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lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald

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1. Was kann ich Wann und Wo beantragen?<br />

Unterhaltssicherung bei Wehr- und Zivildienst<br />

Der zur Erfüllung der Wehrpfl icht einberufene Wehrpfl ichtige oder der Zivildienstleistende und seine Familienangehörigen erhalten<br />

Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs nach Maßgabe des Unterhaltssicherungsgesetzes. Dies gilt auch für Wehrpfl ichtige<br />

die freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leisten und für Wehrübende.<br />

Mit Leistungen der Unterhaltssicherung sollen wirtschaftliche Schwierigkeiten, die durch die Einberufung zum Wehrdienst oder<br />

durch Ableisten des Zivildienstes auftreten können, verhindert werden.<br />

Ansprechpartner Sozialamt Lübben Frau Lainer Telefon: 03546/20-1802<br />

Frau Schulze Telefon: 03546/20-1731<br />

Betreuungsbehörde<br />

Das Betreuungsgesetz regelt die rechtliche Vertretung von volljährigen Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung<br />

ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können.<br />

Für die betroffenen Personen wird ein Betreuer (rechtlicher Vertreter) durch das Vormundschaftsgericht bestellt. Diese Betreuer<br />

sind in erster Linie Angehörige oder Bekannte. Stehen aus dem näheren Umfeld keine geeigneten Personen zur Verfügung, kann<br />

durch das Gericht ein Vereins- oder Berufsbetreuer bestellt werden.<br />

Ansprechpartner Sozialamt Lübben Frau Schuffenhauer Telefon: 03546/20-1721<br />

Frau Lobisch Telefon: 03546/20-1721<br />

Wohngeld<br />

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.<br />

Diesen Zuschuss gibt es als<br />

- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,<br />

- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.<br />

Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert,<br />

steuerbegünstigt oder frei fi nanziert worden ist. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber<br />

den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.<br />

Rechtsanspruch und Antragstellung<br />

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:<br />

1. der Zahl, der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder<br />

2. der Höhe des Einkommens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder<br />

3. der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

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