Servicekatalog_2013
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Sie erhalten eine Sammelrechnung für alle in Anspruch genommenen<br />
Dienste.<br />
In den Detailaufstellungen können Sie die einzelnen Positionen<br />
nachvollziehen. Wenn Sie eine getrennte Auflistung<br />
bevorzugen, teilen Sie dies bitte mit.<br />
Das Layout für die Rechnungslegung unterliegt den Vorgaben<br />
der AEEG.<br />
Was beinhaltet die Sammelrechnung?<br />
• Stromrechnung<br />
• Trinkwasser- und Abwasserrechnung<br />
• Fernwärmerechnung<br />
• Rechnung für Umweltdienste<br />
Optionale Dienste oder „Sonderwünsche“ stellen die Stadtwerke<br />
getrennt in Rechnung.<br />
Stromrechnung<br />
Die Zähler ermöglichen das Fernablesen und somit die Verrechnung<br />
des effektiven Verbrauchs. Anzahlungen und Ausgleichszahlungen<br />
entfallen.<br />
RECHNUNGEN UND TARIFE<br />
e<br />
Trinkwasser- und Abwasserrechnung<br />
Grundlage für die Verrechnung der Trinkwasser- und Abwassergebühr<br />
(Kanal- und Klärgebühr) bildet der Wasserzähler.<br />
Die Stadtwerke lesen ihn ein Mal im Jahr ab.<br />
• Befindet sich der Wasserzähler an einem nicht offen zugänglichen<br />
Ort und trifft der Stadtwerke-Mitarbeiter niemanden<br />
an, um die Ablesung durchzuführen, finden Sie<br />
eine Ablesekarte in Ihrem Briefkasten mit der Bitte, den<br />
Zählerstand telefonisch mitzuteilen.<br />
• Zwischen einer Ablesung und der nächsten erhalten Sie<br />
Akontorechnungen auf der Grundlage früherer Verbrauchsdaten.<br />
Sobald die effektiven Ablesedaten vorliegen, stellen<br />
die Stadtwerke Ausgleichsrechnungen aus. Diese berücksichtigen<br />
die bereits geleisteten Anzahlungen.<br />
• Sie können Zählerablesungen jederzeit telefonisch oder<br />
über das Kundenportal (s. S. 41) mitteilen.<br />
• Sofern kein Wasserzähler vorhanden ist, berechnen die<br />
Stadtwerke den Tarif gemäß Beschluss der Landesregierung<br />
Nr. 2541/2009 nach Einwohnergleichwert (50 m³ pro Person).<br />
Fernwärmerechnung<br />
Die Stadtwerke können über Zähler den effektiven Verbrauch<br />
fernablesen und dadurch auf Anzahlungen bzw. Ausgleichszahlungen<br />
normalerweise verzichten.<br />
• Die jährliche Mindestabnahme wird jedem Wärmekunden<br />
in Rechnung gestellt. Diese berechnet sich so: 300 kWh x<br />
Anschlussleistung. Das thermische Jahr beginnt am 1. Juli<br />
und endet am 30. Juni des nächsten Jahres. ›<br />
37<br />
Anhang<br />
Acquarena<br />
Forum Brixen Stadtwerke Brixen