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Veranstalter-Leitfaden-Landesamt-MN

Eventmarketing & -planung sowie Veranstaltungsmanagement

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notwendig ist, dass der Fluchtweg<br />

ins Freie von jedem Besucherplatz<br />

beziehungsweise jedem Punkt auf<br />

der Bühne nicht mehr als 30 Meter<br />

beträgt.<br />

• Ausgänge und Notausgänge müssen<br />

ausreichend beleuchtet und durch<br />

ausreichend große Hinweisschilder<br />

gekennzeichnet sein.<br />

• Es müssen mindestens 4,5 Meter<br />

breite Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge<br />

freigehalten werden. Auch<br />

Zufahrten zu anliegenden Straßen<br />

müssen frei zugänglich und für Rettungsfahrzeuge<br />

erreichbar sein.<br />

• Veranstaltungen mit mehr als 200<br />

Besuchern in nur vorübergehend<br />

genutzten, aber nicht als Versammlungsstätte<br />

genehmigten Räumen<br />

müssen der Bauaufsichtsbehörde<br />

unter Angabe von Art, Ort, Zeitpunkt<br />

und Dauer der Veranstaltung sowie<br />

der voraussichtlichen Teilnehmerzahl<br />

rechtzeitig angezeigt werden. Die<br />

Bauaufsichtsbehörde macht dann<br />

unter anderem nähere Angaben zu<br />

den Flucht- und Rettungswegen. Insbesondere<br />

werden hier zum Beispiel<br />

Anforderungen an Fluchtweg- oder<br />

Türbreiten vorgegeben.<br />

Gastspielvertrag<br />

Viele <strong>Veranstalter</strong> im nicht-kommerziellen<br />

Bereich vertreten die Ansicht, dass<br />

es nicht notwendig ist, Auftritte von<br />

Künstlern, Musikern und Bands durch<br />

schriftliche Verträge zu regeln. Grundsätzlich<br />

sind schriftliche Vereinbarun-<br />

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