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Integriertes Handlungskonzept - Hansestadt Greifswald

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6. Finanzausstattung<br />

Das Förderprogramm „Soziale Stadt“ wird zu gleichen Teilen von Bund, Land und<br />

der jeweiligen Kommune finanziert.<br />

Es bietet die Möglichkeit, einen so genannten „Verfügungsfond“ und einen „50.000-<br />

Euro-Bürger-Fond“ einzurichten. Damit ist eine schnelle und unbürokratische<br />

Finanzierungsmöglichkeit für kleinere Projekte, die auf Initiative der Bewohner<br />

entstehen, gegeben. Ansprechpartner für Unterstützungen aus den jeweiligen Fonds<br />

ist das Quartiersmanagement.<br />

Ergänzend zu den über „Soziale Stadt“ zur Verfügung stehenden Geldern wirbt das<br />

Quartiersmanagement zielgerichtet Mittel für einzelne Projekte ein bzw. unterstützt<br />

Projektträger bei der Antragstellung.<br />

6.1. Verfügungsfonds<br />

Aus dem Fonds können kleinere Maßnahmen / Projekte von Bewohnern oder im<br />

Programmgebiet wirkenden Akteuren kurzfristig und unbürokratisch unterstützt<br />

werden.<br />

Die Projekte sollen vorwiegend der Aktivierung von Selbsthilfepotentialen dienen und<br />

den im Stadtteil Lebenden und Arbeitenden die Teilnahme am Entwicklungsprozess<br />

ermöglichen. Sie müssen sich vorrangig an die Bewohner richten und einen Bezug<br />

zu den benannten Handlungsfeldern haben.<br />

Inhalte der Projekte können bspw. sein:<br />

- Veranstaltungen zur Förderung des Stadtteillebens (u.a. Feiern, Feste,<br />

Kultur, Ausstellungen)<br />

- Informationsmaterial (u.a. Flugblätter, Broschüren)<br />

- Unterstützung finanziell Bedürftiger zur Teilnahme am sozialen Leben im<br />

Stadtteil<br />

- Qualifizierung im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten<br />

- kleinere Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung<br />

Das jährliche Volumen des Verfügungsfonds beträgt entsprechend des Erlasses des<br />

Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung 20.000 €. Die jeweiligen<br />

Förderungen verstehen sich als Anteils- und Anschubfinanzierungen.<br />

Dabei sollten die Projektträger einen angemessenen Eigenanteil zur Finanzierung<br />

aufbringen, der auch durch anrechenbare Drittmittel bzw. Eigenleistungen erfolgen<br />

kann um im Sinne einer Mittelbündelung einen Multiplikationseffekt zu erzielen.<br />

Dies ist bisher in umfassender Weise gelungen wie folgende Übersicht dokumentiert:<br />

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