März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
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Der Tätigkeitsbericht wird in Absprache mit dem <strong>Bayerischen</strong> Blinden- und Sehbehin<strong>der</strong>tenbund auf CD-ROM kopiert und auf diese<br />
Weise blinden und sehbehin<strong>der</strong>ten Menschen barrierefrei zugänglich gemacht. Nach den Aspekten <strong>der</strong> barrierefreien Kommunikation<br />
im Internet wird <strong>der</strong> Tätigkeitsbericht auch auf meiner Homepage veröffentlicht – www.behin<strong>der</strong>tenbeauftragte.bayern.de<br />
Die CD-Rom ist erhältlich beim:<br />
<strong>Bayerischen</strong> Blinden- und Sehbehin<strong>der</strong>tenbund e.V.<br />
Landesgeschäftsstelle<br />
Arnulfstraße 22<br />
80335 München<br />
Telefon +49 (89) 5 59 88 - 0<br />
Fax +49 (89) 5 59 88 - 2 66<br />
Internet http://www.bbsb.org<br />
E-Mail landesgeschaeftsstelle@bbsb.org<br />
Der erleichterten Lesbarkeit wegen wird in dieser Veröffentlichung bei Berufs- und Personenbezeichnungen die männliche Form genutzt.<br />
Der erleichterten Lesbarkeit wegen wird in dieser Veröffentlichung bei Berufs- und Personenbezeichnungen die männliche Form genutzt.<br />
Beauftragte <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung<br />
für die Belange von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
Tätigkeitsbericht<br />
<strong>März</strong> 2005 - <strong>März</strong> <strong>2006</strong><br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 1 von 154
________________________________________ Inhaltsverzeichnis __________________________________________<br />
1. Einleitung …………………………………………………………………………………………………………. Seite 6<br />
2. Aufbau des Berichtes …………………………………………………………………………………………… Seite 6<br />
3. Allgemeiner Teil ………………………………………………………………..………………………….….…. Seite 6<br />
4. Eingaben ………………………………………………………………………………………………………..… Seite 7<br />
I. Schutz des ungeborenen Lebens ………………………………………….………………………………….<br />
1. Allgemeine Informationen ……………………………………………..….….……………………..… Seite 9<br />
2. Gespräche, Initiativen …………………………………………………………………………………. Seite 9<br />
3. Eingaben ………………………………………………………………………………………….…… Seite 9<br />
4. Handlungsbedarf ………………………………………………………………………………………. Seite 10<br />
II. Frühför<strong>der</strong>ung …………………………….………………………………….…………………………………..<br />
1. Allgemeine Informationen ……………………………………………..….….………………………. Seite 12<br />
2. Gespräche, Initiativen …………………………………………………..…………………………….. Seite 13<br />
3. Eingaben …………………………………………………………………………………….…………. Seite 13<br />
4. Handlungsbedarf ………………………………………………………………………………………. Seite 14<br />
III. Kin<strong>der</strong>tagesstätten und Schulvorbereitende Einrichtungen …….…………………………………..<br />
1. Allgemeine Informationen ……………………………………………..….….………………………. Seite 14<br />
2. Bayerisches Kin<strong>der</strong>bildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).…....…………………………. Seite 15<br />
3. Gespräche, Initiativen …………………………………………………..…………………………….. Seite 15<br />
4. Eingaben ………………………………………………………………………………………….……. Seite 16<br />
5. Handlungsbedarf ………………………………………………………………………………………. Seite 19<br />
IV. Schule …………………………….………………………………….………………………………………….<br />
1. Allgemeine Informationen ……………………………………………..….….…………………………Seite 19<br />
2. Gespräche, Initiativen …………………………………………………..……………………………… Seite 20<br />
3. Eingaben ………………………………………………………………………………………….…….. Seite 21<br />
4. Handlungsbedarf ……………………………………………………………………………………….. Seite 28<br />
V. Ausbildung, berufliche Qualifizierung, Beruf ………………….……………………………………………<br />
1. Allgemeine Informationen ……………………………………………..….….………………………… Seite 30<br />
2. Gespräche, Initiativen ………………………………………………………..………………………… Seite 31<br />
3. Eingaben ………………………………………………………………………………………….…….. Seite 33<br />
4. Handlungsbedarf ……………………………………………………………………………………….. Seite 41<br />
VI. Studium …………………………………………………………………………………………………………..<br />
1. Allgemeine Informationen ……………………………………………..….….………………………… Seite 45<br />
2. Gespräche, Initiativen …………………………………………………..……………………………… Seite 45<br />
3. Eingaben ……………………………………………………………………………………………...… Seite 45<br />
4. Handlungsbedarf ………………………………………………………………………………………. Seite 46<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 2 von 154
VII. Pflege und Betreuung …………………………………………………………………………………………<br />
1. Allgemeine Informationen ……………………………………………..….….……………………….. Seite 47<br />
2. Gespräche, Initiativen ……………………………………………..…………………………………… Seite 49<br />
3. Eingaben ………………………………………………………………………………………….…….. Seite 49<br />
4. Handlungsbedarf ……………………………………………………………………………………….. Seite 50<br />
VIII. Wohnen im Alter ………………………………………………………………….……………………………<br />
1. Allgemeine Informationen ……………………………………………..….… ………………………... Seite 52<br />
2. Gespräche, Initiativen ……………………………………………………..…………………………… Seite 52<br />
3. Eingaben ………………………………………………………………………………………….…….. Seite 52<br />
4. Handlungsbedarf ……………………………………………………………………………………….. Seite 52<br />
IX. Barrierefreiheit ………………………………………………………………….……………………………….<br />
1. Allgemeine Informationen ……………………………………………..….… ……………………….. Seite 55<br />
2. Gespräche, Initiativen …………………………………………………..……………………………… Seite 57<br />
3. Eingaben ………………………………………………………………………………………….…….. Seite 59<br />
4. Handlungsbedarf ……………………………………………………………………………………….. Seite 64<br />
X. Freizeit …………………………………………………………………………….……………………………….<br />
1. Allgemeine Informationen ……………………………………………..….… ……………………….. Seite 66<br />
2. Gespräche, Initiativen …………………………………..……………………………………………… Seite 66<br />
3. Eingaben …………………………………………………………………………………….………….. Seite 67<br />
4. Handlungsbedarf ……………………………………………………………………………………….. Seite 70<br />
XI. Gesetze, Richtlinien, Verordnungen …………………………….……………………….….………..…….<br />
1. Sozialgesetzbuch IX………………………………………………….……………………………….<br />
1. Allgemeine Informationen ………………………………..………………….………………….. Seite 71<br />
2. Eingaben ………………………………………………….………………………………………. Seite 73<br />
3. Stellungnahme …………………………………………………………………………….……… Seite 74<br />
2. Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz, Krankenversicherungsrecht<br />
und Beihilfevorschriften ……………………………………………………………………………..<br />
1. Allgemeine Informationen ………………………………..………………….………………….. Seite 75<br />
2. Eingaben………………………………………………………………..………………………… Seite 75<br />
3. Stellungnahme …………………………………………………………………………….……… Seite 79<br />
3. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ………………………………………………………….<br />
1. Allgemeine Informationen ………………………………..………………….………………….. Seite 80<br />
2. Eingaben ………………………………………………………………..………………………… Seite 80<br />
3. Stellungnahme …………………………………………………………………………….……… Seite 81<br />
4. Ausführungsgesetz Sozialgesetzbuch ……..……………………………………………………<br />
1. Allgemeine Informationen ………………………………..………………….…………………... Seite 81<br />
2. Eingaben ……………….………………………………………………..………………………… Seite 82<br />
3. Stellungnahme …………………………………………………………………………….……… Seite 82<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 3 von 154
5. Bayerisches Kin<strong>der</strong>bildungs- und -betreuungsgesetz …………………………………………<br />
1. Allgemeine Informationen ………………………………..………………….………………….. Seite 82<br />
6. Präventionsgesetz ………………………………………………………………….……………….<br />
1. Allgemeine Informationen ………………………………..………………….………………….. Seite 82<br />
2. Eingaben ……………………………………….…………………………..……………………… Seite 83<br />
3. Stellungnahme …………………………………………………………………………….……… Seite 83<br />
7. SGB XII ……………………………………………………………….…………………………………<br />
1. Allgemeine Informationen ………………………………..………………….…………………… Seite 84<br />
2. Eingaben ……………….………………………………………………..………………………… Seite 84<br />
3. Stellungnahme …………………………………………………………………………….……… Seite 86<br />
8. Kommunales Entlastungsgesetz ………….…………………………………….…………………<br />
1. Allgemeine Informationen ………………………………..………………….………………….. Seite 86<br />
2. Eingaben ……………………………………….………………………..……………………….. Seite 86<br />
3. Stellungnahme …………………………………………………………………………….……… Seite 87<br />
9. Verordnungen zum <strong>Bayerischen</strong> Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz ……..………………..<br />
1. Allgemeine Informationen ………………………………..………………….…………………. Seite 87<br />
2. Eingaben ………………………………………………………………..………………………… Seite 88<br />
3. Stellungnahme …………………………………………………………………………….……… Seite 88<br />
10. Verordnung zur Rundfunkgebührenbefreiung ……..……………………….…………………<br />
1. Allgemeine Informationen ………………………………..………………….……………………Seite 90<br />
2. Eingaben …………………………….…………………………………..………………………… Seite 91<br />
3. Stellungnahme …………………………………………………………………………….……… Seite 92<br />
XII. Gremien …………………………………………………………….……………………….….……………..…<br />
1. Bioethik-Kommission ……..…………………………………….……………………………………. Seite 93<br />
2. Landesbehin<strong>der</strong>tenrat ………………………………..…………………..…….……………………. Seite 93<br />
3. Beratungsgremien ………………..………………………………………..………………………….. Seite 95<br />
4. Forum Soziales Bayern …………………………………………………………………………..…… Seite 103<br />
5. Run<strong>der</strong> Tisch „Zukunft <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe“ ………………………………………………….…… Seite 104<br />
6. Landespsychiatrieplan ……..…………………………………….………………………………….… Seite 105<br />
7. Vereinigung kommunaler Interessensvertreter in Bayern (VKIB) …..…….………………………. Seite 106<br />
8. Autismuskompetenzzentren ..………………………………………..………………………………. Seite 106<br />
XIII. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> …….……………………….….……………..…<br />
1. Allgemeine Informationen …………………………………………………………………………….. Seite 107<br />
2. Treffen <strong>der</strong> <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n ..……………..…………………..…….………………………. Seite 107<br />
3. Teilhabeplan ………………..…………………………………….…..………………………………… Seite 109<br />
4. Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation – BAR ………….……………………………..…….… Seite 109<br />
XIII. Kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> …….……………………………………….…….….……………….<br />
1. Allgemeine Informationen …………………………………….……………………………………….. Seite 110<br />
2. Treffen <strong>der</strong> kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n …….……………..…….…………………….. Seite 111<br />
3. Besuche in den Kommunen ………………………………………..…………………………………. Seite 111<br />
4. Fachtagung für kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> ….…………………………………..……….. Seite 112<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 4 von 154
5. Behin<strong>der</strong>tenbeiräte und Beauftragte <strong>der</strong> Gemeinden und kreisangehörigen Städte ……………. Seite 112<br />
6. Regionalkonferenzen……………………………………….……………………………………….….. Seite 113<br />
7. Handlungsbedarf ……………………………………..…….……………………………………….….. Seite 113<br />
XIV. Veranstaltungen …….……………………………………….…….….………………………………………..<br />
1. Welttag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen ……….…….…………………………………………… Seite 114<br />
2. ConSozial ………………………………………………..….……………..…….…………………….. Seite 115<br />
3. Europaweiter Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen ………...…. Seite 116<br />
4. Feierlichkeiten ………………………………………………………………………………..…………. Seite 116<br />
XV. Wohlfahrtsverbände …….……………………………………….…….….…………………………………..<br />
1. Allgemeine Informationen ……………………………………………..….… ………………………… Seite 119<br />
2. Gespräche, Initiativen …………………………………………………..……………………………….Seite 119<br />
3. Eingaben ………………………………………………………………………………………….…….. Seite 120<br />
4. Handlungsbedarf ……………………………………………………………………………………….. Seite 120<br />
XVI. Organisationen, Verbände, Stiftungen und Verwaltungen ………….…….….……………………….<br />
1. Allgemeine Informationen ……………………………………………..….… …………………………Seite 120<br />
2. Gespräche, Initiativen ………………………………………………………..………………………… Seite 121<br />
3. Eingaben ………………………………………………………………………………………….…….. Seite 123<br />
4. Handlungsbedarf ……………………………………………………………………………………….. Seite 124<br />
Schlusswort ………….…….….…………………………………………………………………………………….. Seite 125<br />
Anhang ………….…….….………………………….……………………………………………………………….. Seite 128<br />
Abkürzungsverzeichnis……………………………………………………………………………………………. Seite 154<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 5 von 154
1. Einleitung<br />
Am 06. September 2005 habe ich im Ministerrat meinen ersten Tätigkeitsbericht vorgestellt. Die Resonanz war durchweg positiv.<br />
In den darauf folgenden Gesprächen und <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit Verbänden, Behin<strong>der</strong>tenorganisationen, Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretern,<br />
staatlichen Dienststellen, nicht zuletzt mit meinen Kollegen in den Kommunen und den politischen Entscheidungsträgern,<br />
wurde <strong>der</strong> Tätigkeitsbericht als Anstoß für neue Denkansätze und Handlungsweisen gesehen. Um meine Aufgabe als <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung weiterhin transparent zu gestalten und um dem steten Fluss <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenarbeit<br />
Rechnung zu tragen, habe ich mich entschlossen, den Tätigkeitsbericht jährlich fortzuschreiben.<br />
Die Grundglie<strong>der</strong>ung des Berichtes, <strong>der</strong> die verschiedenen Lebensphasen eines Menschen wi<strong>der</strong>spiegelt, hat sich bewährt. Der<br />
Handlungsbedarf wurde dem Zeitgeschehen und einer zum Teil verän<strong>der</strong>ten Zielsetzung angepasst.<br />
Aus <strong>der</strong> Erkenntnis meiner Arbeit mit und für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung, habe ich erfahren, dass Wissen und eine Sichtweise<br />
über den eigenen Horizont hinaus, wichtige Voraussetzungen für eine gute Behin<strong>der</strong>tenarbeit sind und gleichermaßen dazu beitragen,<br />
dass Barrieren zwischen Menschen abgebaut, Brücken aufgebaut und Integration geför<strong>der</strong>t wird.<br />
Denn:<br />
2. Aufbau des Berichtes<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
2. Gespräche, Initiativen<br />
3. Eingaben<br />
4. Handlungsbedarf<br />
Was man von einer Sache denkt, kann nie so gut sein,<br />
wie das,<br />
was man von einer Sache weiß!<br />
(Jean Paul Getty)<br />
Der Bericht ist so aufgebaut, dass den einzelnen behin<strong>der</strong>tenrelevanten Themen allgemeine Informationen vorangestellt werden.<br />
Wenn die Informationen im Vergleich zum vorhergehenden Bericht gleich blieben, haben wir sie unverän<strong>der</strong>t übernommen. Danach<br />
folgen meine Gespräche und Initiativen zu dem jeweiligen Thema sowie die Eingaben, die dazu in meiner Geschäftsstelle<br />
bearbeitet wurden. Abgeschlossen wird das jeweilige Thema mit Ausführungen zum Handlungsbedarf.<br />
3. Allgemeiner Teil<br />
Am 02.03.04 wurde ich vom Bayer. Ministerpräsidenten zur <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung ernannt.<br />
Meine Aufgaben ergeben sich aus Art. 17 des <strong>Bayerischen</strong> Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz (BayBGG). Eine zentrale Aufgabe<br />
ist die Beratung <strong>der</strong> Staatsregierung bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung und Umsetzung <strong>der</strong> bayerischen Behin<strong>der</strong>tenpolitik.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 6 von 154
Meine vorrangigen Ziele als <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> sind:<br />
� die Umsetzung des BayBGG voranzubringen;<br />
� die Bestellung von kommunalen Beauftragten in allen Landkreisen, kreisfreien Städten und Bezirken;<br />
� die Verbände, welche die Interessen behin<strong>der</strong>ter Menschen för<strong>der</strong>n, zu unterstützen und in geeigneter Weise in meine<br />
Arbeit einzubinden;<br />
� Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Verordnungen und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen <strong>der</strong> Integration<br />
von behin<strong>der</strong>ten Menschen behandeln o<strong>der</strong> berühren;<br />
� einen Beitrag zu leisten, um die Lebensbereiche behin<strong>der</strong>ter Menschen zu verbessern. Hierzu habe ich Beratungsgremien<br />
zu folgenden Schwerpunkten eingerichtet:<br />
� Barrierefreies Bauen<br />
� Integrative Erziehung<br />
� Barrierefreier Tourismus<br />
� Barrierefreie Mobilität<br />
� Beschäftigung schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
Um meine Aufgaben und die damit verbundenen Erwartungen erfüllen zu können, stehen mir hilfreich Kollegen zur Seite. Die<br />
Besetzung meiner Geschäftsstelle sieht folgen<strong>der</strong>maßen aus:<br />
4. Eingaben<br />
� eine Kollegin die das Sekretariat leitet und in erster Linie meine Termine koordiniert, Anliegen von Petenten aufnimmt<br />
und diese - in Zusammenarbeit mit den Kollegen - berät, bei <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit mitwirkt und für alle eine<br />
unersetzliche Ansprechpartnerin im Hinblick auf die Geschäftsabläufe ist,<br />
� eine Kollegin, die Öffentlichkeitsarbeit leistet und Ansprechpartnerin für die kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
ist. Sie bearbeitet die Anfragen <strong>der</strong> Abgeordneten und koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Landtag.<br />
� eine Kollegin, welche die Eingaben bearbeitet, die Bewertung von Berichten und Projekten vornimmt und für den<br />
Welttag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung und die Beratungsgremien verantwortlich ist.<br />
� <strong>der</strong> Büroleiter, <strong>der</strong> Schwerpunktthemen juristisch bearbeitet, die Geschäftsstelle leitet, schwierige Fälle persönlich<br />
betreut, Ansprechpartner für die Miniserien ist und mich nach Außen hin vertritt.<br />
Auch in diesem Berichtzeitraum haben wir erneut zahlreiche Eingaben – die sehr unterschiedliche Bereiche <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenarbeit<br />
tangieren, erhalten. Dabei handelte es sich zusammengefasst um:<br />
• persönliche Anliegen behin<strong>der</strong>ter Menschen bzw. ihrer Angehörigen mit <strong>der</strong> Bitte um Hilfestellung in ihrer Lebenssituation<br />
• Anfragen zur Rechtslage<br />
• Anfragen, in denen um allgemeine Informationen und Beratung gebeten wurde (z.B. zur Zuständigkeit von Behörden, zum<br />
Verwaltungsablauf bzw. Antragsverfahren, Fachliteratur, Möglichkeiten <strong>der</strong> weiteren Vorgehensweise bei Ablehnung von<br />
staatlichen Leistungen, Bitten um Auskunft zu nichtstaatlichen Zuwendungsgebern wie Stiftungen usw.)<br />
• Hinweise auf Diskriminierung behin<strong>der</strong>ter Menschen und damit verbunden Beschwerden<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 7 von 154
• Hinweise auf Än<strong>der</strong>ungen, Än<strong>der</strong>ungsbedarf von Gesetzen, Vorschriften, Vereinbarungen, Verhandlungsergebnisse usw.<br />
• Verweise auf Presseberichte, Veranstaltungen, Anregungen und damit verbunden, Anfragen zu meiner Meinung bzw.<br />
Sichtweise<br />
• Anfragen um einen persönlichen Gesprächstermin (z.B. zur persönlichen Vorstellung <strong>der</strong> Tätigkeit in <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenarbeit,<br />
zu Modellvorhaben und Verbesserungsvorschlägen, zur Verdeutlichung von Problemen usw.)<br />
• Einladungen zu Veranstaltungen, Sitzungen, Diskussionsrunden, Eröffnungen von Einrichtungen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
und Vorortbegehungen<br />
• Anfragen mit <strong>der</strong> Bitte um Unterstützung von Projekten<br />
• Zusendung von Tätigkeitsberichten, Büchern und Infomaterial von Interessenvertretern behin<strong>der</strong>ter Menschen.<br />
Ich bitte um Nachsicht, dass ich aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl an Eingaben in diesem Berichtzeitraum, auch in meinem zweiten Tätigkeitsbericht<br />
nicht alle Eingaben und Anfragen unter den jeweiligen Themenschwerpunkten aufführen kann. Ich werde deshalb – und<br />
hierbei darf ich auf meinen ersten Tätigkeitsbericht auf Seite 7 verweisen – nur Eingaben und Anfragen behandeln, die aus meiner<br />
Sicht auf grundsätzliche Probleme hinweisen o<strong>der</strong> von beson<strong>der</strong>er Bedeutung für den Leser sein könnten.<br />
Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass ich auch in diesem Berichtzeitraum wie<strong>der</strong>holt Eingaben zu den Themen erhielt, die ich<br />
im letzten Tätigkeitsbericht bereits aufgeführt habe. Ich darf zur Verdeutlichung z.B. auf Eingaben von Petenten im Schwerbehin<strong>der</strong>tenrecht<br />
verweisen, mit denen ich regelmäßig um Veranlassung einer Überprüfung <strong>der</strong> Entscheidung des ZBFS (Höhe des<br />
GdB, Merkzeichen, versorgungsärztliche Untersuchung) gebeten werde. Um Wie<strong>der</strong>holungen zu vermeiden, werde ich auf diese<br />
Eingaben in meinem Tätigkeitsbericht nur kurz und ausschließlich dann konkreter eingehen, wenn diese eine spezielle Problematik<br />
verdeutlichen, die ich im letzten Berichtzeitraum nicht behandelt habe.<br />
Die Kapitel I - VIII orientieren sich – wie in meinem ersten Tätigkeitsbericht - an den Lebensphasen eines Menschen. Die hierzu<br />
getroffenen Feststellungen und Gedanken münden als Anregungen in den jeweils übergeordneten Begriff „Handlungsbedarf“ (in<br />
den Ausführungen fett gedruckt).<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 8 von 154
_________________________________ I. Schutz des ungeborenen Lebens _________________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Als Folge <strong>der</strong> rasanten Fortschritte in <strong>der</strong> Medizin werden auf immer breiterer Basis pränatal diagnostische Untersuchungsverfahren<br />
durchgeführt. Zeigt sich bei den Untersuchungen ein auffälliger Befund, entscheiden sich viele Frauen für den Schwangerschaftsabbruch.<br />
Zu beobachten ist insbeson<strong>der</strong>e ein starkes Ansteigen von so genannten Spätabtreibungen, also Abtreibungen<br />
auf Grund medizinischer Indikation nach <strong>der</strong> 23. Schwangerschaftswoche.<br />
Um den Schutz des ungeborenen Lebens zu verbessern, müssen die pränataldiagnostischen Maßnahmen mit einer umfassenden<br />
medizinischen und psychosozialen Beratung und Betreuung verknüpft werden.<br />
Die Frauen müssen bereits vor <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik (PND)<br />
� über die Risiken pränataler Untersuchungen sowie<br />
� über <strong>der</strong>en zum Teil mangelnde Aussagekraft informiert werden.<br />
� Es muss über die möglichen Konsequenzen pränataler Befunde gesprochen und bewusst gemacht werden, dass<br />
schwangere Frauen nicht alle pränatal diagnostischen Möglichkeiten nutzen müssen (Recht auf Nichtwissen)<br />
Ergeben sich auf Grund <strong>der</strong> Untersuchungen Hinweise darauf, dass das Kind behin<strong>der</strong>t zur Welt kommen wird, dürfen die Eltern in<br />
dieser Situation nicht allein gelassen werden. Sie brauchen dann dringend qualifizierten Rat und professionelle Unterstützung in<br />
Form einer psychosozialen Beratung und Begleitung. Diese hat die Aufgabe, die werdenden Eltern auf <strong>der</strong> Suche nach einer<br />
verantwortlichen Lösung zu begleiten und ihre Entscheidungskompetenz zu för<strong>der</strong>n.<br />
2. Gespräche, Initiativen<br />
Donum Vitae<br />
3. Eingaben<br />
Feierlichkeit zum 5jährigen Bestehen<br />
Zum Bereich „Schutz des ungeborenen Lebens“ wurden im Berichtzeitraum keine Eingaben von Petenten registriert.<br />
4. Handlungsbedarf<br />
Wie bereits im letzten Bericht ausgeführt finanziert das bayerische Sozialministerium Fortbildungsangebote zum Thema<br />
„Beratungsanfor<strong>der</strong>ungen bei Pränataldiagnostik". Damit ist ein wichtiger Schritt getan. Das Angebot zu schaffen ist<br />
richtig und sinnvoll, jedoch die Eltern zu motivieren, dieses Angebot zu nützen, gestaltet sich schwieriger. Angesichts<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 9 von 154
<strong>der</strong> enormen psychischen Belastung ist es werdenden Eltern nicht zumutbar, selbst initiativ tätig zu werden. Erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist daher, ein nie<strong>der</strong>schwelliges Angebot in Form einer aufsuchenden Beratung zu schaffen. Vorbild kann das Verfahren<br />
in <strong>der</strong> Uniklinik Erlangen und in inzwischen auch an <strong>der</strong> Frauenklinik Nürnberg sein. Bei auffälligem Befund wird dort<br />
eine Beratungskraft von Schwangerenberatungsstellen in die Klinik hinzugezogen.<br />
Die Entscheidungshilfe für werdende Eltern muss auf einer umfassenden Information über das zu erwartende Leben mit<br />
einem behin<strong>der</strong>ten Kind basieren. Dazu gehört meines Erachtens<br />
� die Schil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Symptome und <strong>der</strong> Spätfolgen;<br />
� medizinische und sonstige Möglichkeiten <strong>der</strong> Therapie;<br />
� Probleme, die sich aufgrund <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung im Alltag ergeben, bezogen auf alle Lebensphasen;<br />
� Unterstützungsmöglichkeiten aller Art.<br />
Außerdem muss die Zusammenarbeit von Medizin und psychosozialer Beratung verbessert werden. Es müssen regionale<br />
Netzwerke <strong>der</strong> unterschiedlich beteiligten Disziplinen (Ärzte, Humangenetiker, Hebammen, Schwangerenberatungskräfte<br />
usw.) gebildet werden. In Mittelfranken wird dieses im Rahmen eines Modellprojekts mit inzwischen vier Beratungsstellen<br />
erprobt.<br />
Um die Eltern vor übereilten Entscheidungen zu schützen, spreche ich mich erneut dafür aus, dass zwischen Diagnoseeröffnung<br />
und Schwangerschaftsabbruch ein Mindestzeitraum von 3 Tagen liegt. Mit Antrag vom 09.03.05 (BT-Drucks.<br />
15/5034) hat die FDP-Fraktion einen entsprechenden Vorschlag im Bundestag eingebracht.<br />
Das Vorliegen einer medizinischen Indikation darf nicht allein durch den behandelnden Gynäkologen festgestellt werden.<br />
Die Entscheidung soll vielmehr durch ein Ärztegremium getroffen werden. Die Einrichtung einer interdisziplinären Ethik-<br />
Kommission, wie sie bereits an einigen Kliniken etabliert ist, bietet sich an.<br />
Für einen Ausbau <strong>der</strong> psychosozialen Beratung und Begleitung von Frauen vor und nach einer Pränataldiagnostik haben<br />
sich auch die großen Volksparteien ausgesprochen und im Herbst 2004 entsprechende Anträge im Bundestag eingebracht.<br />
Umstritten ist allerdings nach wie vor, ob<br />
• die Beratung verpflichtend sein soll o<strong>der</strong> ob <strong>der</strong> untersuchende Arzt lediglich verpflichtet wird, auf entspre-<br />
chende Beratungsangebote hinzuweisen.<br />
• Kontrovers wird auch diskutiert, ob eine Bedenkzeit von 3 Tagen nach dem Vorliegen des Untersuchungser-<br />
gebnisses und dem Schwangerschaftsabbruch einzuhalten ist o<strong>der</strong> die Schwangere lediglich darauf hingewie-<br />
sen werden soll, dass zwischen <strong>der</strong> Mitteilung des Befundes und dem Schwangerschaftsabbruch ein Zeitraum<br />
von i. d. R. 3 Tagen liegen soll.<br />
• Strittig ist auch, ob die medizinische Indikation von einem interdisziplinär besetzten Gremium festgestellt wer-<br />
den soll.<br />
Alle Anträge sind, da sie vor den Neuwahlen nicht mehr im Bundestag abschließend behandelt wurden, verfallen.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 10 von 154
Das Thema war jedoch Gegenstand <strong>der</strong> Koalitionsvereinbarung und wird daher weiterhin auf Bundesebene erörtert.<br />
Der Schutz des ungeborenen Lebens wird jedoch nur dann gelingen, wenn darüber hinaus gute Rahmenbedingungen für<br />
ein Leben mit Behin<strong>der</strong>ung geschaffen werden. Viele Frauen entscheiden sich gegen ein behin<strong>der</strong>tes Kind, weil sie<br />
Angst davor haben, ein Kind in die Welt zu setzen, das auf Grund seiner Behin<strong>der</strong>ung nicht die gleichen Chancen hat wie<br />
ein nicht behin<strong>der</strong>tes Kind und dass es in Folge seiner Behin<strong>der</strong>ung in allen Lebensbereichen, sei es im Kin<strong>der</strong>garten, in<br />
<strong>der</strong> Schule, in <strong>der</strong> berufliche Ausbildung sowie im Studium, im Beruf und im Alter mit beson<strong>der</strong>en Schwierigkeiten konfrontiert<br />
sein wird und Ausgrenzung durch die Mitmenschen erlebt.<br />
Es ist eine gesellschaftspolitische zentrale Aufgabe werdenden Eltern in dieser Situation Perspektiven aufzuzeigen. Es<br />
ist deutlich zu machen, dass sie nicht alleingelassen werden und dass es Hilfen in je<strong>der</strong> Lebensphase für behin<strong>der</strong>te<br />
Menschen gibt. Eltern sollen erkennen, dass es Ziel dieser Hilfen ist, behin<strong>der</strong>te Menschen in die Gesellschaft zu integrieren<br />
und eine volle Teilhabe am Leben in <strong>der</strong> Gemeinschaft zu ermöglichen.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 11 von 154
__________________________________ II . Frühför<strong>der</strong>ung ____________________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Je früher eine Behin<strong>der</strong>ung erkannt wird, desto eher können durch eine gezielte, frühzeitig einsetzende Behandlung und Hilfe<br />
körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen vermieden o<strong>der</strong> gemil<strong>der</strong>t werden. Die wohnortnahe und familiengerechte<br />
Frühför<strong>der</strong>ung für behin<strong>der</strong>te o<strong>der</strong> von Behin<strong>der</strong>ung bedrohte Kin<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Geburt bis zum Schuleintrittsalter ist ein ganz wesentliches<br />
Element staatlicher Hilfe. Eltern sollten wissen, dass Frühför<strong>der</strong>ung ein offenes System und in hohem Maße flexibel ist.<br />
So erlaubt die mobile Frühför<strong>der</strong>ung die Beratung <strong>der</strong> Eltern und die För<strong>der</strong>ung des Kindes in vertrauter Umgebung. Die ambulante<br />
Frühför<strong>der</strong>ung nutzt dagegen die Räumlichkeiten <strong>der</strong> Frühför<strong>der</strong>stelle. Dazu einige Eckdaten 1 :<br />
� In Bayern stehen heute 80 allgemeine Frühför<strong>der</strong>stellen zur Verfügung.<br />
� Dazu kommen 34 spezielle Einrichtungen für sinnesgeschädigte Kin<strong>der</strong> sowie zahlreiche Außenstellen, die eine ortsnahe<br />
und familiengerechte Frühför<strong>der</strong>ung ermöglichen.<br />
� Pro Jahr nutzen mehr als 20 000 betroffene Kin<strong>der</strong> und ihre Eltern diese Einrichtungen. Bei Vorliegen eines entsprechenden<br />
ärztlichen Gutachtens ist die Inanspruchnahme von Leistungen <strong>der</strong> Frühför<strong>der</strong>stellen für die Eltern betroffener<br />
Kin<strong>der</strong> kostenlos.<br />
Zu den Aufgaben <strong>der</strong> Frühför<strong>der</strong>stellen gehören:<br />
� drohende und bestehende Behin<strong>der</strong>ungen, Verzögerungen, Störungen und Auffälligkeiten bei Kin<strong>der</strong>n möglichst früh zu<br />
erkennen und zu diagnostizieren;<br />
� diese Kin<strong>der</strong> entsprechend zu för<strong>der</strong>n und zu therapieren;<br />
� die Eltern <strong>der</strong> betroffenen Kin<strong>der</strong> zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten;<br />
� sowie notwendige Kontakte und weitere Hilfen zu vermitteln.<br />
Ergänzt wird dieses Angebot <strong>der</strong> Frühför<strong>der</strong>stellen durch 12 Sozialpädiatrische Zentren, die an Kin<strong>der</strong>kliniken bzw. Kin<strong>der</strong>abteilungen<br />
von Krankenhäusern angeglie<strong>der</strong>t sind. Dort werden solche Kin<strong>der</strong> ambulant behandelt, die wegen Art und Schwere ihrer<br />
Behin<strong>der</strong>ung nicht in Frühför<strong>der</strong>stellen geför<strong>der</strong>t werden können.<br />
Seit dem Jahr 1995 werden an Frühför<strong>der</strong>stellen und ähnlichen Institutionen heilpädagogische Fachdienste für die Zusammenar-<br />
beit mit Kin<strong>der</strong>gärten aufgebaut. Diese 19 Dienste (2004 waren es noch 22) nehmen sich im wesentlichen den Problemen von<br />
Kin<strong>der</strong>gärten im Hinblick auf Kin<strong>der</strong> mit Entwicklungsverzögerungen, Teilleistungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten an.<br />
Der Freistaat Bayern ist im bundesweiten Vergleich beispielgebend im Bereich <strong>der</strong> Frühför<strong>der</strong>ung. Diese Tatsache ist insbeson<strong>der</strong>e<br />
auf die Bemühungen des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zurückzuführen.<br />
1 im Vergleich zum Berichtszeitraum 2004 unverän<strong>der</strong>t<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 12 von 154
2. Gespräche, Initiativen<br />
Diskussionsrunde in Kulmbach<br />
Frühför<strong>der</strong>ung – <strong>der</strong>zeitiger Stand<br />
Teilnehmer: <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Dr. Dieter Weiss, Dr. Roßberg (Kin<strong>der</strong>ärztin) und Dr. Strauch (Gesundheitsamt<br />
Bamberg)<br />
Gespräch mit Dr. Maximilian Pielmayer, Schirmitz<br />
3. Eingaben<br />
Thema: -Screeningverfahren zur Früherkennung von Hörschäden bei Kin<strong>der</strong>n<br />
Wie Sie bereits meinem ersten Tätigkeitsbericht entnehmen konnten, äußerten sich im Jahr 2004 sowohl Verbände als auch Eltern<br />
besorgt darüber, dass im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage, die vorbildliche Frühför<strong>der</strong>ung in Bayern gefährden und sich<br />
vor allem die zu erbringenden Leistungen in Umfang und Qualität min<strong>der</strong>n könnten.<br />
Zwischenzeitlich zeichnete sich eine positive Entwicklung ab:<br />
Auf Einladung <strong>der</strong> Sozialministerin Christa Stewens haben sich die Kostenträger am 22.11.05 zu einem Gespräch getroffen. Die<br />
Vertreter <strong>der</strong> Kommunalen Spitzenverbände, <strong>der</strong> Krankenkassen und <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Frühför<strong>der</strong>stellen haben sich bei diesem<br />
Treffen auf den Abschluss einer neuen „Rahmenvereinbarung Frühför<strong>der</strong>ung“ zum 1. April <strong>2006</strong> geeinigt. Bis zu diesem Zeitpunkt<br />
sollte die bisherige Vereinbarung weitergelten.<br />
Auch über den strittigen Punkt, in welchen Fällen <strong>der</strong> Medizinische Dienst <strong>der</strong> Krankenkassen (MDK) in die Begutachtung miteinbezogen<br />
wird, konnte eine Einigung erzielt werden. Im Hinblick darauf, dass es gerade bei den Frühför<strong>der</strong>maßnahmen auf einen<br />
schnellen, unbürokratischen und damit nie<strong>der</strong>schwelligen Zugang ankommt, bestand Einigkeit, den MDK nicht notwendig generell<br />
einzuschalten, son<strong>der</strong>n den MDK nur in Zweifelsfällen zu beteiligen. Zur Begutachtung können dabei auch die Gesundheitsämter<br />
vor Ort eingeschaltet werden. Im Einzelfall kann auch die Vorlage eines ärztlichen Attestes genügen.<br />
Im Rahmen des Landesbehin<strong>der</strong>tenrates sprach ich mich gemeinsam mit <strong>der</strong> Lebenshilfe entschieden gegen die Einbeziehung<br />
des MDK’s aus.<br />
Die Übergangsvereinbarung wurde jedoch nunmehr erneut bis 01.08.<strong>2006</strong> verlängert, da einzelne Problempunkte zwischen den<br />
Beteiligten noch geklärt werden müssen. Strittig ist vor allem, ob und wie <strong>der</strong> Einsatz <strong>der</strong> Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Hilfen bei<br />
<strong>der</strong> Bemessung des Entgeltsatzes für die heilpädagogischen Leistungen zu berücksichtigen ist.<br />
Es ist zu hoffen, dass die Schwierigkeiten nunmehr endgültig beseitigt werden und die Vereinbarung, die im Entwurf vorliegt,<br />
möglichst rasch abgeschlossen wird, damit die Finanzierung <strong>der</strong> Frühför<strong>der</strong>ung wie<strong>der</strong> auf eine feste Basis gestellt wird.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 13 von 154
4. Handlungsbedarf<br />
Um die Wohnortnähe zu gewährleisten, plädiere ich längerfristig für einen weiteren Ausbau des flächendeckenden Netzes<br />
in Bayern. Vor allem in den Ballungsräumen ist mit einer noch deutlich höheren Nachfrage im Vergleich zum Angebot zu<br />
rechnen. Mit <strong>der</strong> Frühför<strong>der</strong>ung leistet die Gesellschaft einen wichtigen Beitrag, <strong>der</strong> zu Beginn des Lebens (mit Behin<strong>der</strong>ung)<br />
steht und deshalb für das behin<strong>der</strong>te Kind (und <strong>der</strong>en Familie) ausschlaggebend für die gesamte Lebensqualität<br />
sein kann.<br />
_________________ III. Kin<strong>der</strong>tagesstätten und Schulvorbereitende Einrichtungen ______________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
In Bayern gibt es ein breit gefächertes vorschulisches Angebot. Angefangen von <strong>der</strong> bereits erwähnten<br />
� interdisziplinären Frühför<strong>der</strong>ung über die<br />
� Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Hilfen in den Kin<strong>der</strong>gärten,<br />
� den integrative Kin<strong>der</strong>krippen,<br />
� Kin<strong>der</strong>gärten und<br />
� Horte bis hin zu den<br />
� Schulvorbereitende Einrichtungen und<br />
� Heilpädagogischen Tagessstätten.<br />
377 Schulvorbereitende Einrichtungen betreuen und för<strong>der</strong>n beinahe 8600 Kin<strong>der</strong> mit Behin<strong>der</strong>ung vor dem Schuleintritt. Hinzu<br />
kommen noch rund 2700 Plätze in Heilpädagogischen Tagesstätten für Vorschulkin<strong>der</strong>.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> integrativen Kin<strong>der</strong>gartengruppen mit drei bis fünf behin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> von Behin<strong>der</strong>ung bedrohten Kin<strong>der</strong>n hat in den<br />
letzten Jahren erheblich zugenommen. Zum Stichtag 01.01.2005 bestanden 469 Gruppen. Insgesamt wurden in bayerischen<br />
Kin<strong>der</strong>gärten 3.427 Kin<strong>der</strong> mit Behin<strong>der</strong>ungen betreut.<br />
Die Plätze in Heilpädagogischen Tagesstätten für Schulkin<strong>der</strong> mit Behin<strong>der</strong>ung wurden in den letzten zehn Jahren bis auf <strong>der</strong>zeit<br />
rund 12 600 stetig ausgebaut. Bei Vorliegen eines entsprechenden ärztlichen Gutachtens ist die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Betreuung<br />
in Heilpädagogischen Tagesstätten sowie in Schulvorbereitenden Einrichtungen für die Eltern betroffener Kin<strong>der</strong> bis auf einen<br />
geringen Betrag zur häuslichen Ersparnis kostenlos.<br />
Insgesamt wurden im Schuljahr 2003/2004 in Bayern mehr als 27 000 behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> und Jugendliche in den oben genannten<br />
Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen betreut und geför<strong>der</strong>t. Die Zahlen für das Schuljahr 2005/<strong>2006</strong> liegen noch nicht vor.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 14 von 154
2. Bayerisches Kin<strong>der</strong>bildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG)<br />
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es Intention des Gesetzgebers war, mit dem <strong>Bayerischen</strong> Kin<strong>der</strong>bildungs- und -<br />
betreuungsgesetz (BayKiBiG) den Ausbau <strong>der</strong> Integration von Kin<strong>der</strong>n mit (drohen<strong>der</strong>) Behin<strong>der</strong>ung in Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />
fortzusetzen. Dies wird einerseits durch die Festschreibung dieses Ziels in Art. 11 BayKiBiG (Auftrag an alle Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />
zur gemeinsamen Betreuung und För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n mit und ohne Behin<strong>der</strong>ung im Rahmen ihrer Möglichkeiten) und<br />
an<strong>der</strong>erseits durch die För<strong>der</strong>modalitäten im Rahmen <strong>der</strong> kindbezogenen För<strong>der</strong>ung deutlich. Mit dem Gesetz wird die Finanzie-<br />
rung eines Platzes für ein behin<strong>der</strong>tes Kind mit einem Gewichtungsfaktor von 4,5 berücksichtigt. Kin<strong>der</strong> mit Behin<strong>der</strong>ung bedürfen<br />
meist einer intensiveren Betreuung, so dass in den entsprechenden Gruppen durchschnittlich weniger Kin<strong>der</strong> aufgenommen werden.<br />
Die Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 für Kin<strong>der</strong> mit (drohen<strong>der</strong>) Behin<strong>der</strong>ung gleicht künftig die erfor<strong>der</strong>liche Grup-<br />
penstärkeabsenkung aus. Befinden sich in <strong>der</strong> Einrichtung Kin<strong>der</strong> mit beson<strong>der</strong>s betreuungsintensiven Behin<strong>der</strong>ungen, kann <strong>der</strong><br />
Faktor im Einzelfall erhöht werden. Dies ermöglicht es zusätzlich benötigtes pädagogisches Personal zu beschäftigen.<br />
Das BayKiBiG übernimmt hinsichtlich <strong>der</strong> Finanzierung integrativ arbeiten<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen im Wesentlichen die bisherigen<br />
Strukturen. Neben den erhöhten För<strong>der</strong>beträgen von Gemeinden und Staat (durch den Gewichtungsfaktor 4,5, <strong>der</strong> über den<br />
Anstellungsschlüssel auch für den notwendigen Personaleinsatz bzw. die notwendige Gruppenstärkenreduzierung sorgt) ist in <strong>der</strong><br />
Regel weiterhin die Finanzierung zusätzlicher Leistungen im Rahmen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe durch die Bezirke als zuständige<br />
Leistungsträger erfor<strong>der</strong>lich. Ob integrative Gruppen auch weiterhin bestehen können, ist daher von <strong>der</strong> künftigen Höhe <strong>der</strong> zusätzlichen<br />
Finanzierung durch die bayerischen Bezirke im Rahmen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe abhängig.<br />
Bei den bayerischen Bezirken sind seit In-Kraft-Treten des BayKiBiG Bestrebungen erkennbar, diese Leistungen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe<br />
zu reduzieren. Mehrere Bezirke vertreten die Ansicht, nach dem BayKiBiG würden im Vergleich zur alten Rechtslage<br />
höhere kommunale und staatliche Zuschüsse an die Einrichtungen fließen. Das Sozialministerium ist dieser Ansicht bereits mehrfach<br />
entgegengetreten. Zuletzt hat Staatsministerin Christa Stewens im November 2005 mit Schreiben an alle Bezirkstagspräsidenten<br />
dargelegt, dass das BayKiBiG in <strong>der</strong> Regel keine höhere kommunale und staatliche För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Integration begründet<br />
und appelliert, die Leistungen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe nicht zu reduzieren.<br />
3. Gespräche, Initiativen<br />
Landtag<br />
Sitzung des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik<br />
Thema: - Anhörung BayKiBiG<br />
Verein „Helfende Hände“ München-Neuaubing<br />
Besuch von Kin<strong>der</strong>garten und heilpädagogischer Schule/Tagesstätte – ein integratives Projekt -<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 15 von 154
4. Eingaben<br />
Bayerisches Kin<strong>der</strong>bildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG)<br />
Im Berichtszeitraum erhielt ich vermehrt Anfragen sowohl von Eltern als auch von Kin<strong>der</strong>gartenleiterinnen sowie Interessenvertretungen<br />
behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong> zum BayKiBiG und dessen Auswirkungen auf die integrative Arbeit in den Kin<strong>der</strong>tagesstätten. Ich wurde<br />
zudem um Unterstützung zum Erhalt <strong>der</strong> integrativen Gruppen in den Kin<strong>der</strong>tagesstätten gebeten. Die Ausführungen und Fragestellungen<br />
in den Eingaben sowie Gespräche zeigten, dass Verunsicherung darüber besteht, was das Gesetz konkret in <strong>der</strong> Umsetzung<br />
bedeutet. So wurde beispielsweise von einem Arbeitskreis <strong>der</strong> Fachdienste integrativ arbeiten<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätten<br />
angefragt, wie <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> integrativen Kin<strong>der</strong>gartengruppe vorgesehen bzw. möglich ist o<strong>der</strong> ob die Gruppe für Kin<strong>der</strong> offen<br />
bleibt, die zunächst „nur“ von Behin<strong>der</strong>ung bedroht sind und <strong>der</strong>en Integration und För<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> integrativen Gruppe als Präventivmaßnahme<br />
zu sehen ist. Zu letzterem darf ich darauf hinweisen, dass integrative Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen grundsätzlich<br />
offen für alle Kin<strong>der</strong> sind. Maßgebend für die Gewährung des Gewichtungsfaktors 4,5 (ggf. nach Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG<br />
erhöht) und damit auch für die Klassifizierung als integrative Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung (nach Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG) ist <strong>der</strong> Bescheid<br />
durch den <strong>der</strong> Anspruch auf Einglie<strong>der</strong>ungshilfe (nach § 53 SGB XII) festgestellt wird.<br />
Ablehnung <strong>der</strong> Kostenübernahme für die Betreuung eines behin<strong>der</strong>ten Kindes in einer integrativen Kin<strong>der</strong>gartengruppe<br />
durch den Bezirk Oberfranken<br />
Der zuständige Fachdienst für Integration hat mich in einer Eingabe darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> Bezirk Oberfranken die Kostenübernahme<br />
<strong>der</strong> Betreuung eines behin<strong>der</strong>ten Kindes in einer integrativen Kin<strong>der</strong>gartengruppe ablehnte. Wir haben daraufhin mit<br />
dem Bezirk Kontakt aufgenommen und dem Fachdienst folgende Erläuterungen als Hilfestellung geboten:<br />
Nach § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII erhalten Personen, die durch eine Behin<strong>der</strong>ung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten<br />
Buches Sozialgesetzbuch wesentlich in ihrer Fähigkeit, an <strong>der</strong> Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt o<strong>der</strong> von einer solchen<br />
wesentlichen Behin<strong>der</strong>ung bedroht sind, Leistungen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe, wenn und so lange nach <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heit des Einzelfalles,<br />
insbeson<strong>der</strong>e nach Art o<strong>der</strong> Schwere <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe erfüllt<br />
werden kann.<br />
Nach den vorliegenden Gutachten <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>ärzte war das betreffende Kind in diesem Fall zumindest von einer wesentlichen<br />
Behin<strong>der</strong>ung im Sinne des § 2 SGB IX bedroht. Dafür sprach auch <strong>der</strong> Umstand, dass es bereits Frühför<strong>der</strong>leistungen erhielt. Da<br />
die berechtigte Aussicht besteht, dass die Aufgabe <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe, eine drohende Behin<strong>der</strong>ung zu verhüten, erfüllt werden<br />
kann, gehörte das Kind zu den leistungsberechtigten Personen im Sinne des § 53 SGB XII.<br />
Zu den Leistungen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe gehören auch Leistungen zur Teilhabe am Leben in <strong>der</strong> Gemeinschaft (§ 54 Abs. 1 Satz 1<br />
SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX). Darunter fallen insbeson<strong>der</strong>e heilpädagogische Leistungen für Kin<strong>der</strong>, die noch nicht eingeschult sind.<br />
Unter „Heilpädagogik“ ist nach <strong>der</strong> Rechtsprechung und <strong>der</strong> Kommentarliteratur die spezialisierte Erziehung, Unterrichtung und<br />
Fürsorge behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong> und Jugendlicher zu verstehen. Eine heilpädagogische Betreuung kann dabei auch in einer integrativen<br />
Kin<strong>der</strong>gartengruppe erfolgen.<br />
Der Begriff „Heilpädagogik“ ist in <strong>der</strong> Rechtsprechung nicht weiter definiert. Im Kommentar von Peter Mrozynski zum SGB IX (Rz 2<br />
zu § 56) wird dazu ausgeführt: „Der Begriff „ Heilpädagogik“ knüpft an die normale Früherziehung des Kindes von <strong>der</strong> Geburt bis<br />
zum Schuleintritt an. Maßgebend sind dabei die grundlegenden Erziehungsziele. Alle damit zusammenhängenden pädagogischen<br />
Maßnahmen werden von den Eltern ausgeführt. Die Früherziehung wird heute zumeist durch die Erziehung in den Kin<strong>der</strong>gärten<br />
ergänzt. Bei behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong>n ist die Früherziehung ein mehr o<strong>der</strong> weniger spezialisiertes Verfahren, weil mit den regulären<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 16 von 154
Erziehungsleistungen bzw. im Kin<strong>der</strong>garten die Erziehungsziele nicht erreicht werden können. Diese beson<strong>der</strong>e Form <strong>der</strong> Früherziehung<br />
ist <strong>der</strong> wichtigste Teil <strong>der</strong> Heilpädagogik. Sie verfolgt grundsätzlich die gleichen Ziele wie die Früherziehung nicht behin<strong>der</strong>ter<br />
Kin<strong>der</strong> und setzt immer dann ein, wenn die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen<br />
Persönlichkeit trotz ausreichen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> guter Erziehungsleistung <strong>der</strong> Eltern behin<strong>der</strong>ungsbedingt gefährdet ist.“<br />
In <strong>der</strong> Verordnung zur Frühför<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter und von Behin<strong>der</strong>ung bedrohter Kin<strong>der</strong> (Frühför<strong>der</strong>verordnung vom 24.6.03) wird<br />
<strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong> heilpädagogischen Leistungen nach § 56 SGB IX wie folgt definiert: „Heilpädagogische Leistungen umfassen alle<br />
Maßnahmen, die die Entwicklung des Kindes und die Entfaltung seiner Persönlichkeit mit pädagogischen Mitteln anregen, einschließlich<br />
<strong>der</strong> jeweils erfor<strong>der</strong>lichen sozial- und son<strong>der</strong>pädagogischen, psychologischen und psychosozialen Hilfen sowie die<br />
Beratung <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten.“<br />
Ausgehend von diesen Ausführungen ist die Hilfe, die das Kind in dem integrativen Kin<strong>der</strong>garten erhalten soll, als heilpädagogische<br />
Leistung einzustufen. Damit besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Einglie<strong>der</strong>ungshilfe in <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Hilfe zur Teilhabe<br />
am Leben in <strong>der</strong> Gemeinschaft.<br />
Nach § 9 SGB XII soll den Wünschen des Leistungsberechtigten entsprochen werden. Dazu gehört dem Bedarf (teil-) stationär zu<br />
entsprechen, wenn <strong>der</strong> er an<strong>der</strong>s nicht o<strong>der</strong> nicht ausreichend gedeckt werden kann.<br />
Nach <strong>der</strong> ärztlichen Stellungnahme im vorliegenden Fall konnte <strong>der</strong> heilpädagogische För<strong>der</strong>bedarf nicht durch ambulante Frühför<strong>der</strong>leistungen,<br />
son<strong>der</strong>n nur in einer integrativen Kin<strong>der</strong>gartengruppe gedeckt werden. Das wurde auch von Seiten des Bezirks<br />
nicht bestritten. Die Ablehnung konnte auch nicht damit begründet werden, dass nach Art 22 Abs 1 des BayEUG die Voraussetzungen<br />
für den Besuch einer Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) erst in den letzten 3 Jahren vor Beginn <strong>der</strong> regelmäßigen<br />
Schulpflicht gegeben sind, da es sich bei einem integrativen Kin<strong>der</strong>garten um keine SVE in diesem Sinne handelte.<br />
Wir haben die Eltern des Kindes auf die Möglichkeit hingewiesen, Wi<strong>der</strong>spruch gegen die Entscheidung des Bezirks einzulegen.<br />
Gleichzeitig besteht daneben die Möglichkeit im Wege des einstweiligen Rechtschutzes bei Gericht die Kostenübernahme durch<br />
den Bezirk zu beantragen. Eventuell besteht, wenn es den Eltern finanziell nicht zumutbar ist, die Kosten des Rechtsanwalts zu<br />
tragen, auch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.<br />
Aufgrund des eingelegten Wi<strong>der</strong>spruchs hat die Regierung von Oberfranken mit Wi<strong>der</strong>spruchsbescheid den Bezirk verpflichtet, die<br />
notwendigen Kosten für die Betreuung im integrativen Kin<strong>der</strong>garten zu übernehmen. In <strong>der</strong> Begründung hat sich die Regierung im<br />
Wesentlichen obigen Ausführungen angeschlossen.<br />
Tagesstättenplätze für behin<strong>der</strong>te Schüler im Landkreis Fürstenfeldbruck<br />
Ich möchte anhand <strong>der</strong> Eingabe des Beirats für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Stadt Fürstenfeldbruck, <strong>der</strong> mich darauf hingewiesen<br />
hat, dass an <strong>der</strong> Cäcilienschule <strong>der</strong> Stiftung Kin<strong>der</strong>hilfe Fürstenfeldbruck nicht ausreichend Tagesstättenplätze zur Verfügung<br />
stehen, die Notwendigkeit Ausbaus von Tagesstättenplätze für Kin<strong>der</strong> mit Behin<strong>der</strong>ung verdeutlichen. Nach einer Umfrage des<br />
Elternbeirats seien 35 behin<strong>der</strong>te Schüler an <strong>der</strong> Schule betroffen. Nach dem Schreiben des Behin<strong>der</strong>tenbeirats sieht sich <strong>der</strong><br />
Träger <strong>der</strong> Cäcilienschule kurzfristig nicht in <strong>der</strong> Lage, die Anzahl <strong>der</strong> Tagesstättenplätze zu erweitern. Die einzige Möglichkeit<br />
bestehe im Moment darin, die Kin<strong>der</strong> an eine weit entferntere Schule anzumelden, was lange Fahrtzeiten zur Folge hätte. Zudem<br />
würden viele Schulen nur Schüler aus ihrem Landkreis aufnehmen. Ich bat deshalb, die zuständigen Dienstbehörden, sich dem<br />
Anliegen des Beirats <strong>der</strong> Stadt Fürstenfeldbruck anzunehmen und zu prüfen, ob und mit welchen Maßnahmen, die Situation <strong>der</strong><br />
behin<strong>der</strong>ten Schüler an <strong>der</strong> Cäcilienschule verbessert werden kann. Das Überprüfungsergebnis stand bei Erstellung des Tätigkeitsberichts<br />
noch nicht fest.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 17 von 154
Ablehnung <strong>der</strong> Genehmigung von integrativen Kin<strong>der</strong>gartengruppen von Seiten <strong>der</strong> Bezirke Oberbayern und Schwaben<br />
Hierzu habe ich von Eltern behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong>, von zuständigen Kreisjugendämtern, von Kin<strong>der</strong>gartenleiterinnen sowie von kommunalen<br />
<strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n Anfragen erhalten. Primär ging es dabei um die Nichtgenehmigung von integrativen Kin<strong>der</strong>gartengruppen<br />
durch die Bezirke Oberbayern und Schwaben. Um die Problematik zu verdeutlichen, aber auch, weil es sich um<br />
Grundsatzentscheidungen <strong>der</strong> Bezirke handelte, schil<strong>der</strong>te ich in meinem Bericht 2004 beispielhaft die Situation des Kin<strong>der</strong>gartens<br />
St. Laurentius in Bernau am Chiemsee1 Der Kin<strong>der</strong>garten hatte einen Bedarf für die Errichtung einer integrativen Kin<strong>der</strong>gartengruppe festgestellt (5 behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong>) und<br />
sich deshalb für die Errichtung einer diesbezüglichen Gruppe engagiert. Vom Bezirk Oberbayern wurde <strong>der</strong> Bedarf nicht anerkannt<br />
und <strong>der</strong> Katholischen Kirchenstiftung, die einen entsprechenden Antrag für den Kin<strong>der</strong>garten St. Laurentius bei <strong>der</strong> Bezirksverwaltung<br />
eingereicht hatte, im Mai 2004 eine Ablehnung erteilt. Der Bezirk hatte bei zwei weiteren Kin<strong>der</strong>gärten in Oberbayern den<br />
Bedarf ebenfalls nicht anerkannt.<br />
Lei<strong>der</strong> konnte <strong>der</strong> Bezirk meinem Anliegen, die Genehmigung für die Errichtung einer integrativen Kin<strong>der</strong>gartengruppe im Kin<strong>der</strong>garten<br />
St. Laurentius zu erteilen, nicht entsprechen und teilte mit, dass aufgrund <strong>der</strong> angespannten und schwierigen finanziellen<br />
Lage <strong>der</strong>zeit keine integrativen Kin<strong>der</strong>gartengruppen genehmigt werden können. Dabei wies <strong>der</strong> Bezirk darauf hin, dass sich diese<br />
auf die bereits genehmigten Plätze beschränken und hart dafür kämpfen müsse, die bisherige Versorgungsqualität zu erhalten.<br />
Aus Sicht des Bezirks kann das Angebot mit 1.100 integrativen Kin<strong>der</strong>gartenplätzen und darüber hinaus noch mit etwa 3.800<br />
Plätzen in heilpädagogischen Tagesstätten für Kin<strong>der</strong> mit erhöhtem Behin<strong>der</strong>ungsgrad, <strong>der</strong>en Betreuung in integrativen Kin<strong>der</strong>tagesgruppen<br />
nicht möglich ist, als durchaus gut bezeichnet werden. Grundsätzlich stimme ich dem zu, wenn allerdings die Plätze in<br />
Oberbayern so verteilt sind, dass die 5 Kin<strong>der</strong> in Bernau nicht integriert werden können ist nicht <strong>der</strong> tatsächliche Bedarf gedeckt.<br />
In einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht München zwischen dem Träger eines Kin<strong>der</strong>gartens und dem Bezirk Oberbayern<br />
wurde <strong>der</strong> Bezirk im August 2005 verurteilt, eine weitere integrative Kin<strong>der</strong>gartengruppe anzuerkennen. Aufgrund dieses Urteils<br />
wurde die politische Entscheidung keine weiteren integrativen Kin<strong>der</strong>gartenplätze zu genehmigen, aufgehoben. Auch die<br />
Errichtung <strong>der</strong> integrativen Kin<strong>der</strong>gartengruppe im Kin<strong>der</strong>garten St. Laurentius wurde zwischenzeitlich anerkannt. Der Abschluss<br />
von Leistungsvereinbarungen mit den Träger <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gärten wird nunmehr im Bezirk Oberbayern nicht mehr davon abhängig<br />
gemacht, ob ein Bedarf für eine integrativen Kin<strong>der</strong>gartengruppe besteht bzw. <strong>der</strong> Abschluss einer Vereinbarung wegen <strong>der</strong> finanziellen<br />
Haushaltslage abgelehnt.<br />
Dagegen besteht im Bezirk Schwaben nach wie vor eine finanzielle Deckelung. Neue integrative Kin<strong>der</strong>gartengruppe werden nur<br />
dann genehmigt, wenn integrative Kin<strong>der</strong>gartenplätze im abgelaufenen Kin<strong>der</strong>gartenjahr weggefallen sind. Ein Ausbau integrativer<br />
Kin<strong>der</strong>gartenplätze findet, auch wenn ein entsprechen<strong>der</strong> Bedarf besteht, nicht statt.<br />
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich aufgrund von Eingaben ferner im Hinblick auf den Erhalt eines Tagesstättenbetriebes<br />
für Kin<strong>der</strong> mit Autismus und <strong>der</strong> Ausweitung <strong>der</strong> Platzkapazitäten einer Tagesstätte in Mittelfranken sowie auf die<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Personalsituation in einem Kin<strong>der</strong>hort eines Wohlfahrtsverbandes - in dem überwiegend Heimkin<strong>der</strong> und Kin<strong>der</strong><br />
mit schweren Behin<strong>der</strong>ungen und Mehrfachbehin<strong>der</strong>ungen aufgenommen sind – tätig war und mit den zuständigen Behörden<br />
umfassen<strong>der</strong> Schriftverkehr bestand.<br />
1 die Nennung des Kin<strong>der</strong>gartens geschah mit dessen Einverständnis<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 18 von 154
5. Handlungsbedarf<br />
Die Entwicklung in <strong>der</strong> Gesetzgebung (BayKiBiG) ist grundsätzlich als positiv zu bewerten und wird wesentlich dazu<br />
beitragen, die Integration bereits im frühen Kindesalter wohnortnah zu för<strong>der</strong>n. Trotzdem dieses Gesetz nunmehr in Kraft<br />
getreten ist, ergeben sich - wie oben bereits erwähnt – Probleme, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:<br />
� Die Bezirke Schwaben und Oberbayern verfahren unterschiedlich, wenn es um die Anerkennung integrativer<br />
Kin<strong>der</strong>gartengruppen geht. Während <strong>der</strong> Bezirk Oberbayern mittlerweile Leistungsvereinbarungen mit den Trägern<br />
<strong>der</strong> Einrichtungen abschließt und den Abschluss nicht mehr von <strong>der</strong> finanziellen Haushaltslage abhängig<br />
macht o<strong>der</strong> davon, dass <strong>der</strong> Bedarf an integrativen Kin<strong>der</strong>gartenplätzen gedeckt sei, verfährt <strong>der</strong> Bezirk Schwaben<br />
nach wie vor an<strong>der</strong>s. Er macht es von <strong>der</strong> Haushaltslage abhängig, ob weitere integrativen Kin<strong>der</strong>gartengruppen<br />
eingerichtet werden.<br />
� Die Integration scheitert an baulichen Barrieren. Eine Besserung <strong>der</strong> Situation ist erst dann zu erwarten, wenn<br />
nach Maßgabe des BayBGG Um- und Neubauten barrierefrei gestaltet werden.<br />
� Die Bezirke müssen ihre abwartende Haltung in Bezug auf das neue BayKiBiG aufgeben und sich Ihrer Verantwortung<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe bei <strong>der</strong> Mitfinanzierung <strong>der</strong> integrativen Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />
stellen, indem sie den Mehrbedarf decken, <strong>der</strong> sich im Zusammenhang mit <strong>der</strong> integrativen Betreuung behin<strong>der</strong>ter<br />
Kin<strong>der</strong> ergibt (z. B. für zusätzlich benötigtes Personal). Damit die Einrichtungsträger Planungssicherheit erhalten,<br />
müssen sich die Bezirke möglichst rasch auf eine einheitliche Finanzierung integrativer Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />
einigen.<br />
_____________________________________ IV. Schule ______________________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Folgende schulischen Perspektiven können im Freistaat Bayern aufgezeigt werden:<br />
Neben dem System <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schulen gibt es eine Vielzahl von schulischen Möglichkeiten. Wichtig allerdings ist, dass bei <strong>der</strong><br />
Entscheidung hinsichtlich des richtigen För<strong>der</strong>ortes Eltern nicht alleingelassen werden. Aus <strong>der</strong> Vielzahl von För<strong>der</strong>orten und<br />
För<strong>der</strong>möglichkeiten wird je nach dem son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarf des Kindes <strong>der</strong> passgerechte För<strong>der</strong>ort individuell<br />
ermittelt.<br />
Ich begrüße es, dass es ein offenes Schulsystem für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf gibt. Eltern<br />
haben die Möglichkeit einer integrativen Beschulung, wenn das Kind am gemeinsamen Unterricht in <strong>der</strong> allgemeinen Schule aktiv<br />
teilnehmen kann. Das früher gefor<strong>der</strong>te Erreichen des Lernziels <strong>der</strong> allgemeinen Schule, d.h. das Vorrücken in die nächsthöhere<br />
Klasse, ist nicht mehr erfor<strong>der</strong>lich. Entscheidend ist u.a., dass das Kind schulische Fortschritte erzielen kann.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 19 von 154
Der son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>bedarf des Kindes kann dabei mit Hilfe des Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienstes (MSD) erfüllt<br />
werden, in dessen Rahmen <strong>der</strong>zeit 17.200 Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> allgemeinen Schulen son<strong>der</strong>pädagogisch geför<strong>der</strong>t<br />
werden.<br />
In Bayern existiert ein Netz an För<strong>der</strong>schulen sowie Son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>zentren als Kompetenzzentren. Innerhalb dieser<br />
Einrichtungen erfahren Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit den För<strong>der</strong>schwerpunkten<br />
� Lernen,<br />
� Sprache,<br />
� emotionale und soziale Entwicklung,<br />
� Hören,<br />
� Sehen,<br />
� körperliche und motorische Entwicklung sowie<br />
� geistige Entwicklung<br />
eine individuelle son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>ung. Derzeit werden an 375 För<strong>der</strong>schulen insgesamt beinahe 60.500 Schülerinnen<br />
und Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf unterrichtet.<br />
Die Eltern müssen auch umfangreicher darüber informiert werden, dass es in Bayern Integrationsmodelle im Sinne von Außen-<br />
klassen und Kooperationsklassen gibt, bis hin zur Öffnung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schulen für Schüler ohne son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarf.<br />
Die vielfältigen Möglichkeiten einer intensiven Kooperation von Schülern mit und ohne son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf<br />
im Unterricht und im schulischen Leben werden durch das BayEUG ermöglicht.<br />
Lehrer an den allgemeinen Schulen und Son<strong>der</strong>schullehrer stehen Rat gebend als Partner und För<strong>der</strong>er den Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />
mit und ohne son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf zur Seite. Ihre Aufgabe ist es für die Fragen und Anregungen <strong>der</strong> Eltern<br />
aufgeschlossen zu sein und - auch über längere Zeit hinweg - mit ihnen gemeinsam Hilfemaßnahmen zu koordinieren.<br />
Dieses System ist Voraussetzung dafür, dass Kin<strong>der</strong> mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf Mitschülern begegnen werden, die<br />
sie auch in ihrem schulischen „An<strong>der</strong>ssein" aufnehmen und annehmen.<br />
Als Kooperationspartner haben die Eltern:<br />
� Die Schulaufsicht für Beratung und För<strong>der</strong>ung,<br />
� die Schulpsychologen, die auf <strong>der</strong> Suche nach individuellen För<strong>der</strong>ansätzen, För<strong>der</strong>wegen und För<strong>der</strong>orten helfen<br />
� und <strong>der</strong> Sachaufwandsträger, <strong>der</strong> z.B. für Barrierefreiheit in <strong>der</strong> Schule sorgt.<br />
2. Gespräche, Initiativen<br />
Staatsministerium für Unterricht und Kultus<br />
Gespräch mit Staatsminister Siegfried Schnei<strong>der</strong><br />
Themen: - Barrierefreiheit in Schulen / G 8 Baumaßnahmen / IZBB Mittel waren nicht an Barrierefreiheit geknüpft<br />
- Beratungsgremium „Integrative Erziehung“<br />
- Derksen-Gymnasium<br />
- Situation <strong>der</strong> Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Diensten (MSD)<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 20 von 154
Besuch Landratsamt Kulmbach initiiert von <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Dr. Dieter Weiss<br />
Gespräch mit Regierungsschuldirektoren Reinhold Rogen und Günter Wagner u.a.<br />
Thema: - Einrichtung von Außenklassen in Oberfranken<br />
- Bestand <strong>der</strong> Schulen zur Lernför<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong>en Umwandlung in son<strong>der</strong>päd. För<strong>der</strong>zentren<br />
- Personalversorgung<br />
- Sanierung Internat<br />
- Elterninitiative „Blindenschule für Oberfranken“<br />
Verband Son<strong>der</strong>pädagogik, München Dr. Rita Voelker, Michael Rogge<br />
Thema: - Gespräch zu Schule und berufliche Bildung<br />
Schulen<br />
Dr. Johannes Thaben und Wolfgang Doischer, Bb <strong>der</strong> Stadt Coburg<br />
Besuch Mauritiusschule in Ahorn<br />
Kleines Privates Lehrinstitut Derksen, München<br />
Besuch und Gespräch<br />
Stephan Schlatzer – 1. Konduktive therap. Integrationsklasse<br />
Tag <strong>der</strong> Begegnung in <strong>der</strong> Regelschule in Rohrdorf<br />
För<strong>der</strong>verein Integrative Schule Coburg (FISCO)<br />
Besuch <strong>der</strong> Schule zusammen mit Staatsekretär Jürgen W. Heike<br />
Wichern-Zentrum, Schule zur Erziehungshilfe, München<br />
Besuch <strong>der</strong> Schule mit RD Erich Weigl, Kultusministerium und Gespräch mit Dr. Edith Wölfl, Schulleiterin<br />
Theresia-Gerhardinger-Grundschule, Friedberg<br />
Besuch einer Außenklasse mit Staatsminister Siegfried Schnei<strong>der</strong><br />
Pfennigparade München<br />
Gespräch beim Eis-Essen mit einer Schülerin und <strong>der</strong>en Mutter<br />
3. Eingaben<br />
Auch in diesem Berichtzeitraum habe ich sehr viele Anfragen zur Thematik „Schule“ erhalten.<br />
Barrierefreiheit an Schulen<br />
Ich habe in meinem letzten Tätigkeitsbericht auf die Eingabe eines jungen Rollstuhlfahrers hingewiesen, <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit am Unterricht<br />
im Gymnasium nur mit Hilfestellung durch das dortige Personal teilnehmen kann, da er die vorhandenen Stufen zu den Klassen-<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 21 von 154
zimmern täglich getragen werden muss. Die Schulleitung, <strong>der</strong> Schulaufwandsträger, sowie <strong>der</strong> kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
vor Ort und ich waren uns einig, dass die Schule barrierefrei umzubauen ist. Lei<strong>der</strong> konnte die Kommune aufgrund eigener<br />
finanzieller Engpässe, die für den Umbau erfor<strong>der</strong>lichen Mittel nicht zur Verfügung zu stellen. Wir haben – um nichts unversucht zu<br />
lassen – auch Kultusminister Schnei<strong>der</strong> sowie Staatssekretär Heike um Unterstützung unseres Anliegens gebeten. Erfreulicherweise<br />
erhielten wir Ende letzten Jahres dann die Mitteilung vom zuständigen Landratsamt, dass <strong>der</strong> dortige Bauausschuss den<br />
Beschluss fasste, einen Aufzug im Schulgebäude des Gymnasiums einzubauen.<br />
Mit dem geplanten Einbau des Aufzuges ist ein weiterer wichtiger Schritt zu einem „schulischen Miteinan<strong>der</strong>“ behin<strong>der</strong>ter und nicht<br />
behin<strong>der</strong>ter Schüler/innen des Gymnasiums in Aussicht gestellt - das ist ein schöner Gedanke. Es bleibt in diesem Fall zu hoffen,<br />
dass nun auch Sponsoren für die Mitfinanzierung <strong>der</strong> Baumaßnahme gewonnen werden können, damit <strong>der</strong> Einbau des Aufzuges<br />
schnellstmöglich erfolgen und <strong>der</strong> Landkreis eine finanzielle Unterstützung für dieses Projekt erfahren kann.<br />
Blindenschule für Oberfranken<br />
Ich wurde von Seiten <strong>der</strong> Politik als auch <strong>der</strong> Elterninitiative „Blindenschule in Oberfranken“ im Jahr 2005 um Unterstützung für die<br />
Errichtung einer Blindenschule in Oberfranken gebeten. In Unterfranken und Mittelfranken sind Blindenschulen eingerichtet. Die<br />
Unterbringung <strong>der</strong> in Oberfranken wohnhaften, blinden Schüler in Würzburg und Rückersdorf bei Nürnberg ist nach Aussage <strong>der</strong><br />
Petenten keine zumutbare Alternative, da die Kin<strong>der</strong> dann entwe<strong>der</strong> lange Anfahrtswege in Kauf nehmen o<strong>der</strong> im Internat untergebracht<br />
werden müssten, was eine Trennung von den Eltern bedeuten würde. Die Petenten verwiesen ferner darauf, dass die<br />
Schule Rückersdorf und die Blindenanstalt Nürnberg zwar einen Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienst vorhalten würden, <strong>der</strong><br />
Einsatz <strong>der</strong> beiden Son<strong>der</strong>schullehrer mit jeweils 6 Stunden/Woche sei jedoch für eine zielgerichtete För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten<br />
Kin<strong>der</strong> nicht ausreichend. Eine Blindenschule Oberfranken ist bereits kurz vor <strong>der</strong> Verwirklichung gestanden, sei dann aber daran<br />
gescheitert, dass nachdem sich das Genehmigungsverfahren hingezogen hat, betroffene Eltern ihre behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>e<br />
För<strong>der</strong>schulen eingeschult haben, mit <strong>der</strong> Folge, dass die Klassenstärke nicht mehr erreicht wurde.<br />
Ich habe das Kultusministerium gebeten, sich <strong>der</strong> Angelegenheit anzunehmen und eine Lösung zu eruieren, die den Interessen<br />
<strong>der</strong> Eltern und <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong> an einer individuellen, bedarfsgerechten und wohnortnahen För<strong>der</strong>ung am besten entspricht.<br />
Das Kultusministerium hat daraufhin überprüft, ob die Schule „Am Dachsberg“ (Rückersdorf) einer Außenstelle in Oberfranken<br />
gründen könnte. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Genehmigung nach Einschätzung <strong>der</strong> zuständigen Regierung von<br />
Mittelfranken nicht möglich ist, da die langfristige Sicherung <strong>der</strong> Schülerzahlen als Voraussetzung für die Genehmigung einer<br />
solchen Außenstelle nicht gegeben ist. Die Regierung von Oberfranken teilt diese Auffassung und sagte zu, sich im laufenden<br />
Schuljahr zu bemühen, eine bestmögliche personelle Versorgung zu gewährleisten und durch den Einsatz von zusätzlichem<br />
Fachpersonal die För<strong>der</strong>ung dieser Schüler an den einzelnen För<strong>der</strong>schulen weiter zu verbessern. Für das kommende Schuljahr<br />
2005/<strong>2006</strong> war zudem eine nochmalige Erhöhung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>schullehrerstunden durch die Regierung von Mittelfranken in Aussicht<br />
gestellt worden. Auf diesem Weg wird nach Auffassung des Kultusministeriums eine flächendeckende schulische För<strong>der</strong>ung<br />
für mehrfachbehin<strong>der</strong>te Schüler mit zusätzlichem För<strong>der</strong>bedarf im För<strong>der</strong>schwerpunkt Sehen in Oberfranken gewährleistet.<br />
Aus schulfachlicher Sicht wird in Oberfranken für Kin<strong>der</strong>, die auf eine intensive Betreuung, Hilfe und För<strong>der</strong>ung angewiesen sind,<br />
ein gutes Angebot in den zehn För<strong>der</strong>zentren - geistige Entwicklung - zur Verfügung gestellt, was auch von den <strong>der</strong>zeit tätigen<br />
Son<strong>der</strong>schullehrern im Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienst bestätigt wurde. Die wohnortnahe Unterrichtung und För<strong>der</strong>ung<br />
ermöglicht die Integration. Die Schüler können einzeln, in Gruppen bzw. in einer Klasse mit individueller Begleitung integriert werden.<br />
Sie erhalten auf diese Weise, neben <strong>der</strong> fachlichen Unterstützung aufgrund ihrer Sehbehin<strong>der</strong>ung, viele Anregungen im<br />
gemeinsamen Unterricht und im Schulleben und erleben sich im sozialen Miteinan<strong>der</strong> in einer heterogenen Gruppe mit sehenden<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 22 von 154
Schülern. Die wohnortnahe Beschulung erleichtert zudem die enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigen und verkürzt<br />
die Beför<strong>der</strong>ungszeit. Die För<strong>der</strong>zentren geistige Entwicklung bieten weiterhin kleine Klassen, geschultes Personal, geeignete<br />
Räume, adäquate Materialien, Pflegepersonal, ganztätige För<strong>der</strong>ung und Betreuung in Schule und Tagessstätte. Ebenso gibt es<br />
im neuen För<strong>der</strong>plan „För<strong>der</strong>schwerpunkt geistige Entwicklung“ gute fachliche Möglichkeiten zur För<strong>der</strong>ung dieser Schüler.<br />
Auch wenn gegenwärtig nicht damit zu rechnen ist, dass in Oberfranken eine eigene Blindenschule genehmigt wird, so war den<br />
Ausführungen des Kultusministeriums dennoch zu entnehmen, dass die Rahmenbedingungen für die Betreuung <strong>der</strong> blinden und<br />
mehrfachbehin<strong>der</strong>ten Schüler und –innen in Oberfranken schrittweise verbessert werden.<br />
Än<strong>der</strong>ung des <strong>Bayerischen</strong> Schulfinanzierungsgesetzes<br />
Ich habe Staatsminister Siegfried Schnei<strong>der</strong> in einem persönlichen Gespräch auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Rahmen <strong>der</strong><br />
Än<strong>der</strong>ungen des Bayer. Schulfinanzierungsgesetz zu berücksichtigen, dass bei privaten Schulträgern <strong>der</strong> Mehrbedarf für die integrative<br />
Beschulung von behin<strong>der</strong>ten Schülern berücksichtigt werden muss.<br />
Die Eingabe eines privaten Lehrinstituts und des Bayer. Blinden- und Sehbehin<strong>der</strong>tenbunds in meiner Geschäftsstelle hat diese<br />
Problematik angesprochen.<br />
Der Bayer. Blinden- und Sehbehin<strong>der</strong>tenbund wies darauf hin, dass das Bayer. Schulfinanzierungsgesetz um einen „Zuschlag<br />
son<strong>der</strong>pädagogischer För<strong>der</strong>bedarf“ wegen des erhöhten Personalbedarf bei <strong>der</strong> Betreuung von Schülern mit son<strong>der</strong>pädagogischem<br />
För<strong>der</strong>bedarf ergänzt wird und führte aus, wie dieser „Zuschlag“ bemessen werden könnte. Der Verband verwies zudem<br />
darauf, dass ein beson<strong>der</strong>er „Zuschlag“ die Bereitschaft <strong>der</strong> Schulen för<strong>der</strong>n könnte, Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf<br />
aufzunehmen und dies <strong>der</strong> Zielsetzung des Bayer. Gleichstellungsgesetzes entsprechen würde.<br />
In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass das BayKiBiG neben dem Auftrag an alle Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen zur<br />
gemeinsamen Betreuung und För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n mit und ohne Behin<strong>der</strong>ung auch eine Bestimmung enthält, die den mit <strong>der</strong><br />
Betreuung behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong> verbundenen erhöhten Personalaufwand dadurch ausgleicht, dass im Rahmen <strong>der</strong> staatlichen<br />
För<strong>der</strong>ung ein beson<strong>der</strong>er Gewichtungsfaktor für Kin<strong>der</strong> mit (drohen<strong>der</strong>) Behin<strong>der</strong>ung geschaffen wurde. Aus meiner Sicht wäre es<br />
wünschenswert, wenn das Bayer. Schulfinanzierungsgesetz mit einem solchen finanziellen Ausgleich einen Anreiz zur Integration<br />
behin<strong>der</strong>ter Schüler in die Regelschulen schaffen würde. Das Überprüfungsergebnis des Staatsministeriums bleibt weiterhin abzuwarten.<br />
Ich werde in meinem nächsten Tätigkeitsbericht selbstverständlich darüber berichten.<br />
Integrationshelfer<br />
Ich habe diesbezüglich konkrete Fragen von <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Landesschule für Körperbehin<strong>der</strong>te erhalten und werde diese im<br />
Folgenden darstellen, da sie von Interesse sein könnten.<br />
Wer kommt als Integrationshelfer in Frage?<br />
Integrationshelfer können insbeson<strong>der</strong>e Zivildienstleistende, Teilnehmer am freiwilligen sozialen Jahr, Studenten/-innen, Kin<strong>der</strong>pflegerinnen,<br />
Erzieherinnen o<strong>der</strong> Hausfrauen sein. Im Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird zwischen einem (pädagogischen)<br />
Integrationshelfer und einer (Individual-) Pflegekraft unterschieden. Diese Unterscheidung ist deshalb von Bedeutung, da<br />
von einer „aktiven Teilnahme“ im Sinne des Art. 41 Abs. 1 BayEUG nur ausgegangen werden kann, wenn <strong>der</strong> Schüler in <strong>der</strong> Klassengemeinschaft,<br />
d.h. ohne zusätzliche pädagogische Einzelbetreuung durch einen Integrationshelfer unterrichtet werden kann.<br />
Bedarf ein Schüler überwiegend eines solchen pädagogischen Integrationshelfers, ist <strong>der</strong> Besuch einer allgemeinen Schule ausgeschlossen;<br />
<strong>der</strong> Schüler hat vielmehr die För<strong>der</strong>schule zu besuchen. An<strong>der</strong>s verhält es sich bei <strong>der</strong> sog. Individualpflegekraft.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 23 von 154
Kann <strong>der</strong> Schüler zumindest aktiv am Unterricht teilnehmen, benötigt er jedoch (für sich alleine o<strong>der</strong> zusammen mit an<strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong>n)<br />
eine Pflegekraft zum Ausgleich von körperlichen Defiziten (z.B. Gang zur Toilette), kann er die allgemeine Schule besuchen.<br />
Wer ist Kostenträger?<br />
Die Finanzierung eines Individualhelfers / Individualpflegekraft erfolgt i.d.R. über die Einglie<strong>der</strong>ungshilfe. Gegen die Übernahme<br />
dieser Kosten wehren sich zum Teil die Sozialhilfeverwaltungen. In einem Verfahren –ein Schüler klagt gegen die Sozialhilfeverwaltung<br />
wegen Versagung <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe- hat das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg1 einen Antrag auf Übernahme<br />
<strong>der</strong> Kosten für einen Integrationshelfer u. a. mit Verweis auf den Nachranggrundsatz des § 2 Abs. 1 BSHG abgewiesen,<br />
wenn die För<strong>der</strong>schule eine angemessene Schulbildung vermitteln kann. In seinem Urteil im Hauptsacheverfahren2 hält das Gericht<br />
seine Auffassung, dass ein Anspruch auf Einglie<strong>der</strong>ungshilfe wegen des Nachranggrundsatzes verneint werden kann, zwar<br />
aufrecht, es bejaht jedoch die Möglichkeit eines Anspruches nach § 40 Abs. 1 Nr. 8 BSHG i.V. m. § 55 SGB IX, da es hier nicht um<br />
schulische Aspekte („angemessene Schulbildung“) ginge, son<strong>der</strong>n um die Teilhabe am Leben in <strong>der</strong> Gemeinschaft, d.h. um integrative<br />
Aspekte.<br />
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 28. April 20053 nunmehr in einer Grundsatzentscheidung entschieden, dass dem Anspruch<br />
auf Übernahme <strong>der</strong> Kosten eines Integrationshelfers nicht entgegengehalten werden kann, dass solche Kosten bei <strong>der</strong> Beschulung<br />
des Kindes in einer För<strong>der</strong>schule nicht anfallen würden. Im entschiedenen Fall benötigte das Kind Hilfe beim Schulgang, beim<br />
Treppensteigen, bei Toilettengängen, beim Ein- und Auspacken von Schulmaterialien, bei <strong>der</strong> Benutzung von Lernmittel sowie<br />
beim An- und Auskleiden. Der Sozialhilfeträger lehnte die Kostenübernahme mit <strong>der</strong> Begründung ab, dass im Falle des Besuchs<br />
einer För<strong>der</strong>schule solche Betreuungskosten nicht anfallen würden. Das Bundesverwaltungsgericht wies darauf hin, dass die<br />
Übernahme <strong>der</strong> Kosten eines Integrationshelfers für den Besuch <strong>der</strong> Grundschule als Maßnahme zu einer angemessenen Schulbildung4<br />
geeignet und erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Bei <strong>der</strong> Entscheidung, ob die Schulbildung „angemessen" ist, ist <strong>der</strong> Sozialhilfeträger an die Entscheidung <strong>der</strong> Schulverwaltung<br />
über die Zuweisung des Kindes an eine bestimmte Schule bzw. bestimmte Schulart gebunden. In welchem Umfang eine bestimmte<br />
nach den Bestimmungen des Schulrechts vorgesehene Beschulung den geistigen und körperlichen Fähigkeiten eines behin<strong>der</strong>ten<br />
Kindes entspricht, ist <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Schulbehörde vorbehalten.<br />
Der "Angemessenheit" des Wunsches, integrativ an einer Regelschule beschult zu werden, kann auch nicht <strong>der</strong> Gesichtspunkt des<br />
Mehrkostenvorbehalts5 entgegengehalten werden. Nach dieser Vorschrift soll den Wünschen des Hilfesuchenden nicht entsprochen<br />
werden, <strong>der</strong>en Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre. Das Wunsch- und Wahlrecht des Hilfesuchenden<br />
ist nur dann eingeschränkt, wenn alternative Hilfegestaltungen zur Bedarfsdeckung bestehen. Da <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>te Schüler<br />
aber einer Grundschule zugewiesen war, konnte er keine För<strong>der</strong>schule mehr besuchen.<br />
1 am 6. September 2003 (Az RO 8 E 03.1512) zunächst im einstweiligen Rechtsschutzverfahren<br />
2<br />
vom 6. November 2003 (Az RO8K03.1513),<br />
3<br />
AZ: 5 C 20/04<br />
4<br />
im Sinne von § 40 Abs. 1 Nr. 4 BSHG - jetzt § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII<br />
5 im § 3 Absatz 2 Satz 3 BSHG - jetzt § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB XII<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 24 von 154
Zu Ihrer umfassenden Information möchte ich Sie noch auf einen Musterprozess gegen den Freistaat Bayern zur Frage <strong>der</strong> Erstattung<br />
<strong>der</strong> Kosten einer Individualpflegekraft für einen Schüler an einer För<strong>der</strong>schule hinweisen:<br />
Das Bayerische Verwaltungsgerichts Regensburg hat mit Urteil vom 24. Juli 20021 unter Berufung auf eine Entscheidung des<br />
<strong>Bayerischen</strong> Verwaltungsgerichtshofs vom 25.10.2001 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren2 einen Anspruch des Sozialhilfe-<br />
trägers auf Erstattung <strong>der</strong> Kosten für eine Individualpflegekraft an einer För<strong>der</strong>schule gegenüber dem Freistaat Bayern abgelehnt.<br />
Mit Urteil vom 6. Juli 2005 hat <strong>der</strong> Bayerische Verwaltungsgerichtshof dieses Urteil bestätigt und entschieden, dass <strong>der</strong> Schulträger<br />
nicht verpflichtet ist, dem Sozialhilfeträger, <strong>der</strong> die Kosten für einen Integrationspflegekraft (das Gericht verwendet den Begriff<br />
„Integrationshelfer“) zur Unterstützung eines Schülers an einer För<strong>der</strong>schule übernommen hat, zu erstatten. Der betreffende Schüler,<br />
<strong>der</strong> an einer Schule für Körperbehin<strong>der</strong>te unterrichtet wurde, benötigte Hilfe während des Unterrichts u. a. bei <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Körperlage sowie beim Umziehen. Wegen <strong>der</strong> permanenten Gefahr eines epileptischen Anfalls war er auf eine ständige und<br />
intensive Beobachtung durch eine konstante Bezugsperson angewiesen.<br />
Der Sozialhilfeträger hatte die Personalkosten für die während des Schulunterrichts erfor<strong>der</strong>liche individuelle Betreuung und Pflege<br />
übernommen und vom Schulträger Kostenerstattung verlangt.<br />
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führte aus, dass <strong>der</strong> Schulträger nicht verpflichtet ist, die Individualbetreuung behin<strong>der</strong>ter<br />
Schüler sicherzustellen. Die von den För<strong>der</strong>schulen zu erbringenden Leistungen sind in Artikel 19 Bayerisches Gesetz über das<br />
Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) beschrieben. Danach erziehen und unterrichten die För<strong>der</strong>schulen Kin<strong>der</strong> und Jugendliche,<br />
die <strong>der</strong> son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>ung bedürfen. Bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen, die ständig auf fremde Hilfe angewiesen<br />
sind, können Erziehung und Unterricht pflegerische Aufgaben beinhalten. Die Pflege von ständig auf fremde Hilfe angewiesenen<br />
Schülern gehört jedoch nicht zu den Kernaufgaben <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schule, son<strong>der</strong>n ist lediglich eine ergänzende Leistung im<br />
Rahmen des klassenweise zu erteilenden Unterrichts. Die Schulverwaltung ist nicht verpflichtet, den individuellen Pflegebedarf<br />
jedes einzelnen Schülers sicherzustellen, son<strong>der</strong>n kann sich darauf beschränken, den üblicherweise in einer Klasse auftretenden<br />
Pflegebedarf durch Zuweisung einer Pflegekraft zu decken, die allen Kin<strong>der</strong>n zur Verfügung steht.<br />
Die Pflege eines Schülers ist <strong>der</strong> Individualsphäre des Kindes zuzurechnen. Die erfor<strong>der</strong>lichen Betreuungsleistungen haben die<br />
Eltern o<strong>der</strong> sofern die Voraussetzungen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe nach § 35a SGB VIII o<strong>der</strong> § 50 SGB XII erfüllt sind, die Jugendhilfe-<br />
o<strong>der</strong> Sozialhilfeträger zu erbringen. Unterstützende Maßnahmen, die den Schulbesuch ermöglichen o<strong>der</strong> erleichtern, sind Teil<br />
<strong>der</strong> Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung nach § 35a SGB VIII und nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII.<br />
Das Urteil des <strong>Bayerischen</strong> Verwaltungsgerichtshofs ist zwar zum Bereich <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schule ergangen, die Ausführungen des<br />
Gerichts sind jedoch auch auf den Regelschulbereich übertragbar. Die Rechtsprechung stellt nunmehr klar, dass <strong>der</strong> Sozialhilfeträger<br />
die Übernahme <strong>der</strong> Kosten für eine Integrationspflegekraft nicht unter Hinweis auf den sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatz,<br />
wonach kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, wenn von einer an<strong>der</strong>en Stelle die Leistung erbracht wird (hier dem<br />
Schulträger), ablehnen kann.<br />
1 Az RO1K01.1270<br />
2 Az: 12 CE 01.1734<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 25 von 154
Stunden <strong>der</strong> Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienste (MSD) - För<strong>der</strong>schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung<br />
in Oberbayern<br />
Ich wurde Mitte letzten Jahres von <strong>der</strong> Koordinatorin des MSD für den För<strong>der</strong>schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung<br />
darauf hingewiesen, dass die Stunden für die MSD nicht in dem Maße ausgebaut werden, wie es die Zahl <strong>der</strong> zu betreuenden<br />
Schüler notwendig macht und wie es die zusätzlichen Aufgaben (Koordinierung und Fortbildung, Arbeit in den Kooperationsklassen,<br />
Beratungsstellen), die die MSD´s zu erfüllen haben, erfor<strong>der</strong>n. So ist die Anzahl <strong>der</strong> MSD-Stunden in Oberbayern seit Jahren<br />
bei ca. 3000 Lehrerwochenstunden, in Mittelfranken bei ca. 1000 Lehrerwochenstunden stehen geblieben.<br />
Ein Beispiel aus dem För<strong>der</strong>schwerpunkt - körperliche und motorische Entwicklung - in Oberbayern:<br />
Im Schuljahr 2003/2004 wurden in diesem Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienst 169 Schüler mit 82 Lehrerwochenstunden betreut;<br />
im Schuljahr 2004/2005 wurden1 244 Schüler mit 91 Lehrerwochenstunden betreut. Das bedeutet, dass im Schuljahr<br />
2004/2005 im För<strong>der</strong>schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung je<strong>der</strong> Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf<br />
nur 0,37 Lehrerstunden Mobile Son<strong>der</strong>pädagogische Dienste erhalten hat, während dies im Schuljahr 2003/2004 noch 0,48 Lehrerstunden<br />
pro Schüler waren.<br />
Für das Schuljahr 2005/<strong>2006</strong> müsste daher dem För<strong>der</strong>schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung für die <strong>der</strong>zeit von ihr<br />
betreuten 202 Schülerinnen und Schüler auch 202 Unterrichtszeiteinheiten (UZE) von <strong>der</strong> Regierung von Oberbayern zur Verfügung<br />
gestellt werden. Dies würde dem BayEUG entsprechen, wonach jedem Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf,<br />
nicht mehr als zwei Lehrerwochenstunden zur Verfügung stehen. (Eine Unterrichtszeiteinheit im MSD beträgt 90 Minuten).<br />
Im Schuljahr 2004/2005 konnten alle Anfragen für eine Beratung nur durch das zusätzliche Engagement aller Mitarbeiter erfüllt<br />
werden. Dennoch war bei 33% <strong>der</strong> Schüler die Beratungszeit nicht ausreichend. Daraus wird deutlich, dass es notwendig wäre,<br />
den Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienst mit dem För<strong>der</strong>schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung weiter auszubauen,<br />
um <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong> Schüler, die eine wohnortnahe Schule besuchen können, eine gute För<strong>der</strong>begleitung zu ermöglichen.<br />
In einem Gespräch, das ich im November 2005 mit dem Staatsminister für Unterricht und Kultus, Siegfried Schnei<strong>der</strong>, führte,<br />
wurde mir zugesagt, zu prüfen, wie die Situation verbessert werden kann, um den Gesetzesauftrag, <strong>der</strong> an die MSD gestellt wird,<br />
erfüllen zu können.<br />
Rückstellung behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Einschulung<br />
Ich habe zur Klärung <strong>der</strong> Frage, ob eine erneute Rückstellung eines Kindes von <strong>der</strong> Einschulung um ein Jahr unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung möglich ist, zwar nur eine Eingabe erhalten, möchte Ihnen hierzu die Stellungnahme des Kultusministeriums<br />
wegen <strong>der</strong> Grundsätzlichkeit <strong>der</strong> Aussage jedoch nicht vorenthalten. Das Staatsministerium teilte hierzu mit, dass gemäß Art.<br />
37 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) alle Kin<strong>der</strong> mit Beginn des Schuljahres<br />
schulpflichtig werden, die für das Schuljahr <strong>2006</strong>/7 bis zum 31. August sechs Jahre alt werden o<strong>der</strong> bereits einmal von <strong>der</strong><br />
Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden. Die Zurückstellung ist nach Art. 37 Abs. 2 Satz 3 BayEUG nur einmal und<br />
nur dann zulässig, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine För<strong>der</strong>schule zu beantragen. Das Kind, um das es bei <strong>der</strong><br />
Eingabe geht, wurde bereits einmal von <strong>der</strong> Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt.<br />
Zudem wurde das Kind im Juli <strong>2006</strong> acht Jahre alt. Eine erneute Zurückstellung von <strong>der</strong> Volksschule ist von Seiten des <strong>Bayerischen</strong><br />
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus von Gesetzes wegen ausgeschlossen, dieses hat keine Möglichkeit von <strong>der</strong><br />
Gesetzesregelung des Art. 37 BayEUG abzuweichen.<br />
1 Stand 06/2005<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 26 von 154
Das Staatsministerium vermerkte jedoch, dass1 die Möglichkeit einer zweiten Zurückstellung in beson<strong>der</strong>en Ausnahmefällen besteht,<br />
wenn ein Kind aufgrund seines son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarfes an einer Volksschule zur son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>ung<br />
angemeldet wird. Ein solcher Ausnahmefall ist mit einem son<strong>der</strong>pädagogischen Gutachten zu begründen und ist regelmäßig<br />
nur zu vertreten, wenn zugleich son<strong>der</strong>pädagogische För<strong>der</strong>maßnahmen (z.B. <strong>der</strong> Besuch einer schulvorbereitenden Einrichtung)<br />
eingeleitet werden.<br />
Projekt Objektiv<br />
Die Arbeitsgemeinschaft Behin<strong>der</strong>ung und Medien e.V. (ABM) hat im Jahr 1999 das Projekt „Objektiv – Behin<strong>der</strong>ung, Medien und<br />
Schule“ ins Leben gerufen und dieses mit großem Engagement fortgeführt. Das Projekt wird in Schulen für alle Altersstufen gleichermaßen<br />
angeboten. Es handelt sich hierbei um Veranstaltungen zum Thema Behin<strong>der</strong>ung, während denen eine Filmvorführung<br />
stattfindet und anschließend <strong>der</strong> Inhalt des Films von einem Mo<strong>der</strong>ator, <strong>der</strong> selbst behin<strong>der</strong>t ist, mit den Schülern diskutiert<br />
und mit dessen Lebens- und Erfahrungswelt verglichen wird. Das Projekt wurde bayernweit sehr erfolgreich in den Schulen durchgeführt<br />
und fand zudem großes Interesse über die Landesgrenzen hinaus, so z.B. in <strong>der</strong> Schweiz und in den Nie<strong>der</strong>landen. Von<br />
<strong>der</strong> Nachhaltigkeit <strong>der</strong> Aktionen in den Regelschulen konnte ich mich bereits als <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> des Landkreises Rosenheim<br />
persönlich überzeugen. ABM führte dort den Lehrern in den Regelschulen die Notwendigkeit vor Augen, wie wichtig es ist,<br />
sich bereits in frühen Schuljahren mit <strong>der</strong> Thematik Behin<strong>der</strong>ung zu befassen und schon im Kindesalter dafür Sorge zu tragen,<br />
dass Barrieren in den Köpfen <strong>der</strong> Gesellschaft abgebaut werden.<br />
Umso bedauerlicher ist es, dass das Projekt – sollte eine Finanzielle Unterstützung nicht möglich sein – noch in diesem Schuljahr<br />
eingestellt werden muss. Da die Finanzierung bereits ab dem Jahr 2005 problematisch war – das Staatsministerium für Arbeit und<br />
Sozialordnung, Familie und Frauen musste die För<strong>der</strong>ung aufgrund fehlen<strong>der</strong> Haushaltsmittel einstellen – habe ich mich damals in<br />
<strong>der</strong> Angelegenheit bereits an das Kultusministerium gewandt. Lei<strong>der</strong> konnte vom Staatsministerium damals und auch nach erneuter<br />
Überprüfung in <strong>2006</strong> trotz intensiver Bemühungen keine För<strong>der</strong>ung des Projektes erfolgen. Da ich als <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
von <strong>der</strong> nachhaltigen Wirkung des Projektes im Hinblick auf die Integration von behin<strong>der</strong>ten Menschen überzeugt bin, werde ich<br />
die Bemühungen von ABM zur Fortführung von „Objektiv“ im Rahmen meiner Möglichkeiten weiter unterstützen.<br />
Weitere Eingaben<br />
Damit ich Ihnen die interessante Vielfalt <strong>der</strong> Eingaben zu <strong>der</strong> Thematik „Schule“ verdeutlichen kann, möchte ich beispielhaft aufzählen,<br />
in welchen Angelegenheiten ich ebenfalls tätig wurde. So erhielt ich Eingaben mit <strong>der</strong> Bitte um Unterstützung zur:<br />
• Aufstockung von Son<strong>der</strong>schulpersonal für eine Schule,<br />
• Gründung von Schulen,<br />
• unzureichende Versorgung schwerhöriger Schüler durch den Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienst<br />
• Klärung <strong>der</strong> Frage, ob Integrationshilfe, Schulbegleitung und spezielle Nachhilfeprogramme für behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> als<br />
kommerzielle Dienstleistung angeboten werden können. Ich darf hierzu anmerken, dass eine För<strong>der</strong>ung einer solchen<br />
Dienstleistung generell nicht ausgeschlossen ist. Der örtliche Sozialhilfeträger entscheidet nach Antragstellung entwe<strong>der</strong><br />
über den entsprechenden Einzelfall o<strong>der</strong> trifft mit dem Anbieter, wenn dieser als Dienstleisten<strong>der</strong> den Service vor Ort regelmäßig<br />
anbieten möchte, nach Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen eine Vereinbarung.<br />
1 nach Art. 41 Abs. 2 Satz 1 BayEUG i.V.m. § 17 Satz 2 bis 4 <strong>der</strong> Schulordnung für die Volksschulen zur son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>ung (VSO-F)<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 27 von 154
• Verbesserung in Bezug auf Raumsituationen in Schulen für behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong><br />
• zur Errichtung von Außenklassen<br />
• Erstattung von Schulgeld.<br />
Projekt des Gymnasiums Waldkraiburg anlässlich des Focus-Schülerwettbewerbs – Barrierefreies Reisen<br />
Ich möchte abschließend noch auf ein sehr gelungenes Projekt einer neunköpfigen Schülergruppe und <strong>der</strong> Schulleitung des Gymnasiums<br />
Waldkraiburg, die das Projekt im Rahmen des FOCUS-Schülerwettbewerbs „Schule macht Zukunft“ konzipiert haben,<br />
hinweisen. Der Wettbewerbsbeitrag <strong>der</strong> Schüler befasst sich mit dem Thema „Barrierefreies Reisen“ für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung.<br />
Ich habe an diesem Projekt als Kooperationspartnerin – nachdem ich von <strong>der</strong> Schule eine entsprechende Anfrage erhalten<br />
hatte -mitgewirkt und bin sehr beeindruckt, dass sich diese nicht behin<strong>der</strong>ten jungen Menschen ganz beson<strong>der</strong>s für das Thema<br />
interessieren und dessen Wichtigkeit in ihrer Projektarbeit verdeutlichen.<br />
Die Schüler haben sich anlässlich des Wettbewerbs sehr intensiv mit dem Thema „Barrierefreies Reisen“ auseinan<strong>der</strong>gesetzt,<br />
umfangreiche Recherchen durchgeführt, gegenwärtige Probleme sondiert, Lösungsansätze erarbeitet und eine Vision entwickelt.<br />
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen <strong>der</strong> Schulleitung und ihrer Schüler/innen ist vorbildlich. Im Hinblick auf die <strong>der</strong>zeitige<br />
Diskussion zu den verstärkten Problemen an Schulen, wäre es gut, wenn solche herausragenden „Schulgemeinschaften“ in<br />
Bayern verstärkt „Schule machen würden“. Darüber hinaus leisten diese jungen, nicht behin<strong>der</strong>ten Menschen enorme Hilfestellung<br />
darin, die nichtbehin<strong>der</strong>te Gesellschaft über die Bedürfnisse behin<strong>der</strong>ter Menschen auf Reisen zu informieren und zu sensibilisieren.<br />
Sie unterstützen damit auch die Behin<strong>der</strong>tenarbeit und vertreten die Interessen von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung nach außen.<br />
4. Handlungsbedarf<br />
Zum Handlungsbedarf hatte ich bereits in meinem letzten Tätigkeitsbericht darauf hingewiesen, dass neben <strong>der</strong> Erhaltung<br />
spezieller För<strong>der</strong>einrichtungen die Integration behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong> in die Regelschule weiter vorangetrieben<br />
werden muss. Auch hier darf die Integration nicht<br />
� an baulichen Barrieren scheitern. Um ein selbstverständliches Miteinan<strong>der</strong> zwischen behin<strong>der</strong>ten und nichtbehin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen im alltäglichen Leben zu erreichen, müssen auch die äußeren Rahmenbedingungen stimmen.<br />
Denn nur wenn bauliche, räumliche und technische Hürden beiseite geschafft werden, kann behin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen eine Teilhabe an <strong>der</strong> Gesellschaft - wie z.B. im Kin<strong>der</strong>garten und in <strong>der</strong> Schule - ermöglicht werden<br />
und die Integration gelingen.<br />
Obwohl mit dem Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden -<br />
die Kommunen sind verpflichtet, entsprechend den allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik, Neubauten sowie<br />
große Um- o<strong>der</strong> Erweiterungsbauten barrierefrei zu gestalten- ist die Barrierefreiheit an Schulen noch immer<br />
nicht selbstverständlich.<br />
Dringen<strong>der</strong> Handlungsbedarf besteht vor allem im Hinblick auf die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ganztägigen Betreuung an<br />
Schulen. Die Einführung des G8 und die Ganztagsbetreuung bringen es mit sich, dass Schüler vermehrt Unter-<br />
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icht am Nachmittag haben. Es müssen neue Funktionsräume für die Schüler geschaffen werden, neue Klassenräume,<br />
Aufenthaltsräume, Speiseräume für die Mittagsverpflegung, Cafeterien usw. Beim Neubau o<strong>der</strong> Umbau<br />
<strong>der</strong> Schulen muss, um die Integration behin<strong>der</strong>ter Schüler zu gewährleisten, auf <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>e Belange<br />
Rücksicht genommen und entsprechend geplant werden. Bereits in <strong>der</strong> Ausbildung <strong>der</strong> Architekten müsste<br />
demnach die barrierefreie Bauweise zum Pflichtfach erhoben werden (siehe auch Kapitel IX)<br />
� Die Integration darf auch nicht an <strong>der</strong> Kompetenz <strong>der</strong> Lehrer in Regelschulen scheitern, die sich in vielen Fällen<br />
mit den son<strong>der</strong>pädagogischen Erfor<strong>der</strong>nissen überfor<strong>der</strong>t sehen. Eine entsprechende Än<strong>der</strong>ung/Ergänzung in<br />
den Ausbildungsinhalten sollte nach und nach angestrebt werden.<br />
� Wie ich bereits in meinem 1.Tätigkeitsbericht ausführte und auch die Eingabe zum Thema „MSD-Stunden För<strong>der</strong>schwerpunkt<br />
körperliche und motorische Entwicklung in Oberbayern“ zeigt, muss auch die Situation <strong>der</strong><br />
Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienste verbessert werden. Um eine dauerhafte Integration zu gewährleisten<br />
müssen die MSD<br />
� personell verstärkt werden,<br />
� das Kontingent <strong>der</strong> Unterrichtsstunden in <strong>der</strong> Regelschule mit 2 Stunden pro Woche muss ausgeschöpft<br />
werden; anzustreben ist längerfristig, dass das Unterrichtsstundenkontingent auf mehr als 2 Stunden angehoben<br />
wird.<br />
� Ich hatte bereits in meinem 1. Tätigkeitsbericht darauf hingewiesen, dass auch eine auf längere Dauer angelegte<br />
Begleitung des behin<strong>der</strong>ten Kindes wünschenswert ist. Derzeit ist mit dem Wechsel <strong>der</strong> Einrichtung in <strong>der</strong> Regel<br />
auch ein Wechsel <strong>der</strong> bisherigen Betreuungs- und damit auch Bezugsperson verbunden. Außerdem muss die<br />
Finanzierung <strong>der</strong> Begleitperson jedes Jahr neu beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt werden, was für die Eltern<br />
und das Kind ein Unsicherheitsfaktor darstellt.<br />
Das Sozialministerium hat zu dieser Problematik in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass eine erteilte Genehmigung<br />
maximal solange gilt, wie <strong>der</strong> Bedarf an <strong>der</strong> benötigten Leistung besteht. Nachdem die Leistungsträger<br />
immer wie<strong>der</strong> zu überprüfen haben, ob die Voraussetzungen für die Leistung (noch) gegeben sind, bestehen<br />
gegen eine Befristung des Leistungszeitraums keine durchgreifenden Bedenken; die Leistungsträger haben<br />
hierbei ein relativ weites Ermessen. Gegen Leistungszeiträume von einem Jahr ist aus Sicht <strong>der</strong> Leistungsträger<br />
sicherlich nichts einzuwenden. Da aber bei diesem - im Verhältnis zur Gesamtschuldauer - eher kurzen Genehmigungszeitraum<br />
zum einen eine erhebliche Rechtsunsicherheit über eine anschließende Weiterbewilligung <strong>der</strong><br />
Hilfe besteht und zum an<strong>der</strong>en diese Genehmigungspraxis dem Interesse des Kindes an einer konstanten Bezugsperson<br />
wi<strong>der</strong>spricht , ist anzustreben, dass <strong>der</strong> Einsatz des Helfers von vornherein über den gesamten<br />
Grundschulzeitraum genehmigt wird.<br />
� Im Hinblick auf den durch die Einführung des G8 verursachten erhöhten Personalaufwands ist beabsichtigt, einen<br />
weiteren beson<strong>der</strong>en Zuschlag an Lehrerwochenstunden in den Art 17 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetz<br />
( BaySchFG) aufzunehmen. Im Rahmen <strong>der</strong> geplanten Gesetzesän<strong>der</strong>ung muss auch <strong>der</strong> erhöhte Personalbedarf<br />
bei <strong>der</strong> Betreuung von Schülern mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf durch einen entsprechenden Zuschlag<br />
im Bayer. Schulfinanzierungsgesetz berücksichtigt werden, da dies zu einer Verbesserung <strong>der</strong> Integrati-<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 29 von 154
on von Schülern mit son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarf in die privaten Schulen beitragen würde (s. hierzu<br />
auch die Eingabe zum Thema „Än<strong>der</strong>ung des <strong>Bayerischen</strong> Schulfinanzierungsgesetzes“).<br />
_______________________ V. Ausbildung, berufliche Qualifizierung, Beruf _____________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Zentrale Leitlinie für alle ethischen Fragestellungen in Bezug auf den einzelnen Menschen und das Gemeinwesen ist die Unantastbarkeit<br />
<strong>der</strong> Würde des Menschen und <strong>der</strong> Wert des Lebens an sich in allen Lebensstadien und Lebensbereichen. An diesem<br />
Maßstab haben sich die Fel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ethik uneingeschränkt auszurichten. Das gilt auch für die Ethik <strong>der</strong> Arbeit und <strong>der</strong> Wirtschaft.<br />
Der Staat und die Unternehmen sind deshalb beson<strong>der</strong>s verpflichtet, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass auch Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ung durch Arbeit ihre Persönlichkeit frei entfalten und am Wohlstand teilhaben können.<br />
Die vielfältigen Bemühungen des Freistaates Bayern, diesen ethischen Prinzipien gerecht zu werden, spiegeln sich in <strong>der</strong> Vielzahl<br />
von Einrichtungen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen wie<strong>der</strong> und lassen sich wie folgt dokumentieren:<br />
� 11 Berufsbildungswerke (mit rund 2.600 Ausbildungsplätzen) und<br />
� 5 Berufsför<strong>der</strong>ungswerke (mit rund 2.800 Umschulungsplätzen) schaffen eine Infrastruktur zur Erstausbildung und beruflichen<br />
Qualifizierung behin<strong>der</strong>ter Menschen.<br />
� 82 Integrationsprokekte mit einem Beschäftigungsanteil schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen von meist über 50 v. H. stellen .<br />
2.770 Arbeitsplätze, davon 1.562 für schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen zu üblichen Arbeitsbedingungen, zur Verfügung<br />
( Stand <strong>März</strong> <strong>2006</strong>).<br />
� Zur Verbesserung <strong>der</strong> beruflichen Einglie<strong>der</strong>ung schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen werden von den Integrationsämtern umfassende<br />
Leistungen aus Mitteln <strong>der</strong> Ausgleichsabgabe bewilligt (2005 ca. 69,7 Mio €). Neben Leistungen an die<br />
schwerbehin<strong>der</strong>ten Menschen selbst sind davon insbeson<strong>der</strong>e die Leistungen an Arbeitgeber zu erwähnen. Sie erhalten<br />
bei <strong>der</strong> Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen Zuschüsse zu den Investitionen, zu den Personalkosten<br />
sowie für den ggf. entstehenden Aufwand zur psychosozialen Betreuung für schwerbehin<strong>der</strong>te Mitarbeiter (2005:<br />
über 31,8 Mio. €).<br />
� Leistungen an schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (2005: rd. 2,7 Mio. €).<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 30 von 154
� Zur Verbesserung <strong>der</strong> Beschäftigung schwer behin<strong>der</strong>ter Menschen beim Freistaat Bayern sind im Doppelhaushalt<br />
2004/2005 (wie bereits seit den Doppelhaushalten 1997-2004 auch schon) 150 freie und frei werdende Stellen <strong>der</strong> Neueinstellung<br />
schwer behin<strong>der</strong>ter Menschen vorbehalten.<br />
� Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behin<strong>der</strong>ung nicht, noch nicht o<strong>der</strong> nicht wie<strong>der</strong> auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
tätig sein können, stehen Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen und Blindenwerkstätten unabhängig von Art,<br />
Schwere und Ursache ihrer Behin<strong>der</strong>ung offen. Insgesamt gibt es in Bayern rd. 180 Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen<br />
mit etwa 28.500 Plätzen.<br />
� Um die Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben für beson<strong>der</strong>s betroffene schwer behin<strong>der</strong>te Menschen zu erhöhen, sind<br />
im SGB IX Regelungen zum Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Netzes von Integrationsfachdiensten getroffen<br />
worden. Zwischenzeitlich ist es gelungen, leistungsfähige und kreative Netzwerke in den einzelnen Regionen zu etablieren<br />
und die Integrationsfachdienste zu profunden sozialen Dienstleistern auszubauen.<br />
2. Gespräche, Initiativen<br />
Staatsministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />
Gespräch mit Staatsminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser<br />
Thema: - Beschäftigung schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen im öffentlichen Dienst<br />
- Bedeutung und Notwendigkeit eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes<br />
Gespräch mit Mitarbeiter des Finanzministeriums, Hr. Hüllmantel, Hr. Dr. Kathke<br />
Thema: - Schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen im öffentlichen Dienst<br />
- Beschäftigungsquote<br />
- Barrierefreier Zugang zu Arbeitsplätzen<br />
- Auswahlverfahren – Aufklärungsgespräch > Prüfungserleichterung<br />
Staatsministerium <strong>der</strong> Justiz<br />
Gespräch mit Staatsministerin Beate Merk<br />
Thema: - Beschäftigung schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
- Patientenverfügung für Menschen mit geistiger Behin<strong>der</strong>ung<br />
- Beschäftigungsquote behin<strong>der</strong>ter Menschen im Justizministerium<br />
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen<br />
Gespräche mit Mitarbeiter des StMAS<br />
Themen: - ESF-Mittel für Beschäftigung psychisch kranker Menschen bei „Weißer Rabe“<br />
- Anerkennung des „Lindengartens“ als eine Werkstatt für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
Landtag<br />
Sitzung zum Bericht über die Beschäftigung schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen beim Freistaat Bayern im Jahr 2004<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 31 von 154
Gespräch mit dem CSU-Fraktionsvorsitzenden Joachim Herrmann<br />
Themen: - Verleihung eines Integrationspreises an Firmen, die sich in <strong>der</strong> Beschäftigung schwerbehin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen beson<strong>der</strong>s engagieren<br />
Agentur für Arbeit, Rosenheim<br />
Gespräch mit Hr. Neumann, Direktor und Fr. Böhm-Volkmann, ARGE<br />
Thema: - EGZ-För<strong>der</strong>ung<br />
Berufsför<strong>der</strong>ungswerk München - Besuch <strong>der</strong> Einrichtung in Kirchseeon<br />
Berufsbildungswerk Abensberg - Besuch <strong>der</strong> Einrichtung<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertreter:<br />
- AK Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertreter <strong>der</strong> IG Metall, Ingolstadt<br />
- Versammlung <strong>der</strong> AGSV Bayern (Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertreter Bayern) in Ohlstadt<br />
Ver.di Bayern - München<br />
- Sitzung AK Behin<strong>der</strong>tenpolitik<br />
Verleihung Integrationspreis „JobErfolg 2005“ am Welttag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
- Besuch bei den Preisträgern Automobile Stephan Schnaus, Haßfurt<br />
Polizeiinspektion Höchstadt<br />
Bauer-Versand, Burkunstadt<br />
Verleihung Integrationspreis „JobErfolg <strong>2006</strong>“<br />
- Sitzung <strong>der</strong> Jury – Modalitäten <strong>der</strong> Preisvergabe, Ausschreibung, Schirmherrschaft etc.<br />
Integrationsfirmen<br />
- Labora gGmbH, Regensburg - Besichtigung und Gespräch mit Hr. Eibl, Hr. Schmalhofer<br />
- Irseer Kreis, Kaufbeuren<br />
Integra Hof gGmbH<br />
Themen: - Integrationsprojekt in den Arbeitsmarkt - Arbeit durch Handeln<br />
- Netzwerk für Integration von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
För<strong>der</strong>ungswerk St. Nikolaus, Dürrlauingen<br />
Präsentation Teilhabeergebnisse<br />
Lindengarten e.V., Legau<br />
Thema: - WfbM-Anerkennung<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 32 von 154
Bayerischer Landkreistag, Hr. Reile<br />
Gespräche - vor Ort mit verschiedenen Gesprächsteilnehmern<br />
- mit Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert bei Regionalkonferenz<br />
- Mitarbeiter des StMAS, Hr. Turi, Hr. Diener<br />
Werkstätten: Veröffentlichung von falschen Zahlen zur Einkommenssituation schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen in<br />
Werkstätten in „Mitteilungen des Landkreistages“<br />
Werkstättenverbund Straubing, Hans Horn<br />
Themen: - Falsche Zahlen vom Landkreistag (siehe oben)<br />
- Leistungen <strong>der</strong> Werkstätten zur kommunalen Finanzsituation<br />
Werkstätten für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
- Wefa Neustadt-Wildenheid<br />
Besuch <strong>der</strong> Werkstattmesse in Nürnberg<br />
Backbetrieb, Augsburg<br />
Thema: Barrierefreiheit am Arbeitsplatz<br />
Finanzamt Dachau, Direktor Dr. Bischofberger<br />
Thema: Beschäftigung einer körperbehin<strong>der</strong>ten Mitarbeiterin<br />
Netzwerk Allgäu 2005 – Fachtag in Oberstdorf<br />
Thema: Berufliche Integration von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
Diakonisches Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Rosenheim e.V.<br />
Thema: 1. Kamingespräch „Aktionsbündnis - Arbeit für behin<strong>der</strong>te Menschen -“<br />
3. Eingaben<br />
Auch in diesem Berichtzeitraum habe ich mich verstärkt für die berufliche Integration von schwer behin<strong>der</strong>ten Menschen eingesetzt.<br />
Das Interesse von Arbeitgebern an schwer behin<strong>der</strong>ten Arbeitskräften zu wecken und zu verstärken - sehe ich als eine<br />
meiner vordringlichen Aufgaben, denn nach wie vor ist die Arbeitslosenzahl von Menschen mit Schwerbehin<strong>der</strong>ung - die nach<br />
Auskunft des Arbeitsmarktbarometers Bayern im Februar 23.960 betrug - sehr hoch. Allerdings möchte ich auch darauf verweisen,<br />
dass diesbezüglich gegenüber dem Vorjahr eine leichte Besserung eingetreten ist, denn im Februar 2005 waren noch 24.799<br />
schwer behin<strong>der</strong>te Personen ohne Beschäftigung.<br />
Ohne Arbeit zu sein, bedeutet für die Betroffenen nicht nur finanzielle Einbußen, son<strong>der</strong>n auch die bittere Erfahrung, in <strong>der</strong> Arbeitswelt<br />
nicht gebraucht zu werden o<strong>der</strong> nicht ausreichend qualifiziert zu sein. In dieser Situation stellt die Integration von Men-<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 33 von 154
schen mit Behin<strong>der</strong>ung eine beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung dar. Wir brauchen deshalb die Arbeitgeber, die gegen den Strom <strong>der</strong><br />
gängigen Stereotypen schwimmen und den Menschen eine Chance geben, die nicht dem landläufigen „Ideal“ eines Arbeitnehmers<br />
entsprechen. Denn je<strong>der</strong> verfügt über beson<strong>der</strong>e Fähigkeiten, die er unter Beweis stellen möchte. Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung –<br />
am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt – sind ein Gewinn für jedes Unternehmen. Sie tragen engagiert zur betrieblichen Wertschöpfung<br />
und Produktivitätssteigerung bei. Wer schwer behin<strong>der</strong>te Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, praktiziert eine verantwortungsvolle<br />
Geschäftsführung, ohne den wirtschaftlichen Erfolg aus den Augen zu lassen.<br />
Stellensuche<br />
Im vergangenen Jahr erhielt ich vermehrt Eingaben, die den negativen Trend im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation bestätigen.<br />
Die Petenten weisen sehr häufig auf ihre vielen erfolglosen Bewerbungen hin. Anhand <strong>der</strong> Formulierungen in den Schreiben wird<br />
deutlich, wie sehr diese Situation die Betroffenen psychisch und familiär belastet. Viele <strong>der</strong> Petenten bitten mich um Unterstützung<br />
bei ihrer Stellensuche auf dem freien Arbeitsmarkt o<strong>der</strong> ihrer Bewerbung im Öffentlichen Dienst. Ich muss diese dann um Verständnis<br />
bitten, dass mir eine direkte Hilfestellung im Bewerbungsverfahren, indem ich beispielsweise Behörden um <strong>der</strong>en Einstellung<br />
bzw. eine Stellenvermittlung ersuche - auch aus Gleichbehandlungsgründen ggü. an<strong>der</strong>en Bewerbern mit Behin<strong>der</strong>ung - nicht<br />
möglich ist und ich sie nur beratend unterstützen kann. Unabhängig davon sage ich diesen jedoch meine Hilfestellung zu, wenn<br />
sie im Bewerbungsverfahren den konkreten Eindruck haben sollten, dass sie aufgrund Ihrer Behin<strong>der</strong>ung benachteiligt werden.<br />
Bei Anfragen zu freien Stellen im öffentlichen Dienst nenne ich den Petenten unverbindlich die Adressen <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsministerien<br />
mit und verweise darauf, dass sie sich mit ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilungen <strong>der</strong><br />
genannten Ministerien wenden können. Denn diese haben die Möglichkeit zu überprüfen, ob in <strong>der</strong>en Geschäftsbereich entsprechen<strong>der</strong><br />
Personalbedarf besteht. Ferner erfolgt meinerseits stets ein Hinweis auf die Unterstützungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Integrationsämter,<br />
Integrationsfachdienste und Selbsthilfefirmen in Bayern, mit <strong>der</strong> Bitte, sich auch an diese zu wenden.<br />
Bewerbung beim Öffentlichen Dienst<br />
Ich musste Petenten, die sich bei Behörden beworben haben und davon ausgingen, dass allein <strong>der</strong> Status <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>ung<br />
eine bevorzugte Einstellung begründet, des Öfteren darüber informieren, dass eine bevorzugte Einstellung von schwer behin<strong>der</strong>ten<br />
Bewerbern nur bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung (wird u.a. im Ausleseverfahren, Vorstellungsgespräch festgestellt)<br />
erfolgen kann. Dies bedeutet in <strong>der</strong> Praxis, dass die Einstellung eines nicht behin<strong>der</strong>ten Bewerbers, dessen Qualifikation<br />
besser ist als die eines schwer behin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> gleichgestellten Bewerbers, rechtens und nicht zu beanstanden ist. Ich habe<br />
diesen Petenten zu <strong>der</strong>en umfassen<strong>der</strong> Information ferner stets den Fürsorgeerlass des <strong>Bayerischen</strong> Finanzministeriums beigefügt.<br />
Beschäftigung schwer behin<strong>der</strong>ter Menschen im öffentlichen Dienst<br />
Ich habe auch in diesem Jahr regelmäßig Eingaben erhalten, mit denen ich um Überprüfung von personalrechtlichen Angelegenheiten<br />
gebeten wurde. Die Eingaben erhielt ich sowohl von schwer behin<strong>der</strong>ten und gleichgestellten Angestellten als auch Arbeitern<br />
und Beamten im Öffentlichen Dienst (z.B. auch von Lehrern). Dabei handelte es sich beispielsweise um Bitten zur Überprü-<br />
fung <strong>der</strong> Rechtmäßigkeit einer Zwangspensionierung, <strong>der</strong> Aufhebung einer Stellensperre, von Beurteilungen, von Beendigungen<br />
von Dienstverhältnissen, <strong>der</strong> Zuteilung von dienstlicher Mehrarbeit und von geplanten Ver- und Umsetzungen. Es wurden ferner<br />
auch Anliegen an mich in Bezug auf die Verwendung an einem bestimmten Dienstort und Berücksichtigung <strong>der</strong> zustehenden<br />
Nachteilsausgleiche bei Prüfungen in <strong>der</strong> Ausbildung im Öffentlichen Dienst herangetragen. Ich habe hier jeweils mit den obersten<br />
Dienstbehörden zusammengearbeitet und in einigen Fällen konnte den Anliegen <strong>der</strong> Petenten auch erfreulicherweise entsprochen<br />
werden.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 34 von 154
Hartz IV<br />
Auch in diesem Berichtzeitraum weisen die Eingaben <strong>der</strong> Betroffenen darauf hin, dass diese im Hinblick auf Hartz IV nicht nur<br />
verunsichert son<strong>der</strong>n auch verärgert sind. In nahezu je<strong>der</strong> Eingabe zu diesem Thema, rechnen mir Petenten vor, was Ihnen „zum<br />
Leben bleibt“ und verweisen darauf, dass sie für ihre langfristige Arbeitslosigkeit nicht verantwortlich sind und durch Hartz IV „doppelt<br />
bestraft“ werden. So wurden diese häufig wegen Schließung des Betriebes o<strong>der</strong> Personalabbau entlassen und finden trotz<br />
umfassen<strong>der</strong> Bemühungen keine neue Beschäftigung, weil sie z.B über 40 Jahre als sind und schwer behin<strong>der</strong>t.<br />
Ich rege hier zwar für die Petenten umgehend eine rechtsaufsichtliche Überprüfung <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> zu gewährenden Leistungen<br />
nach Hartz IV an, die jedoch bisher stets die Korrektheit <strong>der</strong> ersten Entscheidung bestätigt hat. Ich muss jedoch auch<br />
feststellen, dass die Situation einiger meiner Petenten mit Hartz IV-Leistungen wie<strong>der</strong> in Arbeit zu kommen nahezu aussichtslos<br />
ist. Abgesehen davon, dass wir den Petenten entsprechende Stellen empfehlen, mit denen sie wegen <strong>der</strong> Vermittlung einer Beschäftigung<br />
Kontakt aufnehmen können (vgl. meine nachfolgenden Ausführungen) können meine Kollegen und ich hier oft nur mit<br />
Gesprächsbereitschaft auf die Petenten zugehen und diesen somit zeigen, dass man an ihrer Situation Anteil nimmt.<br />
Agentur für Arbeit<br />
Auch in diesem Berichtzeitraum stand meine Geschäftsstelle mit <strong>der</strong> Regionaldirektion <strong>der</strong> Bundsagentur für Arbeit wegen <strong>der</strong><br />
Bearbeitung von Eingaben regelmäßig in Kontakt. Dabei handelte es sich um Probleme mit den Agenturen vor Ort, bezogen auf<br />
die Höhe des Arbeitslosengeldes, Ablehnung einer beantragten Leistung o<strong>der</strong> den Zeitpunkt <strong>der</strong> Auszahlung einer Leistung. Ich<br />
möchte betonen, dass insbeson<strong>der</strong>e unsere Zusammenarbeit mit dem Kundenreaktionsmanagement <strong>der</strong> Regionaldirektion Bayern<br />
in Nürnberg sehr positiv war. Dieses nahm sich <strong>der</strong> Anliegen unserer Petenten stets umgehend und vorbehaltlos an und klärte die<br />
Angelegenheit im Sinne <strong>der</strong> Petenten i.d.R. innerhalb von 1-2 Wochen.<br />
Integrationsämter<br />
Im letzten Jahr habe ich auch Beschwerden von Petenten erhalten, die über die Einglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisher bei den Bezirksregierungen<br />
arbeitenden Integrationsämter/Hauptfürsorgestellen in das Zentrum Bayern Familie und Soziales ab 1.8.2005 nicht informiert<br />
und deshalb verunsichert über <strong>der</strong>en Zuständigkeit waren. Auffällig war, dass ich nach dem 01.08.2005 vermehrt schriftliche als<br />
auch telefonische Beschwerden von Petenten zu verzögerten und lang anhaltenden Verfahrensdauern seitens <strong>der</strong> Integrationsämter<br />
erhielt. Wir haben die Petenten über die Anschriften <strong>der</strong> Regionalstellen des Zentrums Bayern informiert und uns bei Beschwerden<br />
im Hinblick auf die Verfahrensdauer, mit diesen Behörden bzw. <strong>der</strong> übergeordneten Stelle in Verbindung gesetzt. Auch<br />
in diesem Berichtszeitraum mussten meine Geschäftsstelle und ich bei <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>der</strong> Eingaben und bei telefonischen Anfragen<br />
feststellen, dass viele Petenten, das Integrationsamt sowie dessen Aufgaben nicht kennen und sich deshalb an diese Stellen<br />
bisher nicht gewandt haben.<br />
Darauf zurückführend erhielt ich im Mai letzten Jahres vom Leiters des Integrationsamtes die Mitteilung, dass sich bezüglich <strong>der</strong><br />
Personalsituation eine positive Än<strong>der</strong>ung abzeichnet. Ihm wurde zur Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben mehr Personal zugewiesen. Diese<br />
Mitteilung gab Hoffnung, vor allem auch deshalb, weil nun die Antragsüberprüfungen und Entscheidungen des Integrationsamtes<br />
zeitnah erfolgen könnten.<br />
Integrationsfirmen und Integrationsfachdienste<br />
Wie bereits im letzten Berichtzeitraum festgestellt, zeigt sich auch hier bei <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>der</strong> Eingaben und telefonischen Anfragen,<br />
dass viele Petenten keinerlei Kenntnis von <strong>der</strong> Existenz <strong>der</strong> Integrationsfirmen und -dienste sowie <strong>der</strong>en Aufgaben haben.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 35 von 154
In einem Schreiben hat das Integrationsunternehmen Integra Hof darauf hingewiesen, dass immer öfter behin<strong>der</strong>te Menschen<br />
nach einer Beschäftigung außerhalb <strong>der</strong> Werkstätte für behin<strong>der</strong>te Menschen suchen. Es hat die Frage aufgeworfen, ob es möglich<br />
ist, dass sich Werkstattbesucher mit Hilfe des Persönlichen Budgets ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis<br />
bei einer Integrationsfirma „einkaufen“.<br />
Die Integrationsfirma weist in dem Schreiben zutreffend darauf hin, dass die Beschäftigung in einer Werkstatt für behin<strong>der</strong>te Menschen<br />
eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist und als solche bugdetfähig i.S. des § 17 SGB IX.<br />
Ich habe mich an den Bezirk Mittelfranken, <strong>der</strong> für das dortige Modellprojekt zuständig ist, die Bundesagentur für Arbeit und das<br />
Sozialministerium gewandt und um Stellungnahme zu <strong>der</strong> Anfrage gebeten. Über die Ergebnisse werde ich in meinem nächsten<br />
Tätigkeitsbericht berichten.<br />
Werkstätten für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
Ich habe Eingaben von Werkstattleitern, behin<strong>der</strong>ten Werkstattbesuchern bzw. <strong>der</strong>en Angehörigen und Trägern mit <strong>der</strong> Bitte um<br />
Unterstützung erhalten bei <strong>der</strong> Eruierung eines Werkstattplatzes, bei drohendem Verlust eines Werkstattplatzes (z.B. wegen<br />
Nichteignung) und bei Problemen auf dem Arbeitsplatz in <strong>der</strong> Werkstätte mit dem dortigen Personal. Doch insbeson<strong>der</strong>e folgende<br />
Themen for<strong>der</strong>ten meine Aufmerksamkeit:<br />
Mittagessen in <strong>der</strong> Werkstatt für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
Eine größere Anzahl von Eingaben habe ich von Betroffenen zu dem Wegfall <strong>der</strong> Kostenerstattung des Mittagessens für Menschen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ung mit <strong>der</strong> Bitte erhalten, dafür Sorge zu tragen, dass diese Regelung wie<strong>der</strong> rückgängig gemacht wird. Der<br />
Wegfall <strong>der</strong> Leistung ist auf eine bundesrechtliche Neuregelung im Rahmen <strong>der</strong> Einführung des SGB XII zurück zu führen.<br />
Nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Recht umfasste die Einglie<strong>der</strong>ungshilfe, die in einer Anstalt, einem Heim o<strong>der</strong> einer<br />
Einrichtung zur teilstationären Betreuung geleistet wurde, auch den in <strong>der</strong> Einrichtung gewährten Lebensunterhalt1 und damit auch<br />
das Mittagessen. Diese Vorschrift ist im SGB XII ersatzlos weggefallen. Vielmehr ist innerhalb <strong>der</strong> Sozialhilfe grundsätzlich strikt<br />
zwischen den in verschiedenen Kapiteln des SGB XII geregelten Hilfearten – u. a. eben auch zwischen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe<br />
einerseits sowie <strong>der</strong> Hilfe zum Lebensunterhalt an<strong>der</strong>erseits o<strong>der</strong> auch <strong>der</strong> Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin<strong>der</strong>ung –<br />
zu unterscheiden. Für die Träger <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe besteht somit keine Möglichkeit, im Rahmen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe die<br />
Kosten für das Mittagessen bzw. überhaupt des Lebensunterhalts zu finanzieren. Dies gilt völlig unabhängig davon, ob die betroffenen<br />
Empfänger von Einglie<strong>der</strong>ungshilfe in stationären o<strong>der</strong> teilstationären Einrichtungen betreut werden. Der einzige Unterschied<br />
bei stationärer Unterbringung besteht darin, dass die Leistungsberechtigten die Leistungen üblicherweise als Sachleistungen<br />
erhalten; sie müssen sich jedoch an den entstehenden Kosten – sofern möglich - finanziell beteiligen. Dies hat zur Folge, dass<br />
seit 01.01.2005 Werkstattbesucher das Mittagessen grundsätzlich selbst zu finanzieren haben. Sofern die Werkstattbesucher über<br />
kein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen, erhalten sie Leistungen <strong>der</strong> Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin<strong>der</strong>ung;<br />
aus dem Regelsatz sind dann die Kosten des Mittagessens in Werkstätten für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung zu bestreiten.<br />
Ich habe den Petenten empfohlen, umgehend einen Antrag auf Grundsicherung beim örtlichen Sozialamt zu stellen.<br />
Bayern ist, soweit mir dies bekannt ist, das einzige Bundesland, das die Kosten für das Mittagessen nicht mehr übernimmt – dies<br />
empfinde ich als besorgniserregend. Als richtigen Schritt sehe ich daher die Resolution des Bezirkstags von Oberbayern an, <strong>der</strong><br />
sich für eine gesetzliche Än<strong>der</strong>ung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch einsetzt und mit dem Bayer. Landkreistag<br />
Gespräche führen will, damit <strong>der</strong> Organisationsaufwand, <strong>der</strong> sich <strong>der</strong>zeit für die Betroffenen ergibt, wie<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t wird.<br />
1 § 27 Abs. 3 BSHG<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 36 von 154
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in zwei Entscheidungen -das Essensgeld betreffend- die Auffassung <strong>der</strong> Bezirke bestätigt.<br />
Gegen ein Urteil wurde Berufung zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.<br />
Die Anrechnung des Mittagessens auf die Sozialhilfe wurde mittlerweile auch auf <strong>der</strong> Amtschefkonferenz <strong>der</strong> Sozialministerien <strong>der</strong><br />
Län<strong>der</strong> und im Sozialpolitischen Ausschuss des Landtags behandelt. Beide Gremien sind sich einig, dass eine Regelung zur<br />
Kostenübernahme des Essensgeldes in teilstationären Einrichtungen dringend erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Staatsregierung wurde aufgefor<strong>der</strong>t,<br />
gemeinsam mit den Bezirken und den zuständigen Bundesgremien eine Lösung herbeizuführen. Beim Treffen <strong>der</strong> Lan-<br />
desbehin<strong>der</strong>tenbeauftragten am 22./23.11.05 habe ich mit meinen Kollegen aus den an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n beschlossen, uns mit<br />
einem Schreiben an die Konferenz <strong>der</strong> Landessozialbehörden (KOLS) zu wenden und auf eine Regelung zur Übernahme des<br />
Essensgeldes zu drängen. Die Problematik wurde zwischenzeitlich in die KOLS eingebracht. Dort wurde eine Unterarbeitsgruppe<br />
gebildet, die sich mit dem Thema beschäftigt. Es ist davon auszugehen, dass das Thema „Mittagessen“ in die Sammlung „Än<strong>der</strong>ungsbedarf<br />
zum SGB XII“ aufgenommen wird. Die Än<strong>der</strong>ungsvorschläge werden nach <strong>der</strong> KOLS, wenn nichts bereits <strong>der</strong> Bund<br />
ein Gesetzgebungsverfahren einleiten sollte, im Ministerrat behandelt und wenn dieser zustimmt, als Bundesratsinitiative in den<br />
Bundestag eingebracht.<br />
Beitragszuschlag für die Pflegeversicherung für kin<strong>der</strong>lose Versicherte<br />
Zu <strong>der</strong> Frage, ob auch solche Versicherte, die aufgrund einer Tätigkeit in einer Werkstatt für behin<strong>der</strong>te Menschen (WfbM) kranken-<br />
und pflegeversichert sind, den Beitragszuschlag für Kin<strong>der</strong>lose allein zu tragen haben, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für<br />
WfbM den Rechtsanwalt und Sozialrechtler Prof. Dr. Plagemann mit einem Gutachten beauftragt. Dieser kommt zu dem Ergebnis,<br />
dass die Werkstätten den Beitragszuschlag für die behin<strong>der</strong>ten Menschen abführen und anschließend den Sozialhilfeträgern auf<br />
Erstattung <strong>der</strong> Beitragszuschläge verklagen sollten. Einzelheiten zum Gutachten und zu den Klagemöglichkeiten sind auf <strong>der</strong><br />
Internetseite <strong>der</strong> Bundesvereinigung <strong>der</strong> Lebenshilfe unter www.lebenshilfe.de/Arbeit/Arbeit und Recht zu finden.<br />
Mit Schreiben vom Mai 2005 hat sich das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit dem Gutachten auseinan<strong>der</strong>gesetzt<br />
und mitgeteilt, dass es trotz <strong>der</strong> vorgebrachten Argumente an seiner Auffassung festhält, dass Werkstattbeschäftigte<br />
nicht generell vom Beitragszuschlag in <strong>der</strong> Pflegeversicherung auszunehmen sind.<br />
Freistellung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in Werkstätten und volle Entgeltzahlung in Wohnheimen z.B. für die aktive<br />
Teilnahme an Sportveranstaltungen<br />
Ich habe bereits in meinem letzten Tätigkeitsbericht darüber berichtet, dass sich die Bezirke darauf verständigt haben1 eine Freistellung<br />
von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in Werkstätten von bis zu 10 Arbeitstagen im Kalen<strong>der</strong>jahr für die aktive Teilnahme an<br />
Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften, Europapokalwettbewerben, internationalen sportlichen Län<strong>der</strong>wettkämpfen<br />
und den dazugehörigen Vorbereitungskämpfen auf Bundesebene und damit vergleichbare Veranstaltungen wie den Special-<br />
Olympic-Games zu akzeptieren. In diesem Berichtzeitraum verständigten sich die Bezirke erfreulicherweise zudem darauf, dass<br />
diese das volle Entgelt bezahlen bei <strong>der</strong> Teilnahme von behin<strong>der</strong>ten Sportlern an den Special Olympics o<strong>der</strong> ähnlichen Veranstaltungen,<br />
wenn die Teilnahme als Freizeitmaßnahme zu werten ist. Als Freizeitmaßnahme ist sie dann zu bewerten, wenn sie im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Betreuung durch die Einrichtung und mit <strong>der</strong>en Personal durchgeführt wird.<br />
1 in analoger Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 6 Bayerische Urlaubsverordnung<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 37 von 154
Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)<br />
Mit einem Schreiben vom 20.12.2005 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen (BAG) mitgeteilt,<br />
dass <strong>der</strong> Bund beabsichtigt zum Ausgleich <strong>der</strong> Zahlungen von Arbeitgeber im Fall <strong>der</strong> Mutterschaft an Arbeitnehmerinnen ein<br />
Ausgleichsverfahren einzuführen, bei dem je<strong>der</strong> Betrieb -unabhängig von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Beschäftigten- eine Umlage an die Krakenkasse<br />
zu zahlen hat. Mit dieser Umlage sollen Beschäftigungshemmnisse bei <strong>der</strong> Einstellung von Frauen abgebaut werden.<br />
Die BAG vertrat die Auffassung, dass die Einbeziehung <strong>der</strong> Werkstätten in das Gesetz zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht<br />
notwendig sei, weil eine Diskriminierung von Frauen im Hinblick darauf, dass Werkstätten unter bestimmten Voraussetzungen<br />
behin<strong>der</strong>te Menschen einstellen müssen, faktisch nicht stattfinde. Die BAG befürchtete, dass erhebliche Mehrkosten auf die Werkstätten<br />
zukommen. Ich habe mich in dieser Angelegenheit an das Sozialministerium sowie an die Bundesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragte<br />
und die Landesarbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen in Bayern (LAG) gewandt.<br />
Mit Schreiben vom 02.03.<strong>2006</strong> hat <strong>der</strong> AOK Bundesverband für die Träger <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung mitgeteilt, dass<br />
das AAG keine Anwendung auf die betreuten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen findet.<br />
Auszugsweise lautet das Schreiben wie folgt:<br />
„Anerkannte Werkstätten ... sind hinsichtlich <strong>der</strong> Personen, die dort im Rahmen ihrer Unterbringung bestimmte Arbeiten verrichten,<br />
nicht als Arbeitgeber anzusehen. ... Vielmehr wird überwiegend ein sogenannter Werkstattvertrag vorliegen, <strong>der</strong> lediglich ein arbeitnehmerähnliches<br />
Rechtsverhältnis begründet. Daher sind diese Personen grundsätzlich n i c h t als Arbeitnehmer im Sinne<br />
