>des</strong> Freistaates Sachsen, trotz der bereits bei der Meldung bekannten Nähe<br />

zum bestandsgeschützten Braunkohlentagebau, als für eine Gebietsmeldung geeignet angesehen wurde, kann davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

erwartet werden.<br />

Gemäß dem Bun<strong>des</strong>schienenwegeausbaugesetz vom 27. April 2005 und dem Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr <strong>des</strong> Freistaates Sachsen ist der Ausbau der Bahnstrecke<br />

(Berlin)-Görlitz vorgesehen. Diese bereits bestehende Bahnstrecke verläuft über ca. 700 m durch das FFH-Gebiet. Der Ausbau soll im hier relevanten Abschnitt eine Elektrifizierung<br />

und die Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit auf 160 km/h umfassen. Die zu prüfenden regionalplanerischen Ausweisungen können auch in Verbindung mit dieser Planung<br />

(deren Verträglichkeit hier nicht nachgewiesen werden muss) nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen, da sie räumlich und funktional keinerlei Bezug<br />

zu den Erhaltungszielen aufweisen. Die Ortumgehung Rietschen im Zuge der B 115 ist ein Ziel <strong>des</strong> Fachlichen Entwicklungsplanes Verkehrs. Auch diese Verkehrsplanung hat<br />

keinen räumlichen und funktionalen Bezug zu den zu prüfenden regionalplanerischen Ausweisungen, so dass die unerheblichen Auswirkungen der Waldmehrung und der<br />

Windenergienutzung durch diese Fachplanungen nicht erheblich werden.<br />

Auch bei einer Summationswirkung der einzelnen regionalplanerischen Ausweisungen sind erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet nicht zu erwarten. Das VRG/EG EW<br />

30 und das VBG Waldmehrung haben weder einen räumlichen Bezug zueinander (Entfernung ca. 10 km) und sind im auch funktionalen Sinne (potenziell betroffene Arten bzw.<br />

Lebensräume) in ihren möglichen Auswirkungen nicht vergleichbar.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

WEISSER SCHÖPS BEI HäHNICHEN<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-104 EU-Nummer: psCI 4554-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 67 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Lauf <strong>des</strong> Weißen schöps, z. t. mit unterwasservegetation, mit kleinflächigen angrenzenden Hochstaudenfluren<br />

und erlen-eschenwäldern inmitten von acker- und grünlandbereichen<br />

Schutzwürdigkeit: fließgewässer mit unterwasservegetation, wertvoll v. a. aus artenschutzsicht: sehr bedeutsames Vorkommen<br />

<strong>des</strong> steinbeißers, Vorkommen <strong>des</strong> fischotters, Kohärenzaspekte<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen<br />

bis alpinen Stufe (6430); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Cobitis taenia [Steinbeißer], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines Abschnittes <strong>des</strong> Weißen Schöps z. T. mit Unterwasservegetation, mit kleinflächigen angrenzenden Hochstaudenfluren und Erlen-Eschenwäldern inmitten<br />

von Acker- und Grünlandbereichen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra) und Steinbeißer (Cobitis taenia),<br />

sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Voraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der unbedingten Erhaltung und zielgerichteten Förderung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der wenigen verbliebenen Auenwaldreste<br />

unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- der zielgerichteten Entwicklung ausgewählter geeigneter Grünlandbereiche in Richtung auf artenreiche magere Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten,<br />

mosaikartigen und extensiven Bewirtschaftung<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

207<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

DORAS RUH<br />

Gebietsnummer: ffH-105 EU-Nummer: (psCI 4654-301)<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 521 ha<br />

208<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Zusammenhängen<strong>des</strong> Waldgebiet mit teichkomplexen, naturnahen ausdauernden Kleingewässern und<br />

ausgedehnten moorigen senken, durchsetzt mit feuchtwiesen<br />

Schutzwürdigkeit: Wertvoller Komplex aus naturnahen großen stillgewässern und offenen wie bewaldeten Mooren, Lebensraum<br />

u. a. für Rotbauchunke, fischotter, seeadler und Kranich, floristisch von überregionaler Bedeutung<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Dystrophe Seen und Teiche (3160); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden,<br />

torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150); Alte bodensaure<br />

Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Birken-Moorwald (91D1); Waldkiefern-Moorwald (91D2)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines zusammenhängenden Waldgebietes mit Teichkomplexen, naturnahen ausdauernden Kleingewässern und ausgedehnten moorigen Senken, welches mit<br />

Feuchtwiesen durchsetzt ist.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Dystrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3160)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Torfmoor-Schlenken (Lebensraumtyp 7150)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Birken-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D1*)<br />

- Waldkiefern-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D2*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra) und Rotbauchunke (Bombina<br />

bombina), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung eines großflächigen, hinsichtlich der zentral gelegenen, größten Teilfläche wenig zerschnittenen Waldgebietes mit eingelagerten wertvollen Feuchtkomplexen<br />

aus naturnahen Stillgewässern verschiedener Trophie, u. a. der sachsenweit seltenen dystrophen Gewässer, und offenen sowie bewaldeten Moorbereichen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Moorwälder und Eichenwaldbereiche<br />

- der Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als wichtiges Jagdhabitat für die Fledermäuse <strong>des</strong><br />

unweit befindlichen sehr bedeuten<strong>des</strong> Wochenstubenquartiers <strong>des</strong> Großen Mausohrs<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 71 Niesky<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser Wt 71 Niesky reicht teilweise in das FFH-Gebiet „Doras Ruh“ hinein. Mit dem Vorbehaltsgebiet Trinkwasser werden die Grundwasservorräte<br />

eines quartären Grundwasserleiters mit differenzierten Mächtigkeiten und Grundwasserständen raumordnerisch gesichert. Im Südwesten <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes<br />

befindet sich die Wasserfassung Niesky, die bereits langjährig für die Wasserversorgung genutzt wird.<br />

Die Grundwasserfließrichtung ist in diesem Bereich nach Nordosten gerichtet. Bei einer Grundwasserentnahme <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung ist somit eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes nicht zu erwarten. Zumin<strong>des</strong>t gilt dies für Grundwasserentnahmen in einer Größenordnung, wie sie bereits seit Jahren erfolgt, da sich<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

die bisherige Wasserentnahme nicht negativ auf das FFH-Gebiet ausgewirkt hat. Weiterhin ist im Regionalplan durch die Ausweisung von wesentlichen Teilen <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

als VRG Arten- und Biotopschutz sichergestellt, dass alle Nutzungen auch im Umfeld mit der vorrangigen Nutzung vereinbar sein müssen. Auch die Grundwasserentnahme im<br />

VBG Wt 71 hat sich danach aus<strong>zur</strong>ichten (ggf. Entnahmemengenbeschränkung).<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 4 see/Zeche Moholz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordwestliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 4 See/Zeche Moholz tangiert die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Doras Ruh“ auf<br />

einer Länge von ca. 300 m. Das Vorranggebiet umfasst zum größten Teil den aktiven Kiessandtagebau „Zeche Moholz“. Die Kiessandgewinnung erfolgt mittels eines Schwimmbaggers<br />

im Nassabbau auf der Grundlage eines bergrechtlichen Betriebsplanes (Hauptbetriebsplan 1998 bis 2001 Kiessandtagebau Zeche Moholz, zugelassen vom Bergamt<br />

Hoyerswerda am 30. März 1999, Verlängerung für den Zeitraum 1. Juli 2003 bis 30. Juli 2005 zugelassen am 30. Juni 2003, letzte Verlängerung <strong>des</strong> Hauptbetriebsplanes – Zulassung<br />

der bis zum 31. Dezember 2009 befristeten Verlängerung erfolgte durch das Sächsische Oberbergamt, Außenstelle Hoyerswerda, am 13. Dezember 2007). Laut geltendem<br />

Hauptbetriebsplan werden keine Entwässerungsmaßnahmen durchgeführt, so dass die hydrologische Beeinflussung der Umgebung daher sehr gering ist. Der Einfluss auf die<br />

Grundwasserneubildung kann bei Einhaltung <strong>des</strong> Zieles 7.4 LEP und einer damit verbundenen nicht zu großen offenen Tagebaufläche als unerheblich eingeschätzt werden.<br />

Die Grundwasserneubildung hat sich gegenüber dem vorbergbaulichen Zustand auf Grund der offenen Tagebaufläche wahrscheinlich sogar erhöht. Erhebliche Einflüsse auf<br />

die grundwasserabhängigen Lebensraumtypen im FFH-Gebiet können unter Berücksichtigung dieser Randbedingung ausgeschlossen werden. Andere Beeinträchtigungen sind<br />

durch die Entfernung <strong>des</strong> VRG zum FFH-Gebiet nicht zu erwarten. Unter Bezug auf diese Aussagen kann davon ausgegangen werden, dass der Rohstoffabbau zumin<strong>des</strong>t bei<br />

Beibehaltung der gegenwärtigen Bedingungen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führt. Dies gilt analog auch für den außerhalb <strong>des</strong><br />

gegenwärtigen Abbaufel<strong>des</strong> befindlichen nordöstlichen Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes, welcher sich jedoch bereits in größerer Entfernung zum FFH-Gebiet befindet.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 93 nördlich Niesky<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche und nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 93 nördlich Niesky tangieren die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Doras<br />

Ruh“ auf einer Länge von ca. 900 m. Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Ein potenzieller Abbau ist, wie der Abbau im VRG KS 4 so zu<br />

gestalten, dass keine bedeutenden Einflüsse auf grundwasserabhängigen Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes erfolgen. Dies ist zumin<strong>des</strong>t dann der Fall, wenn keine Wasserhaltung<br />

erfolgt. Im nördlichen Teil <strong>des</strong> VBG ist im Rahmen <strong>des</strong> nachfolgenden Genehmigungsverfahrens der konkret notwendige Abstand zum FFH-Gebiet zu prüfen (Abstand zu<br />

den Feuchtgebieten und Teichen sowie zum Schwarzgraben westlich der B 115).<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Der Rohstoffabbau im VRG KS 4 und im VBG KS 93 sollte zeitlich gestaffelt erfolgen. Dann entstehen keine bzw. nur unerhebliche kumulative Wirkungen. Ein zeitgleicher Abbau<br />

in beiden Gebieten kann dagegen u. U. eine erhebliche Beeinträchtigung für das FFH-Gebiet hervorrufen. Die Ausweisung eines VRG und eines VBG sichert diese raumordnerische<br />

Hierarchie eines potenziellen Abbaus.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen aus der Kumulation von Rohstoffabbau und Trinkwassernutzung können ebenfalls ausgeschlossen werden. Es ist nicht erkennbar, dass sich die<br />

Wirkbereiche beider Raumnutzungen im Bereich <strong>des</strong> FFH-Gebietes überschneiden.<br />

209<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

SCHWARZER SCHÖPS OBERHALB HORSCHA<br />

Gebietsnummer: ffH-106 EU-Nummer:<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 282 ha<br />

210<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Zwei teilbereiche, durch talsperre Quitzdorf unterbrochenes tal <strong>des</strong> schwarzen schöps mit naturnahem<br />

fließgewässer mit erlen-eschenwald und Hochstaudensäumen, aue mit feuchtflächen, talhänge z. t. mit<br />

naturnahen Waldgesellschaften<br />

Schutzwürdigkeit: strukturreicher Bachlauf mit gut ausgebildeter Begleitvegetation, gut ausgebildete (pannonische) eichen-<br />

Hainbuchen- und Buchenwälder, Vorkommen von fischotter und Rotbauchunke, fledermaus-Nahrungshabitat<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen<br />

bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Waldmeister-<br />

Buchenwald (Asperulo-Fagetum) (9130); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Alte<br />

bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0);<br />

Pannonische Wälder mit Quercus petraea und Carpinus betulus [Tilio-Carpinetum] (91G0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammolch], Barbastella barbastellus [Mopsfledermaus], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> durch die Talsperre Quitzdorf unterbrochenen Tales <strong>des</strong> Schwarzen Schöps mit naturnahem Fließgewässer mit Erlen-Eschenwald und Hochstaudensäumen, der<br />

Aue mit Feuchtflächen, sowie der Talhänge, die z. T. mit naturnahen Waldgesellschaften bestockt sind.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Waldmeister-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9130)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

- Pannonischen (subkontinentalen) Eichen-Hainbuchenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91G0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Fischotter<br />

(Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina) und Kammolch (Triturus cristatus), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen<br />

Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Voraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume und<br />

der Sicherung von Retentionsräumen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften<br />

- der Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern mit einem hohen Angebot an Baumhöhlen und natürlichen<br />

Spaltenquartieren (z. B. abstehende Rinde) als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat für Fledermäuse, insbesondere für Mopsfledermaus und Großes<br />

Mausohr<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Bewirtschaftung<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 52 talsperre Quitzdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Erholung ragt ca. 65 m in die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes “Schwarzer Schöps oberhalb Horscha“ hinein. Das Gebiet E 52 ist<br />

optisch durch die Staumauer der Talsperre Quitzdorf vom FFH-Gebiet getrennt. Von einer Ausweisung <strong>des</strong> Gebietes als Vorbehaltsgebiet für Erholung sind keine Lebensraumtypen<br />

direkt betroffen. Einzig das Habitat der in den Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes genannten Anhang II – Art Mopsfledermaus kann theoretisch von der Ausweisung betroffen<br />

sein. Bei einer Beibehaltung der derzeitigen Flächennutzung (insbesondere <strong>des</strong> Waldbestan<strong>des</strong>) und bei einer Erhaltung bzw. umsichtigen Sanierung/Erneuerung alter Bausubstanz<br />

in dem betroffenen Gebiet sind jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Lebensraumes dieser Art zu erwarten.<br />

Indirekte Wirkungen <strong>des</strong> Erholungsgebietes auf die Lebensraumtypen und besonders geschützten Arten <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind bei verstärkter Schadstoff- und Lärmimmission<br />

durch eine Intensivierung der Erholungsnutzung zu erwarten. Aufgrund <strong>des</strong>sen ist eine Beibehaltung der bisherigen „sanften“ touristischen Nutzung die Voraussetzung für die<br />

Einhaltung der gebietsspezifischen Erhaltungsziele. Dies kann in nachfolgenden Planungsebenen sichergestellt werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordwestlich Borda<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordwestliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes “Schwarzer Schöps oberhalb Horscha“. Laut der vom Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz<br />

<strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen<br />

regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das<br />

ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 22 Melaune<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 750 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 22 sind zwei WKA seit Dezember 1999, eine WKA seit März 2000, zwei Anlagen seit August 2000<br />

und je eine WKA seit Juli bzw. August 2001 in Betrieb. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG können zwei weitere WKA errichtet werden.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes wird die Mopsfledermaus explizit benannt. Weiterhin wird die Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen,<br />

alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern mit einem hohen Angebot an Baumhöhlen und natürlichen Spaltenquartieren (z. B. abstehende Rinde) als primärer<br />

Sommerlebensraum und Jagdhabitat für Fledermäuse, insbesondere für die Mopsfledermaus aufgeführt.<br />

Durch die Lage <strong>des</strong> VRG/EW auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in einer bereits größeren Entfernung zum FFH-Gebiet ist davon auszugehen, dass keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes und der genannten Arten erfolgt.<br />

Eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 15 Reichenbach/O.L.<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 400 m nordwestlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 15 sind zwei WKA seit September 1996 und fünf WKA seit Dezember 1999 in Betrieb. Die<br />

ausgewiesene Fläche bietet die theoretische Möglichkeit <strong>zur</strong> Errichtung einer weiteren WKA.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen wird die Mopsfledermaus sowie die Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell<br />

lichten Wäldern mit einem hohen Angebot an Baumhöhlen und natürlichen Spaltenquartieren (z. B. abstehende Rinde) als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat für<br />

211<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

212<br />

INteRNetfassuNg<br />

Fledermäuse genannt. Da die Mopsfledermaus strukturgebunden jagt und sich das EW 15 auf unstrukturierten landwirtschaftlichen Nutzflächen befindet, sind keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 18 sohland a. R.<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 18 befindet sich ca. 3.800 m südlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 18 sind seit September/Oktober 2001 fünf WKA, seit April 2002 eine weitere WKA und seit<br />

Januar 2007 drei weitere WKA in Betrieb. Außerhalb (westlich) <strong>des</strong> EW 18 besteht eine WKA seit 1992. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist nicht möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen wird die Mopsfledermaus sowie die Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell<br />

lichten Wäldern mit einem hohen Angebot an Baumhöhlen und natürlichen Spaltenquartieren (z. B. abstehende Rinde) als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat für<br />

Fledermäuse genannt. Da die Mopsfledermaus strukturgebunden jagt und sich das EW 18 auf unstrukturierten landwirtschaftlichen Nutzflächen in relativ großer Entfernung<br />

befindet, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die drei im Januar 2007 errichteten WKA erfolgte eine projektbezogene FFH-Prüfung, in deren Ergebnis keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung von FFH-Gebieten festgestellt wurde (Genehmigung <strong>des</strong> LRA vom 8. September 2005, Seite 22, Absatz 1). Diese Feststellung gilt daher auch für die<br />

Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG EW 18.<br />

Eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch in Summation der regionalplanerischen Ausweisungen (Waldmehrung, Erholung, Windenergie) sind bereits durch die unterschiedliche potenzielle, jeweils unerhebliche<br />

Betroffenheit von Lebensraumtypen, Tier- bzw. Pflanzenarten bzw. durch die räumliche Entfernung dieser Raumnutzungen untereinander keine erheblichen Auswirkungen auf<br />

die Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes zu erwarten. Hierbei wird auch berücksichtigt, dass es sich beim FFH-Gebiet um ein Fließgewässer sowie daran unmittelbar angrenzende<br />

Bereiche handelt, <strong>des</strong>sen Lebensräume und Arten relativ eng an dieses Gewässer gebunden sind und somit i. d. R. durch Planungen mit nicht gewässergebundenen Einflüssen<br />

nicht erheblich beeinträchtigt werden können.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

ULLERSDORFER TEICHE<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-107 EU-Nummer: psCI 4754-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 101 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Reich strukturiertes, artenreiches teichgebiet in Verbindung mit dem schwarzen schöps mit Niedermoor-<br />

und Bruchwaldbereichen und grauweidengebüsch<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe großflächige eutrophe stillgewässer, Vorkommen gefährdeter Pflanzengesellschaften, wichtiger<br />

Lebensraum für fische (schlammpeitzger), amphibien (Rotbauchunke) und Brutvögel (in sachsen<br />

sehr seltenes Kleines sumpfhuhn)<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines reich strukturierten, artenreichen Teichgebietes, das in Verbindung mit dem Schwarzen Schöps steht und neben naturnahen, großflächigen Stillgewässern<br />

auch Niedermoor- und Bruchwaldbereiche sowie Grauweidengebüsche aufweist.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina)<br />

und Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Vermeidung solcher touristischen Nutzungen, die im Widerspruch zu NATURA 2000-Belangen stehen.<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

213<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

214<br />

INteRNetfassuNg<br />

STAUWURZEL, TEICHE UND WäLDER AN DER TALSPERRE QUITZDORF<br />

Gebietsnummer: ffH-108 EU-Nummer: psCI 4754-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 409 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: südöstliches talsperrenrandgebiet und benachbarte teiche und Waldbestände mit naturnahen eichen-,<br />

eichen-Hainbuchen- und Buchenwäldern, dazu Bruch- und Quellwälder, sümpfe, Röhrichte und Kleingewässer<br />

Schutzwürdigkeit: gut ausgebildeter Komplex aus eutrophen stillgewässern, Buchen-, eichen-, eichen-Hainbuchen- und<br />

erlen-eschenwäldern, Vorkommen von Rotbauchunke und schlammpeitzger, wichtiges Brut- und Nahrungshabitat<br />

sowie Rastplatz für Vogelarten<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen<br />

Böden (Molinion caeruleae) (6410); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110);<br />

Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen<br />

mit Quercus robur (9190); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines Flachwasserbereiches <strong>des</strong> Talsperre, der benachbarten Teiche und Waldbestände mit einem Komplex aus naturnahen Eichen-, Eichen-Hainbuchen- und<br />

Buchenmischwäldern, Bruch- und Quellwäldern sowie Sümpfen, Röhrichten und Kleingewässern.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina),<br />

Kammmolch (Triturus cristatus) und Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen<br />

Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Verminderung von Stoffeinträgen in das Gebiet insbesondere durch eine angepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung<br />

- der Vermeidung solcher touristischen Nutzungen, die im Widerspruch zu NATURA 2000-Belangen stehen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiete südlich Diehsa<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Die Vorbehaltsgebiete Waldmehrung reichen in den südlichen und den südöstlichen Teil der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes “Stauwurzel, Teiche und Wälder an der Talsperre<br />

Quitzdorf“ (Teilfläche 4) hinein. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und<br />

europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen<br />

oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Die ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete Waldmehrung können daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 22 Melaune<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 22 befindet sich ca. 5.400 m südlich einer Teilfläche <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Da in den Erhaltungszielen keine Fledermausarten nach Anhang II benannt sind, kann<br />

bereits auf Grund der räumlichen Entfernung zum FFH-Gebiet eine erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Die benannten Arten nach Anhang II sind grundsätzlich<br />

nicht von möglichen Auswirkungen einer Windenergienutzung betroffen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung:<br />

Mögliche Auswirkungen einer Waldmehrung und der Windenergienutzung sind grundsätzlich verschieden. Sie betreffen i. d. R. unterschiedliche Arten. Durch ein potenzielles<br />

Zusammenwirken beider Nutzungen (Summation) werden mögliche Beeinträchtigungen in keiner Weise verstärkt.<br />

215<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

TEICHE BEI MOHOLZ<br />

Gebietsnummer: ffH-109 EU-Nummer: psCI 4654-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 122 ha<br />

216<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Zwei teilgebiete von jeweils mehreren durch gräben miteinander verbundenen teichen, Westteil mit<br />

naturnahen Waldbereichen, Ostteil mit wassergefüllten ehemaligen tonlöchern, ehemaliger alter see ist<br />

verlandet<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe großflächige eutrophe stillgewässer, wichtiger Lebensraum für fischotter und amphibien<br />

(Rotbauchunke, Laubfrosch, Moorfrosch)<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Alte<br />

bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung zweier reich strukturierter Feuchtgebietskomplexe mit jeweils mehreren durch Gräben miteinander verbundenen Teichen, wobei der Westteil zusätzlich von naturnahen<br />

Waldgesellschaften und der Ostteil von mit wassergefüllten, ehemaligen Tonlöchern und dem verlandeten „Alten See“ geprägt wird.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Feuchten Heiden (Lebensraumtyp 4010)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra) und Rotbauchunke (Bombina<br />

bombina), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist.<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

TEICHE UND FEUCHTGEBIETE NORDÖSTLICH KODERSDORF<br />

Gebietsnummer: ffH-110 EU-Nummer: psCI 4755-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 193 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Zwei teilgebiete, reichstrukturierte Bereiche mit teichgruppen, teils mit schwimmblatt- und Verlandungsvegetation,<br />

ehemalige tongruben und torfstiche mit Zwischenmoor und Birken-Moorwald<br />

Schutzwürdigkeit: Zum teil sehr naturnah ausgebildete stillgewässer, Zwischenmoor mit großflächigem Bestand von<br />

schmalblättrigem Wollgras, Vorkommen zahlreicher gefährdeter Pflanzenarten, wichtiger amphibien-<br />

und fischotterlebensraum<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Birken-Moorwald (91D1)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Cobitis taenia [Steinbeißer], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung zweier reich strukturierter Bereiche mit zum Teil sehr naturnah ausgebildeten Stillgewässern und ehemaligen Tongruben, teils mit Schwimmblatt- und Verlandungsvegetation,<br />

sowie Torfstichen mit Zwischenmooren und Birken-Moorwald.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Birken-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D1*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina),<br />

Kammolch (Triturus cristatus), Steinbeißer (Cobitis taenia) und Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und<br />

Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- die Sicherung bzw. Wiederherstellung eines naturnahen hydrologischen Regimes <strong>zur</strong> Erhaltung der Zwischenmoorbereiche mit großflächigem Bestand von Schmalblättrigem<br />

Wollgras, Flatter-Binse und verbreitet Glockenheide<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche insbesondere mit Moorbirken-Moorwald<br />

und Erlen-Moorbirken-Bruchwald unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: t 1 Biehain /Kodersdorf (feld 1)<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

An das westliche Teilgebiet <strong>des</strong> FFH-Gebietes grenzen zwei Teilbereiche <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Ton T 1 Biehain/Kodersdorf (Feld 1). Der westliche<br />

Teilbereich <strong>des</strong> Vorranggebietes tangiert die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes auf einer Länge von ca. 500 m, der östliche Teilbereich <strong>des</strong> Vorranggebietes tangiert die 200 m<br />

Pufferzone auf einer Länge von ca. 100 m. In dem relevanten Teilgebiet <strong>des</strong> FFH-Gebietes kommen entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet die Lebensraumtypen<br />

3150 (Eutrophe Stillgewässer), 3130 (Oligo- bis mesotrophe Stillgewässer) und 7140 (Übergangs- und Schwingrasenmoore) nach Anhang I sowie die Arten Rotbauchunke,<br />

Kammmolch und Fischotter nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor. In diesem Vorranggebiet bestehen derzeit keine Planungen für einen Rohstoffabbau. Die durchschnittlichen<br />

217<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

218<br />

INteRNetfassuNg<br />

Tonmächtigkeiten betragen für den westlichen Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes ca. 4,7 m (durchschnittliche Abraummächtigkeit ca. 3,1 m) bzw. für den östlichen Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

ca. 6,9 m (durchschnittliche Abraummächtigkeit ca. 6,6m). Potenzielle Beeinträchtigungen durch einen Tonabbau können für den Grundwasserhaushalt entstehen.<br />

Jedoch kann aufgrund der in diesem Raum langjährig erfolgten Tongewinnung (von ca. 1880 bis 1992) sowie der Entfernung zwischen dem VRG und dem FFH-Gebiet i. V. m.<br />

den bestehenden geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen davon ausgegangen werden, dass ein potenzieller Rohstoffabbau nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führt. Es wird bei dieser Einschätzung auch berücksichtigt, dass der bereits langjährig erfolgte Tonabbau erst die Herausbildung einiger<br />

jetzt schützenswerter Bereiche ermöglicht hat (vgl. Erhaltungsziel 1). Ein weiterer Abbau kann daher sogar dazu führen, dass sich die Schutzwürdigkeit langfristig verbessert,<br />

da weitere Sekundärlebensräume entstehen können.<br />

Eine ausführliche Beschreibung der Grundwasserverhältnisse im Gebiet ist im „Hydrogeologischen Gutachten – Tontagebaue Biehain“ (G.E.O.S. Freiberg, 14. Januar 2000) enthalten.<br />

Demnach besitzen alle Tagebaurestlöcher innerhalb und außerhalb der Abbaufelder sowie die größeren Teiche und Seen eine Verbindung zum Grundwasser. Die meisten der<br />

Tagebaurestflächen <strong>des</strong> Bergwerksfel<strong>des</strong> 1 sind durch ein Graben- und Pumpensystem untereinander hydraulisch verbunden. Der dem hydrogeologischen Gutachten beiliegende<br />

Hydroisohypsenplan (Anlage 2) repräsentiert den Zustand <strong>des</strong> Bergwerksfel<strong>des</strong> 1 mit Stand 1999. Aus dem Plan ist ersichtlich, dass im Westteil <strong>des</strong> Bergwerksfel<strong>des</strong> eine nach<br />

Norden und im Ostteil <strong>des</strong> Bergwerksfel<strong>des</strong> eine nach Westen gerichtete Grundwasserströmung besteht. Die Grundwasserstände haben noch nicht ihren ursprünglichen Zustand<br />

von 1959 erreicht. Die Absenkungsbeträge (Stand von 1999) in den von Wasserhaltungen betroffenen Abbaufeldern betragen 5 m bis 7 m. Dem gegenüber stehen Aufhöhungen<br />

bis 1 m, die aus Fremdwasserzuführungen durch Gräben und Pumpen resultieren. Nach dem Abschalten der Wasserhaltungen werden sich die Verhältnisse von 1959 voraussichtlich<br />

wieder einstellen, d. h. dass die Absenkungsbeträge etwa den Wasserspiegelanstiegen entsprechen, die sich im stationären Endzustand nach Abschaltung der Wasserhaltungen<br />

langfristig einstellen werden. Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes T 1 (laut Abschlussbetriebsplan Tontagebau Biehain/Kodersdorf, Abbaufeld 3 so genanntes Abbaufeld<br />

1) befindet sich in einem Bereich, in dem die Hydroisohypsen zwischen 165 m und 167 m HN liegen. Entsprechend der Prognose der Hydroisohypsen (nach Abschaltung der<br />

Wasserhaltung) belaufen sich die Werte für den Bereich <strong>des</strong> Abbaufel<strong>des</strong> 1 auf 166 m bis 168 m HN. Bei einem künftigen Abbau und der damit verbundenen Grundwasserbeeinflussung<br />

der an das FFH-Gebiet angrenzenden Teilflächen <strong>des</strong> Vorranggebietes T 1 ist es notwendig, dass die Funktion der im FFH-Gebiet liegenden grundwasserabhängigen<br />

Lebensraumtypen gewährleistet wird. Eine Möglichkeit hierzu besteht in der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> bestehenden Grabensystems und der Bereitstellung<br />

von Wasser für die grundwasserabhängigen Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes bei entsprechendem Bedarf. Zumin<strong>des</strong>t bei dieser Variante kann davon ausgegangen werden,<br />

dass ein potenzieller Abbau und die damit einhergehenden Einflüsse auf den Grundwasserhaushalt der an das FFH-Gebiet angrenzenden Abbaufelder zu keinen erheblichen<br />

Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen nach Anhang I sowie von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie führen wird.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiete östlich Biehain und nordöstlich Kaltwasser<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Die Vorbehaltsgebiete Waldmehrung reichen in den südlichen und den nordwestlichen Teil der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes “Teiche und Feuchtgebiete nordöstlich Kodersdorf“<br />

hinein. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen<br />

Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender<br />

Erheblichkeit auszugehen ist. Die ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete Waldmehrung können daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 20 Deschka<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 20 befindet sich ca. 2.700 m südöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Da in den Erhaltungszielen keine Fledermausarten nach Anhang II benannt sind, kann bereits auf Grund<br />

der räumlichen Entfernung zum FFH-Gebiet eine erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Die benannten Arten nach Anhang II sind grundsätzlich nicht von möglichen<br />

Auswirkungen einer Windenergienutzung betroffen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung:<br />

Auch in Summation der regionalplanerischen Ausweisungen (Rohstoffsicherung, Waldmehrung, Windenergie) sind bereits durch die unterschiedliche potenzielle, jeweils unerhebliche<br />

Betroffenheit von Lebensraumtypen, Tier- bzw. Pflanzenarten bzw. durch die räumliche Entfernung dieser Raumnutzungen untereinander keine erheblichen Auswirkungen<br />

auf die Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes zu erwarten.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

FLIESSGEWäSSER BEI SCHÖPSTAL UND KODERSDORF<br />

Gebietsnummer: ffH-111 EU-Nummer: psCI 4755-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 296 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: fließgewässer mit z. t. gut ausgebildeten Hangwaldbereichen, in den auenbereichen zum teil extensiv<br />

genutzte, meist feuchte grünländer, entlang der fließgewässer häufig auwaldreste, stellenweise uferstaudenfluren<br />

Schutzwürdigkeit: typisch ausgebildete Waldgesellschaften (schluchtwälder, (pannonische) eichen-Hainbuchenwälder),<br />

wichtiger Lebensraum für fischotter, schlammpeitzger, Kammmolch, Nahrungshabitat für großes Mausohr,<br />

Wanderkorridor<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus<br />

pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220); Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>des</strong> Sedo-Scleranthion oder <strong>des</strong> Sedo albi-Veronicion<br />

dillenii (8230); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Gal-io Carpinetum (9170); Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion (9180); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus<br />

excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0); Pannonische Wälder mit Quercus petraea und Carpinus betulus [Tilio-Carpinetum] (91G0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Triturus cristatus [Kammmolch], Lampetra planeri [Bachneunauge], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Lutra lutra [Fischotter], Myotis myotis [Großes Mausohr]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines reich strukturierten Talsystems mit Auwaldresten und stellenweise Uferstaudenfluren entlang der naturnahen Fließgewässer, extensiv genutzten, meist<br />

feuchten Grünländern im Auenbereich und gut ausgebildeten Hangwäldern.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Silikatfelsen mit Pioniervegetation (Lebensraumtyp 8230)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

- Pannonischen (subkontinentalen) Eichen-Hainbuchenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91G0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Großes Mausohr (Myotis myotis),<br />

Kammmolch (Triturus cristatus), Bachneunauge (Lampetra planeri) und Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug<br />

und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume und<br />

der Sicherung von Retentionsräumen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften<br />

- der Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung<br />

219<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

220<br />

INteRNetfassuNg<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 16 Charlottenhof<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 1.100 m nordöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 16 sind vier WKA seit Februar 2000 und fünf WKA seit April 2004 in Betrieb. Weitere neun<br />

WKA bestehen außerhalb <strong>des</strong> ausgewiesenen VRG/EG. Innerhalb <strong>des</strong> EW 16 können im Ergebnis <strong>des</strong> abgeschlossenen Zielabweichungsverfahrens theoretisch maximal weitere<br />

4 WKA errichtet werden.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Fließgewässer bei Schöpstal und Kodersdorf“ wird das Große Mausohr sowie die Erhaltung und Förderung von<br />

naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse genannt. Durch die große Entfernung <strong>des</strong> FFH-Gebietes zum EW<br />

16 sind diesbezüglich keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Im Rahmen der seit 2002 durchgeführten Untersuchungen (Stichprobe St u f a 2002, en d l 2003, en d l 2004) wurden im zentralen Teil <strong>des</strong> zu diesem Zeitpunkt noch erheblich<br />

größeren VRG/EG zahlreiche Totfunde mehrerer Fledermausarten erfasst. Die Totfunde waren auf die waldnahen und strukturreichen Bereiche beschränkt. Die Erfassung erfolgte<br />

während der Zugzeiten der wandernden Arten und deutet somit auf eine größere Bedeutung <strong>des</strong> zentralen Teiles als Zugkorridor für wandernde Fledermausarten (z.<br />

B. Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus) hin. Aus diesem Grund wurde der zentrale Teil einschließlich eines Abstan<strong>des</strong> von 200 m zum Wald von der regionalplanerischen<br />

Ausweisung ausgenommen. Die verbliebenen nunmehr zwei Teile <strong>des</strong> EW 16 sind auf unstrukturierte landwirtschaftliche Nutzflächen beschränkt. Ob dieser Aspekt im Sinne<br />

der FFH-Richtlinie (Kohärenz) zu betrachten ist, kann hier dahingestellt bleiben, da der betreffende Teil von der Ausweisung als VRG/EG ausgenommen wurde. Durch die jetzt<br />

erfolgte Abgrenzung <strong>des</strong> EW 16 ist eine erhebliche Beeinträchtigung nicht zu erwarten. Die räumliche Beschränkung <strong>des</strong> für die Fledermäuse bedeutenden Lebensraumes auf<br />

den zentralen, nicht mehr als VRG/EG ausgewiesenen Teil, zeigen auch die Bestandserfassungen für den landschaftspflegerischen Begleitplan zum Windpark Ludwigsdorf II (S e i c h e<br />

i. A. WSB Dresden 2005).<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Fließgewässer bei Schöpstal und Kodersdorf“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen<br />

durch das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

EICHGRABENER FEUCHTGEBIET<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-112 EU-Nummer: psCI 5154-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 150 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: feuchtkomplex mit naturnahen stehenden Kleingewässern und teichen mit Verlandungsbereichen sowie<br />

naturnahen und unverbauten Bachabschnitten, umgebend Nasswiesen, Bruchwald- und Quellbereiche,<br />

ehemaliges militärisches Übungsgelände<br />

Schutzwürdigkeit: Reich strukturierter Bereich mit zahlreichen Biotoptypen (v. a. naturnahe stillgewässer), das gebiet ist ein<br />

wichtiges Jagdhabitat für fledermäuse, Vorkommen von fischotter und Kammmolch<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis<br />

und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus<br />

excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Triturus cristatus [Kammmolch], Lutra lutra [Fischotter], Rhinolophus hipposideros [Kleine Hufeisennase]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> reich strukturierten Feuchtgebietskomplexes mit naturnahen stehenden Kleingewässern und Teichen mit Verlandungsbereichen und naturnahen und unverbauten<br />

Bachabschnitten, sowie der umgebenden Frisch- und Nasswiesen, Bruch- und Quellbereiche. Der Nordteil <strong>des</strong> Gebietes ist ehemaliges militärisches Übungsgelände.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Kleine Hufeisennase (Rhinolophus<br />

hipposideros) und Kammolch (Triturus cristatus) sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik der kleine Bäche <strong>des</strong> Gebietes als Voraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung<br />

<strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums <strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche<br />

- der Erhaltung und Förderung eines naturnahen Grund- und Oberflächenwasserregimes <strong>des</strong> Feuchtgebietskomplexes<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation<br />

- der Erhaltung und Förderung der Gebietseignung als Nahrungsraum für Fledermäuse<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: t 72 Hartau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordwestliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Ton T 72 Hartau tangiert die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Eichgrabener Feuchtgebiet“ auf einer<br />

Länge von ca. 100 m, ist jedoch durch die Staatsstraße S 132 von diesem räumlich getrennt. Im Vorbehaltsgebiet bestehen derzeit keine Planungen für einen Rohstoffabbau. Die<br />

durchschnittliche Tonmächtigkeit beträgt ca. 7,7 m (durchschnittliche Abraummächtigkeit ca. 0,2 m).<br />

Die Wasserversorgung <strong>des</strong> Feuchtgebietes erfolgt in erster Linie über ein Netz von Gräben und Kanälen (Hauptfließgewässer: Eichgrabener Pfaffenbach). Durch einen potenziellen<br />

Abbau im VBG werden diese aus Süden (Zittauer Gebirge) zufließenden Wassergräben in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt. Es besteht kein funktionaler Zusammenhang<br />

zwischen dem potenziellen Abbaugebiet und den Zuflüssen für das Feuchtgebiet. Die Bedeutung eines periodischen Grundwasserstromes kann dagegen für das FFH-Gebiet als<br />

relativ gering eingeschätzt werden. Besondere Bedeutung erlangt jedoch die Erhaltung der oberflächennah anstehenden grundwasserstauenden Schichten, um ein Versickern in<br />

221<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

den Untergrund zu vermeiden. Auf Grund der Entfernung <strong>des</strong> VBG kann dies ausgeschlossen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

222<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

INteRNetfassuNg<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 5 Oberseifersdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 5 befindet sich ca. 5.800 m nördlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 5 sind 8 WKA in Betrieb.<br />

In den Erhaltungszielen für das FFH-Gebiet ist als Art die Kleine Hufeisennase benannt. Weiterhin ist die Gebietseignung als Nahrungsraum für Fledermäuse zu erhalten und zu<br />

fördern. Die Kleine Hufeisennase wurde im Rahmen der Managementplanung für das Gebiet nicht erfasst. Erfasst wurde dagegen das Große Mausohr (Jagdhabitat).<br />

Auf Grund der großen Entfernung kann ausgeschlossen werden, dass funktionale Zusammenhänge zwischen dem FFH-Gebiet als Jagdhabitat und dem VRG/EG EW 5 bestehen.<br />

Es sind keine durchgängigen Leitstrukturen erkennbar, die als Zugkorridor dienen können.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung der regionalplanerischen Ausweisungen (Rohstoffsicherung, Windenergie) sind bereits durch die unterschiedliche potenzielle, jedoch jeweils<br />

unerhebliche Betroffenheit von Lebensraumtypen, Tier- bzw. Pflanzenarten bzw. durch die räumliche Entfernung dieser Raumnutzungen untereinander keine erheblichen Auswirkungen<br />

auf die Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes zu erwarten.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

MANDAUTAL<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-113 EU-Nummer: psCI 5054-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 302 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: tal der Mandau mit weitgehend naturnahem flusslauf mit Begleitgehölzen, an den talhängen v. a. eichen-<br />

Hainbuchenwald, kleine felsbereiche mit Halbtrockenrasen, in der aue feuchtbereiche und, wie auch an<br />

den Hängen, extensivwiesen<br />

Schutzwürdigkeit: Reich strukturiertes gebiet mit zahlreichen gut ausgebildeten Lebensräumen (Hainbuchenwälder,<br />

schluchtwälder, felsbildungen, fließgewässer), Nahrungshabitat für großes Mausohr und Mopsfledermaus,<br />

Kohärenzaspekte<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien<br />

(Festuco-Brometalia)(*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) (6210); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)<br />

(6510); Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220); Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>des</strong> Sedo-Scleranthion oder <strong>des</strong> Sedo albi-Veronicion dillenii (8230); Labkraut-Eichen-<br />

Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion (9180); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion<br />

incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Maculinea nausithous (=Glaucopsyche nausithous [Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling]), Barbastella barbastellus [Mopsfledermaus], Myotis myotis [Großes Mausohr]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines Abschnittes <strong>des</strong> Tales der Mandau mit weitgehend naturnahem Flusslauf mit Begleitgehölzen, <strong>des</strong> an den Talhängen vorkommenden Eichen-Hainbuchenwal<strong>des</strong>,<br />

kleiner Felsbereiche mit Halbtrockenrasen, der Feuchtbereiche in der Aue sowie der Extensivwiesen<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Kalk-Trockenrasen (Lebensraumtyp 6210)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Silikatfelsen mit Pioniervegetation (Lebensraumtyp 8230)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und Großes<br />

Mausohr (Myotis myotis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Voraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche<br />

- der Erhaltung und Pflege der Offenlandbereiche, insbesondere der Halbtrockenrasen und mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen<br />

und extensiven Bewirtschaftung<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung<br />

- der Verminderung von Stoffeinträgen in das Gebiet insbesondere durch eine angepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Laubmischwäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse, insbesondere<br />

<strong>zur</strong> Sicherung <strong>des</strong> Gebietes als Nahrungshabitat für die Mopsfledermaus und das Große Mausohr (mit einer bedeutenden Wochenstube im benachbarten Hainewalde).<br />

223<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Be 1 Mittelherwigsdorf<br />

224<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG Be 1 besteht aus einem größeren östlichen und einem kleineren westlichen Teil und tangiert im Süden die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Mandautal“ auf einer<br />

Länge von ca. 900 m. Eine Bentonitgewinnung findet bisher nicht statt.<br />

Entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommen in diesem Bereich <strong>des</strong> FFH-Gebietes die Lebensraumtypen (LRT) 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder)<br />

und 9180 (Schlucht- und Hangmischwälder) nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor. Diese LRT sind eng an den Flusslauf der Mandau gebunden und weisen keinen räumlichen und<br />

funktionalen Bezug zum VRG Be 1 auf. Eine Beeinträchtigung dieser Lebensraumtypen durch einen potenziellen Bentonitabbau ist nicht zu erwarten. Zwischen beiden Teilen<br />

<strong>des</strong> VRG verläuft ein Oberflächenzufluss zum Landwasser, das in diesem Bereich ebenfalls Bestandteil <strong>des</strong> FFH-Gebietes ist. Der Zufluss und <strong>des</strong>sen Quellbereich wurden jedoch<br />

bewusst aus dem VRG ausgegrenzt. Im Rahmen nachfolgender Verfahren ist zu klären, inwieweit der westliche Teil <strong>des</strong> VRG Bedeutung für den Quellaustritt besitzt (Lieferung<br />

von Grundwasser für die Quelle) und aus diesem Grund ein maximaler Abbau in der Tiefe ggf. zu unterlassen ist. Für den östlichen Teil können bereits auf Grund <strong>des</strong> Reliefs und<br />

<strong>des</strong> damit verbundenen Abflussverhaltens erhebliche Einflüsse auf diesen Zufluss <strong>des</strong> Landwassers und damit auch auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

Die Bedeutung der südlich gelegenen Wiesen als Lebensraum für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling wird durch das VRG nicht erheblich beeinträchtigt, da keine Überlagerung<br />

erfolgt und die Wiesen in ihrer Funktion erhalten bleiben. Da ein potenzieller Bentonitabbau auch die für die Fledermäuse relevanten Lebensraumtypen (Jagdhabitate)<br />

nicht in Anspruch nimmt und der Abbau zu anderen (Tages)Zeiten stattfindet als die Nahrungssuche der Fledermäuse, können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen<br />

werden. Zumin<strong>des</strong>t können potenzielle Beeinträchtigungen durch einen Abbau spätestens dann ausgeschlossen werden, wenn mit einer zu erteilenden Abbaugenehmigung als<br />

Nebenbestimmung eine zeitliche Beschränkung der Gewinnungs- und Transportzeiten erfolgt.<br />

Ergänzend zu den o. a. Aussagen wird auf die durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erfolgte Bewertung der Stellungnahme <strong>des</strong> Regionalen Planungsverban<strong>des</strong><br />

Oberlausitz-Niederschlesien <strong>zur</strong> Ergänzung der sächsischen Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Schreiben <strong>des</strong> Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landwirtschaft vom 29. August 2002, Az.: 62-8830.10-6/66) verwiesen. Darin wird u. a. ausgeführt, dass bei der ausgewiesenen Rohstofflagerstätte derzeit kein<br />

Konflikt erkennbar ist. Diese damalige naturschutzfachliche Aussage wird durch die o. g. Argumentation bekräftigt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes für oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ba 1Mittelherwigsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Basalt Ba 1 Mittelherwigsdorf tangiert die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Mandautal“ auf einer Länge<br />

von ca. 200 m. Das Vorranggebiet Ba 1 geht nicht über die Grenzen <strong>des</strong> am 28. Januar 1997 vom Bergamt Hoyerswerda zugelassenen Rahmenbetriebsplanes 1995-2034 für den<br />

das VRG Ba 1 betreffenden Steinbruch Mittelherwigsdorf hinaus. Beim Steinbruch Mittelherwigsdorf handelt es sich um ein aktives Abbauvorhaben, welches bereits seit vielen<br />

Jahrzehnten betrieben wird, ohne die in den 1990er Jahren festgestellte Schutzbedürftigkeit nach der FFH-RL in Frage zu stellen.<br />

Entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommen in relativer Nähe zum VRG mehrere Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor. Potenzielle Beeinträchtigungen<br />

durch diesen Festgesteinsabbau können durch Staubimmissionen entstehen. Diese können jedoch durch aktive Minderungsmaßnahmen (Sprengweise, Befeuchtung)<br />

so minimiert werden, dass keine erhebliche Beeinträchtigung von Lebensraumtypen entsteht. Auf (grund)wasserabhängige LRT hat dieser Steinbruch keine Auswirkungen.<br />

Auswirkungen auf die im FFH-Gebiet gemäß dem Managementplan nachgewiesenen Arten nach Anhang II (Großes Mausohr, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling) sind ebenfalls<br />

nicht erkennbar, solange der Abbau nicht innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes betrieben wird. Das langjährige Nebeneinander von Steinbruch und diesen Tierarten beweist dies.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes für oberflächennahe Rohstoffe in den Grenzen <strong>des</strong> zugelassenen Rahmenbetriebsplanes sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Be 55 Mittelherwigsdorf-süd<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Bentonit Be 55 Mittelherwigsdorf-Süd tangiert die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Mandautal“ auf einer<br />

Länge von ca. 80 m. Eine Bentonitgewinnung findet bisher nicht statt.<br />

Entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommen in diesem Bereich <strong>des</strong> FFH-Gebietes die Lebensraumtypen 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder) und<br />

9180 (Schlucht- und Hangmischwälder) nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor. Eine Beeinträchtigung dieser Lebensraumtypen durch einen potenziellen Bentonitabbau ist auf<br />

Grund der geomorphologischen Verhältnisse nicht zu erwarten. Es besteht kein funktionaler Bezug zwischen VBG und FFH-Gebiet (z. B. keine Bedeutung <strong>des</strong> VBG für die Wasserversorgung<br />

der Auwaldreste). Andere erhebliche Einflüsse können bereits auf Grund der Entfernung ausgeschlossen werden.<br />

In der Nähe zum VBG, jedoch außerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes wurden im Rahmen der Managementplanung Vorkommen <strong>des</strong> Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling nachgewiesen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Diese Flächen werden durch das VBG nicht überlagert. Erhebliche Einflüsse durch einen potenziellen Bentonitabbau sind nicht erkennbar. Andere Nachweise der benannten Arten<br />

nach Anhang II der FFH-Richtlinie sind in der Nähe zum VBG im Rahmen der Managementplanung nicht erfolgt. Auch diesbezüglich kann daher bereits auf Grund der Entfernung<br />

ausgeschlossen werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.<br />

Ergänzend zu den o. a. Aussagen wird auf die durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erfolgte Bewertung der Stellungnahme <strong>des</strong> Regionalen<br />

Planungsverban<strong>des</strong> Oberlausitz-Niederschlesien <strong>zur</strong> Ergänzung der sächsischen Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie 92/43/EWG verwiesen (Schreiben <strong>des</strong> Sächsischen<br />

Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 29. August 2002, Az.: 62-8830.10-6/66). Darin wird u. a. ausgeführt, dass in Bezug auf das FFH-Gebiet 113 bei der<br />

ausgewiesenen Rohstofflagerstätte derzeit kein Konflikt erkennbar ist. Diese damalige naturschutzfachliche Aussage wird durch die o. g. Argumentation bekräftigt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes für oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Be 52 Hainewalde<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VBG ist Teil <strong>des</strong> Bergwerkseigentums Hainewalde, wurde jedoch demgegenüber erheblich verkleinert. Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe<br />

Bentonit Be 52 Hainewalde tangiert die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Mandautal“ auf einer Länge von ca. 600 m. Eine Bentonitgewinnung findet bisher nicht statt.<br />

Entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommen in diesem Bereich <strong>des</strong> FFH-Gebietes die Lebensraumtypen 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder) und<br />

91E0 (Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder) nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor. Eine Beeinträchtigung dieser Lebensraumtypen durch einen potenziellen Bentonitabbau<br />

ist auf Grund der geomorphologischen Verhältnisse nicht zu erwarten. Es besteht kein funktionaler Bezug zwischen VBG und FFH-Gebiet (z. B. keine Bedeutung <strong>des</strong> VBG für die<br />

Wasserversorgung der Auwaldreste). Andere erhebliche Einflüsse können bereits auf Grund der Entfernung ausgeschlossen werden.<br />

Nachweise der benannten Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sind in der Nähe zum VBG im Rahmen der Managementplanung nicht erfolgt. Auch diesbezüglich kann daher<br />

bereits auf Grund der Entfernung ausgeschlossen werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.<br />

Ergänzend zu den o. a. Aussagen wird auf die durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erfolgte Bewertung der Stellungnahme <strong>des</strong> Regionalen<br />

Planungsverban<strong>des</strong> Oberlausitz-Niederschlesien <strong>zur</strong> Ergänzung der sächsischen Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie 92/43/EWG verwiesen (Schreiben <strong>des</strong> Sächsischen<br />

Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 29. August 2002, Az.: 62-8830.10-6/66). Darin wird u. a. ausgeführt, dass in Bezug auf das FFH-Gebiet 113 bei der<br />

ausgewiesenen Rohstofflagerstätte derzeit kein Konflikt erkennbar ist. Diese damalige naturschutzfachliche Aussage wird durch die o. g. Argumentation bekräftigt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes für oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 13 Olbersdorfer see<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordwestliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes für Erholung befindet sich in einem Abstand von ca. 230 m <strong>zur</strong> Grenze <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Mandautal“. Auf Grund der bereits bestehenden<br />

Erholungsnutzung innerhalb <strong>des</strong> VRG E 13 und der räumlichen Trennung durch die Staatsstraße S 136 sowie bestehende Wohnbebauung ist davon auszugehen, dass keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Potenzielle Beeinträchtigungen durch Lärm können durch die auf Grund der näher liegenden Wohnbebauung einzuhaltenden<br />

Lärmwerte ausgeschlossen werden.<br />

Auch für die Mandau sind auf Grund der Lage <strong>des</strong> E 13 unterhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes keine Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Weitere erhebliche direkte und indirekte Wirkungen <strong>des</strong> Erholungsgebietes auf Lebensraumtypen und besonders geschützte Arten <strong>des</strong> FFH-Gebietes und damit auch auf die<br />

Erhaltungsziele sind nicht zu erwarten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG E 13 sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 5 Oberseifersdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 5 befindet sich ca. 4.400 m nordöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 5 sind 8 WKA in Betrieb.<br />

In den Erhaltungszielen für das FFH-Gebiet sind die Mopsfledermaus und das Große Mausohr benannt. Weiterhin ist die Gebietseignung als Nahrungshabitat für diese Fledermausarten<br />

zu erhalten und zu fördern. Das FFH-Gebiet dient dabei als Nahrungshabitat für die in Hainewalde existierende Wochenstube. Die Mopsfledermaus wurde im Rahmen<br />

225<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

226<br />

INteRNetfassuNg<br />

der Managementplanung für das Gebiet nicht erfasst. Erfasst wurde dagegen das Große Mausohr (Jagdhabitat).<br />

Auf Grund der Lage <strong>des</strong> EW 5 kann jedoch ausgeschlossen werden, dass räumliche und funktionale Zusammenhänge zwischen dem FFH-Gebiet als Jagdhabitat, der Wochenstube<br />

in Hainewalde und dem VRG/EG EW 5 bestehen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auf Grund der Lage der einzelnen Ausweisungen zueinander sind lediglich die Ausweisungen <strong>zur</strong> Rohstoffsicherung kumulativ zu bewerten. Bezüglich <strong>des</strong> VRG/EG Windenergie<br />

und <strong>des</strong> VRG Erholung können erhebliche Auswirkungen, die durch kumulative Effekte entstehen, bereits durch die räumliche Entfernung und die fehlenden funktionalen Zusammenhänge<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Die vier VRG und VBG für oberflächennahe Rohstoffe verteilen sich nördlich bzw. südlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Das VBG Be 55 fällt in die Regelung <strong>des</strong> Zieles 6.1.3; d. h. es soll erst<br />

langfristig für einen potenziellen Abbau <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Grund dafür ist auch die zeitliche Staffelung <strong>des</strong> Abbaus i. V. m. dem VRG Be 1 (vgl. Begründung zu Ziel 6.1.3 <strong>des</strong><br />

Regionalplanes). Aus diesem Grund können kumulative Auswirkungen zwischen diesen beiden Ausweisungen vernachlässigt werden.<br />

Das VBG Be 52 befindet sich ca. 2 km südlich der anderen gesicherten Bentonitlagerstätten und ca. 600 m westlich <strong>des</strong> VRG Ba 1. Auf Grund der Verschiedenartigkeit <strong>des</strong> Abbaus<br />

im Steinbruch (Hangsteinbruch mit potenziellen Einflüssen durch Staub und Lärm) und in einer Bentonitlagerstätte (Lockergesteinstagebau mit potenziellen Einflüssen durch<br />

Grundwasserhaltung) und der Tatsache, dass vom VRG Ba 1 eher (unerhebliche) Einflüsse auf den östlichen Teil <strong>des</strong> FFH-Gebietes (Tal der Mandau nördlich Hörmitz) und vom VBG<br />

Be 52 (unerhebliche) Einflüsse auf den südwestlichen Bereich <strong>des</strong> FFH-Gebietes um den Gampenstein ausgehen können, wird eingeschätzt, dass keine kumulative Verstärkung<br />

erfolgen kann.<br />

Kumulativ zu betrachten ist auch der gemäß G 10.15 LEP bzw. Ziel 1.5 <strong>des</strong> FEV festgelegte Ausbau der Bahnstrecke Bischofswerda-Zittau, welche das FFH-Gebiet teilweise<br />

tangiert und an mehreren Stellen überquert. Der Ausbau soll sich auf die Erhöhung der möglichen Fahrgeschwindigkeit beschränken (kein neues Gleis, keine Elektrifizierung).<br />

Das SMUL hat in der Abwägung <strong>zur</strong> Bewertung der Einwendungen bei der Auswahl der FFH-Gebiete (Schreiben vom 29. August 2002) festgestellt, dass „für den geplanten<br />

Ausbau der Bahnlinie kein Konflikt erkennbar“ ist. Es ist auch nicht erkennbar, dass dieser bestandsnahe Ausbau in Verbindung mit den regionalplanerischen Ausweisungen zu<br />

erheblichen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen kann. Mögliche kumulative Lärmeinwirkungen (z. B. aus dem VRG Ba 1 und der Bahnstrecke) können durch z. B. aktive<br />

Lärmminderungsmaßnahmen (Einsatz von neuer Technik) reduziert werden.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

PLIESSNITZGEBIET<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-114 EU-Nummer: psCI 4954-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 679 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Pließnitz und Zuflüsse mit auen und Hangwäldern,<br />

naturnahe Bach- und flussabschnitte mit gehölzsäumen, meist nasse auewiesen, an den Hängen eichen-<br />

Hainbuchen- und schluchtwälder, Kuppe <strong>des</strong> Hengstberges mit eichen-Buchenwald<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe fließgewässer in Kohärenz <strong>zur</strong> Lausitzer Neiße als Lebensraum gefährdeter fischarten (z. B.<br />

steinbeißer), naturnah ausgebildete Buchen-, Hainbuchen-, schlucht- und auewälder, Nahrungshabitat<br />

z. B. von Mopsfledermaus, fischotter, schwarzstorch<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen<br />

bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Subatlantischer<br />

oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum<br />

(9170); Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion (9180); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Cobitis taenia [Steinbeißer], Cottus gobio [Groppe], Lampetra planeri [Bachneunauge], Barbastella barbastellus [Mopsfledermaus], Lutra lutra [Fischotter], Myotis myotis [Großes<br />

Mausohr], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung naturnaher Bach- und Flussabschnitte der Pließnitz und ihrer Zuflüsse einschließlich der Auenbereiche mit den meist nassen Auenwiesen, der an den Hängen<br />

vorkommenden Eichen-Hainbuchen- und Schluchtwälder, sowie der Kuppe <strong>des</strong> Hengstberges mit Eichen-Buchenwald.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Fischotter<br />

(Lutra lutra), Großes Mausohr (Myotis myotis), Steinbeißer (Cobitis taenia), Westgroppe (Cottus gobio), Bachneunauge (Lampetra planeri) und Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus<br />

cecilia), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Voraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers einschließlich der Vernetzung verschiedener Bachsysteme untereinander bzw. mit der<br />

Neiße und der Erhaltung bzw. Verbesserung der Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen Sicherung und Entwicklung von naturnahen Gewässerzoozönosen,<br />

darunter der bedeutenden Populationen von Fischarten mit hohen Ansprüchen an das Gewässer wie Groppe, Steinbeißer und Bachneunauge<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der verschiedenartigen, miteinander verzahnten<br />

Waldgesellschaften sowie der Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für<br />

Fledermäuse, vor allem für Großes Mausohr und Mopsfledermaus<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung<br />

- der partiellen Entwicklung der vorhandenen Grünlandbereiche in Richtung artenreicher magerer Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen<br />

und extensiven Bewirtschaftung.<br />

227<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 18 Oderwitz<br />

228<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet Trinkwasser Wt 18 Oderwitz reicht zu einem kleinen Teil in den südlichen Bereich <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Pließnitzgebiet“ sowie in <strong>des</strong>sen 200 m Pufferzone hinein.<br />

Dieser Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes, für den gegenwärtig das Festsetzungsverfahren als Wasserschutzgebiet (Niederoderwitz-Königsholz) erfolgt, wird bereits langjährig für die<br />

Trinkwasserversorgung genutzt. Mit dem Vorranggebiet Trinkwasser werden die tiefer liegenden Grundwasservorräte <strong>des</strong> Grundwasserleiters GWL-2 (E2n-S1) gemäß Karte der<br />

hydrologischen Kennwerte HK 50 raumordnerisch gesichert. Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. 5 m, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von<br />

25 bis 35 m.<br />

Der entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet in diesem Bereich vorkommende Lebensraumtyp 91E01/B (Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder) ist durch die<br />

Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Daher können durch die weitere Grundwasserentnahme, zumin<strong>des</strong>t im gegenwärtigen<br />

Umfang, erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet südöstlich Obercunnersdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Randbereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Pließnitzgebiet“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für<br />

Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen<br />

Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen<br />

Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das Vorranggebiet Waldmehrung<br />

kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet westlich Herrnhut<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung verläuft auf einer Breite von ca. 800 m von Norden nach Süden durch das FFH-Gebiet „Pließnitzgebiet“. Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes<br />

Waldmehrung überlagerte sich zunächst mit dem laut Managementplan <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Pließnitzgebiet“ vorkommenden Lebensraumtyp 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren)<br />

und stand damit im Widerspruch zu den Erhaltungszielen. Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung wird daher innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes (Auenbereich <strong>des</strong> Petersbaches) nicht<br />

mehr ausgewiesen. Somit kann eine erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden.<br />

Ein weiterer Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Wald liegt in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Pließnitzgebiet“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und<br />

Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes<br />

Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen<br />

<strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Der in der 200 m Pufferzone ausgewiesene Teil<br />

<strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiete südwestlich von Bernstadt a. d. eigen<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Ein kleinräumiger Bereich im Südteil <strong>des</strong> ausgewiesenen Vorranggebietes Waldmehrung liegt innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Pließnitzgebiet“. Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

Waldmehrung sind entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet keine Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie Habitatflächen von Arten<br />

<strong>des</strong> Anhanges II der FFH-Richtlinie betroffen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

Ein weiterer Teil im südlichen Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Wald liegt in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Pließnitzgebiet“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen<br />

Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen<br />

Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Der in der 200 m Pufferzone<br />

ausgewiesene Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Kunnersdorf a. d. eigen<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südöstliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Pließnitzgebiet“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt<br />

und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen<br />

Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen<br />

<strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann<br />

daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiete am Kemnitzbach nördlich von Bernstadt a. d. eigen<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Bereich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung liegt zu einem geringen Teil innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Pließnitzgebiet“. Lebensraumtypen nach Anhang I der<br />

FFH-Richtlinie sowie Habitatflächen von Arten <strong>des</strong> Anhanges II der FFH-Richtlinie sind laut Managementplan für dieses FFH-Gebiet von der Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes<br />

Waldmehrung nicht betroffen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

Der südlich davon liegende Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sowie ein westlich davon ausgewiesenes Vorbehaltsgebiet Waldmehrung befinden sich teilweise in der 200<br />

m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Pließnitzgebiet“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung<br />

der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines<br />

Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG<br />

nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Die Vorbehaltsgebiete Waldmehrung können daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiete nördlich schönau-Berzdorf a. d. eigen<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

In diesem Bereich wurden drei Vorbehaltsgebiete Waldmehrung ausgewiesen. Der südliche Bereich <strong>des</strong> östlichen Vorbehaltsgebietes Waldmehrung liegt zu einem geringen Teil<br />

innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Pließnitzgebiet“. Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet keine<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie Habitatflächen von Arten <strong>des</strong> Anhanges II der FFH-Richtlinie betroffen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

Die nördlichen Teile der Vorbehaltsgebiete Waldmehrung befinden sich in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Pließnitzgebiet“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium<br />

für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen<br />

ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die<br />

formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Die Vorbehaltsgebiete<br />

Waldmehrung können daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

229<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 12 Berzdorfer see<br />

230<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes für Erholung befindet sich außerhalb der 200 m Pufferzone in einem Abstand von ca. 250 m zum FFH-Gebiet. Zwischen dem FFH-Gebiet und<br />

dem Erholungsgebiet E 12 befindet sich die Ortslage Tauchritz, welche eine klare räumliche Trennung zwischen dem Vorranggebiet E 12 und dem FFH-Gebiet ermöglicht. Es sind<br />

<strong>des</strong>halb keine direkten Wirkungen der Erholungsnutzung auf Lebensraumstypen oder Anhang II-Arten zu erwarten.<br />

Indirekte Wirkungen <strong>des</strong> Erholungsgebietes auf Lebensraumtypen und besonders geschützte Arten <strong>des</strong> FFH-Gebietes könnten im Zuge der zukünftigen touristischen Entwicklung<br />

<strong>des</strong> Tagebaurestsees durch erhöhte Stoff- und Lärmimmissionen eintreten. Auf Grund der bestehenden Vorbelastung (bestehende Infrastruktur), der Entfernung und dazwischenliegender<br />

(puffernder) Waldflächen können erhebliche Lärmbelästigungen ausgeschlossen werden. Die im Rahmen der Managementplanung in diesem Bereich nachgewiesenen<br />

Arten (Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Fischotter) sind hinsichtlich <strong>des</strong> Lärms nicht empfindlich. Stoffimmissionen aus dem Berzdorfer See sind<br />

nicht relevant, da die Pließnitz in den Berzdorfer See einleitet.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG Erholung E 12 sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 2 Bernstadt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 2 befindet sich ca. 700 m südlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 2 wurden im März 2003 nach Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Stadt Bernstadt<br />

a. d. E. sechs WKA errichtet. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist theoretisch nicht möglich.<br />

Im FFH-Gebiet kommen mit der Mopsfledermaus und dem Großen Mausohr zwei Anhang II-Arten vor, die prüfrelevant in Bezug auf die Windenergienutzung sind. Weiterhin ist in<br />

den Erhaltungszielen die Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse benannt.<br />

Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass mit der Flächenabgrenzung das Nahrungshabitat der Fledermäuse (Großes Mausohr, Mopsfledermaus) im Sinne der<br />

FFH-RL abschließend bestimmt wurde.<br />

Im Rahmen der Managementplanung nachgewiesene Habitate der Fledermausarten befinden sich ca. 1.000 m westlich bzw. ca. 2.000 m nördlich <strong>des</strong> EW 2. Durch das Gebiet<br />

EW 2 werden keine Zugkorridore zwischen den in der Nähe liegenden bedeutenden Fledermausquartieren (Berthelsdorf, Sohland a. R.) und den nachgewiesenen Jagdhabitaten<br />

blockiert. Es kann als sicher gelten, dass die Fledermäuse in erster Linie den Pließnitzverlauf und den Kemnitzbach als Korridor nutzen. Zu diesen steht das Gebiet EW 2 in keinem<br />

räumlichen bzw. funktionalen Bezug.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass keine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen<br />

zu erwarten ist.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 1 Leuba<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 300 m südöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind zwei WKA bereits seit 12/97 und zwei weitere WKA seit 8/98 in Betrieb. Weitere vier<br />

WKA innerhalb und eine WKA außerhalb <strong>des</strong> EW 1 sind seit 2006 in Betrieb. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist theoretisch nicht möglich.<br />

Die im Rahmen der Managementplanung nachgewiesenen nächsten Fledermausjagdhabitate liegen bei Schönau-Berzdorf ca. 3.300 m nordwestlich <strong>des</strong> VRG/EG. Das Gebiet EW<br />

1 hat keinen räumlichen bzw. funktionalen Bezug zu bekannten bzw. vermuteten Fledermauszugkorridoren.<br />

Daher und auf Grund der großen Entfernung kann davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen bestehen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 18 sohland a. R.<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 18 befindet sich ca. 2.100 m nordwestlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Die nächstgelegenen nachgewiesenen Fledermausjagdhabitate befinden sich gemäß dem Managementplan<br />

ca. 3.600 m südlich am Kemnitzbach.<br />

Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die drei im Januar 2007 errichteten WKA erfolgte eine projektbezogene FFH-Prüfung, in deren Ergebnis keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung von FFH-Gebieten festgestellt wurde (Genehmigung <strong>des</strong> LRA vom 8. September 2005, Seite 22, Absatz 1). Diese Feststellung kann unter der gegebenen<br />

Voraussetzung, dass die Errichtung weiterer WKA ausgeschlossen ist, auch für die Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG EW 18 gelten.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Bei einer kumulativen Betrachtung können hier ausschließlich das Zusammenwirken mehrerer VRG/EG Windenergie und das VRG Erholung relevant sein. Von Waldmehrungen<br />

und Grundwassernutzungen ist dies grundsätzlich nicht zu erwarten.<br />

Die VRG/EG Windenergie liegen einerseits bereits so weit auseinander, dass keine verstärkten Auswirkungen zu erwarten sind, andererseits sind auch keine funktionalen Beziehungen<br />

(z. B. als hintereinander liegende Barrieren in einem Zugkorridor) zu erwarten (kein bekannter oder vermuteter Zugkorridor). Auch durch das Zusammenwirken von<br />

Windenergie und Erholungsnutzung durch das EW 1 und das E 12 werden keine Beeinträchtigungen verstärkt.<br />

Die im FEV ausgewiesene Vorrangtrasse für eine Staatsstraße im Bereich Hagenwerder (S 128 <strong>zur</strong> B 99) erzeugt keine kumulativen Wirkungen in Bezug auf das FFH-Gebiet.<br />

231<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

FEUCHTGEBIETE UND WäLDER BEI GROSSSAUBERNITZ<br />

Gebietsnummer: ffH-115 EU-Nummer: psCI 4753-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 76 ha<br />

232<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Drei teilgebiete, die zwei westlichen gebiete mit mehreren teichen, ausgeprägten Verlandungszonen,<br />

Pfeifengraswiese und Waldbereichen, östliches teilgebiet mit erlen-eschenwald und grundwassernahem<br />

eichen-Hainbuchenwald<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe eichen-Hainbuchenwälder und auwaldbestände sowie große teichflächen, Lebensraum von<br />

fischotter, verschiedenen amphibien (z. B. Rotbauchunke), gefährdeten Vogelarten (Rohrdommel, Wendehals)<br />

und Pflanzen (gladiolus imbricatus)<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden<br />

(Molinion caeruleae) (6410); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Auenwälder<br />

mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines aus drei Teilgebieten bestehenden Feuchtgebietskomplexes u. a. mit mehreren Teichen mit ausgeprägten Verlandungszonen, Pfeifengraswiesen, Erlen-<br />

Eschenwald und grundwassernahem Eichen-Hainbuchenwald.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra) und Rotbauchunke (Bombina<br />

bombina), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung und Pflege der bedeutenden Pfeifengraswiese über extensive Nutzung<br />

- der Sicherung bzw. Verbesserung <strong>des</strong> Wasserregimes insbesondere für das östliche Teilgebiet und damit der Erhaltung einer Nasswaldgesellschaft in einer Quellmulde,<br />

die sich in der Quellmuldenumrandung zum grundwassernahen Stieleichen-Hainbuchenwald entwickelt, sowie einer Bachaue mit Hochstauden-Eschenwald<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung einer hohen Eignung <strong>des</strong> Gebietes als Nahrungshabitat für Fledermäuse, beispielsweise für das nahe Wochenstubenquartier <strong>des</strong> Großen Mausohrs in<br />

Baruth.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: ts 9 Rudakmühle<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Ton Ts 9 Rudakmühle verläuft auf einer Länge von ca. 700 m innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> Teilgebietes 2<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

„Marschenteiche“ <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Feuchtgebiete und Wälder bei Großsaubernitz“. Das im Vorentwurf der Fortschreibung ausgewiesene Vorranggebiet Ts 9 geht bis auf einen<br />

Teil von ca. 100 m Breite im Norden und von ca. 80 m Breite im Osten nicht über die Grenzen <strong>des</strong> obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für das Vorhaben „Tontagebau Rudakmühle“<br />

hinaus. Der obligatorische Rahmenbetriebsplan wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss <strong>des</strong> Sächsischen Oberbergamtes vom 11. Oktober 2007 (Az.: 31-4717.3-02/7)<br />

zugelassen. Auf die in diesem Beschluss vorgenommene projektbezogene Bewertung und Feststellung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes wird Bezug<br />

genommen. Auf Grund <strong>des</strong> laut Rahmenbetriebsplan konzipierten Umfanges <strong>des</strong> Tonabbaus wird die bisherige Aus-weisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Ts 9 (gemäß Regionalplan<br />

2002) um die außerhalb <strong>des</strong> Geltungsbereiches <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes liegenden Bereiche reduziert. Dies erscheint notwendig, um negative Auswirkungen auf den (Grund)<br />

Wasserhaushalt im FFH-Gebiet zu vermeiden.<br />

Ergänzend zu den o. a. Aussagen verweisen wir auf die durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erfolgte Bewertung der Stellungnahme <strong>des</strong><br />

Regionalen Planungsverban<strong>des</strong> Oberlausitz-Niederschlesien <strong>zur</strong> Ergänzung der sächsischen Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Schreiben <strong>des</strong> Sächsischen<br />

Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 29. August 2002,Az.: 62-8830.10-6/66). Darin wird u. a. ausgeführt, dass kein Konflikt mit dem Tonabbau besteht, da es<br />

keine Flächenüberschneidung gibt. Darüber hinaus fördert der Abbau in diesem Fall das FFH-Gebiet.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe in (gegenüber dem Vorentwurf der <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> Regionalplanes) reduzierter Form sind<br />

somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten. Langfristig sind i. V. m. einem Tonabbau sogar Verbesserungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: ts 10 großsaubernitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Ton Ts 10 Groß Saubernitz liegt auf einer Länge von ca. 400 m innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> Teilgebietes 2<br />

„Marschenteiche“ <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Feuchtgebiete und Wälder bei Großsaubernitz“. Gemäß dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommen im Teilgebiet 2 der Lebensraumtyp<br />

3150 (Eutrophe Stillgewässer) nach Anhang I sowie der Fischotter, das Große Mausohr und die Rotbauchunke als Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor.<br />

Beim Tontagebau Groß Saubernitz handelt es sich um ein aktives Abbauvorhaben. Grundlage für den Abbau bildet der am 20. August 2001 vom Bergamt Hoyerswerda zugelassene<br />

Hauptbetriebsplan 2001 bis 2003 (letzte Verlängerung vom 5. Dezember 2007, befristet bis zum 31. Dezember 2009). Die geplante Tongewinnung führt laut dem<br />

Hauptbetriebsplan als Anlage 6 beigefügten „Hydrogeologischen Einschätzung“ (IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH) vom 22. Mai 1997 zu einer direkten Beeinflussung <strong>des</strong><br />

nordwestlich <strong>des</strong> Tontagebaus liegenden Wopuschteiches (innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes) und indirekt zu einer Beeinflussung der mit diesem Teich verbundenen Marschenteiche<br />

(innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes). Die nordwestliche Abbaugrenze grenzt unmittelbar an den Bereich <strong>des</strong> Wopuschteiches. Beim Anschnitt eines pleistozänen Grundwasserleiters<br />

kann in diesem Bereich mit einer Absenkungsreichweite von ca. 220 m gerechnet werden. Trotz einer Selbstabdichtung <strong>des</strong> Teiches muss von einer hydraulischen Verbindung<br />

zwischen Teich und dem Grundwasserleiter ausgegangen werden. Da der Teich unterhalb <strong>des</strong> lagernden Tones einen guten Grundwasserstauer bildet, sind für eine weitere<br />

Annäherung der Tagebauoberkante an den Wopuschteich zusätzliche technische Schutzmaßnahmen (z. B. Schlitzung bis in den Grundwasserstauer und Abdichtung <strong>des</strong> Grundwasserleiters)<br />

möglich. Die „Hydrogeologische Einschätzung“ kommt zu dem Ergebnis, dass die durch den Tonabbau zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht den Bestand der<br />

umgebenden Biotope gefährden. Gegebenenfalls ist der Westrand <strong>des</strong> Abbaufel<strong>des</strong> durch geeignete Maßnahmen gegen Wasserzutritt aus dem Wopuschteich zu schützen. Unter<br />

Bezug auf diese Aussagen können erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit bei Einhaltung der o. g. Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen für das<br />

FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: ts 59 südöstlich Kleinsaubernitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Ton Ts 59 südöstlich Kleinsaubernitz liegt ca. 250 m vom Teilgebiet 2 „Marschenteiche“ <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

„Feuchtgebiete und Wälder bei Großsaubernitz“ entfernt. Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Analog zu dem in diesem Raum betriebenen<br />

Tonabbau (insbesondere Tontagebau Rudakmühle) kann bezüglich eines potenziellen Abbaus und damit einhergehender möglicher Beeinträchtigungen im gegenüber<br />

dem VRG Ts 9 weiter vom FFH-Gebiet entfernt liegenden VBG Ts 59 davon ausgegangen werden, dass bedingt durch die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse<br />

der Tonlagerstätte die Auswirkungen eines Tonabbaus nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen. Diese Einschätzung ist jedoch an<br />

Randbedingungen für die Abbautechnologie gebunden. Auf Grund der Größe <strong>des</strong> VBG Ts 59 erscheint es notwendig, die Größe <strong>des</strong> offenen Tagebaues und eine ggf. notwendige<br />

Grundwasserabsenkung so gering wie technologisch möglich zu halten, um, wie beim VRG Ts 9, Einflüsse auf den (Grund)Wasserhaushalt vor allem für die Marschenteiche<br />

zu reduzieren. Ggf. sind Dichtwände anzulegen. Weiterhin soll ein Abbau im Ts 59 erst nach Einstellung <strong>des</strong> Abbaus im VRG Ts 9 beginnen. Die Ausweisung als VBG stellt diese<br />

zeitlichen Prioritäten bereits klar.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

233<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

234<br />

INteRNetfassuNg<br />

Summationswirkung<br />

Ein gleichzeitiger Abbau aller drei Tonlagerstätten kann kumulativ zu erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet führen. Daher ist es notwendig, wie oben beschrieben,<br />

eine zeitliche Abfolge <strong>des</strong> potenziellen Abbaus in den Gebieten zu regeln. Mit der Einstufung in die verschiedenen raumordnerischen Kategorien ist dies bereits erfolgt. Ein Abbau<br />

im VBG Ts 59 muss daher zeitlich nach dem Abbau in den beiden VRG eingeordnet werden, um Einflüsse auf (grund)wasserabhängige LRT und Arten zu minimieren. In diesem Fall<br />

sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten. Der gleichzeitige Abbau im VRG Ts 9 und im VRG Ts 10 ist dagegen als FFH-verträglich einzustufen, da<br />

kein funktionaler Zusammenhang in Bezug auf das (Grund)Wasserregime <strong>des</strong> FFH-Gebietes erkennbar ist.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

TäLER UM WEISSENBERG<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-116 EU-Nummer: psCI 4753- 302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 963 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: strukturreiche Bach- und flusstäler, z. t. gebietstypische Durchbruchstäler (skalen), überwiegend naturnahe<br />

fließgewässer, meist mit erlen-eschen-auwäldern, in den auen feuchtgebiete und stillgewässer, an<br />

talhängen naturnahe Laubwälder<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe fließ- und stillgewässer mit gut ausgebildeter Begleitvegetation, naturnahe (pannonische)<br />

eichen-Hainbuchen-, Buchen- und auwälder, Zwischenmoor, Vorkommen u. a. von froschkraut, Rotbauchunke,<br />

seeadler, Kohärenzaspekte<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Dystrophe Seen und Teiche (3160); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong><br />

Callitricho-Batrachion (3260); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren<br />

und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140);<br />

Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220); Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>des</strong> Sedo-Scleranthion oder <strong>des</strong> Sedo albi-Veronicion dillenii (8230); Hainsimsen-Buchenwald<br />

(Luzulo-Fagetum) (9110); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Auenwälder<br />

mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0); Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus<br />

excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (91F0); Pannonische Wälder mit Quercus petraea und Carpinus betulus [Tilio-Carpinetum] (91G0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Lutra lutra [Fischotter], Myotis myotis [Großes Mausohr], Luronium natans [Schwimmen<strong>des</strong> Froschkraut]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der strukturreichen Bach- und Flusstäler, die z. T. in Form gebietstypischer enger und steiler Durchbruchstäler (Skalen) ausgeprägt sind, der überwiegend naturnahen<br />

Fließgewässer häufig mit bachbegleitenden Erlen-Eschen-Auenwäldern, der Feuchtgebiete und Stillgewässer in den Auen sowie der naturnahen Laubwälder an den<br />

Talhängen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Dystrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3160)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Silikatfelsen mit Pioniervegetation (Lebensraumtyp 8230)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

- Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0)<br />

- Pannonischen (subkontinentalen) Eichen-Hainbuchenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91G0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Großes Mausohr (Myotis myotis),<br />

Rotbauchunke (Bombina bombina), Kammmolch (Triturus cristatus) und Schwimmen<strong>des</strong> Froschkraut (Luronium natans), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration,<br />

Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Voraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

der Gewässerökosysteme<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer und der Erhaltung bzw. Verbesserung ihrer Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfri-<br />

235<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

236<br />

INteRNetfassuNg<br />

stigen Sicherung und Entwicklung von naturnahen Gewässerzoozönosen, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume und<br />

der Sicherung von Retentionsräumen<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften, insbesondere der überregional bedeutsamen Eichen-Hainbuchenwälder verschiedener Ausprägungen<br />

- der Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen und Magerrasen vor allem in den oberen Tallagen mittels einer an das Arteninventar<br />

angepassten, mosaikartigen und extensiven Bewirtschaftung<br />

- der Erhaltung und Gewährleistung der Trophie und Hydrologie der mesotrophen Teiche mit Vorkommen vom Schwimmenden Froschkraut im Bereich <strong>des</strong> Buchholzer<br />

Wassers sowie der Zwischenmoorbereiche im Oberwald, die zum Teil mit dystrophen Kleingewässern ausgestattet sind<br />

- der Verringerung bestehender und Vermeidung neuer Beeinträchtigungen nährstoffarmer Lebensräume durch Einträge von Ackerflächen auf den Hochflächen oberhalb<br />

der Talhänge.<br />

» Teilfläche 1 (Kuppritzer Wasser)<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet östlich Rodewitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Täler um Weißenberg“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für<br />

Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen<br />

Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen<br />

Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 7 Laucha<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 3.300 m östlich der Teilfläche 1. Die Erhaltungsziele beinhalten u. a. die Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und<br />

totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse (speziell Großes Mausohr). Es ist kein räumlicher und funktionaler Zusammenhang zwischen dem Gebiet<br />

EW 7 und den am Kuppritzer Wasser vorkommenden potenziellen Jagdhabitaten <strong>des</strong> Großen Mausohrs erkennbar.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG sind daher keine erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 2 (Buttermilchwasser, Großdehsaer Wasser)<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 7 Laucha<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 700 m nordöstlich der Teilfläche 2. Die Erhaltungsziele beinhalten u. a. die Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und<br />

totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse (speziell Großes Mausohr). Es ist kein räumlicher und funktionaler Zusammenhang zwischen dem Gebiet<br />

EW 7 und den am Buttermilchwasser vorkommenden potenziellen Jagdhabitaten <strong>des</strong> Großen Mausohrs erkennbar.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG sind daher keine erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

»<br />

Teilfläche 3 (südöstlich Guttau)<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: ts 4 guttau/Neudörfel<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe Ton Ts 4 Guttau/Neudörfel liegt zum überwiegenden Teil innerhalb der 200 m Pufferzone der Teilfläche 3 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Täler<br />

um Weißenberg“. Beim Tontagebau Guttau handelt es sich um ein aktives Abbauvorhaben. Das Vorranggebiet Ts 4 geht nicht über die Grenzen <strong>des</strong> obligatorischen Rahmenbetriebsplanes<br />

für das Vorhaben „Tontagebau Guttau“ hinaus. Der obligatorische Rahmenbetriebsplan befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren (Erörterungstermin am<br />

