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Veranstalter-Leitfaden-Landesamt-MN

Eventmarketing & -planung sowie Veranstaltungsmanagement

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die besonders bei Kleinkindern und<br />

älteren Menschen lebensbedrohlich<br />

werden können. Von Lebensmittelinfektionen<br />

kann gerade bei<br />

Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen<br />

schnell ein größerer<br />

Personenkreis betroffen sein. Grundsätzlich<br />

gilt: Jeder, der Lebensmittel<br />

herstellt, behandelt oder in Verkehr<br />

bringt, haftet zivil- und strafrechtlich<br />

dafür, dass dies einwandfrei erfolgt.<br />

• Wer bei einer Veranstaltung hilft<br />

und dafür vor Ort oder zu Hause<br />

mit Lebensmitteln umgeht, muss<br />

über wesentliche infektions- und lebensmittelhygienische<br />

Grundregeln<br />

unterrichtet werden. Dafür sorgen<br />

muss der <strong>Veranstalter</strong>. Es liegt in der<br />

Eigenverantwortung des <strong>Veranstalter</strong>s,<br />

dass die Personen, die Lebensmittel<br />

herstellen und damit umgehen,<br />

kein Hygienerisiko darstellen.<br />

Die Anforderungen der Lebensmittelhygieneverordnung<br />

und der VO<br />

(EG) 852/2004 müssen eingehalten<br />

werden.<br />

• Für die Beschäftigten muss eine<br />

Handwaschgelegenheit mit fließendem<br />

kaltem und warmem Wasser<br />

vorhanden sein. Außerdem muss<br />

es Seifenspender und Einmalhandtücher<br />

geben. Die Handwaschstelle<br />

muss leicht erreichbar sein. Das<br />

Wasser muss den Anforderungen<br />

der Trinkwasserverordnung entsprechen.<br />

• Unverpackte Lebensmittel müssen<br />

durch Abdeckungen, Aufsätze oder<br />

Abschirmungen geschützt werden<br />

und dürfen nicht in Selbstbedienung<br />

angeboten werden. Werden zum<br />

Beispiel Senf oder Ketchup in Selbstbedienung<br />

angeboten, so müssen<br />

dafür geeignete Spendervorrichtungen<br />

verwendet werden. Zusatzstoffe<br />

wie zum Beispiel Phosphat oder Geschmacksverstärker<br />

müssen kenntlich<br />

gemacht werden.<br />

• Vor Inbetriebnahme einer Schankanlage<br />

muss diese von einem Sachkundigen<br />

überprüft werden. Im<br />

Freien dürfen Getränkeschankanlagen<br />

nicht ohne ein festes Dach,<br />

einen trittfesten, sauberen Fußbo-<br />

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