lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald
lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald
lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
10<br />
1. Was kann ich Wann und Wo beantragen?<br />
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen<br />
Diese Hilfe soll Behinderungen verhüten, beseitigen und mildern sowie behinderte Menschen in die Gesellschaft eingliedern. Leistungsberechtigt<br />
sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von<br />
einer wesentlichen Behinderung bedroht sind. Der Fachbereich „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ entscheidet auf<br />
der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB IX sowie XII) über Kostenübernahmeanträge für verschiedene Maßnahmen.<br />
Hierzu gehören u. a. folgende Arten der Hilfegewährung:<br />
- heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind<br />
(z.B. heilpädagogische Frühförderung, Integration in Regelkindergärten)<br />
- Hilfen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft<br />
(z.B. Begleitpersonen zum Besuch kultureller Veranstaltungen; Fahrtkosten, etc. )<br />
- Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung<br />
(z.B. Einzelfallhelfer, behinderungsbedingte Mehrkosten für Einzelbeförderungen)<br />
- Hilfen zum selbstbestimmten Leben behinderter Menschen in betreuten Wohnmöglichkeiten<br />
- Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten<br />
Menschen entspricht.<br />
Ansprechpartner Sozialamt Lübben Frau Hecker Telefon: 03546/20-1799<br />
Frau Müller Telefon: 03546/20-1752<br />
Frau Plessow, Frau Pohle-Lehniger Telefon: 03546/20-1750<br />
Frau Reußner Telefon: 03546/20-1754<br />
Herr Tenhalter Telefon: 03546/20-1714<br />
Herr Knüppelholz-Bogula Telefon: 03546/20-1737<br />
Weiterhin stehen Ihnen die Sozialarbeiterinnen im Zusammenhang zu Fragen der Eingliederungshilfe sowie zu Fragen der Antragstellung<br />
gern zur Verfügung.<br />
Frau Sauerbrey, Frau Voss Telefon: 03546/20-1727<br />
Für die Eingliederungshilfe gemäß § 35 a Sozialgesetzbuch VIII - Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder von<br />
einer seelischen Behinderung Bedrohte - ist das Sozialamt seit 01.01.2009 zuständig.<br />
Ansprechpartner Sozialamt Lübben Frau Romanowski Telefon: 03546/20-1791<br />
Frau Baas Telefon: 03546/20-1702<br />
Frau Furkert Telefon: 03546/20-1783<br />
Frau Sachs Telefon: 03546/20-1702<br />
Frau Grosenich Telefon: 03546/20-1752