8. Februar 2006). Für das Vorhaben wurde eine FFH-Erheblichkeitsabschätzung vorgenommen. Die dem Rahmenbetriebsplan als Anlage A 4.5 beigefügte „FFH-Erheblichkeitsabschätzung<br />

zum Vorhaben Tontagebau Guttau“ vom 6. Februar 2004 kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

<strong>des</strong> angrenzenden FFH-Gebietes führt. Es wird dagegen sogar eingeschätzt, dass nach Beendigung <strong>des</strong> Abbaus eine Aufwertung der FFH-Belange durch eine Einbeziehung dieser<br />

Flächen in ein FFH-Gebiet erfolgen könnte (RBP, Seite 38).<br />

Gleiches muss im systematischen Sinne auch für die regionalplanerische Ausweisung eines VRG gelten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordöstlich Buchwalde<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Bereich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung liegt zu einem geringen Teil innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Täler um Weißenberg“. Dieser Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes<br />

Waldmehrung ist laut Kartiereinheiten der CIR-Biotoptypen- und Landschaftskartierung Sachsen als Wirtschaftsgrünland ausgewiesen. Das Gebiet ist in der speziellen Biotopkartierung<br />

(SBK) nicht kartiert. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung keine Lebensraumtypen nach Anhang I<br />

der FFH-Richtlinie sowie Habitatflächen von Arten <strong>des</strong> Anhanges II der FFH-Richtlinie betroffen sind.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

Der südlich davon liegende Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung befindet sich in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Täler um Weißenberg“. Laut der vom Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz<br />

<strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen<br />

regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Die<br />

Vorbehaltsgebiete Waldmehrung können daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 4 (Löbauer und Kotitzer Wasser, Rosenhainer Wasser, Oberwald)<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: t3 Buchholz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordwestliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Ton T 3 Buchholz tangiert auf einer Länge von ca. 300 m die Pufferzone der Teilfläche 4 <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

„Täler um Weißenberg“. Für diesen Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes liegt derzeit kein bergrechtlicher Betriebsplan vor. Südwestlich an diesen Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes angrenzend befindet<br />

sich der aktive Tontagebau Buchholz, für den ein vom Sächsischen Oberbergamt zugelassener Rahmenbetriebsplan vorliegt (Planfeststellungsbeschluss vom 22. August<br />

2002). Im Planfeststellungsbeschluss wird unter dem Punkt 7.1.1 „Zulassung <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes“, Ziffer 11 festgestellt: „Eine Vorprüfung der Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens<br />

auf ein potenzielles FFH-Gebiet hat ergeben, dass die ausgewiesenen Schutzzwecke nicht erheblich betroffen sind und damit eine Verträglichkeitsprüfung nach § 34<br />

Absatz 1 BNatSchG entfällt.“ Für den nordwestlich an den bestehenden Tagebau angrenzenden und als Vorranggebiet T 3 ausgewiesenen Lagerstättenteil kann analog zu den im<br />

zugelassenen Rahmenbetriebsplan enthaltenen Festlegungen zum Abbau und <strong>zur</strong> Wiedernutzbarmachung sowie aufgrund <strong>des</strong> in diesem Bereich weitgehend linearen Verlaufes<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes entlang <strong>des</strong> Buchholzer Wassers davon ausgegangen werden, dass ein Tonabbau in diesem Bereich nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes führt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

237<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 46 Buchholz tetta<br />

238<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 46 Buchholz-Tetta tangiert auf einer Länge von ca. 200 m die Pufferzone der Teilfläche 4 <strong>des</strong><br />

FFH-Gebietes „Täler um Weißenberg“. Das Vorranggebiet KS 46 geht nicht über die Grenzen <strong>des</strong> am 4. Februar 1998 vom Bergamt Hoyerswerda zugelassenen Rahmenbetriebsplanes<br />

für den Kiessandtagebau Buchholz-Tetta hinaus. Beim Kiessandtagebau Buchholz-Tetta handelt es sich um ein aktives Abbauvorhaben. Die mittlere Rohstoffmächtigkeit<br />

beträgt ca. 6 bis 7 m, die mittlere Abraummächtigkeit beträgt ca. 1,2 m. Der Rohstoffabbau erfolgt ausgehend von einer bereits aufgeschlossenen Grube in östliche Richtung.<br />

Der Kiesabbau erfolgt im Trockenschnitt, wobei die Abbausohle min<strong>des</strong>tens 1 m über dem Grundwasserspiegel liegt. Bei Beibehaltung <strong>des</strong> zugelassenen Trockenschnittes, der<br />

Abbauentwicklung in östlicher Richtung sowie auf Grund <strong>des</strong> in diesem Bereich weitgehend linearen Verlaufs <strong>des</strong> FFH-Gebietes entlang <strong>des</strong> Buchholzer Wassers kann davon<br />

ausgegangen werden, dass das Vorhaben „Kiessandtagebau Buchholz-Tetta“ nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 73 Buchholz-tetta<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 73 Buchholz-Tetta tangiert auf einer Länge von ca. 700 m die Pufferzone der Teilfläche 4<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes „Täler um Weißenberg“. Derzeit bestehen für diese raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet gesicherte Kiessandlagerstätte keine Abbauplanungen. Die mittlere<br />

Rohstoffmächtigkeit beträgt ca. 7 m, die mittlere Abraummächtigkeit beträgt ca. 1 m. Bei einem potenziellen Abbau der Lagerstätte im Trockenschnitt, analog zu dem nördlich an<br />

das Vorbehaltsgebiet angrenzenden Kiessandtagebau Buchholz/Tetta kann davon ausgegangen werden, dass durch einen Rohstoffabbau keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes eintreten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit, zumin<strong>des</strong>t mit der Randbedingung „Abbau im Trockenschnitt“, keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 98 gröditz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 98 Gröditz tangiert auf einer Länge von ca. 600 m die Pufferzone der Teilfläche 4 <strong>des</strong> FFH-<br />

Gebietes „Täler um Weißenberg“. Derzeit bestehen für diese raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet gesicherte Kiessandlagerstätte keine Abbauplanungen. Die mittlere Rohstoffmächtigkeit<br />

beträgt ca. 8 m, die mittlere Abraummächtigkeit beträgt ca. 0,5 m. Bei einem potenziellen Abbau der Lagerstätte im Trockenschnitt sowie auf Grund <strong>des</strong> in diesem<br />

Bereich weitgehend linearen Verlaufs <strong>des</strong> FFH-Gebietes entlang <strong>des</strong> Löbauer Wassers kann davon ausgegangen werden, dass durch einen Rohstoffabbau keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes eintreten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit, zumin<strong>des</strong>t mit der Randbedingung „Abbau im Trockenschnitt“, keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet südwestlich Rackel<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung befindet sich in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Täler um Weißenberg“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium<br />

für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen<br />

ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die<br />

formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das Vorbehaltsgebiet<br />

Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordwestlich Rackel<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung befindet sich in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Täler um Weißenberg“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium<br />

für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen<br />

ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die<br />

formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das Vorbehaltsgebiet<br />

Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 7 Laucha<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 2.200 m westlich der Teilfläche 4. Die Erhaltungsziele beinhalten u. a. die Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und<br />

totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse (speziell Großes Mausohr). Es ist kein räumlicher und funktionaler Zusammenhang zwischen dem Gebiet<br />

EW 7 und den am Löbauer Wasser vorkommenden Jagdhabitaten <strong>des</strong> Großen Mausohrs erkennbar.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG sind daher keine erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 22 Melaune<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 22 liegt ca. 700 m südöstlich der Teilfläche 4. Bisher sind im Gebiet 7 WKA in Betrieb. Die Fläche bietet theoretisch die Möglichkeit, bis zu 2 weitere WKA zu<br />

errichten.<br />

Die Erhaltungsziele beinhalten u. a. die Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse<br />

(speziell Großes Mausohr). Es ist kein räumlicher und funktionaler Zusammenhang zwischen dem Gebiet EW 22 und den am Löbauer Wasser vorkommenden Jagdhabitaten<br />

<strong>des</strong> Großen Mausohrs erkennbar.<br />

Durch die Lage <strong>des</strong> VRG/EW auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in einer bereits größeren Entfernung zum FFH-Gebiet ist davon auszugehen, dass keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen <strong>des</strong> FFH-Gebietes und der genannten Arten erfolgen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 15 Reichenbach/O.L.<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 15 liegt ca. 3.600 m östlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 15 sind zwei WKA seit September 1996, weitere fünf WKA seit Dezember 1999 und eine weitere<br />

seit 2007 in Betrieb.<br />

Die Erhaltungsziele beinhalten u. a. die Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse<br />

(speziell Großes Mausohr). Es ist kein räumlicher und funktionaler Zusammenhang zwischen dem Gebiet EW 15 und den am Löbauer Wasser vorkommenden Jagdhabitaten<br />

<strong>des</strong> Großen Mausohrs erkennbar.<br />

Durch die Lage <strong>des</strong> VRG/EW auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in einer bereits größeren Entfernung zum FFH-Gebiet ist davon auszugehen, dass keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen <strong>des</strong> FFH-Gebietes und der genannten Arten erfolgen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

239<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Summationswirkung<br />

240<br />

INteRNetfassuNg<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung der einzelnen regionalplanerischen Ausweisungen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet erkennbar. Bei dieser Einschätzung<br />

wird die unterschiedliche potenzielle, jeweils unerhebliche Betroffenheit von Lebensraumtypen, Tier- bzw. Pflanzenarten bzw. die räumliche Entfernung dieser Raumnutzungen<br />

untereinander berücksichtigt (z. B. werden potenzielle Lärmwirkungen mehrer VRG/EG Windenergie durch die große Entfernung untereinander nicht verstärkt). Es<br />

wird auch berücksichtigt, dass es sich beim FFH-Gebiet um ein Fließgewässer sowie daran unmittelbar angrenzende Bereiche handelt, <strong>des</strong>sen Lebensräume und Arten relativ eng<br />

an dieses Gewässer gebunden sind und somit i. d. R. durch Planungen mit nicht gewässergebundenen Einflüssen nicht erheblich beeinträchtigt werden können.<br />

Kumulativ zu betrachten sind auch die potenziellen Beeinträchtigungen mit der Planung der B 178 (neu). Nachdem der Abschnitt zwischen der B 6 bei Löbau und der S 112 westlich<br />

Nostitz (1. Bauabschnitt, Teil 2, Planfeststellungsbeschluss <strong>des</strong> RP Dresden vom 21. Juli 2004) im Oktober 2008 für den Verkehr freigegeben wurde, ist dieser Abschnitt nicht<br />

mehr als kumulativ zu prüfende Planung zu betrachten. Dessen ungeachtet wird der von einem Straßenbau potenziell beeinträchtigte Fischotter von WKA nicht beeinträchtigt.<br />

Für den im Rahmen der kumulativen Prüfung zu berücksichtigenden Abschnitt zwischen der S 112 westlich Nostitz und der BAB 4 bei Weißenberg liegen noch keine Planfeststellungsunterlagen<br />

vor. Dieser Trassenabschnitt ist im Regionalplan als nachrichtliche Übernahme aus dem FEV enthalten. Eine Relevanz in Bezug auf das FFH-Gebiet entsteht<br />

durch die notwendige Querung <strong>des</strong> Löbauer Wassers bei Wasserkretscham. In diesem Bereich sind jedoch keine regionalplanerischen Ausweisungen enthalten, die überhaupt<br />

kumulative Beeinträchtigungen i. V. m. der Straße bewirken können.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

SPREENIEDERUNG MALSCHWITZ<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-117 EU-Nummer: psCI 4752-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 631 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: spreelauf und spreeauen mit zahlreichen, z. t. großen teichen, naturnahe fließgewässerabschnitte mit<br />

gehölzsäumen, in der aue Nasswiesen, altwässer und viele kleine fließgewässer<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe still- und fließgewässer mit begleitenden Waldsäumen, wichtiger Lebensraum für fischotter,<br />

Rotbauchunke, Vorkommen der in sachsen sehr seltenen teichfledermaus, Kohärenz zwischen der spree<br />

und benachbartem Biosphärenreservat<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis<br />

und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation <strong>des</strong> Chenopodion rubri p. p. und <strong>des</strong> Bidention p. p. (3270); Feuchte Hochstaudenfluren<br />

der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Subatlantischer oder mitteleuropäischer<br />

Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion<br />

incanae, Salicion albae) (91E0); Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (91F0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Lutra lutra [Fischotter], Myotis dasycneme [Teichfledermaus],<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines reich strukturierten Bereiches der Spreeaue mit dem Spreelauf, zahlreichen, z. T. großen Teichen, Nasswiesen in der Aue sowie Altwässern und vielen kleineren<br />

Fließgewässerabschnitten.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Flüsse mit Schlammbänken (Lebensraumtyp 3270)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

- Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Teichfledermaus (Myotis dasycneme)<br />

und Rotbauchunke (Bombina bombina), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Voraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume und<br />

der Sicherung von Retentionsräumen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

241<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Malschwitz<br />

242<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Spreeniederung Malschwitz“. Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind entsprechend<br />

dem Managementplan für das FFH-Gebiet keine Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie keine Habitatflächen von Arten <strong>des</strong> Anhanges II der FFH-<br />

Richtlinie betroffen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

TEICHE ZWISCHEN NESCHWITZ UND GROSSDUBRAU<br />

Gebietsnummer: ffH-118 EU-Nummer: psCI 4752-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 334 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Zwei teilflächen mit reich strukturierten teichgruppen (gut ausgebildete Verlandungszonen) sowie eine<br />

dritte, bewaldete teilfläche im Nordosten mit Zwischenmoor und Moorgewässer, Pfeifengras- und feuchtwiesen,<br />

erlenbruch, eichenmischwald<br />

Schutzwürdigkeit: großes, sehr reich strukturiertes und meist naturnahes teichgebiet einschließlich säumen, Zwischenmoor<br />

und bodensaurem eichenwald, Lebensraum für fischotter, amphibien (z. B. Rotbauchunke), schlammpeitzger,<br />

Zwergdommel, fledermäuse<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen<br />

Böden (Molinion caeruleae) (6410); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Torfmoor-<br />

Schlenken (Rhynchosporion) (7150); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung von zwei Teilflächen mit reichstrukturierten Teichgruppen mit gut ausgebildeten Verlandungszonen, sowie einer dritten, bewaldeten Teilfläche im Nordosten mit<br />

Zwischenmoor und Moorgewässer, Pfeifengras- und Feuchtwiesen, Erlenbruch und Eichenmischwald.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Torfmoor-Schlenken (Lebensraumtyp 7150)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina),<br />

Kammolch (Triturus cristatus) und Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen<br />

Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Sicherung <strong>des</strong> hydrologischen Regimes sowie der weitgehenden Vermeidung von Stoffeinträgen in Bereiche mit an nährstoffarme Standorte gebundenen Lebensräumen,<br />

hier vor allem die Zwischenmoore, Pfeifengraswiesen und Moorgewässer<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kao 5 Holscha<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Kaolin Kao 5 Holscha tangiert auf einer Länge von ca. 900 m die 200 m Pufferzone der Teilfläche 1 <strong>des</strong> FFH-<br />

243<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

244<br />

INteRNetfassuNg<br />

Gebietes „Teiche zwischen Neschwitz und Großdubrau“ (Teichgruppe südlich Holschdubrau). Derzeit bestehen für die raumordnerisch als Vorranggebiet gesicherten Teile der<br />

Kaolinlagerstätte keine Abbauplanungen. Die mittlere Rohstoffmächtigkeit beträgt ca. 13,9 m, die mittlere Abraummächtigkeit beträgt ca. 7,7 m.<br />

Die Wasserversorgung der Teiche und der umgebenden FFH-relevanten wasserabhängigen Lebensraumtypen erfolgt in erster Linie über die Zu- und Ableitung von Oberflächenwasser<br />

über Kanäle und Gräben. Die Bedeutung eines periodischen Grundwasserstromes kann daher als relativ gering eingeschätzt werden. Besondere Bedeutung erlangt jedoch<br />

die Erhaltung der oberflächennah anstehenden grundwasserstauenden Schichten, um ein Versickern in den Untergrund zu vermeiden. Auf Grund der Entfernung <strong>des</strong> VRG kann<br />

dies ausgeschlossen werden. Jedoch erscheint es auch für den potenziellen Abbau innerhalb <strong>des</strong> VRG als erforderlich, die maximale Tiefe und die auf Grund <strong>des</strong> hohen Grundwasserstan<strong>des</strong><br />

in jedem Fall notwendige Wasserhaltung an die Erfordernisse im FFH-Gebiet anzupassen. Die für die Wasserversorgung <strong>des</strong> FFH-Gebietes notwendigen Gräben sind<br />

von einem Abbau freizuhalten und deren Wasserführung zu gewährleisten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit unter Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

SPREEGEBIET OBERHALB BAUTZEN<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-119 EU-Nummer: psCI 4852-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 313 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Naturnahe Bereiche <strong>des</strong> Oberlaufs der spree und ihrer Zuflüsse mit hoher strukturvielfalt, teils steile, felsige<br />

Hänge mit Hangwaldgesellschaften, in den auen gewässerbegleitende Wälder, Wiesen, feuchtflächen<br />

und Kleinteiche<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe, gut ausgebildete eichen-Hainbuchen-, Buchen-, Hang- und auwälder sowie zahlreiche fließ-<br />

und stillgewässer, Lebensraum zahlreicher gefährdeter arten (u. a. großes Mausohr, Mopsfledermaus,<br />

fischotter, Bachneunauge)<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus<br />

pratensis, Sanguisorba offici-nalis) (6510); Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Subatlantischer oder mitteleuropäischer<br />

Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Schlucht- und<br />

Hangmischwälder Tilio-Acerion (9180); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lampetra planeri [Bachneunauge], Barbastella barbastellus [Mopsfledermaus], Lutra lutra [Fischotter], Myotis myotis [Großes Mausohr]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung naturnaher Abschnitte <strong>des</strong> Oberlaufs der Spree sowie von Zuflüssen mit hoher Strukturvielfalt, der teils steilen, felsigen Hänge mit naturnahen Laubwaldgesellschaften,<br />

sowie der gewässerbegleitenden Wälder, Wiesen, Feuchtflächen und Kleinteiche in den Auen und Seitentälern.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Fischotter<br />

(Lutra lutra), Großes Mausohr (Myotis myotis) und Bachneunauge (Lampetra planeri), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung<br />

wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik ausgewählter Teilbereiche <strong>des</strong> Oberlaufes der Spree und ihrer Zuflüsse als Vorraussetzung<br />

für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums <strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer und der Erhaltung bzw. Verbesserung ihrer Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse, z. B. für die Populationen<br />

<strong>des</strong> Großen Mausohrs aus den nahe gelegenen Wochenstuben sowie der Mopsfledermaus<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

245<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

»<br />

246<br />

Teilfläche 2 (Zuflüsse aus dem Waldgebiet nördlich Friedersdorf)<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 17 ebersbach<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordwestliche Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 17 Ebersbach reicht bis auf ca. 500 m an die Teilfläche 2 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Spreegebiet oberhalb Bautzen“ heran.<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes befinden sich mehrere, bereits langjährig genutzte Wasserfassungen. Für die Grundwasserentnahme wird der aus quartären Kiesen und Sanden<br />

bestehende Grundwasserleiter mit differenzierten Mächtigkeiten zwischen 2 und 20 m genutzt, die Versorgungsbrunnen haben eine Teufe von 16 bis 22 m.<br />

Es ist auf Grund eines fehlenden räumlichen und funktionalen Zusammenhanges nicht zu erwarten, dass die Grundwasserentnahme einen Einfluss auf die Wasserführung (Quelle)<br />

der beiden Zuflüsse besitzt. Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes haben sich <strong>des</strong>sen ungeachtet, durch die langjährige Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten<br />

Standortverhältnisse bereits eingestellt. Daher können durch die weitere Grundwasserentnahme zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 17 Ebersbach für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 5 (Zufluss südlich Cunewalde)<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 39 Weigsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 39 Weigsdorf tangiert auf einer Länge von ca. 300 m die 200 m Pufferzone der Teilfläche 5<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes „Spreegebiet oberhalb Bautzen“. Das Vorranggebiet KS 39 geht nicht über die Grenzen der am 10. Juni 1999 vom Landratsamt Bautzen erteilten Baugenehmigung<br />

für den Rahmenbetriebsplan „Kiesgrube Weigsdorf“ hinaus.<br />

Beim Kiessandtagebau Weigsdorf handelt es sich um ein aktives Abbauvorhaben. Die mittlere Rohstoffmächtigkeit beträgt ca. 6,3 m, die Abraummächtigkeit beträgt im Mittel<br />

ca. 0,35 m. Der Kiessandabbau erfolgt im Trockenschnitt, der Grundwasserspiegel liegt ca. 4 bis 7 m unterhalb der Abbausohle. Eine Grundwasserabsenkung ist für den Betrieb<br />

<strong>des</strong> Tagebaus nicht erforderlich. Die Quellen <strong>des</strong> Zuflusses liegen weiter südlich auf dem Bieleboh-Bergrücken. Die Wasserführung aus diesem Raum steht in keinerlei räumlichen<br />

und funktionalem Zusammenhang zum VRG KS 39.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 6 (Spreetal oberhalb Bautzen)<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordöstlich grubschütz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Spreegebiet oberhalb Bautzen““. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium<br />

für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen<br />

ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die<br />

formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das Vorbehaltsgebiet<br />

Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Es entstehen auf Grund eines fehlenden räumlichen und funktionalen Bezugs keinerlei kumulative Auswirkungen durch die drei betrachteten regionalplanerischen Ausweisungen.<br />

Als anderes Vorhaben ist die im FEV ausgewiesene Ortsumgehung der Stadt Bautzen im Bereich <strong>des</strong> Spreetales zu berücksichtigen. Hier sind jedoch durch die regionalplanerisch<br />

ausgewiesene Waldmehrung keinerlei kumulativ verstärkte Auswirkungen zu erwarten.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

CZORNEBOH UND HOCHSTEIN<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-120 EU-Nummer: psCI 4853-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 666 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Bewaldete granodioriterhebungen, z. t. mit bodensaurem Buchenmischwald, kleinflächig schluchtwald<br />

und erlen-eschenwald, eingestreut felspartien und kleine Blockhalden, Quellen und Waldbäche, am südrand<br />

grünlandbereiche<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe Buchenwaldbestände, auwaldbereiche, felsspalten- und schuttvegetation, wichtiges Nahrungshabitat<br />

für Mopsfledermaus und großes Mausohr, Lebensraum von fischotter, Brutgebiet u. a. von<br />

uhu, sperlingskauz und schwarzspecht<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas (8150); Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation<br />

(8220); Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>des</strong> Sedo-Scleranthion oder <strong>des</strong> Sedo albi-Veronicion dillenii (8230); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)<br />

(9110); Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) (9130); Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion (9180); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior<br />

(Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Barbastella barbastellus [Mopsfledermaus], Lutra lutra [Fischotter], Myotis myotis [Großes Mausohr]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der bewaldeten Granodioriterhebungen, z. T. mit bodensaurem Buchenmischwald, <strong>des</strong> kleinflächigen Schlucht- und Erlen-Eschenwal<strong>des</strong>, der eingestreuten Felspartien<br />

und kleinen Blockhalden, der Quellen und Waldbäche, sowie der Grünlandbereiche am Südrand.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Silikatschutthalden (Lebensraumtyp 8150)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Silikatfelsen mit Pioniervegetation (Lebensraumtyp 8230)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Waldmeister-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9130)<br />

- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Fischotter<br />

(Lutra lutra) und Großes Mausohr (Myotis myotis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Vermeidung von Zerschneidungen <strong>des</strong> letzten in der Region verbliebenen, weitgehend unzerschnittenen großen Waldgebietes<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der verschiedenartigen, miteinander verzahnten<br />

Waldgesellschaften mit eingestreuten offenen Felsbereichen<br />

- der Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse, insbesondere Mopsfledermaus<br />

und Großes Mausohr mit bedeutenden Wochenstuben in Cunewalde und Sornßig<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und Pflege der Grünlandbereiche am Gebietsrand über an das Arteninventar angepasste, extensive, mosaikartige Bewirtschaftung.<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 7 Laucha<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 7 befindet sich ca. 5.200 m nordöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes ist eine WKA seit 2006 in Betrieb. Das Gebiet bietet theoretisch die Möglichkeit<br />

247<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

248<br />

INteRNetfassuNg<br />

der Errichtung einer weiteren WKA. Eine WKA ist 200 m südlich <strong>des</strong> VRG/EG seit 1995 in Betrieb.<br />

In den Erhaltungszielen sind zwar die Mopsfledermaus und das Große Mausohr benannt sowie die Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen,<br />

partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse, insbesondere für die Mopsfledermaus und das Große Mausohr aufgeführt.<br />

Dieses FFH-Gebiet dient als Jagdhabitat für mehrere, in direkter Umgebung befindliche Fledermausvorkommen (Quartiere am Pflegeheim Cunewalde, in Halbau sowie bei<br />

Wuischke, vgl. Managementplan, Karte 5). Es ist davon auszugehen, dass die bedeutenden Jagdhabitate mit der Abgrenzung <strong>des</strong> FFH-Gebietes abschießend benannt sind.<br />

Somit können erhebliche Beeinträchtigungen für dieses FFH-Gebiet durch ein mehr als 5 km entferntes VRG/EG für Windenergie ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

BERGBAUFOLGELANDSCHAFT BLUNO<br />

Gebietsnummer: ffH-121 EU-Nummer: psCI 4450-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 803 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Braunkohlebergbaufolgelandschaft mit in entwicklung begriffenen oligo- bis mesotrophen, basenarmen<br />

stillgewässern in sehr bedeutender flächenausdehnung, Herausbildung von silbergrasfluren auf sekundärstandorten<br />

Schutzwürdigkeit: ausgleich für verlorengegangene Naturausstattung durch jahrzehntelangen Braunkohlebergbau, Herausbildung<br />

wertvoller sekundärlebensräume, hohes entwicklungspotenzial für großflächige (nährstoffarme)<br />

feuchtbiotope<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

-<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der Braunkohlebergbaufolgelandschaft mit in Entwicklung begriffenen oligo- und mesotrophen, basenarmen Stillgewässern in sehr bedeutender Flächenausdehnung,<br />

sowie der Silbergrasfluren auf Sekundärstandorten.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Herstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Herstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten<br />

von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung<br />

wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Entwicklung <strong>des</strong> in der Flutung befindlichen Gewässers, das auf Grund <strong>des</strong> nährstoffarmen Untergrun<strong>des</strong> und der geplanten Flachwasserbereiche ein hohes Entwicklungspotential<br />

für den in Sachsen vergleichsweise seltenen FFH-Lebensraumtyp „Oligo- bis mesotrophe, basenarme Stillgewässer“ in sehr bedeutender Flächenausdehnung<br />

besitzt, in Richtung auf diesen Lebensraumtyp, womit ein gewisser Ausgleich für verloren gegangene Naturausstattung durch jahrzehntelangen großflächigen<br />

Braunkohlebergbau in der Region geschaffen wird<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Förderung der seit Ende <strong>des</strong> Braunkohlenabbaus herausgebildeten wertvollen Sekundärlebensräume (z. B. Silbergrasfluren) beispielsweise<br />

durch periodische Entfernung aufkommender Gehölzsukzession<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Aufforstungen (zum Teil mit fremdländischen Baumarten) in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung<br />

und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten Entwicklungsflächen die Entwicklung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Vermeidung von solchen touristischen Nutzungen <strong>des</strong> Gebietes, die im Widerspruch zu Naturschutzbelangen stehen.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiete erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 4 Bluno südsee und e 5 sabrodter see/schacht 12<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet Erholung ragt an mehreren Stellen bis zu 30 m an das FFH-Gebiet „Bergbaufolgelandschaft Bluno“ heran. Von einer Ausweisung <strong>des</strong> Gebietes als Vorranggebiet<br />

für Erholung sind keine Lebensraumstypen direkt betroffen. In den Erhaltungszielen sind bisher keine Tier- und Pflanzenarten benannt.<br />

Im Hinblick auf die geplanten touristischen Nutzungen nach Beendigung der Sanierung im Gebiet der Bergbaufolgelandschaft kann mit aufkommenden Stoff- und Lärmimmissionen,<br />

mit Flächenzerschneidung und Flächennutzungsänderungen im Umfeld <strong>des</strong> FFH-Gebietes gerechnet werden. Erhebliche Auswirkungen sind potenziell durch Stoffimmissionen<br />

möglich.<br />

Um eine Verträglichkeit einer touristischen Nutzung mit dem FFH-Gebiet zu gewährleisten, sind im Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen (kommunale Bauleitplanung)<br />

sowie mit dem Nutzungskonzept für den See Festsetzungen <strong>zur</strong> Art und Weise der baulichen Nutzung bzw. <strong>zur</strong> Verkehrslenkung der Schiff- und Bootsfahrt zu treffen und ggf.<br />

Restriktionen auszusprechen (z. B. Motorbootverbot in Nähe zum FFH-Gebiet).<br />

Keine Einschränkungen in Bezug auf das FFH-Gebiet sind dagegen bei der Entwicklung <strong>des</strong> Tourismus am Nordostufer <strong>des</strong> Blunoer Südsees zu erwarten. Bauliche und lärm- bzw.<br />

249<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

250<br />

INteRNetfassuNg<br />

stoffemittierende Nutzungen sollen daher an diesen Stellen der VRG Erholung konzentriert werden. Eine im Hinblick auf Lärm- und Stoffemissionen intensive touristische Nutzung<br />

sollte dagegen im Süden <strong>des</strong> Sees unterbleiben.<br />

Bei Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen bei der kommunalen Bauleitplanung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 50 Bluno<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Erholung reicht im Südwesten <strong>des</strong> Sabrodter Sees bis 20 m an das FFH-Gebiet „Bergbaufolgelandschaft Bluno“ heran. Von der Ausweisung sind keine<br />

Lebensraumtypen direkt betroffen. In den Erhaltungszielen sind bisher keine Tier- und Pflanzenarten benannt.<br />

Im Hinblick auf die geplanten touristischen Nutzungen nach Beendigung der Sanierung im Gebiet der Bergbaufolgelandschaft kann mit aufkommenden Stoff- und Lärmimmissionen,<br />

mit Flächenzerschneidung und Flächennutzungsänderungen im Umfeld <strong>des</strong> FFH-Gebietes gerechnet werden. Erhebliche Auswirkungen sind potenziell durch Stoffimmissionen<br />

möglich.<br />

Um eine Verträglichkeit einer touristischen Nutzung mit dem FFH-Gebiet zu gewährleisten, sind im Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen (kommunale Bauleitplanung)<br />

Festsetzungen <strong>zur</strong> Art und Weise der baulichen Nutzung bzw. <strong>zur</strong> Verkehrslenkung zu treffen und ggf. Restriktionen auszusprechen (z. B. kein Parkplatz in Nähe zum FFH-<br />

Gebiet).<br />

Die nach gegenwärtigem (informellen) Planungsstand mögliche Errichtung eines Golfplatzes innerhalb <strong>des</strong> VBG E 50 kann, sofern bauliche Anlagen, Parkflächen u. ä. vorrangig<br />

in den nördlichen Bereichen <strong>des</strong> VBG errichtet werden, nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet führen. Bei Pflegemaßnahmen an den Grünflächen eines<br />

potenziellen Golfplatzes muss der Einsatz von Düngemitteln u. ä. überwacht werden, um Nährstoffeinträge in die geschützten Sekundärlebensräume zu vermeiden.<br />

Unter diesen Voraussetzungen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 29 tagebau spreetal<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 29 befindet sich etwa 2.800 m südöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind seit 2005 elf WKA in Betrieb. In den Erhaltungszielen sind keine Fledermausarten<br />

nach Anhang II benannt. Daher und auf Grund der großen Entfernung zwischen dem FFH-Gebiet und dem VRG/EG sind keine Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Zwischen dem VRG/EG Windenergie und den VRG/VBG Erholung sind auf Grund der räumlichen Entfernung grundsätzlich keine kumulativen Wirkungen zu erwarten. Durch das<br />

VRG/EG EW 29 sind Lebensraumtypen nach Anhang I grundsätzlich nicht betroffen, Tierarten, insbesondere Fledermäuse nach Anhang II, sind dagegen in den Erhaltungszielen<br />

nicht benannt. Daher können sich die jeweils spezifischen (unterschiedlichen) Auswirkungen der Windenergie- und der Erholungsnutzung hier nicht verstärken.<br />

Auch durch die Aneinanderreihung der beiden VRG und <strong>des</strong> VBG Erholung in Nordwest-Südost-Richtung werden die jeweils unerheblichen Beeinträchtigungen nicht so verstärkt,<br />

dass sie als erheblich eingestuft werden müssen. Das VRG E 5 und das VBG E 50 nähern sich in einem Bereich an das FFH-Gebiet an, welcher mehr als 3.000 m vom Annäherungsbereich<br />

<strong>des</strong> E 4 entfernt liegt.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

BERGBAUFOLGELANDSCHAFT LAUBUSCH<br />

Gebietsnummer: ffH-122 EU-Nummer: psCI 4550-304<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 350,0 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Braunkohlebergbaufolgelandschaft mit großflächigen oligo- bis mesotrophen, basenarmen stillgewässern<br />

und großflächigen flachwasserbereichen,<br />

sandmagerrasen und unterschiedliche sukzessionsstadien mit Vorwald<br />

Schutzwürdigkeit: Hohes entwicklungspotenzial für feuchtbiotope in außergewöhnlicher flächenausdehnung durch nährstoffarmen<br />

untergrund,<br />

Herausbildung wertvoller sekundärlebensräume, bedeutender amphibienlebensraum (u. a. Kreuzkröte),<br />

fischotter, seeadler<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der Braunkohlebergbaufolgelandschaft mit großflächigen oligo- bis mesotrophen, basenarmen Stillgewässern und großflächigen Flachwasserbereichen, <strong>des</strong><br />

Sandmagerrasens, sowie der unterschiedlichen Sukzessionsstadien mit Vorwald.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Herstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Herstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten<br />

von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung,<br />

Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Entwicklung <strong>des</strong> frisch gefluteten Gewässers, das auf Grund <strong>des</strong> nährstoffarmen Untergrun<strong>des</strong> und der geplanten Flachwasserbereiche ein hohes Entwicklungspotential<br />

für den in Sachsen vergleichsweise seltenen FFH-Lebensraumtyp „Oligo- bis mesotrophe, basenarme Stillgewässer“ in sehr bedeutender Flächenausdehnung besitzt,<br />

in Richtung auf diesen Lebensraumtyp, womit ein gewisser Ausgleich für verloren gegangene Naturausstattung durch jahrzehntelangen großflächigen Braunkohlebergbau<br />

in der Region geschaffen wird<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Förderung der seit Ende <strong>des</strong> Braunkohlenabbaus herausgebildeten wertvollen Sekundärlebensräume (z. B. Sandmagerrasen) beispielsweise<br />

durch periodische Entfernung aufkommender Gehölzsukzession<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Aufforstungen (zum Teil mit fremdländischen Baumarten) in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung<br />

und Bestan<strong>des</strong>struktur<br />

- der Vermeidung von solchen touristischen Nutzungen <strong>des</strong> Gebietes, die im Widerspruch zu Naturschutzbelangen stehen.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsstandort Deiche, umfluter<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Deichrückverlegung an der schwarzen elster südlich <strong>des</strong> Neuwieser sees<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Mit der Deichrückverlegung sollen ehemals vorhandene, natürliche Retentionsflächen wiedergewonnen werden. Der Vorbehaltsstandort ist unmittelbar nördlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

(Teilfläche Lugteich) ausgewiesen.<br />

Die im HWSK ermittelte Vorzugsvariante, die im Regionalplan als Vorbehaltsstandort für eine Deichrückverlegung ausgewiesen wird, umfasst den Teilrückbau bzw. die Schlitzung<br />

<strong>des</strong> Altdeiches an der Schwarzen Elster und die Neuerrichtung eines rückverlegten Deiches und berücksichtigt eine Trennung der potenziellen Retentionsflächen der Schwarzen<br />

Elster vom Lugteich und <strong>des</strong>sen Zu- und Ableiter (vgl. dazu Ziel 11 <strong>des</strong> Sanierungsrahmenplanes Laubusch/Kortitzmühle). Unter diesen Rahmenbedingungen sind keine erheblichen<br />

Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

251<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 26 Leippe<br />

252<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 5.300 m südwestlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Da in den Erhaltungszielen keine Fledermausarten benannt wurden und auf Grund der großen Entfernung<br />

zwischen dem VRG/EG und dem FFH-Gebiet können erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch in Kumulation sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Beide Ausweisungen sind sowohl räumlich als auch funktional in ihren Auswirkungen nicht vergleichbar.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

FEUCHTGEBIETE LEIPPE-TORNO<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-123 EU-Nummer: psCI 4550-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 199 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: aus zwei teilgebieten bestehender waldreicher Komplex aus stillgewässern, Zwischenmoorbereichen,<br />

Moor- und erlen-eschen-Wäldern, artenreichen frischwiesen, Borstgrasrasen und Pfeifengras-Wiesen<br />

Schutzwürdigkeit: Komplex aus wertvollen Lebensraumtypen, insbesondere Pfeifengraswiesen, Borstgrasrasen, Zwischenmoorbereiche<br />

und erlen-eschen-auwälder, Lebensraum gefährdeter amphibienarten<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan<br />

auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden (6230); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410);<br />

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Waldkiefern-Moorwald (91D2); Auenwälder<br />

mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

-<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> aus zwei Teilgebieten bestehenden Komplexes aus Stillgewässern, Zwischenmoorbereichen, Moor- und Erlen-Eschen-Wäldern, artenreichen Frischwiesen,<br />

Borstgrasrasen und Pfeifengras-Wiesen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Artenreichen Borstgrasrasen (prioritärer Lebensraumtyp 6230*)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Waldkiefern-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D2*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und<br />

Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und Förderung eines naturnahen Grund- und Oberflächenwasserregimes, dabei insbesondere der Verminderung bestehender, durch das Offenhalten der<br />

vorhandenen Entwässerungsgräben verstärkter Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Wasserhaushaltes<br />

- der Verminderung von Stoffeinträgen in das Gebiet insbesondere durch eine angepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung, wobei z. B. Kalkungseinflüsse<br />

auf organische Nassstandorte strikt auszuschließen sind<br />

- der Erhaltung und Pflege der artenreichen Offenlandbereiche, insbesondere der mageren Frischwiesen, im Tiefland seltenen Borstgrasrasen und bedeutenden Pfeifengras-Wiesen,<br />

mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven Bewirtschaftung<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur unter besonderer<br />

Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums, wobei auf ausgewählten Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet östlich torno<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung liegt innerhalb der nördlichen Teilfläche <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Feuchtgebiete Leippe-Torno“. In diesem Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes<br />

Waldmehrung kommen laut spezieller Biotopkartierung (SBK) seggen- und binsenreiche Feuchtweiden (SBK-Code GFF), magere Frischwiesen (SBK-Code GMM) sowie<br />

sonstiges Feuchtgrünland (SBK-Code GFY) vor. Auf diesen Standorten kann eine Beeinträchtigung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie nicht ausgeschlossen<br />

werden. Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes nicht mehr ausgewiesen werden, um eine erhebliche Beeinträchtigung auszuschließen.<br />

253<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

254<br />

INteRNetfassuNg<br />

Der westlich davon liegende Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung befindet sich in der 200 m Pufferzone der Teilfläche 1 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Feuchtgebiete Leippe-Torno“.<br />

Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften<br />

zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu<br />

den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit<br />

auszugehen ist. Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

Bei Reduzierung <strong>des</strong> östlichen Teiles <strong>des</strong> VBG Waldmehrung auf außerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes liegende Bereiche können erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet ausgeschlossen<br />

werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein (sofern Reduzierung erfolgt)<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 25 Bernsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 2.700 m südwestlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 25 sind drei WKA seit September 2001 in Betrieb. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb<br />

<strong>des</strong> VRG/EG ist theoretisch nicht möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Daher und auf Grund der großen Entfernung zwischen FFH-Gebiet und VRG/EG können erhebliche Auswirkungen auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 26 Leippe<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 2.800 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Da in den Erhaltungszielen keine Fledermausarten benannt wurden und auf Grund der großen Entfernung<br />

zwischen dem VRG/EG und dem FFH-Gebiet können erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch in Kumulation sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Die einzelnen Ausweisungen sind entweder räumlich oder funktional in ihren Auswirkungen nicht vergleichbar.<br />

Einzelne unerhebliche Auswirkungen werden durch eine Kumulation nicht derart verstärkt, dass sie die Erheblichkeitsschwelle übersteigen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

SPANNTEICH KNAPPENRODE<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-125 EU-Nummer: psCI 4551-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 258 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Von Kiefernforst umgebene, fast völlig verlandete teiche mit schwimmblattvegetation, ausgedehntem<br />

schilf- und großseggengürtel mit Übergang zu erlenbruch und Zwischenmoor, Bach mit begleitendem<br />

erlengehölz und Hochstaudenfluren<br />

Schutzwürdigkeit: großflächige, fast völlig verlandete stillgewässer mit schilfröhricht und Weichholzaue, Lebensraum u. a.<br />

von großer Moosjungfer, Rotbauchunke, fischotter, zahlreichen gefährdeten Vogelarten, Nahrungshabitat<br />

verschiedener fledermausarten<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe<br />

(6430); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Barbastella barbastellus [Mopsfledermaus], Lutra lutra [Fischotter], Leucorrhinia pectoralis [Große Moosjungfer], Ophiogomphus cecilia<br />

[Grüne Keiljungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der von Kiefernforsten umgebenen, fast völlig verlandeten Teiche mit Schwimmblattvegetation, der ausgedehnten Schilf- und Großseggengürtel mit Übergang zu<br />

Erlenbruch und Zwischenmoor, sowie <strong>des</strong> Baches mit begleitendem Erlengehölz und Hochstaudenfluren.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Fischotter<br />

(Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina), Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) und Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), sowie ihrer für Fortpflanzung,<br />

Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Förderung <strong>des</strong> großflächigen Komplexes aus Arten- und Biotopschutzsicht bedeutender Feuchtlebensräume insbesondere durch Erhaltung<br />

und Förderung eines naturnahen Grund- und Oberflächenwasserregimes und durch partielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, wie z. B. die Sicherung von<br />

offenen Wasserflächen innerhalb <strong>des</strong> stark verlandenden Spannteiches<br />

- der Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse, insbesondere für die<br />

Population der Mopsfledermaus mit Wochenstuben in Knappenrode<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Kiefernbestände in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestandsstrukturen unter<br />

besonderer Beachtung einer guten Eignung als Jagdgebiet der Fledermäuse, wobei auf ausgewählten Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen<br />

anzustreben ist.<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 29 tagebau spreetal<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 4.400 m nördlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im VRG/EG sind 11 WKA seit 2005 in Betrieb.<br />

Im FFH-Gebiet kommt die Mopsfledermaus vor. Erhaltungsziel ist u. a. die Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten<br />

Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse, insbesondere für die Population der Mopsfledermaus mit Wochenstuben in Knappenrode. Da das VRG/EG keinerlei räumlichen Bezug zu<br />

den Zugkorridoren zwischen dem Fledermausquartier und dem Jagdhabitat aufweist, können jegliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

255<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 12 scheibe<br />

256<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 3.200 m nordöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im VRG/EG sind 5 WKA seit September 2004 in Betrieb. Es können theoretisch keine weiteren WKA innerhalb<br />

<strong>des</strong> Gebietes errichtet werden.<br />

Im FFH-Gebiet kommt die Mopsfledermaus vor. Erhaltungsziel ist u. a. die Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten<br />

Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse, insbesondere für die Population der Mopsfledermaus mit Wochenstuben in Knappenrode. Da das VRG/EG keinerlei räumlichen Bezug zu<br />

den Zugkorridoren zwischen dem Fledermausquartier und dem Jagdhabitat aufweist, können jegliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auf Grund <strong>des</strong> fehlenden räumlichen Bezugs zwischen den beiden VRG/EG sowie dem Fledermausquartier und dazugehörigem Jagdgebiet sind auch bei kumulativer Betrachtung<br />

keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

HOyERSWERDAER SCHWARZWASSER<br />

Gebietsnummer: ffH-126 EU-Nummer: psCI 4651-305<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 574 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: fließ- und stillgewässerkomplex aus mehreren teilflächen mit flutender Vegetation, uferbegleitenden auwäldern,<br />

Hochstaudenfluren sowie extensiv genutzten frischwiesen, eichen-Hainbuchen- und Buchenwälder<br />

Schutzwürdigkeit: Charakteristischer Lebensraumkomplex naturnaher fließgewässer mit typischer Vegetationszonierung,<br />

Lebensraum für amphibien (Rotbauchunke, Kammmolch), Bachneunauge, bedeutender Lebensraum<br />

und Wanderkorridor für den fischotter<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus<br />

pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald<br />

(Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion (9180); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion,<br />

Alnion incanae, Salicion albae) (91E0); Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)<br />

(91F0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Lampetra planeri [Bachneunauge], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> Fließgewässerkomplexes aus mehreren Teilflächen mit dem teilweise naturnahen Hoyerswerdaer Schwarzwasser mit Vorkommen flutender Vegetation, Auenwäldern,<br />

Hochstaudenfluren und kleinflächig extensiv genutzten Frischwiesen, sowie der Eichen-Hainbuchen- und Buchenwälder an den Talhängen und zusätzlich eines<br />

Teilgebietes mit mehreren historischen Steinbrüchen mit Restgewässern.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

- Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina),<br />

Kammolch (Triturus cristatus) und Bachneunauge (Lampetra planeri), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen<br />

Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der ungestörten Anbindung von Seitengewässern sowie der Erhaltung bzw. Verbesserung<br />

der Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume und<br />

der Sicherung von Retentionsräumen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung<br />

257<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

»<br />

258<br />

INteRNetfassuNg<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

Teilfläche 1 (Tröbigauer Berge südlich <strong>des</strong> Steinbruches Demitz-Thumitz)<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gd 1 Demitz-thumitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Granodiorit Gd 1 Demitz-Thumitz verläuft auf einer Länge von ca. 1.100 m innerhalb der 200 m Pufferzone<br />

der Teilfläche 1 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Hoyerswerdaer Schwarzwasser“. Dieses Teilgebiet besteht aus mehreren historischen Steinbrüchen mit Restgewässern, hat demnach seine<br />

Entstehungsursache im hier zu beurteilenden Rohstoffabbau.<br />

Beim Festgesteinstagebau Demitz-Thumitz handelt es sich um ein aktives Abbauvorhaben. Das Vorranggebiet Gd 1 liegt zum überwiegenden Teil innerhalb der Grenzen <strong>des</strong><br />

am 14. Juli 1997 vom Bergamt Hoyerswerda zugelassenen Rahmenbetriebsplanes für den Festgesteinstagebau Demitz-Thumitz. Die im Südostteil <strong>des</strong> Haufwerkstagebaues<br />

in westliche Richtung sowie im Werksteintagebau „Jungfernstein“ in nördliche und östliche Richtung geplanten Anschnitte im Festgestein sind nicht Bestandteil der Zulassung<br />

<strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes (vgl. auch Zulassung zum Rahmenbetriebsplan, Seite 1, letzter Anstrich). Die Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf die Umwelt werden in einer<br />

„Eingriffsabschätzung“ vom 15. Dezember 1995 (Anlage 10 <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes) ausführlich ermittelt und bewertet. Der Wasserhaushalt wird durch die Entwässerung<br />

der wassergefüllten Hohlformen, die Beseitigung von zwei Hangwasserrinnsalen sowie durch die Wasserhaltung im Regelbetrieb nur lokal beeinflusst. Die mit dem Vorhaben<br />

verbundenen unvermeidlichen Beeinträchtigungen (u. a. Beseitigung der Buchen- und Mischwälder am Südrand <strong>des</strong> Abbaufel<strong>des</strong> jedoch außerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes) können<br />

vermindert und durch Kompensationsmaßnahmen weitgehend ausgeglichen werden (vgl. auch Eingriffsabschätzung, Punkt 10. „Maßnahmen <strong>zur</strong> Verminderung und zum Ausgleich<br />

der vorhabensbedingten Auswirkungen“). Bezüglich einer möglichen Beeinflussung von grundwasserabhängigen Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes wird ergänzend<br />

auf den Punkt 4.4.4 Veränderung <strong>des</strong> Wasserhaushaltes, Abschnitt „Grundwasser“ <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes verwiesen, in dem es u. a. heißt: „Südlich <strong>des</strong> Abbaugebietes bildet<br />

der Kamm <strong>des</strong> Klosterberges eine oberirdische Wasserscheide, so dass auf der Südseite mit keinen merklichen Auswirkungen auf den ober- und unterirdischen Wasserhaushalt<br />

zu rechnen ist.“ Im RBP wird ausdrücklich betont, dass der Granodiorit der Lagerstätte im Allgemeinen als + wasserundurchlässig zu betrachten ist und keine Hinweise auf ein<br />

kommunizieren<strong>des</strong> Kluftsystem mit bemessbaren Durchflussgeschwindigkeiten bestehen (Seite 32). Aus diesem Grund sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der Wasserversorgung<br />

der Steinbruchrestgewässer zu erwarten.<br />

Aufgrund dieser Aussagen kann davon ausgegangen werden, dass der Festgesteinstagebau Demitz-Thumitz in den Grenzen <strong>des</strong> zugelassenen Rahmenbetriebsplanes nicht zu<br />

erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führt.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund <strong>des</strong> für den Geltungszeitraum <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes konzipierten Abbaues und der damit einhergehenden Auswirkungen auch für die<br />

von der Zulassung <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes ausgenommenen Teile <strong>des</strong> Vorranggebietes Gd 1 getroffen werden. Bei dieser Einschätzung wird davon ausgegangen, dass auch in<br />

diesem Teil <strong>des</strong> VRG wasserundurchlässiges Festgestein ansteht.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 1, 2 (Schwarzwasser unterhalb Demitz-Thumitz) und 3 (Silberwasser)<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 31 Burkau/Marienberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 31 befindet sich ca. 3.500 m nordwestlich und westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind bisher drei WKA errichtet.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 3 (Silberwasser)<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Kleinpraga<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung befindet sich in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Hoyerswerdaer Schwarzwasser“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für<br />

Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen<br />

Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 70 Coblenz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 70 Coblenz tangiert auf einer Länge von ca. 500 m die 200 m Pufferzone der Teilfläche 3<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes „Hoyerswerdaer Schwarzwasser“. Derzeit bestehen für diese raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet gesicherte Kiessandlagerstätte keine Abbauplanungen. Die<br />

mittlere Rohstoffmächtigkeit beträgt für den südlichen Teil der Lagerstätte ca. 25 m, die mittlere Abraummächtigkeit beträgt ca. 1 m. Für den nördlichen Teil der Lagerstätte<br />

betragen diese Werte 20 m (mittlere Rohstoffmächtigkeit) bzw. 2 m (mittlere Abraummächtigkeit).<br />

Das VBG ist durch die Kreisstraße K 7271 deutlich vom FFH-Gebiet abgetrennt und betrifft ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen, die keinen räumlichen und funktionalen<br />

Bezug zu den geschützten bewaldeten Steilhängen am Leutwitzer Wasser besitzen. Zumin<strong>des</strong>t bei einem potenziellen Abbau der Lagerstätte im Trockenschnitt können<br />

erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet bei Zischkowitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Randbereich <strong>des</strong> östlichen Teils <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung befindet sich in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Hoyerswerdaer Schwarzwasser“. Laut<br />

der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum<br />

Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den<br />

Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit<br />

auszugehen ist. Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Deiche, umfluter<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Deiche, umfluter in Neschwitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Vorrangstandort für die Deichrückverlegung betrifft das Hoyerswerdaer Schwarzwasser unmittelbar. Mit der Deichrückverlegung sollen Retentionsflächen <strong>zur</strong>ückgewonnen<br />

werden (Auszug aus der HWSK für das Hoyerswerdaer Schwarzwasser: „Durch die Rückverlegung <strong>des</strong> Deiches (Neubau und gleichzeitiger Rückbau <strong>des</strong> bestehenden Deiches) ist<br />

die Schaffung zusätzlicher Retentionsflächen möglich.“). Es ist davon auszugehen, dass bei Realisierung dieser Planung sogar positive Einflüsse auf das FFH-Gebiet auftreten.<br />

Die Deichrückverlegung sorgt dafür, dass die regelmäßig überfluteten Bereiche gegenüber dem heutigen Zustand flächenmäßig zunehmen. Positive Einflüsse sind somit für alle<br />

Erhaltungsziele denkbar. Insbesondere kann es zu einer Zunahme <strong>des</strong> Anteils der LRT 91E0*, 91F0 und der Verbesserung <strong>des</strong> günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> für alle benannten<br />

Anhang II Arten in diesem Teil <strong>des</strong> FFH-Gebietes kommen. Der VRS entspricht dem Ziel der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer<br />

Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume und der Sicherung von Retentionsräumen.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet durch die Deichrückverlegung können ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsstandort Hochwasserrückhaltebecken und speicherbecken<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Hochwasserrückhaltebecken Neschwitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der VBS befindet sich am Puschwitzer Wasser oberhalb der Ortslage Neschwitz. Er dient dem Schutz der Ortslagen von Neschwitz und Zescha vor Überschwemmungen und soll<br />

somit hochwasserrelevante Zuflüsse <strong>des</strong> Puschwitzer Wassers verringern bzw. zeitlich puffern.<br />

259<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

260<br />

INteRNetfassuNg<br />

Ein negativer Einfluss auf das FFH-Gebiet ist nicht zu erwarten. Die Wasserversorgung <strong>des</strong> Hoyerswerdaer Schwarzwassers wird nicht wesentlich beeinflusst:<br />

Auszug aus der Hochwasserschutzkonzeption für das Hoyerswerdaer Schwarzwasser (Bericht Seite 75): „Aufgrund <strong>des</strong> relativ kleinen Beckens und <strong>des</strong> relativ geringen Beitrages<br />

der Puschwitzer Wassers an dem Gesamtabfluss im Schwarzwasser (bei HQ 100 3,9 m³/s, Abflussscheitel wahrscheinlich nicht gleichzeitig) dürfte die Wirkung auf das Schwarzwasser<br />

unterhalb von Zescha relativ gering ausfallen. Zum Schutz der Ortslage Neschwitz vor Überflutungen durch das Puschwitzer Wasser sowie zum Schutz der Ortslage Zescha<br />

dürfte das Becken jedoch einen wesentlichen Beitrag leisten.“<br />

Auf Grund dieser Aussagen sind für das FFH-Gebiet keine erheblichen Beeinträchtigungen durch den Vorbehaltsstandort zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet südlich Königswartha<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Randbereich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung liegt zu einem geringen Teil in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Hoyerswerdaer Schwarzwasser“. Laut<br />

der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum<br />

Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den<br />

Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit<br />

auszugehen ist. Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung sind auf Grund der großen räumlichen Entfernung der Ausweisungen und <strong>des</strong> fehlenden funktionalen Bezuges keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

für das FFH-Gebiet zu erwarten. Die Wirkzonen einzelner Ausweisungen reichen i. d. R. nicht so weit, dass eine kumulative Bewertung notwendig ist. Dabei wird auch<br />

berücksichtigt, dass es sich um ein vorwiegend linienhaftes und an das Gewässer gebundenes FFH-Gebiet handelt.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

SCHWARZE ELSTER OBERHALB HOyERSWERDA<br />

Gebietsnummer: ffH-128 EU-Nummer: psCI 4551-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 238 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Lauf der schwarzen elster zwischen Kamenz und Hoyerswerda, altwässer mit angrenzenden auenbereichen,<br />

bestockt mit erlen-eschen-auwäldern und relativ großflächigen Hartholzauwäldern, extensives<br />

feuchtgrünland<br />

Schutzwürdigkeit: Charakteristischer Komplex naturnaher fließ- und stillgewässer, Lebensraum für steinbeißer, schlammpeitzger<br />

und grüne Keiljungfer, wichtiger Wanderkorridor für den fischotter, hohe Bedeutung für Kohärenz<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation <strong>des</strong> Chenopodion rubri p. p. und<br />

<strong>des</strong> Bidention p. p. (3270); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder<br />

Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0);<br />

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (91F0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Cobitis taenia [Steinbeißer], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Lutra lutra [Fischotter], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung naturnaher Bereiche im Tal der Schwarzen Elster zwischen Kamenz und Hoyerswerda mit dem Flusslauf der Schwarzen Elster zum Teil mit Schlammbänken, Altwässern<br />

und angrenzenden Auenbereichen mit Erlen- Eschen-Auenwäldern, relativ großflächigen Hartholzauenwäldern sowie Feucht- und Frischwiesen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Flüsse mit Schlammbänken (Lebensraumtyp 3270)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

- Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina),<br />

Steinbeißer (Cobitis taenia), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) und Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration,<br />

Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der partiellen Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen Sicherung<br />

und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche, insbesondere der überregional<br />

bedeutenden Bereiche mit Hartholzauenwäldern, unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der möglichst barrierefreien Erhaltung <strong>des</strong> Gebietes als überregional wichtigen Wanderkorridor für den Fischotter<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 30 Kamenz Ost<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

261<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Vorprüfung<br />

262<br />

INteRNetfassuNg<br />

Der nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 30 Kamenz Ost verläuft auf einer Länge von ca. 600 m innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Schwarze Elster<br />

oberhalb Hoyerswerda“. Innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes befinden sich bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzte Wasserfassungen. Für die Grundwasserentnahme<br />

wird ein quartärer Grundwasserleiter mit einer Mächtigkeit bis zu 20 m genutzt, die Versorgungsbrunnen haben eine Teufe von 11 bis 28 m. Der Grundwasserstand ist flurnah.<br />

Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die langjährig erfolgende Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Daher<br />

können durch die weitere Grundwasserentnahme zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 30 Kamenz Ost für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 11 Hoyerswerda<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südwestliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 11 Hoyerswerda verläuft in einem Bereich über ca. 1.200 m innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers um das FFH-Gebiet „Schwarze<br />

Elster oberhalb Hoyerswerda“. Im nördlichen Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes befindet sich die bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzte Wasserfassung Zeißig. Für die<br />

Grundwasserentnahme wird ein quartärer sowie ein tertiärer Grundwasserleiter genutzt, die Versorgungsbrunnen haben eine Teufe der Filter von 30 bis 46 m. Der Grundwasserstand<br />

wird nach dem Abschluss <strong>des</strong> Grundwasserwiederanstieges in diesem Raum voraussichtlich zwischen 0 m und 8 m liegen. Mit der wasserrechtlichen Erlaubnis der Stadt<br />

Hoyerswerda vom 20. Juli 2006 (Reg-Nr. 03-14264000-14-06) wurde dem Wasserversorger (Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH) eine mittlere Grundwasserentnahme von<br />

5.556 m³/d und eine maximale Grundwasserentnahme von 8.330 m³/d zum Betreiben <strong>des</strong> Trinkwasserwerkes in Zeißig erteilt. Im Punkt 6 „Begründung“ der wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis wird u. a. festgestellt, dass das Vorhaben aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbar ist. Weiterhin wird in diesem Punkt die Aussage getroffen, dass die Durchführung<br />

einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Daher können durch die weitere Grundwasserentnahme zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich trado<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung befindet sich in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Schwarze Elster oberhalb Hoyerswerda“. Laut der vom Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz<br />

<strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen<br />

regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das<br />

Vorranggebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 21 thonberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 21 liegt ca. 4.700 m südlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im VRG/EG sind 8 WKA seit 2001 und weitere vier WKA seit 2002 in Betrieb. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb<br />

<strong>des</strong> VRG/EG ist theoretisch nicht möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich:<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Hoske<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südwestliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung befindet sich zu einem geringen Teil in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Schwarze Elster oberhalb Hoyerswerda“.<br />

Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften<br />

zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu<br />

den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit<br />

auszugehen ist. Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch in der Summe können die regionalplanerischen Ausweisungen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen, da sowohl auf Grund der räumlichen<br />

Entfernung der einzelnen Ausweisungen als auch auf Grund verschiedener funktionaler Wirkungen keine Verstärkung der jeweils unerheblichen Auswirkungen zu erwarten ist.<br />

263<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

DEUTSCHBASELITZER GROSSTEICHGEBIET<br />

Gebietsnummer: ffH-129 EU-Nummer: psCI 4650-305<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 201 ha<br />

264<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: großteich mit angrenzenden teichen und feuchtgebieten mit großen Verlandungszonen, Zwischenmoorbereiche,<br />

Übergang von sumpfbereichen über Bruchwälder, auwälder zu bodensauren eichenwäldern,<br />

größere Pfeifengraswiesen<br />

Schutzwürdigkeit: Charakteristischer, reich strukturierter Komplex großer naturnaher stillgewässer mit typischer Vegetationszonierung,<br />

großflächige, gut ausgeprägte Pfeifengraswiesen, wichtiger Lebensraum für amphibien<br />

(Rotbauchunke) und fischotter<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen<br />

Böden (Molinion caeruleae) (6410); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Auenwälder mit<br />

Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> Großteiches mit angrenzenden Teichen und Feuchtgebieten mit großen Verlandungszonen, der Zwischenmoorbereiche, der bedeutenden Pfeifengraswiesen<br />

sowie der im Gebiet zu findenden Übergänge von Sumpfbereichen über Bruchwälder und Auwälder zu bodensauren Eichenwäldern.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra) und Rotbauchunke (Bombina<br />

bombina), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung der überregional bedeutsamen Pfeifengraswiesen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Gewährleistung einer solchen Wassersport- und insgesamt Freizeitnutzung, die den Natura 2000-Belangen nicht entgegen steht.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kao 51 Piskowitz (felder 1 und 3)<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordwestliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kaolin Kao 51 Piskowitz umfasst Teile der Bergwerkseigentumsfelder (BWE) Piskowitz 1 und 3. Das<br />

VBG ist dabei wesentlich kleiner als die BWE (Ausweisung ausschließlich südlich der Straße Deutschbaselitz–Schmerlitz) und tangiert auf einer Länge von ca. 700 m die 200 m<br />

Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Deutschbaselitzer Großteich“.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Der durch das Vorbehaltsgebiet raumordnerisch gesicherte Teil der Kaolinlagerstätte besitzt eine<br />

durchschnittliche Kaolinmächtigkeit von 14 m auf, die durchschnittliche Abraummächtigkeit beträgt ca. 4,6 m. Das geologische West-Ost Profil der Lagerstätte weist im Westteil<br />

eine Überdeckung aus Kaolin (farbig) auf, die in Abschnitten von einer quartären Überdeckung aus Sand, Schluff, Kies und Schotter überlagert wird. Im Ostteil besteht die Überdeckung<br />

zum überwiegenden Teil aus Kaolinton, die am östlichen Randbereich von tertiärem und quartärem Sand, Schluff, Kies und Schotter überlagert wird. Das Liegende der<br />

nach Osten einfallenden Kaolinnutzschicht besteht aus Kaolin (farbig) (vgl. auch Aufsuchungsbetriebsplan für das Bergwerkseigentum Piskowitz 1-6 der Bodenverwertungs-und<br />

-verwaltungs GmbH vom 1. August 2000, zugelassen am 23. November 2000 vom Bergamt Hoyerswerda). Damit ist gewährleistet, dass auch nach einem potenziellen Abbau<br />

weiterhin eine grundwasserstauenede Schicht erhalten bleibt.<br />

Der Deutschbaselitzer Großteich und die damit verbundenen Lebensraumtypen entstanden und bestehen durch den Anstau der Jauer „... während die angestauten, staunassen<br />

und feinkörnig-bindigen Bereiche mit mannigfaltigerer Vegetation und Wasserflächen im Gebiet <strong>zur</strong> Elsteraue gehören“ (StUFA Bautzen: Würdigung <strong>des</strong> LSG Teichgebiet Deutschbaselitz<br />

vom 4. August 1998). Für die (grund)wasserabhängigen Lebensraumtypen im FFH-Gebiet ist somit ein gesicherter Zufluss aus der Jauer von vorrangiger Bedeutung,<br />

weniger dagegen die Grundwasserverhältnisse. Bezüglich eines potenziellen Abbaus kann daher davon ausgegangen werden, dass aufgrund der bestehenden hydrologischen<br />

und hydrogeologischen Verhältnisse und der Entfernung zum FFH-Gebiet keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele eintreten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 30 Kamenz Ost<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 30 Kamenz Ost verläuft auf einer Länge von ca. 600 m innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Deutschbaselitzer<br />

Großteichgebiet“. Innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes befinden sich mehrere bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzte Wasserfassungen. wird. Für die Grundwasserentnahme<br />

wird ein quartärer Grundwasserleiter mit einer Mächtigkeit bis zu 20 m genutzt, die Versorgungsbrunnen haben eine Teufe von 11 bis 28 m. Der Grundwasserstand<br />

ist flurnah. Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die langjährige Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt.<br />

Daher können durch die weitere Grundwasserentnahme zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 30 Kamenz Ost für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 21 thonberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG liegt ca. 5.000 m südlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten. Auf Grund der Entstehungsgeschichte <strong>des</strong> Deutschbaselitzer<br />

Großteiches und der Bedeutung <strong>des</strong> Zuflusses aus der Jauer kann eingeschätzt werden, dass die betrachteten Raumnutzungen, welche die Zuflussmengen aus der Jauer nicht<br />

verändern, keinen erheblichen Einfluss auf das FFH-Gebiet ausüben können. Daher sind auch beim Zusammenwirken von einer Trinkwassernutzung und einem Kaolinabbau keine<br />

verstärkten Einflüsse zu erwarten. In Bezug auf das VRG/EG Windenergie sind dagegen auf Grund eines fehlenden räumlichen und funktionalen Bezugs gar keine kumulativen<br />

Auswirkungen zu erwarten.<br />

265<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

WALDTEICHE WESTLICH SCHÖNAU<br />

Gebietsnummer: ffH-132 EU-Nummer: psCI 4651-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 52 ha<br />

266<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Naturnahe eutrophe teiche mit teilweise ausgedehnten Verlandungszonen, grabensystem im Waldgebiet,<br />

feuchte Hochstaudenfluren und Waldsäume<br />

Schutzwürdigkeit: Charakteristischer Lebensraumkomplex naturnaher stillgewässer mit typischer Vegetationszonierung,<br />

bedeutsamer amphibienlebensraum, insbesondere für Rotbauchunke, Vorkommen von fischotter und<br />

großer Moosjungfer<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe<br />

(6430)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Lutra lutra [Fischotter], Leucorrhinia pectoralis [Große Moosjungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der naturnahen eutrophen Teiche mit teilweise ausgedehnten Verlandungszonen, <strong>des</strong> Grabensystems im Waldgebiet, der feuchten Hochstaudenfluren und Waldsäume.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina)<br />

und Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Sicherung von Qualität und Quantität <strong>des</strong> Wasserhaushaltes als Voraussetzung für die Erhaltung der Feuchtlebensräume<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter typischer<br />

Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur von Waldbereichen insbesondere mit verschiedenen<br />

Waldgesellschaften feuchter und nasser Standorte unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist.<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

WALDTEICHE NÖRDLICH RäCKELWITZ<br />

Gebietsnummer: ffH-133 EU-Nummer: psCI 4751-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 42 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: teilweise stark verlandende, naturnahe eutrophe stillgewässer mit gut entwickelten Röhrichtzonen, Nasswiese<br />

mit Binsen- und seggenarten, stellenweise Bruch- und sumpfwald, großflächiger Kiefernwald<br />

Schutzwürdigkeit: Charakteristischer Lebensraumkomplex naturnaher stillgewässer mit typischer Vegetationszonierung,<br />

bedeuten<strong>des</strong> amphibienhabitat, insbesondere für Rotbauchunke sowie Laubfrosch und Moorfrosch<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150), Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe<br />

(6430)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der teilweise stark verlandeten, naturnahen eutrophen Stillgewässer mit gut entwickelten Röhrichtzonen, der Nasswiese mit Binsen- und Seggenarten und <strong>des</strong><br />

stellenweise auftretenden Bruch- und Sumpfwal<strong>des</strong>.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Rotbauchunke (Bombina bombina), sowie ihrer für Fortpflanzung,<br />

Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, beispielsweise<br />

- der Sicherung von Qualität und Quantität <strong>des</strong> Wasserhaushaltes als Voraussetzung für die Erhaltung der Feuchtlebensräume<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter typischer<br />

Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur von Waldbereichen insbesondere mit verschiedenen<br />

Waldgesellschaften feuchter und nasser Standorte unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Qs 55 Piskowitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Quarzsand Qs 55 Piskowitz reicht bis auf ca. 250 m an das FFH-Gebiet „Waldteiche nördlich Räckelwitz“<br />

heran. Derzeit bestehen für diese Quarzsandlagerstätte keine Abbauplanungen. Die als Vorbehaltsgebiet gesicherte Quarzsandlagerstätte liegt unterhalb der teilweise im Abbau<br />

befindlichen Kiessandlagerstätte Piskowitz, die Mächtigkeit <strong>des</strong> Quarzsan<strong>des</strong> beträgt 8 m bis 9 m, das Liegende wird von Kaolinton, Ton, Schluff und Braunkohle (grundwasserstauende<br />

Schicht) gebildet. Die mittlere Mächtigkeit <strong>des</strong> über dem Quarzsand lagernden pleistozänen Kiessan<strong>des</strong> beträgt ca. 9 m, die mittlere Abraummächtigkeit beträgt ca.<br />

0,3 m.<br />

Aus der geologischen Stellungnahme zum Bewilligungsantrag für die Kiessandlagerstätte Piskowitz vom 5. Oktober 1993 geht u. a. hervor, dass die Oberflächenentwässerung<br />

entsprechend der Morphologie vorrangig nach Norden und Osten in Richtung Lugewaldwasser bzw. nach Westen/Nordwesten zum Einzugsgebiet der Schwarzen Elster erfolgt.<br />

Im pleistozänen Nutzschichtbereich (Kiessand) wurde kein Wasser angeschnitten. Über bindigen Schichten (Zwischenmittel) kann es jedoch zu einer geringen Wasserführung<br />

kommen. Die Grundwasserfließrichtung verläuft nach Osten, da die bindigen Schichten <strong>des</strong> Liegenden nach Westen ansteigen und somit eine Abtrennung <strong>des</strong> Grundwasserleiters<br />

nach Westen erfolgt.<br />

267<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

268<br />

INteRNetfassuNg<br />

Die Wasserversorgung der Waldteiche erfolgt in erster Linie über Gräben, Fluter und Kanäle, welche die notwendige periodische Versorgung der Teiche mit Wasser und ihr Ablassen<br />

sicherstellen. Auch der Wasserhaushalt im FFH-Gebiet wird über zahlreiche Wassergräben u. a. „Lugewaldwasser“ reguliert. Die für die Wasserversorgung <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

notwendigen Gräben sind daher von einem Abbau freizuhalten und deren kontinuierliche Wasserführung zu gewährleisten.<br />

Bezüglich eines potenziellen Abbaus <strong>des</strong> unterhalb <strong>des</strong> Kiessan<strong>des</strong> lagernden Quarzsan<strong>des</strong> kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der bestehenden hydrologischen<br />

und hydrogeologischen Verhältnisse keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes eintreten. Diese Einschätzung gilt zumin<strong>des</strong>t solange die<br />

grundwasserstauenden Schichten an den Waldteichen und in deren hydrologisch beeinflusster Umgebung erhalten bleiben.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingung keine erheblichen Beeinträchtigungen für das<br />

FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kao 53 Piskowitz (felder 4- 6)<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe Kaolin Kao 53 Piskowitz (Felder 4-6) besteht aus zwei räumlich getrennten Teilgebieten. Das VBG ist dabei wesentlich kleiner<br />

als die Flächen der Bergwerkseigentumsfelder. Feld 5 ist regionalplanerisch auf Grund der Lage innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes nicht ausgewiesen. Der westliche Teil <strong>des</strong> VBG (BWE<br />

Feld 4) tangiert auf einer Länge von ca. 700 m (im Nordosten) und der östliche Teil <strong>des</strong> VBG (BWE Feld 6) auf einer Länge von ca. 400 m die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

„Waldteiche nördlich Räckelwitz“.<br />

Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Die durch das Vorbehaltsgebiet raumordnerisch gesicherten Kaolinlagerstätten besitzen eine<br />

durchschnittliche Kaolinmächtigkeit von 13,4 m (westlicher Teil der Lagerstätte) bzw. von 7,4 m (östlicher Teil der Lagerstätte), die durchschnittlichen Abraummächtigkeit betragen<br />

ca. 8,6 m (westlicher Teil der Lagerstätte) bzw. 5,2 m (östlicher Teil der Lagerstätte). Das geologische West-Ost Profil <strong>des</strong> westlichen Teiles der Lagerstätte weist im Westteil<br />

eine Überdeckung aus quartärem Sand, Schluff, Kies und Schotter auf, unter der tertiäre Sande, Schluffe, Kiese und Schotter anstehen. Nach Osten steht unter der quartären<br />

Überdeckung Kaolin (farbig) an. Das Liegende der nach Osten einfallenden Kaolinnutzschicht besteht ebenfalls aus Kaolin (farbig) (vgl. auch Aufsuchungsbetriebsplan für das<br />

Bergwerkseigentum Piskowitz 1-6 der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH vom 1. August 2000, zugelassen am 23. November 2000 vom Bergamt Hoyerswerda). Damit<br />

ist gewährleistet, dass auch nach einem potenziellen Abbau weiterhin eine grundwasserstauende Schicht erhalten bleibt.<br />

Diese grundwasserstauende Schicht stellt in Verbindung mit den Gräben, Flutern und Kanälen die notwendige periodische Versorgung der Teiche mit Wasser und ihr Ablassen sicher.<br />

Auch der Wasserhaushalt im FFH-Gebiet wird über zahlreiche Wassergräben u. a. „Lugewaldwasser“ reguliert. Die für die Wasserversorgung <strong>des</strong> FFH-Gebietes notwendigen<br />

Gräben sind daher von einem Abbau freizuhalten und deren kontinuierliche Wasserführung zu gewährleisten.<br />

Bezüglich eines potenziellen Abbaus kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der bestehenden hydrologischen und hydrogeologischen Verhältnisse keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes eintreten, sofern die Wasserversorgung aus den zufließenden Gräben gesichert bleibt. Bezüglich der hydrogeologischen<br />

Situation wird im Aufsuchungsbetriebsplan beschrieben, dass eine Wasserhaltung bei einem Neuaufschluss unerlässlich ist, da von einem erheblichen Wasserzufluss aus<br />

den sandig-kiesigen Deckschichten <strong>des</strong> Kaolins auszugehen ist (vgl. auch Aufschlussbetriebsplan, Seite 5). Die bei einem potenziellen Abbau notwendige Wasserhaltung ist dabei<br />

so zu gestalten, dass kein negativer Einfluss auf das FFH-Gebiet erfolgt. Es erscheint daher sogar möglich, die Wasserhaltung in Richtung <strong>des</strong> FFH-Gebietes aus<strong>zur</strong>ichten, um die<br />

kontinuierliche Wasserversorgung zu befördern.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 21 thonberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG liegt ca. 4.500 m südwestlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten. Windenergie und Rohstoffabbau ergeben bereits auf Grund der<br />

räumlichen Entfernung keine verstärkten Einflüsse.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Die mit den Einzelbewertungen erfolgte Einschätzung der Auswirkungen gilt auch bei kumulativer Betrachtung. Das wesentliche Kriterium ist, dass die Wasserversorgung aus<br />

den zufließenden Gräben gesichert bleibt und die für das FFH-Gebiet maßgeblichen grundwasserstauenden Schichten erhalten bleiben. Durch die erfolgte Ausgrenzung dieser<br />

Bereiche aus den regionalplanerischen Ausweisungen (z. B. BWE Kaolin Piskowitz Feld 5) sind auch bei kumulativer Bewertung keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Ggf. ist in nachfolgenden Planungs- /Genehmigungsebenen die Notwendigkeit einer zeitlichen Staffelung <strong>des</strong> Abbaus in den Lagerstätten zu prüfen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

269<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

KLOSTERWASSERNIEDERUNG<br />

Gebietsnummer: ffH-134 EU-Nummer: psCI 4651-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 347 ha<br />

270<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Naturnahes fließgewässer teilweise mit unterwasservegetation von Quelle bis Mündung, auwälder, naturnahe<br />

Mischwälder, neben mageren frischwiesen auch Hochstaudenfluren, feuchtweiden und Nasswiesen<br />

Schutzwürdigkeit: Charakteristischer Komplex naturnaher gewässer mit typischer Vegetationszonierung, relativ großflächige<br />

Vorkommen von Hainbuchenwäldern, bedeutender Lebensraum für amphibien (z. B. Rotbauchunke),<br />

bedeutender Wanderkorridor <strong>des</strong> fischotters<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus<br />

pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160);<br />

Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion (9180); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-<br />

Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0); Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion<br />

minoris) (91F0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Lutra lutra [Fischotter], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> naturnahen Fließgewässers, teilweise mit Unterwasservegetation vom Oberlauf in Quellnähe bis <strong>zur</strong> Mündung, der Auwälder und naturnahen Laubmischwaldbereiche,<br />

der kleinflächigen mageren Frischwiesen und Hochstaudenfluren, sowie der Feuchtweiden und Nasswiesen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

- Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina)<br />

und Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Voraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche, so beispielsweise der wertvollen Vorkommen von Altwassern und Hartholz-Auenwald im nördlichen Teil<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume und<br />

der Sicherung von Retentionsräumen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet südlich Räckelwitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung liegt zu einem geringen Teil innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Klosterwasserniederung“. Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

Waldmehrung sind entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet keine Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie keine Habitatflächen von<br />

Arten <strong>des</strong> Anhanges II der FFH-Richtlinie betroffen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

Der westlich davon liegende Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung befindet sich in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Klosterwasserniederung“. Laut der vom Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz<br />

<strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen<br />

regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das<br />

Vorranggebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordöstlich Burkau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Randbereich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung befindet sich in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Klosterwasserniederung“. Laut der vom Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz<br />

<strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen<br />

regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das<br />

Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet östlich Rosenthal<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordöstliche Randbereich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung befindet sich in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Klosterwasserniederung“. Laut der vom Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz<br />

<strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen<br />

regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das<br />

Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Cunnewitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung reicht in seinem nördlichen Randbereich geringfügig in die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Klosterwasserniederung“<br />

hinein. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften<br />

zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender<br />

Erheblichkeit auszugehen ist. Das Vorranggebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

271<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 21 thonberg<br />

272<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 21 befindet sich ca. 2.700 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im VRG/EG sind 12 WKA in Betrieb. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> Gebietes ist theoretisch<br />

nicht möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Daher und auf Grund der großen Entfernung kann eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen<br />

Bestandteilen durch das VRG/EG ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 31 Burkau/Marienberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 31 befindet sich ca. 1.300 m südlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind 3 WKA in Betrieb.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Daher und auf Grund der großen Entfernung kann eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen<br />

Bestandteilen durch das VRG/EG ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung können erhebliche Beeinträchtigungen durch die regionalplanerischen Ausweisungen ausgeschlossen werden. Durch die Ausweisung mehrerer<br />

Gebiete <strong>zur</strong> Waldmehrung bzw. VRG/EG Windenergie werden in diesem Fall die jeweils unerheblichen Auswirkungen in keinem Fall verstärkt.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

OTTERSCHÜTZ<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-135 EU-Nummer: psCI 4650-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 210 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Vorwiegend bewaldetes gebiet im Norden der Zeißholzer Hochfläche mit oligo- bis mesotrophen Kleingewässern,<br />

naturnahe eutrophe teiche mit Verlandungszonen, Zwischenmoor- und sumpfbereiche sowie<br />

feuchtgrünland<br />

Schutzwürdigkeit: Bedeutender Komplex der letzten in sachsen verbliebenen natürlichen standgewässer (Jesore), bedeutender<br />

Lebensraum für bedrohte Herpetofauna (Rotbauchunke, Kammmolch), fischotter, Mittelspecht,<br />

sonnentau<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit<br />

benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen (3140); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Dystrophe Seen und<br />

Teiche (3160); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion)<br />

(7150)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> vorwiegend bewaldeten Gebietes im Norden der Zeißholzer Hochfläche mit dystrophen sowie oligo- bis mesotrophen Kleingewässern, naturnahen eutrophen<br />

Teichen mit Verlandungszonen, Zwischenmoor- und Sumpfbereichen sowie Feuchtgrünland.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Oligo- bis mesotrophen, kalkhaltigen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3140)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Dystrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3160)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Torfmoor-Schlenken (Lebensraumtyp 7150)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina)<br />

und Kammmolch (Triturus cristatus), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und Pflege <strong>des</strong> bedeutenden Komplexes der letzten in Sachsen verbliebenen natürlichen Standgewässer (Jesore) u. a. durch die Vermeidung von Eutrophierungen<br />

der Jesore sowie ggf. der periodischen Zurückdrängung der natürlichen Sukzession<br />

- der naturschutzkonformen fischereiwirtschaftlichen Nutzung <strong>zur</strong> Erhaltung bzw. Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der eutrophen Teiche mit ihren Verlandungsbereichen<br />

sowie mit Schwimmblatt- und Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibienfauna<br />

- der Erhaltung und Förderung eines naturnahen Grund- und Oberflächenwasserregimes <strong>zur</strong> Erhaltung der teilweise nährstoffarmen Feuchtlebensräume<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der die Gewässer umgebenden, überwiegend naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur,<br />

wobei auf ausgewählten Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der besonderen Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums.<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 25 Bernsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 150 m nördlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 25 sind drei WKA seit September 2001 in Betrieb. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong><br />

VRG/EG ist theoretisch nicht möglich.<br />

273<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

274<br />

INteRNetfassuNg<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Otterschütz“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht<br />

zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 74 Bernsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser Wt 74 Bernsdorf grenzt auf einer Länge von ca. 1.500 m direkt an das FFH-Gebiet an. Mit dem Vorbehaltsgebiet Trinkwasser<br />

werden die ergiebigen Grundwasservorräte eines quartären Grundwasserleiters mit komplizierten Lagerungsverhältnissen raumordnerisch gesichert. Innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes<br />

erfolgte durch das Wasserwerk Bernsdorf eine langjährige Trinkwasserversorgung bis Ende der 1990er Jahre. Derzeit ist das Wasserwerk Bernsdorf außer Betrieb.<br />