des Aufwendungsausgleichsgesetzes anzusehen. Sie sind folglich bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Arbeitnehmerzahl n i c h t zu berücksichtigen,<br />
Umlagebeträge sind nicht zu zahlen, und es erfolgt keine Erstattung. Nur in den Ausnahmefällen, in denen diese Personen<br />
in einem Arbeitsverhältnis stehen und in persönlicher Abhängigkeit Arbeit gegen Entgelt verrichten, sind sie bei <strong>der</strong> Feststellung<br />
<strong>der</strong> Arbeitnehmerzahl zu berücksichtigen ..."<br />
Lindengarten<br />
Die kulturpädagogische Arbeitsgemeinschaft Lindengarten e.V. sowie eine Vielzahl <strong>der</strong> dort beschäftigen Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
sind an mich im letzten Jahr herangetreten und baten um meine Unterstützung. Die Problematik <strong>der</strong> Kulturpädagogischen<br />
Arbeitsgemeinschaft - Gefährdung <strong>der</strong> Arbeitsplätze <strong>der</strong> dort Beschäftigten - wurde mir bei meinem Besuch am 19.04.2005 im<br />
Lindengarten verdeutlicht. Dort wohnen und arbeiten 15 junge Erwachsene, teilweise in Regiearbeitsplätzen. Diese Arbeitsplätze<br />
müssen in einigen Fällen aufgegeben werden, wenn die WfbM nicht genehmigt wird. Die überörtlichen Kostenträger (unterschiedliche<br />
Bezirke) sind nicht mehr bereit die bisherige Form <strong>der</strong> Beschäftigung zu finanzieren und drängen auf die Gründung einer<br />
WfbM. Die Bundesagentur musste die Anerkennung des Lindengartens als Werkstatt für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung wegen des<br />
fehlenden Einvernehmens mit dem Bezirk Schwaben bisher ablehnen. Wenn die WfbM Plätze nicht entstehen, muss <strong>der</strong> ein o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>e Beschäftigte in eine an<strong>der</strong>e Einrichtung wechseln und somit den bisher vertrauten Arbeitsplatz aufgeben.<br />
Der Verein finanziert so viel wie möglich ohne öffentliche Gel<strong>der</strong>. So. entstanden in Eigenfinanzierung (durch die Eltern und den<br />
Verein) zwei Außenwohngruppen. Ein hohes Maß an Ehrenamtlichkeit ist seitens des Vereins vorhanden. Hier wurden sowohl<br />
finanzielle als auch personelle Ressourcen angeboten. Die Einbettung des Vereins in das Gemeindeleben ist bemerkenswert.<br />
Dieses wird u.a. durch den <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n Unterallgäu bestätigt. Ich habe deshalb dem Lindengarten gerne meine Hilfe<br />
zugesagt und stand seither vermittelnd mit <strong>der</strong> Geschäftsführung des Lindengartens, dem <strong>Bayerischen</strong> Sozialministerium, <strong>der</strong><br />
Politik, Vertretern <strong>der</strong> zuständigen Behörden, sowie den Interessenvertretern <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten Beschäftigten vor Ort, in regelmäßigem<br />
Kontakt. Derzeit zeichnet sich im Sinne <strong>der</strong> Beschäftigten eine Lösung ab. Da die Gespräche noch nicht abgeschlossen sind<br />
bitte ich um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend berichten kann. Selbstverständlich werde ich<br />
Sie im nächsten Tätigkeitsbericht entsprechend informieren.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 38 von 154
Pendlerpauschale<br />
Um <strong>der</strong> Vollständigkeit meines Berichts zu entsprechen, möchte ich auch auf eine Eingabe hinweisen, die nur mittelbar mit dem<br />
Thema „Beschäftigung“ zu tun hat, jedoch für den Leser von Interesse sein könnte. So bat mich ein Petent um Informationen zu<br />
geplanten Neuregelungen bezüglich <strong>der</strong> Pendlerpauschale und damit verbundenen Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung.<br />
Ich habe mich diesbezüglich mit <strong>der</strong> für die Steuerpolitik zuständigen Abteilung des <strong>Bayerischen</strong> Finanzministeriums in<br />
Verbindung gesetzt. Diese teilte mir mit, dass <strong>der</strong>zeit kein Gesetzentwurf in Zusammenhang mit einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisherigen<br />
Regelung zur Pendlerpauschale vorliegt. Än<strong>der</strong>ungen wurden zwar politisch diskutiert und von <strong>der</strong> Presse entsprechend aufgegriffen,<br />
jedoch gibt es hierzu noch keinen Entwurf o<strong>der</strong> konkrete Ausführungen. Das Jahr <strong>2006</strong> würde bei einer Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtslage<br />
ohnehin unberührt bleiben. Ich habe dem Petenten abschließend noch mitgeteilt, dass u.a. die Verbände und ich nach Erstellung<br />
eines Gesetzentwurfes, <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>te Menschen tangiert, im Anhörungsverfahren ohnehin beteiligt werden und hierzu Stellung<br />
nehmen können.<br />
Vergabe von Aufträgen des Freistaats Bayern an Betriebe, die die Beschäftigungsquote erfüllen<br />
Der Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertreter eines privaten Unternehmens in Bayern, das deutlich mehr schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen beschäftigt<br />
als es die Schwerbehin<strong>der</strong>tenquote erfor<strong>der</strong>t, hat angeregt, bei <strong>der</strong> Vergabe von Aufträgen durch den Freistaat Bayern die<br />
Erfüllung <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>tenquote bei <strong>der</strong> Entscheidung über den Zuschlag als maßgebliches Kriterium mit zu berücksichtigen.<br />
Da dies einen Anreiz für Betriebe bedeuten würde, mehr schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen einzustellen bzw. weiter zu beschäftigen,<br />
habe ich diese Anregung im Hinblick darauf, dass <strong>der</strong> Freistaat Bayern sich zum Ziel gesetzt hat, die Beschäftigung schwerbehin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen durch konkrete Maßnahmen, aber auch mittelbar durch eine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bereitschaft zur Integration zu<br />
verbessern - an das Bayer. Finanzministerium herangetragen. Ich habe darauf hingewiesen, dass eine mittelbare För<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen <strong>der</strong>zeit dadurch erfolgt, dass die öffentliche Hand Aufträge an anerkannte Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen<br />
vergibt. Ein weiteres mittelbares För<strong>der</strong>instrument könnte aus meiner Sicht auch die bevorzugte Vergabe von Aufträgen an<br />
Betriebe darstellen, die die Schwerbehin<strong>der</strong>tenquote erfüllen.<br />
Das Finanzministerium hat dazu mitgeteilt, dass öffentliche Aufträge nach dem Haushaltsrecht und den Vergabevorschriften in<br />
einem förmlichen Verfahren auszuschreiben sind, wenn nicht wegen des geringen Umfangs <strong>der</strong> Bestellung o<strong>der</strong> aus an<strong>der</strong>en<br />
Gründen eine freihändige Vergabe in Betracht kommt. Der Zuschlag ist hierbei auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Nicht<br />
auftragsbezogene Aspekte, wie z.B. die Schwerbehin<strong>der</strong>tenquote, dürfen bei <strong>der</strong> Entscheidung nicht berücksichtigt werden. An<br />
diese Grundsätze seien die staatlichen Stellen auch nach dem EU-Recht, dass das gleiche Verfahren vorsieht, gebunden. Diese<br />
Mitteilung bedauerte ich sehr, denn wie oben bereits erwähnt, wird hier auf ein, wichtiges Instrument <strong>der</strong> Unterstützung verzichtet.<br />
Standortschließungen bei <strong>der</strong> Telekom<br />
Die Personalvertretung <strong>der</strong> Deutsche Telekom hat mir Anfang <strong>März</strong> diesen Jahres berichtet, dass die Telekom die Auflösung von<br />
Standorten in Bayern plant. Die bestehenden 24 Nie<strong>der</strong>lassungen sollen auf 8 reduziert werden. Die Mitarbeiter werden an neuen<br />
Standorten wie z.B. Traunstein, München, Nürnberg weiterbeschäftigt. Von <strong>der</strong> geplanten Maßnahme sind 59 zum Teil schwerstbehin<strong>der</strong>te<br />
Mitarbeiter betroffen, die mit <strong>der</strong> Verlagerung ihres Arbeitsplatzes an einen über 200 km entfernten Ort rechnen müssen.<br />
Die Weiterbeschäftigung an den geplanten Standorten wäre im Hinblick auf die weiten Wegstrecken, die die behin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen zurücklegen müssten, vielfach nicht möglich. Viele blinde, schwerst sehbehin<strong>der</strong>te Menschen, Rollstuhlfahrer, Krebsund<br />
Chemopatienten müssen mehrmals die Woche zu Behandlungen. Die Weiterführung <strong>der</strong> Behandlungen würde diesem Personenkreis<br />
im Falle eines Standortwechsels unmöglich gemacht.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 39 von 154
Ich habe deshalb die Telekom angeschrieben und um Mitteilung gebeten, welche Planungen es von Seiten des Unternehmens<br />
gibt, um für den Personenkreis <strong>der</strong> schwerbehin<strong>der</strong>ten Beschäftigten Rahmenbedingungen zu schaffen, die <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>er<br />
Situation gerecht werden.<br />
Der Vorstandsvorsitzende <strong>der</strong> Deutschen Telekom Kai Uwe Ricke sicherte zu, dass „in Härtefällen sachgerechte Einzelfalllösungen<br />
gefunden werden“ gleichzeitig wurde „um Verständnis für unumgängliche Entscheidungen“ geworben, zumal insgesamt 11<br />
Standorte in Bayern gesichert sind. (Siehe auch Pressemitteilung im Anhang)<br />
Integrationspreis - JobErfolg 2005<br />
Im meinem 1. Tätigkeitsbericht hatte ich bereits darüber berichtet, dass am 03.12.05 dem Welttag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
Sozialministerin Christa Stewens, <strong>der</strong> Landtagspräsident Alois Glück und ich erstmals den Integrationspreis „Job Erfolg 2005“<br />
an einen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst und in <strong>der</strong> Privatwirtschaft verleihen werden. Für ihr beson<strong>der</strong>s Engagement bei <strong>der</strong><br />
beruflichen Integration schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen wurden in einem Festakt in Nürnberg<br />
� ein privatgewerbliches Unternehmen - <strong>der</strong> BAUR Versand Burgkunstadt sowie<br />
� eine Dienststelle des öffentlichen Bereichs - die Polizeiinspektion Höchstadt / Aisch geehrt.<br />
� Der Ehrenpreis ging an das Automobilhaus Schnaus in Haßfurt<br />
Der Preis, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Werkstatt für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in Attl gestiftet wurde, wird auch künftig, jährlich am Welttag <strong>der</strong><br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen verliehen werden. Dazu hat die Jury bereits im Februar getagt. Ziel <strong>der</strong> Besprechung war es, den<br />
„Fahrplan“ für die Preisverleihung in diesem Jahr festzulegen. Der Welttag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen wird in diesem Jahr<br />
in Rosenheim im Kultur- und Kongresszentrum stattfinden. Private Unternehmen und öffentliche Dienststellen können sich für den<br />
Preis bewerben. Die Ausschreibungsfrist läuft bis 15.Juli <strong>2006</strong>. Die Ausschreibungsunterlagen können von meiner Internetseite<br />
unter <strong>der</strong> Adresse www.behin<strong>der</strong>tenbeauftragte.bayern.de unter <strong>der</strong> Rubrik „ Bildung und Beruf“ eingesehen und ausgedruckt<br />
werden.<br />
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ( BvB) <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit ( BA )<br />
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Jahr 2004 ein neues Fachkonzept <strong>der</strong> Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB)<br />
entwickelt, das erstmals im Berufsberatungsjahr 2004/2005 angewandt wurde. Das Konzept zielt darauf ab, nicht ausbildungsreife<br />
junge Menschen einen Zugang zur Ausbildung zu ermöglichen.<br />
Das neue Fachkonzept BvB <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit, zu dessen Zielgruppe ausdrücklich auch Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
zählen, strebt folgende Ziele an:<br />
• Vermeidung o<strong>der</strong> schnelle Beendigung von Ausbildungs- und Arbeitslosigkeit,<br />
• Verbesserung <strong>der</strong> beruflichen Handlungsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen,<br />
• Erhöhung des Qualifikationsniveaus von Jugendlichen,<br />
• Eröffnung und Reaktivierung betrieblicher Qualifizierungsangebote,<br />
• Erhöhung des Angebots an Ausbildungs- und Arbeitsstellen,<br />
• Steigerung <strong>der</strong> Kundenzufriedenheit.<br />
Das Konzept soll insgesamt zu einer Erhöhung <strong>der</strong> Übergangsquote in Ausbildung und Arbeit und damit zu einer Steigerung <strong>der</strong><br />
Effizienz und Effektivität berufsvorbereiten<strong>der</strong> Bildungsmaßnahmen führen.<br />
In einem gemeinsamen Papier haben die Berufsför<strong>der</strong>werke in Bayern darauf hingewiesen, dass das Fachkonzept <strong>der</strong> BvB vor<br />
dem Hintergrund <strong>der</strong> Erfahrungen mit dem Personenkreis von benachteiligten Menschen entwickelt wurde und die Ergebnisse auf<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 40 von 154
den Kreis <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten Menschen übertragen wurden, ohne, dass <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>e Belange Berücksichtigung fanden. Erst<br />
durch die Intervention <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Berufsbildungswerke kurz nach Veröffentlichung des Fachkonzepts<br />
wurden kurzfristig in <strong>der</strong> sog. Anlage 4 zum Fachkonzept zusätzliche Rahmenbedingungen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
definiert. Diese Anlage 4 muss aus Sicht <strong>der</strong> Berufsför<strong>der</strong>ungswerke dringend überarbeitet werden. Die von den Berufsför<strong>der</strong>werken<br />
vertretenen Än<strong>der</strong>ungswünsche umfassen insbeson<strong>der</strong>e<br />
� die Möglichkeit einer längeren Laufzeit <strong>der</strong> BVB,<br />
� die integrierte Gestaltung <strong>der</strong> modularen Sequenzen,<br />
� den Personalschlüssel im unmittelbaren För<strong>der</strong>ungskontext und<br />
� die Ausstattung <strong>der</strong> Fachdienste.<br />
Um die Berufsbildungswerke zu unterstützen habe ich das Thema auf einem Treffen <strong>der</strong> Landesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragten angesprochen.<br />
Die Beauftragten waren sich einig, dass die in <strong>der</strong> Anlage 4 des Konzepts genannten zusätzlichen Rahmenbedingungen<br />
für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung dringend überarbeitet und modifiziert werden müssen. Der Än<strong>der</strong>ungsbedarf bezieht sich dabei<br />
insbeson<strong>der</strong>e auf eine<br />
� längere Laufzeit <strong>der</strong> BvB, was bedeuten würde, dass bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme die bestmögliche Anpassung<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung an die Bedürfnisse des behin<strong>der</strong>ten Menschen im Vor<strong>der</strong>grund steht. Hierfür muss ein flexibler Verlauf sichergestellt<br />
werden,<br />
� eine Anhebung des Personalschlüssels. Dem Konzept nach beträgt <strong>der</strong> Personalschlüssel eine Fachkraft zu 20 Teilnehmern<br />
in <strong>der</strong> Bildungsbegleitung. Nach Ansicht <strong>der</strong> Beauftragten entspricht dieser Schlüssel nicht den Bedürfnissen<br />
behin<strong>der</strong>ter Menschen und muss erhöht werden.<br />
In einer gemeinsamen Pressemitteilung <strong>der</strong> Beauftragten wurde auf diesen Än<strong>der</strong>ungsbedarf aufmerksam gemacht. Mit einem<br />
Schreiben vom <strong>März</strong> <strong>2006</strong> habe ich die Bundesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragte Karin Evers-Meyer gebeten, das Anliegen <strong>der</strong> Berufsför<strong>der</strong>ungswerke<br />
zu unterstützen. Die Bundesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragte hat mir daraufhin mitgeteilt, dass in dieser Angelegenheit ein<br />
Gespräch mit <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit geführt wird. Über die Ergebnisse meiner Bemühungen werde ich im nächsten Tätigkeitsbericht<br />
berichten.<br />
4. Handlungsbedarf<br />
Wichtig ist, dass sich die Staatsregierung weiterhin verstärkt für die Überzeugungsarbeit potentieller Arbeitgeber die<br />
Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung im Berufsleben betreffend, einsetzt und hier eine Vorbildfunktion<br />
einnimmt.<br />
Berufliche Qualifizierung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung ist unerlässlich. Sie nützt aber wenig, wenn potentielle Arbeitgeber<br />
bereits im Auswahlverfahren, die Schwerbehin<strong>der</strong>ung als Problem verbunden mit Pflichten für das Unternehmen<br />
empfinden und den Bewerber deshalb von vorneherein ablehnen.<br />
Für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung, die im Berufsleben stehen, sich qualifizieren und informieren wollen, auf Arbeitssuche<br />
sind o<strong>der</strong> Probleme am Arbeitsplatz haben, benötigen eine kompetente Beratung bzw. Unterstützung. Diese Aufgaben<br />
nehmen Integrationsämter, -firmen und –fachdienste wahr. Jedoch nützen diese flächendeckenden Angebote den Betroffenen<br />
nur dann, wenn sie wissen, dass es diese Anlaufstellen gibt. Deshalb erachte ich hier eine verstärkte Information<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 41 von 154
<strong>der</strong> Bürger in Bayern über die bestehenden Beratungsangebote für die Einglie<strong>der</strong>ung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung ins<br />
Berufsleben als dringend erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Um die Einstellung arbeitsloser schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen zu erhöhen, hat <strong>der</strong> Gesetzgeber ein breit gefächertes<br />
För<strong>der</strong>angebot geschaffen.<br />
Über diese För<strong>der</strong>möglichkeiten bestehen aber Informationsdefizite bei den Unternehmen, was sich wie<strong>der</strong>um beschäftigungshemmend<br />
auswirkt. Insbeson<strong>der</strong>e sind die Betriebe über<br />
� Investitionshilfen,<br />
� Begleitung am Arbeitsplatz,<br />
� Min<strong>der</strong>leistungsausgleich und<br />
� Arbeitsassistenz<br />
nicht son<strong>der</strong>lich gut informiert. Eine verstärkte Information <strong>der</strong> Arbeitgeber über Einglie<strong>der</strong>ungshilfen ist daher dringend<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Im Sozialgesetzbuch IX, das im Jahr 2001 in Kraft getreten ist, wurde das Recht <strong>der</strong><br />
� medizinischen,<br />
� beruflichen und<br />
� sozialen Rehabilitation<br />
vereinheitlicht und insbeson<strong>der</strong>e<br />
� die Kooperation und<br />
� Koordination zwischen den Rehabilitationsträger<br />
klarer gestaltet. Neue Regelungen zur Zuständigkeit sollen eine möglichst zügige Abwicklung des Rehabilitationsverfahrens<br />
gewährleisten.<br />
Gleichzeitig wurde die Stellung des behin<strong>der</strong>ten Menschen im gesamten Prozeß <strong>der</strong> Rehabilitation gestärkt. Der behin<strong>der</strong>te<br />
Mensch soll im Rehabilitationsverfahren mitwirken und mitbestimmen können.<br />
Mit dem Rehabilitationsrecht steht ein Instrumentarium zur Verfügung, das die Rehabilitationsträger in die Lage versetzt,<br />
alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um behin<strong>der</strong>ten Menschen ein gesellschaftlich gleichwertiges Leben zu ermöglichen.<br />
Diese gesetzlichen Grundlagen sind jedoch allein nicht geeignet, die berufliche Einglie<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter Menschen in<br />
einem Betrieb bzw. an einem bestimmten Arbeitsplatz nachhaltig zu sichern.<br />
Ohne einstellungswillige und aufgeschlossene Arbeitgeber, die bereit sind behin<strong>der</strong>tengerechte Arbeitsplätze anzubieten,<br />
wird die berufliche Integration behin<strong>der</strong>ter Menschen nicht gelingen.<br />
Die Bereitschaft zur Beschäftigung behin<strong>der</strong>ter Menschen muss von den Gedanken getragen sein, dass:<br />
� Betriebe eine soziale Verantwortung haben<br />
� aller Mitglie<strong>der</strong> dieser Gesellschaft ein Recht auf Integration haben, unter Berücksichtigung ihren sozialen und<br />
beruflichen Fähigkeiten.<br />
Berufliche Integration schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen ist zum einen das Ergebnis betriebswirtschaftlicher Entscheidungen<br />
zum an<strong>der</strong>en ist sie aber in vielen Fällen auch Ausdruck eines beson<strong>der</strong>en Bewusstseins. Die berufliche Integration<br />
schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen ist nur möglich, wenn sich Arbeitgeber finden, die nicht nur Gewinnmaximierung im Blickfeld<br />
haben, son<strong>der</strong>n sich auch ihrer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung bewusst sind.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 42 von 154
Bericht des <strong>Bayerischen</strong> Staatsministeriums <strong>der</strong> Finanzen an den <strong>Bayerischen</strong> Landtag über die Beschäftigung schwer-<br />
behin<strong>der</strong>ter Menschen beim Freistaat Bayern 2004<br />
Ich habe bereits im letzten Tätigkeitsbericht erwähnt, dass ich vom Landesverband Angehöriger psychisch Kranker darauf<br />
hingewiesen wurde, in dem Bericht des <strong>Bayerischen</strong> Staatsministeriums <strong>der</strong> Finanzen an den <strong>Bayerischen</strong> Landtag<br />
über die Beschäftigung schwer behin<strong>der</strong>ter Menschen beim Freistaat Bayern 2003 sei auf Seite 8 fälschlicherweise die<br />
Formulierung „geistig-seelische Behin<strong>der</strong>ung“ eingetragen. Es wurde deshalb meinerseits angemerkt, dass dieser Passus<br />
im Bericht - im Interesse <strong>der</strong> Menschen mit geistiger Behin<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> seelisch behin<strong>der</strong>ten Personen - nicht<br />
weiterhin verwendet werden sollte. Da diese Formulierung im Bericht von 2004 erneut enthalten ist und diese beiden<br />
Behin<strong>der</strong>ungsarten völlig getrennt voneinan<strong>der</strong> zu betrachten sind, werde ich das Finanzministerium – um Fehlerwie<strong>der</strong>holungen<br />
zu vermeiden – erneut bitten, hier umgehend eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Formulierung vorzunehmen.<br />
Integrationsämter<br />
Die Integrationsämter leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration behin<strong>der</strong>ter Menschen ins Berufsleben. Der Erfolg<br />
<strong>der</strong> Integrationsämter hängt, wie bereits erwähnt, unter an<strong>der</strong>em auch von <strong>der</strong> personellen Besetzung ab. Das Sozialministerium<br />
hat sich - was mich sehr freut- im Berichtszeitraum bemüht, die personellen Voraussetzungen zur Steigerung<br />
<strong>der</strong> Integrationsanstrengungen, trotz <strong>der</strong> strengen Einsparvorgaben für den Stellenhaushalt, zu schaffen. Ein Erfolg dieser<br />
Bemühungen ist die personelle Verstärkung des Integrationsamts Oberbayern. Meine Gespräche mit den Leitern <strong>der</strong><br />
Integrationsämter ergaben, dass eine stärkere Besetzung dazu führt,<br />
� dass Arbeitgeber durch intensivere Beratung motiviert werden könnten behin<strong>der</strong>te Menschen einzustellen;<br />
� behin<strong>der</strong>te Menschen und <strong>der</strong>en Kollegen im Verständnis für einan<strong>der</strong> sensibilisiert werden, so dass <strong>der</strong><br />
Arbeitsplatz gesichert werden kann;<br />
� Projekte initiiert und/o<strong>der</strong> vorhandene Projekte konsequenter und umfassen<strong>der</strong> begleitet werden könnten;<br />
� Akquise von Arbeitsplätzen im Mittelpunkt stehen könnte;<br />
� Dringend erfor<strong>der</strong>liche Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden würde.<br />
Integrationsfachdienste<br />
Ich hatte bereits in meinem letzten Tätigkeitsbericht darüber berichtet, dass die etablierten Strukturen mit ihren hohen<br />
Nutzen für schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen gefährdet sind. Durch das Gesetz zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ausbildung und Beschäftigung<br />
schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen übernahmen die Integrationsämter ab 1. Januar 2005 die Strukturverantwortung. Die<br />
Aufgaben <strong>der</strong> Integrationsfachdienste wurden erweitert. Trotz des erweiterten Aufgabenbereichs war lange Zeit nicht<br />
geklärt, wie ab dem Jahr 2005 die Leistungen <strong>der</strong> Integrationsfachdienste vergütet werden. Im Dezember 2004 zeichnete<br />
sich eine Lösung über das Projekt „Akquisitions- und Unterstützungsmanagement“ ab, das vom StMAS zunächst befristet<br />
für das Jahr 2005 ins Leben gerufen wurde. Für die in <strong>der</strong> Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Integrationsfachdienste<br />
wurden für die Akquisition von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Mittel in Höhe von 3 Mio. € bereitgestellt.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 43 von 154
Ein Lenkungskreis, <strong>der</strong> sich aus Vertretern des Sozialministeriums, <strong>der</strong> Landesarbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Integrationsfachdienste<br />
und des Zentrums Bayern Familie und Soziales zusammensetzt und sich zu regelmäßigen Sitzungen im <strong>Bayerischen</strong><br />
Sozialministerium trifft, begleitet die Durchführung des Akquisitionsprojektes. Um auch für das Jahr <strong>2006</strong> die<br />
Finanzierung <strong>der</strong> Integrationsfachdienste in Bayern zu sichern, wurde das Akquisitionsprojekt um ein weiteres Jahr verlängert.<br />
Zur Sicherung <strong>der</strong> Integrationsfachdienste müssen langfristig jedoch die gesetzlichen Grundlagen für die Finanzierung<br />
<strong>der</strong> Integrationsfachdienste wie sie in Kapitel 7 des SGB IX beschrieben sind, umgesetzt werden.<br />
Dazu gehört, dass die Integrationsfachdienste von den Rehabilitationsträgern mit <strong>der</strong> Vermittlung schwerbehin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen beauftragt und für diese Aufgabe vergütet werden. Derzeit lehnen es die Arbeitsagenturen und die Arbeitsgemeinschaften<br />
jedoch ab, die Integrationsfachdienste zu beauftragen, da ihrer Meinung nach eine Rechtsgrundlage für die<br />
direkte Beauftragung fehlt und Aufträge an die Integrationsfachdienste zur Vermittlung schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen nur<br />
nach vorheriger Ausschreibung vergeben werden dürfen. Dagegen ist das Sozialministerium <strong>der</strong> Auffassung, dass die<br />
Län<strong>der</strong> eine gesetzlich angeordnete organisatorische und finanzielle Vorhaltepflicht („Strukturverantwortung“) für die<br />
Integrationsfachdienste haben. Daraus ergibt sich zwingend, dass bei einer Beauftragung des Integrationsfachdienstes<br />
keine Ausschreibung erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Im Rahmen einer Fachtagung „Integrationsfachdienste- Chancen und Perspektiven“ im Bayer. Sozialministerium am 15.<br />
<strong>März</strong>. <strong>2006</strong> hat sich herausgestellt, dass die Beauftragung <strong>der</strong> Integrationsfachdienste durch die Arbeitsagenturen und<br />
Arbeitsgemeinschaften ein län<strong>der</strong>übergreifendes Problem darstellt.<br />
Alle Beteiligten waren sich einig, dass ein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht und umgehend ein Gesetzgebungsverfahren<br />
einzuleiten ist. Zudem haben sich alle Teilnehmer darauf geeinigt, einen gemeinsamen Appell an den Bundesarbeitsminister<br />
zu richten, worin die Agenturen für Arbeit aufgefor<strong>der</strong>t werden, ihren Beitrag zur Integration behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen zu leisten und die Integrationsfachdienste, als fachlich versierte Partner, bei <strong>der</strong> Vermittlung behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
einzuschalten.<br />
Eine beson<strong>der</strong>e Problematik entsteht für die Integrationsfachdienste auch durch die geltende Praxis <strong>der</strong> Vergütung von<br />
Vermittlungsgutscheinen (§ 421 g SGB III) im Bereich <strong>der</strong> Arbeitsverwaltung. Danach wird für die Vermittlung eines behin<strong>der</strong>ten<br />
bzw. nicht behin<strong>der</strong>ten Menschen eine einheitliche Vergütung in Höhe von 2000 € bezahlt. Der Aufwand, den die<br />
Integrationsfachdienste für die Vermittlung von behin<strong>der</strong>ten Menschen erbringen, ist jedoch erheblich höher als bei <strong>der</strong><br />
Vermittlung eines nicht behin<strong>der</strong>ten Menschen. Durch den Vermittlungsgutschein sind daher in vielen Fällen die tatsächlichen<br />
Aufwendungen des Integrationsfachdienstes nicht gedeckt. Die Teilnahme behin<strong>der</strong>ter Menschen am Arbeitsleben<br />
wird hierdurch erheblich erschwert. Zudem werden Vermittlungsgutscheine nur noch bis Ende <strong>2006</strong> von <strong>der</strong> Arbeitsverwaltung<br />
ausgegeben.<br />
Beschäftigung schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen im öffentlichen Dienst<br />
Die Beschäftigungsquote im öffentlichen Dienst hat sich zwar im Jahr 2004 um 0,14 %-Punkte auf 4,58 % (Vorjahr 4,44 %)<br />
erhöht. Um die Pflichtquote von 5 % zu erfüllen, hätten jedoch noch weitere 1.216 schwer behin<strong>der</strong>te Mitarbeiter beschäftigt<br />
werden müssen. Damit <strong>der</strong> Freistaat Bayern seine Vorbildfunktion bei <strong>der</strong> Beschäftigung schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
erfüllt, muss mit vereinten Kräften darauf hingewirkt werden, dass die Quote erreicht wird.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 44 von 154
_________________________________ VI. Studium ______________________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
In den achtziger Jahren wurde die Notwendigkeit und das Ziel <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter Studieren<strong>der</strong> in Empfehlun-<br />
gen1 gefasst, die bis heute zentrale Grundlage für die För<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter Studieren<strong>der</strong> geblieben sind. In diesen Empfehlungen<br />
ist das Ziel vorgegeben, dass jedem behin<strong>der</strong>ten Menschen, <strong>der</strong> die dazu notwendigen Voraussetzungen mitbringt ein Studium<br />
an <strong>der</strong> Hochschule seiner Wahl offen stehen muss. Neben dem Bereich des behin<strong>der</strong>tengerechten Bauens werden u.a. Maßnahmen<br />
<strong>der</strong> Information und Beratung, <strong>der</strong> sozialen Integration, <strong>der</strong> besseren Versorgung mit technischen und persönlichen Hilfen<br />
und des Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsordnungen gefor<strong>der</strong>t. Zwischenzeitlich sind zahlreiche dieser Empfehlungen<br />
an vielen Hochschulen umgesetzt worden.<br />
Die Vorschrift des Art. 2 Absatz 4 Satz 2 des <strong>Bayerischen</strong> Hochschulgesetzes sieht vor, dass die <strong>Bayerischen</strong> Staatlichen Hochschulen<br />
die beson<strong>der</strong>en Bedürfnisse von behin<strong>der</strong>ten Menschen zu berücksichtigen haben und einen/eine Beauftragte/n für behin<strong>der</strong>te<br />
Studierende zu bestellen haben. Die beson<strong>der</strong>en Belange von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen sollen in <strong>der</strong> Lehre im Rahmen<br />
des Studiums in angemessener Weise berücksichtigt werden. Prüfungsordnungen <strong>der</strong> Hochschulen müssen die beson<strong>der</strong>en<br />
Belange <strong>der</strong> Studierenden mit Behin<strong>der</strong>ung zur Wahrung <strong>der</strong> Chancengleichheit berücksichtigen. Dementsprechend sehen fast<br />
alle Prüfungsordnungen Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. die Verlängerung <strong>der</strong> Prüfungszeit, Bereitstellen von Schreibhilfen,<br />
Gestattung <strong>der</strong> Ablegung <strong>der</strong> Prüfung in einer an<strong>der</strong>en Art, vor.<br />
2. Gespräche, Initiativen<br />
Bayer. Blinden- und Sehbehin<strong>der</strong>tenbund München, Hr. Seuß<br />
Thema: - Studiengebühren für Hochschulstudenten<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertreter von Universitäten und Hochschulen in Bayern<br />
3. Eingaben<br />
Thema: - Studiengebühren für Hochschulstudenten<br />
Diplomarbeiten<br />
In diesem Berichtzeitraum erhielt ich zunehmend viele Eingaben von Studierenden, Studenten und Doktoranten mit <strong>der</strong> Bitte um<br />
Unterstützung ihrer Diplomarbeit. Meine Geschäftsstelle und ich sind stets im Rahmen unserer Möglichkeiten bemüht, den Petenten<br />
die angefragten Informationen und Adressen zukommen zu lassen.<br />
1 Empfehlungen <strong>der</strong> ständigen Konferenz <strong>der</strong> Kultusminister <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> vom 25. Juni 1982 "Verbesserung <strong>der</strong> Ausbildung für Behin<strong>der</strong>te im Hochschulbereich".<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 45 von 154
Zulassungsvoraussetzungen zum Studium<br />
Auch in diesem Berichtzeitraum habe ich Eingaben erhalten, die Ausnahmegenehmigungen für die Zulassung zum Studium zum<br />
Thema machten. So wies mich ein behin<strong>der</strong>ter Studienanfänger darauf hin, dass dessen Notendurchschnitt für die Zulassung zu<br />
einem bestimmten Studienzweig an <strong>der</strong> Universität nicht ausreichend sei und bat deshalb um Unterstützung im Hinblick auf eine<br />
Ausnahmeregelung für die Aufnahme des Studiums. Ich warb um Verständnis, dass ich seinem Anliegen, aufgrund <strong>der</strong> Gleichbehandlung<br />
gegenüber an<strong>der</strong>en behin<strong>der</strong>ten und nichtbehin<strong>der</strong>ten Studienbewerbern, die die Voraussetzungen für die Zugangsberechtigung<br />
zum Studium ebenfalls erfüllen müssen, nicht entsprechen kann. Ziel <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenpolitik ist die Integration von<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in Schule, Beruf und in vielen an<strong>der</strong>en Lebensbereichen sowie <strong>der</strong>en Gleichstellung, jedoch nicht<br />
<strong>der</strong>en bevorzugte Behandlung gegenüber Nichtbehin<strong>der</strong>ten.<br />
4. Handlungsbedarf<br />
Behin<strong>der</strong>te Menschen sind im Studium mit vielfältigen Problemen konfrontiert wie z.B.<br />
� baulichen Barrieren,<br />
� mangeln<strong>der</strong> angemessenen Wohnmöglichkeiten,<br />
� fehlen<strong>der</strong> Beratung,<br />
� begrenzter Studienfachauswahl,<br />
� fehlenden technischen Hilfsmitteln.<br />
Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich die Lage von Studierenden mit Behin<strong>der</strong>ung wesentlich verbessert hat.<br />
Gleichwohl bestehen auch heute noch Defizite. Diese betreffen häufig die bauliche Barrierefreiheit an den Universitäten.<br />
Studiengebühren (vgl. auch meine Ausführungen unter <strong>der</strong> Rubrik: Beratungsgremium „integrative Erziehung“)<br />
Wie ich in meinem 1. Tätigkeitsbericht bereits berichtete, plant Bayern die Einführung von Studiengebühren (diskutiert<br />
werden Studiengebühren in einer Größenordnung von bis zu 500 € pro Semester). Aus verschieden Gründen - auf die ich<br />
an dieser Stelle nochmals eingehen möchte - ist gerade bei behin<strong>der</strong>ten Studenten eine Ausnahmeregelung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Sie haben es in <strong>der</strong> Regel schwerer als ihre nicht behin<strong>der</strong>ten Studienkollegen das Studiengeld aufzubringen. Zudem<br />
haben sie oftmals aufgrund ihrer Behin<strong>der</strong>ung finanzielle Mehraufwendungen zu kompensieren. Für sie ist es ungleich<br />
schwerer, einen Nebenjob zu bekommen, aus dessen Einnahmen sie die Studiengebühren finanzieren könnten. Auch die<br />
Finanzierung <strong>der</strong> Studiengebühren über ein Darlehen stellt für behin<strong>der</strong>te Studierende keine annehmbare Lösung dar, da<br />
die Aussichten für behin<strong>der</strong>te Menschen nach dem Studium einen Arbeitsplatz zu erhalten, mit dem sie das Darlehen<br />
später zurückzahlen könnten, deutlich schlechter sind als für die nichtbehin<strong>der</strong>ten Hochschulabgänger. Das Bayerische<br />
Hochschulgesetz ist mit Inkrafttreten des <strong>Bayerischen</strong> Gleichstellungsgesetzes am 1. August 2003 dahingehend geän<strong>der</strong>t<br />
worden, dass die Hochschulen dafür Sorge tragen müssen, dass Studierende mit Behin<strong>der</strong>ung nicht benachteiligt werden<br />
und die Angebote <strong>der</strong> Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Leitlinie dieser Än<strong>der</strong>ung<br />
war es, die Chancengleichheit von Studierenden mit Behin<strong>der</strong>ung zu verwirklichen. Dieses Ziel würde verfehlt, wenn<br />
von Studierenden mit Behin<strong>der</strong>ung Studiengebühren verlangt werden, ohne ihre beson<strong>der</strong>e Situation zu berücksichtigen.<br />
Behin<strong>der</strong>te Menschen sind im Studium mit vielfältigen Problemen konfrontiert (siehe oben). Eine Studiengebühr würde<br />
den Zugang zum Studium weiter erschweren.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 46 von 154
Wegen <strong>der</strong> geplanten Einführung <strong>der</strong> Studiengebühren habe ich - wie bereits berichtet - ein Gespräch mit Wissenschaftsminister,<br />
Dr. Thomas Goppel, geführt. Er sagte zu, dass vor Einführung <strong>der</strong> Studiengebühren in Bayern erst alle<br />
Rahmenbedingungen, auch für behin<strong>der</strong>te Menschen, geklärt werden. Zu den noch zu klärenden Fragen gehören auch<br />
die Einzelheiten <strong>der</strong> sozialen Abfe<strong>der</strong>ung. Es wurde vereinbart, dass meinerseits ein Vorschlag erfolgt, <strong>der</strong> als Grundlage<br />
für weitere Gespräche dienen könnte. Diesbezüglich habe ich mit den entsprechenden Verbänden und <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretern<br />
<strong>der</strong> Hochschulen Gespräche geführt. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Gespräche habe ich in einem Schreiben vom<br />
09.08.05 an den Wissenschaftsminister Dr. Thomas Goppel zusammengefasst und ihm den Vorschlag unterbreitet, auf<br />
die Erhebung von Studiengebühren bei schwerbehin<strong>der</strong>ten und chronisch kranken Studierenden zu verzichten.<br />
Außerdem habe ich gefor<strong>der</strong>t, die Gebühren auch zur Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen für behin<strong>der</strong>te Studierende<br />
zu verwenden, dies bedeutet, z.B. für Investitionen <strong>der</strong> Hochschulen in Barrierefreiheit im baulichen aber auch im kommunikativen<br />
Bereich.<br />
In <strong>der</strong> Ressortanhörung habe ich mit Schreiben vom 19.09.05 diese For<strong>der</strong>ungen erneut vorgebracht.<br />
Anfang Januar <strong>2006</strong> fand eine Anhörung im Landtag zur Hochschulreform und <strong>der</strong> Erhebung von Studiengebühren statt.<br />
Auch hier hat mein Büroleiter, Hr.Lang nochmals meinen Standpunkt verdeutlicht. Insbeson<strong>der</strong>e hat er im Rahmen <strong>der</strong><br />
Anhörung zum Ausdruck gebracht, dass die Härteklausel, die die Befreiung von den Studiengebühren in das Ermessen<br />
<strong>der</strong> Hochschule stellt, in ihrer bisherigen Form nicht ausreichend ist.<br />
Ich bedauere es sehr, dass sich die Bayerische Staatsregierung den Vorschlägen <strong>der</strong> Verbände und meinem Ansinnen<br />
nicht anschließen konnte.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> Darlehensbedingungen ist noch eine Rechtsverordnung zu erlassen. Ich werde mich<br />
dafür einsetzen, dass eine Rückzahlung nicht erfolgen muss, wenn <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>te Studierende keinen adäquaten Arbeitsplatz<br />
findet bzw. nur ein geringes Einkommen erzielt. Bei <strong>der</strong> Ermittlung des Einkommens müssen die behin<strong>der</strong>ungsbedingten<br />
Aufwendungen von behin<strong>der</strong>ten Studierenden angemessen berücksichtigt werden.<br />
______________________________ VII. Pflege und Betreuung ________________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
In Bayern existiert ein Netz von Diensten <strong>der</strong> offenen Behin<strong>der</strong>tenarbeit (OBA), die Familien mit einem behin<strong>der</strong>ten Kind dabei<br />
unterstützen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.<br />
Derzeit sind es 199 (Vorjahr 200) Beratungs- und Betreuungsdienste, die Dank <strong>der</strong> Bemühungen von Wohlfahrts- und Behin<strong>der</strong>tenverbänden,<br />
Kommunen und Sozialleistungsträgern, sowie dem Sozialministerium in den kreisfreien Städten und Landkreisen<br />
Bayerns aufgebaut worden sind. Die Verbände erhalten vom StMAS Zuschüsse für die Kosten des Personals, das notwenig ist,<br />
um das Angebot <strong>der</strong> Dienste sicherzustellen. Der Bedeutung <strong>der</strong> OBA trägt das Sozialministerium beson<strong>der</strong>s dadurch Rechnung,<br />
dass die Zuschüsse trotz <strong>der</strong> Sparzwänge konstant erhalten wurden. Das dokumentiert die Wichtigkeit des Prinzips „Ambulant vor<br />
Stationär“ und ist ein wichtiges Signal <strong>der</strong> Staatsregierung in Richtung Ausbau ambulanter Betreuung.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 47 von 154
Zu den Aufgaben <strong>der</strong> Dienste <strong>der</strong> offenen Behin<strong>der</strong>tenarbeit gehören insbeson<strong>der</strong>e:<br />
� Die ambulante Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> chronischer<br />
Erkrankung sicherzustellen,<br />
� Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> Führung eines selbstständigen und selbstbestimmten Lebens zu unterstützen,<br />
� Familien mit behin<strong>der</strong>ten Angehörigen zu unterstützen und zu entlasten.<br />
Das Angebotsspektrum <strong>der</strong> Dienste umfasst Informationen und Beratung zu allen Fragen des täglichen Lebens und Vermittlung<br />
von Hilfen, vor allem:<br />
� Psychosoziale Beratung und Betreuung behin<strong>der</strong>ter bzw. chronisch kranker Menschen und <strong>der</strong>en Familien,<br />
� Pflege und Betreuung - nur außerhalb des Zuständigkeitsbereiches <strong>der</strong> Pflegeversicherung,<br />
� Familienentlastende Dienste,<br />
� Organisation und Durchführung von Freizeit- und Begegnungsmaßnahmen,<br />
� Schulungsmaßnahmen für behin<strong>der</strong>te Menschen und ihre Familien,<br />
� Öffentlichkeitsarbeit, Gemeinwesenarbeit.<br />
Für beson<strong>der</strong>e Behin<strong>der</strong>tengruppen gibt es Spezialdienste auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Regierungsbezirke, so genannte überregionale<br />
Dienste <strong>der</strong> Offenen Behin<strong>der</strong>tenarbeit. Derzeit gibt es überregionale Dienste für blinde und gehörlose Menschen, Aphasiker,<br />
autistische, MS-kranke, krebskranke, muskelkranke, rheumakranke, Schädel-Hirnverletzte und epilepsiekranke Menschen.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung, die ambulante Hilfen in betreuten Wohnformen benötigen, wird nach Schätzungen des<br />
Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge von 2002 bis 2007 etwa um 35 Prozent steigen.<br />
Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind wesentlicher Bestandteil <strong>der</strong> ambulanten Versorgung vor allem von chronisch psychisch<br />
kranken Menschen. Derzeit gibt es in Bayern 79 Volldienste und 18 Außenstellen.<br />
Zielgruppen ihrer Angebote sind vor allem psychisch kranke Menschen mit Chronifizierungsgefahr o<strong>der</strong> chronischen Verläufen mit<br />
komplexem Hilfebedarf. Sozialpsychiatrische Dienste erbringen ihre Leistungen aufsuchend und wohnortnah. Sie sind vor allem<br />
beratend und begleitend sowie bei <strong>der</strong> Krisenversorgung tätig. Sie motivieren psychisch kranke Menschen, die sich trotz Bedarfs<br />
noch nicht o<strong>der</strong> nicht mehr behandeln lassen wollen. Sie erbringen Leistungen bei <strong>der</strong> Kooperation und Koordination, <strong>der</strong> Planung<br />
und Steuerung <strong>der</strong> unterschiedlichen Hilfen sowie bei <strong>der</strong> Aktivierung ergänzen<strong>der</strong> Hilfen. Daneben können sie Leistungen <strong>der</strong><br />
medizinischen Grundversorgung, <strong>der</strong> ambulanten psychiatrischen Pflege im Rahmen <strong>der</strong> häuslichen Krankenpflege, <strong>der</strong> ambulanten<br />
Soziotherapie sowie <strong>der</strong> öffentlichen Daseinsvorsorge anbieten.<br />
Wichtige Aufgaben <strong>der</strong> sozialpsychiatrischen Dienste sind:<br />
� Soziale und psychologische Beratung, begleitende und nachgehende<br />
Betreuung im sozialen Umfeld Haus- und Klinikbesuche, Zusammenarbeit mit Familienangehörigen<br />
� Krisenintervention, Krisenvorsorge und -begleitung<br />
� Information und Beratung über therapeutische Möglichkeiten, Rehabilitation, Berufs- und Lebensperspektiven<br />
� Gruppenarbeit, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 48 von 154
� Angebot tagesstrukturieren<strong>der</strong> Maßnahmen (Teestuben, Patientenclubs)<br />
� Einbeziehung von Laienhelfern (Gewinnung, Schulung, Anleitung)<br />
2. Gespräche, Initiativen<br />
Bezirk Oberfranken<br />
Gespräch mit Bezirkstagspräsident Dr. Günther Denzler<br />
Themen: - Ferienbetreuung<br />
Gespräch im Sozialpolitischen Arbeitskreis <strong>der</strong> CSU<br />
Thema: - Anhörung „Pflege – ambulant vor stationär“<br />
Ev. Jugendsozialarbeit, München, Sitzung OBA-Beirat in Pappenheim<br />
Thema: - stationär + ambulant in eine Hand / Ferienmaßnahmen / Planungssicherheit<br />
Caritas Rosenheim, Jakob Brummer<br />
Thema: - OBA-Richtlinien<br />
Bb <strong>der</strong> Stadt Coburg, Dr. Johannes Thaben und Wolfgang Doischer<br />
- Besuch Sozialpätriatrisches Zentrum in Coburg<br />
- Gespräch mit u.a. BM Hr. Tessmer und Leiter des Sozialamts Hr. Schubert Coburg<br />
3. Eingaben<br />
Im Berichtzeitraum haben Petenten um Informationen<br />
� bei bevorstehendem Wechsel <strong>der</strong> Pflegeeinrichtung<br />
� zur Erhöhung <strong>der</strong> Pflegestufe<br />
� zu rechtlichen Möglichkeiten bei einem - aus Sicht des Petenten - notwendigen Betreuerwechsel bei Angehörigen<br />
� zur Gewährung von Pflegegeld<br />
� zur Pflegeversicherung und<br />
� zu Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegestufen gebeten.<br />
Eine interessante Anfrage erhielt ich auch von Eltern eines behin<strong>der</strong>ten Mädchens, die – um ihre Tochter besser pflegen zu können<br />
– eine Pflegeausbildung absolvieren wollten und diesbezüglich um Infos baten. Ich empfahl den Petenten, nach Rücksprache<br />
mit dem <strong>Bayerischen</strong> Sozialministerium, sich mit den Pflegekassen vor Ort in Verbindung zu setzen. Diese halten entsprechende<br />
Listen mit Adressen von Stellen, die eine Pflegausbildung für Angehörige anbieten, vor.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 49 von 154
Ferner wurde ich um Informationen zu den Möglichkeiten einer staatlichen finanziellen Unterstützung bei <strong>der</strong> Gründung von betreuten<br />
Wohneinrichtungen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung gebeten. Ich habe hierbei empfohlen, mit den Wohlfahrtsverbänden<br />
und <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Architektenkammer Kontakt aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen.<br />
Aufnahme MS-pflegebedürftiger Menschen im vollstationären Pflegebereich<br />
Ein privates Pflegeheim machte mich darauf aufmerksam, dass dieses vermehrt Aufnahmeanträge von MS-Betroffenen bzw.<br />
<strong>der</strong>en Angehörigen erhält, diese jedoch nicht aufnehmen darf, da bei den Verhandlungen mit dem Bezirk nur eine bestimmte<br />
Anzahl von Belegbetten im Heim für diesen Personenkreis genehmigt wurde und diese bereits ausgeschöpft sind. Ich habe mich<br />
daraufhin mit dem <strong>Bayerischen</strong> Sozialministerium in Verbindung gesetzt und um Überprüfung gebeten. Dieses teilte mir mit, dass<br />
die von <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Pflegekassenverbände geäußerte Auffassung, eine Personenkreiserweiterung um „MS-<br />
Erkrankte“ für den allgemeinen vollstationären Bereich wäre nicht möglich, fachlich nicht zu beanstanden sei.<br />
Das Fachreferat des Sozialministeriums war allerdings ebenso wie ich <strong>der</strong> Auffassung, dass <strong>der</strong> sinnvollere Weg, um weitere MSpflegebedürftige<br />
Bewohner in <strong>der</strong> Einrichtung aufnehmen zu können, darin bestehen sollte, beim Bezirk die Erweiterung <strong>der</strong> bestehenden<br />
Platzzahl zur Aufnahme Betroffener zu beantragen. Ich gehe hierbei davon aus, dass <strong>der</strong> Bezirk die Kosten <strong>der</strong> Pflege<br />
für MS-pflegebedürftigen Bewohner in <strong>der</strong> Einrichtung in seiner Eigenschaft als überörtlicher Sozialhilfeträger übernehmen müßte.<br />
Maßgebliche Entscheidungsgesichtspunkte - von <strong>der</strong>en Vorliegen <strong>der</strong> Bezirk den Abschluss <strong>der</strong> Leistungsvereinbarung abhängig<br />
machen darf - sind, ob die Einrichtung leistungsfähig, sie also die Aufgabe mit seiner personellen und seiner sächlichen Ausstattung<br />
erfüllen kann, und das Angebot wirtschaftlich ist, es muss ein angemessenes Verhältnis zwischen den angebotenen Leistungen<br />
und den gefor<strong>der</strong>ten Entgelten bestehen. Verwehrt ist es dem Sozialhilfeträger dagegen, den Abschluss einer Vereinbarung<br />
vom Bedarf an Einrichtungsplätzen abhängig zu machen o<strong>der</strong> den Abschluss <strong>der</strong> Vereinbarung im Hinblick auf die angespannte<br />
Haushaltslage des Bezirks abzulehnen.<br />
Es haben sich weiterhin Menschen mit psychischen Behin<strong>der</strong>ungen an uns, sowohl schriftlich als auch mündlich, gewandt. Da uns<br />
die Petenten insbeson<strong>der</strong>e Persönliches anvertrauen, verzichte ich hier bewusst auf die konkreten Belange einzugehen. Vielen<br />
Schreiben und Anrufen ist zu entnehmen, dass diese Petenten kompetente und professionelle Hilfe benötigen. Diesbezüglich ist<br />
eine Hilfestellung meinerseits nicht möglich. Hierbei können wir in <strong>der</strong> Regel nur das Aufsuchen <strong>der</strong> sozialpsychiatrischen Dienste<br />
empfehlen o<strong>der</strong> uns mit diesen in Verbindung setzen und die Unterstützung des Betroffenen sicherstellen. Einige Petenten wenden<br />
sich nach Erhalt eines abschließenden Antwortschreibens wie<strong>der</strong>holt an mich, ohne jedoch ein konkretes Anliegen o<strong>der</strong> einen<br />
Wunsch zu äußern. Die zum Teil unangepassten Äußerungen von einigen Petenten zeigen mir, dass diese aufgrund <strong>der</strong> fehlenden<br />
Krankheitseinsicht und ohne sich an die für sie sorgenden Angehörigen zu wenden, die umfassenden Angebote <strong>der</strong> sozialpsychiatrischen<br />
Dienste vor Ort nicht annehmen. Deshalb bedarf es hier einem umfassen<strong>der</strong>en Netz an Beratung und Betreuung,<br />
worauf ich unter <strong>der</strong> Rubrik „Handlungsbedarf“ noch etwas näher eingehen möchte.<br />
4. Handlungsbedarf<br />
Wie ich bereits im letzten Berichtszeitraum ausführte, ist <strong>der</strong> weitere Ausbau des Beratungs- und Betreuungsangebots im<br />
ambulanten Bereich unbedingt erfor<strong>der</strong>lich, nicht zuletzt aufgrund <strong>der</strong> Zielsetzung die ambulante (vor <strong>der</strong> stationären)<br />
Betreuung auszubauen. Im Zuge <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Einsparbemühungen und Haushaltskonsolidierung ist jedoch zu beobachten,<br />
dass die<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 50 von 154
� Dienste <strong>der</strong> Offenen Behin<strong>der</strong>tenarbeit (OBA) und<br />
� Sozialpsychiatrische Dienste<br />
um ihre Existenz bangen. Sie können ihre Dienste nicht in dem Rahmen anbieten, wie es nötig wäre und somit eine wohnortnahe<br />
Betreuung nicht immer sicherstellen.<br />
Um den Grundsatz "Ambulant vor Stationär" konsequent umzusetzen, müssen die ambulanten und stationären Leistungen<br />
zukünftig "aus einer Hand" erbracht werden. Nach Art. 10, 11 AGSGB sind in Bayern die Bezirke für die stationären<br />
und teilstationären Hilfen und die Landkreise und kreisfreien Städte für die ambulanten Hilfen zuständig. Mit dieser Vorschrift<br />
sind Abgrenzungsschwierigkeiten und Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern<br />
programmiert (s. Kapitel IX - Punkt 3.)<br />
Um die Rahmenbedingungen für die Realisierung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ zu verbessern , ist es notwendig<br />
Bürokratie, soweit als möglich und ohne das die Qualität <strong>der</strong> Leistungen darunter leidet, abzubauen und För<strong>der</strong>verfahren<br />
zu vereinfachen. Die im Rahmen des „Forums Soziales Bayern“ eingesetzte Arbeitsgruppe zum Thema „Entbürokratisierung<br />
von För<strong>der</strong>richtlinien und in <strong>der</strong> Pflege“ hat hierzu in <strong>der</strong> Sitzung des Plenums am 28.Juli 2005 Empfehlungen<br />
verabschiedet, die eine Vereinfachung des För<strong>der</strong>verfahrens, u.a. auch im Bereich <strong>der</strong> offenen Behin<strong>der</strong>tenarbeit<br />
zum Gegenstand haben. So sollen z.B. die Zuschüsse nur noch bei einem Zuschussgeber beantragt werden müssen, <strong>der</strong><br />
dann insgesamt, d.h. auch für die an<strong>der</strong>en Zuschussgeber, den Verwendungsnachweis prüft. Es gilt nunmehr diese Empfehlungen<br />
in Abstimmung mit dem Sozialministerium umzusetzen.<br />
Angesichts des demografischen Wandels sowie <strong>der</strong> Diskussion über ein mögliches Ende <strong>der</strong> Wehrpflicht und damit auch<br />
des Zivildienstes, ist es dringend notwendig, die ehrenamtlichen Strukturen weiterzuentwickeln und Freiwilligendienste<br />
auf- und auszubauen, in denen sich Bürger aller Altersgruppen engagieren. Bürgerschaftliches Engagement jedoch<br />
braucht Anerkennung, Unterstützung und Wertschätzung. Es ist daher erfreulich, dass die Staatsregierung <strong>der</strong> Entwicklung<br />
einer „Anerkennungskultur“ einen hohen Stellenwert einräumt und somit das Ehrenamt noch mehr in den Blickpunkt<br />
<strong>der</strong> Öffentlichkeit rückt. Zu nennen sind vor allem <strong>der</strong> jährliche Ehrenamtsempfang des Bayer. Ministerpräsidenten,<br />
sowie das Ehrenzeichen des Bayer. Ministerpräsidenten, das seit 1994 als Anerkennung für langjährige hervorragende<br />
ehramtliche Tätigkeit verliehen wird. Das Ehrenamt muss weiterhin verstärkt in <strong>der</strong> Öffentlichkeit mit seinen positiven<br />
Auswirkungen dargestellt werden. Durch eine verstärkte Berichterstattung in den Medien könnte das Ehrenamt aufgewertet<br />
werden.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 51 von 154
_______________________________________ VIII. Wohnen im Alter _______________________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Dank verbesserter medizinischer Vorsorge und Hilfe, Dank umfassen<strong>der</strong> pädagogischer För<strong>der</strong>angebote und lebenslanger Begleitung,<br />
erreichen Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung heute ein nahezu gleich hohes Lebensalter, wie die Gesamtbevölkerung.<br />
Die Zahl älter werden<strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung ist signifikant im Steigen begriffen. Gerade Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung benötigen<br />
im Alter ganzheitliche För<strong>der</strong>ung und eine verstärkte soziale Rehabilitation. Alte Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung finden sich in<br />
unterschiedlichen Lebenslagen wie<strong>der</strong>. So leben vor allem Menschen mit einer Körper- bzw. Sinnesbehin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> einer psy-<br />
chischen Behin<strong>der</strong>ung häufig in ihrer eigenen Wohnung. Dort erhalten sie auf die Behin<strong>der</strong>ung bezogene spezielle ambulante<br />
Hilfeleistung und werden (ggfs. ergänzend) von den Angehörigen betreut. Ältere Menschen mit schwerer, meist geistiger Behinde-<br />
rung und häufig mit zusätzlichen altersbedingten Erkrankungen leben im Regelfall in Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe. Meist<br />
handelt es sich um Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen und um För<strong>der</strong>stätten, die den Wohnheimen angehören. Ich sehe es als<br />
eine wichtige Herausfor<strong>der</strong>ung für die Zukunft, älteren Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung, die aus dem Erwerbsleben ausscheiden,<br />
Wohnformen zur Verfügung zu stellen, die an ihre Bedürfnisse angepasst sind.<br />
2. Gespräche, Initiativen<br />
Run<strong>der</strong> Tisch: Zukunft <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe<br />
Eckpunktepapier zur Betreuung alt gewordener behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
(Siehe auch Punkt 3. Handlungsbedarf)<br />
Dieses Thema findet immer wie<strong>der</strong> Raum in vielen Podumsdiskussionen aber auch in meinen Gesprächen mit den Verbänden.<br />
3. Eingaben<br />
Ich habe zum Thema „Wohnen im Alter“ im Berichtzeitraum keine konkreten Anfragen erhalten habe, möchte aber betonen, dass<br />
deshalb die Diskussion über die Zukunft alt gewordener behin<strong>der</strong>ter Menschen nicht weniger bedeutsam ist.<br />
4. Handlungsbedarf:<br />
Bei älteren Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung ist grundsätzlich zu differenzieren:<br />
Ältere Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung, die in ihrer eigenen Wohnung leben:<br />
Mit <strong>der</strong> Zunahme älter werden<strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung ist mittelfristig und langfristig auch ein Ausbau <strong>der</strong><br />
bestehenden ambulanten Dienste anzustreben. Im letzten Jahrzehnt wurden mit staatlicher und kommunaler Unterstützung<br />
bereits über 199 regionale und überregionale Beratungs- und Betreuungsdienste speziell für Men-<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 52 von 154
schen mit Behin<strong>der</strong>ung geschaffen. In <strong>der</strong> eigenen Wohnung lebende ältere behin<strong>der</strong>te Menschen sollen darüber<br />
hinaus die Möglichkeit haben, die tagesstrukturierenden Angebote <strong>der</strong> Einrichtungen vor Ort ebenfalls in Anspruch<br />
zu nehmen.<br />
Für ältere Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung, die in einer Einrichtung <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe leben:<br />
Die Grundbedürfnisse dieser Personengruppe unterscheiden sich nicht von denen nicht behin<strong>der</strong>ter Menschen im<br />
gleichen Alter o<strong>der</strong> von denen alter behin<strong>der</strong>ten Menschen, die in <strong>der</strong> eigenen Wohnung leben, dazu gehört z.B.:<br />
� nicht isoliert zu werden,<br />
� in vertrauter Umgebung unter Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen zu leben,<br />
� Hilfen bei <strong>der</strong> Tagesstrukturierung zu erfahren und<br />
� im Krankheits- o<strong>der</strong> Pflegefall von vertrauten Mitmenschen betreut zu werden.<br />
Altgewordene Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung sollen daher nach dem Ausscheiden aus <strong>der</strong> Werkstatt in dem bisherigen<br />
Wohnheim verbleiben können und entsprechende tagesstrukturierende Maßnahmen angeboten bekommen. Diese sind<br />
für die Erhaltung <strong>der</strong> Orientierung und sozialer Kompetenz sowie die im Lebenslauf entwickelten Fertigkeiten von größter<br />
Wichtigkeit. Zudem sollte stets geprüft werden, ob tagesstrukturierende Maßnahmen für den betroffenen Personenkreis<br />
im Normalfall nicht auch in Gemeinschaftsräumen <strong>der</strong> Wohnunterkünfte o<strong>der</strong> in Räumen <strong>der</strong> Werkstatt bzw. <strong>der</strong> För<strong>der</strong>stätte<br />
durchgeführt werden können, bevor die Schaffung einer sog. Seniorenstätte ins Auge gefasst wird. Tagesstrukturierung<br />
in Werkstatt o<strong>der</strong> För<strong>der</strong>stätte hätte zudem den Vorteil, dass Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung im Alter auch tagsüber<br />
nicht dauerhaft von den Jüngeren getrennt werden. Gewachsene menschliche Beziehungen könnten dadurch eher erhalten<br />
bleiben.<br />
Keinesfalls sollten ältere Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in „Spezialheimen“ o<strong>der</strong> generell in Pflegeheimen nach SGB XI<br />
untergebracht werden. Der Freistaat Bayern war bisher, ebenso wie sämtliche Wohlfahrts- und Behin<strong>der</strong>tenverbände und<br />
nahezu alle ihrer Träger auch, behin<strong>der</strong>tenpolitisch <strong>der</strong> Auffassung, dass die ganzheitliche, qualifizierte För<strong>der</strong>ung und<br />
Betreuung von alt werdenden behin<strong>der</strong>ten Menschen in den heilpädagogisch orientierten Einrichtungen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe<br />
nicht gefährdet werden darf und dass die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung im Sinne des SGB XI für<br />
einen alt werdenden Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in den allermeisten Fällen nicht die fachlich angemessene und erfor<strong>der</strong>liche<br />
Begleitung und Assistenz sicherstellen kann. Dennoch fehlen bisher überzeugende Konzepte.<br />
Im Rahmen des „Runden Tisch - Zukunft <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe“, <strong>der</strong> vom Sozialministerium ins Leben gerufen und an<br />
dessen Sitzungen ich teilnehme, wurde Anfang <strong>März</strong> diesen Jahres von den Teilnehmern ein Eckpunktepapier zur<br />
Betreuung älterer Menschen entwickelt. Die Eckpunkte sollen älteren behin<strong>der</strong>ten Menschen und ihren Angehörigen die<br />
Sicherheit geben, dass lebenslang eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet wird. Zum an<strong>der</strong>en haben sie zum<br />
Ziel, den Trägern von Einrichtungen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung einen verlässlichen Rahmen für <strong>der</strong>en Planungen zur<br />
Verfügung zu stellen. Das Papier wird nach Billigung durch das Gremium <strong>der</strong> Öffentlichkeit vorgestellt. Über die Eckpunkte<br />
werde ich in meinem nächsten Tätigkeitsbericht berichten.<br />
Auch <strong>der</strong> Gesetzgeber ist aufgefor<strong>der</strong>t sich <strong>der</strong> geschil<strong>der</strong>ten Problematik anzunehmen und nach Lösungsmöglichkeiten<br />
zu suchen. Es stellt sich folgendes Problem:<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 53 von 154
Während in stationären Behin<strong>der</strong>teneinrichtungen (Einglie<strong>der</strong>ungshilfeeinrichtungen nach SGB XII) die Pflegekasse dem<br />
überörtlichen Sozialhilfeträger zur Abgeltung <strong>der</strong> dort anfallenden Pflegeleistungen im Einzelfall 10 % des vereinbarten<br />
Heimentgelts bis zur Obergrenze von 256 € monatlich zu erstatten hat1, zahlt die Pflegekasse für die Pflege in einer stationären<br />
(Behin<strong>der</strong>ten-) Pflegeeinrichtung (im Sinne des SGB XI) für einen Menschen mit schwerer Behin<strong>der</strong>ung bis zu<br />
1.432 Euro, in bestimmten Ausnahmefällen sogar bis zu 1.688 Euro an den Heimträger und entlastet in dieser Höhe den<br />
Sozialhilfeträger2 .<br />
Für die Träger <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe ist es nicht leistbar, mit einem Betrag in Höhe von 256 € einen<br />
schwerstpflegebedürftigen behin<strong>der</strong>ten Menschen zu pflegen. Es besteht die Gefahr, dass behin<strong>der</strong>te Menschen mit<br />
hohem Pflegebedarf ins Pflegeheim „verlegt“ werden. Im Rahmen <strong>der</strong> Reform <strong>der</strong> Pflegversicherung muss auch die Vorschrift<br />
des § 43a SGB XI überprüft und so abgeän<strong>der</strong>t werden, dass behin<strong>der</strong>te und pflegebedürftige Menschen, so leben<br />
und wohnen können, wie es ihren Bedürfnissen entspricht.<br />
1 siehe § 43a SGB XI<br />
2 § 43 Abs. 2 u. 3 SGB XI<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 54 von 154
_________________________________ IX. Barrierefreiheit ____________________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Mit dem am 1.8.03 in Kraft getreten <strong>Bayerischen</strong> Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz wird das Ziel verfolgt, Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in <strong>der</strong> Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu<br />
ermöglichen. Ziel des Gesetzes ist es, eine Umwelt zu schaffen, in <strong>der</strong> räumliche aber auch kommunikative Barrieren beseitigt<br />
werden.<br />
Das Gesetz enthält eine Reihe von Verbesserungen für behin<strong>der</strong>te Menschen. So sind z.B. Neubauten sowie Um- o<strong>der</strong> Erweiterungsbauten<br />
<strong>der</strong> Behörden, Gerichte und sonstiger öffentlicher Stellen nach den allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik barrierefrei<br />
zu gestalten, sie müssen also ohne fremde Hilfe erreichbar und nutzbar sein. Verkehrsanlagen und Beför<strong>der</strong>ungsmittel,<br />
sowie öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind nach Maßgabe <strong>der</strong> einschlägigen Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten. In<br />
den betreffenden Fachgesetzen wird eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit zum Ziel erhoben.<br />
Nach dem mit dem Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz in die Bayerische Bauordnung (BayBO) eingefügten Art 46 müssen<br />
in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Kriterium hierfür ist,<br />
dass die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche mit dem Rollstuhl zugänglich sind.<br />
Nach Art 51 BayBO müssen bauliche Anlagen und Einrichtungen (z.B. Bedienelemente), die öffentlich zugänglich sind, in den dem<br />
allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung,<br />
alten Menschen und Personen mit Kleinkin<strong>der</strong>n barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt<br />
werden können. Auch den Bedürfnissen sinnesbehin<strong>der</strong>ter Menschen ist Rechnung getragen worden. Akustische und visuelle<br />
Informationsquellen sind künftig so zu gestalten, dass sie für behin<strong>der</strong>te Menschen, ohne beson<strong>der</strong>e Erschwernis und grundsätzlich<br />
ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Blinde und sehbehin<strong>der</strong>te Menschen können beispielsweise geltend machen,<br />
dass ihnen Bescheide und Vordrucke in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden (z.B. in Blindenschrift<br />
o<strong>der</strong> in Großschrift).<br />
Ich möchte diese Rubrik auch gerne zum Anlass nehmen, auf folgende, sehr erfreuliche Entwicklungen im Hinblick auf die barrierefreie<br />
Gestaltung von Gebäuden des öffentlichen Interesses hinzuweisen:<br />
Nürnberger Burg<br />
Da ich bei dem Staatsempfang zur Eröffnung <strong>der</strong> ConSozial 2004 feststellte, dass <strong>der</strong> Zugang und die Nutzung <strong>der</strong> Räumlichkeiten<br />
<strong>der</strong> Nürnberger Burg vor allem für Rollstuhlfahrer erheblich erschwert waren, habe ich im Hinblick auf den Con Sozial-Empfang<br />
am 09.11.2005 in den Folgejahren bei Staatsminister Kurt Faltlhauser, Staatsminister Erwin Huber und Staatsministerin Christa<br />
Stewens bauliche Verän<strong>der</strong>ungen für einen barrierefreien Zugang zu den Räumlichkeiten angeregt. Staatsministerin Stewens hat<br />
meinen Vorschlag aufgegriffen und mit <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Verwaltung <strong>der</strong> Staatlichen Schlösser und Seen Kontakt aufgenommen.<br />
Staatsminister Faltlhauser versicherte, dass es ein erklärtes Ziel <strong>der</strong> Schlösserverwaltung sei, im Rahmen anstehen<strong>der</strong> Baumaßnahmen<br />
die Gebäude behin<strong>der</strong>tengerecht zu erschließen. Er bat jedoch auch um Verständnis dafür, dass eine behin<strong>der</strong>tengerechte<br />
Umgestaltung <strong>der</strong> historischen Gebäude aufgrund <strong>der</strong>en baulicher Strukturen nicht immer kurzfristig umgesetzt werden kann.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 55 von 154
Mit Schreiben vom 16.01.<strong>2006</strong> informierte mich das Finanzministerium, dass im Kemenatenbau <strong>der</strong> Kaiserburg im Rahmen <strong>der</strong><br />
Toilettensanierung auch eine behin<strong>der</strong>tengerechte Toilette eingebaut wird. Ich habe mich sehr gefreut, dass die behin<strong>der</strong>tengerechte<br />
Erschließung <strong>der</strong> Kaiserburg somit bereits teilweise umgesetzt werden konnte und ein erster Schritt für eine bauliche Verän<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Kaiserburg im Sinne <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung getan ist.<br />
Befreiungshalle Kelheim<br />
Am 05.08.05 habe ich zusammen mit Herrn Landtagsabgeordneten Martin Neumeyer die Befreiungshalle in Kelheim besichtigt,<br />
um mir vor Ort ein Bild darüber zu machen, auf welchem Weg die Befreiungshalle am zweckmäßigsten für behin<strong>der</strong>te Menschen<br />
zugänglich gemacht werden kann. Ich stehe seither mit dem <strong>Bayerischen</strong> Finanzministerium in Kontakt und bin aufgrund <strong>der</strong><br />
bisherigen konstruktiven Zusammenarbeit zuversichtlich, dass wir hier gemeinsam eine einvernehmliche Lösung für eine barrierefreie<br />
Zugänglichkeit <strong>der</strong> Befreiungshalle eruieren werden. Da die diesbezüglichen Planungen bisher noch nicht abgeschlossen<br />
sind, bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen erst in meinem nächsten Tätigkeitsbericht Konkretes berichten kann. Abschließend<br />
darf ich anmerken, dass es mich sehr freut, in dieses „Projekt“ eingebunden zu sein.<br />
Sanierung <strong>der</strong> Walhalla<br />
Ich habe im Juli letzten Jahres beim Staatlichen Hochbauamt Regensburg angefragt, ob die Renovierung <strong>der</strong> Walhalla auch zur<br />
Herstellung <strong>der</strong> Barrierefreiheit für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung genutzt wird. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass bei <strong>der</strong> Sanierung<br />
<strong>der</strong> Walhalla geplant ist, auch die Barrierefreiheit für behin<strong>der</strong>te Menschen soweit als möglich herzustellen. So sei vom Hochbauamt<br />
vorgesehen, sich wegen <strong>der</strong> Umsetzung von baulichen Details mit dem örtlichen Behin<strong>der</strong>tenvertreter ab Herbst <strong>2006</strong> in<br />
Verbindung zu setzen. Die Stadt Regensburg teilte mir ferner kürzlich mit, dass <strong>der</strong> barrierefreie Zugang im Frühjahr nach Fertigstellung<br />
des Daches geschaffen werden kann.<br />
Landtagsgebäude<br />
Der Präsident des <strong>Bayerischen</strong> Landtags, Alois Glück, versicherte, dass die möglichst umfassende Barrierefreiheit des Landtagsgebäudes<br />
ein zentrales Anliegen für das Landtagsamt ist. Er verwies darauf, dass die Bauverwaltung im Jahr 2003 auf Wunsch<br />
des Präsidiums anlässlich des Europäischen Jahres <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung umfassend alle Bauabschnitte des Maximilianemus<br />
auf ihre Barrierefreiheit hin überprüfte. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass auch ältere Bauteile des Maximilianeums<br />
weitgehend behin<strong>der</strong>tengerecht ausgebaut und nur wenige Bereiche des Hauses aufgrund <strong>der</strong> räumlichen Gegebenheiten für<br />
Rollstuhlfahrer nicht geeignet sind. Der Präsident betonte, dass <strong>der</strong> neue Plenarsaal zu einer nachhaltigen Verbesserung <strong>der</strong><br />
Barrierefreiheit des Maximilianeums führen wird und das Landtagsamt sowie die Bauverwaltung im Zuge künftiger Baumaßnahmen<br />
die Barrierefreiheit Schritt für Schritt weiter verbessern werden. Dabei wurde unter an<strong>der</strong>em darauf hingewiesen, dass<br />
Schwerhörigenanlagen in zwei Sälen vorhanden sind und <strong>der</strong> Plenarsaal Zug um Zug sowie alle weiteren Säle damit ausgerüstet<br />
werden sollen. Es freut mich, dass bei <strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> Barrierefreiheit nicht nur auf Personen mit Körperbehin<strong>der</strong>ung son<strong>der</strong>n<br />
auch auf sinnesbehin<strong>der</strong>te Menschen und <strong>der</strong>en Bedürfnisse, Rücksicht genommen wird. Der neue Plenarsaal wird sicherlich nicht<br />
nur ein gelungenes Beispiel zeitgemäßer Architektur son<strong>der</strong>n auch ein Vorbild für barrierefreies Bauen sein.<br />
Abgeordnetenhaus Ismaninger Straße in München<br />
Ich habe nach einem Besuch des Abgeordnetenhauses Ismaninger Straße 9 den Landtagspräsidenten Alois Glück auf die fehlende<br />
Barrierefreiheit des Gebäudes (fehlende behin<strong>der</strong>tengerechte Toilette, Stufen) hingewiesen und diesbezüglich um Unterstützung<br />
gebeten. Der Präsident hat meine Anregung zum behin<strong>der</strong>tengerechten Umbau des Abgeordnetenhauses umgehend aufgegriffen<br />
und entsprechendes veranlasst. So hat das Präsidium trotz <strong>der</strong> angespannten Finanzlage des Haushalts den Beschluss<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 56 von 154
gefasst, noch im Jahr <strong>2006</strong> eine behin<strong>der</strong>tengerechte Toilette im Erdgeschoss einzubauen sowie zwei Rampen für das Eingangsfoyer<br />
des Abgeordnetenhauses zu beschaffen. Ich möchte hierfür ganz beson<strong>der</strong>s dem Landtagspräsidenten Alois Glück meinen<br />
Dank aussprechen, bei dem ich stets die Erfahrung gemacht habe, dass er sich immer persönlich und sehr engagiert für meine<br />
Anregungen und damit die Interessen <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung einsetzt.<br />
Kur- und Kongresshaus Berchtesgaden<br />
Während einer Pressekonferenz mit Staatsministers Werner Schnappauf anlässlich des Modell-Management-Plans zum Nationalpark<br />
Berchtesgaden im Kur- und Kongresshaus Berchtesgaden, stellte ich fest, dass die oberen Räume des Gebäudes nur über<br />
Stufen erreichbar sind. In einem Schreiben bat ich daraufhin den Tourismusdirektor <strong>der</strong> Region Berchtesgaden-Königssee, die<br />
Herstellung <strong>der</strong> Barrierefreiheit im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Ich habe dabei darauf verwiesen, dass ich als<br />
Rollstuhlfahrerin aufgrund eines fehlenden barrierefreien Zugangs keine Möglichkeit hatte, in den Sitzungssaal im Kur- und Kongresshaus<br />
im ersten Obergeschoß zu gelangen. In diesem Zusammenhang musste ich auch feststellen, dass das Kurkino im<br />
Kellergeschoss nicht barrierefrei zugänglich ist. Erfreulicherweise teilte mir die Tourismusdirektion daraufhin mit, dass bei <strong>der</strong><br />
Erarbeitung des neuen Konzeptes für das Kur- und Kongresshaus des Zweckverbandes Tourismusregion Berchtesgaden-<br />
Königssee darauf geachtet wird, dass alle Zugänge barrierefrei gestaltet werden. Auch wurde mir zugesagt, die Herstellung <strong>der</strong><br />
Barrierefreiheit bei zukünftigen Umbauten zu berücksichtigen.<br />
Augsburger Mozarthaus<br />
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Augsburger Mozarthaus als erstes Museum in Bayern Audio-Guides für Menschen mit<br />
Hörbehin<strong>der</strong>ung anbietet. Die Regio Augsburg Tourismus GmbH erhielt vom Audimed Hörzentrum fünf „Teleschlingen“, die sich<br />
direkt an das Hörgerät anschließen lassen. Die Audio-Übertragung erfolgt mittels elektromagnetischer Signale. Damit können sich<br />
zukünftig auch nahezu gehörlose Augsburger und Touristen von einem Erzähler durch das Museum leiten lassen.<br />
Ich war in dieses Projekt zwar nicht involviert und habe deshalb erst überlegt, ob ich Ausführungen hierzu in meinen Tätigkeitsbericht<br />
aufnehmen soll. Da ich anhand dieses Projektes jedoch ganz deutlich zeigen kann, dass <strong>der</strong> Spruch „Wo eine Wille, da auch<br />
ein Weg“ vor allem im Hinblick auf die Schaffung <strong>der</strong> Barrierefreiheit für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung eine ganz beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />
hat, möchte ich hiermit das Museum ausdrücklich erwähnen. Die Verantwortlichen zeigen hier vorbildlich, wie – vielleicht für<br />
Menschen ohne Hörbehin<strong>der</strong>ung undenkbar - Musik und <strong>der</strong>en Geschichte mit den Bedürfnissen und Interessen hörbehin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen vereint und Barrieren beiseite geschafft werden können. Sie unterstützen damit auch meine Arbeit, indem sie in <strong>der</strong><br />
Presse auf den Service für Besucher mit Hörbehin<strong>der</strong>ung hinweisen und somit auch zur Sensibilisierung <strong>der</strong> Gesellschaft für die<br />
Bedürfnisse sinnesbehin<strong>der</strong>ter Menschen beitragen.<br />
2. Gespräche, Initiativen<br />
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
Gespräch mit Staatsminister Werner Schnappauf<br />
Thema: - Barrierefreier Naturpark Berchtesgadener Land und Pressekonferenz in Berchtesgaden<br />
- Präventionsgesetz<br />
Staatsministerium <strong>der</strong> Justiz<br />
Gespräch mit Ministerin Beate Merk<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 57 von 154
Thema: - Barrierefreiheit am Bau<br />
Begehung und Besichtigung Landtag, Ismaninger Str., Dr. Werner Wohland<br />
Thema: - Behin<strong>der</strong>tengerechter Umbau des Abgeordnetenhauses<br />
Ludwig-Maximilians-Universität München<br />
Thema: - Sanierung <strong>der</strong> Mensa – behin<strong>der</strong>tengerechte Ausstattung<br />
Facharbeitskreis Barrierefreies Bauen und Planen in München, Frau Degenhart<br />
Thema: - Vorstellen des Fachbereiches, Überlegungen zur Zusammenarbeit<br />
Lödige Systems, Bernhard Öhler<br />
Thema: - Präsentation von technischen Hilfsmitteln wie verwandelbare Rampen, autom. Türen etc.<br />
DB Station & Service AG Rosenheim<br />
Thema: - Inbetriebnahme Treppenlift im Bahnhof Rosenheim<br />
Landbäckerei Ihle Augsburg<br />
Thema: - Barrierefreiheit für die neu umgebaute Bäckerei<br />
BMW-Group München<br />
Thema: Studie über Umrüstung von Fahrzeugen<br />
Befreiungshalle Kehlheim<br />
Thema: - barrierefreier Zugang<br />
Dante-Gymnasium München<br />
Thema: - barrierefreier Zugang - Interview für BR-Fernsehen, Franz Rohle<strong>der</strong><br />
Rathaus Neustadt/Coburg, OB Rebhahn, Staatssekretär J.W. Heike<br />
Thema: - Errichtung einer Behin<strong>der</strong>tentoilette im Rathaus - Einweihung<br />
Ostallgäu, Marktoberdorf und Schwangau, Bb Waltraud Joa<br />
Themen: - Gespräche mit Landrat und Bürgermeister betreffend barrierefreier Tourismus<br />
- Besichtigung Schloss Neuschwanstein<br />
Amper Kliniken AG – Rhönklinik Dachau<br />
Themen: - Barrierefreiheit im Patientenzimmer und im Sanitärbereich aufgrund massiver Beschwerde eines Patienten<br />
- Busanbindung des Klinikums Dachau – Protest von Anwohnern<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 58 von 154
Chiemgau Thermen<br />
Überprüfung <strong>der</strong> Barrierefreiheit<br />
Hofgut Hafnerleiten, Bad Birnbach<br />
Thema: - Besichtigung des Anwesens für evtl. Abhaltung von Seminaren<br />
Bayer. Jugendring München –Gespräch mit Präsidenten Martina Kobriger<br />
Thema: - Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange junger Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung bei baulichen Anlagen in Einrichtungen <strong>der</strong><br />
Jugendarbeit<br />
- Wege <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />
SZ München, Journalist Hr. Kastner<br />
Interview „barrierefreies Wohnen“<br />
Weitere diesbezüglichen Gespräche und Initiativen sind in den Schwerpunkt-Kapiteln wie z.B. Freizeit, Schule o<strong>der</strong> Wohnen im<br />
Alter berücksichtigt.<br />
3. Eingaben<br />
Die Notwendigkeit <strong>der</strong> Barrierefreiheit für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung wird auch in diesem Berichtzeitraum in vielen Eingaben<br />
deutlich. Auffällig ist, dass ich neben Eingaben, zur barrierefreien Kommunikation und Mobilität, die meisten Anfragen zur Barrierefreiheit<br />
in Zusammenhang mit Gebäuden erhalten habe. Anfragen, Hinweise und Beanstandungen – häufig mit <strong>der</strong> Bitte um Unterstützung<br />
- erhalte ich nach wie vor in Zusammenhang mit<br />
� dem barrierefreien Ausbau des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs<br />
� <strong>der</strong> Bezuschussung von Anschaffungskosten behin<strong>der</strong>tengerechter Fahrzeuge bzw. dem Umbau von Kfz’ s<br />
� staatlichen För<strong>der</strong>möglichkeiten bei behin<strong>der</strong>tengerechtem Neu- und Umbau sowie bei Kauf von behin<strong>der</strong>tengerechtem<br />
Wohneigentum<br />
� Planungen von behin<strong>der</strong>tengerechtem Neu- und Umbau (z.B. zu DIN-Normen)<br />
� behin<strong>der</strong>tengerechten Ausstattungen (z.B. Aufzüge für behin<strong>der</strong>te Menschen)<br />
� Problemen von Petenten mit Behörden bei Bauvorhaben<br />
� Problemen von Petenten bei fehlen<strong>der</strong> Barrierefreiheit von Gebäuden, Straßen, Plätzen<br />
Meine Geschäftsstelle und ich empfehlen den Petenten – wenn es sich um allgemeine bauliche Anfragen o<strong>der</strong> Fragen zur staatlichen<br />
För<strong>der</strong>ung bei Schaffung von barrierefreiem Wohnraum handelt - die Bayerische Architektenkammer. Bei konkreten Problemen<br />
im baulichen Bereich (die z.B. den Vollzug <strong>der</strong> Baugesetze tangieren), nehmen wir mit <strong>der</strong> Obersten Baubehörde bzw. mit <strong>der</strong><br />
<strong>Bayerischen</strong> Architektenkammer direkt Kontakt auf. Für die gute Zusammenarbeit möchte ich den Mitarbeitern <strong>der</strong> Architektenkammer,<br />
sowie <strong>der</strong> Obersten Baubehörde ausdrücklich meinen Dank aussprechen.<br />
Ich darf zur Vollständigkeit meines Berichtes noch darauf hinweisen, dass ich z.B. auch einen Beschwerdebrief mit Unterschriften<br />
von Rollstuhlfahrern erhalten habe, die auf nicht geräumte Gehwege im Winter und damit <strong>der</strong>en Unbenutzbarkeit hinwiesen und<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 59 von 154
um Abhilfe gebeten haben. Diesbezüglich wurde meinerseits <strong>der</strong> zuständige kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> gebeten, sich <strong>der</strong><br />
Angelegenheit anzunehmen.<br />
Auf folgende Eingaben, die aus meiner Sicht für den Leser von beson<strong>der</strong>em Interesse sein könnten, darf ich nachfolgend hinweisen:<br />
Ausweisung von Behin<strong>der</strong>tenparkplätzen in Gewerbebetrieben<br />
Da unnötig weite Wege für behin<strong>der</strong>te Menschen zu <strong>der</strong>en Bestimmungsort, z.B. aufgrund fehlen<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenparkplätze auch<br />
eine Barriere darstellen können, habe ich diese Eingabe unter <strong>der</strong> Rubrik „Barrierefreiheit“ aufgenommen. Ich erhielt den Hinweis<br />
eines kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n, dass 2 Gewerbebetriebe von <strong>der</strong> Stadt vergeblich aufgefor<strong>der</strong>t wurden, Behin<strong>der</strong>tenparkplätze<br />
auszuweisen. Daraufhin habe ich mit dem Staatsministerium des Innern Kontakt aufgenommen und um Prüfung<br />
gebeten, ob dem Anliegen des <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n Rechnung getragen werden kann und die beiden Gewerbetreibenden<br />
verpflichtet werden können, die Behin<strong>der</strong>tenparkplätze auszuweisen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern teilte mir<br />
Folgendes grundsätzlich mit:<br />
Gemäß Art. 51 Abs. 3 <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Bauordnung soll die Bauaufsichtsbehörde bei bereits bestehenden baulichen Anlagen im<br />
Sinne <strong>der</strong> Abs. 1 und 2 des selben Artikels, d.h. bei öffentlich zugänglichen bzw. bei überwiegend o<strong>der</strong> ausschließlich von Menschen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ung, alten Menschen und Personen mit Kleinkin<strong>der</strong>n genutzten baulichen Anlagen, verlangen, dass ein gleichwertiger<br />
Zustand, d.h. barrierefreie Erreichbarkeit, hergestellt wird, wenn das technisch möglich und dem Eigentümer wirtschaftlich<br />
zumutbar ist. Von <strong>der</strong> unteren Bauaufsichtsbehörde sind daher in jedem konkreten Einzelfall die technischen Möglichkeiten, sowie<br />
die wirtschaftliche Zumutbarkeit zu überprüfen. Nach dieser Überprüfung hat die Behörde ihr intendiertes Ermessen pflichtgemäß<br />
auszuüben.<br />
Barrierefreiheit von Arztpraxen<br />
Ich muss immer wie<strong>der</strong> feststellen, dass noch sehr viele Arztpraxen in Bayern für behin<strong>der</strong>te Patienten we<strong>der</strong> barrierefrei zugänglich<br />
noch entsprechend gestaltet sind. Bedauerlicherweise haben auch viele behin<strong>der</strong>te Menschen das Problem, dass sie über<br />
nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte, <strong>der</strong>en Praxis bereits barrierefrei zugänglich ist, nicht o<strong>der</strong> nur unzureichend informiert sind. Dies bedeutet,<br />
dass schwer behin<strong>der</strong>ten Menschen eine freie Arztwahl nur sehr eingeschränkt möglich ist, vor allem auch deshalb, weil die Voraussetzungen<br />
für eine Barrierefreiheit für behin<strong>der</strong>te Menschen durchaus sehr unterschiedlich sein können. So bedeutet für einen<br />
hörbehin<strong>der</strong>ten Patient Barrierefreiheit etwas an<strong>der</strong>es als für einen Rollstuhlfahrer. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch<br />
anmerken, dass eine barrierefreie Arztpraxis nicht ausschließlich nur für behin<strong>der</strong>te Menschen von Nutzen sein kann. So kann z.B.<br />
durch eine Rampe an Treppenabsätzen o<strong>der</strong> einen behin<strong>der</strong>tengerechten Aufzug in Ärztehäusern, auch für gehbehin<strong>der</strong>te Senioren<br />
sowie Personen, die kurzzeitig in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, und Patienten mit Kin<strong>der</strong>wägen, <strong>der</strong> Zugang<br />
zur Praxis erheblich erleichtert werden. Barrierefreiheit ist demnach für einen weit reichenden Patientenkreis von erheblicher Bedeutung.<br />
Deshalb hat mich eine Pressemitteilung des <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n <strong>der</strong> CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe, vom<br />
30.01.<strong>2006</strong> sehr gefreut, die über die Veröffentlichung einer Datenbank über barrierefreie Arztpraxen in Nordrhein durch die Kassenärztliche<br />
Vereinigung Nordrhein (KVNO) informiert. Dabei hat die KVNO im Hinblick auf die behin<strong>der</strong>ungsbedingt verschiedenen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Barrierefreiheit <strong>der</strong> Arztpraxen, eine Differenzierung in drei Kategorien vorgenommen und sich ferner an<br />
den einschlägigen DIN-Normen für barrierefreies Bauen orientiert. Auch den Bedürfnissen hörbehin<strong>der</strong>ter Patienten soll mit ent-<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 60 von 154
sprechenden Erhebungen zukünftig Rechnung getragen werden. Die KVNO hat hiermit ein Zeichen für einen wichtigen Schritt in<br />
Richtung Barrierefreiheit für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung gesetzt, dem hoffentlich auch Bayern folgen wird. Im Interesse <strong>der</strong> Menschen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ung in Bayern, habe ich deshalb den Vorsitzenden des Vorstands <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns<br />
um Überprüfung gebeten, ob eine Datenbank dieser Art durch seine Institution auch im Freistaat eingerichtet werden könnte. Die<br />
Kassenärztliche Vereinigung informierte mich daraufhin über ihr Serviceangebot zugunsten behin<strong>der</strong>ter Menschen.<br />
Es ist wichtig, dass Patienten über barrierefreie Angebote informiert werden. Darüber hinaus ist es mir ein Anliegen, dass solche<br />
barrierefreie Angebote auch geschaffen werden. Mit dem SGB IX und den Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzen auf Bundes- und<br />
Landesebene wurde ein Perspektivwechsel in <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenpolitik vollzogen. Aufgabe <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenpolitik ist es nicht mehr<br />
nur behin<strong>der</strong>te Menschen zu unterstützen und zu för<strong>der</strong>n, son<strong>der</strong>n auch die Umwelt so barrierefrei wie möglich zu gestalten. So<br />
wurde mit dem Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz auch in die Bayer. Bauordnung eine Bestimmung aufgenommen, wonach<br />
Einrichtungen des Gesundheitswesens (wozu u.a. Arztpraxen zählen) so zu errichten sind, dass sie in den allgemeinen Besucherverkehr<br />
dienenden Teilen barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Für bereits<br />
bestehende Einrichtungen des Gesundheitswesens gelten die gleichen Anfor<strong>der</strong>ungen, d.h., wenn dies technisch möglich und<br />
wirtschaftlich zumutbar ist1 . Mit dem SGB IX wurde auch das SGB I geän<strong>der</strong>t und die Sozialleistungsträger verpflichtet, darauf<br />
hinzuwirken, dass Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen ausgeführt werden2 . Das betrifft zum einen die bauliche<br />
Gestaltung <strong>der</strong> Gebäude, <strong>der</strong> Räume, die Ausstattung <strong>der</strong> medizinischen Geräte und Anlagen aber auch die Beseitigung von<br />
Kommunikationsbarrieren durch Dolmetscher z.B.<br />
Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns die Sozialleistungsträger, insbeson<strong>der</strong>e die Krankenkassen<br />
in <strong>der</strong> Wahrnehmung dieser Verpflichtung unterstützen und z.B. im Rahmen ihrer (Vertrags-) Beziehungen den Gesichtspunkt<br />
<strong>der</strong> Barrierefreiheit, berücksichtigen würden.<br />
Parkerleichterung in Fußgängerzonen für außergewöhnlich gehbehin<strong>der</strong>te Menschen<br />
Da - wie bereits angemerkt - auch unnötig weite Wege für behin<strong>der</strong>te Menschen zu <strong>der</strong>en Bestimmungsort eine Barriere darstellen<br />
können, habe ich auch diese Eingabe unter <strong>der</strong> Rubrik „Barrierefreiheit“ aufgenommen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass es <strong>der</strong><br />
Personenkreis <strong>der</strong> außergewöhnlich gehbehin<strong>der</strong>ten Menschen beson<strong>der</strong>s schwer hat Fußgängerzonen zu erreichen, da sich die<br />
Parkmöglichkeiten an den Rän<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Fußgängerbereiche befinden und die Entfernungen zu den Fußgängerzonen häufig so weit<br />
sind, dass sie von diesem Personenkreis nicht bewältigt werden können. Die Parkerleichterung ermöglicht es diesem Personenkreis<br />
nur während <strong>der</strong> Ladezeiten innerhalb <strong>der</strong> Fußgängerzone zu parken, nicht jedoch nach Geschäftsschluss o<strong>der</strong> an Sonnund<br />
Feiertagen.<br />
Der Petent verweist in diesem Zusammenhang auf die Vorschrift des Art 4 Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz- BayBGG<br />
bzw. § 4 Bundesbehin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz, die den Begriff <strong>der</strong> „Barrierefreiheit“ definieren. Danach sind bauliche und<br />
sonstige Anlagen sowie an<strong>der</strong>e gestaltete Lebensbereiche nur dann barrierefrei, wenn sie für behin<strong>der</strong>te Menschen in <strong>der</strong> allgemein<br />
üblichen Weise, ohne beson<strong>der</strong>e Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Nach Art 10<br />
Abs 2 BayBGG bzw. § 8 Abs 2 BGG sind sonstige bauliche o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie<br />
öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beför<strong>der</strong>ungsmittel im öffentlichen Personennahverkehr nach Maßgabe <strong>der</strong> einschlägigen<br />
Rechtsvorschriften barrierefrei im Sinne des Art 4 BayBGG zu gestalten. Der Petent zieht aus den Vorschriften zu den Be-<br />
1 Art 51 Abs 1 und 3 BayBO<br />
2 § 17 Abs 1 Nr 4 SGB I.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 61 von 154
hin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzen den Schluss, dass die Parkerleichterung für den Personenkreis <strong>der</strong> außergewöhnlich gehbehin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen in Fußgängerzonen so zu regeln ist, dass ein Parken auch außerhalb <strong>der</strong> Ladezeiten möglich sein muss.<br />
Ich habe daraufhin das Staatsministerium des Innern um Stellungnahme sowie um Mitteilung gebeten, welche Verkehrskonzepte<br />
es für die Gestaltung von Fußgängerzonen gibt, die die beson<strong>der</strong>en Bedürfnisse und Belange <strong>der</strong> sehr schwer mobilitätsbehin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen berücksichtigen bzw. ob solche in Planung sind. Da die Antwort im Berichtzeitraum von Seiten des Innenministeriums<br />
nicht mehr erfolgen konnte, werde ich Sie hierüber selbstverständlich in meinem nächsten Tätigkeitsbericht informieren.<br />
För<strong>der</strong>ung barrierefreier Patientenzimmer in Krankenhäusern<br />
Bei Neu-, großen Um- und Erweiterungsbauten von Krankenhäusern werden die Bewegungsflächen in den Nasszellen <strong>der</strong> „rollstuhlgerechten“<br />
Krankenzimmer (i.d.R. 1 o<strong>der</strong> 2 pro Station) zwar so geplant und gebaut, dass Rollstuhlfahrer mit handbetriebenen<br />
Rollstühlen das Bad/Dusche bzw. das WC im Wesentlichen unbehin<strong>der</strong>t nutzen können, nicht jedoch Elektro-Rollstuhlfahrer. Sie<br />
sind deshalb gezwungen, ein Stationsbad zum Duschen aufzusuchen, das über größere Bewegungsflächen verfügt.<br />
Ein Krankenhausträger hat dies damit begründet, dass die Mehrkosten, die durch größere Bewegungsflächen entstehen, wie sie in<br />
<strong>der</strong> DIN 18024 Teil 2 für öffentlich zugängige Gebäude vorgesehen sind, von den für die Krankenhausfinanzierung zuständigen<br />
Regierungen nicht finanziert würden.<br />
Ich habe mich in dieser Angelegenheit an das für die Krankenhausversorgung zuständige Sozialministerium gewandt, und um<br />
Prüfung gebeten, ob diese Mehrkosten von den Regierungen als för<strong>der</strong>fähig anerkannt werden können.<br />
Mit Schreiben vom 07.03.<strong>2006</strong> hat das Sozialministerium mitgeteilt, dass beim Neubau bzw. <strong>der</strong> Sanierung von Pflegebereichen<br />
eines Krankenhauses grundsätzlich jeweils ein Patientenzimmer pro Station mit einer behin<strong>der</strong>tengerechten Nasszelle auszustatten<br />
ist, das auch von Elektro-Rollstuhlfahrern o<strong>der</strong> mobilitätsbehin<strong>der</strong>ten Patienten benutzt werden kann. Das Schreiben wurde zur<br />
Beachtung auch an die Regierungen gesandt und auch an die kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n zur Unterstützung in ihren<br />
Bemühungen.<br />
Ich begrüße es sehr, dass das Sozialministerium mein Anliegen, dass in Krankenhäusern pro Station mindestens ein Patientenzimmer<br />
mit einer rollstuhlgerechten Nasszelle ausgestattet wird, unterstützt hat. Das Schreiben wird dazu beitragen, dass die<br />
Vorgaben im Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz zum barrierefreien Bauen ein Stück weit mehr realisiert werden und behin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen, die schwer mobilitätsbehin<strong>der</strong>t sind und sich zur Behandlung im Krankenhaus aufhalten, ein selbstbestimmteren<br />
Aufenthalt ermöglichen.<br />
Bahnreisen<br />
Einige Eingaben erhielt ich in Zusammenhang mit Bahnreisen mobilitätseingeschränkter Personen. Dabei handelte es sich überwiegend<br />
um Beschwerden über den Service <strong>der</strong> Bahn. So wies eine Petentin in ihrer Eingabe darauf hin, dass ihrem Sohn (Rollstuhlfahrer)<br />
bei <strong>der</strong> Anmeldung einer Fahrt nach München mitgeteilt wurde, zwischen Dingolfing und Wörth sei ein Schienenersatzverkehr<br />
eingeteilt. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass es sich dabei um keinen Nie<strong>der</strong>flurbus, son<strong>der</strong>n um einen üblichen<br />
Reisebus handelt. Daraus ergaben sich erhebliche Probleme für den Petenten, da dieser den Bus nicht benutzen konnte und so<br />
die kostenaufwändigere Beför<strong>der</strong>ung mit dem Taxi in Kauf hätte nehmen müssen. Auf meine Intervention und Dank <strong>der</strong> Bemühungen<br />
<strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> DB Regio Bayern konnte kurzfristig eine Fahrt über eine an<strong>der</strong>e Strecke zu den gleichen Kosten organisiert<br />
werden. Umfassen<strong>der</strong>es hierzu unter <strong>der</strong> Rubrik Beratungsgremien „barrierefreie Mobilität“.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 62 von 154
ÖPNV-Nutzung – Wertmarke<br />
Ein Petent beklagte in seiner Eingabe die eingeschränkten Schalteröffnungszeiten <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG und die teilweise<br />
mangelhaften Kenntnisse <strong>der</strong> Schaffner über den Umfang <strong>der</strong> Freifahrtberechtigung, ferner sollten seiner Ansicht nach, Freifahrtberechtigte<br />
für die Strecken zwischen einzelnen Verkehrsverbünden keine Fahrkarten kaufen müssen. Darüber hinaus schlug <strong>der</strong><br />
Petent vor, den Preis für die Wertmarke zu erhöhen und dafür eine örtlich unbeschränkte Freifahrtberechtigung einzuführen. Ich<br />
habe mich diesbezüglich mit dem Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS) in Verbindung gesetzt und dieses um Überprüfung<br />
<strong>der</strong> vorgetragenen Argumente gebeten.<br />
Das ZBFS teilte mit, dass das Vorgehen <strong>der</strong> Deutschen Bahn, die Schalteröffnungszeiten in kleinen Bahnhöfen zu verkürzen und<br />
die Reisenden auf Fahrscheinautomaten zu verweisen, den Interessen behin<strong>der</strong>ter und alter Menschen sicher nicht entgegen<br />
kommt. Dies kann von staatlicher Seite aber nicht direkt beeinflusst werden. Ich habe dem Petenten jedoch versichert, dass ich<br />
das von mir eingerichtete Beratungsgremium „barrierefreie Mobilität“ in <strong>der</strong> nächsten Sitzung, bei <strong>der</strong> auch Vertreter <strong>der</strong> Bahn<br />
anwesend sind, auf dessen Beanstandungen hinweisen werde. 1<br />
Das ZBFS verwies darauf, dass die Möglichkeit, unentgeltlich zwischen verschiedenen Verkehrsverbünden reisen zu können, wie<br />
auch eine örtlich unbeschränkte Freifahrtberechtigung <strong>der</strong> Intention des Gesetzgebers wi<strong>der</strong>sprechen dürfte. Schwerbehin<strong>der</strong>te<br />
Menschen mit Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), aG (außergewöhnliche<br />
Gehbehin<strong>der</strong>ung), H (Hilflos) o<strong>der</strong> Gl (Gehörlos) sind 2 im öffentlichen Personennahverkehr freifahrtberechtigt. Dazu müssen sie<br />
eine Wertmarke erwerben. 3<br />
Die Freifahrtberechtigung besteht u. a. in Nahverkehrszügen <strong>der</strong> Deutschen Bahn in einem Umkreis von 50 km um den Wohnort<br />
des behin<strong>der</strong>ten Menschen sowie bundesweit in Verkehrsverbünden. Da Zahl und Größe <strong>der</strong> Verkehrsverbünde immer mehr<br />
zunehmen, so dass sie in manchen Bundeslän<strong>der</strong>n schon fast flächendeckend bestehen, können Freifahrtberechtigte unter Inanspruchnahme<br />
<strong>der</strong> Verkehrsverbünde theoretisch durch große Teile Deutschlands reisen, ohne eine Fahrkarte zu lösen. Dies entspricht<br />
nach Aussage des ZBFS aber wohl nicht dem Zweck <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschrift. Durch die Freifahrtsberechtigung im<br />
Nahverkehr sollte ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass es dem betroffenen Personenkreis aufgrund <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung<br />
allenfalls eingeschränkt möglich ist, ortsübliche Wegstrecken zu Fuß zurückzulegen. Dies erfor<strong>der</strong>t aber keine deutschlandweite<br />
Freifahrt. Das Angewiesensein auf öffentliche Verkehrsmittel im Fernverkehr ist – an<strong>der</strong>s als im Orts- bzw. Nahverkehr – nicht<br />
durch die Behin<strong>der</strong>ung bedingt.<br />
Ob <strong>der</strong> jetzige Gesetzestext angesichts <strong>der</strong> mittlerweile großen Zahl <strong>der</strong> unter die Freifahrtregelungen fallenden Verkehrsmittel<br />
dem ursprünglichen Gesetzeszweck noch entspricht, sei dahingestellt. Die jetzige gesetzliche Regelung erfor<strong>der</strong>t jedenfalls eindeutig<br />
das Lösen einer Fahrkarte für Strecken zwischen zwei Verkehrsverbünden, wenn auf dieser Strecke kein sonstiges Verkehrsmittel<br />
verkehrt.<br />
Offizielle Landkarten mit den Haltestellen aller Verkehrsverbünde sind dem ZBFS nicht bekannt. Diese müssten auch wegen <strong>der</strong><br />
oben angesprochenen ständigen Expansion <strong>der</strong> Verkehrsverbünde fortlaufend aktualisiert werden. Ggf. könnte man sich an die<br />
Verkehrsverbünde, zwischen denen eine Reise vorgesehen ist, wenden und um einen aktuellen Streckenplan bitten.<br />
1 Informationen über den Umfang <strong>der</strong> Freifahrtberechtigung können übrigens bei <strong>der</strong> zur Betreuung behin<strong>der</strong>ter Reisen<strong>der</strong> eingerichteten Mobilitäts-Servicezentrale<br />
<strong>der</strong> Deutschen Bahn, Tel. 01805/512 512 (0,12 €/Min), abgefragt werden.<br />
2<br />
gemäß §§ 145, 147 SGB IX<br />
3<br />
Eine Wertmarke mit Gültigkeit für ein halbes Jahr kostet 30 €, eine solche mit Gültigkeit für ein Jahr kostet 60 €. Bestimmte Personengruppen erhalten die Wertmarke<br />
unentgeltlich.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 63 von 154
Chiemgau-Thermen<br />
Da ich sowohl in mündlicher als auch schriftlicher Form Beschwerden, die Barrierefreiheit <strong>der</strong> bereits abgeschlossenen um- und<br />
teilweise neugebauten Chiemgau-Thermen betreffend, erhalten hatte, erfolgte nach Abstimmung mit <strong>der</strong> dortigen Geschäftsführung<br />
am 09.09.2005, im Beisein <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Architektenkammer, eine Begehung <strong>der</strong> Räumlichkeiten. Der Geschäftsführer<br />
<strong>der</strong> Einrichtung, Herr Steßl nahm sich viel Zeit, um uns durch das gesamte, weitläufige Gebäude zu führen. Zuvor einigten wir uns<br />
darauf, dass wir alle Kriterien <strong>der</strong> Barrierefreiheit - am Bau und in <strong>der</strong> Kommunikation - ansprechen und dann im weiteren Schritt<br />
zwischen unumgänglich und wünschenswert zu unterscheiden. Als Ergebnis <strong>der</strong> Begehung wurde anschließend festgehalten,<br />
dass die Chiemgau-Therme von behin<strong>der</strong>ten Besuchern gut nutzbar ist. Sicherlich entsprechen sie nicht in vollem Umfang den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen behin<strong>der</strong>tengerechten Bauens und entsprechen<strong>der</strong> Ausstattung. Das Angebot <strong>der</strong> Chiemgautherme ist jedoch so<br />
umfangreich und vielfältig, dass behin<strong>der</strong>te Menschen sich trotzdem umfassend behandeln lassen können. Die fehlende Barrierefreiheit<br />
in einigen wenigen Bereichen wird, so <strong>der</strong> Geschäftsführer, dadurch ausgeglichen, dass Begleitpersonen freien Zutritt<br />
haben. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass die kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> früher in die Planungen mit einbezogen<br />
worden wäre, denn dadurch hätte sich ohne zusätzlichem Mehraufwand die eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Barriere im Vorfeld abbauen lassen,<br />
z.B. Anfahrbarkeit <strong>der</strong> Toiletten, Gestaltung <strong>der</strong> Umkleidekabinen, Piktogramme.<br />
Ganz beson<strong>der</strong>s möchte ich auch in diesem Tätigkeitsbericht darauf hinweisen, dass unsere Gesellschaft unter „notwendiger<br />
Barrierefreiheit“ nicht nur die abgesenkte Bordsteinkante o<strong>der</strong> den Behin<strong>der</strong>tenlift verstehen darf. Wichtig ist auch, dass die Gesellschaft<br />
für die Belange <strong>der</strong> geistig-, lern-, psychisch-, seelisch- sowie sinnesbehin<strong>der</strong>ten Menschen sensibilisiert wird, <strong>der</strong>en<br />
Alltag eine an<strong>der</strong>e Art von Barrieren prägt. So müssen z.B. für sinnesbehin<strong>der</strong>te Menschen alle Verkehrsanlagen mit akustischen<br />
und optischen Hinweisen ausgestattet sein usw.<br />
Für Menschen mit psychischer Behin<strong>der</strong>ung ist insbeson<strong>der</strong>e die Barrierefreiheit in den Köpfen <strong>der</strong> Gesellschaft außerordentlich<br />
wichtig. Denn was nützt die Beseitigung baulicher Barrieren, wenn <strong>der</strong> Integrationsgedanke von <strong>der</strong> Gesellschaft nicht vollends<br />
aufgenommen und weiter getragen wird? Deshalb wünsche ich mir für psychisch behin<strong>der</strong>te Menschen Verständnis und Vorbehaltlosigkeit<br />
von Seiten <strong>der</strong> nichtbehin<strong>der</strong>ten Gesellschaft.<br />
4. Handlungsbedarf<br />
In meinem letzten Tätigkeitsbericht hatte ich bereits darüber berichtet, dass kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> immer<br />
wie<strong>der</strong>, bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Vorschriften insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Bayer. Bauordnung auf Schwierigkeiten stoßen. Daran hat<br />
sich im vergangenen Jahr lei<strong>der</strong> nichts geän<strong>der</strong>t. Die Schwierigkeiten hängen zum einen damit zusammen, dass eine<br />
Einbindung kommunaler <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r nicht vorgesehen ist. Zum an<strong>der</strong>en erfolgt nur im Rahmen von Son<strong>der</strong>bauten<br />
eine umfassende Überprüfung dazu, ob die Vorschriften zur barrierefreien Gestaltung vom Bauherrn eingehalten<br />
werden. Dadurch erhalten die kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n oft erst nachträglich Kenntnis von Bauvorhaben, die<br />
an sich barrierefrei zu gestalten wären. Um Aufklärungsarbeit leisten zu können, müssen die kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
möglichst frühzeitig über Bauvorhaben informiert und in die Planungen einbezogen werden.<br />
Wie ich bereits im letzten Berichtszeitraum ausführte, wird die Erfüllung <strong>der</strong> Vorschriften zum Teil damit abgelehnt, dass<br />
die barrierefreie Gestaltung einen unverhältnismäßigen Kostenaufwand verursachen würde. Die Vorschriften <strong>der</strong> Bayer.<br />
Bauordnung lassen eine Abweichung vom Grundsatz des barrierefreien Bauens dann zu, wenn die Anfor<strong>der</strong>ungen „nur<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 64 von 154
mit unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können“. Da diese Begriffe gesetzlich nicht näher definiert sind<br />
und damit ein erheblicher Entscheidungsspielraum eröffnet wird, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Praxis nicht selten dazu genutzt wird, das<br />
Vorliegen dieser Voraussetzungen ohne nähere Begründung zu bejahen, habe ich mich zur Klärung des Begriffs an die<br />
Bayer. Oberste Baubehörde gewandt. Die Bayer. Oberste Baubehörde hat in einem Schreiben vom Mai 2005 das Merkmal<br />
des „unverhältnismäßigen Mehraufwands“ ausführlich erläutert und damit mehr Rechtssicherheit bei <strong>der</strong> Klärung dieser<br />
Frage geschaffen. Das Schreiben wurde den kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n zugeleitet. Unter dem Punkt. XII.3<br />
„Beratungsgremien“ wird auf den Inhalt des Schreibens näher eingegangen.<br />
Sind bauliche Maßnahmen erst einmal endgültig abgeschlossen, ist es sehr schwierig, nachträglich die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Barrierefreiheit zu erfüllen, und dann sind damit erstrecht erhöhte Kosten verbunden. Die Architekten müssen also<br />
mehr als bisher bei ihren Planungen die Vorschriften <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Bauordnung zur barrierefreien Gestaltung beachten.<br />
Die Bayer. Architektenkammer bietet hierzu gebührenfreie Beratungen an. Als Arbeitshilfe hat die Bayer. Oberste<br />
Baubehörde zusammen mit <strong>der</strong> Bayer. Architektenkammer Arbeitsblätter „Bauen und Wohnen für Behin<strong>der</strong>te“ für Architekten,<br />
Fachingenieure und Bauherrn erarbeitet, die regelmäßig aktualisiert werden. Bei <strong>der</strong> Ausbildung <strong>der</strong> Architekten<br />
sollte Barrierefreies Bauen zum Pflichtfach erhoben werden.<br />
Bauherren aber auch die Sachbearbeiter in den Landratsämtern müssen noch intensiver als bisher für die Bedeutung des<br />
barrierefreien Bauens sensibilisiert werden. Alle an <strong>der</strong> Planung Beteiligten sollten sich dies vergegenwärtigen: Eine<br />
barrierefreie Umwelt ermöglicht nicht nur Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung ein aktives, selbstbestimmtes Leben, son<strong>der</strong>n allen<br />
Bürgern. Insbeson<strong>der</strong>e bringt die Barrierefreiheit älteren Menschen und jungen Müttern o<strong>der</strong> Vätern mit kleinen Kin<strong>der</strong>n<br />
Erleichterungen.<br />
Ein weiteres Problem sind die in den 50-er, 60-er und 70-er Jahre gebauten Wohnungen, die ganz überwiegend nicht den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an barrierefreies Wohnen erfüllen. Es leben hier ca. 1,2 Mio überwiegend ältere Menschen, von denen ein<br />
Großteil nicht in <strong>der</strong> Lage ist, die Mittel aufzubringen, um die Wohnungen altersgerecht umzubauen. Dieser Wohnungsbestand<br />
muss an die geän<strong>der</strong>ten Bedürfnisse angepasst werden. Die staatliche Unterstützung <strong>der</strong> Wohnraummo<strong>der</strong>nisierung<br />
im Rahmen <strong>der</strong> sozialen Wohnraumför<strong>der</strong>ung ist hierbei ebenso unverzichtbar, wie die verstärkte För<strong>der</strong>ung des<br />
Neubaus altengerechter Sozialwohnungen.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 65 von 154
____________________________________ X. Freizeit ________________________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung können ihre Freizeit nur dann gleichwertig leben, wenn die dafür grundsätzliche Voraussetzung – die<br />
Barrierefreiheit – gegeben ist. Da ich auch hier den Anliegen <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in vielfältiger weise begegne, stehe<br />
ich mit Fachleuten und <strong>der</strong>en Organisationen wie z.B. dem Club Behin<strong>der</strong>ter und ihrer Freunde e.V. München und <strong>der</strong> Nationalen<br />
Koordinierungsstelle Tourismus für alle e.V. in regelmäßigem Kontakt. Ich möchte hierzu auch auf meine konkreten Anmerkungen<br />
unter <strong>der</strong> Rubrik „Beratungsgremium barrierefreier Tourismus“ (unter XII. 3) verweisen.<br />
Barrierefreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung genauso wie Nichtbehin<strong>der</strong>te z.B. Konzerte, Museen,<br />
Kinos, Bä<strong>der</strong>, Cafes und Geschäfte, Parks, Feste und kulturelle Veranstaltungen besuchen können. Zugleich ist sie aber auch<br />
eine unabdingbare Voraussetzung für die Integration behin<strong>der</strong>ter Menschen. Denn nur wenn Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung und<br />
Nichtbehin<strong>der</strong>te Veranstaltungsorte und Freizeitangebote gleichermaßen besuchen, sich also begegnen und ins Gespräch kommen,<br />
kann Integration „erlebt“ und gleichermaßen „gelebt“ sowie Ausgrenzungen und unangebrachtem Mitleid gegenüber behin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen intensiv begegnet werden.<br />
2. Gespräche, Initiativen<br />
Pressekonferenz in <strong>der</strong> Allianz Arena München mit Sozialministerin Christa Stewens u.a.<br />
Thema: - Behin<strong>der</strong>tenfreundlichstes Stadion <strong>der</strong> Welt<br />
Ludwig-Maximilians-Universität München, Regina Traeger<br />
Blinde-Dance – Abschlusspräsentation Tanzkurs für Blinde und Sehbehin<strong>der</strong>te<br />
BRK Augsburg-Land und Luftsportverein Schwabmünchen<br />
26. Flugtag für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
Gesprächsrunde in Kulmbach<br />
Thema: - Hotel Reiterhof in Wirsberg, Daniela Eckert – Projekt: „Ferien für Familien mit Angehörigen“<br />
hierzu: weiteres Gespräch mit VDK, Vorstellung Konzept von Fr. Eckert<br />
Verein Erholungspark für Kriegs- u. Körperbeschädigte München e.V.<br />
Thema: - Zugänglichkeit des Vereinsgeländes für behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />
Ortsbesichtigung und Gespräch mit Vorstand Ludwig Karl<br />
Behin<strong>der</strong>ten- und Versehrten-Sportverband Bayern, Präsident Hartmut Courvoisier<br />
Sportler-Ehrung im Hilton Hotel München<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 66 von 154
3. Eingaben<br />
Im Bereich Freizeit haben wir Anfragen erhalten zu:<br />
� örtlichen Organisationen und Ansprechpartnern, die Freizeiten für Menschen mit bestimmten Behin<strong>der</strong>ungen anbieten;<br />
� behin<strong>der</strong>tengerechten Unterkünften in Ferienorten;<br />
� barrierefreien Angeboten von Urlaubsregionen (z.B. behin<strong>der</strong>tengerechte Restaurants, Wege, Wellnessangebote vor Ort<br />
usw.)<br />
� und zur Gewährung von Nachteilsausgleichen bei Reisen.<br />
Ich möchte die nunmehr folgenden Eingaben umfassen<strong>der</strong> behandeln, da mir das Verständnis hierfür beson<strong>der</strong>s wichtig erscheint<br />
bzw. meine Geschäftsstelle in beson<strong>der</strong>em Umfang damit beschäftigt war.<br />
Streichung <strong>der</strong> Mittel durch den Bezirk Oberfranken für die Ferienbetreuung für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
Das Thema – Weitergewährung und damit Fortführung <strong>der</strong> Ferienbetreuung durch den Bezirk Oberfranken – und die diesbezüglichen<br />
Eingaben betroffner Familien habe ich in meinem letzten Tätigkeitsbericht behandelt. Sehr früh wurde ich damals über die<br />
Nachricht des Bezirks Oberfranken informiert, in welcher mitgeteilt wurde, dass die Finanzierung <strong>der</strong> Ferienbetreuung für Kin<strong>der</strong><br />
und Jugendliche mit Behin<strong>der</strong>ung ab dem 1. April 2004 nicht mehr gewährt wird. Ich bin <strong>der</strong> Bitte <strong>der</strong> Eltern gerne nachgekommen,<br />
ihr Anliegen –die Weiterfinanzierung <strong>der</strong> Ferienbetreuung durch den Bezirk– zu unterstützen. Deshalb stand ich seitdem mit dem<br />
Bezirkstagspräsidenten von Oberfranken regelmäßig in Kontakt. Der Bezirkstagspräsident signalisierte zuletzt – dies war auch<br />
Sachstand in meinem letzten Tätigkeitsbericht -, dass die Sozialverwaltung des Bezirks im Einzelfall gerne bereit ist, die Angemessenheit<br />
ihrer Entscheidung über die Eigenbeteiligung <strong>der</strong> Eltern auf <strong>der</strong>en Antrag (beson<strong>der</strong>e Härtefälle) nochmals zu prüfen.<br />
Ich möchte darauf hinweisen, dass <strong>der</strong>zeit noch eine Klage diesbezüglich vor dem Verwaltungsgericht Augsburg anhängig ist.<br />
Sollte bis zur Erstellung des nächsten Tätigkeitsberichts über die Klage entschieden sein, werde ich darüber selbstverständlich<br />
berichten.<br />
Dialyseferien im Ausland - Haftung<br />
Der Verband <strong>der</strong> Interessengemeinschaft <strong>der</strong> Dialysepatienten und Nierentransplantierten in Bayern e.V. hat sich mit <strong>der</strong> Bitte um<br />
Unterstützung an mich gewandt. Dieser bietet seinen Mitglie<strong>der</strong>n Dialyseferien im Ausland an und bat im Hinblick auf mögliche<br />
Unfälle seiner Mitglie<strong>der</strong> und daraus resultierenden Regressfor<strong>der</strong>ungen um juristische Informationen, wie die Einladung formuliert<br />
werden muss, um eine Haftung auszuschließen. Das Justizministerium teilte mir auf Anfrage mit, dass das Bürgerliche Gesetzbuch1<br />
beson<strong>der</strong>e Regelungen zum Reisevertrag enthält. Unter Reisevertrag versteht man den Vertrag zwischen dem Reiseveranstalter<br />
und dem Reisenden, <strong>der</strong> die eigenverantwortliche Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen zum Gegenstand hat.<br />
Hiervon zu unterscheiden ist <strong>der</strong> sog. Reisevermittlungsvertrag, wie er regelmäßig zwischen dem Reisenden und dem Reisebüro<br />
abgeschlossen wird. Inhalt dieses Vertrages ist nicht die Erbringung einer Reise o<strong>der</strong> einzelner Reiseleistungen, son<strong>der</strong>n die<br />
Vermittlung eines Vertragsschlusses zwischen dem Reisenden und dem Anbieter einer Reiseleistung. Der Reisevermittlungsvertrag<br />
wird vom Reisevertragsrecht nicht erfasst. Während dem Reiseveranstalter daher eine umfassende verschuldensunabhängige<br />
Einstandspflicht für Mängel <strong>der</strong> Reise trifft, schuldet <strong>der</strong> Reisevermittler lediglich den fachgerechten Abschluss des vermittelten<br />
Vertrages und haftet grundsätzlich nur wegen fehlerhafter Beratung o<strong>der</strong> Vermittlung.<br />
1 BGB, §§ 651 a bis 651 m<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 67 von 154
Die Abgrenzung zwischen Reiseveranstalter und Reisevermittler erweist sich als schwierig, da das Gesetz beide Begriffe nicht<br />
definiert. Als Reiseveranstalter gilt <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> eine Reise organisiert und in eigener Verantwortung anbietet. Dabei kommt es<br />
nicht auf die Gewerbsmäßigkeit seiner Tätigkeit o<strong>der</strong> auf Gewinnstreben an. 1 Entscheidend ist <strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> getroffenen vertraglichen<br />
Vereinbarungen, die aus Sicht des Reisenden zu beurteilen sind. Eine Erklärung im Vertrag, nach <strong>der</strong> nur Verträge über die<br />
einzelnen Reiseleistungen vermittelt werden (sog. Vermittlerklausel) ist unbeachtlich, wenn aus <strong>der</strong> Sicht des Reisenden die sonstigen<br />
Umstände (z.B. Werbung, Prospektgestaltung und Buchungsunterlagen) für eine Veranstaltertätigkeit sprechen2 . Das Justizministerium<br />
empfahl <strong>der</strong> Interessengemeinschaft <strong>der</strong> Dialysepatienten und Nierentransplantierten in Bayern e.V. daher zu prüfen,<br />
ob ihre Mitglie<strong>der</strong> sie aufgrund ihres Gesamtverhaltens im Zusammenhang mit den Dialyseferien als Vertragspartner ansehen<br />
könnten, an den sie sich bei auftretenden Schwierigkeiten zu halten hätten. Für eine Veranstaltertätigkeit spreche, wenn die Interessengemeinschaft<br />
mehrere Reiseleistungen selbst auswählt, zeitlich aufeinan<strong>der</strong> abstimmt und zu einem Gesamtpreis als eigene<br />
Leistung anbietet. Indizien für eine Veranstaltertätigkeit können auch sein, dass die Mitglie<strong>der</strong> zu keinem Zeitpunkt erfahren,<br />
wer statt <strong>der</strong> Interessengemeinschaft <strong>der</strong> Vertragspartner sein soll o<strong>der</strong> dass bei Angabe eines Gesamtpreises die Preise <strong>der</strong><br />
einzelnen Teilleistungen nicht zu erkennen sind. Will die Interessengemeinschaft daher nur als Reisevermittler auftreten, so sollte<br />
sie in dem Einladungsschreiben, in <strong>der</strong> Vereinszeitschrift, in dem Buchungsformular und bei Rechnungstellung unmissverständlich<br />
zum Ausdruck bringen, dass Veranstalter ein Dritter ist. Insbeson<strong>der</strong>e im Buchungsformular sollte deutlich werden, dass <strong>der</strong> Reisende<br />
dem Verein einen Auftrag zur Vermittlung einer Reise erteilt. Im Streitfall haben die angerufenen Zivilgerichte über die<br />
Eigenschaft als Reiseveranstalter in richterlicher Unabhängigkeit zu entscheiden. Das Bayerische Justizministerium empfahl dem<br />
Verein ferner, sich bezüglich <strong>der</strong> konkreten Formulierung <strong>der</strong> Reiseunterlagen an einen Rechtsanwalt zu wenden. Die Inanspruchnahme<br />
anwaltlicher Beratung bei <strong>der</strong> Formulierung ermöglicht es dem Verein, im Falle einer gerichtlichen Behandlung als Reiseveranstalter<br />
ggf. Regress bei dem Rechtsanwalt zu nehmen.<br />
Ausstellung „Malen ist Hoffnung“<br />
Die Kunsttherapeutin, Brigitte Lobisch, die das Projekt „Malen ist Hoffnung“ initiiert hat, ist an mich herangetreten mit <strong>der</strong> Bitte<br />
um Unterstützung für eine geplante Ausstellungen. Gegenstand <strong>der</strong> Ausstellung sind eindrucksvolle von Menschen mit Autismus<br />
erstellte Bil<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Kunsttherapie (gestützten Malen). Frau Lobisch arbeitet seit vielen Jahren mit Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ung und insbeson<strong>der</strong>e mit nicht sprechenden autistischen jungen Menschen. Sie setzt in ihrer kunsttherapeutischen<br />
Praxis, die Methode „Gestützte Kommunikation bei Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten“ (Facilitated Communication<br />
(FC)) ein. Sprachbehin<strong>der</strong>ten Menschen mit Autismus gelingt es beim Malen mit dieser Methode, in ihren Bil<strong>der</strong>n, ihre<br />
Persönlichkeit und ihre Empfindungen auszudrücken. Die Bil<strong>der</strong> öffnen damit dem Betrachter eine Tür zu den Gedanken und<br />
dem Empfinden <strong>der</strong> Künstler, die ihm sonst eher verschlossen bleibt. Die Werke tragen somit insbeson<strong>der</strong>e zum Verstehen<br />
von Menschen mit Autismus bei.<br />
Eine Ausstellung, die bereits im Jahr 2003 im Rathaus in Gauting gezeigt wurde und großes Interesse fand, bietet eine Plattform<br />
für einen weiteren Schritt in die Integration von Menschen mit Autismus. Da diese Ausstellung von möglichst vielen<br />
Menschen besucht werden und entsprechende Aufmerksamkeit in <strong>der</strong> Bevölkerung wecken soll, bedarf es hierzu geeigneter<br />
Räumlichkeiten. Ich habe deshalb die Initiatorin, bei ihrer Suche nach entsprechenden Ausstellungsräumen in Bayern unterstützt,<br />
indem ich bei meinen Besuchen in den Kommunen die Bürgermeister und Landräte über das Projekt informiert und<br />
diese bei konkretem Interesse gebeten habe, sich direkt an Frau Lobisch zu wenden. Ferner habe ich mich mit <strong>der</strong> Stadt<br />
München wegen geeigneter Räumlichkeiten in Verbindung gesetzt.<br />
1 vgl. Sprau, In: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 64. Auflage 2005, Einführung vor § 651 a Rd.-Nr. 3<br />
2 § 651 a Abs. 2 BGB<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 68 von 154
Modellprojekt – Nationalpark Berchtesgaden<br />
Was in angloamerikanischen Län<strong>der</strong>n häufig schon selbstverständlich ist, nämlich die Berücksichtigung einer umfassenden Barrierefreiheit,<br />
steckt hierzulande noch in <strong>der</strong> Entwicklung. Im Naturbereich muss eine umfassende Barrierefreiheit angestrebt werden,<br />
um niemanden vom Naturerleben sowie den Angeboten <strong>der</strong> Umweltkommunikation auszuschließen.<br />
Von <strong>der</strong> Berliner Projektmanagerin Sigrid Arnade und dem Leiter <strong>der</strong> Nationalparkverwaltung Berchtesgaden wurde die Idee eines<br />
barrierefreien Nationalparks an mich herangetragen. Das Projekt sieht vor am Beispiel des Nationalparks Berchtesgaden einen<br />
Modell- Management- Plan zu erarbeiten, <strong>der</strong> als Vorbild für an<strong>der</strong>e Großschutzgebiete bundesweit dienen soll. Ich habe hierüber<br />
bereits in meinem letzten Tätigkeitsbericht informiert. Ich kann Ihnen nunmehr mitteilen, dass das Vorhaben Dank <strong>der</strong> Zusage<br />
einer finanziellen Unterstützung durch das Bayer. Umweltministerium realisiert werden kann. In einer gemeinsamen Pressekonferenz<br />
am 01.07.05 in Berchtesgaden wurde das Projekt <strong>der</strong> Öffentlichkeit vorgestellt. Als nächster Schritt ist die Umsetzung des<br />
Konzeptes sowohl in <strong>der</strong> Natur als auch in den Informationshäusern geplant. So soll z.B. das neue Informations- und Bildungszentrum<br />
„Haus <strong>der</strong> Berge“ barrierefrei gebaut werden.<br />
Sensibilisierungs- und Qualifizierungsprojekt „Barrierefreier Tourismus Nordost- und Ostbayern“<br />
Ich wurde diesbezüglich vom Deutschen Erwachsenen-Bildungswerk e.V. um ideelle Unterstützung des Sensibilisierungs- und<br />
Qualifizierungsprojektes „Barrierefreier Tourismus Nordost- und Ostbayern“ insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf eine Antragstellung für<br />
eine Projektför<strong>der</strong>ung gebeten. Das Projekt hat die Qualifizierung <strong>der</strong> touristischen Leistungsträger und Beschäftigten in touristischen<br />
Unternehmen zum Ziel und trägt damit <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach einem barrierefreien Tourismus Rechnung. Die Projektbeschreibung<br />
des Vereins verweist nicht nur auf die enorme Bedeutung des barrierefreien Tourismus für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung son<strong>der</strong>n<br />
zeigt auch auf, wie wichtig dieser als Wirtschaftsfaktor für Ferienregionen sein kann.<br />
Den barrierefreien Tourismus als wirtschaftliche Komponente zu betrachten und dessen wirtschaftliche Vorteile aufzuzeigen - wie<br />
von Seiten des Vereins erfolgt - ist ein wichtiger Baustein, <strong>der</strong> dazu dient, das Interesse <strong>der</strong> gewinnorientierten Betriebe und Unternehmen<br />
<strong>der</strong> Tourismusbranche zu wecken. Der Aufbau <strong>der</strong> Seminare verdeutlicht jedoch auch, dass in dem Projekt neben dem<br />
wirtschaftlichen Faktor zudem umfassende Überzeugungsarbeit zur Sensibilisierung für die Belange und Interessen behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen und <strong>der</strong>en Bedürfnisse geleistet wird. Ich denke deshalb, dass <strong>der</strong> Verein mit seinem Qualifizierungsprojekt auf einem<br />
guten Weg ist und habe deshalb das Projekt mit einem entsprechenden Empfehlungsschreiben an den geplanten Zuschussgeber<br />
unterstützt.<br />
Verweigerung des Zutritts behin<strong>der</strong>ter Menschen zu Schwimmbä<strong>der</strong>n, Fitnessstudios<br />
Immer wie<strong>der</strong> gehen in meiner Geschäftsstelle Eingaben ein, in denen mir behin<strong>der</strong>te Menschen mit Merkzeichen „B“ (Begleitperson)<br />
im Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis berichten, dass ihnen <strong>der</strong> Zutritt zu Schwimmbä<strong>der</strong>n, Fitnessstudios bzw. zu öffentlichen<br />
Verkehrsmittel verweigert wird, weil die Bertreiber fürchten, sich Haftungsansprüchen auszusetzen. Dies läuft den Bestrebungen<br />
<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenpolitik entgegen, behin<strong>der</strong>ten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in <strong>der</strong> Gemeinschaft zu ermöglichen.<br />
Die CDU/CSU hat im Jahr 2005 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem <strong>der</strong> Bundesregierung aufgefor<strong>der</strong>t<br />
wird, in <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweisverordnung den Satz „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ durch<br />
eine Formulierung zu ersetzen, die das mit dem Merkzeichen „B“ einhergehende Recht auf eine Begleitperson im Gegensatz zur<br />
Pflicht bzw. Notwendigkeit verdeutlicht. Der Antrag scheiterte damals am Wi<strong>der</strong>stand <strong>der</strong> Regierungsfraktionen. Nunmehr hat die<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 69 von 154
FDP den Antrag1 übernommen und erneut in den Bundestag eingebracht. Auch Bündnis 90/Die Grünen haben die Bundesregierung<br />
zu einem Gesetzesentwurf aufgefor<strong>der</strong>t, <strong>der</strong> die Regelungen im Schwerbehin<strong>der</strong>tenrecht zum Nachteilsausgleich präziser<br />
fasst2. Eine gesetzliche Regelung, die klarstellt, dass behin<strong>der</strong>te Menschen das Recht und nicht die Pflicht haben, eine Begleitperson<br />
mitzuführen, ist dringend erfor<strong>der</strong>lich.<br />
4. Handlungsbedarf<br />
Die vielen Eingaben von behin<strong>der</strong>ten Mitmenschen, aber auch die vielen persönlichen Gespräche führen mir immer wie<strong>der</strong><br />
deutlich vor Augen, dass die Barrierefreiheit für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung Priorität im Lebensalltag Betroffener<br />
besitzt. Ohne die Chance, Infrastrukturen nutzen zu können, ist eine vollständige gesellschaftliche Teilhabe behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen nicht denkbar, nicht in <strong>der</strong> Schule, nicht im Berufsleben, aber auch nicht in <strong>der</strong> Feizeit. Bauliche Hin<strong>der</strong>nisse<br />
aber auch Grenzen in <strong>der</strong> Kommunikation stellen für Menschen zugleich gesellschaftliche und soziale Schranken dar.<br />
Eine barrierefreie Gestaltung <strong>der</strong> Umwelt ist auch eine menschengerechte Gestaltung, die zur Steigerung <strong>der</strong> Lebensqualität<br />
aller Menschen, ob jung o<strong>der</strong> alt, ob behin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> nicht behin<strong>der</strong>t, beiträgt.<br />
Es muss daher mit vereinten Kräften daran gearbeitet werden, die Ziele, die im <strong>Bayerischen</strong> Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz<br />
genannt sind, umzusetzen:<br />
� Benachteiligung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung zu beseitigen und zu verhin<strong>der</strong>n,<br />
� ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in <strong>der</strong> Gesellschaft zu gewährleisten und<br />
� behin<strong>der</strong>ten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.<br />
Bezogen auf den Bereich Freizeit und Tourismus bedeutet dies, dass die Um-Gestaltung <strong>der</strong> Umwelt mittels Produkten<br />
und Dienstleistungen in <strong>der</strong> Art und Weise geschieht, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Alter o<strong>der</strong> einer Behin<strong>der</strong>ung<br />
in <strong>der</strong> Lage sind, gleichberechtigt an den gesellschaftlichen Aktivitäten teilzuhaben. Eine große Gruppe von Menschen<br />
ist zumindest vorübergehend als mobilitätsbehin<strong>der</strong>t einzustufen. Dazu zählen alle Personen, die im Alltag wie<br />
auch in reisespezifischen Situationen Probleme bei <strong>der</strong> Bewegung und Orientierung im Raum haben. Neben<br />
� bewegungs-, wahrnehmungs- o<strong>der</strong> sprachbehin<strong>der</strong>ten Menschen sind dies beispielsweise auch<br />
� ältere Menschen,<br />
� Personen mit vorübergehenden Unfallfolgen,<br />
� postoperativen Beeinträchtigungen o<strong>der</strong><br />
� Übergewicht.<br />
� Analphabeten,<br />
� werdende Mütter,<br />
� Personen mit Kin<strong>der</strong>wagen o<strong>der</strong> schwerem Gepäck<br />
� Klein- o<strong>der</strong> großwüchsige Menschen und<br />
� Kin<strong>der</strong>.<br />
1 Drs. 16/853<br />
2 Drs. 16/949<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 70 von 154
Beim Planen, Bauen und Gestalten müssen die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Barrierefreiheit aus <strong>der</strong> Sicht von Menschen mit<br />
Gehbehin<strong>der</strong>ung und Personen im Rollstuhl aber auch von Menschen mit Seh- o<strong>der</strong> Hörbehin<strong>der</strong>ung berücksichtigt werden.<br />
Dies gilt umso mehr, als <strong>der</strong> demographische Alterungsprozess in Zukunft eine beträchtliche Steigerung <strong>der</strong> Anzahl<br />
älterer Personen und somit auch eine wachsende Zahl mobilitätsbehin<strong>der</strong>ter Menschen mit sich bringen wird.<br />
In 20 Jahren wird je<strong>der</strong> dritte Bürger in Deutschland über 60 Jahre alt sein.<br />
Es gilt aber neben den technischen und wirtschaftlichen Barrieren auch die gedanklichen Barrieren zu beseitigen. Es ist<br />
daher deutlich zu machen, dass Behin<strong>der</strong>ung nicht ein individuelles Schicksal ist, das <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>te Mensch hat, son<strong>der</strong>n<br />
die Sichtweise und das Verhalten <strong>der</strong> Gesellschaft, die ihn in vielen Bereichen ausgrenzt nach dem Motto: „Ich bin<br />
nicht behin<strong>der</strong>t – ich werde behin<strong>der</strong>t“.<br />
_________________________ XI. Gesetze, Richtlinien, Verordnungen __________________________<br />
_____________________________________ 1. Sozialgesetzbuch IX _____________________________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Am 1. Juli 2001 ist das Sozialgesetzbuch IX in Kraft getreten, das das Recht <strong>der</strong> Rehabilitation zusammenfasst. Ziel des Gesetzes<br />
ist es, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen am Leben in <strong>der</strong> Gesellschaft zu verwirklichen.<br />
Das Gesetz hat eine Reihe von Verbesserungen gebracht. So wurden u.a. gemeinsame Servicestellen aller Rehabilitationsträger<br />
eingerichtet, die den Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung Beratung und Unterstützung anbieten sowie den individuellen Hilfebedarf<br />
und die Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers rasch abklären sollen. Neue Zuständigkeitsregelungen wurden eingeführt, die die<br />
Bearbeitungsfristen verkürzen und Mehrfachbegutachtungen vermeiden sollen. Das SGB IX sieht nunmehr vor, dass die Rehabilitationsträger<br />
Leistungen zur Teilhabe in Form eines persönlichen Budgets erbringen können. Das bedeutet, dass die Leistungsberechtigten<br />
statt Sachleistungen in <strong>der</strong> Regel Geldleistungen erhalten, um ihre Leistungen selbst organisieren zu können. Damit soll<br />
die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung behin<strong>der</strong>ter Menschen gestärkt werden.<br />
Um die Koordinierung <strong>der</strong> Leistungen und die Kooperation <strong>der</strong> Rehabilitationsträger zu verbessern, haben die Rehabilitationsträger<br />
gemeinsame Empfehlungen über eine reibungslose und koordinierte Zusammenarbeit zu vereinbaren.<br />
Folgende gemeinsame Empfehlungen sind verabschiedet worden:<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 71 von 154
(Quelle: Rechtsdienst <strong>der</strong> Lebenshilfe Nr. 3/2005)<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 72 von 154
2. Eingaben<br />
Anfragen zum Schwerbehin<strong>der</strong>tenrecht sind in meiner Geschäftsstelle telefonisch und schriftlich auch in diesem Berichtzeitraum<br />
zahlreich eingegangen. Die Petenten baten dabei vorwiegend um Informationen<br />
� zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer Schwerbehin<strong>der</strong>ung,<br />
� zu den Voraussetzungen für die Zuerkennung von Merkzeichen,<br />
� zu <strong>der</strong> Feststellung des Grades einer Behin<strong>der</strong>ung,<br />
� zur Antragstellung wegen <strong>der</strong> Verschlimmerung ihrer Behin<strong>der</strong>ung,<br />
� zu Nachteilsausgleichen und<br />
� zu Parkberechtigungen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung.<br />
Ich darf in diesem Zusammenhang auf die seit dem 01.08.2005 bestehende Namensän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ämter für Versorgung und<br />
Familienför<strong>der</strong>ung (AVF) und damit auch des Landesamtes für Versorgung und Familienför<strong>der</strong>ung (BLVF) mit Sitz in Bayreuth<br />
hinweisen. Das Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS früher BLVF) ist als eine zentrale Landesbehörde mit Sitz in Bayreuth<br />
eingerichtet und gemeinsam mit seinen Regionalstellen (früher AVF) neben an<strong>der</strong>en Aufgaben weiter auch für das Schwerbehin<strong>der</strong>tenverfahren<br />
(Feststellungsverfahren und Ausweiswesen) zuständig.<br />
Wir nehmen bei Eingaben, mit denen Petenten um konkrete Überprüfung ihrer schwerbehin<strong>der</strong>tenrechtlichen Angelegenheit bitten,<br />
stets mit dem ZBFS o<strong>der</strong> direkt mit den jeweiligen Regionalstellen, Kontakt auf und bitten diese um Überprüfung. Wenn aus unserer<br />
Sicht eine versorgungsärztliche Überprüfung angezeigt ist o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Petent darum ersucht, bitten wir die Behörden auch, eine<br />
solche zu veranlassen. Unsere Zusammenarbeit mit dem ZBFS und seiner Regionalstellen funktionierte auch in diesem Berichtzeitraum<br />
sehr gut und ich möchte hierbei die Gelegenheit nutzen, den Verantwortlichen in den Behörden recht herzlich zu danken.<br />
Ausstellung von Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweisen<br />
Es wurde beanstandet, dass in Bayern die unbefristete Ausstellung von Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweisen - wenn keine Besserung<br />
<strong>der</strong> gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten ist, noch nicht möglich ist, obwohl dies nunmehr in <strong>der</strong> seit 01.05.04 gültigen Fassung<br />
des § 6 Abs. 2 Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweisverordnung vorgesehen ist. Ich habe mich daraufhin an das ZBFS gewandt und<br />
um Stellungnahme gebeten.<br />
Das ZBFS betonte, dass, in <strong>der</strong> unbefristeten Ausstellung von Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweisen, ein wichtiger Schritt in Richtung <strong>der</strong><br />
Verwaltungsvereinfachung gesehen wird. Dass dies nicht sofort nach <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweisverordnung<br />
erfolgt ist, lag daran, dass in Bayern – an<strong>der</strong>s als in an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n – bisher mangels gesetzlicher Ermächtigungsnorm<br />
noch kein regelmäßiger Datenabgleich zwischen den Einwohnermeldeämtern und <strong>der</strong> Versorgungsverwaltung möglich ist. Ein<br />
solcher ist aber grundsätzlich erfor<strong>der</strong>lich, da an<strong>der</strong>nfalls bei Versterben o<strong>der</strong> Wegzug eines Ausweisinhabers oftmals nicht sichergestellt<br />
ist, dass <strong>der</strong> Ausweis nicht mehr weiter erfasst wird.<br />
Eine entsprechende Gesetzesän<strong>der</strong>ung war angekündigt, ist bisher aber nicht erfolgt. Da ein längeres Zuwarten von Seiten des<br />
ZBFS nicht angezeigt erscheint, wird dieses im Vorgriff auf diese Regelung handeln und geht gleichzeitig davon aus, dass innerhalb<br />
des Zeitraums von fünf Jahren <strong>der</strong> Erlass eines entsprechenden Gesetzes o<strong>der</strong> einer Verordnung erfolgt.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 73 von 154
Entzug des Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweises für Flüchtlinge<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Eingaben des Flüchtlingsrats München sowie des <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n <strong>der</strong> Stadt München wurde ich darüber<br />
informiert, dass das ZBFS schwer behin<strong>der</strong>ten Flüchtlingen den Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis versagt bzw. den Ausweis entzieht,<br />
wenn diese nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Ich habe mich daraufhin sowohl mit dem Bundessozialministerium als<br />
auch mit dem <strong>Bayerischen</strong> Sozialministerium in Verbindung gesetzt und um Prüfung gebeten, ob die Vorgehensweise <strong>der</strong> Behörde<br />
rechtens ist. Da die Sachbehandlung diesbezüglich noch nicht abgeschlossen ist, bitte ich um Verständnis, dass ich hierüber erst<br />
in meinem nächsten Tätigkeitsbericht informieren kann.<br />
Kraftfahrzeughilfe<br />
Häufig erhalte ich auch Anfragen mit <strong>der</strong> Bitte um Informationen zur Kraftfahrzeughilfe. Da mir die Petenten meist nicht mitteilen,<br />
ob diese berufstätig sind o<strong>der</strong> z.B. aufgrund eines Unfalls, Ansprüche gegenüber Rehabilitationsträgern bestehen, weise ich diese<br />
in <strong>der</strong> Regel auf die allgemein bestehenden Möglichkeiten <strong>der</strong> Erlangung einer Hilfe zur Anschaffung eines behin<strong>der</strong>tengerechten<br />
Kfz bzw. zum behin<strong>der</strong>tengerechten Umbau eines Fahrzeuges hin. Gegebenenfalls empfehle ich den Petenten auch, sich an<br />
Stiftungen zu wenden und sende ihnen die mir vorliegende Stiftungsliste zu. Stiftungen unterstützen Menschen in Notlagen im<br />
Rahmen ihrer Möglichkeiten schnell und zielgerichtet o<strong>der</strong> können ggf. weitere Stiftungen nennen, falls ihnen selbst eine Unterstützung<br />
nicht möglich sein sollte.<br />
3. Stellungnahme<br />
Obwohl das Gesetz einen wichtigen Schritt in Richtung gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
darstellt, gibt es Probleme und Wi<strong>der</strong>stände bei <strong>der</strong> Umsetzung des SGB IX. Insbeson<strong>der</strong>e den Wahl-, Gestaltungs- und<br />
Selbstbestimmungsmöglichkeiten, die das SGB IX für behin<strong>der</strong>te Menschen vorsieht, wird von den Rehabilitationsträgern<br />
noch nicht im ausreichenden Maße Rechnung getragen. Die gemeinsamen Servicestellen sollten bekannter gemacht<br />
(kaum einer kennt <strong>der</strong>en Existenz, geschweige denn <strong>der</strong>en Aufgabe) und auch weiter entwickelt und ihre Entscheidungskompetenzen<br />
und Verantwortlichkeit ausgebaut werden.<br />
Um den in einzelnen Gesetzen wie z.B. in SGB IX vorgesehenen Beteiligungsrechten behin<strong>der</strong>ter Menschen (z.B. bei <strong>der</strong><br />
Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen) bessere Durchsetzungsmöglichkeiten zu verschaffen, sollen Kompetenzzentren<br />
eingerichtet werden, welche die zu Beteiligenden ausbilden und schulen. Ein solches Kompetenzzentrum hat z.B. <strong>der</strong><br />
Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Anfang dieses Jahres gegründet. Mit dem "Kompetenzzentrum Persönliches<br />
Budget " sollen fachlich angemessene und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für diese neue Hilfeform erarbeitet und die<br />
Budgetnehmer und Leistungsanbieter beraten werden.<br />
Persönliches Budget<br />
Dass Leistungen zur Teilhabe in Form von Persönlichen Budgets ausgeführt werden können, ist den Leistungsberechtigten<br />
in <strong>der</strong> Regel unbekannt. Aber auch bei den Rehabilitationsträgern bestehen ganz erhebliche Wissensdefizite. Dabei<br />
ist darauf hinzuweisen, dass bereits seit 2001 ein Anspruch darauf besteht, dass auf die Bewilligung von Leistungen in<br />
Form des persönlichen Budgets ein Ermessensanspruch besteht und über entsprechende Anträge ermessensfehlerfrei<br />
zu entscheiden ist. Anträge mit <strong>der</strong> Begründung abzulehnen, dass noch keine Erfahrungswerte hinsichtlich <strong>der</strong> Erbringung<br />
Persönlicher Budgets bestehen, stellt sicherlich keine ermessensfehlerfreie Entscheidung dar. Es ist dringend<br />
erfor<strong>der</strong>lich, dass zum einen die Öffentlichkeit über diese neue Leistungsform verstärkt informiert wird und zum an<strong>der</strong>en<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 74 von 154
Sachbearbeiter bei den Rehabilitationsträgern Schulungen zu diesem Thema erhalten. Insbeson<strong>der</strong>e sollte das Wissen,<br />
dass in <strong>der</strong> Modellregion Mittelfranken zum Persönlichen Budget bereits erarbeitet wurde, in <strong>der</strong> Umsetzung besser als<br />
bisher kommuniziert werden. Sofern ich dazu einen Beitrag leisten kann tue ich es. Im vergangenen Jahr habe ich bereits<br />
zweimal dazu referiert. Außerdem bringe ich überall dort wo es sinnvoll erscheint meine Hoffnung zum Ausdruck, dass<br />
das Persönliche Budget ein bedeutsames Instrument für die Umsetzung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach einem selbstbestimmten<br />
Leben darstellt. Allerdings gilt es noch offene Fragen zu klären, z.B. die nach <strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> Budgetassistenz.<br />
____________ 2. Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz, Krankenversicherungsrecht und Beihilfevorschriften ___________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Durch das Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz, das am 01.01.04 in Kraft getreten ist, wurden einige Leistungen aus dem Leistungskatalog<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen ausgeglie<strong>der</strong>t. Zu den Leistungen, die von den Krankenkassen nicht mehr übernommen werden,<br />
gehören unter an<strong>der</strong>em die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie die Kosten für Sehhilfen/Brillen.<br />
Die Än<strong>der</strong>ungen treffen in ganz beson<strong>der</strong>em Maße behin<strong>der</strong>te Sozialhilfeempfänger. Mit dem Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />
wurde auch das Bundessozialhilfegesetz (jetzt SGB XII) und die Regelsatzverordnung geän<strong>der</strong>t. Der Regelsatz umfasst nunmehr<br />
auch die Leistungen für Kosten bei Krankheit, bei vorbeugen<strong>der</strong> und bei sonstiger Hilfe. Das bedeutet, dass die Kosten für die<br />
Zuzahlungen sowie die Kosten für medizinische Leistungen, die nicht mehr von <strong>der</strong> Krankenkasse übernommen werden, aus dem<br />
Regelsatz des Sozialhilfeempfängers zu finanzieren sind. Für Heimbewohner bedeutet dies, dass sie diese Kosten aus ihrem<br />
Barbetrag (Taschengeld) zu finanzieren haben.<br />
2. Eingaben<br />
Es ist auffällig, dass sich die Eingaben, die ich zu Beginn meiner Amtszeit vermehrt erhalten hatte und darauf schließen ließen,<br />
dass viele Betroffene über die Auswirkungen <strong>der</strong> Gesundheitsreform verärgert und auch verunsichert waren, sehr reduziert haben.<br />
Dies lässt vermuten, dass sich die Petenten mit den nachweislich „schmerzlichen“ finanziellen Einschnitten, die die Gesundheitsreform<br />
mit sich brachte, abgefunden haben. Dies bedeutet jedoch keinesfalls, dass behin<strong>der</strong>te Menschen mit geringem Einkommen<br />
davon nicht weniger betroffen sind als vorher.<br />
Ich möchte nun auf Eingaben hinweisen, die die gesundheitliche Versorgung von behin<strong>der</strong>ten Menschen in folgenden Bereichen<br />
betreffen:<br />
Hilfsmittel für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung - Genehmigungspraxis <strong>der</strong> AOK-Direktionen<br />
Da ich im Berichtzeitraum auffällig viele Eingaben von AOK-versicherten Petenten erhalten habe, die die Verfahrensweise <strong>der</strong><br />
AOK-Direktionen - insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> AOK Direktion Garmisch–Partenkirchen - im Hinblick auf die Bewilligung von Hilfsmitteln<br />
beanstandeten, habe ich mit dem Abteilungsleiter <strong>der</strong> Hilfsmittelversorgung <strong>der</strong> AOK Zentrale Bayern, Johann Zellner, ein umfassendes<br />
persönliches Gespräch geführt. Obwohl dieser in seiner Funktion als Vertreter <strong>der</strong> AOK und ich als Interessenvertreterin<br />
<strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in obiger Angelegenheit konträre Ansichten vertraten, habe ich mich gefreut, dass wir uns am<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 75 von 154
Ende des Gespräches zumindest auf einen Konsens - den ich nachfolgend noch näher ausführen möchte - bei folgenden Diskussionsinhalten<br />
einigen konnten:<br />
Problematik:<br />
Ablehnung <strong>der</strong> Versorgung mit Hilfsmitteln bei Heimbewohnern in <strong>der</strong> Kurzzeitpflege<br />
Ich habe Herrn Zellner anhand einer Eingabe, die krankenversicherungsrechtliche Problematik von Kurzzeitpflege-<br />
Heimbewohnern im Hinblick auf die Versorgung mit Hilfsmitteln erläutert. Danach wurde von <strong>der</strong> AOK Garmisch-Partenkirchen ein<br />
Anspruch des Petenten auf einen Elektrorollstuhl für die Zeit, während er sich in Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim befand, verneint.<br />
Dabei blieb unberücksichtigt, dass <strong>der</strong> Petent aufgrund seiner Behin<strong>der</strong>ung keinen handbetriebenen Rollstuhl nutzen und<br />
den Elektrorollstuhl bereits in <strong>der</strong> Therapiezeit im Heim zur Mobilisierung verwenden kann. Ebenso hätte sich dessen Lebensqualität<br />
durch die mit dem Hilfsmittel verbundene selbstständige Fortbewegungsmöglichkeit erheblich gesteigert. Ich habe Herrn Zellner<br />
bei unserem Gespräch bereits mitgeteilt, dass in <strong>der</strong> Angelegenheit, nach Intervention meiner Geschäftsstelle, im Sinne des Petenten<br />
entschieden wurde, mir jedoch die grundsätzliche Thematisierung <strong>der</strong> Angelegenheit zur Vermeidung von Fehlerwie<strong>der</strong>holungen<br />
wichtig war.<br />
Problematik:<br />
Formulierungen in Ablehnungsbescheiden <strong>der</strong> AOK-Direktionen<br />
Die von den AOK-Direktionen verwendeten Formulierungen in den Bescheiden bei <strong>der</strong> Ablehnung von Hilfsmitteln führen zu Irritationen<br />
und zu Unverständnis bei den schwer behin<strong>der</strong>ten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> AOK. Dies ist aus meiner Sicht darauf zurückzuführen,<br />
dass:<br />
� Urteilsbegründungen <strong>der</strong> Sozialgerichte - mit denen die AOK ihre ablehnenden Entscheidungen untermauert - durch fehlende<br />
Hinweise und Satzzeichen nicht als solche zu erkennen und<br />
� Begründungen <strong>der</strong> Ablehnungen <strong>der</strong> AOK aufgrund <strong>der</strong>en Komplexität, <strong>der</strong> häufigen Verwendung von Fachbegriffen<br />
(wie z.B. Indikation, Hilfsmittelpool) sowie <strong>der</strong> Abkürzung von Gesetzen (z.B. SGB IX) für den Laien unverständlich und<br />
somit nicht nachvollziehbar sind.<br />
Problematik:<br />
Anzweifelung <strong>der</strong> Aussagekraft des MDK-Gutachtens von Seiten <strong>der</strong> AOK-Direktion Garmisch–Partenkirchen<br />
Ferner wies ich auf die krankenversicherungsrechtliche Angelegenheit einer Familie hin. Danach zweifelte die AOK-Direktion<br />
Garmisch–Partenkirchen ein für die Petenten positives Gutachten des MDK an, <strong>der</strong> die Kostenübernahme des beantragten Hilfsmittels<br />
empfohlen hatte und gab deshalb ein erneutes Gutachten in Auftrag. Es ist nachvollziehbar, dass ein <strong>der</strong>artiges Verfahren<br />
den Antragsteller befremden muss, zumal diese „Praxis“ den Anschein erweckt, das von <strong>der</strong> AOK Gutachten angezweifelt werden,<br />
welche nicht zu Leistungseinsparungen führen. Ich habe zwischenzeitlich die Mitteilung erhalten, dass in <strong>der</strong> Angelegenheit im<br />
Sinne <strong>der</strong> Familie entschieden wurde. Jedoch ist für mich hier ebenfalls die grundsätzliche Thematisierung <strong>der</strong> Angelegenheit<br />
relevant.<br />
Hinweis auf die „Genehmigungspraxis“ von AOK-Direktionen<br />
Bei nahezu allen <strong>der</strong> an mich herangetragenen Fälle, zeigte sich nach erneuter Veranlassung einer Überprüfung durch meine<br />
Geschäftsstelle, dass die Ablehnung <strong>der</strong> AOK-Direktion für die jeweils beantragten Hilfsmittel zurückgenommen wurde und eine<br />
Bewilligung erfolgte. Unabhängig davon, dass ich mich über den jeweils positiven Ausgang des Überprüfungsverfahrens gefreut<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 76 von 154
habe, muss ich auch anmerken, dass hier offensichtlich Fehlentscheidungen getroffen wurden, die erst nach einer erneuten Überprüfung<br />
meinerseits zurückgenommen werden.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Hinweise meinerseits, wurde in unserem Gespräch vereinbart, dass in den Qualitätszirkeln und Fortbildungen <strong>der</strong><br />
AOK-Mitarbeiter zur Praxisbegleitung, sowie in den regelmäßigen Rundschreiben <strong>der</strong> AOK-Zentrale, nicht nur darauf hingewiesen,<br />
son<strong>der</strong>n auch entsprechende Weisung erteilt wird, dass:<br />
� die AOK-Direktionen mit den Heimen von sich aus Kontakt aufnehmen und mit diesen kooperieren werden, wenn eine<br />
Kostenübernahme für ein beantragtes Hilfsmittel eines behin<strong>der</strong>ten Heimbewohners (z.B. wegen Unzuständigkeit) abzulehnen<br />
ist<br />
� vor einer ablehnenden Entscheidung für ein beantragtes Hilfsmittel, mit den Antragstellern entsprechend Rücksprache<br />
gehalten wird<br />
� die Textgestaltung <strong>der</strong> Ablehnungsbescheide <strong>der</strong> AOK verständlich und nachvollziehbar erfolgt, sowie Entscheidungen<br />
<strong>der</strong> Sozialgerichte und Urteilsbegründungen deutlich zu erkennen sind<br />
� Beschwerden, die an meine Geschäftsstelle in Bezug auf Hilfsmittel herangetragen werden, an Herrn Zellner mit <strong>der</strong> Bitte<br />
um Überprüfung weitergeleitet werden dürfen, und - das ist ein für mich sehr wichtiger Punkt<br />
� eine Sensibilisierung <strong>der</strong> AOK-Mitarbeiter im Umgang mit behin<strong>der</strong>ten Mitglie<strong>der</strong>n fortwährend verstärkt umgesetzt wird.<br />
Ich hoffe sehr, dass wir hiermit eine Verbesserung <strong>der</strong> Situation im Interesse <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung erreichen<br />
werden.<br />
Rücknahme <strong>der</strong> Zuzahlung und Leistungsausschlüsse für Menschen in Pflege- und Behin<strong>der</strong>tenheimen<br />
Der Heim- und Elternbeirat des Blindeninstituts Würzburg hat in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass nichtverschreibungspflichtige<br />
Medikamente durch das Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz von <strong>der</strong> Erstattungsfähigkeit ausgenommen wurden und<br />
dies aus Sicht <strong>der</strong> vielen schwer behin<strong>der</strong>ten Menschen und <strong>der</strong>en Betreuern nicht hinnehmbar ist. In <strong>der</strong> Blindeninstitutsstiftung<br />
leben, lernen und arbeiten in Schule, Werkstatt, För<strong>der</strong>stätte und Wohnheim schwer mehrfach behin<strong>der</strong>te Menschen. Gerade<br />
geistig- und mehrfachbehin<strong>der</strong>te Menschen haben ein deutlich erhöhtes Krankheitsrisiko. Bei vielen <strong>der</strong> zum Teil schwerstbehin<strong>der</strong>ten<br />
Heimbewohner sind über Jahre hinweg zusätzliche Erkrankungen aufgetreten, die einer Behandlung bedürfen. Da diese<br />
Erkrankungen oft nicht als schwerwiegend eingestuft werden und nach dem Gesetz nicht „lebensbedrohlich“ sind und „die Lebensqualität<br />
auf Dauer nicht nachhaltig beeinträchtig ist“, auch wenn über Monate bis Jahre die Notwendigkeit einer Behandlung<br />
besteht, müssen insbeson<strong>der</strong>e im Pflegebereich sinnvolle Medikamente, die nicht mehr verschrieben werden dürfen, von den<br />
Heimbewohnern selbst finanziert werden. Die meisten <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten Heimbewohner sind Sozialhilfeempfänger und verfügen<br />
lediglich über ein Taschengeld. Davon müssen die Zuzahlungen, die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente und Brillen<br />
bezahlt werden. Dies bedeutet eine doppelte Benachteiligung, wenn man bedenkt, dass ihnen bei erhöhter gesundheitlicher Belastung<br />
weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um gesundheitsbedingte Ausgaben zu schultern.<br />
Ich habe das Sozialministerium um eine Stellungnahme zu dem Schreiben des Heim- und Elternbeirat des Blindeninstituts Würzburg<br />
und um Mitteilung gebeten, was von Seiten des Sozialministeriums unternommen wird, um die Situation <strong>der</strong> durch das Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />
beson<strong>der</strong>s belasteten Personenkreis <strong>der</strong> Heimbewohner und <strong>der</strong> Personen mit geringem Einkommen<br />
zu verbessern.<br />
Das Sozialministerium hat darauf hingewiesen, dass rezeptfreie Medikamente weiterhin von den Krankenkassen übernommen<br />
werden, wenn das jeweilige Arzneimittel zum Therapiestandard gehört und zur Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung<br />
medizinisch notwendig sei. Die Einzelheiten hierzu regle nach den Vorgaben des Gesetzgebers <strong>der</strong> Gemeinsame Bundessauschuss<br />
in den Arzneimittel-Richtlinien. Diese Richtlinien enthalten einen abschließenden Katalog von Arzneimittel und Wirkstoffen<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 77 von 154
nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowie die Angabe, bei welchen schwerwiegenden Erkrankungen sie künftig verordnet<br />
werden können. Angesichts <strong>der</strong> schwierigen Finanzsituation <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkassen und den Auswirkungen steigen<strong>der</strong><br />
Beitragssätze auf die Lohnnebenkosten sieht das Ministerium <strong>der</strong>zeit keine realistische Chance, Ausnahmeregelungen für Heimbewohner<br />
durchzusetzen.<br />
Beihilfe / Krankenversicherung<br />
Bereits in meinem letzten Tätigkeitsbericht habe ich über Probleme berichtet, die behin<strong>der</strong>te Beamte im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Erlangung privaten Krankenversicherungsschutzes haben. Aufgrund von Eingaben von Petenten in meiner Geschäftstelle, die alle<br />
Versicherungsbereiche vor allem aber den Krankenversicherungsschutz betrafen, fand am 14.02.<strong>2006</strong> im Bayer. Staatsministerium<br />
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie eine Besprechung, mit Vertretern <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherungen,<br />
statt. Im Rahmen dieser Besprechung wurden die Probleme, die mir in Zusammenhang mit den in meiner Geschäftstelle eingegangenen<br />
Eingaben bekannt geworden sind, ausführlich diskutiert. Im Einzelnen waren das folgende Gesichtspunkte:<br />
� Behin<strong>der</strong>te Beamte/-innen werden teilweise nicht in die private Krankenversicherung aufgenommen o<strong>der</strong> es werden so<br />
hohe Risikozuschläge verlangt, <strong>der</strong> einen Versicherungsabschluss unmöglich macht.<br />
� Die Risikozuschläge werden von Versicherungen trotz langer Versicherungszeit nicht reduziert. Stattdessen wird <strong>der</strong> Risikozuschlag,<br />
wenn <strong>der</strong> Beitrag erhöht wird, ebenfalls erhöht.<br />
� Die Angebote im Rahmen <strong>der</strong> Öffnungsaktion sind mit erheblichen Leistungseinschränkungen verbunden. Es wird z.T.<br />
kein Beihilfeergänzungstarif für Wahlleistungen o<strong>der</strong> Zahnersatz angeboten.<br />
� Es besteht für behin<strong>der</strong>te Beamtenanwärter im Rahmen <strong>der</strong> Öffnungsaktion keine Möglichkeit in die private Krankenversicherung<br />
zu wechseln.<br />
Die Vertreter <strong>der</strong> Krankenversicherung wiesen darauf hin, dass seit 01.01.2005 eine „dauernde Öffnungsaktion“ für Berufsanfänger<br />
sowie für Beamte, die am 31.12.2004 bereits in einem Dienstverhältnis standen, durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Aktionen<br />
werden keine Anträge aus Risikogründen abgelehnt. Risikozuschläge werden max. auf 30 % begrenzt1 . Die Vertreter <strong>der</strong><br />
Versicherungen betonten, dass in jedem Einzelfall unter Einschaltung von Ärzten eine Überprüfung dahingehend erfolge, ob und in<br />
welcher Höhe ein Risikozuschlag festzulegen ist. Auf Anfrage des Versicherten werde <strong>der</strong> Risikozuschlag auch daraufhin über-<br />
prüft, ob <strong>der</strong> Zuschlag weiter zu reduzieren ist o<strong>der</strong> ganz entfällt. Die Versicherungen seien gesetzlich dazu verpflichtet, ausreichende<br />
Zuschläge zu erheben. Dies werde von <strong>der</strong> Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft und ggf.<br />
abgemahnt.<br />
Die Vertreter <strong>der</strong> Versicherungen erklärten sich bereit, folgende Anliegen an den Verband <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung –<br />
PKV - heranzutragen:<br />
� Der Abschluss von Beihilfeergänzungsverträgen sollte unter erleichterten Bedingungen ermöglicht werden, d.h. <strong>der</strong><br />
Abschluss wird nicht aus Risikogründen abgelehnt, Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen und es werden<br />
keine Risikozuschläge verlangt bzw. auf maximal 30 % des tariflichen Betrags begrenzt.<br />
� Die Öffnungsaktion sollte auch auf Beamtenanwärter ausgedehnt werden.<br />
1 Eine Liste, <strong>der</strong> Unternehmen, die sich an <strong>der</strong> Öffnungsaktion beteiligen, ist unter <strong>der</strong> Adresse http://www.pkv.de/downloads/iBeamte.pdf bzw. http://www.private-<br />
krankenversicherung.de/downloads/pkv-fuer-beamte.pdf abrufbar<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 78 von 154
Als <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> <strong>der</strong> Bayer. Staatsregierung habe ich lediglich die Möglichkeit, auf die Versicherungen überzeugend<br />
einzuwirken. Ich bin aber sicher, dass es mir im Gespräch mit den Versicherungen gelungen ist, die beson<strong>der</strong>e Problematik, denen<br />
behin<strong>der</strong>te Menschen beim Abschluss von Versicherungen ausgesetzt sind, deutlich zu machen und die Versicherungen, die<br />
am Gespräch teilnahmen, für die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen zu sensibilisieren.<br />
Übernahme <strong>der</strong> Kosten für empfängnisverhütende Mittel<br />
Wie ich bereits im vorangegangenem Berichtszeitraum berichtete, haben behin<strong>der</strong>te Frauen, die das 20. Lebensjahr vollendet<br />
haben, seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetzes, keinen Anspruch mehr darauf, dass <strong>der</strong> Sozialhilfeträger<br />
die Kosten für Verhütungsmittel übernimmt. Behin<strong>der</strong>te Menschen, die in Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe leben, müssen daher<br />
die Kosten für die empfängnisverhütenden Mittel aus dem Barbetrag bezahlen. Das Problem wird zusätzlich noch dadurch verschärft,<br />
dass ab 01.01.04 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog <strong>der</strong> Krankenkassen herausgenommen<br />
wurden und diese Kosten daher ebenfalls nicht mehr von den Sozialhilfeträgern übernommen werden, son<strong>der</strong>n von den<br />
Menschen, die in Behin<strong>der</strong>teneinrichtungen leben, mit dem Barbetrag bestritten werden müssen. Da es sich um eine bundesrechtliche<br />
Angelegenheit handelt, habe ich mich an den Bundesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragten (a.D.), Karl-Hermann Haack, mit <strong>der</strong> Bitte um<br />
Unterstützung gewandt. Auch auf einem Treffen <strong>der</strong> Landesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragten habe ich die Problematik angesprochen. Als<br />
Ergebnis <strong>der</strong> Sitzung wurde in einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung an den Bund<br />
appelliert, eine altersunabhängige Übernahme <strong>der</strong> Kosten für empfängnisverhütende Mittel in <strong>der</strong> Sozialhilfe einzuführen.<br />
Das Thema wurde zwischenzeitlich auch in die Konferenz <strong>der</strong> obersten Landessozialbehörden (KOLS) eingebracht. Dort wurde<br />
eine Unterarbeitsgruppe gebildet, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Es wurde allerdings noch kein Ergebnis erzielt. Es ist<br />
davon auszugehen, dass das Thema „Kostenübernahme für empfängnisverhütenden Mittel“ in die Sammlung „ Än<strong>der</strong>ungsbedarf<br />
zum SGB XII“ aufgenommen wird. Die Än<strong>der</strong>ungsvorschläge werden nach <strong>der</strong> KOLS, sofern <strong>der</strong> Bund nicht entsprechende Schritte<br />
einleitet, im Ministerrat behandelt und wenn dieser zustimmt, als Bundesratsinitiative in den Bundestag eingebracht.<br />
3. Stellungnahme<br />
Von Seiten <strong>der</strong> Krankenkassen und <strong>der</strong> Gesundheitspolitiker wird die Reform als Erfolg gewertet. Es wird unter an<strong>der</strong>em<br />
darauf hingewiesen, dass die Zahl <strong>der</strong> Patienten, die einen Arzt aufsuchen, stark zurückgegangen sei, weil die Patienten<br />
an<strong>der</strong>s als früher nicht mehr wegen je<strong>der</strong> "Bagatellerkrankung" zum Arzt gehen.<br />
Dabei wird übersehen, dass beson<strong>der</strong>s die sozial Schwachen unter <strong>der</strong> Reform zu leiden haben. Die zusätzlichen Kosten,<br />
die durch Praxisgebühr und Zuzahlung zu Medikamenten und medizinischen Hilfsmittel entstehen, halten die Bezieher<br />
von Sozialhilfe und von Grundsicherung im Alter sowie Menschen mit geringem Einkommen davon ab, im Bedarfsfall<br />
medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.<br />
Wie gerade die Eingabe des Heim- und Elternbeirats des Blindeninstituts Würzburg zeigt, haben Heimbewohner, die<br />
schwer mehrfachbehin<strong>der</strong>t sind, ein erhöhtes Krankheitsrisiko. Sie sind doppelt benachteiligt, weil ihnen trotz erhöhter<br />
gesundheitlicher Belastung, weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 79 von 154
___________________3. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ______________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Am 15.12.04 hatte die frühere Regierungskoalition den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes vorgestellt. Der Gesetzentwurf<br />
wurde zwar noch vom Bundestag beschlossen, von <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>kammer wurde <strong>der</strong> Entwurf jedoch abgelehnt. Der Vermittlungsausschuss<br />
hat den Gesetzesentwurf in seiner letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen im September 2005 vertagt. Da alle vor<br />
den Neuwahlen nicht abgeschlossenen Gesetzesvorhaben <strong>der</strong> Diskontinuität verfielen, trat das Gesetz nicht mehr in Kraft.<br />
Die Regelung sah vor, dass im Geschäftsverkehr niemand wegen<br />
� Rasse,<br />
� ethnischer Herkunft,<br />
� Geschlecht,<br />
� Behin<strong>der</strong>ung,<br />
� Alter,<br />
� sexueller Orientierung,<br />
� Religion und<br />
� Weltanschauung benachteiligt werden darf.<br />
Zu <strong>der</strong> Regelung, mit <strong>der</strong> mehrere EU-Richtlinien umgesetzt werden sollen, gehören auch eine Reihe arbeitsrechtlicher Vorschriften.<br />
Anfang des Jahres haben die Grünen ein Gesetz zur Umsetzung <strong>der</strong> europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien im Deutschen<br />
Bundestag eingebracht. Es handelte sich um einen Gesetzentwurf mit dem Inhalt aus <strong>der</strong> 15. Wahlperiode.<br />
Am 01.05.06 hat sich nunmehr <strong>der</strong> Koalitionsausschuss <strong>der</strong> Regierungsfraktionen darauf geeinigt, die EU-Richtlinien durch ein<br />
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz umzusetzen, das unter an<strong>der</strong>em auch Benachteiligungen wegen einer Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong><br />
des Alters erfasst.<br />
In Gesprächen mit dem Ministerpräsidenten Edmund Stoiber und dem Finanzminister Kurt Faltlhauser habe ich mich dafür eingesetzt,<br />
dass auch behin<strong>der</strong>te Menschen in den zivilrechtlichen Antidiskriminierungsschutz einbezogen werden. Es wäre aus meiner<br />
Sicht nicht zu rechtfertigen, dass bei <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Union geplanten 1:1 Umsetzung <strong>der</strong> EU-Richtlinie z.B. eine Familie mit einem<br />
behin<strong>der</strong>ten Kind schlechter vor Diskriminierung geschützt wird als ein junger Farbiger. Ich hoffe sehr, dass eine Lösung zum<br />
Schutz älterer und behin<strong>der</strong>ter Menschen vor Benachteiligungen gefunden wird.<br />
2. Eingaben<br />
keine<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 80 von 154
3. Stellungnahme<br />
Bereits in meinem letzten Tätigkeitsbericht hatte ich mich positiv zum Gesetzentwurf geäußert und freue mich, dass<br />
nachdem das Gesetz in <strong>der</strong> letzten Wahlperiode nicht mehr zustande gekommen ist, nunmehr von <strong>der</strong> Regierungskoalition<br />
ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf den Weg gebracht wird, mit dem Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung und ältere<br />
Menschen vor Benachteiligungen geschützt werden. Ein Antidiskriminierungs- o<strong>der</strong> wie es nunmehr bezeichnet wird ein<br />
Gleichbehandlungsgesetz, in dessen Schutzbereich behin<strong>der</strong>te Menschen einbezogen werden, kann einen effektiven<br />
Schutz gegen Diskriminierung bieten und stellt eine wichtige Ergänzung zu den Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzen des<br />
Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> dar. Während diese Gesetze die Gleichstellung behin<strong>der</strong>ter Menschen im Verhältnis Staat zu<br />
seinen Bürgern regeln und insbeson<strong>der</strong>e den Abbau von Barrieren im Bereich des Bauens, <strong>der</strong> Mobilität und <strong>der</strong> Kommunikation<br />
anstreben, wird sich dieses Gesetz im arbeits- und zivilrechtlichen Bereich auswirken und zum Schutz behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen die Auswirkungen <strong>der</strong> Vertragsfreiheit begrenzen. Es können mit dem Gesetz im Alltagsleben lei<strong>der</strong><br />
immer wie<strong>der</strong> zu beobachtende Benachteiligungen unterbunden werden, wie z.B. die pauschale Ablehnung von Versicherungsunternehmen,<br />
Verträge mit behin<strong>der</strong>ten Menschen abzuschließen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verweis behin<strong>der</strong>ter Menschen aus <strong>der</strong><br />
Gaststätte.<br />
Es stimmt mich allerdings nachdenklich, dass ein Diskriminierungsverbot in unserer Gesellschaft überhaupt gesetzlich<br />
festgelegt werden muss, dass diskutiert wurde, ob man sich ein zivilrechtliches Diskriminierungsgesetz „leisten“ kann<br />
und sich Politiker, die sich für ein Diskriminierungsverbot ausgesprochen haben, für ein in unserem Grundgesetz verankertes<br />
Gebot <strong>der</strong> Gleichstellung rechtfertigen müssen.<br />
__________________________________ 4. Ausführungsgesetz Sozialgesetzbuch ___________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Am 1.1.05 ist das Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch (AGSGB) in Kraft getreten. Die Än<strong>der</strong>ung wurde deshalb notwendig,<br />
weil das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Grundsicherungsgesetz (GSiG) in das SGB XII überführt wurden. Außerdem<br />
wurde durch das vierte Gesetz für mo<strong>der</strong>ne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger<br />
und ihre Familien aus <strong>der</strong> Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfebezieher aus dem SGB III ausgeglie<strong>der</strong>t und in das SGB II überführt.<br />
Mit dem AGSGB wurde unter an<strong>der</strong>em die Zuständigkeit zur Ausführung <strong>der</strong> Gesetze geregelt.<br />
Obwohl zwischen allen Beteiligten Einigkeit bestand, dass die Zusammenfassung ambulanter und stationärer Hilfen insbeson<strong>der</strong>e<br />
bei <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe und <strong>der</strong> Hilfe zur Pflege in einer Hand aus fachlicher Sicht notwendig ist, sind in Bayern die Bezirke als<br />
überörtliche Sozialhilfeträger weiterhin für die stationären und teilstationären Hilfen und die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden<br />
als örtliche Sozialhilfeträger für die ambulanten Hilfen zuständig.<br />
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich zwar darauf geeinigt, dass die Hilfen an Auslän<strong>der</strong> und (Spät-) Aussiedler, rückwirkend<br />
ab 01.01.<strong>2006</strong>, auf die Landkreise und kreisfreie Städte übertragen werden. Darüber hinaus bestehen jedoch noch Diskussionsbedarf<br />
und keine einheitliche Auffassung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Trägern <strong>der</strong> Wohlfahrtspflege<br />
darüber, in welche Hand die Hilfen im Bereich <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe und <strong>der</strong> Pflege zusammengeführt werden.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 81 von 154
2. Eingaben<br />
Keine<br />
3. Stellungnahme<br />
In meinem Bericht im Ministerrat im September vergangenen Jahres hatte ich darüber berichtet, dass die in Bayern unterschiedliche<br />
Kostenträgerschaft für die ambulanten und stationären Hilfen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe problematisch und<br />
Innovationen nicht dienlich sind. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Zusammenführung <strong>der</strong> Hilfen in einer Hand u.a.<br />
bedeuten würde, dass ambulantes Wohnen (also das Wohnen in den eigenen vier Wänden) ausgebaut wird und voraussichtlich<br />
weniger behin<strong>der</strong>te Menschen in Heimen leben würden, was u.a. auch zu einer Reduzierung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong><br />
Einglie<strong>der</strong>ungshilfe führen würde.<br />
Bei einer Zusammenführung <strong>der</strong> Hilfen in einer Hand sehe ich im übrigen auch mehr Chancen für das persönliche Budget,<br />
das von den Kostenträgern wie z.B. den Kommunen nur sehr zögerlich angewendet wird. Ist z.B. ein behin<strong>der</strong>ter<br />
Mensch in einer stationären Einrichtung untergebracht und möchte er in das ambulant betreute Wohnen wechseln, müsste<br />
an sich <strong>der</strong> Bezirk dies dem Betroffenen durch Zahlung des persönlichen Budgets ermöglichen. Da jedoch für die<br />
Finanzierung des ambulant betreuten Wohnens <strong>der</strong>zeit noch die Landkreise zuständig sind, hat <strong>der</strong> Bezirk ein geringeres<br />
Interesse daran, die Kosten für die ambulante Hilfe zu tragen. An<strong>der</strong>s wäre es, wenn er selbst für diese Leistung zuständig<br />
wäre. In einem Schreiben vom <strong>März</strong> diesen Jahres habe ich mich an den Ministerpräsidenten mit <strong>der</strong> Bitte gewandt,<br />
sich für die dringend notwendige Zuständigkeitsän<strong>der</strong>ung einzusetzen.<br />
Es ist zu hoffen, dass die Zuständigkeitsän<strong>der</strong>ung nun bald möglichst erreicht wird, denn nur so kann eine den Wünschen<br />
behin<strong>der</strong>ter Menschen entsprechende und häufig auch kostengünstigere Betreuung behin<strong>der</strong>ter Menschen sichergestellt<br />
werden.<br />
____________________________ 5. Bayerisches Kin<strong>der</strong>bildungs- und -betreuungsgesetz _________________________<br />
1. Allgemeine Informationen, Eingaben und Stellungnahmen<br />
siehe Ausführungen in Kapitel III des Berichtes<br />
_________________________________________ 5. Präventionsgesetz _________________________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Die rot-grüne Bundesregierung hatte in <strong>der</strong> letzten Legislaturperiode ein Präventionsgesetz beschlossen, mit dem erstmals alle<br />
Sozialversicherungsträger (mit Ausnahme <strong>der</strong> Agenturen für Arbeit) verpflichtet werden, für Leistungen <strong>der</strong> Primärprävention und<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 82 von 154
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung Mittel aufzubringen. Das Gesetz sollte dazu beitragen, die gesundheitlichen Ressourcen jedes einzelnen<br />
Menschen in einem möglichst frühen Stadium zu stärken und vor dem (frühzeitigen) Eintritt von Krankheit und Pflegebedürftigkeit<br />
bewahren.<br />
Mit dem Gesetz soll die Prävention zur vierten Säule im Gesundheitswesen ausgebaut werden. Es sollen künftig die Krankenkassen,<br />
die Rentenversicherungsträger, die Unfallversicherungsträger und die Pflegekassen in Kooperation mit den Län<strong>der</strong>n und<br />
Kommunen gemeinsame Maßnahmen <strong>der</strong> Prävention finanzieren, beschließen und durchführen. Insgesamt sollen jährlich 250<br />
Mio. € für präventive Maßnahmen verwendet werden.<br />
Unter dem Namen „Stiftung Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ sollte eine bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts<br />
mit Sitz in Bonn errichtet werden. Zweck <strong>der</strong> Stiftung ist die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> gesundheitlichen Prävention. Organe <strong>der</strong> Stiftung sind<br />
<strong>der</strong> Stiftungsrat, das Kuratorium, <strong>der</strong> Vorstand und <strong>der</strong> wissenschaftliche Beirat.<br />
Die unionsgeführten Län<strong>der</strong> unterstützen zwar generell das Vorhaben, Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Krankheitsvorbeugung zu stärken.<br />
Sie kritisierten jedoch die Finanzierung <strong>der</strong> jährlich vorgesehenen Ausgaben in Höhe von 250 Millionen Euro allein durch die<br />
Sozialversicherungen und lehnten das Gesetz als zu bürokratisch ab. Mit den Stimmen <strong>der</strong> unionsregierten Län<strong>der</strong>n hat <strong>der</strong> Bundesrat<br />
das zustimmungspflichtige Gesetz am 27. Mai 2005 in den Vermittlungsausschuss überwiesen. In <strong>der</strong> Sitzung des Vermittlungsausschusses<br />
am 5. September 2005 wurde die Beratung über das Gesetz vertagt. Das Gesetzesvorhaben sollte erst in <strong>der</strong><br />
neuen Legislaturperiode weiterverfolgt werden.<br />
2. Eingaben<br />
Keine<br />
3. Stellungnahme<br />
________________________________________________________________________________________________________<br />
Die Gespräche zum Präventionsgesetz sollten umgehend wie<strong>der</strong> aufgenommen und das Gesetz möglichst bald verabschiedet<br />
werden. Es sollten bei <strong>der</strong> Erarbeitung und <strong>der</strong> späteren Umsetzung des Gesetzes die Interessenvertreter behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen einbezogen werden. Insbeson<strong>der</strong>e in den Gremien <strong>der</strong> Stiftung (Kuratorium und Stiftungsrat) muss<br />
behin<strong>der</strong>ten Menschen Sitz und Stimme eingeräumt werden. Es ist zu erwarten, dass analog <strong>der</strong> Bundesebene auch auf<br />
Landesebene Gremien eingerichtet werden, die über die Verwendung <strong>der</strong> Mittel bestimmen werden. Auch bei Einrichtung<br />
dieser Gremien ist beson<strong>der</strong>er Wert darauf zu legen, dass Interessenvertreter behin<strong>der</strong>ter Menschen ein Mitbestimmungsrecht<br />
erhalten.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 83 von 154
_______________________________________ 7. Das SGB XII ______________________________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch, das zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, wurde<br />
das Sozialhilferecht reformiert und zugleich in das Sozialgesetzbuch als dessen Zwölftes Buch eingeordnet.<br />
Das neue SGB XII und das von Bayern hierzu erlassene Ausführungsgesetz (AG SGB) wurde von den Bezirken zum Anlass<br />
genommen, für Heimbewohner einschneidende Verän<strong>der</strong>ungen durchzuführen. So verlangt <strong>der</strong> Bezirk Oberbayern als zuständiger<br />
überörtlicher Sozialhilfeträger im Rahmen <strong>der</strong> Kostenübernahme für vollstationäre Einrichtungen von den Leistungsempfängern<br />
einen Eigenanteil in Höhe von mindestens <strong>der</strong>en Grundsicherungsbedarf als Eigenbeteiligung. Dies führt in Fällen, in denen ein<br />
Ehegatte in und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Ehepartner außerhalb <strong>der</strong> Einrichtung lebt, oftmals zu dem Ergebnis, dass <strong>der</strong> nicht im Heim lebende<br />
Ehepartner für sich selbst einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen beim örtlichen Sozialhilfeträger stellen muss, da sein Lebensunterhalt<br />
aufgrund des hohen Eigenbeteiligungsbetrags aus dem dann noch verbleibenden Familieneinkommen nicht mehr<br />
sichergestellt werden kann. Durch eine solche Vorgehensweise werden zwei Sozialhilfefälle „produziert“ und beide Ehegatten auf<br />
staatliche Unterstützungsleistungen verwiesen. Daneben ergibt sich dadurch eine Verschiebung <strong>der</strong> Sozialhilfekosten zu Lasten<br />
<strong>der</strong> örtlichen Sozialhilfeträger.<br />
Das Sozialgericht München hat in einem Eilverfahren diese Anrechnungspraxis überprüft und einem Heimbewohner, dessen<br />
Einkommen <strong>der</strong> Bezirk Oberbayern ab 01.01.05, in Höhe von 621 €, zur teilweisen Deckung <strong>der</strong> Heimkosten herangezogen hat,<br />
Recht gegeben. Das Gericht hat den Bezirk verpflichtet, ihm Sozialhilfeleistungen in gleichem Umfang wie vor <strong>der</strong> Einführung des<br />
SGB XII weiter zu gewähren.<br />
Es entschied, dass die Vorschrift des § 82 Abs. 4 SGB XII, <strong>der</strong> bei stationärer Unterbringung die Aufbringung <strong>der</strong> Mittel auf den<br />
Umfang <strong>der</strong> häuslichen Ersparnis begrenzt, entgegen <strong>der</strong> Meinung des Bezirks auch auf Bezieher von Grundsicherungsleistungen<br />
anwendbar ist. Der Bezirk Oberbayern hat die Entscheidung in <strong>der</strong> nächsten Instanz überprüfen lassen.<br />
Das Bayerische Landessozialgericht hat nun entschieden, dass die Praxis <strong>der</strong> Bezirke mit dem Gesetz in Einklang steht und <strong>der</strong><br />
Fehler eindeutig beim Gesetzgeber liegt.<br />
In einem Schreiben an den ehemaligen Bundesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragten und an das Sozialministerium habe ich angeregt , sich für<br />
eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anrechungsvorschriften im SGB XII einzusetzen, damit das Einkommen von Heimbewohnern, jedenfalls soweit<br />
sie eine an<strong>der</strong>e Person, wie den Ehegatten, überwiegend unterhalten, besser geschützt wird als es gegenwärtig <strong>der</strong> Fall ist.<br />
Das Land Bayern hat zwischenzeitlich eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht. Es will eine Än<strong>der</strong>ung des § 82 Abs. 4<br />
SGB XII erreichen und den Schutzbereich <strong>der</strong> Vorschrift auch auf die Bezieher von Grundsicherungsleistungen erstrecken.<br />
Auf einer Bund-Län<strong>der</strong> Besprechung letzten Jahres wurde eine ergänzende Regelung für notwendig erachtet und über den Bundesrat<br />
ein entsprechen<strong>der</strong> Gesetzesentwurf eingebracht (Bundestagsdrucksache 16/239). Der Bund hat in seiner Stellungnahme<br />
zum Gesetzentwurf zugesagt, den Vorschlag zu prüfen.<br />
2. Eingaben<br />
Zum SGB XII erhielt ich eine Vielzahl von Eingaben, bei denen es sich um Überprüfung konkreter Fallkonstellationen handelte. Ich<br />
habe versucht, diese in <strong>der</strong> folgenden Aufzählung zu erfassen. So erhielt ich Anfragen mit <strong>der</strong> Bitte um Unterstützung zur<br />
� Gewährung von Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 84 von 154
� Bezuschussung von Miet-, Kautions- und Umzugskosten<br />
� Grundsicherung bei betreutem Wohnen<br />
� Klärung des Hilfebedarfs bei Wohnheimunterbringung<br />
Auf folgende Eingaben möchte ich wegen <strong>der</strong> grundsätzlichen Problematik nunmehr näher eingehen:<br />
Streichung <strong>der</strong> Weihnachtsbeihilfe<br />
Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch, wurden die einmaligen Leistungen mit wenigen<br />
Ausnahmen in die Regelsätze mit einbezogen. Die Zahlung <strong>der</strong> Weihnachtsbeihilfe ist dadurch in Bayern und an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
entfallen.<br />
Während bei den Empfängern von Sozialhilfe und von Grundsicherungsleistungen ein gewisser Ausgleich dadurch geschaffen<br />
wurde, dass die Regelsätze erhöht wurden, ist dies beim Barbetrag, den die Heimbewohner erhalten, nicht <strong>der</strong> Fall. Aus dem<br />
Barbetrag von 89,70 € müssen die Heimbewohner bereits die Kosten für die Zuzahlungen, nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel<br />
sowie die Kosten für Brillen u.s.w. bezahlen.<br />
Ich habe mich in dieser Angelegenheit an den Verband <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Bezirke gewandt. Mit Schreiben vom 30.12.2005 hat <strong>der</strong><br />
Verband <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Bezirke darauf hingewiesen, dass die Zahlung von Weihnachtsbeihilfen in den vergangenen Jahren als<br />
sog. einmalige Leistung für beson<strong>der</strong>e Anlässe1 beruhte. Mit Inkrafttreten des SGB XII sei diese Vorschrift entfallen und dadurch<br />
die Weihnachtsbeihilfen nicht mehr unter einmalige Bedarfe zu subsumieren. Der Verband <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Bezirke hat weiter<br />
darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Weihnachtsbeihilfe dem erklärten Willen des Gesetzgebers entspreche. So findet sich in<br />
<strong>der</strong> amtlichen Begründung zu § 31 SGB XII folgende Feststellung:<br />
„Die bisherigen Leistungen für beson<strong>der</strong>e Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Weihnachtsgeld werden, wegen des Zusammenhangs<br />
mit dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches und <strong>der</strong> Grundsicherung, nicht mehr einmalig erbracht, son<strong>der</strong>n<br />
sind nunmehr im Regelsatz enthalten.“<br />
Auch die Höhe des Barbetrages sei2 abschließend geregelt, so dass <strong>der</strong> Verband <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Bezirke für eine Zahlung von<br />
Weihnachtsbeihilfen keine Rechtsgrundlage sieht. An einer Ausreichung als freiwillige Leistung sehen sich die Bezirke aufgrund<br />
<strong>der</strong> haushaltsrechtlichen Vorgaben gehin<strong>der</strong>t.<br />
Aufgabe <strong>der</strong> Sozialhilfe ist es, Hilfesuchenden eine Lebensführung zu ermöglichen, das <strong>der</strong> Würde des Menschen entspricht. Zu<br />
einem Leben in Würde gehört es meiner Auffassung nach auch, Menschen in die Lage zu versetzen, ihrem Weihnachtsfest einen<br />
würdevollen Rahmen zu geben und ihnen beispielsweise den Versand von Weihnachtskarten o<strong>der</strong> einer angemessenen Weihnachtsdekoration<br />
des Zimmers zu ermöglichen. In einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n wird die Weihnachtsbeihilfe weiter gezahlt (Schleswig-Holstein,<br />
Hamburg und Nie<strong>der</strong>sachsen). Ich werde beim Treffen <strong>der</strong> Landesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragten im Mai <strong>2006</strong> das Problem<br />
ansprechen und mich dafür aussprechen, dass eine Weihnachtsbeihilfe an Heimbewohner in allen Bundeslän<strong>der</strong>n einheitlich<br />
gewährt wird.<br />
1<br />
auf <strong>der</strong> Vorschrift des § 21 Abs. 1 a Nr. 7 BSHG<br />
2<br />
in § 35 Abs. 2 SGB XII<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 85 von 154
3. Stellungnahme<br />
Das zuständige Sozialministerium hat festgestellt, dass die stärkere Anrechnung von Einkommen des Leistungsberechtigten<br />
sowie des Ehepartner u.a. darauf zurückzuführen ist, dass im SGB XII eine Vorschrift fehlt, die den Leistungsberechtigten<br />
und dessen (Ehe-)Partners davor schützt, dass zur Deckung des Bedarfs „Grundsicherung im Alter und Erwerbsmin<strong>der</strong>ung“<br />
das gesamte Einkommen einzusetzen ist.<br />
Mit dem Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom<br />
09.12.2004 ist zwar, so das Ministerium, die bisherige Regelung (des § 85 Abs.1 Nr. 3 BSHG) für den Kreis <strong>der</strong> pflegebedürftigen<br />
Heimbewohner hinsichtlich ihres Einkommenseinsatzes bezüglich <strong>der</strong> Hilfe zum Lebensunterhalt übernommen.<br />
Diese Regelung begrenzt in den Fällen <strong>der</strong> Hilfegewährung in (teil-)stationären Einrichtungen die Heranziehung auf den<br />
Umfang, in dem Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt erspart werden. Bei <strong>der</strong> Korrektur habe <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />
allerdings übersehen, diese Regelung auch auf die Leistungen <strong>der</strong> Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin<strong>der</strong>ung<br />
zu erstrecken. Insoweit bestehe seitens des Bundesgesetzgebers Handlungsbedarf.<br />
Es ist zu hoffen, dass nunmehr die durch den Bundesrat eingeleite Gesetzgebungsverfahren möglich bald abgeschlossen<br />
werden, damit die aufgetretenen Härten vermieden werden.<br />
_____________________________________8. Kommunales Entlastungsgesetz_____________________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Im November des Jahres 2004 hat <strong>der</strong> Bundesrat auf eine Initiative Bayerns einen Gesetzentwurf zur Entlastung <strong>der</strong> Kommunen<br />
im sozialen Bereich (KEG) im Bundestag eingebracht. Die Kosteneinsparungen aufgrund des Gesetzes wurden im Bereich <strong>der</strong><br />
Jugendhilfe auf 250 Mio. € und im Bereich <strong>der</strong> Sozialhilfe auf 300 Mio. € eingeschätzt.<br />
Im Mittelpunkt des Gesetzesvorhabens stand die Einfügung einer sog. Finanzkraftklausel, gültig für alle Bücher des Sozialgesetzbuchs.<br />
Diese Klausel sieht vor, dass „die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Trägers bei den Wünschen des Berechtigten o<strong>der</strong><br />
Verpflichteten hinsichtlich <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> Leistungen stets zu berücksichtigen ist…“. Entsprechendes sollte für Leistungsund<br />
Vergütungsvereinbarungen nach den §§ 75 ff SGB XII gelten.<br />
Die Bundesregierung sowie die Ausschüsse für Familie und Senioren, für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen hatten die Finanzkraftklausel<br />
abgelehnt. Stattdessen hat <strong>der</strong> Bundestag einen Alternativentwurf <strong>der</strong> damaligen Regierungskoalition verabschiedet.<br />
Nunmehr will Bayern das Gesetz erneut über den Bundesrat in den Bundestag einbringen.<br />
2. Eingaben<br />
Keine<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 86 von 154
3. Stellungnahme<br />
Wie ich bereits in meinem letzten Tätigkeitsbericht ausführte, hätte die Finanzkraftklausel im KEG zur Folge, dass das<br />
Wunsch- und Wahlrecht <strong>der</strong> leistungsberechtigten Menschen bei <strong>der</strong> Inanspruchnahme sämtlicher Sozialleistungen eingeschränkt<br />
wird. Es darf nicht dazu kommen, dass die Leistungsgewährung durch einen Träger regional danach bestimmt<br />
wird, ob noch Finanzmittel zur Verfügung stehen. Unnötige Aufwendungen werden bereits nach dem geltenden<br />
Recht durch die Grundsätze <strong>der</strong> Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verhin<strong>der</strong>t. Bei einer Leistungsgewährung nach Kassenlage<br />
würde gerade den schwächsten Mitglie<strong>der</strong>n unserer Gesellschaft die notwendigen Hilfen vorenthalten werden.<br />
Auch wenn die schlechte Finanzkraft <strong>der</strong> Kommunen dringendes Handeln erfor<strong>der</strong>lich macht, so ist zu bedenken, dass<br />
die Berechtigten keinen Einblick in die finanzielle Situation <strong>der</strong> Leistungserbringer haben, und den Leistungskürzungen<br />
weitgehend hilflos ausgesetzt sein würden.<br />
_______________________9. Verordnungen zum <strong>Bayerischen</strong> Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz ___________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Das Bayerische Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz (BayBGG) sieht in Abschnitt 2 „Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit“<br />
Verbesserungen im Bereich <strong>der</strong> Kommunikation für Menschen mit Sinnesbehin<strong>der</strong>ungen vor.<br />
Nach Art. 11 BayBGG haben hör- o<strong>der</strong> sprachbehin<strong>der</strong>te Menschen das Recht auf Verwendung von Gebärdensprache o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Kommunikationshilfen vor öffentlichen Stellen in Bayern. Es besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung bei Hinzuziehung<br />
eines Gebärdensprachdolmetschers im Verwaltungsverfahren bzw. für gehörlose Eltern hören<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> bei Elternabenden.<br />
Blinde, erblindete und sehbehin<strong>der</strong>te Menschen können1 verlangen, dass ihnen Bescheide, öffentlichrechtliche Verträge und Vordrucke<br />
ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden. Nach dem BayBGG (Art.<br />
8) haben die öffentlichen Stellen ihre Internet- und Intranetauftritte schrittweise technisch so zu gestalten, dass sie von behin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.<br />
Die konkrete Ausgestaltung <strong>der</strong> Bereiche Gebärdensprache, barrierefreie Bescheide und barrierefreies Internet hängt immer noch<br />
von zu erlassenden Verordnungen ab. Diese sind:<br />
� Die Kommunikationshilfen VO (Art. 11 Abs. 2 BayBGG) und<br />
� Die Bayerische Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten und Vordrucken für blinde, erblindete und sehbehin<strong>der</strong>te<br />
Menschen im Verwaltungsverfahren (Art. 12 Abs. 2 BayBGG) . Die Entwürfe <strong>der</strong> Verordnungen zu Art. 11 und Art.<br />
12 liegen vor und die Verbandsanhörung wurde abgeschlossen. Die kommunalen Spitzenverbände haben jedoch die<br />
Kostenfolgeabschätzung, wie sie dem Entwurf <strong>der</strong> Verordnungen zugrunde lag, nicht mitgetragen. Das Sozialministerium<br />
versucht <strong>der</strong>zeit die Zustimmung <strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände einzuholen.<br />
1 nach Art 12 BayBGG<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 87 von 154
� Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Art. 13 BayBGG) wird <strong>der</strong>zeit vom Bayer. Staatsministerium<br />
des Innern vorbereitet. Der Entwurf <strong>der</strong> Verordnung wurde aufgrund <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Ressortanhörung überarbeitet.<br />
Der neue Entwurf wird demnächst dem Ministerrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser wird auch Grundlage<br />
<strong>der</strong> anschließenden Verbandsanhörung sein.<br />
Da die Nachfrage nach Gebärdensprachkursen steigend ist, ist es notwendig, geprüfte Gebärdensprachdozenten auszubilden und<br />
die vorhandenen Kursleiter weiter zu qualifizieren. Mit Art 12 Abs. 2 BayBGG wurde die Bayer. Staatsregierung ermächtigt durch<br />
Rechtsverordnung die Anerkennung von Prüfungen für Gebärdensprachkursleiter zu regeln. Die Zuständigkeit für die Verordnung<br />
hat vom Kultusministerium zum Sozialministerium gewechselt.<br />
Um die Umsetzung des Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzes zu för<strong>der</strong>n und insbeson<strong>der</strong>e behin<strong>der</strong>ten Menschen die<br />
gleichberechtigte Teilhabe und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen, ist nach Art 19 BayBGG ein Landesbehin-<br />
<strong>der</strong>tenrat zu gründen (s. Punkt X 2.) Näheres insbeson<strong>der</strong>e zu Auswahl, Berufung und Abberufung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> bzw. Stellvertreter<br />
ist durch Rechtsverordnung zu regeln. Die Verordnung zum Landesbehin<strong>der</strong>tenrat ist am 14. Januar 2005 erlassen worden und<br />
am 1. Februar 2005 in Kraft getreten.<br />
In unser aller Interesse hoffe ich sehr, dass sich alle, an den Anhörungen Beteiligten, zügig für die Verabschiedung <strong>der</strong> Verordnungen<br />
einsetzen. Erst dann können wir vom <strong>Bayerischen</strong> Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz sagen, es sei vorbildlich im bundesweiten<br />
Vergleich.<br />
2. Eingaben<br />
In den Eingaben wird auch in diesem Berichtzeitraum des Öfteren Bezug auf das Bayerische Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz<br />
genommen. Da die Inhalte <strong>der</strong> Eingaben jedoch unter den vorher genannten Rubriken bereits erläutert wurden, möchte ich – auch<br />
um Wie<strong>der</strong>holungen zu vermeiden – hier keine Aufzählung <strong>der</strong> Eingaben mehr vornehmen.<br />
3. Stellungnahme<br />
Die im Rahmen <strong>der</strong> Ressortanhörung vorgelegten Kommunikationshilfen VO (Art. 11 Abs. 2 BayBGG) und die Bayerische<br />
Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten und Vordrucken für blinde, erblindete und sehbehin<strong>der</strong>te Menschen<br />
im Verwaltungsverfahren werden begrüßt. Insbeson<strong>der</strong>e ist anzumerken, dass den hör- und sprachbehin<strong>der</strong>ten<br />
Personen ein Wahlrecht hinsichtlich <strong>der</strong> Hilfen zur barrierefreien Kommunikation eingeräumt ist. Blinde, erblindete und<br />
sehbehin<strong>der</strong>te Personen haben hinsichtlich <strong>der</strong> Form, in <strong>der</strong> ihnen Dokumente zugänglich gemacht werden, ebenfalls ein<br />
Wahlrecht.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Ressortanhörung habe ich zur vorgelegten<br />
� Kommunikationshilfeverordnung Art. 11 Abs. 2 BayBGG und die<br />
� Bayerische Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten und Vordrucken für Blinde, erblindete und<br />
sehbehin<strong>der</strong>te Menschen im Verwaltungsverfahren<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 88 von 154
Stellung genommen.<br />
Mit dem Entwurf zur Kommunikationshilfenverordnung wird meines Erachtens <strong>der</strong> Anspruch behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
eingeschränkt. In § 2 Abs. 1 Satz 2 des Entwurfs <strong>der</strong> Kommunikationshilfenverordnung wird <strong>der</strong> Anspruch auf barrierefreie<br />
Kommunikation dahingehend eingeschränkt, dass kein Anspruch auf Kommunikation (gemäß Art. 11 Abs 1 Sätze 1 und 2<br />
BayBGG) besteht, wenn <strong>der</strong> Verpflichtete das Verwaltungsverfahren schriftlich durchführt und die hör- und sprachbehin<strong>der</strong>te<br />
Person ihre Rechte durch schriftliche Äußerung ausreichend wahrnehmen kann. Eine gleichlautende o<strong>der</strong> vergleichbare<br />
Einschränkung enthält we<strong>der</strong> das Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz, noch das Bundesbehin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz.<br />
Auch die Kommunikationshilfenverordnung des Bundes beschränkt den Anspruch nicht in <strong>der</strong><br />
Form, dass, soweit eine schriftliche Äußerung zur Wahrnehmung <strong>der</strong> Rechte im Verwaltungsverfahren ausreichend ist,<br />
ein Anspruch auf Kommunikationshilfe ausgeschlossen wird. Da Verwaltungsverfahren in aller Regel schriftlich geführt<br />
werden und bei <strong>der</strong> Kommunikation mit Gehörlosen o<strong>der</strong> Sprachbehin<strong>der</strong>ten eine schriftliche Verständigung in aller<br />
Regel möglich sein wird, ist damit zu rechnen, dass den Berechtigten unter Hinweis auf diese Vorschrift die Hinzuziehung<br />
etwa eines Gebärdensprachdolmetschers versagt wird, zumal über das Vorliegen o<strong>der</strong> Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen<br />
die verpflichteten Träger öffentlicher Gewalt entscheiden.<br />
Der Grundsatz <strong>der</strong> Barrierefreiheit, wie er in Art. 4 BayBGG formuliert ist, gebietet es aus meiner Sicht von weiteren Einschränkungen<br />
gegenüber Art. 11 Abs. 1 Satz 1 BayBGG Abstand zu nehmen und die Konkretisierung <strong>der</strong> geeigneten<br />
Kommunikationshilfe dem Wahlrecht des Berechtigten zu überlassen.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Ressortanhörung wurden beiden Verordnungen nochmals verän<strong>der</strong>t und im Rahmen <strong>der</strong><br />
Verbandsanhörung erneut vorgelegt. Im Vergleich zur früheren Fassung <strong>der</strong> Kommunikationshilfenverordnung fiel negativ<br />
auf, dass nunmehr lediglich in <strong>der</strong> Gesetzesbegründung darauf hingewiesen wird, dass falls die Behörde/Schule<br />
Kenntnis von <strong>der</strong> Hör- o<strong>der</strong> Sprachbehin<strong>der</strong>ung erlangt, <strong>der</strong> Berechtigte auf sein Recht auf barrierefreie Kommunikation<br />
und auf sein Wahlrecht hinzuweisen ist. Entsprechendes gilt auch für den Entwurf <strong>der</strong> Bayer. Verordnung zur Zugänglichmachung<br />
von Dokumenten für blinde, erblindete und sehbehin<strong>der</strong>te Menschen.<br />
Es ist damit zu rechnen, dass, nachdem sich die Hinweispflicht nunmehr lediglich in <strong>der</strong> Begründung zu den Entwürfen<br />
wie<strong>der</strong> findet, die Berechtigten nicht in dem Umfang auf ihre Rechte hingewiesen wie es <strong>der</strong> Fall wäre, wenn diese Verpflichtung<br />
ausdrücklich im Gesetzestext seinen Nie<strong>der</strong>schlag finden würde. Da gerade sinnesbehin<strong>der</strong>te Menschen nicht<br />
über die Informationsmöglichkeiten wie nicht behin<strong>der</strong>te Menschen verfügen, wird dies dazu beitragen, dass sinnesbehin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen über ihre Rechte im unklaren bleiben. Ich habe mich daher in meiner Stellungnahme zu den Entwürfen<br />
dafür ausgesprochen, die Hinweispflichten <strong>der</strong> Behörden/Schulen ausdrücklich –wie es im ursprünglichen Entwurf<br />
vorgesehen war- in den Gesetzestext aufzunehmen.<br />
Die Entwürfe <strong>der</strong> beiden Verordnungen sind im Anhang abgedruckt.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 89 von 154
______________________________ 10. Verordnung zur Rundfunkgebührenbefreiung______________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Die Befreiung von <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht stützte sich bisher auf Verordnungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, die nach einer Musterregelung<br />
erlassen worden sind. Die bisherige Rechtsgrundlage für die Befreiung von <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht und für den gesamten<br />
Gebühreneinzug wurde durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ersetzt.<br />
Von den Rundfunkgebühren werden wie bisher neben einkommensschwachen Personen wie Empfänger von Sozialgeld o<strong>der</strong><br />
Arbeitslosengeld II bzw. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und Empfänger von Grundsicherung im Alter auch behin<strong>der</strong>te<br />
Menschen mit folgenden Behin<strong>der</strong>ungen befreit:<br />
� Blinde o<strong>der</strong> nicht vorübergehend wesentlich sehbehin<strong>der</strong>te Menschen mit einem Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung von 60 %<br />
allein wegen <strong>der</strong> Sehbehin<strong>der</strong>ung,<br />
� Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind o<strong>der</strong> denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch<br />
mit Hörhilfen nicht möglich ist,<br />
� Behin<strong>der</strong>te Menschen, <strong>der</strong>en Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 % beträgt und die wegen<br />
ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.<br />
Wesentliche Än<strong>der</strong>ungen durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) sind:<br />
� Der Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ist nicht mehr wie früher bei <strong>der</strong> Stadt- o<strong>der</strong> Gemeindeverwaltung,<br />
son<strong>der</strong>n ab dem 1. April 2005 unmittelbar bei <strong>der</strong> Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu stellen.<br />
� Die neuen Regelungen in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 RGebStV enthalten abschließend die Voraussetzungen für die<br />
Befreiung von <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht aus finanziellen Gründen. Danach ist eine Befreiung von <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht<br />
aus finanziellen Gründen nur noch dann möglich, wenn die Bedürftigkeit des jeweiligen Antragstellers<br />
durch einen entsprechenden Bewilligungs- o<strong>der</strong> Leistungsbescheid einer Sozialbehörde nachgewiesen wird (§ 6 Abs. 2<br />
RGebStV). Die bisherige Befreiung wegen geringen Einkommens wurde abgeschafft. Der Gesetzgeber wollte mit dieser<br />
Regelung, wie sich aus <strong>der</strong> Begründung ergibt, das Verfahren vereinfachen, da die Berechnungen aufwändig und kompliziert<br />
waren.<br />
Soweit nunmehr allenfalls eine Befreiung wegen eines beson<strong>der</strong>en Härtefalls in Betracht kommt, hat das Bayer. Verwaltungsgericht<br />
Ansbach mit Urteil vom 07.09.051 entschieden, dass auch in diesem Bereich keine Berechnung, wie früher bei § 1 Abs. 1 Nr.<br />
7 BefrVO (Gegenüberstellung von Bedarf und Einkommen) zu erfolgen hat. Vielmehr ist ein beson<strong>der</strong>er Härtefall nur dann anzunehmen,<br />
wenn <strong>der</strong> Antragsteller seine Bedürftigkeit durch einen Sozialleistungsbescheid nachweisen kann, <strong>der</strong> den in § 6 Abs.1<br />
RGebStV ausdrücklich genannten Sozialleistungsbescheiden vergleichbar ist. Eine Wohngeldbewilligung stellt nach Auffassung<br />
des Gerichts keinen Bescheid dar, <strong>der</strong> den in § 6 Abs.1 RGebStV genannten Bescheiden vergleichbar wäre.<br />
1 AN 5 K 05.01617<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 90 von 154
2. Eingaben<br />
________________________________________________________________________________________________________<br />
Son<strong>der</strong>fürsorgeberechtigte<br />
Ein Son<strong>der</strong>betreuer einer Regionalstelle des ZBFS hat mir mitgeteilt, dass Son<strong>der</strong>fürsorgeberechtigte nach § 27e Bundesversorgungsgesetz<br />
(BVG) regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrend (ca. alle 5 Jahre) eine Bescheinigung über ihren Status als Son<strong>der</strong>fürsorgeberechtigte<br />
<strong>der</strong> Gebühreneinzugszentrale (GEZ) vorlegen müssen. Inzwischen wurde das Erfor<strong>der</strong>nis abgeschafft, dass diese Bescheinigung<br />
an die GEZ über das örtlich zuständige Sozialamt vorgelegt werden muss. Trotzdem scheint die Verwaltungspraxis <strong>der</strong> GEZ<br />
- was die Bescheinigung des Sozialamtes anbetrifft - immer noch uneinheitlich zu sein. Die Bescheinigung dient als Nachweis<br />
über die Befreiung von <strong>der</strong> Rundfunkgebührenbefreiung; daneben ist das Merkzeichen "RF" im Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis bei<br />
diesem Personenkreis gegenüber <strong>der</strong> GEZ nicht erfor<strong>der</strong>lich. Bei dem genannten Personenkreis (Versorgungsberechtigte nach<br />
dem BVG) handelt es sich zumeist um hochbetagte Menschen, <strong>der</strong>en gesundheitlichen Störungen auf Dauer unverän<strong>der</strong>t bleiben.<br />
Ich habe deshalb die GEZ gebeten, sich dafür einzusetzen, dass bei dem genannten Personenkreis, dessen Gesundheitsstörungen<br />
lebenslang unverän<strong>der</strong>t bleiben werden, diese Bescheinigung auf Lebensdauer anerkannt wird und sie von <strong>der</strong> regelmäßig<br />
wie<strong>der</strong>kehrenden Pflicht zur Vorlage <strong>der</strong> Bescheinigung ausgenommen werden. Die juristische Direktion des <strong>Bayerischen</strong> Rundfunks<br />
hat mir daraufhin mitgeteilt, dass Son<strong>der</strong>fürsorgeberechtigte (nach § 27 e Bundesversorgungsgesetz) bis einschließlich 31.03.2005 1<br />
von <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht befreit wurden.<br />
Dabei wurde Befreiung längstens für die Dauer von drei Jahren gewährt. Durch den achten Rundfunkän<strong>der</strong>ungsstaatsvertrag vom<br />
trat die Befreiungsverordnung mit Wirkung vom 31.03.2005 außer Kraft. Die Regelungen über die Befreiung natürlicher Personen<br />
von <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht wurden stattdessen unmittelbar in § 6 RGebStV übernommen. Son<strong>der</strong>fürsorgeberechtigte nach<br />
§ 27 e BVG werden nunmehr nach § 6 Abs. 1 Nr. 6 RGebStV von <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht befreit. Ein Nachweis des Merkzeichens<br />
„RF“ im Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis ist bei diesem Personenkreis zusätzlich nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Gemäß § 6 Abs. 6 RGebStV ist die Befreiung nach <strong>der</strong> Gültigkeitsdauer des Bescheides nach Abs. 2 (über die Son<strong>der</strong>fürsorgeberechtigung)<br />
zu befristen. Ist <strong>der</strong> Bescheid nach Abs. 2 unbefristet, so kann die Befreiung auf drei Jahre befristet werden, wenn eine<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Umstände möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegen. Der Bayerische Rundfunk geht davon aus, dass einerseits<br />
die entsprechenden Bescheide unbefristet sind, an<strong>der</strong>erseits sich <strong>der</strong> zugrunde liegende Tatbestand bei den Son<strong>der</strong>fürsorgeberechtigten<br />
nicht mehr än<strong>der</strong>t.<br />
Einerseits aus Gründen <strong>der</strong> Korrektheit <strong>der</strong> gespeicherten Daten und an<strong>der</strong>erseits zur Vermeidung einer unberechtigten Inanspruchnahme<br />
<strong>der</strong> Rundfunkgebührenbefreiung werden Son<strong>der</strong>fürsorgeberechtigte nunmehr für die Dauer von fünf Jahren von <strong>der</strong><br />
Rundfunkgebührenpflicht befreit. Die GEZ ist auch nicht in <strong>der</strong> Lage, unbefristete Befreiungen zu speichern. Der Kreis <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />
Rundfunkgebührenpflicht befreiten Son<strong>der</strong>fürsorgeberechtigten ist relativ klein (in Bayern ca. 2100 Personen); er nimmt kontinuierlich<br />
insbeson<strong>der</strong>e aufgrund von Todesfällen ab. Mit <strong>der</strong> Befristung wird erreicht, dass längst verstorbene Son<strong>der</strong>fürsorgeberechtigte<br />
nicht unbefristet bei <strong>der</strong> GEZ gespeichert bleiben und die Befreiung nach dem Tod <strong>der</strong> Berechtigten nicht rechtswidrig von<br />
Angehörigen genutzt wird.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 91 von 154
Sozialzentrum St. Martin<br />
Nach <strong>der</strong> neuen Regelung ist eine Befreiung von <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht aus finanziellen Gründen nur noch dann möglich,<br />
wenn die Bedürftigkeit des jeweiligen Antragstellers durch einen entsprechenden Bewilligungs- o<strong>der</strong> Leistungsbescheid einer<br />
Sozialbehörde nachgewiesen wird. Die bisherige Befreiung wegen geringen Einkommens wurde abgeschafft.<br />
Das Sozialzentrum St. Martin hat mir hierzu folgenden Fall geschil<strong>der</strong>t:<br />
„Herr M. hat einen Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis mit einem Grad von 80, kann aber an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen.<br />
Deshalb liegen die Voraussetzungen für das Merkzeichen „RF“ nicht vor. Er bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente (netto ca. 640<br />
€) und erhält bei einer Miete von ca. 350 € Wohngeld in Höhe von ca. 84 €. Er war wegen geringen Einkommens bisher von den<br />
Gebühren befreit. Da Herr M. nur knapp mit seinem Monatsbudget auskommt, war er schon vor längerer Zeit bei <strong>der</strong> Grundsicherungsbehörde<br />
und hat dort erfahren, dass er die grundsätzliche Voraussetzung für den Bezug von Grundsicherung erfüllt. Da ihm<br />
aber mit dem vorrangig in Anspruch zu nehmenden Wohngeld ein um rund 5 € höheres monatliches Einkommen zur Verfügung<br />
steht, musste <strong>der</strong> Antrag auf Grundsicherung abgelehnt werden. Als Hr. M. im Oktober des Jahres 2005 die Weiterbewilligung<br />
seiner Rundfunkgebührenbefreiung beantragen wollte, erhielt er die rechtsgültige Auskunft, dass er allein mit dem Wohngeldbescheid<br />
keine Befreiung erwirken kann. Grundsicherung wurde ihm nach wie vor nach gültiger Rechtslage wegen zu hohen Einkommens<br />
verwehrt. Die Folge für Hr. M. war die Heranziehung zur Zahlung <strong>der</strong> Rundfunkgebühren in Höhe von rd. 17 € monatlich,<br />
obwohl sein Einkommen nur 5 € über <strong>der</strong> Grundsicherungsgrenze legt. Herrn M. fehlen also durch den Wegfall <strong>der</strong> Gebührenbefreiung<br />
aufgrund geringen Einkommens monatlich 12 € im Vergleich zu einem Grundsicherungsempfänger, dessen Bescheid<br />
für eine Rundfunkgebührenbefreiung ausreicht.“<br />
Nach Auskunft des Sozialzentrums ist dies kein Einzelfall. Ich habe die bayerische Staatskanzlei gebeten, sich dieser Problematik<br />
anzunehmen und prüfen zu lassen, ob nicht auch Wohngeldempfänger in den von den Gebühren befreiten Personenkreis einbezogen<br />
werden können o<strong>der</strong> ob nicht zumindest die Personen, die vor <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des Rundfunkstaatsvertrags wegen geringen<br />
Einkommens von <strong>der</strong> Gebührenpflicht befreit waren, nicht auch weiterhin (ggfs auf Antrag) befreit werden können. Möglicherweise<br />
können solche Fälle über die Härtefallregelung nach § 6 Abs. 3 RGebStV von <strong>der</strong> Gebührenpflicht befreit werden. Eine Antwort zu<br />
meiner Anfrage liegt mir <strong>der</strong>zeit noch nicht vor. Ich werde darüber in meinem nächsten Tätigkeitsbericht berichten.<br />
3. Stellungnahme<br />
In meinem ersten Tätigkeitsbericht konnte ich darüber berichten, dass <strong>der</strong> geplante Wegfall <strong>der</strong> Rundfunkgebührenbefreiung<br />
durch einen gemeinsamen Einsatz verschiedener Akteure verhin<strong>der</strong>t werden konnte. Nun gilt es, die durch den<br />
neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag entstandenen Härten (Wegfall <strong>der</strong> Befreiung von <strong>der</strong> Rundfunkgebührenpflicht<br />
wegen geringen Einkommens; vgl. die Eingabe des Sozialzentrums St. Martin) zu beseitigen. Auch hier erhoffe ich mir die<br />
Unterstützung durch die Bayer. Staatskanzlei.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 92 von 154
__________________________________________ XII. Gremien ______________________________________________<br />
_______________________________________ 1. Bioethik–Kommission _________________________________________<br />
Am 4.Juli 2001 wurde die Bioethikkommission ins Leben gerufen. Sie hat die Aufgabe, die Bayer. Staatsregierung in ethischen<br />
Fragen <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Medizin unabhängig und fachlich zu beraten. Die Bioethik-Kommission beschäftigt sich insbeson<strong>der</strong>e mit<br />
gesellschaftspolitisch zentralen Themen wie <strong>der</strong> Forschung mit embryonalen Stammzellen, prädikativen Gentests, <strong>der</strong> Pränatalund<br />
Präimplantationsdiagnostik und erarbeitet hierzu Stellungnahmen, Gutachten und Empfehlungen.<br />
Als <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> <strong>der</strong> Bayer. Staatsregierung nehme ich an den Sitzungen in beraten<strong>der</strong> Funktion teil.<br />
Im Jahr 2004 beschäftigte sich die Kommission mit Fragen zum „Schutz des behin<strong>der</strong>ten ungeborenen Lebens“. Meinen Beitrag<br />
hierzu leistete ich mit dem Referat „Rahmenbedingungen für ein Leben mit Behin<strong>der</strong>ungen in Bayern“. Die Referate und Beratungen<br />
zugrunde legend, erarbeitete die Bioethik-Kommission eine Stellungnahme zum Thema „Schutz des ungeborenen Lebens“,<br />
die <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung zugeleitet wurde.<br />
Im Berichtszeitraum hat sich die Bioethik-Kommission mit dem Thema „Sterben in Würde“ mit dem Ziel beschäftigt, Stellungnahmen<br />
sowie Empfehlungen dazu vorzulegen. Die Bioethikkommission hat dabei beschlossen, sich des Themas „Patientenverfügung“<br />
vorweg anzunehmen, damit die Bayer. Staatsregierung die Stellungnahme <strong>der</strong> Bioethikkommission in ihren Willensbildungsprozess<br />
zu den aktuellen Bemühungen, auf diesem Gebiet mehr Klarheit zu schaffen, einbeziehen kann. Beim Thema „Patientenverfügung“<br />
ist es mir wichtig, dass die Bedeutung und die Auswirkungen einer Patientenverfügung für Menschen mit geistiger<br />
Behin<strong>der</strong>ung erkannt und die Problematik in die Stellungnahme mit einfließt. Da das Thema „Patientenverfügung“ noch nicht abschließend<br />
behandelt wurde, bitte ich um Verständnis, wenn ich erst in meinem nächsten Tätigkeitsbericht näher darauf eingehen<br />
werde.<br />
Ein weiteres Thema <strong>der</strong> Bioethikkommission waren die neuesten Entwicklungen in <strong>der</strong> Stammzellenforschung. In <strong>der</strong> nächsten<br />
Sitzung im Mai wird die Thematik <strong>der</strong> „Sterbehilfe“ und im Anschluss daran „Sterbebegleitung“ beraten.<br />
_________________________________________ 2. Landesbehin<strong>der</strong>tenrat ________________________________________<br />
Der Landesbehin<strong>der</strong>tenrat berät die Staatsregierung in allen Fragen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenpolitik, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Umsetzung des<br />
<strong>Bayerischen</strong> Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzes. Dem Landesbehin<strong>der</strong>tenrat gehören neben <strong>der</strong> vorsitzenden Person, Staatsministerin<br />
Christa Stewens und <strong>der</strong> beauftragten Person <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
15 weitere Mitglie<strong>der</strong> an, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern <strong>der</strong> Selbsthilfeorganisationen, <strong>der</strong> Freien und Öffentlichen<br />
Wohlfahrtspflege sowie <strong>der</strong> kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung zusammensetzen.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 93 von 154
Der <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n <strong>der</strong> Bayer. Staatsregierung kam bei <strong>der</strong> Zusammensetzung des Gremiums die Aufgabe zu, die<br />
Vorschläge <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenvertretungen (Behin<strong>der</strong>tenvereine, -verbände und Selbsthilfeorganisationen) und <strong>der</strong> kommunalen<br />
<strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n zu bündeln und dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vorzulegen.<br />
Die erste konstituierende Sitzung des Landesbehin<strong>der</strong>tenrats fand am 15.04.05 statt.<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Landesbehin<strong>der</strong>tenrats sind:<br />
• vier Vertreter <strong>der</strong> Selbsthilfe (Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung und chronischer<br />
Erkrankung, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behin<strong>der</strong>ung Landesverband Bayern e.V., Deutsche Rheuma Liga,<br />
Bayerischer Blinden- und Sehbehin<strong>der</strong>tenbund e.V.) und ein Vertreter des Netzwerks von und für Frauen und Mädchen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
• drei Vertreter des Sozialverbands VdK Bayern e.V. und ein Vertreter des Sozialverbands Deutschland Landesverband<br />
Bayern<br />
• zwei Vertreter <strong>der</strong> Freien Wohlfahrtspflege (Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e.V. und Deutscher<br />
Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V.)<br />
• zwei Vertreter <strong>der</strong> öffentlichen Wohlfahrtspflege (Verband <strong>der</strong> bayerischen Bezirke, Bayerischer Städtetag)<br />
• zwei Vertreter <strong>der</strong> kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
Der Landesbehin<strong>der</strong>tenrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Danach tagt <strong>der</strong> Landesbehin<strong>der</strong>tenrat in <strong>der</strong> Regel zweimal<br />
im Jahr und ggf. Anlass bezogen. Die Geschäftsführung liegt beim Sozialministerium.<br />
Themen <strong>der</strong> Sitzung vom 05.10.05 waren:<br />
• Analyse <strong>der</strong> Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
• Einkommenssituation <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in Werkstätten<br />
Thema <strong>der</strong> Sitzung vom 06.04.06 war:<br />
• Sachstandsbericht zum Dritten <strong>Bayerischen</strong> Landesplan zur Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behin<strong>der</strong>ter<br />
• Bericht über die Umsetzung des <strong>Bayerischen</strong> Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ung (BayBGG)<br />
Es wurden folgende Empfehlungen verabschiedet:<br />
1. „Der Bayerische Landesbehin<strong>der</strong>tenrat (LBR) hält es für wichtig, dass bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien<br />
ins Bundesdeutsche Recht die Belange von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung berücksichtigt und einklagbare<br />
Rechte verankert werden. Der LBR empfiehlt <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung diese Auffassung in das Gesetzgebungsverfahren<br />
einzubringen.“<br />
2. Zur Frühför<strong>der</strong>ung wurde folgen<strong>der</strong> einstimmiger Beschluss gefasst:<br />
„Der Landesbehin<strong>der</strong>tenrat erwartet, dass alle Vertragsparteien zügig, spätestens bis zur Sommerpause <strong>2006</strong>, eine<br />
Rahmenvereinbarung zur Frühför<strong>der</strong>ung unterzeichnen.<br />
Im Landesbehin<strong>der</strong>tenrat berichte ich regelmäßig über die Arbeit <strong>der</strong> Beratungsgremien „Barrierefreies Bauen“, „Barrierefreie<br />
Mobilität“, “Barrierefreier Tourismus“ und “Integrative Erziehung“.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 94 von 154
_________________________________________ 3. Beratungsgremien ___________________________________________<br />
Um den Belangen von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in den Themenbereichen<br />
� barrierefreies Bauen,<br />
� barrierefreier Tourismus,<br />
� barrierefreie Mobilität,<br />
� integrative Erziehung und<br />
� Beschäftigung schwer behin<strong>der</strong>ter Menschen (erste Sitzung wird am 27.06.06 stattfinden)<br />
gerecht zu werden und <strong>der</strong>en Interessen kompetent vertreten zu können, ist aus meiner Sicht die enge Zusammenarbeit mit einem<br />
Beratungsgremium zu <strong>der</strong> jeweiligen Thematik, die sich aus Fachkräften und Entscheidungsträgern in diesem Bereich zusammensetzt,<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Diese Beratungsgremien (BG) sollen für jedes seiner Mitglie<strong>der</strong> gleichermaßen ein vertraulicher Ansprechpartner<br />
sein. Neben dem Austausch von Informationen, <strong>der</strong> gemeinsamen Erörterung von rechtlichen Themen, <strong>der</strong> Abstimmung <strong>der</strong><br />
weiteren Vorgehensweise bei entsprechendem Handlungsbedarf soll auch die Öffentlichkeitsarbeit ein Bestandteil <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Aufgaben sein. Dabei übernimmt meine Geschäftsstelle die koordinierenden und verwaltungstechnischen Aufgaben für das<br />
Gremium (Einladungen, Themensammlung für die Sitzungen, Erstellung <strong>der</strong> Tagesordnung). Die Häufigkeit <strong>der</strong> Treffen ist von<br />
den zu diskutierenden Themen und <strong>der</strong>en Dringlichkeit (z.B. Gesetzentwurf) abhängig. In <strong>der</strong> Regel finden jedoch zwei Sitzungen<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Gremien pro Jahr statt.<br />
Die Gremien zum barrierefreien Bauen, Tourismus, Mobilität und Erziehung haben bereits mehrmals getagt. Diese setzen sich aus<br />
Vertretern von Ministerien, weiteren Fachbehörden, Verbänden, Vereinen, öffentlichen Unternehmen und GmbHs zusammen.<br />
Ein Vorgespräch über die Zusammensetzung und Aufgaben des Gremiums zur Beschäftigung schwer behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
findet am 27.06.<strong>2006</strong> statt. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass ich bei den angefragten Personen im Hinblick auf eine ständige<br />
Teilnahme in diesem Gremium, positive Rückmeldungen erhalten habe und sie ebenfalls die Einrichtung eines solchen Gremiums,<br />
als sehr wichtig erachteten. Selbstverständlich werde ich in meinem nächsten Tätigkeitsbericht über die künftige Arbeit<br />
dieses Gremiums ebenfalls informieren.<br />
Ich habe in meinem letzten Tätigkeitsbericht bereits darauf hingewiesen, dass ich über die Ergebnisse <strong>der</strong> Sitzungen in diesem<br />
Bericht informieren werde. Vorab möchte ich allerdings darauf verweisen, dass ich zu den in den Beratungsgremien behandelten<br />
Themen wie z.B. Nationalpark Berchtesgaden, Projekt „Objektiv“ bereits entsprechende umfassende Ausführungen unter den<br />
vorherigen Rubriken gemacht habe und auf diese deshalb nachfolgend – auch um Wie<strong>der</strong>holungen zu vermeiden - nur kurz eingehen<br />
werde.<br />
Zu Beginn einer jeden Sitzung stehen aktuelle Informationen. Anschließend werden Themenschwerpunkte, auf <strong>der</strong>en Behandlung<br />
sich die Mitglie<strong>der</strong> bei den letzten Sitzungen verständigt haben, bearbeitet. In <strong>der</strong> Regel referiert hierzu zunächst ein Mitglied o<strong>der</strong><br />
ein geladener Referent als „Experte in eigener Sache“. Nach eingehen<strong>der</strong> Diskussion wird ein entsprechen<strong>der</strong> Handlungsbedarf<br />
festgestellt und die weitere Vorgehensweise besprochen.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 95 von 154
Für die konstruktive, professionelle Zusammenarbeit und das Engagement möchte ich den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> BG’s meinen Dank<br />
aussprechen. Vor allem die Offenheit und Kompromissbereitschaft <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> auch bei konträren Ansichten in den Diskussionen<br />
beeindrucken mich in je<strong>der</strong> Sitzung erneut. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass hier nicht nur kompetente Fachkräfte “am<br />
Werk“ sind, son<strong>der</strong>n diese auch die notwendige Sensibilität im Hinblick auf schwierige behin<strong>der</strong>tenpolitische Themen mitbringen<br />
und gerade dies ist eine unabdingbare Voraussetzung für unsere Arbeit im Interesse behin<strong>der</strong>ter Menschen.<br />
Zur Vervollständigung meines Berichtes möchte ich noch anmerken, dass die Mitglie<strong>der</strong>listen <strong>der</strong> BG’ s und die Referate in den<br />
Gremien, soweit hierzu die Mitglie<strong>der</strong> und Referenten ihre Einwilligung zur Veröffentlichung gegeben haben, zukünftig meiner<br />
Internetseite zu entnehmen sind.<br />
Beratungsgremium „Integrative Erziehung“<br />
In den drei Sitzungen im Berichtzeitraum wurde referiert über die<br />
� Situation <strong>der</strong> integrativen Erziehung im schulischen Bereich in Bayern,<br />
� Studiengebühren und <strong>der</strong>en Folgen für Studierende mit Behin<strong>der</strong>ung,<br />
� Perspektiven in <strong>der</strong> son<strong>der</strong>pädagogischen Entwicklung,<br />
� das Projekt „Objektiv“ und<br />
� Legasthenie und Dyskalkulie im Hinblick auf die schulische För<strong>der</strong>ung. Zu letzterem darf ich anmerken, dass hierzu <strong>der</strong><br />
Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie geladen wurde.<br />
Sowohl <strong>der</strong> Vertreter des Staatsinstituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung, als auch <strong>der</strong> Vertreter des Kultusministeriums,<br />
berichten in je<strong>der</strong> Sitzung zur umfassenden Information <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> über aktuelle Arbeitsschwerpunkte in ihrem Zuständigkeitsbereich.<br />
Nunmehr möchte ich zwei konkrete Themen, mit <strong>der</strong> sich das BG in seinen Sitzungen befasst hat, aufgreifen:<br />
Studiengebühren (vgl. hierzu auch meine Ausführungen unter <strong>der</strong> Rubrik „Studium“)<br />
Ich habe die Mitglie<strong>der</strong> davon in Kenntnis gesetzt, dass das Wissenschaftsministerium einen Gesetzentwurf zur Erhebung von<br />
Studiengebühren vorgelegt hat, <strong>der</strong> vom Ministerrat inzwischen gebilligt und nach <strong>der</strong> Ressortanhörung und <strong>der</strong> Verbandsanhörung<br />
in den Ausschüssen beraten wird. Meine Stellungnahme zu den Studiengebühren im Hinblick auf erfor<strong>der</strong>liche Nachteilsausgleiche<br />
für behin<strong>der</strong>te Studierende, über die das Gremium vorher umfassend informiert wurde, ist im Anhang zu Ihrer Kenntnis<br />
abgedruckt.<br />
Erarbeitung von Empfehlungen zum Handlungsbedarf in <strong>der</strong> (vor-) schulischen Erziehung von Kin<strong>der</strong>n mit son<strong>der</strong>pädagogischen<br />
För<strong>der</strong>bedarf<br />
Das Beratungsgremium hat in <strong>der</strong> letzten Sitzung am 01.02.<strong>2006</strong> den „Fahrplan“ für die folgenden Sitzungen festgelegt. Anhand<br />
konkreter Problemsituationen sollen als Nächstes die För<strong>der</strong>möglichkeiten behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong> in Bayern im vorschulischen Bereich<br />
beleuchtet werden. Ferner werden Empfehlungen erarbeitet, die aufzeigen, in welchen Bereichen <strong>der</strong> (vor-) schulischen Erziehung<br />
von Kin<strong>der</strong>n mit son<strong>der</strong>pädagogischen För<strong>der</strong>bedarf Handlungsbedarf besteht. Konkretes Thema in <strong>der</strong> Herbstsitzung ist die<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 96 von 154
Frühför<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter und von Behin<strong>der</strong>ung bedrohter Kin<strong>der</strong>. Zu den Sitzungen werden Referenten eingeladen, die über den<br />
gegenwärtigen Stand <strong>der</strong> Integration im Beratungsgremium berichten.<br />
Beratungsgremium „Barrierefreie Mobilität“<br />
In den drei Sitzungen im Berichtzeitraum wurde referiert über<br />
� das Programm <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG zur Umsetzung des Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzes innerhalb des DB Konzerns<br />
und<br />
� die Inhalte <strong>der</strong> Schulung des VkIB „Barrierefreier ÖPNV in Deutschland“<br />
� konkrete Einzelfälle bzw. Erfahrungsberichte von Betroffenen - z.B. im Hinblick auf Probleme mit <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung im öffentlichen<br />
Nahverkehr<br />
Programm <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG zur Umsetzung des Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzes innerhalb des DB Konzerns<br />
Das Programm wurde von einem Vertreter <strong>der</strong> DB, Regio Bayern, bei einer letztjährigen Sitzung vorgestellt. Kritikpunkte sind z.B.,<br />
dass <strong>der</strong> Zugang zum Restaurantwagen im Fernverkehr nicht barrierefrei ist, dafür wird zwar Platzservice angeboten, dies bedeutet<br />
für den mobilitätseingeschränkten Reisenden jedoch, dass dieser auf seinem Platz verbleiben muss. Bei dem Einsatz von<br />
Zügen mit Einstiegshilfe ohne Zugbegleiter, <strong>der</strong> i.d.R. für die Bedienung vorgesehen ist, müssen sich mobilitätseingeschränkte<br />
Fahrgäste rechtzeitig vor <strong>der</strong> Fahrt anmelden, damit <strong>der</strong> Zugbegleiter eingesetzt wird. Das Programm ist <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong><br />
Deutschen Bahn AG zu entnehmen<br />
Barrierefreiheit öffentlicher Verkehrsmittel<br />
In den zukünftigen Treffen des Beratungsgremiums werden jeweils Beför<strong>der</strong>ungsmittel des ÖPNV im Hinblick auf <strong>der</strong>en behin<strong>der</strong>tengerechte<br />
Ausstattung und Zugänglichkeit als Themen behandelt, bisher erfolgte die Besichtigung eines Busses im Stadtverkehr.<br />
Bei <strong>der</strong> anschließenden Sitzung behandelte das Gremium verschiedene Kritikpunkte und diskutierte Verän<strong>der</strong>ungen die <strong>der</strong><br />
Barrierefreiheit entgegenkämen (z.B. Höhe <strong>der</strong> angebrachten Kontraststangen und Größe von Piktogrammen in Bussen). Die<br />
Anregungen werden von den zuständigen Mitglie<strong>der</strong>n in ihre Fachbereiche eingebracht.<br />
Ansage in <strong>der</strong> S-Bahn am HbF München und am Marienplatz<br />
In den letzten beiden Sitzungen des Beratungsgremiums wurde über die fehlende Ansagen in <strong>der</strong> S-Bahn am Hauptbahnhof und<br />
Marienplatz München über die Ausstiegsrichtung für diejenigen Personen, die den Aufzug benutzen müssen, diskutiert. Die Lösung<br />
des Problems sieht die S-Bahn München ausschließlich darin, die S-Bahn-Nutzer in Fahrplänen bzw. im Internet verstärkt<br />
darüber zu informieren, in welcher Fahrtrichtung sich <strong>der</strong> Aufzug befindet. Auch müsse die Information stärker in den Verbänden<br />
kommuniziert werden. Die S-Bahn München sprach sich jedoch gegen eine Erweiterung <strong>der</strong> Ansagen aus, da mit Fahrzeitverzögerungen<br />
zu rechnen sei, wenn einzelne Personen gegen den Fahrgaststrom aussteigen. Konkret beträgt <strong>der</strong>zeit die Haltedauer <strong>der</strong><br />
S-Bahn ca. 30 Sekunden und es sei damit zu rechnen, dass sich die Abfahrt um durchschnittlich ca. 5 Sekunden verzögern würde,<br />
wenn die Ansage erweitert würde. Die Diskussion ist diesbezüglich noch nicht abgeschlossen, da vor allem zu bedenken ist, dass<br />
sich dieses Problem für alle Personen stellt, die den Aufzug nützen wollen o<strong>der</strong> müssen. Es wird auf die Gefahren hingewiesen,<br />
die sich daraus ergeben können, wenn behin<strong>der</strong>te Menschen o<strong>der</strong> Frauen mit Kin<strong>der</strong>wägen gezwungen sind, die Fahrtreppe zu<br />
benutzen, aber auch auf die Gefahren für Rollstuhlfahrer, die auf <strong>der</strong> falschen Seite ausgestiegen sind und die nächste S-Bahn<br />
durchqueren müssen, um die Seiten zu wechseln.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 97 von 154
Problematik „Schienenersatzverkehr“<br />
Der Schienenersatzverkehr <strong>der</strong> Bahn - vor allem im ländlichen Bereich - stellt für Rollstuhlfahrer häufig ein großes Problem dar, da<br />
es sich bei den eingesetzten Bussen im Nahverkehr oft um keine Nie<strong>der</strong>flurbusse, son<strong>der</strong>n um übliche Reisebusse handelt, die<br />
<strong>der</strong> Rollstuhlfahrer auch aus unfallversicherungsrechtlichen Gründen nicht nutzen kann. Die Problematik wurde nach Diskussion<br />
im BG von dem zuständigen BG-Mitglied bei <strong>der</strong> Zentrale <strong>der</strong> DB eingebracht und es konnte dort insoweit ein Diskussionsprozess<br />
angestoßen werden. Es gibt zur Lösung des Problems zwei unterschiedliche Ansätze: Entwe<strong>der</strong> dem behin<strong>der</strong>ten Reisenden wird<br />
die Reise kostenneutral über eine an<strong>der</strong>e Fahrstrecke ermöglicht o<strong>der</strong> durch das DB-Management vor Ort wird ein Nie<strong>der</strong>flurbus<br />
organisiert. Die DB aber auch die Busunternehmen sind bereit, sich in diesen Prozess einzubringen. Man darf allerdings nicht<br />
übersehen, dass diese Lösung eine längere Vorlaufzeit erfor<strong>der</strong>e. Das BG wird in dieser Angelegenheit vom zuständigen Mitglied<br />
weiter auf dem Laufenden gehalten.<br />
Beratungsgremium „Barrierefreier Tourismus“<br />
In den fünf Sitzungen im Berichtzeitraum wurde referiert über<br />
� die Zielvereinbarung <strong>der</strong> NatKo und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zu „Mindeststandards für die<br />
Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland“,<br />
� den Entwurf <strong>der</strong> Gaststättenverordnung,<br />
� den Vollzug <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Bauordnung<br />
� Barrierefreies Bauen: unverhältnismäßiger Mehraufwand,<br />
� eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel verstärkter Investitionsför<strong>der</strong>ung im Hotel- und Gaststättenbereich und<br />
� das Projekt „Tourismus für Alle“ des <strong>Bayerischen</strong> Hotel- und Gaststättenverbandes<br />
Zielvereinbarung <strong>der</strong> Nationalen Koordinierungsstelle Tourismus (NatKo) und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes<br />
zu „Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland“<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Zielvereinbarung, die von <strong>der</strong> NatKo in einer Sitzung vorgestellt wurde, war u.a. ein vordringliches<br />
Thema bei den Gesprächen des Gremiums. Das Gremium hat unter meiner Fe<strong>der</strong>führung eine Presseerklärung herausgegeben.<br />
(Siehe auch Pressemitteilung im Anhang)<br />
Ferner wandte ich mich an den Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Handwerkskammer wegen <strong>der</strong> Veröffentlichung einer Artikelserie<br />
über barrierefreies Bauen in <strong>der</strong> Infozeitung <strong>der</strong> Handwerkskammer, in <strong>der</strong> u.a. die Zielvereinbarung ein Thema sein könnte.<br />
Die Handwerkskammer steht <strong>der</strong> Idee sehr positiv gegenüber und wird diesbezüglich mit <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Architektenkammer,<br />
die ebenfalls Mitglied des Beratungsgremiums „barrierefreies Bauen" ist und diese Serie mit entsprechenden Beiträgen unterstützen<br />
würde, zusammenarbeiten.<br />
Die NatKo wies das BG darauf hin, dass die Broschüren „Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungsund<br />
Gastronomiebetriebe in Deutschland“ aus finanziellen Gründen lei<strong>der</strong> nur in begrenzter Auflage gedruckt wurden. Das Gremium<br />
war sich einig, dass eine Vervielfältigung <strong>der</strong> Broschüren in größerem Umfang als bisher – um möglichst flächendeckend<br />
Interessenten erreichen zu können – erfor<strong>der</strong>lich wäre. Ich habe mich seit dem um ein Sponsoring für den Druck weiterer Exemplare<br />
beim Beauftragten <strong>der</strong> Bundesregierung für die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen und dem <strong>Bayerischen</strong> Umweltministerium<br />
bemüht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen konnten von beiden keine Mittel für die Vervielfältigung <strong>der</strong> Broschüre eingesetzt<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 98 von 154
werden. Die Diskussion des Gremiums über weitere Möglichkeiten <strong>der</strong> „Streuung“ <strong>der</strong> Zielvereinbarung ist deshalb noch nicht<br />
abgeschlossen und wir bemühen uns weiter, entsprechende Sponsoren für den Druck <strong>der</strong> Broschüren zu gewinnen. Die Zielvereinbarung<br />
ist im Internet zu finden unter www.natko.de.<br />
Entwurf zur Gaststättenverordnung<br />
Während eines Referats vom <strong>Bayerischen</strong> Hotel- und Gaststättenverband über den Entwurf zur Gaststättenverordnung wurde<br />
in einer Gremiumssitzung deutlich, dass sich das neue Gaststättengesetz, welches zum 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist, negativ<br />
auf die von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung gefor<strong>der</strong>te Barrierefreiheit von Gaststätten auswirkt. Das neue Gaststättengesetz (=<br />
Bundesgesetz) sieht nur noch dann die Erfor<strong>der</strong>nis einer Erlaubnis für Betriebe vor, wenn diese alkoholische Getränke anbieten.<br />
Das heißt im Umkehrschluss, dass Betriebe ohne Alkoholausschank u.a. keine Toiletten und damit auch keine behin<strong>der</strong>tengerechten<br />
WC-Anlagen zur Verfügung stellen müssen.<br />
Vorstellung des Projektes „Tourismus für Alle“ des <strong>Bayerischen</strong> Hotel- und Gaststättenverbandes<br />
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband stellte in <strong>der</strong> letzten Sitzung des BG, am 07.02.<strong>2006</strong>, im Rahmen des „Tourismus<br />
für Alle in Bayern“, die Aktion „Behin<strong>der</strong>tenfreundlicher und barrierefreier Hotel- und Gaststättenbetrieb“ vor. Die Aktion sieht vor,<br />
dass Fragebögen an Betreiber von Hotels und Gaststätten gesendet und diese auf freiwilliger Basis gebeten werden, die Fragen<br />
zur Barrierefreiheit ihres Betriebes zu beantworten. Stellt sich bei <strong>der</strong> Auswertung des Fragebogens heraus, dass <strong>der</strong> Betrieb für<br />
Gäste barrierefrei ist und wird dies durch eine Vorortprüfung bestätigt, erhält <strong>der</strong> Betrieb ein entsprechendes Qualitätssiegel.<br />
Das BG wurde vom <strong>Bayerischen</strong> Hotel- und Gaststättenverband darüber informiert, dass die Fragebögen nach Abstimmung mit<br />
den Partnern <strong>der</strong> Aktion „Tourismus für Alle in Bayern“ in Druck gehen und auf <strong>der</strong> DEHOGA am 22.03.<strong>2006</strong> <strong>der</strong> Presse vorgestellt<br />
werden.<br />
Tourismusför<strong>der</strong>ung<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> wurden auf Anfrage zur Tourismusför<strong>der</strong>ung über folgendes informiert: Bei <strong>der</strong> Tourismusför<strong>der</strong>ung (Gewerbeprojekte/kommunale<br />
Infrastruktur) wird das Kriterium "barrierefrei" nicht explizit erwähnt. Hauptziel <strong>der</strong> Tourismusför<strong>der</strong>ung ist die<br />
Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots. Dies schließt bei <strong>der</strong> einzelnen Infrastrukturmaßnahme ggfs. auch behin<strong>der</strong>tengerechte<br />
Aufwendungen ein. Die För<strong>der</strong>ung von Tourismusprojekten wurde vom Wirtschaftsministerium 1998 auf die Regierungen<br />
delegiert. Projektträger sollten sich daher mit ihren För<strong>der</strong>fragen direkt mit <strong>der</strong> Wirtschaftsabteilung ihrer zuständigen<br />
Regierung in Verbindung setzen.<br />
Beratungsgremium „Barrierefreies Bauen“<br />
Barrierefreie Erreichbarkeit von Arztpraxen<br />
Es wurde vereinbart, dass ich mit den Präsidenten <strong>der</strong> Landesärztekammer und <strong>der</strong> Landeszahnärztekammer Kontakt aufnehme,<br />
um für die Barrierefreiheit in den Arztpraxen zu sensibilisieren. Die Ärzteverbände wurden mittlerweile gebeten, an die praktizierenden<br />
Ärzte in Bayern heranzutreten, um diese dahingehend zu motivieren, ihre Praxen barrierefrei zu gestaltet. Sowohl die<br />
Bayer. Ärztekammer als auch die Kassenärztliche Vereinigung haben hierauf positiv reagiert und mitgeteilt, dass sie ihr Serviceangebot<br />
zugunsten behin<strong>der</strong>ter Menschen ausbauen werden, bzw. die Informationen und Anregungen zum barrierefreien Bauen<br />
an die Ärzte weitergeben.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 99 von 154
Barrierefreie Gestaltung von Schulen<br />
Die schulischen Anlagen müssen für Schüler, Lehrer und Eltern mit Behin<strong>der</strong>ung barrierefrei nutzbar sein. Das gilt beson<strong>der</strong>s für<br />
Menschen die auf eine Gehilfe angewiesen sind, Rollstuhlnutzer die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind<br />
und Menschen mit sensorischen Einschränkungen.<br />
Obwohl mit dem Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden - die Kommunen<br />
sind verpflichtet, entsprechend den allgemein anerkannten Regeln <strong>der</strong> Technik Neubauten sowie große Um- o<strong>der</strong> Erweiterungsbauten<br />
barrierefrei zu gestalten -, ist die bauliche Barrierefreiheit an Schulen noch immer nicht selbstverständlich.<br />
Dabei wäre vor allem bereits bei <strong>der</strong> baulichen Planung wichtig, dass sich die kommunalen Schulaufwandsträger im Vorfeld bereits<br />
von den kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n beraten lassen (siehe auch Kapitel IV/4).<br />
Barrierefreies Bauen – unverhältnismäßiger Mehraufwand<br />
In <strong>der</strong> gemeinsamen Sitzung wurde über das Thema „Barrierefreies Bauen – unverhältnismäßiger Mehraufwand“ referiert. Die<br />
barrierefreie Gestaltung von Bauvorhaben wird, so die Rückmeldung kommunaler <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r, oft mit dem Argument,<br />
dass dies einen unverhältnismäßigen Kostenaufwand verursachen würde, abgelehnt.<br />
Mit einem Schreiben an die Oberste Baubehörde des Staatsministerium des Innern habe ich um eine Stellungnahme zu den<br />
Merkmalen des „unverhältnismäßigen Mehraufwands“ in den Vorschriften <strong>der</strong> Art. 46 und Art. 51 BayBO gebeten. Die Oberste<br />
Baubehörde teilte mit, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber in Art. 46 und 51 BayBO Härtefallregelungen getroffen hat, wonach die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des barrierefreien Bauens nicht gelten, soweit diese nur mit einem „unverhältnismäßigen Mehraufwand“ erfüllt werden könnten.<br />
Der Begriff war schon bisher in Art. 51 BayBO enthalten, wurde aber mit In-Kraft-Treten des Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzes<br />
und <strong>der</strong> damit verbundenen Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> BayBO1 präzisiert.<br />
Art. 46 Abs. 2 BayBO nennt Ausnahmen, in denen sich situationsbedingt ein unverhältnismäßiger Mehraufwand ergeben kann, so<br />
dass die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Barrierefreiheit von Wohnungen nicht gelten. Dazu gehören:<br />
� Schwierige Geländeverhältnisse; z.B. kann die barrierefreie Erreichbarkeit im Hang- und Berggelände zu Problemen führen.<br />
� Einbau eines ansonsten nicht erfor<strong>der</strong>lichen Aufzugs; wenn z.B. aufgrund <strong>der</strong> Festsetzungen des Bebauungsplans das<br />
Erdgeschoss für Wohnungen nicht nutzbar ist.<br />
� Ungünstige vorhandene Bebauung; insbeson<strong>der</strong>e für bauliche Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> bei Nutzungsän<strong>der</strong>ungen kann dieser<br />
Fall eine Rolle spielen, beispielsweise bei einem Gebäude mit Sockelgeschoss, das direkt an die öffentliche Verkehrsfläche<br />
anschließt.<br />
� Sicherheit von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> alten Menschen; das kann z.B. gelten für die Erreichbarkeit von Aussichtsplattformen<br />
o<strong>der</strong> in denkmalgeschützten Gebäuden.<br />
Neben diesen gesetzlichen Ausnahmen bleibt die Möglichkeit bestehen, bei unverhältnismäßigem Mehraufwand im Einzelfall<br />
Abweichungen nach Art. 70 Abs. 1 BayBO zuzulassen.<br />
Vorschlag zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Bauordnung<br />
1 zum 01.08.03 in Art. 46 Abs. 2 und Art. 51 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5 BayBO<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 100 von 154
Die Vorschläge wurden mit Vertretern <strong>der</strong> Bay. Obersten Baubehörde diskutiert. Der in den Sitzungen des Beratungsgremiums<br />
erarbeitete Vorschlag zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Bauordnung wurde mit Schreiben vom <strong>März</strong> <strong>2006</strong> beim Bayer. Staatsministerium<br />
des Innern mit <strong>der</strong> Bitte eingebracht, diesen Än<strong>der</strong>ungsvorschlag im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum<br />
Bauordnungs<strong>der</strong>egulierungsgesetz zu berücksichtigen.<br />
Bauordnungs<strong>der</strong>egulierungsgesetz – BODerG<br />
§ 1<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Bauordnung<br />
Än<strong>der</strong>ungsvorschlag des Beratungsgremium „Barrierefreies Bauen“<br />
geän<strong>der</strong>te Passagen sind fett gesetzt<br />
Art. 46 Wohnungen<br />
( 1 ) unverän<strong>der</strong>t<br />
( 2 ) In Wohngebäuden <strong>der</strong> Gebäudeklassen 3 bis 5 sind leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Kin<strong>der</strong>wagen,<br />
Fahrrä<strong>der</strong> und Mobilitätshilfen sowie für jede Wohnung ein ausreichend großer Abstellraum herzustellen.<br />
( 3 ) unverän<strong>der</strong>t<br />
Art. 51 Stellplätze, Garagen<br />
( 1 ) 1 Die notwendigen Stellplätze und Garagen ( Art. 91 Abs.1 Nr. 4 ) sind auf dem Baugrundstück o<strong>der</strong> in zumutbarer Entfernung<br />
davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen Benutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger<strong>der</strong><br />
Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert wird. 2 Anteilig (zu barrierefreien Wohnungen) sind entsprechend barrierefreie<br />
Stellplätze auszuweisen.<br />
( 2 ) unverän<strong>der</strong>t<br />
( 3 ) Ist nach <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> baulichen Anlage mit einem erheblichen Zu- o<strong>der</strong> Abgangsverkehr mit Fahrrä<strong>der</strong>n und Mobilitätshilfen<br />
zu rechnen, sind Abstellmöglichkeiten für Fahrrä<strong>der</strong> und Mobilitätshilfen in dem erfor<strong>der</strong>lichen Umfang herzustellen.<br />
Art. 52 Barrierefreies Bauen<br />
( 1 ) 1 In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. 2 In<br />
diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche o<strong>der</strong> die Kochnische, <strong>der</strong> Freisitz<br />
o<strong>der</strong> Balkon sowie <strong>der</strong> Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine mit dem Rollstuhl zugänglich und barrierefrei<br />
nutzbar sein. 3 Art. 41 Abs. 4 bleibt unberührt.<br />
( 2 ) 1 Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkin<strong>der</strong>n barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend<br />
in allgemein üblicher Weise genutzt werden können. 2 Auch in den nicht öffentlich zugänglichen Bereichen<br />
müssen alle Ebenen barrierefrei erreichbar sein.<br />
3 ( Satz 2 wird Satz 3 ) Diese Anfor<strong>der</strong>ungen gelten insbeson<strong>der</strong>e für<br />
1. Einrichtungen <strong>der</strong> Kultur und des Bildungswesens,<br />
…<br />
7.Gaststätten und Beherbergungsbetriebe<br />
8. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.<br />
4 ( Satz 3 wird Satz 4 )<br />
( 3 ) unverän<strong>der</strong>t<br />
( 4 ) 1 Bauliche Anlagen nach Abs. 1, 2 und 3 müssen durch einen Eingang mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens<br />
0,90 m stufenlos erreichbar sein. 2 Vor Türen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein. 3 Rampen dürfen nicht<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 101 von 154
mehr als 6 v. H. geneigt sein; sie müssen mindestens 1,20 m breit sein und beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf<br />
haben. 4 Am Anfang und am Ende je<strong>der</strong> Rampe ist ein Podest, alle 6 m ein Zwischenpodest anzuordnen. 5 Die Podeste müssen<br />
eine Länge von mindestens 1,50 m haben. 6 Treppen müssen an beiden Seiten griffsichere Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze<br />
und Fensteröffnungen sowie über die letzten Stufen zu führen sind. 7 Die Treppen müssen Setzstufen haben. 8 Bei den<br />
Brandschutzkonzepten sind die Belange von Menschen mit sensorischen und motorischen Einschränkungen zu berücksichtigen.<br />
( 5 ) 1 Bei baulichen Anlagen nach Absatz 2 und 3 müssen Flure mindestens 1,50 m breit sein. 2 Ein Toilettenraum muss auch<br />
für Benutzer von Rollstühlen geeignet und erreichbar sein; er ist zu kennzeichnen. 3 Art. 41 Abs. 4 gilt auch für Gebäude mit einer<br />
geringeren Höhe als nach Art. 41 Abs. 4 Satz 1, soweit Geschosse mit Rollstühlen stufenlos erreichbar sein müssen.<br />
( 6 ) 1 Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht, soweit (...) wirtschaftlich zumutbar ist.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 102 von 154
_______________________________________ 4. Forum Soziales Bayern _________________________________________<br />
Die Sozialministerin Christa Stewens hat im Februar des Jahres 2005 das „Forum Soziales Bayern“ ins Leben gerufen. An <strong>der</strong><br />
Auftaktveranstaltung haben die Vertreter <strong>der</strong> Wohlfahrtsverbände, <strong>der</strong> kommunalen Spitzenverbände, <strong>der</strong> Kirchen, die Fraktionsvorsitzenden<br />
<strong>der</strong> im Landtag vertretenen Parteien und Vertreter <strong>der</strong> Wirtschaftsverbände teilgenommen. Auf Vorschlag <strong>der</strong> Ministerin<br />
wurden verschiedene Arbeitsgruppen gebildet<br />
� Arbeitgruppe 1 „Grundsatzfragen“,<br />
� Arbeitsgruppe 2 „Entbürokratisierung/Deregulierung“,<br />
� Arbeitsgruppe 3 „Hartz IV“ und<br />
� Arbeitsgruppe 4 „Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch“.<br />
Ziel ist es konkrete Empfehlungen zu sozialen Handlungsfel<strong>der</strong>rn zu erarbeiten und strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen einzuleiten.<br />
Die Arbeitsgruppe 1 setzt sich mit inhaltlichen Fragestellungen wie Wertediskussion, Bedeutung des Sozialstaats als gesamtgesellschaftlicher<br />
Faktor, übergeordnete Zielvorstellungen bzw. Zielvereinbarungen für die strukturelle Ausrichtung des Sozialstaats<br />
auseinan<strong>der</strong>. Die Arbeitsgruppe 4, an <strong>der</strong> meine Geschäftsstelle teilnimmt, beschäftigt sich u.a. mit <strong>der</strong> Zusammenführung von<br />
teilstationären, stationären und ambulanten Angebote bei einem Leistungsträger. Die konstituierenden Sitzungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppen<br />
fanden im April 2005 statt. Ein Zwischenbericht wurde in <strong>der</strong> Plenumssitzung am 28.07.05 von den Arbeitsgruppen vorgestellt.<br />
Es wurde verschiedene Empfehlungen diskutiert und verabschiedet, die Grundlage für die weitere Arbeit im Forum sind,<br />
aber auch in die (verbands-) politische Arbeit einfließen sollen. Anfang <strong>März</strong> <strong>2006</strong> fand die 3. Plenumssitzung statt, in <strong>der</strong> beschlossen<br />
wurde, die Arbeit <strong>der</strong> Arbeitsgruppen fortzusetzen und eine Arbeitsgruppe 5 zum Thema „Integration von Zuwan<strong>der</strong>ern“<br />
zu gründen.<br />
Zum Sachstand <strong>der</strong> Arbeit in den Arbeitsgruppen 1:<br />
� Die AG 1 hat sich mit den Themen<br />
o Ergebnisqualität,<br />
o funktionale Anfor<strong>der</strong>ungen an den Sozialstaat,<br />
o Armut, Sozialstaats-TÜV und<br />
o Bürgerschaftliches Engagement<br />
befasst und hierzu jeweils Arbeitspapiere vorgelegt.<br />
� Die AG 2 hat Empfehlungen in den Bereichen<br />
o Deregulierung und- Entbürokratisierung, (insbeson<strong>der</strong>e zu den För<strong>der</strong>richtlinien und <strong>der</strong> Pflege) erarbeitet, die<br />
vom Plenum bereits in <strong>der</strong> Sitzung vom 28.7.05 (mit Ausnahme <strong>der</strong> AWO) angenommen wurden. Das Sozialministerium<br />
hat zu den Vorschlägen Stellung genommen. Die AG 2 wird die Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlung weiterhin<br />
fachlich begleiten und unterstützen. Es werden folgende weitere Themen beraten :<br />
o Heimgesetz ( sofern die Kompetenz hierfür im Rahmen <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform auf die Län<strong>der</strong> übergeht) und<br />
o Verbesserung <strong>der</strong> Integration von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
1<br />
es würde den Rahmen des Tätigkeitsberichts sprengen, wenn an dieser Stelle auf Details <strong>der</strong> Arbeit eingegangen würde, deswegen nur ein kurzer Überblick über<br />
die Arbeitsergebnisse<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 103 von 154
� Die AG 3 hat<br />
o eine Arbeitshilfe zum Einsatz von Zusatzjobs sowie Empfehlungen zum gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungsbedarf zum<br />
SGB II erarbeitet, die vom Plenum angenommen wurden. Die AG 3 sieht insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Integration Hilfebedürftiger,<br />
die weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können und bei denen die Aufnahme einer Tätigkeit<br />
nicht mit Geldleistungen geför<strong>der</strong>t werden kann, Handlungsbedarf. Außerdem wird sich die AG 3 mit<br />
o <strong>der</strong> beruflichen Integration junger Menschen und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beschäftigung alter Menschen auseinan<strong>der</strong>setzen.<br />
• Die AG 4, die zum Thema<br />
o Neuordnung <strong>der</strong> Zuständigkeit im sozialen Bereich und<br />
o den Auswirkungen <strong>der</strong> Streichung <strong>der</strong> sozialhilferechtlichern Son<strong>der</strong>vorschriften für Sozialhilfeausschüsse berät,<br />
hat seit dem 2. Plenum nicht mehr getagt. Der Ministerrat hatte das Innenministerium beauftragt, über die Reform <strong>der</strong><br />
Bezirke zu berichten; zentraler Punkt dieses Berichts sind die Zuständigkeiten nach dem SGB II und dem SGB XII (Einglie<strong>der</strong>ungshilfe,<br />
Hilfe zur Pflege). Der Bericht des Innenministeriums und die Wertung des Ministerrats liegen noch nicht<br />
vor und werden abgewartet. In diesem Zusammenhang wird auch das Thema „Sozialhilfeausschüsse“ wie<strong>der</strong> aufgenommen<br />
werden.<br />
_________________________________ 5. Run<strong>der</strong> Tisch „Zukunft <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe“ _____________________________<br />
Das System <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe ist immer wie<strong>der</strong> den neusten Erkenntnissen und Entwicklungen anzupassen. Das Sozialministerium<br />
hat daher in Abstimmung mit <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Spitzenverbände <strong>der</strong> freien Wohlfahrtspflege und dem Lebenshilfe<br />
Landesverband Bayern im November des Jahres 2002 zur konstituierenden Sitzung eines „Runden Tisches – Zukunft <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe“<br />
am 28. Januar 2003 eingeladen.<br />
Übergeordneter Schwerpunkt des „Runden Tisches“ ist die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> Frage, wie die allgemeine Betreuungsstruktur<br />
für erwachsene Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in Bayern unter Berücksichtigung <strong>der</strong> neueren Konzepte <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe<br />
(Paradigmenwechsel) künftig aussehen soll. Dabei wurden vor dem Hintergrund <strong>der</strong> gegenwärtigen fachlichen Diskussionen und<br />
<strong>der</strong> begrenzten finanziellen Spielräume <strong>der</strong> öffentlichen Hände bisher insbeson<strong>der</strong>e Themen erörtert wie:<br />
� Konzepte zum Wohnen von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung,<br />
� Glie<strong>der</strong>ung von Wohnformen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung,<br />
� Übergreifendes, landesweites Konzept zur Tagesstrukturierung von Menschen mit schwerer Behin<strong>der</strong>ung (bayerisches<br />
För<strong>der</strong>stättenkonzept),<br />
� allgemeine Situation und Zukunft <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe aus Sicht <strong>der</strong> Verbände und<br />
� Abgrenzung von Einglie<strong>der</strong>ungshilfe und Pflege und damit verbundene Auswirkungen auf die Struktur von Behin<strong>der</strong>teneinrichtungen.<br />
� Hilfeangebote für alt werdende Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung (steigende Fallzahlen, tagesstrukturierende Maßnahmen,<br />
zunehmen<strong>der</strong> Pflegebedarf)<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 104 von 154
In einer Sitzung im Oktober 2005 haben die Mitglie<strong>der</strong> beschlossen Eckpunkte zu entwickeln für eine Politik für alt gewordene<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in bestehenden Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe. Ein entsprechendes Papier wurde in <strong>der</strong> Sitzung<br />
im <strong>März</strong> <strong>2006</strong> erarbeitet. Da es noch von den Beratungsmitglie<strong>der</strong>n gebilligt werden muss, werde ich darüber erst in meinem<br />
nächsten Tätigkeitsbericht berichten.<br />
_________________________________________ 6. Landespsychiatrieplan _______________________________________<br />
Ich wurde vom <strong>Bayerischen</strong> Sozialministerium zur Sitzung des Runden Tisches „Psychiatrie“, an <strong>der</strong> ein sachverständiges Beratungsgremium<br />
teilgenommen hat, eingeladen. Ausgangspunkte für die Sitzung waren <strong>der</strong> bayerische Landespsychiatrieplan aus<br />
dem Jahre 1990 und die erfor<strong>der</strong>liche Aufarbeitung <strong>der</strong> neuen Entwicklungen in den neunziger Jahren sowie die Zukunftsperspektiven.<br />
Mit <strong>der</strong> Expertenrunde wurde in <strong>der</strong> Sitzung, die Arbeit am Dritten <strong>Bayerischen</strong> Psychiatrieplan begonnen.<br />
Dabei geht es um die Gestaltung <strong>der</strong> zukünftigen psychiatrischen Landschaft Bayerns, die Fortschreibung des <strong>Bayerischen</strong> Landespsychiatrieplans<br />
und die Vernetzung <strong>der</strong> Diskussionsprozesse innerhalb <strong>der</strong> bayerischen Psychiatrie. Nach <strong>der</strong> Themensammlung<br />
wurden 9 Arbeitsgruppen zu Schwerpunkten festgelegt, die Aufnahme in den Landespsychiatrieplan finden sollten. Die Ergebnisse<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgruppen sowie die diesbezügliche Ausarbeitung des Sozialministeriums liegen nunmehr vor.<br />
Kernpunkt des Dritten <strong>Bayerischen</strong> Psychiatrieplans soll ein Paradigmenwechsel vom jetzt vielfach noch vorherrschenden institutsbezogenen<br />
Ansatz zu personenzentrierten Hilfen sein. Psychisch kranke Menschen sollen sich nicht mehr an das Anfor<strong>der</strong>ungsprofil<br />
einer Einrichtung anpassen müssen; vielmehr soll sich möglichst das gesamte psychiatrische Versorgungsangebot um<br />
die individuellen Bedürfnisse <strong>der</strong> hilfesuchenden Personen gruppieren. Einzelne Hilfeangebote sollen zu einem ganzheitlichen<br />
Konzept zusammengefasst werden, das die multiprofessionellen Hilfen integriert. Diese Ziele können z. B. durch die Einrichtung<br />
von Gemeindepsychiatrischen Verbünden und durch die Einführung des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII erreicht werden.<br />
Auf diese Weise kann auch den vielfältigen Störungsbil<strong>der</strong>n und den individuellen Lebensentwürfen <strong>der</strong> betreuten Menschen<br />
besser Rechnung getragen werden.<br />
Für Ende Mai <strong>2006</strong> ist eine zweite Sitzung des „Runden Tisches Psychiatrie“ im <strong>Bayerischen</strong> Sozialministerium geplant, in <strong>der</strong> mit<br />
allen an <strong>der</strong> psychiatrischen Versorgung Beteiligten <strong>der</strong> Entwurf und die ggf. dazu eingegangenen Stellungnahmen erörtert werden.<br />
Anschließend erfolgt die interne Abstimmung im StMAS und dann die Anhörung <strong>der</strong> übrigen bayerischen Staatsministerien.<br />
Danach wird sich <strong>der</strong> Ministerrat mit dem Dritten <strong>Bayerischen</strong> Landespsychiatrieplans befassen und nach dessen grundsätzlicher<br />
Billigung die Verbandsanhörung erfolgen. Eine Veröffentlichung des Dritten <strong>Bayerischen</strong> Landespsychiatrieplans soll noch im Jahr<br />
<strong>2006</strong> erfolgen.<br />
Ich begrüße es sehr, dass <strong>der</strong> Entwurf des Landespsychiatrieplans auch im Landesbehin<strong>der</strong>tenrat diskutiert wurde.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 105 von 154
_________________________ 7. Vereinigung kommunaler Interessensvertreter in Bayern (VKIB) ____________________<br />
Die VKIB ist ein Zusammenschluss <strong>der</strong> in Bayern tätigen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n und -beiräte in Landkreisen, großen Kreisstädten<br />
und kreisfreien Gemeinden und Städten. Der Verband hat sich die För<strong>der</strong>ung und Wahrnehmung <strong>der</strong> Belange von Menschen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ung und chronisch kranker Menschen zur Aufgabe gesetzt. Als sachverständiges Gremium auf Län<strong>der</strong>ebene gibt die<br />
VKIB Anregungen und berät und unterstützt bei Planungen, erstellt Empfehlungen und verabschiedet Resolutionen.<br />
Der Verband unterstützt mich bei <strong>der</strong> Beratung und Betreuung <strong>der</strong> <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n in den Kommunen. Außerdem kooperieren<br />
<strong>der</strong> Verband und ich bei <strong>der</strong> Fortbildung <strong>der</strong> kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n. Im Februar 2005 wurde ein Seminar<br />
zum Thema „ Barrierefreie Mobilität im ÖPNV “ durchgeführt. Im Juni fanden zwei Grundlagenseminare für die Kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
in Nord- und Südbayern statt (siehe Kapitel XIV Punkt 8). Im November diesen Jahres ist eine Fortbildungsveranstaltung<br />
für die kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n mit dem Themenschwerpunkt „Berufliche Integration schwer behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen ins Arbeitsleben“ geplant. Der VKIB erfüllt seine Aufgaben innerhalb seiner Facharbeitsgruppen. Deren Vorsitzende<br />
wie<strong>der</strong>um sind in die von mir initiierten Beratungsgremien (siehe Kapitel XII, Punkt 3) eingebunden.<br />
_____________________________________ 8. Autismuskompetenzzentren ______________________________________<br />
Ende 2004 habe ich vom <strong>Bayerischen</strong> Sozialministerium die Mitteilung erhalten, dass sich die Bezirke aufgrund <strong>der</strong> angespannten<br />
Haushaltssituation nicht in <strong>der</strong> Lage sehen, die anfänglich geplanten Autismus-Kompetenz-Zentren in Nord- o<strong>der</strong> Südbayern<br />
finanziell zu unterstützen.<br />
Die Kompetenz-Zentren waren bisher als überregionale Dienste <strong>der</strong> Offenen Behin<strong>der</strong>tenarbeit (OBA) konzipiert, die im Rahmen<br />
<strong>der</strong> entsprechenden Richtlinie, bei Vorliegen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>voraussetzungen, bezuschusst werden können. Eine För<strong>der</strong>voraussetzung<br />
ist u.a., das Einvernehmen mit dem zuständigen Sozialhilfeträger herbeizuführen. Da dies im vorliegenden Fall nicht gelungen ist,<br />
besteht auch von Seiten des <strong>Bayerischen</strong> Sozialministeriums auf diesem Wege die Möglichkeit <strong>der</strong> Anerkennung und Mitfinanzierung<br />
dieser Dienste nicht. Ich habe diesbezüglich nochmals mit dem <strong>Bayerischen</strong> Sozialministerium Kontakt aufgenommen. Dieses<br />
stimmt mit mir in <strong>der</strong> Einschätzung überein, dass die Versorgung autistischer Menschen in Bayern zu verbessern und langfristig<br />
sicherzustellen ist. Beson<strong>der</strong>s wichtig ist dabei die Bereitstellung von Hilfsangeboten auf regionaler Ebene. Deshalb prüft das<br />
Ministerium umfassende Möglichkeiten für einen Weg zur Realisierung des Vorhabens. Da diese Überprüfungsphase <strong>der</strong>zeit noch<br />
nicht abgeschlossen ist, bitte ich um Verständnis, dass ich Sie erst in meinem nächsten Tätigkeitsbericht konkreter informieren<br />
kann.<br />
Mir persönlich ist dieses Projekt sehr wichtig, u.a. auch deshalb, weil bereits meine Vorgängerin im Amt, Ina Stein, die dringliche<br />
Notwendigkeit <strong>der</strong> Versorgung von Menschen mit Autismus in Bayern gesehen und sich in Folge dessen für die Errichtung dieser<br />
Zentren eingesetzt hat. Den Ergebnisprotokollen <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vergangenheit stattgefundenen Sitzungen konnte ich ferner entnehmen,<br />
dass alle Beteiligten sehr intensiv an den Planungen für den Aufbau <strong>der</strong> Zentren gearbeitet haben. Meine Bemühungen<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 106 von 154
konzentrieren sich nun vor allem auf die Realisierung und damit Errichtung dieser Zentren, weshalb ich mit dem Sozialministerium<br />
– wie oben bereits angemerkt - und den interessierten Trägern in Verbindung stehe.<br />
Autismus ist nach dem heutigen Kenntnisstand zwar nicht heilbar, jedoch kann eine frühzeitig einsetzende, ganzheitlich orientierte<br />
und störungsspezifische För<strong>der</strong>ung ganz erhebliche Fortschritte <strong>der</strong> Betroffenen im Hinblick auf die Teilnahme am Leben in <strong>der</strong><br />
Gesellschaft leisten. Für eine gezielte För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n mit Autismus ist eine frühestmögliche Diagnose ebenso notwendig<br />
wie ein Beratungszentrum als Anlauf- und Informationsstelle für betroffene Eltern. Das Beratungszentrum sollte deshalb den Aufbau<br />
von Informations-, Koordinations- und Vernetzungsstrukturen und die Initiierung als auch Unterstützung des Erfahrungsaustausches<br />
betroffener Eltern bewerkstelligen.<br />
Selbstverständlich teile ich die Auffassung von betroffenen Erwachsenen, <strong>der</strong>en Angehörigen und Interessenvertretern, dass die<br />
Bedürfnisse, Probleme und Interessen von erwachsenen Menschen mit Autismus in unsere Überlegungen, wie wir diesen Betroffenen<br />
effektiv und umfassend Hilfe anbieten können, mit einfließen müssen.<br />
_________________XIII. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>_____________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Auf Bundesebene und in allen Bundeslän<strong>der</strong>n wurden Beauftragte für die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen bestellt. Die Rechtsgrundlage<br />
für die Bestellung ist dabei sehr unterschiedlich, teilweise beruht sie auf Landesgesetz o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landesverfassung,<br />
teilweise aber auch auf Senats- o<strong>der</strong> Regierungsbeschlüssen. Alle <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n sind Mittler zwischen den Interessen<br />
behin<strong>der</strong>ter Menschen, den Behin<strong>der</strong>tenverbänden und –organisationen, Rehabilitationsträger sowie <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />
und den Volksvertretern.<br />
2. Treffen <strong>der</strong> <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
Zweimal im Jahr finden Informations- und Koordinierungsgespräche <strong>der</strong> Landesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragten gemeinsam mit <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
für Rehabilitation (BAR) statt, an denen auch <strong>der</strong> Bundesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragte teilnimmt. In den Treffen<br />
werden aktuelle und drängende Probleme zur weiteren Entwicklung <strong>der</strong> Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
besprochen und dazu Stellung bezogen. Das Gremium zeigt Wege und Lösungsmöglichkeiten auf, wie das umfassende Ziel<br />
<strong>der</strong> Integration behin<strong>der</strong>ter Menschen verwirklicht werden kann.<br />
Über folgende Themen wurde im Jahr 2005 diskutiert:<br />
� Integrationsfachdienste<br />
� Rahmenempfehlung über Zusammenarbeit von Schulen und Berufsberatung zwischen <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz<br />
und <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit<br />
� Antidiskriminierungsgesetz<br />
� Gemeinsame Empfehlungen auf BAR-Ebene<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 107 von 154
� Beitrag kin<strong>der</strong>loser Beschäftigter in Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen zur Pflegeversicherung<br />
� Integration schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen ins Arbeitsleben sowie Teilhabe am Leben in <strong>der</strong> Gemeinschaft.<br />
� Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit<br />
� Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen<br />
� Persönliche Assistenz für behin<strong>der</strong>te Menschen<br />
Über die Ergebnisse <strong>der</strong> Treffen informiere ich ausführlich in meinen Rundschreiben, die zweimal im Jahr erscheinen und die auch<br />
auf meiner Internetseite www.behin<strong>der</strong>tenbeaufragte.bayern.de unter <strong>der</strong> Rubrik „Veröffentlichungen“ eingesehen werden können.<br />
Treffen <strong>der</strong> Beauftragten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> des Bundes und <strong>der</strong> BAR in Düsseldorf<br />
Themen: - Vorhaben <strong>der</strong> Bundesregierung u.a. zur Rehabilitation/Teilhabe Prävention einschl. SGB IX<br />
- Arbeitsmarksituation behin<strong>der</strong>ter Menschen (Jobs ohne Barrieren, Hartz IV)<br />
- Antidiskriminierungsgesetz<br />
- Stand <strong>der</strong> Landesgleichstellungsgesetze<br />
- Gemeinsame Empfehlungen nach dem SGB IX<br />
- Beschäftigungssituation behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
- Integrationsfachdienste<br />
- Stellenpools<br />
- Umsetzung <strong>der</strong> Heilmittelrichtlinien (HMR) hinsichtlich Genehmigung<br />
- Auswirkungen des neuen SGB XII<br />
- Schule, Unterricht, Bildung und Betreuung behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong> und Jugendlicher<br />
- Übernahme <strong>der</strong> Kosten für empfängnisverhütende Mittel für behin<strong>der</strong>te Frauen<br />
- Beitragszuschlag kin<strong>der</strong>loser Beschäftigter in Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen zur Pflegeversicherung<br />
- Initiativen <strong>der</strong> CDU-Bundestagsfraktion zu - Parkerleichterungen auch für Merkzeichen „G“<br />
- Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bestimmung für Merkzeichen „B“<br />
- Kommunikationshilfe – Gebärdensprachdolmetscher<br />
- Treffen <strong>der</strong> Landesärzte<br />
- Nutzung des polizeilichen Notrufes bei geparkten Fahrzeugen auf Behin<strong>der</strong>tenparkplätzen<br />
Treffen <strong>der</strong> Beauftragten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> des Bundes und <strong>der</strong> BAR in Mainz<br />
Themen: - Mainzer Bündnis für selbstbestimmtes Leben<br />
- Barrierefreie Verwaltung<br />
- Schaffung eines einkommens- u. vermögensunabhängigen Leistungsgesetzes<br />
- Zukunft <strong>der</strong> beruflichen bzw. <strong>der</strong> med. /berufl. Rehabilitation<br />
- Entwicklung <strong>der</strong> Werkstätten behin<strong>der</strong>te Menschen<br />
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit<br />
- Zukünftige Arbeit <strong>der</strong> Landesbildungszentren<br />
- Schule – Kin<strong>der</strong>garten<br />
- Neuorganisation <strong>der</strong> individuellen Beför<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter Menschen in Hamburg<br />
- Barrierefreie Dienstleistungsautomaten in <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />
- Informationen <strong>der</strong> Bayer. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n über Bericht im Ministerrat<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 108 von 154
3. Teilhabeplan<br />
- Modellprojekt – Nationalpark Berchtesgaden<br />
- Verkauf von Landeskrankenhäusern<br />
Wie ich bereits in meinem 1. Tätigkeitsbericht berichtete hat <strong>der</strong> ehemalige Beauftragte <strong>der</strong> Bundesregierung für die Belange<br />
behin<strong>der</strong>ter Menschen Karl Herrmann Haack im November 2004 unter dem Motto „Zukunft braucht Teilhabe“ eine breit angelegte<br />
Diskussion zur Frage <strong>der</strong> Weiterentwicklung in <strong>der</strong> gesellschaftlichen Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen eingeleitet.<br />
Gemeinsam mit den Verbänden, den Koalitionsfraktionen <strong>der</strong> Bundesregierung, den <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, den<br />
Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern wird <strong>der</strong> Bundesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragte in einem gesellschaftlichen Teilhabeplan<br />
eine langfristige und nachhaltige Perspektive zur Schaffung, Stärkung und Sicherung von Teilhabe von behin<strong>der</strong>ten Menschen<br />
in allen Lebensbereichen erarbeiten. In dem Teilhabeplan sollen Handlungsfel<strong>der</strong> und Ziele für eine aktive Behin<strong>der</strong>tenpolitik<br />
für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren bestimmt werden und den handelnd Verantwortlichen in Bund, Län<strong>der</strong>n und Gemeinden<br />
ebenso wie in Verbänden und Institutionen, in <strong>der</strong> Wirtschaft und bei den Sozialpartnern Leitlinien und Zielsetzungen<br />
gegeben werden.<br />
Inzwischen ist die Dokumentation <strong>der</strong> Konferenz vom November 2004 erschienen, die die Erträge <strong>der</strong> Zukunftskonferenz zusammenfasst<br />
und als Arbeitsgrundlage zur Auseinan<strong>der</strong>setzung und zur Weiterführung einladen soll. Die Veröffentlichung kann bei<br />
<strong>der</strong> Beauftragten <strong>der</strong> Bundesregierung -11017 Berlin- für die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen bezogen werden.<br />
4. Bundesarbeitsgemeinschaft – BAR<br />
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ist ein Zusammenschluss <strong>der</strong><br />
� Verbände <strong>der</strong> Rehabilitationsträger,<br />
� <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit und<br />
� <strong>der</strong> Spitzenverbände <strong>der</strong> Sozialpartner<br />
mit dem Ziel durch ein sinnvolles Ineinan<strong>der</strong>greifen ihrer Leistungen eine umfassende Rehabilitation zu gewährleisten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
für Rehabilitation wirkt insbeson<strong>der</strong>e durch gemeinsame Empfehlungen darauf hin, dass die Maßnahmen<br />
<strong>der</strong> Rehabilitationsträger nach gleichen Grundsätzen zum Wohle <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen durchgeführt werden. Die BAR<br />
erlebe ich in meiner täglichen Arbeit als kompetenten Ansprechpartner in vielen Fragen, die den Alltag meiner Geschäftsstelle<br />
tangieren.<br />
Der Geschäftsführer- Herr Steinke – wurde in <strong>der</strong> letzten Konferenz <strong>der</strong> Landesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragten in den Ruhestand verabschiedet.<br />
Ich möchte es an dieser Stelle nicht versäumen zu erwähnen, dass ich seine Kompetenz sehr zu schätzen wusste. Für<br />
seinen Ruhestand von Herzen alles Gute!<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 109 von 154
______________________________ XIV. Kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> ______________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Eines meiner vorrangigen Ziele als <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung ist es, mich für die Bestellung kommunaler<br />
<strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Bezirken, wie in Art. 18 des Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz<br />
vorgeschrieben, einzusetzen. Denn effektive Unterstützung im Sinne behin<strong>der</strong>ter Menschen leisten zu wollen, bedeutet,<br />
