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Veranstalter-Leitfaden-Landesamt-MN

Eventmarketing & -planung sowie Veranstaltungsmanagement

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len, aber insbesondere auch, ob sie der<br />

Begleitung vertrauen können. In jedem<br />

Fall ist es Auftrag der Eltern, die geeignete<br />

Person für die Schutzaufgabe ihrer<br />

minderjährigen Kinder zu bestimmen<br />

und nicht Aufgabe der Kinder, diese den<br />

Eltern zu präsentieren.<br />

Welche Voraussetzungen muss eine erziehungsbeauftragte<br />

Person erfüllen?<br />

Die erziehungsbeauftragte Person muss<br />

mindestens volljährig sein – zu empfehlen<br />

ist ein Mindestalter von 25 Jahren.<br />

Außerdem muss die Person über eine<br />

entsprechende Autorität verfügen. Um<br />

die Übertragung der Erziehungsaufgaben<br />

glaubhaft zu machen, bietet es sich<br />

an, dies schriftlich festzuhalten.<br />

Was sollten Eltern beachten?<br />

Folgende Dinge sollten Eltern unbedingt<br />

beachten:<br />

• Sie sollten der erziehungsbeauftragten<br />

Person vertrauen können.<br />

• Die erziehungsbeauftragte Person<br />

sollte genügend Reife und Autorität<br />

besitzen, um dem jungen Menschen<br />

Grenzen setzen zu können (zum Beispiel<br />

Alkohol, Rauchen), ihn zu leiten<br />

und zu lenken.<br />

• Es sollte eine konkrete, zeitlich begrenzte<br />

Beauftragung in schriftlicher<br />

Form ausgesprochen werden.<br />

• Klare Vereinbarungen sollten auch<br />

zur Rückkehrzeit getroffen werden.<br />

• Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung<br />

weiterhin bei<br />

den Eltern – auch hinsichtlich Aufsichtspflicht<br />

und haftungsrechtlicher<br />

Folgen.<br />

Was sollten <strong>Veranstalter</strong> beachten?<br />

Der <strong>Veranstalter</strong> legt selbst fest, ob und<br />

ab welchem Alter er Einlass gewährt<br />

und ob er eine Übertragung der Aufsichtspflicht<br />

auf einen Erziehungsbeauftragten<br />

anerkennt. Es besteht kein<br />

gesetzlicher Anspruch auf Einlass, auch<br />

wenn eine Übertragung der Aufsichtspflicht<br />

schriftlich nachgewiesen wird.<br />

Wenn der <strong>Veranstalter</strong> die Erziehungsübertragung<br />

akzeptiert, sollten folgende<br />

Dinge unbedingt beachtet werden:<br />

• Ist die erziehungsbeauftragte Person<br />

zur Ausübung der Aufgabe nicht in<br />

der Lage – zum Beispiel wegen Alkoholisierung<br />

oder fehlendem Autoritätsverhältnis<br />

– so kann sie auch<br />

bei vorliegender Vereinbarung nicht<br />

als erziehungsbeauftragte Person<br />

handeln. Der Zutritt/Aufenthalt kann<br />

dem minderjährigen Jugendlichen<br />

somit nicht gestattet werden.<br />

• Es sollte schriftlich geregelt werden,<br />

wie die Erziehungsbeauftragung kontrolliert<br />

wird. Im Zweifelsfall sollte<br />

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