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28 Ratgeber BESTplus<br />
RECHT AUF GUTACHTER EIGENER WAHL<br />
VOR DEM SOZIALGERICHT<br />
[Bp-ps]. In sozialgerichtlichen Verfahren gegen Sozialleistungsträger,<br />
die die Feststellung von Ansprüchen aufgrund gesundheitlicher<br />
Defizite zum Inhalt haben, müssen oftmals umfangreiche<br />
Beweisaufnahmen durchgeführt werden.<br />
Im Bereich der Sozialversicherung sind die z. B. eine Erwerbsminderung<br />
in der gesetzlichen Rentenversicherung begründenden<br />
beruflichen Leistungsminderungen häufig nur durch<br />
Sachverständigengutachten zu klären.<br />
Da im Verwaltungsverfahren die Behörde i. d. R. bestimmt, ob<br />
Einzelheiten zum Gesundheitszustand nach Aktenlage oder<br />
durch amtlich beauftragte Gutachter festgestellt wird, obliegt<br />
diese Frage im Gerichtsverfahren dem Gericht. Dieses genügt<br />
seiner Untersuchungspflicht regelmäßig dadurch nach, dass<br />
es die behandelnden Ärzte kontaktiert und aktuelle Befundunterlagen<br />
anfordert.<br />
Zur Klärung zwischen den Beteiligten strittigen Fragen, ob<br />
etwa eine bestimmte Erkrankung bzw. letztendlich die Erwerbsminderung<br />
vorliegt, bedient sich das Gericht unabhängiger<br />
Sachverständiger, deren schriftliches und ggf. mündliches<br />
Gutachten auf Kosten der Staatskasse erstattet wird.<br />
Hält ein/e Kläger/in das Ergebnis der Begutachtung zur Beurteilung<br />
etwa der Frage der Erwerbsminderung für nicht ausreichend<br />
aufgeklärt, steht ihm/ihr das Recht zu, einen<br />
bestimmten Arzt als Sachverständigen vom Gericht beauftragen<br />
zu lassen. Für die Kosten ist im Regelfall selbst aufzukommen<br />
und ein Vorschuss zu leisten.<br />
Die Frage, ob das Gutachten den entscheidungserheblichen<br />
Sachverhalt wesentlich förderte, oder nicht doch ein anderes<br />
Gutachten bzw. Beweismittel für den Ausgang des Rechtsstreits<br />
maßgeblich war, hat das erkennende Gericht zu treffen<br />
(Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 26. April 2016 – L 4<br />
R 726/15). Bei vollem oder anteiligen Prozesserfolg sind die<br />
Gutachterkosten von der Behörde voll zu erstatten, und zwar<br />
auch im Falle der Prozesskostenhilfe.<br />
Peter Schulz<br />
Rentenberater und Rechtsbeistand im Versorgungsrecht<br />
Reinhäuser Landstraße 14 · 37083 Göttingen · Tel. (05 51)<br />
37 08 35 96 · info@versorgungsrecht-goettingen.de<br />
www.versorgungsrecht-goettingen.de<br />
DATENSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ<br />
[txn]. Internet-Hotspots, offene WLANs in Cafés und immer<br />
mehr Mitarbeiter, die mobil außerhalb des Büros arbeiten – für<br />
viele Unternehmen wird es zunehmend schwieriger, sensible<br />
Daten zu schützen. Jeder einzelne Mitarbeiter kann jedoch für<br />
mehr Datensicherheit am Arbeitsplatz sorgen:<br />
Betriebsinterna nicht in der Öffentlichkeit besprechen - auch<br />
nicht am Telefon.<br />
Im Internet diskret bleiben: vertrauliche Informationen des Arbeitgebers<br />
gehören weder in öffentliche Foren, noch in private<br />
Profile bei sozialen Netzwerken.<br />
Sichere Passwörter, bestehend aus Groß- und Kleinschreibung,<br />
Zahlen und Satzzeichen, verwenden und diese regelmäßig<br />
wechseln.<br />
„Wenn private Mobilgeräte wie Smartphone oder Laptop auch<br />
geschäftlich genutzt werden, müssen auch hier die Vorgaben<br />
des Arbeitgebers zur Datensicherheit eingehalten werden“, rät<br />
Petra Timm, Arbeitsmarktexpertin von Randstad Deutschland.<br />
„Wer etwa im Zug arbeitet, sollte sich so positionieren, dass der<br />
Sitznachbar nicht auf den Monitor sehen kann.“<br />
Vorsicht bei E-Mails von Unbekannten: Dateianhänge oder<br />
Links können beim Anklicken Schadsoftware aktivieren.<br />
Werbegeschenke nicht unbedacht nutzen: Auch geschenkte<br />
USB-Sticks können schädliche Software enthalten.