Kurzgefasst Februar II 2016
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Hier stellte das Land die Finanzmittel für jeweils halbe Stellen – die Einstellungen mussten jedoch die<br />
Schulträger oder Verbände übernehmen. Allerdings waren diese Mittel auch immer wieder für eine<br />
Laufzeit von zwei Jahren befristet worden, so dass sich daraus nur prekäre Beschäftigungsverhältnisse<br />
in befristeten Verträgen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ergaben. Die permanente Frage<br />
der Fortsetzung des Programms schwebte wie ein Damoklesschwert über diesen Kolleginnen und Kollegen.<br />
Berufliche und wirtschaftliche Sicherheit war und ist für diese Kolleginnen und Kollegen durch<br />
dieses Programm nicht dauerhaft sichergestellt.<br />
Grundsätzlich ist die Einstellung dieser sozialpädagogischen Fachkräfte durch das Land absolut zu<br />
begrüßen und ein wichtiger Schritt zur grundsätzlichen Implementierung von Schulsozialarbeit in allen<br />
Schulen.<br />
Leider knüpfen die vertraglichen Rahmenbedingungen dieser neuen Stellen an die bereits bekannten<br />
negativen Mustern des Landes an: Es handelt sich grundsätzlich um befristete Verträge<br />
mit einer Laufzeit von 2 Jahren!<br />
„Die sozialpädagogischen Fachkräfte werden ihre spezifischen sozialpädagogischen Fachkenntnisse<br />
in die Schulen einbringen. Durch Beratung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler, durch besondere<br />
Gruppen- und Freizeitangebote können sie zu einem guten Schulklima beitragen. Ihre Angebote<br />
richten sich an alle Schülerinnen und Schüler der Schule, unabhängig vom Flüchtlingsstatus.<br />
Maßnahmen zur Integration und interkulturelle Angebote werden einen besonderen Stellenwert haben.“<br />
(Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 08.02.<strong>2016</strong>)<br />
Die zukünftigen Schulsozialarbeiter*innen sollen also für alle Kinder der Grundschulen eingestellt<br />
werden. Damit wird die Zahl der potentiellen Klienten für eine sozialpädagogische Fachkraft viel zu<br />
groß ausfallen und die Arbeit erschweren.<br />
Die Arbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit in Niedersachsen fordert als Obergrenze einen Schlüssel<br />
von 1 Schulsozialarbeiter*in auf maximal 150 Schülerinnen und Schüler. Bei den jetzt geplanten Einstellungen<br />
überschreiten die Schülerschlüssel diesen Orientierungswert um ein Vielfaches. Erschwerend<br />
kommt hinzu, dass die meisten Stellen auf zwei Grundschulen aufgesplittet sind und damit weitere<br />
Erschwernisse und Belastungsszenarien im Einsatz hinzukommen.<br />
Bewerben können sich auf diese Stellen ausschließlich Personen, die seit drei Jahren keinen direkten<br />
Vertrag mit dem Land Niedersachsen geschlossen haben. Nur diesem Personenkreis kann ein sachgrundlos<br />
befristeter Arbeitsvertrag angeboten werden.<br />
Hier sollen die sozialpädagogischen Fachkräfte im Bereich Weser-Ems eingestellt werden:<br />
Regiofang<br />
Ort Name der Schule Stellenum-<br />
Stammschule Abordnung<br />
AUR Aurich GS Lambertischule 0,5 X<br />
AUR Aurich GS Finkenburgschule 0,5 X<br />
AUR Norden GS im Spiet 0,5 X<br />
AUR Norden GS Linteler Schule 0,5 X<br />
BRA Lemwerder GS Lemwerder 1<br />
BRA Nordenham GS Nord 0,5 X<br />
BRA Nordenham GS Süd 0,5 X<br />
CLP Cloppenburg GS St. Augustinus 1<br />
CLP Cloppenburg GS Sankt-Andreas 0,5 X<br />
CLP Cloppenburg GS Paul Gerhardt 0,5 X<br />
DEL Delmenhorst GS Astrid-Lindgren 1<br />
DEL Delmenhorst GS Parkschule 1<br />
GEW Weser-Ems, Staugraben 4 a,26122 Oldenburg