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bearbeitet - 4_VSWG-Zur Geschichte der spanischen Reitermilizen

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Die Composieiön <strong>der</strong> Caballeros de Cuantfa (1586 1593)<br />

Die Durdiführung <strong>der</strong> Composieiön 97<br />

Wunsch und Wille ist (des Monarchen), Euch durch diese Exemtion<br />

irgendein Recht auf die Hidalgula zu geben o<strong>der</strong> zu nehmen, welches Ihr<br />

verfolgen könnt, wann immer Ihr es für richtig haltet“»'». Da <strong>der</strong> Cödula<br />

damit keine Beweiskraft in einem Prozeß um die Hidalgula innewohnte,<br />

hatte das Eingehen einer Composieiön durch einen Hidalgo o<strong>der</strong> „quasi-<br />

Hidalgo“ nur nachteilige Auswirkungen, wenn nämlich bekannt wurde,<br />

daß ein <strong>der</strong>artiger Vertrag geschlossen worden war. Auf die lückenlose<br />

Geheimhaltung, die den Kommissaren zwar befohlen worden war, konnte<br />

kaum gezählt werden, da zu viele Personen mit dem An- und Ausfertigen<br />

<strong>der</strong> Listen und Papiere befaßt waren. Es läßt sich deshalb auch nicht<br />

beobachten, daß Hidalgos, die ihren begründeten Anspruch auf die Hidalgufa<br />

noch nicht nachgewiesen hatten, o<strong>der</strong> „quasi-Hidalgos“ in größerer<br />

Zahl um die Composieiön nachgesucht hätten, um ihren Anspruch im<br />

Heimatort zu wahren. Das nahezu völlige Verschwinden <strong>der</strong> Composieiön<br />

perpetua ist ein weiteres Indiz dafür. Es scheint vielmehr, daß<br />

diese Kreise sich stattdessen um die Anerkennung ihres Adels vor <strong>der</strong><br />

Chancillerfa in Granada bemühten. Aber dies Verhalten entband die<br />

Kommissare nicht von ihrem Auftrag, die Qualität des Adels eines jeden,<br />

<strong>der</strong> sich als adlig ausgab o<strong>der</strong> auch dafür gehalten wurde, zu überprüfen,<br />

um die ihnen aufgegebenen Listen erstellen und im Falle <strong>der</strong> Verweigerung<br />

<strong>der</strong> Composieiön weitere Schritte unternehmen zu können. Die<br />

Kommissare, aber auch die Krone, sind dabei nicht selten <strong>der</strong> Rücksichtnahme<br />

auf den sozialen Status <strong>der</strong> betroffenen Personen erlegen, die den<br />

Corregidoren von <strong>der</strong> Krone zum Vorwurf gemacht wurde.<br />

Bei <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>ung des Adels mußte nun sehr behutsam vorgegangen<br />

werden, damit nicht „positive Beweisstücke“ (actos positivos) geschaffen<br />

wurden, die in späteren Prozessen um die Hidalgula verwendet werden<br />

konnten. Hidalgos de Ejecutoria und Hidalgos notorios, „die dies ohne<br />

jeden Zweifel sind“, sollten auf gar keinen Fall in amtlichen Listen vor<br />

Escribanos aufgeführt werden, „damit keine Erinnerung daran zurückbleibt,<br />

wer eximiert wurde“. Ihre Namen sollten deshalb am besten gar<br />

nicht nie<strong>der</strong>geschrieben werden»»0. Die „Notoriedad“ <strong>der</strong> Hidalgos, bei<br />

denen Zweifel auftauchten, sollte nur „breve y sumariamente“, d. h. ohne<br />

die Anfertigung von „Autos und Diligencias“ festgestellt werden, damit<br />

»'* Vgl. Anhang Nr. 1.<br />

Juan Henao vom 19. September 1586, o.O., (Kopie).<br />

A.G.S., C.d.C. Lib.370, Fol. 264r.—264v. Ders. an Pedro Zapata de Cördenas<br />

vom 25. Oktober 1586, o.O., (Kopie). Ebda., Fols. 289r.—291r.<br />

nicht unnötig Beweisstücke geschaffen würden»»1. Die Kommissare stützten<br />

sich bei ihren Nachforschungen auf die ortsüblichen Verfahren <strong>der</strong><br />

