09.12.2012 Aufrufe

März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beim Planen, Bauen und Gestalten müssen die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Barrierefreiheit aus <strong>der</strong> Sicht von Menschen mit<br />

Gehbehin<strong>der</strong>ung und Personen im Rollstuhl aber auch von Menschen mit Seh- o<strong>der</strong> Hörbehin<strong>der</strong>ung berücksichtigt werden.<br />

Dies gilt umso mehr, als <strong>der</strong> demographische Alterungsprozess in Zukunft eine beträchtliche Steigerung <strong>der</strong> Anzahl<br />

älterer Personen und somit auch eine wachsende Zahl mobilitätsbehin<strong>der</strong>ter Menschen mit sich bringen wird.<br />

In 20 Jahren wird je<strong>der</strong> dritte Bürger in Deutschland über 60 Jahre alt sein.<br />

Es gilt aber neben den technischen und wirtschaftlichen Barrieren auch die gedanklichen Barrieren zu beseitigen. Es ist<br />

daher deutlich zu machen, dass Behin<strong>der</strong>ung nicht ein individuelles Schicksal ist, das <strong>der</strong> behin<strong>der</strong>te Mensch hat, son<strong>der</strong>n<br />

die Sichtweise und das Verhalten <strong>der</strong> Gesellschaft, die ihn in vielen Bereichen ausgrenzt nach dem Motto: „Ich bin<br />

nicht behin<strong>der</strong>t – ich werde behin<strong>der</strong>t“.<br />

_________________________ XI. Gesetze, Richtlinien, Verordnungen __________________________<br />

_____________________________________ 1. Sozialgesetzbuch IX _____________________________________________<br />

1. Allgemeine Informationen<br />

Am 1. Juli 2001 ist das Sozialgesetzbuch IX in Kraft getreten, das das Recht <strong>der</strong> Rehabilitation zusammenfasst. Ziel des Gesetzes<br />

ist es, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen am Leben in <strong>der</strong> Gesellschaft zu verwirklichen.<br />

Das Gesetz hat eine Reihe von Verbesserungen gebracht. So wurden u.a. gemeinsame Servicestellen aller Rehabilitationsträger<br />

eingerichtet, die den Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung Beratung und Unterstützung anbieten sowie den individuellen Hilfebedarf<br />

und die Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers rasch abklären sollen. Neue Zuständigkeitsregelungen wurden eingeführt, die die<br />

Bearbeitungsfristen verkürzen und Mehrfachbegutachtungen vermeiden sollen. Das SGB IX sieht nunmehr vor, dass die Rehabilitationsträger<br />

Leistungen zur Teilhabe in Form eines persönlichen Budgets erbringen können. Das bedeutet, dass die Leistungsberechtigten<br />

statt Sachleistungen in <strong>der</strong> Regel Geldleistungen erhalten, um ihre Leistungen selbst organisieren zu können. Damit soll<br />

die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung behin<strong>der</strong>ter Menschen gestärkt werden.<br />

Um die Koordinierung <strong>der</strong> Leistungen und die Kooperation <strong>der</strong> Rehabilitationsträger zu verbessern, haben die Rehabilitationsträger<br />

gemeinsame Empfehlungen über eine reibungslose und koordinierte Zusammenarbeit zu vereinbaren.<br />

Folgende gemeinsame Empfehlungen sind verabschiedet worden:<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 71 von 154

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!