09.05.2016 Aufrufe

Veranstalter-Leitfaden-Landesamt-MN

Eventmarketing & -planung sowie Veranstaltungsmanagement

Eventmarketing & -planung sowie Veranstaltungsmanagement

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

5. Party-Abc –<br />

Von Anmeldung bis Zeitplanung<br />

Wer ein Fest veranstaltet, muss neben<br />

dem Thema Jugendschutz auch an vieles<br />

andere denken. Von der rechtzeitigen<br />

Anmeldung der Party bei der Stadt<br />

oder Gemeinde über Brand- und Lärmschutz<br />

bis hin zur richtigen Hygiene und<br />

erfolgreichen Werbung. Das folgende<br />

<strong>Veranstalter</strong>-Abc dient als Hilfestellung<br />

und ist zur ersten Information gedacht.<br />

Im Zweifelsfall sollte man immer nachfragen<br />

und sich genauer erkundigen.<br />

Viele weitere Informationen und Ansprechpartner<br />

finden sich im Internet<br />

unter www.unterallgaeu.de.<br />

Anmeldung<br />

• Grundsätzlich muss jede Veranstaltung,<br />

die ein öffentliches Vergnügen<br />

darstellt, also zum Beispiel eine Tanz,<br />

Musik- oder Sportveranstaltung,<br />

bei der jeweiligen Gemeinde- oder<br />

Stadtverwaltung angemeldet („angezeigt“)<br />

werden. Die Anmeldung<br />

muss spätestens eine Woche vorher<br />

schriftlich erfolgen – unter Angabe<br />

von Art, Ort und Zeit der Veranstaltung<br />

sowie der Zahl der zugelassenen<br />

Teilnehmer.<br />

• Werden bei der Veranstaltung alkoholische<br />

Getränke zum Kauf angeboten,<br />

braucht man eine „vorübergehende<br />

gaststättenrechtliche<br />

Erlaubnis“. Diese sollte mindestens<br />

vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn<br />

bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung<br />

beantragt werden. Die<br />

vorübergehende gaststättenrechtliche<br />

Erlaubnis ist gebührenpflichtig<br />

und beinhaltet zum Beispiel Auflagen<br />

zu den Räumen, zum Jugendschutz<br />

oder zur Lebensmittelabgabe.<br />

• Eine Vielzahl von Veranstaltungen<br />

wird auf öffentlichen Wegen und<br />

Plätzen durchgeführt. In diesem Fall<br />

braucht man eine Sondernutzungserlaubnis.<br />

Diese ist gegen Gebühr bei<br />

der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung<br />

erhältlich.<br />

• Veranstaltungen mit mehr als 200<br />

Personen, die in Räumen oder Gebäuden<br />

stattfinden, die nicht als<br />

Versammlungsstätte genehmigt sind,<br />

müssen darüber hinaus rechtzeitig<br />

(rund vier Wochen vorher) beim Bauamt<br />

des Landratsamts gemeldet werden.<br />

Unter anderem sind Unterlagen<br />

wie Lageplan oder Grundriss mit Bestuhlungsplan<br />

erforderlich.<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!