Bereits 1992 wurde festgestellt, dass fast alle Jesore (Gieser) im Bereich <strong>des</strong> damals geplanten NSG Otterschütz ausgetrocknet waren, Flach- und Zwischenmoorgesellschaften<br />

waren durch Wassermangel schon stark geschädigt (ha h n, 1992). Diese Erscheinungen sind in erster Linie niederschlagsbedingt. Die hydrogeologischen Verhältnisse im Gebiet<br />

sind auf Grund stark deformierter pleistozäner Schichten sehr kompliziert (vgl. Sanierungsrahmenplan Tagebau Zeißholz, S. 17f). Typisch sind schollenspezifische, durch hydraulische<br />

Barrieren (tertiäre Tone, Schluffe und Flöze) abgegrenzte Grundwasserleiter. Der Grundwasseraustausch zwischen den einzelnen Schollen ist stark eingeschränkt und meist<br />

nur durch Über- oder Umströmen dieser Barrieren möglich (mu S e u m d e r WeStlauSitz (1999) S. 21, 26).<br />

Im FFH-Gebiet sind mehrere grundwasserabhängige Lebensraumtypen vorhanden und in den Erhaltungszielen benannt. Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die<br />

über einen langen Zeitraum erfolgte Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Daher können im Fall einer Wiederaufnahme<br />

der Grundwasserentnahme, zumin<strong>des</strong>t für den Fall, dass die ursprüngliche Fördermenge nicht überschritten wird, erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-<br />

Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Dessen ungeachtet ist hier auch die raumordnerische Rangfolge so gestaltet worden, dass erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Das FFH-Gebiet ist<br />

räumlich deckungsgleich als Vorranggebiet für den Arten- und Biotopschutz ausgewiesen. Dies bedeutet für das angrenzende VBG Trinkwasser, dass eine Nutzung nur soweit<br />

raumordnerisch bevorzugt wird, solange es mit dem VRG Arten- und Biotopschutz (und demnach auch mit dem FFH-Gebiet) vereinbar bleibt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 26 Leippe<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG liegt etwa 4.000 m nördlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Otterschütz“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht<br />

zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Hinsichtlich der Summationswirkung ist die geplante Ortsumgehung von Bernsdorf im Zuge der Staatsstraße S 94 zu betrachten. Für diesen Bauabschnitt der S 94 liegt ein<br />

Vorentwurf vor. Die im Rahmen der Vorplanung für die favorisierte Trassenvariante (Variante 1 A) durchgeführte Verträglichkeitsprüfung kam zu dem Ergebnis, dass eine Verträglichkeit<br />

mit den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Otterschütz“ erreicht werden kann.<br />

Auch in Summation der regionalplanerischen Ausweisungen (Trinkwasser, Windenergie) sowie der Straßenplanung sind bereits durch die unterschiedliche potenzielle, jedoch jeweils<br />

unerhebliche Betroffenheit von Lebensraumtypen, Tier- bzw. Pflanzenarten bzw. durch die räumliche Entfernung dieser Raumnutzungen untereinander keine erheblichen<br />

Auswirkungen auf die Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes zu erwarten.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

CUNNERSDORFER TEICHE<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-136 EU-Nummer: psCI 4650-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 104 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Von Wald umgebene, relativ großflächige naturnahe eutrophe stillgewässer mit ausgedehnten Verlandungsbereichen,<br />

Bruch- und sumpfwald, stellenweise Vorkommen von eichen-Hainbuchenwald und bodensauren<br />

eichenwäldern<br />

Schutzwürdigkeit: Charakteristischer Komplex naturnaher stillgewässer mit typischer Vegetationszonierung inmitten von<br />

Wald, wertvoller Lebensraum für amphibien (z. B. Rotbauchunke), fischotter, östlichstes Vorkommen <strong>des</strong><br />

Bibers in sachsen außerhalb <strong>des</strong> Neißeraumes<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald<br />

(Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Castor fiber [Biber], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der von Wald umgebenen, relativ großflächigen naturnahen eutrophen Stillgewässer mit ausgedehnten Verlandungsbereichen, Bruch- und Sumpfwald, stellenweise<br />

Eichen-Hainbuchenwald und bodensauren Eichenwäldern.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra) und Rotbauchunke<br />

(Bombina bombina), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung, u. a. als Lebensraum <strong>des</strong> Bibers, welcher hier mit Ausnahme <strong>des</strong> Neißeraumes sein derzeit östlichstes sächsisches Vorkommen<br />

aufweist<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit bodensaurem<br />

Eichen(misch)- und Eichen-Hainbuchenwald sowie Bruch- und Sumpfwald unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist.<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

275<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

BIWATSCH-TEICHGRUPPE UND TEICHE BEI CAMINAU<br />

Gebietsnummer: ffH-137 EU-Nummer: psCI 4651-306<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 244 ha<br />

276<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: aus zwei teilgebieten bestehen<strong>des</strong>, großes zusammenhängen<strong>des</strong> teichgebiet, naturnahe eutrophe stillgewässer<br />

mit Verlandungszonen und Übergängen zu sumpf- und Bruchwäldern, feuchtwiesen und -weiden<br />

Schutzwürdigkeit: Charakteristischer Komplex naturnaher, sehr gut strukturierter stillgewässer mit ausgedehnter typischer<br />

Vegetationszonierung, bedeutsamer Lebensraum für amphibien (z. B. Rotbauchunke, Laubfrosch), fischotter<br />

und v. a. schlammpeitzger<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010); Auenwälder<br />

mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> aus zwei Teilgebieten bestehenden, großen zusammenhängenden Teichgebietes, der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Verlandungszonen und Übergängen<br />

zu Sumpf- und Bruchwäldern, sowie der Feuchtwiesen und -weiden.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Feuchten Heiden (Lebensraumtyp 4010)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina)<br />

und Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Verminderung bzw. Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Einträge aus den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen.<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Deiche, umfluter<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Deichrückverlegung am Hoyerswerdaer schwarzwasser bei Neschwitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Vorrangstandort für die Deichrückverlegung befindet sich ca. 5.000 m oberhalb <strong>des</strong> unmittelbar an die Teichgruppe angrenzenden Hoyerswerdaer Schwarzwassers. Mit der<br />

Deichrückverlegung werden Retentionsflächen <strong>zur</strong>ückgewonnen (Auszug aus der HWSK für das Hoyerswerdaer Schwarzwasser: „Durch die Rückverlegung <strong>des</strong> Deiches (Neubau<br />

und gleichzeitiger Rückbau <strong>des</strong> bestehenden Deiches) ist die Schaffung zusätzlicher Retentionsflächen möglich.“). Ein direkter bzw. indirekter Einfluss auf das FFH-Gebiet ist<br />

nicht erkennbar.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet durch die Deichrückverlegung können ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

GROSSER ROHRBACHER TEICH<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-138 EU-Nummer: psCI 4750-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 47 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Naturnahe eutrophe stillgewässer mit angrenzenden z. t. sehr feuchten Waldbereichen, Verlandungszonen<br />

teilweise mit Zwischenmoorcharakter, Birkenmoorwälder, Nadelwaldbereiche<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe stillgewässer mit typischer Vegetationszonierung und strukturreichen Verlandungszonen, die<br />

in Birkenmoorwälder übergehen, wertvoller Lebensraum für amphibien (z. B. Rotbauchunke, Laubfrosch)<br />

und fischotter<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Birken-Moorwald (91D1)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der naturnahen eutrophen Stillgewässer, der Verlandungszonen teilweise mit Zwischenmoorcharakter und der angrenzenden z. T. sehr feuchten Waldbereiche mit<br />

Birkenmoorwäldern.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Birken-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D1*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra) und Rotbauchunke (Bombina<br />

bombina), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege der naturnahen, reich strukturierten Stillgewässer mit ausgedehnter typischer Vegetationszonierung,<br />

reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die<br />

reichhaltige Amphibienfauna<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Moorwaldbereiche unter besonderer<br />

Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 72 Brauna-West<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VBG KS 72 befindet sich ca. 600 m nordwestlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Am 6. Juli 2005 fand der Scoping-Termin <strong>zur</strong> Einleitung <strong>des</strong> bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens<br />

statt. Folgende Abschätzung greift dabei getätigten Fachaussagen, die im Bezug zum FFH-Gebiet stehen, auf.<br />

Die Hauptentwässerung innerhalb <strong>des</strong> VBG erfolgt nach Norden, jedoch existieren einige Quellaustritte am Südrand der Hochfläche, da das Liegende in diesem Bereich etwas<br />

nach Süden geneigt ist. Über diese Quellaustritte werden die Teiche <strong>des</strong> FFH-Gebietes gespeist. Innerhalb <strong>des</strong> VBG verläuft eine (Haupt)Grundwasserscheide von Südwesten nach<br />

Nordosten.<br />

Unter diesen Randbedingungen erscheint folgende Variante als FFH-verträglich. Ein Abbau soll ausschließlich im Trockenschnitt erfolgen, d. h. oberhalb der grundwassergefüllten<br />

Kiesbasis einschließlich eines im Rahmen der Rahmenbetriebsplanung konkret zu ermittelnden Puffers, um die Wasserspeicherfunktion für die kontinuierlichen Wasseraustritte<br />

in Richtung <strong>des</strong> FFH-Gebietes zu erhalten. Ergibt sich auch dafür keine Möglichkeit einer Verträglichkeit mit dem FFH-Gebiet, ist der potenzielle Abbau auf den Bereich nördlich<br />

der Grundwasserscheide zu begrenzen. Die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet lässt eine diesbezüglich ausreichende Reduzierung der potenziellen Abbaufläche im nachfolgenden<br />

Betriebsplanverfahren zu.<br />

277<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

278<br />

INteRNetfassuNg<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 75 Brauna-Ost<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 75 Brauna-Ost reicht bis auf ca. 300 m an das FFH-Gebiet „Großer Rohrbacher Teich“<br />

heran.<br />

Derzeit bestehen für diese raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet gesicherte Kiessandlagerstätte keine Abbauplanungen. Seit der Durchführung <strong>des</strong> Scoping-Termins <strong>zur</strong> Einleitung<br />

eines Raumordnungs- sowie eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens am 24. Juli 1996 wurden keine Aktivitäten mehr bekannt.<br />

Die mittlere Rohstoffmächtigkeit im VBG beträgt ca. 9.5 m, die mittlere Abraummächtigkeit beträgt ca. 0,5 m. Die im Bereich um das VBG austretenden Quellen haben nach dem<br />

bekannten Kenntnisstand keine besondere Bedeutung für die Wasserversorgung <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Die Entwässerung erfolgt vorrangig in Richtung der Teichgruppe bei Brauna,<br />

die nicht Bestandteil <strong>des</strong> FFH-Gebietes ist.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung beider Vorbehaltsgebiete für Kies und Sand sind bei Berücksichtigung der o. g. Randbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das FFH-Gebiet zu erwarten. Bei dieser Einschätzung wird insbesondere berücksichtigt, dass sich potenzielle Auswirkungen auf das (Grund)Wasserregime für den Rohrbacher<br />

Teich durch die Inanspruchnahme beider Lagerstätten nicht verstärken.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

TEICHGRUPPEN COSEL-ZEISHOLZ<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-139 EU-Nummer: psCI 4649-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 185 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: aus zwei teilflächen bestehen<strong>des</strong> gebiet mit naturnahen oligo- bis mesotrophen und eutrophen stillgewässern<br />

mit z. t. ausgedehnten Verlandungszonen, umgeben von Wiesenflächen, Hochstaudenfluren,<br />

sumpf- und Niedermoorbereichen<br />

Schutzwürdigkeit: ausgedehnter charakteristischer Komplex naturnaher stillgewässer mit typischer Vegetationszonierung<br />

in Verbindung mit magerem grünland, bedeutsamer Lebensraum u. a. für amphibien (z. B. Rotbauchunke),<br />

schlammpeitzger, steinbeißer, fischotter<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus<br />

pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Cobitis taenia [Steinbeißer], Lampetra planeri [Bachneunauge], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger],<br />

Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> aus zwei Teilflächen bestehenden Feuchtgebietskomplexes mit bedeutenden naturnahen oligo- bis mesotrophen und eutrophen Stillgewässern mit z. T. ausgedehnten<br />

Verlandungszonen, welche umgeben sind von Wiesenflächen, Hochstaudenfluren, Sumpf- und Niedermoorbereichen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3130)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina),<br />

Kammmolch (Triturus cristatus), Steinbeißer (Cobitis taenia), Bachneunauge (Lampetra planeri) und Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), sowie ihrer für Fortpflanzung,<br />

Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege zweier charakteristischer Komplexe naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche unterschiedlicher Trophie (besonders der überregional bedeutenden oligotrophen<br />

bis mesotrophen Gewässer) mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der<br />

Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung und Förderung naturnaher hydrologischer Verhältnisse der Feuchtlebensräume wie Hochstaudenfluren sumpfiger Standorte, Sümpfe und Niedermoorbereiche<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen, aber auch der bedeutenden Nasswiesen, mittels einer an das Arteninventar<br />

angepassten, mosaikartigen und extensiven Bewirtschaftung.<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

279<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

RUHLäNDER SCHWARZWASSER<br />

Gebietsnummer: ffH-140 EU-Nummer: psCI 4649-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 54 ha<br />

280<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Weitgehend natürlich verlaufen<strong>des</strong> fließgewässer mit unterwasservegetation, angrenzend teilweise ausgedehnte<br />

grünlandbereiche (Magerwiesen, feuchtgrünland), groß- und Kleinseggenriede, sümpfe und<br />

Niedermoorbereiche<br />

Schutzwürdigkeit: Charakteristischer Komplex eines fließgewässers und angrenzender auenbereiche, bedeutend als Lebensraum<br />

für grüne Keiljungfer, Kammmolch, Rotbauchunke, fischotter, Kohärenzaspekt nach Brandenburg<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus<br />

pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Lutra lutra [Fischotter], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> weitgehend naturnah verlaufenden Fließgewässers mit Unterwasservegetation, der angrenzenden teilweise ausgedehnten Grünlandbereiche (Magerwiesen,<br />

Feuchtgrünland), der Groß- und Kleinseggenriede sowie der Sümpfe und Niedermoorbereiche.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina),<br />

Kammmolch (Triturus cristatus) und Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung<br />

wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Voraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume und<br />

der Sicherung von Retentionsräumen<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur unter besonderer<br />

Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums, wobei auf ausgewählten Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

BUCHBERGE BEI LAUSSNITZ<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-141 EU-Nummer: psCI 4748-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 200 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Waldbereich auf dem Höhenzug <strong>des</strong> Vorderen und Hinteren Buchberges mit naturnahen, reich strukturierten<br />

traubeneichen-Buchenwäldern und Birkenvorwälder mit entwicklungstendenz zu bodensauren<br />

eichen-Buchenwäldern<br />

Schutzwürdigkeit: strukturreiche Buchenmischwald-Bestände, die wertvollen Lebensraum für gefährdete tierarten wie<br />

schwarzstorch, Rauhfußkauz und sperlingskauz bieten<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

-<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines Waldbereiches auf dem Höhenzug <strong>des</strong> Vorderen und Hinteren Buchberges mit naturnahen, reich strukturierten Traubeneichen-Buchenwäldern und Birkenvorwäldern<br />

mit Entwicklungstendenz zu bodensauren Eichen-Buchenwäldern.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und<br />

Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Buchenmischwaldbereiche unter besonderer<br />

Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Entwicklung der Birkenvorwälder in Richtung auf naturnahe Buchenmischbestockungen.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 15 Laußnitz West<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 15 Laußnitz West reicht in den nördlichen Bereich <strong>des</strong> FFH-Gebietes hinein. Ein Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes, darunter auch der<br />

im FFH-Gebiet befindliche, wird bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt. Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzte quartäre Grundwasserleiter besitzt eine mittlere<br />

Mächtigkeit von 20 m, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von ca. 21 m. Der Grundwasserstand ist flurnah. Eine aktuelle Festsetzung als Wasserschutzgebiet<br />

erfolgte im Jahr 2006 (Verordnung <strong>zur</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Wasserschutzgebietes Tauscha, in Kraft getreten am 10. April 2006).<br />

Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die langjährige Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Entsprechend<br />

dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommt in diesem Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser der Lebensraumtyp 9110 (Hainsimsen-Buchenwald) nach Anhang I der<br />

FFH-Richtlinie vor. Eine direkte Abhängigkeit <strong>des</strong> LRT 9110 vom Grundwasser liegt nicht vor. Durch die weitere Grundwasserentnahme können zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender<br />

Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 15 Laußnitz West für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

281<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

FLIESSGEWäSSERSySTEM KLEINE RÖDER UND ORLA<br />

Gebietsnummer: ffH-142 EU-Nummer: psCI 4749-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 416 ha<br />

282<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: stark verzweigtes fließgewässernetz mit hohem anteil natürlicher bzw. naturnah ausgeprägter abschnitte<br />

in bewaldetem und offenem gelände, angrenzend Dauergrünlandflächen verschiedener feuchtegrade,<br />

staudenfluren und auwaldsäume<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe fließgewässerabschnitte in Verbindung mit feuchten staudenfluren, Magerwiesen und kleinflächigen<br />

Waldbereichen, bedeutsamer Lebensraum für groppe, Bachneunauge sowie fischotter, wichtiger<br />

Migrationskorridor<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus<br />

pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion<br />

betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Waldkiefern-Moorwald (91D2); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)<br />

(91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Cottus gobio [Groppe], Lampetra planeri [Bachneunauge], Lutra lutra [Fischotter], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines stark verzweigten Fließgewässernetzes mit hohem Anteil natürlicher bzw. naturnah ausgeprägter Abschnitte in bewaldetem und offenem Gelände, der<br />

angrenzenden Dauergrünlandflächen verschiedener Feuchtegrade, sowie der Staudenfluren und Auwaldsäume.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Waldkiefern-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D2*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Westgroppe (Cottus gobio), Bachneunauge<br />

(Lampetra planeri) und Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen<br />

Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer und der durchgängigen Anbindung ihrer Seitengewässer sowie der Erhaltung bzw. Verbesserung<br />

der Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen Sicherung und Entwicklung von naturnahen Gewässerzoozönosen, darunter der bedeutenden Fischpopulationen<br />

- der Sicherung <strong>des</strong> standörtlich bedingten Wasserhaushalts und damit der Erhaltung der wasserabhängigen Lebensräume wie den Moorwaldbereiche beidseits <strong>des</strong><br />

Hauptgrabens in der Lausnitzer Heide, Zwischenmooren, Weiden-Moor- und Sumpfgebüsch, Sumpf- und Bruchwald sowie Großseggenriedern und Binsensümpfen<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter kleinflächiger Moorwaldbereiche<br />

- der Verminderung von Stoffeinträgen in das Gebiet insbesondere durch eine angepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung, wobei z. B. Kalkungseinflüsse<br />

auf organische Nassstandorte strikt auszuschließen sind<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der besonderen Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Pflege der Grünlandbereiche, insbesondere der artenreichen mageren Frischwiesen und der Sandmagerrasen, mittels einer an das<br />

Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven Bewirtschaftung<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 69 Laußnitz süd<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Trinkwasser Wt 69 Laußnitz Süd reicht im Norden und im Süden in das FFH-Gebiet „Fließgewässersystem Kleine Röder und Orla“ hinein. Innerhalb <strong>des</strong><br />

Vorbehaltsgebietes Wt 69 erfolgt gegenwärtig keine Trinkwassergewinnung. Bei dem für eine Wassergewinnung potenziell nutzbaren Grundwasserleiter handelt es sich um<br />

einen quartären Grundwasserleiter mit lokaler Trennung in einen oberen (ungespannten) sowie einen unteren (gespannten) Grundwasserleiter. Aufgrund der bestehenden<br />

hydrologischen Verhältnisse kann davon ausgegangen werden, dass bei einer möglichen Grundwasserentnahme <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung zumin<strong>des</strong>t nur aus dem oberen<br />

Grundwasserleiter erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen sind. Für den unteren (gespannten) GW-Leiter wären in nachfolgenden<br />

Verfahren entsprechende Nachweise zu erbringen.<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Wt 69 kommen laut Managementplan für das FFH-Gebiet die grundwasserabhängigen Lebensraumtypen 91D1 (Birken-Moorwälder), 91E0<br />

(Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder) sowie 3260 (Fließgewässer mit Unterwasservegetation) vor (vgl. auch Anlage 2 zum WRRL Grundwasser-Leitfaden <strong>des</strong> LfUG). Im<br />

Hinblick auf eine künftige Wasserentnahme und damit verbundene mögliche Beeinträchtigungen dieser Lebensraumtypen wird auf das Sächsische Wassergesetz (§ 43 Absatz 3)<br />

verwiesen. Diese Regelung bietet eine ausreichende Gewähr dafür, dass nachfolgende fachgesetzliche Genehmigungen so erfolgen, dass die zu genehmigende Grundwasserentnahme<br />

kleiner als das nutzbare Grundwasserdargebot ist und somit ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserneubildung und Grundwasserentnahme gewährleistet wird. Damit<br />

können gleichzeitig erhebliche Beeinträchtigungen für grundwasserabhängige Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie ausgeschlossen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 10 Wachau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 10 liegt etwa 200 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind bisher 3 WKA errichtet (in Betrieb seit 2000). Zwei WKA liegen unmittelbar westlich<br />

<strong>des</strong> VRG/EG (in Betrieb seit 1995). Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes können theoretisch zwei weitere WKA errichtet werden.<br />

In den Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind keine Fledermausarten benannt. Somit können mit der Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG verbundene erhebliche Beeinträchtigungen<br />

ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 17 Kleinröhrsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 17 befindet sich ca. 1.300 m südöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sind drei WKA seit 1998 in Betrieb. Es können theoretisch keine weiteren WKA<br />

im VRG/EG errichtet werden.<br />

In den Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind keine Fledermausarten benannt. Somit können mit der Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG verbundene erhebliche Beeinträchtigungen<br />

ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Mögliche Auswirkungen einer Grundwasserentnahme und der Windenergienutzung sind grundsätzlich verschieden. Sie betreffen unterschiedliche Arten. Durch ein potenzielles<br />

Zusammenwirken beider Nutzungen (Summation) werden mögliche Beeinträchtigungen in keiner Weise verstärkt. Gleiches gilt für die kumulative Betrachtung beider VRG/EG<br />

Windenergie.<br />

283<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

RÖDERTAL OBERHALB MEDINGEN<br />

Gebietsnummer: ffH-143 EU-Nummer: psCI 4848-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 770 ha<br />

284<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: fließgewässersystem der Röder mit mehreren Nebenbächen, gewässer stark mäandrierend mit steilufern,<br />

Kolken und Inseln, begleitend auwaldreste, staudenfluren, feuchtgrünland, an talhängen naturnahe<br />

Waldbestände sowie felsbildungen<br />

Schutzwürdigkeit: Wertvolle Bereiche naturnaher fließgewässer mit auwaldbeständen, uferstaudenfluren in Verbindung<br />

mit naturnahen stillgewässern, Buchen-, eichen-Hainbuchenwäldern, mageren frischwiesen, wichtiger<br />

Wanderkorridor fischotter, fledermaushabitat<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis<br />

und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation <strong>des</strong> Chenopodion rubri p.p. und <strong>des</strong> Bidention p.p. (3270); Trockene europäische Heiden<br />

(4030); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510);<br />

Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220); Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>des</strong> Sedo-Scleranthion oder <strong>des</strong> Sedo albi-Veronicion dillenii (8230); Hainsimsen-Buchenwald<br />

(Luzulo-Fagetum) (9110); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Labkraut-Eichen-<br />

Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion (9180); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion<br />

incanae, Salicion albae) (91E0); Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (91F0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Triturus cristatus [Kammmolch], Osmoderma eremita [Eremit], Lampetra planeri [Bachneunauge], Maculinea nausithous [Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling], Lutra lutra<br />

[Fischotter], Myotis myotis [Großes Mausohr]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der zum Teil stark mäandrierenden, naturnahen Röder mit mehreren Nebenbächen, das von Auwaldresten, Staudenfluren, Feuchtgrünland und naturnahen Waldbeständen<br />

sowie Felsbildungen an den Talhängen flankiert wird.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Flüsse mit Schlammbänken (Lebensraumtyp 3270)<br />

- Trockenen Heiden (Lebensraumtyp 4030)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Silikatfelsen mit Pioniervegetation (Lebensraumtyp 8230)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

- Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Großes Mausohr (Myotis myotis),<br />

Kammmolch (Triturus cristatus), Bachneunauge (Lampetra planeri), Eremit (Osmoderma eremita) (prioritäre Art) und Schwarzblauer Bläuling (Maculinea nausithous), sowie<br />

ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems, wobei insbesondere die bereits vorhandenen Gleit- und Prallhangbildungen, Uferabbrüche (bis 2,5 m Höhe), Auskolkungen und<br />

dadurch Inselbildungen, unterschiedlichen Fließgeschwindigkeiten und Wassertiefen, sandigen bis schottrigen Sohlensubstrate sowie Sand- und Schotterbänke zu erhalten<br />

sind<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume und<br />

der Sicherung von Retentionsräumen<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter Waldbereiche insbesondere im NSG „Seifersdorfer<br />

Tal“<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften, insbesondere der überregional bedeutenden Eichen-Hainbuchenwälder und bachbegleitenden Erlen-Eschenwälder<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen, partiell lichten Wäldern als Jagdhabitat für Fledermäuse<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung (z. B. mit spätem Mahdtermin der Wiesenknopf-Flächen bzw. einer jahrweise alternierenden Mahd von Teilflächen sowie eines Anteils an zeitweise<br />

ungemähten Flächen) u. a. <strong>zur</strong> Sicherung <strong>des</strong> Lebensraums für Bläulinge<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

» Teilfläche 1 (Große Röder unterhalb Radeberg)<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 69 Laußnitz süd<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Trinkwasser Wt 69 Laußnitz Süd reicht im Südwesten bis auf ca. 300 m an die Teilfläche 1 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Rödertal oberhalb Medingen“ heran. Innerhalb<br />

<strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Wt 69 erfolgt gegenwärtig keine Trinkwassergewinnung. Bei dem für eine Wassergewinnung nutzbaren Grundwasserleiter handelt es sich um<br />

einen quartären Grundwasserleiter mit lokaler Trennung in einen oberen (ungespannten) sowie einen unteren (gespannten) Grundwasserleiter. Aufgrund der bestehenden<br />

hydrologischen Verhältnisse kann davon ausgegangen werden, dass bei einer möglichen Grundwasserentnahme <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung zumin<strong>des</strong>t nur aus dem oberen<br />

Grundwasserleiter erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen sind. Für den unteren (gespannten) GW-Leiter wären in nachfolgenden<br />

Verfahren entsprechende Nachweise zu erbringen.<br />

Im Hinblick auf eine künftige Wasserentnahme und damit verbundene mögliche Beeinträchtigungen dieser Lebensraumtypen wird auf das Sächsische Wassergesetz verwiesen<br />

(§ 43 Absatz 3). Diese Regelung bietet eine ausreichende Gewähr dafür, dass nachfolgende fachgesetzliche Genehmigungen so erfolgen, dass die zu genehmigende Grundwasserentnahme<br />

kleiner als das nutzbare Grundwasserdargebot ist und somit ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserneubildung und Grundwasserentnahme gewährleistet wird.<br />

Damit können gleichzeitig erhebliche Beeinträchtigungen für grundwasserabhängige Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie ausgeschlossen werden.<br />

Daher kann davon ausgegangen werden, dass bei einer möglichen Grundwasserentnahme <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong><br />

FFH-Gebietes ausgeschlossen sind. Ggf. können in nachfolgenden Planungs- bzw. Genehmigungsebenen Entnahmemengenbegrenzungen festgesetzt werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 10 Wachau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 10 befindet sich ca. 1.800 m nordöstlich der Teilfläche 1. Gemäß dem Managementplan wurde im Tal der Röder bei Kleinwachau das Große Mausohr nachgewiesen<br />

(Karte FFH-Ersterfassung). Die Entfernung dieses Nachweisortes zum Gebiet EW 10 beträgt ca. 2.000 m. Bei der sächsischen FFH-Gebietsmeldung sind bei den Arten nach<br />

Anhang II der FFH-Richtlinie jedoch bereits alle Teilhabitate berücksichtigt worden, die für die Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> notwendig sind (Ausnahme<br />

FFH-Gebiet Nummer 147 „Separate Fledermausquartiere in der Oberlausitz“). Daher ist lediglich zu prüfen, ob ein Zugkorridor betroffen sein kann.<br />

Im Gebiet und in der näheren Umgebung <strong>des</strong> Gebietes EW 10 sind keine Leitstrukturen vorhanden, die besonders für den Fledermauszug geeignet sind. Daher ist davon auszugehen,<br />

dass mit dem VRG/EG EW 10 kein bedeutender Zugkorridor zwischen einem Fledermausquartier und dem Jagdgebiet zerschnitten wird und somit keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen bestehen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 17 Kleinröhrsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 17 befindet sich ca. 3.100 m östlich der Teilfläche 1. Gemäß dem Managementplan wurde im Tal der Röder bei Kleinwachau das Große Mausohr nachgewiesen<br />

(Karte FFH-Ersterfassung). Die Entfernung dieses Nachweisortes zum Gebiet EW 17 beträgt ca. 3.100 m. Bei der sächsischen FFH-Gebietsmeldung sind bei den Arten nach Anhang<br />

II der FFH-Richtlinie jedoch bereits alle Teilhabitate berücksichtigt worden, die für die Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> notwendig sind (Ausnahme FFH-<br />

285<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

286<br />

INteRNetfassuNg<br />

Gebiet Nummer 147 „Separate Fledermausquartiere in der Oberlausitz“). Daher ist lediglich zu prüfen, ob ein Zugkorridor betroffen sein kann.<br />

Im Gebiet und in der näheren Umgebung <strong>des</strong> Gebietes EW 17 sind keine Leitstrukturen vorhanden, die besonders für den Fledermauszug geeignet sind. Daher ist davon auszugehen,<br />

dass mit dem VRG/EG EW 17 kein bedeutender Zugkorridor zwischen einem Fledermausquartier und dem Jagdgebiet zerschnitten wird und somit keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen bestehen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltstrasse staatsstraße<br />

Bezeichnung der Ausweisung: südumgehung Radeberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordwestliche Teil der Vorbehaltstrasse Neubau Staatsstraße „Südumgehung Radeberg“ (S 95 bis S 177 alt) reicht bis auf ca. 400 m an die Teilfläche 1 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Rödertal<br />

oberhalb Medingen“ heran. Entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommen in dem nördlich der Vorbehaltstrasse liegenden Teil <strong>des</strong> FFH-Gebietes die<br />

Lebensraumtypen 9110 (Hainsimsen-Buchenwälder), 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder) und 6510 (Flachland-Mähwiesen) nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie der<br />

Fischotter und das Große Mausohr als Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor. Zwischen der Vorbehaltstrasse und dem FFH-Gebiet verläuft die Eisenbahnstrecke (Dresden)–<br />

Bautzen–Görlitz sowie die S 95.<br />

Es ist davon auszugehen, dass das relevante Lärmband dieser Straße (Lärmwerte von > 47 dB(A)) auf Grund der Entfernung von 400 m nicht bis in das FFH-Gebiet reicht bzw. die<br />

Vorbelastung insbesondere durch die S 95 weitaus höher ist (Prognose für 2015 – 13.000 Kfz/Tag).<br />

Durch einen Bau der Straße ist somit auf Grund der Entfernung zum FFH-Gebiet und der dazwischen liegenden Vorbelastungen nicht zu erwarten, dass eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes eintritt.<br />

Durch die Ausweisung der Vorbehaltstrasse Neubau Staatsstraße sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 2 (Masseneigebiet)<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich seeligstadt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone der Teilfläche 2 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Rödertal oberhalb Medingen“. Laut der vom Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz<br />

<strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen<br />

regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das<br />

Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 29 großharthau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 29 Großharthau reicht bis auf ca. 400 m an die Teilfläche 2 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Rödertal oberhalb Medingen“ heran. Der südliche<br />

Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes wird bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt (Wasserfassung Seeligstadt-Großharthau). Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzte, aus<br />

quartären Kiesen und Sanden bestehende Grundwasserleiter ist in ein oberes und ein unteres (genutztes) Stockwerk unterteilt. Der Grundwasserleiter besitzt eine Mächtigkeit<br />

von 12 bis 18 m, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von ca. 20 m.<br />

Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind, soweit überhaupt funktional betroffen, durch die langjährige Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse<br />

bereits eingestellt. Entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommt in der westlich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser befindlichen Teilfläche 2 <strong>des</strong><br />

FFH-Gebietes der Lebensraumtyp 91 EO/B (Erlen-Eschen-Weichholzauenwälder) nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor. In den Karten <strong>des</strong> Managementplanes sind bestehende<br />

„Gefährdungen und Beeinträchtigungen“ der Arten und Lebensraumtypen benannt und dargestellt. Die bisher erfolgende Nutzung <strong>des</strong> Grundwassers aus dem VRG Wt 29 ist<br />

dabei nicht enthalten. Durch die weitere Grundwasserentnahme können zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong><br />

FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 29 Großharthau für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden. Ggf. können Begrenzungen der erlaubten Entnahmemenge im Rahmen der Erteilung der<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 17 Kleinröhrsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 17 befindet sich ca. 3.000 m nordwestlich der Teilfläche 2. Gemäß dem Managementplan wurden innerhalb dieser Teilfläche keine relevanten Fledermausarten<br />

nachgewiesen (Karte FFH-Ersterfassung).<br />

Daher ist davon auszugehen, dass mit dem VRG/EG EW 17 kein bekannter Zugkorridor zwischen einem Fledermausquartier und einem Jagdgebiet zerschnitten wird und somit<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen bestehen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 33 schmiedefeld<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 33 befindet sich ca. 3.700 m südlich der Teilfläche 2. Gemäß dem Managementplan wurden innerhalb dieser Teilfläche keine relevanten Fledermausarten nachgewiesen<br />

(Karte FFH-Ersterfassung).<br />

Daher ist davon auszugehen, dass mit dem VRG/EG EW 33 kein bekannter Zugkorridor zwischen einem Fledermausquartier und einem Jagdgebiet zerschnitten wird und somit<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen bestehen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 3 (Schwarze Röder oberhalb Seeligstadt)<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 29 großharthau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche sowie der östliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 29 Großharthau liegen innerhalb der Teilfläche 3 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Rödertal oberhalb Medingen“. Der<br />

südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes wird bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt (Wasserfassung Seeligstadt-Großharthau). Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzte,<br />

aus quartären Kiesen und Sanden bestehende Grundwasserleiter ist in ein oberes und ein unteres (genutztes) Stockwerk unterteilt. Der Grundwasserleiter besitzt eine Mächtigkeit<br />

von 12 bis 18 m, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von ca. 20 m.<br />

Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Entsprechend dem Managementplan<br />

für das FFH-Gebiet kommen in der innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser befindlichen Teilfläche 3 <strong>des</strong> FFH-Gebietes die Lebensraumtypen 91 EO/B (Erlen-Eschen-<br />

Weichholzauenwälder), 3150 (Eutrophe Stillgewässer) und 6430 (Feuchte Hochstaudenfluren) nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor. In den Karten <strong>des</strong> Managementplanes sind<br />

bestehende „Gefährdungen und Beeinträchtigungen“ der Arten und Lebensraumtypen benannt und dargestellt. Die bisher erfolgende Nutzung <strong>des</strong> Grundwassers aus dem VRG<br />

Wt 29 ist dabei nicht enthalten. Durch die weitere Grundwasserentnahme können zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 29 Großharthau für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden. Ggf. können Begrenzungen der erlaubten Entnahmemenge im Rahmen der Erteilung der<br />

wasserrechtlichen Erlaubnis erfolgen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

287<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 33 schmiedefeld<br />

288<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 33 befindet sich ca. 1.700 m südlich der Teilfläche 3. Gemäß dem Managementplan wurden innerhalb dieser Teilfläche keine relevanten Fledermausarten nachgewiesen<br />

(Karte FFH-Ersterfassung). Bei der sächsischen FFH-Gebietsmeldung sind bei den Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie bereits alle Teilhabitate berücksichtigt worden,<br />

die für die Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> notwendig sind (Ausnahme FFH-Gebiet Nummer 147 „Separate Fledermausquartiere in der Oberlausitz“).<br />

Im Rahmen der in den letzten Jahren erfolgten Untersuchungen wurden bisher keine getöteten Fledermäuse im angrenzenden VRG/EG Rennersdorf der Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge<br />

(4 WKA seit 2003 in Betrieb) festgestellt. Daher ist davon auszugehen, dass mit dem VRG/EG EW 33 kein bekannter Zugkorridor zwischen einem Fledermausquartier<br />

und dem Jagdgebiet zerschnitten wird und somit keine erheblichen Beeinträchtigungen bestehen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 4 (Schwarze Röder unterhalb Seeligstadt)<br />

Art der Ausweisung: Vorrangtrasse Neubau schienennetz<br />

Bezeichnung der Ausweisung: arnsdorfer Kurve<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südwestliche Teil der Vorrangtrasse Neubau Schienennetz „Arnsdorfer Kurve“ (Abzweig von der Bahnstrecke Dresden-Görlitz) tangiert die Teilfläche 3 <strong>des</strong> FFH-Gebietes in<br />

ca. 200 m Entfernung. Entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommt in dem südwestlich der Vorrangtrasse liegenden Teil <strong>des</strong> FFH-Gebietes der Fischotter als<br />

Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor. Für das Vorhaben „Arnsdorfer Kurve“ erfolgt gegenwärtig das Planfeststellungsverfahren (Erörterungstermin am 5. Mai 2008). Die im<br />

Rahmen dieses Verfahrens vorgenommene Prüfung der Umweltverträglichkeit <strong>des</strong> Vorhabens kam in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zu dem Ergebnis, dass<br />

durch die geplanten Baumaßnahmen keine Auswirkungen auf das FFH-Gebiet entstehen und demzufolge eine FFH-Vorprüfung nicht notwendig wird (E-Mail der DB Netz AG,<br />

Leipzig an den RPV vom 25. April 2007).<br />

Durch die Ausweisung der Vorrangtrasse Neubau Schienennetz können somit erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 33 arnsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 33 Arnsdorf liegt innerhalb der Teilfläche 4 <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes befinden sich mehrere Wasserfassungen,<br />

die bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt werden (u. a. Wasserfassung Radeberg-Karswald). Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzte, aus quartären<br />

Kiesen und Sanden bestehende Grundwasserleiter ist in ein oberes und ein unteres (genutztes) Stockwerk unterteilt. Der Grundwasserflurabstand liegt zwischen 1 bis 7 m. Die<br />

<strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von 18 bis 22 m.<br />

Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die langjährige Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Entsprechend<br />

dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommen in der innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser befindlichen Teilfläche 4 <strong>des</strong> FFH-Gebietes keine vom Grundwasser abhängigen<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. entsprechende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor. In den Karten <strong>des</strong> Managementplanes sind bestehende „Gefährdungen<br />

und Beeinträchtigungen“ der Arten und Lebensraumtypen benannt und dargestellt. Die bisher erfolgende Nutzung <strong>des</strong> Grundwassers aus dem VRG Wt 33 ist dabei nicht enthalten.<br />

Durch die weitere Grundwasserentnahme können zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 31 fischbach<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 31 Fischbach verläuft in einem Bereich über ca. 600 m innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers um das FFH-Gebiet. Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung<br />

genutzte, aus quartären Sanden bestehende Grundwasserleiter ist in ein oberes und ein unteres (genutztes) Stockwerk unterteilt. Der Grundwasserstand liegt von<br />

flurnah bis > 10 m. Die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von 26 bis 28 m. Eine Festsetzung als Wasserschutzgebiet erfolgte im Jahr 2007 (Verordnung<br />

<strong>zur</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Wasserschutzgebietes Fischbach, in Kraft getreten am 11. November 2007).<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommen in dem an das Vorranggebiet Trinkwasser angrenzenden Teils <strong>des</strong> FFH-Gebietes keine vom Grundwasser abhängigen<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. entsprechende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor.<br />

In Analogie zu den Grundwasserverhältnissen im westlich angrenzenden Vorranggebiet Trinkwasser Wt 33 Arnsdorf und den innerhalb dieses Vorranggebietes betriebenen Wasserfassungen<br />

kann davon ausgegangen werden, dass durch die im Bereich <strong>des</strong> festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes Fischbach wasserrechtlich erlaubte, durchschnittliche<br />

Brunnenfördermenge von 1.500 m³/d erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden können.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 17 Kleinröhrsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 17 befindet sich ca. 1.700 m nördlich der Teilfläche 4. Gemäß dem Managementplan wurden innerhalb dieser Teilfläche keine relevanten Fledermausarten<br />

nachgewiesen (Karte FFH-Ersterfassung). Bei der sächsischen FFH-Gebietsmeldung sind bei den Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie jedoch bereits alle Teilhabitate berücksichtigt<br />

worden, die für die Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> notwendig sind (Ausnahme FFH-Gebiet Nummer 147 „Separate Fledermausquartiere in der<br />

Oberlausitz“). Daher ist lediglich zu prüfen, ob ein Zugkorridor betroffen sein kann.<br />

Im Gebiet EW 17 sind keine Leitstrukturen vorhanden, die besonders für den Fledermauszug geeignet sind. Ca. 200 m östlich befindet sich ein Waldgebiet, welches potenziell<br />

eine Leitstruktur darstellen kann. Das Gebiet EW 17 wurde im Rahmen der Abwägung jedoch ausdrücklich weiter von diesem Waldstück entfernt ausgewiesen, so dass dieser<br />

theoretische Konflikt entschärft wurde. Im Rahmen der in den letzten Jahren erfolgten Untersuchungen wurden bisher keine getöteten Fledermäuse im Gebiet EW 17 festgestellt.<br />

Daher ist davon auszugehen, dass mit dem VRG/EG EW 17 kein bedeutender Zugkorridor zwischen einem Fledermausquartier und dem Jagdgebiet zerschnitten wird und<br />

somit keine erheblichen Beeinträchtigungen bestehen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 33 schmiedefeld<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 33 befindet sich ca. 2.600 m südöstlich der Teilfläche 4. Gemäß dem Managementplan wurden innerhalb dieser Teilfläche keine relevanten Fledermausarten<br />

nachgewiesen (Karte FFH-Ersterfassung). Bei der sächsischen FFH-Gebietsmeldung sind bei den Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie bereits alle Teilhabitate berücksichtigt<br />

worden, die für die Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> notwendig sind (Ausnahme FFH-Gebiet Nummer 147 „Separate Fledermausquartiere in der Oberlausitz“).<br />

Daher ist lediglich zu prüfen, ob ein Zugkorridor betroffen sein kann.<br />

Im Gebiet EW 33 sind keine Leitstrukturen vorhanden, die besonders für den Fledermauszug geeignet sind. Ca. 100 m nordwestlich befindet sich ein Waldgebiet, welches potenziell<br />

eine Leitstruktur sein kann. Das Gebiet EW 33 wurde im Rahmen der Abwägung jedoch weiter von diesem Waldstück entfernt ausgewiesen, so dass dieser theoretische Konflikt<br />

entschärft wurde. Im Rahmen der in den letzten Jahren erfolgten Untersuchungen wurden bisher keine getöteten Fledermäuse im direkt angrenzenden VRG/EG Rennersdorf der<br />

Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge (4 WKA seit 2003 in Betrieb) festgestellt. Daher ist davon auszugehen, dass mit dem VRG/EG EW 33 kein bedeutender Zugkorridor zwischen<br />

einem Fledermausquartier und dem Jagdgebiet zerschnitten wird und somit keine erheblichen Beeinträchtigungen bestehen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 5 (Hüttertal)<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 10 Wachau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 10 befindet sich ca. 3.600 m nördlich der Teilfläche 5. Gemäß dem Managementplan wurde im Hüttertal das Große Mausohr nachgewiesen (Karte FFH-Ersterfassung).<br />

Bei der sächsischen FFH-Gebietsmeldung sind bei den Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie jedoch bereits alle Teilhabitate berücksichtigt worden, die für die Gewährleistung<br />

eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> notwendig sind (Ausnahme FFH-Gebiet Nummer 147 „Separate Fledermausquartiere in der Oberlausitz“). Daher ist lediglich zu<br />

prüfen, ob ein Zugkorridor betroffen sein kann.<br />

Im Gebiet und in der näheren Umgebung <strong>des</strong> Gebietes EW 10 sind keine Leitstrukturen vorhanden, die besonders für den Fledermauszug geeignet sind. Daher ist davon auszugehen,<br />

dass mit dem VRG/EG EW 10 kein bedeutender Zugkorridor zwischen einem Fledermausquartier und dem Jagdgebiet zerschnitten wird und somit keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen bestehen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

289<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 17 Kleinröhrsdorf<br />

290<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 17 befindet sich ca. 1.200 m nordöstlich der Teilfläche 5. Gemäß dem Managementplan wurde im Hüttertal das Große Mausohr nachgewiesen (Karte FFH-<br />

Ersterfassung). Bei der sächsischen FFH-Gebietsmeldung sind bei den Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie jedoch bereits alle Teilhabitate berücksichtigt worden, die für<br />

die Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> notwendig sind (Ausnahme FFH-Gebiet Nummer 147 „Separate Fledermausquartiere in der Oberlausitz“). Daher ist<br />

lediglich zu prüfen, ob ein Zugkorridor betroffen sein kann.<br />

Im Gebiet EW 17 sind keine Leitstrukturen vorhanden, die besonders für den Fledermauszug geeignet sind. Ca. 200 m östlich befindet sich ein Waldgebiet, welches potenziell eine<br />

Leitstruktur sein kann. Das Gebiet EW 17 wurde im Rahmen der Abwägung jedoch ausdrücklich weiter von diesem Waldstück entfernt ausgewiesen, so dass dieser theoretische<br />

Konflikt entschärft wurde. Im Rahmen der in den letzten Jahren erfolgten Untersuchungen wurden bisher keine getöteten Fledermäuse im Gebiet EW 17 festgestellt. Daher ist<br />

davon auszugehen, dass mit dem VRG/EG EW 17 kein bedeutender Zugkorridor zwischen einem Fledermausquartier und dem Jagdgebiet zerschnitten wird und somit keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen bestehen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Da bis auf die beiden VRG Trinkwasser keine Überlagerung <strong>des</strong> FFH-Gebietes durch regionalplanerische Ausweisungen erfolgt, ist der Belang Flächenentzug bei der kumulativen<br />

Betrachtung nicht relevant. Gleiches gilt für die Beeinträchtigung relevanter Lebensraumtypen und Arten, da eine erhebliche Beeinträchtigung durch andere Wirkfaktoren<br />

infolge der regionalplanerischen Ausweisungen nicht zu erwarten ist bzw. in nachfolgenden Ebenen durch Nebenbestimmungen oder Beschränkungen ausgeschlossen werden<br />

können.<br />

Da sich die Wirkbereiche der einzelnen Ausweisungen in Bezug auf die Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes nicht überschneiden, kann davon ausgegangen werden, dass es zu<br />

keinen, durch kumulative Wirkungen entstehenden erheblichen Einflüssen auf das FFH-Gebiet kommt.<br />

Relevant ist in diesem Zusammenhang auch der Neubau der S 177, welcher östlich Radeberg an zwei Bereichen das FFH-Gebiet überlagert. Auch in Verbindung mit diesem<br />

Projekt sind keine kumulativ erheblichen Beeinträchtigungen durch die regionalplanerischen Ausweisungen zu erwarten, da die Wirkbereiche sich nicht überschneiden und es<br />

durch regionalplanerischen Ausweisungen nicht zu einem Flächenentzug innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes kommt.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

BERGE BEI OHORN<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-144 EU-Nummer: psCI 4750-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 221 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Naturnahes Waldgebiet um die höchsten Westlausitzer erhebungen und deren felsformationen mit relativ<br />

großflächigen Buchenwaldbeständen, in den Randbereichen fließgewässerabschnitte mit auwaldsäumen,<br />

kleinflächig Magerwiesen<br />

Schutzwürdigkeit: Wertvolle naturnahe Buchenwaldbestände mit eingelagerten offenen felsbildungen und Blockhalden<br />

und kleinflächigen Zwischenmoorbereichen, Lebensraum u. a. von großer Moosjungfer und fischotter,<br />

Brutgebiet für schwarzspecht<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis<br />

und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140);<br />

Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas (8150); Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220); Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>des</strong> Sedo-Scleranthion oder<br />

<strong>des</strong> Sedo albi-Veronicion dillenii (8230); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Auenwälder mit Alnus glutinosa und- Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae,<br />

Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lutra lutra [Fischotter], Leucorrhinia pectoralis [Große Moosjungfer]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines naturnahen Waldgebietes um die höchsten Westlausitzer Erhebungen und deren Felsformationen mit relativ großflächigen Buchenwaldbeständen, der<br />

Fließgewässerabschnitte mit Auwaldsäumen in den Randbereichen, sowie der kleinflächigen Magerwiesen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Silikatschutthalden (Lebensraumtyp 8150)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Silikatfelsen mit Pioniervegetation (Lebensraumtyp 8230)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra) und Große Moosjungfer (Leucorrhinia<br />

pectoralis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Buchenwaldbereiche und der bachbegleitenden<br />

Erlen-Eschenwälder unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung der aus einzelnen großen Felsplatten bestehenden, stark zerklüftete Felsbildungen und offenen Blockschutthalden, wobei vor allem die touristische Nutzung<br />

(z. B. der Felsen als Aussichtspunkte oder Kletterobjekte) zu keiner Gefährdung <strong>des</strong> günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> führen darf<br />

- der Erhaltung der naturnahen Bachläufe, Kleingewässer mit typischer Vegetationszonierung sowie der artenreichen Quell- und Sumpfvegetation, die stellenweise Zwischenmoorcharakter<br />

besitzt, vor allem durch die Sicherung eines naturnahen Wasserregimes<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung.<br />

291<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gd 2 Rauschwitz/Kindisch<br />

292<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Granodiorit Gd 2 Rauschwitz/Kindisch liegt innerhalb der 200 m Pufferzone der östlichen Teilfläche <strong>des</strong> FFH-<br />

Gebietes „Berge bei Ohorn“. Beim Festgesteinstagebau Kindisch handelt es sich um ein aktives Abbauvorhaben. Das Vorranggebiet Gd 2 geht nicht über die Grenzen <strong>des</strong> am 4.<br />

September 1996 vom Bergamt Hoyerswerda zugelassenen Rahmenbetriebsplanes (RBP) für den Festgesteinstagebau Kindisch, zuletzt geändert durch die Zulassung der 3.<br />

Ergänzung am 10. Februar 2003, hinaus.<br />

Die Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf die Umwelt werden im Punkt 4 <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes beschrieben. Entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommen<br />

in räumlicher Nähe zum Vorbehaltsgebiet die Lebensraumtypen 9110 (Hainsimsen-Buchenwälder) und 8150 (Silikatschutthalden) nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie eine<br />

Entwicklungsfläche für den Lebensraumtyp 9110 (Hainsimsen-Buchenwälder) vor. Habitate von Arten <strong>des</strong> Anhanges II wurden in räumlicher Nähe nicht nachgewiesen.<br />

Im Rahmen der Zulassung der 2. Ergänzung zum RBP vom 30. März 2001 erfolgte eine Nebenbestimmung (Nebenbestimmung Nummer 12), mit welcher eine stärkere Abschirmung<br />

<strong>des</strong> Steinbruches zum Schutz angrenzender Waldungen erreicht werden soll (Forderung der Forstbehörde). Es kann davon ausgegangen werden, dass durch diese<br />

Nebenbestimmungen auch erhebliche Beeinträchtigungen für die Wald-Lebensraumtypen 9110 vermieden werden können.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind unter Berücksichtigung der Betriebsplanzulassung der Bergbehörde somit keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gd 61 Rauschwitz/Kindisch<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südwestliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Granodiorit Gd 61 Rauschwitz/Kindisch tangiert auf einer Länge von ca. 200 m die 200 m Pufferzone der<br />

östlichen Teilfläche <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Berge bei Ohorn“. Derzeit bestehen für diese raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet gesicherte Festgesteinslagerstätte keine Abbauplanungen.<br />

Ein potenzieller zukünftiger Abbau ist nur im Zusammenhang mit dem Abbau im VRG Gd 2 möglich.<br />

Entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommen in räumlicher Nähe zum Vorbehaltsgebiet die Lebensraumtypen 9110 (Hainsimsen-Buchenwälder) und 8150<br />

(Silikatschutthalden) nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie eine Entwicklungsfläche für den Lebensraumtyp 9110 (Hainsimsen-Buchenwälder) vor. Habitate von Arten <strong>des</strong><br />

Anhanges II wurden in räumlicher Nähe nicht nachgewiesen.<br />

Es kann analog zum Steinbruch Kindisch davon ausgegangen werden, dass durch einen potenziellen Abbau innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes, zumin<strong>des</strong>t, sofern auch hier Abschirmmaßnahmen<br />

zum Schutz angrenzender Wald-LRT vor Staubimmissionen erfolgen, keine erheblichen Beeinträchtigungen dieser Lebensraumtypen eintreten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind bei Berücksichtigung der Randbedingungen somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das<br />

FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 8 Ohorn<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 8 Ohorn tangiert auf einer Länge von ca. 500 m die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Berge bei Ohorn“. Innerhalb <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes befindet sich eine Wasserfassung (Ohorn-Luchsenburg), die bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzte<br />

quartäre Grundwasserleiter besitzt eine Mächtigkeit von ca. 8 bis 10 m, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von ca. 10 m. Der Grundwasserstand ist<br />

flurnah.<br />

Entsprechend dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommt in dem an das Vorranggebiet Trinkwasser angrenzenden Teil <strong>des</strong> FFH-Gebietes der Lebensraumtyp 9110 (Hainsimsen-Buchenwälder)<br />

nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor. Weitere, insbesondere vom Grundwasser abhängige Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. entsprechende Arten<br />

nach Anhang II der FFH-Richtlinie kommen in räumlicher Nähe zum Vorranggebiet Trinkwasser nicht vor. Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die Grundwasserentnahme<br />

auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Durch die weitere Grundwasserentnahme sind, zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge,<br />

erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes nicht zu erwarten.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Geomorphologie und der Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes Trinkwasser Wt 8 Ohorn für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 21 thonberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 21 befindet sich ca. 5.000 m nordöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im VRG/EG sind 12 WKA in Betrieb. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> Gebietes ist theoretisch<br />

nicht möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben. Im Rahmen der Managementplanung wurden jedoch Habitate der Bechsteinfledermaus nachgewiesen (Wald südwestlich Kindisch in ><br />

6.000 m Entfernung zum EW 21). Der Aktionsradius der Bechsteinfledermaus ist vergleichsweise gering. Meist liegt er unter einem Kilometer und beschränkt sich auf den Wald.<br />

Daher und auf Grund der großen Entfernung kann eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen<br />

Bestandteilen durch das VRG/EG ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 31 Burkau/Marienberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 31 befindet sich ca. 4.800 m südöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind 3 WKA in Betrieb.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben. Im Rahmen der Managementplanung wurden jedoch Habitate der Bechsteinfledermaus nachgewiesen (Wald südwestlich Kindisch in ><br />

5.000 m Entfernung zum EW 31). Der Aktionsradius der Bechsteinfledermaus ist vergleichsweise gering. Meist liegt er unter einem Kilometer und beschränkt sich auf den Wald.<br />

Daher und auf Grund der großen Entfernung kann eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen<br />

Bestandteilen durch das VRG/EG ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Einzig relevant für eine kumulative Betrachtung der regionalplanerischen Ausweisungen sind das VRG Gd 2 und das VBG Gd 61. Von allen anderen Ausweisungen können auf<br />

Grund fehlender funktionaler Zusammenhänge auch bei einer Gesamtbetrachtung keine verstärkten Auswirkungen ausgehen.<br />

Vorteilhaft im Sinne der FFH-Verträglichkeit ist in jedem Fall die Tatsache, dass ein potenzieller Abbau im VBG Gd 61 nur im Zusammenhang mit dem Abbau im VRG Gd 2 erfolgen<br />

kann. Daher ist es unwahrscheinlich, dass an zwei Stellen in der Umgebung <strong>des</strong> FFH-Gebietes ein Abbaubetrieb erfolgt. Ein aktiver Abbau im Gd 61 wird daher zeitlich an<br />

den Abbau im VRG anschließen müssen, potenzielle Beeinträchtigungen können sich daher nicht kumulativ verstärken, sondern lediglich zeitlich aneinanderreihen. Bei dieser<br />

Einschätzung wird die Beachtung <strong>des</strong> Zieles 7.4 LEP im Rahmen der Betriebsplanverfahren vorausgesetzt.<br />

293<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

OBERE WESENITZ UND NEBENFLÜSSE<br />

Gebietsnummer: ffH-145 EU-Nummer: psCI 4850-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 684 ha<br />

294<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: ausgedehntes, gut ausgeprägtes fließgewässersystem der Wesenitz mit Nebenbächen und Quellgebieten<br />

in vier teilabschnitten, angrenzend verschiedene naturnahe Laubwaldgesellschaften, staudenfluren,<br />

grünlandbestände und stillgewässer<br />

Schutzwürdigkeit: Reich strukturiertes talgebiet mit naturnahen fließgewässerabschnitten, verschiedenen auwaldgesellschaften,<br />

gut ausgeprägten Laubmischwäldern, Birken-Moorwäldern und Zwischenmoorbereichen,<br />

wichtiger Lebensraum zahlreicher gefährdeter arten<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen (3140); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder<br />

Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Hochstaudenfluren der<br />

planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore<br />

(7140); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum]<br />

(9160); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion (9180); Birken-Moorwald (91D1); Auenwälder mit<br />

Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Triturus cristatus [Kammmolch], Cottus gobio [Groppe], Lampetra planeri [Bachneunauge], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Lutra<br />

lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> ausgedehnten, gut ausgeprägten Fließgewässersystems der Wesenitz mit ihren Nebenbächen und Quellgebieten sowie der angrenzenden Auenwaldgesellschaften,<br />

naturnahen Laubmischwälder, Birkenmoorwälder, Zwischenmoorbereiche, Staudenfluren, Grünlandbestände und Stillgewässer.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Oligo- bis mesotrophen, kalkhaltigen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3140)<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)<br />

- Birken-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D1*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Rotbauchunke (Bombina bombina),<br />

Kammmolch (Triturus cristatus), Westgroppe (Cottus gobio), Bachneunauge (Lampetra planeri) und Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), sowie ihrer für Fortpflanzung,<br />

Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der bedeutenden Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume und<br />

der Sicherung von Retentionsräumen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf aus-<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

gewählten Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven<br />

Bewirtschaftung<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung.<br />

» Teilfläche 1<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 8 Ohorn<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 8 Ohorn liegt im Norden der Teilfläche 1 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Obere Wesenitz und Nebenflüsse“. Innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

befindet sich eine Wasserfassung (Ohorn-Luchsenburg), die bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzte quartäre Grundwasserleiter<br />

besitzt eine Mächtigkeit von ca. 8 bis 10 m, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von ca. 10 m. Der Grundwasserstand ist flurnah.<br />

Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Entsprechend dem Managementplan<br />

für das FFH-Gebiet kommen in dem innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser befindlichen Teil <strong>des</strong> FFH-Gebietes die Lebensraumtypen 91E0 (Erlen-Eschen- und<br />

eichholzauenwälder), 3150 (Eutrophe Stillgewässer) und 3130 (Oligo- bis mesotrophe Stillgewässer) nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor. Weitere vom Grundwasser abhängige<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I kommen in räumlicher Nähe zum Vorranggebiet Trinkwasser nicht vor. Durch die weitere Grundwasserentnahme können zumin<strong>des</strong>t bei gleich<br />

bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 8 Ohorn für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet südöstlich schmiedefeld<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südöstliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung befindet sich in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Obere Wesenitz und Nebenflüsse“. Laut der vom Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz<br />

<strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen<br />

regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das<br />

Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet südwestlich großharthau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung befindet sich in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Obere Wesenitz und Nebenflüsse“. Laut der vom Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz<br />

<strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen<br />

regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das<br />

Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 31 Burkau/Marienberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 31 befindet sich ca. 3.800 m nordöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind zwei WKA seit 2003, eine weitere seit 2005 in Betrieb. Die Errichtung<br />

weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> Gebietes ist auf Grund einzuhaltender Abstände zwischen den WKA unwahrscheinlich.<br />

295<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

296<br />

INteRNetfassuNg<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben. Gemäß Managementplan erfolgte der Nachweis <strong>des</strong> Großen Mausohres in einem Bereich südlich Goldbach (> 7.000 m Entfernung zum<br />

VRG/EG).<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist auf Grund der<br />

Entfernung zum Nachweisort <strong>des</strong> Großen Mausohres nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 33 schmiedefeld<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 33 befindet sich ca. 1.300 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind bisher keine WKA errichtet. Die Errichtung von ca. 2 WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/<br />

EG ist theoretisch möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben. Gemäß Managementplan erfolgte der Nachweis <strong>des</strong> Großen Mausohres in einem Bereich südlich Goldbach (ca. 6.300 m Entfernung zum<br />

VRG/EG).<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist auf Grund der<br />

Entfernung zum Nachweisort <strong>des</strong> Großen Mausohres nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 29 großharthau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 29 Großharthau reicht bis auf ca. 400 m an die Teilfläche 1 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Obere Wesenitz und Nebenflüsse“ heran. Der<br />

südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes wird bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt (Wasserfassung Seeligstadt-Großharthau). Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzte,<br />

aus quartären Kiesen und Sanden bestehende Grundwasserleiter ist in ein oberes und ein unteres (genutztes) Stockwerk unterteilt. Der Grundwasserleiter besitzt eine Mächtigkeit<br />

von 12 bis 18 m, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von ca. 20 m.<br />

Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind, soweit betroffen, durch die Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Entsprechend<br />

dem Managementplan für das FFH-Gebiet kommen in räumlicher Nähe zu der westlich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser befindlichen Teilfläche 1 <strong>des</strong> FFH-Gebietes keine<br />

vom Grundwasser abhängige Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. entsprechende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie vor. Durch die weitere Grundwasserentnahme<br />

können zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 29 Großharthau für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 2<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 37 Neukirch-georgenbad<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 37 Neukirch-Georgenbad liegt innerhalb der Teilfläche 2 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Obere Wesenitz und Nebenflüsse“. Innerhalb <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes befindet sich eine seit Mitte der 70-iger Jahre genutzte Wasserfassung (Neukirch-Georgenbad), die bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt<br />

wird. Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzte quartäre Grundwasserleiter ist in einen oberen und einen unteren (genutzten) Grundwasserleiter unterteilt. Der obere Grundwasserleiter<br />

besitzt eine Mächtigkeit bis 15 m, der untere bis 11 m, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von ca. 29 m. Derzeit erfolgt für diese Wasserfassung<br />

das Festsetzungsverfahren als Wasserschutzgebiet (Neukirch-Georgenbadstraße).<br />

Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Entsprechend dem Managementplan<br />

für das FFH-Gebiet kommt in dem innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser befindlichen Teil <strong>des</strong> FFH-Gebietes der Lebensraumtyp 9110 (Hainsimsen-Buchenwälder)<br />

nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor. Dieser Lebensraumtyp zählt nicht zu den grundwasserabhängigen LRT (gemäß Anlage 2 zum WRRL Grundwasser-Leitfaden <strong>des</strong> LfUG).<br />

Andere, vom Grundwasser abhängige Lebensraumtypen nach Anhang I sowie Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie kommen dagegen in räumlicher Nähe zum Vorranggebiet<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Trinkwasser nicht vor. Durch die weitere Grundwasserentnahme können somit zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 37 Neukirch-Georgenbad für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 4<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 7 Bischofswerda süd<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 7 Bischofswerda Süd liegt innerhalb der Teilfläche 4 <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Obere Wesenitz und Nebenflüsse“. Das Vorranggebiet<br />

wird bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt und ist als Wasserschutzgebiet „Weickersdorf-Niederputzkau“ festgesetzt (Rechtsverordnung in Kraft getreten<br />

am 5. Oktober 2003). Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzte quartäre Grundwasserleiter besitzt eine Mächtigkeit bis ca. 25 m, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben<br />

eine Teufe von ca. 16 bis 21 m.<br />

Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Entsprechend dem Managementplan<br />

für das FFH-Gebiet kommt in dem innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser befindlichen Teil <strong>des</strong> FFH-Gebietes der Lebensraumtyp 91E0 (Erlen-Eschen-und<br />

Weichholzauenwälder) nach Anhang I der FFH-Richtlinie vor. Weitere, vom Grundwasser abhängige Lebensraumtypen nach Anhang I sowie Arten nach Anhang II der FFH-<br />

Richtlinie kommen in räumlicher Nähe zum Vorranggebiet Trinkwasser nicht vor. Durch die weitere Grundwasserentnahme können zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge<br />

erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet östlich großdrebnitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Obere Wesenitz und Nebenflüsse“. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie Habitatflächen<br />

von Arten <strong>des</strong> Anhanges II der FFH-Richtlinie sind laut Managementplan für dieses FFH-Gebiet von der Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung nicht betroffen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung der regionalplanerischen Ausweisungen ist entweder auf Grund der räumlichen Entfernung bzw. wegen eines fehlenden funktionalen Zusammenhanges<br />

keine Verstärkung der einzelnen Auswirkungen zu erwarten.<br />

Betrachtet werden muss hier auch die Kumulation mit dem geplanten Neubau der Ortsumgehung Bischofswerda. Diese quert die Wesenitz westlich <strong>des</strong> Stadtgebietes. Es liegt<br />

ein Planfeststellungsbeschluss <strong>des</strong> RP Dresden vom 12. Januar 2006 vor. Im Abschnitt 18.2.3.3 <strong>des</strong> Beschlusses (Seite 63-65) wird die Verträglichkeit bestätigt. Auch hier sind im<br />

Zusammenwirken mit den Auswirkungen der regionalplanerischen Ausweisungen keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten, da eine jeweils unterschiedliche potenzielle<br />

und unerhebliche Betroffenheit von Lebensraumtypen, Tier- bzw. Pflanzenarten vorliegt.<br />

297<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

BUCHENWALDGEBIET WILTHEN<br />

Gebietsnummer: ffH-146 EU-Nummer: psCI 4852-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 157 ha<br />

298<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: großflächiges Buchenwaldgebiet <strong>des</strong> Lausitzer Berglan<strong>des</strong> in zwei teilflächen mit eingeschlossenen steinbruch-Restgewässern,<br />

felsbildungen und mehreren natürlichen Quellbereichen<br />

Schutzwürdigkeit: großflächige, naturnahe, teilweise felsdurchsetzte eichen-Buchen- und tannen-fichten-Buchenwälder,<br />

bedeutendstes Weißtannen-Vorkommen der Oberlausitz, wichtiges Brutgebiet u. a. für schwarzspecht,<br />

Wespenbussard und Zwergschnäpper<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220); Silikatfelsen mit Pioniervegetation <strong>des</strong> Sedo-Scleranthion oder <strong>des</strong> Sedo albi-Veronicion dillenii (8230); Hainsimsen-Buchenwald<br />

(Luzulo-Fagetum) (9110)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

-<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines großflächigen Buchenwaldgebietes <strong>des</strong> Lausitzer Berglan<strong>des</strong> in zwei Teilflächen mit eingeschlossenen Steinbruch-Restgewässern, Felsbildungen und mehreren<br />

natürlichen Quellbereichen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Silikatfelsen mit Pioniervegetation (Lebensraumtyp 8230)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und<br />

Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit vergleichsweise großflächigen<br />

bodensauren Eichen-Buchenwäldern und bodensauren Tannen-Fichten-Buchenwäldern, wobei bei letzteren die Sicherung und Förderung der z. T. bemerkenswerten<br />

Tannenvorkommen zu gewährleisten ist<br />

- der besonderen Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 60 Wilthen<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser Wt 60 Wilthen reicht geringfügig in den nördlichen Bereich <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Buchenwaldgebiet Wilthen“ hinein. Im nordöstlichen<br />

Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes erfolgt bereits eine langjährige Wassergewinnung (Wasserfassung Dretschen-Arnsdorf). Es kann davon ausgegangen werden, dass bei einer<br />

Beibehaltung der Grundwasserentnahme <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung im bisherigen Umfang erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen<br />

sind. Im Übrigen werden in den Erhaltungszielen keine grundwasserabhängigen Lebensraumtypen benannt, welche durch die Nutzung eines Grundwasservorkommens<br />

beeinträchtigt werden können.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

SEPARATE FLEDERMAUSQUARTIERE UND -HABITATE IN DER LAUSITZ<br />

Gebietsnummer: ffH-147 EU-Nummer: psCI 4551-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 254,00 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Bedeutende Wochenstuben, sonstige Quartiere und Nahrungsgebiete (grünland, Waldflächen, fließgewässer)<br />

von fledermäusen in der Heide- und teichlandschaft, dem gefilde sowie dem Bergland der Oberlausitz<br />

Schutzwürdigkeit: Wochenstuben, Quartiere und Nahrungshabitate von Mopsfledermaus und großem Mausohr mit einer<br />

hohen Bedeutung für sachsen, darüber hinaus Vorkommen zahlreicher weiterer gefährdeter fledermausarten<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum]<br />

(9160); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)<br />

(91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Barbastella barbastellus [Mopsfledermaus], Myotis myotis [Großes Mausohr]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der Wochenstuben, Winterquartiere und Nahrungshabitate verschiedener Fledermausarten. Das Gebiet umfasst neben drei flächenhaften Vorkommen bzw. Nahrungshabitaten<br />

punktuelle bzw. kleinflächige Fledermausquartiere (Wochenstuben und Winterquartiere) in den Orten Knappenrode (Fensterläden der Gebäude Ernst-Thälmann-Straße<br />

1 und 5), Cunewalde (Fensterläden <strong>des</strong> Altersheimes), Bischdorf (Turmspitze der Kirche), Görlitz (Dachboden der Frauenkirche), Lohsa (Dachboden der Kirche),<br />

Niesky (Teilbereich <strong>des</strong> Dachbodens der Mittelschule II), Wehrsdorf (Schieferverkleidung mit dahinter liegenden Hohlräumen am Gebäude Lessingstraße 9), Hainewalde<br />

(Dachboden <strong>des</strong> Pfarramtes), Berthelsdorf (Turmkuppel und Dachboden der Evang. Kirche), Baruth (Turmkuppel und Dachboden der Kirche), Sohland/Rotstein (Turmkuppel<br />

der Evang. Kirche), Neschwitz (Kellergewölbe <strong>des</strong> Schlosses im Park Neschwitz).<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume<br />

nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und Großes<br />

Mausohr (Myotis myotis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug, Zuflucht und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume sowie der Fledermausquartiere und Populationen der Fledermäuse im<br />

Gebiet zu, insbesondere<br />

- dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung aller fledermausrelevanten Parameter der Wochenstuben, Winter- und Zwischenquartiere, insbesondere der Erhalt von Ein- und<br />

Ausflugöffnungen und -bahnen, <strong>des</strong> charakteristischen Mikroklimas, der charakteristischen Belichtungsverhältnisse, <strong>des</strong> Hangplatz- und Spaltenreichtums sowie dem<br />

Verzicht auf den Einsatz säugetiertoxischer Mittel (z. B. Holzschutzmittel) in den Quartieren und in Quartiernähe<br />

- dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung der Quartierfunktion, insbesondere als Fortpflanzungsquartier und/oder als Überwinterungsquartier und /oder als Zwischenquartier<br />

mit intraspezifischer Kommunikationsfunktion („Nachrichtenbörse“), insbesondere durch den Erhalt oder die Wiederherstellung der weitestgehend störungsfreien<br />

Quartiernutzung durch die Fledermäuse, z. B. durch das grundsätzliche Verbot von störenden Begehungen, durch das Verbot von Rauch- und Wärmeentwicklung<br />

(Fackeln, offenes Feuer, Rauchwaren, Kerzen, Körperwärme der Besucher u. a.), durch das Verbot von Lärm (insbesondere in den Winterquartieren) sowie durch Schutzmaßnahmen<br />

am und im Quartier vor Prädatoren<br />

- dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung aller anderen, auch außerhalb der Gebiete gelegenen fledermausrelevanten Habitate (z. B. für Fortpflanzung, Ernährung, Migration,<br />

Durchzug, Zuflucht und Überwinterung) <strong>zur</strong> Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der Fledermauspopulationen<br />

- Erhaltung von unzerschnittenen Laubwäldern und Laubmischwäldern mit hohem Laubholzanteil als Jagdgebiete für Mausohren<br />

- der Erhaltung und Förderung von naturnahen, unzerschnittenen, alt- und totholzreichen Wäldern mit einem hohen Angebot an Baumhöhlen und natürlichen Spaltenquartieren<br />

(z. B. abstehende Rinde) als primärer Sommerlebensraum und Jagdhabitat für Fledermäuse<br />

- dem Erhaltung bzw. der Förderung unzerschnittener Flugkorridore zwischen den einzelnen Habitaten entsprechend <strong>des</strong> Kohärenzgedanken der RL 92/43/EWG<br />

- dem Verzicht auf den Einsatz von Insektiziden in den Quartieren und in Quartiernähe sowie dem weitestgehenden Verzicht auf den Einsatz von Insektiziden in den<br />

Nahrungshabitaten.<br />

299<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

300<br />

INteRNetfassuNg<br />

Für die Teilflächen Knappenrode (Fensterläden der Gebäude Ernst-Thälmann-Straße 1 und 5), Cunewalde (Fensterläden <strong>des</strong> Altersheimes), Lohsa (Dachboden der Kirche), Wehrsdorf<br />

(Schieferverkleidung mit dahinter liegenden Hohlräumen am Gebäude Lessingstraße 9), Hainewalde (Dachboden <strong>des</strong> Pfarramtes), Baruth (Turmkuppel und Dachboden<br />

der Kirche), Hollgrabengebiet bei Hainewalde sowie Wald- und Offenlandbereich nördlich Wehrsdorf (inkl. der als Winterquartier dienenden Stollen) sind auf Grund der großen<br />

Entfernungen keine erheblichen Beeinträchtigungen durch regionalplanerisch relevante Ausweisungen zu erwarten.<br />

» Te i l f l ä c h e n ö r d l i c h B e r t h e l s d o r f ( J a g d h a b i t a t / S o m m e r q ua r t i e r ko m p l e x G r o ß e s M a u s o h r u n d<br />

Mopsfledermaus)<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: La 54 Lerchenberg bei Herwigsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VBG La 54 beginnt ca. 200 m nördlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes (Teilfläche nördlich Berthelsdorf). Diese Teilfläche stellt das wesentliche Nahrungshabitat für die in der Kirche<br />

Berthelsdorf lebenden Fledermäuse (Großes Mausohr) dar. Da ein potenzieller Steinbruchbetrieb am Lerchenberg die für die Fledermäuse relevanten und mit dieser Teilfläche<br />

geschützten Lebensraumtypen nicht in Anspruch nimmt und auch nicht in sonstiger Weise beeinträchtigt (z. B. durch Grundwasserentzug), der Zugkorridor zwischen den Quartieren<br />

und Jagdgebieten nicht betroffen ist und ein Abbaugeschehen zu anderen (Tages)Zeiten stattfindet als die Nahrungssuche der Fledermäuse, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

ausgeschlossen werden. Durch die Entfernung zwischen dem VBG und dem FFH-Gebiet von min<strong>des</strong>tens 200 m können erhebliche Immissionen für das FFH-Gebiet<br />

ebenfalls ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 2 Bernstadt und eW 18 sohland a. R.<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 18 befindet sich ca. 5.000 m nordöstlich, das VRG/EG EW 2 etwa 3.500 m östlich dieser Teilfläche. Innerhalb <strong>des</strong> EW 18 sind seit September/Oktober 2001 fünf<br />

WKA, seit April 2002 eine weitere WKA und seit Januar 2007 drei weitere WKA in Betrieb. Außerhalb (westlich) <strong>des</strong> EW 18 besteht eine WKA seit 1992. Die Errichtung weiterer<br />

WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist theoretisch nicht möglich. Innerhalb <strong>des</strong> EW 2 wurden im März 2003 nach Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Stadt Bernstadt a. d. E.<br />

sechs WKA errichtet. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist theoretisch nicht möglich.<br />

Da mit der Teilfläche das Nahrungshabitat der Fledermäuse (Großes Mausohr, Mopsfledermaus) im Sinne der FFH-RL abschließend bestimmt wurde, kann auf Grund der Entfernung<br />

der beiden VRG/EG davon ausgegangen werden, dass keine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck<br />

maßgeblichen Bestandteilen zu erwarten ist.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Fledermausquartier Bischdorf (Großes Mausohr)<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 18 sohland a. R.<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 4.300 m östlich <strong>des</strong> Fledermausquartiers, in welchem 2006 über 900 Große Mausohren lebten (� http://www.dbu.de/123artikel25717_798.html<br />

?PHPSESSID=1e863e4616c2304695cf471b5cdf42a9 (letzter Zugriff am 12. Januar 2009)). Innerhalb <strong>des</strong> EW 18 sind seit September/Oktober 2001 fünf WKA, seit April 2002 eine<br />

weitere WKA und seit Januar 2007 drei weitere WKA in Betrieb. Außerhalb (westlich) <strong>des</strong> EW 18 besteht eine WKA seit 1992. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG<br />

ist theoretisch nicht möglich.<br />

Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die drei im Januar 2007 errichteten WKA erfolgte eine projektbezogene FFH-Prüfung, in deren Ergebnis keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung von FFH-Gebieten festgestellt wurde (Genehmigung <strong>des</strong> LRA vom 8. September 2005, Seite 22, Absatz 1). Diese Feststellung kann unter der gegebenen<br />

Voraussetzung, dass die Errichtung weiterer WKA ausgeschlossen ist, auch für die Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG EW 18 gelten.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

»<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Fledermausquartier Görlitz (Großes Mausohr)<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 16 Charlottenhof<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 16 liegt ca. 4.600 m nördlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes und besteht aus zwei Teilflächen. Innerhalb <strong>des</strong> EW 16 sind vier WKA seit Februar 2000 und fünf WKA seit April<br />

2004 in Betrieb. Weitere neun WKA bestehen außerhalb <strong>des</strong> ausgewiesenen VRG/EG zwischen beiden Teilflächen. Innerhalb <strong>des</strong> EW 16 können im Ergebnis eines durchgeführten<br />

Zielabweichungsverfahrens theoretisch maximal weitere 10 WKA errichtet werden.<br />

Im Rahmen der Genehmigungsverfahrens für die Errichtung weiterer WKA in den Jahren 2005, 2006, 2007 wurde eine umfangreiche Untersuchung zu den Fledermäusen durchgeführt<br />

(Se i c h e 2005, 2006a, 2006b). Dabei wurde festgestellt, dass die zwischen beiden Teilflächen befindliche, jedoch nicht mehr als VRG/EG ausgewiesenen Flächen eine<br />

besondere Bedeutung für Fledermäuse besitzt (sowohl während der Wochenstuben- als auch der Zugzeit). Das Große Mausohr wurde dabei an den Feldgehölzen im zentralen<br />

Bereich festgestellt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die nachgewiesenen Großen Mausohren auch aus der Frauenkirche Görlitz stammen, ist hoch. Das Große Mausohr jagt strukturgebunden<br />

(d. h. mit Bindung an den Wald oder Gehölze). Die ausgewiesenen zwei Teilflächen wurden in einem Min<strong>des</strong>tabstand von 200 m zu den relevanten Strukturen im<br />

zentralen Bereich ausgewiesen (vgl. Tabelle 3 der Begründung zu Ziel 10.1). Ein Nachweis <strong>des</strong> Großen Mausohres in den beiden Teilflächen <strong>des</strong> VRG erfolgte bisher nicht (vgl.<br />

LPB für die Errichtung von drei WKA, IDU 2007, S. 22f), so dass ausgegangen werden kann, dass für das Fledermausquartier Görlitz und die darin lebenden Großen Mausohren<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das VRG/EG EW 16 zu erwarten sind. Mit dem LPB (IDU 2007) werden die Auswirkungen der Errichtung von drei weiteren WKA in der<br />

westlichen Teilfläche als „gering bis mittel“ bezeichnet.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Fledermausquartier Niesky (Großes Mausohr)<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 71 Niesky<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Durch eine Grundwassernutzung können jegliche Beeinträchtigungen für das Fledermausquartier im Gebäude der Roten Schule Niesky ausgeschlossen werden. Es besteht an<br />

diesem Standort kein funktionaler Zusammenhang zwischen beiden Belangen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Fledermausquartier Berthelsdorf (Großes Mausohr)<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 2 Bernstadt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 4.000 m östlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Das bedeutende Jagdhabitat für die in der Kirche Berthelsdorf lebenden Fledermäuse sind Teile <strong>des</strong> nördlich<br />

angrenzenden großflächigen Waldgebietes, welche selbst Bestandteil <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind. Die dem VRG/EG nächstgelegenen Bereiche, die als Jagdrevier relevant sein können,<br />

liegen in ca. 700 m Entfernung. Das EW 2 befindet sich auf einer landwirtschaftlich genutzten Hochfläche außerhalb von bevorzugten Nahrungshabitaten der Fledermäuse. Eine<br />

Versperrung von Zugkorridoren liegt nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht vor.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Fledermausquartier Sohland am Rotstein (Großes Mausohr)<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 18 sohland a. R.<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 2.500 m südöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 18 sind seit September/Oktober 2001 fünf WKA, seit April 2002 eine weitere WKA und seit<br />

Januar 2007 drei weitere WKA in Betrieb. Außerhalb (westlich) <strong>des</strong> EW 18 besteht eine WKA seit 1992. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist theoretisch nicht<br />

möglich.<br />

301<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

302<br />

INteRNetfassuNg<br />

Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die drei im Januar 2007 errichteten WKA erfolgte eine projektbezogene FFH-Prüfung, in deren Ergebnis keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung von FFH-Gebieten festgestellt wurde (Genehmigung <strong>des</strong> LRA vom 8. September 2005, Seite 22, Absatz 1). Diese Feststellung gilt daher auch für die<br />

Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG EW 18.<br />

Eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Fl e d e r m a u s q ua r t i e r N e s c hwitz ( Wi n t e r q ua r t i e r u n d Z w i s c h e n q ua r t i e r G r o ß e s M a u s o h r u n d<br />

Mopsfledermaus)<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Deichneubau<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Deichrückverlegung am Hoyerswerdaer schwarzwasser bei Neschwitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Mit der Ausweisung wird eine Deichrückverlegung raumordnerisch gesichert. Mit dieser Rückverlegung werden natürliche Uberschwemmungsbereiche <strong>zur</strong>ückgewonnen. Die<br />

neu geschaffenen Retentionsräume können <strong>zur</strong> Schaffung von Auenwald-Lebensgemeinschaften genutzt werden und stellen somit, sofern sie als potenzielle Jagdgebiete im<br />

