März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
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� Dienste <strong>der</strong> Offenen Behin<strong>der</strong>tenarbeit (OBA) und<br />
� Sozialpsychiatrische Dienste<br />
um ihre Existenz bangen. Sie können ihre Dienste nicht in dem Rahmen anbieten, wie es nötig wäre und somit eine wohnortnahe<br />
Betreuung nicht immer sicherstellen.<br />
Um den Grundsatz "Ambulant vor Stationär" konsequent umzusetzen, müssen die ambulanten und stationären Leistungen<br />
zukünftig "aus einer Hand" erbracht werden. Nach Art. 10, 11 AGSGB sind in Bayern die Bezirke für die stationären<br />
und teilstationären Hilfen und die Landkreise und kreisfreien Städte für die ambulanten Hilfen zuständig. Mit dieser Vorschrift<br />
sind Abgrenzungsschwierigkeiten und Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern<br />
programmiert (s. Kapitel IX - Punkt 3.)<br />
Um die Rahmenbedingungen für die Realisierung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ zu verbessern , ist es notwendig<br />
Bürokratie, soweit als möglich und ohne das die Qualität <strong>der</strong> Leistungen darunter leidet, abzubauen und För<strong>der</strong>verfahren<br />
zu vereinfachen. Die im Rahmen des „Forums Soziales Bayern“ eingesetzte Arbeitsgruppe zum Thema „Entbürokratisierung<br />
von För<strong>der</strong>richtlinien und in <strong>der</strong> Pflege“ hat hierzu in <strong>der</strong> Sitzung des Plenums am 28.Juli 2005 Empfehlungen<br />
verabschiedet, die eine Vereinfachung des För<strong>der</strong>verfahrens, u.a. auch im Bereich <strong>der</strong> offenen Behin<strong>der</strong>tenarbeit<br />
zum Gegenstand haben. So sollen z.B. die Zuschüsse nur noch bei einem Zuschussgeber beantragt werden müssen, <strong>der</strong><br />
dann insgesamt, d.h. auch für die an<strong>der</strong>en Zuschussgeber, den Verwendungsnachweis prüft. Es gilt nunmehr diese Empfehlungen<br />
in Abstimmung mit dem Sozialministerium umzusetzen.<br />
Angesichts des demografischen Wandels sowie <strong>der</strong> Diskussion über ein mögliches Ende <strong>der</strong> Wehrpflicht und damit auch<br />
des Zivildienstes, ist es dringend notwendig, die ehrenamtlichen Strukturen weiterzuentwickeln und Freiwilligendienste<br />
auf- und auszubauen, in denen sich Bürger aller Altersgruppen engagieren. Bürgerschaftliches Engagement jedoch<br />
braucht Anerkennung, Unterstützung und Wertschätzung. Es ist daher erfreulich, dass die Staatsregierung <strong>der</strong> Entwicklung<br />
einer „Anerkennungskultur“ einen hohen Stellenwert einräumt und somit das Ehrenamt noch mehr in den Blickpunkt<br />
<strong>der</strong> Öffentlichkeit rückt. Zu nennen sind vor allem <strong>der</strong> jährliche Ehrenamtsempfang des Bayer. Ministerpräsidenten,<br />
sowie das Ehrenzeichen des Bayer. Ministerpräsidenten, das seit 1994 als Anerkennung für langjährige hervorragende<br />
ehramtliche Tätigkeit verliehen wird. Das Ehrenamt muss weiterhin verstärkt in <strong>der</strong> Öffentlichkeit mit seinen positiven<br />
Auswirkungen dargestellt werden. Durch eine verstärkte Berichterstattung in den Medien könnte das Ehrenamt aufgewertet<br />
werden.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 51 von 154