lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald
lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald
lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
12<br />
1. Was kann ich Wann und Wo beantragen?<br />
Unterhaltssicherung bei Wehr- und Zivildienst<br />
Der zur Erfüllung der Wehrpfl icht einberufene Wehrpfl ichtige oder der Zivildienstleistende und seine Familienangehörigen erhalten<br />
Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs nach Maßgabe des Unterhaltssicherungsgesetzes. Dies gilt auch für Wehrpfl ichtige<br />
die freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leisten und für Wehrübende.<br />
Mit Leistungen der Unterhaltssicherung sollen wirtschaftliche Schwierigkeiten, die durch die Einberufung zum Wehrdienst oder<br />
durch Ableisten des Zivildienstes auftreten können, verhindert werden.<br />
Ansprechpartner Sozialamt Lübben Frau Lainer Telefon: 03546/20-1802<br />
Frau Schulze Telefon: 03546/20-1731<br />
Betreuungsbehörde<br />
Das Betreuungsgesetz regelt die rechtliche Vertretung von volljährigen Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung<br />
ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können.<br />
Für die betroffenen Personen wird ein Betreuer (rechtlicher Vertreter) durch das Vormundschaftsgericht bestellt. Diese Betreuer<br />
sind in erster Linie Angehörige oder Bekannte. Stehen aus dem näheren Umfeld keine geeigneten Personen zur Verfügung, kann<br />
durch das Gericht ein Vereins- oder Berufsbetreuer bestellt werden.<br />
Ansprechpartner Sozialamt Lübben Frau Schuffenhauer Telefon: 03546/20-1721<br />
Frau Lobisch Telefon: 03546/20-1721<br />
Wohngeld<br />
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.<br />
Diesen Zuschuss gibt es als<br />
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,<br />
- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.<br />
Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert,<br />
steuerbegünstigt oder frei fi nanziert worden ist. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber<br />
den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.<br />
Rechtsanspruch und Antragstellung<br />
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:<br />
1. der Zahl, der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder<br />
2. der Höhe des Einkommens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder<br />
3. der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.