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Umweltbericht zur Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans ...

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UMWELTBERICHT<br />

<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zur</strong> ersten <strong>Gesamtfortschreibung</strong> <strong>des</strong> <strong>Regionalplans</strong> Oberlausitz-Niederschlesien<br />

30<br />

INteRNetfassuNg<br />

tebecken (HRB) wurde durch die Oberste Wasserbehörde eine Vorschlagsliste <strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Die dort für die<br />

Region enthaltenen Vorschläge werden, außer dem HRB ebersbach/Königshainer Wasser (gemeinde schöpstal), nach<br />

abwägung als standorte <strong>des</strong> technischen Hochwasserschutzes im Regionalplan ausgewiesen. Diese stellen die fachplanerische<br />

abwägungsgrundlage für den Regionalplan dar. eine regionalplanerische „suche“ nach weiteren alternativen<br />

entfällt daher. Nicht ausgewiesen wird der standort <strong>des</strong> HRB ebersbach/Königshainer Wasser (gemeinde schöpstal).<br />

Neben der, aus regionalplanerischer sicht, im HWsK für den Weißen schöps erfolgten zu geringen gewichtung<br />

nichttechnischer Maßnahmen (z. B. Verbesserung <strong>des</strong> natürlichen Wasserrückhaltevermögens) und einer daher ungenügenden<br />

Begründung für die Notwendigkeit technischer Maßnahmen, wird der standort von einem regionalen<br />

grünzug mit Bedeutung für die erholung, das Landschaftsbild und das siedlungsklima überlagert. Insbesondere für<br />

Landschaftsbild und erholung können sich erhebliche einschränkungen ergeben, so dass eine Überlagerung beider<br />

Raumnutzungen bzw. funktionen nicht erfolgt.<br />

Satzungsbeschluss nach § 7 Absatz 2 SächsLPlG vom 9. April 2009<br />

in der Fassung <strong>des</strong> Genehmigungsbeschei<strong>des</strong> vom 27. Oktober 2009

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