März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
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Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)<br />
Mit einem Schreiben vom 20.12.2005 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen (BAG) mitgeteilt,<br />
dass <strong>der</strong> Bund beabsichtigt zum Ausgleich <strong>der</strong> Zahlungen von Arbeitgeber im Fall <strong>der</strong> Mutterschaft an Arbeitnehmerinnen ein<br />
Ausgleichsverfahren einzuführen, bei dem je<strong>der</strong> Betrieb -unabhängig von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Beschäftigten- eine Umlage an die Krakenkasse<br />
zu zahlen hat. Mit dieser Umlage sollen Beschäftigungshemmnisse bei <strong>der</strong> Einstellung von Frauen abgebaut werden.<br />
Die BAG vertrat die Auffassung, dass die Einbeziehung <strong>der</strong> Werkstätten in das Gesetz zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht<br />
notwendig sei, weil eine Diskriminierung von Frauen im Hinblick darauf, dass Werkstätten unter bestimmten Voraussetzungen<br />
behin<strong>der</strong>te Menschen einstellen müssen, faktisch nicht stattfinde. Die BAG befürchtete, dass erhebliche Mehrkosten auf die Werkstätten<br />
zukommen. Ich habe mich in dieser Angelegenheit an das Sozialministerium sowie an die Bundesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragte<br />
und die Landesarbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen in Bayern (LAG) gewandt.<br />
Mit Schreiben vom 02.03.<strong>2006</strong> hat <strong>der</strong> AOK Bundesverband für die Träger <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung mitgeteilt, dass<br />
das AAG keine Anwendung auf die betreuten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen findet.<br />
Auszugsweise lautet das Schreiben wie folgt:<br />
„Anerkannte Werkstätten ... sind hinsichtlich <strong>der</strong> Personen, die dort im Rahmen ihrer Unterbringung bestimmte Arbeiten verrichten,<br />
nicht als Arbeitgeber anzusehen. ... Vielmehr wird überwiegend ein sogenannter Werkstattvertrag vorliegen, <strong>der</strong> lediglich ein arbeitnehmerähnliches<br />
Rechtsverhältnis begründet. Daher sind diese Personen grundsätzlich n i c h t als Arbeitnehmer im Sinne<br />
des Aufwendungsausgleichsgesetzes anzusehen. Sie sind folglich bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Arbeitnehmerzahl n i c h t zu berücksichtigen,<br />
Umlagebeträge sind nicht zu zahlen, und es erfolgt keine Erstattung. Nur in den Ausnahmefällen, in denen diese Personen<br />
in einem Arbeitsverhältnis stehen und in persönlicher Abhängigkeit Arbeit gegen Entgelt verrichten, sind sie bei <strong>der</strong> Feststellung<br />
<strong>der</strong> Arbeitnehmerzahl zu berücksichtigen ..."<br />
Lindengarten<br />
Die kulturpädagogische Arbeitsgemeinschaft Lindengarten e.V. sowie eine Vielzahl <strong>der</strong> dort beschäftigen Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
sind an mich im letzten Jahr herangetreten und baten um meine Unterstützung. Die Problematik <strong>der</strong> Kulturpädagogischen<br />
Arbeitsgemeinschaft - Gefährdung <strong>der</strong> Arbeitsplätze <strong>der</strong> dort Beschäftigten - wurde mir bei meinem Besuch am 19.04.2005 im<br />
Lindengarten verdeutlicht. Dort wohnen und arbeiten 15 junge Erwachsene, teilweise in Regiearbeitsplätzen. Diese Arbeitsplätze<br />
müssen in einigen Fällen aufgegeben werden, wenn die WfbM nicht genehmigt wird. Die überörtlichen Kostenträger (unterschiedliche<br />
Bezirke) sind nicht mehr bereit die bisherige Form <strong>der</strong> Beschäftigung zu finanzieren und drängen auf die Gründung einer<br />
WfbM. Die Bundesagentur musste die Anerkennung des Lindengartens als Werkstatt für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung wegen des<br />
fehlenden Einvernehmens mit dem Bezirk Schwaben bisher ablehnen. Wenn die WfbM Plätze nicht entstehen, muss <strong>der</strong> ein o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>e Beschäftigte in eine an<strong>der</strong>e Einrichtung wechseln und somit den bisher vertrauten Arbeitsplatz aufgeben.<br />
Der Verein finanziert so viel wie möglich ohne öffentliche Gel<strong>der</strong>. So. entstanden in Eigenfinanzierung (durch die Eltern und den<br />
Verein) zwei Außenwohngruppen. Ein hohes Maß an Ehrenamtlichkeit ist seitens des Vereins vorhanden. Hier wurden sowohl<br />
finanzielle als auch personelle Ressourcen angeboten. Die Einbettung des Vereins in das Gemeindeleben ist bemerkenswert.<br />
Dieses wird u.a. durch den <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n Unterallgäu bestätigt. Ich habe deshalb dem Lindengarten gerne meine Hilfe<br />
zugesagt und stand seither vermittelnd mit <strong>der</strong> Geschäftsführung des Lindengartens, dem <strong>Bayerischen</strong> Sozialministerium, <strong>der</strong><br />
Politik, Vertretern <strong>der</strong> zuständigen Behörden, sowie den Interessenvertretern <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ten Beschäftigten vor Ort, in regelmäßigem<br />
Kontakt. Derzeit zeichnet sich im Sinne <strong>der</strong> Beschäftigten eine Lösung ab. Da die Gespräche noch nicht abgeschlossen sind<br />
bitte ich um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend berichten kann. Selbstverständlich werde ich<br />
Sie im nächsten Tätigkeitsbericht entsprechend informieren.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 38 von 154