Zwischenquartier der Fledermäuse dienen, eine Aufwertung <strong>des</strong> Lebensraumes der Fledermäuse dar. Die baulichen Arbeiten am Deich können durch nachfolgende Genehmigungsverfahren<br />

zeitlich so geregelt werden, dass keine erhebliche Beeinträchtigung für das Fledermausquartier besteht. In Bezug auf das Winterquartier der Fledermäuse sind<br />

keine Beeinträchtigungen möglich (möglicher Baustellenlärm auf Grund der Entfernung unerheblich).<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch den Vorrangstandort kann ausgeschlossen<br />

werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch in den kumulativen Auswirkungen sind durch die o. g. Ausweisungen keine erheblichen Auswirkungen für das „Gesamt“-FFH-Gebiet zu erwarten. Bezüglich der einzelnen<br />

VRG/EG Windenergie ist darauf zu verweisen, dass bereits bei der Auswahl der Gebiete entsprechende Tabu- und Restriktionsräume berücksichtigt wurden, die auch im Sinne der<br />

Kohärenz <strong>des</strong> Natura-2000-Netzes festgelegt wurden. Dabei wurden auch die Erhaltung bzw. die Förderung unzerschnittener Flugkorridore zwischen den einzelnen Habitaten,<br />

soweit bekannt, berücksichtigt (vgl. Begründung zum Ziel 10.1, Abschnitt 2.2 sowie 3. Schritt). Nach gegenwärtigem Kenntnisstand können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

ausgeschlossen werden, wobei an dieser Stelle ausdrücklich auf den noch geringen Kenntnisstand verwiesen wird.<br />

Die Summation mit den Ausweisungen <strong>zur</strong> Rohstoffsicherung und zum Hochwasserschutz ergibt kein anderes Ergebnis. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Auswirkungen dieser<br />

Raumnutzungen sich nur auf die jeweils geprüfte Teilfläche auswirken können. Flugkorridore u. ä. zwischen einzelnen Quartieren sind davon nicht betroffen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

DAMMÜHLENTEICHGEBIET<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-149 EU-Nummer: psCI 4648-304<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 218 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: teichgebiet mit naturnahen stillgewässern, erlenbruchwäldern und Zwischenmoor- und Niedermoorbereichen,<br />

weiterhin flachlandbäche, angrenzen<strong>des</strong> grünland verschiedener ausprägung und Waldareale<br />

Schutzwürdigkeit: teiche mit Verlandungsvegetation und erlenbruchwäldern, erlen-eschen- und eichen-Hainbuchenwälder,<br />

naturnahe teilweise moorige stillgewässer, artenreiche amphibienfauna, Lebensraum für Biber und fischotter<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden<br />

(Molinion caeruleae) (6410); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Subatlantischer<br />

oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170);<br />

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Castor fiber [Biber], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines Teichgebietes im Übergangsbereich von der Großenhainer Pflege zum sächsischen Tiefland mit naturnahen Stillgewässern, Erlenbruchwäldern, Zwischenund<br />

Nieder- und Zwischenmoorbereichen, Flachlandbächen, angrenzendem Grünland verschiedener Ausprägung und Waldarealen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra), sowie ihrer<br />

für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung, u. a. mit Verlandungsvegetation und Erlenbruchwäldern, sowie der Zwischenmoor- und Niedermoorbereiche in den Randzonen<br />

der Stillgewässer und Auenbereiche<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung bzw. Revitalisierung der Naturnähe und Unzerschnittenheit der zwischen den Stillgewässern verbindenden Bäche, ihrer Auenbereiche mit Erlen-Eschenwäldern<br />

sowie der Erhaltung angrenzender Eichen-Hainbuchenwälder<br />

- der Vermeidung bzw. Reduzierung von Einträgen durch die fischereiwirtschaftliche Nutzung der Stillgewässer auf die Fließgewässer<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Vermeidung von Veränderungen <strong>des</strong> Wasserhaushaltes <strong>zur</strong> Erhaltung der wasserabhängigen Lebensräume<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Gebietes als Bestandteil eines Wanderkorridors für gefährdete Säugetierarten im Bereich <strong>des</strong> sächsischen<br />

Tieflan<strong>des</strong><br />

- der Verminderung von Stoffeinträgen in das Gebiet insbesondere durch angepasste landwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung.<br />

303<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 9 Röhrsdorf<br />

304<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 9 liegt etwa 3.500 m östlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

GROSSE RÖDER ZWISCHEN GROSSENHAIN UND MEDINGEN<br />

Gebietsnummer: ffH-150 EU-Nummer: psCI 4647-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 966 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: auenlandschaft entlang der großen Röder mit altarmen, auwaldresten und stillgewässern sowie angrenzenden<br />

grünland- und Waldbereichen<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe fließgewässerabschnitte, stillgewässer mit Verlandungsvegetation sowie grünlandbereiche<br />

unterschiedlicher ausprägung und kleinflächig eichen-Hainbuchenwälder, bedeutender Lebensraum für<br />

fischotter, Biber, Vögel und amphibien<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation <strong>des</strong> Chenopodion rubri p.p. und <strong>des</strong> Bidention p.p. (3270); Pfeifengraswiesen auf<br />

kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere<br />

Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli)<br />

[Stellario-Carpinetum] (9160); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae,<br />

Salicion albae) (91E0); Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (91F0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Leucorrhinia pectoralis [Große Moosjungfer], Castor fiber [Biber], Lutra lutra [Fischotter], Myotis myotis [Großes Mausohr]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der strukturreichen Auenlandschaft entlang der Großen Röder im mittleren Abschnitt mit naturnahen Fließgewässerabschnitten und Altarmen, Auwaldresten und<br />

Stillgewässern sowie angrenzenden Grünlandgesellschaften unterschiedlicher Ausprägung und Waldbereichen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Flüsse mit Schlammbänken (Lebensraumtyp 3270)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

- Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten<br />

von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra), Großes Mausohr<br />

(Myotis myotis), Rotbauchunke (Bombina bombina) und Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und<br />

Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher auentypischer Lebensräume sowie<br />

der Sicherung von Retentionsräumen sowie der Vermeidung qualitativer und quantitativer anthropogener Beeinträchtigungen der Grundwasserverhältnisse in der Röder-Aue<br />

als eine wichtige Voraussetzung <strong>zur</strong> Stabilisierung <strong>des</strong> Auenökosystems<br />

- der Erhaltung bzw. abschnittsweise der Initialisierung einer naturnahen Fließgewässerdynamik der Großen Röder und damit u. a. der Erhaltung bzw. Wiederherstellung<br />

<strong>des</strong> Strukturreichtums <strong>des</strong> Fließgewässers sowie <strong>des</strong> funktionalen Zusammenhangs zwischen Fließgewässer und Auen<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung und extensiven Bewirtschaftung der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die<br />

artenreiche Amphibienfauna<br />

- der Erhaltung und Förderung eines naturnahen Grund- und Oberflächenwasserregimes<br />

- der Erhaltung bzw. zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Arten-, Alters- und Raumstruktur der Laubwaldbestände und Ufergehölze sowie der Förderung insbesondere<br />

der Auenwälder im Überflutungsbereich der Fließgewässer unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums sowie strukturreicher Waldränder<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf aus-<br />

305<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

306<br />

INteRNetfassuNg<br />

gewählten Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung<br />

- der partiellen Wiederherstellung artenreicher magerer Frischwiesen durch mosaikartige, extensive Bewirtschaftung<br />

- der Sicherung der Habitatqualitäten <strong>des</strong> Gebietes als bedeutender Lebensraum für Fischotter und Biber<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Gebietes als Bestandteil eines Wanderkorridors für gefährdete Säugetierarten im Bereich <strong>des</strong> sächsischen<br />

Tieflan<strong>des</strong><br />

- der Verminderung von Stoffeinträgen in das Gebiet insbesondere durch angepasste landwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung.<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

TEICHE UM ZSCHORNA UND KLEINNAUNDORF<br />

Gebietsnummer: ffH-151 EU-Nummer: psCI 4748-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 227 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Breiter teich und weitere naturnahe stillgewässer bei Zschorna, teichkette am Heidewiesenbach (jeweils<br />

mit Verlandungsvegetation) und naturnahe fließgewässerabschnitte, verschiedene (feucht-)grünland-<br />

und Moor(wald)bereiche<br />

Schutzwürdigkeit: avifaunistisch sehr wichtiges gebiet (sowohl für residente als auch für Zugvögel), teil eines sPa-gebietes,<br />

Lebensraum für fischotter und artenreiche amphibienfauna<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Birken-Moorwald (91D1); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)<br />

(91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina (Rotbauchunke), Lutra lutra (Fischotter)<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> Breiten Teiches und weiterer naturnaher Stillgewässer bei Zschorna, der Teichkette am Heidewiesenbach (jeweils mit Verlandungsvegetation), der naturnahen<br />

Fließgewässerabschnitte, sowie Grünlandgesellschaften verschiedener Ausprägungen, Moor und Bruchwaldbereiche.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Birken-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D1*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra) und Rotbauchunke (Bombina<br />

bombina), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung der strukturreichen Feuchtgebiete mit ihren wasserabhängigen Lebensraumtypen und der Erhaltung und Förderung ihres naturnahen Grund- und Oberflächenwasserregimes<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung und partiell Wiederherstellung naturnaher Fließgewässer- und Uferstrukturen sowie einer natürlichen Fließgewässerdynamik und Wasserqualität<br />

- der Verminderung von Stoffeinträgen in das Gebiet insbesondere durch angepasste landwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 15 Laußnitz West<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 15 Laußnitz West liegt innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Teiche um Zschorna und Kleinnaundorf“. Das FFH-Gebiet liegt überwiegend<br />

in der Planungsregion Oberes Elbtal-Osterzgebirge. Ein zu diesem FFH-Gebiet zählen<strong>des</strong> Fließgewässer (Springbach) verläuft in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien.<br />

Es ist wahrscheinlich, dass dieses Fließgewässer dem Lebensraumtyp 3260 (Fließgewässer mit Unterwasservegetation) zuzuordnen ist.<br />

Der wesentliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Wt 15 wird bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt. Eine aktuelle Festsetzung als Wasserschutzgebiet erfolgte im Jahr<br />

2006 (Verordnung <strong>zur</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Wasserschutzgebietes Tauscha, in Kraft getreten am 10. April 2006) und schützt das für eine dauerhafte Entnahme von 300 m³/d notwendige<br />

Grundwasserneubildungsgebiet. Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzte quartäre Grundwasserleiter besitzt eine mittlere Mächtigkeit von 20 m, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung<br />

genutzten Brunnen haben eine Teufe von ca. 21 m. Der Grundwasserstand ist flurnah.<br />

307<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

308<br />

INteRNetfassuNg<br />

Ein weiteres Trinkwasserschutzgebiet besteht für das „Speichersystem Radeburg (WW Rödern)“ im Landkreis Meißen. Es handelt sich hierbei um ein TWSG für Talsperren. Der<br />

Springbach ist Teil der Zone II dieses TWSG.<br />

Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind somit durch die langjährige (Grund)Wasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Durch<br />

die weitere Grundwasserentnahme können zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Wasserentnahme aus beiden TWSG erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-<br />

Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 15 Laußnitz West für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden. Diese Bereiche befinden sich im nördlichen und nordwestlichen Bereiche <strong>des</strong> VRG und somit<br />

in wesentlich größerer Entfernung zum FFH-Gebiet als die bereits für die Wasserversorgung genutzten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 9 Röhrsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 5.000 m nordöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 9 sind bereits vier WKA seit September 1998 bzw. Juli 1999 in Betrieb. Die Errichtung<br />

weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist theoretisch nicht möglich.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung ausgewählter Lebensräume<br />

für Fledermäuse nicht hervorgehoben.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG/EG ist somit nicht zu<br />

erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 7 Würschnitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG KS 7 befindet sich ca. 1.400 m südlich bzw. 1.200 m südöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Für den das VRG vollständig umfassenden Kiestagebau Würschnitz besteht ein vom<br />

Bergamt Hoyerswerda zugelassener Rahmenbetriebsplan (Zulassung vom 1. November 1999). Der RBP enthält ein hydrologisches Gutachten (G.E.O.S. Freiberg), im dem auch<br />

die Einflüsse <strong>des</strong> Kiesabbaus auf den Springbach mit untersucht wurden. Unter folgenden Rahmenbedingungen werden für den Springbach problematische Veränderungen<br />

ausgeschlossen (vgl. Hydrogeol. Gutachten Seite 27): Kiesabbau im Trockenschnitt, offene Tagebaufläche < 10 ha, Fördermenge bis 2015 300.000 t/a, ab 2015 1.000.000 t/a.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch das VRG ist unter den o. g. Rahmenbedingungen<br />

nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei einer kumulativen Betrachtung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Potentiell verstärken könnten sich die jeweils unerheblichen Auswirkungen der<br />

(Grund)wasserentnahmen und <strong>des</strong> Kiesabbaus. Dies ist jedoch in der Praxis nicht der Fall. Durch den Kiesabbau kommt es zu einem erhöhten unterirdischen Abfluss, der durch den<br />

Springbach aufgenommen werden muss (vgl. Hydrogeol. Gutachten, Seite 27); durch eine Wasserentnahme kann es dagegen nur zu einem entgegengesetzten Effekt kommen.<br />

Die einzelnen Auswirkungen können sich demnach nicht verstärken, sondern eher neutralisieren.<br />

In Bezug auf das VRG/EG Windenergie sind dagegen auf Grund eines fehlenden räumlichen und funktionalen Bezugs keinerlei Summationswirkungen mit der Trinkwassernutzung<br />

und dem Rohstoffabbau zu erwarten.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

MOORWALDGEBIET GROSSDITTMANNSDORF<br />

Gebietsnummer: ffH-152 EU-Nummer: psCI 4748-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 267 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Waldgebiet mit Quell- und Moorbereichen sowie Moorwälder und kleinflächige Zwischenmoore, im südöstlichen<br />

teil kleinräumiges Mosaik feucht- und trockenwarmer Biotope, naturnahe fließgewässer und<br />

stillgewässer sowie Pfeifengraswiesen<br />

Schutzwürdigkeit: Naturnahe fichten-, Kiefern- und Birken-Moorwälder sowie meso- bis oligotrophe Zwischenmoorbereiche<br />

mit Moorgesellschaften in artenreicher ausprägung, wichtiger Lebensraum u. a. für fischotter, Libellen,<br />

fledermäuse, amphibien und Vögel<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Dystrophe Seen und Teiche (3160); Trockene europäische Heiden (4030); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)<br />

(6410); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Birken-Moorwald (91D1); Waldkiefern-Moorwald (91D2); Fichten-Moorwald (91D4)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Leucorrhinia pectoralis (Große Moosjungfer), Lutra lutra (Fischotter)<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines Waldgebietes mit Quell- und Moorbereichen, Moorwäldern und kleinflächigen Zwischenmooren, <strong>des</strong> kleinräumigen Mosaiks feucht- und trockenwarmer<br />

Biotope im südöstlichen Teil, der naturnahen Fließ- und Stillgewässer sowie Pfeifengraswiesen.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Dystrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3160)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Trockenen Heiden (Lebensraumtyp 4030)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Übergangs- und Schwingrasenmoore (Lebensraumtyp 7140)<br />

- Birken-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D1*)<br />

- Waldkiefern-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D2*)<br />

- Fichten-Moorwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91D4*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra) und Große Moosjungfer (Leucorrhinia<br />

pectoralis), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natur 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. zielgerichteten Wiederherstellung naturnaher, gut strukturierter Moorwälder verschiedener Ausprägungen als regionale Besonderheit<br />

- der langfristigen Sicherung bzw. schrittweisen Verbesserung eines naturnahen hydrologischen und hydrogeologischen Zustan<strong>des</strong> <strong>des</strong> Pechflusses und <strong>des</strong> gebietseigenen<br />

Hydroregimes, wobei die aktuelle Entwässerung von Teilen <strong>des</strong> Gebietes schrittweise <strong>zur</strong>ückgebaut werden soll<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der von naturnahen hydrologischen und morphologischen Verhältnissen der Bäche und Quellbereiche<br />

- der Vermeidung von Stoffeinträgen in das Gebiet <strong>zur</strong> Erhaltung der nährstoffarmen Verhältnisse, so beispielsweise der Gewährleistung dystropher Verhältnisse in den<br />

kleinen Stillgewässern<br />

- dem schrittweisen, großflächigen Waldumbau der naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur unter Förderung<br />

eines hohen Anteils höhlenreichen Alt- und Totholzes, wobei auf ausgewählten Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben<br />

ist<br />

- der von direkter anthropogener Beeinflussung unbeeinträchtigten, eigendynamischen Entwicklung ausgewählter Waldbereiche insbesondere in den ins Gebiet einbezogenen<br />

Naturschutzgebieten „Moorwald am Pechfluss bei Medingen“ und „Waldmoore Großdittmannsdorf“<br />

- der extensiven, an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen Bewirtschaftung der Flachmoorwiesen, seggen- und binsenreichen Wiesen und Pfeifengraswiesen <strong>zur</strong><br />

Verhinderung der Verbuschung sowie zum Nährstoffentzug.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 8 Laußnitz 1<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

309<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Vorprüfung<br />

310<br />

INteRNetfassuNg<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 8 Laußnitz 1 verläuft auf einer Länge von ca. 900 m innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong><br />

FFH-Gebietes „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“. Das Vorranggebiet KS 8 geht nicht über die Grenzen <strong>des</strong> am 21. Juli 1998 vom Bergamt Hoyerswerda zugelassenen Rahmenbetriebsplanes<br />

für den Kiessandtagebau Laußnitz 1 hinaus. Beim Kiessandtagebau Laußnitz 1 handelt es sich um ein aktives, bereits langjährig betriebenes Abbauvorhaben.<br />

Im Zulassungsbescheid für den Rahmenbetriebsplan heißt es in der Nebenbestimmung 18. u. a.: „Bei der Durchführung aller bergbaulichen Maßnahmen im Geltungsbereich <strong>des</strong><br />

Rahmenbetriebsplanes ist sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigung <strong>des</strong> Wasserhaushaltes <strong>des</strong> benachbarten einstweilig sichergestellten Naturschutzgebietes „Moorwald am<br />

Pechfluß bei Medingen“ erfolgt.“<br />

Das genannte Naturschutzgebiet (mit Verordnung <strong>des</strong> Regierungspräsidiums Dresden vom 15. Juli 1999 festgesetzt) ist Bestandteil <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“.<br />

Da die Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes, sofern diese für den Kiesabbau im VRG KS 8 relevant sind, nicht über den Schutzzweck <strong>des</strong> Naturschutzgebietes „Moorwald<br />

am Pechfluss bei Medingen“ hinausgehen, kann mit der o. g. Nebenbestimmung zum Rahmenbetriebsplan auch gewährleistet werden, dass durch den Rohstoffabbau keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes, insbesondere der grundwasserabhängigen Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie hervorgerufen<br />

werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 77 südlich Würschnitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südwestliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 77 südlich Würschnitz tangiert auf einer Länge von ca. 1.300 m die 200 m Pufferzone<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“. Der für den Kiessandtagebau Laußnitz 2 (entspricht dem VBG KS 77) beantragte obligatorische Rahmenbetriebsplan<br />

befindet sich gegenwärtig im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren.<br />

Als Ergebnis der raumordnerischen Beurteilung im Raumordnungsverfahren zum Kiestagebau Laußnitz 2 vom 25. April 2000 wird festgestellt, dass das beabsichtigte Vorhaben<br />

(unter Erfüllung von Maßgaben) den Erfordernissen der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung entspricht. Zu diesen Maßgaben zählt u. a.: „Zerstörungen, Beschädigungen, Veränderungen<br />

sowie nachhaltige Störungen <strong>des</strong> festgesetzten Naturschutzgebietes „Moorwald am Pechfluss bei Medingen“ und <strong>des</strong> einstweilig sichergestellten Naturschutzgebietes<br />

„Waldmoore bei Großdittmannsdorf“ durch das Abbauvorhaben, die bis in die genannten Naturschutzgebiete hineinwirken (u. a. durch Grundwasserabsenkung oder -aufhöhung,<br />

durch Eindringen von nährstoffangereicherten oder kontaminierten Wassers), sind auszuschließen. Gegebenenfalls sind hierzu entsprechende Maßnahmen (Grundwassercontrolling,<br />

weitere Abbaureduzierung) in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden zu treffen.“ Die Abgrenzung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes KS 77 wurde an die Ergebnisse <strong>des</strong><br />

ROV angepasst, d. h. gegenüber dem Regionalplan 2002 erheblich reduziert, um den Schutz der beiden NSG zu gewährleisten (Ausweisung erfolgte gemäß dem in der Anlage 1<br />

der raumordnerischen Beurteilung <strong>des</strong> RP Dresden dargestellten raumverträglichen Abbaufeld).<br />

Die genannten Naturschutzgebiete (das Naturschutzgebiet „Waldmoore bei Großdittmannsdorf“ wurde mit Verordnung <strong>des</strong> Regierungspräsidiums Dresden vom 19. Dezember<br />

2000 festgesetzt) sind Bestandteil <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“. Da die Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet, sofern diese den Rohstoffabbau betreffen<br />

können, bereits mit dem Schutzzweck der Naturschutzgebiete „Moorwald am Pechfluss bei Medingen“ sowie „Waldmoore bei Großdittmannsdorf“ abgedeckt sind, kann mit<br />

dieser Maßgabe <strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens (ROV) und der flächenmäßigen Anpassung der Grenzen <strong>des</strong> VBG KS 77 an das Ergebnis <strong>des</strong> ROV gewährleistet werden, dass durch<br />

einen späteren Rohstoffabbau keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes, insbesondere der grundwasserabhängigen Lebensraumtypen nach<br />

Anhang I der FFH-Richtlinie hervorgerufen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auf Grund der hydrogeologischen Verhältnisse (beschrieben im Hydrogeologischen Gutachten Kiestagebau Laußnitz 2 – Geos Freiberg 2001) sind keine kumulativen Einwirkungen<br />

durch das VRG KS 8 und das VBG KS 77 relevant für das FFH-Gebiet (vgl. beschriebene Randbedingungen im Abschnitt 3.4 <strong>des</strong> Gutachtens, S. 22f). Grund dafür ist das<br />

Vorhandensein einer unterirdischen Wasserscheide.<br />

Kumulativ zu betrachten ist dagegen ein Abbau im VBG KS 77 und im VRG KS 33 Radeburg. Das KS 33 hat für sich genommen keinen Einfluss auf das FFH-Gebiet (vgl. Hydrogeologisches<br />

Gutachten zum Kiestagebau Laußnitz 2, Seite26). Jedoch besteht ein kumulativer Aspekt bei Betrachtung beider Gebiete (Gutachten, S. 26). Um eine FFH-Verträglichkeit<br />

zu erreichen, ist ein Abbau innerhalb <strong>des</strong> VBG KS 77 nur in dem Maße vorzunehmen, dass Grundwasserabsenkungen im FFH-Gebiet nicht zu nachhaltigen Schädigungen der<br />

grundwasserabhängigen, vor allem der Moor-Lebensraumtypen führen. Dies beinhaltet entweder eine Reduzierung der Abbaumengen bei gleichzeitigem Abbaubetrieb und/<br />

oder einen Abbau nur im Trockenschnitt bzw. einen zeitlich versetzten Abbau in beiden Gebieten. Entsprechende Aspekte sind bereits im „Hydrogeologischen Nachweis Kiestagebau<br />

Radeburg unter Beachtung <strong>des</strong> geplanten Kiestagebaues Laußnitz 2“ (G.E.O.S. Freiberg 2002) enthalten.<br />

Bei Einhaltung dieser Randbedingungen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

PRIESSNITZGRUND<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-161 EU-Nummer: psCI 4848-304<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 224 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: flaches bis stärker eingeschnittenes Kerbsohlental im Waldgebiet der Dresdener Heide mit naturnahen<br />

fließgewässerabschnitten, altwässern und Nieder- und Zwischenmoorstandorten, Hangbereiche mit Buchenwäldern<br />

Schutzwürdigkeit: Überwiegend naturnahe fließgewässerabschnitte mit staudenfluren und auwaldvegetation, gut ausgeprägtes<br />

schwingrasenmoor, Vorkommen gefährdeter fischarten; Lebensraum u. a. für grüne Keiljungfer,<br />

große Moosjungfer und Bläulings-arten<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150);<br />

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) (9130); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion,<br />

Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Cottus gobio [Groppe], Lampetra planeri [Bachneunauge], Leucorrhinia pectoralis [Große Moosjungfer], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer], Lutra lutra [Fischotter], Maculinea<br />

nausithous [Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling], Maculinea teleius [Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung <strong>des</strong> teilweise sehr flachen, teilweise stärker eingeschnittenen Kerbsohlentales der Prießnitz im Waldgebiet der Dresdener Heide mit naturnahen Fließgewässerabschnitten,<br />

bachbegleitenden Erlen-Eschenwäldern, Altwässern, Nieder- und Zwischenmoorstandorten und naturnahen Buchenwaldbereichen sowie kleinflächigen<br />

Grünlandbeständen im südöstlichen Randbereich.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Torfmoor-Schlenken (Lebensraumtyp 7150)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Waldmeister-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9130)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra), Westgroppe (Cottus gobio), Bachneunauge<br />

(Lampetra planeri), Schwarzblauer Bläuling (Maculinea nausithous), Großer Moorbläuling (Maculinea teleius), Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) und<br />

Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Voraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung von Wanderkorridoren für Amphibien zwischen den verschiedenen Teillebensräumen (insbesondere im Bereich <strong>des</strong> Heidemühlegebietes und am Rand der<br />

Dresdner Heide bei Ullersdorf)<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Buchenwaldbereiche verschiedener Ausprägung<br />

unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der Erhaltung und Förderung eines naturnahen Grund- und Oberflächenwasserregimes der Feuchtgebiete einschließlich der zwischen verschiedenen Grundwasserstockwerken<br />

und dem Oberflächenwasser bestehenden Wechselbeziehungen<br />

- der Erhaltung und Pflege <strong>des</strong> gut ausgeprägten Schwingrasenmoors im Saugarten-Moor als regionale Besonderheit<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der Grünlandbereiche zwischen Marienbäder und Ullersdorfer Mühle mittels einer an das Arteninventar angepassten,<br />

mosaikartigen und extensiven Bewirtschaftung (z. B. mit spätem Mahdtermin bzw. einer jahrweise alternierenden Mahd von Teilflächen sowie eines Anteils an zeitweise<br />

311<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

ungemähten Flächen) <strong>zur</strong> Sicherung <strong>des</strong> Lebensraums für Bläulinge, darunter <strong>des</strong> in Sachsen seltenen Großen Moorbläulings<br />

- der Vermeidung einer weiteren Intensivierung der Freizeitnutzung <strong>des</strong> Gebietes, sofern sie im Widerspruch zu Natura2000-Belangen steht.<br />

312<br />

INteRNetfassuNg<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

WESENITZ UNTERHALB BUSCHMÜHLE<br />

Gebietsnummer: ffH-162 EU-Nummer: psCI 4949-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 476 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Kerbsohlental im Hügellandbereich, naturnahe fließgewässerabschnitte und stillgewässer, grünland,<br />

Niedermoorstandorte, talhänge mit offenen felsbildungen, Block- und geröllhalden, verschiedene Waldgesellschaften<br />

Schutzwürdigkeit: fließgewässer mit uferstaudenfluren und auwaldresten, grünland verschiedener ausprägung, schatthang-<br />

und schluchtwälder, eichen-Hainbuchen- und Hainsimsen-Buchenwälder, standort <strong>des</strong> Prächtigen<br />

Dünnfarns, Vorkommen von groppe und Kammmolch<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150), Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260), Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410), Feuchte Hochstaudenfluren<br />

der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430), Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas (8150), Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220),<br />

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110), Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum]<br />

(9160), Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170), Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion (9180), Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior<br />

(Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Triturus cristatus (Kammmolch), Cottus gobio (Groppe), Trichomanes speciosum (Prächtiger Dünnfarn), Ophiogomphus cecilia (Grüne Keiljungfer), Castor fiber (Biber), Lutra lutra<br />

(Fischotter), Myotis myotis (Großes Mausohr), Maculinea nausithous (Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling)<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines sehr strukturreichen Talzuges zwischen Westlausitzer Hügelland und Elbtal mit naturnahen Fließgewässerabschnitten, Stillgewässern, Grünlandbereichen<br />

verschiedener Trophie- und Feuchtegrade, Niedermoorstandorten, Talhängen mit offenen Felsbildungen, Block- und Geröllhalden sowie verschiedenen Waldgesellschaften.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)<br />

- Pfeifengraswiesen (Lebensraumtyp 6410)<br />

- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)<br />

- Silikatschutthalden (Lebensraumtyp 8150)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220)<br />

- Silikatfelsen mit Pioniervegetation (Lebensraumtyp 8230)<br />

- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)<br />

- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)<br />

- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)<br />

- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra), Großes Mausohr<br />

(Myotis myotis), Kammmolch (Triturus cristatus), Westgroppe (Cottus gobio), Schwarzblauer Bläuling (Maculinea nausithous) und Prächtiger Dünnfarn (Trichomanes<br />

speciosum), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Voraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong> Struktur- und Artenreichtums<br />

<strong>des</strong> Gewässerökosystems und seiner Auenbereiche sowie der Erhaltung wertvoller Gewässerstrukturen wie Kies-, Sand- und Schlammbänke<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit <strong>des</strong> Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung <strong>zur</strong> langfristigen<br />

Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen,<br />

miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums sowie strukturreicher Waldränder<br />

- dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestan<strong>des</strong>struktur, wobei auf ausgewählten<br />

Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist<br />

- der extensiven Bewirtschaftung <strong>des</strong> Grünlan<strong>des</strong> verschiedener Ausprägung, insbesondere der seltenen Pfeifengraswiesen kalkreicher Ausprägung<br />

313<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

314<br />

INteRNetfassuNg<br />

- der zielgerichteten Entwicklung magerer Wiesenbereiche mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven Bewirtschaftung u. a. <strong>zur</strong><br />

Sicherung <strong>des</strong> Lebensraums für Bläulinge<br />

- der Schutz und die Erhaltung eines der in Sachsen sehr seltenen Vorkommen vom Prächtigen Dünnfarn im Liebethaler Grund<br />

- der Verminderung von Stoffeinträgen in das Gebiet insbesondere durch angepasste landwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung<br />

- der Vermeidung einer weiteren Intensivierung der Freizeitnutzung vor allem in besonders sensiblen Felsbereichen <strong>des</strong> Gebietes, sofern sie im Widerspruch zu Naturschutzbelangen<br />

steht.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet südöstlich schmiedefeld<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung befindet sich in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und<br />

Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes<br />

Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen<br />

<strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher<br />

im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 33 schmiedefeld<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 1.300 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind bisher keine WKA errichtet. Das EW 33 wurde im räumlichen Zusammenhang zum<br />

im Regionalplan der Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge ausgewiesenen Vorrang-/Eignungsgebiet „Rennersdorf“ ausgewiesen, in dem bereits seit Januar 2002 drei WKA in<br />

Betrieb sind (sowie eine weitere, außerhalb dieses VRG/EG). Die Verträglichkeit dieser Ausweisung wurde durch den Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge<br />

nachgewiesen (Schreiben <strong>des</strong> RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge an das SMI vom 15. Mai 2002 Az.: tfwind_3melde_smi.doc) und mit der Genehmigung dieser Teilfortschreibung<br />

naturschutzfachlich bestätigt. Im Rahmen der Gesamtfortscheibung <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberes Elbtal (Stand Mai 2008) ergaben sich in Bezug auf die Verträglichkeit keine neuen<br />

Erkenntnisse.<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Wesenitz unterhalb Buschmühle“ werden keine Fledermausarten explizit benannt bzw. die Bewahrung und Entwicklung<br />

ausgewählter Lebensräume für Fledermäuse nicht hervorgehoben. Unter Bezugnahme auf die durchgeführte Verträglichkeitsprüfung durch den Regionalen Planungsverband<br />

Oberes Elbtal/Osterzgebirge kann eingeschätzt werden, dass durch die verhältnismäßig geringfügige Erweiterung <strong>des</strong> in der Nachbarregion ausgewiesenen Vorranggebietes<br />

für die Nutzung von Windenergie sowie der relativ großen Entfernung zu den FFH-Gebieten auch in Summation beider VRG/EG keine Beeinträchtigung zu erwarten ist.<br />

Die bestehenden vier WKA bei Rennersdorf haben bisher zu keinen Tötungen von Fledermäusen geführt (StUFA Bautzen 2004).<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> FFH-Gebietes „Wesenitz unterhalb Buschmühle“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch<br />

das VRG/EG ist nicht zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch in Summation beider regionalplanerischen Ausweisungen (Waldmehrung, Windenergie) sind bereits durch die unterschiedliche potenzielle Betroffenheit von Lebensraumtypen,<br />

Tier- bzw. Pflanzenarten keine erheblichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes zu erwarten.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

TEICHGRUPPE WARTHA<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-311 EU-Nummer: psCI 4651-304<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 40 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Kurzcharakteristik: Charakteristische gruppe von fischteichen mit ausgeprägten Röhrichtzonen und schwimmblattvegetation<br />

in der schwarzwasserniederung, im östlichen Bereich naturnaher Lauf <strong>des</strong> schwarzwassers mit angrenzenden<br />

auwaldsäumen<br />

Schutzwürdigkeit: Reich strukturierter Lebensraumkomplex mit naturnahen eutrophen stillgewässern, naturnahen fließgewässerabschnitten<br />

und angrenzenden auwaldsäumen, Lebensraum für amphibien (u .a. Rotbauchunke,<br />

Laubfrosch) und fischotter<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion<br />

minoris) (91F0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Bombina bombina [Rotbauchunke], Lutra lutra [Fischotter]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung eines reich strukturierten Lebensraumkomplexes aus einer charakteristischen Gruppe von Fischteichen mit ausgeprägten Röhrichtzonen und Schwimmblattvegetation<br />

in der Schwarzwasserniederung und dem Lauf <strong>des</strong> Schwarzwassers mit angrenzenden Auwaldsäumen im östlichen Bereich.<br />

2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der<br />

- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (LRT 3260)<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)<br />

- Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0)<br />

einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen<br />

Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und <strong>des</strong> pSCI insgesamt sowie für den<br />

Erhalt der Kohärenz <strong>des</strong> Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.<br />

3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustan<strong>des</strong> der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Fischotter (Lutra lutra) und Rotbauchunke (Bombina<br />

bombina), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.<br />

4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe <strong>des</strong> Gebietes, der<br />

Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb <strong>des</strong> Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit<br />

entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.<br />

5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem<br />

Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten extensiven Bewirtschaftung bzw. Pflege eines charakteristischen Komplexes naturnaher, reich strukturierter Stillgewässer mit ausgedehnter<br />

typischer Vegetationszonierung<br />

- der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Teiche mit ihren reich strukturierten Verlandungsbereichen sowie mit Schwimmblatt- und<br />

Submersvegetation, unter besonderer Beachtung der Habitatansprüche für die reichhaltige Amphibien- und Wildfischfauna<br />

- der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik und der Durchgängigkeit als Voraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung <strong>des</strong><br />

Struktur- und Artenreichtums <strong>des</strong> Gewässerökosystems und der angrenzenden Auwaldbereiche<br />

- der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Auenwaldbereiche unter besonderer<br />

Förderung <strong>des</strong> Alt- und Totholzreichtums.<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

315<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

INSEL IM SENFTENBERGER SEE<br />

Gebietsnummer: ffH BB 85 EU-Nummer: 4550-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 890,9 ha<br />

316<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Insel in geflutetem tagebaurestloch mit sukzessionsstadien der trocken- und feuchtlebensräume.<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] (2330); Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae<br />

und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010); Trockene, kalkreiche Sandrasen (6120); Alte bodensaure<br />

Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lutra lutra [Fischotter], Maculinea nausithous [Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling]<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

REUTHENER MOOR<br />

Gebietsnummer: ffH BB 86 EU-Nummer: psCI 4453-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 93,6 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Zwischenmoorgebiet im Bereich <strong>des</strong> Döberner sporns mit torfmoos-Bultgesellschaften und Moorwäldern.<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150); Auenwälder<br />

mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0);<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Leucorrhinia pectoralis [Große Moosjungfer]<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

FALTENBOGEN SÜDLICH DÖBERN<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH BB 87 EU-Nummer: psCI 4353-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 93,5 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Reich strukturiertes altbergbaugebiet mit entwicklung zu naturnahen eichenmischwäldern und eingebetteten<br />

nährstoffarmen gewässern.<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lutra lutra [Fischotter]<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

ROHATSCHGEBIET ZWISCHEN GUTEBORN UND HOHENBOCKA<br />

Gebietsnummer: ffH BB 188 EU-Nummer: psCI 4549-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 245,4 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: reich strukturierter Biotopkomplex mit naturnahen Waldgesellschaften wie quellige erlen-eschenwälder,<br />

stieleichen- bzw. Birken-Hainbuchenwälder und Beerkraut-Kiefernwälder sowie naturnaher teich- und<br />

Bergbaurestgewässerkomplex<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum]<br />

(9160); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190); Birken-Moorwald (91D1); Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)<br />

[9410]<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

-<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 26 Leippe<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 26 liegt ca. 4.400 m östlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im FFH-Gebiet kommen entsprechend den vorliegenden Gebietsinformationen keine Fledermausarten nach<br />

Anhang II vor.<br />

Daher und auf Grund der großen Entfernung zwischen FFH-Gebiet und VRG/EG können erhebliche Auswirkungen auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

317<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

SORGENTEICH<br />

Gebietsnummer: ffH BB 369 EU-Nummer: psCI 4549-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 50,0 ha<br />

318<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Historische teichanlage mit angrenzenden feuchtheiden und Inundationsbereichen zwischen Ruhland<br />

und guteborn.<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit<br />

Erica tetralix (4010); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Castor fiber [Biber], Lutra lutra [Fischotter], Triturus cristatus [Kammmolch], Bombina bombina [Rotbauchunke], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Luronium natans<br />

[Schwimmen<strong>des</strong> Froschkraut]<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

WEISSER BERG BEI BAHNSDORF<br />

Gebietsnummer: ffH BB 370 EU-Nummer: psCI 4450-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 42,4 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Komplex von Binnendünen mit teils offenen, bewegten sandfeldern.<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] (2310); Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] (2330);<br />

Trockene, kalkreiche Sandrasen (6120)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Jurinea cyanoi<strong>des</strong> [Sand-Silberscharte]<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

PEICKWITZER TEICHE UND PEICKWITZER TEICHE ERGäNZUNG<br />

Gebietsnummer: ffH BB 372 und 717 EU-Nummer: psCI 4549-303 und 4549-306<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: insgesamt 98,9 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Waldgebiet mit eichen-Hainbuchenwald, Zwergstrauch-Kiefernwald, Birken-Moorwald, Mooren und naturnahe<br />

teichlandschaft mit schwimmblatt- und Röhricht-gesellschaften<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010); Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150); Birken-Moorwald (91D1); Waldkiefern-Moorwald (91D2)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lutra lutra [Fischotter], Bombina bombina [Rotbauchunke]<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 25 Leippe<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 26 liegt ca. 5.200 m südöstlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im FFH-Gebiet kommen entsprechend den vorliegenden Gebietsinformationen keine Fledermausarten nach<br />

Anhang II vor.<br />

Daher und auf Grund der großen Entfernung zwischen FFH-Gebiet und VRG/EG können erhebliche Auswirkungen auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

SCHWARZWASSERNIEDERUNG<br />

Gebietsnummer: ffH BB 373 EU-Nummer: psCI 4649-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 369,9 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Naturnahes fließ mit begleitenden grünland-, feucht- und Nasswald- sowie kleinflächigen Moorlebensräumen.<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen<br />

bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140); Subatlantischer oder<br />

mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Moorwald (91D0); Birken-Moorwald (91D1); Auenwälder mit Alnus<br />

glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lampetra planeri [Bachneunauge], Castor fiber [Biber], Lutra lutra [Fischotter], Myotis myotis [Großes Mausohr], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer], Lucanus cervus<br />

[Hirschkäfer], Bombina bombina [Rotbauchunke]<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

319<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

TEICHGEBIET KROPPEN-FRAUENDORF<br />

Gebietsnummer: ffH BB 377 EU-Nummer: psCI 4548-302<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 214,9 ha<br />

320<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: teichgebiet mit verbindendem fließgewässer und vermoorten Randbereichen<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130); Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

<strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260);<br />

Feuchte Heiden <strong>des</strong> nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Birken-Moorwald (91D1);<br />

Waldkiefern-Moorwald (91D2)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Castor fiber [Biber], Lutra lutra [Fischotter], Triturus cristatus [Kammmolch], Bombina bombina [Rotbauchunke], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Cobitis taenia [Steinbeißer]<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

ZERNA<br />

Gebietsnummer: ffH BB 420 EU-Nummer: psCI 4454-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 17,2 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Insel innerhalb einer altarmschleife der Lausitzer Neiße mit naturnahen Laubmischwäldern und montan<br />

geprägtem Nadelmischwald, u. a. mit natürlichen Vorkommen von fichte und tanne<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder<br />

(Vaccinio-Piceetea) [9410]<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

-<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

PULSNITZ UND NIEDERUNGSBEREICHE<br />

Gebietsnummer: ffH BB 509 EU-Nummer: psCI 4547-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 588,4 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Kleinerer tieflandsfluss mit abschnittsweise naturnaher Profilierung und talgestalt. angrenzende grünlandflächen<br />

und grabensysteme sowie kleinflächige Laubwälder frischer bis nasser standorte.<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis<br />

und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Artenreiche montane Borstgrasrasen- (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden (6230); Pfeifengraswiesen<br />

auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430);<br />

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion<br />

betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lampetra planeri [Bachneunauge], Castor fiber [Biber], Rhodeus amarus [Bitterling], Lutra lutra [Fischotter], Triturus cristatus [Kammmolch], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger],<br />

Maculinea nausithous [Schwarzblauer Bläuling], Cobitis taenia [Steinbeißer]<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

NEISSEAUE<br />

Gebietsnummer: ffH BB 545 EU-Nummer: psCI 4354-301<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 250,4 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: teilabschnitt <strong>des</strong> tales der Lausitzer Neiße oberhalb forst mit charakteristischem Lebensraummosaik aus<br />

flusslauf und seitengewässern, feuchtwäldern, bewaldeten, teils quelligen steilhängen und grünlandflächen.<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen<br />

bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110), Subatlantischer<br />

oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] (9160); Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit<br />

Quercus robur (9190); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0); Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus<br />

laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) (91F0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lampetra planeri [Bachneunauge], Castor fiber [Biber], Lutra lutra [Fischotter], Lampetra fluviatilis [Flussneunauge], Cottus gobio [Groppe], Ophiogomphus cecilia [Grüne Keiljungfer],<br />

Aspius aspius [Rapfen], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Cobitis taenia [Steinbeißer], Gobio albipinnatus [Weißflossiger Gründling]<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses FFH-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

321<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

SPREE<br />

Gebietsnummer: ffH BB 651 EU-Nummer: psCI 3651-303<br />

Managementplan: ja : � nein: �<br />

Fläche: 2 326,6 ha<br />

322<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Lan<strong>des</strong>weit bedeutsames fließgewässer mit herausragender Verbindungs- und ausbreitungsfunktion für<br />

fischotter, Biber und zahlreiche fischarten; aue mit typischen Lebensräumen<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Trockene, kalkreiche Sandrasen (6120); Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland)<br />

auf Silikatböden (6230); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410); Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)<br />

(6440); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Auenwälder mit Alnus glutinosa<br />

und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lampetra planeri [Bachneunauge], Castor fiber [Biber], Rhodeus amarus [Bitterling], Lutra lutra [Fischotter], Unio crassus [Gemeine Flussmuschel], Lucanus cervus [Hirschkäfer],<br />

Aspius aspius [Rapfen], Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger], Cobitis taenia [Steinbeißer]<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 13 Zerre<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 13 liegt ca. 4.700 m südlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im FFH-Gebiet kommen entsprechend den vorliegenden Gebietsinformationen keine Fledermausarten nach<br />

Anhang II vor.<br />

Daher und auf Grund der großen Entfernung zwischen FFH-Gebiet und VRG/EG können erhebliche Auswirkungen auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

LUžICKOHORSKé BUčINy<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: ffH-CZ 4 EU-Nummer: CZ0420520<br />

Fläche: 626,5 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: umfangreichster Buchenwaldkomplex (überwiegend acidophile) im gebiet <strong>des</strong> Lausitzer Berglan<strong>des</strong><br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden (6230); Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis<br />

alpinen Stufe (6430); Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220); Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) (9110); Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) (9130);<br />

Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion (9180); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

-<br />

Managementziele<br />

In den Wäldern sind im Rahmen der Vorsorge folgende allgemeine Grundsätze zu beachten:<br />

- keine Ausbreitung von Gehölzen, die nicht der potenziellen natürlichen Vegetation entsprechen, zulassen,<br />

- beim Bestandsumbau Fremdgehölze vorrangig entfernen,<br />

- der potenziellen natürlichen Vegetation entsprechende Gehölze in den Bestand einbringen,<br />

- der Schwerpunkt ist auf eine natürliche Erneuerung von Gehölzen zu legen und auf eine damit im Zusammenhang stehende behutsamere Bewirtschaftungsweise und<br />

ausreichenden Schutz gegen Wild (z. B. Verringerung <strong>des</strong> Hochwildbestan<strong>des</strong>)<br />

- Bevorzugung eines räumlich vielgliedrigen Bestandsaufbaus durch einen abwechslungsreicheren Artenbestand, eine längere Erneuerungsphase und zielgerichtete<br />

Hege- und Pflegemaßnahmen,<br />

- bei der Bestandserneuerung eine höhere als die minimale Einstufung (entsprechend Bekanntmachung Nr. 83/1996 Sb.) der ursprünglichen potenziellen natürlichen<br />

Vegetation gewährleisten, in keinem Fall deren Anteil verringern; im Gegenteil, es wird empfohlen, dass allmählich ein Bestand von Gehölzarten angestrebt werden soll,<br />

welcher der potenziellen natürlichen Vegetation entspricht; realistisch scheint zu sein, in einem Erneuerungszyklus eine ca. 50 %ige Erhöhung zu erreichen (z. B. aus<br />

einer derzeitigen 20 % Einstufung eine Erhöhung auf 30 % zu erzielen); siehe § 31 Absatz 1 <strong>des</strong> Gesetzes Nr. 289/1995 Sb., zu Wäldern),<br />

- die Regulierung der Artenstruktur <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong>, welche als Folge von Bestandspflegeversäumnissen entstanden ist (z. B. reine Eschengehölze, reine Hainbuchengehölze),<br />

nicht unterlassen,<br />

- die Bedeutung <strong>des</strong> Totholzes im Ökosystem ist bei der Bewirtschaftung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> nicht unterschätzen; der Totholzanteil in den Waldbeständen lässt sich durch Überlassung<br />

einzelner Bäume <strong>des</strong> Gehölzgefüges (vorzugsweise Eichengehölze) bis zum Absterben und zuallerletzt bis zum vollständigen Zerfall der Holzsubstanz an Ort und<br />

Stelle sicherstellen.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 25 Zittauer gebirge<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG Wt 25 grenzt im Osten direkt an das an der Staatsgrenze endende FFH-Gebiet an. Mit der regionalplanerischen Ausweisung werden tief liegende Grundwasservorräte<br />

gesichert. Nicht verbunden sind damit Wasserentnahmen aus oberflächennahen Grundwasservorkommen bzw. aus Gewässern. Die von den bestehenden Wasserfassungen in<br />

diesem Raum <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von 80 bis 220 m. Es besteht kein funktionaler Zusammenhang zwischen der Grundwasserentnahme<br />

im tieferen Stockwerk (Sandstein) und im FFH-Gebiet vorkommenden grundwasserabhängigen Lebensraumtypen. Aufgrund dieser Verhältnisse können durch die weitere<br />

Grundwasserentnahme erhebliche Beeinträchtigungen der Managementziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

323<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

SVITAVKA<br />

Gebietsnummer: ffH-CZ 10 EU-Nummer: CZ0513509<br />

Fläche: 8,63 ha<br />

324<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: kleiner Wasserlauf - abschnitt zwischen dem Ort Lindava und der staatsgrenze, durchfließt kleinere Ortschaften<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

-<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Lampetra planeri [Bachneunauge]<br />

Managementziele<br />

- Eliminierung langfristiger Verunreinigungen <strong>des</strong> Wassers (z. B. Bau von kommunalen Abwasserreinigungsanlagen),<br />

- Regulierung der Fischwirtschaft - im Bedarfsfall Begrenzung der Aussetzung von Raubfischen (Bachforelle),<br />

- Vermeidung einer technischen Regulierung <strong>des</strong> Gewässerbettes im Sinne von Einsenkungen, Verfestigungen, Begradigungen, Beräumung u. ä. sowie von Eingriffen in<br />

den Uferbewuchs (Fällungen)<br />

- Begrenzung von erheblichen Wasserentnahmen aus dem Wasserlauf im Fall einer drohenden Austrocknung<br />

- Durchführung von eventuell notwendig werdenden Regulierungsarbeiten <strong>zur</strong> Revitalisierung von bestimmten Bachbereichen (Renaturierung begradigter Bereiche) nur<br />

mit Hilfe von Handgeräten und leichter Technik; in den Wasserlauf hineingefallene Gehölze sollten dort verbleiben<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 25 Zittauer gebirge<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG Wt 25 grenzt unmittelbar an das an der Staatsgrenze beginnende FFH-Gebiet an. Die Quelle <strong>des</strong> Flüsschens liegt auf deutscher Seite am Buchberg (deutscher Name:<br />

Zwittebach), so dass ein direkter Bezug <strong>zur</strong> regionalplanerischen Ausweisung möglich ist.<br />

Mit der regionalplanerischen Ausweisung werden tief liegende Grundwasservorräte gesichert. Nicht verbunden sind damit Wasserentnahmen aus dem Fluss. Die von den bestehenden<br />

Wasserfassungen in diesem Raum <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von 80 bis 220 m. Es besteht kein funktionaler Zusammenhang zwischen<br />

der Grundwasserentnahme im tieferen Stockwerk (Sandstein) und dem an der Oberfläche liegenden Wasserlauf. Aufgrund dieser Verhältnisse können durch die weitere Grundwasserentnahme<br />

erhebliche Beeinträchtigungen der Managementziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

PRZEłOMOWA DOLINA NySy łUżyCKIEJ<br />

Gebietsnummer: ffH-PL EU-Nummer: PLH020066<br />

Fläche: 1.625,5 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Das gebiet ist teil <strong>des</strong> tales der Lausitzer Neiße zwischen Zgorzelec und Rohnau (trzciniec). es umfasst die<br />

stark gegliederte tallandschaft vom Durchbruch zwischen Rohnau (trzciniec) und Rußdorf (Posada) entlang<br />

<strong>des</strong> sanften Wasserlaufs der gebirgsgebiete mit einem mosaikartigen Netz von Biotopen und vieler<br />

wertvoller, am fluss gelegener Lebensraumtypen. es dominieren Offenland, wechselfeuchte und frische<br />

Wiesen sowie altarme.<br />

Die Neiße ist in diesem abschnitt ein regulierter fluss, aber häufige Überschwemmungen führen zu einem<br />

guten Zustand seiner (begleitenden) Lebensräume. an den Böschungen <strong>des</strong> urtales und im Durchbruch<br />

bildeten sich Waldansammlungen. Das gebiet eignet sich für extensive Weidewirtschaft.<br />

Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation <strong>des</strong> Magnopotamions oder Hydrocharitions (3150); Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation <strong>des</strong> Ranunculion<br />

fluitantis und <strong>des</strong> Callitricho-Batrachion (3260); Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (6410); Feuchte Hochstaudenfluren<br />

der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430); Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (6510); Hainsimsen-Buchenwald<br />

(Luzulo-Fagetum) (9110); Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) (9130); Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum (9170); Schlucht- und Hangmischwälder<br />

Tilio-Acerion (9180); Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) (91E0)<br />

Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie<br />

Myotis myotis [Großes Mausohr], Triturus cristatus [Kammmolch], Bombina bombina [Rotbauchunke], Lampetra fluviatilis [Flussneunauge], Aspius aspius [Rapfen]<br />

Gefährdung: Veränderung der Nutzungsart, Intensivierung der Weide- und Forstwirtschaft, Wegfall von Weideplätzen oder Mahd, Veränderungen <strong>des</strong><br />

spezifischen Fischbestan<strong>des</strong> der Altarme, Verschmutzung <strong>des</strong> Wassers, Einsatz von Chemikalien in der Landwirtschaft in den Nachbargebieten<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 10 görlitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 10 Görlitz reicht in das direkt angrenzende sächsische FFH-Gebiet „Neißegebiet“ hinein. Die Trennung in zwei separate<br />

FFH-Gebiete erfolgt ausschließlich auf Grund der Staatsgrenze. Dagegen besteht ein unmittelbarer funktionaler Zusammenhang zwischen beiden Gebieten. Der östliche Teil <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes wird bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung u. a. der Stadt Görlitz genutzt. Die Grundwasserbereitstellung erfolgt hautsächlich über die Infiltration<br />

von Oberflächenwasser der Neiße über Sicker- bzw. Grundwasseranreicherungsbecken sowie aus dem quartären Grundwasserleiter. Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind<br />

durch die Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Daher können durch die weitere Grundwasserentnahme zumin<strong>des</strong>t bei<br />

gleich bleibender Fördermenge erhebliche Beeinträchtigungen für die Lebensraumtypen und Arten <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Verhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten westlichen (also weiter vom FFH-Gebiet entfernten)<br />

Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 10 Görlitz für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 12 Berzdorfer see<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Erholung reicht im Bereich der Halde Weinhübel bis ca. 200 m an das FFH-Gebiet heran und liegt damit im 200 m Puffer <strong>des</strong>selbigen.<br />

Das FFH-Gebiet und das Vorranggebiet für Erholung am Berzdorfer See werden jedoch durch die Bun<strong>des</strong>strasse B 99 und die Bahnlinie Görlitz-Zittau räumlich klar voneinander<br />

getrennt. Durch diese räumliche Trennung sind keine direkten Wirkungen der Erholungsnutzung auf Lebensraumtypen oder Anhang II-Arten zu erwarten.<br />

Bei Beginn der touristischen Nutzung mit Beendigung der Sanierung <strong>des</strong> Tagebaurestsees kann von einer Zunahme der Stoff- und Lärmimmissionen ausgegangen werden.<br />

Dies könnte indirekte Wirkungen auf Arten und Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes <strong>zur</strong> Folge haben. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass diese Zusatzbelastungen höher<br />

ausfallen als die bestehenden Vorbelastungen durch Bun<strong>des</strong>straße und Bahnlinie und im Zusammenwirken mit diesen Vorbelastungen erhebliche Beeinträchtigungen bewirken<br />

können. Ggf. sind in nachfolgenden Planungsebenen für die Bereiche, welche die geringsten Entfernungen zum FFH-Gebiet aufweisen, verkehrs- bzw. besucherlenkende Maßnahmen<br />

zu ergreifen. Parkplätze und andere Flächen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen sollten dabei so angelegt werden, dass ein möglichst großer Abstand zum FFH-Gebiet<br />

besteht.<br />

325<br />

FFH-PRÜFUNG


FFH-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

326<br />

INteRNetfassuNg<br />

Bei Berücksichtigung der o. g. Maßnahmen in nachfolgenden Planungsebenen können erhebliche Beeinträchtigungen durch das VRG Erholung in jedem Fall ausgeschlossen<br />

werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 75 Ostritz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Die südlichen Randbereiche <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser Wt 75 Ostritz reichen in das direkt angrenzende sächsische FFH-Gebiet „Neißegebiet“ hinein. Die Trennung in<br />

zwei separate FFH-Gebiete erfolgt ausschließlich auf Grund der Staatsgrenze. Dagegen besteht ein unmittelbarer funktionaler Zusammenhang zwischen beiden Gebieten. Der<br />

nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes wurde langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt (Wasserwerk Leuba). „Im Wasserwerk Leuba wurde die Trinkwasserproduktion<br />

auf null reduziert. Dieses Wasserwerk arbeitet im Stand-by-Betrieb.“ (vgl. <strong>Umweltbericht</strong> 2006 der Stadtwerke Görlitz Gruppe). Das Trinkwasserschutzgebiet besteht dagegen<br />

weiterhin.<br />

Die Lebensraumtypen <strong>des</strong> FFH-Gebietes sind durch die langjährig erfolgte Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Daher<br />

können im Fall einer Wiederaufnahme der Grundwasserentnahme, bei der die ursprüngliche Fördermenge nicht überschritten wird, erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden hydraulischen Verhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten südlichen Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes<br />

Trinkwasser Wt 75 Ostritz für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 1 Leuba<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW liegt ca. 1.200 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im FFH-Gebiet kommt mit dem Großen Mausohr eine Anhang II – Fledermausart vor. Es ist nicht bekannt, ob innerhalb<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebietes Quartiere vorhanden sind oder ob es sich um ein ausschließliches Jagdhabitat handelt. Weiterhin ist nicht bekannt, an welchen konkreten Standorten im<br />

FFH-Gebiet das Große Mausohr vorkommt. Daher wird auf den Managementplan für das deutsche FFH-Gebiet 93 „Neißegebiet“ und die dort nachgewiesenen Fundorte <strong>zur</strong>ückgegriffen.<br />

Die zum VRG/EG nächstgelegenen Habitate (hier sowohl für das Große Mausohr als auch für die Mopsfledermaus) befinden sich im Klosterwald südlich von Ostritz-<br />

Marienthal und somit etwa 4.000 m südlich <strong>des</strong> Windeignungsgebietes. Es ist grundsätzlich nicht damit zu rechnen, dass die konkreten Lebensräume <strong>des</strong> Großen Mausohres im<br />

polnischen FFH-Gebiet wesentlich von den auf deutscher Seite nachgewiesenen abweichen. Daher wird ein Habitat im polnischen Teil <strong>des</strong> Klosterwal<strong>des</strong> vorliegen, jedoch nicht<br />

im näheren Umfeld um das VRG/EG EW 1.<br />

Auf Grund der vorwiegend strukturgebundenen Jagd <strong>des</strong> Großen Mausohres (und auch der Mopsfledermaus) können erhebliche Beeinträchtigungen für die bekannten Fledermaushabitate<br />

durch das auf einer landwirtschaftlichen Hochfläche befindliche VRG/EG ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 6 Dittelsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 3.000 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im FFH-Gebiet kommt mit dem Großen Mausohr eine Anhang II – Fledermausart vor. Es ist nicht bekannt, ob<br />

innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes Quartiere vorhanden sind oder ob es sich um ein ausschließliches Jagdhabitat handelt. Weiterhin ist nicht bekannt, an welchen konkreten Standorten<br />

im FFH-Gebiet das Große Mausohr vorkommt. Daher wird auf den Managementplan für das deutsche FFH-Gebiet 93 „Neißegebiet“ und die dort nachgewiesenen Fundorte<br />

<strong>zur</strong>ückgegriffen. Die zum VRG/EG nächstgelegenen Habitate (hier sowohl für das Große Mausohr als auch für die Mopsfledermaus) befinden sich am Kemmlitzbach sowie im<br />

Klosterwald südlich von Ostritz-Marienthal und somit etwa 2.000 m nordöstlich <strong>des</strong> Windeignungsgebietes. Es ist grundsätzlich nicht damit zu rechnen, dass die konkreten<br />

Lebensräume <strong>des</strong> Großen Mausohres im polnischen FFH-Gebiet wesentlich von den auf deutscher Seite nachgewiesenen abweichen. Daher wird ein Habitat im polnischen Teil<br />

<strong>des</strong> Klosterwal<strong>des</strong> vorliegen, jedoch nicht im näheren Umfeld um das VRG/EG EW 6.<br />

Auf Grund der vorwiegend strukturgebundenen Jagd <strong>des</strong> Großen Mausohres (und auch der Mopsfledermaus) können erhebliche Beeinträchtigungen für die bekannten Fledermaushabitate<br />

durch das auf einer landwirtschaftlichen Fläche befindliche VRG/EG ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 5 Oberseifersdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 3.200 m westlich <strong>des</strong> FFH-Gebietes. Im FFH-Gebiet kommt mit dem Großen Mausohr eine Anhang II – Fledermausart vor. Es ist nicht bekannt, ob<br />

innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes Quartiere vorhanden sind oder ob es sich um ein ausschließliches Jagdhabitat handelt. Weiterhin ist nicht bekannt, an welchen konkreten Standorten<br />

im FFH-Gebiet das Große Mausohr vorkommt. Daher wird auf den Managementplan für das deutsche FFH-Gebiet 93 „Neißegebiet“ und die dort nachgewiesenen Fundorte<br />

<strong>zur</strong>ückgegriffen. Die zum VRG/EG nächstgelegenen Habitate (hier sowohl für das Große Mausohr als auch für die Mopsfledermaus) befinden sich am Kemmlitzbach sowie im<br />

Klosterwald südlich von Ostritz-Marienthal und somit etwa 4.800 m nordöstlich <strong>des</strong> Windeignungsgebietes. Es ist grundsätzlich nicht damit zu rechnen, dass die konkreten<br />

Lebensräume <strong>des</strong> Großen Mausohres im polnischen FFH-Gebiet wesentlich von den auf deutscher Seite nachgewiesenen abweichen. Daher wird ein Habitat im polnischen Teil<br />

<strong>des</strong> Klosterwal<strong>des</strong> vorliegen, jedoch nicht im näheren Umfeld um das VRG/EG EW 5.<br />

Auf Grund der vorwiegend strukturgebundenen Jagd <strong>des</strong> Großen Mausohres (und auch der Mopsfledermaus) können erhebliche Beeinträchtigungen für die bekannten Fledermaushabitate<br />

durch das auf einer landwirtschaftlichen Fläche befindlichen VRG/EG ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung der regionalplanerischen Ausweisungen sind erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet nicht zu erwarten. Bei dieser Einschätzung<br />

wird die unterschiedliche potenzielle, jeweils unerhebliche Betroffenheit von Lebensraumtypen, Tier- bzw. Pflanzenarten bzw. durch die räumliche Entfernung dieser Raumnutzungen<br />

untereinander berücksichtigt (z. B. werden potenzielle Lärmwirkungen von Windkraftanlagen und Erholungsnutzungen durch die große Entfernung dieser Nutzungen<br />

zueinander nicht verstärkt). Es wird auch berücksichtigt, dass es sich beim FFH-Gebiet um ein Fließgewässer sowie daran unmittelbar angrenzende Bereiche handelt, <strong>des</strong>sen<br />

Lebensräume und Arten relativ eng an dieses Gewässer gebunden sind und somit i. d. R. durch Planungen mit nicht gewässergebundenen Einflüssen nicht erheblich beeinträchtigt<br />

werden können.<br />

Die Ausweisungen zum Trinkwasserschutz sind ebenfalls auch bei kumulativer Betrachtung nicht geeignet, erhebliche Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet hervor<strong>zur</strong>ufen. Aus<br />

beiden Gebieten erfolgen bzw. erfolgten langjährige (Grund)Wasserentnahmen, ohne dass dadurch die Schützwürdigkeit als FFH-Gebiet in Frage gestellt wurde. Daraus kann<br />

geschlussfolgert werden, dass es zumin<strong>des</strong>t bei Nichtüberschreitung der bisherigen Wasserentnahmen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen kommen kann.<br />

Als zusätzliches Projekt sind die Hochwasserschutzanlagen für die Stadt Ostritz zu betrachten. Für diese liegt der Planfeststellungsbeschluss <strong>des</strong> RP Dresden vom 14. Juli 2006 vor.<br />

Im Rahmen der projektbezogenen FFH-Prüfung wurden auch die Einflüsse auf polnische Natura 2000-Gebiete geprüft. Auch das Zusammenwirken dieses Projektes mit den regionalplanerischen<br />

Ausweisungen ergibt keine erheblichen Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet, da kein funktionaler Zusammenhang erkennbar ist, der zu einer Verstärkung<br />

der jeweils unerheblichen Auswirkungen führen kann.<br />

327<br />

FFH-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

4.2 SPA-Gebiete<br />

Auflistung der SPA-Gebiete in der Reihenfolge der Prüfung<br />

EU-Gebietscode<br />

lan<strong>des</strong>intern<br />

Name<br />

De 4648-452 / 32 teiche bei Zschorna<br />

De 4747-451 / 33 Moritzburger Kleinkuppenlandschaft<br />

De 4748-451 / 34 Laußnitzer Heide<br />

De 4648-451 / 35 Königsbrücker Heide<br />

De 4649-451 / 36 teiche nordwestlich Kamenz<br />

De 4650-451 / 37 teichgebiet Biehla-Weißig<br />

De 4650-452 / 38 Jeßnitz und thury<br />

De 4651-451 / 39 Doberschützer Wasser<br />

De 4752-451 / 40 teiche zwischen Neschwitz und Lomske<br />

De 4752-452 / 41 spreeniederung Malschwitz<br />

De 4753-451 / 42 feldgebiete in der östlichen Oberlausitz<br />

De 4550-451 / 43 Dubringer Moor<br />

De 4450-451 / 44 Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda<br />

De 4551-451 / 45 spannteich Knappenrode<br />

De 4552-451 / 46 Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und teichlandschaft<br />

De 4552-452 / 47 Muskauer und Neustädter Heide<br />

De 4554-451 / 49 teichgebiete Niederspree-Hammerstadt<br />

De 4454-451 / 50 Neißetal<br />

De 4654-451 / 51 Doras Ruh<br />

De 4754-451 / 52 talsperre Quitzdorf<br />

De 4655-451 / 53 teiche und Wälder um Mückenhain<br />

De 5153-451 / 55 Zittauer gebirge<br />

De 4951-451 / 56 Hohberg und Valtenberg<br />

De 4353-421 / BB 7029 Zschornoer Heide<br />

De 4450-421 / BB 7031 Lausitzer Bergbaufolgelandschaft<br />

PL B020005 / - Bory Dolnośląskie<br />

328<br />

INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

TEICHE BEI ZSCHORNA<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: sPa-032 EU-Nummer: 4648-452<br />

Fläche: 1 506 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Zschornaer (sand-schotter-)Platte im südwesten der Königsbrück-Ruhlander Heiden mit kleinen auen;<br />

überwiegend bewaldet, darin mehrere teiche: großteich (staubecken) und Breiter teich bei Zschorna,<br />

teiche im Nordwestteil (südlich schönfeld) und weitere (kleine) naturnahe standgewässer, jeweils mit eutrophen<br />

Verlandungsserien; im gebiet außerdem verschiedene (feucht-)grünland-, erlen-eschen-auenwald-<br />

und Moor(wald)bereiche (z.B. Birken-Moorwald); fließgewässer (Bäche und gräben), z. t. naturnah;<br />

östlich anschluss an das weitgehend offene thiendorfer Kleinkuppengebiet (großenhainer Pflege) mit<br />

grünland- und ackernutzung<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der teichgebiete und fließgewässer sowie der halboffenen<br />

agrarlandschaft und der Wälder. Das gebiet hat besondere Bedeutung für arten, die auf das Nebeneinander<br />

der zuvor genannten Lebensräume angewiesen sind.<br />

Bedeuten<strong>des</strong> Nahrungs- und Rastgebiet für Wasservogelarten, insbesondere während <strong>des</strong> Durchzuges.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Lullula arborea [Heidelerche], Grus grus [Kranich], Lanius collurio [Neuntöter], Emberiza hortulana [Ortolan], Aegolius funereus [Raufußkauz], Circus<br />

aeruginosus [Rohrweihe], Milvus milvus [Rotmilan], Larus melanocephalus [Schwarzkopfmöwe], Milvus migrans [Schwarzmilan], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Haliaeetus<br />

albicilla [Seeadler], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke], Glaucidium passerinum [Sperlingskauz], Ciconia ciconia [Weißstorch], Pernis apivorus [Wespenbussard], Caprimulgus<br />

europaeus [Ziegenmelker]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzschutzgebiet „Teiche bei Zschorna“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der<br />

„Roten Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Eisvogel (Alcedo atthis), Grauammer (Emberiza calandra), Heidelerche (Lullula<br />

arborea), Kiebitz (Vanellus vanellus), Knäkente (Anas querquedula), Kranich (Grus grus), Löffelente (Anas clypeata), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortulana),<br />

Raubwürger (Lanius excubitor), Raufußkauz (Aegolius funereus), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rothalstaucher (Podiceps grisegena), Rotmilan (Milvus milvus),<br />

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus), Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis), Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus), Schwarzmilan (Milvus migrans),<br />

Schwarzspecht (Dryocopus martius), Seeadler (Haliaetus albicilla), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Weißstorch (Ciconia ciconia),<br />

Wendehals (Jynx torquilla), Wespenbussard (Pernis apivorus), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus).<br />

2. Vorrangig zu beachten sind die folgenden Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist: Rohrweihe, Schwarzhalstaucher<br />

und Schwarzkopfmöwe.<br />

3. Daneben ist das Gebiet auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Eisvogel, Heidelerche,<br />

Kiebitz, Knäkente, Löffelente, Neuntöter, Raufußkauz, Rotmilan, Schwarzspecht und Wespenbussard.<br />

4. Außerdem stellt das Vogelschutzgebiet ein bedeuten<strong>des</strong> Rast- und/oder Nahrungsgebiet für Saat- und Blessgans dar und ist wichtig für die Gewährleistung einer räumlichen<br />

Ausgewogenheit der Meldekulisse im Hinblick auf den Rothalstaucher.<br />

5. Ziel in dem überwiegend bewaldeten Gebiet der Zschornaer (Sand-Schotter-)Platte im Südwesten der Königsbrück-Ruhlander Heiden mit kleinen Auen und mehreren Teichen,<br />

wie Großteich (Staubecken) und Breiter Teich bei Zschorna, ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt,<br />

Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale<br />

Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere die Teiche im Nordwestteil<br />

(südlich Schönfeld) und weitere kleine naturnahe Standgewässer, jeweils mit eutrophen Verlandungsserien sowie verschiedene (Feucht-) Grünland-, Erlen-Eschen-Auenwald-<br />

und Moor(wald)bereiche (z.B. Birken-Moorwald), teils naturnahe Fließgewässer (Bäche und Gräben) mit östlichem Anschluss an das weitgehend offene Thiendorfer<br />

Kleinkuppengebiet (Großenhainer Pflege) mit Grünland- und Ackernutzung.<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 9 Röhrsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 9 liegt ca. 200 m östlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes (Teilfläche Molkenbornteiche bei Stölpchen). Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes EW 9 sind vier WKA seit 1998 bzw. 1999 in Betrieb.<br />

Die Molkenbornteiche waren nicht in der 1. Meldetranche der SPA Gebiete sowie in der IBA-Gebietskulisse <strong>des</strong> NABU 2002 enthalten. Die Schutzwürdigkeit (im Sinne der SPA-<br />

Richtlinie) wurde durch das SMUL demnach in jedem Fall erst nach Errichtung der WKA festgestellt.<br />

Seit der Inbetriebnahme der WKA liegen zahlreiche Beobachtungen über den Einfluss der WKA auf die Avifauna im Gebiet vor (zusammenfassend SchleGel 2004). Die Errichtung<br />

von mehr als der bereits bestehenden vier WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist nicht möglich. Sofern ein Repowering mit größeren Anlagen angestrebt wird, sind dadurch mögliche<br />

Beeinträchtigungen projektbezogen einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen.<br />

Die Fläche <strong>des</strong> EW 9 selbst hat keine überragende Bedeutung als Nahrungsgebiet für Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie, die im SPA-Gebiet vorkommen. Nach<br />

SchleGel (2004) sind zwar Einschränkungen <strong>des</strong> Nahrungsreviers z. B. für Kraniche beobachtet worden. Diese Einschränkungen werden hier jedoch nicht als erheblich bewertet, da<br />

die Kraniche auf gleichermaßen geeignete benachbarte Flächen ausweichen können.<br />

329<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

330<br />

INteRNetfassuNg<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung für die Erhaltung der Funktion <strong>des</strong> SPA-Gebietes als Rast- und/oder Nahrungsgebiet für Saat- und Blessgänse kann ebenfalls nicht abgeleitet<br />

werden. Über das EW 9 verläuft kein regional bedeutsamer Vogelzugkorridor (vgl. Landschaftsrahmenplan Karte 2.1-2 „Regional bedeutsame Vogelrastgebiete, Fledermausquartiere<br />

und Vogelzugbahnen“).<br />

Durch die o. g. Aussagen zu Vogelzugkorridoren kann auch davon ausgegangen werden, dass im Sinne der Kohärenz <strong>des</strong> „Natura 2000-Netzes“ keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten sind.<br />

Ergänzend wird auf Abschnitt 12 der FFH-Arbeitshilfe (Sm u l 2003) verwiesen, nachdem auch nach den Stichtagen für die nationale Umsetzung der SPA- bzw. FFH-Richtlinie<br />

bestandskräftig erlassene Zulassungsentscheidungen grundsätzlich nicht mehr aufgegriffen werden. Eine Abweichung davon kann nur vorgenommen werden, wenn erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele wahrscheinlich erscheinen, das Projekt noch nicht endgültig verwirklicht wurde und im Zulassungsverfahren eine bestehende Prüfpflicht<br />

offensichtlich verkannt wurde. Aus den Baugenehmigungsbescheiden für die vier WKA ist nicht ersichtlich, dass eine Verträglichkeitsprüfung (zumin<strong>des</strong>t Vorprüfung) erfolgt ist.<br />

Andererseits sind die Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der SPA-Gebiete zumin<strong>des</strong>t nicht erheblich, da die Baugenehmigungen bisher nicht wieder aufgegriffen wurden.<br />

Daher können erhebliche Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet, zumin<strong>des</strong>t in der Variante, dass keine WKA errichtet werden, die größer sind als die bestehenden, ausgeschlossen<br />

werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

MORITZBURGER KLEINKUPPENLANDSCHAFT<br />

Gebietsnummer: sPa-033 EU-Nummer: 4747-451<br />

Fläche: 3 150 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Lösshügelgebiete mit Kleinkuppen, flachrücken, Bachtälchen und senken bei Moritzburg im Naturraum<br />

Westlausitzer Hügel- und Bergland. Im Nordostteil sand- / Kies-Platte mit flachwelligen Plateaus. Reich<br />

strukturierter feld-Wald-teich-Komplex auf Kleinkuppenrelief. Kuppen im Ostteil meist wald- bzw. gehölzbestanden,<br />

dazwischen liegende Hänge und senken mit Wiesen, Äckern und säumen. Nordwestteil <strong>des</strong><br />

gebietes überwiegend bewaldet sowie durch fischteiche geprägt.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der offenen bzw. halboffenen agrarlandschaft sowie der teichgebiete,<br />

fließgewässer und Wälder.<br />

Bedeuten<strong>des</strong> Rast-, Durchzugs- und Nahrungsgebiet für Wasservogelarten.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Luscinia svecica [Blaukehlchen], Alcedo atthis [Eisvogel], Pandion haliaetus [Fischadler], Picus canus [Grauspecht], Lullula arborea [Heidelerche], Porzana parva [Kleine Ralle],<br />

Grus grus [Kranich], Lanius collurio [Neuntöter], Emberiza hortulana [Ortolan], Botaurus stellaris [Rohrdommel], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Milvus milvus [Rotmilan],<br />

Milvus migrans [Schwarzmilan], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Haliaeetus albicilla [Seeadler], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke], Porzana porzana [Tüpfelralle], Crex crex<br />

[Wachtelkönig], Ciconia ciconia [Weißstorch], Pernis apivorus [Wespenbussard]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Moritzburger Kleinkuppenlandschaft“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien<br />

1 und 2 der „Roten Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subboteo), Bekassine (Gallinago gallinago), Blaukehlchen (Luscinia svecica),<br />

Eisvogel (Alcedo atthis), Fischadler (Pandion haliaetus), Grauammer (Emberiza calandra), Grauspecht (Picus canus), Heidelerche (Lullula arborea), Kiebitz (Vanellus<br />

vanellus), Kleine Ralle (Porzana parva), Knäkente (Anas querquedula), Kranich (Grus grus), Löffelente (Anas clypeata), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortulana),<br />

Raubwürger (Lanius excubitor), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rothalstaucher (Podiceps grisegena), Rotmilan (Milvus milvus),<br />

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus), Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis), Schwarzmilan (Milvus migrans), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Seeadler<br />

(Haliaetus albicilla), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe), Tüpfelralle (Porzana porzana), Wachtelkönig (Crex crex), Weißstorch (Ciconia<br />

ciconia), Wendehals (Jynx torquilla) und Wespenbussard (Pernis apivorus).<br />

2. Vorrangig zu beachten sind die folgenden Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist: Baumfalke, Kiebitz,<br />

Ortolan, Schilfrohrsänger und Wespenbussard.<br />

3. Daneben ist das Gebiet auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Eisvogel, Kleine Ralle,<br />

Knäkente, Löffelente, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan und Schwarzspecht.<br />

4. Außerdem besitzt es eine herausragende Funktion als Wasservogellebensraum.<br />

5. Ziel in dem Lösshügelgebiet im Naturraum Westlausitzer Hügel- und Bergland mit Kleinkuppen, Flachrücken, Bachtälchen und Senken bei Moritzburg ist es, einen günstigen<br />

Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes<br />

zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten<br />

der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere im Ostteil meist wald- bzw. gehölzbestandene Kuppen, dazwischen liegende Hänge und Senken mit Wiesen, Äckern<br />

und Säumen sowie im Nordwestteil überwiegend bewaldete und durch Fischteiche geprägte Flächen.<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses SPA-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

331<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

LAUSSNITZER HEIDE<br />

Gebietsnummer: sPa-034 EU-Nummer: 4748-451<br />

Fläche: 1 439 ha<br />

332<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: gebiet umfasst Niederungen, ein Heidegebiet und einen markanten Höhenrücken (Buchberge) nördlich<br />

von Ottendorf-Okrilla im Naturraum „Königsbrück-Ruhlander Heiden“. größeres, zusammenhängen<strong>des</strong><br />

Nadelwaldgebiet. Im westlichen teil naturnahe fichten-, Kiefern- und Birken-Moorwälder sowie meso-<br />

bis oligotrophe Zwischenmoorbereiche. strukturreiche Buchenmischwald-Bestände im Bereich der Buchberge.<br />

Bedeuten<strong>des</strong> Brutgebiet von Vogelarten naturnaher Wälder, insbesondere strukturreicher Nadelwälder<br />

im Komplex mit älteren Buchenbeständen.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Picus canus [Grauspecht], Lullula arborea [Heidelerche], Grus grus [Kranich], Lanius collurio [Neuntöter], Aegolius funereus [Raufußkauz], Dryocopus martius [Schwarzspecht],<br />

Ciconia nigra [Schwarzstorch], Haliaeetus albicilla [Seeadler], Glaucidium passerinum [Sperlingskauz], Pernis apivorus [Wespenbussard], Caprimulgus europeus [Ziegenmelker]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Laußnitzer Heide“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der „Roten<br />

Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Grauspecht (Picus canus), Heidelerche (Lullula arborea), Kranich (Grus grus), Neuntöter<br />

(Lanius collurio), Raufußkauz (Aegolius funereus), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Seeadler (Haliaetus albicilla), Sperlingskauz<br />

(Glaucidium passerinum), Wendehals (Jynx torquilla), Wespenbussard (Pernis apivorus), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus).<br />

2. Vorrangig zu beachten ist der Raufußkauz, für den das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist.<br />

3. Daneben ist das Gebiet auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Baumfalke, Heidelerche,<br />

Schwarzspecht und Wespenbussard.<br />

4. Ziel in dem von Mooren und Heiden durchsetzten naturnahen Waldgebiet ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende<br />

Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende<br />

funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere ein größeres zusammenhängen<strong>des</strong><br />

Nadelwaldgebiet, naturnahe Fichten-, Kiefern- und Birken-Moorwälder, strukturreiche Buchenmischwald-Bestände, meso- bis oligotrophe Zwischenmoorbereiche,<br />

kleine Standgewässer, naturnahe Bachläufe, an kleinen Fließgewässern Bruch- und Auenwaldreste bzw. -gehölze, Horstbäume, höhlenreiche Einzelbäume sowie<br />

stehen<strong>des</strong> Totholz.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 15 Laußnitz West<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 15 Laußnitz West reicht im Bereich <strong>des</strong> Hinteren Buchberges in das SPA-Gebiet „Laußnitzer Heide“ hinein. Ein Teil <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes, darunter auch der im SPA-Gebiet befindliche, wird bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt. Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzte quartäre<br />

Grundwasserleiter besitzt eine mittlere Mächtigkeit von 20 m, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von ca. 21 m. Der Grundwasserstand ist flurnah.<br />

Eine aktuelle Festsetzung als Wasserschutzgebiet erfolgte im Jahr 2006 (Verordnung <strong>zur</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Wasserschutzgebietes Tauscha, in Kraft getreten am 10. April 2006). Zu<br />

diesem Zeitpunkt erfolgte bereits die öffentliche Auslegung und Anhörung <strong>zur</strong> beabsichtigten Meldung <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass im<br />

Rahmen dieses fachplanerischen Verfahrens die Verträglichkeit nachgewiesen wurde. Ggf. können im Rahmen der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis Beschränkungen<br />

<strong>zur</strong> Entnahmemenge erteilt werden, um eine erhebliche Beeinträchtigung durch zu hohe Entnahmemengen auszuschließen.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten und weiter vom SPA-Gebiet entfernt<br />

liegenden Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 15 Laußnitz West für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 69 Laußnitz süd<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Trinkwasser Wt 69 Laußnitz Süd überlagert östlich der Bahnstrecke zwischen Ottendorf-Okrilla und Königsbrück teilweise das SPA-Gebiet. Innerhalb <strong>des</strong><br />

Vorbehaltsgebietes Wt 69 erfolgt gegenwärtig keine Trinkwassergewinnung. Bei dem für eine Wassergewinnung potenziell nutzbaren Grundwasserleiter handelt es sich um<br />

einen quartären Grundwasserleiter mit lokaler Trennung in einen oberen (ungespannten) sowie einen unteren (gespannten) Grundwasserleiter. Aufgrund der bestehenden<br />

hydrologischen Verhältnisse kann davon ausgegangen werden, dass bei einer möglichen Grundwasserentnahme <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung zumin<strong>des</strong>t nur aus dem oberen<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Grundwasserleiter erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes ausgeschlossen sind. Für den unteren (gespannten) GW-Leiter wären in nachfolgenden<br />

Verfahren entsprechende Nachweise zu erbringen.<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Wt 69 kommen laut Managementplan für das FFH-Gebiet „Fließgewässersystem Kleine Röder und Orla“ (welches räumlich dem SPA-Gebiet<br />

in diesem Bereich entspricht) die grundwasserabhängigen Lebensraumtypen 91D1 (Birken-Moorwälder), 91E0 (Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder) sowie 3260 (Fließgewässer<br />

mit Unterwasservegetation) vor (vgl. auch Anlage 2 zum WRRL Grundwasser-Leitfaden <strong>des</strong> LfUG).<br />

