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Veranstalter-Leitfaden-Landesamt-MN

Eventmarketing & -planung sowie Veranstaltungsmanagement

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sie für mehrere Personen bestimmt<br />

und allgemein zugänglich ist. Auf die<br />

Bezeichnung durch den <strong>Veranstalter</strong><br />

kommt es dabei nicht an. Eine Veranstaltung<br />

ist andersherum nur dann nichtöffentlich<br />

(„geschlossen“), wenn der Kreis<br />

der Personen abgegrenzt ist und diese<br />

durch gegenseitige Beziehungen zum<br />

<strong>Veranstalter</strong> persönlich untereinander<br />

verbunden sind. Theoretisch müssten in<br />

diesem Fall also alle Teilnehmer der Veranstaltung<br />

vor Beginn benannt werden<br />

können.<br />

Öffentlich wird eine private Party dann,<br />

wenn neben den eigentlichen Gästen<br />

weitere beliebige Personen Zutritt finden.<br />

Dies ist insbesondere dann der<br />

Fall, wenn keine Einlasskontrolle stattfindet<br />

und dies auch nicht gewollt ist.<br />

Öffentlichkeitscharakter erhalten Veranstaltungen<br />

(auch private) auch durch<br />

öffentliche Werbung – zum Beispiel in<br />

Form von Plakaten, Handzetteln, Internet,<br />

Mundpropaganda oder Ähnlichem.<br />

Ordnungsdienst<br />

<strong>Veranstalter</strong> tragen die Verantwortung<br />

für einen reibungslosen Ablauf des<br />

Fests. Hierzu wird eine ausreichende<br />

Anzahl an Ordnern benötigt.<br />

• Pro 100 erwartete Besucher muss<br />

ein geeigneter, volljähriger Ordner<br />

eingesetzt werden, der im und vor<br />

dem Veranstaltungsgelände für die<br />

Sicherheit der Besucher und die Einhaltung<br />

der Vorschriften zuständig<br />

ist. Im Einzelnen festgelegt wird dies<br />

von der Gemeinde abhängig von der<br />

Art der Veranstaltung, der erwarteten<br />

Besucherzahl, den räumlichen<br />

Gegebenheiten und den Vorkommnissen<br />

in der Vergangenheit. Bei entsprechenden<br />

Veranstaltungen kann<br />

die Zahl der Ordner erhöht werden.<br />

• Die Ordner müssen als solche erkennbar<br />

sein – zum Beispiel durch<br />

Armbinden, Mützen oder auffällige<br />

Pullover. Sie dürfen während der<br />

Veranstaltung keinen Alkohol oder<br />

Drogen zu sich nehmen und nicht mit<br />

anderen Aufgaben betraut sein.<br />

• Der Leiter des Ordnungsdiensts<br />

muss der Gemeinde eine Woche vor<br />

Veranstaltungsbeginn mit Name,<br />

Geburtsdatum, Adresse und Qualifikation<br />

mitgeteilt werden. Dasselbe<br />

gilt für einen gewerblichen Sicherheitsdienst.<br />

Hier sind der Name des<br />

Unternehmens, die Adresse, der<br />

Inhaber, die Telefonnummer sowie<br />

eine Kopie der Erlaubnis des Sicherheitsdiensts<br />

notwendig.<br />

• Alle im Ordnungsdienst eingesetzten<br />

Personen müssen namentlich festgehalten<br />

werden. Die Liste muss drei<br />

Monate aufbewahrt und auf Verlan-<br />

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