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März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

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Pressemitteilung München, 02.06.2005<br />

Barrierefreier Tourismus in Bayern - Nationale Koordinierungsstelle Tourismus für Alle e.V., NatKo stellt erste Zielvereinbarung<br />

nach dem Bundesbehin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetz im Beratungsgremium <strong>der</strong> <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n <strong>der</strong><br />

Bayer. Staatsregierung vor<br />

Vergangene Woche tagte das Beratungsgremium „Barrierefreier Tourismus“ zu dem die <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> Anita Knochner<br />

ins Sozialministerium einlud. In diesem Gremium, bestehend aus Vertretern von Ministerien, des Hotel- und Gaststättengewerbes,<br />

von Behin<strong>der</strong>tenorganisationen und des Tourismusbereichs, tauschen sich unter <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n Fachleute<br />

zum Thema „Barrierefreier Tourismus“ aus, erörtern rechtliche Themen und stimmen bei entsprechendem Handlungsbedarf<br />

die weitere Vorgehensweise ab.<br />

Im Rahmen des letzten Treffens stellte <strong>der</strong> Geschäftsführer <strong>der</strong> NatKo Guido Frank die erste bundesweite Zielvereinbarung zur<br />

Barrierefreiheit nach dem Inkrafttreten des Bundesbehin<strong>der</strong>tengleichstellungsgesetzes im Jahr 2002 vor. Die Zielvereinbarung<br />

wurde im <strong>März</strong> dieses Jahres zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband ( DEHOGA), dem Hotelverband Deutschland<br />

(IHA), dem Sozialverband VdK Deutschland, <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behin<strong>der</strong>te (BAGH), dem Deutschen<br />

Gehörlosen Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehin<strong>der</strong>tenbund und <strong>der</strong> Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben abgeschlossen.<br />

Die Zielvereinbarung hat insbeson<strong>der</strong>e zum Ziel, Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen das Reisen zu erleichtern. Nicht selten,<br />

und darin sind sich die Mitglie<strong>der</strong> des Beratungsgremiums einig, wird aus Gründen <strong>der</strong> Unachtsamkeit o<strong>der</strong> Nichtwissen behin<strong>der</strong>ten<br />

Kunden falsche Auskunft gegeben. So wird beispielsweise ein Hotelzimmer für behin<strong>der</strong>tengerecht erklärt allein aufgrund <strong>der</strong><br />

Tatsache, dass es ebenerdig erreichbar ist. Kommt <strong>der</strong> Kunde dann am Urlaubsziel an stellt er fest, dass <strong>der</strong> Zugang zur Toilette<br />

für einen Rollstuhlfahrer nicht gewährleistet ist.<br />

„Mit dieser Zielvereinbarung werden erstmalig verlässliche Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier<br />

Angebote in Hotellerie und Gastronomie geschaffen.“ so die einhellige Meinung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> im Beratungsgremium.<br />

Die NatKO, die sich für eine Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen für ein barrierefreies Reisen einsetzt und dazu gemeinsam<br />

mit <strong>der</strong> Tourismuswirtschaft, Verkehrsbetrieben und Fachverbänden Konzepte für einen Tourismus für alle erarbeitet, legt großen<br />

Wert darauf, dass es bundesweit einheitliche Standards gibt.<br />

Für vier verschiedene Kategorien wurden jeweils individuelle Anfor<strong>der</strong>ungen an die Barrierefreiheit des Gastronomie- und Beherbergungsbetriebs<br />

festgelegt.<br />

So wurde z.B für die Kategorie A: Gäste mit einer Gehbehin<strong>der</strong>ung, die zeitweise auch auf einen nicht motorisierten Rollstuhl o<strong>der</strong><br />

eine Gehhilfe angewiesen sind, bestimmt, dass <strong>der</strong> Zugang zum Betrieb stufenlos o<strong>der</strong> über max. 1 Stufe zu erreichen ist.<br />

Kategorie B beschreibt die Anfor<strong>der</strong>ungen für gehunfähige Gäste,<br />

C berücksichtigt sehbehin<strong>der</strong>te o<strong>der</strong> blinde Touristen,<br />

D definiert die Belange schwerhöriger und gehörloser Menschen und die<br />

Kategorie E bezieht sich auf Gäste, die körperliche und sensorische Einschränkungen haben.<br />

Mit Hilfe einer Checkliste werden die Betriebe in die Lage versetzt eigenständig zu überprüfen, ob <strong>der</strong> Betrieb die Standards<br />

erfüllt. Piktogramme, die für die einzelnen Kategorien festgelegt wurden, klären behin<strong>der</strong>te Menschen darüber auf, ob <strong>der</strong> Betrieb<br />

den festgelegten Standards entspricht. Die Unternehmensverbände haben sich verpflichtet, die Kategorien und Standards in ihren<br />

Publikationen“ Deutsche Hotelführer“ sowie „ Hotels Deutschland“ umzusetzen.<br />

Zukünftig ist geplant, dass die Standards bei <strong>der</strong> Sternezertifizierung für Beherbergungsbetriebe berücksichtigt werden.<br />

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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 141 von 154

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