Im Hinblick auf eine künftige Wasserentnahme und damit verbundene mögliche Beeinträchtigungen dieser Lebensraumtypen kann analog <strong>zur</strong> Bewertung für das FFH-Gebiet<br />

auch der Bezug auf die Erhaltung dieser Lebensräume für die benannten Vogelarten gewährleistet werden. Die Regelungen <strong>des</strong> Sächsischen Wassergesetzes (§ 43 Absatz 3) bieten<br />

eine ausreichende Gewähr dafür, dass nachfolgende fachgesetzliche Genehmigungen so erfolgen, dass die zu genehmigende Grundwasserentnahme kleiner als das nutzbare<br />

Grundwasserdargebot ist und somit ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserneubildung und Grundwasserentnahme gewährleistet wird. Damit können gleichzeitig erhebliche<br />

Beeinträchtigungen für grundwasserabhängige Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie ausgeschlossen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 8 Laußnitz 1<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche und nordwestliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe KS 8 Laußnitz 1 grenzt teilweise direkt an das SPA-Gebiet an. Das Vorranggebiet KS 8<br />

geht räumlich nicht über die Grenzen <strong>des</strong> am 21. Juli 1998 vom Bergamt Hoyerswerda zugelassenen Rahmenbetriebsplanes für den Kiessandtagebau Laußnitz 1 hinaus. Beim<br />

Kiessandtagebau Laußnitz 1 handelt es sich um ein aktives, bereits langjährig betriebenes Abbauvorhaben. Im Zulassungsbescheid für den Rahmenbetriebsplan heißt es in der<br />

Nebenbestimmung 18. u. a.: „Bei der Durchführung aller bergbaulichen Maßnahmen im Geltungsbereich <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes ist sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigung<br />

<strong>des</strong> Wasserhaushaltes <strong>des</strong> benachbarten einstweilig sichergestellten Naturschutzgebietes „Moorwald am Pechfluß bei Medingen“ erfolgt.“<br />

Das genannte Naturschutzgebiet (mit Verordnung <strong>des</strong> Regierungspräsidiums Dresden vom 15. Juli 1999 festgesetzt) ist Bestandteil <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Laußnitzer Heide“. Da die<br />

Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes, sofern diese für den Kiesabbau im Vorranggebiet KS 8 relevant sind, nicht über den Schutzzweck <strong>des</strong> Naturschutzgebietes „Moorwald am Pechfluss<br />

bei Medingen“ hinausgehen, kann mit der o. g. Nebenbestimmung zum Rahmenbetriebsplan auch gewährleistet werden, dass durch den Rohstoffabbau keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes, insbesondere der im Erhaltungsziel 4 genannten Lebensräume und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden<br />

Vogelarten hervorgerufen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 7 Würschnitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes KS 7 Würschnitz reicht teilweise bis unmittelbar an das SPA-Gebiet heran. Das Vorranggebiet liegt innerhalb eines Waldgebietes. Für den<br />

das Vorranggebiet vollständig umfassenden Kiestagebau Würschnitz besteht ein vom Bergamt Hoyerswerda zugelassener Rahmenbetriebsplan (Zulassung vom 1. November<br />

1999). Laut Punkt I. <strong>des</strong> Zulassungsbeschei<strong>des</strong> bezieht sich die Zulassung auf die Gewinnung <strong>des</strong> Kiessan<strong>des</strong> im Trockenschnitt. Der nach Süden verlaufende Pechfluss wird durch<br />

den Kiesabbau nicht beeinträchtigt (vgl. auch Hydrogeologisches Gutachten von G.E.O.S. Freiberg, vom 6. März 1997 Punkt 4.4.3 „Vorflut“, Abschnitt „Pechfluß“). Darüber hinaus<br />

erfolgt die laut Rahmenbetriebsplan konzipierte und mit dem Abbaufortschritt einhergehende Wiedernutzbarmachung (Aufforstung) in einer Form, dass die Fläche <strong>des</strong> offenen<br />

Kiestagebaus nicht größer als 10 ha ist.<br />

Die projektbezogene Einschätzung kann daher auch für die regionalplanerische Ausweisung herangezogen werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong><br />

SPA-Gebietes, insbesondere der im Erhaltungsziel 4 genannten Lebensräume und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten ist durch die Ausweisung <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes somit nicht zu erwarten, sofern ein Abbau ausschließlich im Trockenschnitt erfolgt.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 77 südlich Würschnitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südwestliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 77 südlich Würschnitz tangiert auf einer Länge von ca. 1.600 m die 200 m Pufferzone<br />

<strong>des</strong> SPA-Gebietes. Der für den geplanten Kiessandtagebau Laußnitz 2 (entspricht räumlich vollständig dem Vorbehaltsgebiet KS 77) beantragte obligatorische Rahmenbetriebsplan<br />

befindet sich gegenwärtig im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren.<br />

333<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

334<br />

INteRNetfassuNg<br />

Als Ergebnis <strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens zum Kiestagebau Laußnitz 2 vom 25. April 2000 wird festgestellt, dass das beabsichtigte Vorhaben (unter Erfüllung von Maßgaben)<br />

den Erfordernissen der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung entspricht. Zu diesen Maßgaben zählt u. a.: „Zerstörungen, Beschädigungen, Veränderungen sowie nachhaltige<br />

Störungen <strong>des</strong> festgesetzten Naturschutzgebietes „Moorwald am Pechfluss bei Medingen“ und <strong>des</strong> einstweilig sichergestellten Naturschutzgebietes „Waldmoore bei Großdittmannsdorf“<br />

durch das Abbauvorhaben, die bis in die genannten Naturschutzgebiete hineinwirken (u. a. durch Grundwasserabsenkung oder -aufhöhung, durch Eindringen<br />

von nährstoffangereicherten oder kontaminierten Wassers), sind auszuschließen. Gegebenenfalls sind hierzu entsprechende Maßnahmen (Grundwassercontrolling, weitere<br />

Abbaureduzierung) in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden zu treffen.“ Die Abgrenzung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes KS 77 im Regionalplan wurde an die Ergebnisse <strong>des</strong> ROV<br />

angepasst, d. h. gegenüber dem Regionalplan 2002 erheblich reduziert, um den Schutz der beiden NSG zu gewährleisten (Ausweisung erfolgte gemäß dem in der Anlage 1 der<br />

raumordnerischen Beurteilung <strong>des</strong> RP Dresden dargestellten raumverträglichen Abbaufeld). Des Weiteren sind die beiden NSG im Regionalplan als Vorranggebiet für den Artenund<br />

Biotopschutz ausgewiesen, so dass auch raumordnerisch festgelegt ist, dass der Kiesabbau im KS 77 an den Erfordernissen <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes aus<strong>zur</strong>ichten ist.<br />

Die genannten Naturschutzgebiete (das Naturschutzgebiet „Waldmoore bei Großdittmannsdorf“ wurde mit Verordnung <strong>des</strong> Regierungspräsidiums Dresden vom 19. Dezember<br />

2000 festgesetzt) sind Bestandteil <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Laußnitzer Heide“. Da die Erhaltungsziele für das SPA-Gebiet, sofern diese den Rohstoffabbau betreffen können, bereits<br />

mit dem Schutzzweck der Naturschutzgebiete „Moorwald am Pechfluss bei Medingen“ sowie „Waldmoore bei Großdittmannsdorf“ abgedeckt sind, kann mit dieser Maßgabe<br />

<strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens (ROV) und der flächenmäßigen Anpassung der Grenzen <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes KS 77 an das Ergebnis <strong>des</strong> ROV gewährleistet werden, dass durch<br />

einen späteren Rohstoffabbau keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes, insbesondere der im Erhaltungsziel 4 genannten Lebensräume und<br />

Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten hervorgerufen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 33 feld Radeburg (östlicher teil)<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe KS 33 Feld Radeburg (östlicher Teil) befindet sich in einer Entfernung von ca. 400 m vom SPA-Gebiet „Laußnitzer<br />

Heide“. Der für den Kiestagebau Radeburg beantragte obligatorische Rahmenbetriebsplan vom 27. Juni 2000 befindet sich gegenwärtig im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren.<br />

Der in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien innerhalb eines Waldgebietes gelegene Teil <strong>des</strong> geplanten (regionsüberschreitenden) Abbaugebietes mit einer<br />

Größe von ca. 14,3 ha ist als Vorranggebiet KS 33 ausgewiesen.<br />

Die laut Rahmenbetriebsplan konzipierte Wiedernutzbarmachung sieht für den östlichen Teil <strong>des</strong> Kiestagebaues Radeburg die Schaffung eines Landschaftssees (Nutzung im<br />

Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege), der sich in die benachbarte Planungsregion fortsetzt, sowie die Herstellung von Aufforstungsflächen vor. Im Rahmen einer Planpräzisierung<br />

zum Vorhaben „Kiestagebau Radeburg“ vom 23. August 2002 ist nunmehr eine Änderung der Abbaukonzeption (Beginn <strong>des</strong> Nassabbaus im Kiestagebau Radeburg<br />

erst 25 Jahre nach dem Nassschnittbeginn im Kiestagebau Laußnitz 2) sowie eine Verringerung der Flächen für eine dauerhafte Waldumwandlung durch Verkleinerung der<br />

Restseefläche vorgesehen.<br />

Der für die Planpräzisierung von G.E.O.S. Freiberg mit Stand vom 21. Mai 2002 erarbeitete „Hydrogeologische Nachweis Kiestagebau Radeburg unter Beachtung <strong>des</strong> geplanten<br />

Kiestagebaues Laußnitz 2“ kommt zu dem Ergebnis, dass in beiden Kiestagebauen durch eine Reduzierung der Fördermengen im Nassschnitt sowie durch eine zeitliche Verschiebung<br />

<strong>des</strong> Beginns <strong>des</strong> Nassabbaus im Kiestagebau Radeburg gegenüber dem Kiestagebau Laußnitz 2 keine nachweisbare Beeinträchtigung der angrenzenden Naturschutzgebiete<br />

„Waldmoore bei Großdittmannsdorf“ sowie „Moorwald am Pechfluß bei Medingen“ eintreten wird. Beide festgesetzten Naturschutzgebiete sind auch Bestandteil <strong>des</strong> SPA-<br />

Gebietes „Laußnitzer Heide“. Die Erhaltungsziele für das SPA-Gebiet, sofern diese den Rohstoffabbau betreffen können, sind bereits mit dem Schutzzweck der Naturschutzgebiete<br />

„Moorwald am Pechfluss bei Medingen“ sowie „Waldmoore bei Großdittmannsdorf“ abgedeckt.<br />

Unter Bezug auf diese Aussagen kann davon ausgegangen werden, dass durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG KS 33 keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong><br />

SPA-Gebietes zu erwarten sind.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auf Grund der hydrogeologischen Verhältnisse (beschrieben im Hydrogeologischen Gutachten Kiestagebau Laußnitz 2 – Geos Freiberg 2001) sind keine kumulativen Einwirkungen<br />

durch das VRG KS 8 und das VBG KS 77 relevant für das SPA-Gebiet (vgl. beschriebene Randbedingungen im Abschnitt 3.4 <strong>des</strong> Gutachtens, S. 22f). Grund dafür ist das<br />

Vorhandensein einer unterirdischen Wasserscheide.<br />

Kumulativ zu betrachten ist dagegen ein Abbau im VBG KS 77 und im VRG KS 33 Radeburg. Das KS 33 hat für sich genommen keinen Einfluss auf das SPA-Gebiet (vgl. Hydrogeologisches<br />

Gutachten zum Kiestagebau Laußnitz 2, Seite 26). Jedoch besteht ein kumulativer Aspekt bei Betrachtung beider Gebiete (Gutachten, S. 26). Um eine SPA-Verträglichkeit<br />

zu erreichen, ist ein Abbau innerhalb <strong>des</strong> VBG KS 77 nur in dem Maße vorzunehmen, dass Grundwasserabsenkungen im SPA-Gebiet nicht zu nachhaltigen Schädigungen der<br />

grundwasserabhängigen, vor allem der Moor-Lebensraumtypen führen. Dies beinhaltet entweder eine Reduzierung der Abbaumengen bei gleichzeitigem Abbaubetrieb und/<br />

oder einen Abbau nur im Trockenschnitt bzw. einen zeitlich versetzten Abbau in beiden Gebieten. Entsprechende Aspekte sind bereits im „Hydrogeologischen Nachweis Kiestagebau<br />

Radeburg unter Beachtung <strong>des</strong> geplanten Kiestagebaues Laußnitz 2“ (G.E.O.S. Freiberg 2002) enthalten.<br />

Bei Einhaltung dieser Randbedingungen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

KÖNIGSBRÜCKER HEIDE<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: sPa-035 EU-Nummer: 4648-451<br />

Fläche: 6 931 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Weiträumiges, ehemaliges truppenübungsplatzgelände im Bereich ebener bis welliger, meist trockener<br />

sand- und schotterflächen, darin eingeschlossen fließgewässer mit natürlicher Dynamik, umgebende<br />

auen mit zunehmender Vernässung, standgewässern und Vermoorungen. Im südteil anschluss <strong>des</strong><br />

grundgebirgssockels (grauwacke) mit ausgeprägter Hangstufe. Repräsentativer naturnaher ausschnitt<br />

<strong>des</strong> Naturraums Königsbrück-Ruhlander Heiden mit sehr reichhaltigem Lebensraum-Mosaik: vorherrschend<br />

sind ausgedehnte sukzessionsflächen mit offenen sandfeldern und Dünen, sandmagerrasen,<br />

Calluna-Heiden sowie Birken- und Kiefernvorwäldern; frisch vernässte Bereiche mit Weidensümpfen, im<br />

süden Besenginsterheiden. In auen und senken auen-, Bruch- und sumpfwälder, Moore, sümpfe, Nassund<br />

feuchtgrünland. Randlich Laubmischwald-Reste und Kiefernforsten, außerdem fettwiesen, sandäcker<br />

und teiche.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der offenen bzw. vegetationsarmen sand- und Heideflächen,<br />

naturnaher fließ- und standgewässer sowie strukturreicher sukzessionsflächen und Wälder.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Luscinia svecica [Blaukehlchen], Anthus campestris [Brachpieper], Alcedo atthis [Eisvogel], Picus canus [Grauspecht], Lullula arborea [Heidelerche], Grus grus [Kranich], Lanius<br />

collurio [Neuntöter], Emberiza hortulana [Ortolan], Aegolius funereus [Raufußkauz], Botaurus stellaris [Rohrdommel], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Milvus milvus [Rotmilan],<br />

Milvus migrans [Schwarzmilan], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Haliaeetus albicilla [Seeadler], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke], Glaucidium passerinum [Sperlingskauz],<br />

Asio flammeus [Sumpfohreule], Porzana porzana [Tüpfelralle], Crex crex [Wachtelkönig], Pernis apivorus [Wespenbussard], Caprimulgus europeus [Ziegenmelker]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen der im Gebiet brütenden Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie einschließlich ihrer Lebensräume, das betrifft<br />

insbesondere Wespenbussard, Schwarzmilan, Rotmilan, Seeadler, Rohrweihe, Tüpfelralle, Wiesenralle, Kranich, Ziegenmelker, Eisvogel, Grauspecht, Schwarzspecht, Heidelerche,<br />

Brachpieper, Blaukehlchen, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Ortolan u. a.<br />

2. Erhaltung der Funktion <strong>des</strong> Gebietes als Nahrungs-, Rast- und Durchzugsgebiet besonders für Kormoran, Schreitvögel, Entenvögel, Greifvögel, Hühnervögel, Rallen- und<br />

Kranichvögel, Schnepfen- und Möwenvögel, Sperlingsvögel sowie für alle anderen, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten, insbesondere für die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

genannten Arten.<br />

3. Erhaltung und Entwicklung der Brutvorkommen weiterer Vogelarten einschließlich ihrer Lebensräume, insbesondere gefährdeter und für das Gebiet charakteristischer Arten,<br />

u. a. Zwergtaucher, Haubentaucher, Krickente, Knäkente, Sperber, Baumfalke, Rebhuhn, Wachtel, Wasserralle, Teichralle, Kiebitz, Bekassine, Flussuferläufer, Wiedehopf,<br />

Wendehals, Haubenlerche, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Steinschmätzer, Rohrschwirl, Drosselrohrsänger, Dorngrasmücke, Raubwürger und Grauammer.<br />

Notwendig für die Erhaltung der Vogelarten sind Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die im Gebiet charakteristischen Biotoptypen mit den für die betroffenen<br />

Arten bedeutsamen Habitaten. Schwerpunkt ist dabei die Erhaltung der hohen Vielfalt an Lebensräumen mit ihren unterschiedlichen Ausprägungen und ihren funktionalen<br />

Beziehungen hinsichtlich <strong>des</strong> Schutzes der Vogelarten, vor allem der<br />

- Heidekomplexe in verschiedenen Ausprägungen<br />

- Binnendünenzüge mit offenen Grasflächen und Sandheiden Grünlandkomplexe, insbesondere Feuchtgrünland, Niedermoor und magere Frischwiesen<br />

- Sandmagerrasen<br />

- Stillgewässer mit Flachwasserzonen und Verlandungsbereichen, insbesondere Röhrichten und Riedern<br />

- naturnahen Fließgewässer und ihren Auen, einschließlich Hochstaudenfluren sowie Erlen- und Eschenwälder<br />

- Waldgebiete mit hohen Anteilen ungleichartiger, naturnaher Bestockung, Alt- und Totholz sowie Blößen und Säumen<br />

- ausgewählte Sonderhabitate (z. B. alte Wege, Teile von Gebäude- und Anlagenresten).<br />

In diesem Gebiet besonders wichtige Aspekte sind dabei die Erhaltung von offenen Bereichen und Sukzessionsflächen in ausreichenden Flächengrößen.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Königsbrück<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes “Königsbrücker Heide“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für<br />

Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen<br />

Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen<br />

Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet<br />

Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

335<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 9 Röhrsdorf<br />

336<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 500 m südwestlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind seit 1998/1999 vier WKA in Betrieb. Seit der Inbetriebnahme liegen zahlreiche<br />

Beobachtungen über den Einfluss der WKA auf die Avifauna vor (zusammenfassend SchleGel 2004). Die Errichtung von mehr als der bereits bestehenden vier WKA innerhalb <strong>des</strong><br />

VRG/EG ist theoretisch nicht möglich.<br />

Die Beobachtungen der letzten Jahre (SchleGel 2004) zeigen keine relevanten Veränderungen bei den Brutvögeln nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie innerhalb <strong>des</strong> SPA-<br />

Gebietes „Königsbrücker Heide“. Daher ist davon auszugehen, dass unmittelbare Störwirkungen auf Brutvögel (Erhaltungsziel (1) für das SPA-Gebiet) nicht bestehen. Die Fläche<br />

<strong>des</strong> EW 9 hat keine überragende Bedeutung als Nahrungsgebiet für Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie, die im SPA-Gebiet vorkommen. Nach SchleGel (2004) sind<br />

zwar Einschränkungen <strong>des</strong> Nahrungsreviers z. B. für Kraniche beobachtet worden. Diese Einschränkungen werden hier jedoch nicht als erheblich bewertet, da die Kraniche auf<br />

gleichermaßen geeignete benachbarte Flächen in ausreichender Größe ausweichen können.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung für die Erhaltung der Funktion <strong>des</strong> SPA-Gebietes als Nahrungs-, Rast- und Durchzugsgebiet für die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

genannten Arten (Erhaltungsziel (2) für das SPA-Gebiet) kann ebenfalls nicht abgeleitet werden. Das Flugverhalten der Vögel hat sich zwar geändert, indem „der Einflug in<br />

die Königsbrücker Heide entweder nördlich oder südlich der vier WKA erfolgt“ (SchleGel 2004). Es stehen jedoch Ausweichkorridore in unmittelbarer Umgebung <strong>zur</strong> Verfügung,<br />

welche auch genutzt werden bzw. die WKA werden überflogen. Über das EW 9 verläuft kein regional bedeutsamer Vogelzugkorridor (vgl. Landschaftsrahmenplan Karte 2.1-2<br />

„Regional bedeutsame Vogelrastgebiete, Fledermausquartiere und Vogelzugbahnen“).<br />

Durch die o. g. Aussagen zu Vogelzugkorridoren kann auch davon ausgegangen werden, dass im Sinne der Kohärenz <strong>des</strong> „Natura 2000-Netzes“ keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten sind.<br />

Ergänzend wird auf Abschnitt 12 der FFH-Arbeitshilfe (Sm u l 2003) verwiesen, nachdem auch nach den Stichtagen für die nationale Umsetzung der SPA- bzw. FFH-Richtlinie<br />

bestandskräftig erlassene Zulassungsentscheidungen grundsätzlich nicht mehr aufgegriffen werden. Eine Abweichung davon kann nur vorgenommen werden, wenn erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele wahrscheinlich erscheinen, das Projekt noch nicht endgültig verwirklicht wurde und im Zulassungsverfahren eine bestehende Prüfpflicht<br />

offensichtlich verkannt wurde. Aus den Baugenehmigungsbescheiden für die vier WKA ist nicht ersichtlich, dass eine Verträglichkeitsprüfung (zumin<strong>des</strong>t Vorprüfung) erfolgt ist.<br />

Andererseits sind die Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der SPA-Gebiete zumin<strong>des</strong>t nicht erheblich, da die Baugenehmigungen bisher nicht wieder aufgegriffen wurden.<br />

Daher können erhebliche Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet, zumin<strong>des</strong>t in der Variante, dass keine WKA errichtet werden, die größer sind als die bestehenden, ausgeschlossen<br />

werden. Sofern ein Repowering mit größeren Anlagen angestrebt wird, sind dadurch mögliche Beeinträchtigungen projektbezogen einer Verträglichkeitsprüfung zu<br />

unterziehen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

In der Summationswirkung ist neben den beiden regionalplanerischen Ausweisungen die sich gemäß FNP-Entwurf der Stadt Königsbrück vom September 2002 direkt nördlich<br />

anschließende „Tierpension“ zu prüfen. Zur Tierpension werden im Erläuterungsbericht <strong>des</strong> FNP keine konkreteren Angaben gemacht. Da jedoch eine ehemals militärisch genutzte<br />

Lagerfläche außerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes überplant wird, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen entstehen. Auch<br />

bei kumulativer Betrachtung von Waldmehrung, Windenergienutzung und der Tierpension sind auf Grund der Entfernung der Raumnutzungen untereinander und fehlender<br />

funktionaler Zusammenhänge keine erheblichen Beeinträchtigungen erkennbar.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

TEICHE NORDWESTLICH KAMENZ<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: sPa-036 EU-Nummer: 4649-451<br />

Fläche: 417 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: fünf teichgebiete innerhalb der Königsbrück-Ruhlander Heiden.<br />

großer teich bei Rohrbach: Naturnaher, eutropher teich mit angrenzenden, z. t. sehr feuchten Waldbereichen,<br />

weiterhin schwingrasen-Zwischenmoore und Birken-Moorwald.<br />

teiche östlich Bulleritz: teichgruppe im weitgehend offenen Bulleritzer grauwacke-Kuppengebiet (sandbedeckt),<br />

nordöstlich bewaldeter bzw. aufgeforsteter teil der Hausdorfer sandplatte.<br />

großer teich östlich großgrabe: teich am agrarisch genutzten Nordrand der Hausdorfer sandplatte am<br />

saleskbach.<br />

Lugteich bei grüngräbchen: teich mit ausgedehnten Zwischenmoor-Verlandungsbereichen, feuchtheiden<br />

und Waldkiefern-Moorwald sowie mesophilem grasland und feuchten Hochstaudenfluren. Randlich<br />

Buchen- und eichenmischwälder, Kiefernforste.<br />

teichgruppe südlich Cosel: naturnahe teiche mit z. t. ausgedehnten Verlandungszonen, umgeben von<br />

sumpf- und Niedermoorbereichen, erlen-eschen-auenwald, Wiesenflächen mit mesophilem grasland,<br />

Hochstaudenfluren. anschluss an feuchtgebiete, Heiden, Vorwälder und Waldbestände.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten naturnaher teichgebiete sowie strukturreicher Wälder.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Lullula arborea [Heidelerche], Grus grus [Kranich], Lanius collurio [Neuntöter], Emberiza hortulana [Ortolan], Botaurus stellaris [Rohrdommel], Circus aeruginosus<br />

[Rohrweihe], Milvus milvus [Rotmilan], Milvus migrans [Schwarzmilan], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Haliaeetus albicilla [Seeadler], Glaucidium passerinum<br />

[Sperlingskauz], Porzana porzana [Tüpfelralle], Pernis apivorus [Wespenbussard], Ixobrychus minutus [Zwergdommel]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Teiche nordwestlich Kamenz“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der<br />

„Roten Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Bekassine (Gallinago gallinago), Eisvogel (Alcedo atthis), Heidelerche (Lullula arborea), Kiebitz (Vanellus<br />

vanellus), Kranich (Grus grus), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortulana), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rothalstaucher<br />

(Podiceps grisegena), Rotmilan (Milvus milvus), Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Schwarzspecht (Dryocopus martius),<br />

Seeadler (Haliaetus albicilla), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Tüpfelralle (Porzana porzana), Weißstorch (Ciconia ciconia), Wespenbussard (Pernis apivorus) und<br />

Zwergdommel (Ixobrychus minutus).<br />

2. Vorrangig zu beachten ist die Rohrdommel, für die das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist.<br />

3. Daneben ist das Gebiet auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Eisvogel, Heidelerche,<br />

Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Wespenbussard und Zwergdommel.<br />

4. Ziel in den fünf Teichgebieten innerhalb der Königsbrück-Ruhlander Heiden mit Verlandungszonen, angrenzenden, z. T. feuchten Waldbereichen, Sumpf- und Niedermoorbereichen,<br />

Schwingrasen-Zwischenmooren, Birken-Moorwald, Waldkiefern-Moorwald, Feuchtheiden, landwirtschaftlichen Nutzflächen (insbesondere Dauergrünland), feuchten<br />

Hochstaudenfluren, Kiefernforsten, Buchen- und Eichenwäldern ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt,<br />

Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu erhalten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale<br />

Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere die Teiche mit den Röhricht- und<br />

Verlandungszonen sowie den Brutinseln und Moorbereichen, die insbesondere an die Teiche angrenzenden Grünlandgebiete, die naturnahen Waldbereiche mit Althölzern,<br />

stehendem und liegendem Totholz, Nest- und Höhlenbäumen, die naturnahen Fließgewässer und Gräben mit den Ufergehölzen sowie Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume,<br />

Hecken und Gebüsche.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 75 Brauna-Ost<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südwestliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 75 Brauna-Ost reicht auf einer Länge von ca. 300 m in die 200 m Pufferzone der<br />

Teilfläche 5 <strong>des</strong> SPA-Gebietes (Rohrbacher Teich) hinein.<br />

Derzeit bestehen für diese raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet gesicherte Kiessandlagerstätte keine Abbauplanungen. Seit der Durchführung <strong>des</strong> Scoping-Termins <strong>zur</strong> Einleitung<br />

eines Raumordnungs- sowie eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens am 24. Juli 1996 wurden keine Aktivitäten mehr bekannt.<br />

Die mittlere Rohstoffmächtigkeit im VBG beträgt ca. 9,5 m, die mittlere Abraummächtigkeit beträgt ca. 0,5 m. Die im Bereich um das Vorbehaltsgebiet austretenden Quellen<br />

haben nach dem bekannten Kenntnisstand keine besondere Bedeutung für die Wasserversorgung der Teilfläche 5 <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Die Entwässerung aus dem das VBG betreffenden<br />

Waldgebiet erfolgt vorrangig in Richtung der Teichgruppe bei Brauna, die nicht Bestandteil <strong>des</strong> SPA-Gebietes ist.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

337<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 72 Brauna-West<br />

338<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet KS 72 befindet sich ca. 600 m nordwestlich der Teilfläche 5 <strong>des</strong> SPA-Gebietes (Rohrbacher Teich). Am 6. Juli 2005 fand der Scoping-Termin <strong>zur</strong> Einleitung <strong>des</strong><br />

bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens statt. Folgende Abschätzung greift dabei die dort getätigten Fachaussagen auf, die im Bezug zum SPA-Gebiet stehen.<br />

Die Hauptentwässerung innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes erfolgt nach Norden, jedoch existieren einige Quellaustritte am Südrand der Hochfläche, da das Liegende in diesem<br />

Bereich etwas nach Süden geneigt ist. Über diese Quellaustritte werden die Teiche und Feuchtgebiete bei Rohrbach gespeist. Innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes verläuft eine<br />

(Haupt)Grundwasserscheide von Südwesten nach Nordosten.<br />

Unter diesen Randbedingungen erscheint folgende Variante als SPA-verträglich. Ein Abbau soll ausschließlich im Trockenschnitt erfolgen, d. h. oberhalb der grundwassergefüllten<br />

Kiesbasis einschließlich eines im Rahmen der Rahmenbetriebsplanung konkret zu ermittelnden Puffers, um die Wasserspeicherfunktion für die kontinuierlichen Wasseraustritte<br />

in Richtung <strong>des</strong> SPA-Gebietes zu erhalten. Ergibt sich auch dafür keine Möglichkeit einer Verträglichkeit mit dem SPA-Gebiet, ist der potenzielle Abbau auf den Bereich nördlich<br />

der Grundwasserscheide zu begrenzen. Die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet lässt eine diesbezüglich ausreichende Reduzierung der potenziellen Abbaufläche im nachfolgenden<br />

Betriebsplanverfahren zu.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergie<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 25 Bernsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 25 befindet sich ca. 4.600 m nordöstlich der Teilfläche 3 (Großteich Großgrabe). Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sind drei WKA seit 2001 in Betrieb, ohne dass Beeinträchtigungen<br />

im Sinne der Vogelschutzrichtlinie benannt wurden.<br />

Am Großteich kommen mit Kranich und Seeadler zwei Brutvogelarten mit einem Prüfradius von 5.000 m (gemäß Tabelle 2 der Begründung zum Ziel 10.1 <strong>des</strong> Regionalplanes)<br />

vor. Daher ist zu prüfen, ob bedeutende Lebensräume um den Brutplatz durch die Ausweisung erheblich beeinträchtigt werden können.<br />

Es ist nicht von einer Beeinträchtigung auszugehen, da durch das VRG/EG keine für die beiden Vogelarten relevanten Nahrungsplätze oder Zugkorridore versperrt werden. Das<br />

nähere Umfeld um das VRG/EG bietet keine den Habitatansprüchen dieser Arten genügenden Lebensräume. Der Bereich um den „Otterschütz“ liegt aus Sicht <strong>des</strong> hier zu betrachtenden<br />

Großteiches Großgrabe vor dem EW 25.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Kumulativ zu bewerten ist der Einfluss der beiden VBG KS 72 und KS 75 auf den Rohrbacher Teich.<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung beider Vorbehaltsgebiete für Kies und Sand sind jedoch bei Berücksichtigung der in den Einzelbewertungen genannten Randbedingungen<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten. Bei dieser Einschätzung wird insbesondere berücksichtigt, dass sich potenzielle Auswirkungen auf das<br />

(Grund)Wasserrregime für den Rohrbacher Teich durch die Inanspruchnahme beider Lagerstätten nicht verstärken.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

TEICHGEBIET BIEHLA-WEISSIG<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: sPa-037 EU-Nummer: 4650-451<br />

Fläche: 963 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Von forsten und Wäldern umgebene Niederungslandschaft im Ostteil der Hausdorfer sandplatte (Königsbrück-Ruhlander<br />

Heiden) mit teichgebiet, fließgewässern, Zwischenmoorbereichen, feucht-nassem<br />

grünland und Wäldern. teiche mit ausgeprägten Verlandungszonen der eutrophen serie, oligo- bis mesotrophe<br />

standgewässer im Komplex mit torfmoos-seggen-schwingrasen, feuchtheiden und Birkenmoorwald;<br />

außerdem Nass- und feuchtwiesen (z. B. Pfeifengraswiesen), feuchte Hochstaudenfluren sowie<br />

magere Mähwiesen frischer standorte. Waldbereiche mit eichen(misch)wäldern und bodensaurem<br />

eichenwald.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten naturnaher teichgebiete sowie strukturreicher Wälder.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Picus canus [Grauspecht], Lullula arborea [Heidelerche], Grus grus [Kranich], Lanius collurio [Neuntöter], Emberiza hortulana [Ortolan], Botaurus stellaris<br />

[Rohrdommel], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Milvus milvus [Rotmilan], Milvus migrans [Schwarzmilan], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Haliaeetus albicilla [Seeadler],<br />

Cygnus cygnus [Singschwan], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke], Glaucidium passerinum [Sperlingskauz], Porzana porzana [Tüpfelralle], Ciconia ciconia [Weißstorch], Pernis<br />

apivorus [Wespenbussard]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Teichgebiet Biehla-Weißig“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2<br />

der „Roten Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Bekassine (Gallinago gallinago), Eisvogel (Alcedo atthis), Grauammer<br />

(Miliaria calandra), Grauspecht (Picus canus), Heidelerche (Lullula arborea), Kiebitz (Vanellus vanellus), Knäkente (Anas querquedula), Kranich (Grus grus), Neuntöter (Lanius<br />

collurio), Ortolan (Emberiza hortulana), Raubwürger (Lanius excubitor), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rotmilan (Milvus milvus), Schilfrohrsänger<br />

(Acrocephalus schoenobaenus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Seeadler (Haliaetus albicilla), Singschwan (Cygnus cygnus),<br />

Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe), Tüpfelralle (Porzana porzana), Weißstorch (Ciconia ciconia)<br />

und Wespenbussard (Pernis apivorus).<br />

2. Vorrangig zu beachten ist der Seeadler, für den das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist.<br />

3. Daneben ist das Gebiet auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Heidelerche, Knäkente,<br />

Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzspecht, Singschwan und Wespenbussard.<br />

4. Ziel in der vorwiegend teichwirtschaftlich genutzten, von Forsten und Wäldern umgebenen Niederungslandschaft mit dem Teichgebiet, mit Fließgewässern, Zwischenmoorbereichen<br />

und feuchtnassem Grünland ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und<br />

Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten<br />

zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere die Teiche mit den ausgeprägten Verlandungszonen,<br />

oligo- bis mesotrophe Standgewässer im Komplex mit Torfmoos-Seggen-Schwingrasen, Feuchtheiden und Birkenmoorwald sowie Nass- und Feuchtwiesen,<br />

feuchte Hochstaudenfluren, magere Mähwiesen, Eichenwaldbereiche, naturnahe Bachläufe und Bachabschnitte, an kleinen Fließgewässern Bruch- und Auenwaldreste bzw.<br />

-gehölze, Horstbäume, Eichen mit Stammhöhlen und andere höhlenreiche Einzelbäume sowie liegen<strong>des</strong> und stehen<strong>des</strong> Totholz.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 12 Kamenz Nord<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 12 Kamenz Nord liegt im Südteil <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Teichgebiet Biehla-Weißig“. In diesem Gebiet erfolgt seit den<br />

80-iger Jahren eine Wassergewinnung auf der Grundlage einer wasserrechtlichen Erlaubnis. In der aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnis vom 8. September 2005 wird die Entnahmemenge<br />

von 2.120 m³/d festgesetzt. Laut einem hydrologischen Gutachten aus dem Jahr 2004 wirkt sich diese Entnahmemenge nicht nachteilig auf das Naturschutzgebiet<br />

„Teichgebiet Biehla-Weißig“, insbesondere auf die in diesem Gebiet zahlreich vorkommenden grundwasserabhängigen Biotope sowie Pflanzen- und Tierarten aus. In Analogie zu<br />

diesen das Naturschutzgebiet betreffenden Aussagen kann davon ausgegangen werden, dass es bei der Beibehaltung der Grundwasserentnahme in der bisherigen Größenordnung<br />

auch durch die weitere Grundwasserentnahme zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes kommt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

339<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 25 Bernsdorf<br />

340<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 25 liegt ca. 3.500 m nördlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Für die in den Erhaltungszielen für das SPA-Gebiet genannten Brutvogelarten ergibt sich i. V. m. Tabelle 2 der<br />

Begründung <strong>des</strong> Zieles 10.1 <strong>des</strong> Regionalplanes bereits aus der Entfernung, dass für die meisten Vogelarten keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Ausnahmen<br />

sind der Kranich und der Seeadler (Prüfradius 5.000 m).<br />

Auch für den Kranich und den Seeadler sind jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten, da das VRG/EG keine Barriere für Nahrungsflüge u. ä. zwischen den<br />

Brutplätzen im SPA-Gebiet und relevanten Nahrungsgebieten darstellt.<br />

Auch für die Funktion <strong>des</strong> SPA-Gebietes als Nahrungs-, Rast- und Durchzugsgebiet für zahlreiche (Zug)Vogelarten sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten, da kein bedeutender<br />

Zugkorridor über das bzw. in der näheren Umgebung <strong>des</strong> VRG/EG EW 25 verläuft.<br />

Für das SPA-Gebiet sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das VRG/EG EW 25 zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung:<br />

Mögliche Auswirkungen einer Grundwasserentnahme und der Windenergienutzung sind grundsätzlich verschieden. Durch ein potenzielles Zusammenwirken beider Nutzungen<br />

(Summation) werden mögliche Beeinträchtigungen in keiner Weise verstärkt. Dabei wird auch die zwischen den Ausweisungen bestehende Entfernung von mehr als 6.000 m<br />

berücksichtigt.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

JESSNITZ UND THURy<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: sPa-038 EU-Nummer: 4650-452<br />

Fläche: 304 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: feuchtgebiet innerhalb eines größeren Waldreviers in einer abflussarmen senke der schönauer talsandplatte<br />

am Westrand der Oberlausitzer Heide- und teichlandschaft. teiche mit naturnaher Verlandungsvegetation,<br />

Niedermoor und Bruchwald, oligo- bis mesotrophe standgewässer im Komplex mit offenem<br />

nassem schwingrasen-Zwischenmoor (mit schlenken) und Birken- sowie Waldkiefern-Moorwald. Waldbereiche<br />

mit Nadelholzforsten, darin eichenmischwald und bodensaurer eichenwald.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten naturnaher teiche und deren Verlandungszonen sowie strukturreicher<br />

Wälder.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Lullula arborea [Heidelerche], Grus grus [Kranich], Lanius collurio [Neuntöter], Botaurus stellaris [Rohrdommel], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Dryocopus<br />

martius [Schwarzspecht], Haliaeetus albicilla [Seeadler], Cygnus cygnus [Singschwan], Glaucidium passerinum [Sperlingskauz], Pernis apivorus [Wespenbussard]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Jeßnitz und Thury“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der „Roten Liste<br />

Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Eisvogel (Alcedo atthis), Heidelerche (Lullula arborea), Kranich (Grus grus), Neuntöter<br />

(Lanius collurio), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Seeadler (Haliaetus albicilla), Singschwan (Cygnus<br />

cygnus), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) und Wespenbussard (Pernis apivorus).<br />

2. Das Gebiet ist für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Heidelerche, Rohrweihe, Schwarzspecht,<br />

Singschwan und Wespenbussard.<br />

3. Ziel in dem in einem größeren Waldrevier in einer abflussarmen Senke der Schönauer Talsandplatte gelegenen Feuchtgebiet mit Teichen, Niedermoor, Schwingrasen-Zwischenmoor<br />

sowie Birken- und Waldkiefern-Moorwald, Nadelholzforsten mit Eichenmischwald und bodensaurem Eichenwald ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der<br />

genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu erhalten oder<br />

diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind.<br />

Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere Teiche mit Röhricht- und Verlandungszonen sowie Brutinseln, strukturreiche naturnahe<br />

Laub(misch)wälder mit hohem Altholzanteil, Moor-, Bruch- und Feuchtwälder, naturnahe Waldmäntel, stehen<strong>des</strong> und liegen<strong>des</strong> Totholz, Nest- und Höhlenbäume,<br />

naturnahe Fließgewässer und kleine Entwässerungsgräben.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet östlich Milstrich<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung verläuft auf einer Länge von ca. 800 m innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Jeßnitz und Thury“. Laut der vom<br />

Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und<br />

Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei<br />

denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist.<br />

Das ausgewiesene Vorranggebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kao 52 Piskowitz (feld 2)<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kaolin Kao 52 Piskowitz (Feld 2) verläuft auf einer Länge von ca. 200 m in einem Abstand von 200 m zum<br />

SPA-Gebiet. Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet.<br />

Der durch das Vorbehaltsgebiet raumordnerisch gesicherte Teil der Kaolinlagerstätte besitzt eine durchschnittliche Kaolinmächtigkeit von 8,8 m, die durchschnittliche Abraummächtigkeit<br />

beträgt ca. 6 m. Die mit dem VBG gesicherte Nutzschicht besteht aus grauem bzw. hellgrauem Kaolin. Das geologische West-Ost Profil der Lagerstätte weist im<br />

Westen eine Überdeckung aus Kaolin (farbig) auf, die nach Osten in eine quartäre Überdeckung aus Sand, Schluff, Lehm, Kies und Schotter übergeht. Das Liegende der Kaolinnutzschicht<br />

besteht aus Kaolin (farbig) (vgl. auch Aufsuchungsbetriebsplan für das Bergwerkseigentum Piskowitz 1-6 der Bodenverwertungs-und -verwaltungs GmbH vom 1. August<br />

2000, zugelassen am 23. November 2000 vom Bergamt Hoyerswerda). Damit ist gewährleistet, dass auch nach einem potenziellen Abbau weiterhin eine grundwasserstauende<br />

Schicht erhalten bleibt.<br />

341<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

342<br />

INteRNetfassuNg<br />

Diese grundwasserstauende Schicht stellt in Verbindung mit den Gräben, Flutern und Kanälen die notwendige periodische Versorgung der Teiche mit Wasser und ihr Ablassen<br />

sicher. Auch der Wasserhaushalt im SPA-Gebiet wird über zahlreiche Wassergräben reguliert. Eine besondere Funktion hat diesbezüglich der „Hauptgraben“. Die für die Wasserversorgung<br />

<strong>des</strong> SPA-Gebietes notwendigen Gräben sind daher von einem Abbau freizuhalten und deren kontinuierliche Wasserführung zu gewährleisten.<br />

Bezüglich eines potenziellen Abbaus kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der bestehenden hydrologischen und hydrogeologischen Verhältnisse keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes eintreten, sofern die Wasserversorgung aus den zufließenden Gräben gesichert bleibt. Bezüglich der hydrogeologischen<br />

Situation wird im Aufsuchungsbetriebsplan beschrieben, dass eine Wasserhaltung bei einem Neuaufschluss unerlässlich ist, da von einem erheblichen Wasserzufluss<br />

aus den sandig-kiesigen Deckschichten <strong>des</strong> Kaolins auszugehen ist (Seite 5). Die bei einem potenziellen Abbau notwendige Wasserhaltung ist dabei so zu gestalten, dass kein<br />

negativer Einfluss auf das SPA-Gebiet erfolgt. Es erscheint daher sogar möglich, die Wasserhaltung in Richtung <strong>des</strong> SPA-Gebietes aus<strong>zur</strong>ichten, um die kontinuierliche Wasserversorgung<br />

zu befördern.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Durch eine Waldmehrung außerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes und einen potenziellen Kaolinabbau außerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes entstehen keine relevanten kumulativen Einwirkungen<br />

auf das FFH-Gebiet.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

DOBERSCHÜTZER WASSER<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: sPa-039 EU-Nummer: 4651-451<br />

Fläche: 2 420 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: einzugsgebiet und talsenke <strong>des</strong> Doberschützer Wassers im Oberlausitzer Heide- und teichgebiet, im nördlichen<br />

teil innerhalb einer z. t. bewaldeten talsandplatte und einer (sandigen) altmoränenplatte; südteil<br />

im Bereich einer flachwelligen tonplatte sowie eines Hügelgebietes mit acker-forst-Mischnutzung. Über<br />

das naturnah ausgeprägte fließgewässer sind mehrere kleinere bis großflächige teichkomplexe mit Verlandungszonen<br />

der eutrophen serie verbunden, z. t. mit Übergängen zu sumpf- und Bruchwäldern. Im<br />

umfeld der teiche feuchtwiesen und -weiden sowie magere Mähwiesen. Im Bereich der Caßlauer Wiesenteiche<br />

auch oligo- bis mesotrophe standgewässer, Zwischenmoorflächen mit schwingrasen und Waldkiefern-Moorwald.<br />

Waldflächen neben Kiefernforsten mit bodensaurem eichenwald sowie eichenmischwald.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten naturnaher fließgewässer und teichgebiete, von arten strukturreicher<br />

Wälder sowie der agrarlandschaft.<br />

Bedeuten<strong>des</strong> Nahrungsgebiet für rastende Wasservögel.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Picus canus [Grauspecht], Lullula arborea [Heidelerche], Porzana parva [Kleine Ralle], Grus grus [Kranich], Dendrocopus medius [Mittelspecht], Lanius<br />

collurio [Neuntöter], Emberiza hortulana [Ortolan], Botaurus stellaris [Rohrdommel], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Milvus milvus [Rotmilan], Milvus migrans [Schwarzmilan],<br />

Dryocopus martius [Schwarzspecht], Haliaeetus albicilla [Seeadler], Cygnus cygnus [Singschwan], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke], Glaucidium passerinum [Sperlingskauz],<br />

Porzana porzana [Tüpfelralle], Ciconia ciconia [Weißstorch], Pernis apivorus [Wespenbussard]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Doberschützer Wasser“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der<br />

„Roten Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Eisvogel (Alcedo atthis), Grauspecht (Picus canus), Heidelerche (Lullula<br />

arborea), Kiebitz (Vanellus vanellus), Kleine Ralle (Porzana parva), Knäkente (Anas querquedula), Kranich (Grus grus), Löffelente (Anas clypeata), Mittelspecht (Dendrocopus<br />

medius), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortulana), Raubwürger (Lanius excubitor), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aeruginosus),<br />

Rothalstaucher (Podiceps grisegena), Rotmilan (Milvus milvus), Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Schwarzspecht (Dryocopus<br />

martius), Seeadler (Haliaetus albicilla), Singschwan (Cygnus cygnus), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Tüpfelralle (Porzana porzana),<br />

Weißstorch (Ciconia ciconia), Wendehals (Jynx torquilla), Wespenbussard (Pernis apivorus) und Wiedehopf (Upupa epops).<br />

2. Vorrangig zu beachten sind die folgenden Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist: Kranich, Ortolan, Rohrdommel<br />

und Rohrweihe.<br />

3. Daneben ist das Gebiet auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Baumfalke, Eisvogel,<br />

Heidelerche, Kiebitz, Kleine Ralle, Knäkente, Löffelente, Neuntöter, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzspecht, Singschwan, und Wespenbussard. Das Gebiet ist wichtig für die<br />

Gewährleistung der räumlichen Ausgewogenheit für den Rothalstaucher.<br />

4. Außerdem stellt das Vogelschutzgebiet ein bedeuten<strong>des</strong> Rast- und/oder Nahrungsgebiet für Saat- (Anser fabalis) und Blässgans (Anser albifrons) sowie für den Kranich dar.<br />

5. Ziel in dem in einer Talsenke liegenden Gebiet mit dem Namen gebenden naturnahen Fließgewässer, mehreren Teichkomplexen mit Verlandungszonen und Übergängen zu<br />

Sumpf- und Bruchwäldern, Feuchtwiesen, Zwischenmoorflächen mit Schwingrasen, Waldkiefern-Moorwald, Kiefernforsten, bodensaurem Eichenwald und Eichenmischwald<br />

sowie im Hügelgebiet mit Acker-Forst-Mischnutzung im Süden ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt,<br />

Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale<br />

Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere die Teiche mit den Röhrichtund<br />

Verlandungszonen sowie Brutinseln, offene Wasser- und Schlammflächen innerhalb <strong>des</strong> Röhrichts, Moorbereiche, strukturreiche naturnahe Waldbereiche mit Althölzern<br />

sowie stehendem und liegendem Totholz, Nest- und Höhlenbäumen, Offenbereichen und Lichtungen, naturnahe Fließgewässer und Gräben, Baumreihen, Hecken, Gebüsche<br />

und Feldgehölze, Feucht- und Nassgrünland, magere Frischwiesen, Brachen und Saumstrukturen.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet östlich Räckelwitz – ausweisung entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet wie folgt beurteilt: Die mit Kleingehölzen,<br />

Äckern, Grünland, Alleen und sonstigen Strukturelementen reich ausgestattete Landschaft ist ein wichtiger Brutbereich <strong>des</strong> Ortolan, der diese Kleinstrukturierung<br />

benötigt. Weiterhin ist dieser Bereich auch Brutplatz <strong>des</strong> Rotmilan, für den durch die Aufforstung wichtige brutplatznahe Nahrungsräume verloren gingen. Der Ortolan und der<br />

Rotmilan sind Arten <strong>des</strong> Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie.<br />

Es muss daher mit erheblichen Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

343<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 76 Königswartha West – einstufung geändert von VRg zu VBg<br />

344<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> bisher als Vorranggebiet Trinkwasser Wt 2 Königswartha West ausgewiesenen Bereiches reicht in das SPA-Gebiet hinein. Der überwiegende Teil <strong>des</strong> Gebietes<br />

wird bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt (Wasserfassung „Mechanische Werkstätten“). Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzte quartäre Grundwasserleiter<br />

besitzt eine Mächtigkeit von 20 bis 50 m, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von ca. 40 m. Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. 2 bis 4 m. Gemäß<br />

dem Managementplan für das FFH Gebiet „Teichgruppe am Doberschützer Wasser“ hat die bisherige Trinkwassergewinnung westlich von Königswartha mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

Einfluss auf Teile <strong>des</strong> FFH-Gebietes (Managementplan Seite 167). Dies muss jedoch im Zusammenhang mit anderen früheren bzw. bestehenden Einflüssen gewertet<br />

werden(Melioration, Gewässerbegradigung, witterungs- bzw. klimatisch bedingte Probleme). Im Managementplan wird daher festgestellt, dass „jede Planung <strong>zur</strong> Entnahme<br />

größerer Grundwassermengen daher einer Verträglichkeitsuntersuchung unterzogen werden muss“ (Seite 170). Es muss davon ausgegangen werden, dass die für das FFH-Gebiet<br />

beschriebenen Probleme teilweise auch für das SPA-Gebiet gelten<br />

Unter diesen Bedingungen muss eingeschätzt werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes nur in Verbindung mit bestimmten Maßgaben<br />

ausgeschlossen werden können. Somit ist die Ausweisung eines Vorranggebietes, d. h. einer raumordnerischen Letztentscheidung zu Gunsten der Trinkwassergewinnung nicht<br />

möglich. Aus diesem Grund wird das Vorranggebiet zum Vorbehaltsgebiet abgestuft.<br />

Durch die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet Trinkwasser können in Verbindung mit der Bestimmung von Maßgaben für eine Grundwasserentnahme bei der Erteilung von wasserrechtlichen<br />

Erlaubnissen erhebliche Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet östlich Lomske<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung verläuft auf einer Länge von ca. 400 m innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Laut der vom Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz<br />

<strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen<br />

regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das<br />

ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordöstlich Puschwitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordwestliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung verläuft auf einer Länge von ca. 400 m innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Laut der vom Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz<br />

<strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen<br />

regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das<br />

ausgewiesene Vorranggebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet östlich Crostwitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung verläuft auf einer Länge von ca. 200 m innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Laut der vom Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz<br />

<strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen<br />

regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das<br />

ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsstandort Hochwasserrückhaltebecken und speicherbecken<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Hochwasserrückhaltebecken am Puschwitzer Wasser<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Vorbehaltsstandort liegt am Puschwitzer Wasser unterhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Die Wasserführung <strong>des</strong> Puschwitzer Wassers innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes wird durch den VBS in<br />

keiner Weise beeinträchtigt. Diese Aussage kann zumin<strong>des</strong>t bei Anlage eines Grünbeckens getroffen werden, welches ausschließlich im Hochwasserfall genutzt wird.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltstandortes sind, zumin<strong>des</strong>t bei Anlage eines Grünbeckens, keine Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung sind bei Einhaltung der in den Einzelbewertungen beschriebenen Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Die einzelnen Gebiete <strong>zur</strong> Waldmehrung liegen alle außerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes und sind somit auch kumulativ nicht geeignet, erhebliche Beeinträchtigungen auszulösen.<br />

Zwischen den verschiedenen regionalplanerischen Ausweisungen besteht ansonsten kein räumlicher bzw. funktionaler Bezug, welcher eine Verstärkung der einzelnen Einflüsse<br />

bewirken kann.<br />

345<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

TEICHE ZWISCHEN NESCHWITZ UND LOMSKE<br />

Gebietsnummer: sPa-040 EU-Nummer: 4752-451<br />

Fläche: 733 ha<br />

346<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Niederterrassen- und auengebiet am südrand <strong>des</strong> Oberlausitzer Heide- und teichgebietes mit reich<br />

strukturierten teichgruppen und Vermoorungen. teiche mit eutrophen Verlandungsserien, umgeben<br />

von erlenbruch, feuchtwiesen (mit Pfeifengraswiesen), feuchten Hochstaudenfluren; im Nordosten mit<br />

schwingrasen-Zwischenmoor, nassen schlenken und Moorgewässer. auf dem sand der Niederterrasse<br />

agrarische Nutzung sowie forsten, bodensaurer eichenwald und eichenmischwald.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten naturnaher teichgebiete, naturnaher Wälder (insbesondere der<br />

Waldränder) und der agrarlandschaft.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Picus canus [Grauspecht], Lullula arborea [Heidelerche], Porzana parva [Kleine Ralle], Grus grus [Kranich], Lanius collurio [Neuntöter], Emberiza hortulana<br />

[Ortolan], Botaurus stellaris [Rohrdommel], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Milvus milvus [Rotmilan], Milvus migrans [Schwarzmilan], Dryocopus martius [Schwarzspecht],<br />

Haliaeetus albicilla [Seeadler], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke], Porzana porzana [Tüpfelralle], Ciconia ciconia [Weißstorch], Pernis apivorus [Wespenbussard], Ixobrychus<br />

minutus [Zwergdommel]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Teiche zwischen Neschwitz und Lomske“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien<br />

1 und 2 der „Roten Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Eisvogel (Alcedo atthis), Grauspecht (Picus canus), Heidelerche<br />

(Lullula arborea), Kiebitz (Vanellus vanellus), Kleine Ralle (Porzana parva), Kranich (Grus grus), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortulana), Raubwürger<br />

(Lanius excubitor), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rothalstaucher (Podiceps grisegena), Rotmilan (Milvus milvus), Schilfrohrsänger (Acrocephalus<br />

schoenobaenus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Seeadler (Haliaetus albicilla), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Tüpfelralle<br />

(Porzana porzana), Weißstorch (Ciconia ciconia), Wespenbussard (Pernis apivorus), Zwergdommel (Ixobrychus minutus).<br />

2. Vorrangig zu beachten ist die Rohrdommel, für die das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist.<br />

3. Daneben ist das Gebiet auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Baumfalke, Eisvogel,<br />

Heidelerche, Kiebitz, Kleine Ralle, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Wespenbussard und Zwergdommel.<br />

4. Außerdem ist das Vogelschutzgebiet wichtig für die Gewährleistung der räumlichen Ausgewogenheit beim Rothalstaucher.<br />

5. Ziel in dem Niederterrassen- und Auengebiet mit reich strukturierten Teichgruppen mit Verlandungszonen, die von Erlenbruchwald, naturnahen Eichenwäldern, Feuchtwiesen,<br />

feuchten Hochstaudenfluren, Schwingrasen-Zwischenmoor, nassen Schlenken und Moorgewässern umgeben sind, sowie in den agrarisch und forstlich genutzten<br />

Bereichen ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und<br />

Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind.<br />

Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere die Teiche mit den Röhricht- und Verlandungszonen und darin eingeschlossenen<br />

offenen Wasser- und Schlammflächen sowie den Brutinseln, die Moorbereiche und Feuchtgebiete, die naturnahen Waldbereiche und Kleingehölze mit Bruch- und Feuchtwäldern<br />

sowie Eichenwäldern mit hohem Altholzanteil, stehendem und liegendem Totholz, Nest- und Höhlenbäumen, die Baumreihen, Hecken, Gebüsche und Feldgehölze,<br />

die Saumstrukturen sowie das Dauergrünland (Feucht- und Nassgrünland, magere Frischwiesen) und die Brachen.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kao 5 Holscha<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Kaolin Kao 5 Holscha tangiert auf einer Länge von ca. 700 m die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes an der<br />

Teichgruppe südlich Holschdubrau. Derzeit bestehen für die raumordnerisch als Vorranggebiet gesicherten Teile der Kaolinlagerstätte keine Abbauplanungen. Die mittlere Rohstoffmächtigkeit<br />

beträgt ca. 13,9 m, die mittlere Abraummächtigkeit beträgt ca. 7,7 m.<br />

Die Wasserversorgung der im Erhaltungsziel 5 als Lebensräume und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten u. a. genannten Teiche und Feuchtgebiete<br />

erfolgt in erster Linie über die Zu- und Ableitung von Oberflächenwasser über Kanäle und Gräben. Die Bedeutung eines periodischen Grundwasserstromes kann daher als relativ<br />

gering eingeschätzt werden. Besondere Bedeutung erlangt jedoch die Erhaltung der oberflächennah anstehenden grundwasserstauenden Schichten, um ein Versickern in den<br />

Untergrund zu vermeiden. Auf Grund der Entfernung <strong>des</strong> Vorranggebietes kann dies ausgeschlossen werden. Jedoch erscheint es auch für den potenziellen Abbau innerhalb <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes als erforderlich, die maximale Tiefe und die auf Grund <strong>des</strong> hohen Grundwasserstan<strong>des</strong> in jedem Fall notwendige Wasserhaltung an die Erfordernisse im SPA-<br />

Gebiet anzupassen. Die für die Wasserversorgung der im SPA-Gebiet liegenden Teiche und Feuchtgebiete notwendigen Gräben sind von einem Abbau freizuhalten und deren<br />

Wasserführung zu gewährleisten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit unter Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

SPREENIEDERUNG MALSCHWITZ<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: sPa-041 EU-Nummer: 4752-452<br />

Fläche: 1 857 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Offene Niederung der Klixer spreeaue mit vorherrschendem grünland; spreelauf und spreeauen mit zahlreichen,<br />

z. t. großen teichen und viele kleinen fließgewässern; randlich sandige terrassen. Im südwesten<br />

flach ansteigende Lösslehmplatte in ackernutzung. teiche mit eutrophen Verlandungsserien, naturnahe<br />

fließgewässerabschnitte mit unterwasservegetation, schlammbänken mit nitrophilen ufer-Krautfluren,<br />

verlandenden altwässern und gehölzsäumen; in der aue erlen-eschen-auenwald, Hartholzauenwald und<br />

eichen-Hainbuchenwald. grünland der spreeaue bestimmt von Nasswiesen, feuchten Hochstaudenfluren<br />

und mesophilen Mähwiesen. Im südlichen teil großer teil der Wasserfläche der talsperre Bautzen.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten naturnaher teiche und fließgewässer, einschließlich der halboffenen<br />

auen- bzw. agrarlandschaft.<br />

Bedeuten<strong>des</strong> Rast-, Durchzugs- und Nahrungsgebiet für Wasservogelarten.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Picus canus [Grauspecht], Lullula arborea [Heidelerche], Lanius collurio [Neuntöter], Emberiza hortulana [Ortolan], Circus aeruginosus [Rohrweihe],<br />

Milvus milvus [Rotmilan], Milvus migrans [Schwarzmilan], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Haliaeetus albicilla [Seeadler], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke], Ciconia ciconia<br />

[Weißstorch], Pernis apivorus [Wespenbussard]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Spreeniederung Malschwitz“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2<br />

der „Roten Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Eisvogel (Alcedo atthis), Grauspecht (Picus canus), Heidelerche (Lullula<br />

arborea), Kiebitz (Vanellus vanellus), Kranich (Grus grus), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortulana), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rotmilan (Milvus milvus),<br />

Schwarzmilan (Milvus migrans), Seeadler (Haliaetus albicilla), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe), Weißstorch (Ciconia ciconia),<br />

Wendehals (Jynx torquilla) und Wespenbussard (Pernis apivorus).<br />

2. Das Gebiet ist auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Baumfalke, Eisvogel, Heidelerche,<br />

Kiebitz, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan und Wespenbussard.<br />

3. Außerdem stellt das Vogelschutzgebiet ein bedeuten<strong>des</strong> Rast- und/oder Nahrungsgebiet für Saat- (Anser fabalis) und Blässgans (Anser albifrons) dar.<br />

4. Ziel in dem vorwiegend durch den Stausee, mehrere gut strukturierte Teichgebiete, viele naturnahe Fließgewässer (insbesondere Spree und Malschwitzer Kleine Spree) mit<br />

Erlen-Eschen-Auenwald, Hartholzauenwald und Eichen-Hainbuchenwald sowie großen Grünlandflächen in der Spreeaue und Ackerflächen, insbesondere auf der Lößlehmplatte<br />

im Südwesten <strong>des</strong> Gebietes, ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße<br />

ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten<br />

zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere die naturnahen Fließgewässerabschnitte mit den Ufergehölzen,<br />

die Teichgebiete mit den Röhricht- und Verlandungszonen, die naturnahen Auenwälder und Eichen-Hainbuchenwälder mit einem hohen Altholzanteil sowie<br />

stehendem und liegendem Totholz, Nest- und Höhlenbäume, Feldgehölze, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume, Hecken, Gebüsche und Staudenfluren, Nass- und<br />

Feuchtgrünland, mesophiles Grünland sowie Acker- und Brachflächen.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiete westlich talsperre Bautzen – gebiet wird reduziert<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das gegenwärtig überwiegend als Ackerfläche genutzte, ca. 20 ha Fläche umfassende Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Die Waldmehrung verbreitert<br />

den bisher nur sehr schmalen Waldstreifen am Westrand der Talsperre und kann somit u. a. die Pufferwirkung <strong>zur</strong> Verminderung von Nährstoffeinträgen in die Talsperre<br />

Bautzen erhöhen. Teilweise besteht hier eine große potenzielle Gefährdung durch Wassererosion (vgl. Karte Landschaftspflege <strong>des</strong> Regionalplanes).<br />

Das aufzuforstende Gebiet zählt zu den im Erhaltungsziel 4 <strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten Lebensräumen und Lebensstätten der Vogelarten (Ackerflächen). Es kann jedoch davon<br />

ausgegangen werden, dass die Lebensräume der in dem SPA-Gebiet vorkommenden Offenlandarten aufgrund der im Aktionsraum dieser Arten vorkommenden Offenlandbereiche<br />

nicht erheblich beeinträchtigt werden. Durch die Aufforstung werden keine Habitatstrukturen betroffen, die an anderer Stelle fehlen bzw. qualitativ und quantitativ nur<br />

un<strong>zur</strong>eichend vorhanden sind. Eine Aufforstung in diesem Bereich führt somit nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensräumen der nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

vorkommenden Arten. Bei einer entsprechend dem Erhaltungsziel 4 durchzuführenden Waldmehrung kann die Bedeutung der dort genannten waldbezogenen<br />

Lebensräume sogar verbessert werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet wie folgt beurteilt: Das Vorbehaltsgebiet<br />

ist um den nördlichen Teil zu reduzieren (im Bereich Petzberg/Steinbruch).<br />

Dieser mit Kleingehölzen strukturierte Bereich ist Brutplatz <strong>des</strong> Rotmilans, <strong>des</strong> Ortolans und der Sperbergrasmücke sowie potenziell auch für den Wespenbussard geeignet. Es<br />

handelt sich um Arten <strong>des</strong> Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie. Eine Aufforstung an dieser Stelle könnte zu einer Entwertung dieses Bereiches führen. Wertvolle Habitatstrukturen<br />

können verloren gehen, die in den anderen Flächenanteilen <strong>des</strong> SPA bereits jetzt sehr spärlich vorhanden sind.<br />

347<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

348<br />

INteRNetfassuNg<br />

Es kann daher mit Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden, sofern keine Reduzierung erfolgt. Die oben erfolgte Bewertung gilt somit nur für den<br />

verbleibenden Teil <strong>des</strong> VBG Waldmehrung.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Flächenreduzierung<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet südlich Klix – ausweisung entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das ca. 12 ha Fläche umfassende Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes und wird gegenwärtig als Grünland genutzt. Es grenzt unmittelbar nördlich an<br />

den Muschker Teich. Die das Vorbehaltsgebiet umgebenden Gebiete sind zum überwiegenden Teil Ackerland sowie Grünland (u. a. Auenbereich der Spree und der Malschwitzer<br />

Kleinen Spree).<br />

Das Gebiet zählt zu den im Erhaltungsziel 4 <strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten Lebensräumen und Lebensstätten der Vogelarten (mesophiles Grünland). Es kann davon ausgegangen<br />

werden, dass für dieses Vorbehaltsgebiet aufgrund seiner Lage und der gegenwärtigen Nutzung eine erhebliche Beeinträchtigung der im Erhaltungsziel 4 <strong>des</strong> SPA-Gebietes<br />

genannten Lebensräume und Lebensstätten der Vogelarten nicht ausgeschlossen werden kann. Das in diesem Bereich bisher ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Waldmehrung wird<br />

nicht mehr ausgewiesen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 90 Quatitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südöstliche Teil <strong>des</strong> auf einer Ackerfläche liegenden Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe KS 90 Quatitz verläuft auf einer Länge von ca. 300 m innerhalb der 200<br />

m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes.<br />

Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Durch einen potenziellen Kiesabbau werden keine Lebensstätten und Lebensräume der relevanten<br />

Vogelarten direkt beeinträchtigt. Auch eine indirekte Beeinflussung der angrenzenden Ackerflächen, welche Rast- und/oder Nahrungshabitate u. a. für den Kiebitz, Rotmilan<br />

bzw. die Gänsearten darstellen, ist nicht zu erwarten, da die relevante Bodennutzung im angrenzenden SPA-Gebiet (Acker) durch einen Kiesabbau nicht betroffen ist.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet östlich teichnitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung verläuft auf einer Länge von ca. 1.300 m innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes “Spreeniederung Malschwitz“.<br />

Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften<br />

zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu<br />

den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit<br />

auszugehen ist. Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 51 talsperre Bautzen (Burk)<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet für Erholung E 51 grenzt mit seinem südwestlichen Teil direkt an das SPA-Gebiet an.<br />

Der Bereich wird bereits seit vielen Jahren für die Erholung genutzt. Zumin<strong>des</strong>t bei einer Beibehaltung der derzeitigen touristischen Nutzungsintensität und sind keine Gefährdungen<br />

bzw. erhebliche Beeinträchtigungen von Arten <strong>des</strong> Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie zu erwarten.<br />

Bei einer eventuell neu entstehenden Bebauung und Intensivierung der Erholungsnutzung im Vorbehaltsgebiet sind verstärkte Lärmimmissionen denkbar, die sich auch auf die<br />

Wasserfläche der Talsperre auswirken können. Die Wasserfläche selbst ist jedoch im Regionalplan als Vorbehaltsgebiet für das Landschaftsbild/Landschaftserleben ausgewiesen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

In diesem Zusammenhang wird auf Ziel 4.2.1, Sätze 2 und 3 <strong>des</strong> Regionalplanes verwiesen. Der Sachverhalt kann somit in nachfolgenden Planungsebenen (Bauleitplanung)<br />

geregelt werden. Für den überwiegenden Teil <strong>des</strong> VBG (ca. 45 ha) besteht bereits der 1998 verbindliche Bebauungsplan „Ferienpark Oberlausitz“.<br />

Bei Berücksichtigung der o. g. Aspekte in nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsebenen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten. Die Wirkbereiche der einzelnen Ausweisungen überlagern sich<br />

nicht. Eine direkte Flächeninanspruchnahme ist auf das im Ergebnis der Beteiligung gemäß § 6 Absatz 2 SächsLPlG reduzierte VBG Waldmehrung am Westufer der Talsperre<br />

beschränkt.<br />

Kumulativ zu betrachten ist auch der Ausbau der B 156 im Bereich nördlich Bautzen bis südlich Niedergurig. Hierfür liegt ein Planfeststellungsbeschluss <strong>des</strong> RP Dresden vom 13.<br />

September 2004 vor, welcher unter Abschnitt 15. auch eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung enthält. In diese Untersuchung wurden bereits die Belange <strong>des</strong> Vogelschutzes integriert<br />

(15.3.3, 15.4.4). Auch in Bezug auf diese Straßenbaumaßnahme ist eine Überlagerung von Wirkbereichen mit den regionalplanerischen Ausweisungen nicht erkennbar.<br />

Auch der kumulative Flächenentzug (bei Straßenausbau 185 m²) ist nicht relevant.<br />

349<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

FELDGEBIETE IN DER ÖSTLICHEN OBERLAUSITZ<br />

Gebietsnummer: sPa-042 EU-Nummer: 4753-451<br />

Fläche: 9 422 ha<br />

350<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Vier teilgebiete in den Naturräumen Oberlausitzer gefilde, Östliche Oberlausitz und Oberlausitzer Heide-<br />

und teichgebiet. Löss-Hügelgebiete und -platten mit talauen und Bachtälchen, flachrücken und -kuppen<br />

sowie flachwelligen Plateaus. Im Oberlausitzer Heide- und teichgebiet flachwellige bis kuppige Platten-<br />

und Hügelgebiete mit talmulden. Vorwiegend agrarisch genutztes, gut strukturiertes Offenland mit Waldresten.<br />

Zahlreiche Landschaftselemente (feldgehölze, Hecken, staudenfluren, kleinflächig Halbtrocken-<br />

und trockenrasen, feuchtgrünland und mesophiles grünland, teiche u. a. standgewässer, Bachläufe, an<br />

kleinen fließgewässern Bruch- und auenwaldreste bzw. -gehölze).<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der halboffenen agrarlandschaft sowie der teichgebiete, fließgewässer<br />

und Wälder.<br />

Bedeuten<strong>des</strong> Nahrungsgebiet für rastende Wasservögel.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Pandion haliaetus [Fischadler], Picus canus [Grauspecht], Lullula arborea [Heidelerche], Grus grus [Kranich], Dendrocopus medius [Mittelspecht], Lanius<br />

collurio [Neuntöter], Emberiza hortulana [Ortolan], Botaurus stellaris [Rohrdommel], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Milvus milvus [Rotmilan], Milvus migrans [Schwarzmilan],<br />

Dryocopus martius [Schwarzspecht], Haliaeetus albicilla [Seeadler], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke], Crex crex [Wachtelkönig], Ciconia ciconia [Weißstorch], Pernis apivorus<br />

[Wespenbussard], Ixobrychus minutus [Zwergdommel]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Feldgebiete in der östlichen Oberlausitz“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien<br />

1 und 2 der „Roten Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Eisvogel (Alcedo atthis), Fischadler (Pandion haliaetus), Grauammer<br />

(Miliaria calandra), Grauspecht (Picus canus), Heidelerche (Lullula arborea), Kiebitz (Vanellus vanellus), Knäkente (Anas querquedula), Kranich (Grus grus), Mittelspecht<br />

(Dendrocopus medius), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortulana), Raubwürger (Lanius excubitor), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aeruginosus),<br />

Rothalstaucher (Podiceps grisegena), Rotmilan (Milvus milvus), Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Schwarzspecht<br />

(Dryocopus martius), Seeadler (Haliaetus albicilla), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe), Wachtelkönig (Crex crex), Weißstorch (Ciconia<br />

ciconia), Wendehals (Jynx torquilla), Wespenbussard (Pernis apivorus), Zwergdommel (Ixobrychus minutus).<br />

2. Vorrangig zu beachten sind die folgenden Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist: Ortolan, Kiebitz, Fischadler,<br />

Schwarzmilan und Weißstorch.<br />

3. Daneben sichert das Gebiet für die folgenden der Brutvogelarten einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand im Freistaat Sachsen: Baumfalke, Eisvogel, Heidelerche, Knäkente,<br />

Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzspecht, Wespenbussard und Zwergdommel.<br />

4. Außerdem stellt das Vogelschutzgebiet ein bedeuten<strong>des</strong> Rast- und/oder Nahrungsgebiet für Saat- (Anser fabalis) und Blässgans (Anser albifrons) dar.<br />

5. Ziel in dem vorwiegend agrarisch genutzten, gut strukturierten Offenland mit Waldresten und zahlreichen Landschaftselementen ist es, einen günstigen Erhaltungszustand<br />

der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu erhalten<br />

oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten<br />

im Gebiet sind insbesondere Feldgehölze, Hecken, Staudenfluren, kleinflächig Halbtrocken- und Trockenrasen, Feuchtgrünland und mesophiles Grünland, Ackerflächen,<br />

Teiche u. a. Standgewässer, Röhricht- und Verlandungszonen, naturnahe Bachläufe und Bachabschnitte, an kleinen Fließgewässern Bruch- und Auenwaldreste beziehungsweise<br />

-gehölze, Horstbäume, Eichen mit Stammhöhlen und andere höhlenreiche Einzelbäume.<br />

» Teilfläche 1 (Oberlausitzer Gefilde bei Weißenberg)<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: t 3 Buchholz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe Ton T 3 Buchholz liegt vollständig innerhalb der Teilfläche 1 <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Beim Tontagebau Buchholz handelt es sich um<br />

ein seit den 1990er Jahren aktives Abbauvorhaben, von dem ausschließlich landwirtschaftliche Nutzflächen (Ackerland) betroffen sind. Der vom VRG überlagerte Teil <strong>des</strong> SPA-<br />

Gebietes hat z. T. Bedeutung als Brutgebiet für Wiesen- und Feldbrüter (Kiebitz) sowie als Nahrungshabitat für den Weißstorch (vgl. in G e n i e u r b ü r o krettek (1994): Anlage 4 Blatt 6).<br />

Eine Bedeutung als Nahrungs- und Rastgebiet für die benannten Gänsearten ist ebenfalls möglich.<br />

Das Vorranggebiet T 3 liegt teilweise innerhalb <strong>des</strong> Geltungsbereiches <strong>des</strong> vom Sächsischen Oberbergamt zugelassenen obligatorischen Rahmenbetriebsplanes (Planfeststellungsbeschlusses<br />

vom 22. August 2002) sowie der zugelassenen Planergänzung zum obligatorischen Rahmenbetriebsplan für den Abbau <strong>des</strong> Baufel<strong>des</strong> Block 5 (Planergänzungsbeschlusses<br />

vom 22. Februar 2005) für das Vorhaben „Tontagebau Buchholz“. Für den südwestlich an das Baufeld Block 5 angrenzenden sowie einen nordwestlich an<br />

den bestehenden Tagebau angrenzenden Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes liegt kein bergrechtlicher Betriebsplan vor. Die Gesamtgröße <strong>des</strong> VRG beträgt ca. 30 ha, davon liegen 22 ha<br />

innerhalb <strong>des</strong> planfestgestellten Teiles.<br />

Im Planfeststellungsbeschluss vom 22. August 2002 wird unter dem Punkt 7.1.1 „Zulassung <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes“, Ziffer 11 festgestellt: „Eine Vorprüfung der Auswirkungen<br />

<strong>des</strong> Vorhabens auf ein potenzielles FFH-Gebiet hat ergeben, dass die ausgewiesenen Schutzzwecke nicht erheblich betroffen sind und damit eine Verträglichkeitsprüfung<br />

nach § 34 Absatz 1 BNatSchG entfällt.“ Im Planergänzungsbeschluss für den Abbau im Block 5 vom 22. Februar 2005 wird unter dem Punkt 6.3 „Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete nach § 33 BNatSchG (Vorprüfung)“ folgende Aussage getroffen: „Die Vorprüfung <strong>des</strong> Vorhabens wurde bereits im PFB vom 22.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

August 2002 durchgeführt. Durch die Verlegung der Einleitstelle <strong>des</strong> geklärten Abwassers in das Cunnewitzer Wasser und weiter in das Buchholzer Wasser sowie die Erhöhung<br />

der eingeleiteten Wassermengen in den Vorfluter kleiner gleich 32 l/s auf kleiner gleich 40 l/s ergeben sich keine Gefährdungen oder erhebliche Beeinträchtigungen eines der<br />

ausgewiesenen Schutzziele. Eine Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.“<br />

Für die nicht vom Planfeststellungsbeschluss abgedeckten Teile <strong>des</strong> Vorranggebietes T 3 (8 ha) kann analog zu den in den zugelassenen Betriebsplänen enthaltenen Festlegungen<br />

zum Abbau und <strong>zur</strong> Wiedernutzbarmachung davon ausgegangen werden, dass ein Tonabbau in diesen Bereichen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

<strong>des</strong> SPA-Gebietes führt. Bei dieser Einschätzung wird berücksichtigt, dass der Gesamtflächenentzug von ca. 30 ha Ackerfläche im Vergleich <strong>zur</strong> Gesamtgröße <strong>des</strong> SPA-Gebietes<br />

(> 9.000 ha) und der darin befindlichen Ackerflächen (geschätzt mehr als 8.000 ha) unerheblich ist (< 1 % der Gesamtfläche <strong>des</strong> Lebensraumtyps Ackerland im SPA-Gebiet).<br />

Vor allem bestehen für die relevanten Vogelarten in unmittelbarer Umgebung genügend Ausweichflächen sowohl für Brut als auch als Nahrungshabitat. Letztendlich kann<br />

eingeschätzt werden, dass der im Rahmenbetriebsplan enthaltene Landschaftspflegerische Begleitplan sowohl Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Zeitraum <strong>des</strong> Abbaus<br />

vorsieht (enthält auch die Schaffung von Ersatzlebensräumen für Vögel) als auch eine Wiedernutzbarmachung festlegt, welche die mit dem Erhaltungsziel 5 geforderte ausreichende<br />

Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße der Lebensräume und Lebensstätten verbessert (Landschaftssee, Feuchtgebiete, Hecken u. ä.). Sofern diese Maßnahmen auch für<br />

den bisher nicht planfestgestellten Teil <strong>des</strong> VRG umgesetzt werden, ist insgesamt mit einer Aufwertung <strong>des</strong> Gebietes nach Abschluss der Tongewinnung zu rechnen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind in Verbindung mit den o. g. Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen für das<br />

SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 46 Buchholz-tetta<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 46 Buchholz-Tetta liegt vollständig innerhalb der Teilfläche 1 <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Das Vorranggebiet KS 46 geht<br />

nicht über die Grenzen <strong>des</strong> am 4. Februar 1998 vom Bergamt Hoyerswerda zugelassenen Rahmenbetriebsplanes für den Kiessandtagebau Buchholz-Tetta hinaus. Beim Kiessandtagebau<br />

Buchholz-Tetta handelt es sich um ein aktives Abbauvorhaben, von dem ausschließlich landwirtschaftliche Nutzflächen (Ackerland) betroffen sind.<br />

Der Rohstoffabbau erfolgt ausgehend von einer bereits aufgeschlossenen Grube in östliche Richtung. Der Kiesabbau erfolgt im Trockenschnitt, wobei die Abbausohle min<strong>des</strong>tens<br />

1 m über dem Grundwasserspiegel liegt. Die laut Rahmenbetriebsplan konzipierte Wiedernutzbarmachung sieht u. a. vor, im Westteil <strong>des</strong> Abbaufel<strong>des</strong> eine Fläche von ca. 2 ha im<br />

Sinne <strong>des</strong> Natur- und Artenschutzes zu gestalten (Sukzessionsflächen, Gebüsche, Baumreihen, Steinhaufen, Steilwände) (vgl. auch Rahmenbetriebsplan, Punkt 5 „Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Landschaftspflege und Wiedernutzbarmachung“ i. v. m. Anlage 10.4 „Endgültige Wiedernutzbarmachung“). Die in diesem Bereich geplante Nutzung kann somit u. a. dazu<br />

beitragen, den Lebensraum und die Lebensstätten von im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten zu erweitern. Darüber hinaus ist unter Bezug auf die Nebenbestimmung 3.1 <strong>des</strong><br />

Zulassungsbeschei<strong>des</strong> zum Rahmenbetriebsplan in den Haupt- und Abschlussbetriebsplänen die Wiedernutzbarmachung der ca. 7 ha großen landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

dahingehend zu konkretisieren, dass im Zuge der Wiedernutzbarmachung eine Gliederung dieser Fläche mit Feldgehölzen und Hecken erfolgt. Damit kann einer Erhaltung bzw.<br />

Wiederherstellung von im Erhaltungsziel 5 genannten Lebensräumen und Lebensstätten im SPA-Gebiet vorkommender Vogelarten entsprochen werden. Bei Beibehaltung <strong>des</strong><br />

zugelassenen Trockenschnittes, einer Zug um Zug mit dem Abbau einhergehenden Wiedernutzbarmachung sowie der im Rahmenbetriebsplan konzipierten Folgenutzung kann<br />

davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben „Kiessandtagebau Buchholz-Tetta“ nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes führt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 45 Nieder seifersdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 45 Nieder Seifersdorf verläuft auf einer Länge von ca. 600 m innerhalb der Teilfläche 1 <strong>des</strong><br />

SPA-Gebietes. Das Vorranggebiet KS 45 geht nicht über die Grenzen <strong>des</strong> sich im Planfeststellungsverfahren befindlichen obligatorischen Rahmenbetriebsplanes vom 28. Februar<br />

2000 für das Vorhaben „Sandgrube Nieder Seifersdorf“ hinaus.<br />

Bei der Sandgrube Nieder Seifersdorf handelt es sich um ein aktives Abbauvorhaben, von dem ausschließlich landwirtschaftliche Nutzflächen (Ackerland) betroffen sind. Es ist<br />

geplant, den Abbau von der bestehenden Sandgrube aus zuerst in einem so genannten „Westfeld“ nach Norden zu erweitern. Daran anschließend soll der Abbau im östlichen<br />

Fel<strong>des</strong>teil bis zum Abschluss der Gewinnungsarbeiten (ca. 2031) fortgeführt werden; der Abschluss der Wiedernutzbarmachungsarbeiten ist bis 2035 geplant. Der Abbau erfolgt<br />

im Trockenschnitt, wobei die Abbausohle min<strong>des</strong>tens 1 m über dem Grundwasserspiegel liegt.<br />

Durch die laut Rahmenbetriebsplan konzipierte und Zug um Zug mit dem Abbau einhergehende Wiedernutzbarmachung wird gewährleistet, dass die Fläche <strong>des</strong> offenen Tagebaus<br />

nicht mehr als 4 ha beträgt. Ziel der Wiedernutzbarmachung ist die Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Dabei ist geplant, ursprünglich in diesem Gebiet<br />

bestehende Wegeverbindungen wieder herzustellen. Für den am östlichen Rand <strong>des</strong> so genannten „Westfel<strong>des</strong>“ verlaufenden Weges ist die Anlage eines Gehölzstreifens sowie<br />

eines westlich <strong>des</strong> Gehölzstreifens verlaufenden extensiv genutzten Grünstreifens geplant. Beide Landschaftselemente bewirken eine Gliederung der Ackerfläche. Damit kann<br />

einer Erhaltung bzw. Wiederherstellung von im Erhaltungsziel 5 genannten Lebensräumen und Lebensstätten im SPA-Gebiet vorkommender Vogelarten entsprochen werden.<br />

