09.05.2016 Aufrufe

Veranstalter-Leitfaden-Landesamt-MN

Eventmarketing & -planung sowie Veranstaltungsmanagement

Eventmarketing & -planung sowie Veranstaltungsmanagement

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Auf Jugendschutz achten<br />

Ab welchem Alter dürfen Jugendliche<br />

Bier und Wein trinken, ab wann Cocktails,<br />

Geißen- oder Schneemaß? Wie<br />

lange dürfen sie auf einer Feier bleiben<br />

und in welchen Fällen dürfen <strong>Veranstalter</strong><br />

Ausnahmen machen?<br />

Diese Fragen sollten alle, die ein Fest<br />

oder eine Party organisieren, aus dem<br />

Stegreif beantworten können, denn sie<br />

müssen auf einen konsequenten Jugendschutz<br />

achten.<br />

Das ist sicher nicht immer einfach. Denn<br />

wer zum Beispiel am Einlass oder an der<br />

Bar strikt aufs Alter der jungen Festbesucher<br />

achtet, wie es vorgeschrieben ist,<br />

braucht geschultes Personal, das Durchsetzungsvermögen<br />

besitzt und auch mal<br />

Nein sagt.<br />

Unmöglich ist es aber nicht, die Bestimmungen<br />

einzuhalten. Im Unterallgäu<br />

gibt es viele gute Beispiele, die zeigen,<br />

dass das funktionieren kann.<br />

Was erlaubt ist und was nicht, steht im<br />

Jugendschutzgesetz. Ausnahmen von<br />

der Regel gelten, wenn eine sogenannte<br />

erziehungsbeauftragte Person mit dabei<br />

ist oder wenn es sich um eine spezielle<br />

Jugendveranstaltung handelt.<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!