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März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

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Als <strong>Behin<strong>der</strong>tenbeauftragte</strong> <strong>der</strong> Bayer. Staatsregierung habe ich lediglich die Möglichkeit, auf die Versicherungen überzeugend<br />

einzuwirken. Ich bin aber sicher, dass es mir im Gespräch mit den Versicherungen gelungen ist, die beson<strong>der</strong>e Problematik, denen<br />

behin<strong>der</strong>te Menschen beim Abschluss von Versicherungen ausgesetzt sind, deutlich zu machen und die Versicherungen, die<br />

am Gespräch teilnahmen, für die Belange behin<strong>der</strong>ter Menschen zu sensibilisieren.<br />

Übernahme <strong>der</strong> Kosten für empfängnisverhütende Mittel<br />

Wie ich bereits im vorangegangenem Berichtszeitraum berichtete, haben behin<strong>der</strong>te Frauen, die das 20. Lebensjahr vollendet<br />

haben, seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetzes, keinen Anspruch mehr darauf, dass <strong>der</strong> Sozialhilfeträger<br />

die Kosten für Verhütungsmittel übernimmt. Behin<strong>der</strong>te Menschen, die in Einrichtungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe leben, müssen daher<br />

die Kosten für die empfängnisverhütenden Mittel aus dem Barbetrag bezahlen. Das Problem wird zusätzlich noch dadurch verschärft,<br />

dass ab 01.01.04 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog <strong>der</strong> Krankenkassen herausgenommen<br />

wurden und diese Kosten daher ebenfalls nicht mehr von den Sozialhilfeträgern übernommen werden, son<strong>der</strong>n von den<br />

Menschen, die in Behin<strong>der</strong>teneinrichtungen leben, mit dem Barbetrag bestritten werden müssen. Da es sich um eine bundesrechtliche<br />

Angelegenheit handelt, habe ich mich an den Bundesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragten (a.D.), Karl-Hermann Haack, mit <strong>der</strong> Bitte um<br />

Unterstützung gewandt. Auch auf einem Treffen <strong>der</strong> Landesbehin<strong>der</strong>tenbeauftragten habe ich die Problematik angesprochen. Als<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Sitzung wurde in einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung an den Bund<br />

appelliert, eine altersunabhängige Übernahme <strong>der</strong> Kosten für empfängnisverhütende Mittel in <strong>der</strong> Sozialhilfe einzuführen.<br />

Das Thema wurde zwischenzeitlich auch in die Konferenz <strong>der</strong> obersten Landessozialbehörden (KOLS) eingebracht. Dort wurde<br />

eine Unterarbeitsgruppe gebildet, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Es wurde allerdings noch kein Ergebnis erzielt. Es ist<br />

davon auszugehen, dass das Thema „Kostenübernahme für empfängnisverhütenden Mittel“ in die Sammlung „ Än<strong>der</strong>ungsbedarf<br />

zum SGB XII“ aufgenommen wird. Die Än<strong>der</strong>ungsvorschläge werden nach <strong>der</strong> KOLS, sofern <strong>der</strong> Bund nicht entsprechende Schritte<br />

einleitet, im Ministerrat behandelt und wenn dieser zustimmt, als Bundesratsinitiative in den Bundestag eingebracht.<br />

3. Stellungnahme<br />

Von Seiten <strong>der</strong> Krankenkassen und <strong>der</strong> Gesundheitspolitiker wird die Reform als Erfolg gewertet. Es wird unter an<strong>der</strong>em<br />

darauf hingewiesen, dass die Zahl <strong>der</strong> Patienten, die einen Arzt aufsuchen, stark zurückgegangen sei, weil die Patienten<br />

an<strong>der</strong>s als früher nicht mehr wegen je<strong>der</strong> "Bagatellerkrankung" zum Arzt gehen.<br />

Dabei wird übersehen, dass beson<strong>der</strong>s die sozial Schwachen unter <strong>der</strong> Reform zu leiden haben. Die zusätzlichen Kosten,<br />

die durch Praxisgebühr und Zuzahlung zu Medikamenten und medizinischen Hilfsmittel entstehen, halten die Bezieher<br />

von Sozialhilfe und von Grundsicherung im Alter sowie Menschen mit geringem Einkommen davon ab, im Bedarfsfall<br />

medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.<br />

Wie gerade die Eingabe des Heim- und Elternbeirats des Blindeninstituts Würzburg zeigt, haben Heimbewohner, die<br />

schwer mehrfachbehin<strong>der</strong>t sind, ein erhöhtes Krankheitsrisiko. Sie sind doppelt benachteiligt, weil ihnen trotz erhöhter<br />

gesundheitlicher Belastung, weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.<br />

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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 79 von 154

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