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Mein Tier in Dortmund 2. Auflage

In den Magazinen erhalten die Leser ein ausführliches Tierarztverzeichnis für Ihre Region und viele Informationen rund um das Thema Tierhaltung. Gleichzeitig geben wir den örtlichen Tierheimen und Tierschutzorganisationen die Möglichkeit sich kostenlos vorzustellen.

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Reisen mit <strong>Tier</strong>en<br />

EU-Heimtierpass<br />

Seit dem 1. Oktober 2004 gelten <strong>in</strong> der EU weitgehend e<strong>in</strong>heitliche Regelungen für das Verbr<strong>in</strong>gen<br />

von Heimtieren (Verordnung (EG) 998/2003) zwischen den Mitgliedsstaaten. Heimtiere müssen mit<br />

e<strong>in</strong>em Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder übergangsweise noch bis <strong>2.</strong> Juli 2011 durch<br />

e<strong>in</strong>e Tätowierung gekennzeichnet werden.<br />

Für jedes <strong>Tier</strong> muss e<strong>in</strong> EU-Heimtierpass mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutimpfung<br />

mit e<strong>in</strong>em zugelassenen Impfstoff hervorgeht. Die Gültigkeit der Tollwutimpfung ist abhängig von<br />

den Angaben des Impfstoffherstellers und muss vom <strong>Tier</strong>arzt im Heimtierpass vermerkt werden.<br />

Die Tollwutimpfung muss m<strong>in</strong>destens 21 Tage alt se<strong>in</strong>. Weitere Impfungen s<strong>in</strong>d nicht vorgeschrieben,<br />

können aber <strong>in</strong> den Pass e<strong>in</strong>getragen werden.<br />

Schweden, England, Irland und Malta dürfen noch weiter ihre bisherigen schärferen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

für die E<strong>in</strong>reise mit Heimtieren stellen, bespielsweise die Bestimmung des Tollwutantikörpertiters<br />

sowie besondere Forderungen h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er erfolgten Bandwurm- und Zeckenbehandlung.<br />

Auch F<strong>in</strong>nland darf e<strong>in</strong>e Behandlung gegen Bandwürmer verlangen.<br />

<strong>Tier</strong>halter, die ihre Heimtiere mit auf Reisen nehmen ohne die „neuen Bestimmungen“ e<strong>in</strong>zuhalten<br />

müssen mit Problemen an den Grenzen rechnen. Im E<strong>in</strong>zelfall können Sanktionen des jeweiligen<br />

Mitgliedstaates folgen, die bis zur Quarantäne des <strong>Tier</strong>es führen und mit erheblichen Kosten verbunden<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Reisen <strong>in</strong> Drittländer (Nicht EU-Länder)<br />

Für Drittländer gelten weiterh<strong>in</strong> deren eigene länderspezifi sche Bestimmungen, die für die E<strong>in</strong>reise<br />

erfüllt se<strong>in</strong> müssen. Diese s<strong>in</strong>d bei der entsprechenden Botschaft abzufragen.<br />

Notwendige amtstierärztliche Gesundheits- und Impfbesche<strong>in</strong>igungen werden hier vom Veter<strong>in</strong>äramt<br />

nach Term<strong>in</strong>vere<strong>in</strong>barung ausgestellt.<br />

Die EU hat e<strong>in</strong>e Liste von Drittländern erstellt, bei denen der Tollwut-Status dem der EU entspricht.<br />

Bei der Wiedere<strong>in</strong>reise aus e<strong>in</strong>em dieser gelisteten Länder <strong>in</strong> die EU gelten somit die gleichen Regeln<br />

wie für den <strong>in</strong>nergeme<strong>in</strong>schaftlichen Reiseverkehr.<br />

Bei der Wiedere<strong>in</strong>reise aus e<strong>in</strong>em nicht gelisteten Drittland <strong>in</strong> die EU gelten weitergehende<br />

Anforderungen:<br />

• Es muss m<strong>in</strong>destens 30 Tage nach der Impfung durch e<strong>in</strong>e Blutuntersuchung der Tollwutantikörpertiter<br />

ermittelt werden; dieser muss m<strong>in</strong>destens 0,5 IE/ml betragen.<br />

• Diese Antikörpertiterbestimmung ist vor der Ausreise <strong>in</strong> das nicht gelistete Drittland durchzuführen<br />

und im Heimtierpass zu vermerken.<br />

• Die Tollwutantikörpertiterbestimmung muss nicht wiederholt werden, wenn die Impfung regelmäßig<br />

nach den Angaben des Impfstoffherstellers aufgefrischt wird.<br />

Diese bereits vere<strong>in</strong>fachten Regelungen der EU gelten nur, wenn das <strong>Tier</strong> mit dem Besitzer im<br />

privaten Reiseverkehr aus Deutschland kam, dann <strong>in</strong> das nicht-gelistete Drittland (wie Türkei, Marokko,<br />

Ägypten und weitere) reiste und dann mit dem Besitzer wieder von dort zurück kommt (Wiedere<strong>in</strong>reise).<br />

Sollte es sich um e<strong>in</strong>en Hund oder e<strong>in</strong>e Katze handeln, der/die aus e<strong>in</strong>em nicht gelisteten Drittland<br />

mit nach Deutschland gebracht werden soll, so s<strong>in</strong>d weitere Anforderungen zu erfüllen. So muß<br />

zum Beispiel zwischen dem Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur E<strong>in</strong>reise nach Deutschland e<strong>in</strong>e<br />

Wartezeit von m<strong>in</strong>destens (wenn der Antikörpertiter ausreichend hoch war) drei Monaten e<strong>in</strong>gehalten<br />

werden. Da die <strong>Tier</strong>e erst mit drei Monaten überhaupt gegen Tollwut geimpft werden können,<br />

bedeutet dies, dass sie erst mit sieben Monaten nach Deutschland gebracht werden können- die<br />

Erfüllung aller Anforderungen nebst zusätzlicher Veter<strong>in</strong>ärbesche<strong>in</strong>igungen vorausgesetzt.<br />

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