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lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald

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1. Was kann ich Wann und Wo beantragen?<br />

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen<br />

Diese Hilfe soll Behinderungen verhüten, beseitigen und mildern sowie behinderte Menschen in die Gesellschaft eingliedern. Leistungsberechtigt<br />

sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von<br />

einer wesentlichen Behinderung bedroht sind. Der Fachbereich „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ entscheidet auf<br />

der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB IX sowie XII) über Kostenübernahmeanträge für verschiedene Maßnahmen.<br />

Hierzu gehören u. a. folgende Arten der Hilfegewährung:<br />

- heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind<br />

(z.B. heilpädagogische Frühförderung, Integration in Regelkindergärten)<br />

- Hilfen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft<br />

(z.B. Begleitpersonen zum Besuch kultureller Veranstaltungen; Fahrtkosten, etc. )<br />

- Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung<br />

(z.B. Einzelfallhelfer, behinderungsbedingte Mehrkosten für Einzelbeförderungen)<br />

- Hilfen zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen in betreuten Wohnmöglichkeiten<br />

- Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten<br />

Menschen entspricht.<br />

Ansprechpartner Sozialamt Lübben Frau Hecker Telefon: 03546/20-1799<br />

Frau Müller Telefon: 03546/20-1752<br />

Frau Plessow, Frau Pohle-Lehniger Telefon: 03546/20-1750<br />

Frau Reußner Telefon: 03546/20-1754<br />

Herr Tenhalter Telefon: 03546/20-1714<br />

Herr Knüppelholz-Bogula Telefon: 03546/20-1737<br />

Weiterhin stehen Ihnen die Sozialarbeiterinnen im Zusammenhang zu Fragen der Eingliederungshilfe sowie zu Fragen der Antragstellung<br />

gern zur Verfügung.<br />

Frau Sauerbrey, Frau Voss Telefon: 03546/20-1727<br />

Für die Eingliederungshilfe gemäß § 35 a Sozialgesetzbuch VIII - Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder von<br />

einer seelischen Behinderung Bedrohte - ist das Sozialamt seit 01.01.2009 zuständig.<br />

Ansprechpartner Sozialamt Lübben Frau Romanowski Telefon: 03546/20-1791<br />

Frau Baas Telefon: 03546/20-1702<br />

Frau Furkert Telefon: 03546/20-1783<br />

Frau Sachs Telefon: 03546/20-1702<br />

Frau Grosenich Telefon: 03546/20-1752

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