Im bereits ausgekiesten Teil der Lagerstätte erfolgte die Wiedernutzbarmachung gemäß dem vom Bergamt Hoyerswerda am 5. August 1998 zugelassenen Abschlussbetriebsplan<br />

für die Sandgrube Nieder Seifersdorf. Diese für naturschutzfachliche Belange gestalteten Flächen besitzen eine hohe ökologische Wertigkeit und können somit u. a. dazu<br />

beitragen, den Lebensraum und die Lebensstätten von im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten zu erweitern. Darüber hinaus kann sich durch die Vernetzung <strong>des</strong> über das Abbaugebiet<br />

verlaufenden Weges einschließlich Gehölzstreifen und Grünstreifen mit dem im Bereich der ausgekiesten Lagerstätte vorhandenen hochwertigen Biotopen langfristig<br />

351<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

352<br />

INteRNetfassuNg<br />

ein ökologischer Verbund zwischen dem Waldgebiet südwestlich von Diehsa, den bereits wiedernutzbar gemachten Abbaubereichen sowie dem extensiv genutzten Grünland<br />

am „Roten Graben“ entwickeln. Bei Beibehaltung <strong>des</strong> zugelassenen Trockenschnittes, einer Zug um Zug mit dem Abbau einhergehenden Wiedernutzbarmachung sowie der im<br />

Rahmenbetriebsplan konzipierten Folgenutzung kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben „Sandgrube Nieder Seifersdorf“ nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes führt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: t 99 Buchholz-Ost<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe Ton T 99 Buchholz-Ost liegt zum überwiegenden Teil innerhalb der Teilfläche 1 <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Derzeit bestehen für dieses<br />

Vorbehaltsgebiet keine Abbauplanungen. Das südöstlich an das Vorranggebiet T 3 anschließende Vorbehaltsgebiet T 99 stellt eine potenzielle Erweiterungsfläche für den innerhalb<br />

<strong>des</strong> Vorranggebietes T 3 in Abbau befindlichen Tontagebau Buchholz dar. Beim Tontagebau Buchholz handelt es sich um ein seit den 1990er Jahren aktives Abbauvorhaben,<br />

von dem ausschließlich landwirtschaftliche Nutzflächen (Ackerland) betroffen sind. Der vom Vorranggebiet T 3 überlagerte Teil <strong>des</strong> SPA-Gebietes hat z. T. Bedeutung als Brutgebiet<br />

für Wiesen- und Feldbrüter (Kiebitz) sowie als Nahrungshabitat für den Weißstorch (vgl. in G e n i e u r b ü r o krettek (1994): Anlage 4 Blatt 6). Eine Bedeutung als Nahrungs- und<br />

Rastgebiet für die benannten Gänsearten ist ebenfalls möglich.<br />

Im Planfeststellungsbeschluss für den Tontagebau Buchholz vom 22. August 2002 wird unter dem Punkt 7.1.1 „Zulassung <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes“, Ziffer 11 festgestellt: „Eine<br />

Vorprüfung der Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf ein potenzielles FFH-Gebiet hat ergeben, dass die ausgewiesenen Schutzzwecke nicht erheblich betroffen sind und damit eine<br />

Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Absatz 1 BNatSchG entfällt.“ Im Planergänzungsbeschluss für den Abbau im Block 5 vom 22. Februar 2005 wird unter dem Punkt 6.3 „Gebiete<br />

von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete nach § 33 BNatSchG (Vorprüfung)“ folgende Aussage getroffen: „Die Vorprüfung <strong>des</strong> Vorhabens wurde<br />

bereits im PFB vom 22. August 2002 durchgeführt. Durch die Verlegung der Einleitstelle <strong>des</strong> geklärten Abwassers in das Cunnewitzer Wasser und weiter in das Buchholzer Wasser<br />

sowie die Erhöhung der eingeleiteten Wassermengen in den Vorfluter kleiner gleich 32 l/s auf kleiner gleich 40 l/s ergeben sich keine Gefährdungen oder erhebliche Beeinträchtigungen<br />

eines der ausgewiesenen Schutzziele. Eine Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.“<br />

Für das Vorbehaltsgebiet T 99 kann analog zu den in den zugelassenen Betriebsplänen enthaltenen Festlegungen zum Abbau und <strong>zur</strong> Wiedernutzbarmachung davon ausgegangen<br />

werden, dass auch ein Tonabbau im Bereich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes T 99 nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes führt. Dabei wird<br />

davon ausgegangen, dass ein potenzieller Abbau erst nach der Austonung im westlich angrenzenden VRG T 3 beginnt. Bei dieser Einschätzung wird auch berücksichtigt, dass<br />

der Gesamtflächenentzug von ca. 40 ha Ackerfläche im Vergleich <strong>zur</strong> Gesamtgröße <strong>des</strong> SPA-Gebietes (> 9.000 ha) und der darin befindlichen Ackerflächen (geschätzt mehr als<br />

8.000 ha) unerheblich ist (< 1 % der Gesamtfläche <strong>des</strong> Lebensraumtyps Ackerland im SPA-Gebiet). Vor allem bestehen für die relevanten Vogelarten in unmittelbarer Umgebung<br />

genügend Ausweichflächen sowohl für Brut als auch als Nahrungshabitat. Sofern bei einem künftigen Abbau innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes T 99 analoge Maßnahmen wie die<br />

im Rahmenbetriebsplan für den Tontagebau Buchholz festgelegten (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Abbau und Wiedernutzbarmachung) <strong>zur</strong> Umsetzung gelangen,<br />

ist insgesamt mit einer Aufwertung <strong>des</strong> Gebietes nach Abschluss der Tongewinnung zu rechnen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 73 Buchholz-tetta<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 73 Buchholz-Tetta liegt vollständig innerhalb der Teilfläche 1 <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Derzeit bestehen für diese<br />

raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet gesicherte Kiessandlagerstätte keine Abbauplanungen. Das VBG stellt eine potenzielle Erweiterung <strong>des</strong> Abbaus im VRG KS 46 dar.<br />

Bei einem potenziellen Abbau der Lagerstätte im Trockenschnitt sowie einer konzipierten Wiedernutzbarmachung analog zu dem nördlich an das Vorbehaltsgebiet angrenzenden<br />

Kiessandtagebau Buchholz-Tetta (KS 46) kann davon ausgegangen werden, dass durch einen Rohstoffabbau, der erst nach dem Abbau im Kiessandtagebau Buchholz-Tetta<br />

beginnt, keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes eintreten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet südwestlich Lauske<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das als Ackerfläche genutzte ca. 12 ha Fläche umfassende Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt innerhalb der Teilfläche 1 <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Die das Vorbehaltsgebiet umgeben-<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

den Gebiete sind zum überwiegenden Teil Ackerland sowie Grünland (Auenbereich <strong>des</strong> Kuppritzer Wassers).<br />

Das aufzuforstende Gebiet zählt zu den im Erhaltungsziel 5 <strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten Lebensräumen und Lebensstätten der Vogelarten. Es kann jedoch davon ausgegangen<br />

werden, dass die Lebensräume der in dem SPA-Gebiet vorkommenden Offenlandarten aufgrund der Kleinräumigkeit <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sowie der im Aktionsraum<br />

dieser Arten vorkommenden weiteren Offenlandbereiche nicht erheblich beeinträchtigt werden. Durch die Aufforstung werden keine Habitatstrukturen betroffen, die an<br />

anderer Stelle fehlen bzw. qualitativ und quantitativ nur un<strong>zur</strong>eichend vorhanden sind. Eine Aufforstung in diesem Bereich führt somit nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Lebensräumen der nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie vorkommenden Arten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordwestlich glossen – gebiet entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet wie folgt beurteilt: Dieser mit Kleingehölzen<br />

strukturierte Bereich ist Brutplatz <strong>des</strong> Ortolan. Der Ortolan ist Art <strong>des</strong> Anhangs I der Vogelschutz-richtlinie. Eine Aufforstung an dieser Stelle könnte zu einer Entwertung<br />

dieses Bereiches führen. Wertvolle Habitatstrukturen gingen verloren, die in den anderen Flächenanteilen <strong>des</strong> SPA bereits jetzt sehr spärlich vorhanden sind.<br />

Es kann daher mit Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Prachenau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird der bisher innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes liegende Teil <strong>des</strong><br />

Vorbehaltsgebietes wie folgt beurteilt: Dieser mit Kleingehölzen strukturierte Bereich ist Brutgebiet von Ortolan, Grauammer, Schwarz- und Rotmilan, Neuntöter und Schwarzkehlchen.<br />

Es handelt sich um Arten <strong>des</strong> Anhangs I der Vogelschutzrichtli-nie. Eine Aufforstung an dieser Stelle könnte zu einer Entwertung dieses Bereiches führen. Wertvolle<br />

Habitatstrukturen gingen verloren, die in den anderen Flächenanteilen <strong>des</strong> SPA bereits jetzt sehr spärlich vorhanden sind.<br />

Es kann daher mit Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

Das als Ackerfläche genutzte Vorbehaltsgebiet Waldmehrung (ca. 15 ha) grenzt an die Teilfläche 1 <strong>des</strong> SPA-Gebietes an. Die das Vorbehaltsgebiet umgebenden Gebiete sind zum<br />

überwiegenden Teil Ackerland sowie Grünland.<br />

Durch die reduzierte Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Flächenreduzierung<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 22 Melaune<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 22 grenzt unmittelbar östlich an das SPA-Gebiet an. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind bisher 7 WKA errichtet worden. Das Gebiet bietet theoretisch die Möglichkeit bis<br />

zu zwei weitere WKA zu errichten.<br />

Der an das VRG/EG angrenzende Raum hat in erster Linie Bedeutung als Rast- und Nahrungsgebiet von Wildgänsen (Erhaltungsziel 4). Dabei sind auch die Flugkorridore zu<br />

betrachten, die von den Wildgänsen von ihren Rast- und Schlafplätzen (Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, Talsperre Quitzdorf und Talsperre Bautzen<br />

als SPA-Gebiete) für die tägliche Nahrungssuche vorrangig genutzt werden. Wesentliche Grundlage dafür bilden die in der Karte 2.1-2 <strong>des</strong> Fachbeitrages zum Landschaftsrahmenplan<br />

enthaltenen „Regional bedeutsamen Vogelrastgebiete, Fledermausquartiere und Vogelzugbahnen“.<br />

Einer dieser Zugkorridore verläuft von der Talsperre Quitzdorf kommend, über die Diehsaer Höhe in das Gebiet hinein. Ein weiterer relevanter Zugkorridor wurde im Rahmen<br />

der avifaunistischen Untersuchungen zum Windpark östlich <strong>des</strong> EW 22 entlang <strong>des</strong> Schwarzen Schöps in Richtung Markersdorf, Reichenbach, Kittlitz festgestellt. Auf Grund der<br />

bereits im Jahr 1998 bekannten besonderen avifaunistischen Bedeutung wurde seitens <strong>des</strong> Vorhabensträgers (Boreas Energie GmbH) ein avifaunistisches Gutachten erarbeitet.<br />

Dieses Gutachten basiert auf einer Windparkgröße von insgesamt ca. 110 ha gegenüber dem ca. 70 ha großem EW 22. Die Lage der mit dem Gutachten untersuchten Fläche entspricht<br />

in etwa dem VRG/EG EW 22. Daher können die Aussagen dieses Gutachten einschließlich der dazu abgegebenen naturschutzfachlichen Stellungnahme <strong>des</strong> (damaligen)<br />

StUFA Bautzen vom 6. Mai 1998 (Az.: 42-fö) weiterhin als gültig angesehen werden (mdl. fö r S t e r, Mai 2004). In der naturschutzfachlichen Stellungnahme wird betont, dass bei<br />

Realisierung bestimmter Ausgleichsmaßnahmen (dauerhafte Stilllegung einer 7 ha großen Ackerfläche sowie Rotationsstilllegung von 25 ha/Jahr gemäß Vertrag mit der Landfarm<br />

Melaune GbR) die „hinsichtlich <strong>des</strong> Schutzes <strong>des</strong> Jahreslebensraumes von wandernden Tierarten auf der Grundlage der Bonner Konvention vom 23. Juni 1979 bestehenden<br />

353<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

354<br />

INteRNetfassuNg<br />

Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht ausgeräumt werden.“ Die Untersuchungen für dieses „Modellvorhaben“ (gezieltes Angebot von Ersatznahrungsflächen) sind noch nicht<br />

abgeschlossen. Die Beobachtungsberichte (Gaer tner 2002) zeigen eine differenzierte Inanspruchnahme der angebotenen Ersatzflächen durch die Wildgänse. Dies hängt jedoch<br />

weniger von den vorhandenen sieben WKA ab, als viel mehr von anderen exogenen Einflüssen auf die Gänse (windige Lage, Lage außerhalb der täglichen Flugroute der Gänse,<br />

schlechte Einsehbarkeit). Aus der Interpretation der Beobachtungen und nach Auskunft der Naturschutzfachbehörde (ehem. RP Dresden, Umweltfachbereich Bautzen) ergibt sich<br />

nicht, dass eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> überregional bedeutsamen Gänserast- und Nahrungsplatzes aufgetreten ist bzw. zu erwarten ist.<br />

Für das SPA-Gebiet sind unter Bezugnahme auf vorhandene Gutachten und Beobachtungsberichte und i. V. m. den Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

durch das VRG/EG EW 22 zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 98 gröditz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 98 Gröditz tangiert auf einer Länge von ca. 500 m die Pufferzone der Teilfläche 1 <strong>des</strong> SPA-<br />

Gebietes. Derzeit bestehen für diese raumordnerisch als Vorbehaltsgebiet gesicherte Kiessandlagerstätte keine Abbauplanungen. Bei einem potenziellen Abbau der Lagerstätte<br />

im Trockenschnitt kann davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele, insbesondere der im Erhaltungsziel 5 genannten Lebensräume<br />

und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten eintreten. Der Wirkbereich <strong>des</strong> potenziellen Abbaus wird sich zumin<strong>des</strong>t beim Trockenschnitt nicht bis<br />

in das SPA-Gebiet hinein erstrecken.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit, zumin<strong>des</strong>t mit der Randbedingung „Abbau im Trockenschnitt“, keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 7 Laucha<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Die Entfernung zum SPA-Gebiet beträgt ca. 1.000 m. Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes ist bisher eine WKA errichtet, eine weitere befindet sich unmittelbar südlich <strong>des</strong> VRG/EG.<br />

Der an das VRG/EG angrenzende Raum hat Bedeutung als Rast- und Nahrungsgebiet von Wildgänsen (Erhaltungsziel 4). Der Abstand SPA-Gebiet von ca. 1.000 m genügt, um<br />

erhebliche Beeinträchtigungen für die Funktion <strong>des</strong> Gebietes als Rast- und Nahrungsgebiet auszuschließen. Nach kr u ke n b e rG und Ja e n e (1999) ist für einen untersuchten Windpark<br />

ab der Abstandskategorie von 600 m die Gänseverteilung vom Windpark nicht mehr beeinflusst.<br />

Dabei sind jedoch auch die Flugkorridore zu betrachten, die von den Wildgänsen von ihren Rast- und Schlafplätzen (Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft,<br />

Talsperre Quitzdorf und Talsperre Bautzen als SPA-Gebiete) für die tägliche Nahrungssuche vorrangig genutzt werden. Wesentliche Grundlage dafür bilden die in der Karte 2.1-2<br />

<strong>des</strong> Fachbeitrages zum Landschaftsrahmenplan enthaltenen „Regional bedeutsamen Vogelrastgebiete, Fledermausquartiere und Vogelzugbahnen“. Diesbezüglich sind keinerlei<br />

Konflikte zu erwarten.<br />

Einzig relevanter Brutvogel im Prüfradius (gemäß Tabelle 2 der Begründung zu Ziel 10.1 <strong>des</strong> Regionalplanes) ist ein Rotmilan ca. 900 m westlich <strong>des</strong> VRG/EG (Quelle: Avifaunistische<br />

Bestandsaufnahme der Lausitzer Gefildelandschaft für die B 178 i. A. <strong>des</strong> Freistaates Sachsen 2000-2005, verschiedene Auftragnehmer). Der Brutplatz befindet sich jedoch<br />

außerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Es sind keine funktionalen Bezüge zwischen dem Brutplatz, dem SPA-Gebiet und dem VRG/EG erkennbar, die im Rahmen dieser Prüfung bedeutsam<br />

sind.<br />

Für das SPA-Gebiet sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das VRG/EG EW 7 zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 15 Reichenbach/O.L.<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 15 befindet sich ca. 3.200 m östlich der Teilfläche 1 <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind 8 WKA errichtet. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong><br />

Gebietes ist theoretisch nicht möglich.<br />

Es befinden sich innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes keine Brutplätze relevanter Vogelarten in dem gemäß Tabelle 2 der Begründung zum Ziel 10.1 <strong>des</strong> Regionalplanes festgelegten<br />

Prüfradius zum VRG/EG.<br />

Weiterhin sind keinerlei Beeinträchtigungen für die Funktion <strong>des</strong> Gebietes als Rast- und Nahrungsgebiet von Wildgänsen (Erhaltungsziel 4) zu erwarten. Durch das VRG/EG<br />

werden keine bedeutenden Zugkorridore zwischen Schlafplätzen und den Rast- und Nahrungsflächen im SPA-Gebiet blockiert.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Für das SPA-Gebiet sind keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das VRG/EG EW 15 zu erwarten.<br />

¯<br />

»<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Teilfläche 2 (südlich Niesky)<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 71 Niesky<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser Wt 71 Niesky verläuft zu einem kleinen Teil innerhalb der Teilfläche 2 <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Mit dem Vorbehaltsgebiet Trinkwasser<br />

werden die Grundwasservorräte eines quartären Grundwasserleiters mit differenzierten Mächtigkeiten und Grundwasserständen raumordnerisch gesichert. Im Südwesten<br />

<strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes befindet sich die Wasserfassung Niesky, die bereits langjährig für die Wasserversorgung genutzt wird.<br />

Die im Wirkbereich <strong>des</strong> VBG Trinkwasser vorkommenden Lebensräume und Lebensstätten sind nicht grundwasserabhängig. Daher werden auch die hier vorkommenden Arten<br />

nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie durch eine Grundwasserentnahme <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung nicht gefährdet.<br />

Durch die weitere Grundwasserentnahme können somit erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine analoge Aussage<br />

kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser Wt 71 Niesky für<br />

den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet westlich Kodersdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird der innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes liegende Teil <strong>des</strong> bisherigen<br />

Vorbehaltsgebietes wie folgt beurteilt: Die mit Kleingehölzen strukturierte Landschaft ist ein sehr bedeutender Brutplatz <strong>des</strong> Ortolan. Der Ortolan ist Art <strong>des</strong> Anhangs<br />

I der Vogelschutzrichtlinie. Zudem ist die betroffene Fläche Brutraum weiterer Arten der halboffenen Landschaft und der Vogelschutzrichtlinie (z. B. Schwarzmilan, Rotmilan,<br />

Heidelerche und Sperbergrasmücke). Eine Aufforstung an dieser Stelle könnte zu einer Entwertung dieses Bereiches führen. Wertvolle Habitatstrukturen gingen verloren, die in<br />

den anderen Flächenanteilen <strong>des</strong> SPA bereits jetzt sehr spärlich vorhanden sind.<br />

Es kann daher mit Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

Die als Ackerland genutzte Fläche <strong>des</strong> VBG Waldmehrung grenzt an die Teilfläche 2 <strong>des</strong> SPA-Gebietes an. Mit der Aufforstung <strong>des</strong> Gebietes sollen bestehende Waldränder arrondiert<br />

werden.<br />

Durch die reduzierte Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Reduzierung<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet westlich Wiesa – gebiet entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet wie folgt beurteilt: Die mit Kleingehölzen<br />

strukturierte Landschaft ist ein sehr bedeutender Brutplatz <strong>des</strong> Ortolan. Der Ortolan ist Art <strong>des</strong> Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie. Zudem ist die betroffene Fläche<br />

Brutraum weiterer Arten der halboffenen Landschaft und der Vogelschutz-richtlinie (z. B. Schwarzmilan, Rotmilan, Heidelerche und Sperbergrasmücke). Eine Aufforstung an<br />

dieser Stelle könnte zu einer Entwertung dieses Bereiches führen. Wertvolle Habitatstrukturen gingen verloren, die in den anderen Flächenanteilen <strong>des</strong> SPA bereits jetzt sehr<br />

spärlich vorhanden sind.<br />

Es kann daher mit Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

355<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordöstlich Jänkendorf – gebiet entfällt<br />

356<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet wie folgt beurteilt: Die mit Kleingehölzen<br />

strukturierte Landschaft ist ein sehr bedeutender Brutplatz <strong>des</strong> Ortolan. Der Ortolan ist Art <strong>des</strong> Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie. Zudem ist die betroffene Fläche<br />

Brutraum weiterer Arten der halboffenen Landschaft und der Vogelschutzrichtlinie (z. B. Schwarzmilan, Rotmilan, Heidelerche und Sperbergrasmücke). Eine Aufforstung an<br />

dieser Stelle könnte zu einer Entwertung dieses Bereiches führen. Wertvolle Habitatstrukturen gingen verloren, die in den anderen Flächenanteilen <strong>des</strong> SPA bereits jetzt sehr<br />

spärlich vorhanden sind.<br />

Es kann daher mit Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

» Teilfläche 3 (östlich der Königshainer Berge)<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet westlich ebersbach – gebiet entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet wie folgt beurteilt: Die mit Kleingehölzen<br />

strukturierte Landschaft ist Brutplatz <strong>des</strong> Ortolan. Der Ortolan ist Art <strong>des</strong> Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie. Eine Aufforstung an dieser Stelle könnte zu einer Entwertung<br />

dieses Bereiches führen. Wertvolle Habitatstrukturen gingen verloren, die in den anderen Flächenanteilen <strong>des</strong> SPA bereits jetzt sehr spärlich vorhanden sind.<br />

Es kann daher mit Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet südlich Königshain – ausweisung entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das als Ackerland bzw. als Grünland genutzte ca. 32 ha umfassende Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt vollständig innerhalb der Teilfläche 3 <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Die das Vorbehaltsgebiet<br />

umgebenden Gebiete sind zum überwiegenden Teil Ackerland sowie Grünland.<br />

Das aufzuforstende Gebiet zählt zu den im Erhaltungsziel 5 <strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten Lebensräumen und Lebensstätten der Vogelarten. Es kann jedoch nicht mit hinreichender<br />

Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Lebensräume der in dem SPA-Gebiet vorkommenden Offenlandarten aufgrund der im Aktionsraum dieser Arten vorkommenden<br />

Offenlandbereiche nicht erheblich beeinträchtigt werden. Somit besteht die Möglichkeit, dass durch dieses Vorbehaltsgebiet eine erhebliche Beeinträchtigung der im<br />

Erhaltungsziel 5 <strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten Lebensräume und Lebensstätten der Vogelarten erfolgt. Das in diesem Bereich im Vorentwurf <strong>des</strong> Regionalplanes ausgewiesene<br />

Vorbehaltsgebiet Waldmehrung wird nicht mehr ausgewiesen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 16 Charlottenhof<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 1.600 m östlich der Teilfläche 3 <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind bisher 10 WKA errichtet, weitere 9 WKA sind außerhalb <strong>des</strong> VRG/EG in<br />

Betrieb.<br />

Im Jahr 2004 wurde im Bereich <strong>des</strong> das VRG/EG betreffenden Windparks eine Erfassung von Vögeln <strong>zur</strong> Zug- und Rastzeit aufgenommen. Dabei wurden mit dem Rotmilan und<br />

der Heidlerche auch zwei der in den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes enthaltenen Vogelarten beobachtet. Relevant ist hier nur der Rotmilan, da bei der Heidelerche nur ein<br />

Prüfradius von 500 m besteht (vgl. Tabelle 2 der Begründung zum Ziel 10.1 <strong>des</strong> Regionalplanes). Auch für den beobachteten Rotmilan sind, sofern er überhaupt einen Bezug zum<br />

SPA-Gebiet aufweist, keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten, da in der Umgebung <strong>des</strong> EW 16 zahlreiche ähnlich strukturierte landwirtschaftliche Flächen vorhanden<br />

sind, die als Nahrungshabitat geeignet sind.<br />

Bezüglich <strong>des</strong> Erhaltungszieles 5 sind bisher keinerlei funktionale Beziehungen zwischen dem EW 16 und dem SPA-Gebiet festgestellt worden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG EW 16 sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

»<br />

Teilfläche 4 (östlich Sohland a. R.)<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 32 Reichenbach<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet Trinkwasser Wt 32 Reichenbach liegt etwa <strong>zur</strong> Hälfte innerhalb der Teilfläche 4 <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Das Vorranggebiet wird bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung<br />

<strong>des</strong> Versorgungsgebietes Reichenbach genutzt. Eine aktuelle Festsetzung als Wasserschutzgebiet erfolgte im Jahr 2006 (Verordnung <strong>zur</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Trinkwasserschutzgebietes<br />

Reichenbach, in Kraft getreten am 29. Dezember 2006). Der <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzte quartäre Grundwasserleiter besitzt eine Mächtigkeit bis 50 m und<br />

weist eine bindige Überdeckung auf, die <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von 22 bis 32 m. Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. 1 bis 5 m.<br />

Die im Wirkbereich <strong>des</strong> VBG Trinkwasser vorkommenden Lebensräume und Lebensstätten sind nicht grundwasserabhängig. Daher werden auch die hier vorkommenden Arten<br />

nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie durch eine Grundwasserentnahme <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung nicht gefährdet.<br />

Durch die weitere Grundwasserentnahme können somit erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiete östlich Reichenbach/O.L. – gebiet entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet wie folgt beurteilt: Die mit Kleingehölzen<br />

strukturierte Landschaft ist Brutplatz <strong>des</strong> Ortolan. Der Ortolan ist Art <strong>des</strong> Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie. Eine Aufforstung an dieser Stelle könnte zu einer Entwertung<br />

dieses Bereiches führen. Wertvolle Habitatstrukturen gingen besonders mit der Umsetzung der Aufforstung in der östlichen Teilfläche <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes verloren.<br />

Es kann daher mit Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet östlich sohland a. Rotstein – gebiet entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet wie folgt beurteilt: Die mit Kleingehölzen<br />

strukturierte Landschaft ist Brutplatz <strong>des</strong> Ortolan. Der Ortolan ist Art <strong>des</strong> Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie. Eine Aufforstung an dieser Stelle könnte zu einer Entwertung<br />

dieses Bereiches führen. Wertvolle Habitatstrukturen gingen besonders mit der Umsetzung der Aufforstung in der östlichen Teilfläche <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes verloren.<br />

Es kann daher mit Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet südöstlich Lehdehäuser- ausweisung entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das ca. 20 ha Fläche umfassende Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt innerhalb der Teilfläche 4 <strong>des</strong> SPA-Gebietes und wird als Grünland genutzt. Die das Vorbehaltsgebiet<br />

umgebenden Offenlandgebiete sind zum überwiegenden Teil Ackerland sowie Grünland. Das aufzuforstende Gebiet zählt zu den im Erhaltungsziel 5 <strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten<br />

Lebensräumen und Lebensstätten der Vogelarten. Es kann jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Lebensräume der in dem SPA-Gebiet<br />

vorkommenden Offenlandarten aufgrund der im Aktionsraum dieser Arten vorkommenden Offenlandbereiche nicht erheblich beeinträchtigt werden. Somit besteht die Möglichkeit,<br />

dass durch dieses Vorbehaltsgebiet eine erhebliche Beeinträchtigung der im Erhaltungsziel 5 <strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten Lebensräume und Lebensstätten der Vogelarten<br />

erfolgt. Das in diesem Bereich im Vorentwurf <strong>des</strong> Regionalplanes ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Waldmehrung wird nicht mehr ausgewiesen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

357<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet westlich gersdorf<br />

358<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordwestliche Teil (ca. 2 ha) <strong>des</strong> insgesamt ca. 20 ha Fläche umfassenden Vorbehaltsgebietes Waldmehrung liegt innerhalb der Teilfläche 4 <strong>des</strong> SPA-Gebietes und wird als<br />

Ackerland genutzt.<br />

Die das Vorbehaltsgebiet umgebenden Offenlandgebiete sind zum überwiegenden Teil Ackerland sowie Grünland. Das aufzuforstende Gebiet zählt zu den im Erhaltungsziel 5<br />

<strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten Lebensräumen und Lebensstätten der Vogelarten. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Lebensräume der in dem SPA-Gebiet vorkommenden<br />

Offenlandarten aufgrund der im Aktionsraum dieser Arten vorkommenden Offenlandbereiche nicht erheblich beeinträchtigt werden. Durch die Aufforstung werden<br />

keine Habitatstrukturen betroffen, die an anderer Stelle fehlen bzw. qualitativ und quantitativ nur un<strong>zur</strong>eichend vorhanden sind. Eine Aufforstung in diesem Bereich führt somit<br />

nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensräumen der nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie vorkommenden Arten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Kemnitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung verläuft auf einer Länge von ca. 300 m innerhalb der 200 m Pufferzone der Teilfläche 4 <strong>des</strong> SPA-Gebietes “Feldgebiete<br />

in der östlichen Oberlausitz“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und<br />

europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen<br />

oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordöstlich Lehdehäuser – gebiet entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet wie folgt beurteilt: Die mit einzelnen<br />

Kleingehölzen strukturierte Landschaft im benachbarten SPA-Gebietes ist Brutplatz <strong>des</strong> Ortolan. Der Ortolan ist Art <strong>des</strong> Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie. Eine Aufforstung<br />

könnte zu einer Entwertung der angrenzenden Brutgehölze führen.<br />

Es kann daher mit Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Bernstadt a. d. eigen<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordwestliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung verläuft auf einer Länge von ca. 200 m innerhalb der 200 m Pufferzone der Teilfläche 4 <strong>des</strong> SPA-Gebietes “Feldgebiete<br />

in der östlichen Oberlausitz“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und<br />

europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen<br />

oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 18 sohland a. R.<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 18 grenzt unmittelbar westlich an die Teilfläche 4 <strong>des</strong> SPA-Gebietes an. Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sind neun WKA errichtet. Eine weitere WKA ist außerhalb <strong>des</strong> EW<br />

18 in Betrieb. Weitere WKA können theoretisch nicht errichtet werden.<br />

Es liegt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die drei zuletzt errichteten WKA vor (Genehmigung <strong>des</strong> LRA NOL vom 8. September 2005). Mit dem Avifaunistischen<br />

Gutachten zum Antrag wurden auch in Bezug auf das damals noch nicht bekannte SPA-Gebiet (Anmerkung: Das SPA-Gebiet war in der IBA-Liste von 2002 nicht enthalten)<br />

ausreichende Bewertungen <strong>zur</strong> Beeinflussung der Vogelwelt getroffen. Es wurde festgestellt, dass die WKA keine negativen Auswirkungen auf die Avifauna haben (Bescheid <strong>des</strong><br />

LRA, Seite 22, Absatz 1, letzter Satz).<br />

Da eine projektbezogene Verträglichkeit vorliegt, ist davon auszugehen, dass dies auch für die regionalplanerische Ausweisung gilt.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 15 Reichenbach/O.L.<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 15 befindet sich ca. 2.600 m nordwestlich der Teilfläche 4. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind 8 WKA errichtet. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> Gebietes ist<br />

theoretisch nicht möglich.<br />

Es befinden sich innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes keine Brutplätze relevanter Vogelarten in dem gemäß Tabelle 2 der Begründung zum Ziel 10.1 <strong>des</strong> Regionalplanes festgelegten<br />

Prüfradius zum VRG/EG.<br />

Weiterhin sind keinerlei Beeinträchtigungen für die Funktion <strong>des</strong> Gebietes als Rast- und Nahrungsgebiet von Wildgänsen (Erhaltungsziel 4) zu erwarten. Durch das VRG/EG<br />

werden keine bedeutenden Zugkorridore zwischen Schlafplätzen und den Rast- und Nahrungsflächen im SPA-Gebiet blockiert.<br />

Für das SPA-Gebiet sind keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das VRG/EG EW 15 zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 2 Bernstadt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 2 liegt ca. 3.100 m südlich der Teilfläche 4. Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes wurden im März 2003 nach Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Stadt Bernstadt a. d.<br />

E. sechs WKA errichtet. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist theoretisch nicht möglich.<br />

Der Bereich der Teilfläche 4 <strong>des</strong> SPA-Gebietes war nicht in den IBA-Listen (zuletzt 2002) enthalten. Die Eignung als Europäisches Vogelschutzgebiet wurde erst festgestellt,<br />

nachdem die Errichtung der sechs WKA abgeschlossen war. Daher muss davon ausgegangen werden, dass die WKA im VRG/EG EW 2 keinerlei Einfluss auf die Erhaltungsziele <strong>des</strong><br />

SPA-Gebietes haben.<br />

Daher ist auch davon auszugehen, dass die Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG EW 2 keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet hervorruft.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Kumulativ zu betrachten sind bei diesem SPA-Gebiet einerseits die regionalplanerisch ausgewiesenen Waldmehrungen und Rohstoffsicherungen innerhalb <strong>des</strong> Gebietes (kumulativer<br />

Flächenentzug) als auch die Überschneidung von Wirkbereichen verschiedener Ausweisungen außerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes (insbesondere Windenergie).<br />

Im Ergebnis der Beteiligung am Planentwurf gemäß § 6 Absatz 2 SächsLPlG wurden mehrere VBG Waldmehrung wieder gestrichen bzw. reduziert, da eine Verträglichkeit nach<br />

Ansicht <strong>des</strong> LfUG nicht nachweisbar wäre. Die Summe der VBG (VRG sind nicht ausgewiesen) Waldmehrung innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes beträgt ca. 55 ha und somit ca. 0,6 % der<br />

Gesamtfläche <strong>des</strong> Gebietes. Es wird davon ausgegangen, dass min<strong>des</strong>tens 80 % der Gesamtfläche <strong>des</strong> SPA-Gebietes landwirtschaftlich genutzt werden (genaue Flächenangaben<br />

liegen gegenwärtig nicht vor). Dies würde einen Anteil von ca. 0,7 % der Offenlandflächen (Agrarräume) ergeben. Dieser Anteil liegt zwar unterhalb der Bagatellgrenze (gemäß<br />

Lambrecht et. al. 2004 liegt diese bei 1 % der Gesamtfläche <strong>des</strong> Lebensraumtyps).<br />

Die räumlichen Wirkbereiche der einzelnen rohstoffsichernden Ausweisungen überlagern sich bei den Gebieten KS 46 und KS 73 bzw. T 3 und T 99. Hierfür besteht die Möglichkeit,<br />

eine verträgliche Variante zumin<strong>des</strong>t durch einen zeitlich versetzten Abbau zu erreichen, d. h. ein Abbau im VBG KS 73 bzw. im VBG T 99 beginnt erst nach Abschluss der<br />

Kiesgewinnung im VRG KS 46 bzw. im VRG T 3. Der gleichzeitige Abbau im VRG T 3, im VRG KS 46 und im VRG KS 45 bedingt einen größeren Flächenentzug im SPA-Gebiet. Alle<br />

359<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

360<br />

INteRNetfassuNg<br />

drei Tagebaue wurden jedoch bereits zum Zeitpunkt der Auswahl <strong>des</strong> Gebietes betrieben, so dass davon ausgegangen werden muss, dass die fachliche Eignung durch den gleichzeitigen<br />

Abbau nicht in Frage gestellt wird. Der Abbau im KS 45 entwickelt sich auch aus dem SPA-Gebiet heraus, so dass dort durch den weiterem Abbaufortschritt mittelfristig<br />

nicht mehr mit einem Flächenentzug zu rechnen ist.<br />

In Bezug auf das SPA-Gebiet und die damit verbundenen Prüfradien für relevante und vorkommende Vogelarten (gemäß Tabelle 2 der Begründung zum Ziel 10.1 <strong>des</strong> Regionalplanes)<br />

überschneiden sich die Wirkbereiche der VRG/EG Windenergie EW 15 und EW 22 (Abstand ca. 4.000 m) sowie <strong>des</strong> EW 15 mit dem EW 18 (Abstand ca. 5.400 m). Es sind<br />

jedoch auch bei diesen Kumulationen keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten (bzw. treten nicht auf, da die WKA in diesen Gebieten bereits überwiegend errichtet sind). Die<br />

VRG/EG befinden sich nie in Bereichen, die eine besondere Bedeutung für die das SPA-Gebiet betreffenden Vogelarten besitzen. Versperrungen bedeutender Zugachsen erfolgen<br />

nicht und brauchen daher auch nicht kumulativ bewertet werden.<br />

Als eine außerhalb <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> festgelegte, jedoch kumulativ relevante Planung sind die innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes verlaufenden Abschnitte der B 178 (neu) nördlich von<br />

Löbau bis Weißenberg einzubeziehen. Eine Überlagerung von Wirkbereichen ist mit dem VRG/EG EW 7 Laucha möglich, aber praktisch nicht von Bedeutung. Das Gebiet EW 7 hat<br />

keinen Einfluss auf das SPA-Gebiet (vgl. Einzelbewertung). Weitere kumulative Wirkungen regionalplanerischer Ausweisungen mit der B 178 (neu) sind nicht erkennbar.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

DUBRINGER MOOR<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: sPa-043 EU-Nummer: 4550-451<br />

Fläche: 1 849 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: ausgedehnte Moorsenke mit offenem, regeneriertem Heidemoor mit Heideteichen im Westen, abgelöst<br />

von großflächigen und fast unzugänglichen, ständig vernässten Ried-, Moorwald- sowie Bruchwaldkomplexen<br />

im Zentralteil. In der östlich anschließenden talsenke der schwarzen elster Mosaik aus grünland,<br />

fischteichkomplexen mit Verlandungsserien, fließgewässern und umgebenden auengehölzen. In den<br />

leicht ansteigenden nördlichen und südlichen Randbereichen sowie über sandigen aufragungen naturnahe<br />

Laubmischwälder und Kiefernforsten.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der Moorkomplexe mit teichen bzw. standgewässern, Verlandungsvegetation<br />

und Moorwäldern sowie von arten der halboffenen auenlandschaft.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Picus canus [Grauspecht], Lullula arborea [Heidelerche], Porzana parva [Kleine Ralle], Grus grus [Kranich], Lanius collurio (Neuntöter), Botaurus stellaris<br />

[Rohrdommel], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Milvus milvus [Rotmilan], Milvus migrans [Schwarzmilan], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Haliaeetus albicilla [Seeadler],<br />

Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke], Porzana porzana [Tüpfelralle], Pernis apivorus [Wespenbussard], Caprimulgus europaeus [Ziegenmelker]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Dubringer Moor“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der „Roten Liste<br />

Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Bekassine (Gallinago gallinago), Eisvogel (Alcedo atthis), Grauspecht (Picus canus), Heidelerche<br />

(Lullula arborea), Kiebitz (Vanellus vanellus), Kleine Ralle (Porzana parva), Kranich (Grus grus), Löffelente (Anas clypeata), Neuntöter (Lanius collurio), Raubwürger<br />

(Lanius excubitor), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rotmilan (Milvus milvus), Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus), Schwarzmilan<br />

(Milvus migrans), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Seeadler (Haliaetus albicilla), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Tüpfelralle (Porzana porzana), Wendehals<br />

(Jynx torquilla), Wespenbussard (Pernis apivorus), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus).<br />

2. Vorrangig zu beachten sind die folgenden Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist: Bekassine, Kranich,<br />

Schilfrohrsänger und Tüpfelralle.<br />

3. Daneben ist das Gebiet auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Eisvogel, Grauspecht,<br />

Heidelerche, Kleine Ralle, Löffelente, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzspecht und Wespenbussard.<br />

4. Außerdem stellt das Vogelschutzgebiet als Kranich-Schlafplatz einen herausragenden Wasservogellebensraum dar.<br />

5. Ziel ist es, in dem extensiv genutzten Durchströmungsmoor mit Heideteichen und Heidemoor im Westteil, großflächigen, fast unzugänglichen, ständig vernässten Ried-,<br />

Moorwald- und Bruchwaldkomplexen im Zentralteil sowie sich einem östlich anschließenden Mosaik aus Grünland, Fischteichen mit Verlandungsserien, Fließgewässern und<br />

Auengehölzen, einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und<br />

Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind.<br />

Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere die Moorbereiche, Moor- und Bruchwaldkomplexe mit kleinen Entwässerungsgräben,<br />

die Fischteiche mit den Inseln und Verlandungszonen, naturnahe Fließgewässerabschnitte, Feucht- und Nassgrünland, Waldwiesen, Auenwaldreste bzw. -gehölze,<br />

Horstbäume, Eichen mit Stammhöhlen und andere höhlenreiche Einzelbäume, Feldgehölze, Hecken und Gebüsche sowie liegen<strong>des</strong> und stehen<strong>des</strong> Totholz.<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 25 Bernsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Gebiet EW 25 liegt ca. 3.800 m westlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Für die in den Erhaltungszielen für das SPA-Gebiet genannten Brutvogelarten ergibt sich i. V. m. Tabelle 2 der<br />

Begründung <strong>des</strong> Zieles 10.1 <strong>des</strong> Regionalplanes bereits aus der Entfernung, dass für die meisten Vogelarten keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Ausnahmen<br />

sind der Kranich und der Seeadler (Prüfradius 5.000 m).<br />

Auch für den Kranich und den Seeadler sind jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten, da das VRG/EG keine Barriere für Nahrungsflüge u. ä. zwischen den Brutplätzen<br />

im SPA-Gebiet und relevanten Nahrungsgebieten darstellt (keine bedeutenden Nahrungsgebiete westlich <strong>des</strong> Dubringer Moores vorhanden).<br />

Auch für die Funktion <strong>des</strong> SPA-Gebietes als Kranich-Schlafplatz sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten, da kein bedeutender Zugkorridor über das bzw. in der näheren<br />

Umgebung <strong>des</strong> VRG/EG EW 25 verläuft. Diese Korridore zwischen Schlafplätzen und Nahrungshabitaten liegen in erster Linie auf den Offenlandflächen östlich und südlich <strong>des</strong><br />

Dubringer Moores.<br />

Für das SPA-Gebiet sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das VRG/EG EW 25 zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

361<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

BERGBAUFOLGELANDSCHAFT BEI HOyERSWERDA<br />

Gebietsnummer: sPa-044 EU-Nummer: 4450-451<br />

Fläche: 5 090 ha<br />

362<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Durch ehemaligen Braunkohleabbau geomorphologisch stark veränderte Landschaft bei Hoyerswerda.<br />

Vielfältiges Mosaik bestehend aus tagebauseen mit flachwasserzonen, sandtrockenrasen, sandheiden,<br />

vegetationsfreien Bereichen, sukzessions- und aufforstungsflächen, Ruderalfluren sowie extensivackerund<br />

grünland. gebiet besteht aus drei teilflächen: teile <strong>des</strong> Neuwieser sees mit östlich angrenzenden<br />

Offenlandbereichen, östlicher teil <strong>des</strong> Bernsteinsees und Lohsaer see sowie erikasee und Lugteich.<br />

Bedeuten<strong>des</strong> Brutgebiet von Vogelarten offener und halboffener Lebensräume in Bergbaufolgelandschaften<br />

einschließlich der gewässer, insbesondere mit vegetationsarmen uferbereichen und Inseln.<br />

Bedeuten<strong>des</strong> Durchzugs- und Rastgebiet für Wasservogelarten.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Anthus campestris [Brachpieper], Alcedo atthis [Eisvogel], Sterna hirundo [Flussseeschwalbe], Lullula arborea [Heidelerche], Grus grus [Kranich], Lanius collurio [Neuntöter],<br />

Emberiza hortulana [Ortolan], Aegolius funereus [Raufußkauz], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Milvus milvus [Rotmilan], Larus melanocephalus [Schwarzkopfmöwe], Milvus<br />

migrans [Schwarzmilan], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke], Porzana porzana [Tüpfelralle], Pernis apivorus [Wespenbussard], Caprimulgus<br />

europaeus [Ziegenmelker]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ kommen folgende 28 Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien<br />

1 und 2 der „Roten Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Bekassine (Gallinago gallinago), Brachpieper (Anthus<br />

campestris), Eisvogel (Alcedo atthis), Flussseeschwalbe (Sterna hirundo), Flussuferläufer (Tringahypoleucos), Grauammer (Miliaria calandra), Heidelerche (Lullula arborea),<br />

Kiebitz (Vanellus vanellus), Kranich (Grus grus), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortulana), Raubwürger (Lanius excubitor), Raufußkauz (Aegolius funereus),<br />

Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rotmilan (Milvus milvus), Rotschenkel (Tringa totanus), Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis), Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus),<br />

Schwarzmilan (Milvus migrans), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe), Tüpfelralle (Porzana<br />

porzana), Wendehals (Jynx torquilla), Wespenbussard (Pernis apivorus), Wiedehopf (Upupa epops) und Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus).<br />

2. Vorrangig zu beachten sind die folgenden Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist: Brachpieper, Flussseeschwalbe,<br />

Flussuferläufer, Kiebitz, Schwarzkopfmöwe, Steinschmätzer, Wiedehopf und Ziegenmelker.<br />

3. Daneben sichert das Vogelschutzgebiet für die folgenden der Brutvogelarten einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand im Freistaat Sachsen: Eisvogel, Heidelerche, Neuntöter,<br />

Raufußkauz, Rohrweihe, Rotmilan, Rotschenkel, Schwarzspecht und Wespenbussard.<br />

4. Außerdem hat das Vogelschutzgebiet eine herausragende Funktion als Wasservogellebensraum und stellt für Wasservogelarten ein bedeuten<strong>des</strong> Durchzugs- und Rastgebiet<br />

dar.<br />

5. Ziel in der durch den ehemaligen Braunkohleabbau geomorphologisch stark veränderten Landschaft bei Hoyerswerda ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der genannten<br />

Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu erhalten oder<br />

diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im<br />

Gebiet sind insbesondere Tagebauseen mit Flachwasserzonen sowie vegetationsarmen Uferbereichen und Inseln, Sandtrockenrasen, Sandheiden, vegetationsfreie Bereiche,<br />

Sukzessions- und Aufforstungsflächen, Ruderalfluren sowie Extensivacker und -grünland.<br />

» Teilfläche 1 (Erikasee, Lugteich)<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Neuwiese – ausweisung entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das als Grünland genutzte ca. 12 ha Fläche umfassende Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt innerhalb der Teilfläche 1 <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“.<br />

Die das Vorbehaltsgebiet umgebenden und innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes liegenden Gebiete sind Waldflächen. Das potenziell aufzuforstende Gebiet zählt zu den im<br />

Erhaltungsziel 5 <strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten Lebensräumen und Lebensstätten der Vogelarten. Es kann nicht gewährleistet werden, dass durch die Aufforstung keine Habitatstrukturen<br />

betroffen werden, die an anderer Stelle fehlen bzw. qualitativ und quantitativ nur un<strong>zur</strong>eichend vorhanden sind.<br />

Somit besteht die Möglichkeit, dass durch dieses Vorbehaltsgebiet eine erhebliche Beeinträchtigung der im Erhaltungsziel 5 <strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten Lebensräume und<br />

Lebensstätten der Vogelarten erfolgt. Das in diesem Bereich im Vorentwurf <strong>des</strong> Regionalplanes ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Waldmehrung wird nicht mehr ausgewiesen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsstandort Deiche, umfluter<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Deichrückverlegung nördlich Lugteich<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Vorprüfung<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Der VBS für eine Deichrückverlegung dient der raumordnerischen Sicherung von Gebieten für die Wiedergewinnung ehemals vorhandener, natürlicher Retentionsflächen. Der<br />

Vorbehaltsstandort ist ca. 2.000 m lang und betrifft den östlichen Teil der Teilfläche 1 <strong>des</strong> SPA-Gebietes (Lugteich).<br />

Die in der Hochwasserschutzkonzeption (HWSK) ermittelte Vorzugsvariante, welche im Regionalplan als Vorbehaltsstandort für eine Deichrückverlegung ausgewiesen ist, umfasst<br />

den Teilrückbau bzw. die Schlitzung <strong>des</strong> Altdeiches an der Schwarzen Elster und die Neuerrichtung eines rückverlegten Deiches und berücksichtigt eine Trennung der<br />

potenziellen Retentionsflächen der Schwarzen Elster vom Lugteich und <strong>des</strong>sen Zu- und Ableiter (vgl. dazu Ziel 11 <strong>des</strong> Sanierungsrahmenplanes Laubusch/Kortitzmühle). Der<br />

VBS verläuft dabei durch ein Waldgebiet nördlich <strong>des</strong> Lugteiches. Gemäß den Aussagen in der HWSK wurde die Trasse so gewählt, dass die zu errichtende Deichlänge minimiert<br />

wird. Der Deich beginnt an der Forstwegbrücke und folgt dann einer vorhandenen Forststraße (mit dem Ziel der Minimierung <strong>des</strong> Eingriffes in den vorhandenen Waldbestand).<br />

Im Bereich höher liegenden Gelän<strong>des</strong> kann der Deich unterbrochen werden (HWSK, S. 119f). Die für den Deichbau notwendige Flächenneuinanspruchnahme innerhalb <strong>des</strong> SPA-<br />

Gebietes kann unter diesen Voraussetzungen auf ein unerhebliches Maß minimiert werden. Potenzielle baubedingte Beeinträchtigungen können durch den Bau außerhalb der<br />

Brutzeit vermieden werden. Andere Auswirkungen bei Umsetzung der Planung sind für das SPA-Gebiet eher als positiv zu bewerten. Insbesondere wird dabei berücksichtigt, dass<br />

im SPA-Gebiet keine Arten nach Anhang I vorkommen, welche ausschließlich an große zusammenhängende Waldgebiete gebunden sind. „Eine Reihe von Vogelarten bevorzugen<br />

aufgelichtete Waldbestände. Sie profitieren von Kahlschlägen bei der Bestandsverjüngung oder von Kalamitäten (Windwurf, Schneebruch, Insekten)“ (miniSterium f ü r er n ä h r u n G<br />

u n d lä n d l i c h e n ra u m ba d e n-Wür ttemberG 2005, S. 7).<br />

Unter diesen Rahmenbedingungen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 26 Leippe<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 26 befindet sich ca. 5.200 m südlich der Teilfläche 1. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind drei WKA seit 2002 in Betrieb. Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes kann theoretisch eine<br />

weitere WKA errichtet werden. Auf Grund der bereits sehr großen Entfernung zwischen dem Windgebiet und dem SPA-Gebiet können erhebliche Beeinträchtigungen für die im<br />

SPA-Gebiet vorkommenden und relevanten Brutvogelarten ausgeschlossen werden (vgl. dazu Tabelle 2 der Begründung zum Ziel 10.1 <strong>des</strong> Regionalplanes).<br />

Durch das VRG/EG ist ebenfalls keine erhebliche Beeinträchtigung der Funktion <strong>des</strong> SPA-Gebietes als Durchzugs- und Rastgebiet für Wasservogelarten (Erhaltungsziel 4) zu<br />

erwarten, da kein im Sinne <strong>des</strong> Erhaltungszieles 4 bedeutender Vogelzugkorridor über das Gebiet EW 26 verläuft. Westlich verläuft gemäß der Karte 2.1-2 <strong>des</strong> Fachbeitrages zum<br />

Landschaftsrahmenplan zwischen dem Geierswalder See bzw. den Offenlandflächen westlich von Tätzschwitz und den Offenlandflächen um Wiednitz ein Vogelzugkorridor für<br />

verschiedene Gänsearten zwischen Nahrungs- und Rastgebieten bzw. Schlafplätzen. Es liegen bisher, sofern das SPA-Gebiet überhaupt betroffen ist (Geierswalder See und die<br />

Offenlandflächen liegen außerhalb <strong>des</strong> Gebietes) keine Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die drei bestehenden WKA ein geändertes Flugverhalten aufgetreten ist. Es kann<br />

daher davon ausgegangen werden, dass der Abstand zwischen den WKA (also auch dem VRG/EG) und dem Zugkorridor ausreichend ist. Die theoretisch mögliche vierte WKA kann<br />

nur weiter östlich (also in größerer Entfernung zum Zugkorridor) errichtet werden.<br />

Durch das VRG/EG sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 2 (zentraler Bereich um den ehemaligen Tagebau Spreetal)<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 4 Bluno südsee<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet für Erholung E 4 Bluno Südsee grenzt mit seinem südlichen Teil direkt an das SPA-Gebiet „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ an. Die touristische<br />

Nutzung der Bergbaufolgelandschaft wird sich erst in den nächsten Jahren entwickeln.<br />

Im Zuge der Entwicklung ist mit erhöhten Lärm- und Stoffimmissionen, mit Flächeninanspruchnahmen, Flächennutzungsänderungen und Zerschneidungen der Landschaft<br />

zu rechnen. Auf Grund der Lage außerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes sind jedoch in erster Linie Lärm- und Stoffimmissionen relevant. Die Beeinträchtigungen wirken zwar nicht direkt<br />

im SPA-Gebiet, jedoch im umliegenden Puffer. Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahme <strong>des</strong> RPV Oberlausitz-Niederschlesien durch das SMUL im Verfahren <strong>zur</strong> Meldung<br />

weiterer Vogelschutzgebiete (Schreiben <strong>des</strong> SMUL vom 4. Dezember 2006, Az.: 62-8849.20/19) wird betont, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand die Ziele der Sanierungsrahmenpläne<br />

fachlich vereinbar mit den Erhaltungszielen der Vogelschutzgebiete sind.<br />

Das VRG E 4 betrifft ausschließlich Wasserflächen <strong>des</strong> Blunoer Südsees, wie sie sich nach Abschluss der Flutung ergeben. Das SPA-Gebiet umfasst gemäß der Verordnung <strong>des</strong><br />

RP Dresden gemäß § 22 Absatz 6 SächsNatSchG auch „Teile <strong>des</strong> Blunoer Südsees“, ohne dass eine konkrete Nachvollziehbarkeit dieser Begrenzung auf dem Wasser möglich ist.<br />

Auch aus dem Text der Schutzgebietsverordnung lässt sich dies nicht herleiten. Da die Flutung <strong>des</strong> Blunoer Südsees noch nicht beendet ist und eine genaue Begrenzung <strong>des</strong><br />

Vogelschutzgebietes in der Schutzgebietsverordnung mangels Koordinaten nicht vorgenommen wurde, wurde das VRG E 4 so abgegrenzt, dass im regionalplanerischen Maßstab<br />

von 1 : 100.000 keine Überlagerung beider Belange sichtbar ist. Damit soll eine Inanspruchnahme von Flächen <strong>des</strong> SPA-Gebietes durch das VRG E 4 vermieden werden. Mögliche<br />

Beeinträchtigungen können sich daher vor allem durch eine Wassersportnutzung auf dem Gewässer ergeben (Lärm und Schadstoffe). Dieses Problem ist in nachfolgenden Planungsebenen<br />

dadurch lösbar, dass im Sinne einer Besucher- und Verkehrslenkung die angrenzenden Bereiche <strong>des</strong> SPA-Gebietes kenntlich gemacht werden bzw. saisonal oder für<br />

lärmemittierende Fahrzeuge gesperrt werden (z. B. Absperrung mit Bojen, Beschränkung für bestimmte Bootstypen in Ufernähe zum SPA-Gebiet).<br />

363<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

364<br />

INteRNetfassuNg<br />

Bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen in nachfolgenden Planungsebenen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das VRG E 4 zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 50 Bluno<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet für Erholung E 50 Bluno grenzt an mehreren Stellen direkt an das SPA-Gebiet an. Die touristische Nutzung der Bergbaufolgelandschaft wird sich erst in den<br />

nächsten Jahren entwickeln.<br />

Im Zuge der Entwicklung ist mit erhöhten Lärm- und Stoffimmissionen, mit Flächeninanspruchnahmen, Flächennutzungsänderungen und Zerschneidungen der Landschaft<br />

zu rechnen. Auf Grund der Lage außerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes sind jedoch in erster Linie Lärm- und Stoffimmissionen relevant. Die Beeinträchtigungen wirken zwar nicht direkt<br />

im SPA-Gebiet, jedoch im umliegenden Puffer. Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahme <strong>des</strong> RPV Oberlausitz-Niederschlesien durch das SMUL im Verfahren <strong>zur</strong> Meldung<br />

weiterer Vogelschutzgebiete (Schreiben <strong>des</strong> SMUL vom 4. Dezember 2006, Az.: 62-8849.20/19) wird betont, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand die Ziele der Sanierungsrahmenpläne<br />

fachlich vereinbar mit den Erhaltungszielen der Vogelschutzgebiete sind. Das VBG E 50 ist zwar kein Ziel, sondern ein Grundsatz der Raumordnung, es wird jedoch<br />

davon ausgegangen, dass auch diese Grundsätze von der Ansicht <strong>des</strong> SMUL mit umfasst werden.<br />

Das VBG E 50 umfasst ausschließlich Landflächen im Umfeld <strong>des</strong> Sabrodter Sees. Die gegenwärtigen Planungen, welche <strong>zur</strong> raumordnerischen Sicherung als VBG führten, sehen<br />

die Errichtung eines Sport- und Golfressorts mit entsprechenden Golf- und Hotelanlagen vor (vgl. Begründung zu Grundsatz 7.1 <strong>des</strong> Regionalplanes). Lärm geht von diesen Nutzungen<br />

i. d. R. nicht bzw. nur in unerheblichem Maße aus (die Nutzung selbst kann als lärmsensibel beurteilt werden). Potenzielle Schadstoffe umfassen bei diesem SPA-Gebiet<br />

nicht nur Schadstoffe im klassischen Sinne, sondern auf Grund der vorhandenen und zu schützenden Nährstoffarmut im SPA-Gebiet vor allem die Nährstoffe. Nährstoffeinträge<br />

durch Düngemittel sind beim Betrieb eines Golfplatzes möglich. Im Rahmen nachfolgender Planungs- und Genehmigungsebenen können diesbezüglich konkrete Flächen benannt<br />

werden, auf welchen ein Nährstoffeintrag zum Schutz nährstoffarmer Lebensräume im SPA-Gebiet (vgl. Erhaltungsziel 5) zu unterlassen bzw. zu reduzieren ist.<br />

Weitere potenziell erhebliche Beeinträchtigungen sind zumin<strong>des</strong>t in der Variante „Errichtung eines Sport- und Golfressorts“ nicht zu erwarten.<br />

Bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 5 sabrodter see/schacht 12<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet für Erholung E 5 Sabrodter See/Schacht 12 grenzt mit seinem südöstlichen Teil direkt an das SPA-Gebiet an. Die touristische Nutzung der Bergbaufolgelandschaft<br />

wird sich erst in den nächsten Jahren entwickeln.<br />

Im Zuge der Entwicklung ist mit erhöhten Lärm- und Stoffimmissionen, mit Flächeninanspruchnahmen, Flächennutzungsänderungen und Zerschneidungen der Landschaft<br />

zu rechnen. Auf Grund der Lage außerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes sind jedoch in erster Linie Lärm- und Stoffimmissionen relevant. Die Beeinträchtigungen wirken zwar nicht direkt<br />

im SPA-Gebiet, jedoch im umliegenden Puffer. Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahme <strong>des</strong> RPV Oberlausitz-Niederschlesien durch das SMUL im Verfahren <strong>zur</strong> Meldung<br />

weiterer Vogelschutzgebiete (Schreiben <strong>des</strong> SMUL vom 4. Dezember 2006, Az.: 62-8849.20/19) wird betont, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand die Ziele der Sanierungsrahmenpläne<br />

fachlich vereinbar mit den Erhaltungszielen der Vogelschutzgebiete sind.<br />

Das VRG E 5 umfasst im Grenzbereich zum SPA-Gebiet ausschließlich Wasserflächen. Das SPA-Gebiet endet dagegen am Seeufer. Damit wird eine Inanspruchnahme von Flächen<br />

<strong>des</strong> SPA-Gebietes durch das VRG E 5 vermieden. Mögliche Beeinträchtigungen können sich daher vor allem durch eine Wassersportnutzung auf dem Gewässer ergeben (Lärm<br />

und Schadstoffe). Dieses Problem ist in nachfolgenden Planungsebenen dadurch lösbar, dass im Sinne einer Besucher- und Verkehrslenkung die angrenzenden Bereiche <strong>des</strong> SPA-<br />

Gebietes kenntlich gemacht werden bzw. saisonal oder für lärmemittierende Fahrzeuge gesperrt werden (z. B. Absperrung mit Bojen, Beschränkung für bestimmte Bootstypen<br />

in Ufernähe zum SPA-Gebiet).<br />

Bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen in nachfolgenden Planungsebenen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das VRG E 5 zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 6 spreetaler see<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet Erholung E 6 Spreetaler See liegt ca. 500 m östlich bzw. ca. 1.000 m nördlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes.<br />

Die touristische Nutzung <strong>des</strong> Spreetaler Sees wird sich erst in den nächsten Jahren entwickeln. Eine Besonderheit <strong>des</strong> Spreetaler Sees soll die Freigabe <strong>des</strong> gesamten Sees für<br />

motorisierten Wassersport (Speedboote) werden. Dazu sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand am Nordufer ein Wassersportzentrum und ein Feriencenter geplant. Im Süden<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

<strong>des</strong> Sees soll eine wassertouristische Anlage entstehen. Die Ausweisung <strong>des</strong> VRG E 6 soll die raumordnerischen Voraussetzungen für derartige Nutzungen schaffen.<br />

Im Zuge der Entwicklung ist mit erhöhten Lärm- und Stoffimmissionen zu rechnen. Flächeninanspruchnahmen, und Zerschneidungen der Landschaft sind dagegen auf Grund<br />

der Lage außerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes nicht relevant. Auf Grund der Entfernung und der bisher geplanten Nutzung sind jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen der Arten<br />

<strong>des</strong> Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie zu erwarten. Ggf. sind Maßnahmen <strong>zur</strong> Lärmreduzierung bei bestimmten Bootstypen im Rahmen späterer Genehmigungsebenen zu<br />

sichern.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 29 tagebau spreetal<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 29 grenzt unmittelbar an das SPA-Gebiet an. Innerhalb <strong>des</strong> EW 29 sind 11 WKA seit 2005 in Betrieb. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> Gebietes ist<br />

theoretisch nicht möglich.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Genehmigungsverfahrens für die bestehenden WKA wurde eine projektbezogene Erheblichkeitsabschätzung in Bezug auf das damalige IBA-Gebiet erstellt (b e a k<br />

co n S u l t a n S Gm b h 2004). Die Auswirkungen von Errichtung und Betrieb der Windkraftanlagen an diesem Standort auf die im Gebiet vorkommenden Vogelarten <strong>des</strong> Anhanges I der<br />

VRL wurden darin im Einzelnen geprüft. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Vogelpopulationen nicht zu erwarten sind. Die Errichtung<br />

weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> EW 29 über das Vorhaben hinaus ist nicht möglich. Über die o. g. projektbezogene Prüfung hinaus sind keine Vogelarten für die Erheblichkeitsabschätzung<br />

in diesem Bereich relevant. Somit kann die projektbezogene Erheblichkeitsabschätzung für die regionalplanerische Bewertung herangezogen werden.<br />

Für das SPA-Gebiet sind demnach keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das VRG/EG EW 29 zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet westlich Burg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordwestliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung verläuft auf einer Länge von ca. 200 m innerhalb der 200 m Pufferzone der Teilfläche 2 <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Bergbaufolgelandschaft<br />

bei Hoyerswerda“. Laut der vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und<br />

europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz <strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen<br />

oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet östlich Klein seidewinkel – ausweisung entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das ca. 21 ha Fläche umfassende Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt innerhalb der Teilfläche 2 <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“. Im Braunkohlenplan<br />

als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Spreetal ist das Vorbehaltsgebiet als Fläche für Landwirtschaft (extensive Nutzung) dargestellt; es liegt zwischen<br />

zwei bestehenden Waldflächen auf ehemaligen Kippenflächen <strong>des</strong> Tagebaues Spreetal.<br />

Das potenziell aufzuforstende Gebiet zählt zu den im Erhaltungsziel 5 <strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten Lebensräumen und Lebensstätten der Vogelarten. Es kann nicht mit hinreichender<br />

Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Lebensräume der in dem SPA-Gebiet vorkommenden Offenlandarten aufgrund der im Aktionsraum dieser Arten<br />

vorkommenden Offenlandbereiche nicht erheblich beeinträchtigt werden. Somit besteht die Möglichkeit, dass durch dieses kleinräumige Vorbehaltsgebiet eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

der im Erhaltungsziel 5 <strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten Lebensräume und Lebensstätten der Vogelarten erfolgt. Das in diesem Bereich im Vorentwurf <strong>des</strong> Regionalplanes<br />

ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Waldmehrung wird nicht mehr ausgewiesen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

365<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

»<br />

366<br />

Teilfläche 3 (ehemalige Tagebaue Lohsa, Burghammer)<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Hochwasserrückhaltebecken und speicherbecken<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Bernsteinsee<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Vorrangstandort betrifft die Wasserfläche <strong>des</strong> Restsees Burghammer (Bernsteinsee). Mit der Ausweisung wird der Standort <strong>des</strong> Wasserspeichers Burghammer als Bestandteil<br />

eines Wasserspeichersystems (Lohsa II, Dreiweibern, Burghammer) raumordnerisch gesichert. Die Ausweisung hat länderübergreifende Bedeutung. Konkretere Aussagen (z. B.<br />

Festlegung der Speicherlamelle u. ä.) sind Gegenstand von Sanierungsrahmenplänen. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für das Speichersystem Lohsa II, <strong>des</strong>sen<br />

Bestandteil der Bernsteinsee ist, wurde noch nicht abgeschlossen.<br />

Die vorrangige Nutzung als Wasserspeicher bedingt in erster Linie Veränderungen <strong>des</strong> Wasserspiegels durch Erhöhung/Reduzierung <strong>des</strong> Wasserzulaufs bzw. der Wasserabgabe.<br />

Das SPA-Gebiet wäre davon maximal durch die (teilweise zeitlich befristete) Vernichtung von Lebensräumen für die benannten Vogelarten infolge einer (durch die Speicherfahrweise<br />

begünstigten) Ufererosion oder durch Vernässung bzw. Austrocknung von Lebensraumtypen im unmittelbaren (Grundwasser)Einflussbereich der Stauspiegelschwankung<br />

betroffen. Die wasserbaulichen Maßnahmen am Speicher selbst sind jedoch bereits abgeschlossen.<br />

Für weitergehende Aussagen wird auf den Sanierungsrahmenplan Burghammer (in Kraft getreten 2001) verwiesen. Relevant sind insbesondere das ZieI 4 und das Kapitel 5.3.<br />

In der derzeit erfolgenden Fortschreibung <strong>des</strong> Sanierungsrahmenplans Burghammer (Vorentwurf vom 12. Juni 2008) beinhaltet Ziel 3 die entsprechenden Festlegungen <strong>zur</strong><br />

Speichernutzung <strong>des</strong> Tagebaurestsees. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass von einer Speicherfahrweise <strong>des</strong> Restsees Burghammer auch andere FFH- und SPA-Gebiete in<br />

Sachsen und Brandenburg profitieren werden, da damit eine kontinuierliche und ausreichende Wasserversorgung dieser Gebiete erreicht werden kann.<br />

Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahme <strong>des</strong> RPV Oberlausitz-Niederschlesien durch das SMUL im Verfahren <strong>zur</strong> Meldung weiterer Vogelschutzgebiete (Schreiben <strong>des</strong> SMUL<br />

vom 4. Dezember 2006, Az.: 62-8849.20/19) wird wegen <strong>des</strong> Hinweises <strong>des</strong> RPV <strong>zur</strong> Speicherfahrweise der Restseen u. a. darauf verwiesen, dass technische Anlagen teilweise<br />

den Lebensraumansprüchen der Vögel genügen und daher mangels natürlicher Alternativen zwangsläufig auch technische Anlagen besiedelt werden. Der wasserwirtschaftliche<br />

Vorrang <strong>des</strong> Restsees Lohsa wurde bereits mit dem Sanierungsrahmenplan Burghammer festgelegt (Ziel 4). Die hier zu prüfende regionalplanerische Ausweisung geht nicht über<br />

diese bereits erfolgte Sicherung hinaus. Da trotz der bekannten Speicherfahrweise <strong>des</strong> Restsees eine Meldung als Vogelschutzgebiet erfolgte, muss davon ausgegangen werden,<br />

dass die Vogelarten selbst bzw. die betreffenden Vogellebensräume nicht erheblich beeinträchtigt werden.<br />

Durch die Ausweisung eines VRS Speicherbecken sind somit keine erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Hochwasserrückhaltebecken und speicherbecken<br />

Bezeichnung der Ausweisung: speicherbecken Lohsa<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Vorrangstandort betrifft die Wasserfläche <strong>des</strong> Restsees Lohsa. Mit der Ausweisung wird der Standort <strong>des</strong> Wasserspeichers Lohsa II als Bestandteil eines Wasserspeichersystems<br />

(Lohsa II, Dreiweibern, Burghammer) raumordnerisch gesichert. Die Ausweisung hat länderübergreifende Bedeutung. Konkretere Aussagen (z. B. Festlegung der Speicherlamelle<br />

u. ä.) sind Gegenstand von Sanierungsrahmenplänen. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für das Speicherbecken Lohsa II ist noch nicht abgeschlossen.<br />

Die vorrangige Nutzung als Wasserspeicher bedingt in erster Linie Veränderungen <strong>des</strong> Wasserspiegels durch Erhöhung/Reduzierung <strong>des</strong> Wasserzulaufs bzw. der Wasserabgabe.<br />

Das SPA-Gebiet wäre davon maximal durch die (teilweise zeitlich befristete) Vernichtung von Lebensräumen für die benannten Vogelarten infolge einer (durch die Speicherfahrweise<br />

begünstigten) Ufererosion oder durch Vernässung bzw. Austrocknung von Lebensraumtypen im unmittelbaren (Grundwasser)Einflussbereich der Stauspiegelschwankung<br />

betroffen. Die wasserbaulichen Maßnahmen am Speicher selbst sind jedoch bereits abgeschlossen.<br />

Für weitergehende Aussagen wird auf den Sanierungsrahmenplan Lohsa Teil 1 (in Kraft getreten 1997) verwiesen. Darin ist neben der Beschreibung Natura 2000- relevanter<br />

Sachverhalte im Abschnitt Flora und Fauna (ab Seite 17) in erster Linie Ziel 2 i. V. m. Karte 2 zu beachten. Der dort ausgewiesene Sicherheitsbereich umfasst alle Flächen, auf<br />

denen nachträglich lang anhaltende Erosionen stattfinden können. Genau dieser Bereich ist im Sanierungsrahmenplan Lohsa Teil 2 (in Kraft getreten 2001) als Vorranggebiet für<br />

Natur und Landschaft ausgewiesen worden. Die durch die Speicherfahrweise begünstigten Erosionen sind somit aus naturschutzfachlicher Sicht sogar erwünscht. Im Übrigen<br />

ist darauf hinzuweisen, dass von einer Speicherfahrweise <strong>des</strong> Restsees Lohsa auch andere FFH- und SPA-Gebiete in Sachsen und Brandenburg profitieren werden, da damit eine<br />

kontinuierliche und ausreichende Wasserversorgung dieser Gebiete erreicht werden kann.<br />

Im Rahmen der Abwägung der Stellungnahme <strong>des</strong> RPV Oberlausitz-Niederschlesien durch das SMUL im Verfahren <strong>zur</strong> Meldung weiterer Vogelschutzgebiete (Schreiben <strong>des</strong> SMUL<br />

vom 4. Dezember 2006, Az.: 62-8849.20/19) wird wegen <strong>des</strong> Hinweises <strong>des</strong> RPV <strong>zur</strong> Speicherfahrweise der Restseen u. a. darauf verwiesen, dass technische Anlagen teilweise<br />

den Lebensraumansprüchen der Vögel genügen und daher mangels natürlicher Alternativen zwangsläufig auch technische Anlagen besiedelt werden. Der wasserwirtschaftliche<br />

Vorrang <strong>des</strong> Restsees Lohsa wurde bereits mit dem Sanierungsrahmenplan Lohsa Teil 1 festgelegt (Ziel 4). Die hier zu prüfende regionalplanerische Ausweisung geht nicht über<br />

diese bereits erfolgte Sicherung hinaus. Da trotz der bekannten Speicherfahrweise <strong>des</strong> Restsees eine Meldung als Vogelschutzgebiet erfolgte, muss davon ausgegangen werden,<br />

dass die Vogelarten selbst bzw. die betreffenden Vogellebensräume nicht erheblich beeinträchtigt werden. Dies wird durch die o. g. Ausführung <strong>des</strong> SMUL gestützt.<br />

Durch die Ausweisung eines VRS Speicherbecken sind somit keine erheblichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 24 Boxberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 24 Boxberg reicht bis auf ca. 400 m an die Teilfläche 3 <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ heran.<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes befindet sich das Wasserschutzgebiet Bärwalde, dass bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Eine aktuelle Festsetzung als<br />

Wasserschutzgebiet erfolgte im Jahr 2003 (Verordnung <strong>zur</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Trinkwasserschutzgebietes Bärwalde, in Kraft getreten am 27. Februar 2003). Für die Grundwasserentnahme<br />

wird der quartäre Grundwasserleiter 1 genutzt, die Versorgungsbrunnen haben eine Teufe von 54,5 bis 78 m. Die relevanten Arten bzw. deren Lebensräume haben<br />

sich durch die langjährige Nutzung auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt.<br />

Die in diesem Teil <strong>des</strong> SPA-Gebietes vorkommenden Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie werden durch eine Grundwasserentnahme <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung<br />

nicht gefährdet. Insbesondere besteht durch die Grundwasserentnahme aus dem VRG Wt 24 kein räumlicher bzw. funktionaler Bezug zu den speziellen Lebensräumen der<br />

relevanten Vogelarten.<br />

Durch die weitere Grundwasserentnahme können somit, zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Entnahmemenge erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 24 Boxberg für den Fall einer späteren Wassergewinnung<br />

getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 8 Burghammer<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet für Erholung E 8 Burghammer liegt ca. 500 m westlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ und betrifft ausschließlich Landflächen<br />

am südlichen Rand der Ortslage Burghammer.<br />

Bei der geplanten Entwicklung <strong>des</strong> Bernsteinsees sollen der Naturschutz und die wasserwirtschaftliche Nutzung Vorrang haben (ProGnoS aG u n d re P P e l & lo r e n z 2003). Das relativ<br />

kleinräumige Vorranggebiet Erholung soll v. a. für die ortansässige Bevölkerung von Bedeutung sein (Ba<strong>des</strong>trandnutzung mit dazugehöriger ggf. auch baulicher Infrastruktur).<br />

Aufgrund der Entfernung zum SPA-Gebiet sind durch das VRG Erholung bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen<br />

Erhaltungsziele zu erwarten. Ggf. sind <strong>zur</strong> Kennzeichnung <strong>des</strong> beginnenden Vogelschutzgebietes Bojen aufzustellen, um eine Besucher- und Verkehrslenkung zu<br />

erreichen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 12 scheibe<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Die Entfernung <strong>zur</strong> am nächsten gelegenen Teilfläche 3 beträgt ca. 700 m. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind fünf WKA seit 2004 in Betrieb. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong><br />

Gebietes ist theoretisch nicht möglich.<br />

Für die Errichtung der bestehenden fünf liegt ein avifaunistisches Gutachten vor (kr ü G e r 2002 i. A. der Sachsenkraft GmbH), in <strong>des</strong>sen Ergebnis folgen<strong>des</strong> festgestellt wird:<br />

„Aus all den genannten Gründen kann man zu dem Schluss kommen, dass bei Abwägung aller Vor- und Nachteile und den bisherigen Erkenntnissen zu Windkraftanlagen im<br />

deutschen Raum aus avifaunistischer Sicht dem Standort für 5 Windkraftanlagen am Restsee Scheibe, Nordostseite, nichts entgegensteht“ (Seite 15). Bisher wurden dem RPV<br />

seitens der Naturschutzbehörden keine Sachverhalte mitgeteilt, die auf eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> SPA-Gebietes schließen lassen.<br />

Die Errichtung von mehr als der fünf mit dem Gutachten bewerteten WKA ist innerhalb <strong>des</strong> EW 12 nicht möglich, so dass bezugnehmend auf das vorhandene Gutachten keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“ zu erwarten sind.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

367<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Summationswirkung<br />

368<br />

INteRNetfassuNg<br />

Das SPA-Gebiet besteht aus drei, jeweils räumlich voneinander getrennten Teilflächen. Kumulativ zu betrachten sind bei der Erheblichkeitsabschätzung daher nur die regionalplanerischen<br />

Ausweisungen, deren Wirkbereiche mehrere Teilflächen betreffen können bzw. räumlich nah beieinander liegende Ausweisungen.<br />

Für die Teilfläche 1 sind keine Ausweisungen <strong>des</strong> Regionalplanes in ihrer kumulativen Wirkung relevant. Die jeweils unerheblichen Auswirkungen der Windenergienutzung,<br />

Waldmehrung und der Deichrückverlegung können sich gegenseitig nicht verstärken.<br />

Für die Teilfläche 2 sind dagegen die einzelnen VRG Erholung sowie die beiden VRG/EG Windenergie EW 12 und EW 29 kumulativ zu bewerten. Die VRG/EG Windenergie liegen ca.<br />

3.000 m auseinander. Somit wären kumulativ maximal Versperrungen von Zugkorridoren relevant. Es liegen jedoch keine Informationen über das Vorhandensein eines bedeutenden<br />

Vogelzugkorridors zwischen den zum SPA-Gebiet gehörenden Tagebaurestseen bzw. eines sonstigen Korridors vor, der durch die beiden VRG/EG versperrt wird. Kumulativ<br />

verstärkte Auswirkungen durch die Windenergie und die Erholungsnutzung sind nicht erkennbar. Relevant ist jedoch die kumulative Wirkung der einzelnen VRG/VBG für Erholung.<br />

Von Vorteil ist, dass alle Ausweisungen nördlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes erfolgt sind. Damit werden ein „Einkreisen“ und damit verbundene verstärkte Beeinträchtigungen durch<br />

Lärm und Schadstoffe vermieden. Sofern die in den Einzelbewertungen beschriebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden, ist auch davon auszugehen, dass kumulativ<br />

keine größeren Einflüsse entstehen als durch die Einzelausweisung.<br />

Bei der Teilfläche 2 müssen in Bezug auf das (jetzt gestrichene) VBG Waldmehrung nordöstlich von Seidewinkel die in den letzten Jahren erfolgten Aufforstungsgenehmigungen<br />

in die Bewertung einbezogen werden. Diese Genehmigungen betreffen teilweise Offenlandflächen mit besonderer Bedeutung für das SPA-Gebiet (mdl. RP Dresden, UFB, Außenstelle<br />

Bautzen im Mai 2007). Es ist zu erwarten, dass die Flächensumme der erteilten Aufforstungsgenehmigungen i. V. m. dem VBG Waldmehrung einen erheblichen Einfluss<br />

auf die Erhaltung ausreichend großer Offenlandflächen ausüben würde. Da das VBG Waldmehrung bereits im Rahmen der Einzelbewertung gestrichen wurde, kann hier auf<br />

weitergehende Ausführungen zu kumulativen Wirkungen verzichtet werden.<br />

Bei der Teilfläche 3 sind die kumulativen Auswirkungen der beiden VRS für die Speicherbecken Lohsa und Burghammer zu bewerten. Hier sind jedoch daher keine gegenüber der<br />

Einzelbetrachtung verstärkten Auswirkungen relevant, da beide Speicherbecken nur im Gewässerverbund <strong>des</strong> Speichersystems Lohsa II (Speicherbecken Dreiweibern, Lohsa II<br />

und Burghammer) zu sehen sind. Es ist daher möglich, dass in beiden Speicherbecken gleichzeitig der Niedrigstwasserstand oder gleichzeitig der Höchstwasserstand auftritt. Es<br />

ist jedoch nicht erkennbar, dass dadurch der Lebensraum von Wasservögeln bzw. der in Ufernähe brütenden Vogelarten nach Anhang I erheblich beeinträchtigt werden kann. Bei<br />

dieser Bewertung wird berücksichtigt, dass auch bei einem Niedrigstwasserstand im Speicherbecken immer noch ausreichend große Wasserflächen <strong>zur</strong> Verfügung stehen und<br />

ein bestimmter Wasserstand stets temporär auftritt.<br />

Wichtige Verbundfunktionen zwischen den einzelnen Teilflächen werden durch die regionalplanerischen Ausweisungen nicht unterbrochen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

SPANNTEICH KNAPPENRODE<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: sPa-045 EU-Nummer: 4551-451<br />

Fläche: 315 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: teichgebiet nördlich Knappenrode (altbergbaurevier). senkenlage am schwarzen graben innerhalb der<br />

von Kiefernforsten geprägten Hoyerswerdaer Dünenterrasse. fast völlig verlandete, sich wiederfüllende<br />

eutrophe teiche mit schwimmblattvegetation, ausgedehntem schilf- und großseggengürtel mit randlichen<br />

Übergängen zu erlenbruch, erlen-eschen-auenwald und Zwischenmoor. Bach mit begleitendem<br />

erlengehölz und ufer-Hochstaudenfluren.<br />

Bedeuten<strong>des</strong> Brutgebiet von Vogelarten flacher, wasserpflanzenreicher teiche mit dichter Verlandungsvegetation,<br />

halboffener Hecken- und gebüschlandschaften, strukturreicher Heidewälder mit größeren althölzern,<br />

Kahl- und sukzessionsflächen.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Lullula arborea [Heidelerche], Porzana parva [Kleine Ralle], Grus grus [Kranich], Aythya nyroca [Moorente], Lanius collurio [Neuntöter], Aegolius funereus<br />

[Raufußkauz], Botaurus stellaris [Rohrdommel], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Porzana porzana [Tüpfelralle], Pernis apivorus [Wespenbussard],<br />

Caprimulgus europaeus [Ziegenmelker]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Spannteich Knappenrode“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der<br />

„Roten Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Bekassine (Gallinago gallinago), Eisvogel (Alcedo atthis), Heidelerche (Lullula<br />

arborea), Kleine Ralle (Porzana parva), Knäkente (Anas querquedula), Kranich (Grus grus), Löffelente (Anas clypeata), Moorente (Aythya nyroca), Neuntöter (Lanius collurio),<br />

Raufußkauz (Aegolius funereus), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus), Schwarzspecht (Dryocopus<br />

martius), Tüpfelralle (Porzana porzana), Wespenbussard (Pernis apivorus), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus).<br />

