Servicekatalog_2013
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
40<br />
Anschlüsse<br />
Nachdem Sie bei den Stadtwerken Ihr schriftliches Ansuchen<br />
um einen Anschluss (Strom, Wasser, Abwasser, Erdgas,<br />
Fernwärme) eingebracht haben, überprüfen diese, ob die<br />
Anschlussbedingungen vorliegen. Wenn die Voraussetzungen<br />
für den Anschluss nicht gegeben sind, informieren die<br />
Stadtwerke Sie darüber innerhalb jener Fristen, die bei positivem<br />
Gutachten für den Kostenvoranschlag/die Rückmeldung<br />
definiert sind.<br />
Beratung<br />
Die Stadtwerke unterstützen Sie bei der Realisierung der<br />
Anschlüsse und der Inanspruchnahme der Dienstleistungen<br />
durch fachkundigen Rat und persönliche Betreuung.<br />
Bereitschaftsdienst<br />
Für technische Notfälle steht 24 Stunden täglich ein Fachmann<br />
zur Verfügung.<br />
Strom: Tel. 800 016 561<br />
Wasser und Abwasser: Tel. 800 016 561<br />
Fernwärme: Tel. 800 046 161<br />
Erdgas: Tel. 800 046 117<br />
Entschädigung<br />
Die AEEG achtet auf die Einhaltung der definierten Qualitätsstandards.<br />
Halten die Stadtwerke die zeitlichen Fristen<br />
durch eigenes Verschulden nicht ein, haben Sie Anrecht auf<br />
eine von der AEEG festgelegte finanzielle Entschädigung.<br />
Bei Ausfällen aufgrund höherer Gewalt haben Sie kein<br />
Anrecht auf eine Reduzierung der Gebühren oder Schadenersatz.<br />
Die Qualitätsparameter für Strom und Wasser finden Sie im<br />
Anhang unter „Vorlagen“ (siehe S. 84 ff.).<br />
Grunddienste/Optionale Dienste<br />
Die im vorliegenden <strong>Servicekatalog</strong> als Grunddienste bezeichneten<br />
Leistungen führen die Stadtwerke innerhalb der<br />
garantierten Zeiten aus und verrechnen sie zu den Standardtarifen.<br />
Optionale Dienste oder „Sonderwünsche“ stellen die Stadtwerke<br />
getrennt in Rechnung; die Kosten berechnen sich je<br />
nach Aufwand/Menge.<br />
Gutachten<br />
Die Stadtwerke stellen Gutachten über Anschlüsse aus,<br />
die Sie für das Ansuchen um die Baukonzession benötigen<br />
(s. Anhang/Vorlagen, S. 84 ff.).<br />
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