Kurzgefasst Dezember 2015
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damit das Sammelsurium der Ein- und Ausgänge auf den Schulkonten möglicherweise besser kanalisiert<br />
und schneller zuzuordnen ist und selbst wenn die Assistenz durch Schulsekretärinnen ausgeweitet<br />
werden kann:<br />
Die Gesamtverantwortung bleibt bei den Schulleiterinnen und Schulleitern.<br />
Diese werden aus ihrer Prüf- und Kontrollpflicht nicht entlassen und damit bleibt ein nicht unerheblicher<br />
Arbeitsaufwand bestehen. Das bindet wertvolle Arbeitszeit!<br />
Ganz sicher ist es hilfreich, wenn allen Schulen ein ausgereiftes System zur Verfügung stehen wird.<br />
Aber es muss dabei bleiben, dass die ausgewiesenen und erfahrenen Fachleute der Landesschulbehörde<br />
die Buchungen der Landesgelder aus dem Schulbudget leisten und Entlastungsfunktionen für<br />
Schulleitungen wahrnehmen.<br />
Es dürfen keine weiteren Aufgaben in die Schulen verlagert werden, sondern es muss eine rigorose<br />
Entlastung von Verwaltungsarbeiten der Schulen und Schulleitungen stattfinden!<br />
2. Schulfahrten<br />
Zum 01.11.<strong>2015</strong> wurde der Schulfahrtenerlass aktualisiert. Die Schulen müssen die erstattungsfähigen<br />
Kosten der Lehrkräfte und Begleitpersonen aus dem Schulbudget finanzieren.<br />
Bei der Durchführung von Schulfahrten ist jetzt folgendes zu beachten:<br />
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Die Erstattungspauschale bei Übernachtungskosten ist von 11 € auf 20 € erhöht worden<br />
(Nachweise sind nicht nötig).<br />
Sonstige Kosten werden pauschal mit 10 € täglich erstattet, maximal jedoch mit 30 € pro<br />
Woche (nachweise sind nicht nötig).<br />
Die Reisekosten werden in Höhe der Kosten der niedrigsten Klasse des Beförderungsmittels<br />
erstattet.<br />
Freiplätze dürfen in Anspruch genommen werden, müssen aber auf alle Beteiligten umgelegt<br />
werden.<br />
Alternativ können diese Freiplätze auch an die Begleitpersonen verteilt werden, die nicht<br />
im Landesdienst stehen: Darüber sind aber die Erziehungsberechtigten oder volljährigen<br />
Schülerinnen und Schüler in Kenntnis zu setzen.<br />
Reisekostenverzichtserklärungen sind nicht zulässig!<br />
Dies kann allerdings nur ein erster Verbessrungsschritt sein, um die realistisch anfallenden<br />
Kosten auf einer Schulfahrt zu erstatten. Die jetzt festgelegten Erstattungspauschalen orientieren<br />
sich nicht an der Lebenswirklichkeit, so dass Schulfahrten weiterhin ein Zuschussgeschäft<br />
für Lehrkräfte und Begleitpersonen bleiben werden.<br />
Wo ist der weitere Haken?<br />
Durch die verbesserten Regelungen wurden die Erstattungen bei Schulfahrten angehoben –<br />
aber den Schulen wurde gleichzeitig nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt! Die Schulleitungen<br />
müsse die Verwendung der Haushaltsmittel jetzt auch eng mit dem Plan der vorgesehenen<br />
Schulfahrten abstimmen. Im Erlass heißt es: „Alle Schulfahrten müssen – nach einer Prognose<br />
– ohne Verzicht der Lehrkräfte oder der Begleitpersonen auf Erstattung ihrer Reisekostenvergütungen<br />
finanziert werden.“<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg