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Musiker Magazin 02/2016

Deutscher Rock & Pop Preis 2016 Deutscher Rock & Pop Preis 2015 – Mehr Deutschsprachiges, mehr Solo Deutscher Rock & Pop Preis 2016 – Anmeldung EchtZe!t – Rock aus Bochum VOICES OF SUNRISE – Stimmen wie ein Sonnenaufgang DEXICO … komm nach Dexicopolis! PFLASTER – Lieder irgendwo zwischen sonnenwarmen Sandstränden und dem rauen, tiefen Meer Robert Mietzner – Songwriter, Entertainer, Sänger und Pianist FALK – Er beleidigt aufs Charmanteste, er pöbelt so unfassbar liebevoll und er ist dabei immer niveaulos auf allerhöchstem Niveau Ines Omenzetter : „Angekommen“ – Ein Album, ohne mich zu verbiegen! Patrick Nowak – Die Liebe zur Musik bietet eine willkommene Abwechslung zum beruflichen Alltag bst Becker Studio Technik – Interview mit Matthias Becker Musiker trifft auf Versicherungsmensch – Wir sprechen über die Absicherung von Übungsräumen und die Transporte zum Gig Ärger mit dem Nachbarn – Bin ich zu laut? Was ist eigentlich erlaubt? Wer beurteilt die Lautstärke meines Übungsraumes?

Deutscher Rock & Pop Preis 2016

Deutscher Rock & Pop Preis 2015 – Mehr Deutschsprachiges, mehr Solo

Deutscher Rock & Pop Preis 2016 – Anmeldung

EchtZe!t – Rock aus Bochum

VOICES OF SUNRISE – Stimmen wie ein Sonnenaufgang

DEXICO … komm nach Dexicopolis!

PFLASTER – Lieder irgendwo zwischen sonnenwarmen Sandstränden und dem rauen, tiefen Meer

Robert Mietzner – Songwriter, Entertainer, Sänger und Pianist

FALK – Er beleidigt aufs Charmanteste, er pöbelt so unfassbar liebevoll und er ist dabei immer niveaulos auf allerhöchstem Niveau

Ines Omenzetter : „Angekommen“ – Ein Album, ohne mich zu verbiegen!

Patrick Nowak – Die Liebe zur Musik bietet eine willkommene Abwechslung zum beruflichen Alltag

bst Becker Studio Technik – Interview mit Matthias Becker

Musiker trifft auf Versicherungsmensch – Wir sprechen über die Absicherung von Übungsräumen und die Transporte zum Gig

Ärger mit dem Nachbarn – Bin ich zu laut? Was ist eigentlich erlaubt? Wer beurteilt die Lautstärke
meines Übungsraumes?

