Veranstalter-Leitfaden-Landesamt-MN
Eventmarketing & -planung sowie Veranstaltungsmanagement
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2. Auf Jugendschutz achten<br />
Ab welchem Alter dürfen Jugendliche<br />
Bier und Wein trinken, ab wann Cocktails,<br />
Geißen- oder Schneemaß? Wie<br />
lange dürfen sie auf einer Feier bleiben<br />
und in welchen Fällen dürfen <strong>Veranstalter</strong><br />
Ausnahmen machen?<br />
Diese Fragen sollten alle, die ein Fest<br />
oder eine Party organisieren, aus dem<br />
Stegreif beantworten können, denn sie<br />
müssen auf einen konsequenten Jugendschutz<br />
achten.<br />
Das ist sicher nicht immer einfach. Denn<br />
wer zum Beispiel am Einlass oder an der<br />
Bar strikt aufs Alter der jungen Festbesucher<br />
achtet, wie es vorgeschrieben ist,<br />
braucht geschultes Personal, das Durchsetzungsvermögen<br />
besitzt und auch mal<br />
Nein sagt.<br />
Unmöglich ist es aber nicht, die Bestimmungen<br />
einzuhalten. Im Unterallgäu<br />
gibt es viele gute Beispiele, die zeigen,<br />
dass das funktionieren kann.<br />
Was erlaubt ist und was nicht, steht im<br />
Jugendschutzgesetz. Ausnahmen von<br />
der Regel gelten, wenn eine sogenannte<br />
erziehungsbeauftragte Person mit dabei<br />
ist oder wenn es sich um eine spezielle<br />
Jugendveranstaltung handelt.<br />
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