Ausbildungs-Navi 2017 für die Wartburgregion
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Termine<br />
Wann sollte/muss <strong>die</strong> Abgabe beim zukünftigen Arbeitgeber erfolgen?<br />
Wenn bereits vorhanden, kann eine Kopie den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden. Die Untersuchung<br />
darf am ersten Arbeitstag nicht länger als 14 Monate her sein. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben<br />
und <strong>die</strong> Kosten werden vom Land bzw. der Gemeinde übernommen. Eine Nachuntersuchung<br />
innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Ausbildung ist <strong>für</strong> minderjährige Auszubildende ebenfalls<br />
verpflichtend.<br />
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Ärztliche Bescheinigung <strong>für</strong> den Arbeitgeber<br />
Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
JArbSchG § 32 (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden,<br />
wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monaten von einem Arzt untersucht worden ist<br />
(Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von <strong>die</strong>sem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.<br />
Weitere Dokumente:<br />
Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse deiner Wahl<br />
Sozialversicherungsausweis – wird dir automatisch von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt.<br />
Eigene Bankverbindung bei einer Bank deiner Wahl – zur Zahlung der <strong>Ausbildungs</strong>vergütung<br />
Steuer-Identifikations-Nummer – wurde dir vom Bundesamt <strong>für</strong> Steuern schriftlich mitgeteilt<br />
Notizen