2. Das Gebet ist auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Heidelerche, Kleine Ralle, Knäkente,<br />

Löffelente, Moorente, Neuntöter, Raufußkauz, Rohrweihe, Wespenbussard.<br />

3. Ziel in diesem fischereilich nicht genutzten Teichgebiet innerhalb der von Kiefernforsten geprägten Hoyerswerdaer Dünenterrasse mit ausgedehnten Schilfbeständen,<br />

Schwimmblattvegetation sowie Erlen-Eschen-Auenwald, Zwischenmoor und einem naturnahen Fließgewässer mit Ufergehölzen und Hochstaudenfluren ist es, einen günstigen<br />

Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb<br />

<strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten<br />

der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere die ausgedehnten, zusammenhängenden Wasserröhrichtbestände im Spannteich, die bei ausreichender<br />

Wasserversorgung wegen der auf dem Teichgrund abgelagerten Kohleschlammschicht einem sehr langsamen Verlandungsprozess unterliegen, der naturnahe Zustand <strong>des</strong><br />

Schwarzen Grabens, die strukturreichen naturnahen Waldbereiche mit einem hohen Altholzanteil, die Bruch- und Feuchtwälder am Rande der stehenden Gewässer, die<br />

offenen Bereiche im Wald sowie Horstbäume, höhlenreiche Einzelbäume, stehen<strong>des</strong> und liegen<strong>des</strong> Totholz.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 7 scheibesee<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet E 7 beginnt ca. 300 m nördlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes und beinhaltet sowohl Land- als auch Wasserflächen. Auf Grund der Entfernung, der trennenden Wirkung<br />

der bestehenden Staatsstraße S 108 sowie der engen räumlichen Bindung der mit dem SPA-Gebiet geschützten Vogelarten an flache, wasserpflanzenreiche Teiche und diese<br />

umgebende Wälder und Gebüsche sowie Sukzessionsflächen kann eingeschätzt werden, dass die Flächen <strong>des</strong> VRG Erholung keinen bedeutenden räumlichen und funktionalen<br />

Bezug zum SPA-Gebiet aufweisen. Potenziell mögliche Lärmeinwirkungen haben auf Grund der Entfernung keinen erheblichen Einfluss. Das VRG Erholung liegt in Bezug auf den<br />

für die Wasserversorgung der Teiche bedeutenden Schwarzen Graben unterhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes, so dass potenzielle Beeinträchtigungen von Wasserqualität und Naturnähe<br />

keine Bedeutung für das SPA-Gebiet haben.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG Erholung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 12 scheibe<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 3.200 m nordöstlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Im VRG/EG sind 5 WKA seit September 2004 in Betrieb. Es können theoretisch keine weiteren WKA innerhalb<br />

<strong>des</strong> Gebietes errichtet werden.<br />

Die einzig relevante Vogelart in Bezug auf die Verträglichkeit <strong>des</strong> VRG/EG ist der Kranich (Prüfradius 5.000 m gemäß Tabelle 2 der Begründung zu Ziel 10.1 <strong>des</strong> Planentwurfes).<br />

Für alle anderen, im SPA-Gebiet vorkommenden und maßgeblichen Arten sind bereits auf Grund der großen Entfernung keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten (vgl.<br />

369<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

370<br />

INteRNetfassuNg<br />

Tabelle 2).<br />

Bisher bekannte Brutplätze <strong>des</strong> Kranichs liegen in mehr als 5.000 m Entfernung zum VRG/EG am Spannteich und nicht an dem im nördlichen Teil <strong>des</strong> SPA-Gebietes befindlichen<br />

Hammer- und Besdankteich. Auch auf die Wiederherstellung günstiger Lebensräume für den Kranich an diesen ehemals trockengefallenen Teichen kann das VRG/EG keinen<br />

erheblichen Einfluss haben. Zwischen dem SPA-Gebiet und VRG/EG liegt der Scheibe-See, welcher für den Kranich uninteressant ist. Das VRG/EG versperrt ebenfalls keine Flugkorridore<br />

zu bedeutenden Nahrungshabitaten <strong>des</strong> Kranichs.<br />

Auf Grund der Entfernung und der räumlichen Lage <strong>des</strong> VRG/EG EW 12 sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 29 tagebau spreetal<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 29 befindet sich ca. 3.300 m nördlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Im VRG/EG sind 11 WKA seit 2005 in Betrieb.<br />

Die einzig relevante Vogelart in Bezug auf die Verträglichkeit <strong>des</strong> VRG/EG ist der Kranich (Prüfradius 5.000 m gemäß Tabelle 2 der Begründung zu Ziel 10.1 <strong>des</strong> Planentwurfes).<br />

Für alle anderen, im SPA-Gebiet vorkommenden und maßgeblichen Arten sind bereits auf Grund der großen Entfernung keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten (vgl.<br />

Tabelle 2).<br />

Bisher bekannte Brutplätze <strong>des</strong> Kranichs liegen in mehr als 5.000 m Entfernung zum VRG/EG am Spannteich und nicht an dem im nördlichen Teil <strong>des</strong> SPA-Gebietes befindlichen<br />

Hammer- und Besdankteich. Auch auf die Wiederherstellung günstiger Lebensräume für den Kranich an diesen ehemals trockengefallenen Teichen kann das VRG/EG keinen<br />

erheblichen Einfluss haben. Zwischen dem SPA-Gebiet und VRG/EG liegt der Scheibe-See, welcher für den Kranich, ebenso wie der in Nähe <strong>des</strong> VRG/EG liegende Spreetaler See<br />

uninteressant ist. Das VRG/EG versperrt ebenfalls keine Flugkorridore zu bedeutenden Nahrungshabitaten <strong>des</strong> Kranichs.<br />

Auf Grund der Entfernung und der räumlichen Lage <strong>des</strong> VRG/EG EW 29 sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Kumulativ zu betrachten sind bezüglich der regionalplanerisch ausgewiesenen Gebiete für die Erholung bzw. für die Windenergienutzung verstärkte Einwirkungen durch Lärm<br />

bzw. Barrierewirkungen. Die maßgeblichen Einflüsse durch das VRG E 7 sowie die VRG/EG EW 12 und EW 29 verstärken sich jedoch auf Grund der Lage zum SPA-Gebiet und der<br />

teilweise großen Entfernungen untereinander nicht. Durch den in Ost-West–Richtung zwischen beiden Windgebieten bestehenden Abstand von fast 3 km kommt es auch nicht<br />

zu erheblichen Einengungen potenzieller Zugkorridore, die zum SPA-Gebiet führen.<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen durch die regionalplanerischen Ausweisungen zu erwarten.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

BIOSPHäRENRESERVAT OBERLAUSITZER HEIDE- UND TEICHLANDSCHAFT<br />

Gebietsnummer: sPa-046 EU-Nummer: 4552 - 451<br />

Fläche: 30 059 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Repräsentativer ausschnitt <strong>des</strong> Naturraums Oberlausitzer Heide- und teichgebiet im Bereich der Wittichenau-Nieskyer<br />

talsandebene und <strong>des</strong> Baruther Beckens. Relativ schwach besiedelte ländliche Kulturlandschaft<br />

mit hohen anteilen an naturnahen sowie durch traditionelle, extensive Nutzungen geprägten Lebensraumtypen.<br />

Verzahnung von mehreren fließgewässern samt ihren auen, zahlreichen teichen bzw.<br />

teichgebieten und offenen bis bewaldeten Mooren verschiedener trophiestufen, größeren Heidekomplexen,<br />

offenen sandflächen, naturnahen Laub- und Nadel(misch-)wäldern und Kiefernforsten. Im umfeld<br />

der ländlichen siedlungen konzentrieren sich grünland- und ackerflächen.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten naturnaher Wälder, der Heidekomplexe, der gewässer und<br />

Moore sowie der offenen bis halboffenen agrarlandschaft.<br />

Bedeuten<strong>des</strong> Rast-, Durchzugs- und Nahrungsgebiet für Wasservogelarten.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Luscinia svecica [Blaukehlchen], Anthus campestris [Brachpieper], Alcedo atthis [Eisvogel], Pandion haliaetus [Fischadler], Sterna hirundo [Flussseeschwalbe], Picus canus<br />

[Grauspecht], Lullula arborea [Heidelerche], Porzana parva [Kleine Ralle], Grus grus [Kranich], Dendrocopus medius [Mittelspecht], Aythya nyroca [Moorente], Lanius collurio<br />

[Neuntöter], Emberiza hortulana [Ortolan], Aegolius funereus [Raufußkauz], Botaurus stellaris [Rohrdommel], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Milvus milvus [Rotmilan], Milvus<br />

migrans [Schwarzmilan], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Ciconia nigra [Schwarzstorch], Haliaeetus albicilla [Seeadler], Cygnus cygnus [Singschwan], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke],<br />

Glaucidium passerinum [Sperlingskauz], Porzana porzana [Tüpfelralle], Crex crex [Wachtelkönig], Ciconia ciconia [Weißstorch], Pernis apivorus [Wespenbussard],<br />

Caprimulgus europaeus [Ziegenmelker], Ixobrychus minutus [Zwergdommel], Ficedula parva [Zwergschnäpper], Sterna albifrons [Zwergseeschwalbe]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung der Funktion <strong>des</strong> Gebietes als Teil <strong>des</strong> bedeutendsten Brut-, Rast- und Nahrungsgebietes für gewässergebundene Vogelarten in Sachsen (insbesondere Seetaucher,<br />

Lappentaucher, Kormoran, Schreitvögel, Entenvögel, Rallen- und Kranichvögel, Schnepfen- und Möwenvögel) unter besonderer Berücksichtigung der im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

genannten Arten und der funktionalen Vernetzung der räumlich getrennt liegenden Teilflächen.<br />

2. Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen der im Gebiet brütenden Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie einschließlich ihrer Lebensräume, das betrifft<br />

insbesondere Rohrdommel, Zwergdommel, Schwarzstorch, Weißstorch, Wespenbussard, Schwarzmilan, Rotmilan, Seeadler, Rohrweihe, Tüpfelralle, Kleinralle, Wiesenralle,<br />

Kranich, Flussseeschwalbe, Raufußkauz, Ziegenmelker, Eisvogel, Grauspecht, Schwarzspecht, Mittelspecht, Heidelerche, Brachpieper, Blaukehlchen, Sperbergrasmücke,<br />

Zwergschnäpper, Neuntöter, Ortolan u. a.<br />

3. Erhaltung und Entwicklung der Brutvorkommen weiterer Vogelarten einschließlich ihrer Lebensräume, insbesondere gefährdeter und für das Gebiet charakteristischer Arten,<br />

wie Zwergtaucher, Rothalstaucher, Schwarzhalstaucher, Kormoran, Knäkente, Löffelente, Sperber, Baumfalke, Rebhuhn, Wachtel, Wasserralle, Teichralle, Kiebitz, Bekassine,<br />

Rotschenkel, Waldwasserläufer, Flussuferläufer, Schleiereule, Wiedehopf, Wendehals, Haubenlerche, Uferschwalbe, Schafstelze, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Steinschmätzer,<br />

Schlagschwirl, Rohrschwirl, Schilfrohrsänger, Drosselrohrsänger, Raubwürger, Karmingimpel, Grauammer u. a.<br />

4. Erhaltung der Funktion als hervorragen<strong>des</strong> Brutgebiet in Sachsen von Rohrdommel, Weißstorch, Seeadler, Rohrweihe, Tüpfelralle, Kranich, Flussseeschwalbe und anderen<br />

Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

5. Erhaltung der Funktion als Nahrungs-, Rast- und Durchzugsgebiet für alle anderen regelmäßig auftretenden Zugvogelarten, insbesondere für die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

genannten Arten.<br />

Notwendig für die Erhaltung der Vogelarten sind darüber hinaus Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die im Gebiet charakteristischen Biotoptypen mit den für<br />

die betroffenen Arten bedeutsamen Habitaten. Schwerpunkt ist dabei die Erhaltung der großen Vielfalt an Lebensräumen mit ihren unterschiedlichen Ausprägungen und ihren<br />

funktionalen Beziehungen hinsichtlich <strong>des</strong> Schutzes der Vogelarten, vor allem<br />

- Teichkomplexe und einzelne Teichflächen mit Flachwasserzonen, Schlammflächen und Verlandungsbereichen, insbesondere den Röhrichten und Riedern<br />

- Zwischen- und Niedermoorbereiche, einschließlich Röhrichten, Riedern, Feuchtheiden, Erlen- Bruchwälder, Birken-, Kiefern- und Fichtenmoorwälder<br />

- trockene Heidegebiete mit Binnendünen, Silbergrasfluren, Zwergstrauchheiden, Kiefernwäldern und bodensauren Eichenwäldern<br />

- naturnahe Fließgewässer einschließlich ihrer Auen mit Hochstaudenfluren, Erlen-Eschen-Wäldern und Hartholzauen<br />

- naturnahe Waldflächen, Altholzbestände, strukturreiche Gehölze sowie alten Baumgruppen und Einzelbäumen<br />

- Offenland mit hohem Anteil unbewachsener Flächen in der Bergbaufolgelandschaft<br />

- differenziert genutzte agrarische Bereiche mit hohem Grünlandanteil unterschiedlicher Feuchtegrade sowie Hecken, Flurgehölzen, Rainen, Böschungen, Säumen u. a.,<br />

insbesondere Extensiväcker, magere Flachland-Mähwiesen und Feuchtgrünland<br />

- traditionelle dörfliche Siedlungsstrukturen (mit Elementen wie Streuobstwiesen, Obstgärten, Hecken, Brachflächen, Anger, Plätzen, unbefestigten Wegen, Kirchtürmen,<br />

alten Scheunen, Dachböden u. a.)<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 4 großdubrau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet Trinkwasser Wt 4 Großdubrau liegt zum überwiegenden Teil innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“. Die<br />

Trinkwasserversorgung erfolgt aus dem im östlichen Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes befindlichen Wasserwerk Sdier. Für die Grundwasserentnahme wird der aus quartären Sedimenten<br />

371<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

372<br />

INteRNetfassuNg<br />

bestehende Grundwasserleiter genutzt, seine Mächtigkeit beträgt bis zu 50 m. Die Versorgungsbrunnen haben eine Teufe von 35 bis 50 m. Die durch das Vorranggebiet Wt 4<br />

raumordnerisch gesicherte Grundwasserressource ist die ergiebigste in der Region Oberlausitz-Niederschlesien. Ihr Schutz hat daher eine hohe Priorität.<br />

Einflüsse auf das SPA-Gebiet können nur durch eine Grundwasserentnahme entstehen, die so hoch ist, dass grundwasserabhängige Lebensräume der relevanten Vogelarten im<br />

SPA-Gebiet beeinträchtigt werden. Auf Grund der bereits langjährigen Grundwassernutzung muss jedoch davon ausgegangen werden, dass sich die Lebensräume bereits auf die<br />

entnahmebedingten Standortverhältnisse eingestellt haben.<br />

Da für den Fall einer Erweiterung der Wassergewinnung innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes Wt 4 die Möglichkeit einer Beeinträchtigung von grundwasserbeeinflussten Standorten<br />

im Biosphärenreservat bzw. dem SPA-Gebiet nicht ausgeschlossen werden kann, wurde im Regionalplan das Ziel 4.5.1 formuliert, dass wie folgt lautet: „Bei einer Erweiterung<br />

der Wassergewinnung innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes Wt 4 Großdubrau über die bestehende Nutzung hinaus ist eine Beeinträchtigung grundwasserbeeinflusster Standorte im<br />

Biosphärenreservat „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ auszuschließen.“ Mit diesem Ziel wird auch gewährleistet, dass bei einer Erhöhung der gegenwärtigen Grundwasserentnahme<br />

erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes ausgeschlossen sind.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit i. V. m. dem Ziel 4.5.1 <strong>des</strong> Regionalplanes keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 62 Königswartha Ost<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Bereich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser Wt 62 Königswartha Ost verläuft auf einer Länge von ca. 2.000 m innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes<br />

Wt 62 erfolgt gegenwärtig keine Trinkwassergewinnung. Es erfolgte jedoch eine langjährige Trinkwassernutzung aus den Wasserwerken Königswartha-Neudorf<br />

und Königswartha-Oppitz.<br />

Einflüsse auf das SPA-Gebiet können nur durch eine Grundwasserentnahme entstehen, die so hoch ist, dass grundwasserabhängige Lebensräume der relevanten Vogelarten<br />

im SPA-Gebiet beeinträchtigt werden. Bei dem für eine Wassergewinnung nutzbaren (und früher genutzten) Grundwasserleiter handelt es sich um einen mächtigen quartären<br />

Grundwasserleiter (pleistozäne Rinnenstrukturen mit Mächtigkeiten größer als 50 m). „Als Grundwasserneubildungsrate wurden 5.000 m³/d (58,2 l/s) ermittelt. Diese sich erneuernden<br />

GW-vorräte werden fast ausschließlich durch das am Nordrand <strong>des</strong> Einzugsgebietes beginnende Vorfluternetz abgeführt. Geplante Grundwasserentnahmen im Bereich<br />

<strong>des</strong> „Wasserwerkes Königswartha Ost“ beeinflussen somit stark den Gesamtabfluss“ (Rahmenbetriebsplan Kiessandtagebau Hahnenberg-Ost, Anlage 15.2 Hydrogeologische und<br />

geophysikalische Untersuchungen für das Abbaufeld der Firma Novotnik, 1993).<br />

Demzufolge sind im Rahmen der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis die Entnahmemengen an die Erfordernisse <strong>des</strong> SPA-Gebietes anzupassen und ggf. Entnahmemengenbeschränkungen<br />

zu erteilen.<br />

Im Regionalplan erfolgt auch daher lediglich eine Ausweisung als Vorbehaltsgebiet Trinkwasser. Dagegen ist der angrenzende und hier relevante Teil <strong>des</strong> SPA-Gebietes überwiegend<br />

als Vorranggebiet für den Arten- und Biotopschutz ausgewiesen. Mit dieser hierarchischen Regelung wird klargestellt, dass eine Nutzung <strong>des</strong> Trinkwassers nur unter<br />

Beachtung der Belange <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes erfolgen darf. Dies betrifft nicht nur das VRG Arten- und Biotopschutz selbst, sondern auch <strong>des</strong>sen Umgebung.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit, ggf. unter Berücksichtigung o. g. Rahmenbedingungen, keine erheblichen Beeinträchtigungen für das<br />

SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 88 Hahnenberg-Nord<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe KS 88 verläuft auf einer Länge von ca. 800 m in der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Das Vorbehaltsgebiet<br />

befindet sich innerhalb eines Waldgebietes. Derzeit läuft ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für einen Abbau im nordöstlichen Teil dieses Vorbehaltsgebietes (ca.<br />

15 % der Fläche <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes).<br />

Einflüsse auf das SPA-Gebiet können in erster Linie durch eine mit dem Kiesabbau in Zusammenhang stehende Beeinträchtigung <strong>des</strong> Wasserregimes entstehen und damit grundwasserabhängige<br />

Lebensräume der relevanten Vogelarten im SPA-Gebiet beeinträchtigt werden.<br />

Die Fließgewässer Putschitscher Graben und Hundegraben liegen nördlich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes und entwässern nach Norden zu dem im SPA-Gebiet befindlichen Alten Teich<br />

bzw. dem westlich daran angrenzenden Feuchtgebiet. Durch den geplanten Kiessandabbau kommt es laut Rahmenbetriebsplan für den Kiessandtagebau Hahnenberg-Nord zu<br />

einer Verminderung <strong>des</strong> Wasserzuflusses in diesen Bereich. Dadurch kann eine erhebliche Beeinträchtigung von Lebensräumen und Lebensstätten der in den Erhaltungszielen für<br />

das SPA-Gebiet genannten Vogelarten nicht ausgeschlossen werden. Ein Abbau kann daher nur erfolgen, wenn die Zufuhr von Oberflächenwasser in den Alten Teich bzw. in das<br />

westlich angrenzende Feuchtgebiet im bisher bestehenden Umfang beibehalten werden kann.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind unter Berücksichtigung der o. g. Bedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen für das<br />

SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kao 1 Caminau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Kaolin Kao 1 Caminau verläuft auf einer Länge von ca. 200 m und der östliche Teil auf einer Länge von ca.<br />

300 m innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Das Vorranggebiet Kao 1 geht nicht über die Grenzen <strong>des</strong> am 17. Dezember 2001 planfestgestellten obligatorischen<br />

Rahmenbetriebsplanes für das Vorhaben „Kaolinabbau Caminau“ hinaus. Beim Kaolintagebau Caminau handelt es sich um ein aktives Abbauvorhaben. In der im Planfeststellungsbeschluss<br />

unter dem Punkt 8.1 „Zulassung <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes“, Ziffer 11 enthaltenen Aussage bezüglich einer Vorprüfung zu den Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens<br />

auf das ausgewiesene Vogelschutzgebiet wird u. a. festgestellt, dass die Schutzzwecke dieses Gebietes nicht erheblich betroffen sind und damit eine Verträglichkeitsprüfung<br />

entfällt. Ergänzend wird auf das Ziel 6.1.2 <strong>des</strong> Vorentwurfes der ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien verwiesen, in dem es heißt: „Die<br />

Rohstoffgewinnung im Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe Kao 1 Caminau ist so zu gestalten, dass das Maß einer Beeinträchtigung grundwasserbeeinflusster Standorte<br />

im Randbereich <strong>des</strong> Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ dem Schutzzweck nicht entgegensteht.“ Zur Umsetzung dieses Zieles ist es erforderlich,<br />

dass die Abbauführung sowie die notwendige Grundwasserabsenkung so gestaltet werden, dass eine Gefährdung grundwasserabhängiger sensibler Feuchtstandorte im Biosphärenreservat<br />

vermieden werden kann. Der zugelassene Rahmenbetriebsplan berücksichtigt diese Tatsache.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kao 83 Caminau Nordwest<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kaolin Kao 83 Caminau Nordwest liegt ca. 300 m vom SPA-Gebiet entfernt. Das Vorbehaltsgebiet liegt<br />

zum überwiegenden Teil innerhalb einer Waldfläche. Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Erhebliche Beeinträchtigungen für das SPA-<br />

Gebiet können bereits durch die hierarchische Einstufung als Vorbehaltsgebiet ausgeschlossen werden. Da der nordöstlich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe<br />

befindliche Bereich <strong>des</strong> SPA-Gebietes im Regionalplan als Vorranggebiet für den Arten- und Biotopschutz (Ziel der Raumordnung) ausgewiesen ist, sind innerhalb und im Umfeld<br />

dieses VRG nur die Vorhaben zulässig, welche keinen erheblichen Konflikt zu den Belangen <strong>des</strong> Arten- und Biotopschutzes auslösen. Ein möglicher Abbau innerhalb <strong>des</strong> VBG Kao<br />

83 hat sich an diesen Rahmenbedingungen zu orientieren.<br />

Zur Anpassung an dieses Ziel der Raumordnung kann es z. B. erforderlich sein, dass die Abbauführung sowie eine ggf. notwendige Grundwasserabsenkung so gestaltet werden,<br />

dass eine Gefährdung grundwasserabhängiger sensibler Feuchtstandorte und einer damit verbundenen möglichen Beeinträchtigung von Lebensräumen der nach Anhang I der<br />

EU-Vogelschutzrichtlinie vorkommenden Arten im SPA-Gebiet vermieden wird. Im Analogieschluss zum benachbarten Kaolinabbau im VRG Kao 1 kann davon ausgegangen<br />

werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen entstehen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind auf Grund der o. g. Rahmenbedingung keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet<br />

zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Wessel<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das als Ackerfläche genutzte ca. 10 ha Fläche umfassende Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes und verläuft entlang eines zwischen dem Raudener<br />

Teich und dem Wesseler Neuteich bzw. dem Tubinteich bestehenden Grabens. Die umgebenden Flächen werden derzeit ebenfalls überwiegend als Ackerland genutzt. Die das<br />

Vorbehaltsgebiet umgebenden Gebiete sind zum überwiegenden Teil Ackerland sowie Grünland. Das aufzuforstende Gebiet zählt nicht zu den in den Erhaltungszielen <strong>des</strong><br />

SPA-Gebietes genannten Lebensräumen und Lebensstätten der Vogelarten. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Lebensräume der in dem SPA-Gebiet vorkommenden<br />

Offenlandarten aufgrund der Kleinräumigkeit <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sowie der im Aktionsraum dieser Arten ausreichend vorkommenden weiteren Offenlandbereiche<br />

nicht erheblich beeinträchtigt werden. Durch die Aufforstung werden keine Habitatstrukturen betroffen, die an anderer Stelle fehlen bzw. qualitativ und quantitativ<br />

nur un<strong>zur</strong>eichend vorhanden sind. Eine Aufforstung in diesem Bereich führt somit nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensräumen der nach Anhang I der EU-<br />

Vogelschutzrichtlinie vorkommenden Arten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

373<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordwestlich Neu steinitz – gebiet entfällt<br />

374<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahmen <strong>des</strong> LfUG und der Biosphärenreservatsverwaltung zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet<br />

wie folgt beurteilt: Der betroffene Bereich kann in den Biotoptyp „differenziert genutzte agrarische Bereiche mit hohem Grünlandanteil unterschiedlicher Feuchtegrade<br />

sowie Hecken, Flurgehölzen, Rainen, Böschungen, Säumen u. a., insbesondere Extensiväcker, magere Flachland-Mähwiesen und Feuchtgrünland“ eingeordnet werden. Zudem<br />

ist dieser Bereich Brutgebiet für die Sperbergrasmücke und brutplatznaher Nahrungsraum für den direkt angrenzend brütenden Weißstorch (bei<strong>des</strong> wertgebende Arten <strong>des</strong> SPA<br />

und Arten <strong>des</strong> Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie).<br />

Es kann daher mit erheblichen Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordwestlich friedersdorf – gebiet entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahmen <strong>des</strong> LfUG und der Biosphärenreservatsverwaltung zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet<br />

wie folgt beurteilt: Durch die Aufforstung könnten Brut- und Nahrungsbereiche von Baumfalke, Wendehals, Sperbergrasmücke (alle im betroffenen Bereich mit möglichen<br />

bis wahrscheinlichen Brutvorkommen) sowie weiterer Arten negativ beeinflusst werden.<br />

Es kann daher mit erheblichen Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: sechs gebiete östlich und südlich der fischteiche Lohsa – gebiete entfallen<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahmen <strong>des</strong> LfUG und der Biosphärenreservatsverwaltung zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet<br />

wie folgt beurteilt: Von den geplanten Aufforstungen sind zahlreiche wertgebende Arten <strong>des</strong> SPA-Gebietes und <strong>des</strong> Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie betroffen. Neben<br />

den dort aufgeführten Arten sind weitere wertgebende Arten zu nennen, für die die Flächen Brutbereiche darstellen. Es handelt sich hier um Grauammer, Neuntöter, Ortolan und<br />

Raubwürger. Durch die Aufforstungsmaßnahmen sind für einige der aufgeführten Arten erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Zudem zählen Heidelerche und Neuntöter<br />

zu den Arten, deren Erfüllungsgrad bei der Min<strong>des</strong>trepräsentanz innerhalb der SPA-Gebiete defizitär oder äußerst knapp ist. Jede weitere Reduzierung der Lebensräume könnte<br />

zu einer Verschlechterung <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> der Arten führen.<br />

Es kann daher mit erheblichen Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Hochwasserrückhaltebecken und speicherbecken<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Dreiweibern-see<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Speicherbecken Dreiweibern grenzt unmittelbar westlich an das SPA-Gebiet an. Bei einer Speicherfahrweise sind keinerlei Auswirkungen vor allem auf die hier relevanten<br />

Fischteiche Lohsa zu erwarten, da für die Bespannung der Fischteiche der Grenzteichgraben genutzt wird und keine wesentlichen hydrologischen Zusammenhänge zwischen<br />

dem Restsee und den Fischteichen bestehen. Andere Auswirkungen aus der Speicherfahrweise sind nicht relevant für die Fischteiche sowie die weiteren angrenzenden Vogellebensräume.<br />

Bei einer Ausweisung <strong>des</strong> Restsees Dreiweibern als VRS für ein Speicherbecken können erhebliche Auswirkungen für das SPA-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 24 Boxberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet Trinkwasser Wt 24 Boxberg liegt zum überwiegenden Teil innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“. Innerhalb<br />

<strong>des</strong> Vorranggebietes befindet sich das Wasserschutzgebiet Bärwalde, dass bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt wird. Eine aktuelle Festsetzung als<br />

Wasserschutzgebiet erfolgte im Jahr 2003 (Verordnung <strong>zur</strong> Festsetzung <strong>des</strong> Trinkwasserschutzgebietes Bärwalde, in Kraft getreten am 27. Februar 2003). Für die Grundwasserentnahme<br />

wird der quartäre Grundwasserleiter 1 genutzt, die Versorgungsbrunnen haben eine Teufe von 54,5 bis 78 m.<br />

Einflüsse auf das SPA-Gebiet können nur durch eine Grundwasserentnahme entstehen, die so hoch ist, dass grundwasserabhängige Lebensräume der relevanten Vogelarten<br />

im SPA-Gebiet beeinträchtigt werden. Als relevante Vogelarten kommen in diesem Bereich Teichralle, Wasserralle, Eisvogel, Drosselrohrsänger vor (Grundlage Übersichtskarte<br />

3b <strong>zur</strong> FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den „Neubaustandort Kraftwerk Boxberg, Block R“). Auf Grund der bereits langjährigen Grundwassernutzung muss jedoch davon<br />

ausgegangen werden, dass sich die Lebensräume bereits auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse eingestellt haben. Da die Arten weiterhin vorkommen, ist davon<br />

auszugehen, dass es bisher nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen gekommen ist. Daher können für die weitere Grundwasserentnahme, zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender<br />

Fördermenge, erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser<br />

Wt 24 Boxberg für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Hochwasserrückhaltebecken und speicherbecken<br />

Bezeichnung der Ausweisung: speicherbecken Lohsa<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der VRS grenzt unmittelbar westlich an die zum SPA-Gebiet gehörende Bergbaufolgelandschaft an, ist selbst jedoch Bestandteil <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Bergbaufolgelandschaft<br />

bei Hoyerswerda“. Es sind keinerlei Auswirkungen auf das SPA-Gebiet durch die mit dem VRS gesicherte Speicherfahrweise <strong>des</strong> Restsees zu erwarten, da kein funktionaler<br />

Bezug besteht (keine Grundwasserabhängigkeit der angrenzenden Bereiche im SPA-Gebiet, die Grundwasserflurabstände im SPA-Gebiet liegen selbst beim Höchststauziel <strong>des</strong><br />

Speicherbeckens überwiegend bei > 5 m).<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 10 Bärwalder see<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Teilflächen <strong>des</strong> Vorranggebietes für Erholung E 10 Bärwalder See schließen sich unmittelbar nördlich an das SPA-Gebiet an (Teilgebiete bei Uhyst sowie westlich Klitten/Jasua).<br />

Die touristische Nutzung der Bergbaufolgelandschaft entwickelt sich derzeit. Der Bärwalder See besitzt – begünstigt durch Größe und Form – gute Potenziale, sich als das<br />

sportliche Surf- und Segelrevier in Sachsen zu profilieren. Aufgrund dieser Entwicklungsprognosen ist mit erhöhten Lärm- und Stoffimmissionen im Umfeld <strong>des</strong> SPA-Gebietes<br />

zu rechnen.<br />

Potenziell erhebliche Beeinträchtigungen sind in erster Linie durch Lärmimmissionen möglich. Diese Konflikte können in nachfolgenden Planverfahren durch eine entsprechende<br />

Verkehrslenkung (Lage von Erschließungsstraßen, Parkplätzen) sowie ggf. durch eine Ausrichtung der Baukörper in Richtung Bärwalder See und somit weg vom SPA-Gebiet<br />

gelöst werden. Beim Teilgebiet Klitten besteht zudem eine strikte Trennung zwischen dem SPA-Gebiet und dem VRG Erholung durch die Bahnstrecke Hoyerswerda-Horka.<br />

Bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen in nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsebenen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen<br />

Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Hochwasserrückhaltebecken und speicherbecken<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Bärwalder see<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Vorrangstandort liegt ca. 200 m nördlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Mit der Ausweisung wird der Standort <strong>des</strong> Speicherbeckens Bärwalde raumordnerisch gesichert. Konkretere<br />

Aussagen (z. B. Festlegung der Speicherlamelle u. ä.) sind Gegenstand von Sanierungsrahmenplänen. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für das Speicherbecken<br />

375<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

376<br />

INteRNetfassuNg<br />

wurde mit Beschluss <strong>des</strong> RP Dresden vom 17. November 2005 abgeschlossen. Damit verbunden ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (Abschnitt 4 ab Seite 86 <strong>des</strong> PlFstB). Diese<br />

wurde für vier FFH-Gebiete durchgeführt, für welche Einwender im Rahmen <strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens mögliche Beeinträchtigungen geltend gemacht haben. Bezüglich<br />

<strong>des</strong> SPA-Gebietes „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ wurden derartige Beeinträchtigungen nicht geltend gemacht und daher auch nicht bewertet,<br />

so dass davon ausgegangen werden muss, dass durch den Speicherbetrieb keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.<br />

Auf Grund der vorliegenden projektbezogenen Verträglichkeitsprüfung ist sichergestellt, dass durch die rahmensetzende regionalplanerische Ausweisung keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

<strong>des</strong> SPA-Gebietes zu erwarten ist.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 65 Reichwalde/Neuliebel-Nappatsch<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 65 Reichwalde/Neuliebel-Nappatsch grenzt nördlich an das SPA-Gebiet an. Das ca. 8 ha Fläche umfassende<br />

Vorbehaltsgebiet liegt innerhalb eines Waldgebietes. Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet.<br />

Bei einem potenziellen Abbau ist auszuschließen, dass es durch Grundwasserabsenkung bzw. durch Unterbrechung/Verminderung der Wasserzufuhr der in geringer Entfernung<br />

(ca. 1 bis 2 km) zum Kiesabbau im SPA-Gebiet gelegenen Teiche und Feuchtgebiete kommt. Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen kann davon ausgegangen werden, dass<br />

die Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes durch einen Kiesabbau innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Weitere potenziell erhebliche Beeinträchtigungen<br />

sind durch einen Kiesabbau nicht zu erwarten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ly 1 Pansberg bei Horscha<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der überwiegende Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Kieselschiefer (Lydit) liegt innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Beim Kieselschiefertagebau<br />

Pansberg handelt es sich um ein seit den 60-er Jahren betriebenes Abbauvorhaben. Trotz dieses laufenden Abbaubetriebes wurde die Schutzwürdigkeit als SPA-Gebiet nicht in<br />

Frage gestellt. Bereits <strong>des</strong>halb muss davon ausgegangen werden, dass durch den Abbau keine erheblichen Beeinträchtigungen bestehen.<br />

Das Vorranggebiet Ly 1 geht nicht über die Grenzen <strong>des</strong> am 3. April 2003 vom Bergamt Hoyerswerda zugelassenen Abschlussbetriebsplanes 1997/2020 für den Kieselschiefertagebau<br />

Pansberg hinaus. Die Gewinnung ist bis zum Jahr 2015 vorgesehen. Für die bereits abgebauten Bereiche der Lagerstätte erfolgte die Wiedernutzbarmachung. Laut<br />

Abschlussbetriebsplan sollen die wiedernutzbar gemachten Bereiche forstwirtschaftlich bzw. landwirtschaftlich nachgenutzt werden, d. h. die Flächennutzung entspricht damit<br />

den Verhältnissen vor dem bergbaulichen Eingriff. Das Vorhaben kann somit sogar dazu beitragen, die Lebensräume und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden<br />

Vogelarten zu erweitern.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: zwei gebiete östlich Kreba – gebiet entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahmen <strong>des</strong> LfUG und der Biosphärenreservatsverwaltung zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet<br />

wie folgt beurteilt: Durch die Aufforstung der Fläche innerhalb <strong>des</strong> SPA könnten Lebensräume von für das SPA wertgebenden Arten wie Ortolan, Baumfalke, Grauammer,<br />

Neuntöter und Heidelerche beeinträchtigt werden. Heidelerche und Neuntöter zählen zu den Arten, deren Erfüllungsgrad bei der Min<strong>des</strong>trepräsentanz innerhalb der SPA defizitär<br />

oder äußerst knapp ist. Jede weitere Reduzierung könnte zu einer Verschlechterung <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> der Arten führen.<br />

Es kann daher mit erheblichen Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordöstlich Horscha – gebiet entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahmen <strong>des</strong> LfUG und der Biosphärenreservatsverwaltung zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet<br />

wie folgt beurteilt: Durch die Aufforstung der Fläche innerhalb <strong>des</strong> SPA könnten Lebensräume von für das SPA wertgebenden Arten wie Ortolan, Baumfalke, Grauammer,<br />

Neuntöter und Heidelerche beeinträchtigt werden. Heidelerche und Neuntöter zählen zu den Arten, deren Erfüllungsgrad bei der Min<strong>des</strong>trepräsentanz innerhalb der SPA defizitär<br />

oder äußerst knapp ist. Jede weitere Reduzierung könnte zu einer Verschlechterung <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong> der Arten führen.<br />

Es kann daher mit erheblichen Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: ts 59 südöstlich Kleinsaubernitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Ton Ts 59 südöstlich Kleinsaubernitz grenzt im Nordwesten unmittelbar an das SPA-Gebiet an. Es liegt in<br />

einem Waldgebiet, das von mehreren, zum Dubrauker Fließ verlaufenden Gräben durchzogen wird. Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet.<br />

Analog zu dem in diesem Raum bereits betriebenen Tonabbau (insbesondere Tontagebau Guttau) kann bezüglich eines potenziellen Abbaus und damit einhergehender möglicher<br />

Beeinträchtigungen davon ausgegangen werden, dass bedingt durch die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse der Tonlagerstätte die Auswirkungen eines<br />

Tonabbaus nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes führen. Diese Einschätzung ist jedoch an Randbedingungen für die Abbautechnologie<br />

gebunden. Auf Grund der Größe <strong>des</strong> VBG Ts 59 erscheint es notwendig, die Größe <strong>des</strong> offenen Tagebaues und eine ggf. notwendige Grundwasserabsenkung so gering wie technologisch<br />

möglich zu halten, um die Lebensräume und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten nicht erheblich zu beeinträchtigen. Ggf. sind Dichtwände<br />

anzulegen, um grundwasserabhängige Lebensräume nicht zu gefährden. Weiterhin soll ein Abbau im Ts 59 erst nach Einstellung <strong>des</strong> Abbaus der in diesem Raum ausgewiesenen<br />

Vorranggebiete Ton beginnen. Die Ausweisung als VBG stellt diese zeitlichen Prioritäten bereits klar.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: ts 4 guttau/Neudörfel<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe Ton Ts 4 Guttau/Neudörfel reicht teilweise in die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes hinein. Beim Tontagebau Guttau handelt es<br />

sich um ein aktives Abbauvorhaben. Das Vorranggebiet Ts 4 geht nicht über die Grenzen <strong>des</strong> obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für das Vorhaben „Tontagebau Guttau“ hinaus.<br />

Der obligatorische Rahmenbetriebsplan befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren (Erörterungstermin am 8. Februar 2006).<br />

Für das Vorhaben wurde eine FFH-Erheblichkeitsabschätzung vorgenommen. Die dem Rahmenbetriebsplan als Anlage A 4.5 beigefügte „FFH-Erheblichkeitsabschätzung zum<br />

Vorhaben Tontagebau Guttau“ vom 6. Februar 2004 kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes<br />

zu erwarten sind. Es besteht kein Flächenbezug zwischen dem Eingriff und dem Gebiet (räumliche Trennung). Die Wiedernutzbarmachung erfolgt im Sinne von Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (Schaffung von Wasserflächen, Sukzessions- und Aufforstungsflächen), damit können sich z. B. die im Zuge der Wiedernutzbarmachung konzipierten Wasserflächen<br />

als Lebensraum u. a. für Wasservogelarten entwickeln. Das Vorhaben kann somit sogar dazu beitragen, die Erhaltungsziele für das SPA-Gebiet zu unterstützen und damit<br />

die Lebensräume und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten zu erweitern.<br />

Auf Grund der vorliegenden projektbezogenen Erheblichkeitsabschätzung können deren Aussagen auch für den Regionalplan angewendet werden. Durch die Ausweisung <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

377<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordöstlich Buchwalde<br />

378<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung verläuft auf einer Länge von ca. 200 m innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Laut der vom Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz<br />

<strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen<br />

regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das<br />

ausgewiesene Vorbehaltsgebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet südwestlich Brösa – gebiet entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahmen <strong>des</strong> LfUG und der Biospärenreservatsverwaltung zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet<br />

wie folgt beurteilt: Durch die Umsetzung der Aufforstung im Vorbehaltsgebiet Waldmehrung werden wertvolle Strukturen in einem vergleichseise reich strukturierten Bereich<br />

beseitigt, die zum Verlust von Brut- und Nahrungsräumen geschützter Arten führen (v. a. Rotmilan, Weißstorch, Rohrweihe, Kiebitz). Nahrungsräume konnten für manche<br />

wertgebenden Arten nicht ausreichend mit der Ausweisung von Vogelschutzgebieten abgedeckt werden (z. B. für den Weißstorch). Bereits jetzt reichen die Nahrungsressourcen<br />

innerhalb der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft nicht aus, um eine sich selbst erhaltende Storchenpopulation zu sichern. Aus diesem Grund sind gerade brutplatznahe<br />

Nahrungsflächen zu erhalten.<br />

Es kann daher mit erheblichen Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet südwestlich Lömischau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das als Ackerland genutzte, ca. 12 ha Fläche umfassende Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Die das Vorbehaltsgebiet umgebenden Gebiete<br />

sind zum überwiegenden Teil Ackerland und Grünland (u. a. Auenbereiche der Malschwitzer Kleinen Spree und <strong>des</strong> Alten Fließes). Das aufzuforstende Gebiet zählt nicht zu<br />

den in den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten Lebensräumen und Lebensstätten der Vogelarten. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Lebensräume der in<br />

dem SPA-Gebiet vorkommenden Offenlandarten aufgrund der Kleinräumigkeit <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sowie der im Aktionsraum dieser Arten vorkommenden<br />

weiteren Offenlandbereiche nicht erheblich beeinträchtigt werden. Durch die Aufforstung werden keine Habitatstrukturen betroffen, die an anderer Stelle fehlen bzw. qualitativ<br />

und quantitativ nur un<strong>zur</strong>eichend vorhanden sind. Eine Aufforstung in diesem Bereich führt somit nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensräumen der nach Anhang<br />

I der EU-Vogelschutzrichtlinie vorkommenden Arten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 30 tagebau Reichwalde<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 3.100 m nördlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes im rückwärtigen, teilweise bereits rekultivierten Teil <strong>des</strong> Tagebaus Reichwalde. Im VRG/EG sind bisher keine WKA<br />

errichtet worden.<br />

Im SPA-Gebiet kommen mit dem Kranich, Fischadler und Seeadler drei Arten mit einem Prüfradius von 5.000 m um den Brutplatz vor (vgl. Tabelle 2 der Begründung zum Ziel 10.1<br />

<strong>des</strong> Regionalplanes). Innerhalb dieses Prüfradius liegt zumin<strong>des</strong>t ein Seeadlerbrutplatz östlich Klitten. Es wird jedoch eingeschätzt, dass unabhängig von weiteren Brutplätzen<br />

innerhalb <strong>des</strong> Prüfradius der drei relevanten Arten generell keine Eignung <strong>des</strong> Bereiches um das VRG/EG als Nahrungshabitat u. ä. besteht. Die Landschaftsstrukturen im rekultivierten<br />

Bereich <strong>des</strong> Tagebaus Reichwalde lassen dies nicht zu.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Summationswirkung<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Auf Grund der Vielzahl der das SPA-Gebiet betreffenden regionalplanerischen Ausweisungen bzw. sonstiger zu berücksichtigender Planungen sowie der Größe <strong>des</strong> SPA-Gebietes<br />

wird eine Prüfung kumulativer Auswirkungen erschwert. Daher erfolgt diese Prüfung durch eine pragmatische Prüfung der Überlagerung von Wirkbereichen. Dabei werden<br />

Ausweisungen mit ähnlichen Auswirkungen (z. B. Rohstoffsicherung und Trinkwasser auf grundwasserabhängige Standorte) auf die Überlagerung von Wirkbereichen geprüft.<br />

Die Prüfung der kumulativen Auswirkungen einer direkten Flächeninanspruchnahme im Sinne eines Flächenentzuges kann auf die ausgewiesenen Gebiete <strong>zur</strong> Waldmehrung<br />

beschränkt werden.<br />

Kumulative Auswirkungen im Gebiet östlich von Königswartha<br />

Östlich von Königswartha sind durch die räumliche Nähe <strong>des</strong> VRG Kao 1, VBG Kao 83, VBG KS 88 und VBG Trinkwasser Wt 62 kumulative Auswirkungen zu prüfen. Einbezogen<br />

wird hier auch das VRG KS 6.<br />

Die Auswirkungen eines Kaolinabbaus im VRG Kao 1 und im VRG Kao 83 sind auf Grund der relativ kleinen Einwirkungsbereiche einer Grundwasserabsenkung als unerheblich zu<br />

betrachten. Zumin<strong>des</strong>t besteht durch einen zeitlich versetzen Abbau die Möglichkeit, dass sich die Einwirkbereiche (zeitlich und damit räumlich) nicht überschneiden. Weiterhin<br />

besteht zwischen beiden Gebieten eine Grundwasserscheide (vgl. Rahmenbetriebsplan Kiesandtagebau Hahnenberg der Verkehrs- und Tiefbau GmbH Bautzen, Anlage 5.1:<br />

Hydrogeologische Übersichtskarte).<br />

Problematischer ist der Sachverhalt bei den gesicherten Kieslagerstätten. Unabdingbare Voraussetzung für die Gewährleistung einer Verträglichkeit mit dem FFH-Gebiet ist die<br />

zeitliche Staffelung <strong>des</strong> Abbaus. Ein gleichzeitiger Abbau im VRG KS 6 und im VBG KS 88 wird aller Voraussicht nach erhebliche Beeinträchtigungen für die Wasserversorgung<br />

<strong>des</strong> SPA-Gebietes nach sich ziehen, da von beiden Gebieten aus vorwiegend nach Norden entwässert wird und die für das SPA-Gebiet relevanten Fließgewässer Hundegraben<br />

und Puntschischer Graben ihre Einzugs- und Neubildungsgebiete zu großen Teilen im Hahnenberggebiet haben. Für das SPA-Gebiet relevant sind auch die Quellaustritte an den<br />

Hängen <strong>des</strong> Hahnenberges, welche durch Stauhorizonte (Geschiebelehme und -mergel) gebildet werden, deren Erhalt jedoch mit der räumlichen Begrenzung <strong>des</strong> VRG und VBG<br />

gesichert bleibt. Diese Grundwasseraustritte sind teilweise stark niederschlagsabhängig.<br />

Mit der raumordnerisch unterschiedlichen Einstufung (VRG bzw. VBG) wird klargestellt, dass ein gleichzeitiger Abbau regionalplanerisch nicht beabsichtigt ist. Bei Einhaltung<br />

dieser Hierarchie sind auch kumulativ betrachtet, keine erheblichen Beeinträchtigungen durch die rohstoffsichernden Ausweisungen zu erwarten.<br />

Eine Nutzung der Grundwasservorräte im VBG Trinkwasser Wt 62 ist dagegen innerhalb <strong>des</strong> Abbauzeitraumes in den Kieslagerstätten voraussichtlich nicht relevant. Die Überlagerung<br />

von Trinkwasserschutz und Rohstoffsicherung im Regionalplan soll in erster Linie gewährleisten, dass bei einem potenziellen bzw. aktiven Abbau und der anschließenden<br />

Rekultivierung auch die Erfordernisse <strong>des</strong> Trinkwasserschutzes berücksichtigt werden. Somit sind (bei Einhaltung dieser zeitlichen Abfolge) keine kumulativ erheblichen Auswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

Kumulative Betrachtung der Waldmehrungsflächen<br />

Im Ergebnis der Beteiligung am Planentwurf gemäß § 6 Absatz 2 SächsLPlG wurden mehrere VBG Waldmehrung wieder gestrichen, da eine Verträglichkeit nach Ansicht <strong>des</strong> LfUG<br />

nicht nachweisbar wäre. Innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes sind insgesamt ca. 22 ha an Waldmehrungsflächen ausgewiesen. Es handelt sich ausschließlich um Vorbehaltsgebiete, welche<br />

somit einer weiteren Abwägung zugänglich sind. Alle Gebiete betreffen gegenwärtig als Ackerland genutzte Flächen. Insgesamt werden ca. 10.500 ha Fläche im SPA-Gebiet<br />

landwirtschaftlich genutzt. Davon sind ca. zwei Drittel Ackerland (Biosphärenreservatsplan – Teil 2, Rahmenkonzept für Schutz, Pflege und Entwicklung (2000) Seite 24). Die<br />

Waldmehrungsgebiete umfassen somit ca. 0,3 % der ca. 7.000 ha Ackerflächen im SPA-Gebiet. Dieser Wert liegt unterhalb <strong>des</strong> mit 1 % bezifferten Anteils <strong>zur</strong> Bewertung einer<br />

Erheblichkeit von Beeinträchtigungen bei direktem Flächenentzug (vgl. LAMBRECHT ET. AL. (2004), Seite 240). Da bestehende Grünlandflächen nicht von den Ausweisungen<br />

betroffen sind, sind auch keine Widersprüche zu den für das SPA-Gebiet relevanten Zielstellungen <strong>des</strong> Biosphärenreservatsplanes zu erkennen (vgl. Biosphärenreservatsplan –<br />

Teil 2, Seite 22).<br />

Für alle anderen regionalplanerischen Ausweisungen bzw. anderen Planungen sind keine Überschneidungen der Wirkbereiche bzw. keine funktionalen Zusammenhänge der<br />

verschiedenen Auswirkungen (z. B. VRS Braunkohlenkraftwerk und VRG Trinkwasser Wt 24) erkennbar, so dass sich auch aus der kumulativen Betrachtung keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen ergeben.<br />

379<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

MUSKAUER UND NEUSTäDTER HEIDE<br />

Gebietsnummer: sPa-047 EU-Nummer: 4552-452<br />

Fläche: 14.055 ha<br />

380<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: gebiet der Neustädter Heide mit teilen <strong>des</strong> östlich angrenzenden spree-tales sowie der Muskauer Heide.<br />

ebene bis flachwellige sandterrassenflächen bzw. talsandflächen mit Dünenfeldern, im Bereich <strong>des</strong><br />

genutzten truppenübungsplatzes „Oberlausitz“ mit ausgeprägten Parabel- und strichdünenzügen besonders<br />

zwischen Nochten und Rietschen. ausgedehnte Mosaike aus offenen sandflächen und Dünen,<br />

sandmagerrasen, Calluna-Heide und lichten Birken- und Kiefern-Vorwäldern, die zu den Rändern hin von<br />

zwergstrauchreichen Kiefernforsten, seltener von naturnahem eichen-Kiefern-Mischwald umgeben sind.<br />

Zwischen den Dünen feuchte bis nasse, anmoorige senken sowie Heidemoore; letztere mit Heideteichen,<br />

torfmoos-seggenrieden, Moorheide, Kiefern- und fichtenmoorwald. Östlich Nochten ausgekohlte und<br />

rekultivierte abbaubereiche im tagebau Nochten mit offenen und teilweise aufgeforsteten flächen.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der offenen bzw. vegetationsarmen sand-, Heide- und ehemaligen<br />

Braunkohleabbauflächen und Waldschneisen sowie der strukturreichen Kiefernwälder mit Laubwaldanteilen<br />

und -inseln.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Tetrao urogallus [Auerhuhn], Tetrao tetrix ssp. tetrix [Birkhuhn], Anthus campestris [Brachpieper], Alcedo atthis [Eisvogel], Picus canus [Grauspecht], Lullula arborea [Heidelerche],<br />

Grus grus [Kranich], Lanius collurio [Neuntöter], Aegolius funereus [Raufußkauz], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Haliaeetus albicilla [Seeadler], Sylvia nisoria<br />

[Sperbergrasmücke], Glaucidium passerinum [Sperlingskauz], Bubo bubo [Uhu], Pernis apivorus [Wespenbussard], Caprimulgus europaeus [Ziegenmelker]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Muskauer und Neustädter Heide“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2<br />

der „Roten Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Auerhuhn (Tetrao urogallus), Baumfalke (Falco subbuteo), Bekassine (Gallinago gallinago), Birkhuhn<br />

(Tetrao tetrix), Brachpieper (Anthus campestris), Eisvogel (Alcedo atthis), Grauammer (Miliaria calandra), Grauspecht (Picus canus), Heidelerche (Lullula arborea), Kranich<br />

(Grus grus), Neuntöter (Lanius collurio), Raubwürger (Lanius excubitor), Raufußkauz (Aegolius funereus), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Seeadler (Haliaetus albicilla),<br />

Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe), Uhu (Bubo bubo), Wendehals (Jynx torquilla), Wespenbussard<br />

(Pernis apivorus), Wiedehopf (Upupa epops), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus).<br />

2. Vorrangig zu beachten sind die folgenden Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist: Birkhuhn, Brachpieper,<br />

Heidelerche, Raubwürger, Seeadler, Steinschmätzer, Wendehals, Wiedehopf und Ziegenmelker.<br />

3. Daneben ist das Gebiet auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Auerhuhn, Baumfalke,<br />

Eisvogel, Grauspecht, Neuntöter, Raufußkauz, Schwarzspecht und Wespenbussard.<br />

4. Ziel in dem vorwiegend als Truppenübungsplatz genutzten, durch flachwellige Sandterrassenflächen beziehungsweise Talsandflächen mit Dünenfeldern geprägtem Waldgebiet<br />

mit offenen Sandflächen, Sandmagerrasen, Calluna-Heide, lichten Birken- und Kiefern-Vorwäldern, zwergstrauchreichen Kiefernforsten, naturnahen Eichen-Kiefern-<br />

Mischwäldern, aber auch nassen, anmoorigen Senken, Heidemooren sowie Kiefern- und Fichtenmoorwäldern ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der genannten<br />

Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten oder diesen<br />

wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet<br />

sind insbesondere offene bzw. vegetationsarme Sand- und Heideflächen, Waldschneisen, strukturreiche Kiefernwälder mit Laubwaldanteilen sowie Laubwaldinseln, aber<br />

auch Heidemoore mit Heideteichen, Horstbäume und höhlenreiche Einzelbäume.<br />

» Teilfläche 1 (Neustädter Heide)<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Hochwasserrückhaltebecken und speicherbecken<br />

Bezeichnung der Ausweisung: speicherbecken Lohsa<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der VRS grenzt unmittelbar an die Teilfläche 1 dieses SPA-Gebietes an, ist selbst jedoch Bestandteil <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Bergbaufolgelandschaft bei Hoyerswerda“. Es sind keinerlei<br />

Auswirkungen auf das SPA-Gebiet durch die mit dem VRS gesicherte Speicherfahrweise <strong>des</strong> Restsees zu erwarten, da kein funktionaler Bezug besteht (keine Grundwasserabhängigkeit<br />

der angrenzenden Bereiche im SPA-Gebiet, die Grundwasserflurabstände im SPA-Gebiet liegen selbst beim Höchststauziel <strong>des</strong> Speicherbeckens überwiegend bei<br />

> 5 m).<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 12 scheibe<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 12, in welchem seit 2004 bereits fünf WKA in Betrieb sind, befindet sich ca. 2.400 m südwestlich der Teilfläche 1 <strong>des</strong> SPA-Gebietes.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Mit dem Kranich und dem Seeadler kommen zwei Arten mit einem Prüfradius von 5.000 m um den Brutplatz im SPA-Gebiet vor. Es bestehen keine funktionalen Zusammengehörigkeiten<br />

zwischen den bekannten Brutplätzen dieser beiden Vogelarten im SPA-Gebiet und dem VRG/EG.<br />

Daher können erhebliche Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 29 tagebau spreetal<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 29, in welchem seit 2005 bereits elf WKA in Betrieb sind, befindet sich ca. 4.900 m westlich der Teilfläche 1 <strong>des</strong> SPA-Gebietes.<br />

Mit dem Kranich und dem Seeadler kommen zwei Arten mit einem Prüfradius von 5.000 m um den Brutplatz im SPA-Gebiet vor. Es bestehen keine funktionalen Zusammengehörigkeiten<br />

zwischen den bekannten Brutplätzen dieser beiden Vogelarten im SPA-Gebiet und dem VRG/EG.<br />

Daher können erhebliche Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrangtrasse Neubau schienennetz<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kohleverbindungsbahn zwischen Boxberg/O.L. und schwarze Pumpe<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Im Zuge der beabsichtigten Inanspruchnahme <strong>des</strong> Vorranggebietes für den langfristigen Braunkohlenbergbau Bk 1* Nochten-Rohne ist die tagebaubedingte Unterbrechung<br />

der Kohleverbindungsbahn an den Industriestandort Schwarze Pumpe erforderlich. Die hierfür erforderliche Ersatztrasse soll nach den Vorstellungen <strong>des</strong> Bergbauunternehmens<br />

Vattenfall Europe Mining AG außerhalb <strong>des</strong> künftigen Abbaugebietes, entlang <strong>des</strong> Tagebauran<strong>des</strong> verlaufen. Die hierfür im Regionalplan ausgewiesene Vorrangtrasse tangiert<br />

die 200 m Pufferzone der Teilfläche 1 (Neustädter Heide) <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Muskauer und Neustädter Heide“ auf einer Länge von ca. 1.000 m. Zwischen der Vor-rangtrasse und<br />

dem FFH-Gebiet verläuft die Kreisstraße 8481, die unmittelbar westlich an die Vorrangtrasse anschließt. Es ist davon auszugehen, dass die Vorbelastung durch die Kreisstraße<br />

8481 (Prognose für 2015 - 1.000 Kfz/24 h) als höher zu bewerten ist, als die von der konzipierten Schienentrasse auf das SPA-Gebiet ausgehenden Beeinflussungen (nach mdl.<br />

Auskunft der Vattenfall Europe Mining AG vom Mai 2008 - 10 bis maximal 15 Züge/d). Eine erhebliche Verstärkung der durch die Kreisstraße bereits bestehenden unerheblichen<br />

Einflüsse auf das SPA-Gebiet kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Speziell in Bezug auf die in den Erhaltungszielen genannten Arten sind keinerlei erhebliche<br />

Konflikte durch den potenziellen Bau der Bahntrasse zu erwarten.<br />

Die Ausweisung der Vorrangtrasse führt somit nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

» Teilfläche 2 (zwischen Haide und Boxberg/O.L.)<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltstrasse Neubau Bun<strong>des</strong>straße<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Rückverlegung B 156 tagebau Nochten<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Die Vorbehaltstrasse verläuft auf einer Länge von ca. 700 m durch das SPA-Gebiet. Mit der Ausweisung wird Ziel 26, Absatz 3 <strong>des</strong> seit 1994 verbindlichen Braunkohlenplanes<br />

Nochten räumlich konkretisiert. Eine entsprechende Trassenführung ist bereits in der Karte 4 (Zielkarte) <strong>des</strong> Braunkohlenplanes Nochten enthalten.<br />

Der raumordnerisch zu sichernde Straßenneubau beinhaltet die Rückverlegung der B 156 über das ehemalige Tagebaugelände Nochten. Für die Erheblichkeitsabschätzung ist<br />

vor allem relevant, dass eine Realisierung <strong>des</strong> Vorhabens nur im Zusammenhang mit dem Rückbau der jetzigen B 156 zwischen Boxberg/O.L. und Weißwasser zu sehen ist. Die<br />

jetzige B 156 verläuft auf einer Länge von ca. 5 km zentral durch das SPA-Gebiet.<br />

In Analogie zu den südlich an die hier relevante Fläche anschließenden Teilen <strong>des</strong> SPA-Gebietes wird sich wahrscheinlich eine besondere Eignung als Habitat für Offenlandarten,<br />

Heidearten und Waldarten (lichte Wälder u. ä.) ergeben. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den „Neubaustandort Kraftwerk Boxberg, Block R“ wurden südlich<br />

angrenzend zahlreiche Ziegenmelkervorkommen nachgewiesen, weiterhin Heidelerche, Brachpieper, Uhu und Birkhuhn (vgl. Karte 3b der o. g. Untersuchung).<br />

Mit Realisierung der raumordnerisch gesicherten Trasse wird sich voraussichtlich die Eignung für diese Arten auf einer Länge von unter 1 km verschlechtern, dafür jedoch auf<br />

einer Länge von ca. 5 km verbessern. Insbesondere ist relevant, dass mit dem Rückbau der alten Trasse ein großräumiges unzerschnittenes und störungsarmes Gebiet entsteht, in<br />

welchem die Habitateignung für Arten mit großem Raumbedarf verbessert wird (Uhu, Birkhuhn).<br />

Die Ausweisung der Vorbehaltstrasse führt somit in Verbindung mit dem gleichzeitigen Rückbau der alten Trasse der B 156 nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen für das<br />

SPA-Gebiet.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

381<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 30 tagebau Reichwalde<br />

382<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 30 befindet sich ca. 1.000 m südlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes.<br />

Die Bedeutung <strong>des</strong> Gebietes liegt hier vorrangig in der Funktion als Lebensraum <strong>des</strong> Birkhuhns. Andere Vogelarten sind auf Grund der Entfernung i. V. m. dem Prüfradius gemäß<br />

der Begründung zum Ziel 10.1 <strong>des</strong> Regionalplanes nicht betroffen (Grundlage Übersichtskarte 3b <strong>zur</strong> FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den „Neubaustandort Kraftwerk<br />

Boxberg, Block R“).<br />

Der Prüfabstand für das Birkhuhn liegt gemäß Tabelle 2 der Begründung zum Ziel 10.1 bei 2.000 m. Der zwischen dem Gebiet EW 30 und dem SPA-Gebiet befindliche Nordrandschlauch<br />

<strong>des</strong> Braunkohlentagebaus Reichwalde hat eine habitatbegrenzende Funktion für das Birkhuhn. Es ist nach Auskunft der Naturschutzfachbehörde nicht damit<br />

zu rechnen, dass sich die Umgebung <strong>des</strong> EW 30 mittelfristig zu einem potenziellen Birkhuhnlebensraum entwickeln wird. Eine Beeinträchtigung für das Birkhuhn kann somit<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Für das SPA-Gebiet sind somit keine Beeinträchtigungen durch das VRG/EG EW 22 zu erwarten<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrangstandort Neubau Braunkohlekraftwerk<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Kraftwerk Boxberg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der Vorrangstandort wurde auf der Fläche <strong>des</strong> Industriestandortes Boxberg/O.L. und somit <strong>des</strong> regional bedeutsamen industriellen Altstandortes „Kraftwerk Boxberg“ ausgewiesen.<br />

Teile dieses Standortes sind bereits mit modernen bzw. modernisierten Kraftwerksblöcken bebaut bzw. Block R ist im Bau. Die raumordnerisch zu sichernde Nutzung geht in<br />

ihrer Flächenausdehnung nicht über die bereits seit ca. 30 Jahren betriebene Nutzung hinaus. Der Standort nähert sich bis minimal ca. 800 m an das SPA-Gebiet an. Die maximal<br />

erreichbare Entfernung zwischen SPA-Gebiet und dem VRS beträgt ca. 3.300 m. Regionalplanerisch wird nicht geregelt, an welcher konkreten Stelle ein Kraftwerksneubau möglich<br />

ist. Am wahrscheinlichsten erscheint ein Neubau auf den Flächen der Kraftwerke I und II (Kraftwerksvorhaltefläche gemäß Standortexpose der Biq Standortentwicklung und<br />

Immobilienservice GmbH Lübbenau, Stand 10/2006). Der Abstand zum SPA-Gebiet würde dann ca. 2.000 bis 2.700 m betragen.<br />

Relevante potenzielle Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerkes können insbesondere bau- und betriebsbedingter Lärm, Schadstoffemissionen und die Beeinträchtigung<br />

der Wassergüte durch Abwässer sein. Weitere Auswirkungen in Bezug auf das SPA-Gebiet (z. B. Flächeninanspruchnahme) scheiden auf Grund der Lage außerhalb <strong>des</strong> Natura<br />

2000-Gebietes aus. Der Wirkfaktor bau- und betriebsbedingter Lärm wird ebenfalls nicht weiter verfolgt, da der konkrete Standort eines Kraftwerkes innerhalb <strong>des</strong> VRS so verändert<br />

werden kann, dass die auf das FFH-Gebiet einwirkenden Lärmwerte unerheblich sind. Dabei muss auch die bestehende Vorbelastung berücksichtigt werden. Der Aspekt<br />

kann somit, sofern überhaupt relevant, in nachfolgenden Ebenen geregelt werden.<br />

Die Vorprüfung wird unter Berücksichtigung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den „Neubaustandort Kraftwerk Boxberg, Block R“ vorgenommen (Landschaftsplanung<br />

Dr. Böhnert und Dr. Reichhoff GmbH i. A. Vattenfall Europe Generation, 2006). Diese Untersuchung umfasst sowohl die FFH-Verträglichkeitsprüfung als auch eine SPA-Erheblichkeitsabschätzung<br />

für alle relevanten Natura 2000-Gebiete im Radius von 8,75 km um den Kühlturm <strong>des</strong> Blockes R. Es ist damit zu rechnen, dass bei einem neu zu errichtenden<br />

Kraftwerksblock der zukünftige Stand der Kraftwerkstechnik (nicht nur beim Kohlendioxid, sondern bei allen hier relevanten Stoffen) zu noch geringeren Emissionen führt als<br />

beim im Bau befindlichen Block R. Eine theoretisch mögliche Variante besteht auch im Ersatz eines vorhandenen älteren Kraftwerksblockes durch den planerisch gesicherten<br />

Standort eines neuen Blockes. In diesem Fall würden sich die Gesamtemissionen <strong>des</strong> Kraftwerkes sogar verringern und sich somit positive Effekte für das SPA-Gebiet ergeben.<br />

Für das SPA-Gebiet und seine Erhaltungsziele relevante Sachverhalte wurden im Rahmen der o. g. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung begutachtet. Dies betraf insbesondere die<br />

Lebensräume von Vogelarten (z. B. trockene Heiden, Sandmagerrasen, Dünen) und die potenzielle Gefährdung dieser Lebensräume durch eine Vergrasung mit Land-Reitgras<br />

infolge von Nährstoffeinträgen. Diese Einträge können bei einem potenziellen Kraftwerksbau durch Nährstoffeinträge (z. B. Stickstoffdeposition) entstehen. Es wird eingeschätzt,<br />

dass „mögliche und tatsächliche Gefährdungen von empfindlichen Lebensräumen im Untersuchungsgebiet nicht vom beabsichtigten Projekt Kraftwerk Boxberg, Block R ausgehen,<br />

sondern andere, nicht bewertungsrelevante Ursachen haben“ (FFH-Verträglichkeitsuntersuchung – Allgemeiner Teil, Seite 51). Gleiches muss auch für einen weiteren, dem<br />

Stand der Technik entsprechenden Kraftwerksblock gelten.<br />

Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt bei der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung war die Immissionsbelastung für das Birkhuhn. Es wird festgestellt, dass nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand die Rückgangsursachen der Birkhuhnpopulation in der Muskauer Heide vermutlich von komplexer Natur sind. Dazu zählt vor allem die Verinselung der Populationsreste<br />

durch den Verlust wertgebender Moorlebensräume, in <strong>des</strong>sen Folge trockene Heiden als Ersatzlebensräume genutzt werden müssen. Die zunehmende Vergrasung<br />

dieser Heiden mit Land-Reitgras kann u. U. eine erhebliche Beeinträchtigung für den Birkhuhnlebensraum darstellen. Diese Gefährdungen gehen jedoch nicht von einem Kraftwerksbau<br />

aus (siehe oben).<br />

Ggf. besteht, sofern doch ein unmittelbarer Zusammenhang mit den Kraftwerksemissionen besteht, auch die Möglichkeit Landschaftspflegemaßnahmen (Zurückdrängen der<br />

Vergrasung z. B. durch gezielte Brände) durchzuführen, um entsprechende Lebensräume nicht nur für das Birkhuhn, sondern für alle hier relevanten Vogelarten der offenen bzw.<br />

vegetationsarmen Heiden, Sandmagerrasen und Dünen zu erhalten (Habitatmanagementmaßnahmen). Unter dieser Randbedingung kann auch für den potenziellen Bau eines<br />

weiteren Kraftwerksblockes davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten sind.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Summationswirkung<br />

Die Wirkbereiche der einzelnen Ausweisungen überlagern sich nicht, so dass keine kumulativ verstärkten Auswirkungen der regionalplanerischen Ausweisungen zu erwarten<br />

sind. Einzige Ausnahme bildet der VRS Braunkohlenkraftwerk und die VB-Trasse Neubau Bun<strong>des</strong>trasse. Hier kann es zu kumulativen Verstärkungen relevanter Schadstoffemissionen<br />

kommen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit dem Neubau der B 156 gleichzeitig ein Rückbau der bestehenden Trasse erfolgt. Daher ergibt sich auch bei einer<br />

kumulativen Betrachtung von Schadstoffimmissionen auf das SPA-Gebiet kein anderer Sachstand als bei der Einzelbewertung.<br />

383<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

TEICHGEBIETE NIEDERSPREE-HAMMERSTADT<br />

Gebietsnummer: sPa-049 EU-Nummer: 4554-451<br />

Fläche: 2 846 ha<br />

384<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Naturraumtypischer ausschnitt <strong>des</strong> Oberlausitzer Heide- und teichgebietes im Bereich sandiger Niederterrassen<br />

mit Dünen östlich Daubitz sowie <strong>des</strong> Rietschener auen-Niederterrassen-Komplexes; mehrere<br />

teichgebiete, fließgewässer und Moore, umgeben von Wäldern, forsten, grünland und ackerflächen.<br />

teiche mit reich entwickelten uferzonen, im Verbund mit naturnahen fließgewässern (v. a. Weißer schöps,<br />

Raklitza) und gräben. feuchtgebiets- und Moormosaike mit oligo- bis mesotrophen standgewässern,<br />

sauren schwingrasen-Zwischenmooren, gut ausgeprägten Heidemooren und feuchtheiden, Röhrichten,<br />

seggenrieden, Bruchwäldern, Waldkiefern- und fichten-Moorwald, außerdem feuchtwiesen, mesophiles<br />

grünland und feuchte Hochstaudenfluren. auf trockenen terrassensanden und Dünen Calluna- und ginsterheiden,<br />

Borstgrasrasen, Vorwälder und bodensaure eichenwälder.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der naturnahen teichgebiete, der fließgewässer, der halboffenen<br />

und grünlandbetonten agrarlandschaft sowie der Wälder.<br />

Bedeuten<strong>des</strong> Rast-, Durchzugs- und Nahrungsgebiet für Wasservogelarten.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Pandion haliaetus [Fischadler], Picus canus [Grauspecht], Lullula arborea [Heidelerche], Porzana parva [Kleine Ralle], Grus grus [Kranich], Lanius collurio<br />

[Neuntöter], Emberiza hortulana [Ortolan], Botaurus stellaris [Rohrdommel], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Milvus milvus [Rotmilan], Milvus migrans [Schwarzmilan], Dryocopus<br />

martius [Schwarzspecht], Haliaeetus albicilla [Seeadler], Glaucidium passerinum [Sperlingskauz], Porzana porzana [Tüpfelralle], Ciconia ciconia [Weißstorch], Pernis apivorus<br />

[Wespenbussard], Ixobrychus minutus [Zwergdommel]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Teichgebiete Niederspree-Hammerstadt“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien<br />

1 und 2der „Roten Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Bekassine (Gallinago gallinago), Eisvogel (Alcedo atthis), Fischadler<br />

(Pandion haliaetus), Grauammer (Miliaria calandra), Grauspecht (Picus canus), Heidelerche (Lullula arborea), Kiebitz (Vanellus vanellus), Kleine Ralle (Porzana parva),<br />

Knäkente (Anas querquedula), Kranich (Grus grus), Löffelente (Anas clypeata), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortulana), Raubwürger (Lanius excubitor),<br />

Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rotmilan (Milvus milvus), Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus), Schwarzhalstaucher (Podiceps<br />

nigricollis), Schwarzmilan (Milvus migrans), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Seeadler (Haliaetus albicilla), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Tüpfelralle (Porzana<br />

porzana), Weißstorch (Ciconia ciconia), Wendehals (Jynx torquilla), Wespenbussard (Pernis apivorus), Zwergdommel (Ixobrychus minutus).<br />

2. Vorrangig zu beachten sind die folgenden Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist: Rohrdommel, Schilfrohrsänger,<br />

Schwarzhalstaucher, Seeadler und Tüpfelralle.<br />

3. Daneben ist das Gebiet auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Eisvogel, Heidelerche,<br />

Kiebitz, Kleine Ralle, Knäkente, Löffelente, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzspecht, Wespenbussard und Zwergdommel.<br />

4. Außerdem stellt das Vogelschutzgebiet ein bedeuten<strong>des</strong> Rast- und/oder Nahrungsgebiet für die Saatgans (Ansar fabalis) und den Kranich dar.<br />

5. Ziel ist es, in dem von sandigen Niederterrassen und Dünen geprägten Vogelschutzgebiet mit mehreren reich strukturierten Teichgruppen mit Schwimmblatt- und Verlandungsvegetation<br />

und Vermoorungen, naturnahen Wäldern und Fließgewässern (insbesondere Weißer Schöps und Raklitza) sowie Feuchtwiesen und mesophilem Grünland,<br />

einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten<br />

innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume<br />

und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere die Teiche mit den Röhricht- und Verlandungszonen (einschließlich der darin befindlichen offenen<br />

Wasser- und Schlammflächen), den Brutinseln sowie Moorbereichen (saure Schwingrasen-Zwischenmoore, Heidemoore), die Bruch-, Moor und Feuchtwälder, Forstflächen<br />

mit naturnahen Laub(misch)wald-Althölzern, stehendem und liegendem Totholz, naturnahe Waldsäume, Nest- und Höhlenbäume, offene Flächen im Wald (insbesondere<br />

trocken-sandige Bereiche, Dünen, Callunaheiden und Borstgrasrasen), Feldgehölze, Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume, Hecken und Gebüsche im Offenland, Nassund<br />

Feuchtgrünland, magere Frischwiesen und Brachen.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 70 Rothenburg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser Wt 70 Rothenburg ist auf einer Länge von ca. 2.000 m nur durch die Kreisstraße K 8413 vom SPA-Gebiet getrennt. Die<br />

Mächtigkeit <strong>des</strong> raumordnerisch geschützten quartären Grundwasserleiters liegt zwischen 10 und 40 m, die mittlere Mächtigkeit beträgt 20 m. Innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes<br />

befindet sich die Wasserfassung Uhsmannsdorf, die bereits langjährig für die Wasserversorgung genutzt wird.<br />

Die Grundwasserfließrichtung ist in diesem Bereich nach Nordosten gerichtet. Bei einer Grundwasserentnahme <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung ist somit eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

relevanter und grundwasserabhängiger Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten grundsätzlich nicht zu erwarten. Zumin<strong>des</strong>t gilt dies für Grundwasserentnahmen<br />

in einer Größenordnung, wie sie bereits seit Jahren erfolgt.<br />

Durch die weitere Grundwasserentnahme können somit, zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Entnahmemenge, erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwas-<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

ser Wt 70 Rothenburg für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet westlich Neusorge – gebiet entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet wie folgt beurteilt: Bei Umsetzung<br />

der Aufforstung werden Strukturen beseitigt, die zum Verlust von Brut- und Nahrungsräumen geschützter Arten führen (v. a. Heidelerche und Ortolan).<br />

Es kann daher mit Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nördlich Daubitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das ca. 10 ha Fläche umfassende Vorbehaltsgebiet Waldmehrung liegt teilweise innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes und verläuft entlang eines in die Raklitza entwässernden Grabens.<br />

Die an den Graben angrenzenden Flächen werden derzeit als Ackerland genutzt. Das aufzuforstende Gebiet zählt nicht zu den im Erhaltungsziel 5 <strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten<br />

Lebensräumen und Lebensstätten der Vogelarten. Die an das Vorbehaltsgebiet angrenzenden Offenlandflächen bestehen aus Ackerflächen (östlich und westlich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes)<br />

sowie aus Grünland (nördlich, südlich und südwestlich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes).<br />

Es ist somit davon auszugehen, dass die Lebensräume der in dem SPA-Gebiet vorkommenden Offenlandarten aufgrund der Kleinräumigkeit <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung<br />

sowie der Gesamtfläche der im Aktionsraum dieser Arten vorkommenden Offenlandbereiche nicht erheblich beeinträchtigt werden.<br />

Mit der Aufforstung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes kann dagegen sogar eine Aufwertung der laut Erhaltungsziel 5 <strong>des</strong> SPA-Gebietes genannten Lebensräume und Lebensstätten der<br />

Vogelarten erreicht werden (Baumgruppen, Baumreihen), da es sich um eine gewässerbegleitende linienhafte Aufforstung handelt. Weiterhin können durch die Pufferfunktion<br />

auch Nährstoffeinträge in das Gewässer gemindert werden. Durch die Aufforstung werden keine Habitatstrukturen betroffen, die an anderer Stelle fehlen bzw. qualitativ und<br />

quantitativ nur un<strong>zur</strong>eichend vorhanden sind. Eine Aufforstung in diesem Bereich führt somit nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensräumen der nach Anhang I der<br />

EU-Vogelschutzrichtlinie vorkommenden Arten.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Waldmehrung sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 30 tagebau Reichwalde<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 30 befindet sich ca. 4.800 m westlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> EW 30 sind bisher keine WKA errichtet worden.<br />

Im SPA-Gebiet kommen mit Fischadler, Kranich und Seeadler drei Vogelarten nach Anhang I vor, bei denen der Prüfradius gemäß Tabelle 2 der Begründung zum Ziel 10.1 <strong>des</strong><br />

Regionalplanes 5.000 m beträgt.<br />

Unabhängig von den konkreten Brutstandorten dieser drei Arten ist davon auszugehen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Lebensraumes entstehen, sofern innerhalb<br />

<strong>des</strong> EW 30 WKA errichtet werden. Neben der bereits relativ großen Entfernung ist von Bedeutung, dass keine funktionalen Zusammenhänge zwischen den im Erhaltungsziel<br />

5 genannten Lebensräumen und Lebensstätten und dem EW 30 bestehen, welches auf einer zu rekultivierenden Fläche im rückwärtigen Bereich <strong>des</strong> Braunkohlentagebaus<br />

Reichwalde ausgewiesen wurde. In diesem Bereich befinden sich weder Teichgruppen u. ä. Feuchtgebiete, die als vorrangige Nahrungsflächen für die drei Vogelarten relevant<br />

sind, noch wird durch das EW 30 ein Zugkorridor zu einer bedeutenden Nahrungsfläche entwertet.<br />

Bezüglich <strong>des</strong> Erhaltungszieles 4 sind ebenfalls keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten, da vom VRG/EG keine bedeutenden Vogelzugkorridore für die Saatgans und<br />

den Kranich berührt werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

385<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

386<br />

INteRNetfassuNg<br />

Summationswirkung<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Zwischen den verschiedenen regionalplanerischen Ausweisungen besteht kein räumlicher<br />

bzw. funktionaler Bezug, welcher eine Verstärkung der einzelnen Einflüsse bewirken kann (keine Überlagerung von Wirkbereichen).<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

NEISSETAL<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: sPa-050 EU-Nummer: 4454-451<br />

Fläche: 2 373 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: strukturreiches flusstal an der grenze <strong>zur</strong> Republik Polen mit weitgehend naturbelassenem, strukturreichem<br />

flusslauf. steilhänge am westlichen talhang besonders im süden mit naturnahen Laubmischwäldern.<br />

aue weitgehend unverbaut, mit altwässern, Resten <strong>des</strong> Weichholz-auenwal<strong>des</strong>, Weidengebüschen<br />

und durch extensive Nutzung parkartig aufgelichtetem Hartholz-auenwald im Wechsel mit eichen-<br />

Hainbuchen-Mischwald auf wechseltrockenen sandbänken. Offene auen- und uferbereiche geprägt von<br />

uferstaudenfluren, grünland frischer, feuchter und nasser standorte sowie darin befindlichen naturnahen<br />

Kleingewässern.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der vegetationsarmen uferbereiche und der halboffenen und<br />

grünlandbetonten flusslandschaft sowie der naturnahen Wälder.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Picus canus [Grauspecht], Lullula arborea [Heidelerche], Dendrocopus medius [Mittelspecht], Lanius collurio [Neuntöter], Emberiza hortulana [Ortolan],<br />

Circus aeruginosus [Rohrweihe], Milvus milvus [Rotmilan], Milvus migrans [Schwarzmilan], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke], Crex crex<br />

[Wachtelkönig], Ciconia ciconia [Weißstorch], Pernis apivorus [Wespenbussard]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Neißetal“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der „Roten Liste Wirbeltiere“<br />

<strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Eisvogel (Alcedo atthis), Flussuferläufer (Actitis hypoleucos), Grauammer (Miliaria calandra),<br />

Grauspecht (Picus canus), Heidelerche (Lullula arborea), Kiebitz (Vanellus vanellus), Mittelspecht (Dendrocopus medius), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza<br />

hortulana), Raubwürger (Lanius excubitor), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rotmilan (Milvus milvus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Schwarzspecht (Dryocopus martius),<br />

Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Wachtelkönig (Crex crex), Weißstorch (Ciconia ciconia),Wendehals (Jynx torquilla) und Wespenbussard (Pernis apivorus).<br />

2. Vorrangig zu beachten sind die folgenden Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist: Eisvogel, Flussuferläufer,<br />

Mittelspecht und Ortolan.<br />

3. Daneben ist das Gebiet auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Baumfalke, Grauspecht,<br />

Heidelerche, Kiebitz, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzspecht und Wespenbussard. Das Gebiet hat eine herausragende Funktion als Wasservogellebensraum.<br />

4. Ziel ist es, in dem strukturreichen Flusstal mit seinem weitgehend naturbelassenen Flusslauf, Steilhängen mit naturnahen Laubmischwäldern, mit einer überwiegend<br />

unverbauten Aue mit Altwässern und Resten <strong>des</strong> Weichholz-Auenwal<strong>des</strong> und aufgelichtetem Hartholz-Auenwald, mit verschiedenen Grünlandausprägungen und Uferstaudenfluren,<br />

einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und<br />

Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind.<br />

Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere die vegetationsarmen Uferbereiche, die mit Auenwaldresten bestockten Grünlandbereiche,<br />

die infolge der weitgehend intakten Fließgewässerdynamik entstehenden Steiluferabbrüche, Sand- und Schotterbänke, die Ufergehölze, Baumgruppen und<br />

-reihen, Hecken und Gebüsche, Altwässer und stehende Kleingewässer, naturnahe Fließgewässer, Horstbäume, höhlenreiche Einzelbäume sowie stehen<strong>des</strong> und liegen<strong>des</strong><br />

