Ausbildungs-Navi 2017 für die Wartburgregion
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Du bist zur Unterzeichnung deines <strong>Ausbildungs</strong>vertrages<br />
eingeladen worden! Herzlichen Glückwunsch!<br />
Was ist nun zu besorgen und zu beachten?<br />
Ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 32 Abs. 1) <strong>für</strong> deinen <strong>Ausbildungs</strong>betrieb<br />
24<br />
Was ist <strong>die</strong> ärztliche Bescheinigung?<br />
Ein Attest, in dem der Arzt bescheinigt, dass du <strong>für</strong> den <strong>Ausbildungs</strong>beruf aus medizinischer Sicht<br />
geeignet bist bzw. welche Einschränkungen bestehen. Die Untersuchung kann von einem Arzt deiner<br />
Wahl oder dem Hausarzt durchgeführt werden.<br />
Wer benötigt <strong>die</strong>se ärztliche Bescheinigung?<br />
Auszubildende, <strong>die</strong> zum <strong>Ausbildungs</strong>beginn noch keine 18 Jahre alt sind müssen <strong>die</strong> Bescheinigung<br />
ihrem <strong>Ausbildungs</strong>unternehmen zwingend vorlegen, um als Auszubildende/r aufgenommen zu<br />
werden!<br />
Was ist zum Termin beim Arzt mitzubringen?<br />
Untersuchungsschein und Fragebogen.<br />
Wo bekommst du <strong>die</strong>se Unterlagen?<br />
Bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt.