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28 Ratgeber BESTplus<br />

RECHT AUF GUTACHTER EIGENER WAHL<br />

VOR DEM SOZIALGERICHT<br />

[Bp-ps]. In sozialgerichtlichen Verfahren gegen Sozialleistungsträger,<br />

die die Feststellung von Ansprüchen aufgrund gesundheitlicher<br />

Defizite zum Inhalt haben, müssen oftmals umfangreiche<br />

Beweisaufnahmen durchgeführt werden.<br />

Im Bereich der Sozialversicherung sind die z. B. eine Erwerbsminderung<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung begründenden<br />

beruflichen Leistungsminderungen häufig nur durch<br />

Sachverständigengutachten zu klären.<br />

Da im Verwaltungsverfahren die Behörde i. d. R. bestimmt, ob<br />

Einzelheiten zum Gesundheitszustand nach Aktenlage oder<br />

durch amtlich beauftragte Gutachter festgestellt wird, obliegt<br />

diese Frage im Gerichtsverfahren dem Gericht. Dieses genügt<br />

seiner Untersuchungspflicht regelmäßig dadurch nach, dass<br />

es die behandelnden Ärzte kontaktiert und aktuelle Befundunterlagen<br />

anfordert.<br />

Zur Klärung zwischen den Beteiligten strittigen Fragen, ob<br />

etwa eine bestimmte Erkrankung bzw. letztendlich die Erwerbsminderung<br />

vorliegt, bedient sich das Gericht unabhängiger<br />

Sachverständiger, deren schriftliches und ggf. mündliches<br />

Gutachten auf Kosten der Staatskasse erstattet wird.<br />

Hält ein/e Kläger/in das Ergebnis der Begutachtung zur Beurteilung<br />

etwa der Frage der Erwerbsminderung für nicht ausreichend<br />

aufgeklärt, steht ihm/ihr das Recht zu, einen<br />

bestimmten Arzt als Sachverständigen vom Gericht beauftragen<br />

zu lassen. Für die Kosten ist im Regelfall selbst aufzukommen<br />

und ein Vorschuss zu leisten.<br />

Die Frage, ob das Gutachten den entscheidungserheblichen<br />

Sachverhalt wesentlich förderte, oder nicht doch ein anderes<br />

Gutachten bzw. Beweismittel für den Ausgang des Rechtsstreits<br />

maßgeblich war, hat das erkennende Gericht zu treffen<br />

(Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 26. April 2016 – L 4<br />

R 726/15). Bei vollem oder anteiligen Prozesserfolg sind die<br />

Gutachterkosten von der Behörde voll zu erstatten, und zwar<br />

auch im Falle der Prozesskostenhilfe.<br />

Peter Schulz<br />

Rentenberater und Rechtsbeistand im Versorgungsrecht<br />

Reinhäuser Landstraße 14 · 37083 Göttingen · Tel. (05 51)<br />

37 08 35 96 · info@versorgungsrecht-goettingen.de<br />

www.versorgungsrecht-goettingen.de<br />

DATENSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ<br />

[txn]. Internet-Hotspots, offene WLANs in Cafés und immer<br />

mehr Mitarbeiter, die mobil außerhalb des Büros arbeiten – für<br />

viele Unternehmen wird es zunehmend schwieriger, sensible<br />

Daten zu schützen. Jeder einzelne Mitarbeiter kann jedoch für<br />

mehr Datensicherheit am Arbeitsplatz sorgen:<br />

Betriebsinterna nicht in der Öffentlichkeit besprechen - auch<br />

nicht am Telefon.<br />

Im Internet diskret bleiben: vertrauliche Informationen des Arbeitgebers<br />

gehören weder in öffentliche Foren, noch in private<br />

Profile bei sozialen Netzwerken.<br />

Sichere Passwörter, bestehend aus Groß- und Kleinschreibung,<br />

Zahlen und Satzzeichen, verwenden und diese regelmäßig<br />

wechseln.<br />

„Wenn private Mobilgeräte wie Smartphone oder Laptop auch<br />

geschäftlich genutzt werden, müssen auch hier die Vorgaben<br />

des Arbeitgebers zur Datensicherheit eingehalten werden“, rät<br />

Petra Timm, Arbeitsmarktexpertin von Randstad Deutschland.<br />

„Wer etwa im Zug arbeitet, sollte sich so positionieren, dass der<br />

Sitznachbar nicht auf den Monitor sehen kann.“<br />

Vorsicht bei E-Mails von Unbekannten: Dateianhänge oder<br />

Links können beim Anklicken Schadsoftware aktivieren.<br />

Werbegeschenke nicht unbedacht nutzen: Auch geschenkte<br />

USB-Sticks können schädliche Software enthalten.

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