März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Schülern. Die wohnortnahe Beschulung erleichtert zudem die enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigen und verkürzt<br />
die Beför<strong>der</strong>ungszeit. Die För<strong>der</strong>zentren geistige Entwicklung bieten weiterhin kleine Klassen, geschultes Personal, geeignete<br />
Räume, adäquate Materialien, Pflegepersonal, ganztätige För<strong>der</strong>ung und Betreuung in Schule und Tagessstätte. Ebenso gibt es<br />
im neuen För<strong>der</strong>plan „För<strong>der</strong>schwerpunkt geistige Entwicklung“ gute fachliche Möglichkeiten zur För<strong>der</strong>ung dieser Schüler.<br />
Auch wenn gegenwärtig nicht damit zu rechnen ist, dass in Oberfranken eine eigene Blindenschule genehmigt wird, so war den<br />
Ausführungen des Kultusministeriums dennoch zu entnehmen, dass die Rahmenbedingungen für die Betreuung <strong>der</strong> blinden und<br />
mehrfachbehin<strong>der</strong>ten Schüler und –innen in Oberfranken schrittweise verbessert werden.<br />
Än<strong>der</strong>ung des <strong>Bayerischen</strong> Schulfinanzierungsgesetzes<br />
Ich habe Staatsminister Siegfried Schnei<strong>der</strong> in einem persönlichen Gespräch auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Rahmen <strong>der</strong><br />
Än<strong>der</strong>ungen des Bayer. Schulfinanzierungsgesetz zu berücksichtigen, dass bei privaten Schulträgern <strong>der</strong> Mehrbedarf für die integrative<br />
Beschulung von behin<strong>der</strong>ten Schülern berücksichtigt werden muss.<br />
Die Eingabe eines privaten Lehrinstituts und des Bayer. Blinden- und Sehbehin<strong>der</strong>tenbunds in meiner Geschäftsstelle hat diese<br />
Problematik angesprochen.<br />
Der Bayer. Blinden- und Sehbehin<strong>der</strong>tenbund wies darauf hin, dass das Bayer. Schulfinanzierungsgesetz um einen „Zuschlag<br />
son<strong>der</strong>pädagogischer För<strong>der</strong>bedarf“ wegen des erhöhten Personalbedarf bei <strong>der</strong> Betreuung von Schülern mit son<strong>der</strong>pädagogischem<br />
För<strong>der</strong>bedarf ergänzt wird und führte aus, wie dieser „Zuschlag“ bemessen werden könnte. Der Verband verwies zudem<br />
darauf, dass ein beson<strong>der</strong>er „Zuschlag“ die Bereitschaft <strong>der</strong> Schulen för<strong>der</strong>n könnte, Schüler mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf<br />
aufzunehmen und dies <strong>der</strong> Zielsetzung des Bayer. Gleichstellungsgesetzes entsprechen würde.<br />
In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass das BayKiBiG neben dem Auftrag an alle Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen zur<br />
gemeinsamen Betreuung und För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n mit und ohne Behin<strong>der</strong>ung auch eine Bestimmung enthält, die den mit <strong>der</strong><br />
Betreuung behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong> verbundenen erhöhten Personalaufwand dadurch ausgleicht, dass im Rahmen <strong>der</strong> staatlichen<br />
För<strong>der</strong>ung ein beson<strong>der</strong>er Gewichtungsfaktor für Kin<strong>der</strong> mit (drohen<strong>der</strong>) Behin<strong>der</strong>ung geschaffen wurde. Aus meiner Sicht wäre es<br />
wünschenswert, wenn das Bayer. Schulfinanzierungsgesetz mit einem solchen finanziellen Ausgleich einen Anreiz zur Integration<br />
behin<strong>der</strong>ter Schüler in die Regelschulen schaffen würde. Das Überprüfungsergebnis des Staatsministeriums bleibt weiterhin abzuwarten.<br />
Ich werde in meinem nächsten Tätigkeitsbericht selbstverständlich darüber berichten.<br />
Integrationshelfer<br />
Ich habe diesbezüglich konkrete Fragen von <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Landesschule für Körperbehin<strong>der</strong>te erhalten und werde diese im<br />
Folgenden darstellen, da sie von Interesse sein könnten.<br />
Wer kommt als Integrationshelfer in Frage?<br />
Integrationshelfer können insbeson<strong>der</strong>e Zivildienstleistende, Teilnehmer am freiwilligen sozialen Jahr, Studenten/-innen, Kin<strong>der</strong>pflegerinnen,<br />
Erzieherinnen o<strong>der</strong> Hausfrauen sein. Im Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird zwischen einem (pädagogischen)<br />
Integrationshelfer und einer (Individual-) Pflegekraft unterschieden. Diese Unterscheidung ist deshalb von Bedeutung, da<br />
von einer „aktiven Teilnahme“ im Sinne des Art. 41 Abs. 1 BayEUG nur ausgegangen werden kann, wenn <strong>der</strong> Schüler in <strong>der</strong> Klassengemeinschaft,<br />
d.h. ohne zusätzliche pädagogische Einzelbetreuung durch einen Integrationshelfer unterrichtet werden kann.<br />
Bedarf ein Schüler überwiegend eines solchen pädagogischen Integrationshelfers, ist <strong>der</strong> Besuch einer allgemeinen Schule ausgeschlossen;<br />
<strong>der</strong> Schüler hat vielmehr die För<strong>der</strong>schule zu besuchen. An<strong>der</strong>s verhält es sich bei <strong>der</strong> sog. Individualpflegekraft.<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 23 von 154