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März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

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mit unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können“. Da diese Begriffe gesetzlich nicht näher definiert sind<br />

und damit ein erheblicher Entscheidungsspielraum eröffnet wird, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Praxis nicht selten dazu genutzt wird, das<br />

Vorliegen dieser Voraussetzungen ohne nähere Begründung zu bejahen, habe ich mich zur Klärung des Begriffs an die<br />

Bayer. Oberste Baubehörde gewandt. Die Bayer. Oberste Baubehörde hat in einem Schreiben vom Mai 2005 das Merkmal<br />

des „unverhältnismäßigen Mehraufwands“ ausführlich erläutert und damit mehr Rechtssicherheit bei <strong>der</strong> Klärung dieser<br />

Frage geschaffen. Das Schreiben wurde den kommunalen <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong>n zugeleitet. Unter dem Punkt. XII.3<br />

„Beratungsgremien“ wird auf den Inhalt des Schreibens näher eingegangen.<br />

Sind bauliche Maßnahmen erst einmal endgültig abgeschlossen, ist es sehr schwierig, nachträglich die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Barrierefreiheit zu erfüllen, und dann sind damit erstrecht erhöhte Kosten verbunden. Die Architekten müssen also<br />

mehr als bisher bei ihren Planungen die Vorschriften <strong>der</strong> <strong>Bayerischen</strong> Bauordnung zur barrierefreien Gestaltung beachten.<br />

Die Bayer. Architektenkammer bietet hierzu gebührenfreie Beratungen an. Als Arbeitshilfe hat die Bayer. Oberste<br />

Baubehörde zusammen mit <strong>der</strong> Bayer. Architektenkammer Arbeitsblätter „Bauen und Wohnen für Behin<strong>der</strong>te“ für Architekten,<br />

Fachingenieure und Bauherrn erarbeitet, die regelmäßig aktualisiert werden. Bei <strong>der</strong> Ausbildung <strong>der</strong> Architekten<br />

sollte Barrierefreies Bauen zum Pflichtfach erhoben werden.<br />

Bauherren aber auch die Sachbearbeiter in den Landratsämtern müssen noch intensiver als bisher für die Bedeutung des<br />

barrierefreien Bauens sensibilisiert werden. Alle an <strong>der</strong> Planung Beteiligten sollten sich dies vergegenwärtigen: Eine<br />

barrierefreie Umwelt ermöglicht nicht nur Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung ein aktives, selbstbestimmtes Leben, son<strong>der</strong>n allen<br />

Bürgern. Insbeson<strong>der</strong>e bringt die Barrierefreiheit älteren Menschen und jungen Müttern o<strong>der</strong> Vätern mit kleinen Kin<strong>der</strong>n<br />

Erleichterungen.<br />

Ein weiteres Problem sind die in den 50-er, 60-er und 70-er Jahre gebauten Wohnungen, die ganz überwiegend nicht den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an barrierefreies Wohnen erfüllen. Es leben hier ca. 1,2 Mio überwiegend ältere Menschen, von denen ein<br />

Großteil nicht in <strong>der</strong> Lage ist, die Mittel aufzubringen, um die Wohnungen altersgerecht umzubauen. Dieser Wohnungsbestand<br />

muss an die geän<strong>der</strong>ten Bedürfnisse angepasst werden. Die staatliche Unterstützung <strong>der</strong> Wohnraummo<strong>der</strong>nisierung<br />

im Rahmen <strong>der</strong> sozialen Wohnraumför<strong>der</strong>ung ist hierbei ebenso unverzichtbar, wie die verstärkte För<strong>der</strong>ung des<br />

Neubaus altengerechter Sozialwohnungen.<br />

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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 65 von 154

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