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März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

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ÖPNV-Nutzung – Wertmarke<br />

Ein Petent beklagte in seiner Eingabe die eingeschränkten Schalteröffnungszeiten <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG und die teilweise<br />

mangelhaften Kenntnisse <strong>der</strong> Schaffner über den Umfang <strong>der</strong> Freifahrtberechtigung, ferner sollten seiner Ansicht nach, Freifahrtberechtigte<br />

für die Strecken zwischen einzelnen Verkehrsverbünden keine Fahrkarten kaufen müssen. Darüber hinaus schlug <strong>der</strong><br />

Petent vor, den Preis für die Wertmarke zu erhöhen und dafür eine örtlich unbeschränkte Freifahrtberechtigung einzuführen. Ich<br />

habe mich diesbezüglich mit dem Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS) in Verbindung gesetzt und dieses um Überprüfung<br />

<strong>der</strong> vorgetragenen Argumente gebeten.<br />

Das ZBFS teilte mit, dass das Vorgehen <strong>der</strong> Deutschen Bahn, die Schalteröffnungszeiten in kleinen Bahnhöfen zu verkürzen und<br />

die Reisenden auf Fahrscheinautomaten zu verweisen, den Interessen behin<strong>der</strong>ter und alter Menschen sicher nicht entgegen<br />

kommt. Dies kann von staatlicher Seite aber nicht direkt beeinflusst werden. Ich habe dem Petenten jedoch versichert, dass ich<br />

das von mir eingerichtete Beratungsgremium „barrierefreie Mobilität“ in <strong>der</strong> nächsten Sitzung, bei <strong>der</strong> auch Vertreter <strong>der</strong> Bahn<br />

anwesend sind, auf dessen Beanstandungen hinweisen werde. 1<br />

Das ZBFS verwies darauf, dass die Möglichkeit, unentgeltlich zwischen verschiedenen Verkehrsverbünden reisen zu können, wie<br />

auch eine örtlich unbeschränkte Freifahrtberechtigung <strong>der</strong> Intention des Gesetzgebers wi<strong>der</strong>sprechen dürfte. Schwerbehin<strong>der</strong>te<br />

Menschen mit Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), aG (außergewöhnliche<br />

Gehbehin<strong>der</strong>ung), H (Hilflos) o<strong>der</strong> Gl (Gehörlos) sind 2 im öffentlichen Personennahverkehr freifahrtberechtigt. Dazu müssen sie<br />

eine Wertmarke erwerben. 3<br />

Die Freifahrtberechtigung besteht u. a. in Nahverkehrszügen <strong>der</strong> Deutschen Bahn in einem Umkreis von 50 km um den Wohnort<br />

des behin<strong>der</strong>ten Menschen sowie bundesweit in Verkehrsverbünden. Da Zahl und Größe <strong>der</strong> Verkehrsverbünde immer mehr<br />

zunehmen, so dass sie in manchen Bundeslän<strong>der</strong>n schon fast flächendeckend bestehen, können Freifahrtberechtigte unter Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> Verkehrsverbünde theoretisch durch große Teile Deutschlands reisen, ohne eine Fahrkarte zu lösen. Dies entspricht<br />

nach Aussage des ZBFS aber wohl nicht dem Zweck <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschrift. Durch die Freifahrtsberechtigung im<br />

Nahverkehr sollte ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass es dem betroffenen Personenkreis aufgrund <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung<br />

allenfalls eingeschränkt möglich ist, ortsübliche Wegstrecken zu Fuß zurückzulegen. Dies erfor<strong>der</strong>t aber keine deutschlandweite<br />

Freifahrt. Das Angewiesensein auf öffentliche Verkehrsmittel im Fernverkehr ist – an<strong>der</strong>s als im Orts- bzw. Nahverkehr – nicht<br />

durch die Behin<strong>der</strong>ung bedingt.<br />

Ob <strong>der</strong> jetzige Gesetzestext angesichts <strong>der</strong> mittlerweile großen Zahl <strong>der</strong> unter die Freifahrtregelungen fallenden Verkehrsmittel<br />

dem ursprünglichen Gesetzeszweck noch entspricht, sei dahingestellt. Die jetzige gesetzliche Regelung erfor<strong>der</strong>t jedenfalls eindeutig<br />

das Lösen einer Fahrkarte für Strecken zwischen zwei Verkehrsverbünden, wenn auf dieser Strecke kein sonstiges Verkehrsmittel<br />

verkehrt.<br />

Offizielle Landkarten mit den Haltestellen aller Verkehrsverbünde sind dem ZBFS nicht bekannt. Diese müssten auch wegen <strong>der</strong><br />

oben angesprochenen ständigen Expansion <strong>der</strong> Verkehrsverbünde fortlaufend aktualisiert werden. Ggf. könnte man sich an die<br />

Verkehrsverbünde, zwischen denen eine Reise vorgesehen ist, wenden und um einen aktuellen Streckenplan bitten.<br />

1 Informationen über den Umfang <strong>der</strong> Freifahrtberechtigung können übrigens bei <strong>der</strong> zur Betreuung behin<strong>der</strong>ter Reisen<strong>der</strong> eingerichteten Mobilitäts-Servicezentrale<br />

<strong>der</strong> Deutschen Bahn, Tel. 01805/512 512 (0,12 €/Min), abgefragt werden.<br />

2<br />

gemäß §§ 145, 147 SGB IX<br />

3<br />

Eine Wertmarke mit Gültigkeit für ein halbes Jahr kostet 30 €, eine solche mit Gültigkeit für ein Jahr kostet 60 €. Bestimmte Personengruppen erhalten die Wertmarke<br />

unentgeltlich.<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 63 von 154

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