Wege kurz und Hemmschwellen niedrig zu halten.<br />
Zu diesem Zweck habe ich eine Vielzahl Bayer. Kommunen besucht und mit den Kommunalpolitikern vor Ort Gespräche geführt.<br />
Zwischenzeitlich gibt es 86 kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>1 :<br />
� 60 bei den Landkreisen,<br />
� 20 in den kreisfreien Städten und<br />
� 6 bei den Bezirken.<br />
Die kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen und den kommunalen<br />
Entscheidungs- und Beratungsgremien dar. Sie sind Sprachrohr, Gesprächspartner, Ratgeber und Programmgestalter<br />
und leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration und zum besseren Verständnis von behin<strong>der</strong>ten und nicht behin<strong>der</strong>ten Menschen.<br />
Sie haben die Aufgabe, die Belange <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen gegenüber <strong>der</strong> Verwaltung durch Anträge, Empfehlungen<br />
und Stellungnahmen zu vertreten. Sie sollen Initiativen zur Verbesserung <strong>der</strong> Lebensbedingungen behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
ergreifen und durch Öffentlichkeit auf die gesellschaftspolitische Bedeutung vieler Fragen hinweisen. Die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
gewährleisten ein nie<strong>der</strong>schwelliges Beratungsangebot mit kurzen Wegen für die Betroffenen und zeitnaher Abhilfe in Notsituationen.<br />
Zunehmend werden durch sie die Verwaltungsmitarbeiter in den Kommunen entlastet.<br />
Zur Orientierung hat <strong>der</strong> Bayerische Landkreistag bereits im Frühjahr 2004 den Landkreisverwaltungen ein Satzungsmuster für die<br />
Bestellung <strong>der</strong> <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n an die Hand gegeben. Die schnelle Reaktion des Landkreistages dokumentiert dessen<br />
Willen, das Gleichstellungsgesetz mit Leben zu erfüllen und erleichterte es mir mein Ziel so schnell wie möglich zu erreichen,<br />
nämlich die flächendeckende Bestellung von <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n. Im Satzungsmuster ist zum Ausdruck gebracht, dass die<br />
Aufgaben des kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n grundsätzlich als kommunales Ehrenamt wahrzunehmen sind, da die Beratungsfunktion<br />
des <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n gegenüber dem Kreistag ihn aus <strong>der</strong> normalen und in <strong>der</strong> Regel Weisungen unterworfenen<br />
Position heraushebt, was gegen die Zuweisung als Dienstaufgabe an einen hauptamtlich Beschäftigen des öffentlichen<br />
Dienstes spricht. Die Ausgestaltung <strong>der</strong> Aufgabe als kommunales Ehrenamt schließe jedoch nicht aus, diese Aufgaben einem<br />
geeigneten Bediensteten des Landkreises o<strong>der</strong> des Landratsamt zu übertragen. Dass Einzelfallberatung nicht zu den Aufgaben<br />
des kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n gehört, ist trotz meiner Kritik nach wie vor im Satzungsmuster enthalten. Hierzu ist<br />
anzumerken, dass ich im 1. Halbjahr diesen Jahres eine Broschüre zu den Aufgabenbereichen <strong>der</strong> kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
herausgeben werde und hierzu auch in einem Kapitel „Persönliche Beratung“ nähere Ausführungen zum Umfang <strong>der</strong><br />
Beratung machen werde. Die Beratung sollte dabei über eine Erstinformation und -beratung im Sinne einer Orientierungshilfe<br />
grundsätzlich nicht hinausgehen. Meines Erachtens ist es nicht Aufgabe <strong>der</strong> kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n Interessen<br />
eines Hilfesuchenden vollumfänglich rechtlich wahrzunehmen. Allerdings besteht die Aufgabe des Beauftragten darin,<br />
� die Problematik zu klären,<br />
� eine Perspektive zu entwickeln,<br />
1 Stand: Februar <strong>2006</strong><br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 110 von 154
� Ansprechpartner zu nennen und den Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung ggf. für die Notwendigkeit einer rechtliche Vertretung<br />
durch einen Juristen hin zu weisen.<br />
Zur Information:<br />
� Der Bayer. Städtetag hat mir mitgeteilt, dass die Städte sich überwiegend am Satzungsmuster des Landkreistags<br />
orientieren und deshalb kein Bedarf für ein eigenes Satzungsmuster des Städtetags besteht<br />
� Der Verband <strong>der</strong> Bayer. Bezirke hat mitgeteilt, dass sich je<strong>der</strong> Bezirk eine eigene Satzung gegeben hat und deswegen<br />
auf ein Satzungsmuster verzichtet wurde<br />
2. Treffen <strong>der</strong> kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
Jährlich findet ein Treffen <strong>der</strong> kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n aus ganz Bayern statt. Das erste Treffen fand am<br />
16.11.2004, das zweite am 10.05.2005 (siehe auch Pressemitteilung im Anhang) statt. Das nächste Treffen, zu dem die kommunalen<br />
<strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n bereits eingeladen wurden, ist vom 30.6.-02.07.06. Die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n werden über<br />
wichtige, aktuelle, behin<strong>der</strong>tenpolitische Themen informiert und mit Unterstützung von Referenten in zentralen Aufgabenbereichen<br />
geschult. Das Treffen dient auch dazu, sich über gemeinsame Vorgehensweisen zu verständigen, Projekte abzustimmen, Termine<br />
festzulegen, Probleme in den Kommunen zu diskutieren und Rat gebend zu wirken.<br />
Unter an<strong>der</strong>en wurden im letzten Treffen <strong>der</strong> <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n folgende Themen diskutiert:<br />
• Persönliches Budget<br />
• Mobiler Son<strong>der</strong>pädagogischer Dienst - ein wichtiger Kooperationspartner zur Integration behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong> in Regelschulen<br />
• Baurechtliches Genehmigungsverfahren<br />
3. Besuche in den Kommunen<br />
Um für die Bestellung von <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n zu werben, aber auch um mir ein Bild über die kommunale Behin<strong>der</strong>tenpolitik<br />
zu machen habe ich mir zum Ziel gesetzt die Landräte, die Oberbürgermeister und die Bezirksräte sowie die bereits ernannten<br />
<strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n in ihrer Kommune zu besuchen, Gespräche zu führen und gemeinsame Ziele zu vereinbaren. Im Berichtzeitraum<br />
fand <strong>der</strong> Besuch von Oberbürgermeister und Landräten in<br />
8 kreisfreien Städten: Schweinfurt 28 Landkreisen Bayreuth Freyung<br />
Ansbach Bamberg Erlangen<br />
Landshut Forchheim Altötting<br />
Coburg Neumarkt Ebersberg<br />
Weiden Amberg-Sulzbach Altötting<br />
Ingolstadt Tirschenreuth Ebersberg<br />
Augsburg Neustadt/Waldnaab Dachau<br />
Bamberg Schweinfurt Regen<br />
Ansbach Ostallgäu<br />
Rottal-Inn Pfaffenhofen<br />
Dingolfing Landsberg<br />
Landshut Neustadt a.d.A.<br />
Coburg Straubing<br />
Neuburg-Schrobenhausen Wunsiedel<br />
statt.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 111 von 154
Insgesamt habe ich seit meinem Amtsantritt besucht:<br />
� 20 kreisfreie Städte und<br />
� 39 Landkreise.<br />
An dieser Stelle möchte ich erwähnen, - worauf ich auch in meinem 1. Tätigkeitsbericht bereits hingewiesen habe-, dass meine<br />
Besuche in den Kommunen von interessanten Gesprächen, vielen Eindrücken und richtunggebenden Anregungen geprägt waren,<br />
die als wertvolle Gedanken in meiner täglichen Arbeit Nie<strong>der</strong>schlag finden. Für die offenen Worte, herzlichen Empfänge und die<br />
Einladung, Ihre Kommune erneut zu besuchen, danke ich aufrichtig. Das persönliche Gespräch mit den Landräten, Oberbürgermeistern<br />
und Bezirkstagspräsidenten zu suchen erwies sich als <strong>der</strong> richtige Weg. Anzumerken ist, dass bis auf eine kreisfreie<br />
Stadt, mir alle Landräte und Oberbürgermeister die Bestellung eines Beauftragten, sofern nicht schon vorhanden, zusagten.<br />
4. Fachtagung für kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
Zusammen mit dem VkIB wurden im Juni 2005 jeweils eine Fachtagung in Nord- und Südbayern für die kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
durchgeführt, vielfach auch auf <strong>der</strong>en eigenen Wunsch hin. Es handelte sich um zwei Grundlagenseminare, in<br />
denen insbeson<strong>der</strong>e neu bestellten kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n Basiswissen vermittelt wurde. Unter an<strong>der</strong>em standen<br />
folgende Themen zur Diskussion:<br />
� Gegenwärtige Rahmenbedingungen für die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong>/des <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
� Voraussetzungen die nötig sind, um die Aufgaben aus dem BayBGG zu erfüllen<br />
� Schaffung von Informationsstrukturen (Kooperationspartner)<br />
� Öffentlichkeitsarbeit<br />
In einer Dokumentation wurden die Arbeitsergebnisse <strong>der</strong> beiden Grundlagenseminare festgehalten. Die Dokumentation wird als<br />
Anhang zu <strong>der</strong> bereits erwähnten Broschüre „Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
auf Landes- und kommunaler Ebene“, die in diesem Jahr veröffentlicht wird, abgedruckt.<br />
Auf einer dreitägigen Fachtagung, die vom 07.10.-09.10.2005 stattfand, wurden die Gleichstellungsgesetze auf EU-, Bundes- und<br />
Landesebene, sowie <strong>der</strong>en Umsetzung in den Kommunen besprochen.<br />
5. Behin<strong>der</strong>tenbeiräte und Beauftragte <strong>der</strong> Gemeinden und kreisangehörigen Städte<br />
Da die Regelungen über die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung im Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz<br />
nicht abschließend sind, können auch kreisangehörige Gemeinden und große Kreisstädte als Ausfluss ihres Rechtes auf<br />
kommunale Selbstverwaltung Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung installieren. Gleiches gilt für die freiwillige<br />
Schaffung von Behin<strong>der</strong>tenbeiräten, welche auf allen kommunalen Ebenen zulässig bleibt.<br />
Neben den kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n auf Landkreisebene gibt es in den einzelnen Bayer. Gemeinden und kreisangehörigen<br />
Städte bereits Beauftragte für die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen. Zusammen mit den kommunalen Behin<strong>der</strong>tenbeauftrag-<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 112 von 154
ten bilden sie ein flächendeckendes Netz kompetenter Ansprechpartner, die sich um die Wahrnehmung <strong>der</strong> Belange behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen kümmern.<br />
In mehreren Kommunen sind anstelle von kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n kommunale Behin<strong>der</strong>tenbeiräte eingesetzt. In<br />
einzelnen Kommunen sind sowohl kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> als auch Behin<strong>der</strong>tenbeiräte tätig. Da in diesem Falle<br />
entsprechend <strong>der</strong> gesetzlichen Regelung in erster Linie <strong>der</strong> kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> Ansprechpartner für die Kommune<br />
sein sollte, ist in diesem Fall beson<strong>der</strong>er Wert auf eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
und kommunalen Behin<strong>der</strong>tenbeiräten zu legen.<br />
6. Regionalkonferenzen<br />
In jedem Regierungsbezirk findet im halbjährlichen Turnus eine Regionalkonferenz statt. Die erste Regionalkonferenz fand am<br />
21.09.05 in Gersthofen bei Augsburg/Regierungsbezirk Schwaben, statt. Die Regionalkonferenz fand breiten Zuspruch von Teilnehmern<br />
aus <strong>der</strong> Region. Vertreten waren insbeson<strong>der</strong>e Personen, die im jeweiligen Regierungsbezirk in <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenarbeit<br />
tätig sind. Auf <strong>der</strong> Konferenz in Schwaben wurden Themen <strong>der</strong> beruflichen und <strong>der</strong> schulischen Integration behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
einem breiten Publikum vorgestellt und diskutiert. Über die Konferenz habe ich eine Dokumentation erstellt, die auch auf meiner<br />
Internetseite unter <strong>der</strong> Rubrik „ Veröffentlichungen“ eingesehen werden kann.<br />
(Siehe auch Pressemitteilung und Programm im Anhang)<br />
Die nächsten Regionalkonferenzen finden am 25.04.06 in Kulmbach und am 09.10.06 in Landshut statt. Zentrales Thema <strong>der</strong><br />
Regionalkonferenz in Kulmbach wird die „Integration von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung ins Erwerbsleben“ sein.<br />
7. Handlungsbedarf<br />
Im Berichtszeitraum sind 30 kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> neu ernannt worden. Das ist eine erfreulich hohe Anzahl.<br />
Dennoch: Auch In den Landkreisen, kreisfreien Städten und im Bezirk Oberpfalz, in denen es noch keine kommunalen<br />
<strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n gibt, müssen unbedingt <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> bestellt und in ihren Aufgaben geschult<br />
werden. Die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung <strong>der</strong> Koordination von Sozialleistungen<br />
und sonstiger Hilfen zur Einglie<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter Menschen. Sie sind die geeignete „Institution“, um die<br />
Interessen aller behin<strong>der</strong>ten Mitbürger zu vertreten, zu bündeln und damit den Paradigmenwechsel von <strong>der</strong> Fremdbestimmung<br />
hin zur Selbstbestimmung zu verwirklichen.<br />
Ich habe im Berichtszeitraum mehrere Gespräch mit Mitarbeitern des Sozialministeriums geführt, um abzuklären, inwieweit<br />
ehrenamtliches Engagement –insbeson<strong>der</strong>e das <strong>der</strong> <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n, die einen wichtigen Beitrag u.a. zur<br />
Einglie<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter Menschen ins Berufsleben leisten könnten- aus Mittel <strong>der</strong> Ausgleichsabgabe finanziell gestärkt<br />
werden könnte. Möglicherweise kann damit erreicht werden, dass aus dem einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Ehrenamt ein<br />
Hauptamt und damit ein weiterer Arbeitsplatz für behin<strong>der</strong>te Menschen geschaffen werden kann. Diese Gespräche gilt es<br />
fortzuführen.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 113 von 154
_______________________________________ XIV. Veranstaltungen ___________________________________<br />
1. Welttag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
Am 3. Dezember begehen wir alljährlich den „Welttag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung“. Dabei ist uns wichtig, das Verständnis für<br />
die Bedürfnisse von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung zu stärken und Barrieren in den Köpfen <strong>der</strong> Gesellschaft abzubauen. Ein selbstverständliches<br />
Miteinan<strong>der</strong> zwischen behin<strong>der</strong>ten und nicht behin<strong>der</strong>ten Menschen im alltäglichen Leben zu erreichen, war auch<br />
im Jahr 2005 unser gemeinsames Ziel - vor allem am Samstag, den 03.12.2005. Das diesbezügliche Programm gestaltete sich<br />
sehr umfangreich, da im Berufsför<strong>der</strong>ungswerk Nürnberg vormittags die Verleihung des Integrationspreises „JobErfolg 2005“ – auf<br />
den ich nachfolgend noch näher eingehen möchte – stattfand und am Nachmittag das integrative Kin<strong>der</strong>fest „Die Welt ist bunt –<br />
die Menschen auch“ .<br />
Integrationspreis „JobErfolg 2005“<br />
Anlässlich des Welttages im Jahr 2005 haben <strong>der</strong> Landtagspräsident, die Sozialministerin und ich erstmalig den Integrationspreis<br />
JobErfolg 2005 an Betriebe und öffentliche Dienststellen vergeben, die sich durch herausragendes Engagement bei <strong>der</strong> beruflichen<br />
Integration behin<strong>der</strong>ter Menschen ausgezeichnet haben. Schirmherrin dieser Veranstaltung war Staatsministerin Christa<br />
Stewens. Als Preisträger wurde als privatgewerbliches Unternehmen, <strong>der</strong> Baur Versand Burgkunstadt sowie die Polizeiinspektion<br />
Höchstadt/Aisch als Dienststelle des öffentlichen Bereichs geehrt. Der Ehrenpreis ging an das Automobilhaus Schnaus in Haßfurt.<br />
Die Idee für den Integrationspreis ist begründet in <strong>der</strong> Erkenntnis, dass die Integration behin<strong>der</strong>ter Menschen in das Berufsleben<br />
<strong>der</strong> intensiven Unterstützung aller gesellschaftlichen Gruppen bedarf. Insbeson<strong>der</strong>e sind Arbeitgeber gefragt, die auch denjenigen<br />
Menschen eine Chance geben, die nicht dem landläufigen „Ideal“ eines Arbeitnehmers entsprechen. Mit dem Integrationspreis<br />
JobErfolg, haben wir uns vorgenommen ein wichtiges Zeichen in Bayern für die berufliche Einglie<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter Menschen zu<br />
setzen. Denn die geehrten Firmen und Behörden, die Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung als Arbeitskräfte schätzen und ihr berufliches<br />
Engagement nicht in Frage stellen, zeigen den Zweiflern in <strong>der</strong> freien Wirtschaft einmal mehr, dass eine für den Arbeitgeber gewinnbringende<br />
Integration von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung ohne weiteres möglich ist.<br />
Die Verleihung des Preises JobErfolg 2005 am 3. Dezember letzten Jahres in Nürnberg war ein sehr gelungenes, in ganz Bayern<br />
beachtetes Ereignis - wie es auch die vielzähligen positiven Medienberichte zeigten. Ich bin deshalb fest davon überzeugt, dass<br />
die Preisverleihung weiterhin eine Signalwirkung für potentielle Arbeitgeber und Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung haben wird.<br />
Integratives Kin<strong>der</strong>fest „Die Welt ist bunt – die Menschen auch“<br />
Im Anschluss an die Preisverleihung fand im Berufsför<strong>der</strong>ungswerk von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr unter dem Motto „Die Welt ist<br />
bunt – die Menschen auch“ ein integratives Fest für behin<strong>der</strong>te und nichtbehin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> mit einem großen Mitmach- und<br />
Spielprogramm statt. Das Kin<strong>der</strong>fest, das ich gemeinsam mit dem Kreisjugendring (KJR) Nürnberg-Stadt veranstaltete und unter<br />
<strong>der</strong> Schirmherrschaft von Bayerns Sozial- und Familienministerin Christa Stewens stand, wurde seinem Zweck - ein Forum für<br />
Begegnungen zwischen Künstlern sowie behin<strong>der</strong>ten und nicht behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong>n und <strong>der</strong>en Familien zu schaffen – an diesem<br />
Tag mehr als gerecht.<br />
Neben dem Mitmach- und Spielprogramm des KJR sorgten „The Drummers“ (Trommel-Action) vom HPZ Hof, <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>clown und<br />
Luftballonkünstler Toni Toss sowie das Einmann-Theater Maskara, welches das Stück „Der Held und die Prinzessin“ aufführte, für<br />
Unterhaltung.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 114 von 154
Um vor allem auch Familien mit geringem Einkommen und <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong>n einen fröhlichen Kin<strong>der</strong>nachmittag anbieten zu können,<br />
hatten wir uns als Veranstalter gemeinsam entschlossen, keine Eintrittsgel<strong>der</strong> für das Kin<strong>der</strong>fest zu erheben und die Kin<strong>der</strong> zudem<br />
kostenlos zu verköstigen. Lediglich die Eltern wurden auf freiwilliger Basis um eine Spende an <strong>der</strong> Kaffeetheke für einen gemeinnützigen<br />
Verein aus Nürnberg gebeten.<br />
Unterstützt wurde das Fest durch die Bayerische Sportjugend Nürnberg, das integrative Kin<strong>der</strong>- und Jugendhaus OBA <strong>der</strong> Evangelischen<br />
Jugend Nürnberg, das JugendKin<strong>der</strong>Kultur-Haus Quibble, die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n Stadt und Land Nürnberg, sowie<br />
den Studenten <strong>der</strong> Fachakademie für Sozialpädagogik in Nürnberg. Ich habe mich sehr gefreut, dass <strong>der</strong> Landrat Nürnberger<br />
Land und <strong>der</strong> Oberbürgmeister <strong>der</strong> Stadt Nürnberg das Fest als Kooperationspartner unterstützt haben (Programm siehe Anhang).<br />
Die Resonanz auf unsere beiden Veranstaltungen war von Seiten <strong>der</strong> kleinen und großen Besucher sowie <strong>der</strong> Mitwirkenden auch<br />
in diesem Jahr ausschließlich positiv. Ich darf schon jetzt darauf hinweisen, dass wir sowohl die Verleihung des Integrationspreises<br />
als auch das Kin<strong>der</strong>fest am Sonntag, den 03.12.<strong>2006</strong> im Kultur- und Kongreßzentrum (KUKO) Rosenheim veranstalten werden.<br />
2. ConSozial<br />
Die ConSozial, die vom 09. bis 10.11.2005 unter dem Motto „Visionen sozialen Handelns – menschlich + fachlich + wirtschaftlich“<br />
im Nürnberger Messezentrum CCN stattgefunden hat und zu <strong>der</strong> ich eingeladen war, bot - wie jedes Jahr - eine interessante<br />
Begegnungsplattform mit vielfältigen Informations- und Gesprächsangeboten für ihre Besucher. Kongress und Messe wurden<br />
bereits zum siebten Mal vom <strong>Bayerischen</strong> Sozialministerium in Zusammenarbeit mit den Verbänden <strong>der</strong> freien und öffentlichen<br />
Wohlfahrtspflege und den gewerblichen Sozialdienstleistern veranstaltet.<br />
Die ConSozial - als größte Fachmesse mit Fachkongress auf dem Sozialmarkt im deutschsprachigen Raum - bot auch im Jahr<br />
2005 den Führungs- und Fachkräften <strong>der</strong> sozialen Arbeit aller Bereiche, ein dichtes wissenschaftliches und praxisorientiertes<br />
Kongress- und Ausstellungsprogramm. Insgesamt standen auf dem Programm 16 Fachvorträge sowie weitere 6 Workshops, 25<br />
Praxis-Referate und Praxis-Diskussionen.<br />
Interessant waren vor allem die Job-Infobörse und das Hochschulforum, auf denen beispielsweise die WiSo-Führungskräfte-<br />
Akademie <strong>der</strong> Uni Erlangen-Nürnberg und die Bundesagentur für Arbeit, den Weg in die Praxis des Sozialmarkts aufzeigten. Ich<br />
darf auf die Anmerkungen von Staatsministerin Stewens hinweisen, die betonte, dass zu den Schwerpunkten Arbeitsmarktreformen,<br />
Personalwirtschaft o<strong>der</strong> dem persönlichen Budget von behin<strong>der</strong>ten Menschen von Seiten <strong>der</strong> ConSozial 2005 entscheidende<br />
Anstöße für die Fortentwicklung des Sozialmarktes geliefert wurden.<br />
Eine erfolgreiche Premiere hatte <strong>der</strong> ConSozial Wissenschaftspreis. Zusätzlich zu dem von Ernst & Young gestifteten Managementpreis,<br />
<strong>der</strong> an die Lebenshilfe Bad Tölz-Wolfratshausen vergeben wurde, konnte in diesem Jahr erstmals <strong>der</strong> von „Dr. Loew<br />
Soziale Dienstleitungen“ gestiftete Wissenschaftspreis verliehen werden. Die Con Sozial ist eine nicht mehr wegzudenkende<br />
Messe im Sozialbereich geworden und hat mit über 4.000 Besuchern wie<strong>der</strong> ihre hohe Anziehungskraft bestätigt.<br />
Ich darf darauf hinweisen, dass die nächste ConSozial am 8. und 9. November <strong>2006</strong> stattfindet.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 115 von 154
3. Europaweiter Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
Alljährlich findet am 5. Mai <strong>der</strong> Protesttag behin<strong>der</strong>ter Menschen statt. Dieser Europäische Protesttag zur Gleichstellung behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen stand unter dem Motto "Teilhabe", diese wird von den Betroffenen im Sinne eines ungehin<strong>der</strong>ten, barrierefreien<br />
Zugangs und einer umfassenden Beteiligung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen am sozialen und gesellschaftlichen Leben begriffen.<br />
Die LAGH organisierte auch 2005 fe<strong>der</strong>führend den Aktionstag auf dem Münchner Marienplatz unter dem Motto „Zwei Jahre Bayerisches<br />
Gleichstellungsgesetz – Viele Worte, wenig Taten?!“. Als Vertreterin von 90 landesweit tätigen Selbsthilfeverbänden und<br />
ca. 45 Münchner Selbsthilfegruppen stellte sie ihre Arbeit anlässlich des Protesttages <strong>der</strong> Öffentlichkeit vor.<br />
4. Feierlichkeiten<br />
Auch in diesem Berichtzeitraum nahm ich viele Einladungen zu Veranstaltungen an, denn so konnte ich zum einen die Gelegenheit<br />
wahrnehmen, für die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen zu werben, aber auch, mich mit den Verbänden, Vereinen, Organisationen,<br />
Kommunen o<strong>der</strong> Politikern bekannt machen. Ferner nehme ich den Besuch <strong>der</strong> Feierlichkeiten gerne zum Anlass, mich mit<br />
<strong>der</strong>en Besuchern in einer ungezwungenen Atmosphäre unterhalten zu können und die Mitarbeiter sowie die ehrenamtlich Tätigen<br />
<strong>der</strong> Organisationen persönlich kennen zu lernen. Ich habe dabei festgestellt, dass in <strong>der</strong> lockeren und positiven Atmosphäre solcher<br />
Feierlichkeiten, behin<strong>der</strong>te und nicht behin<strong>der</strong>te Menschen nahezu selbstverständlich aufeinan<strong>der</strong> zugehen und sich austauschen.<br />
Bemerkenswert ist vor allem, dass die Integration <strong>der</strong> nicht behin<strong>der</strong>ten Besucher bei Veranstaltungen, bei denen die Mehrzahl<br />
<strong>der</strong> Gäste behin<strong>der</strong>te Menschen sind, ohne Probleme klappt.<br />
Ich möchte nun im Folgenden einen kurzen Überblick über diese Veranstaltungen 1 geben:<br />
Schirmherrschaften - Institut für Hörgeschädigte, Straubing (i.V. von Staatsministerin Stewens)<br />
- Offene Behin<strong>der</strong>tenarbeit Weilheim<br />
- Kin<strong>der</strong>zirkus Knallbonbon Benefizveranstaltung Weiden<br />
- Kath. Jugendfürsorge Regensburg<br />
- Stiftung für krebskranke und behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> (KreBeKi) Regensburg<br />
Grußworte - Institut für Hörgeschädigte, Straubing<br />
„10 Jahre Bayerisches Cochlear Implant Centrum“<br />
- Offene Behin<strong>der</strong>tenarbeit Weilheim<br />
11. Straßenfest Weilheim<br />
- Kin<strong>der</strong>zirkus Knallbonbon, Weiden, Frau Bauer<br />
Benefizveranstaltung zugunsten Kin<strong>der</strong>-Uniklinik Ostbayern in Regensburg<br />
- Kath. Jugendfürsorge Regensburg<br />
Fachtagung: „Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz“<br />
- Stiftung für krebskranke und behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> (KreBeKi) Regensburg<br />
Prämierung Schulwettbewerb „Auch du kannst krebskranken Kin<strong>der</strong>n helfen!“<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 116 von 154
- OBA Diakonisches Werk, Schweinfurt<br />
Eröffnung <strong>der</strong> internationalen Fachtagung „Lebenswelten“<br />
- AK Integration Kin<strong>der</strong>garten Haar<br />
„Gemeinsam für ein barrierefreies Haar“ – Shopping mit Hin<strong>der</strong>nissen<br />
- Netzwerk Allgäu 2005, Oberstdorf<br />
Berufliche Integration von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
- Bauzentrum München<br />
„Barrierefrei leben, wohnen, bauen“<br />
- VKIB - Seminar<br />
Barrierefreie Mobilität im ÖPNV<br />
- BASTA- Bündnis für psychisch erkrankte Menschen<br />
Vernissage „Zeige deine Wunde – Befreiende Kunst“<br />
- Welttag <strong>der</strong> Mensch mit Behin<strong>der</strong>ung im Berufsför<strong>der</strong>ungswerk Nürnberg<br />
„Das behin<strong>der</strong>tenfreundlichste Fußballstadion <strong>der</strong> Welt“<br />
- Wichernhaus Altdorf – För<strong>der</strong>zentrum für Körperbehin<strong>der</strong>te<br />
20-jähriges ELECOK-Jubiläum<br />
- Bezirkskrankenhaus Haar<br />
Fachtagung für Angehörige von Patienten mit Doppeldiagnosen<br />
- Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behin<strong>der</strong>ung in Bayern<br />
5 Jahre Netzwerkfrauen – Bayern<br />
- Berufsbildungswerk München für Hör- und Sprachgeschädigte<br />
„Jobs ohne Barrieren – Beschäftigung hörgeschädigter Mitarbeiter“<br />
- Bundesverband ev. Behin<strong>der</strong>tenhilfe Berlin<br />
Symposium in München „Liegt alles Heil in <strong>der</strong> Diagnostik“<br />
- Lebenshilfe Nürnberger Land e.V. – Schloss Schwaig<br />
Neujahrsempfang<br />
- Statement zu Leo Hiemer Film „Komm wir träumen“ Rio Filmpalast München<br />
- Statement zu Pressekonferenz in <strong>der</strong> Allianz Arena München<br />
Referate - Sozialakademie Haus Silberbach Selb<br />
Behin<strong>der</strong>tenpolitik in Bayern<br />
- Berufsför<strong>der</strong>ungswerk Rummelsberger Dienste – Forum Teilhabe und Rehabilitation<br />
- „Persönliches Budget: Chancen und Risiken für ein selbstbestimmtes Leben“<br />
- 80-jähriges Jubiläum Wichernhaus<br />
- VdK Bayreuth<br />
11. Bayreuther Begegnungstag mit Podiumsdiskussion<br />
- IG-Metall Bezirk Bayern Ingolstadt<br />
AK Schwerbehin<strong>der</strong>ten-Vertrauenspersonen<br />
- Versammlung <strong>der</strong> AGSV Bayern, Ohlstadt<br />
Behin<strong>der</strong>tenpolitik - Handlungsbedarf in unterschiedlichen Lebenslagen<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 117 von 154
- Kath. Studentenverbindung Tuiskonia (KDStV)<br />
Gleichstellungsgesetz – aktuelle Behin<strong>der</strong>tenpolitik<br />
- „Zigarrenabend“ in Eggenfelden, Reserl Sem, MdL<br />
Situation von Behin<strong>der</strong>ten in Bayern – Bayerische Behin<strong>der</strong>tenpolitik<br />
- Grundlagenseminar für kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> in Bayern<br />
Aufgaben <strong>der</strong> kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
- Welttag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />
Verleihung Integrationspreis „JobErfolg 2005“<br />
Rede - Bayerische Staatskanzlei – Ministerrat und Pressekonferenz<br />
Vorstellung Tätigkeitsbericht<br />
- För<strong>der</strong>ungswerk St. Nikolaus Dürrlauingen<br />
Freisprechungsfeier<br />
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- Ver.di Landesbezirk Bayern<br />
Sitzung Arbeitskreis Behin<strong>der</strong>tenpolitik<br />
- Hans Hagen, Hauptvertrauensperson <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>ten im Geschäftsbereich StMAS<br />
Jahresversammlung <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretungen in Wasserburg<br />
- Hubert Endhardt, Vertrauensperson <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>ten in Realschulen, Kaufbeuren<br />
Treffen von Lehrern, Angestellten und Vertrauenspersonen<br />
- Petra Betz, Bürgermeisterin Regensburg<br />
Plenumsitzung des Beirates für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Stadt Regensburg<br />
- Regionalkonferenz Schwaben, Gersthofen<br />
1 Anmerkung: Ich bitte um Verständnis, dass ich lediglich die Veranstaltungen aufzähle, an denen ich entwe<strong>der</strong> durch die Übernahme <strong>der</strong> Schirmherrschaft, durch<br />
ein Grußwort o<strong>der</strong> einer Rede beteiligt war. Alles an<strong>der</strong>e würde den Rahmen des Berichtes sprengen. Dennoch, soll es nichts über die Wertigkeit aussagen,<br />
denn ich freue mich über jede Einladung, die die Möglichkeit zu Gesprächen bietet.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 118 von 154
______________________________________ XV. Wohlfahrtsverbände ______________________________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Ich möchte hierbei die Gelegenheit nutzen, den Wohlfahrtsverbänden - die mir auch in diesem Berichtzeitraum ihre Jahrsberichte<br />
und Chroniken gesendet haben - recht herzlich zu danken. Diese interessanten Werke informieren konkret über die Behin<strong>der</strong>tenarbeit<br />
in Bayern, über <strong>der</strong>en Projekte, Erfahrungen sowie Veranstaltungen und weisen zudem auf den einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Handlungsbedarf<br />
hin. Ich möchte den Wohlfahrtsverbänden versichern, dass ich <strong>der</strong>en Jahresberichte und Chroniken auch weiterhin<br />
mit großem persönlichem Interesse studieren werde, u.a. auch deshalb, weil die dort enthaltenen Informationen für meine Arbeit<br />
im Interesse <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung sehr wichtig sind. Sofern es mein Arbeitsalltag zulässt, nehme ich mir vor, weiterhin<br />
zu allen Berichten Stellung zu beziehen.<br />
2. Gespräche, Initiativen<br />
Der PARITÄTISCHE in Bayern – Überregionale Offene Behin<strong>der</strong>tenarbeit, Augsburg<br />
Thema: Expertenrunde – Situation <strong>der</strong> OBA und Erhalt und Ausbau <strong>der</strong> OBA-Dienste<br />
LAG <strong>der</strong> öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern<br />
Thema: - Fachtagung: Das SGB II – Zwischen Wunsch und Wirklichkeit<br />
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behin<strong>der</strong>ung e.V., Marburg<br />
Thema: - Kongress „Wir gehören dazu“ in Magdeburg<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rosenheim e.V.<br />
Thema: - Verleihung von Ehrenmedaillen an Mitglie<strong>der</strong> und För<strong>der</strong>er für ihr Engagement<br />
Caritas-Landesverband Bayern, Andrea Falkowsky, Geschäftsführerin<br />
Gespräch mit AG <strong>der</strong> Träger von Einrichtungen und Diensten <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe in Augsburg<br />
Caritasverband München Andreas Pfaffinger, Geschäftsführer Behin<strong>der</strong>teneinrichtungen<br />
3. Eingaben<br />
Thema: - HPZ Neubau Rosenheim<br />
Die Wohlfahrtsverbände haben sich mit persönlichen Anliegen ihrer Mitglie<strong>der</strong> auch in diesem Berichtzeitraum eher selten an mich<br />
gewandt. Vielmehr nehme ich mit den Verbänden dann Kontakt auf, wenn die Petenten in ihren Schreiben darauf verweisen, dass<br />
sie Mitglied eines Wohlfahrtsverbandes sind und/o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> gleichen Angelegenheit bereits mit einem <strong>der</strong> Verbände zu tun hatten.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 119 von 154
Ich musste teilweise feststellen, dass sich Petenten, nachdem <strong>der</strong>en Anliegen auch nach umfassen<strong>der</strong> Überprüfung durch den<br />
Wohlfahrtsverband – vor allem in schwerbehin<strong>der</strong>tenrechtlichen Verfahren - nicht entsprochen werden konnte, an mich wenden.<br />
Ich erfahre dann aus Stellungnahmen des ärztlichen Dienstes des ZBFS, dass die Angelegenheit auf Anregung des Wohlfahrtsverbandes<br />
bereits umfassend überprüft wurde und es deshalb nicht zielführend sei, erneut zu prüfen bzw. eine nochmalige versorgungsärztliche<br />
Untersuchung zu veranlassen. Dafür zeige ich auch Verständnis und ich empfehle den Petenten deshalb, gegen<br />
die negative Entscheidung je nach Verfahrensstand entwe<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruch einzureichen o<strong>der</strong> Klage zu erheben.<br />
4. Handlungsbedarf<br />
Die Wohlfahrtsverbände, die in <strong>der</strong> Regel Träger von Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe sind, mussten wie bereits im<br />
Jahr 2004 auch im Jahr 2005 bei den Investitionen erhebliche Kürzungen hinnehmen. Die För<strong>der</strong>ung neuer Investitionsprojekte<br />
aus Mitteln des Landesbehin<strong>der</strong>tenplans ist auch im Jahr 2005 und <strong>2006</strong> nur sehr eingeschränkt möglich. Davon<br />
sind insbeson<strong>der</strong>e schwerstbehin<strong>der</strong>te Menschen, die für den Besuch einer Werkstatt für behin<strong>der</strong>te Menschen nicht<br />
geeignet sind, betroffen, da für diesen Personenkreis we<strong>der</strong> zur Beschäftigung (För<strong>der</strong>stätte) noch zum Wohnen (Wohnpflegeheim/Einglie<strong>der</strong>ungsheim/Pflegeheim<br />
nach SGB XI) Mittel <strong>der</strong> Ausgleichsabgabe eingesetzt werden dürfen.<br />
Meines Erachtens sollte in den Mittelpunkt <strong>der</strong> Diskussionen auch vermehrt die Wirtschaftskraft, die eine soziale Einrichtung<br />
für eine Kommune darstellt, gerückt werden. Viele Handwerkerfirmen, aber auch Dienstleister sind durch entsprechende<br />
Aufträge von und für soziale Einrichtungen mit diesen eng verbunden. Gerade auch in kleineren Orten sind nicht<br />
selten soziale Einrichtungen die größten Arbeitgeber. Der Erhalt und die Sicherung <strong>der</strong> Existenz hat somit nicht nur für<br />
behin<strong>der</strong>te Menschen Bedeutung, son<strong>der</strong>n auch für die Wirtschaftskraft <strong>der</strong> Kommune.<br />
___________________ XVI. Organisationen, Verbände, Stiftungen und Verwaltungen ____________________<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Eine gute Zusammenarbeit mit den Verbänden und Stiftungen, Selbsthilfegruppen sowie Organisationen, die für Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ung tätig sind, ist mir ein beson<strong>der</strong>es Anliegen, weil diese ebenfalls in beson<strong>der</strong>em Maße für die Interessen <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen eintreten und aufgrund ihrer Erfahrungen kompetent unterstützen. Deshalb stehe ich mit diesen auch in regelmäßigem<br />
Kontakt. Auch hier möchte ich den Verantwortlichen danken, die mir ihre Jahresberichte und Chroniken gesendet haben.<br />
Diese enthalten für mich, genau wie auch die Berichte <strong>der</strong> Wohlfahrtsverbände, umfassende Informationen über die Behin<strong>der</strong>tenarbeit<br />
in Bayern. Die Berichte weisen zudem auf <strong>der</strong>en interessante Projekte und Erfahrungen im Behin<strong>der</strong>tenbereich hin und<br />
zeigen auch hier den einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Handlungsbedarf auf. Ich werde diese auch weiterhin sehr gerne studieren und bin<br />
deshalb an weiteren Zusendungen selbstverständlich interessiert.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 120 von 154
Ich denke zudem, dass eine intensive Kommunikation mit den Vertretern <strong>der</strong> Behörden - die für die Integration und Versorgung<br />
von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in Bayern zuständig sind - zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit führen kann. Diese Zusammenarbeit<br />
ist mir persönlich sehr wichtig, weil ich vor allem auch auf die Unterstützung <strong>der</strong> Fachbehörden z.B. bei <strong>der</strong> Bearbeitung<br />
von Eingaben angewiesen bin. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und mir gestaltete sich - auch in diesem<br />
Berichtzeitraum - offen und konstruktiv. Dafür möchte ich diesen meinen beson<strong>der</strong>en Dank aussprechen.<br />
Ich bin zuversichtlich, dass die gute Zusammenarbeit mit den Verbänden, Stiftungen, Selbsthilfegruppen sowie Organisationen<br />
und den Verwaltungen - im Interesse <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in Bayern - auch weiterhin gut funktionieren wird.<br />
2. Gespräche, Initiativen<br />
Landtag<br />
Gespräche im Sozialpolitischen Arbeitskreis <strong>der</strong> SPD, Christa Steiger, MdL<br />
Themen: - AK <strong>der</strong> SPD-Fraktion „Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung“<br />
- Vorstellung / ADG / alte beh. Menschen / Gebärdensprachdolmetscher<br />
Gespräche im Sozialpolitischen Arbeitskreis <strong>der</strong> CSU, Joachim Unterlän<strong>der</strong>, MdL<br />
Thema: - Vorstellung des Tätigkeitsberichts „Zusammenfassung aktualisierte Fassung“<br />
Informationsaustausch mit Vizepräsidentin Barbara Stamm<br />
Kathrin Sonnenholzner, MdL, Fürstenfeldbruck<br />
Veranstaltungsforum Fürstenfeld – Informationsbesuch<br />
Renate Ackermann, MdL, Ansbach<br />
Besuch <strong>der</strong> Bruckberger Heime<br />
StMAS – Dialog mit Abteilung V<br />
Themen: - EU-Richtlinien – Allgemein / ADG<br />
- Behin<strong>der</strong>te Migranten<br />
- Run<strong>der</strong> Tisch – Zukunft <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe<br />
– Konst. Sitzung Landesbehin<strong>der</strong>tenrat<br />
Bezirk Mittelfranken bei Bezirkstagspräsident Richard Bartsch, Ansbach<br />
- Sitzung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Sozialausschusses u.a. des Bezirkstages Mittelfranken<br />
- Fachtag zum Persönlichen Budget<br />
<strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r des Landes Nie<strong>der</strong>sachsen, Karl Finke, Hannover<br />
Fachtagung: Gleichstellung jetzt – ein Landesgleichstellungsgesetz für Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
Zentrum Bayern Familie und Soziales<br />
Gespräch mit Präsident Bernd Linstädt<br />
AK Unterfranken, German Saam, Schweinfurt<br />
Treffen aller <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n in Unterfranken<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 121 von 154
Bunter Kreis – Nachsorge gGmbH, Augsburg<br />
Besuch <strong>der</strong> Einrichtung<br />
Dr. Heimhilger Mühldorf<br />
Gespräch über zahnärztliche Behandlung von behin<strong>der</strong>ten Menschen<br />
AOK Garmisch-Partenkirchen und AOK Bayern München<br />
Gespräch zum Thema Hilfsmittelversorgung<br />
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie<br />
Gedankenaustausch bei Treffen <strong>der</strong> MüPI (Münchner Psychiatrie Initiative) – beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange<br />
Psychisch Kranker<br />
Versicherungskammer Bayern, München<br />
Themen: - Versicherungsschutz für behin<strong>der</strong>te Menschen<br />
- För<strong>der</strong>ung des Projektes Objektiv <strong>der</strong> abm für 2005<br />
Regens Wagner Stiftungen, Dillingen<br />
Gesamtleitungskonferenz<br />
Landrat Armin Nentwig, Amberg<br />
Selbsthilfegruppen im Gespräch<br />
Lebenshilfe – Wohnstätte, Putzbrunn<br />
Einweihung <strong>der</strong> Wohnstätte<br />
Lebenshilfe Kronach<br />
Treffen Initiative „Mensch zuerst“<br />
Lebenshilfe Hammelburg e.V.<br />
Informationsabend – aktuelle politische Situation <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenarbeit<br />
Behin<strong>der</strong>tenwohnheim <strong>der</strong> Diakonie, NEC, Neustadt/Coburg<br />
Besuch <strong>der</strong> Einrichtung mit Staatssekretär Jürgen W. Heike<br />
För<strong>der</strong>ungswerk St. Nikolaus, Dürrlauingen<br />
Präsentation Teilhabeergebnisse<br />
Diakonisches Werk Rosenheim<br />
Eröffnung Familienzentrum Bruckmühl<br />
Diakonisches Werk Bayern, Nürnberg<br />
Jährliches Gespräch mit Fachverband Ev. Behin<strong>der</strong>tenhilfe und Sozialpsychiatrie in Bayern<br />
Heilpädagogisches Zentrum Augustinum Oberschleißheim<br />
Besuch <strong>der</strong> Einrichtung<br />
Selbsthilfekoordination Bayern<br />
5. Bayer. Selbsthilfe-Kongress „Selbsthilfe leben – Gesundheit stärken“ in Augsburg<br />
Rathaus Neustadt/Coburg<br />
Meinungsaustausch<br />
Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler<br />
Jahresempfang „UnBehin<strong>der</strong>t Mensch sein“<br />
BR Hörfunk, Redaktion Familie<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 122 von 154
Podiumsdiskussion im Rahmen <strong>der</strong> Gesundheitstage in Nürnberg<br />
Presseabend im BKH Haar<br />
mit Staatsministerin Christa Stewens und Staatssekretär Jürgen W. Heike<br />
Siemens-Forum München<br />
Eröffnung Fotoausstellung<br />
Südbayerische Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehin<strong>der</strong>te, Gremsdorf<br />
Tabaluga-Aufführung<br />
Christian Meißner, MdL, und Landrat Reinhard Leutner, Lichtenfels<br />
- Besuch HPZ <strong>der</strong> Caritas Lichtenfels<br />
- Gespräch und Essen mit körperlich behin<strong>der</strong>ten Menschen<br />
VKIB – Fr. Joa und Hr. Pabst<br />
Gespräch über weitere Zusammenarbeit<br />
ICP München, Dr. Hans Beyrle<br />
Besuch <strong>der</strong> Einrichtung<br />
ISB – Dr. Bruno Schor<br />
Gespräch über Modell zur inneren Schulentwicklung<br />
Die Rummelsberger Dienste<br />
Studienreise nach Schweden – Besuch von Einrichtungen (siehe Bericht im Anhang)<br />
Die Rummelsberger Dienste<br />
Gespräch mit Geschäftsführer Friedrich Gleißner in Oberschleißheim<br />
Die Rummelsberger Dienste und Kath. Jugendfürsorge Regensburg<br />
Gespräch mit Hr. Gleißner und Hr. Eibl zum Thema Autismuskompetenzzentrum<br />
Kennenlerngespräche<br />
� Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber, Antrittsbesuch<br />
� Landwirtschaftsminister Josef Miller, Antrittsbesuch<br />
� Irene Mosel, Beauftragte für behin<strong>der</strong>te Menschen an <strong>der</strong> LMU, München<br />
� Dr. Katrin Grüber, Institutsleiterin bei IMEW, Berlin<br />
� Günter Herold, autorisierter Trainer für gewaltfreie Kommunikation, München<br />
� Hildegard Mayr, <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> für den Bezirk Oberbayern<br />
� Pfarrer Siegfried Firsching, Behin<strong>der</strong>tenseelsorge Erlangen<br />
3. Eingaben<br />
Verbände / Organisationen<br />
Die Verbände und Organisationen wenden sich in <strong>der</strong> Regel dann an mich, wenn ein Problem viele Betroffene tangiert o<strong>der</strong> wenn<br />
ein Handeln von staatlicher Seite angezeigt ist. Ich habe im Berichtszeitraum jedoch auch eine Eingabe erhalten, mit <strong>der</strong> mir ein<br />
Stadtverband über die Probleme im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit einem Bezirk berichtet hat. Dieser verdeutlichte in seinem<br />
Schreiben, dass sein Engagement und seine Einsatzbereitschaft offenbar des Öfteren wegen bürokratischer Hürden an<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 123 von 154
Grenzen stoßen, die zu vermeiden wären. Ich bin deshalb seiner Bitte um Unterstützung gerne nachgekommen und habe ein<br />
Gespräch mit dem zuständigen Bezirkstagspräsidenten zum Anlass genommen, hier zu vermitteln. Das in mich gesetzte Vertrauen<br />
von Seiten des Verbandes hat mich sehr gefreut.<br />
Ich bitte um Verständnis, dass ich aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong> täglichen Kontakte mit Verbänden, Vereinen und Organisationen - die<br />
meinen Kollegen und mir in unserer alltäglichen Arbeit freundlicherweise zur Seite stehen - nicht explizit auf die jeweilige gute<br />
Zusammenarbeit verweisen kann. Diesen meine Anerkennung und ganz beson<strong>der</strong>s meinen Dank an dieser Stelle von meinen<br />
Kollegen und mir zu übermittelt ist ein beson<strong>der</strong>es Anliegen. Auf eine weitere gute Zusammenarbeit im Interesse <strong>der</strong> Menschen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ung freue ich mich.<br />
Stiftungen<br />
Häufig treten Petenten an uns heran, weil sie eine finanzielle Unterstützung benötigen. Da die staatlichen För<strong>der</strong>möglichkeiten<br />
bereits ausgeschöpft sind o<strong>der</strong> eine För<strong>der</strong>ung rechtlich nicht möglich ist, bitten diese ich um an<strong>der</strong>weitige Unterstützungsvorschläge.<br />
Da meine Aufgabe als <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> nicht die Finanzierung von Projekten beinhaltet, son<strong>der</strong>n die Vermittlung zwischen<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung, ihren Verbänden und <strong>der</strong> Staatsregierung, verfüge ich über keinerlei Zuschussmittel für solche Projekte<br />
o<strong>der</strong> Anliegen. Um den Petenten dennoch weiterhelfen zu können, verweise ich auf entsprechende Stiftungen. Diese unterstützen<br />
Menschen in Notlagen im Rahmen ihrer Möglichkeiten schnell und zielgerichtet o<strong>der</strong> können weitere Stiftungen nennen, falls<br />
ihnen selbst eine Unterstützung nicht möglich sein sollte. Bei den Anliegen handelt es sich überwiegend um die Übernahme <strong>der</strong><br />
Kosten für einen behin<strong>der</strong>ungsgerechten Umbau eines Wohngebäudes o<strong>der</strong> die Finanzierung eines behin<strong>der</strong>tengerechten Fahrzeugs.<br />
Selbsthilfegruppen<br />
Auch in diesem Berichtzeitraum erhielt ich des Öfteren telefonische Anfragen von Petenten, die um Adressen von Personen bitten,<br />
welche die gleiche Behin<strong>der</strong>ung haben, um sich mit diesen austauschen zu können o<strong>der</strong> aber ich werde gezielt nach Adressen<br />
von Selbsthilfegruppen in Bayern gefragt. Um weiterhelfen zu können, empfehle ich diesbezüglich stets LAGH mit Sitz in München<br />
o<strong>der</strong> aber die Selbsthilfebörse bzw. die Selbsthilfekoordination (SEKO) Bayern, welche ihren Sitz in Würzburg hat.<br />
Behörden<br />
Wie bereits angesprochen, ist die enge Zusammenarbeit mit den Behörden ein wichtiges Anliegen. Meine Geschäftsstelle und ich<br />
können aufgrund <strong>der</strong> Bandbreite unserer Aufgaben nicht umfassend alle bestehenden Gesetze und Verordnungen sowie <strong>der</strong>en<br />
Auslegung und Anwendung in <strong>der</strong> Praxis bewerten und beurteilen. Deshalb wenden wir uns im Hinblick auf die rechtliche Beurteilung<br />
einer Angelegenheit oft an die für die Anfrage zuständigen Fachbehörden sowie Ministerien und bitten diese um Überprüfung,<br />
damit wir den Petenten effektiv helfen und <strong>der</strong>en Anfragen korrekt beantworten können.<br />
4. Handlungsbedarf<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 124 von 154
Die Verbände und Selbsthilfeorganisationen sind für ihre Arbeit zugunsten behin<strong>der</strong>ter Mitbürger auf staatliche Unterstützung<br />
angewiesen. In den letzten Jahren sind jedoch die staatlichen Mittel immer mehr reduziert worden. Die Kürzungen<br />
<strong>der</strong> Mittel haben zur Folge , dass wichtige und sinnvolle Aktivitäten <strong>der</strong> Organisationen nicht mehr finanziert werden<br />
können und sich die Behin<strong>der</strong>tenarbeit auf das Notwendigste beschränkt .Bei allem Verständnis für die schwierige Haushaltslage,<br />
müssen wir alle dafür sorgen, dass <strong>der</strong> Sozialstaat keinen Schaden nimmt.<br />
Ich setze meine Hoffnungen unter an<strong>der</strong>em ins „Forum Soziales Bayern“ (s. Kapitel X - Punkt 4) wo konkrete Vorschläge<br />
erarbeitet werden, damit es gelingt die erreichten sozialen Standards dauerhaft zu sichern und fortzuentwickeln. Die dort<br />
erarbeiteten Arbeitspapiere und Empfehlungen insbeson<strong>der</strong>e zur Entbürokratisierung von För<strong>der</strong>richtlinien und in <strong>der</strong><br />
Pflege bringen Vereinfachungen für die Einrichtungen und sollten nach Abstimmung mit dem Sozialministerium möglichst<br />
rasch umgesetzt werden.<br />
Mein Appell richtet sich aber ebenso an an<strong>der</strong>e gesellschaftliche Systeme, wie z.B. Nachbarschaft, Familie o<strong>der</strong> Freunde<br />
sowie Kollegen. Zuneigung, Verständnis, Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe sind Leistungen, die nicht notwendiger<br />
Weise erkauft werden können o<strong>der</strong> müssen. Diese Art von Unterstützung ist nicht zu unterschätzen und trägt oft zum<br />
wesentlichen Wohlbefinden des (behin<strong>der</strong>ten) Menschen bei. Aus eigener Erfahrung weiß ich, ohne Familie, ohne Freunde<br />
und ohne Nachbarn wäre das Leben sehr viel ärmer und von viel weniger Freude getragen. Nicht selten sind psychotherapeutische<br />
Interventionen nötig, weil Menschen vereinsamen. Dem entgegenzuwirken ist unser aller Aufgabe.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 125 von 154
____________________________________________ Schlusswort ____________________________________________<br />
Auch in meinem zweiten Tätigkeitsbericht möchte ich gerne, auch im Auftrag meiner Kollegen, die Gelegenheit nutzen, allen - die<br />
sich für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung, <strong>der</strong>en Bedürfnisse und Interessen einsetzen - zu danken. Ganz beson<strong>der</strong>s möchte ich auch<br />
denjenigen Vertretern <strong>der</strong> Wirtschaft danken, die berufliche Integration von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung bisher in vorbildlicher<br />
Weise unterstützt haben.<br />
Die Zusammenarbeit mit den im Tätigkeitsbericht genannten Personen und Institutionen war auch in diesem Berichtzeitraum<br />
geprägt von gegenseitiger Achtung sowie Respekt und gestaltete sich konstruktiv. Meine bisherige Kooperation mit behin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen und <strong>der</strong>en Vertreter zeigt mir, dass die Funktion <strong>der</strong> <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n nicht nur wahrgenommen, son<strong>der</strong>n auch<br />
anerkannt und entsprechend eingebunden wird. Das unterstützt mich bei meiner Arbeit sehr und motiviert natürlich auch. Ich bin<br />
deshalb aufgrund <strong>der</strong> bisher positiven Erfahrungen zuversichtlich, dass die gute Zusammenarbeit im Interesse <strong>der</strong> Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ung in Bayern auch weiterhin gut funktionieren wird.<br />
Da ich nun schon 2 Jahre im Amt bin - und dabei merke ich, wie schnell doch die Zeit vergeht - möchte ich die Gelegenheit gerne<br />
nutzen, ein kurzes Resümee über meine Erfahrungen als <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung zu ziehen.<br />
Ich bin aufgrund meiner ehrenamtlichen Tätigkeit in diesen zwei Jahren vielen Menschen begegnet und habe mich mit einer Vielzahl<br />
von Personen wie Schülern, Werkstattbesuchern, Sozialpädagogen, Wissenschaftlern, Politikern – um hier nur einige Personengruppen<br />
zu nennen – austauschen können. Obwohl hierbei über die unterschiedlichsten Themen gesprochen wurde, Erfahrungen<br />
ausgetauscht, gleiche Ansichten vertreten wurden, aber auch konträre Auffassungen bestanden und ich mit meinem Gegenüber<br />
nicht stets einer Meinung war, so hatten die meisten meiner Gesprächspartner doch eines gemeinsam: Sie besaßen ein<br />
offenes Ohr für meine Anliegen und damit auch für die Interessen behin<strong>der</strong>ter Menschen.<br />
Wie ich bereits in meinem letzten Tätigkeitsbericht angemerkt habe, trat ich anfangs etwas verunsichert meine ersten Besuche bei<br />
den Staatsministern an. Die Unsicherheit erwies sich sehr schnell als überflüssig. Getragen vom Respekt gegenüber denen <strong>der</strong>en<br />
Anliegen ich vertrete, verliefen unsere Gespräche auch in diesem Berichtzeitraum in allen Fällen zielführend. Meine Anliegen<br />
wurden verstanden und meist mitgetragen. Auf dem Weg zur Verwirklichung meiner Ziele erfuhr ich die Unterstützung aller Staatsminister.<br />
Mein beson<strong>der</strong>er Dank gilt an dieser Stelle vor allen Dingen <strong>der</strong> Sozialministerin Christa Stewens, dem Staatssekretär Jürgen<br />
Heike, dem Amtschef Friedrich Seitz, sowie den Abteilungsleitern. Beson<strong>der</strong>s aber freue ich mich über die gute Zusammenarbeit<br />
mit dem Abteilungsleiter des Behin<strong>der</strong>tenreferates, Burkhard Rappl und seinem Team. Seine Abteilung (IV) steht je<strong>der</strong> Frage<br />
meiner Geschäftsstelle offen gegenüber und ist eine hilfreiche Unterstützung für die Bearbeitung verschiedenster Anliegen, die<br />
tagtäglich bei mir eintreffen. Herr Rappl, mit dem ich regelmäßig Gespräche auf <strong>der</strong> „roten Couch“ in meinem Büro über aktuelle<br />
Projekte und Initiativen führe, begegnet meinen Anregungen stets aufgeschlossen und ist mir ein vertrauter Ansprechpartner<br />
geworden. Dafür möchte ich mich recht herzlich bedanken.<br />
Meine Kollegen in <strong>der</strong> Geschäftsstelle – sie sind nicht nur für alle meine Ideen, Vorschläge und Kritiken offen, sie unterstützen<br />
mich tatkräftig, oft auch bis in die späten Abendstunden hinein, beim konsequenten verfolgen meiner Ziele. Meine Kollegen sind<br />
wesentlich daran beteiligt für die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen zu sensibilisieren und zu werben. Gemeinsam haben wir auch im<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 126 von 154
vergangenen Jahr manch eine Hürde genommen. Und unser Team ist gewachsen, ich freue mich, dass unsere Kollegin Andrea<br />
Schmitt uns künftig in unserem täglichen Bemühen um die Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen unterstützt. Dafür, dass <strong>der</strong> „Zuwachs“ in<br />
unserer Geschäftsstelle möglich wurde danke ich, auch im Namen meines Teams.<br />
Dass mein ehrenamtliches Engagement in diesem Umfang möglich ist verdanke ich vor allen Dingen dem Katharinenheim e.V.<br />
Bad Endorf, wo ich hauptamtlich in Teilzeit beschäftigt bin. Das Seniorenheim mit seiner Führung, seinen Mitarbeitern und Bewohnern<br />
zeigten ein großes Maß an Verständnis, wenn ich auf mich warten ließ! Herzlichen Dank.<br />
Abschließend bleibt mir noch anzumerken, dass ich mit meinem Handeln im Interesse <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung als <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung, die Hoffnung verbinde, dass <strong>der</strong> Integrationsgedanke auch zukünftig verstärkt<br />
umgesetzt wird und wir - Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung - für unsere Integration weiterhin Unterstützung, vor allem auch von den<br />
nichtbehin<strong>der</strong>ten Bürgern unseres Landes erfahren. Denn nur wenn die - auch heute noch - bestehenden Barrieren in den Köpfen<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft nicht mehr vorhanden sind, ist ein gemeinsames und selbstverständliches Miteinan<strong>der</strong> von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
und nicht behin<strong>der</strong>ten Bürger möglich. Meine Aufgabe für das Jahr <strong>2006</strong> wird es weiterhin sein, die Umsetzung des <strong>Bayerischen</strong><br />
Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzes zu begleiten, denn<br />
ist <strong>der</strong> Weg, den uns das Gesetz vorgibt und damit unser aller Ziel ist.<br />
Anita Knochner<br />
<strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 127 von 154
______________________________________________ Anhang ______________________________________________<br />
1. Übersicht über die Bestellung kommunaler <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r (Stand vom 28.02.<strong>2006</strong> – aktueller Stand in Internet<br />
abrufbar unter www.behin<strong>der</strong>tenbeauftragte.bayern.de)<br />
2. Übersicht über die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
3. Der Entwurf <strong>der</strong> Kommunikationshilfen VO (Art. 11 Abs. 2 BayBGG) und<br />
4. <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten und Vordrucken für blinde, erblindete<br />
und sehbehin<strong>der</strong>te Menschen im Verwaltungsverfahren (Art. 12 Abs. 2 BayBGG)<br />
5. Pressemitteilungen<br />
� Programm Regionalkonferenz Schwaben<br />
6. Stellungnahme zu Studiengebühren<br />
7. Welttag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
� Pressemitteilung (StMAS)<br />
� Programm<br />
8. Bericht zur Studienreise nach Schweden<br />
9. Abkürzungsverzeichnis<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 128 von 154
Kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> und –beiräte in Bayern 1<br />
Name Anschrift 1 Straße Ort<br />
Frau<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> Dalbergstr. 15 63729 Aschaffenburg<br />
Linda Jegodtka<br />
<strong>der</strong> Stadt Aschaffenburg<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Bayernstr. 18 63739 Aschaffenburg<br />
Siegmar Buhler<br />
des Landkreises Aschaffenburg<br />
Landratsamt Aschaffenburg<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Brückenstr. 2 63897 Miltenberg<br />
Dr. Erwin Dittmeier des Landkreises Miltenberg<br />
Landratsamt Miltenberg<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Burgstr. 4 80331 München<br />
Oswald Utz<br />
<strong>der</strong> Stadt München<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Mariahilfplatz 17 81541 München<br />
Aleksandar Dordević des Landkreises München<br />
Landratsamt München<br />
Frau<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> Eulenspiegelstr. 76 b 81739 München<br />
Hildegard Mayr<br />
des Bezirks Oberbayern<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Münchner Str. 32 82256 Fürstenfeldbruck<br />
Herbert Sedlmeier des Landkreises Fürstenfeldbruck<br />
Frau<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> Theresienstr. 6 82319 Starnberg<br />
Petra Seidl<br />
des Landkreises Starnberg<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Zur Bergehalde 1 82380 Peißenberg<br />
Peter Pabst<br />
des Landkreises Weilheim-<br />
Schongau<br />
Frau<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> Stadtlatz 38 82660 Neustadt/Waldnaab<br />
Johanna Meier<br />
des Landkreises Neustadt<br />
Landratsamt Neustadt/Waldnaab<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Sozialamt<br />
83022 Rosenheim<br />
Horst Fischer<br />
<strong>der</strong> Stadt Rosenheim<br />
Reichenbachstr. 8<br />
Frau<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> Kampenwandstr. 1 A 83109 Großkarolinenfeld<br />
Anita Knochner<br />
des Landkreises Rosenheim<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Ludwig-Thoma-Str. 3 83278 Traunstein<br />
Siegfried Goetze des Landkreises Traunstein<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Waldramstr. 4 83671 Benediktbeuern<br />
Ralph Seifert<br />
des Landkreises Bad Tölz-<br />
Wolfratshausen<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Miesbacher Str. 50 83703 Gmund a.T.<br />
Anton Grafwallner des Landkreises Miesbach<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Veldener Str. 15 84036 Landshut<br />
Karl Fröstl<br />
des Landkreises Landshut<br />
Landratsamt Landshut<br />
Frau<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> Watzlikweg 26 84048 Mainburg<br />
Hannelore Langwieser des Bezirks Nie<strong>der</strong>bayern<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Obere Stadt 1 84130 Dingolfing<br />
Bernhard Wiesmann des Landkreises Dingolfing-Landau<br />
Landratsamt Dingolfing<br />
Frau<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> Matthäus-Lang-Str. 3 84453 Mühldorf<br />
Claudia Hausberger des Landkreises Mühldorf<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Bahnhofstr. 38 84503 Altötting<br />
Martin Geltinger des Landkreises Altötting<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Rathausplatz 4 85049 Ingolstadt<br />
Michael Eichenseer <strong>der</strong> Stadt Ingolstadt<br />
Frau<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> Konrad-Adenauer-Str. 15 85221 Dachau<br />
Anneliese Lassok des Landkreises Dachau<br />
Herrn<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Haimhausener Str. 20 85386 Deutenhausen<br />
Claus Josef Hütt des Landkreises Freising<br />
Frau<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> Alois-Schießl-Platz 2 85435 Erding<br />
Ruth Preuße<br />
des Landkreises Erding<br />
Landratsamt Erding<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 129 von 154
Frau<br />
Ursula Frey<br />
Herrn<br />
Klaus Riehle<br />
Herrn<br />
Wolfgang Bähner<br />
Herrn<br />
Arno Erlei<br />
Herrn<br />
Josef Koppold<br />
Frau<br />
Petra Wengert<br />
Frau<br />
Barbara Juchem<br />
Herrn<br />
Josef Mayr<br />
Herrn<br />
Joachim Bartels-Eß<br />
Herrn<br />
Klaus Felchner<br />
Frau<br />
Waltraud Joa<br />
Frau<br />
Heidi Dintel<br />
Herrn<br />
Alfons Blachowiak<br />
Herrn<br />
Anton Ziegler<br />
Herrn<br />
Burkhard Ermler<br />
Herrn<br />
Werner Lipok<br />
Herrn<br />
Reinhold Sager<br />
Herrn<br />
Norbert Roth<br />
Herrn<br />
Heinrich W. Dengler<br />
Frau<br />
Barbara Titzsch<br />
Herrn<br />
Alfons Schrüfer<br />
Herrn<br />
Thomas Grützner<br />
Frau<br />
Ele Schöfthaler<br />
Herrn<br />
Mathias Kreitinger<br />
Frau<br />
Silke Vahle<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Landkreises Ebersberg<br />
Graf-Sempt-Str. 9 85661 Forstinning<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Augsburg<br />
Landratsamt Augsburg<br />
Prinzregentenplatz 4 86150 Augsburg<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Bezirks Schwaben<br />
Lauterbach 39 b 86152 Augsburg<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
<strong>der</strong> Stadt Augsburg<br />
Friedrich-List-Str. 13 86153 Augsburg<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Aichach-Friedberg<br />
Landratsamt Aichach-Friedberg<br />
Münchener Str. 9 86551 Aichach<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Landkreises Donau-Ries<br />
Landratsamt Donau-Ries<br />
Pflegstr. 2 86609 Donauwörth<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Landkreises Landsberg/Lech<br />
Ulmenstr. 54 86899 Landsberg/Lech<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
<strong>der</strong> Stadt Kempten<br />
An <strong>der</strong> Letze 15 87437 Kempten<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Oberallgäu<br />
Am Weiher 4 87561 Oberstdorf<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenbeirat Espachstr. 16 87600 Kaufbeuren<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Landkreises Ostallgäu<br />
Widumstr. 4 87616 Marktoberdorf<br />
Behin<strong>der</strong>tenbeirat Augsburger Str. 37 87700 Memmingen<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Unterallgäu<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Lindau<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Neu-Ulm<br />
Landratsamt Neu-Ulm<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Günzburg<br />
Landratsamt Günzburg<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Dillingen<br />
Landratsamt Dillingen<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
<strong>der</strong> Stadt Nürnberg<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Fürth<br />
Landratsamt Fürth<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Bezirks Mittelfranken<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
<strong>der</strong> Stadt Fürth<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
<strong>der</strong> Stadt Erlangen<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
<strong>der</strong> Stadt Schwabach<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Nürnberger Land<br />
Landratsamt<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Landkreises Forchheim<br />
Landratsamt Forchheim<br />
Bad Wörishofener Str. 33 87719 Mindelheim<br />
Enzisweilerstr. 14 88131 Lindau (Bodensee)<br />
Kantstr. 8 89231 Neu-Ulm<br />
An <strong>der</strong> Kapuzinermauer<br />
1<br />
89312 Günzburg<br />
Große Allee 24 89407 Dillingen<br />
Dietzstr. 4 90317 Nürnberg<br />
Im Pin<strong>der</strong>park 2 90513 Zirndorf<br />
Osterhof 7 90559 Burgthann<br />
Königsplatz 2 90762 Fürth<br />
Rathausplatz 1 91052 Erlangen<br />
Wöhrwiese 5 91126 Schwabach<br />
Waldluststr. 1 91207 Lauf a.d. Pegnitz<br />
Am Streckerplatz 3 91301 Forchheim<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 130 von 154
Herrn<br />
Hans Kotschenreuther<br />
Herrn<br />
Manfred Müller<br />
Herrn<br />
Rudolf Distler<br />
Herrn<br />
Werner Bögner<br />
Herrn<br />
Reiner Busch<br />
Herrn<br />
Gerhard Fleischmann<br />
Herrn<br />
Dr. Gerhard Pfohl<br />
Frau<br />
Helga Forster<br />
Frau<br />
Elke Fleißner<br />
Herrn<br />
Franz Bäumler<br />
Frau<br />
Petra Betz<br />
Herrn<br />
Edmund Klingshirn<br />
Herrn<br />
Alois Breu<br />
Herrn<br />
Klaus Schröpf<br />
Frau<br />
Theresia Schuhbaum<br />
Herrn<br />
Helmut Plenk<br />
Herrn<br />
Karl Dengler<br />
Herrn<br />
Wolfgang Bäuml<br />
Herrn<br />
Otto Vilsmaier<br />
Herrn<br />
Walter Egelkraut<br />
Herrn<br />
Dr. Dieter Weiss<br />
Frau<br />
Bettina Wurzel<br />
Frau<br />
Angela Trautmann<br />
Frau<br />
Ursula Ebert<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Bezirks Oberfranken<br />
Hornschuchallee 6-8 91301 Forchheim<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Erlangen-Höchstadt<br />
Landratsamt Erlangen-Höchstadt<br />
Schlossberg 10 91315 Höchstadt a.d.A.<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Neustadt a.d.A.<br />
Landratsamt Neustadt-Bad Windsheim<br />
Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d. Aisch<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Ansbach<br />
Landratsamt Ansbach<br />
Craislheimstr. 1 91522 Ansbach<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
<strong>der</strong> Stadt Amberg<br />
Auf dem Mariahilfplatz 5 92224 Amberg<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Amberg-Sulzbach<br />
Gesundheitsamt Amberg-Sulzbach<br />
Hockermühlstr. 53 92224 Amberg<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Neumarkt/Opf.<br />
Landratsamt Neumarkt<br />
Nürnberger Str. 1 92318 Neumarkt/Opf.<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Landkreises Schwandorf<br />
Landratsamt Schwandorf<br />
Wackersdorfer Str. 80 92421 Schwandorf<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
<strong>der</strong> Stadt Weiden<br />
Hohenstaufenstr. 70 92637 Weiden<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Tirschenreuth<br />
Spitalgasse 16 92681 Erbendorf<br />
Vorsitzende Behin<strong>der</strong>tenbeirat Postfach 11 06 43 93019 Regensburg<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Landkreises Kelheim<br />
Mobile Dienste<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Landkreises Cham<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r <strong>der</strong><br />
Stadt Passau<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Landkreises Freyung-Grafenau<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Regen<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
