lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald
lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald
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II Amt für Jugend, Sport und Freizeit<br />
Förderung der Jugendarbeit<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Dahme</strong>-<strong>Spreewald</strong> fördert die Jugendarbeit nach den Grundsätzen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und auf der<br />
Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im <strong>Landkreis</strong>.<br />
Ansprechpartner Verwaltungsstelle Lübben Frau Lehmann Telefon: 03546/20-1723<br />
Förderung des Sports<br />
Die Mitarbeiterin im Fachbereich Sport ist Ansprechpartnerin in den verschiedensten Angelegenheiten, so z. B. informiert und berät<br />
sie zu Sportangeboten oder zu bestehenden Fördermöglichkeiten gemäß der Richtlinie zur Förderung des Sports im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Dahme</strong>–<strong>Spreewald</strong>.<br />
Ansprechpartner Verwaltungsstelle Lübben Frau Manigk Telefon: 03546/20-1723<br />
Kita–Finanzierung / -Bedarfsplanung<br />
Der Aufgabenbereich Finanzierung von Kindertagesstätten richtet sich vorrangig an die Kommunen als Träger dieser Einrichtungen<br />
und beinhaltet u. a. die Finanzierungsbeteiligung für Kindertagesbetreuungsangebote.<br />
Die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Kita-Bedarfsplanung bestehen vorrangig in der Unterstützung<br />
der Gemeinden/Ämter (als Leistungserbringer) bei ihrer Bedarfsplanung für ihren Verantwortungsbereich. Sie umfasst auch<br />
die Beratung der Träger der Einrichtungen in allen Fragen der Sicherstellung und Qualifi zierung eines bedarfsgerechten Angebots.<br />
Ansprechpartner Verwaltungsstelle Lübben Frau Krüger Telefon: 03546/20-1725<br />
Wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe<br />
Der Bereich der wirtschaftlichen Kinder- und Jugendhilfe übernimmt neben der Kostenerstattung für ambulante Erziehungshilfen<br />
(z. B. Familienhelfer, Erziehungsbeistand) auch die Erstattung der Unterbringungskosten von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen<br />
der Hilfen zur Erziehung (Heime, betreutes Wohnen) bzw. in Pfl egefamilien. Des Weiteren prüfen die Mitarbeiter die<br />
Einkommensverhältnisse der Eltern von untergebrachten Kindern / Jugendlichen bzw. die des jungen Menschen selbst. Bei entsprechender<br />
Leistungsfähigkeit erfolgt die Festsetzung einer Beteiligung an den Kosten durch die Eltern oder auch den jungen Menschen.<br />
Ansprechpartner Verwaltungsstelle Lübben Frau Kamenz Telefon: 03546/20-1811<br />
Frau Lehmann Telefon: 03546/20-1804<br />
Frau Mietk Telefon: 03546/20-1710<br />
Frau Retzlaff Telefon: 03546/20-1809<br />
Frau Schulze Telefon: 03546/20-1741<br />
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BETRIEBSWIRT ELTERNGELD KINDER- UND JUGENDHILFE