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06.02.2016 Lindauer Bürgerzeitung

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4 6. Februar 2016 · BZ Nr. 05/16<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Bekanntmachung:<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

Nr. 86 „Altstadt“, 10. Änderung<br />

„Kaufhaus May“<br />

– Erneute Öffentliche Auslegung<br />

nach § 4a Abs. 3 BauGB –<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 27.01.2016 in öffentlicher<br />

Sitzung die erneute öffentliche Auslegung des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 86 „Altstadt“,<br />

10. Änderung „Kaufhaus May“ in der Planfassung des Entwurfs<br />

vom 23.11.2015 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie<br />

parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange zu den geänderten und ergänzten<br />

Teilen beschlossen. Die Dauer der Offenlage wird<br />

dabei gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt.<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

Der Vorhabenträger beabsichtigt in den Gebäudeteilen<br />

zum Marktplatz und der Neugasse einen Umbau im 2.<br />

Obergeschoss sowie dem 1. und 2. Dachgeschoss, um dort<br />

Wohnungen unterzubringen.<br />

Der Geltungsbereich liegt innerhalb des rechtskräftigen<br />

Bebauungsplans „2. Änderung zum Bebauungsplan Nr.<br />

86 für das Gebiet Altstadt“, vom 25.11.1994. Die Art der<br />

baulichen Nutzung ist dabei als Sondergebiet Kaufhaus<br />

festgesetzt. Die geplante Teilumwidmung mit Wohnungen<br />

ab dem 2. Obergeschoss ist aufgrund der bestehenden<br />

Festsetzungen nicht genehmigungsfähig. Zur planungsrechtlichen<br />

Sicherung der vorgesehenen Baumaßnahmen<br />

ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans<br />

erforderlich.<br />

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die planungsrechtliche<br />

Sicherung der Umbauplanung ermöglicht<br />

werden.<br />

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB erfolgt die Aufstellung des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im beschleunigten<br />

Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach<br />

§ 2 Abs. 4 BauGB. Ebenso unterliegt das Vorhaben nicht<br />

der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

Die Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplans<br />

vom 10.08.2015 betreffen:<br />

– die Reduzierung der neu zu errichtenden Dachgauben<br />

auf der südlichen Dachfläche des Gebäudes Marktplatz<br />

5, von 6 auf 5 Gauben, sowie die deutliche Reduzierung<br />

von deren Abmessungen<br />

– die Gestaltung des auf die Dachaltane der östlichen<br />

Dachflächen führende Treppenaufgangs<br />

– die Festsetzung sortimentsspezifischer Verkaufsflächenobergrenzen<br />

für die beiden Sondergebiete<br />

– sowie die Anpassung der immissionsschutzrechtlichen<br />

Festsetzungen.<br />

Diese oben genannten Änderungen ergeben für den Bebauungsplan<br />

einen erneuten materiellen Regelungsbedarf,<br />

wodurch die Grundzüge der Planung berührt werden.<br />

Somit muss der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 86<br />

„Altstadt“, 10. Änderung „Kaufhaus May“ mit den textlichen<br />

Festsetzungen und der Begründung vom 23.11.2015<br />

erneut öffentlich ausgelegt werden.<br />

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Lindau<br />

stellt für das Plangebiet gemischte Baufläche dar. Der<br />

Bebauungsplan kann demnach nicht aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickelt werden. Die Planung wird als<br />

Bebauungsplan der Innentwicklung gemäß § 13a BauGB<br />

bearbeitet; der Flächennutzungsplan wird im Wege der<br />

Berichtigung angepasst.<br />

Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans<br />

Nr. 86 “Altstadt“, 10. Änderung „Kaufhaus May“ vom<br />

23.11.2015 ist in der unten aufgeführten Skizze schwarz<br />

umrandet dargestellt. Das Plangebiet wird im Norden von<br />

der Straße „Auf der Mauer“, im Osten von der „Neugasse“,<br />

im Süden vom Marktplatz und der Straße „In der Grub“<br />

sowie im Westen von den bestehenden Gebäuden „In der<br />

Grub 6“ und „Auf der Mauer 11“ begrenzt. Das Plangebiet<br />

umfasst dabei die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 303, 304,<br />

304/2, 305, 313 und eine Teilfläche von 314 mit einer<br />

Größe von 1.678 m².<br />

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