09.12.2012 Aufrufe

März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

icht am Nachmittag haben. Es müssen neue Funktionsräume für die Schüler geschaffen werden, neue Klassenräume,<br />

Aufenthaltsräume, Speiseräume für die Mittagsverpflegung, Cafeterien usw. Beim Neubau o<strong>der</strong> Umbau<br />

<strong>der</strong> Schulen muss, um die Integration behin<strong>der</strong>ter Schüler zu gewährleisten, auf <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>e Belange<br />

Rücksicht genommen und entsprechend geplant werden. Bereits in <strong>der</strong> Ausbildung <strong>der</strong> Architekten müsste<br />

demnach die barrierefreie Bauweise zum Pflichtfach erhoben werden (siehe auch Kapitel IX)<br />

� Die Integration darf auch nicht an <strong>der</strong> Kompetenz <strong>der</strong> Lehrer in Regelschulen scheitern, die sich in vielen Fällen<br />

mit den son<strong>der</strong>pädagogischen Erfor<strong>der</strong>nissen überfor<strong>der</strong>t sehen. Eine entsprechende Än<strong>der</strong>ung/Ergänzung in<br />

den Ausbildungsinhalten sollte nach und nach angestrebt werden.<br />

� Wie ich bereits in meinem 1.Tätigkeitsbericht ausführte und auch die Eingabe zum Thema „MSD-Stunden För<strong>der</strong>schwerpunkt<br />

körperliche und motorische Entwicklung in Oberbayern“ zeigt, muss auch die Situation <strong>der</strong><br />

Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienste verbessert werden. Um eine dauerhafte Integration zu gewährleisten<br />

müssen die MSD<br />

� personell verstärkt werden,<br />

� das Kontingent <strong>der</strong> Unterrichtsstunden in <strong>der</strong> Regelschule mit 2 Stunden pro Woche muss ausgeschöpft<br />

werden; anzustreben ist längerfristig, dass das Unterrichtsstundenkontingent auf mehr als 2 Stunden angehoben<br />

wird.<br />

� Ich hatte bereits in meinem 1. Tätigkeitsbericht darauf hingewiesen, dass auch eine auf längere Dauer angelegte<br />

Begleitung des behin<strong>der</strong>ten Kindes wünschenswert ist. Derzeit ist mit dem Wechsel <strong>der</strong> Einrichtung in <strong>der</strong> Regel<br />

auch ein Wechsel <strong>der</strong> bisherigen Betreuungs- und damit auch Bezugsperson verbunden. Außerdem muss die<br />

Finanzierung <strong>der</strong> Begleitperson jedes Jahr neu beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt werden, was für die Eltern<br />

und das Kind ein Unsicherheitsfaktor darstellt.<br />

Das Sozialministerium hat zu dieser Problematik in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass eine erteilte Genehmigung<br />

maximal solange gilt, wie <strong>der</strong> Bedarf an <strong>der</strong> benötigten Leistung besteht. Nachdem die Leistungsträger<br />

immer wie<strong>der</strong> zu überprüfen haben, ob die Voraussetzungen für die Leistung (noch) gegeben sind, bestehen<br />

gegen eine Befristung des Leistungszeitraums keine durchgreifenden Bedenken; die Leistungsträger haben<br />

hierbei ein relativ weites Ermessen. Gegen Leistungszeiträume von einem Jahr ist aus Sicht <strong>der</strong> Leistungsträger<br />

sicherlich nichts einzuwenden. Da aber bei diesem - im Verhältnis zur Gesamtschuldauer - eher kurzen Genehmigungszeitraum<br />

zum einen eine erhebliche Rechtsunsicherheit über eine anschließende Weiterbewilligung <strong>der</strong><br />

Hilfe besteht und zum an<strong>der</strong>en diese Genehmigungspraxis dem Interesse des Kindes an einer konstanten Bezugsperson<br />

wi<strong>der</strong>spricht , ist anzustreben, dass <strong>der</strong> Einsatz des Helfers von vornherein über den gesamten<br />

Grundschulzeitraum genehmigt wird.<br />

� Im Hinblick auf den durch die Einführung des G8 verursachten erhöhten Personalaufwands ist beabsichtigt, einen<br />

weiteren beson<strong>der</strong>en Zuschlag an Lehrerwochenstunden in den Art 17 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetz<br />

( BaySchFG) aufzunehmen. Im Rahmen <strong>der</strong> geplanten Gesetzesän<strong>der</strong>ung muss auch <strong>der</strong> erhöhte Personalbedarf<br />

bei <strong>der</strong> Betreuung von Schülern mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf durch einen entsprechenden Zuschlag<br />

im Bayer. Schulfinanzierungsgesetz berücksichtigt werden, da dies zu einer Verbesserung <strong>der</strong> Integrati-<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 29 von 154

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!