13.04.2016 Aufrufe

Ausbildungs-Navi 2017 für die Wartburgregion

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Termine<br />

Wann sollte/muss <strong>die</strong> Abgabe beim zukünftigen Arbeitgeber erfolgen?<br />

Wenn bereits vorhanden, kann eine Kopie den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden. Die Untersuchung<br />

darf am ersten Arbeitstag nicht länger als 14 Monate her sein. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben<br />

und <strong>die</strong> Kosten werden vom Land bzw. der Gemeinde übernommen. Eine Nachuntersuchung<br />

innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Ausbildung ist <strong>für</strong> minderjährige Auszubildende ebenfalls<br />

verpflichtend.<br />

25<br />

Ärztliche Bescheinigung <strong>für</strong> den Arbeitgeber<br />

Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

JArbSchG § 32 (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden,<br />

wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monaten von einem Arzt untersucht worden ist<br />

(Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von <strong>die</strong>sem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.<br />

Weitere Dokumente:<br />

Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse deiner Wahl<br />

Sozialversicherungsausweis – wird dir automatisch von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt.<br />

Eigene Bankverbindung bei einer Bank deiner Wahl – zur Zahlung der <strong>Ausbildungs</strong>vergütung<br />

Steuer-Identifikations-Nummer – wurde dir vom Bundesamt <strong>für</strong> Steuern schriftlich mitgeteilt<br />

Notizen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!