Totholz.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 21 Bad Muskau<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 21 Bad Muskau reicht in das SPA-Gebiet hinein. Dieser Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes wird seit Mitte der 70-iger Jahre für die<br />

Trinkwasserversorgung u. a. der Stadt Bad Muskau genutzt. Der für die Grundwasserentnahme genutzte quartäre Grundwasserleiter weist eine bindige Überdeckung auf, die <strong>zur</strong><br />

Wasserversorgung genutzten Brunnen haben eine Teufe von 50 bis 53 m. Derzeit erfolgt ein Festsetzungsverfahren für das Wasserschutzgebiet Bad Muskau.<br />

Auf Grund der bereits langjährigen Nutzung <strong>des</strong> Grundwasservorkommens und der oben beschriebenen hydrogeologischen Randbedingungen sind keinerlei Beeinträchtigungen<br />

für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

Durch die weitere Grundwasserentnahme können somit, zumin<strong>des</strong>t bei gleichbleibender Fördermenge, erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden hydrogeologischen Verhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

Trinkwasser Wt 21 Bad Muskau für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

387<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 20 Deschka<br />

388<br />

INteRNetfassuNg<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 20 nähert sich bis auf ca. 900 m an das SPA-Gebiet an. Innerhalb <strong>des</strong> EW 20 sind seit Mai 2003 sechs WKA in Betrieb. Zwei weitere Anlagen bestehen außerhalb,<br />

jedoch direkt östlich <strong>des</strong> EW 20 ebenfalls seit Mai 2003. Für weitere drei WKA wurde durch die Gemeinde ein B-Plan erstellt, welcher am 29. September 2005 durch das Landratsamt<br />

NOL genehmigt wurde. Die drei WKA sind im Mai 2006 nach einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren in Betrieb gegangen.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> immissionsschutzrechtlichen Verfahrens <strong>zur</strong> Errichtung der o. g. 3 WKA erfolgte eine standortbezogene Prüfung <strong>des</strong> Einzelfalls gemäß UVPG sowie die Erarbeitung<br />

eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (ri c h t e r + ka u P, 2005). In dieser Prüfung wurden auch die Einflüsse auf die Avifauna einbezogen. Dabei wurden sowohl die<br />

in der Umgebung vorkommenden Brutvögel als auch die Bedeutung <strong>des</strong> Gebietes für Zugvögel betrachtet. Diese Untersuchungen können auch für das SPA-Gebiet angewendet<br />

werden, da alle für dieses Gebiet relevanten und hier vorkommenden Arten betrachtet wurden. Als Ergebnis ist festzustellen, dass es in Verbindung mit durchzuführenden Kompensationsmaßnahmen<br />

zwar zu Beeinträchtigungen kommt, diese jedoch nicht erheblich sind.<br />

Auf Grund dieser projektbezogenen Einschätzung kann auch für die rahmensetzende regionalplanerische Ausweisung davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten sind.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordwestlich Zentendorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Waldmehrung verläuft auf einer Länge von ca. 800 m innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes “Neißetal“. Laut der vom Sächsischen<br />

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft herausgegebenen „Arbeitshilfe <strong>zur</strong> Anwendung der bun<strong>des</strong>- und europarechtlichen Vorschriften zum Aufbau und Schutz<br />

<strong>des</strong> Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“ zählen u. a. Erstaufforstungen außerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu den Vorhaben, bei denen<br />

regelmäßig die formalen Voraussetzungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 1 Nummer 11 Buchstaben a) – c) BNatSchG nicht vorliegen oder von fehlender Erheblichkeit auszugehen ist. Das<br />

ausgewiesene Vorranggebiet Waldmehrung kann daher im systematischen Sinne keine erhebliche Beeinträchtigung auslösen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordwestlich Zentendorf – gebiet entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet wie folgt beurteilt: Durch die<br />

Umsetzung der Aufforstung im Vorbehaltsgebiet werden wertvolle Strukturen beseitigt. Es ist ein Verlust wichtiger Brut- und Nahrungsräume geschützter Arten im direkten<br />

Umfeld zum SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

Es muss daher mit Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 59 Deschka-Zentendorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der südöstliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 59 Deschka-Zentendorf liegt auf einer Ackerfläche und tangiert die 200 m Pufferzone<br />

<strong>des</strong> SPA-Gebietes auf einer Länge von ca. 600 m.<br />

Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein potenzieller Rohstoffabbau innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes<br />

nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der im Erhaltungsziel 4 genannten Lebensräume und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten führt,<br />

da kein räumlicher und funktionaler Zusammenhang zwischen diesen Lebensräumen und Lebensstätten und dem Vorbehaltsgebiet erkennbar ist.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 13 Zodel<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 13 Zodel tangiert die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes auf einer Länge von ca. 600 m.<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes erfolgt derzeit kein Abbau. Für das Vorhaben „Kiessandtagebau Zodel“ liegt eine Raumordnerische Beurteilung <strong>des</strong> Regierungspräsidiums Dresden<br />

vom 14. November 1994 vor. Die Raumordnerische Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben „Kiessandtagebau Zodel“ unter Beachtung der in der Raumordnerischen<br />

Beurteilung enthaltenen Maßgaben (u. a. keine Beeinträchtigung der Flussaue der Lausitzer Neiße durch den Kiesabbau, Erhalt <strong>des</strong> Hangwal<strong>des</strong>, Gewährleistung der<br />

Wasserversorgung <strong>des</strong> Hangwal<strong>des</strong> beim Abbau) den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. Im Jahr 1995 wurde ein Scoping-Termin <strong>zur</strong> Einleitung eines bergrechtlichen<br />

Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Weiterführende Planungen für einen Abbau liegen derzeit nicht vor. Die räumliche Begrenzung der Ausweisung im Regionalplan<br />

erfolgte bewusst so, dass ein 200 m Puffer zwischen dem Vorranggebiet und dem SPA-Gebiet besteht und somit die Maßgaben <strong>des</strong> ROV gewährleistet werden können.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Rohstoffabbau innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes unter Beachtung der in der raumordnerischen Beurteilung von 1994 formulierten<br />

Maßgaben nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der im Erhaltungsziel 4 genannten Lebensräume und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten führt.<br />

Dies gilt analog auch für den östlich <strong>des</strong> beantragten Abbaufel<strong>des</strong> als Vorranggebiet ausgewiesenen Teil der Kiessandlagerstätte.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 58 Zodel(-Ost)<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 58 Zodel (-Ost) tangiert die 200 Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Neißetal“ auf einer Länge von<br />

ca. 500 m. Es grenzt südlich an das Vorranggebiet KS 13 an. Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet.<br />

Ein potenzieller Abbau innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes KS 58 sollte erst nach Abschluss eines Abbaus im Vorranggebiet KS 13 erfolgen. In Analogie zu den für einen Abbau<br />

im Vorranggebiet KS 13 formulierten Maßgaben ist ein potenzieller Abbau innerhalb <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes KS 58 so zu gestalten, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der<br />

Erhaltungsziele, insbesondere der im Erhaltungsziel 4 genannten Lebensräume und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten eintritt.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit bei Berücksichtigung o. g. Rahmenbedingungen keine erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 16 Charlottenhof<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 1.250 m westlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes und besteht aus einer westlichen und einer östlichen Teilfläche. Innerhalb <strong>des</strong> EW 16 sind vier WKA seit Februar<br />

2000 und fünf WKA seit April 2004 in Betrieb. Weitere neun WKA bestehen außerhalb <strong>des</strong> ausgewiesenen VRG/EG zwischen beiden Teilflächen. Innerhalb <strong>des</strong> EW 16 können im<br />

Ergebnis eines abgeschlossenen Zielabweichungsverfahrens theoretisch maximal weitere 10 WKA errichtet werden.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> immissionsschutzrechtlichen Verfahrens <strong>zur</strong> Errichtung von drei WKA im Westteil <strong>des</strong> VRG wurden auch die Auswirkungen auf die Avifauna geprüft (IDU 2007).<br />

Grundlage dafür waren eine „Einschätzung der geplanten Erweiterung <strong>des</strong> Windparks Ludwigsdorf aus Sicht der Artengruppen Vögel und Fledermäuse“ (Se i c h e 2005), „Untersuchung<br />

<strong>des</strong> geplanten Windparks Schöpstal – Vögel und Fledermäuse“ (Seiche April 2005, April 2006) sowie „Ergebnisse der Brutvogelkartierung Schöpstal“ (Se i c h e 2005).<br />

Insgesamt werden die Auswirkungen auf die Avifauna im Landschaftspflegerischen Begleitplan mit „gering“ bewertet.<br />

Diese Aussage kann auf Grund <strong>des</strong> Untersuchungsumfanges bei den 3 Erfassungen von Seiche auch auf die Belange <strong>des</strong> SPA-Gebietes „Neißetal“ erweitert werden. Regionalplanerisch<br />

kann sich den Ergebnissen <strong>des</strong> LBP angeschlossen werden.<br />

Auf Grund der vorliegenden projektbezogenen Untersuchungen ist davon auszugehen, dass durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG EW 16 keine erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

das SPA-Gebiet bestehen.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsstandort Deiche, umfluter<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Deiche, umfluter Ludwigsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

389<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Vorprüfung<br />

390<br />

INteRNetfassuNg<br />

Die in der HWSK dargestellte und im Regionalplan ausgewiesene Variante liegt in einigen Bereichen um den „Catharinenhof“ innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes.<br />

Der Deichneubau kann, sofern er wie im HWSK beschrieben und im Regionalplan ausgewiesen, möglichst siedlungsnah, d. h. unmittelbar östlich der letzten Bebauung ansetzt,<br />

so erfolgen, dass keine Vogelarten und entsprechende Habitate beeinträchtigt werden. Insbesondere werden Lebensräume in der Aue, die also von Überschwemmungen abhängig<br />

sind, durch den Deichneubau in der ausgewiesenen Variante nicht vom Flusslauf abgetrennt. Weitere Gefährdungen sind durch diese Ausweisung nicht zu erwarten, da<br />

die Retentionsfläche und die damit verbundenen Nutzungsbeschränkungen im FFH-Gebiet auch nach einem Deichbau erhalten bleiben. Baubedingte Beeinträchtigungen auf<br />

relevante Brutvögel können durch den Zeitraum der Ausführung außerhalb der Brutzeit vermieden werden.<br />

Unter Berücksichtigung der o. g. Aussagen im Rahmen nachfolgender Planungsverfahren können erhebliche Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet westlich Ludwigsdorf – gebiet entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet wie folgt beurteilt: Durch die<br />

Umsetzung der Aufforstung im Vorbehaltsgebiet werden wertvolle Strukturen beseitigt. Es ist ein Verlust wichtiger Brut- und Nahrungsräume geschützter Arten zu erwarten.<br />

Weiterhin ist der nördlich angrenzende Waldstreifen Brutplatz <strong>des</strong> Ortolans, der durch die Aufforstung beeinträchtigt werden könnte.<br />

Es kann daher mit Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 10 görlitz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Bereich <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 10 Görlitz liegt innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Dieser östliche Teil wird bereits langjährig für die Trinkwasserversorgung u.<br />

a. der Stadt Görlitz genutzt. Die Grundwasserbereitstellung erfolgt hauptsächlich über die Infiltration von Oberflächenwasser der Neiße über Sicker- bzw. Grundwasseranreicherungsbecken<br />

sowie aus dem quartären Grundwasserleiter.<br />

Die Lebensräume und Lebensstätten im SPA-Gebiet sind durch die Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt. Daher können<br />

durch die weitere Grundwasserentnahme, zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge, erhebliche Beeinträchtigungen dieser Lebensräume und somit auch der davon abhängigen<br />

Vogelarten ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Verhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten westlichen (weiter vom SPA-Gebiet entfernten)<br />

Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 10 Görlitz für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 12 Berzdorfer see<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der nordöstliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Erholung reicht im Bereich der Halde Weinhübel bis 70 m an das SPA-Gebiet heran. Das SPA-Gebiet und das Vorranggebiet Erholung E 12<br />

werden jedoch durch die Bun<strong>des</strong>strasse B 99 und die Bahnlinie Görlitz-Zittau räumlich klar voneinander getrennt. Durch diese räumliche Trennung sind keine direkten Wirkungen<br />

der Erholungsnutzung auf die Lebensräume der relevanten Vogelarten zu erwarten.<br />

Bei Beginn der touristischen Nutzung mit Beendigung der Sanierung <strong>des</strong> Tagebaurestsees kann von einer Zunahme der Stoff- und Lärmimmissionen ausgegangen werden.<br />

Dies könnte indirekte Wirkungen auf Arten und Lebensräume <strong>zur</strong> Folge haben. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass diese Zusatzbelastungen höher ausfallen als die bestehenden<br />

Vorbelastungen durch Bun<strong>des</strong>straße und Bahnlinie und im Zusammenwirken mit diesen Vorbelastungen erhebliche Beeinträchtigungen bewirken können. Ggf. sind in<br />

nachfolgenden Planungsebenen für die Bereiche, welche die geringsten Entfernungen zum SPA-Gebiet aufweisen, verkehrs- bzw. besucherlenkende Maßnahmen zu ergreifen.<br />

Parkplätze und andere Flächen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen sollten dabei so angelegt werden, dass ein möglichst großer Abstand zum SPA-Gebiet besteht.<br />

Bei Berücksichtigung der o. g. Maßnahmen in nachfolgenden Planungsebenen können erhebliche Beeinträchtigungen durch das VRG Erholung in jedem Fall ausgeschlossen<br />

werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 75 Ostritz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorbehaltsgebiet Trinkwasser Wt 75 Ostritz liegt zum Teil im SPA-Gebiet. Der nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes wurde langjährig für die Trinkwasserversorgung genutzt<br />

(Wasserwerk Leuba). Derzeit ist das Wasserwerk Leuba außer Betrieb.<br />

Die Lebensräume und Lebensstätten im SPA-Gebiet sind durch langjährig erfolgte Grundwasserentnahme auf die entnahmebedingten Standortverhältnisse bereits eingestellt.<br />

Daher können durch die weitere Grundwasserentnahme, zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Fördermenge, erhebliche Beeinträchtigungen dieser Lebensräume und somit auch der<br />

davon abhängigen Vogelarten ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Verhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten westlichen (weiter vom SPA-Gebiet entfernten)<br />

Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser Wt 75 Ostritz für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 1 Leuba<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 1.000 m westlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind zwei WKA bereits seit 12/97 und zwei weitere WKA seit 8/98 in Betrieb. Weitere vier<br />

WKA innerhalb und eine WKA außerhalb <strong>des</strong> EW 1 sind seit 2006 in Betrieb. Die Errichtung weiterer WKA innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG ist theoretisch nicht möglich.<br />

Die ansonsten landwirtschaftlich genutzte Fläche <strong>des</strong> VRG/EG bietet keine besonderen (bedeutenden) Habitatstrukturen für die relevanten Vogelarten <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Da<br />

auch die weitere Umgebung um das Gebiet EW 1 überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird, ist nicht erkennbar, dass eine besondere Bedeutung dieser Flächen besteht, die<br />

erheblich beeinträchtigt werden kann.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG EW 1 sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 6 Dittelsdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 3.000 m westlich bzw. 2.900 m nordwestlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind fünf WKA bereits seit 2000 in Betrieb. Theoretisch können<br />

innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG weitere 2 WKA errichtet werden.<br />

Im SPA-Gebiet kommen keine Vogelarten mit einem Prüfradius > 2.000 m (gemäß Tabelle 2 der Begründung <strong>des</strong> Zieles 10.1 <strong>des</strong> Regionalplanes) vor, so dass bereits daher keine<br />

weitergehende Prüfung auf erhebliche Beeinträchtigungen notwendig ist.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG EW 6 sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 5 Oberseifersdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG befindet sich ca. 2.400 m westlich SPA-Gebietes Im VRG/EG sind 8 WKA in Betrieb.<br />

Im SPA-Gebiet kommen keine Vogelarten mit einem Prüfradius > 2.000 m (gemäß Tabelle 2 der Begründung <strong>des</strong> Zieles 10.1 <strong>des</strong> Regionalplanes) vor, so dass bereits daher keine<br />

weitergehende Prüfung auf erhebliche Beeinträchtigungen notwendig ist.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> VRG/EG EW 5 sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

391<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Summationswirkung<br />

392<br />

INteRNetfassuNg<br />

Auch bei kumulativer Betrachtung der regionalplanerischen Ausweisungen sind erhebliche Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet nicht zu erwarten. Bei dieser Einschätzung<br />

wird die unterschiedliche potenzielle, jeweils unerhebliche Betroffenheit von Vogelarten bzw. die räumliche Entfernung der bewerteten Raumnutzungen untereinander berücksichtigt<br />

(z. B. werden potenzielle Lärmwirkungen von Windkraftanlagen und Erholungsnutzungen durch die große Entfernung dieser Nutzungen zueinander nicht verstärkt). Es<br />

wird auch berücksichtigt, dass es sich beim SPA-Gebiet um ein Fließgewässer sowie daran unmittelbar angrenzende Bereiche handelt, <strong>des</strong>sen Lebensräume und Arten relativ eng<br />

an dieses Gewässer gebunden sind und somit i. d. R. durch Planungen mit nicht gewässergebundenen Einflüssen nicht erheblich beeinträchtigt werden können.<br />

Die Ausweisungen zum Trinkwasserschutz sind ebenfalls auch bei kumulativer Betrachtung nicht geeignet, erhebliche Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet hervor<strong>zur</strong>ufen.<br />

Aus beiden Gebieten erfolgen bzw. erfolgten langjährige (Grund)Wasserentnahmen, ohne dass dadurch die Schutzwürdigkeit als SPA-Gebiet in Frage gestellt wurde. Diese<br />

Feststellung ist hier besonders <strong>des</strong>halb relevant, da die Lausitzer Neiße auch nicht in den IBA-Listen (zuletzt 2002) enthalten war und die Schutzwürdigkeit somit erst nach<br />

2002 festgestellt wurde. Alle bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgten Nutzungen können somit weder einzeln noch kumulativ betrachtet erhebliche Beeinträchtigungen auslösen.<br />

Daraus kann für die Ausweisungen zum Trinkwasserschutz geschlussfolgert werden, dass es zumin<strong>des</strong>t bei Nichtüberschreitung der bisherigen Wasserentnahmen zu keinen<br />

erheblichen Beeinträchtigungen kommen kann.<br />

Bezüglich der VRG und VBG für Rohstoffe sind insbesondere für KS 13 und KS 58 ein zeitliches Nacheinander <strong>des</strong> Abbaus wichtig, um kumulativ erhebliche Beeinträchtigungen<br />

auszuschließen.<br />

Als zusätzliches Projekt sind die Hochwasserschutzanlagen für die Stadt Ostritz zu betrachten. Für diese liegt der Planfeststellungsbeschluss <strong>des</strong> RP Dresden vom 14. Juli 2006 vor.<br />

Auch das Zusammenwirken dieses Projektes mit den regionalplanerischen Ausweisungen ergibt keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet, da kein funktionaler<br />

Zusammenhang erkennbar ist, der zu einer Verstärkung der jeweils unerheblichen Auswirkungen führen kann.<br />

Der geplante Grenzübergang bei Deschka führt in Kumulation mit den regionalplanerischen Ausweisungen ebenfalls nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen. Das dafür notwendige<br />

und bereits im Herbst 2006 fertig gestellte Brückenbauwerk ist auf Grund der Entfernung zu den regionalplanerischen Ausweisungen nicht geeignet, kumulativ erhebliche<br />

Beeinträchtigungen herbeizuführen.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

DORAS RUH<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: sPa-051 EU-Nummer: 4654-451<br />

Fläche: 525 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: talmulde, in Randbereichen altmoränen-Platte sowie Moränenhügelgebiete. Liegt nördlich von Niesky<br />

im Naturraum Oberlausitzer Heide- und teichgebiet. Zusammenhängen<strong>des</strong> Waldgebiet mit teichkomplexen,<br />

naturnahen Kleingewässern und ausgedehnten moorigen senken, durchsetzt mit feuchtwiesen.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der Wälder, insbesondere Waldränder, sowie der Verlandungszonen<br />

von teichen bzw. standgewässern.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Lullula arborea [Heidelerche], Grus grus [Kranich], Lanius collurio [Neuntöter], Aegolius funereus [Raufußkauz], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Dryocopus martius [Schwarzspecht],<br />

Haliaeetus albicilla [Seeadler], Glaucidium passerinum [Sperlingskauz], Caprimulgus europaeus [Ziegenmelker]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Doras Ruh“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der „Roten Liste<br />

Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Heidelerche (Lullula arborea), Kranich (Grus grus), Neuntöter (Lanius collurio), Raufußkauz (Aegolius funereus),<br />

Rohrweihe (Circus aeruginosus), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Seeadler (Haliaetus albicilla), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Wachtelkönig (Crex crex) und<br />

Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus).<br />

2. Das Gebiet ist für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Heidelerche, Neuntöter, Raufußkauz und<br />

Rohrweihe.<br />

3. Ziel in dem zusammenhängenden Waldgebiet mit eingeschlossenen Teichkomplexen, naturnahen Kleingewässern, ausgedehnten moorigen Senken und Feuchtwiesen ist es,<br />

einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten<br />

innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume<br />

und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere die moorigen Bereiche, Feuchtgebiete, insbesondere Feuchtwälder, die Teiche mit den ausgedehnten<br />

Röhricht- und Verlandungszonen, die naturnahen Fließgewässer und Gräben mit den Ufergehölzen, die naturnahen Waldbereiche mit einem hohen Altholzanteil<br />

sowie stehendem und liegendem Totholz, die Nest- und Höhlenbäume, offene Bereiche und Lichtungen im Wald, naturnahe Waldsäume sowie Feucht- und Frischwiesen.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 71 Niesky<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser Wt 71 Niesky reicht teilweise in das SPA-Gebiet hinein. Mit dem Vorbehaltsgebiet Trinkwasser werden die Grundwasservorräte<br />

eines quartären Grundwasserleiters mit differenzierten Mächtigkeiten und Grundwasserständen raumordnerisch gesichert. Im Südwesten <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes befindet<br />

sich die Wasserfassung Niesky, die bereits langjährig für die Wasserversorgung genutzt wird.<br />

Die Grundwasserfließrichtung ist in diesem Bereich nach Nordosten gerichtet. Bei einer Grundwasserentnahme <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung ist somit eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes für grundwasserbeeinflusste Standorte wie Feuchtgebiete, Teiche nicht zu erwarten. Zumin<strong>des</strong>t gilt dies für Grundwasserentnahmen<br />

in einer Größenordnung, wie sie bereits seit Jahren erfolgt, da sich die bisherige Wasserentnahme nicht negativ auf das SPA-Gebiet ausgewirkt hat. Weiterhin ist im Regionalplan<br />

durch die Ausweisung von wesentlichen Teilen <strong>des</strong> SPA-Gebietes als VRG Arten- und Biotopschutz sichergestellt, dass alle Nutzungen auch im Umfeld mit der vorrangigen Nutzung<br />

vereinbar sein müssen. Auch die Grundwasserentnahme im VBG Wt 71 hat sich danach aus<strong>zur</strong>ichten (ggf. Entnahmemengenbeschränkung).<br />

Die in diesem SPA-Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie werden durch eine Grundwasserentnahme <strong>zur</strong> Trinkwassergewinnung nicht direkt<br />

gefährdet (vgl. auch „Artenhandbuch der für den Wald relevanten Tier- und Pflanzenarten <strong>des</strong> Anhanges II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und <strong>des</strong> Anhanges I der<br />

Vogelschutzrichtlinie in Bayern“, 3. aktualisierte Fassung, Juni 2005, Bayerische Lan<strong>des</strong>anstalt für Wald und Forstwirtschaft sowie Artcharakteristik, Verfahren <strong>zur</strong> Auswahl und<br />

Nachmeldung von Europäischen Schutzgebieten gemäß Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG, LfUG, Stand: 31. Januar 2006).<br />

Durch die weitere Grundwasserentnahme können somit, zumin<strong>des</strong>t bei gleich bleibender Entnahmemenge, erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Eine analoge Aussage kann aufgrund der bestehenden Grundwasserverhältnisse auch für den bisher nicht <strong>zur</strong> Wasserversorgung genutzten Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser<br />

Wt 71 Niesky für den Fall einer späteren Wassergewinnung getroffen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 4 see/Zeche Moholz<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

393<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Vorprüfung<br />

394<br />

INteRNetfassuNg<br />

Der nordwestliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 4 See/Zeche Moholz tangiert die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes auf einer Länge<br />

von ca. 300 m. Das Vorranggebiet umfasst zum größten Teil den aktiven Kiessandtagebau „Zeche Moholz“. Die Kiessandgewinnung erfolgt mittels eines Schwimmbaggers im<br />

Nassabbau auf der Grundlage eines bergrechtlichen Betriebsplanes (Hauptbetriebsplan 1998 bis 2001 Kiessandtagebau Zeche Moholz, zugelassen vom Bergamt Hoyerswerda am<br />

30. März 1999, Verlängerung für den Zeitraum 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2005 zugelassen am 30. Juni 2003, letzte Verlängerung <strong>des</strong> Hauptbetriebsplanes - Zulassung der bis zum<br />

31. Dezember 2009 befristeten Verlängerung erfolgte durch das Sächsische Oberbergamt, Außenstelle Hoyerswerda am 13. Dezember 2007). Laut geltendem Hauptbetriebsplan<br />

werden keine Entwässerungsmaßnahmen durchgeführt, so dass die hydrologische Beeinflussung der Umgebung daher sehr gering ist. Der Einfluss auf die Grundwasserneubildung<br />

kann bei Einhaltung <strong>des</strong> Zieles 7.4 LEP und einer damit verbundenen nicht zu großen offenen Tagebaufläche weiterhin als unerheblich eingeschätzt werden. Die Grundwasserneubildung<br />

hat sich gegenüber dem vorbergbaulichen Zustand auf Grund der offenen Tagebaufläche wahrscheinlich sogar erhöht. Erhebliche Einflüsse auf die Lebensräume<br />

und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten können unter Berücksichtigung dieser Randbedingung ausgeschlossen werden. Unter Bezug auf diese<br />

Aussagen kann davon ausgegangen werden, dass der Rohstoffabbau zumin<strong>des</strong>t bei Beibehaltung der gegenwärtigen Bedingungen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes führt. Dies gilt analog auch für den außerhalb <strong>des</strong> gegenwärtigen Abbaufel<strong>des</strong> befindlichen nordöstlichen, innerhalb eines Waldgebietes<br />

gelegenen Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes, welcher sich jedoch bereits in größerer Entfernung zum SPA-Gebiet befindet.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 93 nördlich Niesky<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche und nördliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 93 nördlich Niesky tangieren die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes auf<br />

einer Länge von ca. 900 m. Das Vorbehaltsgebiet liegt innerhalb eines Waldgebietes und grenzt nördlich an das VRG KS 4 an.<br />

Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Ein potenzieller Abbau kann, wie der Abbau im Vorranggebiet KS 4 so gestaltet werden, dass<br />

keine erheblichen Einflüsse auf die Lebensräume und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten erfolgen. Dies ist zumin<strong>des</strong>t dann der Fall, wenn ein Abbau<br />

im Trockenschnitt ohne Wasserhaltung erfolgt. Im nördlichen Teil <strong>des</strong> VBG ist im Rahmen <strong>des</strong> nachfolgenden Genehmigungsverfahrens der konkret notwendige Abstand zum<br />

SPA-Gebiet zu prüfen (Abstand zu den Feuchtgebieten und Teichen sowie zum Schwarzgraben westlich der B 115).<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Der Rohstoffabbau im VRG KS 4 und im VBG KS 93 soll zeitlich gestaffelt erfolgen. Dann sind keine bzw. nur unerhebliche kumulative Wirkungen zu erwarten. Ein zeitgleicher<br />

Abbau in beiden Gebieten kann dagegen u. U. eine erhebliche Beeinträchtigung für das SPA-Gebiet hervorrufen. Die Ausweisung eines VRG und eines VBG sichert diese raumordnerische<br />

Hierarchie eines potenziellen Abbaus.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen aus der Kumulation von Rohstoffabbau und Trinkwassernutzung können ebenfalls ausgeschlossen werden. Es ist nicht erkennbar, dass sich die<br />

Wirkbereiche beider Raumnutzungen im Bereich <strong>des</strong> SPA-Gebietes überschneiden.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

TALSPERRE QUITZDORF<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: sPa-052 EU-Nummer: 4754-451<br />

Fläche: 1.581 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: großes talsperren-staugewässer im Naturraum Oberlausitzer Heide- und teichgebiet. Im Nordosten anschluss<br />

an ein bewaldetes Moränenhügelgebiet, südlicher gebietsteil im Bereich einer sandigen altmoränenplatte<br />

mit anschließenden teichen sowie Wald- und agrarflächen. Im uferbereich und in der umgebung<br />

der teiche erlen-eschen-auen-, Bruch- und Quellwälder, sümpfe, Röhrichte und Kleingewässer.<br />

Waldbestände auf Moränenböden mit Kiefernbeständen, naturnahen eichen-, eichen-Hainbuchen- und<br />

Buchenwäldern, auf ärmeren sandböden bodensaure eichenwälder. Im südlichen Offenlandbereich neben<br />

ackerflächen extensiv genutzte feuchtwiesen (Pfeifengraswiesen) und mesophiles grünland (magere<br />

Mähwiesen).<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der teiche bzw. standgewässer und deren Verlandungszonen,<br />

der halboffenen agrarlandschaft sowie naturnaher Wälder.<br />

Bedeuten<strong>des</strong> Rast-, Durchzugs- und Nahrungsgebiet für Wasservogelarten.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Pandion haliaetus [Fischadler], Sterna hirundo [Flussseeschwalbe], Picus canus [Grauspecht], Ficedula albicollis [Halsbandschnäpper], Lullula arborea<br />

[Heidelerche], Grus grus [Kranich], Lanius collurio [Neuntöter], Emberiza hortulana [Ortolan], Botaurus stellaris [Rohrdommel], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Milvus milvus<br />

[Rotmilan], Larus melanocephalus [Schwarzkopfmöwe], Milvus migrans [Schwarzmilan], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke], Porzana porzana<br />

[Tüpfelralle], Ciconia ciconia [Weißstorch], Pernis apivorus [Wespenbussard]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Talsperre Quitzdorf“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der „Roten<br />

Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Bekassine (Gallinago gallinago), Eisvogel (Alcedo atthis), Fischadler (Pandion haliaetus), Flussseeschwalbe (Sterna<br />

hirundo), Grauammer (Miliaria calandra), Grauspecht (Picus canus), Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis), Heidelerche (Lullula arborea), Kiebitz (Vanellus vanellus),<br />

Knäkente (Anas querquedula), Kranich (Grus grus), Löffelente (Anas clypeata), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortulana), Raubwürger (Lanius excubitor),<br />

Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rothalstaucher (Podiceps grisegena), Rotmilan (Milvus milvus), Rotschenkel (Tringa totanus), Schilfrohrsänger<br />

(Acrocephalus schoenobaenus), Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis), Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Schwarzspecht<br />

(Dryocopus martius), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Tüpfelralle (Porzana porzana), Weißstorch (Ciconia ciconia), Wendehals (Jynx torquilla), Wespenbussard<br />

(Pernis apivorus).<br />

2. Vorrangig zu beachten sind die folgenden Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist: Fischadler, Flussseeschwalbe,<br />

Schwarzhalstaucher und Tüpfelralle.<br />

3. Daneben ist das Gebiet auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Eisvogel, Kiebitz, Knäkente,<br />

Löffelente, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzspecht und Wespenbussard.<br />

4. Außerdem ist das Vogelschutzgebiet wichtig für die Gewährleistung einer räumlichen Ausgewogenheit der Meldekulisse im Hinblick auf die Schwarzkopfmöwe. Es stellt ein<br />

bedeuten<strong>des</strong> Rast- und/oder Nahrungsgebiet für die Saatgans (Anser fabalis) dar.<br />

5. Ziel in dem vorwiegend vom Talsperren-Staugewässer, den Fischteichen und den angrenzenden naturnahen Wäldern, insbesondere auch Au-, Bruch- und Quellwäldern,<br />

sowie Grünlandbereichen geprägten Vogelschutzgebiet ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung<br />

und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten<br />

zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten im Gebiet sind insbesondere vegetationsarme Inseln, Röhrichte,<br />

Schlammflächen, Flachuferbereiche, Flachwasserzonen, strukturreiche Wälder mit hohem Altholzanteil, Ufergehölze, naturnahe Waldmäntel, Nest- und Höhlenbäume,<br />

stehen<strong>des</strong> und liegen<strong>des</strong> Totholz, offene Bereiche im Wald, naturnahe Fließgewässerabschnitte und Gräben sowie Dauergründlandflächen, insbesondere im Anschluss an<br />

Flachwasserbereiche.<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet erholung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: e 52 talsperre Quitzdorf<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Die einzelnen Teilbereiche <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes für Erholung E 52 Talsperre Quitzdorf befinden sich am westlichen und südlichen Ufer der Talsperre und grenzen unmittelbar<br />

an das SPA-Gebiet an. Die Talsperre Quitzdorf wird schon seit ca. 30 Jahren touristisch genutzt. Das Nebeneinander der Wasserspeicherfunktion (für welche die Talsperre errichtet<br />

wurde), Tourismus und Erholung sowie Naturschutz hat bisher zu keinen erheblichen Konflikten geführt. Gerade auf Grund der (vorrangigen) Funktion als Vogelschutzgebiet<br />

erfolgte für die Belange der Erholung eine Ausweisung als Vorbehaltsgebiet. Damit wird eine weitere Abwägung in nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsebenen ermöglicht.<br />

Mit dem Vorbehaltsgebiet werden die Gebiete mit bereits bestehender touristischer Bebauung und Nutzung raumordnerisch gesichert. Die bisherigen Nutzungsarten und die<br />

bestehende Intensität der touristischen Nutzung haben nicht zu einer Beeinträchtigung der Arten <strong>des</strong> Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt. Dies wird daraus deutlich,<br />

dass trotz der bestehenden Nutzung eine Meldung als Vogelschutzgebiet erfolgt ist.<br />

Deshalb ist davon auszugehen, dass zumin<strong>des</strong>t bei einer Beibehaltung der Erholungsnutzungen im bisherigen Umfang (im Sinne der Intensität und der Bebauung) keine erheblichen<br />

Gefährdungen oder Beeinträchtigungen der Arten und ihrer Lebensräume zu erwarten sind. Relevant für weitere Planungen ist insbesondere, dass der bestehende und die<br />

395<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Feriensiedlungen umgebende Wald im Wesentlichen erhalten bleibt. Dies ist bei einer Verdichtung der Bebauung zu berücksichtigen.<br />

Bei Berücksichtigung der o. g. Rahmenbedingungen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

396<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

INteRNetfassuNg<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet Waldmehrung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: gebiet nordwestlich Jänkendorf – gebiet entfällt<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Auf Grund der Stellungnahme <strong>des</strong> LfUG zum Entwurf <strong>des</strong> <strong>Umweltbericht</strong>es, welcher sich der Plangeber anschließt, wird das Vorbehaltsgebiet wie folgt beurteilt: Durch die<br />

Aufforstung gehen im SPA ca. 10 % der Offenlandfläche (ohne Wasserflächen) verloren. Durch die Ausweisung der SPA konnten auf Grund notwendiger Flächeneinsparungen nur<br />

bedingt Nahrungsflächen (v. a. Brutplatznähe) in die SPA integriert werden. Durch die Aufforstung würden genau diese Nahrungsflächen für die wertgebenden Arten Neuntöter,<br />

Rotmilan, Rohrweihe und Wespenbussard wesentlich reduziert.<br />

Es kann daher mit erheblichen Konflikten zu den Erhaltungszielen <strong>des</strong> SPA-Gebietes gerechnet werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein, da Streichung<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

TEICHE UND WäLDER UM MÜCKENHAIN<br />

Gebietsnummer: sPa-053 EU-Nummer: 4655-451<br />

Fläche: 655 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Wald- und teichgebiet der Biehainer tertiärtonplatte, im südwesten Wald- und agrargebiet der Mückenhainer<br />

terrassenplatte innerhalb <strong>des</strong> Oberlausitzer Heide- und teichgebietes. Im zentralen teil größere<br />

Nadelwaldbestände. Reich strukturierte Bereiche mit teichgruppen, teils mit eutraphenter schwimmblatt-<br />

und Verlandungsvegetation; ehemalige tongruben und torfstiche mit oligo- bis mesotrophen standgewässern,<br />

schwingrasen-Zwischenmoor und Birken-Moorwald.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten naturnaher teichgebiete sowie der Wälder und Waldränder, v. a.<br />

in Randlage <strong>zur</strong> agrarlandschaft.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Lullula arborea [Heidelerche], Grus grus [Kranich], Lanius collurio [Neuntöter], Emberiza hortulana [Ortolan], Botaurus stellaris [Rohrdommel], Circus<br />

aeruginosus [Rohrweihe], Milvus milvus [Rotmilan], Milvus migrans [Schwarzmilan], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Haliaeetus albicilla [Seeadler], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke],<br />

Crex crex [Wachtelkönig], Ciconia ciconia [Weißstorch], Ixobrychus minutus [Zwergdommel]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Teiche und Wälder um Mückenhain“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1<br />

und 2 der „Roten Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Baumfalke (Falco subbuteo), Eisvogel (Alcedo atthis), Heidelerche (Lullula arborea), Kiebitz<br />

(Vanellus vanellus), Knäkente (Anas querquedula), Kranich (Grus grus), Löffelente (Anas clypeata), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberiza hortulana), Rohrdommel<br />

(Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rotmilan (Milvus milvus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Seeadler (Haliaetus<br />

albicilla), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Wachtelkönig (Crex crex), Weißstorch (Ciconia ciconia), Wendehals (Jynx torquilla), und Zwergdommel (Ixobrychus minutus).<br />

2. Das Gebiet ist für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Baumfalke, Eisvogel, Heidelerche, Kiebitz,<br />

Knäkente, Löffelente, Neuntöter, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzspecht, und Zwergdommel.<br />

3. Ziel in dem Wald- und Teichgebiet der Biehainer Tertiärtonplatte mit reich strukturierten Teichgruppen mit Schwimmblatt und Verlandungsvegetation, ehemaligen Tongruben<br />

und Torfstichen mit oligo- bis mesotrophen Standgewässern, Schwingrasen- Zwischenmoor und Birken-Moorwald sowie in dem im Südwesten anschließenden<br />

Wald- und Agrargebiet der Mückenhainer Terrassenplatte mit ausgeprägten Waldsäumen und zahlreichen Landschaftselementen ist es, einen günstigen Erhaltungszustand<br />

der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten<br />

oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der genannten<br />

Vogelarten im Gebiet sind insbesondere die Fischteiche mit den Verlandungszonen und Brutinseln, die ehemaligen mit Wasser gefüllten Tongruben, die Torfstiche und<br />

Moorgebiete, naturnahe Fließgewässerabschnitte, kleine Entwässerungsgräben, naturnahe Wälder, insbesondere Moor-, Bruch- und Feuchtwälder, offene Bereiche im Wald,<br />

Auewaldreste, Ufergehölze, Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume, Horstbäume, Eichen mit Stammhöhlen und andere höhlenreiche Einzelbäume, stehen<strong>des</strong> und liegen<strong>des</strong><br />

Totholz, Feldgehölze, Hecken, Staudenfluren, Dauergrünland, Ackerflächen, Brachen und Saumstrukturen.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: t 1 Biehain/Kodersdorf (feld 1)<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

An das SPA-Gebiet „Teiche und Wälder um Mückenhain“ grenzen drei Teilbereiche <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Ton T 1 Biehain/Kodersdorf (Feld 1). Der westliche<br />

Teilbereich <strong>des</strong> Vorranggebietes verläuft auf einer Länge von ca. 400 m innerhalb der 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes, der östliche Teilbereich <strong>des</strong> Vorranggebietes tangiert<br />

die 200 m Pufferzone auf einer Länge von ca. 100 m und der nordöstliche Teilbereich <strong>des</strong> Vorranggebietes verläuft auf einer Länge von ca. 200 m innerhalb der 200 m Pufferzone<br />

<strong>des</strong> SPA-Gebietes. In diesem Vorranggebiet bestehen derzeit keine Planungen für einen Rohstoffabbau. Potenzielle Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet durch einen Tonabbau<br />

können durch eine Störung <strong>des</strong> Grundwasserhaushaltes entstehen.<br />

Jedoch kann aufgrund der in diesem Raum langjährig erfolgten Tongewinnung (von ca. 1880 bis 1992) sowie der Entfernung zwischen dem Vorranggebiet und dem SPA-Gebiet<br />

i. V. m. den bestehenden geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen davon ausgegangen werden, dass ein potenzieller Rohstoffabbau nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

der im Erhaltungsziel 3 genannten Lebensräume und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten führt. Es wird dabei auch berücksichtigt, dass der bereits<br />

langjährig erfolgte Tonabbau erst die Herausbildung einiger im Erhaltungsziel 3 genannter Lebensräume und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten<br />

ermöglicht hat. Ein weiterer Abbau kann daher sogar dazu führen, dass sich die Schutzwürdigkeit langfristig verbessert, da weitere Sekundärlebensräume entstehen können.<br />

Eine ausführliche Beschreibung der Grundwasserverhältnisse im Gebiet ist im „Hydrogeologischen Gutachten – Tontagebaue Biehain“ (G.e.o.S., 2000) enthalten. Demnach besitzen<br />

alle Tagebaurestlöcher innerhalb und außerhalb der Abbaufelder sowie die größeren Teiche und Seen eine Verbindung zum Grundwasser. Die meisten der Tagebaurestflächen<br />

<strong>des</strong> Bergwerksfel<strong>des</strong> 1 sind durch ein Graben- und Pumpensystem untereinander hydraulisch verbunden. Der dem hydrogeologischen Gutachten beiliegende Hydroisohypsenplan<br />

(Anlage 2) repräsentiert den Zustand <strong>des</strong> Bergwerksfel<strong>des</strong> 1 mit Stand 1999. Aus dem Plan ist ersichtlich, dass im Westteil <strong>des</strong> Bergwerksfel<strong>des</strong> eine nach Norden und im<br />

Ostteil <strong>des</strong> Bergwerksfel<strong>des</strong> eine nach Westen gerichtete Grundwasserströmung besteht. Die Grundwasserstände haben noch nicht ihren ursprünglichen Zustand von 1959 erreicht.<br />

Die Absenkungsbeträge (Stand von 1999) in den von Wasserhaltungen betroffenen Abbaufeldern betragen 5 m bis 7 m. Dem gegenüber stehen Aufhöhungen bis 1m, die<br />

aus Fremdwasserzuführungen durch Gräben und Pumpen resultieren. Nach dem Abschalten der Wasserhaltungen werden sich die Verhältnisse von 1959 voraussichtlich wieder<br />

einstellen, d. h. dass die Absenkungsbeträge etwa den Wasserspiegelanstiegen entsprechen, die sich im stationären Endzustand nach Abschaltung der Wasserhaltungen langfristig<br />

einstellen werden. Der östliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes T 1 (laut Abschlussbetriebsplan Tontagebau Biehain/Kodersdorf, Abbaufeld 3 so genanntes Abbaufeld 1) befindet<br />

sich in einem Bereich, in dem die Hydroisohypsen zwischen 165 m und 167 m HN liegen. Entsprechend der Prognose der Hydroisohypsen (nach Abschaltung der Wasserhaltung)<br />

belaufen sich die Werte für den Bereich <strong>des</strong> Abbaufel<strong>des</strong> 1 auf 166 m bis 168 m HN. Bei einem künftigen Abbau und der damit verbundenen Grundwasserbeeinflussung der an<br />

397<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

398<br />

INteRNetfassuNg<br />

das SPA-Gebiet angrenzenden Teilflächen <strong>des</strong> Vorranggebietes T 1 ist es notwendig, dass die Funktion der im Erhaltungsziel 3 genannten Lebensräume und Lebensstätten der<br />

im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten gewährleistet wird. Eine Möglichkeit hierzu besteht in der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> bestehenden Grabensystems<br />

und der Bereitstellung von Wasser für diese Lebensräume und Lebensstätten <strong>des</strong> SPA-Gebietes bei entsprechendem Bedarf. Zumin<strong>des</strong>t bei dieser Variante kann davon ausgegangen<br />

werden, dass ein potenzieller Abbau und die damit einhergehenden Einflüsse auf den Grundwasserhaushalt der an das SPA-Gebiet angrenzenden Abbaufelder zu keinen<br />

erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes führen wird.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorbehaltsgebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 100 Kaltwasser-Vorfeld<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 100 Kaltwasser-Nordfeld verläuft auf einer Länge von ca. 500 m innerhalb der 200 m<br />

Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Der westliche und der östliche Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes liegen innerhalb eines Waldgebietes, der südliche Teil befindet sich auf Ackerflächen. Das<br />

Vorbehaltsgebiet grenzt im Osten, Süden und Westen an das Vorranggebiet KS 26 an.<br />

Derzeit bestehen keine Planungen für einen Abbau in diesem Vorbehaltsgebiet. Ein potenzieller Abbau kann, wie der Abbau im Vorranggebiet KS 26 so gestaltet werden, dass<br />

keine erheblichen Einflüsse auf die Lebensräume und Lebensstätten der im SPA-Gebiet vorkommenden Vogelarten erfolgen. Im westlichen Teil <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes ist im<br />

Rahmen <strong>des</strong> nachfolgenden Genehmigungsverfahrens der konkret notwendige Abstand zum SPA-Gebiet zu prüfen (Abstand zu den westlich angrenzenden Feuchtgebieten).<br />

Im Zusammenhang mit der Ausweisung dieses Vorbehaltsgebietes wird ergänzend auf die Abwägung <strong>des</strong> Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft der<br />

im Rahmen <strong>des</strong> öffentlichen Beteiligungsverfahrens <strong>zur</strong> Meldung weiterer Vogelschutzgebiete <strong>des</strong> Freistaates Sachsen für das Europäische Ökologische Netz „Natura 2000“ (SPA-<br />

Special Protection Areas) abgegebenen Stellungnahme <strong>des</strong> Regionalen Planungsverban<strong>des</strong> Oberlausitz-Niederschlesien verwiesen (Schreiben <strong>des</strong> SMUL vom 4. Dezember 2006,<br />

Az.: 62-8849.20/19), in der es heißt: „ Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird eingeschätzt, dass die Nutzung der Kieslagerstätte so gestaltet werden kann, dass die maßgeblichen<br />

Bestandteile <strong>des</strong> Vogelschutzgebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden.“ Nach dieser Einschätzung bestehen demnach ausreichend Anhaltspunkte dafür, dass<br />

zumin<strong>des</strong>t eine SPA-verträgliche Abbauvariante existiert.<br />

Von einem Lockergesteinsabbau außerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes gehen i. d. R. keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm aus. Hier besteht auch die konkrete Möglichkeit, in<br />

nachfolgenden Verfahren entsprechende Regelungen bzw. Maßgaben zu treffen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe und Braunkohle<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Ks 26 Kaltwasser<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Der westliche Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe Kies und Sand KS 26 Kaltwasser reicht auf einer Länge von ca. 200 m in die 200 m Pufferzone <strong>des</strong> SPA-Gebietes<br />

hinein. Beim Kiessandtagebau Kaltwasser handelt es sich um ein aktives Abbauvorhaben. Das Vorranggebiet geht nicht über die Grenzen <strong>des</strong> am 15. Januar 2003 vom Sächsischen<br />

Oberbergamt planfestgestellten obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für das Vorhaben „Kiessandtagebau Kaltwasser“ hinaus.<br />

Laut Punkt 7.1.1 „Zulassung <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes“, Ziffer 8 hat die zum Vorhaben durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben, dass durch das Vorhaben keine<br />

gemeinschädlichen, nicht ausgleichbaren Einwirkungen der Gewinnung u. a. auf die Tiere und Pflanzen zu erwarten sind. Des Weiteren wird unter dem Punkt 7.1.1, Ziffer 9<br />

festgestellt, dass Grundstücke und Flächen außerhalb <strong>des</strong> geplanten Vorhabens nicht der Gefahr von Versumpfung, Überschwemmung, schädlicher Grundwasserabsenkung<br />

oder sonstiger Schäden durch das Vorhaben ausgesetzt sind. Erhebliche Einflüsse auf die im Erhaltungsziel 3 genannten Lebensräume und Lebensstätten der im SPA-Gebiet<br />

vorkommenden Vogelarten können somit durch den Kiessandabbau ausgeschlossen werden. Ergänzend wird darauf verwiesen, dass die bezüglich der Wiedernutzbarmachung<br />

im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Nebenbestimmungen (vgl. auch Punkt 2.2.8 „Wiedernutzbarmachung, Natur- und Landschaftsschutz“, Ziffer 8 und 9) dazu beitragen<br />

können, bestehende Lebensräume und Lebensstätten von relevanten Vogelarten zu erweitern. Unter Bezug auf diese Aussagen kann davon ausgegangen werden, dass der<br />

Rohstoffabbau entsprechend dem zugelassenen Rahmenbetriebsplan nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes führt.<br />

Von einem Lockergesteinsabbau außerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes gehen i. d. R. keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm aus. Hier besteht auch die konkrete Möglichkeit, in<br />

nachfolgenden Verfahren entsprechende Regelungen bzw. Maßgaben zu treffen.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes oberflächennahe Rohstoffe sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 20 Deschka<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 20 befindet sich ca. 4.800 m östlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Innerhalb <strong>des</strong> VRG/EG sind neun WKA in Betrieb. Weitere drei Anlagen befinden sich unmittelbar östlich<br />

<strong>des</strong> Gebietes.<br />

Mit dem Kranich und dem Seeadler kommen im SPA-Gebiet zwei Vogelarten mit einem Prüfradius von 5.000 m um den Brutplatz vor (vgl. Tabelle 2 der Begründung zum Ziel<br />

10.1 <strong>des</strong> Regionalplanes).<br />

Auf Grund der Lage <strong>des</strong> VRG/EG auf einer ausgedehnten Ackerfläche zählt dieses nicht zu den bevorzugten Nahrungsflächen der beiden Arten. Sowohl Kranich als auch Seeadler<br />

haben innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe zum SPA-Gebiet ausreichend Nahrungsflächen <strong>zur</strong> Verfügung, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung durch die Ausweisung <strong>des</strong><br />

VRG/EG ausgeschlossen werden kann.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Summationswirkung<br />

Zwischen dem VRG/EG Windenergie und den Rohstoffsicherungsflächen bestehen keine Überlagerungen der Wirkbereiche (räumlichen Zusammenhänge) und weiterhin keine<br />

funktionalen Zusammenhänge. Gleiches gilt, da die VRG und VBG für Rohstoffsicherung nicht innerhalb <strong>des</strong> SPA-Gebietes liegen auch für kumulative Wirkungen <strong>des</strong> VRG T 1 und<br />

der Kieslagerstätten.<br />

Kumulativ zu betrachten sind dagegen das VRG KS 26 und das VBG KS 100, da sie unmittelbar aneinander grenzen. Der westlich angrenzende und hier relevante Bereich <strong>des</strong><br />

SPA-Gebietes besteht ausschließlich aus Waldflächen der Mückenhainer Terrassenplatte. Es wird davon ausgegangen, dass in diesem Bereich ausschließlich Waldarten für die<br />

Einbeziehung in das SPA-Gebiet relevant waren. Besondere Einflüsse auf das Grundwasserregime dieser Wälder sind auch bei kumulativer Wirkung beider Gebiete nicht zu erwarten,<br />

da es sich nicht um grundwasserabhängige Lebensräume handelt. Es ist auch grundsätzlich nicht mit einem gleichzeitigen Abbau in beiden Gebieten zu rechnen. Neben der<br />

regionalplanerisch unterschiedlichen Einstufung ist hier auch der Umgriff der ausgewiesenen Lagerstätte relevant, welcher einen an anderer Stelle beginnenden Abbau deutlich<br />

erschwert. Dessen ungeachtet besteht die Möglichkeit, potenziell erhebliche Beeinträchtigungen durch ein kumulatives Zusammenwirken zweier Abbaubetriebe dadurch auszuschließen,<br />

dass der Abbau im VBG erst nach Abschluss der Gewinnung im VRG zugelassen wird.<br />

399<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

ZITTAUER GEBIRGE<br />

Gebietsnummer: sPa-055 EU-Nummer: 5153-451<br />

Fläche: 2.199 ha<br />

400<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: gebiet umfasst den größten teil <strong>des</strong> Naturraums Zittauer gebirge. Zusammenhängen<strong>des</strong> Nadelwaldgebiet<br />

mit vielgestaltigen, zerklüfteten sandsteinfelsbereichen mit großflächigen felsbildungen, durchsetzt<br />

von Phonolithkuppen. stellenweise Vorkommen azido- und mesophiler Buchenwälder. Vorwiegend in<br />

den Randbereichen Wiesen mit unterschiedlicher ausprägung.<br />

Bedeutende Brutgebiete von Vogelarten strukturreicher Wälder und felsgebiete sowie naturnaher Wiesen.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Alcedo atthis [Eisvogel], Picus canus [Grauspecht], Lanius collurio [Neuntöter], Aegolius funereus [Raufußkauz], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Ciconia nigra [Schwarzstorch],<br />

Glaucidium passerinum [Sperlingskauz], Bubo bubo [Uhu], Crex crex [Wachtelkönig], Falco peregrinus [Wanderfalke]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Zittauer Gebirge“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der „Roten Liste<br />

Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Eisvogel (Alcedo atthis), Grauspecht (Picus canus), Kiebitz (Vanellus vanellus), Neuntöter (Lanius collurio), Raufußkauz<br />

(Aegolius funereus), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Uhu (Bubo bubo), Wachtelkönig (Crex crex),<br />

Wanderfalke (Falco peregrinus).<br />

2. Vorrangig zu beachten sind die folgenden Vogelarten, für die das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist: Raufußkauz, Sperlingskauz,<br />

Uhu, Wachtelkönig und Wanderfalke.<br />

3. Daneben ist das Gebiet auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Grauspecht, Neuntöter und<br />

Schwarzspecht.<br />

4. Ziel in dem zusammenhängenden Nadelwaldgebiet mit Sandsteinfelsbereichen, Phonolithkuppen, Buchenwald- und Wiesenbereichen ist es, einen günstigen Erhaltungszustand<br />

der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu<br />

gewährleisten oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der genannten<br />

Vogelarten im Gebiet sind insbesondere offene Felsbildungen, vor allem steile, hohe und ungestörte Felswände, strukturreiche, naturnahe Waldbereiche, Nest- und<br />

Höhlenbäume, stehen<strong>des</strong> und liegen<strong>des</strong> Totholz, offene Bereiche im Wald, Waldsäume sowie Wiesen unterschiedlicher Ausprägung.<br />

Art der Ausweisung: Vorranggebiet trinkwasser<br />

Bezeichnung der Ausweisung: Wt 25 Zittauer gebirge<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das Vorranggebiet Trinkwasser Wt 25 Zittauer Gebirge überlagert das SPA-Gebiet „Zittauer Gebirge“ bis auf kleinere Bereiche südlich Saalendorf bzw. am Hochwald vollständig.<br />

Die von den Wasserfassungen in diesem Raum <strong>zur</strong> Wasserversorgung bisher genutzten Brunnen haben eine Teufe von 80 bis 220 m. Es besteht kein funktionaler Zusammenhang<br />

zwischen der Grundwasserentnahme im tieferen Stockwerk (Sandstein) und den an der Oberfläche liegenden Lebensräumen der Vögel. Weiterhin entstehen durch eine Grundwasserentnahme<br />

keine Störungen der benannten Vogelarten durch Lärm u. ä. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen können durch eine Nutzung der Grundwasservorräte im<br />

Gebiet Wt 25 erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes ausgeschlossen werden.<br />

Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes Trinkwasser sind somit keine erheblichen Beeinträchtigungen für das SPA-Gebiet zu erwarten.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

HOHWALD UND VALTENBERG<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

Gebietsnummer: sPa-056 EU-Nummer: 4951-451<br />

Fläche: 638 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Zusammenhängen<strong>des</strong>, großflächiges Waldgebiet im Bereich der Bergrücken <strong>des</strong> Oberlausitzer Berglan<strong>des</strong>.<br />

Regelmäßig eingestreute kleine felsblöcke. Im mittleren teil große bewaldete Blockfelder. Quellgebiet<br />

zahlreicher Bäche, kleinflächig Vermoorungen. Zwei große steinbrüche mit Blockhalden und offenen<br />

felswänden bis 30 m Höhe. teils großflächige, naturnahe Hainsimsen- kleinflächig auch Waldmeister-Buchenwälder<br />

im Wechsel mit fichtenforsten. gelegentlich eschen-ahorn-schatthang- und schwarzerlen-<br />

Bachwälder.<br />

Bedeutende Brutgebiete für arten der felsgebiete, naturnaher Laub- und Mischwälder sowie strukturreicher<br />

fichtenforste.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Picus canus [Grauspecht], Aegolius funereus [Raufußkauz], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Glaucidium passerinum [Sperlingskauz], Bubo bubo [Uhu], Ficedula parva<br />

[Zwergschnäpper]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Im Vogelschutzgebiet „Hohwald und Valtenberg“ kommen folgende Brutvogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Kategorien 1 und 2 der<br />

„Roten Liste Wirbeltiere“ <strong>des</strong> Freistaates Sachsen (Stand 1999) vor: Grauspecht (Picus canus), Raufußkauz (Aegolius funereus), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Sperlingskauz<br />

(Glaucidium passerinum), Uhu (Bubo bubo) und Zwergschnäpper (Ficedula parva).<br />

2. Vorrangig zu beachten ist der Uhu, für den das Vogelschutzgebiet eines der bedeutendsten Brutgebiete im Freistaat Sachsen ist.<br />

3. Daneben ist das Gebiet auch für einen repräsentativen Min<strong>des</strong>tbestand der folgenden Brutvogelarten im Freistaat Sachsen besonders bedeutsam: Raufußkauz und Schwarzspecht.<br />

4. Ziel in dem großflächigen zusammenhängenden Waldgebiet mit eingestreuten Felsblöcken, großen bewaldeten Blockfeldern im mittleren Teil, Quellgebieten zahlreicher<br />

Bäche, kleinflächigen Vermoorungen und zwei großen Steinbrüchen mit Blockhalden und offenen Felswänden bis 30 m Höhe ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der<br />

genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb <strong>des</strong> Gebietes zu gewährleisten<br />

oder diesen wiederherzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammengehörigkeiten zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der genannten Vogelarten<br />

im Gebiet sind insbesondere die offenen Felsbildungen mit den hohen Felswänden, die unzerschnittenen zusammenhängenden und strukturreichen Waldgebiete mit<br />

den eingestreuten naturnahen Buchen(misch)wäldern und edellaubholzreichen Block- und Hangmischwäldern, die Althölzer, die offenen Bereiche im Wald, die Nest- und<br />

Höhlenbäume, stehen<strong>des</strong> und liegen<strong>des</strong> Totholz, die Quellgebiete, die vernässten Waldbereiche, die naturnahen Fließgewässer und die kleinen Gräben.<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses SPA-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

401<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

ZSCHORNOER HEIDE<br />

Gebietsnummer: sPa BB 7029 EU-Nummer: 4353-421<br />

Fläche: 2 328 ha<br />

402<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: sandheiden und Kiefernwälder auf einem ehemaligen truppenübungsplatz; Bedeutender Lebensraum<br />

für Brut- und Zugvögel, insbesondere eu-weite Bedeutung als Brutgebiet <strong>des</strong> Birkhuhns<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Anthus campestris [Brachpieper], Caprimulgus europaeus [Ziegenmelker], Grus grus [Kranich], Lullula arborea [Heidelerche], Pandion haliaetus [Fischadler], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke],<br />

Tetrao tetrix ssp. tetrix [Birkhuhn], Glaucidium passerinum [Sperlingskauz], Pernis apivorus [Wespenbussard], Dryocopus martius [Schwarzspecht]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung und Wiederherstellung eines Mosaiks von vegetationsfreien und -armen Sandoffenflächen und lückigen Sandtrocken- und Magerrasen über Zwergstrauchheiden<br />

bis zu lichten, strukturreichen Vorwäldern bei einem hohen Anteil offener Flächen und früher Sukzessionsstadien als Lebensraum von Birkhuhn, Ziegenmelker, Heidelerche,<br />

Brachpieper und Sperbergrasmücke sowie den in Brandenburg vom Aussterben bedrohten Arten Baumfalke, Wiedehopf und Raubwürger<br />

2. Erhaltung und Wiederherstellung lichter und halboffener, beerstrauchreicher Kiefernwälder und -heiden mit Laubholzanteilen und reich gegliederten Waldrändern unter naturnahen<br />

Trophieverhältnissen als Brutgebiete von Wespenbussard, Birkhuhn, Ziegenmelker, Heidelerche, Brachpieper und den in Brandenburg vom Aussterben bedrohten<br />

Arten Baumfalke, Wiedehopf und Raubwürger<br />

3. Erhaltung und Wiederherstellung von Waldbeständen durch natürliche Sukzession mit eingesprengten Birkenvorwäldern und vegetationsarmen Bereichen in den Altbergbaugebieten<br />

<strong>des</strong> Muskauer Faltenbogens<br />

4. Erhaltung und Wiederherstellung störungsarmer, reich strukturierter, naturnaher Laub- und Laubmischwälder mit hohem Altholzanteil, alten Einzelbäumen, Überhältern<br />

und mit hohen Vorräten an stehendem und liegendem Totholz als Brutgebiet von Wespenbussard, Fischadler und Schwarzspecht<br />

5. Erhaltung und Wiederherstellung intakter Bruchwälder, Waldmoore und Kleingewässer mit naturnahen Wasserständen und naturnaher Wasserstandsdynamik als Lebensraum<br />

von Fischadler und Kranich<br />

6. Erhaltung und Wiederherstellung von Brutmöglichkeiten für Fischadler und Sperlingskauz sowie für die in Brandenburg vom Aussterben bedrohten Arten Baumfalke und<br />

Wiedehopf (z. B. Horst- und Höhlenbäume, Betonstrukturen, Schutthaufen)<br />

7. Erhaltung und Wiederherstellung einer artenreichen Fauna von Wirbellosen, insbesondere Großinsekten, Amphibien und weiteren Kleintieren als Nahrungsangebot für Wespenbussard,<br />

Birkhuhn, Kranich, Sperlingskauz, Ziegenmelker, Sperbergrasmücke, Heidelerche, Brachpieper und Schwarzspecht sowie für die in Brandenburg vom Aussterben<br />

bedrohten Arten Baumfalke, Wiedehopf und Raubwürger<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses SPA-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

LAUSITZER BERGBAUFOLGELANDSCHAFT<br />

Gebietsnummer: sPa BB 7031 EU-Nummer: De 4450-421<br />

Fläche: 6 079 ha<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: typische Bergbaufolgelandschaft mit unterschiedlichen alters- und Reifestadien und entsprechend vielfältiger,<br />

mosaikartiger Biotopstruktur.<br />

Bedeutender Lebensraum für Brut- und Zugvögel, insbesondere eu-weite Bedeutung als Brutgebiet <strong>des</strong><br />

Brachpiepers und in Zukunft potenzielles Brutgebiet der schwarzkopfmöwe, zunehmende Bedeutung als<br />

Rastgebiet insbesondere für Wasservögel.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Aegolius funereus [Raufußkauz], Anthus campestris [Brachpieper], Caprimulgus europaeus [Ziegenmelker], Ciconia nigra [Schwarzstorch], Circus aeruginosus [Rohrweihe],<br />

Dendrocopos medius [Mittelspecht], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Emberiza hortulana [Ortolan], Grus grus [Kranich], Haliaeetus albicilla [Seeadler], Lanius collurio<br />

[Neuntöter], Circus cyaneus [Kornweihe], Lullula arborea [Heidelerche], Milvus migrans [Schwarzmilan], Milvus milvus [Rotmilan], Pernis apivorus [Wespenbussard], Pluvialis<br />

apricaria [Goldregenpfeifer], Sylvia nisoria [Sperbergrasmücke], Sterna hirundo [Flussseeschwalbe], Tringa glareola [Bruchwasserläufer], Circus pygargus [Wiesenweihe], Pandion<br />

haliaetus [Fischadler], Cygnus cygnus [Singschwan], Falco columbarius [Merlin], Falco peregrinus [Wanderfalke], Larus melanocephalus [Schwarzkopfmöwe], Mergus albellus<br />

[Zwergsäger], Philomachus pugnax [Kampfläufer], Picus canus [Grauspecht]<br />

Erhaltungsziele<br />

1. Erhaltung und Wiederherstellung eines Mosaiks von vegetationsfreien und -armen Sandoffenflächen und lückigen Sandtrocken- und Magerrasen über Zwergstrauchheiden<br />

bis zu lichten, strukturreichen Vorwäldern bei einem hohen Anteil offener Flächen und früher Sukzessionsstadien als Lebensraum von Wespenbussard, Ziegenmelker, Heidelerche,<br />

Brachpieper, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Ortolan sowie den in Brandenburg vom Aussterben bedrohten Arten Baumfalke, Wiedehopf und Raubwürger<br />

2. Erhaltung und Wiederherstellung nährstoffarmer, lichter und halboffener Kiefernwälder und -heiden mit Laubholzanteilen, Altholzbeständen und reich gegliederten Waldrändern<br />

als Brutgebiete von Wespenbussard, Fischadler, Rot-, Schwarzmilan, Ziegenmelker, Raufußkauz, Grau-, Schwarz- und Mittelspecht, Heidelerche und der in Brandenburg<br />

vom Aussterben bedrohten Arten Baumfalke, Wiedehopf und Raubwürger<br />

3. Erhaltung und Wiederherstellung strukturreicher, unverbauter, störungsarmer bis störungsfreier Gewässer und Gewässerufer mit naturnaher Wasserstandsdynamik, ganzjährig<br />

überfluteter, ungemähter Verlandungs- und Röhrichtvegetation sowie Steilufern als Brutgebiet von Graugans, Krick-, Knäkente, Rohrweihe und Kranich, als Nahrungshabitat<br />

von See- und Fischadler sowie als Rast- bzw. Überwinterungsgebiet von Tundrasaat-, Bläss-, Graugans, Pfeif-, Schnatter-, Krick-, Tafel- und Schellente und weiteren<br />

Wasser- und Watvogelarten<br />

4. Erhaltung und Wiederherstellung ungestörter Flachwasserbereiche mit ausgeprägter Submersvegetation als Brutgebiet von Graugans, Krick-, Knäkente, Rohrweihe, Kranich<br />

und Bekassine sowie als Rast- und Nahrungsgebiet von Kampfläufer, Bekassine, Rotschenkel, Bruchwasserläufer und weiteren Wasser- und Watvogelarten<br />

5. Erhaltung und Wiederherstellung störungsarmer Schlaf- und Vorsammelplätze von Bläss-, Tundrasaat-, Graugans, Singschwan und Kranich<br />

6. Erhaltung und Wiederherstellung von dauerhaften/temporären, störungsarmen, vegetationsarmen oder kurzrasigen Sand-, Kies-, Stein-, Schlamminseln als Brutgebiet von<br />

Graugans, Krick-, Knäkente, Rotschenkel, Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Schwarzkopfmöwe und Flussseeschwalbe<br />

7. Erhaltung und Wiederherstellung von Verlandungszonen der Gewässer als Lebensraum von Rohrweihe und Kranich<br />

8. Erhaltung und Wiederherstellung von Sümpfen, Kleingewässern und Bruchwaldbereichen mit naturnahen Wasserständen und naturnaher Wasserstandsdynamik als Lebensraum<br />

von Graugans, Krick-, Knäkente, Rohrweihe, Kranich und Bekassine<br />

9. Erhaltung entstehender Gewässer mit niedrigem Wasserstand und Sichtschutz bietender Ufervegetation als Schlafplätze <strong>des</strong> Kranichs<br />

10. Erhaltung und Wiederherstellung einer strukturreichen Agrarlandschaft mit einem hohen Anteil an Begleitbiotopen wie Hecken, Baumreihen, Einzelgehölzen, Lesesteinhaufen,<br />

Brachen, Randstreifen und Trockenrasen sowie einer mosaikartigen Nutzungsstruktur als Brutgebiet von Wiesenweihe, Heidelerche, Sperbergrasmücke, Neuntöter,<br />

Ortolan und der in Brandenburg vom Aussterben bedrohten Arten Wiedehopf und Raubwürger sowie als Nahrungsflächen von Wespenbussard, Rot-, Schwarzmilan, Rohr-,<br />

Kornweihe und Goldregenpfeifer<br />

11. Erhaltung und Wiederherstellung von Eichenalleen und strukturierten Waldrändern mit Eichenanteil an höher gelegenen, mineralischen Ackerstandorten als Lebensraum<br />

von Ortolan und dem in Brandenburg vom Aussterben bedrohten Raubwürger<br />

12. Sicherung der Brutstätten der Wiesenweihe in Ackerkulturen<br />

13. Erhaltung und Wiederherstellung von Brutmöglichkeiten für Fischadler, Raufußkauz, Schellente und für die in Brandenburg vom Aussterben bedrohten Arten Baumfalke und<br />

Wiedehopf (z. B. Horst- und Höhlenbäume, Wurzelteller umgestürzter Bäume)<br />

14. Erhaltung und Wiederherstellung einer artenreichen Fauna von Wirbellosen, insbesondere Großinsekten, Amphibien, Reptilien und weiteren Kleintieren als Nahrungsangebot<br />

für Wespenbussard, Rot-, Schwarzmilan, Rohr-, Wiesenweihe, Kranich, Raufußkauz, Ziegenmelker und Neuntöter sowie für die in Brandenburg vom Aussterben bedrohten<br />

Arten Baumfalke, Wiedehopf und Raubwürger<br />

Art der Ausweisung: —<br />

Bezeichnung der Ausweisung: —<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung: Innerhalb <strong>des</strong> Gebietes sowie innerhalb <strong>des</strong> 200 m Puffers sind im Regionalplan keine Ausweisungen enthalten, die zu einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung der Erhaltungsziele <strong>des</strong> SPA-Gebietes führen können. Die Wirkbereiche von regionalplanerischen Ausweisungen (sofern<br />

Wirkbereich > 200 m) berühren dieses SPA-Gebiet ebenfalls nicht in erheblichem Maße.<br />

403<br />

SPA-PRÜFUNG


SPA-PRÜFUNG<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

BORy DOLNOśLąSKIE<br />

Gebietsnummer: sPa-PL EU-Nummer: PLB020005<br />

Fläche: 164 600 ha<br />

404<br />

INteRNetfassuNg<br />

NatuRa-2000-gebiet nach der ffH-Richtlinie: � nach der eu-Vogelschutzrichtlinie: �<br />

Gebietsbeschreibung: Das gebiet ist eines der größten Waldkomplexe Polens und liegt im einzugsgebiet der Lausitzer Neiße<br />

sowie <strong>des</strong> Bobers und <strong>des</strong> Queis. es treten dicht gedrängte Kiefernbestände mit lichtem unterholz auf,<br />

auf fruchtbaren standorten Laub- und Mischwälder. Die flusstäler sind durch eine sehr üppige und vielschichtige<br />

Pflanzenwelt gekennzeichnet. Das weitgehend ebene gebiet wird durch eine Vielzahl von<br />

fischteichen aufgelockert.<br />

Arten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

Botaurus stellaris [Rohrdommel], Ciconia nigra [Schwarzstorch], Ciconia ciconia [Weißstorch], Milvus migrans [Schwarzmilan], Milvus milvus [Rotmilan], Haliaeetus albicilla<br />

[Seeadler], Circus aeruginosus [Rohrweihe], Tetrao urogallus [Auerhuhn], Porzana porzana [Tüpfelsumpfhuhn], Crex crex [Wachtelkönig], Grus grus [Kranich], Chlidonias niger<br />

[Trauerseeschwalbe], Bubo bubo [Uhu], Glaucidium passerinum [Sperlingskauz], Aegolius funereus [Raufußkauz], Caprimulgus europaeus [Ziegenmelker], Alcedo atthis [Eisvogel],<br />

Picus canus [Grauspecht], Dryocopus martius [Schwarzspecht], Dendrocopus medius [Mittelspecht], Lullula arborea [Heidelerche], Anthus campestris [Brachpieper], Sylvia<br />

nisoria [Sperbergrasmücke], Ficedula parva [Zwergschnäpper], Ficedula albicollis [Halsbandschnäpper], Lanius collurio [Neuntöter], Tetrao tetrix ssp. tetrix [Birkhuhn]<br />

Gefährdung: natürliche Sukzession oder gezielte Aufforstung von Waldlichtungen (Wiesen, Weiden, Torfmoose und Sümpfe); übermäßiges Abholzen<br />

der Altwälder sowie grundloser Kahlschlag; Störung <strong>des</strong> Wasserhaushaltes, Beseitigung aber auch Intensivierung der Teichwirtschaft;<br />

Absenkung <strong>des</strong> Wasserstan<strong>des</strong> in den Teichen; Eindringen und Eingriffe in die Lebensräume und den biologischen Rhythmus der Vögel<br />

durch Menschen und Haustiere<br />

Art der Ausweisung: Vorrang- und eignungsgebiet Windenergienutzung<br />

Bezeichnung der Ausweisung: eW 20 Deschka<br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> Gebietes: � Lage innerhalb eines 200 m Puffers: � Sonstiger Wirkbereich: �<br />

Vorprüfung<br />

Das VRG/EG EW 20 liegt ca. 4.300 m südwestlich <strong>des</strong> SPA-Gebietes. Im Gebiet kommen mit dem Seeadler, dem Schwarzstorch und dem Kranich drei Brutvogelarten mit einem<br />

Prüfradius von 5.000 m gemäß der Tabelle 2 der Begründung zum Ziel 10.1 <strong>des</strong> Regionalplanentwurfes vor. Daher ist zu prüfen, ob durch das VRG/EG bevorzugte Nahrungsgebiete<br />

erheblich beeinträchtigt werden können.<br />

Konkrete Daten zu den Brutplätzen der drei Vogelarten liegen nicht vor. Es erscheint jedoch nicht ausgeschlossen, dass sie in den zum VRG/EG nächstgelegenen Bereichen <strong>des</strong><br />

SPA-Gebietes vorkommen.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Vorhabens „Errichtung von drei Windkraftanlagen in Zodel“ wurde ein Landschaftspflegererischer Begleitplan (LPB) erstellt (ri c h t e r+ka u P 2005). Dabei erfolgte u.<br />

a. eine Erfassung der Avifauna (Brutvögel, Nahrungsgäste). Die drei o. g. Arten betreffend, wurden dabei folgende Aussagen gemacht:<br />

Der Schwarzstorch kommt in der Neißeaue als Nahrungsgast vor. Etwa 2,5 km nordöstlich (dies betrifft noch nicht das hier betrachtete SPA-Gebiet) brüten Kranich und Seeadler,<br />

die nach Auskunft der befragten Ornithologen bisher aber nicht auf den Ackerflächen im Untersuchungsgebiet beobachtet wurden.<br />

Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass sich das VRG/EG in einer Zugachse zwischen Brutplätzen und Nahrungsplätzen befindet. Der Schwarzstorch bevorzugt eindeutig die<br />

Neißeaue. Für Kranich und Seeadler scheinen der Bereich <strong>des</strong> EW 20 sowie die südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen generell ungeeignet als Nahrungshabitat zu<br />

sein.<br />

Daher können erhebliche Auswirkungen auf das SPA-Gebiet ausgeschlossen werden.<br />

¯<br />

Verträglichkeitsprüfung erforderlich: Nein<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

5 Quellenverzeichnis<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

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endbericht, Dresden.<br />

405<br />

QUELLENVERZEICHNIS


QUELLENVERZEICHNIS<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

406<br />

INteRNetfassuNg<br />

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Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009


INteRNetfassuNg<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

lfug – sächsisches lan d e s a M t f ü R uMw e l t u n d geo l o g i e (2007): Managementpläne (MaP) als fachpläne für NatuRa<br />

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RegieRungsPRäsidiuM dResden (2005): Naturdenkmale und geschütze Landschaftsbestandteile, Dresden.<br />

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Re n n w a l d , e. (Bearb.) (2000): Verzeichnis und Rote Liste der Pflanzengesellschaften Deutschlands.<br />

RetteR MayeR, M. (2004): Monitoring gemäß suP-Richtlinie in der Regional- und flächennutzungsplanung. Diplomarbeit<br />

an der tu Kaiserslautern.<br />

Ri c h t eR + Ka u P (2005): Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben „errichtung von drei Windkraftanlagen in<br />

Zodel“ i. a. der Vortex gbR till Jeske und Claudio Papa. görlitz.<br />

sä c h s i s c h e la n d e s a n s t a l t f ü R la n d w iR t s c h a f t, sächsisches la n d e s a M t f ü R uM w e l t u n d ge o l o g i e, lan<strong>des</strong>talsPeR RenveR waltung (2006):<br />

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se i c h e, K. (2006a): untersuchung <strong>des</strong> geplanten Windparkes schöpstal 2005 i. a. der WsB Planung gmbH & Co. Kg<br />

(unveröffentlicht). Dresden.<br />

se i c h e, K. (2006b): untersuchungen zu fledermäusen im potenziellen Windpark schöpstal i. a. der WsB Projekt gmbH<br />

(unveröffentlicht). Dresden.<br />

si e d l u n g u n d la n d s c h a f t (Pl a n u n g s b ü R o illig-Kl ä g e -lu d l o f f gbR) (2003): Pflege- und entwicklungsplan Lausitzer seenland<br />

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sMi – sächsisches staatsMinisteR iuM d e s in n e R n (2005): Hinweise für die Prüfung von Raumordnungsplänen nach der florafauna-Habitatrichtlinie<br />

und der Vogelschutzrichtlinie“ vom 13. Juli 2005 (schreiben an die Regionalen Planungsverbände,<br />

unveröffentlicht)<br />

407<br />

QUELLENVERZEICHNIS


QUELLENVERZEICHNIS<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

408<br />

INteRNetfassuNg<br />

sMul – sächsisches staatsMinisteR iuM f ü R uM w e l t u n d la n d w iR t s c h a f t (2005b): abfallwirtschaftsplan für den freistaat sachsen<br />

– fortschreibung 2004 (vom Kabinett beschlossen am 22. februar 2005). Dresden.<br />

sMul – sächsisches staatsMinisteR iuM f ü R uM w e l t u n d la n d w iR t s c h a f t (2003): arbeitshilfe <strong>zur</strong> anwendung der Vorschriften<br />

zum aufbau und schutz <strong>des</strong> europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ („ffH-arbeitshilfe“) vom 27. März<br />

2003, az.: 61-8830.10/6, unveröffentlicht.<br />

sMul – sächsisches staatsMinisteR iuM f ü R uM w e l t u n d la n d w iR t s c h a f t (2002): Programm <strong>zur</strong> Wiederherstellung der Durchgängigkeit<br />

sächsischer fließgewässer – gewässerdurchgängigkeitsprogramm sachsen.<br />

sMul – sächsisches staatsMinisteR iuM f ü R uM w e l t u n d la n d w iR t s c h a f t (2005a): Bodenbewertungsinstrument sachsen. stand<br />

10/2005. Dresden.<br />

st a at l i c h e s uM w e l t f a c h a M t ba u t z e n, ab t e i l u n g na t u R s c h u t z u n d landschaf tsPflege (2004): Windkraftanlagen und fledermausschutz<br />

in der Oberlausitz – Zuarbeit <strong>zur</strong> teilfortschreibung Windenergie.<br />

st a at s b e t R i e b sachsenfoRst (o. a.): Waldfunktionenkartierung (WfK), M. 1: 25.000, erstkartierung 1993-1997, aktualisie-<br />

R u n g 2004/2005.<br />

su d f e l d, c. et a l. (2002): Important Bird areas (Bedeutende Vogelschutzgebiete) in Deutschland. In: Berichte Vogelschutz<br />

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ta lu f t (2003): erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bun<strong>des</strong>-Immissionsschutzgesetz (technische anleitung<br />

<strong>zur</strong> Reinhaltung der Luft – ta Luft) vom 24. Juli 2002 (gMBl. s. 511).<br />

uMweltPlan gM b h st R a l s u n d, nl gü s t R o w i. a. d e s lan<strong>des</strong>aMtes f ü R uM w e l t , na t u R s c h u t z u n d ge o l o g i e MecK lenbuRg-vo R P o M M e R n<br />

(2007): Dokumentation der strategischen umweltprüfung für die erste fortschreibung <strong>des</strong> gutachtlichen Landschaftsrahmenplans<br />

Mittleres Mecklenburg/Rostock. güstrow.<br />

ve R w a l t u n g d e s biosPhäRenReseR vates obeR lausitzeR he i d e- u n d te i c h l a n d s c h a f t (Hrsg.) (1999): Die Brutvögel im Biosphärenreservat<br />

Oberlausitzer Heide- und teichlandschaft.<br />

wa l z, u., sc h u M a c h e R, u. (2000): unzerschnittene freiräume im freistaat sachsen und den angrenzenden grenzräumen<br />

(Regionen). Dresden.<br />

wo J e w o d z K i e bi uR o uR b a n i s t y c z n e w e wR o c ł a w i u (2005): Opracowanie ekofizjograficzne dla województwa dolnośląskiego<br />

(Ökophysiographischen studie der Woiwodschaft Niederschlesien). Wrocław (Internet-Veröffentlichung unter:<br />

http://eko.wbu.wroc.pl (letzter Zugriff am 12. Januar 2009)).<br />

weihRich, d. (2001): Windkraft und Vögel – Konfliktlösung im Rahmen der ffH-Verträglichkeitsprüfung. In: tagungsband<br />

„Windenergie und Vögel – ausmaß und Bewältigung eines Konfliktes“, tagung an der technischen universität<br />

Berlin am 29./30. November 2001, 157-165.<br />

Weitere Internetquellen (jeweils letzter Zugriff am 12. Januar 2009)<br />

http://lfugwww.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/index.html<br />

http://www.fledermausverband.de<br />

http://www2.tu-berlin.de/~lbp/schwarzesbrett/tB%20windkraft-g.pdf<br />

http://www.eba.bund.de/service/ref23/s_23a.htm<br />

http://www.wrrl-info.de/docs/positionspapier_bfn_wrrl_flussauen.pdf<br />

http://www.lfug.smul.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/documents/00_grundwasser-leitfaden.pdf<br />

http://www.mluv.brandenburg.de/cms/media.php/2338/ffhliste.pdf<br />

http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.289422.de<br />

http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/glrp_mmr_sup_04_2007.pdf<br />

http://rips-uis.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/natura2000-spa2008/navigation/sachdat/pdf/handlung.pdf<br />

http://natura2000.mos.gov.pl/natura2000/index.php?lang=en<br />

http://www.ochronaprirody.cz<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009

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