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lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald

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II Amt für Jugend, Sport und Freizeit<br />

Beigeordneter und Dezernent Carsten Saß<br />

Beethovenweg 14 | 15907 Lübben (<strong>Spreewald</strong>)<br />

Telefon: 03546/20-1718/ -1719<br />

Anschrift und Sprechzeiten <strong>Landkreis</strong> <strong>Dahme</strong>-<strong>Spreewald</strong><br />

Amt für Jugend, Sport und Freizeit<br />

Beethovenweg 14 | 15907 Lübben (<strong>Spreewald</strong>)<br />

Telefon: 03546/20-1730 Telefax: 03546/20-1850<br />

Jugendamt@dahme-spreewald.de<br />

Verwaltungsstelle Schulweg 13 | 15711 Königs Wusterhausen<br />

Amts- und Sachgebietsleitung<br />

Amtsleiterin Frau Richter Telefon: 03546/20-1735<br />

Sachgebietsleiterin „Soziale Dienste“ Frau Simon Telefon: 03546/20-1733<br />

Sachgebietsleiter „Wirtschaftliche Hilfen“ Herr Drillisch Telefon: 03546/20-1748<br />

Sachgebietsleiterin „Familienunterstützende Hilfen“ Frau Lehmann Telefon: 03546/20-1771<br />

Jugendhilfeplanerin/ Controllerin Frau Peters Telefon: 03546/20-1759<br />

Sekretariat Verwaltungsstelle Lübben Frau Bartsch Telefon: 03546/20-1730<br />

Frau Schäfer<br />

Verwaltungsstelle Königs Wusterhausen Frau Gröber Telefon: 03375/26-2653<br />

Was ist Jugendhilfe?<br />

Jugendhilfe will junge Menschen und ihre Familien begleiten. Sie stellt ein Netz von Angeboten an regelmäßigen und präventiven<br />

Leistungen zur Förderung aller Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern bereit. Darüber hinaus unterstützt sie zielgerichtet jene Familien,<br />

die zumindest vorübergehend auf erzieherische Hilfen angewiesen sind.<br />

Handlungsgrundlage bildet dafür das Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII)<br />

Jugendhilfe ist so vielfältig, wie das Leben selbst. Neben der Bereitstellung und Förderung von Angeboten der Jugendarbeit und<br />

Jugendsozialarbeit sowie des Kinder- und Jugendschutzes werden auch Freizeitangebote für Kinder- und Jugendliche gefördert.<br />

Weiterhin bietet Jugendhilfe Beratung zu Fragen der Erziehung in der Familie bzw. in Problem- und Konfl iktsituationen oder auch<br />

zum Umgangs- und Sorgerecht an. Es kann auch fi nanzielle Unterstützung gewährt werden, wie z. B. Unterhaltsvorschussleistungen<br />

oder die Übernahme von Kinderbetreuungsgebühren. ANSCHRIFTEN SPRECHZEITEN AUFGABENGEBIETE<br />

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