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lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald

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1. Was kann ich Wann und Wo beantragen? / 2. Seniorenarbeit<br />

Anrechnung von Vermögen<br />

Vorhandenes Vermögen wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände<br />

zu berücksichtigen. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines<br />

Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro. Hierbei darf ein gesetzlich festgeschriebener, nach dem Alter gestaffelter Höchstbetrag<br />

nicht überschritten werden.<br />

Hilfebedürftigen minderjährigen Kindern wird ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro eingeräumt.<br />

Weitere 750 Euro pro Lebensjahr werden abgesetzt für Vermögen, das der Altersvorsorge nach dem Eintritt in den Ruhestand dient<br />

und bis dahin durch vertragliche Vereinbarungen geschützt ist. Auch hier ist ein Höchstbetrag gesetzlich festgelegt.<br />

Darüber hinaus steht allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag in Höhe von 750 Euro für notwendige Anschaffungen<br />

zu.<br />

Weiterhin bleiben u.a. Betriebsrenten, die Riester-Rente sowie selbstgenutztes Wohneigentum von angemessener Größe grundsätzlich<br />

verschont. Auch angemessener Hausrat und ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden<br />

erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sind nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Angerechnet werden hingegen Lebensversicherungen,<br />

Bausparverträge, Schmuck und andere Wertgegenstände.<br />

Ansprechpartner Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im <strong>Landkreis</strong> <strong>Dahme</strong>-<strong>Spreewald</strong> (ARGE LDS)<br />

Geschäftsführer Herr Kuhn<br />

stellv. Geschäftsführerin/ Bereichsleiterin Nord (KW) Frau Mittenzwei<br />

Bereichsleiterin Süd (Lübben/ Luckau) Frau Schollbach<br />

Sekretariat Telefon: 03375/527659<br />

Anschrift Max-Werner-Straße 5 | 15711 Königs Wusterhausen<br />

Geschäftsstelle Lübben Weinbergstraße 1a (über KIK) | 15907 Lübben (<strong>Spreewald</strong>)<br />

Geschäftsstelle Luckau Bersteallee 21 | 15926 Luckau<br />

Leistungsangelegenheiten (Telefon Service-Center) Königs Wusterhausen 01801-002-990-507-10<br />

Lübben 01801-003-087-502-93<br />

Luckau 01801-003-087-510-93<br />

Markt und Integration (Telefon Service-Center) Königs Wusterhausen 01801-002-990-507-00<br />

Lübben 01801-003-087-502-90<br />

Luckau 01801-003-087-510-90<br />

Allgemeines (Telefon Service-Center) Königs Wusterhausen 01801-002-990-507-70<br />

Lübben 01801-003-087-502-91<br />

Luckau 01801-003-087-510-94<br />

Telefax Königs Wusterhausen 03375/527666<br />

Lübben 03546/228188<br />

Luckau 03544/503555

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