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Veranstalter-Leitfaden-Landesamt-MN

Eventmarketing & -planung sowie Veranstaltungsmanagement

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2.2 Ausnahmen<br />

von der Regel<br />

Das Jugendschutzgesetz ist eine wichtige<br />

rechtliche Grundlage für Veranstaltungen.<br />

Es gibt allerdings auch<br />

Ausnahmen von der Regel, die jungen<br />

Menschen mehr Freiräume ermöglichen.<br />

So gelten einige Beschränkungen<br />

nicht, wenn Kinder und Jugendliche von<br />

einer erziehungsbeauftragten Person<br />

begleitet werden oder wenn es sich um<br />

eine spezielle Jugendveranstaltung wie<br />

einen Teenagerball oder eine Jugenddisco<br />

handelt.<br />

2.2.1 Erziehungsbeauftragte<br />

Person<br />

Eltern können ihrem minderjährigen<br />

Kind erlauben, länger als im Jugendschutzgesetz<br />

vorgesehen auf einer Veranstaltung<br />

zu bleiben. Sie müssen dann<br />

schriftlich eine sogenannte erziehungsbeauftragte<br />

Person benennen. Wichtig<br />

ist, dass diese Person dazu geeignet ist,<br />

die Erziehungsaufgaben zu übernehmen.<br />

Deshalb sollten Eltern einiges beachten.<br />

Das gilt auch für <strong>Veranstalter</strong>.<br />

Wer kann als erziehungsbeauftragte<br />

Person benannt werden?<br />

Erziehungsbeauftragte Person darf nicht<br />

jeder sein. Es gibt immer wieder Fälle,<br />

in denen das Übertragen der Erziehungsaufgaben<br />

an über 18-Jährige nicht<br />

funktioniert. In der Praxis gibt es Stolpersteine<br />

und mehrere Fragen: Ist der<br />

18-jährige Erziehungsbeauftragte reif,<br />

die notwendige Unterstützung für den<br />

unter 18-jährigen Jugendlichen über<br />

den ganzen Abend zu leisten? Ist mit<br />

ihm die gemeinsame Heimfahrt gesichert?<br />

Beaufsichtigt er den Alkoholkonsum<br />

und das Rauchverbot? Wird dafür<br />

gesorgt, dass an unter 16-Jährige kein<br />

Alkohol und an unter 18-Jährige kein<br />

Schnaps abgegeben wird?<br />

Deshalb müssen Eltern im Vorfeld überlegen,<br />

wie sie die Situation und die<br />

beteiligte Person einschätzen, was sie<br />

ihrem Kind zutrauen und zumuten wol-<br />

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