Gemeindeversammlung vom 24 - Gemeinde Ried b. Kerzers
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Nun haben wir ein Gesuch für den Neubau eines EFH am Juraweg (Parzelle Nr. 25) erhalten.<br />
Bei der Behandlung des Dossiers hat sich herausgestellt, dass einige<br />
Parzellen der Dorfzone (Artikel Nr. 31 und 32) noch nicht erschlossen sind. Damit diese<br />
Bauplätze ohne grossen Aufwand erschlossen werden können, ist der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
zum Schluss gekommen, dass es am sinnvollsten ist, eine Ringleitung zu erstellen,<br />
solange die erwähnten Parzellen noch nicht überbaut sind.<br />
Gemäss Kostenvoranschlag belaufen sich die Kosten auf rund Fr. 50’000.—. Damit die<br />
Erstellung der Ringleitung nicht den geplanten Neubau beeinträchtigt, hat der Rat diese<br />
dringende Investition vorgängig durch die Finanzkommission genehmigen lassen. Die<br />
Bauarbeiten konnten somit bereits am 7. April 2008 in Angriff genommen werden.<br />
Christa Guilland hofft, dass auch die Versammlung diesem Kredit zustimmen wird.<br />
Der Rat beantragt der <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> dem Investitionskredit von<br />
Fr. 50’000.— zuzustimmen.<br />
Diskussion: Keine.<br />
Abstimmung: Der Souverän stimmt dem Kredit von Fr. 50'000.— für das Erstellen<br />
einer Ringleitung Juraweg – Rebacher einstimmig zu.<br />
Heinz Etter bedankt sich bei den Anwesenden und betont nochmals, dass der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat und die Finanzkommission nur in Ausnahmefällen zu einem solchen<br />
Handeln gezwungen sind. Dies wird auch in Zukunft eine Ausnahme bleiben.<br />
3.4 Senkung der Liegenschaftssteuer<br />
Anlässlich der <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong> <strong>vom</strong> 27. April 2007 nahm der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
den Auftrag entgegen, die Liegenschaftssteuer insofern zu überprüfen, ob eine<br />
Senkung oder Abschaffung möglich sei. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat zusammen mit der<br />
Finanzkommission die nötigen Abklärungen vorgenommen und schlägt der <strong><strong>Gemeinde</strong>versammlung</strong><br />
vor, den Satz von Fr. 2.— pro Tausend Franken Liegenschaftssteuerwert<br />
auf Fr. 1.— pro Tausend Franken Liegenschaftssteuerwert zu senken.<br />
Sollte die Versammlung diesem Antrag zustimmen, reduzieren sich die Einnahmen<br />
der Liegenschaftssteuer um rund Fr. 140'000.— pro Jahr. Folgende Gründe sprechen<br />
für die Beibehaltung der Liegenschaftssteuer mit einem reduzierten Steuersatz.<br />
• Nicht in <strong>Ried</strong> ansässige Personen würden bei einem gänzlichen Wegfall der<br />
Liegenschaftssteuer nur noch den Eigenmietwert und oder die Mietzinseinnahmen<br />
versteuern. Das entspricht in unserer <strong>Gemeinde</strong> einem sehr kleinen<br />
Betrag. Mit der Liegenschaftssteuer beteiligen sich diese Personen an<br />
der Infrastruktur der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
• Juristische Personen (AG, GmbH etc.) welche ihren Steuersitz nicht in<br />
unserer <strong>Gemeinde</strong> haben, versteuern ebenfalls nur den Eigenmietwert und<br />
oder die Mietzinseinnahmen.<br />
Aus diesen Gründen beantragt der <strong>Gemeinde</strong>rat eine Reduktion der Liegenschaftssteuer<br />
auf 1 ‰ des Steuerwertes.<br />
www.ried.ch e-mail: info@ried.ch Seite 18