FinanzBusinessMagazin Ausgabe 2-2016
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<strong>FinanzBusinessMagazin</strong> I BANKEN<br />
Saubere Geschäfte<br />
mit schmutzigem Geld?<br />
Deloitte-Studie zu Geldwäsche im Handel:<br />
Kunden als Komplizen<br />
Der Deloitte-Report "Geldwäscheprävention<br />
bei Güterhändlern"<br />
zeigt: Kriminelle Kreise versuchen<br />
häufig, Gelder aus schweren Straftaten<br />
in den Handel einzuschleusen und zu waschen.<br />
Nichtsahnende Kunden können so<br />
in Kontakt mit der dunklen Seite des Geldkreislaufs<br />
kommen und unwissentlich zu<br />
Handlangern werden. Unternehmen nehmen<br />
bei Handelsgeschäften vermeintlich<br />
legale Gelder entgegen - und verbreiten<br />
daraufhin vielleicht unwissentlich Gelder<br />
aus schweren Straftaten. Zu diesem Zeitpunkt<br />
ist die Herkunft nicht legaler Mittel<br />
oft bereits nicht mehr nachvollziehbar.<br />
Güterhändler sind deshalb gefordert, die<br />
gesetzlichen Auflagen zur Geldwäscheprävention<br />
umzusetzen, um Risiken zu minimieren.<br />
Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen<br />
sind aber noch nicht übergreifend<br />
realisiert. Die Gründe sind Unwissenheit,<br />
aber auch unklare interne und externe<br />
Zuständigkeiten im Behördenkontakt sowie<br />
fehlende Standards. "Die aktuellen<br />
Überlegungen zur Einschränkung des Bargeldverkehrs<br />
hängen unmittelbar mit dem<br />
Thema Geldwäsche zusammen. Gerade<br />
der Handel mit Luxusgütern wie Immobilien,<br />
Schmuck, Kunstgegenstände oder<br />
Jachten ist für Kriminelle attraktiv, da hier<br />
viel Bargeld im Umlauf ist. Deshalb sollte<br />
die Rolle des Handels bei der Prävention<br />
gestärkt werden, um das Risiko zu verringern<br />
und Kunden zu schützen", erklärt<br />
Michael Peters, Partner Corporate Finance<br />
bei Deloitte.<br />
Vier Hauptrisiken für Güterhändler<br />
Versuchen Kriminelle, Gelder aus schweren<br />
Straftaten in den Güterhandel zu<br />
bringen, birgt das vier große Gefahren:<br />
ein rechtliches Risiko, da Unternehmen<br />
für ihr (unwissentliches) Mitwirken belangt<br />
werden können; ein finanzielles<br />
Risiko, weil empfindliche Geldstrafen<br />
drohen; eine operationelle Gefahr sowie<br />
das Risiko von Reputationsverlusten. Vor<br />
allem das Außenbild gehört zu den wichtigsten<br />
Aktivposten der Händler, denn es<br />
sichert das Vertrauen der Kunden und<br />
Verbraucher. Ein Reputationsverlust hat<br />
damit unmittelbare geschäftliche Konsequenzen<br />
zur Folge.<br />
Verschleierung der Herkunft<br />
Gelder aus schweren Straftaten stellen<br />
für den Güterhandel eine Gefahr dar,<br />
weil der Ursprung der nicht legalen Mittel<br />
häufig nicht mehr nachvollziehbar<br />
ist. Die systematische Geldwäsche besteht<br />
aus fünf Phasen: dem Erwerb der<br />
so genannten "inkriminierten" Gelder, der<br />
"Vorwäsche" durch Einschleusen dieser<br />
Mittel in bargeldintensive Betriebe, dem<br />
Platzieren durch Umwandlung des Bargelds<br />
in Buchgeld, dem sogenannten Layering<br />
- der Verschleierung der Herkunft<br />
des Buchgeldes - sowie der Verwendung<br />
der Mittel für legale Geschäfte. Um das zu<br />
verhindern, definieren die Paragraphen 3<br />
bis 9 des Geldwäschegesetzes (GwG) die<br />
maßgeblichen Sorgfaltspflichten, denen<br />
auch Güterhändler unterliegen. Hierzu<br />
gehören Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten,<br />
interne Sicherheitsmaßnahmen<br />
und ein Sicherheitsbeauftragter.<br />
Unterschiedliches Problembewusstsein<br />
Tatsächlich zeigt sich die Lage im Güterhandel<br />
sehr heterogen: Die Risiken sind<br />
zwar grundsätzlich bekannt, jedoch zeigen<br />
Unternehmen eine sehr unterschiedliche<br />
Einstellung, die in Einzelfällen bis<br />
hin zur weitgehenden Unkenntnis und<br />
Ignoranz reichen kann. Auch wissen viele<br />
22 <strong>Ausgabe</strong> 2/<strong>2016</strong>