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Ausbildungs-Navi 2017 für die Wartburgregion

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Du bist zur Unterzeichnung deines <strong>Ausbildungs</strong>vertrages<br />

eingeladen worden! Herzlichen Glückwunsch!<br />

Was ist nun zu besorgen und zu beachten?<br />

Ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 32 Abs. 1) <strong>für</strong> deinen <strong>Ausbildungs</strong>betrieb<br />

24<br />

Was ist <strong>die</strong> ärztliche Bescheinigung?<br />

Ein Attest, in dem der Arzt bescheinigt, dass du <strong>für</strong> den <strong>Ausbildungs</strong>beruf aus medizinischer Sicht<br />

geeignet bist bzw. welche Einschränkungen bestehen. Die Untersuchung kann von einem Arzt deiner<br />

Wahl oder dem Hausarzt durchgeführt werden.<br />

Wer benötigt <strong>die</strong>se ärztliche Bescheinigung?<br />

Auszubildende, <strong>die</strong> zum <strong>Ausbildungs</strong>beginn noch keine 18 Jahre alt sind müssen <strong>die</strong> Bescheinigung<br />

ihrem <strong>Ausbildungs</strong>unternehmen zwingend vorlegen, um als Auszubildende/r aufgenommen zu<br />

werden!<br />

Was ist zum Termin beim Arzt mitzubringen?<br />

Untersuchungsschein und Fragebogen.<br />

Wo bekommst du <strong>die</strong>se Unterlagen?<br />

Bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt.

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