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März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

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schen mit Behin<strong>der</strong>ung eine beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung dar. Wir brauchen deshalb die Arbeitgeber, die gegen den Strom <strong>der</strong><br />

gängigen Stereotypen schwimmen und den Menschen eine Chance geben, die nicht dem landläufigen „Ideal“ eines Arbeitnehmers<br />

entsprechen. Denn je<strong>der</strong> verfügt über beson<strong>der</strong>e Fähigkeiten, die er unter Beweis stellen möchte. Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung –<br />

am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt – sind ein Gewinn für jedes Unternehmen. Sie tragen engagiert zur betrieblichen Wertschöpfung<br />

und Produktivitätssteigerung bei. Wer schwer behin<strong>der</strong>te Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, praktiziert eine verantwortungsvolle<br />

Geschäftsführung, ohne den wirtschaftlichen Erfolg aus den Augen zu lassen.<br />

Stellensuche<br />

Im vergangenen Jahr erhielt ich vermehrt Eingaben, die den negativen Trend im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation bestätigen.<br />

Die Petenten weisen sehr häufig auf ihre vielen erfolglosen Bewerbungen hin. Anhand <strong>der</strong> Formulierungen in den Schreiben wird<br />

deutlich, wie sehr diese Situation die Betroffenen psychisch und familiär belastet. Viele <strong>der</strong> Petenten bitten mich um Unterstützung<br />

bei ihrer Stellensuche auf dem freien Arbeitsmarkt o<strong>der</strong> ihrer Bewerbung im Öffentlichen Dienst. Ich muss diese dann um Verständnis<br />

bitten, dass mir eine direkte Hilfestellung im Bewerbungsverfahren, indem ich beispielsweise Behörden um <strong>der</strong>en Einstellung<br />

bzw. eine Stellenvermittlung ersuche - auch aus Gleichbehandlungsgründen ggü. an<strong>der</strong>en Bewerbern mit Behin<strong>der</strong>ung - nicht<br />

möglich ist und ich sie nur beratend unterstützen kann. Unabhängig davon sage ich diesen jedoch meine Hilfestellung zu, wenn<br />

sie im Bewerbungsverfahren den konkreten Eindruck haben sollten, dass sie aufgrund Ihrer Behin<strong>der</strong>ung benachteiligt werden.<br />

Bei Anfragen zu freien Stellen im öffentlichen Dienst nenne ich den Petenten unverbindlich die Adressen <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Staatsministerien<br />

mit und verweise darauf, dass sie sich mit ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilungen <strong>der</strong><br />

genannten Ministerien wenden können. Denn diese haben die Möglichkeit zu überprüfen, ob in <strong>der</strong>en Geschäftsbereich entsprechen<strong>der</strong><br />

Personalbedarf besteht. Ferner erfolgt meinerseits stets ein Hinweis auf die Unterstützungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Integrationsämter,<br />

Integrationsfachdienste und Selbsthilfefirmen in Bayern, mit <strong>der</strong> Bitte, sich auch an diese zu wenden.<br />

Bewerbung beim Öffentlichen Dienst<br />

Ich musste Petenten, die sich bei Behörden beworben haben und davon ausgingen, dass allein <strong>der</strong> Status <strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>ung<br />

eine bevorzugte Einstellung begründet, des Öfteren darüber informieren, dass eine bevorzugte Einstellung von schwer behin<strong>der</strong>ten<br />

Bewerbern nur bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung (wird u.a. im Ausleseverfahren, Vorstellungsgespräch festgestellt)<br />

erfolgen kann. Dies bedeutet in <strong>der</strong> Praxis, dass die Einstellung eines nicht behin<strong>der</strong>ten Bewerbers, dessen Qualifikation<br />

besser ist als die eines schwer behin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> gleichgestellten Bewerbers, rechtens und nicht zu beanstanden ist. Ich habe<br />

diesen Petenten zu <strong>der</strong>en umfassen<strong>der</strong> Information ferner stets den Fürsorgeerlass des <strong>Bayerischen</strong> Finanzministeriums beigefügt.<br />

Beschäftigung schwer behin<strong>der</strong>ter Menschen im öffentlichen Dienst<br />

Ich habe auch in diesem Jahr regelmäßig Eingaben erhalten, mit denen ich um Überprüfung von personalrechtlichen Angelegenheiten<br />

gebeten wurde. Die Eingaben erhielt ich sowohl von schwer behin<strong>der</strong>ten und gleichgestellten Angestellten als auch Arbeitern<br />

und Beamten im Öffentlichen Dienst (z.B. auch von Lehrern). Dabei handelte es sich beispielsweise um Bitten zur Überprü-<br />

fung <strong>der</strong> Rechtmäßigkeit einer Zwangspensionierung, <strong>der</strong> Aufhebung einer Stellensperre, von Beurteilungen, von Beendigungen<br />

von Dienstverhältnissen, <strong>der</strong> Zuteilung von dienstlicher Mehrarbeit und von geplanten Ver- und Umsetzungen. Es wurden ferner<br />

auch Anliegen an mich in Bezug auf die Verwendung an einem bestimmten Dienstort und Berücksichtigung <strong>der</strong> zustehenden<br />

Nachteilsausgleiche bei Prüfungen in <strong>der</strong> Ausbildung im Öffentlichen Dienst herangetragen. Ich habe hier jeweils mit den obersten<br />

Dienstbehörden zusammengearbeitet und in einigen Fällen konnte den Anliegen <strong>der</strong> Petenten auch erfreulicherweise entsprochen<br />

werden.<br />

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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 34 von 154

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