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Servicekatalog_2013

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5 ABWASSERENTSORGUNG<br />

16<br />

VERSORGUNGSGEBIET<br />

Gemeinde Brixen<br />

REGELUNG IHRER RECHTE UND UNSERER<br />

PFLICHTEN<br />

Die Stadtwerke führen die Abwasserklärung im Auftrag des<br />

Abwasserverbandes Brixen und Umgebung aus.<br />

Das Landesgesetz vom 18. Juni 2002, Nr. 8, „Bestimmungen<br />

über die Gewässer“ (Grundlage der Kanalordnung der Gemeinde<br />

Brixen), regelt den Abwasserdienst, die Pflichten des<br />

Betreibers und der Kunden.<br />

ANSCHLÜSSE<br />

Die häuslichen Abwässer müssen der Kanalisation zugeführt<br />

werden, wenn diese weniger als 200 m entfernt liegt und das<br />

Einleiten aufgrund der Bodenneigung und -beschaffenheit<br />

möglich ist.<br />

Grunddienste<br />

• Beratung/Information<br />

• Planung<br />

• Montage des Zählers (innerhalb von 5 Arbeitstagen)<br />

• Wartung, Überwachung und Instandhaltung<br />

• Standardänderungen<br />

• Verträge, Verrechnung<br />

Wie erhalte ich einen Abwasseranschluss?<br />

• Sie stellen das Ansuchen um einen Anschluss und machen<br />

eine Baubeginnmeldung an die Stadtwerke.<br />

• Die Stadtwerke prüfen das Ansuchen und geben Ihnen innerhalb<br />

von 2 Arbeitstagen die Rückmeldung.<br />

• Mit den Arbeiten kann nach Ablauf einer Frist von 15 Tagen<br />

ab der Meldung begonnen werden.<br />

• Jeder neue Anschluss gilt nach Ablauf der Frist von 15<br />

Tagen ab Baubeginnmeldung als in Betrieb genommen;<br />

dieser Termin zählt als<br />

Beginn für die Bezahlung der<br />

Abwasser gebühr.<br />

• Die Stadtwerke bescheinigen<br />

die ordnungsgemäße Ausführung<br />

des Anschlusses, worauf<br />

die Gemeinde Brixen die Benutzungsgenehmigung<br />

ausstellt.<br />

KLÄRGRUBEN<br />

INFORMATIONEN<br />

zum Ansuchen um<br />

Abwasseranschluss:<br />

Tel. 0472 823 500,<br />

mail@asmb.it<br />

Die Stadtwerke entsorgen den Klärschlamm der Klär- und<br />

Sickergruben im Auftrag der Gemeinde Brixen.<br />

Sämtliche Klärgruben im Gemeindegebiet sind erfasst. Sofern<br />

diese den technischen Vorschriften entsprechen, entleeren<br />

die Stadtwerke sie periodisch – je nach Größe und<br />

Kapazität der Grube.<br />

Für diesen Dienst stellen die Stadtwerke dem Kunden die<br />

Klärgebühr in Rechnung.<br />

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