<strong>der</strong> Stadt Straubing<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Straubing-Bogen<br />
Landratsamt Straubing-Bogen<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Deggendorf<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
<strong>der</strong> Stadt Hof<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Kulmbach<br />
Landratsamt/Gesundheitsamt<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
<strong>der</strong> Stadt Bayreuth<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Landkreises Bayreuth<br />
Landratsamt Bayreuth<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Landkreises Wunsiedel<br />
Landratsamt Wunsiedel<br />
Münstererstr. 9 a 93326 Abensberg<br />
Further Str. 20 93458 Eschlkam<br />
Vornholzstr. 40 94036 Passau<br />
Eggenreuth 9 94169 Thurmannsbang<br />
Bischof-Freundorfer-Str.<br />
1<br />
94253 Bischofsmais<br />
Höl<strong>der</strong>linstr. 7 94315 Straubing<br />
Leutnerstr. 15 94315 Straubing<br />
Scheuer 2 94447 Plattling<br />
Postfach 16 65 95015 Hof<br />
Konrad-Adenauer-Str. 2 95326 Kulmbach<br />
Dr. Franz-Str. 6 95410 Bayreuth<br />
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth<br />
Jean-Paul-Str. 9 95632 Wunsiedel<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 131 von 154
Frau<br />
Nicole Orf<br />
Frau<br />
Eva Tomsche<br />
Herrn<br />
Manfred Robisch<br />
Herrn<br />
Luitpold Herrmann<br />
Herrn<br />
Dr. Johannes Thaben<br />
Herrn<br />
Richard Lippert<br />
Herrn<br />
Karl-Heinz Marx<br />
Frau<br />
Elisabeth Schäfer<br />
Herrn<br />
Helmut Stiller<br />
Herrn<br />
Thomas Birkenbach<br />
Herrn<br />
Norbert Lang<br />
Herrn<br />
Josef Hero<br />
Herrn<br />
Gottfried Christ<br />
Frau<br />
Karin Renner<br />
Herrn<br />
Peter Nietsch<br />
Frau<br />
Ilse Faulhaber<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
<strong>der</strong> Stadt Bamberg<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Landkreises Bamberg<br />
Landratsamt Bamberg<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Lichtenfels<br />
Landratsamt Lichtenfels<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Kronach<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
<strong>der</strong> Stadt Coburg<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Coburg<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
<strong>der</strong> Stadt Würzburg<br />
c/o BBSB e.V.<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Landkreises Würzburg<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Kitzingen<br />
Landratsamt Kitzingen<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Schweinfurt<br />
Landratsamt Schweinfurt<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
<strong>der</strong> Stadt Schweinfurt<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Hassberge<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Rhön-Grabfeld<br />
Landratsamt Rhön-Grabfeld<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Bezirks Unterfranken<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landkreises Bad Kissingen<br />
Landratsamt Bad Kissingen<br />
Komm. <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
des Landkreises Main-Spessart<br />
Landratsamt Main-Spessart<br />
1 Die Liste wird mit Einverständnis <strong>der</strong> genannten Personen veröffentlicht<br />
Mayplatz 3 96047 Bamberg<br />
Ludwigstr. 25 96052 Bamberg<br />
Kronacher Str. 28-30 96215 Lichtenfels<br />
Brunnenstr. 13 96332 Pressig<br />
Pilgramsroth 21a 96450 Coburg<br />
Hubertusweg 1 96487 Dörfles-Esbach<br />
Juliuspromenade 40-44 97070 Würzburg<br />
Wartweg 42<br />
97199 Ochsenfurt<br />
Kaiserstr. 4 97318 Kitzingen<br />
Schrammstr. 1 97421 Schweinfurt<br />
Markt 1 97421 Schweinfurt<br />
Am Herrenhof 1 97437 Haßfurt<br />
Spörleinstr. 11 97616 Bad Neustadt/S.<br />
Beethovenstr. 2 97688 Bad Kissingen<br />
Obere Marktstr. 6 97688 Bad Kissingen<br />
Marktplatz 8 97753 Karlstadt<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 132 von 154
Landesbeauftragte für die Belange <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
Name Anrede Anschrift 1 Straße Ort<br />
Beauftragte <strong>der</strong> Bundes- Frau Karin Evers-<br />
Jägerstr. 9 11017 Berlin<br />
regierung<br />
für die Belange <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ten<br />
Meyer, MdB<br />
<strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des Landes Brandenburg<br />
Herrn Rainer Kluge Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam<br />
Bürgerbeauftragter des<br />
Landes<br />
Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Frau Heike Lorenz Johannes-Stelling-Str. 14 19053 Schwerin<br />
<strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Herrn Staatssekretär Ministerium für Arbeit, Bauhofstr. 9 55116 Mainz<br />
des Landes Rheinland- Dr. Richard Auernhei- Soziales, Familie und<br />
Pfalz<br />
mer<br />
Gesundheit<br />
Landesbeauftragter für<br />
Behin<strong>der</strong>te in Berlin bei<br />
<strong>der</strong> Senatsverwaltung für<br />
Gesundheit, Soziales und<br />
Verbraucherschutz<br />
Herrn Martin Marquard Oranienstr. 106 10969 Berlin<br />
Senatskoordinator für die<br />
Gleichstellung behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen <strong>der</strong> Freien und<br />
Hansestadt Hamburg<br />
Herrn Herbert Bienk Osterbekstr. 96 22083 Hamburg<br />
<strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r<br />
des<br />
Landes Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
Herrn Karl Finke Sozialministerium H.-W.-Kopf-Platz 2 30159 Hannover<br />
Landesbeauftragter für Herr Wolfgang Gütlein Ministerium für Frauen, Franz-Josef-Rö<strong>der</strong>-Str. 23 66119 Saarbrücken<br />
Behin<strong>der</strong>tenfragen im<br />
Arbeit, Gesundheit und<br />
Saarland<br />
Soziales<br />
Beauftragter für die Be- Herrn Adrian Maere- Ministerium für Ge- Turmschanzenstr. 25 39114 Magdeburg<br />
lange behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
des Landes Sachsen-Anhaltvoetsundheit<br />
und Soziales<br />
Landesbeauftragter für<br />
Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ung Schleswig-<br />
Holstein<br />
Herrn Dr. Ulrich Hase Düsternbrooker Weg 80 24105 Kiel<br />
<strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r Herrn Sozialminister Ministerium für Arbeit Schellingstr. 15 70174 Stuttgart<br />
des Landes Baden- Andreas Renner und Soziales Baden-<br />
Württemberg<br />
Württemberg<br />
Beauftragter <strong>der</strong> Hessi- Herrn Friedel Rinn Ministerium des Innern Friedrich-Ebert-Allee 12 65185 Wiesbaden<br />
schen Landesregierung<br />
für behin<strong>der</strong>te Menschen<br />
und für Sport<br />
Beauftragter <strong>der</strong> Sächsischen<br />
Staatsregierung für<br />
die Belange von Menschen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
Herrn Stephan Pöhler Albertstr. 10 01097 Dresden<br />
Landesbeauftragte für die Angelika Gemkow Ministerium für Ge- Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf<br />
Belange<br />
sundheit, Soziales,<br />
<strong>der</strong> Menschen mit Behin-<br />
Frauen und Familie<br />
<strong>der</strong>ung des<br />
Landes NRW<br />
des Landes NRW<br />
Beauftragter für Men- Herrn Dr. Paul Brock- Thüringer Ministerium Werner-Seelenbin<strong>der</strong>-Str. 6 99096 Erfurt<br />
schen mit Behin<strong>der</strong>ungen hausen<br />
für Soziales, Familie<br />
in Thüringen<br />
und Gesundheit<br />
Landesbehin<strong>der</strong>tenbeauf- Herrn Dr. Joachim c/o Bremische Bürger- Postfach 10 69 09 28069 Bremen<br />
tragter in Bremen<br />
Steinbrück<br />
schaft<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 133 von 154
Entwurf<br />
805-9-2-A<br />
Bayerische Verordnung<br />
zur Zugänglichmachung von Dokumenten<br />
für blinde, erblindete und sehbehin<strong>der</strong>te Menschen im Verwaltungsverfahren<br />
(BayDokZugV)<br />
Vom XXX 2005<br />
Auf Grund des Art. 12 Abs. 2 des <strong>Bayerischen</strong> Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ung (Bayerisches Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz– BayBGG) vom 9. Juli 2003 (GVBl S.<br />
419, BayRS 805-9-A) erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:<br />
§ 1<br />
Anwendungsbereich<br />
(1) Die Verordnung gilt für alle natürlichen Personen, die als Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens wegen Blindheit, Erblindung<br />
o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Sehbehin<strong>der</strong>ung nach Maßgabe von Art. 2 BayBGG zur Wahrnehmung eigener Rechte einen Anspruch<br />
darauf haben, dass ihnen Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden (Berechtigte).<br />
(2) Die Berechtigten können ihren Anspruch aus Art. 12 Abs. 1 Satz 2 BayBGG gegenüber jedem Träger öffentlicher Gewalt<br />
im Sinn des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 BayBGG, dem <strong>Bayerischen</strong> Rundfunk und <strong>der</strong> Landeszentrale für neue Medien (Verpflichtete)<br />
sowie gegenüber den Staatsanwaltschaften, soweit diese ein Verwaltungsverfahren durchführen, geltend machen.<br />
(3) Auf das Bußgeldverfahren findet diese Verordnung keine Anwendung.<br />
§ 2<br />
Gegenstand <strong>der</strong> Zugänglichmachung<br />
Der Anspruch nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 BayBGG umfasst Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke (Dokumente),<br />
einschließlich <strong>der</strong> Anlagen, die die Dokumente in Bezug nehmen.<br />
§ 3<br />
Formen <strong>der</strong> Zugänglichmachung<br />
(1) Die Dokumente können den Berechtigten schriftlich, elektronisch, akustisch, mündlich o<strong>der</strong> in sonstiger Weise zugänglich<br />
gemacht werden.<br />
(2) 1Werden Dokumente in schriftlicher Form zugänglich gemacht, erfolgt dies in Blindenschrift o<strong>der</strong> in Großdruck. ²Bei<br />
Großdruck sind ein Schriftbild, eine Kontrastierung und eine Papierqualität zu wählen, die die individuelle Wahrnehmungsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Berechtigten ausreichend berücksichtigen.<br />
§ 4<br />
Bekanntgabe<br />
Die Dokumente sollen den Berechtigten, soweit möglich, gleichzeitig mit <strong>der</strong> Bekanntgabe auch in <strong>der</strong> für sie wahrnehmbaren<br />
Form zugänglich gemacht werden.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 134 von 154
§ 5<br />
Umfang des Anspruchs<br />
(1) Der Anspruch <strong>der</strong> Berechtigten, dass ihnen Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden,<br />
besteht, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
(2) 1 Die Berechtigten haben nach Maßgabe des Abs. 1 ein Wahlrecht zwischen den in § 3 Abs. 1 genannten Formen, in<br />
denen Dokumente zugänglich gemacht werden können. ²Die Wahlentscheidung ist den Verpflichteten rechtzeitig mitzuteilen; sie<br />
kann nachträglich nur geän<strong>der</strong>t werden, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt und die Än<strong>der</strong>ung nicht zu einer erheblichen<br />
Verzögerung des Verfahrens führt. ³Die Verpflichteten können die ausgewählte Form, in <strong>der</strong> Dokumente zugänglich gemacht<br />
werden sollen, zurückweisen, wenn sie mit Mehrkosten o<strong>der</strong> mit erheblichem technischen o<strong>der</strong> verwaltungsorganisatorischem<br />
Merhraufwand verbunden o<strong>der</strong> ungeeignet ist o<strong>der</strong> in sonstiger Weise den Voraussetzungen des Abs. 1 nicht entspricht o<strong>der</strong> wenn<br />
die Zugänglichmachung dadurch entgegen § 4 Abs. 1 unangemessen verzögert würde.<br />
§ 6<br />
Organisation und Kosten<br />
(1) Die Dokumente können den Berechtigten durch die Verpflichteten selbst, durch an<strong>der</strong>e Verpflichtete o<strong>der</strong> durch eine<br />
Beauftragung Dritter in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden.<br />
(2)<br />
1Die Vorschriften über die Kosten (Gebühren und Auslagen) öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit bleiben unberührt.<br />
²Auslagen für beson<strong>der</strong>e Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass den Berechtigten Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren<br />
Form zugänglich gemacht werden, werden nicht erhoben.<br />
§ 7<br />
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />
Diese Verordnung tritt am XXX2005 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2008 außer Kraft.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 135 von 154
Entwurf<br />
805 - 9 - 1 - A<br />
Bayerische Verordnung<br />
zur Verwendung <strong>der</strong> Deutschen Gebärdensprache<br />
und an<strong>der</strong>er Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren und in <strong>der</strong> Kommunikation mit <strong>der</strong> Schule<br />
(Bayerische Kommunikationshilfenverordnung - BayKHV)<br />
Vom XXX 2005<br />
Auf Grund des Art. 11 Abs. 2 des <strong>Bayerischen</strong> Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
(Bayerisches Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz– BayBGG) vom 9. Juli 2003 (GVBl S. 419, BayRS 805-9-A) erlässt die Bayerische<br />
Staatsregierung folgende Verordnung:<br />
§ 1<br />
Anwendungsbereich<br />
(1) Die Verordnung gilt für alle hör- o<strong>der</strong> sprachbehin<strong>der</strong>ten Personen, die Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens sind,<br />
sowie für hör- o<strong>der</strong> sprachbehin<strong>der</strong>te Eltern nicht hör- o<strong>der</strong> sprachbehin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Kommunikation mit Schulen (Berechtigte).<br />
(2)<br />
1Der Anspruch auf Kommunikation gemäß Art. 11 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BayBGG besteht gegenüber jedem Träger öffentlicher<br />
Gewalt im Sinn des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 BayBGG und gegenüber den Staatsanwaltschaften, soweit diese ein Verwaltungsverfahren<br />
durchführen (Verpflichtete). 2Für den Vollzug <strong>der</strong> Kommunikationshilfen gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 3 BayBGG sind<br />
die örtlichen Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe zuständig.<br />
§ 2<br />
Voraussetzungen und Umfang <strong>der</strong> Ansprüche<br />
(1) 1Der Anspruch auf Kommunikation gemäß Art. 11 Abs. 1 Sätze 1, 2 und 3 BayBGG besteht nur, soweit die<br />
Verwendung von Gebärdensprache o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Kommunikationshilfen zur Wahrnehmung eigener Rechte in einem<br />
Verwaltungsverfahren o<strong>der</strong> zur Kommunikation <strong>der</strong> Berechtigten mit <strong>der</strong> Schule erfor<strong>der</strong>lich ist. 2Er besteht nicht, wenn<br />
die Verpflichteten das Verwaltungsverfahren schriftlich durchführen und die hör- o<strong>der</strong> sprachbehin<strong>der</strong>te Person ihre<br />
Rechte durch schriftliche Äußerung ausreichend wahrnehmen kann.<br />
(2) 1Die Berechtigten haben nach <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heit des Einzelfalls einen Anspruch auf Hinzuziehung einer Gebärdensprachdolmetscherin<br />
o<strong>der</strong> eines Gebärdensprachdolmetschers o<strong>der</strong> auf Hinzuziehung an<strong>der</strong>er geeigneter<br />
Kommunikationshilfen, wenn die Verwendung <strong>der</strong> Kommunikationshilfe erfor<strong>der</strong>lich ist und im konkreten Fall eine für<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 136 von 154
die Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erfor<strong>der</strong>liche Verständigung o<strong>der</strong> eine barrierefreie Kommunikation<br />
mit <strong>der</strong> Schule sicherstellt. 2Die Kommunikationshilfen sind von den Berechtigten selbst zur Verfügung zu<br />
stellen. 3Dies gilt nicht, wenn die Verpflichteten sie selbst zur Verfügung stellen und dies den Berechtigten unverzüglich<br />
nach Ausübung des Wahlrechts nach Abs. 3 mitteilen.<br />
(3) 1Die Berechtigten haben ein Wahlrecht hinsichtlich <strong>der</strong> zu benutzenden Kommunikationshilfe. ²Die Wahlentscheidung<br />
ist den Verpflichteten rechtzeitig mitzuteilen; sie kann nachträglich nur geän<strong>der</strong>t werden, wenn dafür ein<br />
sachlicher Grund vorliegt und die Än<strong>der</strong>ung nicht zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führt. ³Die Verpflichteten<br />
können die ausgewählte Kommunikationshilfe zurückweisen, wenn sie mit Mehrkosten verbunden o<strong>der</strong><br />
ungeeignet o<strong>der</strong> nicht erfor<strong>der</strong>lich ist. 4Zudem können die Verpflichteten die Berechtigten auf eine von ihnen zur Verfügung<br />
gestellte Kommunikationshilfe verweisen, sofern diese für die Berechtigten geeignet ist.<br />
(4) Von <strong>der</strong> Hinzuziehung von Kommunikationshilfen nach Abs. 2 kann abgesehen werden, wenn eine sofortige<br />
Entscheidung wegen Gefahr im Verzug o<strong>der</strong> im öffentlichen Interesse notwendig erscheint o<strong>der</strong> wenn durch die Hinzuziehung<br />
von Kommunikationshilfen die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt<br />
würde.<br />
§ 3<br />
Grundsätze für eine angemessene Vergütung o<strong>der</strong> Aufwendungserstattung<br />
(1) 1Soweit die Berechtigten die Kommunikationshilfe selbst zur Verfügung stellen, erstatten die Verpflichteten<br />
den Berechtigten auf Antrag die notwendigen Aufwendungen für Gebärdensprachdolmetscherinnen o<strong>der</strong> Gebärdensprachdolmetscher,<br />
Gebärdensprachkursleiterinnen o<strong>der</strong> Gebärdensprachkursleiter, Kommunikationshelferinnen o<strong>der</strong><br />
Kommunikationshelfer mit bis zu 75 v. H. <strong>der</strong> nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen,<br />
Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen<br />
, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz -JVEG)<br />
vom 5. Mai 2004 (BGBl I S. 776) für Dolmetscher geltenden Sätze in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung. 2Bei Nutzung <strong>der</strong><br />
übrigen Kommunikationshilfen im Sinn des § 3 Abs. 2 tragen die Verpflichteten die entstandenen Aufwendungen, soweit<br />
sie notwendig und angemessen sind. 3Die entstandenen Aufwendungen hat die berechtigte Person nachzuweisen.<br />
4Auf Wunsch <strong>der</strong> Berechtigten können die Verpflichteten die Aufwendungserstattung direkt an den Erbringer <strong>der</strong><br />
Leistung auszahlen.<br />
(2) 1Eine Kostenerstattung nach Abs. 1 entfällt, wenn die Berechtigten trotz Bereitstellung durch die Verpflichteten<br />
die Gebärdensprachdolmetscherin o<strong>der</strong> den Gebärdensprachdolmetscher, die Gebärdensprachkursleiterin o<strong>der</strong><br />
den Gebärdensprachkursleiter o<strong>der</strong> die an<strong>der</strong>e Kommunikationshilfe selbst zur Verfügung stellen. 2Eine Kostenerstattung<br />
nach Abs. 1 entfällt ebenfalls, wenn die berechtigte Person ein Hilfsmittel heranzieht, das hör- o<strong>der</strong> sprachbehin<strong>der</strong>te<br />
Menschen unabhängig von <strong>der</strong> Wahrnehmung eigener Rechte in einem konkreten Verwaltungsverfahren sowie<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 137 von 154
unabhängig von <strong>der</strong> Kommunikation mit <strong>der</strong> Schule regelmäßig von den Sozialleistungsträgern zur Verfügung gestellt<br />
wird.<br />
(3) Stellen die Verpflichteten die Kommunikationshilfe selbst zur Verfügung, tragen sie die dadurch entstehenden<br />
Kosten.<br />
§ 4<br />
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />
Diese Verordnung tritt am XX2005 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2008 außer Kraft.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 138 von 154
1. Standortschließungen bei <strong>der</strong> Telekom<br />
2. Barrierefreier Tourismus in Bayern - NatKo<br />
3. Treffen <strong>der</strong> <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
4. Regionalkonferenz Schwaben<br />
� Programm<br />
Pressemitteilungen<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 139 von 154
Pressemitteilung München, 21.04.<strong>2006</strong><br />
Behin<strong>der</strong>te Menschen sind bei den Standortschließungen <strong>der</strong> Telekom beson<strong>der</strong>s betroffen<br />
Die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> for<strong>der</strong>t, die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen ernst zu nehmen und individuelle Rahmenbedingungen<br />
für die Betroffenen zu schaffen<br />
Die Personalvertretung <strong>der</strong> Telekom informierte die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> <strong>der</strong> Bayer. Staatsregierung, Anita Knochner über die<br />
geplanten Standortschließungen. Danach sollen die bestehenden 24 Callcenter auf 11 reduziert werden. Hiervon sind 59 zum Teil<br />
schwerstbehin<strong>der</strong>te Beschäftigte betroffen, die -trotz stark eingeschränkter Mobilität- mit <strong>der</strong> Verlagerung ihres Arbeitsplatzes im<br />
schlimmsten Falle an einen über 200 km entfernten Ort rechnen müssen.<br />
Knochner griff die Thematik auf und wandte sich mit <strong>der</strong> Bitte um Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen an den Vorstandsvorsitzenden<br />
<strong>der</strong> Deutschen Telekom, Kai Uwe Ricke. Dieser sicherte zu, dass in Härtefällen sachgerechte Einzelfalllösungen<br />
gefunden werden. Gleichzeitig warb er um Verständnis für unumgängliche Entscheidungen.<br />
Diese Aussage begrüßt die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>, denn „die Deutsche Telekom war bisher vorbildlich, was die Beschäftigung<br />
schwerbehin<strong>der</strong>ter Menschen anbelangt“, so Knochner. Ihre Sorge gilt den 59 schwerbehin<strong>der</strong>ten Mitarbeitern. Knochner: „Am<br />
Beispiel eines schwer mobilitätseingeschränkten Beschäftigten, etwa ein Rollstuhlfahrer o<strong>der</strong> ein blin<strong>der</strong> Mitarbeiter dessen Arbeitsplatz<br />
verlagert werden soll, zeigt sich die beson<strong>der</strong>e Problematik. Die Telekom hat die schwierige Aufgabe, durch geeignete,<br />
individuelle Lösungen, eine Weiterbeschäftigung am bisherigen Standort zu ermöglichen.“ Viele weitere Einzelschicksale verdeutlichen<br />
den Handlungsbedarf durch die Deutsche Telekom.<br />
Sepp Höck, Vertrauensperson für schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen bei <strong>der</strong> Telekom bestätigte Anita Knochner die Notwendigkeit<br />
individueller Lösungen zur Arbeitsplatzerhaltung. „In <strong>der</strong> Vergangenheit hat sich die Telekom als Partner behin<strong>der</strong>ter Mitarbeiter<br />
etabliert. Trotz zunehmen<strong>der</strong> Gewinnorientierung <strong>der</strong> Unternehmensführung habe ich die Hoffnung, dass hierbei die soziale Verantwortung<br />
nicht außer Acht gelassen wird. Für die Integration behin<strong>der</strong>ter Mitarbeiter setzen sich insbeson<strong>der</strong>e die Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung<br />
und die Betriebsratsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Telekom ein. Die nahe Zukunft wird zeigen, ob die Unternehmensleitung <strong>der</strong><br />
Deutschen Telekom ihr Versprechen für Einzelfalllösungen einhalten wird. Eine Lösung ist aber nur mit sehr viel gutem Willen<br />
seitens <strong>der</strong> Entscheidungsträger möglich.“<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 140 von 154
Pressemitteilung München, 02.06.2005<br />
Barrierefreier Tourismus in Bayern - Nationale Koordinierungsstelle Tourismus für Alle e.V., NatKo stellt erste Zielvereinbarung<br />
nach dem Bundesbehin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz im Beratungsgremium <strong>der</strong> <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n <strong>der</strong><br />
Bayer. Staatsregierung vor<br />
Vergangene Woche tagte das Beratungsgremium „Barrierefreier Tourismus“ zu dem die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> Anita Knochner<br />
ins Sozialministerium einlud. In diesem Gremium, bestehend aus Vertretern von Ministerien, des Hotel- und Gaststättengewerbes,<br />
von Behin<strong>der</strong>tenorganisationen und des Tourismusbereichs, tauschen sich unter <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n Fachleute<br />
zum Thema „Barrierefreier Tourismus“ aus, erörtern rechtliche Themen und stimmen bei entsprechendem Handlungsbedarf<br />
die weitere Vorgehensweise ab.<br />
Im Rahmen des letzten Treffens stellte <strong>der</strong> Geschäftsführer <strong>der</strong> NatKo Guido Frank die erste bundesweite Zielvereinbarung zur<br />
Barrierefreiheit nach dem Inkrafttreten des Bundesbehin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzes im Jahr 2002 vor. Die Zielvereinbarung<br />
wurde im <strong>März</strong> dieses Jahres zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband ( DEHOGA), dem Hotelverband Deutschland<br />
(IHA), dem Sozialverband VdK Deutschland, <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behin<strong>der</strong>te (BAGH), dem Deutschen<br />
Gehörlosen Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehin<strong>der</strong>tenbund und <strong>der</strong> Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben abgeschlossen.<br />
Die Zielvereinbarung hat insbeson<strong>der</strong>e zum Ziel, Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen das Reisen zu erleichtern. Nicht selten,<br />
und darin sind sich die Mitglie<strong>der</strong> des Beratungsgremiums einig, wird aus Gründen <strong>der</strong> Unachtsamkeit o<strong>der</strong> Nichtwissen behin<strong>der</strong>ten<br />
Kunden falsche Auskunft gegeben. So wird beispielsweise ein Hotelzimmer für behin<strong>der</strong>tengerecht erklärt allein aufgrund <strong>der</strong><br />
Tatsache, dass es ebenerdig erreichbar ist. Kommt <strong>der</strong> Kunde dann am Urlaubsziel an stellt er fest, dass <strong>der</strong> Zugang zur Toilette<br />
für einen Rollstuhlfahrer nicht gewährleistet ist.<br />
„Mit dieser Zielvereinbarung werden erstmalig verlässliche Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier<br />
Angebote in Hotellerie und Gastronomie geschaffen.“ so die einhellige Meinung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> im Beratungsgremium.<br />
Die NatKO, die sich für eine Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen für ein barrierefreies Reisen einsetzt und dazu gemeinsam<br />
mit <strong>der</strong> Tourismuswirtschaft, Verkehrsbetrieben und Fachverbänden Konzepte für einen Tourismus für alle erarbeitet, legt großen<br />
Wert darauf, dass es bundesweit einheitliche Standards gibt.<br />
Für vier verschiedene Kategorien wurden jeweils individuelle Anfor<strong>der</strong>ungen an die Barrierefreiheit des Gastronomie- und Beherbergungsbetriebs<br />
festgelegt.<br />
So wurde z.B für die Kategorie A: Gäste mit einer Gehbehin<strong>der</strong>ung, die zeitweise auch auf einen nicht motorisierten Rollstuhl o<strong>der</strong><br />
eine Gehhilfe angewiesen sind, bestimmt, dass <strong>der</strong> Zugang zum Betrieb stufenlos o<strong>der</strong> über max. 1 Stufe zu erreichen ist.<br />
Kategorie B beschreibt die Anfor<strong>der</strong>ungen für gehunfähige Gäste,<br />
C berücksichtigt sehbehin<strong>der</strong>te o<strong>der</strong> blinde Touristen,<br />
D definiert die Belange schwerhöriger und gehörloser Menschen und die<br />
Kategorie E bezieht sich auf Gäste, die körperliche und sensorische Einschränkungen haben.<br />
Mit Hilfe einer Checkliste werden die Betriebe in die Lage versetzt eigenständig zu überprüfen, ob <strong>der</strong> Betrieb die Standards<br />
erfüllt. Piktogramme, die für die einzelnen Kategorien festgelegt wurden, klären behin<strong>der</strong>te Menschen darüber auf, ob <strong>der</strong> Betrieb<br />
den festgelegten Standards entspricht. Die Unternehmensverbände haben sich verpflichtet, die Kategorien und Standards in ihren<br />
Publikationen“ Deutsche Hotelführer“ sowie „ Hotels Deutschland“ umzusetzen.<br />
Zukünftig ist geplant, dass die Standards bei <strong>der</strong> Sternezertifizierung für Beherbergungsbetriebe berücksichtigt werden.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 141 von 154
Die Zielvereinbarung bedeutet, so die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung Anita Knochner, einen Gewinn für<br />
Anbieter und Reisende gleichermaßen. Für behin<strong>der</strong>te Menschen aber auch für Senioren erleichtert die Standardisierung das<br />
Reisen, die Anbieter können ihr barrierefreies Angebot <strong>der</strong> Öffentlichkeit bekannt machen. Es ist damit zu rechnen, so Knochner,<br />
das die Zielvereinbarung einen Impuls für den Ausbau weiterer barrierefreier Angebote im Bereich des Tourismus geben wird.<br />
„Nun geht es darum, die Vereinbarung bekannt zu machen, Anbieter zu motivieren und für die Notwendigkeit <strong>der</strong> Barrierefreiheit<br />
zu sensibilisieren. Im nächsten Schritt werden deshalb die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n <strong>der</strong> Kommunen in Bayern informiert, die dann<br />
in ihren Gemeinden die Umsetzung begleiten.“ so das Vorhaben von Knochner.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 142 von 154
Pressemitteilung München, 13.05.2005<br />
Treffen <strong>der</strong> kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n im Sozialministerium<br />
Vergangene Woche lud die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> <strong>der</strong> Bayer. Staatsregierung Anita Knochner die kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
zum jährlichen Treffen ins Sozialministerium ein.<br />
Die Bestellung kommunaler <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>r ist in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Bezirken in Art. 18 des Bayer.<br />
Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz vorgeschrieben. Zwischenzeitlich gibt es 56 kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>. Sie stellen ein<br />
wichtiges Bindeglied zwischen Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen und den kommunalen Entscheidungs- und Beratungsgremien dar.<br />
Als Sprachrohr, Gesprächspartner, Ratgeber und Programmgestalter leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Integration und zum<br />
besseren Verständnis von behin<strong>der</strong>ten und nicht behin<strong>der</strong>ten Menschen.<br />
Mit <strong>der</strong> Veranstaltung wurde inhaltlich die Arbeit <strong>der</strong> kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n fortgeführt. Mit dem Referat zum „Persönliches<br />
Budget“ kam die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> <strong>der</strong> Staatsregierung dem Informationsbedarf ihrer Kollegen nach. Die viel<br />
diskutierte Regelung, die sich <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Modellphase befindet, soll 2008 als Wahlmöglichkeit allen behin<strong>der</strong>ten Menschen<br />
offen stehen.<br />
Ein Thema, dass die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n stetig begleitet ist die Integration behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong> in Regelschulen. Die Bedeutung<br />
des Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienstes (MSD) als wichtiger Partner für Kin<strong>der</strong>, Eltern und Lehrer stellte in ihrer Präsentation<br />
Angelika Uthoff vom MSD Oberbayern dar. Die anschließende Diskussion ließ erkennen, dass vom Modell <strong>der</strong> Außen- und<br />
Kooperationsklassen in den Kommunen reger Gebrauch gemacht wird.<br />
Zur Stärkung eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens behin<strong>der</strong>ter Menschen müssen weiterhin verstärkt bauliche<br />
Barrieren abgebaut werden. Das baurechtliche Genehmigungsverfahren wurde in seinen Grundzügen von Andreas Bell,<br />
Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern erläutert. Als unzufriedenstellend wurde von den kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
die Umsetzung <strong>der</strong> im Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz vorgeschriebenen Verpflichtung zum barrierefreien<br />
Bauen in den Kommunen beschrieben. Insbeson<strong>der</strong>e wurde die mangelnde Einbindung <strong>der</strong> kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
bei den Planungen im Baubereich beklagt. In diesem Bereich muss, so die einhellige Meinung <strong>der</strong> Beauftragten<br />
noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden, um die Bedeutung des barrierefreien Bauens in den Köpfen <strong>der</strong> Bauherrn, <strong>der</strong> Architekten<br />
sowie den kommunalen Entscheidungsträgern zu verankern. „Alle an <strong>der</strong> Planung Beteiligten sollten sich vergegenwärtigen:<br />
Eine barrierefreie Umwelt ermöglicht nicht nur Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung ein aktives, selbstbestimmtes Leben, son<strong>der</strong>n allen<br />
Bürgern. Insbeson<strong>der</strong>e bringt die Barrierefreiheit älteren Menschen und jungen Müttern o<strong>der</strong> Vätern mit kleinen Kin<strong>der</strong>n Erleichterungen“,<br />
so Knochner.<br />
Ein umfangreicher Tagesordnungspunkt war die Diskussion über aktuelle Gesetzesentwürfe. Die kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
begrüßten den Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes. Dass darin auch ein Benachteiligungsverbot aus Gründen <strong>der</strong><br />
Behin<strong>der</strong>ung aufgenommen wurde sei die logische Folge in <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>tenpolitischen Entwicklung. Es sichere, so die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n,<br />
den Schutz vor Benachteiligungen behin<strong>der</strong>ter Menschen auch im zivilrechtlichen Bereich und sei somit in Ergänzung<br />
zum Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz ein wichtiges Instrument für die Gleichstellung behin<strong>der</strong>ter Menschen.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 143 von 154
Ebenso wurde das vom Bundestag am 22.04.05 beschlossene Präventionsgesetz begrüßt, dessen Ziel es ist, in allen Lebensbereichen<br />
gesundheitsför<strong>der</strong>nde Strukturen aufzubauen und damit die Gesundheit <strong>der</strong> Menschen zu erhalten und den Eintritt von<br />
Krankheit und Pflegebedürftigkeit zu verzögern o<strong>der</strong> gar zu verhin<strong>der</strong>n. Die kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n schlossen sich<br />
<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung Knochners an, in den Gremien des im Präventionsgesetz vorgesehenen Stiftungsrates auch einen Vertreter behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen Sitz und Stimme einzuräumen.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 144 von 154
Pressemitteilung München, 21.09.2005<br />
Bezirk Schwaben <strong>der</strong> erste und einzige Bezirk, <strong>der</strong> in allen Kommunen und dem Bezirk <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> ernannt<br />
hat<br />
Beson<strong>der</strong>s erfreut zeigte sich die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> <strong>der</strong> Bayer. Staatsregierung Anita Knochner im Rahmen <strong>der</strong> „Regionalkonferenz<br />
zur Situation von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung“ in <strong>der</strong> Stadthalle Gersthofen (bei Augsburg), dass <strong>der</strong> Regierungsbezirk<br />
Schwaben bereits 14 kommunale <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> und einen Bezirksbeauftragten ernannt hat.<br />
„Das ist eine erfreuliche hohe Anzahl an <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n in diesem Regierungsbezirk , denn <strong>der</strong> Bezirk Schwaben hat<br />
nun in allen Kommunen die vom Gesetz gefor<strong>der</strong>ten Beauftragten installiert– übrigens als einziger und erster Bezirk in Bayern.<br />
Diese flächendeckende Zahl zeigt mir auch, dass Behin<strong>der</strong>tenpolitik in Schwaben einen hohen Stellenwert besitzt“, so Knochner.<br />
Die kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen und den kommunalen<br />
Entscheidungs- und Beratungsgremien dar. Sie sind Sprachrohr, Gesprächspartner, Ratgeber und Programmgestalter<br />
und leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration und zum besseren Verständnis von behin<strong>der</strong>ten und nichtbehin<strong>der</strong>ten Menschen.<br />
Sie haben die Aufgabe, die Belange <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen gegenüber <strong>der</strong> Verwaltung durch Anträge, Empfehlungen<br />
und Stellungnahmen zu vertreten.<br />
Als weiteres wichtiges Ziel ihrer Arbeit nannte die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>, die Umsetzung des Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzes<br />
voranzubringen.<br />
Im August 2003 ist das von behin<strong>der</strong>ten Menschen, den Verbänden und -organisationen lange erwartete Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz<br />
in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz eine wichtige Weichenstellung geschaffen. Behin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen sollen gleichberechtigt Teilhaben am Leben in <strong>der</strong> Gemeinschaft, ein selbstbestimmtes Leben führen können,<br />
vor allem aber nicht benachteiligt werden.<br />
Das Gesetz sieht eine Reihe von Verbesserungen für behin<strong>der</strong>te Menschen vor. So wird durch das Gesetz die Verwendung <strong>der</strong><br />
deutschen Gebärdensprache anerkannt und den Gehörlosen ein Recht auf kostenfreie Hinzuziehung von Gehörlosendolmetscher<br />
gewährt. Blinde und sehbehin<strong>der</strong>te Menschen haben gegenüber den Behörden Anspruch darauf, dass ihnen Dokumente in einer<br />
für sie wahrnehmbaren Form bekannt gegeben werden. Öffentliche Bauherrn müssen ihre Bauten barrierefrei gestalten und<br />
private Bauherren in bestimmten Fällen Wohnungen barrierefrei zugänglich erstellen. Als neues Gremium wurde <strong>der</strong> Landesbehin<strong>der</strong>tenrat<br />
geschaffen, <strong>der</strong> bereits seine Tätigkeit aufgenommen hat und zu wichtigen behin<strong>der</strong>tenpolitischen Fragestellungen<br />
Stellung beziehen wird.<br />
Um die Rechte kommunikationsbehin<strong>der</strong>ter Menschen durchsetzen zu können, müssen noch Rechtsverordnungen erlassen werden.<br />
Die beiden wichtigen Verordnungen zur Gebärdensprache und zur Zugänglichmachung von Dokumenten für Blinde und<br />
Sehbehin<strong>der</strong>te wurden vor kurzem vom Ministerrat gebilligt und befinden sich <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Ressortanhörung. Es ist damit zu<br />
rechnen, dass sie in diesem Jahr noch in Kraft treten werden.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 145 von 154
„Trotz alledem, so Knochner, bleibt anzumerken, dass die Verordnungen sehr spät in Kraft treten. Unser Gesetz ist nun schon<br />
mehr als 2 Jahre alt – nun ist es aller höchste Zeit für die Verordnungen – denn erst dann ist aus meiner Sicht unser Gesetz „vollständig“.“<br />
Mit dem Bayer. Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz bestand die Notwendigkeit auch an<strong>der</strong>e Landesgesetze zu än<strong>der</strong>n z.B. das<br />
Bayer. Erziehungs- und Unterrichtswesengesetz.<br />
Es besteht nun die Möglichkeit einer integrativen Beschulung, wenn das behin<strong>der</strong>te Kind am gemeinsamen Unterricht in <strong>der</strong> allgemeinen<br />
Schule aktiv teilnehmen kann. Das früher gefor<strong>der</strong>te Erreichen des Lernziels, d.h. das Vorrücken in die nächsthöhere<br />
Klasse, ist nicht mehr erfor<strong>der</strong>lich. Entscheidend ist nun, dass das Kind schulische Fortschritte erzielen kann. Der son<strong>der</strong>pädagogische<br />
För<strong>der</strong>bedarf des Kindes kann dabei mit Hilfe des Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienstes (MSD) erfüllt werden.<br />
„Allerdings werden die Stunden für die Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienste nicht in dem Maße ausgebaut, wie es die Zahl <strong>der</strong><br />
zu betreuenden Schüler notwendig macht. Es ist dringend erfor<strong>der</strong>lich, die Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienste (MSD) personell<br />
zu verstärken“, for<strong>der</strong>te Anita Knochner. „Das vorgesehene Kontingent an Unterrichtsstunden in <strong>der</strong> Regelschule mit 2 Stunden<br />
pro Woche muss ausgeschöpft werden. Dabei ist längerfristig anzustreben, dass das Unterrichtsstundenkontingent auf mehr<br />
als 2 Stunden angehoben wird.“<br />
Was es im Bereich <strong>der</strong> Schule ebenfalls noch unbedingt zu verbessern gilt, ist die bauliche Barrierefreiheit.<br />
„Um ein selbstverständliches Miteinan<strong>der</strong> zwischen behin<strong>der</strong>ten und nichtbehin<strong>der</strong>ten Menschen im alltäglichen Leben zu erreichen,<br />
müssen auch die äußeren Rahmenbedingungen stimmen. Denn nur wenn bauliche, räumliche und technische Hürden beiseite<br />
geschafft werden, kann behin<strong>der</strong>ten Menschen ein Miteinan<strong>der</strong> im Kin<strong>der</strong>garten und in <strong>der</strong> Schule ermöglicht werden und so<br />
von einer gelungenen Integration gesprochen werden“, sagte die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>.<br />
Obwohl mit dem Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, ist die Barrierefreiheit<br />
an Schulen noch immer nicht selbstverständlich.<br />
Dringen<strong>der</strong> Handlungsbedarf besteht vor allem im Hinblick auf die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ganztägigen Betreuung an Schulen und <strong>der</strong><br />
Einführung des G8. Die Ganztagsbetreuung sowie das G8 bringen es mit sich, dass Schüler vermehrt Unterricht am Nachmittag<br />
haben. Es müssen neue Funktionsräume für die Schüler geschaffen werden, neue Klassenräume, Aufenthaltsräume, Speiseräume<br />
für die Mittagsverpflegung, Cafeterien usw.. Beim Neubau o<strong>der</strong> Umbau <strong>der</strong> Schulen muss, um die Integration behin<strong>der</strong>ter<br />
Schüler zu gewährleisten, auf <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>en Belange Rücksicht genommen und entsprechend geplant werden.<br />
Auch im Bereich beruflicher Einglie<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>ter Menschen ins Arbeitsleben besteht dringend Handlungsbedarf. Das<br />
belegt alleine schon die hohe Zahl arbeitsloser Schwerbehin<strong>der</strong>ter. In Bayern waren im August 2005 23.352 schwerbehin<strong>der</strong>te<br />
Menschen ohne Arbeit. Das waren 13% mehr als im Vorjahr.<br />
„Sicherlich dürfte Ursache für den drastischen Anstieg auch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu Beginn<br />
dieses Jahres sein“, bemerkte die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>. „Dadurch erscheinen arbeitslose, frühere Sozialhilfeempfänger erstmals<br />
in <strong>der</strong> Arbeitslosenstatistik. Allerdings ist die hohe Arbeitslosenquote in erster Linie darauf zurückzuführen, dass es behin<strong>der</strong>te<br />
Menschen allgemein schwieriger haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen als nichtbehin<strong>der</strong>te Menschen. Viele<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 146 von 154
Arbeitgeber befürchten, dass behin<strong>der</strong>te Menschen weniger leistungsfähig sind als nicht behin<strong>der</strong>te Menschen und sie sich im<br />
Krankheitsfall im Hinblick auf den beson<strong>der</strong>en Kündigungsschutz nicht mehr von ihnen trennen können.“<br />
„Behin<strong>der</strong>te Menschen sind jedoch in <strong>der</strong> Regel nicht nur hoch motiviert, son<strong>der</strong>n am geeigneten Arbeitsplatz genauso leistungsfähig<br />
wie nicht behin<strong>der</strong>te Menschen“, stellte die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> fest und appellierte an die bayerischen Betriebe, bei <strong>der</strong><br />
Einstellung von Mitarbeitern auch behin<strong>der</strong>ten Menschen eine Chance zu geben.<br />
„Die Integration behin<strong>der</strong>ter Menschen in das Berufsleben bedarf unser aller Anstrengung und intensiver Unterstützung. Zusammen<br />
mit dem Vorsitzenden <strong>der</strong> CSU-Landtagsfraktion, Joachim Herrmann habe ich daher die Idee entwickelt, einen Wettbewerb<br />
auszuschreiben, <strong>der</strong> die Frage in den Mittelpunkt stellt: „Welcher Betrieb leistet eine hervorragende Integration behin<strong>der</strong>ter Menschen?“,<br />
so Knochner.<br />
Es soll sowohl ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst als auch ein Arbeitgeber in <strong>der</strong> Privatwirtschaft für sein Engagement im Bereich<br />
<strong>der</strong> beruflichen Einglie<strong>der</strong>ung ausgezeichnet werden. „Der Integrationspreis soll ein Ansporn für Firmen und Arbeitgeber<br />
sein, sich mit <strong>der</strong> Thematik auseinan<strong>der</strong>zusetzen, Vorurteile abzubauen und behin<strong>der</strong>te Menschen einzustellen“ , sagte die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
.<br />
Der Preis wird vom Landtagstagspräsidenten Alois Glück, <strong>der</strong> Sozialministerin Christa Stewens und von <strong>der</strong> <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n<br />
am Welttag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen am 3. Dezember in Nürnberg im dortigen Berufsför<strong>der</strong>werk vergeben werden.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 147 von 154
Tagungsprogramm <strong>der</strong> Regionalkonferenz Schwaben Gersthofen, 21.09.2005<br />
Vormittag<br />
10.00 Uhr Eröffnung und Begrüßung<br />
Anita Knochner<br />
Grußworte<br />
Ludwig Schmid<br />
Regierungspräsident<br />
Jürgen Reichert<br />
Bezirkstagspräsident<br />
11.00 – Integration von Menschen mit<br />
13.00 Uhr Behin<strong>der</strong>ung ins Erwerbsleben<br />
Leiter des Integrationsamtes<br />
Johann Mayr<br />
"Unterstützung Schhwerbehin<strong>der</strong>ter im<br />
Arbeitsleben;<br />
Schwäbische Projekte und Initiativen"<br />
Leiter <strong>der</strong> Agentur für Arbeit<br />
Rolf von Bönninghausen<br />
„Integration aus Sicht <strong>der</strong> Arbeitsverwaltung“<br />
Sozialberaterin bei Fujitsu Siemens<br />
Kränzle Claudia<br />
„Integration aus Sicht eines Betriebes“<br />
Leiter des Integrationsfachdienstes IFD<br />
Schwaben<br />
Andreas Mayer<br />
“Auftrag und Arbeitsweise eines Integrationsfachdienst“<br />
Integration aus Sicht eines Betroffenen<br />
Erwin Reinhardt<br />
Alexan<strong>der</strong> Hopf<br />
Aussprache<br />
13.00 –<br />
14.00 Uhr Mittagspause<br />
Nachmittag<br />
14.00 Uhr Schulische Integration behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong><br />
Leiterin <strong>der</strong> Schulabteilung <strong>der</strong> Reg. Schwaben<br />
Gabriele Holzner<br />
„ „Schulsituation in Schwaben“<br />
Son<strong>der</strong>schulrektor in Augsburg<br />
Michael Pasemann<br />
Son<strong>der</strong>schullehrerin, Augsburg/Kempten<br />
Barbara Esters<br />
Son<strong>der</strong>schulrektor, Memmingen<br />
Manfred Malcher<br />
Son<strong>der</strong>schulrektorin, Regierung von Schwaben<br />
Claudia Thoma-Janocha<br />
Son<strong>der</strong>schullehrerin, Königsbrunn<br />
Sandra Obschil<br />
Son<strong>der</strong>schullehrerin, Marktoberdorf<br />
Margarete Bayrhof<br />
Son<strong>der</strong>schullehrer, Friedberg<br />
Oliver Zelz<br />
„Integration aus Sicht <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schulen“<br />
Lehrer, Kempten<br />
Ralf Gudden<br />
Lehrerin, Memmingen<br />
Anna-Maria Fischer-Kautzsch<br />
Lehrer, Unterthingau<br />
Detlef Bernstein<br />
Rektorin, Augsburg<br />
Judith Uhe-Kisch<br />
„Integration aus Sicht <strong>der</strong> Regelschulen“<br />
Vors. <strong>der</strong> Lebenshilfe Memmingen-Unterallgäu<br />
Frau Maier und Imelda Brutscher<br />
“Schulische Integration aus Sicht <strong>der</strong> Eltern“<br />
Aussprache<br />
ca. 16.00 Uhr Schlusswort<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 148 von 154
Stellungnahme zur Hochschulreform <strong>2006</strong> – Einführung von Studiengebühren<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
vielen Dank für die Zusendung des Gesetzesentwurfs und für die Gelegenheit, dazu Stellung nehmen zu können. In meinem<br />
Schreiben vom 09.08.05 an Herrn Staatsminister Dr. Thomas Goppel habe ich mich bereits zur geplanten Einführung von Studiengebühren<br />
geäußert und mich für eine Ausnahmeregelung für behin<strong>der</strong>te Studierende ausgesprochen. Das Schreiben lege ich<br />
zur Kenntnisnahme bei.<br />
In den Gesetzentwurf wurde keine ausdrückliche Ausnahmeregelung für behin<strong>der</strong>te Studierende Möglichkeit eröffnet, auf die<br />
Erhebung von Studiengebühren zu verzichten, wenn die Erhebung <strong>der</strong><br />
Studiengebühren aufgrund beson<strong>der</strong>er Umstände des Einzelfalls eine unzumutbare Härte darstellt<br />
Nach <strong>der</strong> Begründung zum Gesetz können in Son<strong>der</strong>fällen bei Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen <strong>der</strong><br />
Härtefallklausel auch chronisch kranke Studierende o<strong>der</strong> Studierende mit Behin<strong>der</strong>ungen berücksichtigt werden, soweit sich die<br />
Behin<strong>der</strong>ung studienerschwerend auswirkt.<br />
Die Formulierung in <strong>der</strong> Begründung „können in Son<strong>der</strong>fällen bei Vorliegen <strong>der</strong> Voraussetzungen <strong>der</strong> Härtefallklausel“ erweckt den<br />
Eindruck als müsste neben dem Vorliegen <strong>der</strong> Härtefallvoraussetzungen noch zusätzlich ein Son<strong>der</strong>fall vorliegen. Da eine unzumutbare<br />
Härte aber ohnehin schon beson<strong>der</strong>e Umstände im Einzelfall erfor<strong>der</strong>t, sollte das Wort „ in Son<strong>der</strong>fällen“ gestrichen werden,<br />
da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Härtefallklausel zu restriktiv ausgelegt wird.<br />
Dass für behin<strong>der</strong>te Studierende im Gesetz selbst kein Ausnahmetatbestand geschaffen wurde, ist vor folgendem Hintergrund<br />
ohnehin unverständlich:<br />
Im Gesetz werden Studierende, die ein Kind im Alter von bis zu 10 Jahren pflegen und erziehen auf Antrag von <strong>der</strong> Zahlung <strong>der</strong><br />
Studiengebühr befreit. Begründet wird dies damit, dass die Betreuung von Kin<strong>der</strong>n in aller Regel höhere finanzielle und zeitliche<br />
Belastungen mit sich bringt. So heißt es in <strong>der</strong> Gesetzesbegründung auf Seite 13:“ Studierende mit Kind haben deutlich erhöhte<br />
allgemeine Lebenshaltungskosten zu tragen, zu denen die Zahlung von Studiengebühren noch erschwerend hinzukäme. Außerdem<br />
haben sie regelmäßig in nur geringerem Umfang die Möglichkeit einer Nebenerwerbstätigkeit.“<br />
In meinem Schreiben vom 09.08.05 habe ich herausgestellt, dass diese Überlegungen, die dazu führen, Studierende mit Kin<strong>der</strong>n<br />
von <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Studiengebühr freizustellen, auch für behin<strong>der</strong>te Studierende gelten. Behin<strong>der</strong>te Menschen benötigen oft<br />
einen hohen zeitlichen Aufwand um z.B. ihre zur Lebensbewältigung notwendigen Hilfen zu organisieren. Auch sie haben einen<br />
deutlich höheren finanziellen Aufwand als gesunde Studierende. Ebenso ist ihre Fähigkeit eingeschränkt, durch eine Nebenerwerbstätigkeit<br />
ihr Einkommen aufzubessern.<br />
Im Interesse einer Gleichbehandlung bei<strong>der</strong> Personengruppen halte ich es daher für angebracht, die Aufzählung <strong>der</strong> Personengruppen,<br />
die auf Antrag von <strong>der</strong> Erhebung von Studiengebühren befreit werden, um behin<strong>der</strong>te Studierende zu erweitern, sofern<br />
sich die Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> die chronische Erkrankung studienerschwerend auswirkt.<br />
Zu begrüßen ist, dass das Aufkommen an Studiengebühren zur Verbesserung <strong>der</strong> Studienbedingungen zu verwenden sind. Auf<br />
Seite 11 des Gesetzesentwurfs werden hierzu Beispiele aufgeführt, wie die Studiengebühren verwendet werden können. Die<br />
Aufzählung ist aus meiner Sicht dahingehend zu ergänzen, dass die Gebühren auch dazu verwendet werden können, die Rahmenbedingungen<br />
für behin<strong>der</strong>te Studierende zu verbessern, wie z.B. die bauliche Barrierefreiheit an den Hochschulen o<strong>der</strong> zur<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Situation kommunikationsbehin<strong>der</strong>ter Studieren<strong>der</strong> verwendet werden können wie z. B. den Einbau von induktiven<br />
Höranlagen .<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Anita Knochner<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 149 von 154
Pressemitteilung München, 21.09.2005<br />
Welttag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
Sozialministerin Stewens überreicht erstmals Integrationspreis<br />
„JobErfolg 2005 – Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung am Arbeitsplatz“<br />
„Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen“, sagte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens<br />
heute bei <strong>der</strong> ersten Verleihung des Integrationspreises „JobErfolg 2005 – Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung am Arbeitsplatz“ im<br />
Berufsför<strong>der</strong>ungswerk Nürnberg. Mit dem Preis prämieren künftig jährlich <strong>der</strong> Präsident des <strong>Bayerischen</strong> Landtags, Alois Glück,<br />
die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung, Anita Knochner, und die Bayerische Sozialministerin Unternehmen,<br />
die mit innovativen Ansätzen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung Arbeit schaffen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Arbeitsplätze sichern. Die Auszeichnung<br />
wird sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den öffentlichen Dienst vergeben. Darüber hinaus wurde ein Ehrenpreis ausgelobt.<br />
Stewens: „Ziel des Preises, <strong>der</strong> am heutigen Welttag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung verliehen wird, ist es, vorbildliches unternehmerisches<br />
Engagement zu würdigen und damit auch an<strong>der</strong>e Betriebe anzuspornen, ebenfalls mehr Verantwortung für die<br />
Beschäftigung von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung zu übernehmen.“ In Bayern beweisen nach den Worten <strong>der</strong> Ministerin <strong>der</strong>zeit mehr<br />
als 100.000 schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen an ihrem Arbeitsplatz, dass sie voll leistungsfähig sind. Gleichzeitig sind mehr als 22.000<br />
schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen im Freistaat arbeitslos. Die Ministerin appellierte daher ausdrücklich an die Betriebe, „schwerbehin<strong>der</strong>ten<br />
Menschen eine faire Chance zu geben, ihr Können auch am Arbeitsmarkt unter Beweis zu stellen“. Ein „beson<strong>der</strong>es Anliegen“<br />
ist es für Stewens, dass „junge Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung die Möglichkeit bekommen, in einer Berufsausbildung ihre Begabungen<br />
und Fähigkeiten und damit auch ihre Persönlichkeit zu entwickeln.“<br />
Die Ministerin wies auf mentale Barrieren und Informationsdefizite bei zahlreichen Unternehmen hin und betonte, dass oft völlig zu<br />
Unrecht beispielsweise höhere Kosten befürchtet würden. Auch gelte <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Kündigungsschutz bei <strong>der</strong> Einstellung eines<br />
Arbeitnehmers mit einer Behin<strong>der</strong>ung erst nach sechs Monaten. Außergewöhnliche Belastungen des Arbeitgebers könnten durch<br />
Lohnkostenzuschüsse des Integrationsamts ausgeglichen werden. Stewens: „Die Beschäftigung schwerbehin<strong>der</strong>ter Arbeitnehmer<br />
rechnet sich damit auch betriebswirtschaftlich. Investitionen in schwerbehin<strong>der</strong>te Arbeitnehmer sind ein Gewinn für das Unternehmen<br />
– in je<strong>der</strong> Hinsicht.“<br />
Mit dem Integrationspreis 2005 wurde in <strong>der</strong> Kategorie Privatwirtschaft <strong>der</strong> Baur Versand Burgkunstadt ausgezeichnet. „Zehn<br />
Prozent <strong>der</strong> Beschäftigten des Baur Versands sind Menschen mit einer Behin<strong>der</strong>ung – damit ist die gesetzlich vorgeschriebene<br />
Pflichtquote von fünf Prozent übererfüllt. Neben einer Integrationsvereinbarung, die gerade in Vorbereitung ist, gibt es regelmäßige<br />
Neuschaffungen von Arbeitsplätzen für schwerbehin<strong>der</strong>te Menschen“, sagte Stewens bei <strong>der</strong> Preisverleihung. Darüber hinaus<br />
wurden bereits Projekte durchgeführt, die erst jetzt entsprechend gesetzlich geregelt wurden (z.B. Arbeitskreis Schwerbehin<strong>der</strong>tenrecht<br />
– Integrationsteam). „Inhouse“-Schulungen zum Schwerbehin<strong>der</strong>tenrecht werden für Abteilungsleiter, Vorgesetzte und<br />
Meister durchgeführt. Die Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung nimmt Gerhard Braatz wahr (Tel. 09572/91-2035).<br />
Den Integrationspreis in <strong>der</strong> Kategorie Öffentlicher Dienst erhielt die Polizeiinspektion Höchstadt/Aisch. Die Jury würdigte damit im<br />
Beson<strong>der</strong>en, dass einem nach einem Autounfall vom Hals ab querschnittsgelähmten Polizeibeamten „zwar mit finanzieller Unterstützung<br />
des Integrationsamtes, aber auch durch gehörige Eigeninitiative eine Weiterbeschäftigung im Polizeidienst ermöglicht<br />
wurde, indem am Dienstgebäude Umbauten vorgenommen wurden und <strong>der</strong> Arbeitsplatz des Betroffenen behin<strong>der</strong>ungsgerecht<br />
eingerichtet wurde. Die Kollegen haben in vorbildlicher Weise die persönliche Assistenz des Betroffenen übernommen. Gleichzeitig<br />
entlastet dieser seine Kollegen insbeson<strong>der</strong>e bei schriftlichen Arbeiten. Da er den Polizeivollzugsdienst nicht mehr in vollem<br />
Umfang ausüben konnte, wurde ein Tätigkeitsfeld speziell auf ihn zugeschnitten“. Ansprechpartner für die Polizeiinspektion Höchstadt/Aisch<br />
ist Thomas Hikele, Vertrauensperson <strong>der</strong> schwerbehin<strong>der</strong>ten Mitarbeiter (Tel. 0911/211-3021).<br />
Programm zum Welttag <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung am 03.12.2005<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 150 von 154
Programm des Welttages <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung Nürnberg, 03.12.2005<br />
„JobErfolg 2005 – Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung am Arbeitsplatz“<br />
10.00 – 10.30 Uhr Pressekonferenz<br />
11.00 – 12.30 Uhr Preisverleihung<br />
mo<strong>der</strong>iert von Wolfgang Bin<strong>der</strong> (BR)<br />
Begrüßung durch die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung<br />
Anita Knochner<br />
Ansprache <strong>der</strong> Staatsministerin<br />
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und<br />
Frauen<br />
Christa Stewens<br />
Auftritt von „The Drummers“ von <strong>der</strong> HPZ<br />
Hof<br />
Verleihung des Preises<br />
für den Öffentlichen Dienst<br />
Verleihung des Preises<br />
für die Privatwirtschaft<br />
12.30 – 13.30 Uhr Imbiss<br />
Familienfest für behin<strong>der</strong>te und nicht behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong> „Die Welt ist bunt – die Menschen auch“<br />
Mo<strong>der</strong>ation durch Wolfgang Bin<strong>der</strong> (BR)<br />
14.00 - Auftritt von „The Drummers“ von <strong>der</strong> HPZ Hof<br />
Begrüßung <strong>der</strong> großen und kleinen Besucher durch die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung<br />
Anita Knochner und den Mitveranstalter dem Kreisjugendring Nürnberg Stadt<br />
Aktionsprogramm des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt (fortwährend)<br />
Kin<strong>der</strong>clown und Luftballonkünstler „Toni Toss“(fortwährend)<br />
Trommeln was das Zeug hält von „The Drummers“ (fortwährend)<br />
Mitmachen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> ist erwünscht<br />
Theater Maskara (ca. 15.00 Uhr bis 16 Uhr)<br />
Frie<strong>der</strong> Kahlert führt „Der Held und die Prinzessin“ auf<br />
Luftballons steigen lassen (ca. 16 Uhr)<br />
17.30 Uhr Ende <strong>der</strong> Veranstaltung<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 151 von 154
Bericht zur Studienreise nach Schweden<br />
Ziel meines Aufenthaltes war, mich über die Wohnsituation behin<strong>der</strong>ter Menschen in Schweden informieren zu lassen. Zur<br />
Schwedenreise haben die Rummelsberger Dienste geladen, die schon seit vielen Jahren eine enge Kooperation mit Lund pflegen.<br />
Die Rummelsberger sind von <strong>der</strong> schwedischen Idee des ambulant betreuten Wohnens überzeugt und planen zurzeit eine entsprechende<br />
Wohnanlage für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen.<br />
Zur Geschichte:<br />
Im Jahr 1985 erging ein Beschluss, alle Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ten- und Pflegehilfe schrittweise aufzulösen. Im gleichen Jahr<br />
wurde ebenfalls entschieden, die Bauför<strong>der</strong>ungen für ambulant betreutes Wohnen auszuweiten. Inzwischen gibt es in Lund bereits<br />
3 „Generationen“ von Bauweisen. Begründet wird dies damit, dass man ständig um eine Verbesserung <strong>der</strong> Wohnsituation für<br />
behin<strong>der</strong>te Menschen bemüht war.<br />
Wir besuchten die 3 unterschiedlichen Wohntypen und führten ausgedehnte Gespräche mit Betroffenen, mit kommunalen Verantwortlichen<br />
(Kostenträger) aber auch mit dem Fachpersonal <strong>der</strong> Wohngruppen. Mein Eindruck war, dass das eigenständige Wohnen<br />
für behin<strong>der</strong>te Menschen, unabhängig von ihrer Behin<strong>der</strong>ung, eine Selbstverständlichkeit ist und von keinem in Frage gestellt<br />
wird.<br />
Beson<strong>der</strong>s beeindruckt hat mich die Orientierung an den Fähigkeiten <strong>der</strong> betroffenen behin<strong>der</strong>ten Menschen. Folgendes Beispiel<br />
verdeutlicht die Praxis: Je<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>te Mensch hat ein Recht auf eine komplett ausgestattete Wohnung. Dazu zählt ein Wohnzimmer,<br />
das in <strong>der</strong> Regel eine Wohnküche beinhaltet, ein geräumiges Badezimmer und ein Schlafzimmer. Wir stellten uns immer<br />
wie<strong>der</strong> die Frage, ob die Ausstattung <strong>der</strong> Wohnung mit einer Küche angesichts <strong>der</strong> Tatsache, dass <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>te Mieter die<br />
Küche selber nicht nützen kann, die Kosten rechtfertige, worauf wir die Antwort erhielten, dass auch ein Mensch mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
Besuch erwartet und in <strong>der</strong> Lage sein muss, Gäste zu bewirten, gegebenenfalls mit Hilfe seiner Besucher.<br />
Anhand unserer Fragen wurde deutlich, dass wir häufig Defizite („was kann er/sie nicht“) heranziehen, um einen Bedarf festzustellen.<br />
Wollten wir ressourcenorientiert handeln, müssten wir den Bedarf daran orientieren, was <strong>der</strong> Mensch mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
braucht, um ein Leben in Normalität („Normalitätsprinzip“) führen zu können - und dazu gehört selbstverständlich eine Küche!<br />
Viele beeindruckende Dinge haben wir erfahren. Dazu gehört z.B.,<br />
• dass Wohnungen für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen nicht am Rande einer Stadt gebaut werden dürfen.<br />
• Wenn nötig, wird eine Rund-um-Betreuung sichergestellt,<br />
• <strong>der</strong> Wille des behin<strong>der</strong>ten Menschen ist oberstes Gebot für das Betreuungspersonal, selbst wenn gesundheitliche Gefährdung<br />
droht.<br />
• Die Wohnungen sind schulortnah gebaut, so dass Internatsunterbringungen vermieden werden.<br />
• Zu je<strong>der</strong> Wohnanlage gehört auch ein Gemeinschaftsraum, um Isolation zu vermeiden, u.s.w.<br />
Abschließen möchte ich meinen kurzen Bericht mit den Ausführungen von Dr. Grunwald, <strong>der</strong> anlässlich einer Tagung in seinem<br />
Referat „Schwedens Weg <strong>der</strong> Integration: Leben in einer offenen Gesellschaft“ die Entwicklung in Schweden wie folgt schil<strong>der</strong>t:<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 152 von 154
„Heute wohnen nur sieben Prozent - zumeist Jugendliche - in einem Schülerheim. Alle an<strong>der</strong>en wohnen bei ihren Eltern. Und im<br />
Vorschulalter wachsen fast alle bei ihrer Familie auf.<br />
Die Pflegeheime für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche konnten nach und nach geschlossen werden.<br />
...<br />
Als Folge dieser Entwicklung haben wir heute eine neue Generation von Kin<strong>der</strong>n mit Behin<strong>der</strong>ungen. Sie sind emotional reifer und<br />
verfügen über einen höheren Grad an Bewusstsein.<br />
Auch eine neue Elterngeneration ist entstanden: Sie sind wohl vertraut mit den Bedürfnissen ihrer Kin<strong>der</strong> und mit den Verpflichtungen<br />
und Aufgaben <strong>der</strong> öffentlichen Hand.<br />
Verlief dieser Prozess - weg von den Anstalten für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche, hin zu Elternhaus und Schülerheim - ohne Konflikte?<br />
Im Großen und Ganzen: Ja! Die einzigen wirklichen Proteste kamen verständlicherweise vom Personal.<br />
…<br />
Heute haben wir in Schweden 24.000 Erwachsene mit geistiger Behin<strong>der</strong>ung. Von diesen leben 60 Prozent in Gruppenwohnungen,<br />
20 Prozent in eigenen Wohnungen und weitere 20 Prozent noch bei ihren Eltern.<br />
…<br />
Je selbständiger sie leben, umso kostengünstiger wird dies! Im Gegensatz zu einer Anstalt kann eine Gruppenwohnung, die nicht<br />
mehr gebraucht wird, leicht überlassen o<strong>der</strong> verkauft und für an<strong>der</strong>e Zwecke verwendet werden.<br />
Ausgangspunkt ist die Gewährung einer Grundsicherungsleistung in Höhe von 844 Euro im Monat. Hinzu kommt das staatliche<br />
Wohngeld. Nach Abzug <strong>der</strong> anteilig zu zahlenden Miete verbleiben dem Einzelnen mindestens 600 Euro, oft sogar 700 Euro im<br />
Monat. Davon bezahlen die Behin<strong>der</strong>ten ihr Essen, ihre Kleidung, weitere Dinge des persönlichen Bedarfs sowie Ausgaben für<br />
Freizeit, Kultur, Reisen und so weiter. Je<strong>der</strong> ist also für alle seine persönlichen Ausgaben verantwortlich. Lediglich die persönliche<br />
Pflege durch das Personal ist kostenfrei.<br />
…<br />
Heute sind Menschen mit geistiger Behin<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Öffentlichkeit akzeptiert. Alle Behin<strong>der</strong>ten haben einen festen Wohnsitz und<br />
sie werden nicht mehr als bedrohlich o<strong>der</strong> störend empfunden. Bezogen auf diese Menschen haben wir auch keine Probleme mit<br />
Kriminalität o<strong>der</strong> Drogenmissbrauch.<br />
…<br />
Diese Untersuchungen belegen auch, dass die behin<strong>der</strong>ten Menschen im gemeindenahen Wohnen mehr persönliche Zuwendung<br />
erfuhren, sich sicherer fühlten und weniger Medizin benötigten. Aggressivität und Selbstdestruktivität verringerten sich drastisch.<br />
Dabei zeigten jene mit den schwersten Beeinträchtigungen die relativ größten Verbesserungen.<br />
…<br />
Die Auswirkungen für das Personal bestanden in einem größeren Einfluss auf die eigene Arbeit, weniger starre Routine und mehr<br />
Freiheit für eigene Initiativen. Allerdings haben wir seit einigen Jahren Probleme, ausreichend qualifiziertes Personal für die Gruppenwohnungen<br />
zu rekrutieren. Waren es früher um die 90 Prozent ausgebildete Kräfte, so sind es heute nur noch rund 60 Prozent.<br />
Grund dafür sind unter an<strong>der</strong>em die niedrigen Löhne. Ungeachtet dessen stellt niemand in Schweden das erneuerte System<br />
<strong>der</strong> Hilfe für geistig behin<strong>der</strong>te Menschen ernsthaft in Frage.“<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 153 von 154
AGSGB Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch<br />
Abkürzungsverzeichnis:<br />
BAR Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation<br />
BayBGG Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
- Bayerisches Behin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz -<br />
BayEUG Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen<br />
BayKiBiG Bayerisches Kin<strong>der</strong>bildungs- und -betreuungsgesetz<br />
BaySchFG Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz<br />
BSHG Bundessozialhilfegesetz<br />
DÖD Der Öffentliche Dienst<br />
GKV Gesetzliche Krankenversicherung<br />
GSiG Grundsicherungsgesetz<br />
KEG Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung <strong>der</strong> Kommunen im sozialen Bereich<br />
KMS Schreiben des Kultusministerium<br />
OBA Dienst <strong>der</strong> offenen Behin<strong>der</strong>tenarbeit<br />
PID Präimplantationsdiagnostik<br />
PND Pränataldiagnostik<br />
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />
SchwbAV Schwerbehin<strong>der</strong>ten-Ausgleichsabgabeverordnung<br />
StMAS Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit<br />
VO Verordnung<br />
VKIB Vereinigung kommunaler Interessensvertreter in Bayern<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 154 von 154