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lebensunterhalt grundsicherung pflege - Landkreis Dahme-Spreewald

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II Amt für Jugend, Sport und Freizeit<br />

Förderung der Jugendarbeit<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Dahme</strong>-<strong>Spreewald</strong> fördert die Jugendarbeit nach den Grundsätzen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und auf der<br />

Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im <strong>Landkreis</strong>.<br />

Ansprechpartner Verwaltungsstelle Lübben Frau Lehmann Telefon: 03546/20-1723<br />

Förderung des Sports<br />

Die Mitarbeiterin im Fachbereich Sport ist Ansprechpartnerin in den verschiedensten Angelegenheiten, so z. B. informiert und berät<br />

sie zu Sportangeboten oder zu bestehenden Fördermöglichkeiten gemäß der Richtlinie zur Förderung des Sports im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Dahme</strong>–<strong>Spreewald</strong>.<br />

Ansprechpartner Verwaltungsstelle Lübben Frau Manigk Telefon: 03546/20-1723<br />

Kita–Finanzierung / -Bedarfsplanung<br />

Der Aufgabenbereich Finanzierung von Kindertagesstätten richtet sich vorrangig an die Kommunen als Träger dieser Einrichtungen<br />

und beinhaltet u. a. die Finanzierungsbeteiligung für Kindertagesbetreuungsangebote.<br />

Die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Kita-Bedarfsplanung bestehen vorrangig in der Unterstützung<br />

der Gemeinden/Ämter (als Leistungserbringer) bei ihrer Bedarfsplanung für ihren Verantwortungsbereich. Sie umfasst auch<br />

die Beratung der Träger der Einrichtungen in allen Fragen der Sicherstellung und Qualifi zierung eines bedarfsgerechten Angebots.<br />

Ansprechpartner Verwaltungsstelle Lübben Frau Krüger Telefon: 03546/20-1725<br />

Wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe<br />

Der Bereich der wirtschaftlichen Kinder- und Jugendhilfe übernimmt neben der Kostenerstattung für ambulante Erziehungshilfen<br />

(z. B. Familienhelfer, Erziehungsbeistand) auch die Erstattung der Unterbringungskosten von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen<br />

der Hilfen zur Erziehung (Heime, betreutes Wohnen) bzw. in Pfl egefamilien. Des Weiteren prüfen die Mitarbeiter die<br />

Einkommensverhältnisse der Eltern von untergebrachten Kindern / Jugendlichen bzw. die des jungen Menschen selbst. Bei entsprechender<br />

Leistungsfähigkeit erfolgt die Festsetzung einer Beteiligung an den Kosten durch die Eltern oder auch den jungen Menschen.<br />

Ansprechpartner Verwaltungsstelle Lübben Frau Kamenz Telefon: 03546/20-1811<br />

Frau Lehmann Telefon: 03546/20-1804<br />

Frau Mietk Telefon: 03546/20-1710<br />

Frau Retzlaff Telefon: 03546/20-1809<br />

Frau Schulze Telefon: 03546/20-1741<br />

35<br />

BETRIEBSWIRT ELTERNGELD KINDER- UND JUGENDHILFE

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