Feststellung von Hidalgos, indem sie etwa Listen <strong>der</strong> Moneda Forera-<br />

Zahlenden o<strong>der</strong> <strong>der</strong> die Refacciön genießenden Personen durchgingen»»*.<br />

Sie konnten <strong>der</strong> Cämara de Castilla häufig berichten, wie nachlässig mit<br />

diesen Listen in den Ortschaften verfahren wurde»»». Wenn sich die Nachforschungen<br />

nicht auf die Durchsicht solcher Verzeichnisse beschränkten,<br />

son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Leumund und die Abstammung <strong>der</strong> betreffenden Personen<br />

überprüft wurden, kamen oft kompromittierende Dinge ans Licht. Die<br />

Krone ist aber meistens dann zurückgewichen, wenn <strong>der</strong> Ruf hochangesehener<br />

Familien durch die Nachforschungen bedroht war. Als Juan de<br />

Ribera, <strong>der</strong> in Cördoba wirkende Kommissar, meldete, daß die Familie<br />

<strong>der</strong> Godoyes sich von einem Angehörigen des Calatrava-Ordens herleite,<br />

<strong>der</strong> zu einer Zeit mit einer Frau aus Baeza mehrere Kin<strong>der</strong> gehabt habe,<br />

als den Mitglie<strong>der</strong>n dieses Ordens die Heirat noch verboten war, befahl<br />

ihm die Cämara de Castilla, über diese Familie stillschweigend hinwegzugehen<br />

und in keiner Weise mit ihren Angehörigen über die Composieiön<br />

zu verhandeln»»4. Ebenso wurden die Godoyes aus Ubeda verschont»»5.<br />

Der Kommissar Pedro Zapata wurde angewiesen, gegen einen<br />

in Murcia lebenden unehelichen Sohn eines Onkels des Marquös de los<br />

321 Gemeint ist ein formloses Untersudlungsverfahren, ohne daß eine offizielle<br />

Zeugeneinvernahme vor einem Escribano Publico durchgeführt und ein<br />

abschließendes Untersuchungsergebnis veröffendicht und amtlich gemacht wird.<br />

322 Die Moneda Forera war ein alle sieben Jahre von den Pecheros zu entrichten<strong>der</strong><br />

Tribut, mit dem sie sich als Vasallen des Königs bekannten. Wer<br />

nicht in einer Liste <strong>der</strong> diesen Tribut entrichtenden Vecinos geführt wurde,<br />

konnte diesen Umstand als Beweis für seine Hidalgula ins Feld führen. Die<br />

Refacciön ist die Rückvergütung gezahlter Verbrauchssteuern auf Grundnahrungsmittel<br />

wie Fleisch o<strong>der</strong> Wein, die den von solchen Steuern eximierten Adligen<br />

dort gewährt wurde, wo diese Abgabe nicht sofort beim Kauf vom Preis<br />

abgezogen wurde. Vgl. Juan Vözquez an Juan Pacheco vom 21. April 1587,<br />

o.O., (Kopie). A.G.S., C.d.C Lib. 372, Fols. 56v.—58r.<br />

323 Vgl. Juan Vözquez an Pedro Zapata de Cördenas vom 25. Oktober 1586,<br />

o.O., (Kopie). A.G.S., C.d.C. Lib. 370, Fols. 289r.—291r. Der Kommissar hatte<br />

über die Unordnung im „padron de los que se hazen en esta ciudad (Murcia) de<br />

la moneda forera“ berichtet und über „die Leichtigkeit, mit <strong>der</strong> man zum Hidalgo<br />

werden kann“, geklagt.<br />

»24 Juan Vözquez an Juan de Ribera vom 7. November 1586, o.O., (Kopie).<br />

Ebda., Fols. 319r.—320v.<br />

»25 Juan Vözquez an Diego de Zuniga vom 5. Mai 1587, o.O., (Kopie). A.G.<br />

S., C.d.C. Lib. 372, Fols. 68v.—72v.

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