BKW-Gruppe Jahresbericht 2009
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Nominations- und Entschädigungsausschuss<br />
Mitglieder<br />
Dr. Fritz Kilchenmann, Vorsitzender<br />
Ulrich Sinzig, Stellvertreter des Vorsitzenden<br />
Barbara Egger-Jenzer<br />
Der Vorsitzende der Unternehmensleitung nimmt an den Sitzungen<br />
ebenfalls teil und hat ein Mitspracherecht.<br />
Der Nominations- und Entschädigungsausschuss tagt gemäss<br />
seinem Reglement so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens<br />
aber einmal jährlich. Im Geschäftsjahr <strong>2009</strong> wurden fünf Sitzungen<br />
abgehalten. Für die Evaluation neuer Unternehmensleitungsmitglieder<br />
wurde ein externer Berater beigezogen.<br />
Aufgaben<br />
› Ausarbeitung von Grundsätzen zuhanden des Verwaltungsrats<br />
für die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats<br />
und der Unternehmensleitung.<br />
› Ausarbeitung von Grundsätzen zuhanden des Verwaltungsrats<br />
für die Auswahl von Kandidaten zur Zuwahl bzw. Wiederwahl<br />
in den Verwaltungsrat.<br />
› Sicherstellung der Nachfolgeplanung auf der Stufe Verwaltungsrat<br />
und Unternehmensleitung.<br />
› Behandlung der Wahl- und Entschädigungsgeschäfte auf der<br />
Stufe Verwaltungsrat und Unternehmensleitung.<br />
Befugnis<br />
› Abschliessende Festlegung der Saläre der Unternehmensleitungsmitglieder<br />
mit Orientierung des Verwaltungsrates.<br />
Kompetenzdelegation an die Unternehmensleitung<br />
Gestützt auf Art. 20 der Statuten hat der Verwaltungsrat die<br />
Geschäftsführung an eine Unternehmensleitung delegiert und<br />
deren Kompetenzen im Organisationsreglement festgehalten.<br />
Die Un ternehmensleitung besteht aus den fünf Geschäftsbereichsleitern,<br />
wobei Kurt Rohrbach neben der Führung seines<br />
Geschäftsbereiches zugleich den Vorsitz in der Unternehmensleitung<br />
wahrnimmt. Im Geschäftsjahr <strong>2009</strong> tagte die Unternehmensleitung<br />
in der Regel alle zwei Wochen.<br />
<strong>BKW</strong>-<strong>Gruppe</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Corporate Governance<br />
57<br />
Vorbehältlich der Zuständigkeit der Generalversammlung, des<br />
Ver waltungsrates und der Verwaltungsratsausschüsse ist die<br />
Unternehmensleitung verantwortlich für die Führung der <strong>BKW</strong>. Im<br />
Rahmen ihrer Kompetenzen kann sie Aufgaben und Befugnisse<br />
delegieren. Zudem bereitet sie Geschäfte vor, die in die Beschlusskompetenz<br />
von übergeordneten Organen fallen.<br />
Kompetenzen der Unternehmensleitung<br />
› Erarbeitung, Überprüfung und Durchsetzung der Gesamtstrategie,<br />
der allgemeinen Geschäftspolitik, der Unternehmungs-<br />
und Konzernpläne (Ziele) und der daraus abgeleiteten Aktionen<br />
(Arbeitsprogramme, Projekte).<br />
› Laufende Überwachung und Abstimmung der Gesamtentwicklung<br />
der Gesellschaft und des Konzerns, des Geschäftsganges<br />
in den direkt unterstellten Organisationseinheiten und<br />
Tochtergesellschaften sowie wichtiger Einzelvorhaben und<br />
Projekte.<br />
› Beschlussfassung über Projekte sowie über die Bewilligung<br />
von Krediten für Ausgaben und Übernahme von Verpfl ichtungen<br />
im Bereich des operativen Kerngeschäftes, insbesondere<br />
für die Erstellung, die Erweiterung und die Instandhaltung von<br />
Produktions-, Übertragungs- und Verteilanlagen für elektrische<br />
Energie, die Übernahme von Verpfl ichtungen im Zusammenhang<br />
mit solchen Anlagen sowie Beiträge an solche Anlagen<br />
bis zum Betrag von 16 Mio. CHF, sofern sie im Rahmen der<br />
Finanzplanung vorgesehen sind, und bis zum Betrag von<br />
8 Mio. CHF für ungeplante Vorhaben.<br />
› Beschlussfassung über Projekte sowie über die Bewilligung<br />
von Krediten für Ausgaben und die Übernahme von Verpfl ichtungen<br />
ausserhalb des operativen Kerngeschäftes, bis zum<br />
Betrag von 8 Mio. CHF im einzelnen Fall, sofern diese im Rahmen<br />
der Finanzplanung vorgesehen sind, und bis zum Betrag<br />
von 4 Mio. CHF für ungeplante Vorhaben.<br />
› Beschlussfassung über den Kauf und Verkauf von Liegenschaften<br />
bis zum Betrag von 16 Mio. CHF, sofern sie im Rahmen<br />
der Finanzplanung vorgesehen sind, und bis zum Betrag<br />
von 8 Mio. CHF für ungeplante Vorhaben.<br />
› Beschlussfassung über die Zeichnung von Aktienkapital oder<br />
über die Beteiligung oder die Erhöhung der Beteiligung an<br />
Gesellschaften, sofern die Aufwendungen im einzelnen Fall<br />
4 Mio. CHF nicht übersteigen und der Zweck der Zielgesellschaft<br />
nicht ausserhalb des operativen Kerngeschäfts liegt.