März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
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Gesundheitsför<strong>der</strong>ung Mittel aufzubringen. Das Gesetz sollte dazu beitragen, die gesundheitlichen Ressourcen jedes einzelnen<br />
Menschen in einem möglichst frühen Stadium zu stärken und vor dem (frühzeitigen) Eintritt von Krankheit und Pflegebedürftigkeit<br />
bewahren.<br />
Mit dem Gesetz soll die Prävention zur vierten Säule im Gesundheitswesen ausgebaut werden. Es sollen künftig die Krankenkassen,<br />
die Rentenversicherungsträger, die Unfallversicherungsträger und die Pflegekassen in Kooperation mit den Län<strong>der</strong>n und<br />
Kommunen gemeinsame Maßnahmen <strong>der</strong> Prävention finanzieren, beschließen und durchführen. Insgesamt sollen jährlich 250<br />
Mio. € für präventive Maßnahmen verwendet werden.<br />
Unter dem Namen „Stiftung Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ sollte eine bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts<br />
mit Sitz in Bonn errichtet werden. Zweck <strong>der</strong> Stiftung ist die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> gesundheitlichen Prävention. Organe <strong>der</strong> Stiftung sind<br />
<strong>der</strong> Stiftungsrat, das Kuratorium, <strong>der</strong> Vorstand und <strong>der</strong> wissenschaftliche Beirat.<br />
Die unionsgeführten Län<strong>der</strong> unterstützen zwar generell das Vorhaben, Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Krankheitsvorbeugung zu stärken.<br />
Sie kritisierten jedoch die Finanzierung <strong>der</strong> jährlich vorgesehenen Ausgaben in Höhe von 250 Millionen Euro allein durch die<br />
Sozialversicherungen und lehnten das Gesetz als zu bürokratisch ab. Mit den Stimmen <strong>der</strong> unionsregierten Län<strong>der</strong>n hat <strong>der</strong> Bundesrat<br />
das zustimmungspflichtige Gesetz am 27. Mai 2005 in den Vermittlungsausschuss überwiesen. In <strong>der</strong> Sitzung des Vermittlungsausschusses<br />
am 5. September 2005 wurde die Beratung über das Gesetz vertagt. Das Gesetzesvorhaben sollte erst in <strong>der</strong><br />
neuen Legislaturperiode weiterverfolgt werden.<br />
2. Eingaben<br />
Keine<br />
3. Stellungnahme<br />
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Die Gespräche zum Präventionsgesetz sollten umgehend wie<strong>der</strong> aufgenommen und das Gesetz möglichst bald verabschiedet<br />
werden. Es sollten bei <strong>der</strong> Erarbeitung und <strong>der</strong> späteren Umsetzung des Gesetzes die Interessenvertreter behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen einbezogen werden. Insbeson<strong>der</strong>e in den Gremien <strong>der</strong> Stiftung (Kuratorium und Stiftungsrat) muss<br />
behin<strong>der</strong>ten Menschen Sitz und Stimme eingeräumt werden. Es ist zu erwarten, dass analog <strong>der</strong> Bundesebene auch auf<br />
Landesebene Gremien eingerichtet werden, die über die Verwendung <strong>der</strong> Mittel bestimmen werden. Auch bei Einrichtung<br />
dieser Gremien ist beson<strong>der</strong>er Wert darauf zu legen, dass Interessenvertreter behin<strong>der</strong>ter Menschen ein Mitbestimmungsrecht<br />
erhalten.<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 83 von 154