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Servicekatalog_2013

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Sie erhalten eine Sammelrechnung für alle in Anspruch genommenen<br />

Dienste.<br />

In den Detailaufstellungen können Sie die einzelnen Positionen<br />

nachvollziehen. Wenn Sie eine getrennte Auflistung<br />

bevorzugen, teilen Sie dies bitte mit.<br />

Das Layout für die Rechnungslegung unterliegt den Vorgaben<br />

der AEEG.<br />

Was beinhaltet die Sammelrechnung?<br />

• Stromrechnung<br />

• Trinkwasser- und Abwasserrechnung<br />

• Fernwärmerechnung<br />

• Rechnung für Umweltdienste<br />

Optionale Dienste oder „Sonderwünsche“ stellen die Stadtwerke<br />

getrennt in Rechnung.<br />

Stromrechnung<br />

Die Zähler ermöglichen das Fernablesen und somit die Verrechnung<br />

des effektiven Verbrauchs. Anzahlungen und Ausgleichszahlungen<br />

entfallen.<br />

RECHNUNGEN UND TARIFE<br />

e<br />

Trinkwasser- und Abwasserrechnung<br />

Grundlage für die Verrechnung der Trinkwasser- und Abwassergebühr<br />

(Kanal- und Klärgebühr) bildet der Wasserzähler.<br />

Die Stadtwerke lesen ihn ein Mal im Jahr ab.<br />

• Befindet sich der Wasserzähler an einem nicht offen zugänglichen<br />

Ort und trifft der Stadtwerke-Mitarbeiter niemanden<br />

an, um die Ablesung durchzuführen, finden Sie<br />

eine Ablesekarte in Ihrem Briefkasten mit der Bitte, den<br />

Zählerstand telefonisch mitzuteilen.<br />

• Zwischen einer Ablesung und der nächsten erhalten Sie<br />

Akontorechnungen auf der Grundlage früherer Verbrauchsdaten.<br />

Sobald die effektiven Ablesedaten vorliegen, stellen<br />

die Stadtwerke Ausgleichsrechnungen aus. Diese berücksichtigen<br />

die bereits geleisteten Anzahlungen.<br />

• Sie können Zählerablesungen jederzeit telefonisch oder<br />

über das Kundenportal (s. S. 41) mitteilen.<br />

• Sofern kein Wasserzähler vorhanden ist, berechnen die<br />

Stadtwerke den Tarif gemäß Beschluss der Landesregierung<br />

Nr. 2541/2009 nach Einwohnergleichwert (50 m³ pro Person).<br />

Fernwärmerechnung<br />

Die Stadtwerke können über Zähler den effektiven Verbrauch<br />

fernablesen und dadurch auf Anzahlungen bzw. Ausgleichszahlungen<br />

normalerweise verzichten.<br />

• Die jährliche Mindestabnahme wird jedem Wärmekunden<br />

in Rechnung gestellt. Diese berechnet sich so: 300 kWh x<br />

Anschlussleistung. Das thermische Jahr beginnt am 1. Juli<br />

und endet am 30. Juni des nächsten Jahres. ›<br />

37<br />

Anhang<br />

Acquarena<br />

Forum Brixen Stadtwerke Brixen

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