lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald
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1. Was kann ich Wann und Wo beantragen?<br />
Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII<br />
Wenn Ihr Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig sind und kein verwertbares<br />
Vermögen besitzen, haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem 3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII. Diese Hilfe<br />
bezieht sich auf die Gewährung des notwendigen Lebensunterhaltes, wie z.B. Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpfl ege,<br />
Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.<br />
Ansprechpartner Nordteil des <strong>Landkreis</strong>es Frau Lipinski Telefon: 03375/26-2124<br />
Südteil des <strong>Landkreis</strong>es Frau Vogler Telefon: 03546/20-1703<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />
Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von älteren bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderten<br />
Menschen sicherstellen. Antragsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das<br />
65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus<br />
medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsmiderung<br />
wird nicht vorausgesetzt.<br />
Ansprechpartner Sozialamt Lübben Frau Käppler Telefon: 03546/20-1797<br />
Frau Reiche Telefon: 03546/20-1808<br />
Frau Ohl Telefon: 03546/20-1760<br />
Frau Müller Telefon: 03546/20-1756