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März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

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Modellprojekt – Nationalpark Berchtesgaden<br />

Was in angloamerikanischen Län<strong>der</strong>n häufig schon selbstverständlich ist, nämlich die Berücksichtigung einer umfassenden Barrierefreiheit,<br />

steckt hierzulande noch in <strong>der</strong> Entwicklung. Im Naturbereich muss eine umfassende Barrierefreiheit angestrebt werden,<br />

um niemanden vom Naturerleben sowie den Angeboten <strong>der</strong> Umweltkommunikation auszuschließen.<br />

Von <strong>der</strong> Berliner Projektmanagerin Sigrid Arnade und dem Leiter <strong>der</strong> Nationalparkverwaltung Berchtesgaden wurde die Idee eines<br />

barrierefreien Nationalparks an mich herangetragen. Das Projekt sieht vor am Beispiel des Nationalparks Berchtesgaden einen<br />

Modell- Management- Plan zu erarbeiten, <strong>der</strong> als Vorbild für an<strong>der</strong>e Großschutzgebiete bundesweit dienen soll. Ich habe hierüber<br />

bereits in meinem letzten Tätigkeitsbericht informiert. Ich kann Ihnen nunmehr mitteilen, dass das Vorhaben Dank <strong>der</strong> Zusage<br />

einer finanziellen Unterstützung durch das Bayer. Umweltministerium realisiert werden kann. In einer gemeinsamen Pressekonferenz<br />

am 01.07.05 in Berchtesgaden wurde das Projekt <strong>der</strong> Öffentlichkeit vorgestellt. Als nächster Schritt ist die Umsetzung des<br />

Konzeptes sowohl in <strong>der</strong> Natur als auch in den Informationshäusern geplant. So soll z.B. das neue Informations- und Bildungszentrum<br />

„Haus <strong>der</strong> Berge“ barrierefrei gebaut werden.<br />

Sensibilisierungs- und Qualifizierungsprojekt „Barrierefreier Tourismus Nordost- und Ostbayern“<br />

Ich wurde diesbezüglich vom Deutschen Erwachsenen-Bildungswerk e.V. um ideelle Unterstützung des Sensibilisierungs- und<br />

Qualifizierungsprojektes „Barrierefreier Tourismus Nordost- und Ostbayern“ insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf eine Antragstellung für<br />

eine Projektför<strong>der</strong>ung gebeten. Das Projekt hat die Qualifizierung <strong>der</strong> touristischen Leistungsträger und Beschäftigten in touristischen<br />

Unternehmen zum Ziel und trägt damit <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach einem barrierefreien Tourismus Rechnung. Die Projektbeschreibung<br />

des Vereins verweist nicht nur auf die enorme Bedeutung des barrierefreien Tourismus für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung son<strong>der</strong>n<br />

zeigt auch auf, wie wichtig dieser als Wirtschaftsfaktor für Ferienregionen sein kann.<br />

Den barrierefreien Tourismus als wirtschaftliche Komponente zu betrachten und dessen wirtschaftliche Vorteile aufzuzeigen - wie<br />

von Seiten des Vereins erfolgt - ist ein wichtiger Baustein, <strong>der</strong> dazu dient, das Interesse <strong>der</strong> gewinnorientierten Betriebe und Unternehmen<br />

<strong>der</strong> Tourismusbranche zu wecken. Der Aufbau <strong>der</strong> Seminare verdeutlicht jedoch auch, dass in dem Projekt neben dem<br />

wirtschaftlichen Faktor zudem umfassende Überzeugungsarbeit zur Sensibilisierung für die Belange und Interessen behin<strong>der</strong>ter<br />

Menschen und <strong>der</strong>en Bedürfnisse geleistet wird. Ich denke deshalb, dass <strong>der</strong> Verein mit seinem Qualifizierungsprojekt auf einem<br />

guten Weg ist und habe deshalb das Projekt mit einem entsprechenden Empfehlungsschreiben an den geplanten Zuschussgeber<br />

unterstützt.<br />

Verweigerung des Zutritts behin<strong>der</strong>ter Menschen zu Schwimmbä<strong>der</strong>n, Fitnessstudios<br />

Immer wie<strong>der</strong> gehen in meiner Geschäftsstelle Eingaben ein, in denen mir behin<strong>der</strong>te Menschen mit Merkzeichen „B“ (Begleitperson)<br />

im Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis berichten, dass ihnen <strong>der</strong> Zutritt zu Schwimmbä<strong>der</strong>n, Fitnessstudios bzw. zu öffentlichen<br />

Verkehrsmittel verweigert wird, weil die Bertreiber fürchten, sich Haftungsansprüchen auszusetzen. Dies läuft den Bestrebungen<br />

<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenpolitik entgegen, behin<strong>der</strong>ten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in <strong>der</strong> Gemeinschaft zu ermöglichen.<br />

Die CDU/CSU hat im Jahr 2005 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem <strong>der</strong> Bundesregierung aufgefor<strong>der</strong>t<br />

wird, in <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweisverordnung den Satz „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ durch<br />

eine Formulierung zu ersetzen, die das mit dem Merkzeichen „B“ einhergehende Recht auf eine Begleitperson im Gegensatz zur<br />

Pflicht bzw. Notwendigkeit verdeutlicht. Der Antrag scheiterte damals am Wi<strong>der</strong>stand <strong>der</strong> Regierungsfraktionen. Nunmehr hat die<br />

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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 69 von 154

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