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FinanzBusinessMagazin Ausgabe 2-2016

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<strong>FinanzBusinessMagazin</strong> I BANKEN<br />

Saubere Geschäfte<br />

mit schmutzigem Geld?<br />

Deloitte-Studie zu Geldwäsche im Handel:<br />

Kunden als Komplizen<br />

Der Deloitte-Report "Geldwäscheprävention<br />

bei Güterhändlern"<br />

zeigt: Kriminelle Kreise versuchen<br />

häufig, Gelder aus schweren Straftaten<br />

in den Handel einzuschleusen und zu waschen.<br />

Nichtsahnende Kunden können so<br />

in Kontakt mit der dunklen Seite des Geldkreislaufs<br />

kommen und unwissentlich zu<br />

Handlangern werden. Unternehmen nehmen<br />

bei Handelsgeschäften vermeintlich<br />

legale Gelder entgegen - und verbreiten<br />

daraufhin vielleicht unwissentlich Gelder<br />

aus schweren Straftaten. Zu diesem Zeitpunkt<br />

ist die Herkunft nicht legaler Mittel<br />

oft bereits nicht mehr nachvollziehbar.<br />

Güterhändler sind deshalb gefordert, die<br />

gesetzlichen Auflagen zur Geldwäscheprävention<br />

umzusetzen, um Risiken zu minimieren.<br />

Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen<br />

sind aber noch nicht übergreifend<br />

realisiert. Die Gründe sind Unwissenheit,<br />

aber auch unklare interne und externe<br />

Zuständigkeiten im Behördenkontakt sowie<br />

fehlende Standards. "Die aktuellen<br />

Überlegungen zur Einschränkung des Bargeldverkehrs<br />

hängen unmittelbar mit dem<br />

Thema Geldwäsche zusammen. Gerade<br />

der Handel mit Luxusgütern wie Immobilien,<br />

Schmuck, Kunstgegenstände oder<br />

Jachten ist für Kriminelle attraktiv, da hier<br />

viel Bargeld im Umlauf ist. Deshalb sollte<br />

die Rolle des Handels bei der Prävention<br />

gestärkt werden, um das Risiko zu verringern<br />

und Kunden zu schützen", erklärt<br />

Michael Peters, Partner Corporate Finance<br />

bei Deloitte.<br />

Vier Hauptrisiken für Güterhändler<br />

Versuchen Kriminelle, Gelder aus schweren<br />

Straftaten in den Güterhandel zu<br />

bringen, birgt das vier große Gefahren:<br />

ein rechtliches Risiko, da Unternehmen<br />

für ihr (unwissentliches) Mitwirken belangt<br />

werden können; ein finanzielles<br />

Risiko, weil empfindliche Geldstrafen<br />

drohen; eine operationelle Gefahr sowie<br />

das Risiko von Reputationsverlusten. Vor<br />

allem das Außenbild gehört zu den wichtigsten<br />

Aktivposten der Händler, denn es<br />

sichert das Vertrauen der Kunden und<br />

Verbraucher. Ein Reputationsverlust hat<br />

damit unmittelbare geschäftliche Konsequenzen<br />

zur Folge.<br />

Verschleierung der Herkunft<br />

Gelder aus schweren Straftaten stellen<br />

für den Güterhandel eine Gefahr dar,<br />

weil der Ursprung der nicht legalen Mittel<br />

häufig nicht mehr nachvollziehbar<br />

ist. Die systematische Geldwäsche besteht<br />

aus fünf Phasen: dem Erwerb der<br />

so genannten "inkriminierten" Gelder, der<br />

"Vorwäsche" durch Einschleusen dieser<br />

Mittel in bargeldintensive Betriebe, dem<br />

Platzieren durch Umwandlung des Bargelds<br />

in Buchgeld, dem sogenannten Layering<br />

- der Verschleierung der Herkunft<br />

des Buchgeldes - sowie der Verwendung<br />

der Mittel für legale Geschäfte. Um das zu<br />

verhindern, definieren die Paragraphen 3<br />

bis 9 des Geldwäschegesetzes (GwG) die<br />

maßgeblichen Sorgfaltspflichten, denen<br />

auch Güterhändler unterliegen. Hierzu<br />

gehören Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten,<br />

interne Sicherheitsmaßnahmen<br />

und ein Sicherheitsbeauftragter.<br />

Unterschiedliches Problembewusstsein<br />

Tatsächlich zeigt sich die Lage im Güterhandel<br />

sehr heterogen: Die Risiken sind<br />

zwar grundsätzlich bekannt, jedoch zeigen<br />

Unternehmen eine sehr unterschiedliche<br />

Einstellung, die in Einzelfällen bis<br />

hin zur weitgehenden Unkenntnis und<br />

Ignoranz reichen kann. Auch wissen viele<br />

22 <strong>Ausgabe</strong> 2/<strong>2016</strong>

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