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März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

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Zulassungsvoraussetzungen zum Studium<br />

Auch in diesem Berichtzeitraum habe ich Eingaben erhalten, die Ausnahmegenehmigungen für die Zulassung zum Studium zum<br />

Thema machten. So wies mich ein behin<strong>der</strong>ter Studienanfänger darauf hin, dass dessen Notendurchschnitt für die Zulassung zu<br />

einem bestimmten Studienzweig an <strong>der</strong> Universität nicht ausreichend sei und bat deshalb um Unterstützung im Hinblick auf eine<br />

Ausnahmeregelung für die Aufnahme des Studiums. Ich warb um Verständnis, dass ich seinem Anliegen, aufgrund <strong>der</strong> Gleichbehandlung<br />

gegenüber an<strong>der</strong>en behin<strong>der</strong>ten und nichtbehin<strong>der</strong>ten Studienbewerbern, die die Voraussetzungen für die Zugangsberechtigung<br />

zum Studium ebenfalls erfüllen müssen, nicht entsprechen kann. Ziel <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenpolitik ist die Integration von<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung in Schule, Beruf und in vielen an<strong>der</strong>en Lebensbereichen sowie <strong>der</strong>en Gleichstellung, jedoch nicht<br />

<strong>der</strong>en bevorzugte Behandlung gegenüber Nichtbehin<strong>der</strong>ten.<br />

4. Handlungsbedarf<br />

Behin<strong>der</strong>te Menschen sind im Studium mit vielfältigen Problemen konfrontiert wie z.B.<br />

� baulichen Barrieren,<br />

� mangeln<strong>der</strong> angemessenen Wohnmöglichkeiten,<br />

� fehlen<strong>der</strong> Beratung,<br />

� begrenzter Studienfachauswahl,<br />

� fehlenden technischen Hilfsmitteln.<br />

Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich die Lage von Studierenden mit Behin<strong>der</strong>ung wesentlich verbessert hat.<br />

Gleichwohl bestehen auch heute noch Defizite. Diese betreffen häufig die bauliche Barrierefreiheit an den Universitäten.<br />

Studiengebühren (vgl. auch meine Ausführungen unter <strong>der</strong> Rubrik: Beratungsgremium „integrative Erziehung“)<br />

Wie ich in meinem 1. Tätigkeitsbericht bereits berichtete, plant Bayern die Einführung von Studiengebühren (diskutiert<br />

werden Studiengebühren in einer Größenordnung von bis zu 500 € pro Semester). Aus verschieden Gründen - auf die ich<br />

an dieser Stelle nochmals eingehen möchte - ist gerade bei behin<strong>der</strong>ten Studenten eine Ausnahmeregelung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Sie haben es in <strong>der</strong> Regel schwerer als ihre nicht behin<strong>der</strong>ten Studienkollegen das Studiengeld aufzubringen. Zudem<br />

haben sie oftmals aufgrund ihrer Behin<strong>der</strong>ung finanzielle Mehraufwendungen zu kompensieren. Für sie ist es ungleich<br />

schwerer, einen Nebenjob zu bekommen, aus dessen Einnahmen sie die Studiengebühren finanzieren könnten. Auch die<br />

Finanzierung <strong>der</strong> Studiengebühren über ein Darlehen stellt für behin<strong>der</strong>te Studierende keine annehmbare Lösung dar, da<br />

die Aussichten für behin<strong>der</strong>te Menschen nach dem Studium einen Arbeitsplatz zu erhalten, mit dem sie das Darlehen<br />

später zurückzahlen könnten, deutlich schlechter sind als für die nichtbehin<strong>der</strong>ten Hochschulabgänger. Das Bayerische<br />

Hochschulgesetz ist mit Inkrafttreten des <strong>Bayerischen</strong> Gleichstellungsgesetzes am 1. August 2003 dahingehend geän<strong>der</strong>t<br />

worden, dass die Hochschulen dafür Sorge tragen müssen, dass Studierende mit Behin<strong>der</strong>ung nicht benachteiligt werden<br />

und die Angebote <strong>der</strong> Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Leitlinie dieser Än<strong>der</strong>ung<br />

war es, die Chancengleichheit von Studierenden mit Behin<strong>der</strong>ung zu verwirklichen. Dieses Ziel würde verfehlt, wenn<br />

von Studierenden mit Behin<strong>der</strong>ung Studiengebühren verlangt werden, ohne ihre beson<strong>der</strong>e Situation zu berücksichtigen.<br />

Behin<strong>der</strong>te Menschen sind im Studium mit vielfältigen Problemen konfrontiert (siehe oben). Eine Studiengebühr würde<br />

den Zugang zum Studium weiter erschweren.<br />

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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 46 von 154

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