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MUSIK & RECHT 47<br />

Urteile aus der Vergangenheit zeigen. Für diesen<br />

Artikel sei angenommen, dass der Übungsraum<br />

nicht als eine Anlage für soziale Zwecke eingestuft<br />

wird.<br />

DAS MASS ALLER DINGE:<br />

DIE TA LÄRM<br />

Die TA Lärm regelt relativ umfassend, welche<br />

Lautstärkewerte an welchen Orten auftreten dürfen<br />

und – was eigentlich noch viel wichtiger ist –<br />

wie diese Werte gemessen werden. Zunächst<br />

un terscheidet die TA Lärm dahingehend, in welchem<br />

Gebiet euer Übungsraum bzw. der nächstgelegene<br />

schützenswerte Immissionsort steht, an<br />

dem die Immissionsrichtwerte einzuhalten sind.<br />

Dies ist durch den jeweils gültigen Bebauungsoder<br />

Flächennutzungsplan geregelt. In der folgenden<br />

Tabelle seht ihr relativ übersichtlich,<br />

welche Grenzwerte für welchen Gebiets charak -<br />

ter festgelegt sind:<br />

Kompliziert wird die Sache erst, wenn es im<br />

Streitfall vor Gericht geht: Dort werden zunächst<br />

die Richtwerte aus dem Bebauungsplan veranschlagt<br />

(in unserem Beispiel also die Richtwerte<br />

für Industriegebiete). Gleichzeitig hat der Gegner<br />

aber die Möglichkeit, Klage einzureichen, damit<br />

das Industriegebiet zu einem Gewerbe- oder<br />

Misch gebiet erklärt wird. Sollte er damit Erfolg<br />

haben, wird tatsächlich das gesamte Gebiet neu<br />

ausgewiesen und damit werden die Immissions -<br />

richtwerte ebenfalls verändert.<br />

So eine Klage einzureichen kostet aber sehr viel<br />

Geld, Fachwissen und Zeit und ist nicht unbedingt<br />

von Erfolg gekrönt – der gegnerische Nach -<br />

bar muss also schon ein äußerst zäher Zeitge -<br />

nosse sein oder zumindest erheblich in seiner<br />

Lebensqualität beeinträchtigt werden, um ihn zu<br />

derartigen Schritten zu bewegen. Als Gegner hat<br />

er dann nämlich nicht nur den betroffenen <strong>Musiker</strong>,<br />

sondern sämtliche Gewerbe be triebe, die in diesem<br />

Gebiet ansässig sind, die wiederum Gegen -<br />

euch kostenlos und kompetent Auskunft geben.<br />

Am besten vereinbart ihr einen kurzen Termin beim<br />

zuständigen Sachbearbeiter, kommt kurz vorbei<br />

und fragt nach dem Bebauungsplan für die Adres -<br />

se, auf der euer Übungsraum steht. Das könnt<br />

ihr übrigens auch ohne Probleme tun, wenn ihr<br />

nur Mieter des Übungsraums seid. Dabei könnt<br />

ihr gleich nachfragen, ob der Charakter dieses<br />

Bau gebiets dem ausgewiesenen Charakter entspricht,<br />

oder ob die Behörden der Meinung sind,<br />

das be treffende Baugebiet entspreche inzwischen<br />

eher einem anderen Charakter.<br />

Wenn ihr schon bei den Behörden seid, hat es<br />

durchaus Sinn, dass ihr gleich ein paar Türen<br />

weiter geht, um bei der Abteilung Immissions -<br />

schutz vorbeizuschauen. Diese Abteilung kann<br />

euch in der Regel genaue Auskunft darüber<br />

geben, sollten für euer Grundstück besondere Auf -<br />

lagen bestehen. Diese gibt es zwar meistens<br />

nicht, aber in seltenen Fällen kann es sein, dass<br />

ausgerechnet für euer Grundstück verringerte<br />

Ziffer Ausweisung Immissionsrichtwert Immissionsrichtwert<br />

TA Lärm tagsüber (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr)<br />

6.1 a Industriegebiete 70 dB(A) 70 dB(A)<br />

6.1 b Gewerbegebiete 65 dB(A) 50 dB(A)<br />

6.1 c Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 dB(A) 45 dB(A)<br />

6.1 d Allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) 40 dB(A)<br />

6.1 e Reine Wohngebiete 50 dB(A) 35 dB(A)<br />

6.1 f Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 dB(A) 35 dB(A)<br />

Diese Tabelle ist allerdings nicht die einzige Richtlinie, nach der ihr euch richten müsst. Genau genommen gibt es noch sehr viele Aspekte, die in diese Lärmproblematik hineinspielen.<br />

GEBIETSCHARAKTER<br />

UND -AUSWEISUNG<br />

Beginnen wir mit dem Gebietscharakter: Wir<br />

benutzen bewusst die Formulierung „Gebiets-<br />

charakter“ und nicht „Gebietsausweisung“. Denn<br />

der Charakter und die Ausweisung unterscheiden<br />

sich in der Praxis häufig. Zur Erklärung: Ange nom -<br />

men, ein Gebiet ist als Industriegebiet ausgewiesen,<br />

tatsächlich aber befinden sich in diesem<br />

Gebiet sehr viele Wohnungen, was in der Praxis<br />

leider sehr häufig vorkommt. In diesem Fall entspricht<br />

der Charakter des Gebiets eher einem<br />

Ge werbe- oder möglicherweise sogar einem<br />

Misch gebiet, was konkret bedeutet, dass ihr für<br />

eure Beurteilung dort auch die entsprechenden<br />

Richtwerte beachten solltet, selbst wenn im<br />

Bebauungs- und Flächennutzungsplan steht, es<br />

handle sich um ein Industriegebiet.<br />

klage erheben könnten. So ein Rechtsstreit kann<br />

sich dann ein paar Jahre hinziehen – dies sind<br />

dann möglicherweise auch sehr unangenehme<br />

Jahre für euch, vor allem, da ihr keine Rechts -<br />

sicherheit habt. Bevor es zur Klage kommt, solltet<br />

ihr demzufolge vielleicht durchaus eine gütliche<br />

Einigung in Betracht ziehen, was wir im Übrigen<br />

immer als beste Lösung dringend empfehlen.<br />

Komplizierte Sache also. Daher gehen wir<br />

der Einfachheit halber von dem Gebiets charakter<br />

aus und nicht von der schriftlichen Ausweisung.<br />

Dies ist zwar auf den ersten Blick nachteilig für<br />

die Musikschule, schafft aber eine gewisse<br />

Sicherheit, da wir ja noch Puffer nach oben<br />

haben.<br />

Wenn ihr nicht sicher seid, wie der Be -<br />

bauungsplan für das Grundstück aussieht, auf<br />

dem euer Übungsraum beheimatet ist, fragt ihr<br />

einfach nach! Im örtlichen Bauamt kann man<br />

Richtwerte gelten, beispielsweise weil das Grund -<br />

stück eures Übungsraums sehr nahe an ein<br />

Wohngebiet grenzt oder weil der benachbarte Be -<br />

trieb besonders hohe erlaubte Lärm-Emissions -<br />

werte vorweisen kann.<br />

DIE AUSNAHMEN:<br />

TAGSÜBER UND NACHTS<br />

Natürlich gibt es – wie überall – Ausnahmen,<br />

bezogen auf die oben abgebildete Tabelle. Glück -<br />

licher weise sind sie genau geregelt.<br />

Die TA Lärm unterscheidet zunächst zwischen<br />

„tagsüber“ und „nachts“. „Tagsüber“ ist definiert<br />

als der Zeitraum zwischen 6 Uhr morgens und<br />

22 Uhr abends, „nachts“ entsprechend von 22<br />

Uhr bis 6 Uhr. Welche Richtwerte tagsüber und<br />

nachts gelten, könnt ihr der Tabelle von vorhin<br />

entnehmen. Allerdings gibt es in allgemeinen<br />

<br />

2/<strong>2016</strong> musiker MAGAZIN

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