07.12.2012 Aufrufe

Gemeindeversammlung vom 24 - Gemeinde Ried b. Kerzers

Gemeindeversammlung vom 24 - Gemeinde Ried b. Kerzers

Gemeindeversammlung vom 24 - Gemeinde Ried b. Kerzers

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nun haben wir ein Gesuch für den Neubau eines EFH am Juraweg (Parzelle Nr. 25) erhalten.<br />

Bei der Behandlung des Dossiers hat sich herausgestellt, dass einige<br />

Parzellen der Dorfzone (Artikel Nr. 31 und 32) noch nicht erschlossen sind. Damit diese<br />

Bauplätze ohne grossen Aufwand erschlossen werden können, ist der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

zum Schluss gekommen, dass es am sinnvollsten ist, eine Ringleitung zu erstellen,<br />

solange die erwähnten Parzellen noch nicht überbaut sind.<br />

Gemäss Kostenvoranschlag belaufen sich die Kosten auf rund Fr. 50’000.—. Damit die<br />

Erstellung der Ringleitung nicht den geplanten Neubau beeinträchtigt, hat der Rat diese<br />

dringende Investition vorgängig durch die Finanzkommission genehmigen lassen. Die<br />

Bauarbeiten konnten somit bereits am 7. April 2008 in Angriff genommen werden.<br />

Christa Guilland hofft, dass auch die Versammlung diesem Kredit zustimmen wird.<br />

Der Rat beantragt der <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> dem Investitionskredit von<br />

Fr. 50’000.— zuzustimmen.<br />

Diskussion: Keine.<br />

Abstimmung: Der Souverän stimmt dem Kredit von Fr. 50'000.— für das Erstellen<br />

einer Ringleitung Juraweg – Rebacher einstimmig zu.<br />

Heinz Etter bedankt sich bei den Anwesenden und betont nochmals, dass der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat und die Finanzkommission nur in Ausnahmefällen zu einem solchen<br />

Handeln gezwungen sind. Dies wird auch in Zukunft eine Ausnahme bleiben.<br />

3.4 Senkung der Liegenschaftssteuer<br />

Anlässlich der <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> <strong>vom</strong> 27. April 2007 nahm der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

den Auftrag entgegen, die Liegenschaftssteuer insofern zu überprüfen, ob eine<br />

Senkung oder Abschaffung möglich sei. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat zusammen mit der<br />

Finanzkommission die nötigen Abklärungen vorgenommen und schlägt der <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong><br />

vor, den Satz von Fr. 2.— pro Tausend Franken Liegenschaftssteuerwert<br />

auf Fr. 1.— pro Tausend Franken Liegenschaftssteuerwert zu senken.<br />

Sollte die Versammlung diesem Antrag zustimmen, reduzieren sich die Einnahmen<br />

der Liegenschaftssteuer um rund Fr. 140'000.— pro Jahr. Folgende Gründe sprechen<br />

für die Beibehaltung der Liegenschaftssteuer mit einem reduzierten Steuersatz.<br />

• Nicht in <strong>Ried</strong> ansässige Personen würden bei einem gänzlichen Wegfall der<br />

Liegenschaftssteuer nur noch den Eigenmietwert und oder die Mietzinseinnahmen<br />

versteuern. Das entspricht in unserer <strong>Gemeinde</strong> einem sehr kleinen<br />

Betrag. Mit der Liegenschaftssteuer beteiligen sich diese Personen an<br />

der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

• Juristische Personen (AG, GmbH etc.) welche ihren Steuersitz nicht in<br />

unserer <strong>Gemeinde</strong> haben, versteuern ebenfalls nur den Eigenmietwert und<br />

oder die Mietzinseinnahmen.<br />

Aus diesen Gründen beantragt der <strong>Gemeinde</strong>rat eine Reduktion der Liegenschaftssteuer<br />

auf 1 ‰ des Steuerwertes.<br />

www.ried.ch e-mail: info@ried.ch Seite 18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!