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4 6. Februar 2016 · BZ Nr. 05/16<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Bekanntmachung:<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
Nr. 86 „Altstadt“, 10. Änderung<br />
„Kaufhaus May“<br />
– Erneute Öffentliche Auslegung<br />
nach § 4a Abs. 3 BauGB –<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 27.01.2016 in öffentlicher<br />
Sitzung die erneute öffentliche Auslegung des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 86 „Altstadt“,<br />
10. Änderung „Kaufhaus May“ in der Planfassung des Entwurfs<br />
vom 23.11.2015 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie<br />
parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange zu den geänderten und ergänzten<br />
Teilen beschlossen. Die Dauer der Offenlage wird<br />
dabei gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt.<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
Der Vorhabenträger beabsichtigt in den Gebäudeteilen<br />
zum Marktplatz und der Neugasse einen Umbau im 2.<br />
Obergeschoss sowie dem 1. und 2. Dachgeschoss, um dort<br />
Wohnungen unterzubringen.<br />
Der Geltungsbereich liegt innerhalb des rechtskräftigen<br />
Bebauungsplans „2. Änderung zum Bebauungsplan Nr.<br />
86 für das Gebiet Altstadt“, vom 25.11.1994. Die Art der<br />
baulichen Nutzung ist dabei als Sondergebiet Kaufhaus<br />
festgesetzt. Die geplante Teilumwidmung mit Wohnungen<br />
ab dem 2. Obergeschoss ist aufgrund der bestehenden<br />
Festsetzungen nicht genehmigungsfähig. Zur planungsrechtlichen<br />
Sicherung der vorgesehenen Baumaßnahmen<br />
ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />
erforderlich.<br />
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die planungsrechtliche<br />
Sicherung der Umbauplanung ermöglicht<br />
werden.<br />
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB erfolgt die Aufstellung des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im beschleunigten<br />
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach<br />
§ 2 Abs. 4 BauGB. Ebenso unterliegt das Vorhaben nicht<br />
der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />
Die Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplans<br />
vom 10.08.2015 betreffen:<br />
– die Reduzierung der neu zu errichtenden Dachgauben<br />
auf der südlichen Dachfläche des Gebäudes Marktplatz<br />
5, von 6 auf 5 Gauben, sowie die deutliche Reduzierung<br />
von deren Abmessungen<br />
– die Gestaltung des auf die Dachaltane der östlichen<br />
Dachflächen führende Treppenaufgangs<br />
– die Festsetzung sortimentsspezifischer Verkaufsflächenobergrenzen<br />
für die beiden Sondergebiete<br />
– sowie die Anpassung der immissionsschutzrechtlichen<br />
Festsetzungen.<br />
Diese oben genannten Änderungen ergeben für den Bebauungsplan<br />
einen erneuten materiellen Regelungsbedarf,<br />
wodurch die Grundzüge der Planung berührt werden.<br />
Somit muss der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 86<br />
„Altstadt“, 10. Änderung „Kaufhaus May“ mit den textlichen<br />
Festsetzungen und der Begründung vom 23.11.2015<br />
erneut öffentlich ausgelegt werden.<br />
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Lindau<br />
stellt für das Plangebiet gemischte Baufläche dar. Der<br />
Bebauungsplan kann demnach nicht aus dem Flächennutzungsplan<br />
entwickelt werden. Die Planung wird als<br />
Bebauungsplan der Innentwicklung gemäß § 13a BauGB<br />
bearbeitet; der Flächennutzungsplan wird im Wege der<br />
Berichtigung angepasst.<br />
Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans<br />
Nr. 86 “Altstadt“, 10. Änderung „Kaufhaus May“ vom<br />
23.11.2015 ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz<br />
umrandet dargestellt. Das Plangebiet wird im Norden von<br />
der Straße „Auf der Mauer“, im Osten von der „Neugasse“,<br />
im Süden vom Marktplatz und der Straße „In der Grub“<br />
sowie im Westen von den bestehenden Gebäuden „In der<br />
Grub 6“ und „Auf der Mauer 11“ begrenzt. Das Plangebiet<br />
umfasst dabei die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 303, 304,<br />
304/2, 305, 313 und eine Teilfläche von 314 mit einer<br />
Größe von 1.678 m².<br />
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Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
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