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doppelpunkt: - ev.-luth. Diakonissenanstalt Marienstift Braunschweig

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Keinen im Sterben allein lassen<br />

Von Chefarzt Dr. Rainer Prönneke<br />

28 <strong>doppelpunkt</strong> 4/ 2012<br />

Sterbehilfe aus<br />

palliativmedizini<br />

scher<br />

Sicht<br />

Die Palliativmedizin<br />

befasst sich intensiv<br />

mit lindernden Maßnahmen<br />

bei Schwerkranken<br />

und Sterbenden.<br />

Eine palliative Versorgung beinhaltet<br />

eine medizinische, pfl egerische, psycho-soziale<br />

und seelsorgerische Behandlung.<br />

Im Zusammenhang mit der Palliativmedizin<br />

fällt oft der Begriff „Sterbehilfe“. Zur Vermeidung<br />

von Unsicherheiten und Missverständnissen<br />

ist es notwendig, die bestehenden<br />

Defi nitionen zu kennen und auf die<br />

gesetzlich gesicherten Behandlungsmöglichkeiten<br />

in Deutschland hinzuweisen. Die<br />

vier Formen der Sterbehilfe werden im Folgenden<br />

erläutert:<br />

Die aktive Sterbehilfe<br />

Hierbei handelt es sich um die ärztlich<br />

durchgeführte Tötung von Schwersterkrankten,<br />

die unter unerträglichen Qualen<br />

leiden und mehrfach das Verlangen auf<br />

eine medizinische Beendigung ihres Lebens<br />

geäußert haben. Nach Begutachtung von<br />

zwei Ärzten können diese Betroffenen<br />

dann mit einer ärztlich durchgeführten Injektion<br />

getötet werden. Weltweit ist dieses<br />

Vorgehen nur in den Beneluxstaaten ohne<br />

Strafverfolgung möglich.<br />

Die Beihilfe zur Selbsttötung<br />

(assistierter Suizid)<br />

Hier wird Schwererkrankten auf ihren<br />

Wunsch hin eine Möglichkeit geboten, sich<br />

selbst zu töten. Voraussetzung ist ebenfalls<br />

unerträgliches Leiden bei einer schweren<br />

Erkrankung. Konkret setzt der Betroffene<br />

selbstständig eine ärztlich empfohlene<br />

Spritzenpumpe in Gang, die ein schnell<br />

zum Tode führendes Medikament enthält.<br />

Im Unterschied zur aktiven Sterbehilfe führt<br />

der Kranke hier seinen Tod selbst herbei.<br />

Der assistierte Suizid wird in Europa nur in<br />

der Schweiz von zwei Organisationen<br />

durchgeführt.<br />

Die indirekte Sterbehilfe<br />

Bei dieser ärztlichen Behandlung wird dem<br />

Schwerstkranken und Sterbenden bei Beschwerden<br />

zur Linderung ein Medikament<br />

verabreicht, wobei ein möglicher vorzeitiger<br />

Todeseintritt in Kauf genommen wird.<br />

Das Motiv der ärztlichen Handlung liegt<br />

hier aber ausschließlich auf der Leidenslinderung!<br />

Diese Behandlung ist in Deutschland<br />

möglich und aus palliativmedizinischer<br />

Sicht geboten. Formalrechtlich handelt es<br />

sich sogar um „Körperverletzung durch<br />

Unterlassen“ wenn Ärzte ihren Patienten<br />

lindernde Medikamente vorenthalten.<br />

Bei nicht aushaltbaren Beschwerden können<br />

wir mit dem Einverständnis des<br />

Schwerkranken im Sinne der Linderung einen<br />

künstlichen Dauerschlaf erzeugen (die<br />

sogenannte palliative Sedierung).<br />

Die passive Sterbehilfe<br />

(Sterben lassen)<br />

Damit ist mit dem Einverständnis des Betroffenen<br />

ein Nichtansetzen oder Beendigung<br />

von lebenserhaltenden medizinischen<br />

Behandlungsverfahren wie Beatmung<br />

und künstliche Sonden-ernährung<br />

gemeint, die ein Sterben bei fortgeschrittener<br />

Erkrankung verzögern bzw. verhindern<br />

können. Auch dieses Verfahren gehört<br />

zu den Kernaufgaben einer palliativorientierten<br />

Therapie, die weder eine Le-

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