März 2006 - Behindertenbeauftragte der Bayerischen ...
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icht am Nachmittag haben. Es müssen neue Funktionsräume für die Schüler geschaffen werden, neue Klassenräume,<br />
Aufenthaltsräume, Speiseräume für die Mittagsverpflegung, Cafeterien usw. Beim Neubau o<strong>der</strong> Umbau<br />
<strong>der</strong> Schulen muss, um die Integration behin<strong>der</strong>ter Schüler zu gewährleisten, auf <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>e Belange<br />
Rücksicht genommen und entsprechend geplant werden. Bereits in <strong>der</strong> Ausbildung <strong>der</strong> Architekten müsste<br />
demnach die barrierefreie Bauweise zum Pflichtfach erhoben werden (siehe auch Kapitel IX)<br />
� Die Integration darf auch nicht an <strong>der</strong> Kompetenz <strong>der</strong> Lehrer in Regelschulen scheitern, die sich in vielen Fällen<br />
mit den son<strong>der</strong>pädagogischen Erfor<strong>der</strong>nissen überfor<strong>der</strong>t sehen. Eine entsprechende Än<strong>der</strong>ung/Ergänzung in<br />
den Ausbildungsinhalten sollte nach und nach angestrebt werden.<br />
� Wie ich bereits in meinem 1.Tätigkeitsbericht ausführte und auch die Eingabe zum Thema „MSD-Stunden För<strong>der</strong>schwerpunkt<br />
körperliche und motorische Entwicklung in Oberbayern“ zeigt, muss auch die Situation <strong>der</strong><br />
Mobilen Son<strong>der</strong>pädagogischen Dienste verbessert werden. Um eine dauerhafte Integration zu gewährleisten<br />
müssen die MSD<br />
� personell verstärkt werden,<br />
� das Kontingent <strong>der</strong> Unterrichtsstunden in <strong>der</strong> Regelschule mit 2 Stunden pro Woche muss ausgeschöpft<br />
werden; anzustreben ist längerfristig, dass das Unterrichtsstundenkontingent auf mehr als 2 Stunden angehoben<br />
wird.<br />
� Ich hatte bereits in meinem 1. Tätigkeitsbericht darauf hingewiesen, dass auch eine auf längere Dauer angelegte<br />
Begleitung des behin<strong>der</strong>ten Kindes wünschenswert ist. Derzeit ist mit dem Wechsel <strong>der</strong> Einrichtung in <strong>der</strong> Regel<br />
auch ein Wechsel <strong>der</strong> bisherigen Betreuungs- und damit auch Bezugsperson verbunden. Außerdem muss die<br />
Finanzierung <strong>der</strong> Begleitperson jedes Jahr neu beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt werden, was für die Eltern<br />
und das Kind ein Unsicherheitsfaktor darstellt.<br />
Das Sozialministerium hat zu dieser Problematik in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass eine erteilte Genehmigung<br />
maximal solange gilt, wie <strong>der</strong> Bedarf an <strong>der</strong> benötigten Leistung besteht. Nachdem die Leistungsträger<br />
immer wie<strong>der</strong> zu überprüfen haben, ob die Voraussetzungen für die Leistung (noch) gegeben sind, bestehen<br />
gegen eine Befristung des Leistungszeitraums keine durchgreifenden Bedenken; die Leistungsträger haben<br />
hierbei ein relativ weites Ermessen. Gegen Leistungszeiträume von einem Jahr ist aus Sicht <strong>der</strong> Leistungsträger<br />
sicherlich nichts einzuwenden. Da aber bei diesem - im Verhältnis zur Gesamtschuldauer - eher kurzen Genehmigungszeitraum<br />
zum einen eine erhebliche Rechtsunsicherheit über eine anschließende Weiterbewilligung <strong>der</strong><br />
Hilfe besteht und zum an<strong>der</strong>en diese Genehmigungspraxis dem Interesse des Kindes an einer konstanten Bezugsperson<br />
wi<strong>der</strong>spricht , ist anzustreben, dass <strong>der</strong> Einsatz des Helfers von vornherein über den gesamten<br />
Grundschulzeitraum genehmigt wird.<br />
� Im Hinblick auf den durch die Einführung des G8 verursachten erhöhten Personalaufwands ist beabsichtigt, einen<br />
weiteren beson<strong>der</strong>en Zuschlag an Lehrerwochenstunden in den Art 17 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetz<br />
( BaySchFG) aufzunehmen. Im Rahmen <strong>der</strong> geplanten Gesetzesän<strong>der</strong>ung muss auch <strong>der</strong> erhöhte Personalbedarf<br />
bei <strong>der</strong> Betreuung von Schülern mit son<strong>der</strong>pädagogischem För<strong>der</strong>bedarf durch einen entsprechenden Zuschlag<br />
im Bayer. Schulfinanzierungsgesetz berücksichtigt werden, da dies zu einer Verbesserung <strong>der</strong> Integrati-<br />
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Stand: 28. Februar <strong>2006</strong> Seite 29 von 154