09.05.2016 Aufrufe

Veranstalter-Leitfaden-Landesamt-MN

Eventmarketing & -planung sowie Veranstaltungsmanagement

Eventmarketing & -planung sowie Veranstaltungsmanagement

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4. Die Kür – Feiern mit Festsiegel<br />

<strong>Veranstalter</strong>, die sich an die gesetzlichen<br />

Bestimmungen halten, machen im<br />

Prinzip alles richtig. Einen Schritt weiter<br />

gehen jedoch <strong>Veranstalter</strong>, denen der<br />

Jugendschutz in besonderer Weise am<br />

Herzen liegt. Sie gehen über den gesetzlich<br />

geforderten Jugendschutz hinaus<br />

und verpflichten sich freiwillig zu zusätzlichen<br />

Regeln. Für diese „Kür“ dürfen<br />

sich vorbildliche <strong>Veranstalter</strong> mit dem<br />

Festsiegel „Zünftig-Vernünftig Feiern“<br />

schmücken. Das Festsiegel wird vom Kuratorium<br />

Sicheres Allgäu verliehen, das<br />

sich für eine gute Festkultur einsetzt.<br />

Was bringt das Festsiegel?<br />

Mit dem Festsiegel kann sich der <strong>Veranstalter</strong><br />

jugendfreundlich präsentieren<br />

und einen positiven Ruf aufbauen.<br />

Außerdem hat er damit<br />

klare Regeln für seine<br />

Feste.<br />

Die Eltern wissen durch<br />

das Festsiegel, dass auf<br />

der jeweiligen Veranstaltung<br />

die Vorschriften<br />

des Jugendschutzgesetzes<br />

beachtet werden. Sie<br />

können Veranstaltungen und <strong>Veranstalter</strong><br />

einschätzen.<br />

Jugendliche haben es bei einer Feier mit<br />

Festsiegel leichter, ihre Eltern von der<br />

Veranstaltung zu überzeugen. Außerdem<br />

haben sie eindeutige Regeln.<br />

Welche Voraussetzungen muss man für<br />

das Festsiegel erfüllen?<br />

Voraussetzung für das Festsiegel ist,<br />

dass der Jugendschutz konsequent umgesetzt<br />

wird. Darüber hinaus muss der<br />

<strong>Veranstalter</strong> eine gute Festkultur pflegen.<br />

Dazu gehört nach Ansicht des Kuratoriums<br />

Sicheres Allgäu, dass das Programm<br />

im Mittelpunkt steht und dass<br />

Veranstaltungszeiten eingehalten werden.<br />

So muss die Veranstaltung zum Beispiel<br />

ein attraktives, dem Anlass und der<br />

Zielgruppe entsprechendes Programm<br />

bieten. Das Hauptprogramm muss spätestens<br />

um 21 Uhr beginnen und um<br />

1.30 Uhr enden. Veranstaltungsende<br />

muss spätestens um 2.30 Uhr sein. Ein<br />

weiteres Kriterium für<br />

den Erhalt des Festsiegels<br />

ist, dass Erziehungsübertragungen<br />

nicht akzeptiert<br />

werden.<br />

Wo bekommt man das<br />

Festsiegel?<br />

Das Festsiegel „Zünftig-<br />

Vernünftig Feiern“ kann auf der Internetseite<br />

des Kuratoriums Sicheres<br />

Allgäu unter www.sicheres-allgaeu.de<br />

beantragt werden. Hier gibt es auch weitere<br />

Informationen.<br />

26

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!