Veranstalter-Leitfaden-Landesamt-MN
Eventmarketing & -planung sowie Veranstaltungsmanagement
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5. Party-Abc –<br />
Von Anmeldung bis Zeitplanung<br />
Wer ein Fest veranstaltet, muss neben<br />
dem Thema Jugendschutz auch an vieles<br />
andere denken. Von der rechtzeitigen<br />
Anmeldung der Party bei der Stadt<br />
oder Gemeinde über Brand- und Lärmschutz<br />
bis hin zur richtigen Hygiene und<br />
erfolgreichen Werbung. Das folgende<br />
<strong>Veranstalter</strong>-Abc dient als Hilfestellung<br />
und ist zur ersten Information gedacht.<br />
Im Zweifelsfall sollte man immer nachfragen<br />
und sich genauer erkundigen.<br />
Viele weitere Informationen und Ansprechpartner<br />
finden sich im Internet<br />
unter www.unterallgaeu.de.<br />
Anmeldung<br />
• Grundsätzlich muss jede Veranstaltung,<br />
die ein öffentliches Vergnügen<br />
darstellt, also zum Beispiel eine Tanz,<br />
Musik- oder Sportveranstaltung,<br />
bei der jeweiligen Gemeinde- oder<br />
Stadtverwaltung angemeldet („angezeigt“)<br />
werden. Die Anmeldung<br />
muss spätestens eine Woche vorher<br />
schriftlich erfolgen – unter Angabe<br />
von Art, Ort und Zeit der Veranstaltung<br />
sowie der Zahl der zugelassenen<br />
Teilnehmer.<br />
• Werden bei der Veranstaltung alkoholische<br />
Getränke zum Kauf angeboten,<br />
braucht man eine „vorübergehende<br />
gaststättenrechtliche<br />
Erlaubnis“. Diese sollte mindestens<br />
vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn<br />
bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung<br />
beantragt werden. Die<br />
vorübergehende gaststättenrechtliche<br />
Erlaubnis ist gebührenpflichtig<br />
und beinhaltet zum Beispiel Auflagen<br />
zu den Räumen, zum Jugendschutz<br />
oder zur Lebensmittelabgabe.<br />
• Eine Vielzahl von Veranstaltungen<br />
wird auf öffentlichen Wegen und<br />
Plätzen durchgeführt. In diesem Fall<br />
braucht man eine Sondernutzungserlaubnis.<br />
Diese ist gegen Gebühr bei<br />
der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung<br />
erhältlich.<br />
• Veranstaltungen mit mehr als 200<br />
Personen, die in Räumen oder Gebäuden<br />
stattfinden, die nicht als<br />
Versammlungsstätte genehmigt sind,<br />
müssen darüber hinaus rechtzeitig<br />
(rund vier Wochen vorher) beim Bauamt<br />
des Landratsamts gemeldet werden.<br />
Unter anderem sind Unterlagen<br />
wie Lageplan oder Grundriss mit Bestuhlungsplan<br />
erforderlich.<br />
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