BKW-Gruppe Jahresbericht 2009
BKW-Gruppe Jahresbericht 2009
BKW-Gruppe Jahresbericht 2009
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Corporate Governance<br />
5 Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen<br />
Inhalt und Festsetzungsverfahren<br />
Die Entschädigungen für die Verwaltungsratsmitglieder werden<br />
vom Verwaltungsrat in der Regel alle drei Jahre überprüft und neu<br />
festgesetzt. Die Grundsätze hierfür werden vom Nominations-<br />
und Entschädigungsausschuss erarbeitet. Der Verwaltungsrat<br />
legt zudem jährlich fest, wie viele <strong>BKW</strong>-Aktien die Mitglieder des<br />
Verwaltungsrates und der Unternehmensleitung zu welchem<br />
Vorzugspreis und mit welcher Sperrfrist kaufen können. Ab schliessend<br />
legt der Nominations- und Entschädigungsausschuss<br />
eben falls jährlich die Entschädigungen für die Mitglieder der<br />
Unternehmensleitung fest, wobei der Verwaltungsrat umgehend<br />
informiert wird. Der Vorsitzende der Unternehmensleitung nimmt<br />
an den Sitzungen des Nominations- und Entschädigungsausschusses<br />
teil und hat ein Mitspracherecht. Bei der Ausgestaltung<br />
der Entschädigungsgrundsätze für die Mitglieder des Verwaltungsrates<br />
und der Unternehmensleitung haben externe Berater<br />
mitgewirkt.<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrates (ohne Präsident) erhalten für<br />
ihre Tätigkeit eine feste Jahresentschädigung, eine Spesenpauschale<br />
sowie ein Sitzungsgeld. Der Präsident des Verwaltungsrates<br />
erhält ebenfalls eine feste Jahresentschädigung und eine<br />
Spesenpauschale sowie eine zusätzliche Entschädigung für Sekretariat<br />
und Infrastruktur. Dem Präsidenten des Verwaltungsrates<br />
wird kein Sitzungsgeld bezahlt. Im Jahr <strong>2009</strong> wurde jedem Mitglied<br />
des Verwaltungsrates die Möglichkeit geboten, maximal<br />
600 Aktien der <strong>BKW</strong> zu einem Vorzugspreis zu erwerben. Die so<br />
erworbenen Aktien unterliegen hinsichtlich der Veräusserung ei -<br />
ner Sperrfrist von drei oder wahlweise fünf Jahren.<br />
<strong>BKW</strong>-<strong>Gruppe</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2009</strong><br />
Die Mitglieder der Unternehmensleitung erhalten für ihre Tätigkeit<br />
eine feste Jahresentschädigung. Ausserdem wird in Abhängigkeit<br />
von Geschäftserfolg und Leistung ein variabler Erfolgsanteil<br />
in der Höhe von bis zu 35 Prozent der Jahresentschädigung<br />
ausbezahlt. Die Summe der Erfolgsanteile der Unternehmensleitungsmitglieder<br />
beträgt maximal 25 Prozent der Summe der festen<br />
Entschädigung. Im Jahr <strong>2009</strong> wurde jedem Mitglied der<br />
Unternehmensleitung und der erweiterten Unternehmensleitung<br />
die Möglichkeit geboten, maximal 600 Aktien der <strong>BKW</strong> zu einem<br />
Vorzugspreis zu erwerben. Die so erworbenen Aktien unterliegen<br />
hinsichtlich der Veräusserung einer Sperrfrist von drei oder wahlweise<br />
fünf Jahren. Für den Fall des Ausscheidens der Mitglieder<br />
des Verwaltungsrats bzw. der Unternehmensleitung bestehen<br />
keine Vereinbarungen oder Pläne, die Abgangsentschädigungen<br />
oder anderweitige Leistungen oder Vorteile vorsehen.<br />
Die Vergütungen der <strong>BKW</strong> an die Mitglieder des Verwaltungsrates<br />
und der Unternehmensleitung, deren Beteiligung an der <strong>BKW</strong><br />
sowie allfällige Kredite/Darlehen der <strong>BKW</strong> an diese Personen<br />
sind, gegliedert nach einzelnen Elementen, entsprechend den<br />
gesetzlichen Anforderungen im Finanzbericht, Anhang zur Jahresrechnung,<br />
auf den Seiten 72 bis 74 ausführlich dargestellt.